Mini-Job, Midi-Jobs – Vorsogen für später © 2009 Th. Tallafuss Deutsche Rentenversicherung...

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Mini-Job, Midi-Jobs – Vorsogen für später © 2009 Th. Tallafuss Deutsche Rentenversicherung Baden- Württemberg Eine Vortragsveranstaltung des „Bündnis für Familie Heidelberg“ vom 07. Juli 2009 im Rahmen der Themenwoche „Elternzeit, Familienzeit, Pflegezeit – und dann?

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Mini-Job, Midi-Jobs – Vorsogen für später

© 2009 Th. Tallafuss Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

Eine Vortragsveranstaltung des „Bündnis für Familie Heidelberg“

vom 07. Juli 2009 im Rahmen der Themenwoche

„Elternzeit, Familienzeit, Pflegezeit – und dann?

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Private AltersvorsorgeEinschätzung der persönlichen Finanzsituation

Was kann und soll ich für die Altersvorsorge tun?

Was kann und soll ich für die Altersvorsorge tun?

Im Alter ausreichend versorgt?Im Alter ausreichend versorgt?

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Altersvorsorge ist mehr als Geldanlage

AltersvorsorgeAltersvorsorge GeldanlageGeldanlage

Befriedigung individueller

Wünsche und Bedürfnisse über einen

längeren Zeitraum

Befriedigung individueller

Wünsche und Bedürfnisse über einen

längeren Zeitraum

Absicherung biometrischer Risiken

(Langlebigkeitrisiko, Invaliditätsrisiko,

Hinterbliebenenrisiko)

Absicherung biometrischer Risiken

(Langlebigkeitrisiko, Invaliditätsrisiko,

Hinterbliebenenrisiko)

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Vergleiche der Rendite von Vermögensbildung und Altersvorsorge sind unzulässig:Vergleiche der Rendite von Vermögensbildung und Altersvorsorge sind unzulässig: Unterschiedliche Risikoabsicherungen

Ein gutes Altersvorsorgeprodukt erfüllt alle Anforderungen an Risikoabsicherung, Sicherheit und Rentabilität in individu-eller Gewichtung.

Risikobeiträge ergeben keine Rendite

unterschiedliche Renditebegriffe/-berechnungen

keine Aussage für die Zukunft möglich

unterschiedliche Systemeunterschiedliche Systeme

Was ist zu beachten?Was ist zu beachten?

Private AltersvorsorgeRendite ist wichtig - Altersvorsorge ist mehr?

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Altersvorsorge ist mehr als Geldanlage

GeldanlageGeldanlage

Wünsche / Bedürfnisse

Sicherheit

Risiken

Wünsche / Bedürfnisse

Wünsche / Bedürfnisse

SicherheitSicherheit

RisikenRisiken

Rendite

RenditeRendite

AltersvorsorgeAltersvorsorge

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Altersvorsorge ist mehr als Geldanlage

Gesetzliche VorsorgeGesetzliche Vorsorge Private VorsorgePrivate Vorsorge

Die Beitragssätze und Leistungen für Frauen und Männer, Kranke und Gesunde, Arbeitslose und Erwerbstätige richten sich allein nach

deren Einkommen.

Zwar gilt in beiden das Versicherungsprinzip, d.h. Risikoausgleich

zwischen den von Risiken bedrohten Personen und den bereits

Geschädigten, aber das Ausmaß des individuellen Risikos ist in der

RV unbeachtlich, d.h. keine Risiko bezogenen Beiträge, etwa nach

Geschlecht, Eintrittsalter, Vorerkrankungen oder Zahl der Familien-

angehörigen.

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Private AltersvorsorgeEinschätzung der persönlichen Finanzsituation

„Jede Reise beginnt mit dem ersten Schritt!“ „Jede Reise beginnt mit dem ersten Schritt!“

Häufig genannte Gründe für das „Nichtsparen“:

Ich bin noch in der Schule. Ich habe noch nicht genug Geld.

Ich bin gerade erst mit der Schule fertig. Ich will erst einmal leben und nicht sparen.

Ich habe gerade geheiratet. Wir müssen zunächst unsere Wohnung einrichten. Da bleibt nicht mehr viel übrig.

Wir haben gerade Nachwuchs bekommen. Jetzt geht es nicht.

Wir haben gerade gebaut. Die finanzielle Belastung ist jetzt zu hoch.

Unsere Kinder studieren noch. Das ist sehr teuer.

Ich bin jetzt Rentner. Jetzt ist es zu spät.

Häufig genannte Gründe für das „Nichtsparen“:

Ich bin noch in der Schule. Ich habe noch nicht genug Geld.

Ich bin gerade erst mit der Schule fertig. Ich will erst einmal leben und nicht sparen.

Ich habe gerade geheiratet. Wir müssen zunächst unsere Wohnung einrichten. Da bleibt nicht mehr viel übrig.

Wir haben gerade Nachwuchs bekommen. Jetzt geht es nicht.

Wir haben gerade gebaut. Die finanzielle Belastung ist jetzt zu hoch.

Unsere Kinder studieren noch. Das ist sehr teuer.

Ich bin jetzt Rentner. Jetzt ist es zu spät.

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Private AltersvorsorgeEinschätzung der persönlichen Finanzsituation

aber

aber

Das richtige Produkt?Das richtige Produkt?

Gibt es nicht!Gibt es nicht!Gibt es nicht!Gibt es nicht!

Entscheidungshilfen:

Rentabilität (Beitrags- / Leistungsverhältnis) Kurz- 2-3 Jahre, mittel- 5-10 Jahre, langfristige Anlage? Sichere Anlage, mit Risikoanteilen, hohe Risikoanteile möglich Kosten und Gebühren (Zillmerung, Verwaltung, Ausgabeauf- schläge etc. beachten)

Entscheidungshilfen:

Rentabilität (Beitrags- / Leistungsverhältnis) Kurz- 2-3 Jahre, mittel- 5-10 Jahre, langfristige Anlage? Sichere Anlage, mit Risikoanteilen, hohe Risikoanteile möglich Kosten und Gebühren (Zillmerung, Verwaltung, Ausgabeauf- schläge etc. beachten)

geeignete Produktegeeignete Produkte

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2. Entschuldung vor Altersvorsorge Kosten für Schuldentilgung, Rate plus Kreditzinsen sind regelmäßig

höher als Erträge aus Altersvorsorgeaufwendungen und schränken die Liquidität und den Vorsorgespielraum ein.

2. Entschuldung vor Altersvorsorge Kosten für Schuldentilgung, Rate plus Kreditzinsen sind regelmäßig

höher als Erträge aus Altersvorsorgeaufwendungen und schränken die Liquidität und den Vorsorgespielraum ein.

3. Liquiditätsreserve vor Altersvorsorge Altersvorsorge ist langfristiger Konsumverzicht, plötzliche Kosten (z. B. Reparaturen etc.) sollen nicht zu Lasten der Vorsorge gehen und nicht zu Schulden führen. Gleiches gilt für langfristig geplante Ausgaben (z. B. Urlaub oder Auto).

3. Liquiditätsreserve vor Altersvorsorge Altersvorsorge ist langfristiger Konsumverzicht, plötzliche Kosten (z. B. Reparaturen etc.) sollen nicht zu Lasten der Vorsorge gehen und nicht zu Schulden führen. Gleiches gilt für langfristig geplante Ausgaben (z. B. Urlaub oder Auto).

1. Absicherung vor Altersvorsorge Tod, Krankheit, Invalidität, Haftung haben Vorrang vor der Altersvor-

sorge. Treten diese Risiken ein und sind nicht abgesichert, ist ohnehin kein Geld für Altersvorsorge übrig.

1. Absicherung vor Altersvorsorge Tod, Krankheit, Invalidität, Haftung haben Vorrang vor der Altersvor-

sorge. Treten diese Risiken ein und sind nicht abgesichert, ist ohnehin kein Geld für Altersvorsorge übrig.

Private AltersvorsorgeEinschätzung der persönlichen Finanzsituation

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Versorgungsanalyse aktuellVersorgungsanalyse aktuell

Zuerst Absicherung Existenz bedrohender Risiken:

Krankheit Unfall Volle Erwerbsminderung Tod Überschuldung Haftung

Zuerst Absicherung Existenz bedrohender Risiken:

Krankheit Unfall Volle Erwerbsminderung Tod Überschuldung Haftung

Was habe ich bereits für das Alter(z.B. Renteninformation, etc)?

Was habe ich bereits für das Alter(z.B. Renteninformation, etc)?

Entwicklungen des Bestands (Prognose)?

Entwicklungen des Bestands (Prognose)?

Was brauche ich im Alter? Was brauche ich im Alter?

Versorgungslücke? Versorgungslücke? Absicherung vorhanden? Absicherung vorhanden?

Liquidität noch vorhanden?Liquidität noch vorhanden?

Private AltersvorsorgeEinschätzung der persönlichen Finanzsituation

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Ausgangsdaten

25-jähriger Mann 75.- EUR mtl. 100,- EUR 42 Jahre 4,5 % Zins

37

80

07

45

40

11

23

40 50

40

09

93

87

14

97

87

0

20000

40000

60000

80000

100000

120000

140000

160000

75,-EUR

100,-EUR

Zahlung Zinsen Gesamt

Private AltersvorsorgeWertzuwachs

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1980014052 33852

2640018735

45135

0

10000

20000

30000

40000

50000

75,-EUR

100,-EUR

Zahlung Zinsen Gesamt

Ausgangsdaten

45-jähriger Mann

75.- EUR mtl. 100,- EUR 22 Jahre 4,5 % Zins

Private AltersvorsorgeWertzuwachs

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Private AltersvorsorgeZinseszinseffekt

Manche Sachen lässt man besser in Ruhe. Zum Beispiel Ihr Manche Sachen lässt man besser in Ruhe. Zum Beispiel Ihr Geld.Geld.Denn dann vermehrt es sich dank Zinseszins schneller und Denn dann vermehrt es sich dank Zinseszins schneller und schneller und …schneller und …

Manche Sachen lässt man besser in Ruhe. Zum Beispiel Ihr Manche Sachen lässt man besser in Ruhe. Zum Beispiel Ihr Geld.Geld.Denn dann vermehrt es sich dank Zinseszins schneller und Denn dann vermehrt es sich dank Zinseszins schneller und schneller und …schneller und …

STELLEN SIE SICH DAS AUF IHREM KONTO VOR:STELLEN SIE SICH DAS AUF IHREM KONTO VOR:STELLEN SIE SICH DAS AUF IHREM KONTO VOR:STELLEN SIE SICH DAS AUF IHREM KONTO VOR:

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Zusätzlich geförderte Altersvorsorge Fördervoraussetzungen

begünstigter Personenkreis begünstigter Personenkreis

förderbares Produkt förderbares Produkt

betriebliche Altersvorsorge

in bestimmten Fällen

betriebliche Altersvorsorge

in bestimmten Fällen

private Altersvorsorge

mit zertifiziertem Vertrag

private Altersvorsorge

mit zertifiziertem Vertrag

Es ist ausreichend, wenn die persönlichen Fördervoraussetzungen nur in einem Teil des jeweiligen Beitragsjahres (Veranlagungsjahr) vorliegen.

Hinweis:

unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Deutschland

unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Deutschland

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Zusätzlich geförderte Altersvorsorge Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht

Als begünstigte Person kommt nur in Betracht, wer der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Abs. 1 bis 3 EStG) unterliegt.

Als begünstigte Person kommt nur in Betracht, wer der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Abs. 1 bis 3 EStG) unterliegt.

Abs.1Natürliche Personen mit Wohnsitz o. gewöhnlichen Aufenthalt im Inland

Abs.2Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz o. gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, die in einem Dienstverhältnis zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen (z.B. Diplomaten) einschl. deren Angehörige, die zum Haushalt gehören, deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder keine Einkünfte beziehen

Abs.3deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz o. gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland (auf Antrag), soweit sie inländische Einkünfte im Sinne von § 49 EStG haben

Begünstigte Personen Begünstigte Personen

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Zusätzlich geförderte Altersvorsorge Begünstigte Personen

Unmittelbar begünstigte Personen

Nicht unmittelbar begünstigte Personen

Mittelbar zulageberechtigte Personen(“Huckepack-Ehepartner“)

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Der Staat unterstützt private AltersvorsorgeDer Staat unterstützt private Altersvorsorge

z.B. durch Zulagen und ggf. zusätzlichen Sonderausga-benabzug („Riesterrente“)

z.B. durch Zulagen und ggf. zusätzlichen Sonderausga-benabzug („Riesterrente“)

z.B.durch stufenweise Steuer-freistellung der Beiträge(Basis-/„Rürup“-Rente)

z.B.durch stufenweise Steuer-freistellung der Beiträge(Basis-/„Rürup“-Rente)

Lebenslange VersorgungLebenslange Versorgung Lebenslange VersorgungLebenslange Versorgung

Private AltersvorsorgeEinschätzung der persönlichen Finanzsituation

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Zusätzlich geförderte AltersvorsorgeAllgemeines

Bis 2001 Seit 2002

Rente dergesetzlichen

Rentenversicherung

Versorgungslücke

Rente dergesetzlichen

Rentenversicherung

„Riester“-Rente

Versorgungslücke

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Zusätzlich geförderte AltersvorsorgeFörderbare Produkte

Direktversicherung

Pensionskasse

Pensionsfonds

Direktversicherung

Pensionskasse

Pensionsfonds

betrieblicheAltersvorsorge

i. S. d. § 82 Abs. 2 EStG

betrieblicheAltersvorsorge

i. S. d. § 82 Abs. 2 EStG

private Rentenversicherung

Fondssparplan

Banksparplan sowie

Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile und

(kombinierter Spar-) Darlehensvertrag

private Rentenversicherung

Fondssparplan

Banksparplan sowie

Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile und

(kombinierter Spar-) Darlehensvertrag

private Altersvorsorge

mit zertifiziertem Vertrag

private Altersvorsorge

mit zertifiziertem Vertrag

kapitalgedecktekapitalgedeckte

neu seit 01.01.2008neu seit 01.01.2008

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Zusätzlich geförderte AltersvorsorgeAllgemeines

Zulagengewährung(Abschnitt XI EStG)

Zulagengewährung(Abschnitt XI EStG)

Steuervergünstigung durch zusätzlichen Sonderausgabenab-zug (§ 10a EStG)

Steuervergünstigung durch zusätzlichen Sonderausgabenab-zug (§ 10a EStG)

Fördersystem

setzt sich zusammen aus

Fördersystem

setzt sich zusammen aus

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Summealler

Einnahmen,die der

Einkommen-steuer

unterliegen

Summealler

Einnahmen,die der

Einkommen-steuer

unterliegen

- Werbungskosten - Werbungskosten

- Sonderausgaben - Sonderausgaben

- weitere abziehbare Beiträge

- weitere abziehbare Beiträge

zu versteuerndes

Einkommen

zu versteuerndes

Einkommen

steuerlicheFreistellung

steuerlicheFreistellung

=

steuerlicheBemessungs-

grundlage

steuerlicheBemessungs-

grundlage=

Steuerliches Grundmodell (abstrakt)

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• Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus einer Grundzulage

(§ 84 EStG) und eine Kinderzulage (§ 85 EStG) zusammen.

• Jeder Zulageberechtigte erhält eine Grundzulage; diese beträgt

nach § 84 EStG:

• seit dem Jahr 2008 jährlich 154 Euro

Zusätzlich geförderte Altersvorsorge Altersvorsorgezulage

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• Neben der Grundzulage erhält der Zulageberechtigte für jedes

Kind, für das ihm Kindergeld ausgezahlt wird, nach § 85 EStG

eine Kinderzulage:

• seit dem Jahr 2008 jährlich 185 Euro

Zusätzlich geförderte Altersvorsorge Altersvorsorgezulage

Für jedes ab 2008 geborene Kind beträgt die Kinderzulage 300 Euro.

Für jedes ab 2008 geborene Kind beträgt die Kinderzulage 300 Euro.

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Zusätzlich geförderte AltersvorsorgeGrundzulage / Kinderzulage

38

76

114

154

46

92

138

185

0 €

200 €

2002/2003 2004/2005 2006/2007 ab 2008

pro

Kal

end

erja

hr

Grundzulage Kinderzulage

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Zusätzlich geförderte AltersvorsorgeGrundzulage (§ 84 EStG)

Jeder Zulageberechtigte (unmittelbar o. mittelbar)

hat Anspruch auf eine Grundzulage

Jeder Zulageberechtigte (unmittelbar o. mittelbar)

hat Anspruch auf eine Grundzulage

STOPEine Übertragung der Grundzulage

auf den Ehepartner ist nicht zulässig

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Zusätzlich geförderte AltersvorsorgeAltersvorsorgebeitrag

1%

2%

3%

4%

0%

1%

2%

3%

4%

maß

gebende E

innahm

en d

es

Vorjahre

s

2002/2003 2004/2005 2006/2007 ab 2008

max.525,- €

max.1050,- €

max.1575,- €

max.2100,- €

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Zusätzlich geförderte AltersvorsorgeFörderungsbeträge auf einen Blick

Veranla- gungs- zeitraum

Grund-zulage

Zulage je Kind

Sonder-ausgaben pro Jahr (max.)

Bemes-sungs-

grundlageSockelbetrag

Ohne Kind

Mit einem Kind

Mit zwei oder mehr

Kindern

€ € € in Prozent* € € €

2002 und 2003

38 46 525 1 45 38 30

2004 76 92 1050 2 45 38 30

2005 76 92 1050 2einheitlich

60

2006 und 2007

114 138 1575 3

Ab 2008 154 185 2100 4

* des maßgebenden Vorjahreseinkommens

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Zusätzlich geförderte AltersvorsorgeErmittlung des Mindesteigenbeitrages (MEB)

Maßgebliche Einnahmen des Vorjahres(bei Landwirten des vorvergangenen Jahres) ………….……

4 % der Einnahmen ……………….

Vergleich mit Höchstbetrag nach § 10a EStG …………….....

Niedrigerer Betrag ist der Ausgangsbetrag ………..……...

abzüglich der Grundzulage(n) -abzüglich der Kinderzulage(n) -

Der (errechnete) Mindesteigenbetrag beträgt ………………..

Vergleich mit Sockelbetrag 60 EUR

Höherer Betrag ist der zu leistende Mindesteigenbeitrag* ………………..

*Wird weniger als der MEB gezahlt, sind sämtliche Zulagen im entsprechenden Verhältnis zu kürzen

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Zusätzlich geförderte AltersvorsorgeFörderbare Produkte – selbst genutzte Immobilie

Tilgungsleistungen zugunsten eines auf den eigenen

Namen lautenden zertifizierten Vertrags

Beiträge zugunsten eines zertifizierten

Altersvorsorgevertrags, die zur Tilgung eines im

Rahmen des Altersvorsorgevertrages

abgeschlossenen Darlehens abgetreten wurden

Tilgungsleistungen zugunsten eines auf den eigenen

Namen lautenden zertifizierten Vertrags

Beiträge zugunsten eines zertifizierten

Altersvorsorgevertrags, die zur Tilgung eines im

Rahmen des Altersvorsorgevertrages

abgeschlossenen Darlehens abgetreten wurden

TilgungsleistungenTilgungsleistungenNeu seit 01.01.2008Neu seit 01.01.2008

… wenn das Darlehen für eine nach dem 31.12.2007 vorgenommene wohnungswirtschaftliche Verwendung im Sinne von § 92a Abs. 1 Satz 1 EStG eingesetzt wurde.

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„Berufseinsteiger-Bonus“ in Höhe von 200 Euro

- unmittelbar zulageberechtigt,

- zu Beginn des Kalenderjahres das 25. Lebensjahr

noch nicht vollendet und

- Beantragung der Zulage

„Berufseinsteiger-Bonus“ in Höhe von 200 Euro

- unmittelbar zulageberechtigt,

- zu Beginn des Kalenderjahres das 25. Lebensjahr

noch nicht vollendet und

- Beantragung der Zulage

Hinweis: Gilt auch für Altverträge

Zusätzlich geförderte AltersvorsorgeGrundzulage (§ 84 EStG)

neu seit 01.01.2008neu seit 01.01.2008

Erhöhte GrundzulageErhöhte Grundzulage

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Genossenschaften ohne Erlaubnis zum Betreiben des Einlagegeschäfts (soweit in Genossenschaftsregister eingetragen bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen)

Zusätzlich geförderte AltersvorsorgeFörderbare Produkte

Anbieter von AltersvorsorgeverträgenAnbieter von Altersvorsorgeverträgen

neu seit 01.01.2008neu seit 01.01.2008

• Lebensversicherungs- unternehmen• Kreditinstitute• Kapitalanlagegesellschaften• Bausparkassen

• Lebensversicherungs- unternehmen• Kreditinstitute• Kapitalanlagegesellschaften• Bausparkassen

Inland

• Lebensversicherungs- unternehmen• Kreditinstitute• Verwaltungs- und Investmentgesellschaften

• Lebensversicherungs- unternehmen• Kreditinstitute• Verwaltungs- und Investmentgesellschaften

EU-Ausland

Unternehmen mit Sitz außerhalb EU unter bestimmten Voraussetzungen

neu seit 01.01.2008neu seit 01.01.2008

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Erwerb von Geschäftsanteilen (Pflichtanteilen) an einer eingetragenen Genossenschaft (Selbstnutzung)

Zusätzlich geförderte AltersvorsorgeFörderbare Produkte – selbst genutzte Immobilie

Wohnungswirtschaftliche VerwendungWohnungswirtschaftliche Verwendungneu seit 01.01.2008neu seit 01.01.2008

Anschaffung / Herstellung einer Wohnung

Begünstigte Wohnung:

Wohnung im eigenen Haus

eigene Eigentumswohnung

Genossenschaftswohnung

Lebens-mittel-punkt

im Inlandzu

eigenenWohnzwecken

Haupt-wohnsitz

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Zusätzlich geförderte AltersvorsorgeFörderbare Produkte

Geförderte Altersvorsorgebeiträge sind im Rahmen der im § 10a genannten Grenzen

1. Beiträge und

2. Tilgungsleistungen,

die der Zulageberechtigte (§ 79) zugunsten eines auf seinen Namen lautenden Vertrags leistet, der nach § 5 AltZertG zertifiziert ist (Altersvorsorgevertrag).

Geförderte Altersvorsorgebeiträge sind im Rahmen der im § 10a genannten Grenzen

1. Beiträge und

2. Tilgungsleistungen,

die der Zulageberechtigte (§ 79) zugunsten eines auf seinen Namen lautenden Vertrags leistet, der nach § 5 AltZertG zertifiziert ist (Altersvorsorgevertrag).

Geförderte AltersvorsorgebeiträgeGeförderte Altersvorsorgebeiträge

neu seit 01.01.2008neu seit 01.01.2008

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Zusätzlich geförderte Altersvorsorge Zertifizierung

Zertifizierungsbehörde Zertifizierungsbehörde Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Aufgaben:

Zertifizierung von Produkten

ggf. Rücknahme oder Widerruf von Zertifizierungen

Keine Prüfung, ob Vertrag wirtschaftlich tragfähig ist!

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Zusätzlich geförderte Altersvorsorge Zertifizierungsverfahren (Kriterien ab 2005)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Nicht vor 60. Lj. oder Beginn einer Leistung aus gesetzl. Alterssicherungssystem

Zusage, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mind. die eingezahlten Beiträge (+Zulagen) z. Verfügung stehen

Lebenslange Rentenzahlung bzw. Auszahlungsplan mit Teilkapitalverrentung (30% Teilkapitalauszahlung erlaubt)

Auszahlungsphase

Mögliches Ruhen/ Übertragung auf andere Altersvor-sorgeverträge

Verteilung der Ab-schluss- und Ver-triebskosten auf mindestens 5 Jahre

Eigenheim-Entnah-memöglichkeit

Prüfung des Altersvorsorgevertrages

Zertifizierung

Ausschluss von Abtretung / Übertragung an Dritte ggf. Erwerbsminderungs-/ Hinterbliebenenabsicherung bei Neuverträgen ab dem 01.01.2006: „Unisex-Tarife“

Ansparphase

Anbieter

Zertifizie-rungs-

nummer

Anbieter

Zertifizie-rungs-

nummer

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• Das neugeschaffene Servicezentrum für Altersvorsorge des

Regionalzentrums Mannheim informiert Sie über die Möglichkeiten

der privaten, als auch betrieblichen Altersvorsorge.

• Umfassende Auskünfte und Informationen helfen Ihnen, sich einen

Weg durch die Informationsflut zu bahnen und sich für ein

Vorsorgeprodukt zu entscheiden.

• Die Auskünfte sind neutral, kostenlos und anbieterunabhängig.

• Wir empfehlen Ihnen eine Terminvereinbarung.

Servicezentrum für Altersvorsorge Mannheim

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Regionalzentrum Mannheim

Deutsche Rentenversicherung Baden-WürttembergRegionalzentrum MannheimMozartstr. 368161 Mannheim

Tel.: (0621) 820 05 0Fax (0621) 820 05 120

Sprechzeiten:

Dienstag, Mittwoch von 8 bis16 Uhr

Montag u. Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr

Freitag von 8 bis 12 Uhr

Um längere Wartezeiten für Sie vermeiden zu können, bitten wir, unter angegebener Telefonnummer einen Termin zu vereinbaren.