Mommsen Roemische Forschungen I

425

Transcript of Mommsen Roemische Forschungen I

RMISCHE FORSCHUNGENVON

TH.

MOMMSEN.

ERSTER BAND.

BERLIN.

WEIDMANNSCHE BUCHHANDLUNG.1864.

INHALT.Seite

Die rmischen Eigennamenaugusteischen Zeit(Zuerstgedi-uckt

der republikanischen und1

68

im Neuen Rheiuischen Museum

fr

Philologie 1860 Bd. 15 S. 1691.

- 210).3

Der Eigenname oder das Prnomen in seiner ursprnglichen Gestalt und dessen DeterminativeDie sptere Umgestaltung des ursprnglichen

15

2.

Eigennamens oder des Prnomens3.

15

42 G8

Der jngere Individualname oder das Cognomen und dessen Entwickelung42

Die rmischen Patriciergeschlechter(Zuerst

69127Museumfr

gedruckt im Neuen Rlieiaischen

PhUologie 1861 Bd. 16 S. 321

360.)

Die patricischen und die plebejischen Sonderrechte in

den Brger- und den RathsversammlungenI.

....der Re-

129284

Die patricisch- plebejischen Comitienpublik

A. nach CenturienB. nach CurienC.II.

nach Tribus

134140 140150 151166167

Nichtexistenz patricischer Sonderversammlungenin republikanischer Zeit

176 217

III.

Die Sonderversammlungen der Plebs nach Curien

und Tribus

176

IV. Der Patriciersenat der Republik

218249.

V. Der patricisch-plebejische Senat der Republik

250

268

VI. Brgerschaft und Senat der vorgeschichtlichenZeit

269-284

jVDie patricischen Claudier

INHALT.Seite

285318demJ.

(Zuerst gedruckt in den Monatsberichten der K. Preufsi-

schen Akademie der Wissenschaften ausS.

1861

317-338.)die rmische Clientel..

Das rmische Gastrecht imdBd. 1 S. 332

319390

(Zuerst gedrackt in Sybels historischer Zeitschrift

1859

- 379.)

DIE EMISCHEN EIGENNAMEN

REPUBLIKANISCHEN UND AUGUSTEISCHEN

ZEIT.

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2010

witii

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University of Toronto

Iittp://www.arcliive.org/details/romisclieforscliun01momm

Die

rmischen Eigennamen haben die Philologen ltererin Hinsicht auf

und neuerer Zeit

Etymologie und auf Sprach-

gebrauch vielfach beschftigt.historische Seite

Weniger hat

die juristisch-

dieser Institution diejenige Bercksichtisie

gung gefimden, welche

sicher

auch verdient;

einigetheil-

Bemerkungen

hierber, nicht schv^er zu

machen und

weise nichts weniger als neu, mchten doch in ihrer Zu-

sammenstellung ntzlich sein und zu weiteren Erwgungenanregen.

Es wird dabei auszugehendie ber die

sein

von derjenigengi'iechisch-itali-

Namensform,schen

Scheidung der

Stmme

zurckreicht und aus der Vergleichung na-

mentlich der griechischen und der verschiedenen italischen

Namensformenist

sich als die ursprngliche herausstellt

;

weiterdieser

sodann zu zeigen, welcheinnerhalbder

Um- und Ausbildung

Urname

staatlichen

und sprachlichen Ent-

wicklung Roms empfangen hat.Der Eigenname oder das Prnomenlichen Gestalt

1.

in

seiner

ursprng-

und dessen Determinative.novisse,also

Name, nomen vom StammeKennzeichen,ist

eigentlich

in der

Sprache das, was sachlich das Inreicht

dividuum

ist.

Der Name

darum genau

so weit wie

die Mglichkeit

und das Bedrfnifs des Individualisirensund normalen Gestalt1*ein-

und

ist

in seiner ursprnglichen

4fach;

DIE ROMISCHEN EIGENNAMEN'.

wo

in ltester Zeit

Doppelnamen vorkommen, wieVerschmelzung gelaugter D(ppel-

zumall

Beispiel frh bei einzelnen Gttern, liegt wohl ber-

ein nicht zur vlligen

begriffbei

dem Doppelnamen zu Grunde.die

Von dem Menschen,undtiefsten

dem

Individualittgilt

am

schrfsten

empfunden wird,Italikern nicht

die

Einnamigkeit durchaus: bei den

minder wie bei den Griechen und den Deut-

schen

ist

der

Name im

eigentlichen Sinne, diejenige Bestirbt,

zeichnung, die mit

dem Individuum geboren wird undist dies

von Haus aus ein einfacher gewesen undso

geblieben,

lange das Sprach- und das Gemeindegefhl lebendig

blieb.

Ueber die Wahl des Namens kann ursprnglich nichts

vorgeschrieben gewesen sein; weder in Italien noch bei den

Griechen und Deutschengeschlossener Ki-eis

lfst

sich fr die lteste Zeit ein

von Individualnamen nachweisen und

ebenso war es wohl zulssig, aber keineswegs nothwendigoder auch nur berwiegend hufig den elterlichen Indivi-

dualnamen in den Kindern fortzupanzen.

Sprachlich wer-

den die Eigennamen im Ganzen adjectivisch entwickelt:

man

sagt,

um

bei den rmischen klarer

Bedeutung stehen

zu bleiben, Quintus, Sextus, Posturnus ^ Manms, Lucius, der

am

Morgen,

am Tage

Geborene; Marcus^ Mamercus, Tiberius

von Mars, Mamers, Tiberis; Servius, Gafvjius von servare,gaudere\ Paulla die Kleine, wie auch Poplius, Publms vielleicht

angemessener mit pupusu.s.

als

mit populus verbunden

wird; Proculus, der Dreisteeinzeln stehtwartet.

w.,

wogegen Gnaetms, Fleckfleckig er-

und man dafr vielmehr Gnaevius,

Natrlich werden in allen Sprachen bei den ltedie

sten

Eigennamen vorzugsweise

ltesten

Derivations-

suffixe gefunden;

wie denn in der rmischen Eigennamen-

bildung das alte sonst meistentheils verdi'ngte Suffix ius

DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.

5

noch eine wichtige Rolleist

spielt.

Also in ltester Zeit

der

Individiialnamesteht

einfach;er

indefs

wo

er

von BrDie Belatei-

gern vorkommt,

doch niemals

allein.

hauptung der rmischen Gelehrten, dafs die ltestennischen

Namen

eingliedrig

gewesen

seien'),

das heifst ausist

demlich

blofsen Indi^^dualnamen bestanden htten,

ledig-

abstrahirt ans der spt

und schlecht erfimdenen Rogewisse aufbezgliche

mulussage; der Gebrauch,

dem Individualnamendes Individuums

die brgerlichen Verhltnisse

und mit dem Namen zuterminative beizufgen,

einer Einheit verschmelzendeist

Deund

vielmehr unvordenklich

alt

zwei oder drei derartige Determinative bis ber die Tren-

mmg

der

Stmme zurck

verfolgbar:

einmal die Angabe

des Mannes, in dessen Gewalt das Individuum steht oder

gestanden hat, die sich fortsetzen kann auf denjenigen,unter

dembei,

dieser Gewalthaber seinerseits steht oder stand

undnur

so weiter ins Unendliche aufwrts;fi'eien

zweitens, jedochdie;

Mmiern und Frauen,das Individuum angehrt

Angabe des

Districts

dem

endlich drittens

vielleicht das1.

Wappen.ist

Der Beisatz des Gewalthabernamens

bekanntlich

bei den Griechen

und

bei den Italikern allgemein fr Freie

wie fr Sclaven, fr Mnner wie fr Frauen blich unddie dafr in ltester Zeit ausscliliefslich gebruchliche die Beifgung dessie

Formden

Herrennamens im Genitiv gewesen, wieVolsker,

die

Griechen, Umbrer,z.

Samniten frin

^)

Schrift de praenom.aitet

A.:

Varro shnplicia

Italia fidsse no-

mina

existimationisque suae

argumentum

referf,

quod Romulus

et

Remus(vgl.

Faustulus

negiie

praenomen uUum

neqiic cognotnen hahuerint

Appian

praef. 13).

Alle wirklich ursprnglichen

Namen wie

Numa

Pompilim, Acca Larentia sind mehrgliedrig.

6Vater-, die

DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.

Rmer

fr

den Gatten-,

alle

Nationen fr denDafs die rmi-

Namen

des Sdavenherrn bewahrt haben.

sche Beifgung des Kindes-,prdicats jngerist,

die gi-iechische des

Frauen-

zeigt deren sporadisches auf einzelnefi-

Vlker beschrnktes Erscheinen und

das Kindesprdicat

noch besonders die Erwgung, dafs die lteste Namens-

form sicherlich die Mglichkeit geboten hat das Geschlechtsregister der Freien beliebig fortzusetzen, dies auch bei der

griechischen und oskischen Namensbildung sehr wohl ge-

schehen kann, dagegen bei der rmischen dui*ch den Mangelindividueller

Bezeichnungen fr die entfernteren Ascendenwii-d.

tengrade unmglichlich

Eben

darauf, dafs

man

ui-sprng-

Marcus Marci gesagt

hat, beruht der sptere Sprach-

gebrauch lius

dem

Genitiv nach-, nicht, wie es sonst der

strengen Regel gemfser wre, ihm voranzustellen.dafsbei

Dafr,

diesem Determinativ der leitende Gesichtspunkt

durchaus der der Familiengewalt, des rmischen in potestate

manu mancipio

esse

gewesen

ist,

sprichtdieser

theils

die

Einheitlichkeittheils

imd Alterthmlichkeit

Auffassung,

besonders der Sprachgebrauch,

welcher in solcher

Verbindung durch den Genitiv zunchst das Herrschafts -undEigenthimisverhltnifs anzuzeigen pflegtJijfjioa&svrjg

Caecilia Crassi,

Jrjfioai^svovg

sind

sprachlichist

und

rechtlich

gleichartig mit ager Titi.

Endlich

dafr noch geltend

zu machen, dafs auf den ltesten Grabschriften, namentlich

den prnestinischen, bei Frauennamen niemals Vater- und

Gattennamen cumulirt gefunden werden, sondern durchausnur entweder jener oder dieser.also alle unverheh-atheten

Ursprnglich

scheinen

Frauen den Vater-,

alle verhei-

ratheten ausschliefslich den Gattennamen als Determinativ

ihrem Individualnamen angehngt zu haben; womit zugleich

DIE ROMISCHEN EIGENNAMEN.die aus

7

dem Gebrauchals

des Genitivs

fr

eheherrliche wie

fr vterliche Gewalt entstehende Zweideutigkeit insofern

aufgehoben wird,Gewaltverhltnifszeigt war.2.ist die

das im

concreteu Fall

obwaltendefest

doch immer bestimmt

und

ange-

Das zweite

uralte Determinativ:

zum Individualnamenfr

Stammbezeichmmg

^ffiJTTiog, Tlaiaviavq, AiO^alidiig,

Cornelius, Marcius.

Das Bildungsgesetz

den Stamm-

namenmit

fllt,

sprachlich betrachtet,

anfnglich

zusammen

dembei

Bildungsgesetz des Individualnamens, wie sich das

amcius

deutlichsten darin zeigt, dafs

zum

Beispiel Gavius, Luals

den Samniten ebenso

als

Vor- wie

Stammregte

namen vorkommen. Wohl aber

lag es in der Sache, dafsfi'h

das Streben nach Differenzirung hier sich sehr

und dem praktischen Bedrfnifs Eigen- und Stammnamenhandgi-eiflich

zu

imterscheiden

entsprochen ward

durch

Conventionelle Regulirung

der in ltester Zeit

fi-eien

und

willkrlich wechselnden Suffixe. Bei den Griechen schwankt

noch

das gentilicische Ethnikon:

es

findet

sich

evc,

td^c^

toc

neben einander; dieStrenge die

Italiker,

vor allem mitdasSuffix

der ihnen eigenen

Rmer haben

ius

im

gentilicischenin

Ethnikon

ausschliefslich

durchge-

fhrt,

so dafs

Rom

kein einziger patricischer

Stamm

und nur sehr wenige plebejische^) dieser Regel

sich ent-

ziehen und auch bei den Samniten dieselbe ziemlich aus-

nahmslos

gilt.

Umgekehrt wird

bei den rmischen Eigen:

namen

das Suffix

ius gern vermieden

Fusus, lulus,

Mar-

2)

Das

in

der letzten Zeit der Republik einzeln

vorkommende

Aufgeben des Geschlechtsnamens und dessen Ersetzung durch das

Cognomen gehrt zunchst

nicht hieher.

gcus,

DIE ROMISCHEN EIGENNAMEN.

Postumus, Quinius, Sextus, Titus, Tullus, Volusxis oder

Volesus sind Eigen-, Fusius oder Furius, lulius, Marcius,

Postumius, Quintius, Sexiius, Titius, Tullius, Valerius

Stamm-

namen, und eben darum ward

q^uch

wohl der Vorname

Gnaevus, nicht, wie es eigentlich angemessen war, Gnaevius gebildet.

Vllig

ft-eilich liefs

das alte ius sich

im Eigen-

namen

nicht ausmerzen, namentlich nicht bei den uralten

lngst feststehenden

Namen

Gaius, Lucius, Manius, Publius,

Servius, Spurius, Tiberiusj hier aber

wurden dann

die ent-

sprechenden Geschlechtsnamen entweder ganz vermiedenoder differenzirt, wie denn der patricische GeschlechtsnameSergius sprachlich zusammenfllt mitvius^),

ebenso der

dem Vornamen SerGeschlechtsname Gavius mit dem VorServius und Publius nur durch

namen

Gaius, ferner die patricischen Servilii, die altplebe-

jischen Poblilii von

das

verstrkte Suffix sich unterscheiden.

Auf dem einen oderziemlichvollstn-

auf

dem anderen Wegesieist

wairde

eine

dige DifFerenzirung der Individual- von den

Stammnamenundselbstius

durchgesetzt;

indefs specifisch rmisch

den Samniten noch fi-emd, die regelmfsig beide aufauslauten und, wie gesagt, ohne Bedenken dieselbefr Individual- wie fr

Form

Stammbezeichnung verwenden.

Aufser den smmtlichen mnnlichen Geschlechtsgenossen,

mit Ausschlufs natrlich der Sclaven, aber mit Einschlufsder Zugewandten und Schutzbefohlenen

kommt

der Ge-

3)

Dafr

ist

besonders beweisend, dafs in der Kaiserzeit der VorSer., Ser-g., Serg'ms

name abwechselndBullett.

geschrieben wird (Borghesi

1845, 158).

Sprachlich verhalten sich Sergius und Serviusnives,vixi

genau wie ni(n)gere und1,

und

vivere (Corssen Lat.

Ausspr.

44); sie gehen auf in einem lteren Serguius wie nig-

und

niv-

in ni(n)guis.

DIE ROMISCHEN EIGENNAMEN.

9

schlechtsname auch den Frauen zunelia,

:

^

Al&aXiMv *), CorOrdnung.allein oder

Marcia, und esist

ist

dies auch in der

Dennauch

der

Stamm

zwar auch, aber keineswegs

mu- zunchst ein politischer Bezirk,meinschaftlichertingirter

sondern ein aus ge-

wirklicher

oder vermutheter oder auchFest-,

Abstammung hervorgegangenes, durch

Grab- und Erbgenossenschaft vereinigtes Gemeinwesen,alle

dem

persnlich freien Individuen, also auch die Frauen sich

zuzhlen drfen und mssen.die

Schwierigkeit aber macht

Bestimmung des Geschlechtsnamens der verheirathetenDieselbefllt freilich

Frauen.

weg, so lange die Frau sich

nicht anders als mit einem Geschlechtsgenossen vermhlen

durfte

;

und nachweislich hat

es fr die

Frauen lange Zeitals

grfsere Schwierigkeit gehabt aufserhalb

innerhalb des

Geschlechts

sich

zu verheirathen

,

wie denn jenes Recht,als perist.

die gentis enuptio

noch im sechsten Jahrhundert

snliches

Vorrecht zur Belohnung

vergeben worden

Aber dadurch wird nicht ausgeschlossen,

dafs die Heirath

zwischen zwei Personen verschiedenen Stammes an sichschon in unvordenklich frher Zeit rechtlich mglich ge-

wesen

ist

und das Conubium wenigstens auf

die

gesammte

Brger-, wahrscheinlich auf die gesammte Eidgenossenschaftsich

erstreckt hat,

wenn

es

auch vermuthlich eines Be-

schlusses der

Stammgenossen wenigstens der Frau bedurfte,

um*)

einer solchen

Ehe

Gltigkeit zu verschaffen^).

Wo

nun

C.

I.

G. 563; andere Beispiele Franz elem. p. 339.ist

In attischen

Inschriften

dies die fr Frauen bliche

Stammbezeichnung, wh-

rend dieselbe bei Mnnern adjectivisch oder adverbialisch {Kokmvtj&su)gefafst zu

werden pflegt

sehr charakteristisch fr die bei

enger^)

als bei

der Frau sich gestaltende Beziehung zuJ.

dem Mann dem Demos.

Der Senat beschlofs im

568 (Liv. 39, 19):

uti

Feceniae His-

10

lilE

RMISCHEN fUOENNAMEN,

aber dergleichen Aiisheirathungen vorkamen, mufs die Frauin

ltester Zeitsein.

damitNichts

inist

den

Stamm

des Mannes

berin

gegangen

sicherer,

als dafs die

Frau

der alten religisenGeraeinschaft destritt.

Ehe

vllig in die rechtliche

und sacrale

Mannes ein- und aus der ihrigen auses

Wer

weifs

nicht,

dafs

die verheirathete

Frau

das Erbrecht gegen ihre Gentilen activ und passiv einbfst,

dagegen mit ihrem Mann, ihren Kindern und dessen

Gentilen berhaupt in Erbverband tritt?

und wenn

sie

ihrem

Mann an

Kindesstatt wird imd in seine Familie ge-

pallae datio,ei

deminutio, yentis enuptio, tutoris optio item esset, quasi

vir testamento dedisset.freie

Der Wittwe konnte

sowohl die

Wahlund

des

die freie Verufserung ihres

also von ihrem Manne Vormunds zugewandt werden als auch Gutes und das Recht aus dem Geschlecht

auszuheirathen

;

die gleichen Privilegien

wurden auch von Ge-

meinde wegen einzelnen Frauen zu Theil.stand der Frau so wenig die freie

Von Rechtswegen also Verfgung ber ihr Vermgen

zu wie die Befugnifs einen Nichtgeschlechtsgenossen zu heirathen.

Es

ist

auch nicht wahrscheinlich, dafs dieses Hindernifs durch blofse

Einwilligung des Vaters oder der Vormnder der Frau beseitigt

werden konnte; denn da ein solcher Consens bei einer jeden Ehe,namentlich der ursprnglichen voll wirksamen erforderlich war, sohtte dann die Ausheirathung aus

dem

Geschlecht nicht grfseren

Schwierigkeiten unterlegen als jede auch innerhalb des Geschlechts

abgeschlossene Ehe.aus

Vielmehr bedurfte es fr die Ausheirathungrechtlich

dem Geschlecht

wohl nicht

blofs der Einwilligung des

gewalthabenden,

sondern

der

smmtlichen

Geschlechtsgenossen.

Dafs die Unfhigkeit aus

dem Geschlecht

auszuheirathen eine den

freigelassenen Frauen allein auferlegte Rechtsbeschrnkung gewesensei,

entbehrt jeder ufseren und

inneren Begrndung; viel eher

knnte in lterer Zeit umgekehrt der Austritt aus dem Geschlechtdenjenigen Frauen, die nicht geborene Geschlechtsgenossinuen waren,also

den Freigelassenen und den Eingeheiratheten, leichter gewesen den durch Geburt dem Geschlecht Zugehrigen.

sein als

DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.langt),

Hfern

wie

kann

sie

seinem Geschlecht

bleiben?

Nothwendig mssen

also

Ehe und Adoption

einstmals auch

im Namens Wechsel

oder, genauer gesprochen,

im Wechsel

des StammdeterminatiTS

einander parallel gegangen sein.

Auch

ist

davon noch eine unmittelbare Spur erhalten inHochzeitsgebrauch, dafs der Brutigam an

dem bekanntenschreitet, die

die Braut, bevor sie die Schwelle ihres

neuen Hauses ber-

Frage

stellt,

wie

sie heifse,

und

sie

darauf

antwortet:

so

du Gaius,desist

heifse

ich Gala").

Bezogen auf

die Uebertragung

Individualnamens von

dem Gatten

auf die Gattin*)

dies sinnwidrig,

aber Gaius, Gavius

war

in altitalischer Zeit

auch ein gewhnlicher Geschlechts-

name undbevorsie

also aufgefafst, besttigt die uralte

im spteren

Gebrauch imverstanden erhaltene Formel, dafs die Frau,sichin

die

Hand

des

Mannes an Tochterstatt

gab, zuvrderst den frmlichen Uebertritt zu seinem

Stamm

^)

In familia7H

viri transibat

fliaeqae

locuiii obtinebat.

Gaius

1,

111.

Gell. 18, 6.')

Schrift de praenom.

c. 7;

Plutarch qu. Rom. 30, offenbar beidelyo)

aus Varro.

Die Formel nov av rdiog,

ri wird lateinischVgl. A. 45.freilich gefafst,

gelautet haben: quando tu Gaius, ego Gala.*)

So wurde Gaia

in dieser

Formel spterhin

wie

die dazu erfundene

Anekdote von der Gemahlin des Knigs TarPlin.

quinius Priscus Gaia Caecilia zeigt (Schrift de praenom. und Plutarch R. G.a. a.1,

0.;;

Festus

ep.

p. 95;ist

/*.

n.

8, 48, 194.

Schwegler

678)

aber diese

wohl spten Ursprungs, schon weil diedies weiter Veranlassung in derdie1, 7,

Ccilier Plebejer sind.

Doch gab

Abkrzungobwohl

der

Patronennamen

von Frauen Freigelassenen28),

O. L. zu bezeichnen (Quintilianin der

gleichsam Gaiae Ubertus,findet,ist

Auflsung nie sich so geschriebenoder

sondern

entweder

Nomen

Cognomen der Frau genannt

oder seltenS. 46) steht.

mnlieris Ubertus

CHbner Berliner Monatsberichte 1861

12

I>IE

RMISCHEN EIGENNAMEN.

ZU erklren hatte").ist

Das frhe Abkommen und

dieser Sittein

vollkommen

begreiflich;

denn die Civilehe, die

Rom

sehr fi'h sich entwickeltin

die alte Confarreation ganz

den Ilintergriind gedrngt

hat,

kann

die formalen Folgen

der letzteren, also namentlich den Eintritt in die

Stamm-

gemeinde des Mannes anfnglich nicht vollstndig herbeigefhrt haben;stitute

und wenn

gleich rechtlich die beiden In-

im Laufe derFrau in

Zeit mglichst genhert wurden, derdie

Eintritt der

Gewalt des Mannes in der Form

des Kaufes [coemptio] oder der Verjhrung {usus) auch mit

der Civilehe verknpft ward,wirklichen Namenbergangs

kam doch das Moment dem neueren Eherecht

des ab-

handen ^'^).3.

Als ein drittes Namensdeterminativ ltester Zeit

magfin-

endlich noch das

Wappen angesehen worden

sein.

Wir

den dasselbe einerseits auf den rmischen Silbermnzenbereits seit

dem Anfang

des 6. Jahrhunderts in allgemeinem

^)

Die bisherigen Erklrungen dieser Formel befriedigen nicht.S.

Die neueste von Rofsbach (rm. Ehe

352

f.)

vorgeschlagene:

wo du Kher,

bin ich Kherin

sttzt

sich nicht blofs auf die

Etymologie des Namens von dem sanskritischen gdus, die deshalbentschieden falschin hosist,

weil diesesist,

Wort bekanntlich im

Lateinischen

umgelautet worden

sondern verkennt auch, dafs Gaius,es wolle,

Gaia,

magEs

es

nun der Stammbedeutung nach heifsen was

hier eben als1)

Nametu

fungirt.12, 27 wahrscheinlich, dafs die

ist

nach Cicero pro Mur.

Formel: quandonicht bei der

Gaius, ego Gaia zwar bei der Coemption, aber

Ehe ohne Manus gebraucht ward.

Daals

die letztere

nach der lteren Auffassung mehr pro matrimonio

matrimoniumin-

war

(Cic. Top. 3; vgl. Gell. 13, 6), ist dies

bezeichnend fr den

nigen rechtlichen Zusammenbang der Formel mit der echtenursprnglich der confarreirten) Ehe.

(d. h.

DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.

13

undZeit

so

festem Gebrauch, dafs noch in der trajanischenHoratii,bei

die Mnzen der Wappen erkannt und

der Decii Mures an ihrenltesten republi-

Erneuerung der

kanischen Silberstempel

mit Beifgung des Geschlechts-

und Hausnamens wiederholt werden konnten. Andrerseitsgeben besonders die Tafeln von Herakleia, die bei Brgern

dem

Individual-

und Vaternamen

ein

abgekrztes

Wort, das wahrscheinlich den Demos bezeichnet, und dasvollausgeschriebenedafs

Wappen wort

vorsetzen"), den Beweis,

den Griechen der Gebrauch der Hand- und Hausist.

zeichen ebenfalls nicht ft-emd gewesen

Man

wird dem-

nach

es

dem Wesen nachdafs

als uralt

betrachten drfen, was

spterhin auf griechischen wie auf rmischenhufig begegnet,

Mnzen

so

phischesIndefs

dem Eigennamen als weiteres gTaDeterminativ noch das Wappen beigesetzt wird.der Wappengebrauch als rechtliche Institution

ist

dort wie hier fi'h

abgekommen und

auf die wichtigsten

Fragen, namentlich ob das

Wappen

Geschlechts- oder Hausfindet in unserer

wappen war und wieNoch

es sich vererbte,

eberlieferung sich keine Antwort.bleibt die Reihenfolge zu betrachten,

in der die

verschiedenen Determinative an den Individualnamen hinantreten;

denn selbstverstndlich behauptet dieser durchaus

die erste Stelle

und

fhrt davon auch spterhin

im Lateini-

schen seinen

Namen

(praenomen)^'^).

Im Uebrigen schwankt/.

")^2)

Zum

Beispiel: yt Toinovg 't'dwpviuog Zu)nvQicy.w (C.

G. 5774).

Uebrigens bezeichnet praenomen immer den ersten von zwei

und nur folgeweise den Individualnamen.handennomen,inist,

Wo

nur ein

Name

vor-

wie bei Thieren, Gttern, Heroen, heilst dieser immer1).

z.

B. Romulus (A.

Varro

9,

54 nennt 'praenomina auch die

der Phrase hie miles legionis

dem

Genitiv voraufgehenden Wrter.

:

14die Folge:

^^^ KOMISCHEN EIG-ENNAMEN.die Griechen, Urabier

und VolskerVaters

stellen hinter

den

Individualnamen

den

des

und der fernereu

Ascendenten und den Stamninamen an das Ende:z/TjiJO^svTjg

JTj/xoat/h'ovc

flaiavi^vg

Vois.

Ner.Vi.

Propartie

Pa.

Pacuies

Die Rmer und Samniten dagegen sehliefsen au den ludividual- denreihe an:

Stammnamen und anQ.(r.

diesen die Ascendenteu-

FabiusPaapiis

Q. f.

G.

Diese Folge also kann bei der Trennung der Grcoitaliker

noch nicht

fest

gewesen sein, sondern wird damals imDie natrlichere Ord-

Sprachgebrauch geschwankt haben.

nung

ist

aber unzweifelhaft die erstere.

Denn

die beiden

Determinative, der Ascendenz und des Stammes, sind correlat

und das

letzte

gleichsam die Fortsetzimg des ersteren:

die

Ascendentenreihe bezeichnet die nach Graden nach-

weisbare Abstammung, die Agnation, derauf

Stammnameaberin

die

den Urstammyater

zurckzufhrende,

den

Zwischengliedern nicht zu belegende Herkunft, die Gentilitt;

angemessen

ist

darum auch jenes durchaus aufMenschen, wie

In-

dividuen, dieses durchaus allgemein adjectivisch gestellt.

Die

lteste

Namensform

freier-

sie

vor

der Scheidung

gewesen

ist,

Stmme gangbar bestand demnach, abgesehen von den Wappen,der griechischitalischen

aus folgenden drei Elementen1.

Individualname, bei Mnnern und Frauen willkrlicher

Wahl.2.

Angabe des gegenwrtigen oder gewesenen Gewalthabers, also des Vaters oder Ehemanns,so wie des

:

DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.

15

Gewalthabers des Gewalthabers und also weiter nach

oben hinauf oder Aseendentenreihe.3.

Angabe des Stammbezirks.Innerhalb der rmischen Entwickelung des Eigenuamenzweite und dritte

systems

ist

die

Kategorie

im Ganzen

nicht verndert worden; wohl aber hat die erste einer voll-

stndigen Umwandelung unterlegen und haben sich aufserdem noch mehrere neue Determinative zu dem Namengesellt.

Hierdurch bestimmt sich die Ordnung der folgenden

Darstellung.2.

Die sptere Umgestaltung des ursprnglichen Eigennamens

oder des Prnomens.

Der Individuahiame hat verschiedeneVernderungen erfahren,scherlichenin

durchgreifendepoliti-

denen ein bestimmter

Zweck undAutoritt

selbst ein positives Eingreifen der ffent-

unverkennbar

hervortritt.

Der einfach

appellative

Individualuame wird

zum

brgerlichen,

zum

praenomen im technischen Sinn.Dingen

Um

diesen schwierigen

Begriff zunchst empirisch festzustellen, wirddie

man

vor allen

den patricischen Geschlechtern eigenthmlicheins

Nomenclaturhier in

Auge

fassen mssen. Bekanntlich erscheintein geschlos-

jedem genauer bekannten GeschlechtMam., M.\ M.,

sener Kreis von mnnlichen Individualnamen,Aemilii: C, Cn.,Claudii:^*)

zumTL

Beispiel

L.,

Q.,

Ap., C, D., [L., spter abgeschafft'^)] F.,1.

TL

Sueton Tiber.

Patricia gens Claudiarariis

cum praenomi-

nibus cognominibusquerepudiavit,

distingueretur ,

Lud

praenomen con^ensualter latrocinii,

postquam

e

duobws gentiUbus praeditis eoPatricische L. Claudii

caedis alter comnctus

est.

kommenfallen.

nicht vor,

denn

Cic. de har. resp. 6, 12 ist L. Claudius rex sacrorum

ohne Zweifel

verdorben; die Abschaffung mufs also sehr frh

16

DIE RMISCHEN EIGENKAMEN.Conielii: A., Cn., L., M.,

R,

Ser.,

Ti.'*)

Fabii: C, K., M., N., Q.'")Furii: Agrippa, C, L., M.,lulii:P.,

Sex.,

Sp.

C,

L.,

Sex.,

Vopiscus.J.

Manlii: A., Cn., L., [M., im

370

abgeschafft'^)], P., T.

Selbst unter dieser sehr beschrnkten Zahl aber stand den

Geschlechtsgenossen die

Wahl

nicht unbedingt

frei.

Es

liegt

im Wesen des Stammes

sich in sich selbstals

zu verzweigennicht

und jeden Zweig wieder

Stamm zu

gestalten;

selten schieden sich in diesem Fall die geschlechtsgebruch-

lichen

kommen

Vornamen weiter nach den einzelnen Husern. So die Vornamen Tiberius und wahrscheinlich auchausschliefslich

Decimus

den Clandii Nerones

zu;

so

be-

schrnken sich die

Comelii Scipiones auf die drei VorPublius.

namen Gnaeus, Lucius undmirimgenairf

Dafs diese Nor-

autonomischen Bestimmimgen der Gens be-

ruhen, zeigt sichzelner

am

deutlichsten in der Abschaffung ein-

Vornamen durch Beschlufs der Claudier und derdie

Manlier;Zeitin

Gemeindebehrden werden kaum inHinsichtin

lterer

dieser

die

Rechte

der Geschlechts-

genossen eingegriffen haben.

Allgemein gltige patricische

Vornamen1*)

giebt es also, streng

genommen,

nicht,

da eben

Der einzige Tiberius

dieses Geschlechts,

den wir kennen,

ist

der in der Triumphaltafel^')

zum Jahre 479 erwhnte.undist

Ser. Fabius Pictor Cic. Brut. 21, 81 steht vereinzelt

wahrscheinlich verdorben.'')

Cic. Phil. 1, 13, 32: propter unius

M. Manlii

scelus

decretolicet.

gentis

Manliae

neminem patricium Manlium Marcumv.

vocari

Liv. 6, 20.

Fest. ep.

M. Manlium

p. 125;

v.

Manliae gentis

p. 151.

Plutarch

q.

R. 91.

Quintil. 3, 7, 20.

Dio

fr. 26, 1.Cic.

-

Aehnliche

Flle aus der Kaiserzeit erzhlen Plutarch

49; Dio 51, 19;

Tacitus ann.

3,

17.

DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.jedes Geschlecht, ja jedes

17

Haus

hierin eigenen

Normen

folgte;

doch kann(A.),

man

die folgenden fnfzehn

Vornamen: Aulus(K.),

Decimns(i.),

(/).),

Gaius (C), Guaeus (CN.\ Kaeso(J/.j,

Lucius

Manius (AA/.), Marcus

Publius

(P.),

Quin-

tus {Q.\ Servius (SER.), Sextus {SX., spterrius (S., spter

SEX.), Spu-

SP.\ Tiberius

(7/.),

Titus (r.), als

im Geimd

brauch nicht auf einzelne Geschlechter beschrnktesomit gleichsam allgemeine ansehen.

Der Vorname Kaesoden Fabiern undlte-

wird zwar

als patricischer;

'')

lediglich bei

Quinctiliern gefunden

allein es sind dies

eben mit die

sten bekannten rmischen Geschlechter

imd wahrscheinlich

hngt der ausschliefsliche Gebrauch dieses Vornamens beiihnen damit zusammen, dafs dies die beiden Lupercaliengeschlechter sind

und der Vorname auf das dabei vorkom-

mendeHuser

befi-uchtende Riemenschlagen zurckgeht.

Noch be-

schrnkter im Gebrauchist

der uns bekannten patricischenallein bei

Decimus, welches

den Claudiern und

auch hier nur selten gefunden wird, aber doch wohl in dieser Reihe mit

Recht

steht,

da

es nicht blofs

mit coustanter

Abkrzungselten

auftritt,

sondern auch bei den Plebejern nicht

und schon

in

den alten und vornehmen Husern der

Junier und Laelier vorkommt'**). Aufserdem begegnen noch

'")

Von vornehmenundDuilier.

plebejischen Geschlechtern fhren ihn die

Acilier^*)

Als Vorname der Claudier

kommt DecimusDrusum,olim

vor bei SuetonJVe-

Claud. 1: patrem Claudi Caesaris

Decimum mox

ronem praenomine, Livia

peperit.

Dafs Decimus wirkliches Pr-

nomen der

patricischen Claudii Nerones gewesen, geht daraus sicher

hervor; ber Nero wird spter zu handeln sein.sehr alte Inschrift von S. Cesariodiog JtxofxovI.

Hinzu kommt dieAls Vorname

(C

/.

L. I n. 857): 2i'iGTo? Kku). ,

hfonyos

ctvn dioy Tfgnoy vMvcag.

s

.

.

2

;

IQ

DIB RMISCHEN EIGENNAMEN.

drei nur einzelnen patricischen Geschlechtern eigenthmliche

Vornamen: Mamercus (MAM.)mercus

bei den Aemiliern,(A^.)

Appius

(AP.) bei den Claudiern, Numeriusfehlt fi-eilich inals

bei

den Fabiern. Ma-

den Vornamenverzeichnissen (A. 24)sonst kein

und kommt auch

Cognomen vor, whrend

Vorname

in guter Zeit in dieser Eigenschaft

verwandt wird

manmehrsie

scheint schon frh die Pruomiualqualitt dabei nichtdeutlich

empfimden zu haben, aber bezweifeln

lfst

sich nicht, da in den Beamtenverzeichnissen sowohl des

(-itten

und vierten wie des siebenten Jahrhunderts Mamercusfester

als

Vorname und mit

Notirung erscheint').

Die bei-

den andern Singularnamen sind nachweislich aus der Fremdeeingebrgert: Appius (AP.), das sabinische Atta, mit den

wird Deciraus auch von Varro 9, 60 anerkannt; und fr die D.lunii'S)

und D.Der

Laelii bedarf es keiner Belege.

lteste

bekannte Mamercus Aemilius wird in unsernals

re-

stituirten

Fasten

Vater 270. 276.281,8,

als

Grofsvater 284.287

aufgefhrt; er beruht allein auf Dionys.McififQxovvlogheifst.J. 316.

83,

wo

der Consul 270als

Ein jngerer gleichnamiger erscheint317. 320. 328,als als

Beamter

in

den

Vater 344. 349. 351. 353Grofsvater 386. 388. 391.

und 363. 365. 367. 371. 372. 374. 377, Derdritte dieses

Namens

ist

der Consul des J. 677.

Die Reste der

capitolinischen Tafel zeigen den

Namen

constant in der

und auch neben Marcus,cinus.

z.

B. M'. AimiUus

Mam.

f.

Form MAM. M. n. Mamer-

Als Cognomen

ist

Mamercinus weit hufiger, aber die beiden

Consuln 270. 276. 281 und 284. 287 werden zwar nicht auf der hierfehlenden Tafel, aber in den daraus geflossenen Listen und bei

Diodor und Dionysios durchgngig L. Aemilius Mamercus und Ti.Aemilius Mamercus genannt.

Fr auslndisch, etwa samnitischist

mchte

ich

den Vornamen nicht halten: er

aus

dem Mar -MarVergl. ber

des arvalischen Liedes ebenso entwickelt wie Marcus aus Mars undkeine Ursache den oskischeu Mamers herbeizuziehen.das Geschlecht der Aemilier Borghesifast. 2,

23 f

DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.

19ein bekannter

Claudiem nach

Rom

gelangt

;

Numerius

(A^.),

samnitischer Vorname,

durch Heiraths- und Erbvertrag

mit dem vornehmen hirpiuischen Geschlecht der Otacilierin

das fabische Haus

eingefhrtfeste

worden

~).

Fr

diesein so

achtzehn

Namen haben

Abkrzungen schon

fi'her Zeit bestanden, dafs das

dazu verwandte Alphabet,ist als

wie bekannt, ein namhaft lteressonst ltesten

das selbst auf den

Denkmlern erscheinende, namentlich das C

in seinem ursprnglichenstrichige

Werthsich

als

Gamma undhaben.

das vier-

M

hier

allein

erhalten

Auch das

aber

ist

wohl zu beachten,einer

dafs,

mit einer einzigen Aus-

nahme,

sehr alten Grabschrift wahrscheinlich eines

nicht rmischen, sondern prnestinischen Brgers, die den

Vornamen

Sextiis

voll

ausschreibt

^')

,

smmtliche Docu-

mente aus der republikanischen und der besseren Kaiser-

20)

Festus S. 170 (womit genau stimmt die Schrift de praenom.

C. 6):

Numerius praenomen numquam

ante fuisse in patricia familia

dicitur

quam

is

Fabius, qui unus post sex et trecentos ab Etruscis inter31.f.

fedos superfuit (Q. Fabius

K.

n.

Vibulanus Consul 287. 289. 295,

Decemvir 304),

inductus

magnitudine divitiarum, uxorem duxit \Nuut

merii] Otacilii Maleoentani ,ut qui

tum dicebanfur, filiam, ea condicione

primus natus

esset

praenominc avi matei-ni Numerius appellaretur.

Dies war N. Fabius Vibulanus Consul 333, Kriegstribun 339. 347.21)

Sexto Opio C. f.die

(C.

/.

L.

I

n. 127).

Ein anderes Beispiel

wrdenL.

Mnzen aus

csarischer Zeit sein mit der Aufschrift

SERVIVS RVFVSAber

(Eckhel 5, 318),

wenn

die gewhnliche

An-

nahmerhren.

richtig wre, dafs sie

von einem L.

Ser. Sulpicius

Rufus her-

dieser Erklrung bricht auch das doppeltein dieser Zeit

Prnomenin

den Stab, welchesspicil. crit.

unerhrt

ist

(Nipperdey

Nepotem

p. 26)

und

erst in

dem

gnzlichen Verfall des rmischenist

Namenwesens\'ius

erscheint.

Dagegen

nichts

im Wege hier

in Ser-

einen Gentilnamen zu erkennen (S. 29).

2*

20zeit'^^),

DIE RMISCHEN EiaENNAMEN.Inschriften, die

Mnzen undin

selbst die ltesten

Hand-

schriften,

Vornamen durchaus und constant abgekrzt

geben, aufseroder

wo

sie

Versen oder von ihrem

Nomen

Cognomen

losgehest

vorkommen.

Diese Abkrzungen

sind also nicht facultativ, sondern nothwendig

und gehren

zur correcten rmischen Schreibung in derselben Weise wiejede andere conventionelle Satzung; sie dienen nicht blofs

zur Raumersparung, sondern auch und vielleicht vorzugs-

weise

als

graphisches Distinctiv des rmischen brgerlichen

Namens.

Mit diesen achtzehn Vornamen

ist die

rmische

Altbrgerschaft ungefhr von

dem Decemviratist,

bis auf Sulla

ausgekommen^^).

Das Verzeichnifs der gangbaren Namen,stimmt damit

wie es bei Varro und Probus berliefert

wesentlich berein, nur dafs die gentilicisch- individuellen

Namen

Appius, Numerius von Probus, Mamercus von Pro-

bus und Varro weggelassen siud^*).

Gehen wir ber

jene Grenze zurck in die fi'hesten Zeiten der Republik

22)

Spte und

2707. 271523)

zum Theil unsichere Inschriften wie Orelli 2706. kommen natrlich nicht in Betracht. Der jngste Fall, wo ein Patricier mit anderem Vornamenist

vorkommt,2*)

der des Agrippa Furius Fusus Kriegstribuns 363.ist

Die varronische Aufzhlung

in

der Schrift de praenom.

c.

5 enthalten;

c.

4 die

man sieht leicht, dafs hier die gebruchlichen, wie abgekommenen Vornamen aufgefhrt werden, obwohl derEr verzeichnetN.', dafs

Epitomator die Uebergnge weggeschnitten hat.L., M'.,

CN., C, A., M., R, TL,

T.,

AR,l.l.

K.,

SEE., SR,

D., Q. und

SEX.

hier fehlen, rhrt nur daher, weil daran nichtsist;

zu etymologisirenausdrcklich an.

anderswo

(de

9,

60) erkennt Varro sie

Bei Probus finden sich

P.,

C, M., CN.,T. fehlen,

Q., M'.,

TL, SR, SEX., SEE.- dafs A., D., L. undschreiberversehen.

scheint

Abwohl

Kaeso ward damals

als

veraltet (S. 29)

meist voll ausgeschrieben.

DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.

21

und

in die der Knige, so finden wir die spter ausschliefs-

lich geltenden

Vornamen wohl auch damals schon

in ber-

wiegendem Gebrauch, aber daneben noch andere patricische

Vornamen,

die

spterhin als solche verschollen sind und

schon von den Forschern der republikanischen Zeit auf gelehrtem Wege, namentlich aus den ltesten Beamtenlisten

zusammengestellt wurden.

Varro"")

zhlte

solcher

abge-

kommenen Vornamen vierzehn auf: Agrippa, Ancus, Caesar'"), Faustus, Hostus, Lar, Opiter, Postumus, Proculus, Sertor, Statins, TuUus, Volero, Vopiscus.Die zehn gesperrt gedruckten knnen auch wir noch in derltesten Magistratstafel als patricische nachweisen;die vier brigen, die wh- anderweitig

woherVor-

nurals

als italische

namen mina

so Sertor und Statius oder rmische Cognoso Caesar und Faustus kennen, von Varro gesind, lfst sich nicht entscheiden.

nommenist

Hinzuzufgenein anderer

aus

den uns zugnglichen Quellenpatricischer

kaumist

sicher

Vorname

als

Numa undals

etwa nochpatricisch-

Denter") und Aruns^*);rmischer Vorname nicht^^)2*')

denn Vibiussicher'''"},

Volusus gar nicht zu

In der Schrift de praenom.

c. 3.

Vgl. A. 24.

Mau

darf nicht mit

Kempf

Caeso ndern, da dieser

Vorname

unter den gangbaren vorkommt.2^)

Tacitus ann. 6, 11: Denter Romulus, Stadtprfect unter Ro-

mulus

freilich

wohl schwerlich ein

alt

sagenhafter Name.

Cicero

bemerkt

{de rep. 2, 18), dafs aus der Knigszeit fast

nur die Knigs-

nameu2*)

berliefert seien.

Aruns Tarquinius, zu vergleichen mit Lar Herminius.steht

Auf

einem caeretanischen mit der campauaschen Sammlung nach Paris

gekommenen Grabsteinn. 1353.2^)

AR.

VERNA AR.F.\

hnlich

C I.L. In.

Der Consul 302, Decemvir 303

P. Sestius Q.

/

Vibi

Ca-

22belegen'").

DIE KOMISCHEN EIGENNAMEN.

Mit Recht also wird von Varro die Gesamnit-

zahl der rmischen

Vornamen,

vf)n

denen berhaupt sichDafs

Kunde

erhalten hatte, auf ungefhr ckeifsig angesetzt.

ehemals

unter

den Patriciern noch mehr Vornamen imals

Gebrauch gewesen sindZweifel;

die angefhrten, leidet keinen

nur der Umstand, dafs wir aufser der Knigsfast

und Beamtentafel

gar keine der lteren Zeit angehlfst

rige Ueberlieferung besitzen,

die Zahl

der einst in

Romder

gangbaren Vornamen so gar gering erscheinen.

Aber

wenn man

etwa von der Knigstafel absieht, so erscheintin

Namenszwang doch schon

der frhesten Epoche,

welche die rmische Ueberlieferung erreicht,der strengen Ausschliefslichkeit wie

nur nicht in

spterhin

und

fter

durch individuelle Geschlechtersatzung durchbrochen; davon, dafs die spter verschollenen

Vornamen schon langees eine deutliche Spur,ist^').

vorher singulare gewesen sind,dafs keiner derselben zu fester

ist

Abkrzung gelangt

pitolinus Vaticanus knnte mglicher

Weise einen nicht rmischenden Fasten nur(J.

Grofsvater gehabt haben.30)

Volusus oder Volesus

kommt

in

als Vater-

(J.

245

247.

249. 250. 260)

und Grofsvatername

277. 294. 298.ist

339. 344. 347. 350) vor

und das gemeinte Individuum

ohne Frageder als Ur1,

der Sabiner Volesus Valerius (Schrift de 'praenom.

c. 1),

heber der Scularfeier genannt wird; vgl. Borghesi /asfi

57 und

meine Chronol.rati f. Priscus.

S. 182.

Dies

ist

also ein Fall wie L. Tarquinins

Damaist

Volusus, obwohl als italischer{fasti 1, 47) nicht als

Vorname nach meiner

Meinung von Borghesi

mit Recht angezweifelt,

Cognomen belegt und auch schon aus diesem Grunde, da Cognomen und Prnomen regelmfsig sich ausin

demnach

Rom

nur

schliefsen, aus der3')

rmischen Vornamenliste zu streichen.

Denn

dafs fr Volero

VOLER.

(J.ist,

354. 355), fr Volusus, das

sonst regelmfsig voll ausgeschrieben

einmal

VOL.

(J.

356) steht,

DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.

23Zeit

Der Sprachgebrauch der spteren republikanischenverfhrt mit der

Auswahl der Namen, deren vollstndigeWeise.

Aufzhlimg berall nur dem Actenstil, nicht dem Lebenangehrt,in auffallender

Die Bezeichnung

mit

einem einzigendas

Namen

hat berhaupt

etwas Formloses;

Cognomen

allein gehrt der freundschaftlichen^^), das

Prnomen

allein sogar der familiren

Redeweise, besonders

der imterwriigen Hausleute und Clienten an^^).

Der

blofse

Geschlechtsname wird, w^enigstens bei Personen, die ein

Cognomenwandt,verwendetValeria,

besitzen

und gebrauchen^*), nicht hufig angeausschliefslich

dagegen

fast

zu den Ableitungen

man

sagt via Aemilia,

forum Comelii,

lex

ebenso in den Adoptionsderivativen Aemilianus,

Serviliamis.

Die bliche formgerechte Bezeichnung verlangt

mindestens zweiaber

Namen und zwar immer den Vornamen, verbunden entweder mit dem Geschlechts- oder mitdie

dem Beinamen;

Bezeichnung mit Geschlechts- und Bei-

gehrt offenbar in die Reihe der willkrlichen Abkrzungen so gut

wie Montan.,32)

Gross., Inrigill.9,

und

dgl.

m.

Cicero de domo;

22 erwhnt einen Brief mit der Adresseesse hoc

Caesar Pulchro

der Empfnger folgert daraus amorisuteretur.:

Signum

quod cognominihus tantum

Ebenso schreibt Cicero an Vo-

lumnus {ad fam.

9, 32, 1)

sine

praenomine familir if er ut debebas ad

me

episttdam misisti.3)

Der Sohn nenntHerrn Quintus

sich Quinti flius,

der Sclave sich Quinti

por, den

noster.

Gaudent praenomine molles auriculae

(Horaz Sat. 2, 5, 32);Cliententon.3*)

der Erbschleicher spricht,

wie

billig,

im

Auch Gnaeus

noster bei Cicero ist boshaft gemeint.

Es kommtin der

vor, dafs einzelne

Personen ein Cognomen haben

und doch

Regel nicht fhren, zum Beispiel M. Caelius Rufus,diese

C. Cassius Longinus;

werden

in

der gewhnlichen Rede beso dafs

handelt alsCassius sagt

wenn

Cognomen htten, eben wie Marius, Memmius.sie

kein

man

Caelius,

24

DIE KMISCHEN EIGENNAMEN.

namen unter Weglassimg

des

Vornamens

ist

zwar schon

Livius und Valerius Maximus, aber noch nicht den Schriftstellern der republikanischenist

Epoche

gelufig.

Dies

alles

augenscheinlich nicht ursprngliche Weise.die

Sicherlich

Rmer von Hause aus im gewhnlichen brgerhaben lichen Verkehr nicht mehr als einen und eben den Individualnamen verwandt; die Natur der Sache ebenso wiedie

Analogie der Griechenist

brgt dafr,

dafs

dies

der

Ausgangspunct gewesen

und der Rmerzu

lterer Zeit so

wenig wie jemals der Athener daran gedacht hat die Gau-

namen

in

die

gewhnliche Rede

mischen

oder

gar

Wege und Gesetze nach dem Districts- statt nach dem Eigennamen des Gesetzgebers zu nennen. Auch sind die deutlichsten

Spuren dafr vorhanden, dafs die ausschliefslicheallgemein war und

Setzung des Vornamens, wie er spterhin im huslichen

Sprachgebrauch sich

erhielt, fi-herhin

nur in Folge der Beschrnkung der Vornamen auf eineaufserordentlich geringe Zahlals

allzu undeutlich

aufge-

geben ward.

Dafr spricht der bekannte griechische, na-

mentlich polybische Sprachgebrauch dieblofs

Rmer gemeinhinferner die sptere

mit

dem Vornamen zu bezeichnen;diein der frmlichen

Weise

selbst,

Rede den Vornamen

durchaus festhlt und nur eine nhere Bestimmung desselben fordert;

endlich

die

merkwrdige Thatsache,

dafs

diejenigen Vornamen, die nur einzelnen Geschlechtern eigen,also schon

ohne Beisatz hinreichend bestimmt sind, Appius,

Mamercus^^), sogar der in der letzten Zeit der Republikvorzugsweise den Sulpiciern verbliebene Vorname Servius ^*),35) 3)

Cic. de

off.

2,

17, 58.

Liv. 4, 24.

Val. Max.

7,

7,

6.

Der Jurist

Ser. Sulpicius

Rufns und dessen Sohn werden sehrhist. 2,

hufig bei Cicero und sonst blofs Servius genannt. Vgl. Tac.

48.

DIE RMISCHEN EiaENNAMEN.

25

auch

aufserhalb

der familireu Rede sehr hufig fr sich

allein stehen, ja

wenigstens von Appius ganz in derselben

Weise abgeleitet wird wie dies sonstschieht

vom Gentilnamenforum

ge-

man

sagt via Appia, aqua Appia,

Appii,

Appianus^^). Die rmischen Individualnamen Marcus, Gaius

und

so weiter

haben demnach in

ltester Zeit

ohne ZweifelMiltiades der

gleiche Fimction gehabt wie

die Solon

und

Griechen

;

aber der rmische

Namenszwang

hat den

Namenso dafs

so grndlich eingeschnrt, dafs er seine Dienste versagte

und das

Kennzeichen

"

nicht

mehr kennzeichnete,seit er

man

seine Zuflucht theils zu Doppel-, theils zu

Beinamen

nehmen, ja sogar dem Gaunameu,der Dinge individueller als

wider die Natur

der Individualname gewordensich

war, in der Derivation eine anzutheilen mufste.Eine noch

widersinnige Rolle

3")

viel weiter greifende Singularitt der claudischen

Onomatothesie wrde das

dem

gleichen

Vorkommen zweier leiblicher Brder mit Namen Appius Claudius sein, wenn nur dasselbe hinDafs Ap. Claudiusf.

reichend beglaubigt wre.

C f.

Ap.

n.

Caecus

Consul 447 und Ap. Claudius C.

Ap.

n.

Caudex Consul 490 Briuris Hl. 37,

der gewesen, sagen freilich Gellius 17, 21 und Victor deallein gewifs

nur folgernd aus der Gleichheit des Vater- und Grofs-

vaternamens;

den Altersverhltnissen nachSicherist

ist

es

im hchstenbeiden Shne

Grade unwahrscheinlich.

es,

dafs

die

des C. Pulcher Prtor 698 beide Appius hiefsen und als Appius

maior und minor unterschieden werden (Drumann

2,

383); aber ver-

muthlich wird jener in der vterlichen Familie geblieben, dieser

von seinem Oheim Appius Claudius Consul 700, der keine Shne hatte, adoptirt worden und dadurch die Gleichheit des Vornamensentstanden sein.

Jener hiefs also Ap. Claudiusf.

C. f.I.

undI n.

ist

derIn

Consul 716, dieser Ap. Claudius Ap.

Vgl. C.

L.

619.

dem Mnzmeistermit Borghesi

C. Clodius C. f.

mchte ich den Appius minor nicht

{dec. 14, 10) wiedei-finden.

26Der ebenfliefsenden

DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.errterte

Namenszwang mitist

allen daraus her-

Consequenzen

specifisch italisch

oder viel-

mehr

specitisch

rmisch und verhltnifsmfsig neu.

Dendesbei

Griechen

ist jederlei

Beschrnkung

in der freien

Wahlgilt

Eigennamens fremd; und

hinsichtlich der

Frauen

den Italikern wesentlich dasselbe.

Bei den

Mannsnamen

macht das Namensystem schon der italischen Stmme den Ansatz zur Schlieisung der Reihe: bei den Samniten, Volskern und Umbrern ist die Zahl der vorkommenden Vornamen im Ganzen auffallend klein unddagegenwechseln abgekrzte mit voll ausgeschriebenen ungefhr

wie in der rmischen Beamtentafel vorBereitshierzeigtsich

dem

Decemvirat.der-

eine

besondere

Hufigkeitdie

jenigen Vornamen, die bei denrolle in allen

Rmern nachher

Haupt-

Geschlechtern spielen

Gaius,

Lucius,

Ma-

rius oder

Marcus, Publius sind wenigstens den Samniten

ebenfalls gelufig

und werden auch im Oskischen schon mitDiese Entwickelung des

festen

Abkrzimgen geschrieben.

Namensystems hngt ohne Zweifel zusammen mit derjenigen

Form

der alten Geschlechtsgemeinde, welche sich bei den

Italikern

berhaupt gebildet, inhat.

Rom amAber was

vollstndigstenist

und schrfsten entwickeltwefshalb

der Grund,

man

die

ursprngliche und natrliche FreiheitGefallen

der Aeltern ihrem Kinde nachschpfen, in ganz Italien

denin

Namen zubei den

und vornehmlich

Rom

Shnen und nurhat?

bei diesen so aufserordentlich beschrnkt

Es wird

sich schwerlich ein anderer

Zweck dafr

auf-

finden lassen als dafs auf diesem

Wege

ein ufserliches

und

handgreifliches Distinctiv fr die patricischen Geschlechts-

genossen gegenber den Zugewandten und Freigelassenen

gewonnen werden

sollte.

Die Cognomina, deren

man

sich

DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.

27

hierzu spterhin bediente, knnen dazu ursprnglich nicht

gebraucht worden sein, schon defshalb nicht, weilfester

sie

als

und frmlich anerkannter Bestandtheil der Individualrelativ

benennimggeben,nichtCossi,

jung

sind.

Es hat einmal

eine Zeit ge-

woim

der cornelischerechtlichen

Stamm noch

nicht, wenigstens

Sprachgebrauch,

Maluginenses und

wohl aber schon

weit ber die

denn die Clientelinstitution reicht Scheidung der Stmme zurck Genossenauchein

imd Zugewandte unterschied und natrlicher Weise suchenmufstefr

dieselben

ufserliches

und handDer Ge-

greifliches

Unterscheidungszeichen zuist

erhalten.

schlechtsname

den Zugewandten niemals versagt worden,

da ihre Zugehrigkeit zu dem Geschlechte unbestreitbarfeststand

und an das Vorhandensein

eines ufseren

Merk-

mals dafr auch fr die patricischen Geschlechtsgenossenwichtige Vortheile, namentlich der Beweis des Erbrechtssich knpften;

wohl aber war

es

zulssig

und natrlichund

gewisse Individualnamen den vollberechtigten Gentilen zureserviren und von deren Gebrauch die Zugewandten

Freigelassenen auszuschliefsen.

Dafs spter nur der erste

Theil dieser m^alten Satzung sich behauptet hat, der zweite

beinahe in das Gegentheil umgeschlagen

ist,

kann nicht

verwundern.

Dafs der gentilicische Namenszwang fr die

Plebejer nicht rechtlich von

Haus aus bestand,Verbandsie

folgt nicht

blofs daraus, dafs der gentilicische

berhaupt

nicht einschlofs, sondern es wird auch von jenen Decreten,die einzelne

Vornamen gewissen Geschlechtern untersagten,Aberdie ganze Ent-

ausdrcklich und wiederholt bemerkt, dafs sie sich nur aufdie patricischen Gentilen bezogen^*).

^^)

Vgl. aufser den Stellen

Anm.

13. 16 Gellius 9, 2:

antiquos

28

DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.

Wickelung des Plebejerthums besteht in

demzu

allmhlichen

Ansiehnehmen der patvicischen Reservatrechte, mit welchendie

adlichen

Freiheitsbeschrnkungen

bis

einem

ge-

wissen Grade unzertrennlich verknpft waren.brgerschaft,

Die Neu-

namentlich die plebejische Nobilitt hat in

allem ebrigen sich nach

dem Muster

der Altbrgerschaft

gleichsam in Geschlechter constituirt und ihr Erbrecht nachder patricischen Agnation und Gentilitt gestaltet, obwohlbeide Begriffe nach ltestem Recht auf Plebejer sicher keine

Anwendungcische

litten.

Es war nurin

folgerecht auch die patri-

Namenordnung

der Art auf die Plebs zu ber-

tragen, dafs die plebejische Quasi-Gens so gut wie die wii'kliche patricische sich nicht blofs einen geschlossenen Ki-eis

von Vornamen

setzte,

sondern diese auch ausschliefslich auswii*

jenen fimfzehn allgemein gltigen auslas; imd so findenes.

Innerhalb der plebejischen Nobilitt werden uns keineals

anderen Vornamen

die

allgemein patricischen,

nicht

einmal ein Appius, Mamercus oder Nimierius genannt").

Die neben gleichnamigen patricischen stehenden plebejischen

Huser unterscheiden sich in nichts von den patricischen:wie der patricische Hauptstamm der Claudier den Sonder-

vornamen Appius,

die

patricischen

Claudii Nerones

den

Sondervornamen Tiberius, fhrenMarcelli

die plebejischen Claudii

den

Sondervornamen

Marcus,

whrend Gaiusist.

smmtlichen claudischen Husern gemein

Die

selbst-

stndigen plebejischen Adelsgeschlechter sind in der

Nomen-

Romanorum audio praenomina patriciorum quorundamcui eiusdem gentis patricio inderentur.3^)

censuisse ne

In der Mnzaufschrift Vibius Norbanus kann auch aus anderen;

Vibius nicht als Vorname gefafst werden es ist aber berhaupt ihre Kichtiglieit ungemein zweifelhaft (Rom. Mnzw. S. 649).

Grnden

DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.clatur oft noch besclirnkter als die patricischendie Domitier keinecius

29;

wie denn

Vornamen fhren

als

Gnaeus und Lu-

und

selten

Marcus").

Unter der nicht der Nobilittfi-eilich

angehrenden Plebs begegnen

einzelne Individuen

mit unrmischen, grfstentheils ehemals sanmitischen odersonst landblichen

Vornamen wie Novius,

Occius, Paquius,

Salvius, Statins, Trebius, Vibius;

aber diese

Ausnahmen

erscheinen in so verschwindend kleiner Zahl und so deutlich blofs

im Uebergang von der vorrmisch-italischen zusie die

der rmischen Namensordnung, dafs

Regel in keineres in

Weise in Frage

stellen.

Noch weniger kommt

Beals

tracht, dafs der altsamnitische

Vorname Numerius, dervorkommt, wenigstens

patricischer nur bei den Fabiern

in

den ehemals samnitischen Landschaften auch in rmischerZeitin

gemeinem Gebrauch

blieb,

whrend Kaeso und

einigermafsen auch Servius aufser Gebrauchdafs die auf ins auslautendenvius, bei der Plebs(S. 7)

kommen, und

Vornamen, wie Lucius, Ser-

gegen das strenge Differenzirungsgesetzals

zuweilen auchist,

Geschlechtsnamen fungiren.

Sehr

wahrscheinlich

wie der Plebejer allmhlich

als Voll-

brger betrachtet zu werden begann, mit den brigen ursprnglich fr den patricischen Vollbrger allein gegebenen

Satzungen auch die Namensordnung auf ihn von Rechts-

wegen mit angewendet worden; underkennen, dafs die Kreise, diefernsten standengesetzt

es

lfst

sich

noch

dem Vollbrgerthum amund Stimmrecht zurckdiealte Freiheit

und

in Heerdienst

waren, auch

am

sptesten

des

Individualnamens

eingebfst haben.

Unter den ufserst

sparsamen Freigelassenen -Inschriften aus republikanischerZeit zeigen^)

einige1.

in

der That noch willkrlich gesetzte

Sueton ^ero

30

I>IE

RMISCHEN EIGENNAMEN.

Individualnamen an erster Stelle; diecili{us)

Namenbei

Cratea Cae-

M.

l{iherttts),

Clesipus Geganius, Calenus Canoleius*^)

sind

augenfllige Beweisedie

dafr,

dafs

diesen

Indivi-

duen,

im Heere gar nicht und

bei der

Abstimmungdes specifischaucli

kaum

in Betracht

kamen und zur Annahmederselbe

patricischen

Eigennamens weder ein Recht noch

nur

eine Veranlassung hatten,

am

lngsten frei bliebur-

und das, was

in

der Kaiserzeit ihr

Cognomen war,

sprnglich als ihrliehe

Prnomen angesehen, dagegen das brgerw^ard.

Prnomen ihnen versagtsiebenten Jahrhunderts

Dafs dies im Laufedafsdie Frei-

des

anders ward,

gelassenen mit den anderen Kriterien der Ingenuitt auchdes brgerlichen

Vornamens

sich zu

bemchtigen suchten

und

in der spteren republikanischen Zeit gewhnlich, in der

Kaiserzeit regelmfsig mit der Freilassung wie die Toga*^)so auch einen

Vornamen, jaEigennamen

zuletzt sogar gesetzlich den

eigenen

Vornamen

des Herrn emptingen*^), den sie ursprngsicher

lich unter allen

am wenigsten

hatten fh-

ren drfen, schliefst sich der allgemeinen Entwickelung der

rmischen brgerlichen Verhltnisse eng und vollstndig an.Diese Auffassung des Vornamensals eines

ursprnglich

patricischen, das heifst altbrgerliehen, allmhlich, wie die")L. I n. 840. 805. 53 uud andere iu Hbners Iudex p. 642

C.

I.

gesammelte Flle. Nicht hieher gehren peregrinische oder hybride

Namensbildungen370, 5 u. dgl. m.

wie

Optatus

Cassius

Optionis f.

Maifei

M.

V.

) Polybios 30, 16.*^)

Appian Mithr.

2.

Dies geht so weit, dafs Freigelassene der Stadt Regium Ledies

pidum den Vornamen dem Beinamen der Stadt entlehnen, wiehervorgeht aus der folgenden stadtrmischen, jetzt in Paris in

dem\

Museum

des Herzogs von Blacas befindlichen Inschrift:I

D.3LI

Lef.

pido Regio

Nicephoro

I

Regia Phoehe

\

patrono bene

merenti

DIE RMISCHEN EIGf^ENNAMEN.

31

Brgerschaft sich erweiterte, auf die ganze Nenbrgerschaftsich

erstreckenden Distinctivs

erklrt

mehrere seltsame

Eigeuthmlichkeiten des rmischen Namenwesens. Zimchstlst sie die

Divergenz, die ber den Zeitpunct der

Namenund

setzung in der Ueberlieferung vorliegt.

Nach

uralter

naturgemfser rmischer Sitte wirdgeschpft

dem Kindesteht

der

Nameunter

am

achten resp. neunten Tage nach der Geburt**).in

Allein damit

schroffem Widerspruch

die

Q. Scaevolas Gewhrschaft berlieferte Angabe, dafs einst

der

Name dem Knabenund mitihr

erst

mit der Toga gegeben worden

sei*^)

stimmen einzelne Inschriften aus guterbereiu,als sie

Kaiserzeit

insofern

unmndige Knaben

sonst mit vollem

Namen, aber

anstatt des

Vornamens mit

puptis, also der allgemeinen

rmischen Kindesbezeichnung

auffhi'en

*).

Freilich ist in der Kaiserzeit, aus der allein

sichere Knabengi'abschriften

vorkommen,

diese Abwesenheit

des Vornamens ungewhnlich;Steine, dafs**)

immer aber zeigen jenenicht unbedingt nachOrelli

noch damals derS. 229.et

Name

Meine Chronol.

Darauf geht auchest

2710 von

der Mutter: puero nato*")

nomine imposito

mortua.

Schrift de praenom. 3virilem sumerent,

offenbar aus Varro: pueris non priuspuellis

quam togdm

non ante quam nuberent praeest.

nomina imponi moris fuisse Q. Scaevola auctorsich die Ableitung des

Eben darauf 5:

sttzt

Vornamens Publius daselbst

PubUi qui

prius pupilli facti erant (d. h. durch

den Tod des Vaters unter Vor-

mundschaft gekommen waren) quam praenomina haherent. Dafs beider

Ehe den Frauen der Vorname gegebenFolgerung aus dem quando

wird,

ist

sicher nichts(S. 11).

als eine schlechte

tu

Gaius ego Gaia

) Pup. Pontio T. f. Vol. Proculo an. XIII. (Henzen 6222 a). Ebenso D. m. pupi Acuti lustini (Orelli 2718), dessen Alter nicht

angegebentivisch:

ist.

Anderswo

steht pupus

noch ausdrcklicher appellaannis VIII

pupus Torquatianus

vij^it

ite7n

alius

pupus Laetianus

vixit annis n. V.

(Orelli 2719).

32

DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.

der Geburt gegeben zu werden brauchteinsofern

und besttigen

Scvolas Behauptung.

Wahrscheinlich also wirdein factischersein.

fr die rmischelicher

Namengebung

und

ein recht-

Termin zu unterscheiden

Jener, der alte diesfr

lustricus gilt gleichmfsig fr

Knaben wie

Mdchen aber;

die

Gemeinde kmmert

um

denselben sich nicht und es

steht den

A eitern fi'ei ihren

Kindern keinen oder einen ande-

ren als einen der geschlechtsgebruchlichen Individualnamen

zu schpfen, auch wohl den gewhlten spter willkrlich zundern.

Dagegen

die rechtliche Namensfeststellung erfolgt

bei der Ertheilung der Toga:

indem der Knabe

jetzt

Brger

wird und in das Heer und in die Gemeindeversammlungeintritt,

wird auch sein brgerlicher

Name

definitiv geordnet,

entweder

und

dies

war

sicher das Gewhnliche

der

bisher thatschlich gefhrte jetzt ffentlich anerkannt oder

dem

nicht ordnungsmfsig benannten Kinde ein geschlechts-

gebruchlicher

Name

gegeben und der bisher thatschlich

gefhrte beseitigt

oder

etwaerhellt

zum

persnlichen Beinamen

herabgesetzt. Ferner

nunmehr, wefshalb das Prals

nomen der Weiber durchaus anders behandelt wirdder Mnner.lich

das

Der Individualname hat den Frauen natr-

zu keiner Zeit gefehlt und auch, wie es scheint, die

ganze republikanische Zeit hindurch sich an erster Stellebehauptet;

nicht blofs in den lteren Erzhlimgen begegnen

Namen wie Acca

Larentia, Gaia Caecilia,

Gaia Tarratia,

Quinta Claudia, Quarta Hostilia, sondern noch in der ciceronischen Zeit findet sich,

wo Frauen mit zwei NamenStelle*^).

genannt werden, der Geschlechtsuame in zweiter

Damit stimmen auch

die

Inschriften

dieser8,7,

Epoche*).

") Paulla Valeria (Caelius bei Cic. ad fam.*8)

2).

C.

/.

L. ind. p. 641. 642.

DIE RMISCHEN EIGENNAMEN. Allein das

33

Prnomen, insofernhattein

es brgerliches Distiactiv

war und den Zwecknissen, namentlich bei

den brgerlichen Verhltder Gemeinde-

dem Heerbann undlitt

versammlung, die BerechtigtenNichtbi'gern zu scheiden,

resp. Pflichtigen

von den

allerdings

auf die Frauen

keine

Anwendung;

sie

empfingen weder das brgerliche

Gewand noch dendes Geschlechts

brgerlichen

Namen

unter der Autoritt

oder der Gemeinde.

Daher

ist

das Pr-

nomen

der Frau frh nach Art des mnnlichen:

Cognomen

behandelt worden

es

wurdedie

einerseits

weder die Beschrn-

kung der Auswahl noch

nothwendig abgekrzte Schrei-

bung darauf angewandt, andererseits aber auch dasselbenichtals

rechtlich vollgltig

und nothwendig angesehen,

sondern, wie das mnnliche Cognomen, mufste es nachstrenger Regel

und konnte auf jeden Fall wegbleiben.schwer bestimmen; dochSetzung des Individualnamensist

Wiebei

alt dies ist, lfst sich

liegt es in

der Sache,

dafs

die

Frauen so gut wie bei Mnnern das Ursprnglicheerst spter bei jenen

und

der blofse Geschlechtsnameuralten Inschriftendes

eintritt.

Es zeigen auch

die

pisaurischen

Hains keine Frauennamen ohne Prnomen;

dagegen sind

auf den prnestiuischen Grabsteinen bereits Frauennamen,die aus

dem

blofsen Geschlechtsnamen, etwa noch mit Bei-

satz des Vater-

und Mannsnamens bestehen, zahlreich angilt

zutreffen

und dasselbe

von den brigen republikani-

schen Denkmlern so wie von den Schriftstellern

wie

gewhnlich die derartige Bezeichnung der Frauen bei Cicero ist

und ve aufserordentlich

selten beiist

ihm FrauenDer Ge-

mit Doppelnamen gefunden werden,

bekannt.

brauch den Individualnamen der Frau auch der Stellung

nach

als

Cognomen zu behandelnI.

scheint erst

im Anfang

der Kaiserzeit aufgekommen zu sein.3

34

DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.

Eine eigenthmliche Modification hat das rmische Vornameiisystem in der letzten republikanischen EpocheSullaseit

und unter den julischen Kaisern, jedochregierenden Hause selbst erfahren.

ausschliefs-

lich in

den Kreisen des hchsten Adels und vornmlich in

demin

Schon das gehrt

diesen Kreis, dafs von den regierenden Kaisern der

Imperatorentitel anfing statt

Vornamen

in der

Art gefhrt

zu

werden,

dafs

ursprnglich der brgerlicheimperatoris'^'^)

VornameSeit Oetanie,

neben dem 'praenomenvian das letztere

wegfiel.

angenommen

hat,

nennt er sich

auch

nicht in der frmlichsten Titulirung, imp. C. Caesar, son-

dern durchaus imp. Caesar.Caligula,

Die folgenden Kaiser Tiberius,

Claudius nahmen den gewhnlichen Vornamenaberenthieltensich

zwar wieder auf,

dafr

auch

des

Imperatorenprnomens.

Nero

ist

der erste Kaiser, der zu

seinem brgerlichen nicht immer, aber hufig den Impe-

ratorenvornamen hinzufgt; von da an verschwindet dasGefhl wie fr die anderen organischen Bildungsgesetzedes rmischen

Nameuwesens,

so auch dafr, dafs Imperator

bei den Kaisern an die Stelle des

Vornamens getreten

ist

und mit diesem nicht cumulirt werden kann.greift das

Weiter

Aufkommen

einzelner neuer oder erneuerter Vor-

namen

in

den hchsten Adelskreiseu.

Von

dieser Art be-

''gegnet zuerst bei

den Cornelii Sullae der Vorname Faustus,

den der Sohn des Dictators und die wahrscheinlich vondiesem herstammenden Cornelii Sullae Consuln 31 und 52n. Chr. fhren""); ferner

PauUus sowohl

bei

den Aemiliern,

49)5)

Sueton Caes. 76.Faustus Sulla heifst der Sohn des Dictators bei Cicero {pro

Cluent. 34, 94)

und Caesar

(6. c. 1,

6);

Sulla Faustus

ist

transponirt

und nur bei incorrecten oder spteren(z.

Schriftstellern

zu finden

B.

bell.

Afric. 87;

Ascon. S. 29 vgl.

S. 20. 35).

Faustus Cor-

/

DIB RMISCHEN EIGENNAMEN.

35

WOlius

der Sohn des Consuls 704, Consi 720 Paiillus

Aemieinals

Lepidus

heifst^')

und aufserdem unter Tiberiusf. Pal.

PauUus Aemilius Paulliauch bei den Fabiern,suln

Regillus

vorkommt

^^),

wo

der gleiche

Vorname den Con-

743

d. St.

und 34

n. Chr.

gegeben wird^^); weiter

lulius^^) bei

dem Sohn31

des Triumvirs M. Antonius Cousul

nelius Sulla Consul

(Orelli 4033. 4034).

Faustus CorneliusI).

Sulla Felix Consul 52 (Marini Arv. S. 92; Cardinali dipl.*')

Allerdings giebt Dio, sowohl an einer der Stellen,selbst nennt (53, 29)n.,

wo,

er

den Consul 720Consulncius,1

als

wo

er seine

Shne

die

und 6

Chr. auffhrt

(ind. bb),

ihm den Vornamen Luund neuerdings Henzensind, jedoch

worin ihm Borghesi {censori

S.

107

f.)

in der

Ausgabe der capitolinischen Fasten gefolgt

meines Erachtens mit Unrecht, da die gleichzeitigen ListenColot.2)

fastiHenzen

und Venus.

ihn bereinstimmend Paulus Aemilius nennen.

Orelli 3099,

nicht ohne Ursache angezweifelt von

vol. 3 p. 268,

aber jetzt gesichert durch das Zeugnifs des Accursius,;

der den Stein sah.53)

Pauli US Fabius Q.

f.

Maximus Consul 743

d. St. heifst so in

der ersten Arvaltafel und im Index zu Dio 54, so wie in den Senatsbeschlssen bei Frontinusals;

dafs auch in den Consularfasten Paullusc. 2.

Pi'nomen stand, sagt die Schrift de praenom.n.

Paullus

Fabius Persicus Consul 345*)

Chr. (Marini Arv. S. 44).^"^die Handschriften des Ta-,^JV

In dieser

Form stimmen berein

citus

an drei Stellen

{ann. 1, 10. 3, 18. 4, 44),

des Velleius

(2, 100),

'.

des Sueton an zwei Stellen (Claud. 2; gramm. 18,geringere abweichen), des Dio{ind.

wo nur

einige

54 und

55, 10,

whrend an zweiist),

anderen Stellen 51,

15. 54,

26 'lovkXog berliefert

des Josephusin

(16, 6, 7), des Porphyrio

zu Horaz carm.i

4,2,2 (wounddie des

der altenz. d. St.

Mnchener Handschrift das744) berlieferte lullos.

ausradirt

ist)

Acron

mit Ausnahme der Florentiner; eben dahin fhrt das bei Cassiodor(J.

Fr

Mus

zeugt, so viel ich finde, einzig

die Ueberlieferung beilule

Horaz

a. a. 0.,

wo

aber die dreisilbige

Form

metrische Schwierigkeit machtist.

und eine Verderbnil's aufserdas fast

Zweifel

Demnach wird man

nicht lnger anstehen

3*

36

DIE ROMISCHEN EIGENNAMEN.d. St.

744"); Cossus bei den Cornelii Lentuli Consuln 753

und 25

n.

Chr.

^^)

;

Nero in dem mit der julischen Dynastie

eng verbundenen Seitenzweig der Claudier,Stiefsohn des Augustus seinen frheren

wo

zuerst der

Vornamen Decimus

mit Nero vertauschte") und der letztere Vorname dannauf seinen Adoptivenkel ,

den nachherigen Kaiser ber-

ging^*); endlich in der regierenden Dynastie selbst Agrippa,

Drusus, Germanicus, Nero^').

Auch Magnus Pompeius, derlulius

berall,

zum

Beispiel

von Nipperdey, herauscorrigirte

wieder

herzustellen,

da zumal bei einem ohnehin anomalen Vornamen von

Einhaltung der allgemeinen Regeln leichter abgesehen werden kann.55)

Die

officielle

Nomenclatur1,

stellt

namentlich der diunische

Index 54

fest (vgl.

Drumaun

520).

Sein Sohn heifst L. Antonius

(Tac. ann. 4, 44).56)

Der Consul 753

heifst Cossus Cornelius Lentulus oder Cossus

Cornelius auf

den Inschriften (Grut.

107,

1. 2.,

Orelli 2966)

und

in

den dionischen und cassiodorischen Fastenauf seinen Mnzen.

Cossus Cn. f. Lentulus Mit anderem Vornamen kommt er nie vor;1,

denn Cn. Lentulus bei Tacitus ann.

27. 4,

44

ist,

wie NipperdeyCossus Corne-

gezeigt hat, Cn. Cornelius Lentulus Consul 736.lius

Lentulus Consul 255')

n.

Chr.

(Orelli 2546).

Sueton

Claud.

1.

Er

heifst

Nero Claudius

Ti.

f.

Drusus

(Henzen 5375; Eckhel5)

6, 175).

Der sptere Kaiser

heifst

nach der Adoption auf Mnzen undClaudius Aug. f. Caesar Drusus Ti. Claudius

hauptstdtischen Inschriften

Wo

(Eckhel 6, 260); dafs er auf einer MunicipalinschriftTi.

Claudi Caesaris Augustiist

f. Nerofr die

Caesar (Henzen 5405) genannt

wird,53)

vermuthlich ein Redactionsfehler.

Das Hauptzeugnifsdie

Nomenclatur der julischeu Dy-

nastie,

von mir

hergestellte Inschriftenreihe desS. 60) zeigtf.

Ehrenbogens

von Pavia (Henzen 3z.

am

besten die volle Namensform,lulius

B. Germanicus lulius Ti.lulius

Caesar,

Nero

Germanici

f.

Caesar,

Drusus

Germanici f. Caesar.

Danach mufs auch Agrippa

Postumus, Agrippas nachgeborener Sohn, nach der Adoption durch

DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.

37

Schwiegersohn des Kaisers Claudius, scheint das ihm frheraberkannte Cognomen seines Hauses nichtsondernals als

Cognomen,"*').

Prnomen zurckerhalten zu habenist

In allenso

diesen Fllendafs

das irregulre

Prnomen

constant,

den betreffenden Individuen nirgends eines der geStil

whnlichen beigelegt und jenes im ofhcielleuaus an der Spitze des

durch-

Namens

gefunden, hufig auch durch

mehrere Generationen fortgepflanzt wird.die hnlichen

Schwankend sind

VornamenDer

des statischen

und des valerischen

Geschlechts.

Grofsvater'")

und der Vater "^j der MesJulius

Augustus vollstndig geheifsen haben Agrippaobwohlsich nur &\>gek.\\Tzt

Aug.

f.

Caesar,

Agrippa

Caf^a?- (Eckhel 6, 174;

HenzenAugustiPostu-

5378) findet.nepos{I. jy.

Vor der Adoption1973:31.\, 3. 6.

hiefs er

M. Agrippa {M.

f.)

Agrippae Augusti

nepoti:, Vell. 2, 104).

mus (Tac. ann.

Plin. h. n. 7, 45, 150) scheint

mehr Bezeich-

nung

als Xanie.

^) Er heifst Magnus Pompeius in den Arvalacten (Marini Arv.S. 75),

nachdem Claudius das von Caligula ihm entzogeneihm zurckgegeben27. 29.

stirpis

antiquae cognomen (Sueton Calig. 35)er bei

hatte.

Dafs

den Schriftstellern (Sueton Claud.

Dio

63, 5) Cn.

Pom-

peius

Magnus

heifst, ist natrlich,

da er den grfseren Theil seines

Lebenst^')

sich Cn. Pompeius,

nachher Magnus Pompeius genannt hat.auf den Inschriften Sisenna Staann. 2, 1)(Orelli

Der Consul des

J. 16 heifst

tilius

Taurus (Henzen 6442; ebenso Tac.(Henzen 6444) oder Sisenna Taurus45

oder Sisenna;

Statilius

4517 Mar. 153,f.

5),

dagegen im dionischen Index 57 T.^'^)

Statilius T.

Sisenna Taurus.(/.

Der Consul des

J.

heifst in einer Inschrift

K. 2225

=

Orelli 5022, nicht

den Arvalacten,tilius

vom J. 44, sondern von 45) Taurus Statilius, in wo er sehr oft vorkommt, durchaus Taurus StaStelle,

Corvinus (IV. V. VIII. IX. X); nur an einer einzigen

wo

er

zum

letzten

Mal genannt wird,

fehlt Taurus.

Dagegen Phle35 Mller)

gon, der aus officiellen Listen schpfte, nennt ihn

{niirab.

T. Statilius Taurus mit

dem Beinamen

Corvinus.

Die Consuln

der J. 11 und 44 erscheinen im officiellen Stil nie mit irregulrer

38

DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.

salina fhren in gleichzeitigen

Documentenwhrend

stets

den Vorspter^

namen jenerVornamesich

Sisenna, dieser Taiirus,

in

demJ.

hin gangbaren Consularverzeichnifs beiden der gewhnliche

Titus gegeben wird.als

Der Consul des

5 nenntConsul

zwar

Mnzmeister Volusus, dagegen

als

Lucius^).

In beiden Fllen hat

man Ursache den WechselGnade oderThat der

der Nomenclatur auf das Eingreifen kaiserlicher

Ungnade oder auch auf unberufene Anmafsung zurckzufhren.

Dafs die aufgefhrten

Namen

in der

Absicht und

dem Wesen nach

eigentliche

Vornamen undsind, lfst

nicht etwa blols umgestellte

Cognomina gewesen

sich nicht fglich bezweifeln.

Es sind unter der kleinenoder von

Zahl mehrere, die entweder, wie Faustus und Agrippa,als alte

abgekommene Vornamen bezeugtsicher

sind*),

denen eine hnliche Geltungdarf so

geschlossen

werden

mufs Volusus einmal neben Valerius gestandenMarcus,Quintus

haben

wieals

neben

Marcius,

Quintius;

PauUus

Vorname zu

fassen legte das sehr gewhnliche

Frauenprnomen Paulla oder Pola nahe.

Also wird die

aristokratische Alterthumsforschuug der letzten republika-

nischen und der augusteischen Zeit die grfsere Freiheitder lteren

Namenwahl und

die zahlreichenin

abgekommenen

Nomenclatur, sondern nennen sichtilius^^)

gewhnlicher Weise T. Sta-

Taurus.

Denn

dafs der Consul L. Valerius PoUti

f.

Messalla Volusus

(Dio Index 55; Orell. 644.4539; Fabrett. 703, 240) identisch sei mit

dem Mnzmeister Volususscheinliche'^*)

Valerius Messalla,[fast. 1,

istf.).

eine

sehr wahr-

Vermuthung Borghesisknnte Varro

48

Freilich

auch blofs mit Rcksicht auf die

Fausti Sullae Faustus unter dieist

Vornamen eingerckt haben; doch darum nicht wahrscheinlich, weil alle brigen zugleich genannten Vornamen veraltete sind.dies

DIE KMISCHEN EIGENNAMEN.

39Der praktische

Prnomina zu erneuern versucht haben.

Unterschied dieser Vornamen von den gewhnlichen bestehtdarin, dafs jeder derselben

nur einem einzelnen oder hch;

stens zwei eng

verwandten Geschlechtern zukommt

dafs sie

nur auf die Descendenz, nicht auf die Freigelassenen sichbertragen, wie denn bekanntlich der Freigelassene des Kaisers sich

Nero nicht Nero Claudius, sondernnennt und berhauptalle

Ti.

Claudius Aug.

l.

jene Sondervornamen unter

den Freigelassenen und deren Descendenz schlechterdingsnicht begegnen"^); dafs siein einer

im Gebrauch eigenthmlich undnhernden Weise behandeltIndividuum bezeichallein das

dem Cognomensie

sich

werden, wie

denn hufig

nen, auch Benennungen wie Cossics Cn.f. Lentulus bei einem

regulren

Vornamen unerhrt

sein

wrden

;

dafs sie daher

auch, obwohl

Vornamen geworden, doch

nicht aufhren als

Cognomina

selbst in denselben

Husern verwandt zu werIn allen

den; dafs sie endlich niemals abgekrzt werden.diesen Eigenthmlichkeiten mitsie

Ausnahme der

letzten sind

den lteren Sondervornamen der Claudier und Aemilier

Appius und Mamercus aufs engste verwandt; denn auchdiesesein,

knnen aufdasie

die Freigelassenen

nicht bergegangen

niemals bei geringen Leuten erscheinen.diese

Es

kommt

hinzu, dafs

neuen oder erneuten Vornamen

vorzugsweise bei den Claudiern und Aemiliern selbst so wie

berhaupt bei altpatricischen Familien gefunden

werden'"''^),

^5)

Wenn

also,

was keineswegs gewifs

ist,

der Freigelassene

durch die Freilassung

in der Kaiserzeit einen rechtlichen

Anspruch

auf das Prnomen des Freilassers erwarb, so mssen zu Gunstendieserreservirte

Vornamen fhrenden Personen Ausnahmen

be-

standen haben.^)

So bei den Corneliern, Fabiern, Juliern, Valeriern. Die An-

40whrend

DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.bei thatschlich hher gestellten, aber ahnenlosen

Personen,gleichenals

zum Namen

Beispiel

M. Vipsanius Agrippa, von der-

keine Spur begegnet.

Demnach

scheinen,

die sullanische Restauration

den Adelsgeist neu belebte,stets

anknpfend an das von den patricischen Claudiern

bewahrte, auch von den patricischen Aemiliern nicht ganz

aufgegebene Recht des gentilicischen Sondervornamens, zuerst das cornelische Geschlecht,

demnchst andere Huser

des hchsten Adels einen gleichen Ehrenvorzug fr sich in

Anspruch genommen und insofern den durch Herkommen

und

vielleicht jetzt selbst

durch Gesetz festgestellten br-

gerlichen

Namenszwangdie

fr das Patriciat durchbrochen zu

haben; was dann das augusteische Regiment, bemht wiees

war

altrepublikanische Adelschaft mit

der neuen

Despotie zu vershnen und zu verschmelzen, bereitwillig

aufgenommen und weiter entwickelt

hat.

Mit

dem

Unter-

gang der julischen Dynastie und dem Emporkommen derniedrig geborenen Flavier haben diese Nachklnge der altenOligarchie ein Ende, v^e denn damals die alte aristokratische Tradition berhaupt sich verliert

und

die

eng damit

verknpfte Strenge der Nomenclatur rasch verschwindet.

das

Noch mag

schliefslich

daran erinnert werden, dafs

man

eben errterte nach fester Ordnungvorzustellende

dem Geschlechtsnamendem durchblofse

und

in

dem

officiellen Stile stets vorgestellte

Prnomentonier

nicht verwechseln

darf mit

und Pompeier waren

freilich plebejisch;

aber wahrscheinlich

gehrten beide zu den neupatricischen Familien der Kaiserzeit, wasfr jene aus

2,43,110).leicht

dem Flaminat des M. Antonius Von den Statiliern mochte dies

folgen drfte (Cic. Phil.nicht gelten;

und

viel-

war

dies der

Grund, wefshalb die spteren Fastenredactoren

ihre Reservatvornamen nicht anerkannten.

DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.

41gestellten

Willkr

der Rede

vor

den Gesehlechtsnamen

Cognomen.

In sorgfltiger republikanischer Prosa

kommt

dergleichen Transposition nicht vor; Cicero hat sie einige

Male in Briefen").

In der augusteischen Zeit begegnet sie

schon fter ^*), bei Tacitus sehr hufig auch in der gehaltenen Rede.Sie ging lediglichdie

daraus hervor,

dafs

mit

dem Sinn

fiii'

alte republikanische

Ordnung auch das

Gefhl fr die adquate Sprache zu Ende ging.

Nachdem

man dann

einmal Macer Licinius und Tarquinius Sextus

sich gestattete,

war

die Zeit auch nicht

mehr

fern,

wo

die

')

Beispiele bei Spanheim

de usu

et

praest.

{ed.

1717) 2, 56:

Barba Cassius {ad Att.l'i,

52, 1); Baibus Cornelius {adAtt.S, 15, 3);

Macer

Licinius {ad Q. fr. 2, 4, 1); Pola Servius {ad Q. fr. 2, 13, 2);6, 12,2).

Siraho Servilius {ad fam. 13, 64, 1); Cimber Tullius {ad fam.

Hufiger

ist

dies bei Clius {ad fam.

8, 12, 2),

Asinius Pollio {ad fam.

10, 32, 5),

D. Brutus {ad fam.

11, 1, 4. 9, 1).

Wennl.

schon Varro so-

gar in seinen zur Publication bestimmten Schriften Niger Turranius{der. r. 1,

praef. 6, 2 a. E.), ja Scaevola Quintus {de

Lat.

5,

83) sichfrei

erlaubt, so zeigt das nur, dafs sein Stil

von Vulgarismen nicht

war.^*)

Vgl. meine R. G.

3,

560. 561.

Schon bei Neposgelesen

Att. 18. Livius transponirt bereits1,

Prnoraen

und Nomen (Weissenborn zuJug. 27 jetzt

56).

Wenn

dagegen bei SallustiusP. Scipio

wird:

Consules

declai-ati

Nasica,

L. Bestia Calpurniu.s ; Calpiirnio ISiumidia, Scipioni Italia obvenit, SOpafst der

Vulgarismusweniger

in der

Umstellung des Namens fr keinenaber auch handschriftlich

Schriftsteller

als fr diesen, ist

nicht beglaubigt.

Calpurnius fehlt in der besten Handschrift {P beiin

Dietsch) und

ist

G

ber der Zeile hinzugefgt; auchl.

in

der

Lesung von P':/.

ca