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22.03.2014 Vortragsveranstaltung zum Augsburger Beiratstag 2014 „Energieeffizienz im Wohngebäudebestand: Möglichkeiten, Pflichten und Förderungen“

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22.03.2014

Vortragsveranstaltungzum

Augsburger Beiratstag 2014

„Energieeffizienz im Wohngebäudebestand:

Möglichkeiten, Pflichten und Förderungen“

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Themen

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• Die neue EnEV 2014

• Das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

• Die Anlagentechnik

• Die Fördermöglichkeiten

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Novellierte EnEV –wann tritt sie in Kraft?

Die Bundesregierung hat am 16. Oktober 2013 die Novelle zur Energieeinsparverordnung „EnEV 2014“ verabschiedet und den Änderungen durch den Bundesrat zugestimmt. Die Novelle ist bereits verkündet worden und tritt ab 1. Mai 2014 in Kraft.

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Ziele und aktueller Anlass

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• Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.

• Kernelement der Novelle ist eine Anhebung der Effizienz-anforderungen für Neubauten um 25 % ab dem 1. Januar 2016.

• Stärkung des Energieausweises als Informationsinstrument für die Verbraucher.

• Einführung zusätzlicher Effizienzklassen, um die Transparenz auf dem Immobilienmarkt weiter zu verbessern.

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Änderungen in der EnEV 2014Kernaussagen

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• Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten ab dem 1. Januar 2016 um:

- 25% des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs.- 20% bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle.

• Pflicht zum Austausch alter Heizkessel, die älter als 1985 bzw. älter als 30 Jahre sind. (Als zuvor, vor 1978)

• Bei der Modernisierung von Außenbauteilen ist keine Verschärfung vorgesehen.

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Änderungen in der EnEV 2014Wohngebäude - Neubau

Referenzwerte - Wohngebäude

• Rechenverfahren für Referenzgebäudeverfahren bleiben weiterhin alternativ DIN V 4108-6/4701-10 oder DIN V 18599, jedoch mit Referenzklima Potsdam

• keine „nominellen“ Verschärfungen beim Referenzgebäude, jedoch ist der Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes ab dem 01.01.2016 mit dem Faktor 0,75 zu berechnen

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Bauteil Referenzwert 2009

Referenzwert 2014

- Außenwand- Boden gegen Außenluft

U = 0,28 W/(m²K) U = 0,28 W/(m²K)

- Wände/Decken zu unbeheizten Räumen

U = 0,35 W/(m²K) U = 0,35 W/(m²K)

- Außenwand gegen Erdreich- Bodenplatte

U = 0,35 W/(m²K) U = 0,35 W/(m²K)

- Dach- Oberste Geschossdecke- Wände zu Abseiten

U = 0,20 W/(m²K) U = 0,20 W/(m²K)

- Fenster- Fenstertüren

U = 1,30 W/(m²K)g = 0,60

U = 1,30 W/(m²K)g = 0,60

- Außentüren U = 1,80 W/(m²K) U = 1,80 W/(m²K)

- Wärmebrückenzuschlag auf alle Bauteile

0,05 W/(m²K) 0,05 W/(m²K)

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Änderungen in der EnEV 2014Wohngebäude - Neubau

Neubau - Wohngebäude

• max. zulässiger spezifischer Transmissionswärmeverlust bleibt unverändert.

• Neue Zusatzbedingung mit Bezugnahme auf den Transmissionswärmeverlust des Referenzgebäudes: ab 01.01.2016: HT,vorh‘ <=1,0·HT,Ref‘

• Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach der neuen DIN 4108-2: 2012 über max. zulässige Sonneneintragskennwerte oder alternativ über Übertemperaturgradstunden als Ergebnis einer thermischen Gebäudesimulation

• bei gekühlten Wohngebäuden ist DIN V 18599 vorgeschrieben, ansonsten unveränderte Anforderungen und Vorgaben bei Kühlung

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Gebäudetyp Höchstwert spez. Transmissionswärmeverlust

Nach EnEV 2009 Nach EnEV 2014

freistehendeWohngebäude

AN <= 350 m² HT` = 0,40 W/(m²K) HT` = 0,40 W/(m²K)

AN > 350 m² HT` = 0,50 W/(m²K) HT` = 0,50 W/(m²K)

einseitig angebautes Wohngebäude HT` = 0,45 W/(m²K) HT` = 0,45 W/(m²K)

allen anderen Wohngebäude HT` = 0,65 W/(m²K) HT` = 0,65 W/(m²K)

Erweiterung und Ausbauten von Wohngebäuden nach §9 Absatz 5

HT` = 0,65 W/(m²K) HT` = 0,65 W/(m²K)

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Änderungen in der EnEV 2014Nichtwohngebäude - Neubau

Neubau - Nichtwohngebäude

• Einzuhaltende „Mittelwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten“ für normalbeheizte Zonen werden verschärft:

(Ausnahme: mehr wie 4 m Raumhöhe)

• Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach der neuen DIN 4108-2: 2012 über max. zulässige Sonneneintragskennwerte oder alternativ über Übertemperaturgradstunden als Ergebnis einer thermischen Gebäudesimulation

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Anforderungen gemittelte U-Werte

bis 31.12.2015 ab 01.01.2016

Opake Bauteile 0,35 W/(m²K) 0,28 W/(m²K)

Transparente Bauteile, Vorhangfassade

1,90 W/(m²K) 1,50 W/(m²K)

Glasdächer, Lichtkuppeln, Lichtbänder

3,10 W/(m²K) 2,50 W/(m²K)

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Änderungen in der EnEV 2014Modernisierung

Bestand - Wohngebäude

Die Anforderungen an die max. zulässigen U-Werte bei erstmaligem Einbau, Ersatzund Erneuerung von Bauteilen werden nicht verschärft!

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Bauteil/Maßnahme EnEV 2007max. U-Wert in W/(m²K)

EnEV 2009max. U-Wert in W/(m²K)

EnEV 2014max. U-Wert in W/(m²K)

Außenwand außen dämmen 0,35 0,24 0,24

Fenster erneuern 1,70 1,30 1,30

Gläser austauschen 1,50 1,10 1,10

Dachschräge dämmen 0,30 0,24 0,24

Oberste Geschossdecke dämmen 0,30 0,24 0,24

Flachdach dämmen 0,25 0,20 0,20

Decke nach unten an Außenluft dämmen

- 0,24 0,24

Kellerdecke von unten dämmen 0,40 0,30 0,30

Kellerdecke von oben dämmen 0,50 0,50 0,50

Wand gegen Erdreich dämmen 0,40 0,30 0,30

Wand gegen unbeheizt dämmen 0,50 0,30 0,30

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Änderungen in der EnEV 2014Modernisierungsanforderungen

 Entsprechend der vorherigen Tabelle muss gedämmt werden, wenn:

1. bei Außenwänden auf der Außenseite Verkleidungen angebracht werden oder der Außenputz (Wand älter BJ 1979) erneuert wird.

2. Dachdeckungen, einschließlich darunter liegender Lattungen und Verschalungen ersetzt oder neu aufgebaut werden.

3. Dächer neu abgedichtet werden.

4. bei erdberührten Wänden die außenseitige Bekleidungen oder Verschalungen, Feuchtigkeitssperren oder Drainagen angebracht oder erneuert werden.

5. Fußbodenaufbauten auf der beheizten Seite aufgebaut oder erneuert werden.

Bagatellgrenze liegt bei 10% der Bauteilfläche!

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Änderungen in der EnEV 2014 Nachrüstpflichten

1. Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und nach dem 01.01.1985 eingebaut wurden, müssen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Wurden die entsprechenden Heizkessel vor 1985 eingebaut, dürfen diese schon ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie für bestimmte selbstnutzende Ein- und Zweifamilienhausbesitzer.

2. Ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, müssen zur Begrenzung der Wärmeabgabe gedämmt werden.

3. Oberste Geschossdecken, die an einen unbeheizten Raum grenzen und nicht den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 2013-02 erfüllen, müssen bis 31. Dezember 2015 so gedämmt sein, dass der Wärmedurchgangskoeffizient von 0,24 W/m²K nicht überschritten wird.

Sonderfälle: A Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die aufgeführten Nachrüstpflichten 1-3 erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Die Frist beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang.B Die Nachrüstpflichten 2-3 sind nur dann auszuführen, wenn die erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen innerhalb einer angemessenen Frist erwirtschaftet werden.11

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Änderungen in der EnEV 2014 Energieausweis

Änderungen bei den Energieausweisen:

• Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilien- anzeigen (bei Verkauf und Vermietung) und zur Angabe der Energieeffizienzklasse (Klassen A+ bis H). Betrifft nur neue Energieausweise für Wohngebäude, die nach dem

Inkrafttreten der Neuregelung ausgestellt werden.

• Pflicht zur Vorlage des Energieausweises, bei Besichtigung des Kauf- bzw. Mietobjekts. Bisher war vorgeschrieben, dass Energieausweise „zugänglich“

gemacht werden müssen.

• Energieausweise müssen nun auch an den Käufer oder neuen Mieter ausgehändigt werden. (Kopie oder Original)

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Änderungen in der EnEV 2014 Energieausweise

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• Pflicht zum Aushang von Energieausweisen in bestimmten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr, der nicht auf einer behördlichen Nutzung beruht, wenn bereits ein Energieausweis vorliegt. (z.B. größere Läden, Hotels, Kaufhäuser, Restaurants oder Banken)

• Pflicht zum Aushang von Energieausweisen der öffentliche Hand in behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikums-verkehr, mit mehr als 500 m² Nutzfläche. (Ab Juli 2015 mehr als 250m²)Zuvor mit mehr als 1000 m² Nutzfläche.

• Einführung unabhängiger Stichprobenkontrollen durch die Länder für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen (gemäß EU-Vorgabe).

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Lüftungskonzept

Allgemeines zur DIN 1946-6  Warum ist ein Lüftungskonzept erforderlich?

Die neue DIN1946-6 klärt die Frage, ob ein neues oder lüftungstechnisch relevant modernisiertes Gebäude über die Gebäudeundichtigkeiten ausreichend belüftet werden kann, um Schäden zu vermeiden oder ob eine lüftungstechnische Maßnahme erforderlich ist. Dabei muss der Bauherr dafür sorgen, dass Feuchteschäden durch mangelhaftes Fensterlüften in Zukunft unabhängig vom Nutzer vermieden werden. Diese Notwendigkeit resultiert aus der gesetzlichen Anforderung an die hohe Luftdichtigkeit von Gebäudehüllen und des gleichzeitigen Risikos für Feuchte- und Schimmelschäden. Die DIN gibt deshalb Planungs- und Rechtssicherheit.

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Lüftungskonzept

Wann ist ein Lüftungskonzept erforderlich? • Beim Neubau von Wohnungen• Bei Modernisierung von MFH, wenn mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster

ausgetauscht werden• Bei Modernisierung von EFH, wenn mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster

ausgetauscht werden und wenn mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet werden

 Wer erstellt ein Lüftungskonzept?• Teil1: Festlegung von lüftungstechnischen Maßnahmen

Beim Neubau oder größeren Modernisierungen in der Regel der Architekt, der die Aufgabe mit dem Bauherren an einen Fachmann delegieren kann

• Teil 2: Auswahl des LüftungssystemsIn der Regel der Planer oder die ausführende Firma

Wie ist ein Lüftungskonzept aufgebaut?• Teil 1: Festlegung, ob für eine Wohnung eine lüftungstechnische

Maßnahme erforderlich ist• Teil 2: Auswahl und Planung eines geeigneten Lüftungssystems für ein

Gebäude bzw. eine Nutzungseinheit (NE)15

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Lüftungskonzept

Welche Lüftungsstufen unterscheidet die DIN 1946-6?Die DIN 1946-6 unterscheidet 4 Lüftungsstufen. Die zeitliche Mittelung dieser 4

definiertenLüftungsstufen entspricht dem nach EnEV § 6 definierten, zum Zwecke der Gesundheit

undBeheizung erforderlichen Mindestluftwechsel.

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Lüftungskonzept

Lüftung zum Feuchteschutz (FL)„Notwendige Lüftung zur Gewährleistung des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichenNutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchtelasten, z.B. zeitweilige

Abwesenheit derNutzer und kein Wäschetrocknen in der Nutzungseinheit“ (Minimalbetrieb

Feuchteschutz)Betriebsweise: ständig, nutzerunabhängigDiese Lüftungsstufe muss mindestens gewährleistet sein. Kann die Lüftung zum

Feuchteschutznicht durch Undichtigkeiten im Gebäude rechnerisch nachgewiesen werden, muss einelüftungstechnische Maßnahme erfolgen. 

Reduzierte Lüftung (RL)„Notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen Mindestanforderungen sowie

desBautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise

reduzierten Feuchte-und Stofflasten, z. B. infolge zeitweiliger Abwesenheit von Nutzern“ (Minimalbetrieb)

Betriebsweise:überwiegend ständig; Realisierung durch lüftungs-technische Maßnahmen so, dass sieweitestgehend nutzerunabhängig gewährleistet ist.

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Lüftungskonzept

Nennlüftung (NL)„Notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen Anforderungen sowie desBautenschutzes bei Anwesenheit der Nutzer (Normalbetrieb)“Betriebsweise: vorwiegend

währendAnwesenheit der Nutzer, Realisierung durch lüftungstechnische Maßnahmen weitgehendnutzerunabhängig mit zeitweiliger Ergänzung durch Fensterlüftung. Intensivlüftung (IL)„Zeitweilig notwendige Lüftung mit erhöhtem Luftvolumenstrom zum Abbau von

Lastspitzen(Lastbetrieb)“Betriebsweise: ausschließlich während Anwesenheit der Nutzer, aus

energetischenGründen zeitlich beschränkt, Realisierung durch lüftungstechnische Maßnahmen bzw.

Fenster öffnen.

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Lüftungskonzept

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Mindestwerte der Gesamt-Außenluftvolumenströme in Abhängigkeit der Flächen der Nutzungseinheit

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Anlagentechnik:Allgemeines

Bei der Wahl des neuen Wärmeerzeugers müssen die Gegebenheiten des Gebäudes berücksichtigt und aufeinander abgestimmt werden (Dämmqualität, Wärmeübergabe, usw.).

Ebenso ist die grundsätzliche Eignung vor Ort zu prüfen (Grundwassernutzung möglich?, Gas vorhanden?, usw.).

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Anlagentechnik:Wärmeerzeuger

Ölbrennwertheizungen

Voraussetzungen:• Niedertemperaturheizkörper bzw. Flächenheizung• nicht zu schlechtes Dämmniveau des Gebäudes• Lagerraum

Vorteile:• niedrige Investition• mit thermischer Solaranlage kombinierbar

Nachteile:• großer Platzbedarf• fossiler Brennstoff• Brennstoffkosten

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Anlagentechnik:Wärmeerzeuger

Gasbrennwertheizungen

Voraussetzungen:• Niedertemperaturheizkörper bzw. Flächenheizung• nicht zu schlechtes Dämmniveau des Gebäudes• Gasanschluss erforderlich

Vorteile:• niedrige Investition• mit thermischer Solaranlage kombinierbar• Platzsparend

Nachteile:• fossiler Brennstoff

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Anlagentechnik:Wärmeerzeuger

Elektrische Wärmepumpen

Voraussetzungen:• Grundwasser: Erlaubnis und Menge• Sole: Erlaubnis und Tiefe• gutes Dämmniveau des Gebäudes• möglichst mit Flächenheizung

Vorteile:• regenerative Wärmeerzeugung• mit thermischer Solaranlage kombinierbar• höherer Eigenverbrauch der Stromerzeugung von Photovoltaik oder BHKW

Nachteile:• hohe Investition (Grundwasser und Sole)• Lärmbelästigung (Luft) möglich

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Anlagentechnik:Wärmeerzeuger

Fernwärmeanschluss

Voraussetzungen:• Anschluss an Fern-/Nahwärmenetz vorhanden

Vorteile:• niedrige Investition• keine Wartung• Platzsparend• kaum Voraussetzungen an Gebäude oder Technik

Nachteile:• Standort-Monopol (Wärmepreis)

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Anlagentechnik:Wärmeerzeuger

Pelletheizung

Voraussetzungen:• Lagerraum• Möglichkeit der Lieferung

Vorteile:• mit thermischer Solaranlage kombinierbar• kaum Voraussetzungen an Gebäude oder Technik• regenerativer Brennstoff

Nachteile:• großer Platzbedarf• räumliche Nähe zwischen Lager und Heizzentrale

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Anlagentechnik:bivalente Wärmeerzeuger

Thermische Solaranlage

Voraussetzungen:• geeignete, verschattungsfreie Dachfläche• Warmwasserbereitung nicht dezentral elektrisch

Vorteile:• „kostenlose“ Wärmeenergie• regenerativer Brennstoff

Nachteile:• hohe Investition

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Anlagentechnik:bivalente Wärmeerzeuger

BHKW (Kraft-Wärme-Kopplung)

Voraussetzungen:• Gas oder Öl als Brennstoff• Warmwasserbereitung nicht dezentral elektrisch• Keine Fernwärme• möglichst ganzjähriger und konstanter Strom- und Wärmebedarf (Grundlast)

Vorteile:• eigene Stromerzeugung

Nachteile:• hohe Investition• rechtliche Situation bei Mehrfamilienhäusern (Abrechnung Strom, Mieter, usw.)

-> Contracting

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Anlagentechnik:Warmwasserbereitung

Frischwasserstation

Voraussetzungen:• zentrale Warmwasserbereitung• Pufferspeicher

Vorteile:• Warmwasservolumen ist minimiert (Hygiene)

Nachteile:• höherer Platzbedarf• etwas höhere Investitionskosten• höhere Systemtemperaturen der Heizung erforderlich

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Anlagentechnik:Warmwasserbereitung

Dezentrale Warmwasserbereitung (Wohnungsstationen)

Voraussetzungen:• vorhandenes Rohrnetz muss geeignet sein (Dimension, Verteilung)

Vorteile:• Warmwasservolumen ist minimiert (Hygiene)• geringerer Verrohrungsaufwand• Verbrauchserfassung

Nachteile:• Platzbedarf in Wohneinheiten• etwas höhere Investitionskosten• höhere Systemtemperaturen der Heizung erforderlich

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Anlagentechnik:Warmwasserbereitung

Hinweis Heizkostenverordnung (HKVO) §9 Absatz 2Seit dem 1. Januar 2014 muss die Wärmemenge mit einem Wärmezähler

erfasst werden, welche für die zentrale Warmwassererwärmung benötigt wird.

Ausschließlich in Gebäuden, in denen der Einbau unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde, darf der Energieanteil zur Warmwassererwärmung rechnerisch ermittelt werden.

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AnlagenvergleichWärmepreis und Investitionskosten

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AnlagenvergleichWärmepreis und Investitionskosten

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AnlagenvergleichWärmepreis und Investitionskosten

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Fördermöglichkeiten:Überblick

Energetische Gesamtsanierung Wohnbau:

• Zinsgünstige Darlehen mit bis zu 17,5% Tilgungszuschuss über KfW Programm 151

• oder Zuschuss bei Eigenfinanzierung mit bis zu € 18.750,- je Wohneinheit über KfW Programm 430

• Teilweise kombinierbarer Zuschuss für erneuerbare Wärmeerzeuger (Geothermie, Solar, Pellet) über BAFA Marktanreizprogramm oder KfW Programm 167, 270, 271/281, 274

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Fördermöglichkeiten:Überblick

Energetische Teilsanierung Wohnbau:

• Zinsgünstige Darlehen über KfW Programm 152• oder Zuschuss bei Eigenfinanzierung mit bis zu € 5.000,- je

Wohneinheit über KfW Programm 430• Teilweise kombinierbarer Zuschuss für erneuerbare

Wärmeerzeuger (Geothermie, Solar, Pellet) über BAFA Marktanreizprogramm oder KfW Programm 167, 270, 271/281, 274

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Fördermöglichkeiten:Überblick

Neubau Wohnbau:

• Zinsgünstige Darlehen über KfW Programm 153• oder Zuschuss bei Eigenfinanzierung mit bis zu € 5.000,- je

Wohneinheit über KfW Programm 430• Teilweise kombinierbarer Zuschuss für Solaranlage und Pellet

(Innovationsförderung) über BAFA Marktanreizprogramm oder KfW Programm 270, 271/281, 274

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Fördermöglichkeiten:Kriterien

• Antragstellung muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.

• Keine Doppelfinanzierung möglich.

• Gefördert werden energetische Sanierungen von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.01.1995 gestellt wurde.

• Die KfW empfiehlt vorab eine Energieberatung durch einen Sachverständigen.

• Der Sachverständige muss das Vorhaben nach KfW-Anforderung bei Antragstellung bestätigen.

• Ebenso muss auch die ordnungsgemäße Durchführung durch den Sachverständigen bestätigt werden.

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Fördermöglichkeiten:KfW Programm 151

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KfW-Effizienzhaus - KreditFörderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen.

Wichtige Punkte:•1,00 % effektiver Jahreszins•für alle, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen•bis 75.000 € für jede Wohneinheit beim KfW-Effizienzhaus

KfW-Effizienzhaus 55 17,5 % der Darlehenssumme, bis zu 13.125 € für jede WE

KfW-Effizienzhaus 70 12,5 % der Darlehenssumme, bis zu 9.375 € für jede WE

KfW-Effizienzhaus 85 7,5 % der Darlehenssumme, bis zu 5.625 € für jede WE

KfW-Effizienzhaus 100 5,0 % der Darlehenssumme, bis zu 3.750 € für jede WE

KfW-Effizienzhaus 115 2,5 % der Darlehenssumme, bis zu 1.875 € für jede WE

KfW-Effizienzhaus Denkmal 2,5 % der Darlehenssumme, bis zu 1.875 € für jede WE

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Fördermöglichkeiten:KfW Programm 152

Energetische Einzelmaßnahmen – Kredit

Wenn kein KfW-Effizienzhaus-Standard angestrebt wird, werden folgende energetische Einzelmaßnahmen gefördert:•Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken•Erneuerung der Fenster und Außentüren•Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage•Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

zusätzliche Förderungen:•Baunebenkosten, Wiederherstellungskosten, Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen

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Fördermöglichkeiten:KfW Programm 152

Wichtige Punkte:

• 1,00 % effektiver Jahreszins• für alle, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten

Wohnraum kaufen• bis 50.000 € je WE für alle Einzelmaßnahmen

Achtung: Anforderungen der Dämmmaßnahmen höher als in der EnEV!

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Fördermöglichkeiten:KfW Programm 430

KfW-Effizienzhaus - Investitionszuschuss: Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen.

Einzelmaßnahmen - Investitionszuschuss: Wenn kein KfW-Effizienzhaus-Standard angestrebt wird, werden folgende Einzelmaßnahmen gefördert:• Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken• Erneuerung der Fenster und Außentüren• Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage• Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlagezusätzliche Förderungen:•Baunebenkosten, Wiederherstellungskosten, Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen

Wichtige Punkte:•bis 18.750 € Zuschuss für jede Wohneinheit•für private Eigentümer, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen•Flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln41

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Fördermöglichkeiten:KfW Programm 167

Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit

Gefördert wird die Umstellung von Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien bei Wohngebäuden:

•Thermische Solarkollektoranlagen bis 40m² Bruttokollektorfläche•Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW•Wärmepumpen mit einer Nennleistung bis 100 kW

Wichtige Punkte:

•2,22 % effektiver Jahreszins•bis 50.000 € je WE

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Fördermöglichkeiten:KfW Programm 270/274

Erneuerbare Energien Standard - Kredit

Gefördert werden die Errichtung, Erweiterungen und der Erwerb von Anlagen und Netze, die die Anforderungen des EEG erfüllen:

•Photovoltaik (Programm 274)•Windkraftanlagen an Land•Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Biogas•KWK-Anlagen, die nicht in das Programm 271 fallen•Wärme- und Kälte- Speicher und –Netze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, die nicht in das Programm 271 fallen

Wichtige Punkte:

•1,41 % effektiver Jahreszins•bis 25 Mio. €

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Fördermöglichkeiten:KfW Programm 271/281

Erneuerbare Energien Premium- Kredit

Gefördert werden die Investitionen zur Nutzung von Wärme aus regenerativen Energien:

•Solaranlagen ab 40m² Bruttokollektorfläche•Große Biomasseanlagen•Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden•Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas•große Wärmespeicher•große effiziente Wärmepumpen•Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (KWK)

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Fördermöglichkeiten:KfW Programm 271/281

Wichtige Punkte:

• 1,00 % effektiver Jahreszins• bis 10 Mio. €• Tilgungszuschuss 30% (Solaranlagen bei Gebäuden) bis 50%

(Prozesswärme)• Tilgungszuschuss bis zu 50 € pro kW bei Biomasse-Anlagen• Tilgungszuschuss 40 € pro kW bei KWK-Biomasse-Anlagen• Tilgungszuschuss 60 € pro Meter Wärmenetz• Tilgungszuschuss 250 € pro m³ Speichervolumen• Tilgungszuschuss 30% bei Biogasleitungen• Tilgungszuschuss 80 € pro kW (min. 10.000 €) bei Wärmepumpen• Diverse Tilgungszuschüsse bei Tiefengeothermie

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Fördermöglichkeiten:KfW Programm 431

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Baubegleitung - Zuschuss:

Förderfähig ist die Planung und professionelle Baubegleitung Ihrer energetischen Sanierung durch qualifizierte Sachverständige. Dazu gehören:•Leistungen zur Detailplanung•Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung•Kontrolle der Bauausführung•Abnahme und Bewertung Ihrer Sanierung

Wichtige Punkte:•Übernahme von 50 % der Kosten: bis 4.000 € pro Antragsteller und Vorhaben •für alle, die Wohnraum energetisch sanieren und qualifizierte Sachverständige einbeziehen•nur möglich in Kombination mit den Förderprodukten: 151; 152; 430 oder 167

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Fördermöglichkeiten:BAFA Marktanreizprogramm

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Förderung von Solarthermieanlagen in Bestandsgebäuden:

•zur Raumheizung•zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung•zur Warmwasserbereitung (nur bei Innovationsförderung)•zur Bereitstellung von Prozesswärme•zur solaren Kälteerzeugung•Solarthermieanlagen, die die Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen

Solarkollektoranlagen (thermisch) Förderbetragbis 40 m² Bruttokollektorfläche 1.500 € bis 3.600 €zwischen 20 bis 100 m² Bruttokollektorfläche in Mehrfamilienhäusern und großen Nichtwohn-gebäuden (auch im Neubau)

1.800 €bis 18.000 €

bis 1.000 m² zur Erzeugung von Prozesswärmebis zu 50 % der Nettoinvestitionskosten

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Fördermöglichkeiten:BAFA Marktanreizprogramm

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Förderung von Biomasseanlagen in Bestandsgebäuden:

•Kessel zur Verfeuerung von Holzpellets und Holzhackschnitzeln•Holzpelletöfen mit Wassertasche•Kombinationskessel zur Verfeuerung von Holzpellets bzw. Holzhackschnitzel und Scheitholz•besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel

Pelletöfen (Warmluftgeräte) sind nicht förderfähig.

Biomasseanlagen Förderbetrag

Pelletöfen mit Wassertasche 1.400 Euro bis 3.600 €

Pelletkessel 2.400 Euro bis 3.600 €

Pelletkessel mit Pufferspeicher (mind. 30 l/kW)

2.900 Euro bis 3.600 €

Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher 1.400 €

Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher 1.400 €

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Fördermöglichkeiten:BAFA Marktanreizprogramm

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Förderung von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden:

•die kombinierte Raumbeheizung und Warmwasserbereitung von Wohngebäuden•die Raumbeheizung von Nichtwohngebäuden•Die Bereitstellung von Prozesswärme oder von Wärme für Wärmenetze

Wärmepumpen FörderbetragSole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen

2.800 € bis 11.800 €

Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher

3.300 € bis 12.300 €

Luft/Wasser-Wärmepumpen 1.300 € bzw. 1.600 €Luft/Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher

1.800 € bzw. 2.100 €

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