Minderheitenrechte in RO

11
Minderheitenrechte in RO Auszüge aus der Verfassung

description

Minderheitenrechte in RO. Auszüge aus der Verfassung. Titel I Allgemeine Prinzipien Artikel 6 Das Recht auf Identität - PowerPoint PPT Presentation

Transcript of Minderheitenrechte in RO

Page 1: Minderheitenrechte  in RO

Minderheitenrechte in RO

Auszüge aus der Verfassung

Page 2: Minderheitenrechte  in RO

 Titel I Allgemeine Prinzipien • Artikel 6 Das Recht auf Identität1)Der Staat anerkennt und garantiert den Personen, die den nationalen Minderheiten angehören, das Recht auf Wahrung, Entwicklung und Äußerung ihrer ethnischen, kulturellen, sprachlichen und religiösen Identität.2)Die Schutzmaßnahmen des Staates für die Wahrung, Entwicklung und Äußerung der Identität der den nationalen Minderheiten angehörenden Personen müssen im Einklang mit den Prinzipien der Gleichheit und der Nichtdiskriminierung gegenüber den anderen rumänischen Bürgern sein.

Page 3: Minderheitenrechte  in RO

Titel II Die Grundrechte, -freiheiten und -pflichten

Artikel 16 Rechtsgleichheit• (1) Die Bürger sind gleich vor dem Gesetz und vor den

öffentlichen Behörden, ohne Privilegien und ohne Diskriminierungen.

• Artikel 20 Internationale Menschenrechtsverträge• (1) Die verfassungsrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich

der Rechte und Freiheiten der Bürger werden ausgelegt und angewendet in Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, mit den Pakten und anderen Verträgen, an denen Rumänien beteiligt ist.

Page 4: Minderheitenrechte  in RO

Artikel 29 Gewissensfreiheit• (1) Die Gedanken-, Meinungs-, sowie die

religiöse Glaubensfreiheit können unter keiner Form eingeschränkt werden. Niemand kann gezwungen werden, eine bestimmte Meinung zu vertreten oder entgegen seinen Überzeugun-gen einem religiösen Glauben beizutreten.

Page 5: Minderheitenrechte  in RO

2)Die Gewissensfreiheit ist garantiert; die Äußerung der Gewissensfreiheit ist nur im Geiste der Toleranz und des gegenseitigen Respekts erlaubt. 3) Die religiösen Kulte sind frei und organisieren sich gemäß den eigenen Statuten, im Rahmen des Gesetzes.

Page 6: Minderheitenrechte  in RO

5)Die religiösen Kulte sind dem Staat gegenüber selbständig und erfreuen sich seiner Unterstützung, einschließlich durch die Ermöglichung des religiösen Beistands in der Armee, in Krankenhäusern, in Strafanstalten, in Altersheimen und in Waisenhäusern.

Page 7: Minderheitenrechte  in RO

(6) Die Eltern oder Vormunde haben das Recht, die Erziehung der minderjährigen Kinder, deren Verantwortung ihnen zukommt, gemäß ihren eigenen Überzeugungen zu sichern.

Page 8: Minderheitenrechte  in RO

Artikel 30 Meinungsfreiheit

• (1) Die Freiheit der Gedankenäußerung, der Meinungen, der Glaubens-bekenntnisse und die Freiheit des Schaffens jeder Art, mündlich, schriftlich, durch Bilder, Ton oder durch andere öffentliche Kommunikationsmittel sind unverletzlich.

Page 9: Minderheitenrechte  in RO

• (6) Die freie Meinungsäußerung darf weder die Würde, die Ehre, das Privatleben der Person noch das Recht am eigenen Bild schädigen.

Page 10: Minderheitenrechte  in RO

• (7) Die Verleumdung des Landes und der Nation, die Anstiftung zum Aggressionskrieg, zum nationalen, Rassen-, Klassen- und religiösen Hass, die Aufwiegelung zur Diskriminierung, zum territorialen Separatismus, zur öffentlichen Gewalt sowie unzüchtige Äußerungen, die den guten Sitten widersprechen, sind gesetzlich verboten.

Page 11: Minderheitenrechte  in RO

Recht auf Unterricht

• (3) Das Recht der den nationalen Minderheiten angehörenden Personen, ihre Muttersprache zu lernen, und das Recht, in dieser Sprache unterrichtet zu werden, sind garantiert; die Modalitäten zur Ausübung dieser Rechte werden durch Gesetz festgelegt.

• (7) Der Staat gewährleistet die Freiheit des religiösen Unterrichts gemäß den spezifischen Erfordernissen eines jeden Glaubensbekenntnisses. In den Staatsschulen ist der religiöse Unterricht gesetzlich organisiert und garantiert.

• Die Einhaltung der Verfassung, ihrer Suprematie und der Gesetze ist verpflichtend.