Muldenservice und Entsorgung

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Muldenservice und Entsorgung Transporte, Mulden, Recycling, Deponie 2015 2000 - 2015 15 Jahre

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Page 1: Muldenservice und Entsorgung

Muldenservice und EntsorgungTransporte, Mulden, Recycling, Deponie

2015

2000 - 201515 Jahre

Page 2: Muldenservice und Entsorgung

Sämtliche Preise exklusiv MwSt. inkl. LSVA ohne Entsorgungs- und Deponiegebühr! Für sämtliche Transporte gelten die ausführlichen Hinweise, welche in den allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt sind.

MuldenserviceBezeichnung Abmessung

L x B x Hin cm

Code Zone 1Bettlach

GrenchenLengnau

Staad

exkl. MwSt.

Zone 2Arch

LeuzigenMeinisbergPieterlen

Rüti b.BürenSelzach

exkl. MwSt.

Zone 3Bellach

Büren a. A.Lommiswil

Safnern

exkl. MwSt.

Zone 4FeldbrunnenLüsslingen

NennigkofenOberdorfSolothurnRiedholz

Langendorf exkl. MwSt.

Minimulde 1,5 m3 259x140x56 A 117.00 131.00 151.00 195.00

B 170.00 222.00 264.00 289.00

C 158.00 162.00 186.00 262.00

D 214.00 236.00 261.00 313.00

Kleinmulde 2,5 m3 259x140x70 A 120.00 134.00 154.00 198.00

B 173.00 225.00 267.00 292.00

C 161.00 165.00 189.00 265.00

D 217.00 239.00 264.00 316.00

Standardmulde 4,0 m3 350x170x70 A 153.00 187.00 233.00 279.00

B 179.00 217.00 264.00 313.00

C 243.00 271.00 321.00 347.00

D 279.00 320.00 369.00 421.00

Flachmulde 4,0 m3

Beidseitig befahrbar340x204x75 A 199.00 235.00 265.00 341.00

B 217.00 245.00 284.00 384.00

C 265.00 303.00 341.00 383.00

D 312.00 322.00 388.00 426.00

Deckelmulde 6,0 m3 350x140x160 A 178.00 212.00 248.00 304.00

B 204.00 242.00 289.00 328.00

C 268.00 296.00 346.00 372.00

D 304.00 345.00 394.00 446.00

Kehrichtmulde 7,0 m3 390x160x171 A 158.00 192.00 238.00 284.00

B 184.00 222.00 269.00 318.00

C 248.00 276.00 326.00 352.00

D 284.00 325.00 374.00 426.00

Flachmulde 8,0 m3

Beidseitig befahrbar510x204x96 A 204.00 240.00 270.00 346.00

B 222.00 250.00 289.00 389.00

C 270.00 308.00 346.00 388.00

D 317.00 327.00 393.00 431.00

Kehrichtmulde 11,0 m3 480x204x171 A 199.00 235.00 265.00 341.00

B 217.00 253.00 284.00 384.00

C 265.00 303.00 341.00 383.00

D 312.00 322.00 388.00 426.00

- Preise pro Mulde inkl. stellen und abholen/wechseln

- Muldenmiete kostenlos, sofern mind. 6 x Leerung pro Jahr, ansonsten CHF 1.-- pro Tag, ab 30. Tag

- Regietransporte: Mindestverrechung 1/2 h

FahrzeugeSTUNDENANSÄTZE FÜR TRANSPORTE IN REGIE, ABLADE- UND WARTEZEITEN Bezeichnung Gesamtgewicht Ladegewicht Transport in Regie / h

Auf- und Ablad exkl. MwSt.

Wartezeit per h

exkl. MwSt.

2-Achs-Mulden-Fahrzeug 3,5 Tonnen 0,8 Tonnen CHF 137.00 CHF 112.00

3-Achs-Mulden-Fahrzeug 26 Tonnen 12 Tonnen CHF 193.00 CHF 156.00

Page 3: Muldenservice und Entsorgung

Für sämtliche Transporte gelten die ausführlichen Hinweise, welche in den allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt sind.

EntsorgungMuldenart Materialsorte Code Entsorgungs- oder Deponieort PREIS

exkl. MwSt.

Mulde 1Einmaterialien(nur 1 Sorte Material pro Mulde)

Beton unarmiert, max. 70 x 70 x 70 cm/Stk. B Deponie Arch gratis

Altbelag B Deponie Arch m3 21.00

Beton armiert grösser als 60 x 60 x 60 cm/Stk.

B Deponie Arch m3 21.00

Aushub sauber, trocken, ohne Wurzeln

A Deponie Lengnau to 12.00

B Deponie Leuzigen m3 17.00

Aushub sauber, trocken, mit Wurzeln B Deponie Leuzigen m3 32.00

Aushub sauber, nass, ohne Wurzeln

A Deponie Lengnau to 21.00

B Deponie Leuzigen m3 27.00

Aushub sauber, nass, mit Wurzeln B Deponie Leuzigen m3 42.00

Alt- und Leichteisen C Deponie Bellach Tagespreis

Altholz (kein Stammholz) C SEG Zuchwil to 236.00

Eisenbahnschwellen C SEG Zuchwil to 490.00

Baumstrunke C SEG Zuchwil to 363.00

Strassenwischgut C SEG Zuchwil to 242.00

Grüngut ohne Fremdstoffe A Kompostieranlage Grenchen to 150.00

Astmaterial sauber ab D 8mm, ohne Laub

A Kompostieranlage Grenchen to 96.00

Pferdemist A Kompostieranlage Grenchen to 92.00

Dachziegel B Deponie Leuzigen to 24.00

Wurzelstöcke A Kompostieranlage Grenchen to 166.00

Mulde 2Inerte Materialien(nur mineralische Stoffe)

Keine organische Stoffe, keine brennba-ren Materialien, keine Sonderabfälle, kein Metall.

Backsteine, Ziegel, Belag, Kies, Erde in Kleinstmengen, Keramik, Natur-stein, Ton, Zement waren, Beton

D Inertdeponie Studen m3 46.00

D Inertdeponie Lyss to 28.00

B Inertdeponie Arch to 55.00

dito oben, aber mit Gips, Glas und Eternit

D Inertdeponie Studen m3 79.00

D Inertdeponie Lyss to 79.00

Mulde 3Brennbare Materialien

Keine organische Stoffe, keine mineralischen Stoffe, kein Metall, keine Sonderabfälle

Länge bis 120 cm, kein Sperrgut, Abmessungen Kanthölzer max. 5 x 5 x 120 cm

Karton, Papier, Glas, Kunststoff, Iso-liermaterial, Holzanteile, ungelösch-ter Kalk, Gips, Leergebinde

A Umladestation Grencheninkl. Altlastenfonds

Das Aufsichtspersonal kann Abfälle, die in ihrer Form und Konsistenz für den Umlad in Bahncontainer nicht geeignet sind, zurückweisen.

to 161.00

Sperrgut Abmessungen Kanthölzer max. 5 x 5 x 300 cm

dito oben, aber zusätzlich mitPaletten, Türen, Fenster, Matratzen

C KEBAG Zuchwilinkl. Altlastenfonds

to 241.50

Mulde 4Nicht sortierte Abfälle jeder Art

Gemischte Materialien aus Mulde 1 bis Mulde 3, brennbare und minerali-sche Stoffe gemischt

Gewicht 150–300 kg/m3 C SEG Attisholz to 552.00

Gewicht 301–600 kg/m3 C SEG Attisholz to 351.00

Gewicht 601–900 kg/m3 C SEG Attisholz to 225.00

Gewicht 901–    kg/m3 C SEG Attisholz to 166.00

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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag07.30 bis 11.45 Uhr 13.00 bis 17.00 Uhr

Samstag Anfang März bis Ende November09.00 bis 12.00 Uhr

SOL AG

Wydenstrasse 122540 Grenchen Tel. 032 644 30 80Fax 032 644 30 [email protected]

Stück für Stück zur Sonne.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Muldenservice und Entsorgung

Der Kunde haftet für Schäden durch unsachgemässe Behandlung der Mulden; dies gilt unter anderem für: • Schäden, die durch das Herumschieben der Mulden mit Baumaschinen entstehen, insbesondere durch

Bagger oder Radlader. • Schäden, die durch Verbrennen von Materialien in Mulden oder in deren unmittelbarer Nähe entste-

hen. • Farbschäden, verursacht durch ätzende oder säurehaltige Materialien.

Der Kunde haftet für Schäden, die aufgrund von ungenügender Baustellenordnung oder ungenügender Zufahrt entstehen, wie: • Schäden, die durch ungenügende Baustellenzufahrten auf Privatgrundstücke oder innerhalb von Bau-

stellen an Mauern, Hauswänden, Hecken, Gartenzäunen oder Autos entstehen. • Schäden an Bau- oder Signalisationsmaterial.

Bei engen Baustellenzufahrten ist der Kunde verpflichtet, den Fahrer rechtzeitig und korrekt einzuwei-sen und wo nötig eine Hilfsperson zu stellen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Tragfähigkeit des Untergrundes für den Einsatz von Absetzmulden ausreicht; auch ist er verpflichtet, den Untergrund mit geeigneten Massnahmen (z.B. Brettunterlagen) zu schützen. Der Kunde haftet für Belags- oder Bord-steinschäden infolge Muldenabsetz- oder Aufnahmearbeiten. Das Signalisieren und Beleuchten der Mulde ist Sache des Kunden; ebenso das Einholen von Bewilligungen bei Stationierung auf öffentlichem Grund, soweit dies nötig ist.

Fehlende Beleuchtungskörper, Schlösser, Netze und Tafeln, welche von uns zur Verfügung gestellt wer-den, werden verrechnet.

Das Überfüllen oder Überladen der Mulden ist nach den Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes verboten. Für sämtliche Folgen haftet der Kunde.

Das Umstellen von Mulden wird nach effektivem Aufwand zum Regiepreis des Einsatzfahrzeuges verrech-net. Fehlfahrten werden in Regie verrechnet. Der Kunde ist verpflichtet, den Inhalt des Behälters (Mulde oder Container) wahrheitsgetreu zu deklarieren. Nicht in Mulden oder Containern entsorgt werden dür-fen: Sonderabfälle wie Batterien, Chemikalien (oder andere das Grundwasser gefährdende Abfälle), Flüs-sigkeiten, Lacke, explosive Materialien, Farben, Fluoreszenzlampen, Kadaver oder Stoffe, die verwesen. Wird festgestellt, dass der Inhalt nicht den Angaben des Kunden entspricht, haftet der Kunde zu 100% für alle zusätzlichen Folgekosten (Abklärungen, Wiederauflad, zusätzlicher Transport, Entsorgungskos-ten, usw.)

Die Mulden sind Eigentum der SOL AG und dürfen nur durch die SOL AG geleert werden. Im Übrigen gel-ten die allgemeinen Bestimmungen der Broschüre „Berechnungsgrundlagen für den Nahverkehr“, Aus-gabe 2015, Herausgeber ASTAG, Schweizerischer Nutzfahrzeugverband.Preisänderungen können durch SOL AG jederzeit getätigt werden, Forderungen werden nach Ablauf der Zahlungsfristen ohne weiteres fällig. Die Preise verstehen sich in CHF, exkl. 8,0 % MwSt. / MwSt.-Nr. CHE-105.588.802 MWST

Privat- und Neukunden: Akontozahlung in bar an Lastwagenführer bei Anlieferung der Mulde oder Vor-auszahlung in bar, mit Maestro- oder Postcard bei SOL AG, Wydenstrasse 12, 2540 Grenchen. Der Vor-auszahlungsbetrag richtet sich nach der Muldengrösse, per m3 Inhalt wird ein Betrag von CHF 130.– fällig.- Beispiel 1: Bestellung 1.5 m3 Mulde = Akontozahlung CHF 195.–- Beispiel 2: Bestellung 7.0 m3 Mulde = Akontozahlung CHF 910.–Nach der Abholung der Mulde erfolgt die Wiegung/Abmessung des Materials inkl. Entsorgung. Die an-schliessende Rechnung ist innert 30 Tagen netto zahlbar. Eine allfällige Gutschrift wird Ihnen innert 30 Tagen netto zurückvergütet.

Fakturen sind wie folgt zahlbar; ausgenommen spezielle schriftliche Vereinbarung:• innert 30 Tagen netto, ab 31. Tag befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug.• ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20.– belastet. Nach Ablauf der Zahlungsfrist

wird ein Verzugszins von 6 % verrechnet, der Kunde trägt alle Verzugsspesen (Inkassospesen, Anwalts-kosten, etc.)

• Nichtberechtigte Abzüge werden nachbelastet• für Bezüge unter CHF 50.– wird bei Rechnungsstellung eine Gebührvon CHF 20.– belastet

Gerichtsstand: Der Gerichtsstand ist Grenchen. Sofern von SOL AG erstellte Dokumente, Offerten, Auf-tragsbestätigungen und Auskünfte keine anderen Bestimmungen enthalten, gelten die Art 184 ff OR als ergänzendes Recht.

Mit den vorliegenden Bedingungen verlieren sämtliche früheren von SOL AG veröffentlichten Vereinbarungen ihre Gültigkeit. Alle Aufträge für unsere Produkte und Dienstleistungen werden aufgrund der allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung aner-kennt der Kunde deren Gültigkeit. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn diese von der SOL AG schriftlich bestätigt werden.