Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung mBGM …Sonderfall –am 7. Tag des Folgemonats Meldung der...

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Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung mBGM Ein Überblick 1

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Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung mBGM

Ein Überblick

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Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung mBGM

Tarifsystem

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Tarifsystem - Aufgaben

• Ablösung der Beitragsgruppensystematik ü Systematik seit Beginn der Sozialversicherung unverändertü Arbeitsmarkt- und sozialpolitische Maßnahmen und allgemeine Entwicklungen in der Arbeitswelt

verursachten rasche Zunahme der Anzahl an Beitragsgruppenü Regelungen zum Teil nur noch als „verschwommene“ Information (=Verrechnungsgruppen)

abgebildet

• Flexible Lösung als Grundlage für mBGM ü Die Art der Beschäftigung als Kernaussage ü Besonderheiten als Zusatzinformation ü Alle Informationen zum Versicherungsverhältnis sind nachvollziehbar abgebildet

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Baustein 1Beschäftigtengruppe

1 : 1 Beziehung zu Versicherungsverhältnis

Baustein 2Ergänzung

Beschäftigtengruppe : Ergänzung = 1 : n

Baustein 3Abschläge/Zuschläge

Beschäftigtengruppe : Ab-/Zuschlägen = 1 : n

Tarifsystem - Aufbau

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Beschäftigtengruppe

Gruppierung der Dienstnehmer/innen

• Versicherungsumfang• Zugehörigkeit

(Arbeiter/Angestellter)• Beitragspflicht und Beitragssatz

zur SV, AK bzw. LAK, WF und IE (DG/DN-Anteil)

Beisp. Beschäftigtengruppe- Arbeiter- Hausbesorger

Ergänzung(wenn erforderlich)

Besondere Ausprägungenzur jeweiligen Beschäftigtengruppe

• SW und/oder NB• Besondere Berufsgruppen

(Entwicklungshelfer, schulpflichtige Dienstnehmer, etc.)

• Besonderheit zur Kammerzugehörigkeit

Abschläge/Zuschläge(individuell)

Besonderheiten im Einzelfall

• Einkommensabhängige Beitragsregelungen (AV)

• Altersabhängige Beitragsregelungen (AV)

• Service-Entgelt• Neugründerförderung• Etc.

Tarifsystem - Aufbau

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Vergleich ALT und NEU

• Beispiel – Arbeiter „Normalfall“ ü Allgemeine Beitragsgrundlage: € 2.500,00ü Beitragszeitraum: Oktoberü Keine altersabhängigen Beitragsminderungen

(1) Beitragsgruppe = A1(2) Arbeiterkammerumlage = J(3) Wohnbauförderung = J(4) IE-Zuschlag = J(5) Schlechtwetterentschädigungsbeitrag = N(6) Nachtschwerarbeitsbeitrag = N

ArbeiterNeu zu meldenBisher zu melden

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Vergleich ALT und NEU• Beispiel – Arbeiter „Altersregelung“, geringes Einkommen, Serviceentgelt ü Allgemeine Beitragsgrundlage: € 1.000,00ü Beitragszeitraum: Novemberü 60. Lebensjahr vollendet, kein Anspruch auf Alterspension (= Entfall UV)ü Schlechtwetterentschädigungsbeitrag

(1) Beitragsgruppe = A3u(2) Arbeiterkammerumlage = J(3) Wohnbauförderung = J(4) IE-Zuschlag = J(5) Schlechtwetterentschädigungsbeitrag = J(6) Nachtschwerarbeitsbeitrag = N(7) Verrechnungsgruppe = N89(8) Verrechnungsgruppe = N25a

Arbeiter

Neu zu meldenBisher zu melden

Service-Entgelt

Verminderung AV um 3%

UV-Entfall 60. LJ vollendet

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Schlechtwetterentschädigungsbeitrag

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Meldungen

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Meldungen – „alte“ Zeiten = „alte“ Meldungen

• Meldungen in „alter“ Form

ü Anmeldung, Abmeldung, Änderungsmeldung mit Änderungsdatum bis 31.12.2018ü Beitragsnachweisungen für Beitragszeiträume bis 12/2018ü Lohnzettelmeldungen (SV- und BV-Teil) für Kalenderjahre bis 2018

Diese Meldungen stehen unabhängig vom Zeitpunkt der Übermittlung, also auch nach 31.12.2018, weiter in Verwendung.

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Alle neuen Meldungen - Referenzwerte

Im Neusystem spielen drei Referenzwerte eine wesentliche Rolle.

1. Referenzwert der Meldungü Angabe in allen neuen Meldungen vorgesehen

ü Ermöglicht eindeutige Identifikation der Meldungü Wird automatisiert durch die Software des Dienstgebers bzw. durch ELDA-online vergebenü Gewährleistet zielsichere Storno-/Berichtigungsmeldungen

ü Ermöglicht eindeutige Zuordnung der Rückmeldung zu einer konkreten Meldung im Clearingsystem

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2. Referenzwert der VSNR-Anforderungü Referenzwert einer zugehörigen Meldung VsNr – Anforderungü Erforderlich wenn VsNr. noch nicht bekannt und Folgemeldung nur mit Geburtsdatum

übermittelt wird (Meldefrist)ü Angabe für An-, Ab-, Änderungsmeldung und mBGM möglichü Ermöglicht die zielgenaue Verarbeitung von Meldungen nach Vergabe der

Versicherungsnummer

3. Referenzwert der ursprünglichen Meldungü Angabe nur in Meldungen zu Richtigstellungen und Stornomeldungenü Referenzwert der richtigzustellenden/zu stornierenden Meldungü Ermöglicht sicheres Auffinden der „Zielmeldung“

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Alle neuen Meldungen - Referenzwerte

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Meldungen – ab 1.1.2019

• Unveränderte Meldungen ü Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeldü Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeldü Meldung zur Familienhospizkarenz/Pflegekarenzü Schwerarbeitsmeldung

Diese Meldungen bleiben in Inhalt und Wirkung von der Einführung der mBGM unberührt.

• Geänderte Meldungen ü Anmeldung neuü Änderungsmeldung neu ü Abmeldung neu

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Anmeldung neu

• Erforderliche Angaben wesentlich reduziertü Basisangaben zur Sozialversicherung (Beginn und Art der Versicherung)ü Angabe zur Betrieblichen Vorsorge

• Neue Angabe - der Beschäftigungsbereichü Arbeiterü Angestellterü Arbeiterlehrlingü Angestelltenlehrlingü Beamteü Sonstige Personen ohne KV-Schutz

ü Nicht erwerbstätige Pflichtversicherte (Asylwerber, Zivildiener, Umschüler, Rehabilitanden, Mindestsicherung)

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Änderungsmeldung neu

• Aufgaben der Änderungsmeldung ab 1.1.2019ü Korrektur der Angaben zu Art und Umfang der Versicherung, wenn vor Übermittlung der mBGMü Wechsel der BV-Beitragsabrechnung zwischen GKK und BUAKü Übertritt von „Altfällen“ in die Abfertigung neu

• Entfallende Aufgabenü Änderung Versichertenadresseo Erfolgt mit der neuen Adressmeldung Versicherter

ü Änderung Beitragsgruppe (Beschäftigtengruppe/Ergänzung)o Erfolgt mit der mBGM

ü Änderung Versichertendateno Meldung durch Standesbehörden, oder Übermittlung von Dokumenten durch Versicherten

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Abmeldung neu

• Erforderliche Angaben reduziert

ü Angaben zur Sozialversicherung (Ende der Versicherung, Dauer KUE/UE, …)

ü Angaben zur Betrieblichen Vorsorge (Ende Beitragspflicht, Abmeldegrund)

Reduktion der Angaben war nur in geringerem Ausmaß als bei Anmeldung möglich.

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Meldungen – ab 1.1.2019

• Neue Meldungen

ü Versicherungsnummernanforderungo Möglichst vor oder zeitgleich mit der Anmeldung wenn Versicherungsnummer unbekannto Rückmeldung der Versicherungsnummer erfolgt über das Clearingsystem

ü Adressänderungsmeldungo Herausgelöst aus der „alten“ Änderungsmeldung

ü Anmeldung fallweise Beschäftigtero Für jeden Beschäftigungstag vor Arbeitsantritto Schützt vor Betretung

ü Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung

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mBGM – Grundsätzliches zur neuen Meldung

• Die mBGM ersetzt

ü Beitragsnachweisung

ü Lohnzettelmeldung (nur SV-Teil des L16)

ü Änderungsmeldung (Änderung von Art und Umfang der Versicherungszeit)

• Die mBGM ergänztü Die mit der Anmeldung übermittelten Basisdaten zur Versicherung

• Granularität der mBGM-Datenü Bezug zu Beitragszeitraum

ü Bezug zum Versicherten

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mBGM – Grundsätzliches zur neuen Meldung

• Rollungenü Stornomeldung und Neumeldungü Anzahl der Buchungen für einen Beitragszeitraum auf dem Beitragskonto abhängig von Anzahl

der übermittelten Pakete

• Ersatz-mBGMü Von Amts wegen erstellte mBGM, wenn nach Urgenz fehlende mBGM nicht übermittelt werdenü Wird zu späterem Zeitpunkt eine mBGM übermittelt, erfolgt automatisiert Storno der Ersatz-

mBGM

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mBGM – Arten der mBGM

Art der Beschäftigung (Beschäftigungsfolge)

• mBGMü mBGM für unbefristet oder länger als ein Monat befristet vereinbarte Beschäftigungsverhältnisse

à „Normalfall“

• mBGM - kürzer als ein Monat befristet vereinbarte Beschäftigungsverhältnisseü Prüfung der Geringfügigkeit (Entfall der täglichen GB-Grenze 2017)

• mBGM - fallweise Beschäftigteü Übermittlung der An- und Abmeldung(en)ü Andere Meldefrist

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VerrechnungspositionVerrechnungsposition

VerrechnungsbasisVerrechnungsbasis

TarifblockTarifblock

mBGM – Struktur

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mBGM - Paket

mBGM

Tarifblock

Verrechnungsbasis

Verrechnungsposition

„Klammer“ über alle gemeinsam übermittelten mBGM Angaben haben für alle mBGM des Pakets Gültigkeit

Angaben zum Versicherten und zur Art der mBGM

Angaben zur Versicherungszeit

Angaben zur Beitragsgrundlage

Angaben zur Beitragsberechnung

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mBGM – erläuterungswerte Angaben

„Verrechnungsgrundlage“

ü 3 Verrechnung BV-Beitrag, BV-Zeit vorhanden Bsp. österreichisches Arbeitsrecht, Sozialversicherungszuständigkeit in anderem EU-Staat

ü 4 Verrechnung SV-Beitrag, ohne SV-Zeit Folgeprovision nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses

ü 5 Verrechnung BV-Beitrag, ohne BV-Zeit

Bsp. Folgeprovision nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses

ü 6 Verrechnung SV- und BV-Beiträge, ohne SV- und ohne BV-Zeit Bsp. Sonderzahlung während Karenzierung

mBGM Verrechnungsgrundlage(Information zu Abrechnung/Zeit)

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Tarifblock– erläuterungswerte Angaben

ü T4 Tarifblock mBGM ohne VerrechnungSonderfall – für freie Dienstnehmer mit Honorarnotenabrechnung

ü T5 Tarifblock mBGM–fallweise Beschäftigung mBGM ohne VerrechnungSonderfall – am 7. Tag des Folgemonats Meldung der Beschäftigungstage ohne Abrechnung. Bis zum 15. des Monats muss diese Meldung storniert werden und eine entsprechende mBGM mit Verrechnung (T2) übermittelt werden

ü T6 Tarifblock mBGM–kürzer als ein Monat vereinbarte Beschäftigung ohne VerrechnungSonderfall – für freie Dienstnehmer mit Honorarnotenabrechnung (wenn Beschäftigung in zwei Kalendermonaten)

Tarifblock Satzart(Art der mBGM -Detail)

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Verrechnungsbasis– erläuterungswerte Angaben

Verrechnungsbasen für seltene Fälle

ü AZ allgemeine Beitragsgrundlage AV-Minderung besondere Fälleü SA Beitragsgrundlage Sonderzahlung AV-Minderung besondere Fälle

Bei Abweichung der Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung von der Beitragsgrundlage zur

Bemessung der Minderung des AV-Beitrages, z.B. Altersteilzeit

ü EH Differenzbeitragsgrundlage in der PV für Entwicklungshelfer

Verrechnungsbasistyp(Art der Beitragsgrundlage)

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Verrechnungsbasen für besondere Fälle

ü BB Zusatzbeitrag zur BV

Bei jährlicher Zahlung der BV-Beiträge für GB

ü SO Beitragsgrundlage DAG für fallweise / kürzer als ein Monat vereinbarte GB

GB-Grenze > Entgelt > HBGL zur korrekten Abrechnung der DAG erforderlich

ü SW Differenzbeitragsgrundlage SW-Entschädigung

Zur Abrechnung der Krankenversicherungsbeiträge für Schlechtwetterentschädigung durch BUAK

Verrechnungsbasistyp(Art der Beitragsgrundlage)

Verrechnungsbasis– erläuterungswerte Angaben

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PAUSE15 Minuten

! AAAAHHHHH !

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Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung mBGM

Meldefristen

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Meldefrist An- und Abmeldung

• Anmeldungü Muss vor Arbeitsantritt des Versicherten erfolgenü Ist die Übermittlung einer Anmeldung vor Arbeitsantritt nicht möglich, muss eine „Vor-Ort

Anmeldung“ (bisher Mindestangabenmeldung) erstattet werden, sonst Risiko der Betretungü Höhe des Beitragszuschlages bei Betretung

EUR 600,- + EUR 400,- für jede nicht angemeldete Personü Jedenfalls Übermittlung der Anmeldung bis zum 7. Tag nach Beginn der Versicherungü Säumniszuschlag bei Verspätung bis zu EUR 50,- (jährliche Wertanpassung)

• Abmeldungü Einlangen bis zum 7. Tag nach Ende Entgeltanspruchü Säumniszuschlag bei Verspätung bis zu EUR 50,- (jährliche Wertanpassung)

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Meldefristen - mBGM

• mBGM für Beitragszeitraum der Anmeldung (1. mBGM)

ü Anmeldung mit Anmeldedatum (SV) bis zum 15. Tag des Monatso Einlangen bis zum 15. des auf die Anmeldung nächstfolgenden Kalendermonats

ü Säumniszuschlag bei Verspätung bis zu EUR 50,-

beziehungsweise

ü Anmeldung mit Anmeldedatum (SV) ab dem 16. Tag des Monatso Einlangen bis zum 15. des auf die Anmeldung zweitfolgenden KalendermonatsRegelung gilt auch bei Wiedereintritt des Entgeltanspruches (z.B. nach KG-Bezug)

ü Säumniszuschlag bei Verspätung bis zu EUR 50,- (jährliche Wertanpassung)

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Meldefristen - mBGM

• mBGM

ü Einlangen bis zum 15. des dem Beitragszeitraum folgenden Kalendermonats

ü Säumniszuschlag gestaffelt, bei Verspätung von

o 1 bis 5 Tagen, Säumniszuschlag EUR 5,-

o 6 bis 10 Tagen, Säumniszuschlag EUR 10,-

o 11 Tagen bis zum Monatsende, Säumniszuschlag EUR 15,-

o Bei Einlangen nach dem Monatsende, Säumniszuschlag EUR 50,-

ü Ermessensregelung für Nachsicht/Reduktion des Säumniszuschlages

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Meldefristen - mBGM

• Korrektur - mBGM (Rollungen)

ü Einlangen bis zum Ende des 12. Kalendermonats, der auf den von der Korrektur betroffenen Beitragszeitraum folgt.

ü Bei verspäteter Meldungo Säumniszuschlag in Höhe der Verzugszinsen bei zu niedrig gemeldetem Entgelt

(Nachverrechnung)

o Keine Anrechnung von auf Grund zu hoch gemeldetem Entgelt auf angefallene, Verzugszinsen (Rückverrechnung)

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Meldefristen – Fallweise Beschäftigte

• An-/Abmeldung für fallweise Beschäftigte

ü Vor Arbeitsantritt für jeden Beschäftigungstag

ü Sonst Risiko der Betretung mit der entsprechend hohen Sanktion

• mBGM für fallweise Beschäftigteü Einlangen bis zum 7. Tag des Folgemonats

Diese mBGM enthält die Beschäftigungstage mit allen erforderlichen Angaben für die Anlage der Versicherungszeit.Wenn Beitragsgrundlage noch nicht zur Verfügung steht, Übermittlung mBGM für fallweise Beschäftigung ohne Verrechnung erforderlich (= Anmeldung) und Übermittlung der mBGM für fallweise Beschäftigung mit Beitragsgrundlagen bis zum 15. Tag des Folgemonats.

ü Säumniszuschlag bei Verspätung EUR 50,- (jährl. Wertanpassung)

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Meldefristen - Säumniszuschläge

• Deckelung der Säumniszuschläge für verspätete

ü Abmeldungen

ü Erste mBGM (mBGM für den Beitragszeitraum der Anmeldung)

ü mBGM

ü mBGM für fallweise Beschäftigte

ü mBGM – Korrekturen (Rollungen)Für innerhalb eines Beitragszeitraumes (Kalendermonat) verspätet einlangende Meldungen der angeführten Arten ist die Summe der Säumniszuschläge mit dem 5fachen der täglichen Höchstbeitragsgrundlage begrenzt. => 2019 max. € 870,--Für den Zeitraum von 01.01.2019 bis 31.8.2019 erfolgt keine Sanktionierung dieser Meldungen

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Meldefristen - Säumniszuschläge

• Einwand gegen Sanktionen

ü Schreiben informiert über Säumniszuschläge

ü Einwand mit Begründung erfolgt mit formlosem Schreiben

ü Information über Ergebnis (keine, teilweise oder gänzliche Behebung) erfolgt mit Schreiben

ü Bescheidantrag und Einspruch gegen den Bescheid

ü Verwaltungsverfahren unverändert

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Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung mBGM

Clearingsystem

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Clearingsystem – weshalb?

• Höheres Datenvolumen

ü Mehr Meldungen bedeuten mehr Klärungsbedarf

• Monatliche Meldungen

ü Rasche Klärung oder Gefahr von Folgefehlern

• Telefonische/schriftliche Klärungen

ü Zeitliche Planung schwierig

ü Für alle Beteiligten aufwändig

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Clearingsystem - Aufgabe

• Klärungen von Meldedifferenzen mit geringem Aufwand

ü Rasche Einleitung der Klärung nach Auftreten der Differenz

ü Teilautomatisierung der Kommunikation KV-Träger/meldende Stelle

ü Eindeutige und verständliche Texte der automatisierten Rückmeldungen

ü Wenn möglich eindeutiger Bezug zur auslösenden Meldung (Referenzwert)

ü Rückmeldungen können Online von beiden Stellen eingesehen werden

Der zuständige Kundenbetreuer der WGKK steht bei Bedarf unverändert für Fragen und Auskünfte zur Verfügung!

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Clearingsystem - Möglichkeiten

• Rückfragen Onlineversion - WEBEKUü Nutzt System für Kontoansicht/Dienstnehmerabfrage (derzeit bereits in Betrieb)ü Berechtigungssystem des USP wird genutztüWEBEKU-Registrierung für Onlinezugriff erforderlich

• Rückfragen Batchschnittstelleü Lohnverrechnungssoftware erhält Rückmeldungen via ELDA-Inboxü Zuordnung Beitragskontonummer/Seriennummer zum Empfang von Rückmeldungen ohne

direkten Bezug zu einer Meldung erforderlich

• Mailverständigung (optional)ü Hinterlegung Mail-Adresse(n) zu Beitragskontonummer in WEBEKUü Verständigung über neue Rückmeldung zur Beitragskontonummer hinterlegte Mail-Adressen

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Clearingsystem - Darstellung

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Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung mBGM

Problemeund Optimierungen

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Einsatzphase – Probleme und Lösungen

• ELDA - Online und ELDA – Software

ü Problem: Erfassung der mBGM nicht benutzerfreundlichFolge: Aufwändige Erfassung, formal fehlerhafte Meldungen konnten übermittelt werden

o Lösung: Stufenweise Verbesserungen (Ergänzung des %-Satzes, Anlage von Vorlagen möglich), im Herbst geht regelwerksunterstützte Eingabe in Betrieb

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Einsatzphase – Probleme und Lösungen

• ELDA – Meldebestätigungen

ü Problem: Auf Stornomeldungen und Richtigstellungen keine Angabe des NamensFolge: Zuordnung der Meldebestätigung zur Person aufwändig

o Lösung: Ergänzung des Namens aus Ursprungsmeldung wenn diese aus innerhalb der letzten 7 Tage übermittelt wurde

o Hinweis: Die übermittelten Angaben der frei belegbaren Datenfelder „Weiterer Ordnungsbegriff“ und „Zusätzlicher Ordnungsbegriff“ werden auf der Meldebestätigung ausgegeben

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Einsatzphase – Probleme und Lösungen

• Namensprüfung bei mBGM

ü Problem: Rückmeldungen zur Überprüfung des VersichertennamensFolge: Hohe Anzahl an Überprüfungsaufforderungen „überschwemmt“ Partner

o Lösung: Die Prüfung des Namens wurde für die mBGM ausgesetzt und wird nur für die Anmeldung durchgeführt

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Einsatzphase – Probleme und Lösungen

• Geringfügigkeitsprüfung bei mBGM (Kommatage UE)

ü Problem: Rückmeldungen zur Überschreitung der GB-GrenzeFolge: Nennenswerte Anzahl an „unnötigen“ Überprüfungsaufforderungen

o Lösung: Die Prüfung wird geändert, Rückmeldungen für diesen Sachverhalt möglichst vermieden

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Einsatzphase – Probleme und Lösungen

• Clearingsystem - Online Abfragen

ü Problem: Kennzeichnung bereits bearbeiter Rückmeldungen nicht möglichFolge: Erhöhter Arbeitsaufwand für Partner

o Lösung: Feld für entsprechende Kennzeichnung wird eingerichtet

ü Problem: Dienstgebername in Rückmeldung nicht ersichtlichFolge: Erhöhter Arbeitsaufwand bei Arbeitsaufteilung auf Mitarbeiter für Partner

o Lösung: Entsprechende technische Änderung wird umgesetzt

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Einsatzphase – Probleme und Lösungen

• Clearingsystem - Aussagekraft der Rückmeldungen

ü Problem: Inhaltliches Anliegen aus Textierung nicht verständlich ableitbarFolge: Erhöhter Arbeitsaufwand für Partner

o Permanenter Verbesserungsprozess Bsp. Texterweiterung bei formal fehlerhaften Meldungen, kein Storno sondern nur Neumeldung erforderlich

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Einsatzphase – Probleme und Lösungen

• Clearingsystem - Erweiterung der Information in Batchschnittstelle

ü Problem: Es erfolgen keine Urgenzen über diese Schnittstelle

ü Problem: Es erfolgt keine Verständigung über „Erledigung“Folge: Informationsgehalt muss aus eigener Datenhaltung der Softwareprodukte erkannt werden

o Lösung: Entsprechende technische Änderung wird umgesetzt

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Einsatzphase – Probleme und Lösungen

• mBGM Daten bei Übernahme von Clienten

ü Problem: Rollungen für Zeiten vor Übernahme nicht möglich. da mBGM Daten in eigener Software nicht vorhanden, keine Schnittstelle in Lohnsoftwareprodukten

Folge: Rollungen für Zeiten vor Übernahme nicht möglich

o Lösung: Downloadmöglichkeit für stornorelevante (Referenzwert, Versichertensumme,..) mBGM Daten solcher Vorzeiten wird zur Verfügung gestellt werden.

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Einsatzphase – Probleme und Lösungen

• WEBEKU – Informationsgehalt Buchungsdetails

ü Problem: Zusammenhang Buchung mit zugehörigen mBGM fehlende Kennzeichnung nicht verbuchter mBGM

Folge: Wenn Buchung des Pakets geteilt erfolgt (z.B. nachgereichte Anmeldung), verursachende mBGM nicht einfach feststellbar

o Lösung: Entsprechende technische Änderung wird umgesetzt

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Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung mBGM

Tools und Support

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Tools und Support

• FAQ-Katalog zur mBGM https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.769474&viewmode=content

• Fragen zur mBGM https://www.sozialversicherung.at/formgen/?portal=esvportal&layout=withNav&contentid=10007.779159&viewmode=content

• Zentraler Support – Zugang zum Clearingsystemhttps://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.794542&viewmode=content

Für Anfragen zu konkreten Rückmeldungen für übermittelte Meldungen im Betrieb steht natürlich ihr Kundenbetreuer des KV-Trägers zur Verfügung.

Page 51: Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung mBGM …Sonderfall –am 7. Tag des Folgemonats Meldung der Beschäftigungstage ohne Abrechnung. Bis zum 15. des Monats muss diese Meldung storniert

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Tools und Support• Publikation des Tarifsystems

https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.777570&portal=esvportal&viewmod

e=content

ü Löst Beitragsgruppenschema ab

ü PDF für Lohnverrechner (dienstgeberspezifische Publikation)

ü Datensatzformat für Softwarehersteller

• Onlinetool – Tarifsystem

https://www.sozialversicherung.at/trechner/views/tarifrechner.xhtml

ü Bestimmung der Beschäftigtengruppe/Ergänzung

ü Beitragsberechnung

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!