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der FDF informiert… ====================================================================================================================== FDF 1 Michael Liebrich Deutscher Meister 2018 Lange Nacht auf dem Bremer Großmarkt mit Bring Wettbewerb FDF Landesverband Niedersachsen e.V. Rundschreiben Nr.4 September 2018 FDF-Seminar Advent Jetzt anmelden!

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Michael Liebrich Deutscher Meister 2018

Lange Nacht auf dem Bremer Großmarkt mit Bring Wettbewerb

FDF Landesverband Niedersachsen e.V.

Rundschreiben Nr.4 September 2018

FDF-Seminar Advent Jetzt anmelden!

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DMF 2018

Michael Liebrich aus Baden-Württemberg gewinnt die Deutsche Meisterschaft der Floristen 2018 in Berlin

Es war ein regelrechtes Sommermär-chen der Floristen. Nach zwei aufregenden Tagen voller atemberaubender blumiger Inszenierungen steht der neue Deutsche Meister der Floristen fest: Michael Liebrich (29) holt den Titel nach Baden-Württemberg! Der selbstständige Floristmeister (Blumen Ulmer) aus Weilheim an der Teck setzte sich am 17. und 18. August bei der Deutschen Meisterschaft der Floristen 2018 in Berlin gegen neun hochkarätige Mitstreiter durch. Er löst damit nach zwei Jahren Stephan Triebe aus Hamburg ab. Mit dem Baden-Württemberger freu-ten sich zahlreiche Gäste aus der Branche sowie FDF-Präsident Helmuth Prinz und Fleurop-Vorstand Dr. Stefan Gegg.

Vor einem begeisterten Publikum überreichten sie dem DMF-Sieger 2018 während einer grandiosen Siegesfeier seinen Pokal im Kino CineStar im futu-ristischen Sony Center. Auf Platz 2 folgte Heiko Steudtner aus Cunewalde in Sachsen (Blumenhaus Schröter/Florale Manufaktur) und auf Platz 3 Fran-ziska Strobl aus Geretsried (Blumengeschäft Stroh-blume) in Bayern.

Ehrenpreise für beste Arbeiten Neben ihren Top-Platzierungen durften sich Deutschlands beste Floristen über weitere Ehren-preise freuen. Für seine Überraschungsarbeit wur-de Michael Liebrich mit dem NFD-Award der japa-nischen "Nippon Flower Designer's Association"

ausgezeichnet. Er wurde ihm von NFD-Präsident Toru Kawai persönlich auf der Bühne überreicht. Sein bester Strauß mit 100 Punkten (!!!) wurde von Hauptsponsor FleuraMetz mit einer Reise nach Ecuador belohnt. Bester Strauß, Michael Liebrich

Vizemeister Heiko Steudtner sahnte für die beste "Freie Kreativ-Arbeit" eine Reise in die Pfalz sowie für den Besten Raumschmuck eine mit 2205 Kris-tall-Swarovski-Steinchen verzierte Schlumberger-Sektflasche ab.

Beste "Freie Kreativ-Arbeit, Heiko Steudtner

Kreative Auseinandersetzung mit moderner Thematik Bereits zum 32. Mal stellten Deutschlands Top-Floristen die Vielfalt ihres fantastischen Handwerks mit hohem Ideenreichtum, Leidenschaft und Talent bei dieser DMF in den Potsdamer Platz Arkaden unter Beweis. In Echtzeit entwarfen sie vor den Augen der Juroren blühende Wunderwerke.

Mit dem Wettkampf-Motto „Be real“ regten die Ver-anstalter FDF und Fleurop Teilnehmer und Publi-kum dazu an, sich trotz der virtuellen Möglichkeiten unserer modernen Welt darauf zu besinnen, wie schön die reale analoge Welt mit ihrer Vielfalt an Farben, Formen und Düften sein kann. Das Motto "Be real" war zudem ein Appell an Deutschlands beste Floristen, sich nicht zu verbiegen, sondern sich kreativ, mutig und authentisch in dieser vielfäl-tigen Welt zu positionieren!

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Fünf blumige Disziplinen bei dieser DMF in Ber-lin Fünf blumige Disziplinen waren durch den Aufga-benkatalog vorgegeben, von denen vier bereits im Vorfeld bekannt waren: Raumschmuck zum Thema „Digital Illusion meets reality“, eine Tischdekoration „Eat together – offline chatten", eine freie Kreativar-beit passend zu dem Motto „Popular hashtags“und die Gestaltung eines Blumenstraußes „Perfectly Imperfect“.

Die fünfte Wettbewerbsarbeit war - wie immer - eine Überraschungsarbeit und musste spontan vor Publikum gestaltet werden. Ihr Thema: eine florale Hommage an das Universal-Genie Albert Einstein. Beste Überraschungsarbeit, Michael Liebrich

Schirmherrschaft und Ehrengast Auch in diesem Jahr hatte Berlins regie-render Bürgermeis-ter Michael Müller die Schirmherrschaft für das Floristen-Highlight in seiner

Stadt übernommen. In seinem schriftlichen Gruß-wort hieß er Deutschlands beste Floristen herzlich willkommen und verwies darauf, dass in diesen Tagen "mit viel Einfallsreichtum und Kreativität Be-sonderes am Potsdamer Platz gestaltet wird". Toru Kawai, Präsident des japanischen Floristenver-bands Nippon Flower Designers Association/NFD, überbrachte Grüße der japanischen Floristen zu dieser DMF.

Erneut Blind-Jugdging bei der Meisterschaft Wie schon zwei Jahre zuvor wurden die Wettbe-werbsarbeiten wieder nach dem vom europäischen Floristenverband florint entwickelten Bewertungs-system für internationale Floristikwettbewerbe ju-riert. Das komplexe System ermöglicht eine diffe-renzierte Bewertung der Beiträge und schafft hohe Transparenz. Zudem wurden Raumschmuck und

Strauß wieder im Blind-Judging bewertet. Bei dieser anonymisierten Bewertung können die Fachjuroren die Gestalter nicht ihren Werkstücken zuordnen. Eine gezielte Maßnahme, die zusätzliche Objektivi-tät garantiert.

Effektvolle Öffentlichkeitsarbeit für den Berufs-stand Die DMF begeisterte, faszinierte und inspirierte die Besucher Die Deutsche Meisterschaft der Floristen am Pots-damer Platz war ein Berufswettkampf der Spitzen-klasse. Alle zehn Teilnehmer überzeugten mit blu-migen Gestaltungen und einfallsreichen Interpreta-tionen zum Motto "Be real".

Mit einer temporeichen und emotionalen Siegesfei-er im Kino CineStar im Sony Center fand die DMF 2018 einen gelungenen Abschluss. FDF-Präsident Helmuth Prinz resümierte am Schluss der Veran-staltung: "Seit über fünfzig Jahren setzen die Deut-schen Meisterschaften der Floristen Meilensteine für internationales Blumen-Design. Gestaltung, Ästhetik und Materialien haben sich im Laufe dieser Jahre verändert. Trends, Lebensgefühl und gesell-schaftliche Werte geben blumigen Inszenierungen heute ein sehr modernes Gesicht. Die DMF 2018 in Berlin hat sich erneut als Top-Veranstaltung erwie-sen, bei der wir innovative Floristik und neue blumi-ge Ideen erleben durften sowie das breite Leis-tungsspektrum unseres Berufsstand für die Öffent-lichkeit präsentiert haben. Die zehn Teilnehmer stehen für die Zukunft unseres Berufsstands. Ihnen sowie allen Mitwirkenden vor und hinter den Kulis-sen danke ich für ihren großen Einsatz und ihr ho-hes persönliches Engagement bei diesem außer-gewöhnlichen Floristik-Festival in Berlin!"

Die 32. Deutsche Meisterschaft der Floristen wurde in Zusammenarbeit von Fachverband Deutscher Floristen e.V.-Bundesverband und Fleurop AG durchgeführt.

Hauptsponsoren des hochkarätigen Floristik-Events FleuraMetz, Smithers-Oasis/oasisfloralproducts, www.tollwasblumenmachen.de und die Sekt-Kellerei Schlumberger.

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FDF-BUNDESKONGRESS 2018

FDF-Präsident Helmuth Prinz und Vizepräsiden-tin Cornelia Pommerenke im Amt bestätigt

Geschäftsführung einstimmig entlastet

In der Mitgliederversammlung des Fachverband Deutscher Floristen am 18. August im Relexa Hotel Stuttgarter Hof in Berlin wurden Präsident Helmuth Prinz und Vizepräsidentin Cornelia Pommerenke mit breiter Mehrheit im Amt bestätigt. Nach ihrer Wahl bedankten sich Beide herzlich bei den Dele-gierten für das Vertrauen.

Damit sind beste Voraussetzungen garantiert, um die erfolgreiche Arbeit für Verband und Berufsstand mit voller Kraft im gesamten Bundesvorstand fort-zusetzen.

Der Geschäftsfüh-rende Vorstand stell-te seinen Jahresbe-richt vor und die Aus-schussvorsitzenden gaben Einblick in ihre Fach-Arbeit. Zur neuen Kassenprüfe-rin wurde Kerstin

Dallmann, Präsidentin des FDF Landesverbands Sachsen-Anhalt, in Nachfolge für Frank Tichlers aus Baden-Württemberg bestellt.

Dem von Schatzmeister Michael Rhein vorgestell-ten Haushaltsplan für das Geschäftsjahr 2018/2019 im Bundesverband stimmten die Delegierten ein-stimmig zu.

Eine wichtige Position darin ist die Nachwuchsför-derung. Sie wird unter dem Titel #floralproject 3.0 fortgeführt. Zukünftige Projekte sind u.a. Präsenta-tionen der FDF-Landesmeister auf der IPM ESSEN 2019 sowie Workshops und Ausstellungen, die von der Gruppe blumig in Szene gesetzt werden.

Das Geschäftsjahr 2017/2018 schließt der Bundes-verband mit einem ausgeglichenen Haushalt ab. Die Delegierten erteilten dem Geschäftsführenden Bundesvorstand die einstimmige Entlastung. Trotz leichter Mitgliedsrückgänge bleiben die Beiträge, welche die Landesverbände an den Bundesver-band für ihre Mitglieder abführen, stabil und werden nicht erhöht.

Im Rahmen der Präsidiumssitzung war Bertram Fleischer, General-sekretär des Zentralverband Gar-tenbau, zu Gast und stellte das Arbeitsspektrum des Gartenbau-Verbands vor. Es wurde deutlich, dass es etliche Überschneidungen in der Verbandsarbeit gibt. Dazu gehört u.a. die politische Lobbyarbeit und Initiativen zum Bürokratie-Abbau, die von beiden Verbänden sehr intensiv forciert werden.

Dr. Stefan Gegg von der Fleurop AG stell-te bei seinem Be-such die Förderung des Berufsstands und die Nachwuchs-werbung als wichtige Aufgabe und verbin-dendes Element von FDF und Fleurop

heraus. Die Deutsche Meisterschaft der Floristen profitiere von den Stärken der Organisationen, die man für die DMF erfolgreich gebündelt habe. An dieses Erfolgskonzept will man auch für die Zukunft anknüpfen.

Fleurop als Marketing- und Medienprofi setzt den nationalen Floristenwettstreit professionell medial in Szene. Der FDF als kompetenter Veranstalter von Wettbewerben entwickelt Ausschreibung und Regu-larien, stellt Fachjury, Technisches Komitee und Orga-Team sowie er optimale Rahmenbedingungen für die Teilnehmer organisiert.

Die nächste Mitgliederversammlung findet am 21. September 2019 im Verbandshaus FloristPark In-ternational in Gelsenkirchen statt.

FLOWER-FESTIVAL BEIM FDF Im Juni begeisterte der Fachverband Deutscher Floristen junge Floristen aus dem gesamten Bun-desgebiet mit einem blütenreichen Floristik-Happening in einem im Festival-Stil dekorierten FloristPark.

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FDF! In diesen Tagen stand das Kürzel nicht nur für "Fachverband Deutscher Floris-ten" sondern vor allem auch für eine community, die "Flower, Designs und Fun" mit einander verbindet!

Das FDF-Flower Festival begeisterte als blumiges Happening mit frischen, modernen Themen, neuen Floristik-Ideen, Floral-Coachings, einem Social Media Referat und dem lebendigen Austausch zwi-schen talentierten Spitzenfloristen, NewComern der Branche, Profi-Bloggern und social media Experten sowie engagierten Vertretern des FDF und Partnern des Berufsverbands.

Festival Stimmung im FloristPark Zum bunten floristischen Happening im liebevoll dekorierten FloristPark hatte der Verband die Mit-glieder der Gruppe #floralproject 3.0 eingeladen sowie junge talentierte NewComer aus den Lan-desverbänden.

Neben vielen anderen High-lights im dicht gepackten Ver-anstaltungs-Programm ar-beiteten die Festival-Gäste an der über 10m

langen Flower Bar frische junge Blüten-Designs mit der Kultblume Chrysantheme. Das Thema des Workshops: florale Bijous und Accessoires, mit denen wir uns für die bevorstehenden Festivals des Sommers schmücken und in den sozialen Netzwer-ken effektvoll in Szene setzen können. Mit ihrer langen Haltbarkeit, guten Stabilität und schier un-glaublicher Farben- und Formenvielfalt empfiehlt sich die Chrysantheme einmal mehr als perfekte Blume für eine starke Performance. Über 30 Chry-santhemen-Sorten wurden zu diesem Anlass zu originellen Blüten-Accessoires verarbeitet.

Premiere: FDF & just chrys proudly present den "Influencer Award 2018"

Erstmals vergaben FDF und die Kam-pagne "just chrys" während des FDF-Flower Festivals den Influencer Award 2018. Eine Jury bestehend aus dem

FDF (Kreativ-Direktor Manfred Hoffmann und Flo-ral-Designer Oliver Ferchland), Brigitte Hagen von just chrys, NL und Bloggern mit dem Fokus auf Lifestyle und Interieur vergaben den Influencer

Vosteen

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Award an Tino Hoogterp aus dem #floralproject 3.0 für eine blumige Korsage aus Hunderten von ein-zelnen Chrysanthemen-Blüten. Der Floral-Gestalter hatte sie auf einem Gewebeband von oasisfloral-products fixiert und zu einem effektvollen Festival-Outfit kreiert.

Dafür erhielt er die neue Auszeichnung, die FDF und die Kampagne "just chrys" zum ersten Mal vergaben. Mit dem Award wollen sie die social me-dia Kompetenz in der Branche stärken und Floris-ten inspirieren, ihre Kreativität und ihr Können in den sozialen Netzwerken darzustellen.

Florales Happening mit vielen Highlights Flower Bar, Floral-Coaching "Natursträuße frei in Form" mit FDF-Ausbilderin Ursula Wegener und Vortrag "Floristik erfolgreich in social media"

Im Mittelpunkt des FDF-Flower Festivals standen junge Gesichter der Branche wie zum Beispiel die Landesmeister der Floristen, talentierte NewComer aus den Landesverbänden sowie weitere Gäste aus der Welt der Blogger, Journalisten und Partner des Verbands. Ziel des blumigen Happenings war es, jungen Talenten Plattformen zu geben, sie zu coa-chen, für ihren Beruf zu stärken und zu begeistern und zu Aktivitäten in den sozialen Netzwerken zu inspirieren.

Deshalb wurden auch Blogger und Instagram-Stars eingeladen, die in der Jury "Influencer A-ward" mitwirkten, eben-so wie namhafte Größen der Branche. FDF-

Kreativ-Direktor Manfred Hoffmann und Floral-Designer Oliver Ferchland luden an der über zehn Meter langen Flower Bar im Garten des FloristPark zu einem blumigen Happening mit der Kultblume Chrysantheme ein. Alles was uns mit Blumen schmückt und verschönt, war das Thema an der bunten Flower Bar. Die Ergebnisse begeisterten Veranstalter, Gestalter und die Medien-Vertreter. Es entstand eine bunte Vielfalt an Werkstücken, darunter blumige Kopfkränze, Flower-Crowns, Hü-te, eine Korsage, florale Ketten und Armschmuck, blütenreiche Flower Schärpen, ein origineller Wa-denschmuck für den Herrn und vieles mehr. Florismart

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ABSCHLUSSPRÜFUNG FLORIST/ IN IN BREMEN

„Ein Sommernachtstraum in der „botanika-Das Grüne Science Center im Rhododendronpark“

Zukunft mit einem grünen Beruf! Flo-rist/Floristin ein Beruf mit vielen Perspektiven.

Am 27. Juni 2018 fand die praktische Abschluss-prüfung der Floristen in Bremen statt. Die Prü-fungswerkstücke unter dem Motto „Ein Sommer-nachtstraum“ zu den Themen Raumschmuck, Tischschmuck und Hochzeitsschmuck, wurden im Foyer der botanika frei zugängig ausgestellt.

Darüber hinaus wurden sommerliche Sträuße, Pflanzungen und gesteckte Werkstücke präsentiert. Alle Arbeiten faszinierten das durch ausgefallene Blüten- und Farbkombinationen.

Unter den Prüflingen waren sechs Frauen, die den Beruf im Rahmen einer überbetrieblichen Umschu-lungsmaßnahme, im Kompetenzzentrum der Handwerkskammer Bremen erlernt haben. Ausbil-derin und fachliche Leiterin der Maßnahme, war Florist-Meisterin Heike Damke-Holtz.

Alle Prüflinge haben die Abschlussprüfung bestan-den. Der Fachverband Deutscher Floristen, LV Niedersachsen, vergab drei Auszeichnungen für besondere Leistungen:

Frau Petra Döring, Umschülerin des HandWERK gGmbH Das Kompetenzzentrum der Hand-werkskammer Bremen, legte die Prüfung als Jahrgangsbeste ab und gewann eine Reise nach Berlin zur Deutschen Meisterschaft der Floristen. Diese findet im August dieses Jahres statt. Darüber hinaus erhielt sie die Auszeichnung für das am besten geführte Berichtsheft. Sie hat ein professionelles und nachhaltiges Nachschlagewerk geschaffen.

Frau Margaryta Frantsen, ebenfalls Umschülerin des HandWerk erhielt den Preis für die innovativste „Komplexe Prüfungsaufgabe“, in Bezug auf Idee, Planung und Umsetzung.

Zwei Jahre lang sind die hochmotivierten Teilneh-merinnen dem Unterricht gefolgt und haben, wie sie sagen ihren „Traumberuf“ gefunden.

Sie freuen sich darauf, als Floristin zu arbeiten, offene Stellen in Floristik-Fachgeschäften, im Großhandel, im Produktdesign oder auf Kreuzfahrt-schiffen gibt es reichlich. Auch andere Branchen benötigen qualifizierte Floristen/Floristinnen, so zum Beispiel die Bestatter.

Ab dem 06. August 2018 ist eine neue Umschu-lungsmaßnahme zur Floristin/zum Floristen geplant. Sind Sie interessiert? Informationen erhalten Sie beim

Kompetenzzentrum der Handwerkskammer Bremen

Frau Katrin Kobbe, Telefon: 0421-222744/-427 www.handwerkbremen.de

Text: Heike Damke-Holtz/Fotos Hedja Eichinger

ABSCHLUSSPRÜFUNG FLORIST/ IN IN LÜNEBURG

Am 26. Juni 2018 fand die Abschlussprüfung Flo-rist/in in der Georgsanstalt Uelzen statt.

Hier erzielte Sophie Spraul die beste Gesamtprü-fung. Die beste Komplexe Prüfungsaufgabe legte Christina Kunz ab und den besten Strauß fertigte Hanna Riggert. Sophie und Christina haben ihre Ausbildung in unserem Mitgliedsbetrieb Blumen Brunke, Inhaber Martin Röper, Winsen absolviert.

Wir gratulieren allen Prüflingen zur bestande-nen Abschlussprüfung und wünschen weiterhin viel Erfolg. v. li.: Vanessa Holzwert, Janika Schibor, Christina Kunz, Sophie Spraul, Marie Krickhahn, Hanna Riggert

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AUSBILDUNGSBEGLEITEN DE HILFEN

Ausbildungsbegleitende Hilfen unterstützen Azubis mit Defiziten

Beim Start in das Ausbildungsjahr zeigt sich schnell, ob Auszubildende zusätzliche Unterstützung brauchen. Ausbildungsbe-gleitende Hilfen – kurz abH - sollen schuli-

sche Defizite oder soziale Schwierigkei-ten überwinden.

Als Zielgruppe für ausbildungsbegleitende Hilfen als Hilfsangebot der Arbeitsagentur gelten Jugendliche und junge Erwachsene in der betrieblichen Ausbil-dung, die Bildungsdefizite, Lernbeeinträchtigungen, Lücken in Fachtheorie und Fachpraxis, Sprachprob-leme oder Schwierigkeiten im sozialen Umfeld ha-ben. Über gezielten Stützunterricht und sozialpäda-gogische Begleitung sollen der Ausbildungserfolg gesichert und Ausbildungsabbrüche verhindert werden.

Ausbildungsbegleitende Hilfen beinhalten Wissens-vermittlung im fachtheoretischen oder allgemein bildenden Bereich, Sprachunterricht oder individuel-le sozialpädagogische Betreuung. Der Zeitaufwand für abH beträgt drei bis acht Stunden pro Woche und findet in der Regel in der Freizeit zusätzlich zur Ausbildung im Betrieb und zum Besuch der Berufs-schule statt. Ein Förderplan wird in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb erstellt.

Über die Teilnahme an abH entscheidet die Agentur für Arbeit und es entstehen für Auszubildende und deren Ausbildungsbetriebe keine Kosten. Die Bean-tragung von abH ist jederzeit während der Ausbil-dung möglich. Der Antrag wird durch den Auszubil-denden bei der Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt. Dem Antrag muss der Ausbildungsvertrag, ein Lebenslauf, eine Erläute-rung zu den Defiziten, das Zeugnis der zuletzt be-suchten Schule sowie, bei Auszubildenden, die sich bereits länger in der Ausbildung befinden, ein schon vorhandenes Berufsschulzeugnis beigefügt sein.

Detaillierte Auskünfte erhalten Betriebe bei der zuständigen Agentur für Arbeit unter der für Arbeitgeber eingerichteten kostenlosen Ser-vicenummer:

(0800) 45 55 520

Sie werden direkt mit dem zuständigen Arbeitge-berbetreuer der Agentur vor Ort verbunden.

NEUE MUSTER-AGBS FÜR FLORISTFACHGESCH ÄFTE

Liebe Mitgliedsbetriebe, die AGBs für Floristfachgeschäfte sind vom Bun-desverband inhaltlich-rechtlich überarbeitet und an

die aktuellen Rechtsprechungen angepasst worden. Gerne senden wir Ihnen diese per E-Mail zu. Sie können die AGBs auch im Downloadbereich auf unserer Internetseite www.fdf-niedersachsen.de herunterladen. Das Passwort erhalten Sie im FDF-Büro.

FDF-RAHMENABKOMMEN

Ein Preis-Leistungsverhältnis das überzeugt!

Kfz-Versicherung über den Rahmenvertrag des FDF

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Wie auch im letzten Jahr bietet der Versicherungs-makler Franke & Krippner als Exclusivpartner des FDF jedem Mitglied (und deren Angestellten) die Möglichkeit, sich einen kostenlosen Kfz-Versicherungsvergleich erstellen zu lassen.

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BMF-SCHREIBEN ZUR KASSENNACHSCHAU

Bereits seit Jahresbeginn ist die Finanzverwaltung berechtigt, eine unangekündigte Kassen-

Nachschau in den Geschäfts-räumen des Unternehmers durchzuführen.

Grundlage ist das „Gesetz zum Schutz vor Manipu-lationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ (Kas-sengesetz) vom 22. Dezember 2016. Mit diesem Gesetz wurde die Verpflichtung eingeführt, ab 1. Januar 2020 alle elektronischen bzw. PC-gestützten Registrierkassen mit einer zertifizierten, technischen Sicherheitseinrichtung (Sicherheitsmo-dul, Speichermedium und digitale Schnittstelle) auszurüsten, wodurch verhindert werden soll, dass zuvor eingegebene Kassendaten nachträglich ver-ändert werden. Zudem wurde – als flankierende Maßnahme – die Kassen-Nachschau in § 146b Abgabenordnung (AO) eingeführt.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat dazu nun mit Schreiben vom 29. Mai 2018 den Anwendungs-erlass zur Abgabenordnung ergänzt und Präzisie-rungen zur Kassen-Nachschau gem. § 146b AO aufgenommen. Das BMF-Schreiben geht insbeson-dere auf folgende Punkte ein:

• Der Kassennachschau unterliegen nicht nur elektronische und PC-gestützte Registrier-kassen, sondern - neben Taxametern, Wegstreckenzählern, Waagen mit Regist-rierkassenfunktion, Geldspielgeräten - auch offene Ladenkassen.

• Die Entscheidung, ob während der Kassen-Nachschau ein Kassensturz durchgeführt wird, liegt im Ermessen des Amtsträgers.

• Die Kassen-Nachschau darf während der üblichen Geschäftszeiten, aber auch au-ßerhalb dieser Zeiten vorgenommen wer-den, sofern im Unternehmen noch/schon gearbeitet wird (Arbeitszeiten).

• Der Prüfer kann inkognito die öffentlich zu-gänglichen Geschäftsräume betreten, die dortigen Vorgänge beobachten und Test-käufe vornehmen. Die eigentliche Kassen-Nachschau muss nicht am selben Tag wie die Beobachtung der Kassenabläufe begin-nen. Der Prüfer hat sich erst dann auszu-weisen, wenn er die nicht der Öffentlichkeit zugänglichen Geschäftsräume betreten möchte oder Einsicht in das elektronische Aufzeichnungssystem verlangt.

• Bei Abwesenheit des Steuerpflichtigen oder seines gesetzlichen Vertreters (zum Bei-spiel Geschäftsführer einer GmbH, § 35 GmbHG) sind alle Mitarbeiter zur Mitwir-kung verpflichtet, soweit diese hierzu tat-

sächlich in der Lage sind und rechtlich vom Geschäftsinhaber befugt wurden.

• Neben der Einsichtnahme in kassenrele-vante Aufzeichnungen, Bücher und sonsti-ge Organisationsunterlagen und dem Da-tenzugriff kann der Prüfer Unterlagen und Belege scannen bzw. fotografieren.

• Die Kassen-Nachschau stellt keine Außen-prüfung nach § 193 AO dar. Sofern Anlass zu Beanstandungen der Kassenaufzeich-nungen bzw. -buchungen oder (ab 1. Janu-ar 2020) der technischen Sicherheitsein-richtung besteht, kann ohne vorherige Prü-fungsanordnung zu einer Außenprüfung übergegangen werden. Dieses ist schriftlich bekannt zu geben.

• Da die Kassen-Nachschau keine Außen-prüfung darstellt, ist kein Prüfungsbericht anzufertigen. Werden jedoch auf Grundlage der Kassen-Nachschau die Besteuerungs-grundlagen geändert, ist dem Steuerpflich-tigen zuvor rechtliches Gehör zu gewähren. Gegen die Änderungen im Steuerbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

Voraussichtlich wird in Kürze ein weiteres Schrei-ben, welches im Zusammenhang mit dem „Kassen-gesetz“ steht, nämlich zur Einzelaufzeichnungs-pflicht (§ 146 Abs. 1 AO), veröffentlicht werden.

GUT ZU WISSEN!

Gewerbemietrecht: Vermieter hat für angemessene Raum-temperatur zu sorgen

Ist in einem Mietvertrag nicht geregelt, welche Temperaturen die angemieteten Räume haben müssen, entscheidet der verein-

barte Mietzweck darüber, wie warm oder kalt es sein darf, so ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Rostock vom 17. Mai 2018, AZ: 3 U 78/16.

Der Fall: Mieter und Vermieter eines großen Mode-geschäfts stritten um die Rechtsmäßigkeit einer mieterseits geltend gemachten Mietminderung. Der Mieter beanstandete, dass die Belüftung und Klima-tisierung nicht funktioniere. Im Winter sei es mit unter 20 Grad Celsius zu kalt in den Räumen und im Sommer mit über 26 Grad Celsius zu warm.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Rostock lag tatsächlich ein Sachmangel vor, der zu einer Minde-rung der vereinbarten Miete berechtigte. Ein Sach-verständiger stellte erhebliche Mängel der Be- und Entlüftungsanlage fest, die auf Planungs- und Aus-führungsfehler bei der Erstinstallation zurückzufüh-ren seien. Sei, wie im vorliegenden Fall, vertraglich nicht geregelt, welche Temperaturen die angemie-teten Räume haben müssen, entscheide der ver-einbarte Mietzweck, gegebenenfalls die allgemeine

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FDF 10

Verkehrsanschauung darüber, wie warm oder kalt es sein dürfe. In einem Modegeschäft befänden sich zum einen Mitarbeiter zum anderen aber auch Kunden, die bei angenehmen Temperaturen Klei-dungsstücke auswählen und anprobieren möchten.

Das OLG legte daher sowohl die Richtwerte der Arbeitsstättenverordnung (bei Außentemperaturen bis zu 32°C darf es im Raum maximal 26°C warm sein; ist es draußen wärmer, müssen 6°C Differenz gewahrt werden) zugrunde als auch den Verstoß gegen bautechnische Anforderungen. In dem Mo-degeschäft wurde damit nach Ansicht des OLG vom vertraglich geschuldeten Zustand abgewichen.

IHK-Hinweis: Eine höchstrichterliche Entscheidung darüber, ob bereits ein Mangel vorliegt, wenn nur die Richtwerte der Arbeitsstättenverordnung über-schritten werden, die grundsätzlich nur zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt, gibt es noch nicht. Gewerbetreibende, die bestimmte Tempera-turen für die Ausübung ihres Gewerbes benötigen oder ihren Mitarbeitern schulden, sollten den Ver-mieter per Mietvertrag entsprechend zur Einhaltung bestimmter Temperaturen verpflichten. Dann kann er im Fall eines Verstoßes Ansprüche, etwa Miet-minderung oder Kündigung, gegen ihn geltend ma-chen.

FDF-SEMINAR

- Advent 2018 -

Mittwoch, 24. Oktober 2018 in

Deutsch Evern

9.00 – 16.00 Uhr

Zielgruppe: Floristen, interessierte, moti-

vierte Azubis

Referentin: Heike Damke-Holtz, Florist-

Meisterin, National Certified Assessor

and Judge in Floral Design

Advent

Das Geschäft „Advent“ – immer wieder

herausfordernd, bekannt und dennoch

faszinierend neu!

Adventsfloristik – innovativ-trendig-

verkäuflich!!!

Mitzubringen: eigene Gefäße, Accessoires

und Materialien, die Sie schon immer mal

verarbeiten wollten, floristisches Werkzeug.

Weiteres Material wird gestellt.

Gebühr: Für FDF-Mitglieder 129,00 €

Nichtmitglieder 179,00 €

Veranstaltungsort:

Gärtnerei Brümmel, Tiergartenstr. 25,

21407 Deutsch Evern

-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.

Verbindliche Anmeldung bis zum 17. Oktober 2018

Geschäft:_________________________ Teilnehmer/in _____________________________________ Straße, Ort: _____________________________________ _____________________________________ Tel. und Fax: _____________________________________

Mitglied im Fachverband Deutscher Floristen:

ja □ nein □ _____________________________________ Datum, Unterschrift Es gelten die Seminarteilnahmebedingungen des Fachverbandes Deutscher Floristen, LV Nieder-sachsen e. V.. Weitere Informationen finden Sie auf www.fdf-niedersachsen.de unter Seminare.

IM PR ESSUM

Herausgeber: Fachverband Deutscher Floristen, LV Niedersachsen e. V, Siemensstr. 11, 30916 Isernhagen, Tel.: 0511 - 80 15 12, Fax: 0511 - 88 79 15, Internet: www.fdf-niedersachsen.de E-Mail: [email protected], Bezug: 5 x im Jahr, im Mitgliedsbei-trag enthalten. Redaktion und Layout: Corina Wiecken-berg und Irini Taxari Trotz gewissenhafter Bearbeitung aller Beiträge kann eine Haftung für deren Inhalt nicht übernommen werden!

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LANGE NACHT AUF DEM BREMER GROßMARKT

Bring - Wettbewerb für Kunden Präsentation der Weihnachttrends 2018

Am Donnerstag, 08. November 2018 ist es wieder soweit. Der Großmarkt öffnet in der Zeit von 17.00 bis 21.00 Uhr seine Pforten für Fachbesucher. Es werden die aktuellen Weihnachtt-

rends 2018 von Floristmeisterin Brigitte Feldkamp und Team präsentiert und es findet auch wieder der traditionelle Kundenbringwettbewerb statt.

Hier die Ausschreibung und Teilnahmebedingun-gen:

„Weihnachtlicher Tischkranz“

Die ersten drei Plätze von der Publikumsbewertung und der Fachjury erhalten Warengutscheine in Hö-he von:

1. Platz 150,00 € 2. Platz 100,00 € 3. Platz 50,00 €

Ausschreibung: Anlässlich einer Weihnachtsfeier bestellt Ihr Kunde einen adventlichen Tischkranz für einen runden Tisch. Für den Wettbewerb muss der Kranz auf einer entsprechenden Platte angeliefert werden. Jeder/m Teilnehmer/in steht ein Untergestell (Durchmesser ca.60cm) für die Präsentation zur Verfügung. Außerdem erhält sie/er kostenfrei von der Firma Oasis für die Herstellung des Tischkran-zes zwei Tischkranzunterlagen (Nylor Ring 40 cm). Es dürfen nur Kranzunterlagen mit einem Durch-messer von 40 cm verarbeitet werden.

So machen Sie mit:

➢ Sie erhalten für die Teilnahme einmalig 6 Gutscheine à 10 Euro von den ansässigen Firmen und zwei Steckkranzunterlagen

➢ Anmeldung zum Wettbewerb und Abholung der Gutscheine und Tischkranzunterlagen am Pförtnerhaus bis Freitag, 02. November 2018

➢ Teilnahme mit einem Kranz pro Firma ➢ Abgabe des Kranzes am Donnerstag,

08.11.bis 16 Uhr am Pförtnerhaus ➢ Evtl. Terminabweichungen bitte mit Markus

Günsch absprechen (Tel. 0172 417 46 98) ➢ Ausstellung in der Langen Nacht von 17 bis

21 Uhr ➢ Mitnahme des Werkstücks nach Veranstal-

tungsende

Bewertung: Die Bewertung erfolgt durch das Fachpublikum und einer Fachjury.

Viel Erfolg!

Verbindliche Anmeldung

Hiermit melden wir uns zur Teilnahme an dem Kun-denwettbewerb am Donnerstag, 08. November 2018 an und akzeptieren die Teilnahmebedingun-gen.

Firma: _________________________________________ Teilnehmer/in: _________________________________________ Anschrift: _________________________________________ _________________________________________ Telefon: _________________________________________ Datum, Unterschrift _________________________________________ -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

LADENÖFFNUNGSZEITEN 2.HJ

Niedersachsen

Bremen

Diese Verkaufszeiten sind Maximalzeiten, nicht verpflich-tend. Sie können Ihre Verkaufszeiten innerhalb dieser Gren-zen selbst bestimmen!

Zur Beachtung: Die Verkaufszeiten müssen so angebracht werden, dass sie außerhalb der Verkaufsstelle sichtbar sind.

Mittwoch 03. Oktober 3 Stunden Tag der Dt. Einheit Sonntag 07. Oktober 3 Stunden Erntedankfest Mittwoch 31.Oktober 3 Stunden Reformationstag* Sonntag 18. November 3 Stunden Volkstrauertag Mittwoch 21. November 0 –24 Uhr Buß- und Bettag Sonntag 25. November 3 Stunden Totensonntag Sonntag 02. Dezember 3 Stunden 1. Advent Sonntag 09. Dezember 3 Stunden 2. Advent Sonntag 16. Dezember 3 Stunden 3. Advent Sonntag 23. Dezember 3 Stunden 4. Advent Montag 24. Dezember 0-14 Uhr Heiligabend Dienstag 25. Dezember 3 Stunden 1. Weihnachtstag Mittwoch 26. Dezember 3 Stunden 2. Weihnachtstag Montag 31. Dezember 0 – 24 Uhr Silvester Dienstag 01. Januar 19 3 Stunden Neujahr

Mittwoch 03. Oktober 3 Stunden Tag der Dt. Einheit Sonntag 07. Oktober 3 Stunden Erntedankfest Mittwoch 31.Oktober 3 Stunden Reformationstag Sonntag 18. November 6 Std., zw.8.00

und 16.00 Volkstrauertag

Mittwoch 21. November 0 –24 Uhr Buß- und Bettag Sonntag 25.November 6 Std., zw. 8.00

und 16.00 Totensonntag

Sonntag 02.Dezember 3 Stunden 1. Advent Sonntag 09. Dezember 3 Stunden 2. Advent Sonntag 16. Dezember 3 Stunden 3. Advent Sonntag 23. Dezember 3 Stunden 4. Advent Montag 24. Dezember 0.00 – 14.00 Heiligabend Dienstag 25. Dezember 3 Stunden 1. Weihnachtstag Mittwoch 26. Dezember Verkaufsverbot 2. Weihnachtstag Montag 31. Dezember 3 Stunden Silvester Dienstag 01. Januar 19 3 Stunden Neujahr

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der FDF informiert… ======================================================================================================================

FDF 12

Heute lesen Sie:

BEILAGEN IN DIESEM RUNDSCHREI BEN:

1. Toner Express 2. Carfleet 24

3. Rahmenabkommen KFZ-Versicherung

WARUM MITGLIED IM VE RBAND SEIN?

Der Fachverband Deutscher Floristen ist die bundesweite offizielle Interessenvertretung der Deutschen Floristen.

Zu den Arbeitsbereichen des Fachverbandes gehören u. a.:

• die Vertretung des Berufsstandes in der Öffentlichkeit

• die Vermittlung von Rahmenverträgen der Förderungsgemeinschaft Blumen GmbH

• die Regelung von Ausbildungs- und Sozialfragen

• die Herausgabe der Fachzeitschrift "G&V"

• die Standesvertretung in Wirtschaft und Politik

• die Vertretung der Mitglieder gegenüber Brancheninstitutionen und branchenfremden Organisa-tionen

• die Stärkung und Profilierung der Mitgliedsbetriebe die Durchführung von Ausstellungen und Wettbewerben

• das Angebot eines komplexen Serviceangebots für die Mitglieder

Besuchen Sie unsere Homepage: www.fdf-niedersachsen.de

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❖ Seite 7 Abschlussprüfung in Lüneburg

❖ Seite 7 FDF-Sommerfestival im FloristPark

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❖ Seite 8 Neue Muster AGBs für Floristfachgeschäfte

❖ Seite 8 FDF-Rahmenabkommen

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❖ Seite 10 Gut zu Wissen!

❖ Seite 10 FDF-Seminar Advent

❖ Seite 10 Impressum

❖ Seite 11 Lange Nacht Bremen, Ausschreibung

❖ Seite 11 Ladenöffnungszeiten 2. Hj Niedersachsen und Bremen

Gemeinsam Stark!