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MIG Info Club - Zeitschrift der MUNGA - Interessengemeinschaft Sonderheft 2016 Fahrgestellnummer

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MIG Info

Club - Zeitschrift der MUNGA - Interessengemeinschaft

Sonderheft 2016

Fahrgestellnummer

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die Fahrgestellnummer

und das Fabrikschild

am

DKW MUNGA

Geländewagen

Welche Schilder benötige ich überhaupt?

……………Ist das alles kompatibel?

eine sicherlich berechtigte Frage, bevor sich vielleicht der Einzelne unter Umständen einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzt…….▬ …..oder auch nicht?

Das nachfolgende Bild zeigt eine kleine Auswahl der möglichen Schilder an unserem Geländewagen…

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Mein MUNGA ist zugelassen, vom TÜV abgenommen, ich habe neue Papiere, das Straßenverkehrsamt befand auch alles in Ordnung, bei mir ist alles bestens….

……….derartige Aussagen höre ich nicht zum ersten Mal und erfreulicherweise hat es in den vergangenen Jahrzehnten – zumindest nach meinem Kenntnisstand – nur in sehr wenigen Einzelfällen Auffälligkeiten gegeben ̶– oder liegt es daran, dass nur von wenigen Problemen berichtet wurde oder Stillschweigen bewahrt wurde?

Aber der Reihe nach….

In Deutschland ist die Verpflichtung des Fahrzeugherstellers zum Anbringen der zwingend

notwendigen Fahrgestellnummer in § 59 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

und die Speicherung der Fahrgestellnummer im Zentralen Fahrzeugregister in § 33 Abs. 1 Nr. 1

Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. Die Begriffe Fabrikschild (Herstellerschild) und

Fahrgestellschild mit der Fahrgestellnummer (Fahrzeug-Identnummer >FIN) müssen zwingend

aus einander gehalten und getrennt betrachtet werden.

§ 59 StVZO lautet:

Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer

(1) An allen Kraftfahrzeugen und Anhängern muss an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite gut lesbar und dauerhaft ein Fabrikschild mit folgenden Angaben angebracht sein:

1.Hersteller des Fahrzeugs; 2.Fahrzeugtyp; 3.Baujahr (nicht bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen); 4.Fahrzeug-Identifizierungsnummer; 5.zulässiges Gesamtgewicht; 6.zulässige Achslasten.

(1a) Abweichend von Absatz 1 ist an Personenkraftwagen…...mit mindestens vier Rädern und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h sowie … ein Schild gemäß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzubringen; (2) Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer nach der Norm DIN ISO 3779….... muss unbeschadet des Absatzes 1 an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein.

Während bis 1952 die Anbringung der Schilder an beliebiger Fahrzeugstelle möglich war, erfolgte

durch gesetzliche Änderung ab 1.4. 1952 eine Festlegung der Anbringung im vorderen rechten

Bereich des Kfz.

Typisch für eine damalige Kennzeichnung war ein Metallschild, auf dem die Fahrgestellnummer

eingeschlagen bzw. graviert war, so wir wie es heute noch von unserem MUNGA kennen sollten.

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§ 59 StVZO wurde zum 1.10.1969 geändert, ab diesem Zeitpunkt ist die Fahrgestellnummer am

Rahmen bzw. an der Karosse direkt einzuschlagen.

§ 72 Übergangsbestimmung zu § 59 StVZO

An Fahrzeugen, die vor dem 01. Oktober 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

darf die Fahrzeug-Identifizierungsnummer an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der

rechten Seite des Fahrzeugs auch auf einem angenieteten Schild oder in anderer Weise

dauerhaft angebracht sein.

Damit können das am MUNGA montierte Fahrgestellschild und das Herstellerschild weiterhin

angenietet sein, da fast ausnahmslos alle Zulassungen vor dem 1.10.1969 erfolgten.

(Achtung Hinweis: im Bereich des Zivilschutzes wurden DKW MUNGA

Neufahrzeuge in wenigen Einzelfällen auch erstmalig nach dem 30.09.1969

zugelassen!)

Typisch für die 50er und 60er Jahre des letzten Jahrhunderts war eine Befestigung der

erforderlichen Schilder mit Blindnieten. Am Munga erfolgte eine Montage mit Halbrundnieten

in der Größe 4 x 10 für das Fahrgestellschild und Blindnieten in der Größe 3,18 x 3,2 für das

Fabrikschild. Die Nietgröße des Fabrikschildes änderte sich Anfang der 60er Jahre in 3,2 x 3,2.

Originale Werksschilder mit original Nieten – die letzten Ziffern der Nummern wurden teilweise unkenntlich gemacht

Fahrgestellschild

Fabrikschild des Herstellers aus der ersten Epoche, Baujahr 1957

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Fabrikschild 1959

Typenbezeichnung neu: 0,25 t. gl / 1000

Zulässiges Gesamtgewicht nunmehr: 1620 kg

Ist an Ihrem Fahrzeug eine andere Art der Befestigung gewählt worden, ist dies auffällig und nicht

zulässig, beispielhaft die Befestigung mit Blechschrauben.

Bis 1980 gab es keine allgemeinverbindlichen Normen für die Fahrgestellnummer, so dass die

Fahrzeughersteller individuell vergebene Nummern benutzten. Die Auflistung des Herstellers

gibt Aufschluss über die vergebenen Fahrgestellnummern, den Typ und die Motornummern.

Welche Fahrgestellnummer an unserem DKW MUNGA Geländewagen überhaupt möglich sind,

wird nachfolgend der Vollständigkeit aufgelistet:

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MUNGA Daten Fakten Zahlen

Die Baumuster

F 91/4 Kübel, viersitzig, Baumuster 3035

900 ccm, 40 PS 1956 bis November 1958,

Fahrgestellnummer 3050 0025 bis 3050 7811

Bundeswehr 24 V 600 Watt Lichtmaschine 83-3035

BGS 24 V 600 Watt Lichtmaschine 83-3035

BGS 12 V 300 Watt Lichtmaschine 84-3035

Zivil I 12 V 160 Watt Lichtmaschine 85-3035

Zivil II 12 V 300 Watt Lichtmaschine 87-3035

THW 12 V 300 Watt Lichtmaschine 88-3035

F 91/4 Kübel, viersitzig, Baumuster 3038

1000 ccm, 44 PS November 1958 bis März 1962,

Fahrgestellnummer 3038 000001 bis 3038 015455

Bundeswehr 24 V 600 Watt Lichtmaschine 3038 00

BGS 24 V 600 Watt Lichtmaschine 3038 01

Zivil 12 V 160 Watt Lichtmaschine 3038 02

Zivil 12 V 300 Watt Lichtmaschine 3038 03

THW 12 V 300 Watt Lichtmaschine 3038 04

Zivil RL 12 V 160 Watt Lichtmaschine 3038 06

Zivil RL 12 V 300 Watt Lichtmaschine 3038 07

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F 91/4 Kübel, viersitzig, Baumuster 3038

1000 ccm, 44 PS 30.03.1962 bis 6.12.1968,

Fahrgestellnummer 3038 015456 bis 3038 028974

Bundeswehr 24 V 600 Watt Lichtmaschine (wie bisher) 3038 00

BGS 24 V 600 Watt Lichtmaschine (wie bisher) 3038 01

BW Holland 24 V 600 Watt Lichtmaschine Frischöl 3038 20

Zivil I 12 V 160 Watt Lichtmaschine Frischöl 3038 22

Zivil II 12 V 300 Watt Lichtmaschine Frischöl 3038 23

Behörde LL 12 V 300 Watt Lichtmaschine Frischöl 3038 24

Zivil RL 12 V 160 Watt Lichtmaschine 3038 26

Zivil RL 12 V 300 Watt Lichtmaschine Frischöl 3038 27

Zivil LL 24 V 600 Watt Lichtmaschine Frischöl 3038 28

Zivil RL 24 V 600 Watt Lichtmaschine Frischöl 3038 29

(RL = Rechtslenkung, LL = Linkslenkung, Frischöl = Frischölautomatik)

F91/6 Pritsche kurz, 6-sitzig, Baumuster 3039

1000 ccm, 44 PS 1959 bis 30.01.1962

Fahrgestellnummer 3039 000001 bis 3039 001135

Zivil 12 V 160 Watt Lichtmaschine ohne Sonderantrieb 3039 00

Zivil 12 V 160 Watt Lichtmaschine mit Sonderantrieb + AHK 3039 01

Behörde 12 V 300 Watt Lichtmaschine ohne Sonderantrieb + AHK 3039 02

Bundeswehr 24 V 600 Watt Lichtmaschine ohne Sonderantrieb 3039 03 mit AHK, ohne Plane + Rücksitze

Zivil RL 12 V 160 Watt Lichtmaschine ohne Sonderantrieb 3039 04

Zivil RL 12 V 160 Watt Lichtmaschine mit Sonderantrieb 3039 05

Zivil RL 12 V 300 Watt Lichtmaschine ohne Sonderantrieb 3039 06

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F91/6 Pritsche kurz, 6-sitzig, Baumuster 3039

1000 ccm, 44 PS Februar 1962 bis 6. Dez. 1968

Fahrgestellnummer 3039 001136 bis 3039 009138

Zivil 12 V 160 Watt Lichtmaschine ohne Sonderantrieb 3039 20

Zivil 12 V 160 Watt Lichtmaschine mit Sonderantrieb 3039 21

und Rockinger Anhängekupplung

Zivil 12 V 300 Watt Lichtmaschine ohne Sonderantrieb 3039 22

mit Karat Ko Kupplung

Bundeswehr 24 V 600 Watt Lichtmaschine ohne Sonderantrieb 3039 23

mit Karat Ko Kupplung

Zivil RL 12 V 160 Watt Lichtmaschine ohne Sonderantrieb 3039 24

Zivil RL 12 V 160 Watt Lichtmaschine mit Sonderantrieb 3039 25

Zivil 12 V 300 Watt Lichtmaschine mit Sonderantrieb 3039 28

Zivil 24 V 600 Watt Lichtmaschine mit Sonderantrieb 3039 30

Zivil RL 24 V 600 Watt Lichtmaschine mit Sonderantrieb 3039 31

F91/6 + 8 Pritsche lang, 8-sitzig, Baumuster 3039

1000 ccm, 44 PS 12. April 1962 bis 27. November 1968

Fahrgestellnummer 3039 001136 - 3039 009138

Zivil 12 V 160 Watt Lichtmaschine ohne Sonderantrieb 3039 08

Zivil RL 12 V 160 Watt Lichtmaschine ohne Sonderantrieb 3039 09

Zivil 12 V 300 Watt Lichtmaschine ohne Sonderantrieb 3039 10

Zivil RL 12 V 300 Watt Lichtmaschine ohne Sonderantrieb 3039 11

Zivil 24 V 600 Watt Lichtmaschine mit Sonderantrieb 3039 18

Zivil RL 24 V 600 Watt Lichtmaschine ohne Sonderantrieb 3039 19

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F91/6 Pritsche lang, 8-sitzig, Baumuster 3039

1000 ccm, 44 PS 26. Febr. 1962 bis 27. November 1968

Fahrgestellnummer 3039 001137 bis 3039 00 9125

Bundeswehr 24 V 600 Watt Lichtmaschine 3039 12

AHK = Anhängekupplung System Karnat Ko oder Rockinger

Die Betriebserlaubnis ist u.a. die Erlaubnis zum Betrieb von Kraftfahrzeugen und ihrer Ausrüstungsteile oder technischen Anlagen. Sie setzt im Kraftfahrzeugbereich eine Typgenehmigung voraus. Die Betriebserlaubnis ist nach § 19 StVZO Bestandteil des Zulassungsverfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen in der Bundesrepublik Deutschland. Vereinfacht dargestellt ist sie eine Bestätigung, dass das Kfz und/oder das Fahrzeugteil den einschlägigen nationalen Vorschriften entsprechen. Diese wird für in Serien hergestellte Fahrzeuge und Serienteile vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt. Die Betriebserlaubnis gilt grundsätzlich nur national, also ausschließlich in Deutschland.

Für bauartgenehmigungspflichtige Teile wird vom KBA aufgrund des § 22 a der StVZO in

Verbindung mit der Verordnung zur Prüfung und Kennzeichnung bauart-

genehmigungspflichtiger Fahrzeugteile eine allgemeine Bauartgenehmigung erteilt, sofern es

sich um reihenweise gefertigte Fahrzeugteile handelt. Dies ist beispielhaft bei Anhängeböcken

wie am Munga 8 der Fall

So ist beispielsweise der Betrieb einer Anhängekupplung an dem verlängerten Pritschenwagen

nur zulässig, wenn der vorgeschriebene Anhängebock genutzt und dieser mit obigem Schild

versehen ist.

A B E

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Vom Kraftfahrtbundesamt wurden erteilt:

ABE Nr. erteilt am Typ Fahrzeugart gültig für

1634 13.11.1956 F 91/4 LKW Bundeswehr

LKW o,25 t gl.

1732 26.3.1957 F 91/4 PKW Allgemein

2058 16.7.1958 F 91/6 PKW Allgemein

2058/1 9.8.1960 F 91/6 PKW Allgemein

2059 16.7.1958 LKW o,25t LKW Bundeswehr

F 91/6 PKW Zivilschutz

2059/1 3.11.1960 LKW o,25t LKW Bundeswehr

F 91/6 PKW Zivilschutz

2187 30.1.1959 0,25t gl. 900 LKW Bundeswehr

F 91/4 PKW Zivilschutz

2188 30.1.1959 0,25t gl. 1000 LKW Bundeswehr

F 91/4 PKW Zivilschutz

2188/1 6.4.1962 “ “ “

3268 6.4.1962 F 91/ 8 PKW Allgemein

3276 4.4.1962 0,25 t gl. / 8 LKW Bundeswehr

F 91/6 PKW Allgemein

Zu einzelnen ABE wurde Nachträge erteilt!

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Die Doppelbezeichnungen PKW / LKW kommen nur für Fahrzeuge der Bundeswehr in Frage, da

in diesem Zulassungsbereich unsere geländegängigen Kraftwagen als LKW bezeichnet wurden. In

jedem Fall ist im Kfz-Brief und auf dem Fabrikschild der Fahrgestelltyp angegeben. Der Hinweis

im Brief, dass die betreffende ABE nur für Fahrzeuge der Bundeswehr gilt, ist seinerzeit in die

Urkunde der ABE aufgenommen worden. Es bestand aber keine Auflage, dass der

Erlaubnisinhaber dies auch im Fahrzeugbrief unter Bemerkungen einzutragen hatte. Aus dem

Kfz-Brief muss grundsätzlich hervorgehen, ob es sich um die

Ausführung A = Bundeswehr

Ausführung B = ziviler Bevölkerungsschutz, Bundesgrenzschutz, Bereitschaftspolizei,

ziviler Luftschutz und technisches Hilfswerk

handelt.

Bei Fahrzeugen aus ehemaligen Bundesbeständen ist daher grundsätzlich vorgegeben, dass der

MUNGA als PKW zuzulassen ist, weil es sich um einen Personenwagen im Sinne der

Straßenverkehrszulassungsordnung handelt.

Deshalb ist auch der Hinweis im Brief:

das Fahrzeug ist im Sinne der StVZO ein PKW

aufgenommen worden. Ferner ist bei ehemaligen Bundeswehrfahrzeugen zu beachten, dass die

Fahrzeuge im früheren Kfz-Brief als LKW beschrieben sind, so dass sich das Leergewicht bei der

zivilen Zulassung um ca. 75 kg (Fahrergewicht) verringert.

§ 19 StVZO

(2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder

polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes

bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die

Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder

eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der

Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt

werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die

Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder

Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für

bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.

Auf die Besonderheiten hinsichtlich der (eigentlich) rechtlich zu ändernden Daten infolge einer

privaten Zulassung nach Abmeldung aus dem Zulassungsbereich der deutschen Bundeswehr

bzw. der weiterhin aufgeführten besonderen bisherigen Zulassung wird explizit nicht

eingegangen. Dies würde einerseits den Rahmen sprengen, andererseits erfordern die hieraus

entstehenden rechtlichen Probleme eine individuelle Betrachtungsweise.

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Im Kfz-Brief bzw. Kfz-Schein ist in der Zeile 3 „Typ und Ausführung“ eine Schlüsselnummer (TSN)

angegeben. Gleiches gilt bei den ab 01.10.2005 geltenden neuen Zulassungsbescheinigungen.

Hier ergibt sich die Schlüsselnummer aus der Zeile B unter 2.2.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt den Kfz-Schein (Fahrzeugschein), die

Zulassungsbescheinigung Teil 2 den Kfz-Brief (Fahrzeugbrief).

Aus der Schlüsselnummer „zu 2“ (alt) oder „zu 2.1“ (neu) kann die Hersteller-Schlüsselnummer-

HSN- (0590 Auto Union GmbH) festgestellt werden.

Für unseren MUNGA kommen folgende Schlüsselnummern (TSN) in Betracht:

Schlüssel Nr. Typ Erläuterungen PKW LKW *)

Fahrzeugart

033 F 91/4 897 + 974 ccm X X

035 F 91/4 974 ccm X X

335 F 91/4 897/974/980 ccm X X

037 F 91/6 897 + 974 ccm X X

038 F 91/6 974 ccm X X

337 F 91/6 897 + 974 ccm X X

343 F 91/8 974 ccm X X

000 unbekannt X X

Gehört ein Fahrzeug zu einem nicht genehmigten Typ nach Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE),

wird es im Wege der Einzelbegutachtung zum Verkehr zugelassen. Dies hat dann zwangsläufig

zur Folge, dass solchen Fahrzeugen keine Typschlüsselnummer zugeteilt werden kann und die

Ziffern im Brief „ausgenullt“ werden.

*) teilweise wurden auch DKW Fahrzeuge als Zugmaschine zugelassen.

Typschlüsselnummer

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Folgende Fahrgestellnummern sind daher möglich:

Für uns interessant und wichtig sind aktuell lediglich vier Nummernblöcke, da die weiterhin produzierten Fahrzeuge durch Zeitablauf nicht mehr im Bestand sein dürften:

FIN 3050 0025 bis 3050 7811 MUNGA 4, 1956 – 1958

FIN 3038 0 00001 bis 3038 0 28974 MUNGA 4, 1958 – 1968

FIN 3039 000001 bis 3039 009138 MUNGA 6, 1959 – 1968

FIN 3039 001137 bis 3039 009138 MUNGA 8, 1962 – 1968

Andere Zahlenkombinationen sollten nicht nur nachdenklich machen!

Folgende Beispiele sollen die Verwendung der Tabelle erläutern…….

am Fahrzeug und in den Papieren lautet die Fahrgestellnummer 3038 0 x, es soll sich um einen Munga 4 aus 1957 handeln. Dies passt nicht zusammen, da die 1957 produzierten Fahrzeuge mit einer Fahrgestellnummer 3050 x versehen wurden

Sie finden die Fahrgestellnummer 3038 0 x, es handelt sich nach der Karosse um einen (verlängerten) Pritschenwagen. Auch hier scheint etwas nicht korrekt zu sein.

die Fahrgestellnummer lautet 3050 X an einem Pritschenwagen. Dies ist nicht möglich. Mit der Nummernfolge 3050 x wurden nur Kastenwagen vom Typ 4 versehen.

auf dem Fabrikschild ist als Gesamtgewicht ein Wert von 1620 kg vermerkt. Es handelt sich um einen Pritschenwagen. Dieser Wert ist für ein Fahrzeug mit Wannenaufbau möglich

Tatsächliche Karosseriemaße wie Länge und/oder Höhe stimmen nicht mit den Fahrzeugpapieren überein.

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Wo finden Sie diese Schilder:

Dieses Metallschild mit der eingeschlagenen bzw. eingravierten Fahrgestellnummer hat die

Größe von 100 x 20 mm, eine Materialstärke von 2 mm, die Bohrlöcher weisen einen

Durchmesser von 5 mm auf und der Abstand der Bohrlöcher beträgt 88 mm. Die Zahlengröße

beträgt 8 mm. Im Regelfall ist das Schild in rot lackiert.

Das Fahrgestellschild mit der Fahrgestellnummer am Rahmen muss zwingend mit der

Fahrgestellnummer auf dem Fabrikschild im Motorraum übereinstimmen und ebenfalls den

Daten im Kfz-Brief und Kfz-Schein bzw. in den Kfz-Zulassungsbescheinigungen entsprechen.

Abweichungen, unterschiedliche Nummern, führen zu Eigentums- und Zulassungsproblemen.

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Geben Sie sich keinesfalls mit dem Hinweis…

alles vom TÜV/DEKRA/Straßenverkehrsamt etc. abgenommen

zufrieden.

Die folgenden Bilder zeigen mögliche Fabrikschildvarianten. Dieses befindet sich im Motorraum,

an der Spritzwand zum Fahrgastraum zwischen den Batterien bei der 24 V Anlage bzw. neben der

Batterie bei der 12 V Anlage.

Das linke Bild zeigt die erste Variante des Herstellerschildes; dieses wurde bis 1958 genutzt.

Rechts und unten sehen Sie das Schild aus der nächsten Epoche. Die Herstellerbezeichnung

AUTO UNION G.M.B.H.

ist nun nicht mehr als schwarze Schrift auf silbernem Untergrund, sondern als silberne Schrift auf

schwarzem Untergrund zu sehen.

Bei Exportfahrzeugen oder Geländewagen die für den zivilen Markt bestimmt waren, finden Sie

im rechten mittleren Bereich den Hinweis:

MADE IN WEST - GERMANY

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Einige wenige Fahrzeuge wurden letztlich nicht im Exportland verkauft, so dass eine Rückführung

erfolgte und damit in Einzelfällen eine deutsche Zulassung möglich ist. Die Fahrzeuge sind

bekannt.

Das Fabrikschild hat die Maße 148 mm x 38 mm x 0,45 mm. Die 4 Bohrungen haben jeweils einen

Durchmesser von 3 mm, der Abstand der Bohrungen beträgt 132 mm bzw. 23 mm. Die

Schriftgröße beträgt 4 mm.

Eine Besonderheit ist das Hersteller- (Fabrikschild) für Fahrzeuge, die an die niederländische

Armee ausgeliefert wurden. Inhalt und Größe weichen von dem Standardschild wesentlich ab.

Bei unveränderter Materialstärke beträgt das Maß 105 x 52,25 mm, die Ecken sind abgerundet.

Der Lochabstand beträgt 94 x 40 mm. Für diese an die NL-Armee ausgelieferten Fahrzeuge sind

nur Baujahrangaben von 1963 - 1965 möglich. Fahrgestellnummern kommen ausschließlich aus

dem Nummernkreis 3038 018681 bis 3038 023580 in Betracht. Bei diesen Nato-Fahrzeugen

erfolgte eine Abnahme durch „Ministerie van Defensie“, so dass zusätzliche Markierungen auf

dem Fabrikschild die Regel sind.

Zu beachten bleibt, dass die an die niederländische Armee ausgelieferten Fahrzeuge eine Vielzahl

von weiteren Schildern am Armaturenbrett und im Motorraum hatten. Insoweit darf beispielhaft

auf den Ersatzteilkatalog 90/4, Kapitel 22, Tafel 22-08 ff, bzw. auf die dvd 2016 der MUNGA IG,

(file:///C:/Munga-Doku/Schilder/Schilder-nl.htm) verwiesen werden.

Zurück zu unserem Standardschild. Neben der Fahrgestellnummer auf dem Fabrikschild im

oberen rechten Bereich ist die Typ-Angabe im linken oberen Feld wichtig und bestimmt das

Modell und das Baumuster. Auf eine detaillierte Wiedergabe bzw. Erläuterung wird an dieser

Stelle verzichtet!

Aus dem zulässigen Gesamtgewicht können Sie weiterhin den Typ (Munga 4, Munga 6 oder

Munga 8) feststellen und beim Typ 4 bestimmt das zulässige Gesamtgewicht (zGG) teilweise auch

das Baujahr.

All diese Daten müssen zwingend kompatibel sein!

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Bundeswehrfahrzeuge

Eine weitere Besonderheit ergibt sich bei Fahrzeugen für die Bundeswehr. Auch diese hatten

zusätzlich einen „Abnahmestempel“. Aber auch hier gilt, keine Regel ohne Ausnahme… eine nicht

näher bezeichnete Anzahl von Fahrzeugen hatte dieses „Siegel“ nicht. Ist der Bundesadler oder

eine „Stempelmarke“ vorhanden, dürfte dies ein Indiz für ein ehemaliges Bundeswehrfahrzeug

sein.

Bundeswehrfahrzeuge hatten darüber hinaus oberhalb des Fabrikschildes im Motorraum ein

weiteres Schild mit der Versorgungsnummer. Aus der Versorgungsnummer können Sie ebenfalls

den Typ und einen Teil der Ausstattung ableiten. Weitere Informationen entnehmen Sie

beispielsweise der technischen Dienstvorschrift der Bundeswehr, TDv 2320/001-50, Teil:

Allgemeine Infos, Geltungsbereich. Dieser Katalog befindet sich u.a. auch auf der DVD der

MUNGA IG.

Auch diese Daten sollten mit dem Fahrzeug kompatibel sein. Ein fehlendes Schild, jedoch das

Vorhandensein von 2 Bohrungen an entsprechender Stelle, kann weiteres Indiz für ein

ehemaliges Bundeswehrfahrzeug sein.

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Einige wenige Beispiele für Auffälligkeiten und Veränderungen:

Fahrgestellschild mit anderer Schriftart, unkorrekter Herstellerbezeichnung,

fehlendem Baujahr, andere Befestigung und

falscher Gewichtsangabe

Fahrgestellnummer 3038 0x mit Baujahr 1957 nicht möglich, zGG 1575 KG für Fahrgestell Nr. 3038 0x unmöglich,

erste Schildvariante „Hersteller auf silberfarbenen Grund“ für Fahrgestellnummer 3038 0x nicht möglich

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Fahrgestellnummer 3038 0 0 1x mit Baujahr 1961 nicht möglich,

Typbezeichnung fehlerhaft bzw. unvollständig, falsche Schriftart

Fahrgestellnummer 30501239 mit Baujahr 1957, Schildvariante für 1957

nicht möglich, falsche Gewichtsangabe und völlig anderes Schriftbild

Ungewöhnliche Art der Befestigung im Motorraum

Ich habe einen der ersten Munga 4 der niederländischen Armee aus 1957

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Korrektes Fabrik- und Fahrgestellschild Munga 8 verlängerte

Pritsche, Baujahr 1965, hier als Typ 0.25t gl/5, Bundeswehrvariante,

Natoversorgungsschild: 2320-12-140-3895 sowie die für die

Bundeswehr benutzte Instandsetzungsplakette von „September

1967“ über die durchgeführte Überholung einzelner Baugruppen

bzw. einer durchgeführten Hauptinstandsetzung

Fabrikschild 1968, oben Fahrzeug der Bundeswehr

unten 1966 Fahrzeug Katastrophenschutz

ohne Auffälligkeiten

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Neu gefertigtes Fahrgestellschild mit allen Werksdaten

Das Fahrgestell gibt dem KFZ seine Identität.

Diese Nummer am Rahmen muss mit dem Kfz-Brief bzw. den Zulassungsbescheinigungen

zwingend übereinstimmen, sonst gehören sie in diesem Zustand nicht zusammen.

Bei der Fahrgestellnummer handelt es sich um eine Kennung, die sich am „Fahrgestell“ bzw. am Chassis eines Autos befindet und dort fest eingearbeitet ist. Die Nummer dient zur exakten bzw. zur zweifelsfreien Identifikation des Fahrzeugs. Es handelt sich nicht nur um eine gesetzliche Vorschrift, sondern es soll hierdurch möglich sein, die Eigentumsverhältnisse festzustellen und die Zulassung zum Straßenverkehr umzusetzen. Ohne eine genaue und zweifelsfreie Identifizierung wäre dies nicht möglich. Die heutigen Fahrzeug-Identifikationsnummern (Vehicle Identification Number, kurz VIN genannt) stehen für eine Nummer, die zur Kennzeichnung von Fahrzeugen eingesetzt wird. Die Autohersteller versehen ihre Fahrzeuge direkt ab Werk mit der Nummer, damit die Fahrzeuge später (weltweit) zweifelsfrei identifiziert werden können. Damit eine solche Identifikation möglich ist, unterliegt die Nummer einer Norm (siehe obige Ausführungen) Sowohl ein Fabrikschild als auch eine FIN müssen an jedem Fahrzeug an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Fahrzeugseite gut lesbar und dauerhaft vorhanden sein. Dabei muss die FIN am Rahmen oder an einem den Rahmen ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein. Nach dem Wortlaut der gesetzlichen Vorschriften ist die FIN im Sinne der StVZO immer die am Rahmen eingeschlagene oder eingeprägte Nummer, die auf das Fabrikschild zu übertragen ist. Eine an anderer Stelle eines Fahrzeugs (z. B. an einem Aufbau) angebrachte Nummer gilt zumindest im Sinne der StVZO nicht als FIN! Änderungsmöglichkeiten: Nun wird es gerade bei Oldtimern in der Praxis vorkommen, dass Karosse oder Rahmen nicht mehr zusammen verwendet werden können, weil Teile hiervon oder gesamte Komponenten nicht mehr zu verwenden bzw. zu restaurieren sind. Für derartige, nennen wir es neue Kombinationen, hat der Gesetzgeber eine eindeutige Verfahrensweise vorgeschrieben:

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§ 59 StVZO - Austausch der Nummern

(…Abs. 2, Satz 3)

Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen

oder ein Teil wiederverwendet, so ist

1. die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu

durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,

2. die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil

wiederverwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder

einzuprägen und

3. die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf dem Brief und der

Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wiederverwendet

wird.

(Absatz 3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder lässt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsbehörde eine Nummer zuteilen.

Soweit die aktuellen gesetzlichen Zulassungsbestimmungen.

Lässt sich beispielhaft nach einer Oldtimerrestauration nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen welches Fahrzeugteil an welchem Fahrzeug verwendet wurde, wird letztlich nichts Anderes möglich sein, als die Vorschrift des § 59 Abs. 3 StVZO anzuwenden. Danach kann in einem solchen Falle die Zulassungsbehörde eine FIN zuteilen.

Hinsichtlich der Frage der Zulässigkeit von „Rahmenbearbeitungen“ darf auf die VD-TÜV Merkblätter in Verbindung mit den DVD-Merkblättern 2501/2502 des deutschen Verbands für Schweißen verwiesen werden. Danach dürfen unter Beachtung der Herstellervorgaben von berechtigten Personen Arbeiten ausgeführt werden. Schweißarbeiten am Rahmen hat der Hersteller u.a. mit der technischen Information Nr. 11 vom 6.9.1965 für die Verstärkung der Karosseriestützen für die weiterhin gelistete Fahrzeugserie unter besonderen Auflagen und Verwendung zugelassener Materialien und Vorgabe des Schweißverfahrens vorgegeben.

F a z i t:

Die FIN darf weder verändert, herausgeschnitten, weggefeilt oder sonst wie angetastet

werden!

Vor der Verwendung einer z. B. bei Ebay erworbenen „FIN mit altem Fahrzeugbrief“ für die

Restauration eines Fahrzeuges rate ich dringend ab, weil dies strafrechtliche Konsequenzen hat.

Vielleicht darf ich es so ausdrücken….auch wenn ein schlechter Mensch

seine Identität verändert, bleibt er trotzdem ein schlechter Mensch.

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Es ist möglich, die Fahrgestellnummer des Rahmens auf eine andere Karosse zu übertragen. Das ist allerdings nur beim Umbau auf eine neue/überholte identische Karosse möglich, das Umschlagen der Nummer in einer bereits gebrauchten Karosse machen TÜV und Dekra nicht. Hier bleibt nur die Möglichkeit, mit der weiteren Fahrgestellnummer vorlieb zu nehmen und ggf. alle Eintragungen nochmals zu machen. Aus drei identischen Fahrzeugtypen ein Kfz zu bauen und die FIN aus dem Brief mit den „besten Eintragungen“ in eine bereits gebrauchte Karosse zu versehen, ist schlichtweg rechtswidrig. Bevor Sie nun loslegen und sich für eine Variante entscheiden, prüfen Sie bitte durch gezielte Rückfrage bei der Abnahmestelle (TÜV/DEKRA) und beim zuständigen Straßenverkehrsamt welche Möglichkeiten vor Ort mitgetragen werden! — denn nach Abs. 3 aaO…kann die Zulassungsstelle….muss nicht! Achten Sie bitte im eigenen Interesse zwingend darauf, dass später in den Zulassungspapieren die korrekten und für ungültig erklärten Fahrgestellnummern notiert sind! Beachtenswert ist in diesem Zusammenhang eine weitere Kennzeichnung des Herstellers. Nicht nur in der heutigen diebstahlträchtigen Zeit versehen Fahrzeughersteller ihre Produkte mit weiteren Detailmarkierungen. Das war bereits bei unserem MUNGA ab Ende 1956 üblich. Damit soll ermöglicht werden, bestimmte Teile einem bestimmten Fahrzeug zuzuordnen. Werden diese Fahrzeugteile an einem anderen KFZ verbaut, kann dadurch der Anscheinsbeweis geführt werden, dass die Teile aus einem Diebstahl stammen. Sofern der (aktuelle) Eigentümer den Erwerb dieser Teile nicht plausibel nachweist, verstärkt dies den Verdacht des Diebstahls. So können Teile vom Ursprungsfahrzeug bis zum aktuellen Fahrzeug nachvollzogen werden. Neben der Fahrgestellnummer findet der MUNGA-Kenner an diversen Stellen weitere Kennzeichnungen, die eine Fahrzeugidentifizierung jederzeit möglich machen. Ein Großteil der produzierten Fahrzeuge wurde bekanntlich mit der Karosserienummer sowohl am Windschutzscheibenrahmen als auch an der Motorhaube versehen. siehe hierzu beispielhaft auch: http://www.munga-ig.de/mungaig/technisches%20Munga%20IG/Windschutzscheibenrahmen1.pdf

In der täglichen Praxis sind diese Anbauteile kaum noch an den entsprechenden Karosserien montiert, da es reine Anbauteile sind und diese bereits häufig beim Ersterwerber anlassbedingt getauscht oder ausgetauscht wurden. Darüber hinaus gibt es weitere an der Karosse eingeschlagene Kennzeichnungen. Bekannt ist beispielhaft die „Zahlenkolonne“ auf dem Motorseitenblech oben links oder auch auf der rechten Fahrzeugseite.

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Nachfolgend ist ein Teil der Zahlen „sichtbar“ gemacht….hier in Höhe der Motorhaubenverriegelung

die vollständige“Zahlenkolonne“ auf dem rechten Teil des Motorseitenblechs

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Neben dem Baumuster und der Karosserienummer wurde eine interne Nummer des Herstellers eingeschlagen. Karosserie- und interne Herstellernummer machen eine Identifizierung der Karosse möglich, in vielen Fällen ist dies bereits mit einer Nummer mit dem entsprechenden Wissen und Unterlagen durch den Verfasser bzw. die MUNGA IG und den Hersteller nachvollziehbar. Bei Austausch dieser Karosserieteile, was in der Praxis bei Unfallschäden sicherlich nicht allzu oft vorkam, waren die vorhandenen Nummern mit einer weiteren Ziffer neu einzuschlagen. Ob diese Auflage ausnahmslos erfüllt wurde, sei dahingestellt. Werden diese Nummern am Motorseitenblech, aus welchen Gründen auch immer, entfernt, ist eine Identifizierung weiterhin möglich, da einerseits der Hersteller eine weitere Chiffrierung an anderer Stelle vorgenommen hat und darüber hinaus erfolgte Fertigungsänderungen an der Karosse und auch am Rahmen naturgemäß aus dem Herstellungszeitraum der Teile nachvollziehbar sind. Nur beispielhaft seien hier die Aufnahmen für die Türbleche, die so genannten Bananenbleche genannt, die erst ab Mitte 1960 ab Werk montiert (verschweißt) wurden. Bei älteren Fahrzeugen erfolgte allenfalls eine nachträgliche Befestigung mittels Verschraubung, denken Sie an die Ausschnitte für die hinteren Bremsverteiler, ein mehrfach geändertes Lenkrohr, geänderte Technik, Rahmenänderungen, beispielhaft der Ausschnitt für die Anhängekupplung, verstärkte Rahmenstreben oder die Einführung des Einheitsrahmens usw. Ich denke, all das können für den Kenner weitere Indizien für eine Fahrzeugidentifizierung sein. Ein Entfernen der Fahrgestell- oder Fabrikschilder und/oder ein Entfernen der Zahlen auf dem Motorseitenblech dürfte – unabhängig von einem möglichen Straftatbestand- keine Lösung sein. Letztlich führt dies bei einem Schaden bis hin zum Fehlen des Versicherungsschutzes, strafrechtliche Konsequenzen und Regressforderungen…. Der Austausch der genieteten Schilder ist mithin in der Praxis nicht ansatzweise eine empfehlenswerte Lösung.

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Was machen unsere Nachbarn in Europa?

Belgien: Es verbleibt bei den genieteten Schildern. Maßgebend ist der Königliche Erlass KB 1968.03.15, Artikel 23.

England: Unsere englisch sprechenden Freunde auf der Insel brauchen sich ebenfalls keine Sorgen zu machen und keinen Mehraufwand leisten. In GB sind weiterhin (zumindest in der Regel) die genieteten Schilder zulässig.

Frankreich: Nach Frankreich wurden nur wenige Fahrzeuge ab Werk exportiert. Es ist davon auszugehen, dass diese Fahrzeuge nicht mehr existieren. Mithin ergibt sich ein Fahrzeugbestand in Frankreich nur aus privat eingeführten Fahrzeugen, die überwiegend aus Bundeswehrbeständen oder aus dem Pool der niederländischen Armee stammen. Einzelne Fahrzeuge aus dem „Kontingent der alliierten Streitkräfte“ in Baden bzw. Berlin scheinen noch vorhanden zu sein. Auf dem Rahmen muss die Fahrgestellnummer seit Jahren „eingeschlagen“ werden; das ursprüngliche Fahrgestellnummernschild ist nicht ausreichend. Das Fabrikschild darf weiterhin angenietet sein.

Italien: Völlig konträr dazu ist die Rechtslage im Süden Europas. In Italien sind Änderungen zwingend erforderlich. Von 1972 bis 1978 wurde der MUNGA als einzelnes Exemplar neu registriert. Das Fabrikschild zwischen den Batterien und die auf dem Blech genietete Fahrgestellnummer am Rahmen blieben erhalten (Foto 1+2). Die Fahrgestellnummer wurde zusätzlich auf dem Rahmenquerträger hinten rechts eingeschlagen. Sowohl vor als auch nach der FIN wurden die Buchstaben „F“ eingeschlagen (Foto 3+4).

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Foto 3

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Im amtlichen Registrierungsformular (vista da licenza di transporto) wurde der Vermerk: " N xxSIxxxxxx vom 12/10/76 Chassis“ auf dem hinteren Querbalken von der zuständigen Behörde vermerkt.

1979 erfolgte eine Umstellung von individueller Einzelabnahme auf eine Typisierung. Der Besitzer der Firma "Autofficina Il Fuoristrada Snc" erhielt eine Zulassungserlaubnis für den DKW MUNGA. Das Fabrikschild in der Mitte der Batterien entfiel und es wurde als Ersatz ein neues Herstellerschild angenietet. Eine Metallplatte mit dem Namen des Automobilherstellers und der Rechnungsnummer des Importeintrages war anzubringen. Beispielhaft in den nachfolgenden Schildern:

Receipt N ° 0060, Receipt N ° 0106, Recepit N ° 0126.

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Dieses Schild gab es in unterschiedlichen Farben; die Farbgebung ist letztlich unerheblich. Die Befestigung erfolgte an der Karosse, zwischen den Batterien. Auf das nachfolgende Bildmaterial wird verwiesen.

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Die Fahrgestellnummer am vorderen rechten Längsholmen blieb weiterhin mit dem angenieteten Schild erhalten. Zusätzlich wurde am hinteren rechten Querholmen die Fahrgestellnummer eingeschlagen, nunmehr jedoch mit dem Zusatz:

„M9 Fahrgestellnummer M“

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Bei der Registrierung im amtlichen Dokument wurde auf der Seite 1 vermerkt:

Auto Union F 91 X Munga „Il FUORISTRADA“ Rahmen- M930XXM

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Auf der Seite 2 wurde vermerkt:

"Fahrzeug mit gebrauchten Teilen wieder aufgebaut".

Vermerk auf Seite 6:

"Chassisnummer vom Büro auf der rechten hinteren Querbalken vermerkt

Mit freundlicher Unterstützung meines langjährigen Munga-Freundes Roberto Mazzetti.

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Luxemburg Es wird weiterhin das angenietete Fabrikschild toleriert, das Schild mit der Fahrgestellnummer muss dauerhaft befestigt werden. Im Regelfall erfolgt ein Anschweißen der Metallplatte mit der FIN.

Niederland: Bei unseren Nachbarn im Nordwesten, bei unseren niederländischen Freunden, ist am Rahmen zusätzlich zu der bereits auf dem Blechschild vorhandenen Fahrgestellnummer mittels Schlagzahl nochmals die FIN einzuschlagen. Auf das nachfolgende Bildmaterial darf ich verweisen.

Kaum zu erkennen oder zu identifizieren, die eingeschlagene Fahrgestellnummer im Rahmen, an der vorderen Quertraverse

In der Zulassung wurde sinngemäß vermerkt: Plaats chassisnummer: Teger r balk 050 cm v voraas Teger r. balk voraan r.op balk v voraas op r. voorwielschem teger r balk 040 cm v. voraas r balk by vooras tegen r. balk onder voorwielschem

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Österreich: Bei unseren Nachbarn in Österreich werden bei der Zulassung bzw. Wiederzulassung eines bereits früher mit Einzelgenehmigung (in Österreich) zugelassenen Fahrzeuges die genieteten Schilder in der Regel nicht beanstandet.

Schweiz: Bei den Schweizer Eidgenossen ist es ähnlich wie bei uns. Auch hier hängt letztlich vieles vom Prüfer der Fahrzeugkontrolle ab. Ähnlich wie in der Bundesrepublik Deutschland besteht eine Pflicht zur Fahrzeugüberprüfung, die so genannte MFK, die Motorfahrzeugkontrolle. Im Regelfall werden weder bei den ursprünglich in die Schweiz exportierten Wagen noch bei den zu einem späteren Zeitpunkt eingeführten DKW Geländewagen die angenieteten Fahrzeug-schilder beanstandet, da dies der damaligen Technik entsprach. Die zugelassenen MFK Stellen sind nach Kantonen organisiert, so dass bei der Abnahme bzw. Überprüfung der einzelne Halter letztlich auf das „Wohlwollen“ des örtlichen Prüfers angewiesen ist. Wird die Fahrgestellnummer auf dem genieteten Schild beanstandet, muss die FIN am Rahmen zusätzlich eingeschlagen werden.

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Die Prüfstellen in der Schweiz verfügen über das ursprüngliche Homologationsblatt und können mithin die Herstellerdaten über- bzw. nachprüfen. Genau wie in Deutschland sind letztlich unsere Munga-Freunde in der Schweiz glücklich und zufrieden, wenn die Abnahme erfolgreich war, diese Bürokratiehürde überstanden ist und einer Zulassung nichts mehr im Wege steht. ******************************************************************************

Herzlichen Dank an einige Munga-Eigner für das zur Verfügung gestellte Bildmaterial.

Ein besonderer Dank gilt meinen langjährigen ausländischen DKW Freunden für die Unterstützung zur Ermittlung der Besonderheiten in unseren Nachbarländern.

© Ullrich Märker, Hattingen, im März 2016

für MUNGA Interessengemeinschaft (MIG) 2016

Respektiert mein geistiges Eigentum. Kein Diebstahl von Texten oder Bildern

Stand 26.März 2016