Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt. …  · Web viewEntsprechend der Darstellung im...

24
Blankenfelde-Mahlow, 29.01.2015 Entwurf Gemeindliche Stellungnahme zum Bauvorhaben Wiederaufbau und Elektrifizierung der Dresdener Bahn, Strecke Südkreuz (a) - Blankenfelde", PFA 3; 3. Planänderung; Weiterführung des Anhörungsverfahrens Abgrenzung des Planfeststellungsbereiches Der Bereich des vorliegenden Planfeststellungsverfahrens endet bei Bahn-km 20,262. Ca. 100m südlich davon schließt sich die planfestgestellte Baumaßnahme „Bahnübergangsbeseitigung Dahlewitz L40“ an, mit welcher bereits auf das verkehrspolitische Ziel der Ertüchtigung der Bahnstrecke auf eine Maximalgeschwindigkeit von 200km/h reagiert wu rde. Insbesondere vor dem Hintergrund von Schallschutzmaßnahmen und Maßnahmen zum Erschütterungsschutz stellt sich die Frage, ob für den verb leibenden kurzen Str ec kenabschnitt ein separates Planverfahren erfolgt. Sollte dies nicht beabsichtigt sein, muss d as vorliegende Bauvorhaben um den fehlenden Streckenabschnitt ergänzt werden. Auf jeden Fall muss sichergestellt werden, dass auch die Anwohner des unbeplanten Streckenabschnittes den notwendigen Schall- und E rschütte rungsschut z erhalten. Liegenschaften/Grundstücksangelegenheiten Die für die Bauwerkslagepläne verwandten Lagepläne sind in Teilen veraltet und deshalb zu aktualisieren (z.B. im Bereich Herbert- Tschäpe-Straße und an der Mahlower Straße/ OT Mahlow sowie im Bereich Schubertstraße/ OT Blankenfelde). Das Grunderwerbsverzeichnis ist insbesondere bzgl. der Eigentum sverhältnisse zu aktualisieren. Hierzu An lage 1 und 2. Seite 1 von 24

Transcript of Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt. …  · Web viewEntsprechend der Darstellung im...

Page 1: Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt. …  · Web viewEntsprechend der Darstellung im Erläuterungsbericht Anlage 1.2, Pkt. 3.3.1.6 ... Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt

Blankenfelde-Mahlow, 29.01.2015 Entwurf Gemeindliche Stellungnahme zum Bauvorhaben Wiederaufbau und Elektrifizierung der Dresdener Bahn, Strecke Südkreuz (a) - Blankenfelde", PFA 3; 3. Planänderung; Weiterführung des Anhörungsverfahrens Abgrenzung des Planfeststellungsbereiches Der Bereich des vorliegenden Planfeststellungsverfahrens endet bei Bahn-km 20,262. Ca. 100m südlich davon schließt sich die planfestgestellte Baumaßnahme „Bahnübergangsbeseitigung Dahlewitz L40“ an, mit welcher bereits auf das verkehrspolitische Ziel der Ertüchtigung der Bahnstrecke auf eine Maximalgeschwindigkeit von 200km/h reagiert wurde. Insbesondere vor dem Hintergrund von Schallschutzmaßnahmen und Maßnahmen zum Erschütterungsschutz stellt sich die Frage, ob für den verbleibenden kurzen Streckenabschnitt ein separates Planverfahren erfolgt. Sollte dies nicht beabsichtigt sein, muss das vorliegende Bauvorhaben um den fehlenden Streckenabschnitt ergänzt werden. Auf jeden Fall muss sichergestellt werden, dass auch die Anwohner des unbeplanten Streckenabschnittes den notwendigen Schall- und Erschütterungsschutz erhalten. Liegenschaften/Grundstücksangelegenheiten Die für die Bauwerkslagepläne verwandten Lagepläne sind in Teilen veraltet und deshalb zu aktualisieren (z.B. im Bereich Herbert-Tschäpe-Straße und an der Mahlower Straße/ OT Mahlow sowie im Bereich Schubertstraße/ OT Blankenfelde). Das Grunderwerbsverzeichnis ist insbesondere bzgl. der Eigentumsverhältnisse zu aktualisieren. Hierzu Anlage 1 und 2. Bauzeiten / Bau stelleneinric htungsflächen Aus dem Erläuterungsbericht Anlage 1.2 S. 52 ist nicht klar erkennbar, welche Bahnübergänge gleichzeitig oder sich zeitlich überlappend beseitigt werden sollen. Dies sollte genauer dargestellt werden. Um die verbleibenden innerörtlichen Bahnquerungen zu entlasten, sollte zumindest der überörtliche (LKW-)Verkehr weiträumig umgeleitet werden. Die bauzeitliche Befestigung der Fuß- und Radwege muss in Asphalt erfolgen. Aus den Planunterlagen ist nicht zu entnehmen, mit welchen bauzeitlichen Einschränkungen auf den einzelnen Baustelleneinrichtungsflächen konkret zu rechnen ist. Diese Angaben sind in den Planunterlagen nachzuholen. In jedem Fall ist zu gewährleisten, dass die Anwohner/ Anlieger während der gesamten Bauzeit eine Zufahrtsmöglichkeit zu ihren Grundstücken haben (insbesondere BE Heimstättenstraße/Trebbiner Straße in Mahlow (Bauwerks-Nr. 9558 und 9338) und BE Dietmar-Klemt-Straße in Blankenfelde (Bauwerks-Nr.9564 und 9565).

Seite 1 von 18

Page 2: Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt. …  · Web viewEntsprechend der Darstellung im Erläuterungsbericht Anlage 1.2, Pkt. 3.3.1.6 ... Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt

Darzustellen ist auch, wie die Zuwegung zur BE-Fläche (Bauwerks-Nr. 9563) nördlich der Karl-Marx-Straße in Blankenfelde erfolgen soll. Zu beachten ist dabei der Rathausneubau, für welchen eine Baugenehmigung vorliegt.

Aus der BE in der Berliner Straße (Bauwerks-Nr. 9556) ist der südliche Bereich auszunehmen. Die Fläche gehört zu einer Sportanlage (Laufbahn) des angrenzenden Schulgeländes. Die geplante Baustellenzufahrt Herbert-Tschäpe-Straße zwischen Hausnummer 46 und 50 kann nicht hergestellt werden. Bei dem Weg handelt es sich um die Zufahrt zum bebauten Wohngrundstück Herbert-Tschäpe-Straße 49. Ob sich die in der Herbert-Tschäpe-Straße 12/14 vorgesehene Baustellenzufahrt (Flur 9, Flurstück 25/1) realisieren lässt, ist zu klären. Das Grundstück ist mit einer medizinischen Einrichtung bebaut. An der vorgesehenen Zufahrt befinden sich Stellplätze und ein Tank. Die rückwärtig zum Lindenring geplante Baustellenzufahrt/BE entlang der Mahlower Kurve liegt in einer Grünfläche. Zwar kann diese baubedingt genutzt werden; nach Abschluss der Baumaßnahme ist die Grünfläche aber wieder herzustellen. Während der Bauarbeiten ist sicherzustellen, dass die Bauzufahrt nicht auch von privaten Nutzern befahren wird. Die Befahrung der Flächen für Wartungszwecke (Regenrückhaltebecken) ist über eine Sonderregelung mit der Gemeinde zu vereinbaren. Der Zustand sämtlicher Baustelleneinrichtungsflächen, -zufahrten und baubedingten Umleitungsstrecken ist vor Baubeginn zu dokumentieren und nach Fertigstellung gleichwertig wiederherzustellen. Schallschutz Die Grundstücke Schubertstraße 4 – 18 in 15827 Blankenfelde-Mahlow, OT Blankenfelde wurden bei der Bewertung des notwendigen Schallschutzes bauplanungsrechtlich einem Mischgebiet nach § 6 Baunutzungsverordnung zugeordnet. Diese Zuordnung ist zu korrigieren. Die Grundstücke liegen innerhalb eines Allgemeinen Wohngebietes. Dies entspricht im Übrigen auch der Darstellung im gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde. Im Erläuterungsbericht zur Schalltechnischen Untersuchung wird beschrieben, dass es in Blankenfelde-Mahlow keinen für das Vorhab en zu beach tenden Bebauungsplan gäbe. Zumindest der Bebauungsplan M4 für den Wohnpark Mahlow und der Bebauungsplan B21 „Zentrum Blankenfelde“ grenzen unmittelbar an das planfestzustellende Bauvorhaben an. Eine Isophonendarstellung für den Bereich Dahlewitz ist den Unterlagen bisher nicht zu entnehmen. Sie ist nachzureichen. In den Planunterlagen wird beschrieben, dass das Bauvorhaben im Bereich Dahlewitz immissionsschutzrechtlich keine wesentliche Änderung, sondern nur eine erhebliche bauliche Änderung ist (nur Veränderung der Gleisanlage in Höhe und Lage). Damit gelten im Bereich Dahlewitz für zu leistende Schallschutzmaßnahmen andere Werte als in Blankenfelde und Mahlow. Obwohl – wie im Siedlungsgebiet von Mahlow und Blankenfelde - auch in diesem Streckenabschnitt in Zukunft die Züge mit Geschwindigkeiten von bis zu 200km/h vorbeifahren und gleiche Lärmbelastungen entstehen, ist dadurch für Dahlewitz weder

Seite 2 von 18

Page 3: Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt. …  · Web viewEntsprechend der Darstellung im Erläuterungsbericht Anlage 1.2, Pkt. 3.3.1.6 ... Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt

aktiver noch passiver Lärmschutz vorgesehen. Dies erscheint der Gemeinde nicht akzeptabel. Insbesondere unter Beachtung, dass zumindest für nach dem 31.12.2014 begonnene Planvorhaben der Lärmbonus für Schienenfahrzeuge entfällt, weil sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass der zunehmenden Verlärmung der Umwelt Einhalt geboten und durch strengere gesetzliche Vorgaben begegnet werden muss, sollte geprüft werden, ob für die betreffenden Anwohner ähnliche Schutzziele wie im übrigen Gemeindegebiet anzunehmen und entsprechende Maßnahmen durchzuführen sind. Erschütterungsschutz Die Grundstücke Herbert-Tschäpe-Straße 20 – 49 in 15831 Blankenfelde-Mahlow, OT Mahlow und Schubertstraße 4 – 18 in 15827 Blankenfelde-Mahlow, OT Blankenfelde wurden bei der Bewertung des notwendigen Erschütterungsschutzes bauplanungsrechtlich einem Mischgebiet nach § 6 Baunutzungsverordnung zugeordnet. Diese Zuordnung ist zu korrigieren. Die Grundstücke liegen innerhalb eines Allgemeinen Wohngebietes. Dies entspricht im Übrigen auch der Darstellung im gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde. In den Lageplänen zur Erschütterungstechnischen Untersuchung, Anlage 1 Blatt 6 von 7, ist das Parkhaus nicht dargestellt. Wurden für dieses trotzdem mögliche Erschütterungen untersucht?

Seite 3 von 18

Page 4: Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt. …  · Web viewEntsprechend der Darstellung im Erläuterungsbericht Anlage 1.2, Pkt. 3.3.1.6 ... Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt

Neubau einer Stichstraße an der Hegelstraße im OT Mahlow (Gemarkung Mahlow, Flur 17, Flurstück 87) Die im Bauwerkslageplan 3.3.19.1 dargestellte Stichstraße verfügt über keine Bauwerksnummer und ist auch nicht im Bauwerksverzeichnis aufgeführt. Eisenbahnüberführungen Mauerweg Seit einigen Jahren besteht ein hohes landespolitisches Interesse sowohl von Berlin als auch von Brandenburg, die Querung EÜ Mauerweg herzustellen. Damit soll der Mauerweg als

Seite 4 von 18

Page 5: Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt. …  · Web viewEntsprechend der Darstellung im Erläuterungsbericht Anlage 1.2, Pkt. 3.3.1.6 ... Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt

wichtiges Zeugnis der deutschen Geschichte und als touristische Attraktion auch in diesem Bereich in seiner historischen Lage über die Dresdner Bahn geführt werden. Nach Beratungen mit den Ländern Berlin und Brandenburg sowie der DB Projektbau zur möglichen Umsetzung dieses Bauprojektes fasste die Gemeindevertretung am 19.09.2013 den Beschluss, einen Antrag zur Eröffnung des Planfeststellungsverfahren „EÜ Mauerweg“ zu stellen. Das Planfeststellungsverfahren wurde mit der 1. Auslegung vom 25.02. bis 24.03.2014 eröffnet. Die DB war als Träger öffentlicher Belange an dem Verfahren beteiligt. Die Gemeinde bittet nunmehr, die im Planfeststellungsverfahren EÜ Mauerweg vorgesehene EÜ auch im Planverfahren zum Ausbau der Dresdner Bahn zu beachten (geplante Wegeführung, Entwässerung). Im Übrigen ist auf eine Verrohrung des Grenzgrabens im Trogbereich zu achten. Nicht möglich ist aus Sicht der Gemeinde, den Fluchtweg auf die Zufahrt vom geplanten Regenrückhaltebecken (Bauwerks-Nr. 1251) zu legen. Da das Regenrückhaltebecken umzäunt sein muss und nur für Wartungsarbeiten zu betreten ist, muss der Fluchtweg verlegt werden. EÜ Ziethener Straße Der Bahnübergang Ziethener Straße dient derzeit vornehmlich dem Fußgänger- und Radverkehr sowie landwirtschaftlichen Fahrzeugen zur Erreichung der östlich und westlich der Bahn gelegenen Felder und als für den Neubau der L76 planfestgestellte Ausweichstrecke. Landwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen die Kraftverkehrsstraße L76 nicht mehr benutzen, sondern müssen bei ihrer Fahrt in Richtung Großbeeren oder Groß Ziethen den Bahnübergang bzw. die zukünftige EÜ Ziethener Straße nutzen. Darüber hinaus geht die Gemeinde weiterhin von der Notwendigkeit des Baues einer EÜ Ziethener Straße aus, welche darauf ausgelegt ist, eine Haupterschließungsfunktion für das geplante Wohngebiet Mahlow/Nord zu erfüllen. Dabei soll die EÜ Ziethener Straße sowohl die östlich und westlich der Bahn gelegenen Wohngebiete miteinander verbinden, als auch Zubringerfunktionen für das geplante Ortszentrum mit S-Bahn-Halt und angrenzenden Schul- und Sportstandorten übernehmen. Unabdingbar sind dafür ein in beide Richtungen regelmäßig stattfindender Busverkehr und separat von der Fahrbahn geführte Radverkehrsanlagen. Aufgrund des erwarteten Verkehrsaufkommens1 ist die Ziethener Straße (über die Nutzung als EÜ für den Fußgänger- und Radverkehr sowie als Ausweichstrecke für den landwirtschaftlichen Verkehr hinaus) für die Zukunft als Hauptverkehrsstraße (HS IV) einzustufen und auszubauen. Während die Breiten der Fahrbahn und die geplanten Notgehwege den technischen Vorgaben der geltenden RASt06 entsprechen, sind die dem Übersichtsplan 3.3.13.1 und dem - zwar nur zur Information ausgelegten - Lageplan (Anlage 7.1.15.4) zu entnehmenden Geh-/ Radwegbreiten zu gering.

1 für MIV wurden ca. 4.000 Fahrten prognostiziert; dazuzurechnen sind LKW- und Busverkehr – siehe auch Schreiben der Gemeinde an DB Projektbau vom 05.07.2012

Seite 5 von 18

Page 6: Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt. …  · Web viewEntsprechend der Darstellung im Erläuterungsbericht Anlage 1.2, Pkt. 3.3.1.6 ... Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt

Wegen der zu erwartenden besonders hohen Anzahl schutzbedürftiger Fußgänger (Nähe zum Schulstandort, generell zunehmende Anzahl von Senioren, welche auch die Einrichtungen des geplanten Ortsteilzentrums nutzen werden) und einer auch politisch gewünschten Zunahme des Radverkehrs ist von dem gemeinsamen Geh-/Radweg Abstand zu nehmen. Mit dieser Forderung wird auf die Vorgaben der RASt06 eingegangen, welche in Kapitel 6.1.6.4 „Gemeinsame Führung mit dem Radverkehr“ eine gemeinsame Führung als generell ungeeignet bezeichnet, wenn eine überdurchschnittlich hohe Benutzung durch besonders schutzbedürftige Fußgänger zu erwarten ist. Demnach müsste sowohl für den nördlichen als auch für den südlichen nunmehr zu trennenden Geh-/Radweg eine lichte Breite von 4,55m eingehalten werden (0,25m Sicherheitsraum + 1,80m Gehweg + 0,25m Sicherheitsstreifen/taktiler Begrenzungsstreifen + 2,00m Einrichtungsradweg + 0,25m Sicherheitsraum). Ob im Übrigen die geplanten Geh-/Radwege auch deshalb zu schmal sind, weil entsprechend RASt06, Tab. 34 Unterführungen für Fußgänger und Radfahrer bei einer Troglänge von mehr als 15m (hier 17,85m) ≥ 6m breit sein müssen, bitte ich zu prüfen. Entsprechend der Darstellung im Erläuterungsbericht Anlage 1.2, Pkt. 3.3.1.6 – S. 25 sollte auch für diesen Trogbau eine maximale Längsneigung von 7% umgesetzt werden kann. Bezüglich des der Entwässerung des Stra ßentroges di enenden Regenwasserrückhaltebeckens (BW-Nr. 3151a) ist festzuhalten, dass der Zufahrtsbereich zu diesem einschließlich des Geh-und Radweges für Fußgänger und Fahrradfahrer sicher zu gestalten ist. Die Befestigung der Zufahrt ist mit Betonsteinpflaster, anthrazit, 10 cm, anzulegen. Alle Einfassungen sind mit Tiefborden herzustellen. Grundsätzlich ist bei der Zufahrt das Rechtsab- und –einbiegen zu gewährleisten. Außerdem ist für die Ver- und Entsorgung des Beckens die Umfahrung mit einem 3achsigen Müllfahrzeug vorzusehen. Die Einfriedung des Regenwassersickerbeckens soll aus einem 2 m hohen Doppelstabmattenzaun aus Massivdraht, verzinkt, pulverbeschichtet hergestellt werden. Die maschinentechnische Ausrüstung der Hebeanlage ist in der Ausführungsplanung mit automatisch gesteuerten Flygt- Pumpen mit Zwangseinschaltung und Fernüberwachung zu planen. Die nicht geplante aber wasserrechtlich und technisch erforderliche Sedimentationsanlage ist nachzurüsten und soll mit einer Sohlschwelle und Tauchwand zur Rückhaltung von aufschwimmenden Stoffen und Leichtflüssigkeiten ausgestattet sein. Den Planfeststellungsunterlagen sind keine Planungen zur Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage inkl. erforderlicher Kabelanlage im Bereich der EÜ zu entnehmen. Eine Straßenbeleuchtung ist für den Straßentrog aber unerlässlich. Für die Straßenunterführung ist eine DIN-gerechte Straßenbeleuchtungsanlage mit LEDLichttechnik herzustellen. Der genaue Leuchtentyp ist aufgrund der erwarteten technischen Weiterentwicklung der Lichttechnik unmittelbar vor der Ausführungsplanung abzustimmen und festzulegen. Generell ist eine effiziente technische Leuchte mit LEDLichttechnik in Anlehnung an die vorhandenen Leuchten zu verwenden (hier Leipziger Leuchten Typ ASL 2010, Alfons o.ä.). Die Einspeisung der neuen Beleuchtungsanlage soll über den Straßenbeleuchtungsschrank SBS-RD, Standort Im Roten Dudel / Kleinziethener Straße, erfolgen. Zur Straßenbeleuchtungsanlage Ziethener Straße / Lichtenrader Straße ist eine Störverbindung herzustellen.

Seite 6 von 18

Page 7: Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt. …  · Web viewEntsprechend der Darstellung im Erläuterungsbericht Anlage 1.2, Pkt. 3.3.1.6 ... Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt

Zur Darstellung der späteren Eigentumsverhältnisse der Beleuchtungsanlage sollte diese im Bauwerksverzeichnis aufgenommen werden. EÜ Berliner Straße

Verkehrliche Bedeutung und Einordnung der Straße Der Bahnübergang Berliner Straße liegt im Siedlungsbereich der Gemein de BlankenfeldeMahlow, Ortsteil Mahlow. Im Verkehrskonzept der Gemeinde ist die Berliner Straße als „Anliegerstraße mit erhöhter Verkehrsbedeutung“ benannt. Nach dem gemeindlichen Leitfaden zum Straßeninvestitions- und -unterhaltungsplan entspricht diese Straßenkategorie einer Quartiersstraße bzw. einer Dörflichen Hauptstraße. Quartiersstraßen/ Dörfliche Hauptstraßen sind nach der RASt 06 wiederum entweder nahräumige Erschließungsstraßen (ES IV) oder nahräumige, angebaute Hauptverkehrsstraßen (HS IV). Aktuell hat die Berliner Straße ein Verkehrsaufkommen von bis zu 2.859 Fahrzeugen am Tag2. Dabei wird die Berliner Straße regelmä ßig auch vo n den Buslinien 600, 794 und 797 befahren. Zur Bewältigung des Verkehrsaufkommens und zur Schulwegsicherung gibt es auf der südlichen Seite der Berliner Straße einen gemeinsamer Geh-/Radweg. Damit wird der Radverkehr auf einer von der Fahrbahn gesonderten Verkehrsanlage geführt. Entsprechend der RASt06 sowie der o.g. Nutzung und Verkehrswegeführung ist die Berliner Straße als eine nahräumig, angebaute Hauptverkehrsstraße zu bewerten. Die den Bahnübergang zu ersetzende Eisenbahnüberführung und der Straßentrog sind dementsprechend zu planen und zu bauen. Von dieser Forderung kann im Übrigen auch unter Beachtung des zukünftig erwarteten Verkehrsaufkommens in der Berliner Straße nicht abgewichen werden. Sobald die Realisierung des geplanten Wohngebietes M 12b vollzogen ist, wird die Berliner Straße zusätzlich große Teile des motorisierten Verkehrs des neuen Wohngebietes aufnehmen. Gleichzeitig wird die Zahl der Fußgänger und Radfahrer steigen, welche auch die östlich der Bahn gelegenen Infrastruktureinrichtungen (Schule, Sporthalle, Bibliothek) sowie die Verkaufseinrichtungen im Zentrum von Mahlow nutzen werden. Somit ist nicht zu erwarten, dass bei einer Fortschreibung des gemeindlichen Verkehrskonzeptes die Berliner Straße einer nach RASt 06 niedrigeren Straßenkategorie zuzuordnen wäre. Die Gemeinde geht auch davon aus, dass die Linienführung der Busse erhalten bleibt und die Berliner Straße dauerhaft mit Bussen befahren wird. Immerhin werden durch die Haltestelle Ferrastraße auch die Kindertagesstätte und die Grundschule Berliner Straße 26 sowie durch die Haltestelle Herbert-Tschäpe-Sraße die Kindertagesstätten Berliner Straße 69 und Weidenhof 5 sowie die Grundschule Herbert-Tschäpe-Straße 23 erschlossen.

Bedenken zum Trogbauwerk selbst Die Berliner Straße ist Hauptverkehrsstraße. Für diese Straßenkategorie beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Damit sind auch bei der hiesigen Planung

2 Die Gemeinde hat im Juli/August 2014 im Eisenbahnkreuzungsbereich der Berliner Straße eine Verkehrszählung durchgeführt. Die höchste tägliche Belastung wurde dabei am 8. Juli mit 2.859 Fahrzeugen gezählt; in der Spitzenstunde waren es 170 Fahrzeuge.

Seite 7 von 18

Page 8: Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt. …  · Web viewEntsprechend der Darstellung im Erläuterungsbericht Anlage 1.2, Pkt. 3.3.1.6 ... Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt

Straßenparameter anzunehmen, welche die regelmäßige Befahrung der Straße mit 50 km/h zulassen. Einem Straßenausbau, welcher nur Fahrgeschwindigkeiten von 30 km/h zulässt, stimmt die Gemeinde nicht zu. Soweit aus dem Übersichtsplan (Anlage 3.3.13.1) und dem - zwar nur zur Information ausgelegten - Lageplan (Anlage 7.1.17.4) ersichtlich, erscheint die Fahrbahn aufgrund der Verschwenkung im Trogbereich für den Begegnungsfall Bus/Bus zu eng zu sein. Bei einem Kurvenradius von 64,901m ist für den notwendiger Weise vorzusehenden Begegnungsfall Bus / Bus eine Fahrstreifenverbreiterung von 0,79 m erforderlich und die Fahrbahn um 1,60m zu verbreitern. Selbst bei einem Radius von 90,906 m ist noch eine rechnerische Fahrstreifenverbreiterung von 0,56 m und damit eine Fahrbahnverbreiterung von 1,12 m erforderlich.

Zum Nachweis von ausreichenden Fahrbahnbreiten sind zwingend Schleppkurven darzustellen. Einer Verringerung der Breiten der Notgehwege im Bereich des Troges zugunsten größerer Fahrbahnbreiten wird aus Sicherheitsgründen nicht zugestimmt. Eine Querneigung zur Kurvenaußenseite sollten vermieden werden. Zu sicheren Befahrung des Trogbereichs sollten die Verschwenkung auf der westlichen Seite in die Einmündung Stefan-Zweig-Straße und auf der östlichen Seite in den Kreuzungsbereich Herbert-Tschäpe-Straße / Buchenhof verlegt werden. Auf die zusätzliche Verwindung kann, jedoch auf eine Verwindung am Hochpunkt muss verzichtet werden. Entsprechend der Darstellung im Erläuterungsbericht Anlage 1.2, Pkt. 3.3.1.6 – S. 25 sollte geprüft werden, ob auch für diesen Trogbau auf der östlichen Seite eine Längsneigung von maximal 7% umgesetzt werden kann. Aufgrund der wechselseitigen Führung des Geh- und Radverkehrs und zur Schulwegsicherung sind beidseitig dem Trog an den Knotenpunkten Querungshilfen vorzusehen und behindertengerecht auszubilden. Der einseitige Zweirichtungsverkehr muss in den Knotenpunkten sicher aufgelöst werden. Für den geplanten gemeinsamen Geh-/Radweg ist nach Gesprächen zwischen der DB Projektbau, der Gemeinde und der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Teltow-Fläming festzuhalten, dass für die vorliegende Planung (gemeinsamer Geh-/Radweg mit einem Gefälle von 4% bzw. 6% und einer Breite von 3,50m inkl. Sicherheitsstreifen) die Anordnung eines gemeinsamen Geh-/Radweges nicht mehr zulässig ist. Aufgrund des Gefälles der Fahrbahn wäre für Radfahrer auch das Fahren auf der Fahrbahn unzulässig. Damit wäre das aktuell geplante Kreuzungsbauwerk für Fahrradfahrer gesperrt und sie müssten schiebend die EÜ Berliner Straße passieren. Das Ziel, weiterhin eine sichere Wegeführung insbesondere auch für die fahrradfahrenden Kinder der angrenzenden Schulen und Kindergärten herzustellen, kann mit der vorliegenden Planung nicht erreicht werden! Sie wird deshalb von der Gemeinde abgelehnt! Vielmehr müsste regelkonform zur RASt06 und ERA2010, und damit auch für die Straßenverkehrsbehörde anordnungsfähig, ein getrennter Geh- und Radweg hergestellt

Seite 8 von 18

Page 9: Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt. …  · Web viewEntsprechend der Darstellung im Erläuterungsbericht Anlage 1.2, Pkt. 3.3.1.6 ... Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt

werden.3 Unter Berücksichtigung des Radfahrer- und Fußgängeraufkommens4 sollte der Weg eine Breite von ≥ 5,55m aufweisen (≥1,80m für Fußgänger, ≥3,00m für einseitigen Zweirichtungsverkehr zuzüglich der Sicherheitsräume von 0,25m und dem taktilem Begrenzungsstreifen von 0,25m zwischen Geh- und Radweg). Ob im Übrigen die geplanten Geh-/Radwege auch deshalb zu schmal sind, weil entsprechend RASt06, Tab. 34 Unterführungen für Fußgänger und Radfahrer bei einer Troglänge von mehr als 15m (hier 20,50m) ≥ 6m breit sein müssen, bitte ich zu prüfen.

Regenwasseranlagen BW-Nr.: 3151a, Plan-Nr.: 3.3.13.1 Die maschinentechnische Ausrüstung der Hebeanlage ist in der Ausführungsplanung mit automatisch gesteuerten Flygt- Pumpen mit Zwangseinschaltung und Fernüberwachung zu planen. Die Platzverhältnisse um das Regenwasserrückhaltebecken sollten besser ausgenutzt werden. Nach dem Entspannungsschacht folgt in Fließrichtung das Rückhaltebecken. Dessen Beckenlänge könnte vergrößert werden und ermöglicht dadurch eine weitere Funktion der Anlage: die einer Sedimentationsanlage mit Tauchwand und Sohlschwelle zur Rückhaltung von aufschwimmenden Stoffen und Leichtflüssigkeiten. In die Auslaufseite des verlängerten Rückhaltebeckens kann ein Schieber / HydroSlide eingebaut werden, der die gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers in den östlichen neuen Regenwasserkanal der Fahrbahn Herbert-Tschäpe-Straße reguliert. Damit entfällt der viereckige Schacht, in Fließrichtung hinter dem Regenrückhaltebeck en. Die Einbindung der Überlaufleitung darf in keinem Fall in den alten Regenwasserkanal der Herbert-Tschäpe-Straße unter dem westlichen Gehweg erfolgen! Der neuere Regenwasserkanal der Herbert-Tschäpe-Straße hat als Vorflut das Sickerbecken in der Herweghstraße. Die Sohle des Beckens ist, wie in der 3. Planänderungsunterlage vermerkt, um ca. 75 cm zu vertiefen. Hierzu sind Abstimmungen mit dem LS Brandenburg als Betreiber des Beckens zu führen. Die Wartungszufahrt zum Regenwasserrückhaltebecken / Sedimentationsbecken wurde über die Ladestraße auf dem Bahnhofgelände von Mahlow geplant. Die Ladestraße befindet sich auf bahneigenen, nichtöffentlichen Flächen. Um die Erreichbarkeit und damit die notwendigen Wartungsfahrten zum Regenwasserrückhaltebecken durch die Gemeinde sicherstellen zu können, ist zugunsten der Gemeinde eine Dienstbarkeit im Grundbuch eintragen zu lassen. Für die Ver- und Entsorgung der Regenwasseranlage ist eine Wendeanlage für ein 3achsiges Müllfahrzeug mit einer allseitig 1,00 m breiten Freihaltezone zu bemessen. Sollte dies aus Platzgründen nicht möglich sein, ist in der Ladestraße eine anderweitige Wendemöglichkeit für die Wartungsfahrzeuge zu schaffen.

3 Nach RASt06, Kapitel 6.1.6.4 „Gemeinsame Führung mit dem Radverkehr“ gelten Straßen mit starkem Gefälle > 3% für die gemeinsame Führung des Radverkehrs (mit Benutzungspflicht) mit Fußgängern als generell ungeeignet, insbesondere wenn dabei noch eine überdurchschnittlich hohe Benutzung durch besonders schutzbedürftige Fußgänger zu erwarten ist. 4 Immerhin konnten bei einer Zählung der Fußgänger und Radfahrer am 28.11.2014 (Temperatur um den Gefrierpunkt) im Zählzeitraum 7:00 – 8:00 Uhr noch 50 die BÜ querende Fußgänger und 32 die BÜ querende Radfahrer gezählt werden. Im Knotenbereich Berliner Straße/ Herbert-Tschäpe-Straße/ Buchenhof waren im o.g. Zählraum insgesamt 178 zu Fuß gehende Personen und 55 Radfahrer zu zählen. Allgemein ist davon auszugehen, dass sich in den Sommermonaten die Verkehrsmittelwahl zugunsten des nMIV verschiebt und die Zahl der Fußgänger und Radfahrer steigt. Darüber hinaus ist wegen der geplanten Entwicklung des Bebauungsplangebietes M12 mittelfristig mit einer steigenden Anzahl Verkehrsteilnehmer zu rechnen.

Seite 9 von 18

Page 10: Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt. …  · Web viewEntsprechend der Darstellung im Erläuterungsbericht Anlage 1.2, Pkt. 3.3.1.6 ... Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt

Beleuchtung Den Planfeststellungsunterlagen sind keine Planungen zur Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage inkl. erforderlicher Kabelanlage im Bereich der EÜ zu entnehmen. Eine Straßenbeleuchtung ist für den Straßentrog und die Anliegerstraße aber unerlässlich. Hierzu gab es zwischen Vorhabenträger und Gemeinde im Vorfeld Abstimmungen, bei welchen eine DIN-gerechte Straßenbeleuchtungsanlage mit LED-Lichttechnik vereinbart wurde. Der genaue Leuchtentyp ist aufgrund der erwarteten technischen Weiterentwicklung der Lichttechnik unmittelbar vor der Ausführungsplanung abzustimmen und festzulegen. Generell ist eine effiziente technische Leuchte mit LED-Lichttechnik in Anlehnung an die vorhandenen Leuchten zu verwenden (hier Leipziger Leuchten Typ ASL 2010, Alfons o.ä.). Die Einspeisung der neuen Beleuchtungsanlage soll über den Straßenbeleuchtungsschrank SBS-BS, Standort Berliner Straße / Ferrastraße, erfolgen. Zur Straßenbeleuchtungsanlage Herbert-Tschäpe-Straße ist eine Störverbindung herzustellen. Zur Darstellung der späteren Eigentumsverhältnisse der Beleuchtungsanlage sollte diese im Bauwerksverzeichnis aufgenommen werden.

Bedenken und Hinweise zur verkehrlichen Einbindung des neuen Trogbauwerks in die örtlichen Wegebeziehungen

Durch den Neubau des Trogbauwerks ist für die Anlieger der Berliner Straße 47 – 51 die Erschließung neu zu sichern, die Wegebeziehungen in der Straße „Weidenhof“ neu zu organisieren sowie die sichere Verkehrslenkung in den angrenzenden Knotenpunkten Berliner Straße/Arnold-Zweig-Straße und Berliner Straße/Herbert-Tschäpe-Straße zu gewährleisten. Die zur Planfeststellung vorgelegten Unterlagen bieten keine ausreichenden Lösungen für die sich aus der Planung der Eisenbahnüberführung ergebende Verkehrsprobleme.

Bedenken und Hinweise zur Anliegerstraße Grundsätzlich ist aufgrund des Verkehrsaufkommens an der Berliner Straße 47 bis 51 (Kosmetiksalon, Autowerkstatt, Kfz-Handel) für die geplante Anliegerstraße der Begegnungsfall Pkw / Pkw zu gewährleisten und der Begegnungsfall LKW / Rad zu berücksichtigen (Ver- und Entsorgung, Belieferung, 4 Wohnhäuser). Außerdem ist für die Ver- und Entsorgung eine Wendeanlage herzustellen, welche auf die Benutzung durch ein 3-achsiges Müllfahrzeug ausgelegt ist. Auch sind das Linkseinbiegen von der und das Rechtsabbiegen in die Berliner Straße für Pkw zu gewährleisten. Um sicher und ungehindert in die Anliegergrundstücken ein- und auszuparken, ist zur Trogwand ein Pflasterstreifen ≥ 0,70 m (Überhang eines Pkw), besser 1,00 m (Notgehweg) anzulegen und durch einen Hochbord abzugrenzen. Die Pflasterrinne ist zusätzlich zur Fahrbahnbreite zu rechnen, da die Anliegerstraße in einem abflussschwachen Bereich liegt (0,250 %). Sie sollte aus Betonsteinpflaster hergestellt und nicht ausgemuldet werden, da sie überfahrbar ist. Ein zusätzlicher Seitenraum von 0,50m zur Grundstücksgrenze ist durch einen Hochbord abzugrenzen. Die Vorflut ist sicherzustellen.

Seite 10 von 18

Page 11: Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt. …  · Web viewEntsprechend der Darstellung im Erläuterungsbericht Anlage 1.2, Pkt. 3.3.1.6 ... Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt

Die Borde an den Zufahrten sind abzusenken. Zufahrten und Zugänge sind zu befestigen. Die Befestigung der Zufahrten soll mit anthrazitfarbenen Betonsteinpflaster erfolgen; die der Zugänge mit grauen Betonsteinpflaster auf 4 cm Pflasterbettung. Da die straßenseitigen Zaunanlagen der Privatgrundstücke ohne vertragliche Regelung in ca. 1m Tiefe auf dem öffentlichen Straßenland errichtet wurden, können diese auf die Flurstücksgrenzen zurückversetzt werden. Hierdurch stände zusätzlich Fläche für den notwendigen Straßenneubau zur Verfügung. Die Anliegerstraße ist der Belastungsklasse 1,0 zuzuordnen.

Bedenken und Hinweise zum Weidenhof Die Straße „Weidenhof“ erschließt neben dem Wohngebäude Weidenhof 1-3 den Kindergarten „Kleine Strolche“ (90 Kita-Plätze) und die auch öffentlich genutzte Sporthalle. Nach Aussage der Kindergartenleitung werden 90-95% aller Kindergartenkinder (90 Kitaplätze) mit dem Auto gebracht und abgeholt. Hauptbringezeit ist dabei die Zeit zwischen 7:00 und 9:00 Uhr, Hauptabholzeit zwischen 14:30 und 16:30. Darüber hinaus wird die Kita täglich von Liefer- und Müllfahrzeugen angefahren. Die Turnhalle wird montags bis freitags v on 8:00 bis 13:4 5 Uhr von den umliegenden Schulen genutzt. Gerade zur ersten Stunde bringen dabei die Eltern häufig die Schüler zur Halle. In den sonstigen Tageszeiten bis 22:00 Uhr und am Wochenende wird die Turnhalle von Sportvereinen genutzt. Deren Mitglieder kommen ebenfalls mit dem Auto, so dass auch durch den Vereinssport ein deutlich höheres Verkehrsauf kommen als in den übrigen Teilen des Wohngebietes entsteht. Bei der vorliegenden Planung wurde nicht genügend berücksichtigt, dass die Straße Weidenhof ein deutlich höheres Verkehrsaufkommen als die sonstigen Straßen des Wohnparks Mahlow zu bewältigen hat und dabei eine Einbahnstraße ist. Durch die zwingende Abbindung der Straße Weidenhof von der Berliner Straße (Knotenpunkt läge im Trog), kann die Straße nur noch vom Marktplatz des Wohnparks erreicht werden. Um die anliegenden Wohnhäuser, die Kita und die Sporthalle zu erschließen, muss sie zukünftig für den Zweirichtungsverkehr geöffnet und im erforderlichen Maß ausgebaut werden. Dabei ist mindestens der Begegnungsfall LKW / PKW (Breite ≥ 5,50 m), das Parken der Autos und die sichere Führung der Fußgänger (unter Beachtung des hohen Anteils an besonders schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmern) zu gewährleisten. Für die Ver- und Entsorgung ist eine Wendeanlage für ein 3-achsiges Müllfahrzeug mit einer allseitig 1,00 m breiten Freihaltezone zu bemessen. Zu beachten ist der im Bereich des derzeit geplanten Wendehammers vorhandene Hydrant. Dieser ist ggf. umzusetzen.

Zusammenfassung Da mit der vorgelegten Planung weder der motorisierte Verkehr ausreichend bewältigt werden kann, noch die Belange der Fußgänger-und Radfahrer ausreichend berücksichtigt werden, wird die vorliegende Planung zur EÜ Berliner Straße durch die Gemeinde abgelehnt. Für die EÜ Berliner Straße ist es unbedingt erforderlich, eine der RASt 06 und ERA2010 entsprechende regelkonforme Planung zu erstellen. Auszugehen ist dabei von einer nahräumig, angebauten Hauptverkehrsstraße, welche zumindest einseitig den anliegenden Fuß- und Radverkehr bewältigen kann. Ob sich und in welchem Umfang bei einer regelkonformen Planung die Notwendigkeit für zusätzlichen Grunderwerb oder ggf. andere

Seite 11 von 18

Page 12: Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt. …  · Web viewEntsprechend der Darstellung im Erläuterungsbericht Anlage 1.2, Pkt. 3.3.1.6 ... Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt

Möglichkeiten der Erschließung aller Verkehrsteilnehmer ergeben, ist im Planverfahren zu prüfen. L 792/ Trebbiner Straße Der Bahnübergang L792/ Trebbiner Straße liegt im Siedlungsbereich der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Ortsteil Mahlow. Die L792 ist Bestandteil des Landesstraßennetzes. Der Ersatz des Bahnüberganges erfolgt durch den Bau einer Eisenbahnüberführung und eines Trogbauwerkes für die L792. Dabei soll die Straße auch zukünftig über einen getrennten Geh-/Radweg verfügen und mit Pkw, Lkw und Bussen befahrbar sein. Durch den Bau der Eisenbahnüberführung wird außerdem die Anpassung des Knotenpunktes L792/ Mahlower Straße notwendig. Die Einmündung der Mahlower Straße liegt dann im Bereich der Unterführung.

Baumaßnahmen im Kreuzungsbereich westlich der Bahntrasse Grundsätzlich müssen, um den nach der Ersatzbaumaßnahme einseitig geführten Zweirichtungsradverkehr Berliner Damm/Mahlower Straße in den angrenzenden Kreuzungsbereichen Beethovenstraße und Offenbachstraße sicher auflösen zu können, diese Verkehrsbereiche in die Planfeststellung mit einbezogen werden. Darüber hinaus sind die Aufstellflächen für Fahrradfahrer an den Querungsstellen und auf den Mittelinseln regelkonform zu verbreitern. Soweit aus dem Übersichtsplan (Anlage 3.3.14.1) und dem - zwar nur zur Information ausgelegten - Lageplan (Anlage 7.1.18.4) ersichtlich, ist der derzeit geplante, oberhalb des Troges gelegene getrennte Geh-/Radweg zu schmal. Der Gehweg hält mit einer Breite von 1,50m nicht einmal die Mindestmaße für einen Gehweg ein. Für den einseitig im Zweirichtungsverkehr betriebenen Radweg sind bei der ausgewiesenen Breite von 2,50m entweder keine Sicherheitsräume vorgesehen oder ist, soweit die Sicherheitsräume innerhalb des Weges liegen, der tatsächliche Verkehrsraum nur noch 2,00m breit. Damit würde der Radweg nur die absoluten Mindestmaße für den Zweirichtungsradweg einhalten. Entsprechend den Vorgaben der RAST06/ERA 2010 und unter Beachtung des Verkehrsaufkommens5 stände zu befürchten, dass der Radweg von der Straßenverkehrsbehör-

5 Bei einer Zählung der Fußgänger und Radfahrer am 27.11.2014 (Temperatur um den Gefrierpunkt) konnten in der Spitzenstunde von 6:30-7:30Uhr 51 Radfahrer auf der Direktverbindung Berliner Damm – Mahlower Straße und 36 Radfahrer auf dem Berliner Damm Richtung Trebbiner Straße gezählt werden. Fußgänger nur 4. An diesen Zahlen lässt sich bereits erkennen, dass es im Bereich des Bahnübergangs in den Morgenstunden ein nicht zu vernachlässigendes Aufkommen im nMIV gibt. Da sich im Umfeld des SBahnhofs Mahlow (ca. 335 Fahrradstellplätze) das Verkehrsaufkommen stark an den Abfahrts/Ankunftszeiten der S-Bahn orientiert, ist davon auszugehen, dass die 87 Radfahrer/-innen nicht alleine unterwegs waren, sondern vielmehr in kleineren Gruppen. Zudem ist klar erkennbar, dass der Radverkehr den Fußgängerverkehr deutlich übersteigt. Die vorliegende Zählung berücksichtigt die weitere Entwicklung des Einzelhandelsstandortes „Berliner Damm“, die Zuzüge in Folge einer Bebauung von M 11 Süd und die Verbesserung der Radwegeinfra-

Seite 12 von 18

Page 13: Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt. …  · Web viewEntsprechend der Darstellung im Erläuterungsbericht Anlage 1.2, Pkt. 3.3.1.6 ... Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt

de nicht angeordnet werden kann. Da der Radweg Zubringer zu diversen Schulstandorten, zum S-Bahnhof Mahlow und den Einzelhandelseinrichtungen am Berliner Damm ist, über ihn der Verkehr zur Querung der Bahnanlage erfolgen muss und der Weg wichtige Verbindungsstrecke zwischen den Ortsteilen Mahlow und Blankenfelde ist, kann die derzeitige Planung mit den daraus zu befürchtenden Konsequenzen nicht akzeptiert werden. Unter Berücksichtigung der RASt 06 und ERA 2010 sowie des vorhandenen bzw. zukünftigen Verkehrsaufkommens muss nach Auffassung der Gemeinde der getrennte Geh/Radweg eine Breite von ≥ 5,55m aufweisen (≥1,80m für Fußgänger, ≥3,00m für einseitigen Zweirichtungsverkehr zuzüglich der Sicherheitsräume von 0,25m und dem taktilem Begrenzungsstreifen von 0,25m zwischen Geh- und Radweg). Genügend Fläche stände zur Verfügung, da die Gemeinde mittlerweile Eigentümer der angrenzenden Flurstücken 107, 108, 109 und 320 ist. Zum wiederholten Male (in 2006 und 2008 zur 2. Planänderung als Träger öffentlicher Belange und mit Schreiben vom 13.05.2014 an DB Projektbau) weise ich auf die zukünftig unzureichende Erschließung der Flurstücken 107, 108 und 320 in der Flur 6, Gemarkung Mahlow, hin. Durch den geplanten Bau des Troges liegen die benannten Flurstücke nur noch an einem Geh- und Radweg an, können durch die Fahrbahn der L792/ Mahlower Straße aber nicht mehr erschlossen werden. Dies ist für die Gemeinde nicht akzeptabel und erfordert die Erarbeitung einer planerischen Lösung! Denn, anders als im Erläuterungsbericht Anlage1.2 S.23 dargestellt, ist eine Erschließung der Flurstücke über die Vivaldistraße nicht gegeben. Die Flurstücke liegen nicht an der Vivaldistraße an und haben zu dieser auch keine Verbindung über einen (sowohl in der Örtlichkeit vorhandenen als auch öffentlich rechtlich gesicherten) Weg. Eine Kopie der o.g. Schreiben an die DB Projektbau wird der Stellungnahme als Anlage beigefügt.

Trogbereich Auch der im Trogbereich geplante getrennte Geh-/Radweg entspricht mit einer Gesamtbreite von 5,00m (3m Radweg, 2m Gehweg) nicht den Vorgaben der RASt06. Unter Zugabe der erforderlichen Sicherheitstrennstreifen ergäbe sich auch in diesem Trog eine erforderliche lichte Weite von 5,55m (0,25m Sicherheitsbereich zur Trogwand, 1,80m Gehweg, 0,25m taktiler Trennstreifen zwischen Geh- und Radweg, 3,00m Radweg und 0,25m Sicherheitsraum). Aus Sicht der Gemeinde ist die Planung zu überarbeiten, um auch an dieser Stelle eine sichere Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten.

Baumaßnahmen im Kreuzungsbereich östlich der Bahntrasse Der durch den Trog geführte Zweirichtungsradverkehr kann mit der vorliegenden Planung insbesondere im Knotenpunkt L792/Glasower Damm nicht sicher aufgelöst werden. Wie bereits in Beratungen mit der DB Projektbau und dem Landesbetrieb Straßenwesen besprochen, ist anstelle der geplanten Überführungen westlich des Kreuzungsbereiches ggf. ein Minikreisverkehr mit einer Bevorrechtigung zugunsten der Radfahrer einzurichten. Auf jeden Fall ist eine Lösung zu schaffen, die eine verkehrsbehördliche Anordnung des Radweges sicherstellt. Weiterhin reichen die vorgesehenen Fuß- und Radwegbreiten in Höhe Heimstättenstraße 1 und Trebbiner Straße 2 (aktuell befindet sich hier ein Gehweg und ein Radweg im Einrich-

struktur an der L 792 noch nicht. Dennoch liegen bereits die ermittelten Werte nicht an mehr an der Untergrenze für die Bemessung von Radwegeanlagen.

Seite 13 von 18

Page 14: Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt. …  · Web viewEntsprechend der Darstellung im Erläuterungsbericht Anlage 1.2, Pkt. 3.3.1.6 ... Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt

tungsverkehr) mit jeweils 1,25m Breite nicht aus. Für Fußgänger ist eine Breite von 1,80m zzgl. Sicherheitstrennstreifen, für Radfahrer eine Breite von 3,00 m zzgl. Sicherheitstrennstreifen und taktilen Trennstreifens vorzusehen (Gesamtbreite ≥5,55m). Soweit möglich, ist der zur Straße angrenzende Bankettstreifen zu überplanen; ggf. ist Grunderwerb zu tätigen. Die Sichtverhältnisse der Zufahrten von der Trebbiner Straße zum Grundstück Heimstättenstraße 1 sowie Trebbiner Straße 1 und 2 sollten noch einmal geprüft werden. Die Auflösung des einseitigen Zweirichtungsradweges vom Trog in die Heimstättenstraße ist sicher zu gestalten. Dabei sind die Gehwegführung und die Erschließung der Grundstücke Heimstättenstraße 1 – 3 sicherzustellen. Zu prüfen ist, ob eine Mischverkehrsfläche hergestellt werden kann. Beachtet werden sollte dabei, dass über den eigentlichen Verkehrsraum hinaus zur Trogwand ein Überhangstreifen von ≥0,70m (sicheres Ausparken aus den Grundstücken) sowie ein Seitenraum zu den Grundstücken von ≥0,50m eingehalten werden muss. Für die durch den Trogbau in der Heimstättenstraße entfallenden PKW-Stellplätze fordert die Gemeinde Ersatz. Im Übrigen ist die Anbindung der Heimstättenstraße im Erläuterungsbericht Anlage 1.2, S. 22 falsch beschrieben. Die Heimstättenstraße mündet nicht in die Mahlower Straße. Die auf derselben Seite erfolgte Beschreibung des Straßentroges muss hinsichtlich des Geh/Radweges aktualisiert und an die Planunterlagen angepasst werden.

Regenwasseranlagen BW-Nr.: 3141a Die maschinentechnische Ausrüstung der Hebeanlage ist in der Ausführungsplanung mit automatisch gesteuerten Flygt- Pumpen mit Zwangseinschaltung und Fernüberwachung zu planen. Die Sedimentationsanlage so ll mit einer Tauch wand zur Rückhaltung von aufschwimmenden Stoffen und Leichtflüssigkeiten ausgestattet sein. Die geplante Regenentwässerung hat noch keine Vorflut. Diese soll erst im Anschlussbauvorhaben L792 des Landesbetriebes Straße nwesen im Bau-km 3 + 0,75 angeschlossen werden.

Beleuchtung Den Planfeststellungsunterlagen sind keine Planungen zur Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage inkl. erforderlicher Kabelanlage im Bereich der EÜ zu entnehmen. Eine Straßenbeleuchtung ist für den Straßentrog und die Anliegerstraße aber unerlässlich. Für die Kreuzungsmaßnahme ist eine DIN-gerechte Straßenbeleuchtungsanlage mit LED-Lichttechnik herzustellen. Der genaue Leuchtentyp ist aufgrund der erwarteten technischen Weiterentwicklung der Lichttechnik unmittelbar vor der Ausführungsplanung abzustimmen und festzulegen. Generell ist eine effiziente technische Leuchte mit LEDLichttechnik in Anlehnung an die vorhandenen Leuchten zu verwenden (hier Leipziger Leuchten Typ ASL 2010, Alfons o.ä.). Die Einspeisung der neuen Beleuchtungsanlage soll über den Straßenbeleuchtungsschrank SBS-BD, Standort Berliner Damm Ecke Gartenstraße, erfolgen. Zur Straßenbeleuchtungsanlage Trebbiner Straße ist eine Störverbindung herzustellen.

Seite 14 von 18

Page 15: Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt. …  · Web viewEntsprechend der Darstellung im Erläuterungsbericht Anlage 1.2, Pkt. 3.3.1.6 ... Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt

Zur Darstellung der späteren Eigentumsverhältnisse der Beleuchtungsanlage sollte diese im Bauwerksverzeichnis aufgenommen werden. Tunnelweg Der Bahnübergang Tunnelweg liegt im Siedlungsbereich der Gemeinde BlankenfeldeMahlow, Ortsteil Blankenfelde. Er verbindet das östlich der Bahn gelegene Wohngebiet Blankenfeldes mit dem westlich der Bahn gelegenen Siedlungsbereich und ist insbesondere für den Schülerverkehr zur Wilhelm-Busch-Grundschule und zum Kopernikus-Gymnasium von Bedeutung. Der Weg wird im Verkehrskonzept der Gemeinde als separat geführter Geh-/Radweg dargestellt In der vorgelegten Planfassung sieht die DB Projektbau als Ersatz für den Bahnübergang Tunnelweg eine auf jeder Bahnseite nach Süden verlaufende 3m breite und ca. 80m lange Rampe vor, welche in einem Trog unter der Dresdner Bahn und der S-Bahn mündet. Aufgrund der geringen Breite und des Gefälles (6%) ist die Unterführung entsprechend den geltenden Vorgaben der RASt06 und ERA2009 nur noch als Fußgängerunterführung, aber nicht mehr als Geh-/ Radweg gekennzeichnet. Nach Auffassung der Gemeinde muss der Tunnelweg aber auch zukünftig für Fußgänger und Radfahrer nutzbar sein, da er nur so seiner wichtigen Funktion als Schulzubringer gerecht wird5. Insofern sieht die Gemeinde unbedingt einen Änderungsbedarf für die vorgelegte Planunterlage! Es ist zu vermerken, dass bei einem Gefälle von 6% und der hohen Anzahl besonders schutzbedürftiger Verkehrsteilnehmer entsprechend den Vorgaben der RASt06 ein getrennter Geh-und Radweg erforderlich ist und für die Rampen Breiten von ≥ 5,55m vorzusehen sind. Dabei sollte geprüft werden, inwieweit zur sicheren Befahrung des Troges das Gefälle bis auf 3% minimiert und die 90°Kehren an der unmittelbaren Bahnunterführung vermindert werden können. Darüber hinaus ist die Unterführung entsprechend der Troglänge von 22,50m nach den Regeln der RASt06, Tabelle 34 mindestens 6m breit zu gestalten. Nur so kann dem Sicherheitsbedürfnis der Nutzer (hier in hoher Zahl Schüler) ausreichend nachgekommen werden. Geprüft werden sollte, ob aufgrund der Längenentwicklung für die Rampen, dem Gefälle und dem nicht einsehbaren Verkehrsraum im Trogbereich die gesamte Unterführung auch in der Lage des bisherigen Tunnelweges geführt werden kann.

Regenwasserbecken BW-Nr.: 3157 Die Berechnungen und Bemessungen der Regenwasseranlagen Tunnelweg sind für die derzeit geplante FÜ ausreichend, müssten aber bei einer Überplanung des Kreuzungsbauwerkes aktualisiert werden.

5 Am 03.12.2014 (Temperaturen unter dem Gefrierpunkt) wurde eine Verkehrszählung durchgeführt.

Dabei wurden im Zeitraum zwischen 7:00 und 8:00 Uhr 94 Verkehrsteilnehmer gezählt, von denen 82 Personen Radfahrer waren. Bei der vor fünf Jahren (17.09.2009) vorgenommenen Zählung konnten in der morgendlichen Spitzenstunde (9:00 – 10:00 Uhr) 70 Personen und nachmittags (16:15-17:15Uhr) 101 Person im nMIV erfasst werden.

Seite 15 von 18

Page 16: Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt. …  · Web viewEntsprechend der Darstellung im Erläuterungsbericht Anlage 1.2, Pkt. 3.3.1.6 ... Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt

Beleuchtung

Den Planfeststellungsunterlagen sind keine Planungen zur Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage inkl. erforderlicher Kabelanlage im Bereich der EÜ zu entnehmen. Eine Straßenbeleuchtung ist für den Straßentrog und die Anliegerstraße aber unerlässlich. Für die Wegeanlage ist eine DIN-gerechte Straßenbeleuchtungsanlage mit LEDLichttechnik herzustellen. Der genaue Leuchtentyp ist aufgrund der erwarteten technischen Weiterentwicklung der Lichttechnik unmittelbar vor der Ausführungsplanung abzustimmen und festzulegen. Generell ist eine effiziente technische Leuchte mit LEDLichttechnik in Anlehnung an die vorhandenen Leuchten zu verwenden (hier Leipziger Leuchten Typ ASL 2010, Alfons o.ä.). Die Einspeisung der neuen Beleuchtungsanlage soll über das vorhandene Beleuchtungskabel der Erich-Klausner-Straße erfolgen. Zur Straßenbeleuchtungsanlage Moselstraße ist eine Störverbindung herzustellen. Zur Darstellung der späteren Eigentumsverhältnisse der Beleuchtungsanlage sollte diese im Bauwerksverzeichnis aufgenommen werden. Karl-Marx-Straße Für den Bahnübergang Karl-Marx-Straße sind als Ersatz der Bau einer Eisenbahnunterführung und der Bau eines Straßentroges, welcher von Pkw, Lkw und Bussen im Zweirichtungsverkehr befahren werden kann, geplant. Auf der nördlichen Seite des Troges soll ein 3 m breiter gemeinsamer Geh-/Radweg angelegt und auf der südlichen Seite ein getrennter Geh-/Radweg (Gesamtbreite 4m entsprechend Längsschnitt A-A, Anlage 7.1.22.2) gebaut werden. Die in der Planfeststellungsunterlage aufgezeigte Lösung entspricht dabei dem Grunde nach der in der Kreuzungsvereinbarung vorgesehenen Maßnahme. Die Kreuzungsvereinbarung wurde im April 2009 zwischen der DB Netz und der Gemeinde geschlossen; eine Genehmigung durch das zuständige Bundesministerium steht nach derzeitigem Kenntnisstand noch aus. Aufgrund des starken Verkehrsaufkommens mit einem hohen Anteil schutzbedürftiger Verkehrsteilnehmer sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben der RASt06 und ERA2010 ist auch für diese Eisenbahnunterführung festzustellen, dass mit den in 2009 abgestimmten Parametern (nach heutigen Anforderungen) keine sichere Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer gewährleistet werden kann. Es ist davon auszugehen, dass eine verkehrsbehördliche Anordnung des auch hier dringend erforderlichen Radweges mit der vorliegenden Planung nicht möglich ist. Aus diesem Grund muss nach Auffassung der Gemeinde sowohl die Trogplanung der DB Projektbau als auch die Straßenplanung der Gemeinde dringend überarbeitet werden. Regelkonform müssten auch hier beidseitig getrennte Geh-/Radwege mit Mindestbreiten von jeweils 4,55m inkl. Sicherheitsstreifen geplant werden Wegen des Parkhauses und der bereits hergestellten Spundwand ist eine Verbreiterung des Troges nach Süden jedoch nicht möglich. Auch nach Norden lässt sich der Trog nicht verbreitern, da die dann erforderliche Änderung des Straßenraumes mit der bereits genehmigten Rathausplanung (Baugenehmigung vom 16.11.2011) kollidieren würde. Aus Sicht der Gemeinde würde sich allerdings eine regelkonforme Planung ergeben, wenn unter Beibehaltung der bisherigen Dimensionierung des Trogbaus der südlich gelegene getrennte Geh/Radweg verbreitert und auf den nördlichen gemeinsamen Geh-/Radweg verzichtet

Seite 16 von 18

Page 17: Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt. …  · Web viewEntsprechend der Darstellung im Erläuterungsbericht Anlage 1.2, Pkt. 3.3.1.6 ... Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt

würde. Unter Ausnutzung der bisher vorgesehenen lichten Weite könnte der Radweg eine Breite von 3,00m zzgl. der Sicherheitsstreifen erhalten; die Fußwegbreite könnte sogar auf 2,80m erweitert werden. Mit dieser Variante würde eine für Fußgänger und Radfahrer sicherere Verkehrsführung möglich sein. Immerhin besteht bei der vorliegenden Planung die Gefahr, dass Fahrradfahrer sowohl vom als auch zum S-Bahn-Halt entgegen der Fahrtrichtung des Einrichtungsradweges fahren. Aufgrund der schmalen Breiten und der hohen Frequentierung des Rad- und des Fußweges6

würde die Unfallgefahr deutlich steigen. Am Knotenpunkt Karl-Marx-Straße/ Moselstraße und vor dem geplanten Rathaus könnte sowohl der einseitige Zweirichtungsradweg als auch der nur noch südlich gelegene Fußweg sicher aufgelöst werden. (Kreisverkehr mit Bevorrechtigung für Radfahrer am Knotenpunkt und separat gestaltete Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer vor Rathaus). Bei der Überarbeitung der Planunterlagen ist unbedingt erforderlich, alle bisher vorliegenden Verkehrsplanungen zur EÜ (aus Kreuzungsvereinbarung, Genehmigungsplanung Verkehrsanlagen zum Rathausneubau, aktuelle Planunterlage aus PFV) zu betrachten und die Planungen aufeinander abzustimmen! Die Kioske des Parkhauses sind in ihrer Ausführung auf die in der Kreuzungsvereinbarung vorgesehene Höhenabwicklung abgestimmt, scheinen dem aktuell geplanten Gehwegniveau allerdings nicht mehr zu entsprechen. Regenwasseranlagen BW-Nr.: 3158a Die Berechnungen und Bemessungen der Regenwasseranlagen EÜ Karl-Marx-Straße sind für den Standort ausreichend. Die maschinentechnische Ausrüstung der Hebeanlage ist in der Ausführungsplanung mit automatisch gesteuerten Flygt- Pumpen mit Zwangseinschaltung und Fernüberwachung zu planen. Die Sedimentationsanlage ist aus Platzgründen am Standort der Hebeanlage nicht realisierbar und soll deshalb im Verlauf der RW-Kanals (Freispiegelleitung) in der Karl-Marx-Straße oder optimaler in der Paul-Gerhard-Straße angeordnet werden. Die Sedimentationsanlage soll mit einer Tauchwand zur Rückhaltung von aufschwimmenden Stoffen und Leichtflüssigkeiten ausgestattet werden. Lankegraben/ Glasowbach Da beiderseits der Dresdner Bahn wichtige Waldwegeverbindungen in nordsüdlicher Richtung verlaufen, sollte die ottergerechte Bahnd ammquerun g am Bahnhof Blankenfelde (Bauwerk 3160) so dimensioniert und baulich gestaltet werden, dass der Waldzugang aus Richtung Blankenfelde, Karl-Marx-Straße für Fußgänger, Radfahrer und forstwirtschaftliche Fahrzeuge weiterhin auf beiden Seiten der Dresdner Bahn gesichert ist. Die nutzbare Breite der Umfahrung am Durchlassbauwerk muss mindestens drei Meter zzgl. beidseitigem Sicherheitsraum betragen. Die Kurvenradien sind für mehrachsige forstwirtschaftliche Fahrzeuge auszulegen. Grundlage der Planung sollte die „Richtlinie für den ländlichen Wegebau“ (RLW von 2005) sein. Die beiden vorhandenen Ausläufe der RW-Kanäle, westlich und östlich des Bestandsbauwerks sind in das neue Kreuzungsbauwerk einzubinden, da beide Kanäle für die Entwässerung von Verkehrsflächen (Parkhaus bzw. Dietmar-Klemt-Straße) vorzuhalten sind.

6 Da die Bahnsteigzugänge in den Trogbau führen, ist zu den An- und Abfahrtszeiten der S- und Regionalbahn regelmäßig mit einem hohem, pulkartigem Fußgängeraufkommen zu rechnen.

Seite 17 von 18

Page 18: Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt. …  · Web viewEntsprechend der Darstellung im Erläuterungsbericht Anlage 1.2, Pkt. 3.3.1.6 ... Microsoft Word - Stellungnahme Bahngesamt

Seite 18 von 18