Messungen bei Wiederinbetriebnahme von BetriebsmittelnMessungen bei Wiederinbetriebnahme von...

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Messungen bei Wiederinbetriebnahme von Betriebsmitteln PROBLEM In einem Bürogebäude wird ein neuer Tep- pich verlegt. Hierfür müssen wir alle Energie- säulen (Tehalit DA 100) mit Steckdosen und Netzwerkdosen demontieren und später an gleicher Stelle wieder montieren. In der Zwi- schendecke über den Energiesäulen befin- den sich zwei Klemmdosen (EDV-Netz und Normalnetz). Alle Leitungen werden dort abgeklemmt und nach der Wiedermontage wieder angeklemmt. Es werden keine zusätz- lichen Steckdosen in der Säule montiert, die Steckdosen sind wieder an den selben Stromkreis wie vorher angeschlossen. Müssen wir nach der Wiedermontage Schleifenmessungen und FI-Messungen durchführen? R. K., Bayern ANTWORT Grundsätze bei Wiedermontage Nach der Wiedermontage ist die Sicherheit der elektrischen Anlage nachzuweisen, so- weit wie die Sicherheit beeinflusst wurde – so der Grundsatz. Die Prüfung ist entsprechend nach der aktuellen DIN VDE 0100-600 durchzuführen. Zunächst muss also sicher- gestellt sein, dass die wieder in Betrieb zu nehmende Anlage auch den Errichtungsnor- men entspricht. Auswahl der Prüfschritte Anschließend sind die sinnvollen Prüfschritte zu wählen. Im beschriebenen Fall wären dies: Niederohmmessung des Schutzleiters – sie ist auf jeden Fall durchzuführen. Es ist nämlich nachzuweisen, dass der Schutz- leiter auch wirklich angeschlossen ist und keine Vertauschung vorliegt. Isolationsmessung aller Leiter gegen alle Leiter – auch diese ist auf jeden Fall durch- zuführen. Während der Montage könnten die Leiter beschädigt oder das wieder in Be- trieb genommene Betriebsmittel während der Einlagerung beschädigt worden sein. Schleifenimpedanzmessung – sofern kein RCD vorgeschaltet ist. Hier muss der Nachweis der Abschaltbedingung erfol- gen. Prüfung der RCD – sofern vorhanden. Netzinnenwiderstandsmessung – obwohl nicht normativ gefordert. Sie ist sinnvoll so- wohl für den Nachweis, dass der Neutral- leiter auch korrekt angeschlossen ist als auch zur Plausibilitätsprüfung für die Schleifenimpedanzmessung. Diese Messwerte sind dann natürlich wie ge- wohnt durch eine befähigte Person zu be- werten und zu dokumentieren. Michael Lochthofen DIN VDE 0100-600:2017-06 PRAXISPROBLEME 2 de .

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  • Messungen bei Wiederinbetriebnahme von Betriebsmitteln

    ProBleM

    In einem Bürogebäude wird ein neuer Tep-pich verlegt. Hierfür müssen wir alle Energie-säulen (Tehalit DA 100) mit Steckdosen und Netzwerkdosen demontieren und später an gleicher Stelle wieder montieren. In der Zwi-schendecke über den Energiesäulen befin-den sich zwei Klemmdosen (EDV-Netz und Normalnetz). Alle Leitungen werden dort abgeklemmt und nach der Wiedermontage wieder angeklemmt. Es werden keine zusätz-lichen Steckdosen in der Säule montiert, die Steckdosen sind wieder an den selben Stromkreis wie vorher angeschlossen.

    Müssen wir nach der Wiedermontage Schleifenmessungen und FI-Messungen durchführen? R. K., Bayern

    AntWort

    Grundsätze bei Wiedermontage

    Nach der Wiedermontage ist die Sicherheit der elektrischen Anlage nachzuweisen, so-

    weit wie die Sicherheit beeinflusst wurde – so der Grundsatz. Die Prüfung ist entsprechend nach der aktuellen DIN VDE 0100-600 durchzuführen. Zunächst muss also sicher-gestellt sein, dass die wieder in Betrieb zu nehmende Anlage auch den Errichtungsnor-men entspricht.

    Auswahl der Prüfschritte

    Anschließend sind die sinnvollen Prüfschritte zu wählen. Im beschriebenen Fall wären dies: • Niederohmmessung des Schutzleiters – sie ist auf jeden Fall durchzuführen. Es ist nämlich nachzuweisen, dass der Schutz-leiter auch wirklich angeschlossen ist und keine Vertauschung vorliegt.

    • Isolationsmessung aller Leiter gegen alle Leiter – auch diese ist auf jeden Fall durch-zuführen. Während der Montage könnten die Leiter beschädigt oder das wieder in Be-trieb genommene Betriebsmittel während der Einlagerung beschädigt worden sein.

    • Schleifenimpedanzmessung – sofern kein RCD vorgeschaltet ist. Hier muss der

    Nachweis der Abschaltbedingung erfol-gen.

    • Prüfung der RCD – sofern vorhanden. • Netzinnenwiderstandsmessung – obwohl nicht normativ gefordert. Sie ist sinnvoll so-wohl für den Nachweis, dass der Neutral-leiter auch korrekt angeschlossen ist als auch zur Plausibilitätsprüfung für die Schleifenimpedanzmessung.

    Diese Messwerte sind dann natürlich wie ge-wohnt durch eine befähigte Person zu be-werten und zu dokumentieren.

    Michael Lochthofen

    DIN VDE 0100-600:2017-06

    PraxisProbleme

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