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Folie 1 Vortrag > Autor > Dokumentname > Datum Mit Erneuerbaren Energien zur Energiewende - Reicht das Gesetzespaket der Bundesregierung aus? Vortragsreihe Strategien für die Zukunft Technische Universität München 24. Januar 2012 Michael Nast DLR, Stuttgart Institut für Technische Thermodynamik

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Folie 1Vortrag > Autor > Dokumentname > Datum

Mit Erneuerbaren Energien zur Energiewende - Reicht das Gesetzespaket der Bundesregierung aus?

Vortragsreihe

Strategien für die Zukunft Technische Universität München

24. Januar

2012

Michael Nast DLR, Stuttgart

Institut für Technische Thermodynamik

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Gliederung

1. Welche Förderinstrumente gab es bereits vor der Energiewende?2. Was bringt das Gesetzespaket Neues?3. Was muss bis 2050 erreicht werden?

Quantifizierte Ziele der BundesregierungVerfeinerung nach Leitstudie

StromWärmeVerkehr

4. Was fehlt noch?5. Ausarbeitung eines der fehlenden Instrumente6. Zusammenfassung und Ausblick

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1. Welche Förderinstrumente gab es bereits vor der Energiewende?

1. Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)2. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)3. Energie Einsparverordnung (EnEV)4. Marktanreizprogramm (MAP)5. CO2 -Gebäudesanierungsprogramm der KfW6. Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)7. Förderprogramm für Mini-KWK8. Kennzeichnungspflicht der Effizienz bei Stromverbrauchern9. Richtlinien der EU (z.B. zu erneuerbaren Energien, Gebäudeeffizienz,

KWK, Öko-Design, CO2 -Emissionen von Kfz, Effizienz (geplant))

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2. Was bringt das Gesetzespaket Neues? a) Ausstieg aus der Kernenergie

Es wurden 12 Gesetze und 10 Verordnungen geändert. Nur das Netzausbaubeschleunigungsgesetz wurde neu erlassen.

- Änderung Atomgesetz (AtG)- Betriebsgenehmigungen der AKW erlöschen. Die letzten drei Ende

2022- Änderung Energie-

und Klimafonds (EKFG)

- Kompensation von Einnahmeausfällen aus der Brennelementesteuer in 2010 (ab 2012 greift dann die vollständige Versteigerung von CO2 - Emissionszertifikaten)

- Die Gelder aus dem Fonds dürfen jetzt auch ausgegeben werden für- Klimaschutz- Elektromobilität- Ausgleich von Strompreiserhöhungen bei energieintensiven

Unternehmen (bis zu 500 Mio.€/a)

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2. Was bringt das Gesetzespaket Neues? b) Ausbau der erneuerbaren Energien

- Änderung Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)- Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung soll bis 2050 auf

mindestens 80% ansteigen- Einführung einer Marktprämie und einer Flexibilitätsprämie- Ungeklärt: Wer haftet, falls ein Direktvermarkter von EE-Strom seine

Lieferverpflichtung nicht einhalten kann, weil der Netzbetreiber seine Anlage abgeregelt hat?

- Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB)- Regelung zum Repowering bei Windkraft- Privilegierung von Solaranlagen nun auch an Gebäuden im

Außenbereich- Verbesserte Berücksichtigung des Klimaschutzes in der Bauleitplanung

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2. Was bringt das Gesetzespaket Neues? c) Ausbau der Stromnetze

- Änderung Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)- Übertragungsnetzbetreiber müssen einen Netzentwicklungsplan

aufstellen (wird öffentlich diskutiert und von der Bundesnetzagentur beaufsichtigt)

- Der Bundestag beschließt auf dieser Grundlage einen Bundesbedarfsplan

- Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) - Gilt nur für überregionale Höchstspannungsleitungen- Vereinfachung der Verfahren (Bundesnetzagentur ist für alles

zuständig)- Frühzeitiges und häufiges Einbeziehen der Öffentlichkeit (Beherzigung

der Lehren aus Stuttgart 21)

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2. Was bringt das Gesetzespaket Neues? d) Energieeffizienz

- Änderung Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)- Förderung von KWK-Anlagen wird bis 2020 verlängert. Keine

Begrenzung der Förderdauer- Änderung Einkommensteuergesetz (EStG)

- Energetische Sanierungsmaßnahmen dürfen von der Steuer abgesetzt werden. (Wurde vom Bundesrat abgelehnt. Vermittlungsausschuss wurde angerufen)

- Änderung EnWG- Einbau von Smart Meters wird gefordert, sobald dies wirtschaftlich

vertretbar ist.- Änderung Vergabeverordnung

- Energieeffizienz wird bei der Vergabe öffentlicher Aufträge stärker gewichtet.

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3. Was muss bis 2050 erreicht werden?Quantifizierte Ziele im Energiekonzept der Bundesregierung

*) Steigerung Energieproduktivität um im Mittel 2,1% pro Jahr**) Steigerung der energetischen Sanierungsrate von 1% auf 2% pro Jahr

2020 2030 2040 2050

Minderung der THG-Emissionen (bezogen auf 1990) -40% -55% -70% -80 bis

95%Mindest-Anteil der EE am (Brutto-) Endenergieverbrauch (BEEV) 18% 30% 45% 60%

Mindest-Anteil der EE am Bruttostromverbrauch 35% 50% 65% 80%

Minderung des Primärenergieverbrauchs (2008) *) -20% -50%

Minderung des Stromverbrauchs (2008) -10% -25%

Minderung des Endenergieverbrauchs Verkehr (2005) -10% -40%

Reduzierung des Wärmebedarfs (2020) bzw. des (EnEV-)Primärenergiebedarfs (2050) von Gebäuden **)

-20% -80%

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3. Was muss bis 2050 erreicht werden?

- Szenario 2011 A -

2010 2015 2020 2025 2030 2040 2050

0

200

400

600

800

1000

221

352

479

533

635

751

846

verm

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Emis

sion

en s

eit 1

990,

Mio

. t/a EFF

bis 2010EE bis 2010

Strom ab 2011

Wärmeab 2011

Kraftstoffeab 2011

SZEN11CO2-VERM; 8.11.11

CO2

-Emissionsminderung bis 2050.Untergliederung der Einsparziele gemäß

Leitstudie 2011

CO2-Emission 1990:1000 Mio.t

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3. Was muss bis 2050 erreicht werden?

30.6%

4.4%

21.6%

28.2%

15.1%

28.1%

15.1%

28.5%

28.2%

Raumwärme Warmwasser Prozesswärme Kraft, mobil Kraft, stat.,LichtIndustrie GHD Priv. Haushalte Verkehr

Endenergie 2010 = 9 060 PJ/a (2 516 TWh/a)

nach Nutzungsarten nach Verbrauchssektoren

Quelle:Auswertungstabellen der AGEB, Stand: Juli 2011; BDEW-Endenergieverbrauchsstruktur, 2008

SZEN11/END2010; 2.9.11

Struktur des Endenergieverbrauchs 2010

Quelle: AGEB 2011

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Entwicklung der Bruttostromerzeugung

615!

10% 17%

41% 63% 76% 85% EE-Anteil

Erneuerbare können bis 2050über 85% des Strombedarfsdecken

Strom ausGrundlast-Konden-sations-KWverschwindet langfristig

Zunahme der Stromerzeugung:Strom als Primär-energie

für Wärme

und Verkehr, H2

-Erzeugung

basierend

auf vorläufigem

Szenario

A für

Leitstudie

2011

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2040 20500

100

200

300

400

500

600

700

614 617585

564 558 548562 574

Bru

ttost

rom

erze

ugun

g, [T

Wh/

a]

EE-Wasserstoff(KWK, GT)EuropäischerVerbund EE

Photovoltaik

WindOffshoreWind anLand

Geothermie

Laufwasser

Biomasse,biogen. AbfälleKWK, Gas, KohleErdgas, ÖlKond.BraunkohleKond.SteinkohleKond.

Kernenergie

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Entwicklung der Stromerzeugungskapazitäten Installierte Leis-tungen

nehmenstark zu, insb.nicht-regelbare

Wenig regelbarefossile KW müssenrückgebaut werden

Versorgungs-Sicherheit in „Extremfällen“?

Notwendigkeit von Last-& Erzeugungs-management, kurz-& langfristigerSpeicherung, Netzausbau, europ.Stromverbund

Zubau an flexiblen Gas-KW

notwendig(GT & GuD)

basierend

auf vorläufigem

Szenario

A für

Leitstudie

2011

Europ.Verbund EEPhotovoltaikWindOffshoreWind anLandAndereSpeicherEE-Wasser-stoffGeothermie

Laufwasser

BiomasseKWK fossilErdgas, ÖlKond.BraunkohleKond.SteinkohleKond.Kernenergie

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2040 20500

50

100

150

200

250

133

163

186

203210 215

223 225

Bru

ttole

istu

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raftw

erke

, GW

Vorführender
Präsentationsnotizen
Als zusätzlichen, steuerbaren Verbraucher von erneuerbarem Strom als Möglichkeit zur Speicherung erneuerbaren Stroms (Netz/Hausenergiesystem) als Option zum Lastausgleich und Kostenoptimierung der Stromversorgung Reduzierung des Endenergieverbrauchs im Verkehr Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie im Verkehr (geringere CO2-Emission Komplementarität zur Wasserstoffnutzung
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3. Was muss bis 2050 erreicht werden?

-Szenario 2011 A -

2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2030 2040 20500

2000

4000

6000

8000

10000

12000

Jähr

lich

inst

allie

rte

Leis

tung

, MW

el/a

Wasser Wind an Land Wind Offshore Fotovoltaik

Biomasse,Biogas Geothermie EU-Verbund

SZEN11/EE-STLei.9.9. 11

Jährlich installierte Leistung der EE im Stromsektor (Neuinstallationen und Ersatz)

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3. Was muss bis 2050 erreicht werden?Mögliches europäisches Transportnetz (HGÜ) für Strom aus erneuerbaren Energien

Quelle: F. Trieb, Energy Policy 2012

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3. Was muss bis 2050 erreicht werden?

0

100

200

300

400

500

600

70020

00

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2020

2030

2040

2050

TWh/

a

Stromverbrauch H2-ErzeugungVerluste

Nicht-Endverbrauch

Verkehr

Industrie

GHD

Haushalte

Entwicklung des Endenergieverbrauchs an Strom

*) Stromverbrauch H2-Erzeugung: Stromeinsatz Elektrolyse für Speicherzwecke und H2 als Kraftstoff; Verluste: Speicher- und Leitungsverluste, Nicht-Endenergieverbrauch: Eigenverbrauch Kraftwerke und nicht-endenergetischer Stromverbrauch im Umwandlungssektor

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3. Was muss bis 2050 erreicht werden?

0,0

0,1

0,2

0,3

0,4

0,5

2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050

GW

h/€

StatistikSZEN ASzEK REFSzEK MINWWF REFWWF INN

Entwicklung der Stromintensität des Sektors Industrie(Endenergieverbrauch Strom pro Bruttowertschöpfung)

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3. Was muss bis 2050 erreicht werden?

0

1000

2000

3000

4000

5000

6000

2009 2010 2015 2020 2025 2030 2040 2050

Ende

nerg

ieve

rbra

uch

für W

ärm

e [P

J/a]

Strom (direkt)

Strom (Wärmepumpe)

Heizöl (direkt)

Kohle (direkt)

Erdgas (direkt)

Fern-/Nahwärme (fossil)

Industrielle KWK (fossil)

Biomasse (individuell)

Biomasse (Nahwärme)

Solarthermie (Nahwärme)

Solarthermie (individuell)

tiefe Geothermie (Nahwärme)

Umweltwärme (Wärmepumpen)

Endenergieeinsatz für Wärme (einschließlich Stromeinsatz für Wärme)

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0

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1000

1500

2000

2500

3000

2009 2010 2015 2020 2025 2030 2040 2050 2060

Ende

nerg

ieve

rbra

uch

für W

ärm

e [P

J/a]

Strom (direkt,Wärmepumpen)Heizöl (direkt)

Kohle (direkt)

Erdgas (direkt)

Fern-/Nahwärme(fossil)Biomasse(individuell)Biomasse(Nahwärme)Solarthermie(Nahwärme)Solarthermie(individuell)Geothermie/Umweltwärme

3. Was muss bis 2050 erreicht werden?Endenergieeinsatz für Raumwärme (einschließlich Stromeinsatz für Klimatisierung)

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3. Was muss bis 2050 erreicht werden?

0

2000

4000

6000

8000

10000

12000

14000

16000

1800020

0220

0320

0420

0520

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0820

0920

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1320

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1720

1820

1920

20

2030

2040

2050

MW

th/a

tiefe Geothermie

Wärmepumpen

Solarthermie,NahwärmeSolarthermie,Einzelanlagen

Biogas-Anlagen

feste Biomasse(KWK-Anlagen)feste Biomasse(Heizanlagen)

Jährlich installierte Leistung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Neubau und Ersatz)

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3. Was muss bis 2050 erreicht werden?

0

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1000

1500

2000

2500

2005 2008 2009 2010 2015 2020 2025 2030 2040 2050

Ende

nerg

ieve

rbra

uch

Verk

ehr,

PJ/a

Wasserstoff

Biokraftstoffe

Strom

Erdgas

Kerosin

Benzin

Diesel

Endenergieverbrauch des Verkehrs

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3. Was muss bis 2050 erreicht werden?

- Szenario 2011A -

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2015 2020 2025 2030 2040 2050

0

100

200

300

400

500

600

700

800

900

86

152174

141 131 138

239

321

400

489

648

752

EE-E

nder

gie

für V

erke

hr; P

J/a

Biodiesel Pflanzenöl Bioethanol BTL

EE-Wasser-stoff

EE-Strom fürElektro-PKW

EE-Anteil anStrom Schiene

SZEN11/KRAFT-EE; 17.11.11

Beitrag erneuerbarer Energien im Verkehr

H2 -Szenario (z.B. für Brennstoffzellen)

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Folie 22Michael Nast

PKW-Flottenszenarien für unterschiedliche „Welten“

Quelle: DLR-Institut für Fahrzeugkonzepte, Stuttgart 2011, Simulationen mit VECTOR 21

FCV

GHyb

BEVEREV

CNG

D

G

DHyb

CNGHyb

50%

100%

0%20202010 2030 2040 2050

Ant

eil a

n PK

W-F

lotte

in D

Strom-szenario

50%

100%

0%20202010 2030 2040 2050

Ant

eil a

n PK

W-F

lotte

in D

Wasserstoff-szenario

50%

100%

0%20202010 2030 2040 2050

Ant

eil a

n PK

W-F

lotte

in D

Verkehr ist problematisch bez. Dekarbonisierung, sehr hohe Abhängigkeit von Erdöl

starke Rolle der Elektromobilität erforderlich ▪

nachhaltige Biokraftstoffe sind begrenzt (~300 PJ)▪

starke Effizienzgewinne im Straßenverkehr nötig▪

Verlagerung von Güterverkehr auf Schiene wichtig

dritter erneuerbarer Energieträger im Verkehr

erforderlich (Wasserstoff oder Methan?)▪

umfassendes Mobilitätskonzept fehlt!

Methan-szenario

3. Was muss bis 2050 erreicht werden?

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Folie 23Michael Nast

Netto: Effekt der Substitution von AKW durch EE wird nicht berücksichtigt.

3. Was muss bis 2050 erreicht werden?CO2

-Minderung je Energiesektor zwischen 2010 und 2050 durch Erneuerbare (EE) und Effizienz (EFF) sowie verbleibende CO2

-Emissionen-

Szenario 2011 A -

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(6)

0 50 100 150 200 250 300

262

196

104

96

47

26

21

56

78

CO2

-Minderungspotenziale 2011 bis 2050; verbleibende CO2

-Emissionen , Mio. t/a

EFF-Verkehr

EE-Wärme

EE-Kraftstoffe

Strom

Verkehr

Wärme

Szen11/CO2-POT2; 5.11.11

EE-Strom

EFF-

Wärme

EFF-Strom

Bruttominderung gesamt2011 -

2050: 731 Mio. tCO2

/a (Netto: 625 Mio. tCO2

/a)*) einschließlich Änderung Brennstoffmix

und KWK-Ausbau

*)

21

56

78

281

177

288

Stromerzeugung

Kraftstoffe

WärmeerzeugungVer

blei

bend

e C

O2-

Em

issi

onen

CO

2-M

inde

rung

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4. Was fehlt noch?

Das Gesetzespaket der Bundesregierung ist gut, wird aber in einigen Bereichen noch nicht ausreichen, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Folgende weitere Maßnahmen sind erforderlich:Im Wärmemarkt ist ein haushaltsunabhängiges Instrument zur Förderung der erneuerbaren Energien erforderlichZur Effizienzverbesserung von Wärmedämmung fehlt noch ein hinreichend wirksames Instrument (die von der angestrebte Änderung des EStG wird vermutlich nicht ausreichen)Für die Transformation des Verkehrssektors konnte noch kein schlüssiges Gesamtkonzept entwickelt werden.Netzverstärkung auf verschiedenen Ebenen. Darunter Anbindung von Deutschland an einstrahlungsintensive Regionen (Desertec) und an Regionen mit großen Stromspeicherkapazitäten (Pumpspeicher in Norwegen)Verbesserung der Akzeptanz von notwendigen infrastrukturellen Maßnahmen

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Folie 25Michael Nast

4. Was fehlt noch?

Maßnahmen zur Hebung von EffizienzpotenzialenIn der Industrie (Verdopplung der Stromproduktivität bis 2050, Verbesserung auf 1,8%/a anstelle von bisher 0,9%/a)In Haushalten (Umkehr des Trends zu steigenden Stromverbräuchen)

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Folie 26Michael Nast

5. Ausarbeitung eines haushaltsunabhängigen

Instruments im Wärmemarkt

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Folie 27Michael Nast

Entwicklung der mittleren jährlichen Investitionszuschüsse im Marktanreizprogramm

Quelle: Ergänzende Untersuchungen und vertiefende Analysen zum EEWärmeG (Folgevorhaben), Dez. 2010.

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Folie 28Michael Nast

BAFA –

Installierte Anlagen 2009 vs. 2010

Quelle: Fichtner, MAP-Evaluation 2009-2011

Rest

Rest

Rest

Scheitholz

Warmwasser

Neubau

Neubau

Neubau

0

20.000

40.000

60.000

80.000

100.000

120.000

140.000

160.000

2009 2010 2009 2010 2009 2010Biomasse Solarthermie Wärmepumpen

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Folie 29Michael Nast

Gründe für ein neues Förderinstrument

Budgetabhängigkeit des MAP (Stop&Go-Förderung)Die Bereitstellung des erforderlichen Förderbudgets von

800 Mio.€/a allein aus Steuermitteln ist problematischDurch ein Umlageverfahren wie im EEG können

wesentlich höhere Budgets als aus Steuermitteln bereitgestellt werdenDas EEWärmeG wirkt (fast) nur auf Neubauten. Eine

Ausweitung auf den Altbaubestand führt zu AkzeptanzproblemenDas EEWärmeG lässt wenig Spielräume für einen

wirtschaftlich optimalen Ausbau der erneuerbaren Energien

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Grundzüge des Bonusmodells

Das Bonusmodell ist im Laufe der Zeit immer weiter entwickelt und dabei immer einfacher geworden.Im Kern ist es jetzt eine Fortführung des MAP auf Basis einer UmlageDie Umlage lehnt sich eng an die Energiesteuer an. So wird zusätzliche Bürokratie vermieden.In der neuen, unter der Projektleitung von Prognos entwickelten Fassung wird es Prämienmodell genannt.Die wesentliche Neuerung des Prämienmodells ist: Auch staatliche Instanzen dürfen an der Verteilung der Umlage beteiligt sein (zuvor galt die Überzeugung, dass dies nicht mit der deutschen Finanzverfassung vereinbar sei). Für Juristen: Bei Lenkungs-Sonderabgabe muss nicht die Gruppennützigkeit nachgewiesen werden. Es reicht der Nachweis der Sachgerechtigkeit.

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Bonus-

oder Prämienmodell

Quelle: Prognos AG

EE-Anlagen

Importeure Händler Endverbraucher

BAFA

Anlagenregister

HZA

Zahlungs- verpflichtung Zahlungs- verpflichtung

Infosteuerbefreite

Menge

Infoumlagerelevante

Menge

Prämie

Infoversteuerte Menge

Umlage

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Komplikationen

Beim EEG werden die energieintensiven Betriebe von der EEG-Umlage befreit. Beim Bonus- oder Prämienmodell werden die Brennstoffmengen, die für die Stromerzeugung genutzt werden, von der Bonus-Umlage befreit. Diese Brennstoffmengen sind auch von der Energiesteuer befreit. Von den stromerzeugenden Betrieben muss ein Antrag gestellt werden, damit die Steuerbefreiung und damit die Befreiung von der Bonus- Umlage wirksam wird. Das Verfahren der Steuerbefreiung und damit auch das für die Befreiung von der Bonus-Umlage ist unübersichtlich. (Bei dem für den Stromerzeuger zuständigen Hauptzollamt muss ein Antrag auf Erstattung der Steuer, mit der der Brennstoff bereits versteuert wurde, gestellt werden).

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Vergleichstabelle

Bonusmodell („WärmeEEG“)

Investitionszuschüsse(z.B. MAP)

Nutzungspflicht (EEWärmeG im Altbau

mit Ersatzabgabe)

Kosteneffizienz und Transaktionskosten Herstellung stabiler und verlässlicher Investitionsbedingungen + - +

Mittelfristige Effizienz + + o

Langfristige Effizienz ++ + o

Vermeidung von Mitnahmeeffekten + o +

Transaktionskosten, gesamt + ++ o

Transaktionskosten, behördlich + + o

Anreize für effizienten Anlagenbetrieb + - -

Akzeptanz Veränderungsgrad/Vermittelbarkeit - ++ +

Politik - +/o o

Bürger + ++ o

REG-Verbände + - o

Brennstoffverbände -- o -

Sonstiges Förderung Technologieentwicklung + + -

Verursachergerechtigkeit ++ - +

Verteilungs- und soziale Gerechtigkeit + + -

Kontraproduktive Nebeneffekte + + -

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Wünschenswerte Ausgestaltung des Bonusmodells

Umstellung der bisherigen MAP-Förderung auf Ertragsorientierung, d.h. anstelle der Anlagengröße (m² Kollektorfläche, kW Heizleistung) wird der Energieertrag, die Primärenergieeinsparung oder die CO2 -Einsparung gefördert. Dazu müssen wenigstens bei größeren Anlagen jährlich die Erträge gemessen werden (beim EEG war dies schon immer der Fall).

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Zusammenfassung Bonus-

oder Prämienmodell

Betreiber von EE-Wärmeanlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten, über 20 Jahre konstanten Bonus auf jede erzeugte kWh (differenziert nach Erzeugungsart, bei Kleinanlagen sind Pauschalierungen denkbar).Die Kosten werden umgelegt auf die Importeure und Erzeuger von Brennstoffen (z.B. heimische Erdgasförderung). Einfachheitshalber erfolgt diese Umlage in enger Anlehnung an die Energiesteuer.Falls die Umlage vollständig an die Endverbraucher durchgereicht wird, so ergibt sich im Jahr 2020 eine Erhöhung des Brennstoffpreises um ca. 0,14 ct/kWh (zum Vergleich: Heizöl kostet frei Haus heute etwa 8,5 ct/kWh oder 85 ct/l).Fazit: Das Bonus- oder Prämienmodell ist ein effizientes, haushaltsunabhängiges Förderinstrument.

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6. Zusammenfassung und Ausblick

Das Gesetzespaket der Bundesregierung geht in die richtige RichtungEs wirkt zusammen mit vielen weiteren gesetzlichen RegelungenAlle bisherigen Regelungen und auch die derzeit laufenden Ergänzungen werden nicht ausreichen, um die Ziele zu erreichenDeutlich erkennbare Defizite bestehen in folgenden Bereichen

WärmemarktEnergieeffizienz

Unsicherheiten bestehen im VerkehrsbereichEs darf nicht vergessen werden, dass die angestrebte Transformation des Energiesystems nicht allein von der Gesetzgebung, sondern von allen Akteuren, also auch von den Bürgern abhängt.Konsequenterweise wird daher die sozialwissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet deutlich verstärkt.

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