Montag, 5. Oktober 2009 STEUERN & WIRTSCHAFT ... · Geschäftsführer von SAP Öster-reich,...

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LEGAL § PEOPLE LEGAL § PEOPLE People & Business ist eine Verlagsserie der Anzeigen- abteilung der „Presse“. Koordination: Robert Kampfer E-Mail: [email protected] Telefon: +43 (0) 1/514 14-263 Branchen-News aus der Welt des Rechts EINSTEIGER/ AUFSTEIGER D ie renommierte Wirtschafts- kanzlei CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati setzt durch den Zusammenschluss mit der ungarischen Kanzlei Dezsö & Partners ihre Expansion in den CEE-Raum weiter fort. Mit Okto- ber wird das CHSH-Büro in Buda- pest unter dem Namen „CHSH Dezsö & Partners“ auftreten. Managing-Partner der Kanzlei wird Attila Dezsö, der durch das internationale Netzwerk von CHSH und die breit gegliederte Erfahrung und Expertise erhebli- che Vorteile für die Klienten sieht. VERANSTALTUNG DER WOCHE I nnovative Ansätze zur Stärkung des österreichischen Rechtsstaa- tes“ war das Thema von Justiz- ministerin Claudia Bandion-Ort- ner im Rahmen des Kamingesprä- ches, zu dem die Kanzlei Eus- tacchio & Schaar gemeinsam mit der Sustainable Future Campaign von Josef Mantl lud. Vor rund 150 Zuhörern sprach Bandion- Ortner über Wirtschaftsdelikte, die Reform der Geschworenenge- richte und die geplante Errich- tung weiterer Justizservicezent- ren. Den Ausführungen folgten neben Gastgeber Andreas Eus- tacchio auch Andreas Muther, Geschäftsführer von SAP Öster- reich, Elisabeth Vogl-Pillhofer, Geschäftsführerin der Akademie für Recht und Steuern, und Leo- pold Lichtenstein, Landesge- schäftsführer Junge Industrie Wien. B is in den späten Abend wurde das Unternehmergespräch der Kanzlei Karasek Wietrzyk nach der offiziellen Diskussion noch weitergeführt. Bernhard Brennender von der Familienun- ternehmensberatung Rasanter, Holger Groß, Geschäftsführer der Groß Intern Management GmbH, Gerald Höhrhan, Vor- stand der Pallas Kapital Holding, sowie KWR-Partner David Chris- tian Bauer diskutierten über Konfliktbewältigung sowie recht- liche und finanzielle Herausforde- rungen bei Familienunternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zei- ten. Unter den Zuhörern waren Heinz Frühauf, Vorstand der AGES, Unternehmensberater Pe- ter Nöbauer und Peter Strick von der Donau-Universität Krems. D ie Vernetzung von Recht, Wirtschaft und Management ist das Ziel des Masterprogramms für Juristen, das mit ersten Okto- ber offiziell startete. Experten aus Wissenschaft und Praxis ent- wickelten den Ablauf des Master of Business Law (Corporate Law), der von der WU Executive Aca- demy und der österreichischen Notariatskammer angeboten wird. Lehrgangsleiter Georg E. Kodek und der Präsident der Ös- terreichischen Notariatskammer, Michael Umfahrer, begrüßten die 30 Teilnehmer des 14 Monate dauernden Programms ganz herz- lich. Das Team von CHSH mit Benedikt Spiegelfeld, A. Dezsö (v. l.). F: CHSH J. Mantl, C. Bandion-Ortner und A. Eustacchio. Foto: Margarita Smidt David Christian Bauer, Partner bei Karasek Wietrzyk. Foto: KWR IT-LAW.AT Symposium 2009 Der virtuelle Marktplatz Chancen@Risiken@Perspektiven 19. Oktober 2009, 14.00 – 19.00 Uhr Diplomatische Akademie, Wien IV • Vertrags- und Urheberrecht in virtuellen Welten / • Aus der Praxis des Internetombudsmanns / Ing. Mag. Bernhard Jungwirth, M.Ed., ÖIAT • Der Mehrwertdienst – Vom Saulus zum Paulus? / Mag. Gregor Goldbacher, RTR • Sicherheit am virtuellen Marktplatz (zivilrechtliche und technische Anforderungen) / RA Dr. Ralf Blaha, LL.M. • Jugendschutz und virtuelle Welten / Romana Cravos, ISPA • Ich bin ich. Eine kleine Geschichte der Identität im Netz. / Univ. Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Uni Hannover • Verleihung des IT-LAW.AT Awards • Podiumsdiskussion „Der virtuelle Marktplatz: Chancen, Risiken und Perspektiven.“ Detailliertes Programm auf: http://www.it-law.at Kosten: EUR 130,– / für IT-LAW.AT-Mitglieder: EUR 105,– Anmeldung (bis 14.10.2009) an [email protected] 10 RECHTSPANORAMA 10 Montag, 5. Oktober 2009 STEUERN & WIRTSCHAFT STEUERRECHT Schulbuchautor blitzt mit Reisekosten ab Betriebsausgaben nur, wenn Privatzweck nahezu ausgeschlossen ist. WIEN (kom). Der Verwaltungsge- richtshof bekräftigt seine restrik- tive Haltung bei der Anerken- nung von Reisekosten aus Be- triebsausgaben. Ein Autor von Schulbüchern für die Fächer Geografie und Geschichte wollte in seiner Einkommensteuererklä- rung die Kosten einer fünfwöchi- gen individuell zusammenge- stellten Korsika-Reise in Höhe von 3158 Euro von seinen Ein- nahmen vor Steuer abziehen. Er argumentierte damit, dass er an Ort und Stelle Fotos gemacht und Eindrücke gewonnen hätte, zu denen er anders nicht hätte kom- men können. Der VwGH erinnert daran, dass Kosten von Reisen nur dann als Betriebsausgaben zählen, „wenn die Reisen ausschließlich durch den Betrieb (beruflich) veranlasst sind und die Möglichkeit eines privaten Reisezwecks nahezu aus- zuschließen ist“ (2007/13/0031). So wie der Mann seine Reise schilderte, war es der Behörde er- laubt, einen privaten Reisezweck nicht nahezu auszuschließen. Bonifacio, im Süden Korsikas gele- gen, war zweimal das Ziel von Fahr- ten des Steuerpflichtigen. [ AP/Bob Edme] AUF EINEN BLICK Q Kartellrecht. Die EU-Gerichte in Luxemburg (EuGH, Gericht erster Instanz) unterstützen die verschärften Maßnahmen der EU-Kommission gegen verbotene Absprachen. Konzernmütter können sich kaum noch einer Haftung für Tochtergesellschaften entziehen. Mütter in kartellrechtlicher Ziehung EU-RECHT. Konzerne müssen darauf achten, mit Töchtern nicht auch Geldbußen zu „kaufen“. VON CHRISTINA HUMMER BRÜSSEL. Die EU-Gerichte in Lu- xemburg haben sich jüngst mit der Frage beschäftigt, wann eine Mut- tergesellschaft für ein kartell- rechtswidriges Verhalten einer Tochtergesellschaft direkt zur Ver- antwortung gezogen werden kann, auch wenn die Tochter erst nach Beendigung der Kartellbeteiligung erworben wurde. Der EuGH und das Gericht erster Instanz unter- stützen den harten Antikartellkurs der EU-Kommission: Bekannter- weise ist ein Konzern auch bei Un- kenntnis eines internen Kartellver- stoßes nicht außer Obligo. Prinzipiell steht es der Kommis- sion zwar frei, das direkt am Kar- tell beteiligte Unternehmen mit einer Geldbuße zu belegen oder – wenn rechtlich noch vorhanden – dessen Muttergesellschaft zur Ver- antwortung zu ziehen. Letztere kann – wie in einem Urteil des EuGH (C-97/08 P, Akzo Nobel NV und andere gg Kommission) bestä- tigt – bereits aufgrund des Prima- Facie-Beweises einer 100-Prozent- Kapitalbeteiligung als Gesamt- schuldner neben der Tochterge- sellschaft belangt werden. Dies ist insofern von großer Bedeutung, als sich die Obergrenze einer Geldbuße an der jeweils kartell- rechtlich verantwortlichen Mut- tergesellschaft bemisst (maximal zehn Prozent des weltweiten Jah- resumsatzes). Die Muttergesellschaft hat je- doch die Möglichkeit, nachzuwei- sen, dass sie keinen bestimmen- den Einfluss auf die Geschäftspoli- tik dieses Tochterunternehmens ausgeübt hat. Ein solcher Gegen- beweis ist aber (wie in T-175/05, Akzo Nobel NV und andere gg Kom- mission, erneut ausgeführt) extrem schwierig, da es der Kommission etwa für eine Konzernhaftung auch ausreicht, eine indirekte Aus- kunfts- und Reportpflicht an die oberste Führungsebene nachzu- weisen. Das Gericht erster Instanz hält (in T-161/05, Hoechst GmbH gg Kommission) fest, dass auch eine innerhalb eines Konzerns verein- barte Haftungsbefreiung der Mut- tergesellschaft für die Zurechnung einer allfälligen kartellrechtlichen Verantwortung bedeutungslos ist. Erste Bank statt Bank Austria Das Lombard-Urteil des EuGH (verbundene Rechtssachen C-125/ 07 P, C-133/07 P, C-135/07 P und C-137/07 P) stellte die Ausnahme von der Regel klar: Unter besonde- ren Umständen kann eine neue Muttergesellschaft anstatt der al- ten, noch existierenden für das kartellrechtswidrige Verhalten der Tochtergesellschaft, welches vor der Akquisition stattgefunden hat, mit der Geldbuße konfrontiert werden. Dies ist der Fall, wenn die alte Muttergesellschaft von vorn- herein nicht wegen der Haftung für die Tochter belangt wird. So bestätigte der EuGH, dass die Ers- te Bank zu Recht statt der Bank Austria für das kartellrechtswidri- ge Verhalten der GiroCredit zur Verantwortung gezogen wurde. Dafür war unter anderem aus- schlaggebend, dass die Erste Bank selbst am österreichischen Ban- kenkartell, dem sog. Lombard- Club, beteiligt war und vom rechtswidrigen Verhalten der Giro- Credit zum Zeitpunkt der Über- nahme wusste. In der Praxis ist dem Käufer aller- dings selten von vornherein be- kannt, dass das Zielunternehmen in ein Kartell involviert ist. Eine „klas- sische“ Due Diligence (Überprü- fung vor dem Kauf) wird wohl nicht ausreichen, um geheime Preisab- sprachen aufzudecken, an denen ein potenzielles Zielunternehmen beteiligt ist. Es ist davon auszuge- hen, dass ein Manager in den Ver- handlungen zu einer bevorstehen- den Transaktion nicht freiwillig of- fenlegt, dass sein Unternehmen in illegale Absprachen verstrickt ist – sofern er überhaupt davon weiß. Sogar bei Compliance-Program- men, die „State of the Art“ sind und bei denen in multinationalen Konzernen „Whistleblower-Hot- lines“ und Compliance-Beauftrag- te üblich sind, fragt sich, inwieweit sie Mitarbeiter dazu animieren, ein neues Management von kartell- rechtswidrigen Geschäftspraktiken zu informieren. Deshalb sollte in Zukunft im Zuge des Abschlusses eines Kaufvertrages eine interne kartellrechtliche Prüfung im zu er- werbenden Unternehmen zwin- gend erfolgen. Nur so vermeidet man die Gefahr, früher oder später mit einer Geldbuße wegen eines Kartells des erworbenen Unter- nehmens konfrontiert zu werden. Multinationale Konzerne, die bereits kartellrechtliche Erfahrung haben und bei einer weiteren Geldbuße gegen ein Tochterunter- nehmen als Wiederholungstäter mit einer Erhöhung der Geldbuße um 100 Prozent zu rechnen haben, unterziehen schon heute ihre Ziel- unternehmen einer gründlichen internen kartellrechtlichen Unter- suchung. Sollte sich im Zuge die- ser speziellen Prüfung herausstel- len, dass ein Unternehmen an einem Kartell beteiligt ist bzw. war, wird in den meisten Fällen gleich ein Kronzeugenantrag vorbereitet, um eine Geldbuße zu vermeiden. Dr. Christina Hummer LL.M. ist Solicitor in Brüssel und Wien.

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10 RECHTSPANORAMA10 Montag, 5. Oktober 2009

STEUERN & WIRTSCHAFT

S T E U E R R E C H T

Schulbuchautorblitzt mit

Reisekosten abBetriebsausgaben nur,

wenn Privatzweck nahezuausgeschlossen ist.

WIEN (kom). Der Verwaltungsge-richtshof bekräftigt seine restrik-tive Haltung bei der Anerken-nung von Reisekosten aus Be-triebsausgaben. Ein Autor vonSchulbüchern für die FächerGeografie und Geschichte wolltein seiner Einkommensteuererklä-rung die Kosten einer fünfwöchi-gen individuell zusammenge-stellten Korsika-Reise in Höhevon 3158 Euro von seinen Ein-nahmen vor Steuer abziehen. Erargumentierte damit, dass er anOrt und Stelle Fotos gemacht undEindrücke gewonnen hätte, zudenen er anders nicht hätte kom-men können.

Der VwGH erinnert daran, dassKosten von Reisen nur dann alsBetriebsausgaben zählen, „wenndie Reisen ausschließlich durchden Betrieb (beruflich) veranlasstsind und die Möglichkeit einesprivaten Reisezwecks nahezu aus-zuschließen ist“ (2007/13/0031).So wie der Mann seine Reiseschilderte, war es der Behörde er-laubt, einen privaten Reisezwecknicht nahezu auszuschließen.

Bonifacio, im Süden Korsikas gele-gen, war zweimal das Ziel von Fahr-ten des Steuerpflichtigen. [AP/Bob Edme]

AUF EINEN BLICK

Q Kartellrecht. Die EU-Gerichte inLuxemburg (EuGH, Gericht ersterInstanz) unterstützen dieverschärften Maßnahmen derEU-Kommission gegen verboteneAbsprachen. Konzernmütter könnensich kaum noch einer Haftung fürTochtergesellschaften entziehen.

Mütter in kartellrechtlicher ZiehungEU-RECHT. Konzerne müssen darauf achten, mit Töchtern nicht auch Geldbußen zu „kaufen“.

VON CHRISTINA HUMMER

BRÜSSEL. Die EU-Gerichte in Lu-xemburg haben sich jüngst mit derFrage beschäftigt, wann eine Mut-tergesellschaft für ein kartell-rechtswidriges Verhalten einerTochtergesellschaft direkt zur Ver-antwortung gezogen werden kann,auch wenn die Tochter erst nachBeendigung der Kartellbeteiligungerworben wurde. Der EuGH unddas Gericht erster Instanz unter-stützen den harten Antikartellkursder EU-Kommission: Bekannter-weise ist ein Konzern auch bei Un-kenntnis eines internen Kartellver-stoßes nicht außer Obligo.

Prinzipiell steht es der Kommis-sion zwar frei, das direkt am Kar-

tell beteiligte Unternehmen miteiner Geldbuße zu belegen oder –wenn rechtlich noch vorhanden –dessen Muttergesellschaft zur Ver-antwortung zu ziehen. Letzterekann – wie in einem Urteil desEuGH (C-97/08 P, Akzo Nobel NVund andere gg Kommission) bestä-tigt – bereits aufgrund des Prima-Facie-Beweises einer 100-Prozent-Kapitalbeteiligung als Gesamt-schuldner neben der Tochterge-sellschaft belangt werden. Dies istinsofern von großer Bedeutung,als sich die Obergrenze einerGeldbuße an der jeweils kartell-rechtlich verantwortlichen Mut-tergesellschaft bemisst (maximalzehn Prozent des weltweiten Jah-resumsatzes).

Die Muttergesellschaft hat je-doch die Möglichkeit, nachzuwei-sen, dass sie keinen bestimmen-den Einfluss auf die Geschäftspoli-tik dieses Tochterunternehmensausgeübt hat. Ein solcher Gegen-beweis ist aber (wie in T-175/05,Akzo Nobel NV und andere gg Kom-mission, erneut ausgeführt) extremschwierig, da es der Kommissionetwa für eine Konzernhaftungauch ausreicht, eine indirekte Aus-kunfts- und Reportpflicht an dieoberste Führungsebene nachzu-weisen. Das Gericht erster Instanzhält (in T-161/05, Hoechst GmbH ggKommission) fest, dass auch eineinnerhalb eines Konzerns verein-barte Haftungsbefreiung der Mut-tergesellschaft für die Zurechnungeiner allfälligen kartellrechtlichenVerantwortung bedeutungslos ist.

Erste Bank statt Bank AustriaDas Lombard-Urteil des EuGH(verbundene Rechtssachen C-125/07 P, C-133/07 P, C-135/07 P undC-137/07 P) stellte die Ausnahmevon der Regel klar: Unter besonde-ren Umständen kann eine neueMuttergesellschaft anstatt der al-ten, noch existierenden für daskartellrechtswidrige Verhalten derTochtergesellschaft, welches vorder Akquisition stattgefunden hat,mit der Geldbuße konfrontiertwerden. Dies ist der Fall, wenn diealte Muttergesellschaft von vorn-herein nicht wegen der Haftungfür die Tochter belangt wird. Sobestätigte der EuGH, dass die Ers-te Bank zu Recht statt der BankAustria für das kartellrechtswidri-ge Verhalten der GiroCredit zurVerantwortung gezogen wurde.Dafür war unter anderem aus-schlaggebend, dass die Erste Bankselbst am österreichischen Ban-kenkartell, dem sog. Lombard-Club, beteiligt war und vomrechtswidrigen Verhalten der Giro-Credit zum Zeitpunkt der Über-nahme wusste.

In der Praxis ist dem Käufer aller-dings selten von vornherein be-kannt, dass das Zielunternehmen inein Kartell involviert ist. Eine „klas-sische“ Due Diligence (Überprü-fung vor dem Kauf) wird wohl nichtausreichen, um geheime Preisab-

sprachen aufzudecken, an denenein potenzielles Zielunternehmenbeteiligt ist. Es ist davon auszuge-hen, dass ein Manager in den Ver-handlungen zu einer bevorstehen-den Transaktion nicht freiwillig of-fenlegt, dass sein Unternehmen inillegale Absprachen verstrickt ist –sofern er überhaupt davon weiß.

Sogar bei Compliance-Program-men, die „State of the Art“ sindund bei denen in multinationalenKonzernen „Whistleblower-Hot-lines“ und Compliance-Beauftrag-te üblich sind, fragt sich, inwieweitsie Mitarbeiter dazu animieren, einneues Management von kartell-rechtswidrigen Geschäftspraktikenzu informieren. Deshalb sollte inZukunft im Zuge des Abschlusseseines Kaufvertrages eine internekartellrechtliche Prüfung im zu er-werbenden Unternehmen zwin-gend erfolgen. Nur so vermeidetman die Gefahr, früher oder spätermit einer Geldbuße wegen einesKartells des erworbenen Unter-nehmens konfrontiert zu werden.

Multinationale Konzerne, diebereits kartellrechtliche Erfahrunghaben und bei einer weiterenGeldbuße gegen ein Tochterunter-nehmen als Wiederholungstätermit einer Erhöhung der Geldbußeum 100 Prozent zu rechnen haben,unterziehen schon heute ihre Ziel-unternehmen einer gründlicheninternen kartellrechtlichen Unter-suchung. Sollte sich im Zuge die-ser speziellen Prüfung herausstel-len, dass ein Unternehmen aneinem Kartell beteiligt ist bzw. war,wird in den meisten Fällen gleichein Kronzeugenantrag vorbereitet,um eine Geldbuße zu vermeiden.

Dr. Christina Hummer LL.M. istSolicitor in Brüssel und Wien.

LEGAL §PEOPLE

LEGAL§PEOPLEPeople & Business ist eine Verlagsserie der Anzeigen-abteilung der „Presse“.Koordination: Robert KampferE-Mail: [email protected]: +43 (0) 1/514 14-263

Branchen-News aus der Welt des RechtsEINSTEIGER/AUFSTEIGER

D ie renommierte Wirtschafts-kanzlei CHSH Cerha Hempel

Spiegelfeld Hlawati setzt durchden Zusammenschluss mit derungarischen Kanzlei Dezsö &Partners ihre Expansion in denCEE-Raum weiter fort. Mit Okto-ber wird das CHSH-Büro in Buda-pest unter dem Namen „CHSHDezsö & Partners“ auftreten.Managing-Partner der Kanzleiwird Attila Dezsö, der durch dasinternationale Netzwerk vonCHSH und die breit gegliederteErfahrung und Expertise erhebli-che Vorteile für die Klientensieht.

VERANSTALTUNGDER WOCHE

I nnovative Ansätze zur Stärkungdes österreichischen Rechtsstaa-

tes“ war das Thema von Justiz-ministerin Claudia Bandion-Ort-

ner im Rahmen des Kamingesprä-ches, zu dem die Kanzlei Eus-tacchio & Schaar gemeinsam mitder Sustainable Future Campaignvon Josef Mantl lud. Vor rund150 Zuhörern sprach Bandion-Ortner über Wirtschaftsdelikte,die Reform der Geschworenenge-richte und die geplante Errich-tung weiterer Justizservicezent-ren. Den Ausführungen folgtenneben Gastgeber Andreas Eus-tacchio auch Andreas Muther,

Geschäftsführer von SAP Öster-reich, Elisabeth Vogl-Pillhofer,Geschäftsführerin der Akademiefür Recht und Steuern, und Leo-pold Lichtenstein, Landesge-schäftsführer Junge IndustrieWien.

B is in den späten Abend wurdedas Unternehmergespräch

der Kanzlei Karasek Wietrzyknach der offiziellen Diskussionnoch weitergeführt. Bernhard

Brennender von der Familienun-ternehmensberatung Rasanter,Holger Groß, Geschäftsführerder Groß Intern ManagementGmbH, Gerald Höhrhan, Vor-stand der Pallas Kapital Holding,sowie KWR-Partner David Chris-tian Bauer diskutierten überKonfliktbewältigung sowie recht-liche und finanzielle Herausforde-rungen bei Familienunternehmenin wirtschaftlich schwierigen Zei-ten. Unter den Zuhörern waren

Heinz Frühauf, Vorstand derAGES, Unternehmensberater Pe-ter Nöbauer und Peter Strickvon der Donau-Universität Krems.

D ie Vernetzung von Recht,Wirtschaft und Management

ist das Ziel des Masterprogrammsfür Juristen, das mit ersten Okto-ber offiziell startete. Experten ausWissenschaft und Praxis ent-wickelten den Ablauf des Masterof Business Law (Corporate Law),der von der WU Executive Aca-demy und der österreichischenNotariatskammer angebotenwird. Lehrgangsleiter Georg E.Kodek und der Präsident der Ös-terreichischen Notariatskammer,Michael Umfahrer, begrüßtendie 30 Teilnehmer des 14 Monatedauernden Programms ganz herz-lich.

Das Team von CHSH mit BenediktSpiegelfeld, A. Dezsö (v. l.). F: CHSH

J. Mantl, C. Bandion-Ortner und A.Eustacchio. Foto: Margarita Smidt

David Christian Bauer, Partner beiKarasek Wietrzyk. Foto: KWR

IT-LAW.AT Symposium 2009Der virtuelle Marktplatz

Chancen@Risiken@Perspektiven19. Oktober 2009, 14.00 – 19.00 Uhr

Diplomatische Akademie, Wien IV

• Vertrags- und Urheberrecht in virtuellen Welten /

• Aus der Praxis des Internetombudsmanns / Ing. Mag. Bernhard Jungwirth, M.Ed., ÖIAT

• Der Mehrwertdienst – Vom Saulus zum Paulus? / Mag. Gregor Goldbacher, RTR

• Sicherheit am virtuellen Marktplatz (zivilrechtliche und technische Anforderungen) / RA Dr. Ralf Blaha, LL.M.

• Jugendschutz und virtuelle Welten / Romana Cravos, ISPA

• Ich bin ich. Eine kleine Geschichte der Identität im Netz. / Univ. Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Uni Hannover

• Verleihung des IT-LAW.AT Awards • Podiumsdiskussion „Der virtuelle Marktplatz: Chancen, Risiken und

Perspektiven.“

Detailliertes Programm auf: http://www.it-law.atKosten: EUR 130,– / für IT-LAW.AT-Mitglieder: EUR 105,–Anmeldung (bis 14.10.2009) an [email protected]