Mietheizkosten 2014

4
Merk Blatt Mieten und Heizkosten (Stand Januar 2014) Bei Bezug von Hartz IV, Grundsicherung und dem Asylbewerberleistungsgesetz in Bremen Mit einem Beschluss der Sozialdeputation in Bremen vom 31.10.2013 werden die Mietobergrenzen ab Januar 2014 verändert. Für 2 und 3 Personenhaushalte werden sich die Summen gegenüber 2013 verschlechtern. Die Anhebung für alle anderen entspricht bei weitem nicht der Steigerung der Mieten in den letzten Jahren. Dem- entsprechend wird es für LeistungsbezieherInnen weiterhin schwierig sein, neue Wohnungen zu finden und es werden auch zukünſtig viele Kinder ohne eigenes Kinderzimmer aufwachsen. Stadtteile: Mitte, Horn-Lehe und Findorff + 10 Prozent Statdteile: Östliche Vorstadt, Schwachhausen, Oberneuland und Borgfeld + 20 Prozent. Diese Richtwerte bzw. Obergren- zen beinhalten alle Kosten der Wohnung ohne Strom und Hei- zung. Es müssen auch die monat- lichen Kosten für Wasser und Ab- wasser in diesen Werten enthalten sein. Die Personenzahl wird um eine weitere Person erhöht, wenn eine Schwangerschaft ab der 12. Woche vorliegt oder sich ein leib- liches Kind im Rahmen des Um- gangsrechts mehr als 120 Tage im Jahr in der Wohnung auält. Für Wohngemeinschaſten gilt, dass jedem Mitglied einer WG die Mietkosten einer Einzelperson zu- stehen. Bei einem Erstantrag auf eine der oben genannten Leistungen, ist die Miete, auch wenn sie oberhalb der oben genannten Richtwerte liegt für mindestens 6 Monate zu übernehmen. Falls das Amt zur Kürzung schreitet kann diese Frist mit einigen Schritten auch noch erheblich verlängt werden. Für EigentümerInnen von Häu- sern und Eigentumswohnungen besteht ebenfalls kein Grund zur Panik. Auch die Kosten für Zinsen und andere Kosten werden bis zu den oben genannten Richtwerten übernommen. In einigen Fällen ist auch die Übernahme der Til- gungsraten möglich. Zu beachten bei Immobilienbesitz ist ledig- lich, dass die Größe der Wohnung bzw. des Hauses angemessen ist, Mensch dieses selbst bewohnt, es somit als geschütztes Vermögen gilt und nicht verkauſt werden muss. Mietobergrenzen Verwaltungsanweisung alt Werte ab Januar 2014 1 Person 358 377 2 Personen 435 428 3 Personen 517 507 4 Personen 600 620 5 Personen 688 751 Für einige Stadtteile gibt es darüber hinaus einen Zuschlag: Heizkostenerstattung der Ämter Die von den Ämtern zu über- nehmenden Heizkosten pro qm Wohnfläche orientieren sich am bundesweiten Heizkostenspiegel. Die unten genannten Zahlen sind ungefähre Annäherungswerte, die bei kleinen freistehenden Häusern oder riesigen Wohnanlagen abwei- chen können. Diese Verbrauchs- werte werden jährlich angepasst. Die in der Tabelle dargestellten Werte sind für die Schlussabrech- nung der Heizkosten für 2013 und im Laufe des Jahres 2014 heranzu- ziehen. Ölheizung 1,83 Euro pro qm Wohnfläche und Monat Gasheizung 1,50 Euro pro qm Wohnfläche und Monat Fernwärme 1,69 Euro pro qm Wohnfläche und Monat

Transcript of Mietheizkosten 2014

Page 1: Mietheizkosten 2014

MerkBlatt

Mieten und Heizkosten (Stand Januar 2014)

Bei Bezug von Hartz IV, Grundsicherung und dem Asylbewerberleistungsgesetz in BremenMit einem Beschluss der Sozialdeputation in Bremen vom 31.10.2013 werden die Mietobergrenzen ab Januar 2014 verändert. Für 2 und 3 Personenhaushalte werden sich die Summen gegenüber 2013 verschlechtern. Die Anhebung für alle anderen entspricht bei weitem nicht der Steigerung der Mieten in den letzten Jahren. Dem-entsprechend wird es für LeistungsbezieherInnen weiterhin schwierig sein, neue Wohnungen zu finden und es werden auch zukünftig viele Kinder ohne eigenes Kinderzimmer aufwachsen.

Stadtteile: Mitte, Horn-Lehe und Findorff + 10 ProzentStatdteile: Östliche Vorstadt, Schwachhausen, Oberneuland und Borgfeld + 20 Prozent.

Diese Richtwerte bzw. Obergren-zen beinhalten alle Kosten der Wohnung ohne Strom und Hei-zung. Es müssen auch die monat-lichen Kosten für Wasser und Ab-wasser in diesen Werten enthalten sein.

Die Personenzahl wird um eine weitere Person erhöht, wenn eine S c hw a n g e r s c h a f t a b d e r 12.

Woche vorliegt oder sich ein leib-liches Kind im Rahmen des Um-gangsrechts mehr als 120 Tage im Jahr in der Wohnung aufhält.Für Wohngemeinschaften gilt, dass jedem Mitglied einer WG die Mietkosten einer Einzelperson zu-stehen. Bei einem Erstantrag auf eine der oben genannten Leistungen, ist die Miete, auch wenn sie oberhalb der oben genannten Richtwerte liegt für mindestens 6 Monate zu übernehmen. Falls das Amt zur Kürzung schreitet kann diese Frist mit einigen Schritten auch noch erheblich verlängt werden.

Für EigentümerInnen von Häu-sern und Eigentumswohnungen besteht ebenfalls kein Grund zur Panik. Auch die Kosten für Zinsen und andere Kosten werden bis zu den oben genannten Richtwerten übernommen. In einigen Fällen ist auch die Übernahme der Til-gungsraten möglich. Zu beachten bei Immobilienbesitz ist ledig-lich, dass die Größe der Wohnung bzw. des Hauses angemessen ist, Mensch dieses selbst bewohnt, es somit als geschütztes Vermögen gilt und nicht verkauft werden muss.

Mietobergrenzen Verwaltungsanweisung alt Werte ab Januar 20141 Person 358 3772 Personen 435 4283 Personen 517 5074 Personen 600 6205 Personen 688 751

Für einige Stadtteile gibt es darüber hinaus einen Zuschlag:

Heizkostenerstattung der ÄmterDie von den Ämtern zu über-nehmenden Heizkosten pro qm Wohnfläche orientieren sich am bundesweiten Heizkostenspiegel. Die unten genannten Zahlen sind ungefähre Annäherungswerte, die bei kleinen freistehenden Häusern oder riesigen Wohnanlagen abwei-chen können. Diese Verbrauchs-werte werden jährlich angepasst.

Die in der Tabelle dargestellten Werte sind für die Schlussabrech-nung der Heizkosten für 2013 und im Laufe des Jahres 2014 heranzu-ziehen.

Ölheizung 1,83 Euro pro qm Wohnfläche und MonatGasheizung 1,50 Euro pro qm Wohnfläche und Monat Fernwärme 1,69 Euro pro qm Wohnfläche und Monat

Page 2: Mietheizkosten 2014

Allerdings ist durch die Jobcenter eine Begrenzung auf bestimmte qm Zahlen der Wohnfläche zuläs-sig. Diese betragen: 1 Person 50 qm, 2 Personen 60 qm, 3 Perso-nen 75 qm und für jede weitere Person 10 qm.Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Eine Paar bewohnt eine 80 qm Wohnung mit Ölheizung. Die Grenze für das Jobcenter berech-net sich daher aus 60 qm, für 2

Personen angemessen, mal 1,83 Euro.

In bestimmten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Einfachvergla-sung, Lage der Wohnung unter dem nicht isolierten Dach oder vier Außenwänden sind per Sozialgericht höhere Heizkosten durchsetzbar. Es ist auch möglich sich bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale bestätigen zu

lassen, dass eine Einsparung von Heizkosten unter den gegebenen Bedingungen nicht möglich ist. Damit lassen sich in den meisten Fällen die tatsächlichen Heizkos-ten beim Amt duchsetzen. Ausserdem können höhere Heiz-kosten duchgesetzt werden, wenn die Wassererwärmung in den Heizkosten enthalten ist.

Mehrbedarf WarmwasserbereitungskostenIn den meisten Fällen findet in den Wohnungen die Erwärmung des Wassers für Dusche oder Kü-che über die Heizungsanlage statt. Dann werden die Kosten der Was-serrerwärmung zusammen mit den Heizkosten bezahlt. In einigen Fällen gibt es jedoch noch strom-betriebene Geräte, wie Durchlauf-erhitzer oder Boiler. Die Kosten hierfür werden über die Strom-rechnung beglichen.Sollten Sie also mit Strom die

Wassererwärmung in Ihrer Woh-nung betreiben, so muss von den Ämtern ein Mehrbedarf monat-lich gezahlt werden. Dieser Mehr-bedarf richtet sich nach Alter und Stellung der Haushaltsmitglieder.

Alleinstehende 8,99 Euro, Paar, jede Person 8,12 Euro, Kinder von 18 bis 24 Jahren 7,20 Euro, Kinder von 14 bis 17 Jahre 4,14 Euro, Kin-der von 6 bis 13 Jahren 3,13 Euro und Kinder bis 5 Jahre 1,83 Euro.

Falls dieser Mehrbedarf vom Amt „vergessen“ wurde - es ist mög-lich diesen Mehrbedarf rückwir-kend vom 1. Januar des Vorjahres einzufordern.

Mehrbedarf Warmwasserbereitungskosten„Ohne meine Zustimmung dürfen Sie nicht umziehen“ So hören wir es ständig aus den Mündern einiger Sachbearbeite-rInnen. Diese Aussage ist nicht nur völlig falsch - schlichtweg rechtswidrig, sondern auch eine ungeheure Ansage von Schikane.

Grundgesetz Artikel 3 und 11 ga-rantieren die freie Wohnungswahl. Jede/r kann hinziehen, wohin er/

sie will (Gilt leider nicht für Flücht-linge). Legt Mensch dem Jobcenter einen neuen Mietvertrag vor, ist dieser mindestens in Höhe der al-ten Miete oder bis zur Obergrenze in vollem Umfang zu zahlen. Einer Zustimmung des Jobcenters be-darf es dafür nicht.

Leider hat der Grund des Umzugs und die rechtzeitige Bekanntgabe des Umzugs Auswirkungen

darauf, ob das Amt die umzugsbe-dingten Kosten übernehmen muss oder nicht. Zu den Umzugskosten zählen: der Möbelwagen (mit oder ohne Helfer), die Abschluss- bzw. die Einzugsrenovierung (wenn im Mietvertrag vereinbart), eventuell die Kosten einer Abschlussreno-vierung oder Schadensbeseitigung in der alten Wohnung und die dar-lehensweise Übernahme eines De-ponats.

Einige vom Amt anzuerkennende Umzugsgründe:- Trennung vom Partner/in- Zusammenziehen mit Partner/in oder Kindern- Umzug zum Arbeitsplatz (bei Aufstockern)- Kündigung durch den Vermieter - Eigenkündigung wegen Mängeln in der Wohnung (setzt meistens ein Mietminderungsverfahren voraus, z.B. Schimmel)- eine behindertengerechte Wohnung oder aus gesundheitlichen Gründen ist eine Wohnung im Erdgeschoss ist notwendig.- das Amt selbst fordert zum Umzug auf und/oder senkt die Miete ab- die Wohnung ist im Verhältnis zur Personenzahl zu klein

Page 3: Mietheizkosten 2014

Für die Bemessung einer zu kleinen Wohnung gelten in Bremen folgende Richt-größen:

1 Person = 25 qm 2 Personen 50 qm 3 Personen 60 qm 4 Personen 75 qm 5 Personen 85 qm 6 Personen 95 qm Unterschreitet Ihre Wohnung diese Größen, ist ein Umzugsgrund gegeben und sie können zur Formulierung des Antrags auf Übernahme der Umzugskosten schreiten. Beratung ist anzuraten.des Antrags auf Übernahme der Umzugskosten schreiten. Beratung ist anzuraten.

Nachzahlungen / Guthaben bei Betriebs- und Heizkosten

In den meisten Fällen erhalten sie zwei mal im Jahr eine Schlussabrechnung von Betriebs- und Heizkosten für Ihre Wohnung. Eine vom Vermieter und eine vom Energieversorgungsunternehmen. Oftmals springt Ihnen beim Öffnen des Briefes eine hohe Nachzahlungsforderung entgegen. Keine Angst, in den meisten Fällen muss das Amt die Nachforderung zahlen.

Nachzahlung - Variante eins:

Bisher hat das Amt die Miete und die Heizkosten in vollem Umfang akzeptiert und gezahlt. In diesem Fall muss auch die Nachzahlung vollständig übernommen werden, auch wenn mit der Nachzahlung irgendwelche Obergrenzen überschritten werden. Würde das Amt nicht vollständig zahlen, käme dies einer rückwirkenden Kürzung gleich, da die Nachzahlung sich auf einen vergangenen Zeitraum bezieht. Damit käme die Nichtzah-lung einer rückwirkenden Kürzung gleich, die ist jedoch aus formalrechtlichen Gründen nicht zulässig.

Nachzahlung - Variante zwei:

Es hat schon in der Vergangenheit keine volle Übernahme der laufenden Kosten stattgefunden. Dann ist die Übernahme der Nachzahlung eventuell und nur mit rechtlichen Schritten möglich.

Guthaben

Es kann auch sein, dass auf Grund gesunkener Energiepreise oder sparsamem Verbrauch ein Guthaben an Sie ausgezahlt wird. Dieses steht dem Amt dann zu, wenn es in der Vergangenheit die Betriebs- und Heizkosten in vollem Umfang übernommen hat. Hat es also für den Zeitraum der Abrechnung keine volle Übernahme der Kosten gegeben, so kann das Guthaben gar nicht oder nur zum Teil angerechnet und zurück gefordert werden.

Schwierig wird es bei einem Guthaben bei der swb, wenn in diesem Guthaben unter Umständen Strom, Wasser oder Gas eingehen. Hier ist eine umfangreiche Nachberechnung notwendig, um den tatsächlichen Rückforde-rungsanspruch des Amtes zu überprüfen.

Page 4: Mietheizkosten 2014

[email protected]

Offene Beratung des Bremer Erwerbslosenverbandes ohne Terminvergabe:

Lindenstraße 1b Hohentorsheerstr 24 / Ecke Lahnstraße

Montags 09.00 - 13.00 Uhr 10 - 13 UhrDienstags 09.00 - 13.00 Uhr 15 - 18 UhrDonnerstags 09.00 - 12.00 Uhr 10 - 13 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr 15 - 18 Uhr

BEV - Der Bremer ErwerbslosenverbandDer BEV versteht sich als selbstorganisiertes politisches Projekt zur Veränderung der politischen Verhält-nisse. Die Agenda 2010, Niedriglohn und Hartz IV waren und sind gezielte Maßnahmen des Staates zur Steigerung Profite des Standorts Deutschland und seiner Unternehmen. Die Menschen, die mittels gesetz-geberischer Gewalt in die Armut verwiesen werden, können nicht durch karitiative Betreuung und der Behebung angeblicher individueller Defizite aus dieser Situation herausgeholt werden. Die kapitalistischen Marktbedingungen selbst sind es, die immer wieder neue Erwerbslosigkeit hervorbringen und unter den Bedingungen globaler Konkurrenz danach trachten die Einkommensbedingungen der Lohnabhängigen zu verschlechtern. Zahlreiche Mitglieder des Bremer Erwerbslosenverbandes beteiligen sich daher aktiv an po-litischen Aktionen und Demonstrationen. Wir treffen uns regelmäßig um gemeinsam eingreifen zu können.

Wir legen zum langfristigen Erhalt unserer politischen Handlungsfähigkeit und unabhängigen Beratung großen Wert auf die vermeidung von finanziellen Abhängigkeiten, insbesondere vom Staat (Sozialämter und Jobcenter). Wir verzichten in diesem Sinne auf jegliche staatliche Förderung, denn diese ist immer darauf angelegt eine Unterordnung unter dessen politischen Ziele (Durchsetzung von Armut, Zwang in „Ein-Euro-Jobs“, Druck in den Niedriglohn) herbeizuführen und allenfalls eine diese Ziele unterstützende Betreuung zuzulassen.

Unterstützt den BEV – werdet Mitglied

Bescheide überprüfen ?

Wir empfehlen in jedem Fall die Überprüfung. Dazu müssten Sie Ihre aktuellen Unterlagen zu Miete und Energiekosten heranziehen. Kommt es zu Abweichungen zu den in Ihrem Bescheid aufgeführten Werten, ver-langen Sie Aufklärung im Amt. Vergessen Sie nicht: Die Kosten für Wasser/Abwasser, auch wenn diese an die swb zu entrichten sind, müssen vom Jobcenter übernommen werden.

Wenn Sie Fragen zu Ihren Bescheiden, oder der Möglichkeit der Durchsetzung Ihrer Rech-te haben, suchen Sie eine unserer Beratungsstellen auf.