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Michaela Zinke, Referentin im Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt“, 14.09.2013 Auch der Tod nimmt Einzug in unsere digitale Welt

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Michaela Zinke, Referentin im Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt“, 14.09.2013

Auch der Tod nimmt Einzug in unsere

digitale Welt

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Michaela Zinke, Referentin im Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt“, 14.09.2013

Wir stehen vor neuen Herausforderungen

zahlreiche Verträge gehen mit dem Tod des Nutzers auf den Erben über

Erbe weiß oft nicht, wo der Verstorbene überall digital aktiv war

vielen Erben fehlt das nötige Internet-Know-How zur Regelung des digitalen Nachlasses

ohne Passwörter und andere Zugangsdaten kein Zugang zu Konten/Accounts

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Wir stehen vor neuen Herausforderungen

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Datenzugriff

hat der Nutzer niemanden bestimmt, der sich um seinen digitalen Nachlass kümmern soll, treten die gesetzlichen Erben in die Rechtstellung des Verstorbenen, d.h. in alle Rechte und Pflichten

ob und wie die Erben Zugriff auf die Daten haben und was mit den Daten geschehen darf, bestimmt sich nach den Bedingungen der jeweiligen Plattform

unbeschränkter Zugriff auf Account steht in Konflikt mit postmortalem Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen

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Einsicht von Daten auf dem PC

Erben haben legal Zugriff auf den PC und Speichermedien des Verstorbenen und dürfen die dort gespeicherten Daten lesen

die Entscheidung, was damit passiert, liegt bei den Erben – wenn im Testament nichts anderes geregelt ist.

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Zugriff auf E-Mail-Konten

nach geltendem Recht ist unklar, ob Erbe einen Anspruch hat, E-Mails einzusehen

Anbieter verweigern häufig Zugriff mit Hinweis auf TK-Geheimnis (schützt auch denjenigen, mit dem der Verstorbene kommuniziert hat) und postmortalem Persönlichkeitsrecht

Erbe muss Zugriff auf Mails haben, um Vertrags-verhältnisse zu klären, z.B. offene Rechnungen, Ebay-Versteigerungen

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Urheberrecht

Urheberrechte sind vererblich

hat der Verstorbene also Rechte an Fotos, haben nun die Erben die Rechte an den Fotos

innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren nach dem Tod des Abgebildeten wird die Einwilligung der Angehörigen benötigt, wenn Fotos von dem Verstorbenen veröffentlich werden sollen

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Vererben elektronischer Medien

Erbe erbt auch gekaufte Software, eBooks, MP3s etc. und darf diese nutzen

eine Umregistrierung bzw. Übertragung des Accounts auf den Erben wird in der Regel nicht möglich sein

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Tipps für Konsumenten

einen oder mehrere Personen bestimmen, die das digitale Erbe verwalten

alle Passwörter zu Sozialen Netzwerken, E-Mail-Accounts, Blogs etc., gut verwahren, z.B. auf einem verschlüsselten USB-Stick/Passwortmanager

eine Anleitung, was mit den Accounts/Daten passieren soll sicher verwahren, z.B. in einem Safe, Bankschließfach

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Tipps für Hinterbliebene

ob auch ohne Passwort Zugang zu Online-Konten möglich ist, hängt vom Anbieter ab

Kostenpflichtige Mitgliedschaften schnellstmöglich kündigen

Vorsicht bei Unternehmen, die digitalen Nachlass verwalten: Weitergabe sehr persönlicher Daten an Dritte

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Fazit

Umso mehr das Leben digitalisiert wird und auch Behörden und Krankenkassen auf neue Kommunikationsmittel zugreifen, umso mehr müssen auch die Regelungen zum Tod dieser Entwicklung angepasst werden.

Erbrecht an die Gegebenheiten der digitalen Welt anpassen: Beispiel: Die Erben müssen unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf die Konten und Daten des Verstorbenen erhalten.

Anbieter sind in der Pflicht praktikable, nutzerfreundliche Regelungen besonders für die Erben zu schaffen.

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Vielen Dank!

[email protected]@surferrechte