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enkma i l Nachrichten der Initiative Denkmalschutz Nr. 04 / Februar 2010 www.initiative-denkmalschutz.at – Streichergasse 5/12, 1030 Wien – Telefon: +43 (0)699 1024 4216 – eMail: [email protected] Die Initiative Denkmalschutz ist ein unabhängiger Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter in Österreich [] Schutzzonen ? Editorial Das Erscheinungsbild des oben ab- gebildeten Schubertturms in Wien Erdberg wird sich bald gravierend ändern, wenn demnächst die Bau- arbeiten für die geplante Wohnhaus- anlage der St. Josef Liegenschafts- verwaltungs- und -beteiligungs GmbH beginnen. Visualisierungen zufolge wird er von einem unmittelbar an- schließenden mehrstöckigen Neubau zugebaut werden und dann nur mehr ein Schatten seiner selbst sein. Ein weiteres Zeugnis für die erschre- ckende Respektlosigkeit, mit der in Wien mit Baudenkmälern umge- gangen wird, Zeugnis auch für die Machtlosigkeit des Denkmalschutzes angesichts handfester wirtschaftli- cher Interessen. Auch das Instru- mentarium der Wiener Schutzzonen ist vielfach wirkungslos, wie die Schwerpunktartikel der vorliegenden Denkma(i)l-Ausgabe zeigen werden. Unser Verein hat mehrfach in Stel- lungnahmen und Presseaussen- dungen auf die Vergeblichkeit der Schutzzonenverordnung aufgrund allzu freizügiger übergeordneter Bau- bestimmungen hingewiesen. Die Arti- kel dieser Ausgabe sind als weiterer Aufruf zu einem Schutz, der diesen Namen auch tatsächlich verdient, zu verstehen. Wolfgang Burghart Denkmalschutz Abschied vom Schubertturm Seite 10

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enkma i lNachrichten der Initiative Denkmalschutz

Nr. 04 / Februar 2010

www.initiative-denkmalschutz.at – Streichergasse 5/12, 1030 Wien – Telefon: +43 (0)699 1024 4216 – eMail: [email protected]

Die Initiative Denkmalschutz ist ein unabhängiger Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter in Österreich

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Schutzzonen?

EditorialDas Erscheinungsbild des oben ab -gebildeten Schubertturms in WienErd berg wird sich bald gravierendändern, wenn demnächst die Bau -arbeiten für die geplante Wohnhaus-anlage der St. Josef Lie gen schafts-verwaltungs- und -beteiligungs GmbHbeginnen. Visualisierungen zufolgewird er von einem unmittelbar an-schließenden mehrstöckigen Neubau

zugebaut werden und dann nur mehrein Schatten seiner selbst sein. Einweiteres Zeugnis für die erschre-ckende Respektlosigkeit, mit der inWien mit Baudenkmälern umge -gangen wird, Zeugnis auch für dieMachtlosigkeit des Denk mal schutzesangesichts handfester wirtschaftli-cher Interessen. Auch das Instru-mentarium der Wiener Schutzzonenist vielfach wirkungslos, wie dieSchwerpunktartikel der vorliegenden

Denkma(i)l-Ausgabe zeigen werden.Unser Verein hat mehrfach in Stel-lungnahmen und Presseaussen -dungen auf die Vergeblichkeit derSchutzzonenverordnung aufgrundallzu freizügiger übergeordneter Bau-bestimmungen hingewiesen. Die Arti -kel dieser Ausgabe sind als weitererAufruf zu einem Schutz, der diesenNamen auch tatsächlich verdient, zuverstehen.

Wolfgang Burghart

DenkmalschutzAbschied vom Schubertturm

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Donnerstag, 4. März 2010

Alsergrunds historisches Erbe im Spannungsfeld zwischen Erhalt undAbriss – seit 1945. Ein Netzwerk Denkmalschutz Vortrag (Referenten:Markus Landerer und Claus Süss). 19:00 Uhr, Amtshaus für den 9. Bezirk, Festsaal, Währinger Straße 43,1090 WienEintritt frei – keine Mitgliedschaft erforderlich

Donnerstag, 11. März 2010

Besichtigung der ehemaligen Ankerbrotfabrik, die derzeit zu Lofts um-gebaut wird. Im Anschluss Möglichkeit zum kostenfreien Besuch derAufführung der "Carmina Burana" von Carl Orff. Führung von DI Lukas Groh und Ing. Walter AsmusTreffpunkt: 17:45 Uhr, Puchsbaumgasse 1C (gg. ON. 1), 1100 WienAnmeldung erforderlich, Führungsbeitrag (Spende) 8.- Euro

Dienstag, 16. März 2010

Buchpräsentation Wiener Wahrzeichen (vgl. Inserat S. 28)Das Buch behandelt verschwundene oder bedrohte Wiener Bauwerke.Autoren: Markus Landerer, Claus Süss, Robert Schediwy18:30 Uhr, Bezirksmuseum Hietzing, Am Platz 2, 1130 WienEintritt frei – keine Mitgliedschaft erforderlich

Samstag, 20. März 2010

Vollversammlung der Initiative Denkmalschutz im wahrscheinlich ältesten noch bestehenden Kino der Welt. 10:00 Uhr, Breitenseer Lichtspiele, Breitenseer Straße 21, 1140 Wien

Samstag, 10. April 2010

Die historische Gartenanlage AugartenFührung von Ing. Daniel Rohrauer (Österreichische Bundesgärten)Treffpunkt: 10:00 Uhr, Ort: Haupteingang in den Augarten, ObereAugartenstraße 1 C, 1020 WienAnmeldung erforderlich, Führungsbeitrag (Spende) 8.- Euro

Samstag, 24. April 2010

Tagesfahrt zu den historischen Gärten der Schlösser in Pottendorf,Trautmannsdorf und Bruck an der Leitha im südöstlichen Nieder -österreich. In Bruck haben wir die seltene Gelegenheit den privaten Schlossgartenund das Schloss Prugg besichtigen zu dürfen. Es führen DI Dr. Hermann Reining und DI Franz und DI Edit Bodí. Abfahrt Wien-Innere Stadt: 8:15 Uhr, Rückankunft in Wien ca. 18:45 Uhr. Preis 35.- Euro – Anmeldung bis 9. April erforderlich

Samstag, 29. Mai 2010

Cottage-Spaziergang zu Villen des Historismus und Jugendstils. Führung von Dr. Heidi Brunnbauer Treffpunkt: 10:00 Uhr, Kálmán-Villa, Hasenauerstraße 29, 1180 Wien(Autobus 40A, Haltestelle Cottagegasse).Anmeldung erbeten, Führungsbeitrag (Spende) 8.- Euro

Samstag, 19. Juni 2010

Grinzing im Wandel, Probleme der Erhaltung des historischen Orts -kernes. Führung von Kunsthistorikerin Dr. Margareta Vyoral-TschapkaTreffpunkt: 15:00 Uhr, Pfarrkirche, Himmelstraße 23, 1190 WienAnmeldung erbeten. Führungsbeitrag (Spende) 8.- Euro

Veranstaltungen / Termine

Abb. 5: Grinzing - 19.6.2010

Abb. 4: Cottage, Villa Schmutzer - 29.5.2010

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Abb. 3: Schloss Pottendorf - 24.4.2010

Abb. 2: Breitenseer Lichtspiele - 20.3.2010

Abb. 1: Ankerbrotfabrik - 11.3.2010

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Veranstaltungen / TermineFreitag, 30. Juli 2010 (Ersatztermin 6. August)

Sommerfest des Vereins im Garten der Villa Wustl (bei Schlecht -wetter: Freitag, 6. August). Zuvor um 16:30 Uhr Führung durch dieVilla von der Eigentümerin Frau Mag. Anna Nitsch-Fitz Ort: Villa Wustl, Auhofstraße 15, 1130 Wien, Anmeldung bis Freitag,23. Juli erforderlich (Mindestteilnehmerzahl!), Beitrag für Führung und Garten (Spende) 9.- Euro, Mitnahme vonSpeisen und Getränke erbeten

Dienstag, 24. August 2010

Rosenhügelstudios, „Filmstadt Wien“. Die historischen Rosenhügel-studios harren einer ungewissen Zukunft. Treffpunkt: 16:00 Uhr, Portierhäuschen, Speisinger Straße 121-127,1230 Wien, Anmeldung erforderlich, Führungsbeitrag (Spende) € 8.-

Samstag, 4. September 2010

Arenbergpark: Auf dem Grund eines ehemaligen adeligen Wiener Gartenareals. Führung von Dr. Edgard HaiderTreffpunkt: 15:00 Uhr, Gartenpavillon gegenüber Neulinggasse 14 Anmeldung erbeten, Führungsbeitrag (Spende) 8.- Euro

Samstag, 18. September 2010

Tagesfahrt in die Steiermark zu Objekten der Baukulturstiftung, desösterreichischen „National Trust“: Leoben (Ringziegelofen), Trofaiach(Kirche), Eisenerz (Schwarzer Hof u. Schmiede), Anmeldung erforderlich.

Samstag, 9. Oktober 2010

Von Leopoldau zum Mühlschüttel in Wien-Floridsdorf. Vom Barock über die Gründerzeit bis zu den Baustellen des 21. Jahr-hunderts (vgl. den Artikel Stadtbildverluste in Floridsdorf, S. 16 ff.)Führung von Mag. Gerhard Jordan, Dauer (inkl. Mitttagspause) vor aussichtlich 4-5 StundenTreffpunkt: 10:00 Uhr, U1-Station Aderklaaer Straße, 1220 WienAnmeldung erbeten, Führungsbeitrag (Spende) 8.- Euro

Samstag, 6. November 2010

Ein kulturhistorischer Streifzug durch das Karmeliterviertel in der Leo-poldstadt (Von Bädern, Tanzsälen, Gasthöfen, Klöstern, Ghetto, Kom-ponisten und Kinos); angesprochen wird auch die aktuelle Ab-bruchproblematik in der Schutzzone, vgl. S. 4 f). Führung von Frau Cornelia Madl Treffpunkt: 10:00 Uhr, vor der Schwedenapotheke, Schwedenplatz 2,1010 Wien, Anmeldung erbeten, Führungsbeitrag (Spende) 8.- Euro

MITGLIEDERTREFFENAb 18:30 Uhr (jeweils Montag) – Gäste sind willkommen !2010: 22. Februar, 19. April, 17. Mai, 28. Juni, 30. August, 27. Sep-tember, 2. November (Dienstag!), 13. DezemberOrt: Gasthaus „Zur Reblaus“ (im Hof hinten), Obere Augartenstraße72, 1020 Wien (U2-Station Taborstraße, Ausgang Taborstraße)

Hinweis:Die Teilnahme an Veranstaltungen ist nur Mitgliedern möglich (fallsnicht anders angegeben), für Neumitglieder erste Führung gratis! Bei Mitgliedertreffen sind Gäste und Interessenten willkommen. AllfälligeÄnderungen und nähere Informationen werden rechtzeitig perNewsletter (e-Mail) und auf http://www.idms.at bekannt gegeben. Abb. 10: Karmeliterviertel - 6.11.2010

Abb. 8: Eisenerz, „Schwarzer Hof“ - 18.9.2010

Abb. 7: Arenbergpark - 4.9.2010

Abb. 9: Leopoldauer Platz - 9.10.2010

Abb. 6: Hietzing, Villa Wustl - 30.7.2010

Nachrichten der Initiative Denkmalschutz – Nr. 04 / Februar 2010

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Nach den vielen Abbrüchen histo -rischer Bauten in der Wiederaufbau-und Wirtschaftswunderzeit - man den -ke nur an den spektakulären Ab bruchder barocken Rauch fang kehrer kircheauf der Wieden und den Kampf umden Spittelberg - wurde in Reaktionauf die zunehmenden Widerstände inder Bevölkerung und das geringereWirtschaftswachstum 1972 in Wiendas erste Schutz zonengesetz als Teilder Wiener Bauordnung („Altstadt er -haltungs novelle“) verabschiedet, mitdem entsprechende Be stim mungenzum Schutz histori-scher Stadtviertel indie Wiener Bauord-nung auf genommenwur den. WesentlichesMit tel hierfür war die Festlegung vonSchutz zonen. Schutz-zonen sind im Flächen-widmungs- und Be-bauungsplan ausge-wiesene Zonen, die„wegen ihres örtlichenStadtbildes in ihremäußeren Erscheinungs-bild erhaltenswürdigeGe biete“ darstellen(§7 Wiener Bauord-nung; vgl. Schutzzo-nenplan Wien, Abb.11). Gleichzeitig mitdem Schutzzonenge-setz wurde im Jahr1972 der Wiener Altstadterhaltungs-fonds gegründet. Der Fonds über-nimmt bei Restaurierungen historischwertvoller Bauten – unabhängig vonden Besitzverhältnissen - die denk-malpflegerischen Mehrkosten. DieWiener Alt stadterhaltung stellt imRückblick eher eine kurzfristige Re-aktion auf einen internationalen Trenddar denn ein authentisches länger-fristiges Anliegen der Stadtregierung.Ihre Verankerung im Rahmen derumfangreichen Wiener Bauordnungführte auch dazu, dass die zahlreichenÄnderungen dieser sensiblen Materiezu Lasten der ursprünglichen Inten-tionen nahezu unbemerkt bleibenwürden. Neben dem Instrument derSchutzzone, deren Schutz zumeistnur auf die Fassade abzielt, gibt esseitens des Staates die Einrichtungdes Bundesdenkmalamtes (Landes-konservatorat für Wien), welches nichtnur die Fassaden stärker vor Eingriffen

schützen, sondern auch die Erhaltungdes Gebäudeinneren (samt Ausstat-tung) vorschreiben kann. Auch derHöhenentwicklung von Dachausbautenkann, abgesehen vom Bebauungsplan,durch das Denkmalamt prinzipiell bes-ser Einhalt geboten werden als mitHilfe der Schutz zonenbestimmungen. In Wien ist ein großer Nachholbedarfan Unterschutzstellungen fest zustellen. Dies liegt auch daran, dassdas Bundesdenkmalamt nicht nur finanziell, sondern auch personell seitvielen Jahren ausgehungert wird,

was auch der Rechnungshof in sei-nem letzten Bericht über das Denk-malamt 1994 kritisiert hat. 1996wurden die Dachausbauten durch dieLiberalisierung der Wiener Bauord-nung erleichtert (§60 u. 85).

Zur generellen Problematik derSchutzzonen

Zuvor schon hat man 1987 die Agen-den für Schutzzonen vom Kulturamtzur Magistratsabteilung 19 („Archi-tektur und Stadtgestaltung“) über-siedelt. Zeitgleich wurden jene Be-stimmungen der Bauordnung gestri-chen, welche nur zurückhaltende Neu-und Ausbauten zuließen (§85 Abs.5). In den letzten Jahren gab es Um-strukturierungen in der Magistrats-abteilung 19, sodass sukzessive dieTrennung der Referate für Begutach-tungen nach „Schutzzonen“ und „au-ßerhalb von Schutzzonen“ aufgelöst

wurde. Somit haben sich die Wertig-keiten der Wiener Schutzzonen in-nerhalb weniger Jahrzehnte gänzlichzuungunsten der historischen Bautenverschoben. Wichtig ist die nach §129 Abs. 2 (bzw. 5) der Wiener Bau-ordnung gültige Bestimmung, dassder Eigentümer dafür zu sorgen hat,die Gebäude „in gutem, der Baube-willigung und den Vorschriften dieserBauordnung entsprechenden Zustandzu erhalten“. Leider kann ein effektivesEingreifen der Behörde im Allgemeinennicht festgestellt werden. Zu oft wird

diese Vorschrift nicht eingehal-ten, sodass als Resultat – nachJahre langer Verwahrlosung -nicht selten die Abbruchbewil-ligung erteilt wird. Als ganz ak-tuelle Beispiele für zwar seitensder MA 19 als „erhaltenswert“beurteilte, aber zum Abbruchfreigegebene Gebäude sind zweiHäuser in der Leopoldstadt zunennen. Dies geschah, weil dieEigentümer (durch von ihnenbeigebrachte Gutachten) denNachweis der „technischen“(Karmelitergasse 3) bzw.„wirtschaftlichen“ ( GroßeSperlgasse 14, Abb. 12) „Ab-bruchreife“ erbringen konnten(§ 60 Abs. 1 lit. d). UnserVerein hat Anfang dieses Jahresin einer Presseaussendung aufdie – unter diesen Bedingungen- „schutzlose“ Schutzzone hin-

gewiesen. Hat die Baubehörde auchwirklich die Gutachten vollständig ge-prüft? Nach dem Zulassen eines frag-würdigen Gutachtens in der Sig-mundsgasse 5 (vgl. S. 8) in jüngsterZeit darf dies unter Umständen be-zweifelt werden. Nach der Bauordnungsind nämlich bei der „technischen Ab-bruchreife“ zwei Kriterien zu erfüllen:„Abbruchreife in technischer Hinsicht“und dass „das Gebäude nach In-standsetzung technisch als ein anderesangesehen werden muss“. Bei derBe urteilung des Gutachtens, das dietechnische Abbruchreife im Fall Sig-mundsgasse 5 bescheinigen sollte,kam der Denkmalbeirat 2006 zu fol-gendem Schluss: „Es sollte nicht Stileines Gutachtens sein, wenn (…) mitnicht hinterfragten Probewerten einfür den ungünstigsten Wandschnittals zulässig errechneter, nur auf einemeinzigen, willkürlich gewählten Fes-tigkeitskennwert basierender Wand-

Probleme der Altstadterhaltung und des Denkmalschutzes in Wien

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Abb. 11: Übersichtsplan Wiener Schutzzonen (umrahmt)

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widerstand, durch unzutref-fend ermittelte hohe Ein-wirkungen als um ungefähr50 % überschritten ausge-wiesen wird, wenn einfachs-te Überlegungen bereits zudem Ergebnis führen, dass– ganz im Gegenteil – dieaufnehmbare Wandlast be-trächtlich höher als die tat-sächliche Auflast ist.“ ZurErfüllung des 2. Kriteriums,ob das Gebäude nach In-standsetzung technisch alsein anderes angesehen wer-den muss, wie es der Ge-setzestext vorschreibt, ge-stand die Behörde ein, dasskein eigenes Gutachten ein-geholt wurde. Die MA 64verwies auf die Schlüssigkeitder Gutachten, aus denenhervorgehe, „dass das Ob-jekt nach Instandsetzungtechnisch als ein anderesanzusehen ist.“ Der Denk-malbeirat dazu: „Wenn aberin den vorgelegten Gutach-ten keine Aussagen, In -stand set zungs maßnahmen betreffend, ge macht wurden, wiekann dann bestätigt werden, dassdas Objekt nach Instandsetzung alsein anderes anzusehen ist? DiesesKriterium würde sich doch in allenjenen Fällen erübrigen, in denen nachFeststellung der technischen Abbruch-reife und einem darauf folgenden Ab-bruch ein Neubau erstellt wird, derzwangsläufig als ein ‚technisch anderesObjekt’ anzusehen ist.“ Somit kommtder Denkmalbeirat zu dem für diegesamte Stadt Wien bedeutungsvollenSchluss: „Der am gegenständlichen

Objekt angelegte Be wertungsmaßstabmacht die aus gleicher Zeit stam-menden Gebäude entlang der Straße,aber auch die meisten Objekte des19. Jahrhunderts zu potenziellen Ab-bruchobjekten.“

Somit vermitteln die Schutzzonenzwar vom Namen her den Eindruck,als ob hier die Bauten vor Abbrüchenund dem Ortsbild abträglichen Verän-derungen geschützt sind, diesemSchutzcharakter halten sie aber beinäherer Prüfung kaum Stand.

Rechtswidrige Abbrüche in Schutz -zonen – und dennoch keine Kon-sequenzen?

Zu Beginn der Sommerferien 2002wurde in Hietzing das für das Ensem-ble der so genannten „Klimt-Villa“ sowichtige Nachbarhaus aus der Bie-dermeierzeit abgerissen (Feldmühl-gasse 9, Abb. 13). An einem FreitagNachmittag, kurz nach Schließungder Magistratsämter, zerstörte einBagger in wenigen Minuten diesesHaus. Das Gebäude war insofern von

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Nachrichten der Initiative Denkmalschutz – Nr. 04 / Februar 2010

Abb. 13: Abgebrochenes Haus aus der Spätbiedermeierzeit und Nachfolgebau, Feldmühlgasse 9

Abb. 12: Häuserzeile Große Sperlgasse 20 - 12, mit Baulücke auf Nr. 14

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großer Bedeutung, als es sich um ei -nes der letzten noch original erhalte-nen Häuser im ehemaligen GartenGustav Klimts handelte. Das einge-schoßige Haus, erbaut wohl um1850, hatte noch fast genauso aus-gesehen wie Gustav Klimts letztesAtelier vor dem Umbau 1923. Der Fallzeigt, wie wichtig es für den Denk-malschutzinteressierten zu wissenist, dass es in Wien einen so genann-ten Permanenzingenieur gibt, der insolchen Fällen rund um die Uhr er-reichbar ist, um die Rechtmäßigkeitdes Abbruches rasch überprüfen zukönnen (Tel.: 01 4000-8280). Esempfiehlt sich auch, zusätzlich diePolizei zu verständigen. Gegen denGeschäftsführer des Abbruch-Auf-traggebers und dessen ausführendeBaufirma wurde eine Verwaltungs-strafe in Höhe von jeweils 4.620.-Euro rechtskräftig verhängt, die je-doch auf Grund des kurz danach er-folgten Konkurses beider Firmen niebezahlt wurde. (Der Eigentümer derLiegenschaft hatte den Abbruch janicht angeordnet! Dass er auf Grunddes dadurch gewonnenen Vorteils aufBesitzstörung geklagt hat, darf wohlnicht angenommen werden). In die-sem Zusammenhang muss auch aufdie Wichtigkeit der bestandsgemäßenWidmung für den Erhalt historischerBauten hingewiesen werden. Wenneine viel dichtere Bebauungsmöglich-

keit gemäß Flächenwidmungsplange geben ist als es das Bestandsob-jekt ausnützt, so sind solche, zumeistkleine, niedrige Gebäude auf Grundder möglichen Gewinnmaximierungbesonders gefährdet, wie es beimKlimt-Nachbarhaus der Fall war.

Im April 2007 wurde das Haus Neu-stift am Walde 58, in einer Schutz-zone gelegen, illegal abgerissen. DieBaupolizei lies die Abbrucharbeitenumgehend einstellen und Wohnbau-stadtrat Michael Ludwig verkündetein einer Presseaussendung: „DieSchutzzone Neustift am Walde zähltzu den schönsten erhaltenswertestenGrätzeln Wiens. Gegen schwarze

Schafe, die das historisch wertvolleErbe (…) zerstören, gehen wir in allerHärte vor“. Leider ist heute von demAltbau nichts mehr erhalten, undfragt man über ein Jahr später nachden angekündigten harten Konse-quenzen, werden ausweichende Ant-

worten geliefert. Die Dame der Bau-polizei teilte mit: „Soweit mir bekanntist, wurden üppige Strafen verfügt“,und überhaupt unterliege dies derAmtsverschwiegenheit: „Weiterskann ich feststellen, dass schon aufGrund der eingestellten Bauführungund dem anschließendem Bauverfah-ren große Verzögerungen eingetretensind, die jedenfalls zu den Konse-quenzen (gerade auch in wirtschaft-licher Hinsicht) zu zählen sind.“

Außerhalb von Schutzzonen – dietägliche Gefahr des Abrisses

Am 27. Dezember 2001, gerade amersten Werktag nach den Weih-nachtsfeiertagen, fuhren in derSchloßgasse 5 die Bagger auf undzerstörten den Großteil eines klassi-zistischen Vorstadthauses aus demEnde des 18. Jahrhunderts. Das Bun-desdenkmalamt, das vor Monaten einDenkmalschutz-Verfahren eingeleitethatte, kam nun um Tage zu spät. Alsder Bagger auffuhr, alarmierte eineaufmerksame Anrainerin das Denk-malamt, das nun - aufgrund von "Ge-fahr in Verzug" - rasch handelte undeine sofortige (provisorische) Unter-schutzstellung aussprach (Mandats-bescheid). Bis dieser Bescheid jedochbei der Baubehörde einlangte, war esum den Großteil des Doppelhauses,das mit Resten josephinischen Plat-tendekors geziert war, bereits ge-

Abb. 14: Villa Buchbergstraße 1, abgebrochen 2006

Abb. 15: Das gerettete Steinhaus in Kalksburg, Promenadeweg 3

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schehen. Es wurde ein Abbruchstoppverhängt, denn ein kleiner Teil deserst jetzt rechtskräftig unter Denk-malschutz stehenden Hauses standja noch. Nach Prüfung der vorhande-nen Reste hat man dann aber dochvon einer endgültigen Unterschutz-stellung abgesehen und das Hauswurde gänzlich abgerissen.Die für das kulturelle Erbe der StadtWien vernichtende Situation habenwir - die Stadt und deren Bürger -der so genannten "abgeschlankten"Verwaltung zu danken. Unter demVorwand, (nicht nur) die Bau ver -fahren vereinfachen und be schleu - nigen zu wollen, nimmt aber auchder Rechts schutz ab. Bis zum Jahr1996 konnte der Denk mal schutz be -scheid vor ei nem Abbruch be scheidvor lie gen. Jetzt fällt die ses Verfahrenfür Bau werke auß er halb von Schutz - zonen weg. Das heißt im Klartext: InWien muss der Abbruch in die senGebieten nicht mehr ge neh migt wer-den, sodass die nötige Zeit für einfun diertes Denk mal schutz ver fahrenfehlt. Nur mehr der Bauführer (!) istverpflichtet, den Abbruch vor Beginnder Arbeiten durch eine schlichteschriftliche Mitteilung der Baupolizeizur Kenntnis zu bringen, dann kannmit dem Abbruch begonnen werden!Es gibt für die Wiener Baupolizei (MA37) weder eine Verpflichtung nocheine Rechtsgrundlage, das Bundes-denkmalamt von einer Ab bruch -mitteilung zu informieren! Dem Wett-lauf mit dem Immobilien- und Bau-markt fällt das historische Bau werkzum Opfer. In den 1980er Jah ren,als Abbruchbewilligungen noch nötigwaren, konnte so das Denkmalamtrechtzeitig einschreiten und z. B. dasSteinhaus in Kalks burg (Promena-deweg 3; Abb. 15) unter Schutzstellen. Nicht auszu denken, wenn derromantische Bau und bedeutendesDenkmal des „gothic revival“ in Öster-reich mit bemerkenswerter gotisie-render und frühklassizistischer Aus-stattung für immer verloren gegangenwäre.Unser Anfang 2008 gegründete Ver-ein "Initiative Denkmalschutz", wiezuvor schon „Netzwerk Denkmal-schutz“, fordert deshalb eine Novel-lierung der Wiener Bauordnung, diedie Wiedereinführung der Abbruch-bewilligung auch außerhalb vonSchutz zonen vorsieht. Kaum hat

„Netzwerk Denkmalschutz“ im Früh-jahr 2006 auf die drohende Gefähr-dung der Jugendstilvilla in derBuchbergstraße 1 (Abb. 14) inPenzing medial hingewiesen, kamwenige Tage danach der Bagger undzerstörte das Gebäude. Zuvor hattedem Vernehmen nach ein Mitarbeiterdes Denkmalamtes die Villa in Au-genschein genommen, jedoch keinenMandatsbescheid erlassen.Auch in Grinzing wurde im Dezember2007 die historistische Hämmerle-Villa mit rundem Eckturm in derLangackergasse 15 (Abb. 16) ab-gerissen und im Sommer 2008 dieSeefranz-Villa des Architekten Karl

Jaray aus dem Jahr 1929 mit demcharakteristischen kurvenlinearen,tonnenartigen Dach in der Bret -schneidergasse 2 bzw. Grin zin gerStraße 39 (vgl. Abb. 24, S. 14). ImOrtskern von Grinzing wurde dieSchutzzone im Jahr 2005 sogar ver-kleinert. Dabei ist nicht nur die großeVilla in klassizierenden Hei mat stil -formen aus dem Jahr 1909 in derStrassergasse 34 aus der Schutz-zone gefallen (Kuwaitische Botschaft),sondern auch die alte Volksschulegleich hinter der Grinzinger Pfarrkirchein der Mannagettagasse 1, erbautim Jahr 1871/72 von niemand gerin-gerem als Heinrich von Ferstel. DieÖsterreichische Gesellschaft für Denk-

mal- und Orts bildpflege hat in nerhalbder öf fentlichen Auflage eine aus-führliche fun dierte Ste l lung nahmezum Entwurf des Flä chenwidmungs-und Bebauungs planes abgegeben,doch fand diese im Gemeinderat keineBerücksichtigung.

All die genannten Objekte finden imKulturgüterkataster der Stadt WienErwähnung. Bereits seit vielen Jah-ren ist ange dacht, die Schutzzonenin ganz Wien großzügig zu erwei-tern, doch bisher ist in diese Rich-tung leider nicht allzu vielgeschehen. Die Stadt Wien musssich ihrer eigenen Verantwortung für

eine nachhaltigere Altstadterhaltungstärker bewusst wer den. Die Vor -aussetzungen für großzügige Erwei-terungen der Schutz zonen wärenbestens gegeben, da die Stadt Wienmit viel Akribie eine ausführlicheKultur güter datenbank erstellt hat.

Es bleibt zu hoffen, dass in Zukunftnicht nur die Schutzzonen großzügigerweitert werden, wie dies schon1996 angedacht war, sondern dassauch der Schutzgedanke in Formstrengerer Gesetze und entspre-chendem behördlichen Vorgehen sei-nen Niederschlag findet.

Markus Landerer

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Nachrichten der Initiative Denkmalschutz – Nr. 04 / Februar 2010

Abb. 16: Die 2007 abgebrochene Hämmerle-Villa, Langackergasse 15

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Nr. 04 / 2010

Die Sigmundsgasse im 7. Wiener Ge-meindebezirk ist die letzte erhalteneBiedermeiergasse Wiens. Sie wurdein den Jahren 1840 bis 1844 in einemZug errichtet, einheitlich in der Archi-tektur, weil durch den gleichen Bau-meister, aber doch jedes Haus miteiner sehr eigenen Persönlichkeit. Alszum Spittelberg gehörende Gassesteht sie seit Anfang der 1980erJahre unter dem vom Museumsquar-tier bis zur Kirchengasse reichendenEnsembleschutz. In all den Jahrenwurden von allen Bewohnern derGasse nur sehr kleine Eingriffe in dieBausubstanz vorgenommen, mitRücksicht auf die anderen Bewohnersowie auf das Erscheinungsbild imGanzen.Das Haus Sigmundsgasse 5 ist seitdem Jahr 2000 im Besitz von Mag.Martin Lenikus, einem Immobilien-verwerter, der in Wien nicht zuletzt

durch den beabsichtigten bzw. vollzo-genen Abriss schützenswerter odergeschützter Häuser (Bauernmarkt 21,Andreasgasse 6, Millergasse 22, etc.)und der Errichtung stattlicher Neu-bauten auf den freigewordenen Grün-den eine gewisse Berühmtheiterlangt hat. Bekanntlich kann ja ineinem Neubau der Mietzins beliebighoch angesetzt werden, wogegen dersanierte Altbau ans Mietsrechtgesetzgebunden ist. Zusätzlich lässt sichdurch die geringere Raumhöhe desNeubaues die Quadratmeteranzahlbei gleicher Grundfläche beträchtlicherhöhen. Ist der Altbau also erst ein-mal weg, winken satte Gewinne.Das Haus Sigmundsgasse 5, daseinen Gassen- und einen Hoftrakt be-sitzt, stand schon bald nach dem Er-werb durch Herrn Lenikus leer. Nachdem Auszug des letzten Mieters wur-den die Fußböden herausgerissen

und durch die Fenster, die dabei zumGroßteil zerstört wurden, in den Gar-ten geworfen. Dachziegel wurden ab-gehoben und die Dachluken geöffnet.Der Bauschutt liegt jetzt immer nochdort wo er hingeworfen wurde, näm-lich im abgeholzten Garten. Zudemwurden im Haus einige Wasserhähneaufgedreht, sodass die Bausubstanzdurch Wasser von innen sowie durchRegen, Kälte und ständigen Windzugvon außen beschädigt wurde. Dasshier der Verfall des Objekts rasantfortschritt, konnte Anrainern und Be-hörden nicht entgehen.Nach mehreren Verhandlungen vorder Baupolizei über Umbau oder Neu-bau an dieser Liegenschaft bekamHerr Lenikus 2006 eine Abbruchge-nehmigung für dieses Haus erteilt,ausgestellt vom Büro Werner Fay-manns, damals amtsführender Stadt-rat von Wien für Wohnen, Wohnbau

In der Wiener Weinkultur hatteneinst zwei Häuser der Innenstadteine besondere Bedeutung. Sie tru-gen die Bezeichnung „Zur großenPresse“ (Sterngasse 7, ehemalsPreßgasse / Marc-Aurel-Straße 3,ehemals Krebsgasse) und „Zur klei-nen Presse“ (Sterngasse 5). JedenHerbst kamen Weinbauern auf demDonauweg in die Stadt und brachtenihre Trauben über den Salzgrieshierher, wo eine Weinpresse standund wo auch die Abgaben zu ent-richten waren.

Beide Häuser stammten aus dem16. Jahrhundert und wurden späterumgebaut. Sie überstanden die Ab-bruchwelle der Gründerzeit undsogar die Bomben des Jahres 1945,die den nahe gelegenen HohenMarkt in ein Trümmerfeld verwandelthatten. Zusammen mit dem Neu-städter Hof (Sterngasse 3) bildetensie eine architektonische Einheit rargewordenen echten Althausbestan-des und standen auch unter Denk-malschutz. Beste Voraussetzungenfür ihren Weiterbestand – sollte manmeinen.

Es kam anders. Über Wien ging imVollgefühl des österreichischen Wirt-schaftswunders und einer Moder -nisierungsmanie in den 1950/60erJahren eine wahre Abbruchwelle hin-weg. Den Spekulanten waren auchdie Sterngassen-Häuser im Weg.

Schade nur, dass manches nichtso rasch ging, wie sie sich das wünschten. In solchen Fällen halfman ein bisschen nach, um die Un-rettbarkeit des Objekts amtlich be-stätigt zu bekommen. GezielteVerwahrlosung trieb die Bewohner indie Flucht, 1961 wurden beide Häuser sogar teilweise abgedeckt.Für die Hausbesitzer, die Wohn- undSiedlungsgenossenschaft der Eisen-bahner, dann ein Baumeister Hahne-kamp, führte die Methode zum Ziel.Der Abbruch wurde bewilligt. Ein positives Statik-Gutachten derTech nischen Hochschule half daebenso wenig wie kritische Stim-men, mochten auch Prominente wieStadtplaner Prof. Roland Rainer zuihnen gehören. Denkmalschutz? DieHerren mögen müde gelächelthaben, als ihnen das Bundesdenk-malamt eine Strafverfügung von8.000 Schilling zustellte. Der ge-sichtslose Neubau anstelle derSterngassen-Häuser mit der Ein-und Ausfahrt der City-Garage ist in-direkt ein Beweis für einen herbenStadtbildverlust.

unverges sen

Dr. Edgard Haider

Denkmalschutz versus Spekulationswut: Der mühselige Kampf um ein Wiener Biedermeierhaus

Abb. 17: Sterngasse 7

Die Häuser der Sterngasse in Wien

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und Stadterneuerung. Dieser bevor-stehende Abbruch, dem das histori-sche Erscheinungsbild der Gasse zumOpfer gefallen wäre, veranlasste dieAnrainer, sich zu einer Interessens-gemeinschaft zusammenzuschließen.Die IG Sigmundsgasse, unterstütztauch von der grünen Bezirksvorste-hung, wies überaus tatkräftig in denMedien auf den be vorstehendenSkandal hin und erreichte zuletzt,dass die ganze Sigmundsgasse mitAusnahme der Nummer 16 unterDenkmalschutz gestellt wurde. DerAbriss war zunächst abgewendet. Beunruhigend für alle Anrainer, aberauch für jeden anderen BürgerWiens, wie sehr die Baupolizei (MA37) bereit ist, auf Grundlage schlam-piger Gutachten und unter Missach-tung juridischer Genauigkeit höchstparteiisch zu entscheiden, in diesemFall also dem Haus wider besserenWissens technische Abbruchreife zubescheinigen (nachzulesen im Be-richt von Prof. Alfred Pauser an denVorsitzenden des Denkmalbeirates,Prof. Friedmund Hueber, vgl. S. 4 f).

Im September letzten Jahres wurdendie Anrainer der Sigmundsgasse wie-der einmal von der Wiener Baupolizeigemeinsam mit Martin Lenikus undBaumeister Csorna zu einer Bauver-handlung geladen. Gegenstand derVerhandlung: „Geringfügige Abwei-chungen von der Bauordnung bei ei-nem zu errichtenden Neubau“ aufder Liegenschaft Sigmundsgasse 5.Die Bewohner der Gasse fragten sichnatürlich, wie denn ein Neubau ge-baut werden soll, wo doch ein denk-malgeschütztes Biedermeierhaus aufselbigem Grund steht. Hat Herr Leni-kus vergessen, dass ihm der Verwal-tungsgerichtshof am 24. März 2009trotz Fürsprache der Baupolizei dieAufhebung des Denkmalschutzes fürdieses Haus verweigert hat? Dassihm also per Bundesgesetz der Abrissverboten ist und er - im Gegenteil -für den Erhalt des Hauses endlichSorge zu tragen hat? Stattdessenwird ein Entwurf präsentiert, bei demauch der letzte bebaubare Fleckenrestlos ausgenützt werden soll. Auchsoll eine zweigeschossige Tiefgaragefür 24 Stellplätze entstehen, undhöher als früher wird das Hausselbstverständlich auch, man muss jawirtschaftlich rechnen. Die Anwesen-den sind fassungslos über einen et-waigen Abriss, die Baubehörde

kümmert das wenig, Gegenstand derVerhandlung sei hier nur der Neubau.Die Tatsache, dass das Haus unterDenk malschutz steht, ist der Behördeauch egal, das Bundesdenkmalamtist ja eine Bundesbehörde, und dieBaupolizei ein Amt der Stadt Wien,man kommuniziere nicht miteinander.Überraschend ist dann auch die Re-aktion von Herrn Lenikus auf die Sor-gen der Anrainer, dass die angren-zenden Häuser durch den Bau derzweigeschossigen Tiefgarage Scha-den nehmen oder teilweise einstürzenkönnten, und dass das Leben der da-rin wohnenden Menschen gefährdetsei: „Ihre Stellungnahme ist für michvöllig unerheblich.“Diese Verhandlung war dann auch dieWiederbelebungsstunde der IG Sig-mundsgasse, die seither unermüdlichin den Medien auf die Situation auf-merksam zu machen ver sucht, undder Mentalität eines Herrn Lenikusmit Hartnäckigkeit entgegentritt.Nicht ohne Erfolg, wie es scheint: Dervom Ministerium für Unterricht undKunst beauftragte Beirat des Bundes-denkmalamtes, der das Ministeriumletztinstanzlich über die Aufhebungdes Denkmalschutzes beraten soll,hat sich wie es scheint abermals füreine Erhaltung des Hauses ausge-sprochen. Die noch vor wenigen Wo-chen bei der Bauverhandlung beob -achtete Halsstarrigkeit des Herrn Lenikus, und seine Überzeugung denNeubau durchsetzen zu können,scheinen gebrochen. Man hört, er will verkaufen.

Mag. Florian BernerSprecher der IG Sigmundsgasse

Abb. 18: Der Streitfall Sigmundsgasse 5

Abb. 19: Das Ensemble Sigmundsgasse

Unterstützen Sie die Erhaltung gefährdeterKulturgüter!Die Initiative Denkmalschutzfreut sich über jedes neue Mit-glied! Auch Spenden sind herzlichwillkommen! Mitgliedsbeitrag2010: € 20 bzw. € 25. Mit € 250werden Sie zum Förderer.Initiative DenkmalschutzBankverbindung: BLZ 20111,Konto-Nr. 28938762500

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Abschied vom SchubertturmAllen Protesten von Anrainern zumTrotz wird das Projekt „Wohnen amSchubertturm“ in der Erdberg straße 17(1030 Wien) nun doch verwirklicht.Nachdem das Grundstück, welcheseine der letzten Grünflächen Erd-bergs enthielt und dazu mit dem ehe-maligen Wohnhaus Franz Schubertsein wichtiges Kulturerbe beherbergt,verkauft wurde, konnte leiderniemand verhindern, dass auch einsolches Juwel lukrativen Neubauplä-nen zum Opfer fällt. Statt das historische Gebäude nach demVorbild des Mozarthauses im erstenBezirk zu sanieren und den Musik -interessierten aus aller Welt als Sehenswürdigkeit anzubieten, wurdeein Verfall der Gemäuer toleriert,

indem Fenster offen stehen gelassenwurden, und gab so der Witterungund den Tauben die Chance, das Übrige zu tun.Das Grundstück, dessen neuer Eigen-tümer die St. Josef Entwicklungsge-sellschaft ist, wurde im Eilverfahrenvon Grünland auf Bauland umgewid-met. Was den Grünraum betrifft,wurde nach einer Besichtigung durchStadtrat Schicker das Versprechengegeben, die Grünfläche zu erhaltenund der Öffentlichkeit zugänglich zumachen. Den Bauplänen kann manjedoch entnehmen, dass die Garten-anlagen als Hausgärten ausschließ-lich für die Luxuswohnungsbesitzernutzbar sein werden. Das geplanteBauvorhaben wird 73 Wohnungen

umfassen. Das denkmalgeschütz teHaus, in dem Schubert seine be-rühmte Kantate „Prometheus“ kom-poniert hat, soll teilweise abgerissenund vom Neubau regelrecht einge-quetscht nur mehr von der Erdbergstraße sichtbar sein.Auf die alten Bäume des Anwesenswurde nur auf dem Papier, in einemBeschluss des Bezirksrates, Rücksichtgenommen – tatsächlich war daserste Unterfangen der Abrissfirmagleich am ersten Bautag, einen drei-stämmigen Ahorn- und einen mäch-tigen Kastanienbaum mit demBagger niederzureissen.

Sprecher der BI Schuberthaus

„…als Arrestant in meinem Zim-mer in Erdberg componiert“Das (Schubert-)Haus Erdberg-straße 17 in Wien

Der dritte Bezirk verfügt(e) mit demHaus Erdbergstraße 17 über eineerstrangige Gedenkstätte für FranzSchubert, wie dessen eigene sowiedie Zeugnisse seiner Freunde Josefvon Spaun, Josef Wilhelm Witteczek,Johann Mayrhofer, Franz Grillparzerund Ignaz Castelli belegen. Das um 1777 auf ehemaligen Wein-gartengründen erbaute Haus (da-mals Erdbergstraße 92) gelangte1810 in den Besitz der Gattin desUniversitätsprofessors Heinrich JosefWatteroth (1756-1819) und stand –nicht zuletzt aufgrund seiner (Gar-ten-)Lage – im Mittelpunkt vielfälti-ger gesellschaftlicher Veranstaltun-gen. Zu den Schülern des Rechtsge-lehrten und Statistikers (!) zähltenSchuberts Freunde Josef von Spaun(1788-1865) und Josef Wilhelm Witteczek (1787-1859).

Schubert bezog offenbar für mehrereWochen in den Monaten Mai-Juni1816 ein Zimmer in diesem archi-tektonisch so bemerkenswertenHaus, wie aus seinen eigenen Tage-buch- und Autographeneintragungenhervorgeht. Die plakativ ver wendeteBezeichnung „Schubertturm“ ist irre führend, denn Schubert be wohn te– nach O.E. Deutsch – ein Zimmer imzweiten Stock unter dem Turm. Lau-nig weist Schubert auf das eigen-tümlich-martialische Erscheinungsbild

dieses Gebäudes hin, in dem er amEnde der Niederschrift seiner hierentstandenen „6 Ecossaisen für Kla-vier“ (D 421) vermerkt: „Als Arres-tant in meinem Zimmer in Erdbergcomponirt. Mai 1816 …Gott sey Lobu. Dank.“ Ein weiteres, für den neun-zehnjährigen Komponisten äußerstbedeutsames Ereignis verknüpft sich

mit dieser Erdberger Gedenkstätte,wie Schubert in seinem Tage buchunter dem Datum 17. Juni 1816 do-kumentiert: „an diesem Tage com-ponierte ich das erste Mal fürGeld“(!) Es handelte sich dabei umein Dedikationswerk für den Haus-besitzer, das dessen Studenten zur„Namensfeyer“ bei Schubert in Auf-trag gegeben hatten – die Kantate„Prometheus“ (D 451). Schubert er-hielt das beachtliche Honorar von100 fl. Die Aufführung sollte im –derzeit von der Straße (noch) ein-sehbaren – Garten stattfinden, muss-te aber wegen Schlechtwetters ver-schoben werden. Diese erfolgte dann

am 24. Juli 1816 unter der Leitungdes Komponisten und der Mitwirkungvon Studenten und Freunden zu ei-nem Zeitpunkt, da Schubert schonnicht mehr dort wohnte. Das Werk –für Chor und Orchester – ist leiderseit Schuberts Tod verschollen.Franz Schubert hat also eine fürseine künstlerische Zukunft, für denBeruf des „Tonkünstlers“ („ich bin fürnichts als das Componieren auf dieWelt gekommen“) entscheidendeWeichenstellung durch seinen Auf -ent halt in Erdberg in den Mai-Juni wochen des Jahres 1816erfahren. Mit Spaun, Witteczek undMayrhofer war der innerste Kern desSchubert-Kreises im WatterothschenHause versammelt, hier kam esauch zu jenen ersten Veranstaltun-gen, die späterhin als „Schuberti -aden“ firmierten.

Durch sein architektonisches Er-scheinungsbild mit den für Wien da-mals neuartigen französischenMansarden („gebrochenes Dach“)und dem pittoresken Turm bildetedieses Gebäude gewissermaßeneinen urbanen Markstein am Ein-gang zum dörflich strukturiertenErdberg. Als solcher vermochte das„Haus mit dem Turm“ auch vor demHintergrund der monumentalen Feu-ermauer des Neubaus bis in die un-mittelbare Gegenwart zu beein-drucken.

Hofrat Dr. Joseph Gmeiner

Eine Langfassung des Artikels finden Sie aufunserer Internet-Seite: http://www.idms.at

Abb. 20: Lithographie von Joseph Kriehuber

Gerhard Grausam

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Widmungsgeschichte der Häuser Einsiedeleigasse 4 und 6 – Genealogie eines Kompromisses in Hietzing Gestern ein Streckhof in Bauernhand,dann eine Ruine mitten in begehr-tem Bauland, schließlich verstümmeltzum Baufortsatz eines modernenWohnhausprojekts. Das Schicksal derOber St. Veiter Häuser Einsiedelei-gasse 4–6 ist ein leider abschrecken-des Beispiel dafür, wie mitschüt zenswerter Bausubstanz in denWiener Schutzzonen umgegangenwird. Die Schutzzone Ober St. Veitumfasst seit 1978 den Kernbereichdes alten Dorfes. Dieses war einst einBauerndorf, in das sich nach undnach die Häuser von Gewerbetrei-benden und wohlhabenderen Bür-gern einfügten. Der einstigeCharakter des Angerdorfes ging mitder zunehmenden Einwölbung desMarienbaches verloren, die Häuserbekamen einen Stock mehr; dieGründerzeit brachte noch mehrere.Im Gegensatz zu anderen BereichenWiens wurden bis Ende des 19. Jahr-hunderts in Ober St. Veit nur wenigeZinshäuser errichtet, sodass sich diebauliche Struktur langsamer verän-derte als anderswo. Erst das Sied-lungsdenken der Nachkriegszeitzerstörte viele der verbliebenen En-sembles nachhaltig. Im Bereich derunteren Einsiedeleigasse reiht sichein Sammelsurium von Bauten unter-schiedlichster Art und Höhe aneinan-der, ein paar verkörpern noch denHang zum Schönen, die anderenschon den Hang zur Rendite. Im Plandokument 5553 vom 8. No-vember 1978 war über den StreckhofEinsiedeleigasse 4 eine Bauhöhe bis10,5 m eingetragen. Das Plandoku-ment Nr. 6842 vom 30. 10. 1995 saheine reduzierte Bauhöhe von 6,5 mvor. Die folgenden Jahre waren vombehördlich nahezu ungehindertenVerfall der – schon im FranziszeischenKatasterplan enthaltenen – Streck-höfe mit dem vermutlichen Ziel eineswirtschaftlichen oder technischen Ab-bruchs gekennzeichnet.Ein Entwurf zum Plandokument 7654im Jahr 2005 sah wieder erweiterteVerbauungsmöglichkeiten vor, unteranderem eine Bauhöhe von 7,5 m.Unter Ausnützung aller Möglichkeitender Wiener Bauordnung wäre man zueiner Firsthöhe (oberster Abschluss)von 13 m gekommen, bei fallendemGelände sogar von über 14 m. DasSchutzzonen-Feigenblatt bestand in

der Rückversetzung des Gebäuderie-gels und dem Erhalt des vorderenTeiles der Streckhöfe. Der Wiesen-streifen auf der anderen Gebäude-seite wurde damit zum Nachteil desgemeinsamen Grünraumes aller An-rainer verringert. Eine von RudolfWawra initiierte Liste mit 900 Unter-schriften, die gegen die geplantenUmwidmungen im historischen KernOber St. Veits protestierten, wurdedem damaligen Vorsitzenden desBauausschusses für den 13. Bezirk,Herrn Ing. Mag. Bernhard Dworak,übergeben. Am 22. März 2006 gab es eine Bür-gerversammlung im Festsaal der Be-zirksvorstehung Hietzing. Aus denReihen der BürgerInnen sowie vonFPÖ und den Grünen kamen negativeStellungnahmen: Der geplante Bauim Hintergrund wird einfach zu hoch,die „Restteile” der alten Streckhöfewirkten auf den Betrachter wie eineKulisse. Nach Angabe der Bauwerber(Raiffeisen Leasing) würde aber einBau von geringerer Höhe unrentabel.Die Renovierung bzw. der Abriss unddie Neuerrichtung der verbleibendenTeile der Streckhöfe kosten viel Geld.

Das übliche Dilemma also: Grund-stückspreise wurden durch kühneErwartungen hochgetrieben, derBau muss dem dann folgen. Das Re-sultat der heute gültigen Flächenwid-mung kann anhand des folgendenFotos betrachtet werden. Was allge-

mein als „Kompromiss” bezeichnetwird und bezirksintern politische Ein-stimmigkeit fand, kann keinesfalls alsim Sinne des Schutzzonengedankensgesehen werden. Die drei Fortsätzedes in den knappen Freiraum gestell-ten Wohnbaublocks haben nichtsmehr mit den „natürlichen Gegeben-heiten, der historischen Struktur undder prägenden Bausubstanz” (Erhal-tungsziele des Schutzzonenmodells)der einstigen Streckhöfe zu tun. Auchder 4. Gedanke der Schutzzonen wirdverleugnet: die Vielfalt der Funktionen.Es sei denn, man sieht einen Müll -raum als schützenswerte Funktion.

Schutzzonen sollen charakteristischeGebäudeensembles vor Abbruch oderÜberformung bewahren. Die Schutz-zonen in Wien sind ein Ergebnis derWeitsicht Roland Rainers. Er warStadtplaner von 1958-1963, seinegroße Tat war die Verwerfung derStadtregulierungspläne ab 1893, dieja die Schleifung sogar eines Teilesder historischen Innenstadt und auchder alten Ortskerne wie z. B. Döbling,Grinzing, Nussdorf und natürlichauch Hietzing und Ober St. Veit ermöglicht hätten. Auf die Frage eines Bezirksblattes:„Was würden Sie an Hietzing gerneändern?” antwortete Prof. Rainer:„Nichts”.

Dr. Josef Holzapfel / Rudolf Wawrahttp://www.1133.at

Abb. 21: Der fragwürdige Kompromiss zwischen alter Bauernkultur undmodernem Standardwohnbau, Einsiedeleigasse 4-6 in Wien-Hietzing

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Eine revolutionäre Wohnidee inder VorstadtEs begann im Jahr 1860. Wer es sichleisten konnte, wohnte damals in derWiener Innenstadt, aber die Stadtwar eng und die Mieten oft uner-schwinglich hoch. Die Ära der Ring-straßenbauten hatte gerade be gon -nen, überall schossen prunkvolle Paläste aus dem Boden. Der Star-Architekt der späteren Ringstraßen-bauten, Heinrich Ritter von Ferstelund der Kunsthistoriker Rudolf vonEitelberger veröffentlichten eineSchrift, wie das Wohnungsproblem inder engen Innenstadt gelöst werden

könnte: sie propagierten den Bauvon relativ preisgünstigen Ein- oderZweifamilienhäusern in der Vorstadt,die ein gesundes Leben in frischerLuft, inmitten von grünen Gärten er-möglichen würden. Die Idee wurdepositiv aufgenommen und so initiierteFerstel im Jahr 1872 die Gründungdes Wiener Cottage Vereins, der –ohne Gewinnabsicht – Gründe an denAbhängen der Türkenschanze auf-kaufte, parzellierte und darauf nachden Plänen der vereinseigenen Bau-kanzlei Familienhäuser errichtete undan seine Mitglieder verkaufte. DasEcho auf die Pläne war groß und trotzfinanzieller Probleme entstand schonin den ersten 18 Monaten eine streng

rechteckig angelegte Siedlung mit 50Häusern zwischen der heutigen Hai-zingergasse, Cottagegasse, Sternwar-testraße und Gymnasiumstraße imheutigen 18. Wiener Bezirk. Die Häu-ser waren in vier Blöcken angeordnet,hatten alle einen Vorgarten und warenso angelegt, dass in der Mitte des je-weiligen Blocks eine große, zusam-menhängende Gartenfläche entstand.Die Häuser waren für eine oder höchs-tens zwei Familien konzipiert und einStockwerk hoch; für spätere Baupe-rioden ließ der Cottage Verein maximalzwei Stockwerke zu, wobei unter demDach noch ein oder zwei Mansarden-

zimmer möglich waren. Die Eigentü-mer mussten sich gegenseitig imGrundbuch verpflichten, „keine Bautenaufzuführen, welche auch nur einemder übrigen Cottage-Besitzer die freieAussicht, das Licht und den Genußfrischer Luft benehmen würde.“

Die erste BauperiodeKarl Ritter von Borkovski leitete dieBaukanzlei des Vereins und er wares, der praktisch alle Häuser ent-warf und auch die Bauausführungüberwachte. Die Häuser der erstenBauperiode waren relativ schlicht undzweckmäßig entworfen, man orien-tierte sich am Vorbild der englischen„Cottages“, also einfachen Landhäu-

sern für je eine Familie. Trotzdemversuchte man, die Fassaden mit Er-kern, Balkonen, Veranden, Giebeln,Risaliten und gelegentlich auchTürmchen und Türmen möglichst ab-wechslungsreich zu gestalten. DasKlientel des Cottage Vereins war derMittelstand, - gehobene Beamte, Of-fiziere, Doctoren und Kaufleute, wiees statutengemäß festgehalten ist.Mit der Zeit wurde es schick, im Cot-tage zu wohnen und zahlreicheKünstler, Ärzte, Professoren, Indus-trielle, Rechtsanwälte und Notare sie-delten sich hier an. Josef Kainz,Heinrich Schnitzler, die Thimig-Dy-nastie, Schmutzer, Kálmán, Salten,Korngold, Heesters und Kralik wohn-ten hier, Wissenschaftler von Welt-geltung wie Boltzmann, Pauli oderTschermak zogen nach. Es herrschtelebhafter gesellschaftlicher Verkehrmit Salons, Dichterlesungen, Musik-abenden, Theateraufführungen undVorträgen. Die Villen in den folgen-den Bauperioden wurden aufwendi-ger und repräsentativer gestaltet.Man beauftragte für die Entwürfe Ar-chitekten wie Robert Oerley, AdolfLoos und die Theater ArchitektenFellner und Helmer. Ferstel selbstbaute für sich eine Villa, die späterals Mädchenpensionat diente.Man verwendete für die Fassaden mitVorliebe historisierende Stilrichtun-gen mit gotischen, barocken undselbst antiken Elementen, die beialler Buntheit ein einheitliches, ge-schlossenes Ensemble bilden, was zueinem Großteil auf die vom CottageVerein vorgeschriebenen Baurichtli-nien zurück zu führen ist. Es stellt einarchitektonisch und stadtgeschicht-lich wertvolles Kulturdenkmal dar,das das bürgerliche Lebensgefühl amEnde des 19. Jahrhunderts widerspie-gelt.

Cottage–Servitut: Ensembleschutz schon damalsBeim Ankauf der Cottage-Grundstü-cke mussten sich die Mitglieder ent-weder gegenseitig, zu Gunsten desVereins oder gegenüber den Gemein-den zu Regeln für den Bau der Häu-ser oder für deren spätere eventuelleUmgestaltung verpflichten. Es han-delte sich dabei um die so genanntenCottage-Servitute, mit denen derVerein einen Teil der später geschaf-fenen Bauordnung für Wien aberauch die Schutzzonen Bestimmungen

Wer schützt das Cottage in Währing und Döbling?

Abb. 22: Die Kálmán-Villa im Wiener Cottage, Hasenauerstraße 29

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vorweg nahm. Die Servitute warenanfangs relativ allgemein formuliertund wurden mit der Zeit immer ge-nauer festgelegt. Es waren Vorgär-ten, die seitlichen Abstände derHäuser vorgeschrieben, es sollten Fa-milienhäuser mit maximal zweiStockwerken sein, und zwar in derArt, wie sie der Wiener Cottage Ver-ein auf den Nachbarparzellen bereitshergestellt hatte bzw. es solle nur jeein Gebäude im „Cottage Style er-richtet werden“ etc. Diese Servitutesind auch heute noch gültig und bie-ten de facto die einzige Handhabe,um gegen Verletzungen der Schutz-zone im Cottage anzukämpfen.

Bausünden und Schutzzonen- Bestimmung – ein SkandalDer zweite Weltkrieg hat leider auchin das Cottage große Wunden geris-sen. Nach dem Krieg war die Woh-nungsnot groß und man baute in dieentstandenen Lücken rasch undzweckmäßig aber in einer Art, die dasAuge des Cottage–Besuchers emp-findlich schmerzt. Es folgte die Im-mobilienbranche, die das Geschäftmit den begehrten Cottage–Wohnun-gen erkannte. Es wurde ohne Rück-sicht auf den Stil der benachbarten,historisch wertvolle Villen gebaut, nurmit dem Ziel, in die gerade noch er-laubte Kubatur möglichst viele Wohn-Quadratmeter unter zu bringen.1972 wurde in Wien das ersteSchutzzonengesetz, die "Altstadter-haltungsnovelle", als Teil der WienerBauordnung verabschiedet, unddamit die Möglichkeit der Errichtungvon Schutzzonen geschaffen. In denfolgenden Jahren legten namhafteArchitekten besonders schützens-werte Gebiete in Wien fest, insge-samt wurden 115 Schutzzonendefiniert, das Cottage ist eine dieserSchutzzonen. Die Idee war, den bau-lichen Charakter, die historischenStrukturen und die prägende Bau-substanz der geschützten Ensembleszu erhalten. Bauliche Änderungenund Neubauten sollten sich harmo-nisch in die bestehenden Struktureneinfügen.

Wien ist natürlich anders. Der gut-gläubige Bürger würde erwarten,dass nunmehr die Baubehörde, aus-gestattet mit dem notwendigen Rüst-zeug an Verordnungen, in akribischerWeise darauf achtet, dass die Harmo-nie der historischen Ensembles erhal-ten bleibt und kein unsensibler

Spekulationsbau zwischen die zumTeil liebevoll renovierten Villen ge-zwängt wird. Dem ist leider nicht so,und so müssen Anrainer, Interes-sensgruppen und auch der CottageVerein immer wieder versuchen, sichgegen mächtige Baulobbies, gegenmit der Rathausbürokratie gut ver-netzte Architekten und letztlichgegen die Baubehörde durchzuset-zen, wobei man meist auf verlorenemPosten steht und kaum Aussicht aufErfolg hat. Dafür gibt es mehrereGründe.

1. Die Bauordnung für Wien. Im Zu-sammenhang mit der 1987 erfolgtenNovellierung der Wiener Bauordnungkann heute auf Basis des zentralenParagraphen §85(5) jedes Bauwerkin Schutzzonen errichtet werden, so-lange ihm von der MA 19 der An-spruch "zeitgemäß" attestiert wird.

2. Die ästhetische Beurteilung eineseingereichten Bauprojekts erfolgt al-lein durch einen vom Magistrat be-stellten Beamten der MA 19, der einegutachterliche Stellungnahme abgibt.Es gibt gegen seine einsame Ent-scheidung keine übergeordnete In-stanz oder Kontrollfunktion, keineRekursmöglichkeit.3. Jene Bürger, die von einem Neu-bauprojekt am meisten betroffen sind- Anrainer, die Bewohner des Viertels(deren Liegenschaften häufig durchdie Neubauten massiv an Wert verlie-ren), auch die Bezirksverwaltungselbst haben, was die äußere Gestal-tung eines Bauwerks betrifft, keiner-lei Einspruchsrecht. Es ist dies, wie esim Juristen-Deutsch heißt, kein sub-jektiv öffentliches Recht, das in derBauverhandlung geltend gemacht

werden könnte und auf das man sichbei der Bauoberbehörde oder beimVerwaltungsgerichtshof berufenkönnte.Zusammengefasst: Die im WienerGemeinderat durchgeboxte Novellie-rung der Bauordnung ("Lex Hollein")kann, gemessen an der ursprüngli-chen Intention bei der Abfassung desSchutzzonen-Paragraphen, bei allemRespekt, nur als Skandal bezeichnetwerden. Es gibt im Bauverfahrenweder für Anrainer noch für den Ver-ein und auf Basis der Bauordnungnicht einmal für die Baupolizei eineMöglichkeit, Projekte, die nicht in dasEnsemble passen, zu verhindern, auchwenn diese das Ensemble in einerSchutzzone aufs Gröbste stören.

Cottage-Servitute heuteDie bereits erwähnten Cottage-Servi-tute sind für den Cottage Verein dieeinzige Möglichkeit, um auf dem zivi-len Rechtsweg die ärgsten geplantenBausünden zu verhindern. Gegen-wärtig laufen im Zusammenhang miteinem Neubau in der Cottagegasse50A seit dem September 2005 (!)zwei Servitutsprozesse, die bereitsdurch alle drei Instanzen gegangensind. Es geht um einen Appartment-bau mit fünf Vollgeschossen, wobeigemäß Bauklasse 2 und auf Basis derServitute nur ein Familienhaus mitmaximal 2 Stockwerken zulässig ist. In der Weimarerstraße 72 steht diefrühere „Schönbauer“-Villa, in der derbekannte Chirurg mit seiner Familiewohnte, eine schöne, charakteristi-sche Cottage Villa. Sie soll zur Hälftemit einer Alu-Glas Fassade umman-telt werden; die Baugenehmigungexistiert, weder der Verein noch dieProteste der Anrainer hatten eineChance, diesen Plan zu verhindern,mit dem das Cottage Ensemble wei-ter zerstört wird. Dies sind nur zweiBeispiele aus jüngster Zeit.Vielleicht gelingt es einmal einem be-gnadeten Architekten, im Cottageeinen modernen Bau zu realisieren,der sich – obwohl modern – harmo-nisch in das Ensemble einfügt unddieses nicht stört. Andere europäi-sche Städte haben es vorgezeigt,warum sollte es nicht eines Tages inWien gelingen?

Dipl. Ing. Gerhard Foersterhttp://www.cottageverein.at

iD-Führung durch das Cottageam 29.5.2010 (siehe S. 2)

Abb. 23: Der umstrittene Neubau Cottagegasse 50a

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Die aktuellen Bemühungen um denErhalt des berühmtesten WienerWeindorfes gehen zurück auf dasJahr 1973, in dem sich die Grinzingerin einer Volksbefragung für die Er-haltung des Dorfcharakters und einensofortigen Baustopp aussprachen

(aktueller Anlass war der Abbruchhistorischer Winzerhäuser im Orts-kern und die Errichtung neuer Wohn-bauten an ihrer Stelle). 1975 folgtedie Erstellung eines „Grinzing-Plans“durch den Architekten Gustav Peichlmit der Planung einer „Fußgeher-zone“ und Vorschlägen zur Neuge-staltung des Grinzinger Dorfplatzes.Die erste Fassung einer „SchutzzoneGrinzing“ liegt schließlich im Plan 45des „Atlas der historischen Schutzzo-nen in Österreich II“, herausgegebenvom Bundesdenkmalamt und demKulturamt der Stadt Wien aus demJahr 1981 vor. Im Vergleich dazuwurde im Plandokument 5781 desFlächenwidmungs- und Bebauungs-plans vom 3.6.1985 die angegebeneSchutzzone nach Norden bis zumRingweg und nach Süden bis zurStrassergasse erweitert, auch wur-den die Häuser Nr. 1 bis Nr. 17 derGrinzinger Straße einbezogen.Trotzdem blieb die Schutzzone wiebereits 1981 im Wesentlichen auf denOrtskern beschränkt, obgleich im Be-gleittext zu Plan 45 nicht nur auf dieExistenz herrschaftlicher Ansitze unddie spätgotische Kirche im Kern des„grabenartigen Längsangerdorfes amNesselbach“, das „aus Weinhauerhäu-sern unterschiedlicher Entstehung-zeit“ bestehe, hingewiesen wird, son-

dern auch darauf, dass sich der „in-mitten eines hervorragenden Wein-baugebietes liegende Ort seit dem18. Jht. zu einem beliebten Ausflugs-ziel entwickelt hat“. Ziel der Ausflügeder Wiener Bevölkerung waren abernicht nur die Buschenschänken im Ort

selbst, sondern vor allem auch dieauf den Höhen oberhalb von Grinzingnächst den Ansitzen von Himmel, Co-benzl, Krapfenwaldl und Bellevue in-mitten ausgedehnter Gartenanlagenbefindlichen Meiereien und Gaststät-ten mit Vergnügungsattraktionen desBiedermeier.Beredtes Zeugnis für die EntwicklungGrinzings zum Sommerfrischen-Wohn-ort ist auch der Bau des Casinosnordwestlich des Dorfangers von1842. So erkennt der Begleittext zuPlan 45 auch die Bedeutung dieserEntwicklung: „An den Ortskern schlie-ßen allseits Landhäuser und Villendes 19. und 20. Jhts. an“ und sagtferner: „Heute stellt Grinzing mitseinen zahlreichen mehr oder wenigertypischen Heurigen eine besondereFremdenverkehrsattraktion dar undist zugleich ein exklusives Wohnge-biet“. Dennoch umfasst die Schutzzone Grin-zing bis heute, also auch nach derNovellierung des Jahres 2005, kaumwesentlich mehr als den Häuserbe-stand des Franziszeischen Katastersaus dem Jahr 1819, wie auch dasjüngste Plandokument, die „Basisin-ventarisierung Schutzzone Grinzing“durch „Wehdorn Architekten“ aus demJahr 2007 zeigt. Gegenüber 1985sind wesentliche Teile der Strasser-

gasse wieder freigegeben, an derGrinzinger Straße ist zwar die süd-seitige Häuserzeile im unteren Ab-schnitt einbezogen, doch ist die heutegültige Grenzziehung der Schutzzonebei weitem nicht ausreichend.

Es geht nicht an, dass nächstgele-gene, jedoch außerhalb der Schutz-zone befindliche Bauten, dieentweder den traditionellen Hausty-pus des Winzerortes oder aber idylli-sche Landhäuser des Biedermeierund Historismus repräsentieren, inNacht- und Nebelaktionen einfachabgerissen werden können – ganz zuschweigen von der Vielzahl schüt-zenswerter Villen des Historismus(z.B. ehem. Hämmerle-Villa, vgl. S.7), des secessionistisch beeinflusstenHeimatstils, der Neuen Sachlichkeit(ehem. Jaray-Villa in der Bretschnei-dergasse Nr. 2), aber auch derschlichten Moderne der 1950er und60er Jahre, die aufgrund der gelten-den Bestimmungen ohne Weiteres

abgetragen und durch zumeist ge-sichtslose monströse Neubauten er-setzt werden können. Gerade derBaubestand an den Straßenzügen,die außerhalb des Ortskerns vonGrinzing in die Weinberge führen, istmindestens genauso bedeutend fürdie Erhaltung der einzigartigen Kul-turlandschaft wie der Ortskern selbstund verdient ganz besonderenSchutz, vor allem auch, was die Ein-bindung in das Weinbaugebiet be-trifft.

Dr. Margareta Vyoral-Tschapka

iD-Führung durch Grinzing am 19.6.2010 (siehe S. 2)

Grinzing und seine Schutzzone

Abb. 24: Die Jaray-Villa während des Abbruchs, Juli 2008

Abb. 25: Die aktuell in Bau befindlicheWohnhausanlage anstelle der Jaray-Villa

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Nachrichten der Initiative Denkmalschutz – Nr. 04 / Februar 2010

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Am Fuße des Leopoldsberges, der ur-sprünglich „Chalwenperg“ (Kahlen-berg) hieß, liegt das alte Kahlen-bergerdorf. Viele Ried- und Weingar-tenbezeichnungen, die man teilweisenoch heute kennt, lassen sich bis ins13. Jhdt. zurückverfolgen. Bis auf diestark frequentierte Autoschnellstraßeund die Franz-Josefs-Bahn, die dasKahlenbergerdorf vom Donaustromabschneiden, und einigen Bausündenhat sich das „Dörfl“ seine Liebens-würdigkeit weitgehend bewahrt.Doch es ziehen dunkle Wolken überden Leopoldsberg und das Kahlen-bergerdörfl.Der „alten Schule“ Wigandgasse 29droht der Abriss. Von 1949 bis 1953besuchte ich diese Volksschule imKahlenbergerdorf. Der denkmalge-schützte Bau aus dem Jahre 1899, inFormen der Neorenaissance errichtet,steht in einer Schutzzone und hatzwei Weltkriege überlebt. Eigentümerder ehemaligen Volksschule ist dasStift Klosterneuburg. Das Baurechtwurde laut Kronenzeitung vom 7. April2009 auf 100 Jahre einem Vertrags-partner überschrieben. Diesem stehtdie alte Volksschule für geplanteReihen häuser im Weg. Ein leider sehr verbreiteter Vorgangwiederholt sich auch hier: Man lässtein denkmalgeschütztes Gebäude solange verfallen, bis es abgerissenwerden muss. Im Falle der Volks-schule Kahlenbergerdorf ist die sogenannte „technische Abbruchreife“gegeben. Dies hat die MA 37 aufGrund eines Gutachtens konstatiert.Auf Grund dieser bescheidmäßigenFeststellung sind der MA 19, zustän-dig für Schutzzonen, die Hände ge-bunden, da in dieses baube hörd-lichen Verfahren die MA 19 nicht ein-bezogen ist.Die alte Volksschule Kahlenberger-dorf ist denkmalgeschützt und stehtin einer Schutzzone. Doch werschützt dieses Bauwerk wirklich? DasBundesdenkmalamt hat die alteSchule zur Prüfung an den Denkmal-schutzbeirat übertragen. Derzeit wirddort geprüft. Auch ich wurde in dieserVolksschule oft geprüft. Es wäre ander Zeit, dem Bundesdenkmalamtmehr Kompetenzen zu geben. Fällt die Schule, droht der Abriss vonweiteren historisch wertvollen unddenkmalgeschützten Gebäuden. Auchhier wird es wieder Gutachter geben,

die eine techni-sche Abbruchreifefeststellen, etwabeim auf demgleichen Platzl be-findlichen HausBloschgasse 1.Das aus dem Mit-tela l t e r s t am-mende Haus miteiner Fassade mitreicher Putzfeld-gliederung ausdem 17. Jhdt. istderzeit nicht be-wohnt. Weitersdas Haus Blosch-gasse 3, dessenFassade Steinlai-bungen, Sgraffiti-dekor und die Jah reszahl 1617 auf-weist, und das Haus Wigandgasse 37mit mittelalterlichen Teilen, einemPortal mit Stifts- und Abtwappen so-wie der Jahreszahl 1710. Dies ist nurein kleiner Auszug aus dem histori-schen Ortskern, der stark gefährdetist. Wenn ein Gutachter allen ge-schützten Gebäuden im Kahlenber-gerdorf eine technische Abbruchreifezuspricht, bleibt vom historischenOrtsbild nicht mehr viel übrig. Dafürist wertvolles Bauland in Sicht!Über dem Dörfl thront der Leopolds-berg mit Resten der alten Burg. Er-wähnt wurde diese Burg bereits1248. Teilweise ist sie von mittelal-terlichen Wehrmauern umgeben, dieReste des Palas stammen aus dem13. Jhdt. Im Jahr 2010 sollen die Ge-bäude als Kloster-Hotel für „Be-tuchte“ neu verwertet werden.

Ähnlich der massiven und viel zuhohen Verbauung des Kahlenbergesist auch am Leopoldsberg nichtsGutes zu erwarten.In einem Text von Heimito von Dode-rer, dem Autor der „Strudlhofstiege“(deren Erbauung sich heuer zum100. Mal jährt) heißt es: „Viel ist hin-gesunken uns zur Trauer und dasSchöne zeigt die kleinste Dauer.“ Ver-suchen wir in diesem Sinne, dasSchöne zu retten. An alle Verantwort-lichen sei appelliert: Retten Sie diealte Schule und damit den histori-schen Ortskern von Kahlenberger-dorf!

Mag. Hermann Härtel

iD-Weihnachtsfeier mit Führungin Kahlenbergerdorf Ende November2010 geplant

„Meine“ Volksschule in Kahlenbergerdorf vor dem Abriss !

Abb. 26: Die vom Abbruch bedrohte Volksschule

Abb. 27: Schulklasse 1952. Der Autor sitzt in der zweiten Bank, zweiter von rechts

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Floridsdorf, der 21. Bezirk Wiens,wurde erst vor etwas mehr als 100Jahren, zur Jahreswende 1904/05,eingemeindet. Davor waren seinespäteren Bestandteile niederösterrei-chische Bauerndörfer, deren Entsteh -ung auf das 11. und 12. Jahrhundertzurückging. In den alten Ortskernenvon Stammersdorf, Leopoldau oderGroßjedlersdorf ist die Struktur dieserDörfer noch heute gut nachzuvollzie-hen. Das "eigentliche" Floridsdorfwurde (in etwa entlang der heutigenSchlosshofer Straße) ebenso wie der(1874 angeschlossene) NachbarortJedlersdorf am Spitz (in der Gabelungvon Brünner und Prager Straße) inden 1780er-Jahren gegründet. Ge-meinsam mit Jedlesee und den in der2. Hälfte des 19. Jahrhunderts ent-standenen Gebieten Donaufeld undNeujedlersdorf entstand 1894 dieGroßgemeinde Floridsdorf, die1904/05 mit Großjedlersdorf undLeopoldau den neuen 21. Bezirk bil-dete. Strebersdorf kam 1910/11hinzu, Stammersdorf und der Bruck-haufen 1938. Heute hat Floridsdorfeine Fläche von 44,5 km² und ist da-mit der flächenmäßig zweitgrößte Be-zirk Wiens.Der Wandel vom landwirtschaftlichgeprägten Gebiet zum Industriezen-trum trat als Folge der Errichtung derBahnlinien (Nord- und Nordwest-bahn) und vor allem der Donauregu-lierung 1870-75 ein. Die Entwicklungder Bevölkerung auf dem heutigenGebiet des 21. Bezirks (Quelle: Sta-tistisches Jahrbuch der Stadt Wien)

macht dies deutlich: Gab es 1869erst 12.022 EinwohnerInnen, so stiegderen Zahl bis 1910 auf 62.154 - dasist mehr als das Fünffache - an. Imdarauf folgenden halben Jahrhundertgab es etwas weniger starke Verän-derungen (1951: 68.204 Ew.), dochseither ist neuerlich ein vor allemdurch die forcierte Neubautätigkeitbedingter Zuwachs auf 139.729 Ew.(2008) zu verzeichnen. Tendenz stei-gend: in SPÖ-internen Strategiepa-pieren wird von einem Zuwachs auf180.000 bis 190.000 EinwohnerInnenbis 2030 gesprochen.

Auswirkungen auf die Bausub-stanz

Wie wirken sich die oben skizziertenhistorischen und demografischenRahmenbedingungen auf die Bausub-stanz im 21. Bezirk aus?Im Gegensatz zu den Innenstadtbe-zirken sind Gebäude, die älter als 150Jahre sind, sehr rar und beschränkensich fast nur auf barocke Kirchen (dieTürme der Pfarrkirchen in Stammers-dorf und Leopoldau sind im Kernälter) sowie Pfarrhöfe und (Herr-schafts-)Häuser in den Ortskernen.Dazu kommen noch einige Bildstöckeund sakrale Denkmäler. Aus derGründerzeit, bis zum Beginn des 1.Weltkriegs, hingegen gibt es, bedingtdurch das damalige Wachstum, meh-rere interessante Objekte - sowohlReste von Industriearchitektur alsauch (Zins-)Häuser im Baumeister-Jugendstil, öffentliche Gebäude (z.B.

Schulen oder das Amtshaus) undVorläufer des sozialen Wohnbaus wiedie sogenannten "Unfall-Häuser" inder Leopoldauer Straße 79-81. Ausder Zeit des "Roten Wien" sind selbst-verständlich die Gemeindebauten(mit dem Karl-Seitz-Hof als größtem)und öffentlichen Einrichtungen zu er-wähnen, aber auch kleinere Siedlun-gen (z.B. am Eyblweg in Leopoldau)und einige wenige Objekte des "inter-nationalen Stils" wie das ehemaligeDorotheum in der Pitkagasse 4(1931-33) und das Sendegebäudeauf dem Bisamberg (1932/33, in den1950er-Jahren erneuert). Nicht zu-letzt sollten einige kommunale, ge-förderte und private Wohnanlagenaus der Zeit der 2. Republik – darun-ter einige "Musterprojekte" wie das1980-84 in der Jeneweingasse 32 /Wiener Gasse 6 in Jedlesee errichtete"Wohnen mit Kindern" oder die Ende1999 bezogene "Autofreie Siedlung"in der Nordmanngasse 25-27 –,ebenso wie die 1977-79 errichteteerste Moschee Österreichs (AmBruckhaufen 3), bei dieser Aufzäh-lung nicht fehlen.

Schmerzliche Verluste

Trotz der wenigen älteren Objekte,die der 21. Bezirk aufzuweisen hat,sind Verluste zu beklagen, die nichtauf die Bombenschäden der Jahre1944 und 1945 zurück zu führensind. Auf Grund der erst später ein-setzenden Entwicklung gibt es z.B.kaum klassizistische Bauwerke aus

Abb. 28 und 29: Das klassizistische Markthaus aus 1842 im Leopoldauer Ortskern (links) musste im Jahr 1970 einer Straße zurGroßfeldsiedlung (rechts) weichen.

Stadtbildverluste in FloridsdorfKritische Betrachtungen zu den Entwicklungen im 21. Bezirk

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der Zeit des "Vormärz". Trotzdem fieletwa das einstöckige, 1842 errichteteMarkthaus auf dem Leopoldauer Platz20 (das früher auch als Bürgermeis-teramt und Armenhaus gedienthatte) im Jahr 1970 einem Straßen-projekt zum Opfer. An dieser Stelleführt nun die Großfeldstraße vomOrtskern zur gleichnamigen Platten-bausiedlung.Noch schmerzlicher wiegt der Verlustdes 1823-25 errichteten klassizisti-schen Wohngebäudes der (von 1787bis 1931 betriebenen) Brauerei Jed-lesee in der Prager Straße 84, dessenerster Stock bei der verheerendenÜberschwemmung des Jahres 1830hunderten JedleseerInnen das Lebengerettet hatte. 1978 fiel es der Spitz-hacke zum Opfer, heute erhebt sichan seiner Stelle eine Wohnanlage derSPÖ-nahen "Sozialbau"-Gruppe.Eines der wenigen im 21. Bezirk nocherhaltenen im Kern klassizistischenBauwerke (mit um 1870/80 verän-derter Fassade) ist das zur Veterinär-medizinischen Universität gehörendeGebäude der ehemaligen SeilereiPetzl & Sohn in der DonaufelderStraße 157, deren weiteres Schicksalgut beobachtet werden sollte: EinerPresseaussendung des Ressorts vonWohnbaustadtrat Ludwig vom 29. Ok-tober 2009 war zu entnehmen, dass- gemeinsam mit zwei anderen Pro-jekten auf dem schon im 22. Bezirkgelegenen Grundstück gegenüber -bis Sommer 2011 vom BauträgerÖSW ein "modernes Wohnheim fürGastwissenschaftlerInnen und Lehr-gangsteilnehmerInnen" entstehensoll. "Die beiden bestehenden Ge-

schosse des Altbaus werden revitali-siert und um zwei Stockwerke erwei-tert. Damit wird ein Beitrag zur so-zialen Infrastruktur der VetMedUnigeleistet". Was nach einer doppeltenAufstockung von der alten Bausub-stanz tatsächlich noch übrig bleibt,wird sich erst zeigen (das Dach wirdjedenfalls verschwinden, vielleichtauch die Attika mit der Jahreszahl"1825"), denn rätselhafterweisewurde das Objekt 1986 "aus demDenkmalschutz entlassen".Auch der Verlust eines Jugendstil-Ju-wels geht auf die 1970er-Jahre zu-rück: Da wurde die Fassade der

"Gisela-Säle" in der Frömmlgasse 42(einer Seitengasse der PragerStraße), 1901 von Friedrich Dietz vonWeidenberg, dem Stadtbaumeistervon Floridsdorf, errichtet, abgerissen.Heute befindet sich an der Stelle einMöbellager.

Industrie-Denkmäler

Seinen Ruf als ArbeiterInnenbezirkverdankte Floridsdorf den zahlreichenIndustriebetrieben, die sich vor allementlang der Achse Brünner Straßebefanden, z.B. die Raffinerie an derPilzgasse, das englische Gaswerk(heute steht dort der Schlingerhof),die Jutespinnerei, die Lokomotivfa-brik (LOFAG), die SchraubenfabrikBrevillier-Urban, die Nordbahnwerk-stätten, Austro-Fiat, die Landmaschi-nenfabrik Hofherr - Schrantz -Clayton - Shuttleworth, u.v.a.Erhalten sind davon heute noch der1903-05 errichtete (und seit 1996per Bescheid unter Denkmalschutzstehende) Wasserturm der Shuttle-worth-Fabrik in der Ruthnergasse 1,ein Teil der Austro-Fiat-Gebäude(später ÖAF) auf dem Areal des Be-triebswirtschaftszentrums der Uni-versität Wien an der Brünner Straße72 und die seit 1852 entstandeneÖBB-Hauptwerkstätte, die allerdingsdemnächst dem neuen KrankenhausNord Platz machen wird.Einige Reminiszenzen an Floridsdorfsindustrielle Vergangenheit konntenglücklicherweise erhalten werden, soetwa der Schornstein der ehemaligenTrauzl-Werke an der Czeija-Nissl-Gasse 9 im Industriezentrum Stre-

Abb. 30 und 31: An der Stelle des 1978 abgerissenen klassizistischen Wohngebäudes der Brauerei Jedlesee (1823-25) in derPrager Straße 84 steht heute eine Anlage der zur "Sozialbau"-Gruppe gehörenden Genossenschaft "Familie".

Abb. 32: Was wird von der ehemaligenSeilerei in der Donaufelder Straße 157nach der Erweiterung um zwei Stock-werke bleiben?

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bersdorf, einige Hallen der Verei-nigten Chemischen Werke an der Sebastian-Kohl-Gasse 3-9 (die,nachdem die dort zuletzt tätige Che-miefabrik Perstorp 1991 nach Bürge-rInnenprotesten absiedeln musste,heute als Event-Zentrum genutztwerden) oder die oben erwähnte,1900-07 von Leopold Simony errich-tete Wohnanlage der Arbeiterunfall-versicherungsanstalt für Nieder-österreich in der Leopoldauer Straßemit ihrer Sichtziegelfassade, die 1974von der Gemeinde Wien durch Kaufvor dem Abriss gerettet werdenkonnte. Auch dass das TechnischeMuseum einen Teil seines Depots indie 1908 errichtete Kesselschmiede-Halle der Pauker-Werke an der Sie-mensstraße 89 verlegt hat, ist positivhervor zu heben.Nur ganz wenige Industriebetriebeaus der Zeit vor dem 1. Weltkriegsind noch an ihren ursprünglichen

Standorten erhalten, so etwa dasGaswerk Leopoldau, das Siemens-Werk in der gleichnamigen Straße(mit dem ehemaligen SGP-Werk ge-genüber) oder die Farbenfabrik GeorgSchicht (mit renoviertem späthisto-ristischem Schlösschen) an der Angy-alföldstraße 97-99. Auf den meistenehemaligen Fabriks-Arealen befindensich heute Wohnanlagen, Einkaufs-zentren oder neuere Betriebe.

Beim 2009 erfolgten Abriss der ehe-maligen Lohner-Werke (später Bom-bardier) an der Donaufelder Straße73-79, wo etwa 600 neue Wohnun-gen entstehen, wäre aus denkmal-

schützerischer Sicht zumindest dieErhaltung (und Neu-Nutzung) einerder alten Werkshallen angebracht ge-wesen. Ähnliches gilt übrigens auchfür die ÖBB-Hauptwerkstätte und dasdort geplante Krankenhaus Nord ander Brünner Straße 68-70!Ein weiterer Verlust war der Abrissdes 1872 errichteten ehemaligenBahnhofs Jedlesee am östlichen Endeder O'Brien-Gasse, nahe der Nord-brückenabfahrt. Er wurde im Som-mer 2003 über Nacht dem Erdbodengleich gemacht, obwohl auch hiereine zeitgemäße Nutzung auf derHand gelegen wäre.

Eisenbahner-Wohnanlagen aus derGründerzeit gibt es in Floridsdorfnoch einige, z.B. nördlich des Schlin-gerhofs an der Werndlgasse (1871)und in der Gerichtsgasse 7-9 (1911).Die bekannteste ist wohl die 1873 er-richtete Nordwestbahn-Kolonie im

Bereich Koloniestraße/Lokomotiv-gasse. Doch leider wurden vor eini-gen Jahren die beiden in ter-essantesten Trakte mit den Pawlat-schen weggerissen, um geschotter-ten Parkplätzen (!) Platz zu machen.2008 wurde im Bundesdenkmalamteine Unterschutzstellung der Koloniediskutiert, aber leider „auf Grund desschlechten Bauzustandes“ nicht be-schlossen. Im Herbst 2009 folgte derAbriss des Verwaltungsgebäudes derehemaligen Nordwestbahn-Werkstät-ten an der Koloniestraße 26 (dieWerkstätten selbst wurden schon inden 1930er-Jahren aufgelassen, jetztbefinden sich dort Kleingärten).

Spuren von BundespräsidentJonas

Franz Jonas (1899-1974) - Bezirks-vorsteher, danach Wiener Stadtratund Bürgermeister und schließlichvon 1965 bis zu seinem Tod Bundes-präsident - ist wohl einer der be-rühmtesten Floridsdorfer. Derzentrale Platz des Bezirks ist zwarnach ihm benannt, auch seine ehe-malige Schule in der Deublergasse21, doch ansonsten scheint sein Erbenicht übermäßig geschätzt zu wer-den. Als sein Vater bei der (1884 inder Brünner Straße errichteten) Fa-brik Brevillier-Urban arbeitete,wohnte die Familie in den sogenann-ten "Urban-Häusern" in der Pregar-tengasse 2-4 in Neujedlersdorf. Ineiner Sondernummer der "Blätter desMuseumsvereines Floridsdorf" von1982 findet sich ein Foto aus demJahr 1909, das den späteren Bundes-

präsidenten als Kind mit anderen Kin-dern vor dem Haus Pregartengasse 2zeigt. Heute dürfte das (leider nichtunter Denkmalschutz stehende) Hausin einem wesentlich schlechteren Zu-stand sein als vor 100 Jahren, undnichts weist auf seinen berühmteneinstigen Bewohner hin.Das Geburtshaus von Franz Jonas be-findet sich in der Prager Straße 74. Esist ein ebenerdiges Haus, an dem1999 eine kleine Gedenktafel ange-bracht wurde. Diese ist im Frühsom-mer 2009 plötzlich verschwunden,das Haus wurde im September aneine GmbH verkauft, als deren Ge-schäftsführer im Firmenbuch ein

Abb. 33: Der Wasserturm -letztes Relikt der einstigenLandmaschinenfabrik an derShuttleworthstraße.

Abb. 34: Abriss der ehemaligen Lohner-Werke(Donaufelder Straße 77-79) im Jahr 2009:nichts blieb von diesem Stück Floridsdorfer Industriegeschichte erhalten.

Abb. 35: Nordwestbahn-Kolonie: Detail-Foto, vonder Lokomotivgasse gesehen. Im Vorder- undHinter grund standen bis vor wenigen Jahren diebeiden Pawlatschen-Trakte, heute Parkplätze.

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82jähriger Mann aufscheint. Was mitdem Haus passiert, das - ebenso wiedas im Jahr 1899 errichtete, gegen-über liegende ehemalige Brauerei-gasthaus "Gambrinus" - nicht unterDenkmalschutz steht, steht in denSternen. Es wäre jedenfalls traurig,wenn es zum Spekulationsobjektwürde. Die bestehende Bauklasse III-Widmung erlaubt leider Gebäude mitbis zu 16 Metern Traufenhöhe.

Denkmalschutz in Floridsdorf

Das erste private Objekt im 21. Be-zirk, bei dem das BDA – mit Bescheidvom 28. Juli 1969 - ausdrücklich fest-gestellt hat, dass es sich um einDenkmal im Sinne des Gesetzes han-delt, ist übrigens die Beethoven-Ge-denkstätte in der Jeneweingasse 17,das um 1800 errichtete (später ver-änderte) einstige Schlösschen bzw.Landhaus der Gräfin und Beethoven-Freundin Anna Maria Erdödy. Daszweite Objekt war 1973 eine barockeStatue des heiligen Patrizius, derenKopie sich auf einer Säule Ecke Patri-zigasse/Leopoldauer Straße befindet(das Original ist im Bezirksmuseum).Am 1. Oktober 2003 wurden insge-samt 66 im weitesten Sinn öffentlicheoder im Besitz von Religionsgemein-schaften befindliche Objekte in Flo-ridsdorf, die bisher "kraft gesetzlicherVermutung" unter Denkmalschutzstanden, explizit per Verordnung desBundesdenkmalamts (gemäß § 2ades Denkmalschutzgesetzes) unterSchutz gestellt, darunter etwa ein

Dutzend Gemeidewohnanlagen und 7Kirchen. Mit einer Nachtragsverord-nung, die am 15. Dezember 2009 inKraft trat, wurde die Liste um die vonWilhelm Schütte erbaute Sonder-schule in der Franklinstraße 27-33und um die 1963/64 von Ottokar Uhlerrichtete kleine Katholische KircheSt. Rafael in der Siemensstraße 26ergänzt.Neben den beiden oben erwähntenObjekten wurden auch noch fünf vonder § 2a-Verordnung nicht erfassteGemeindewohnanlagen (errichtetzwischen 1926 und 1954), das 1909-11 errichtete Gaswerk Leopoldau,das ehemalige Dorotheum in der Pit-kagasse und der Wasserturm derShuttleworth-Fabrik, ein einstmals inder Rußbergstraße 89 befindlicherBildstock sowie das 1964 errichteteGeorg-Weissel-Denkmal an der Pra-ger Straße 18a per Bescheid unterDenkmalschutz gestellt. Für das"Sild-Haus", 1905 von Friedrich Dietzvon Weidenberg, im Jugendstil AmSpitz 13 errichtet, läuft derzeit einPrüfverfahren, aber dennoch ist eserschreckend, wie viele erhaltens-werte Objekte in Floridsdorf NICHTunter Denkmalschutz stehen.

Historische Ortszentren undSchutzzonen

Seit 1972 kann der Gemeinderat imFlächenwidmungs- und Bebauungs-plan auch Schutzzonen nach § 7 derBauordnung für Wien festlegen, umcharakteristische Gebäudeensembles

vor Abbruch oder Überformung zubewahren. Die Erhaltungswürdigkeitmuss dann von der Magistratsabtei-lung 19 beurteilt werden - was aberin der Realität nicht immer einenSchutz vor Abbruch bedeutet, wennz.B. der Eigentümer die MA 37 (Bau-polizei) von der "technischen oderwirtschaftlichen Abbruchreife" desObjekts "überzeugen" kann. Im 21. Bezirk sind derzeit folgendeSchutzzonen in Kraft: In den am Fußdes Bisambergs gelegenen ehemali-gen Weinbauorten Stammersdorf (dieerste Schutzzone im 21. Bezirk, be-schlossen am 22. Februar 1974) undStrebersdorf (die bisher letzte, be-schlossen am 9. September 1999), inden Ortskernen von Großjedlersdorfund Leopoldau (beschlossen am 27.November 1978), im südlichen Teildes 1911 errichteten Gaswerks Leo-poldau (beschlossen am 27. Oktober1994) sowie in Teilen des Ortskernsvon Jedlesee (beschlossen am 30.Juni 1976). In mehreren Fällen gabes danach Änderungen - sowohl Er-weiterungen als auch Verkleinerun-gen - dieser Zonen.

Beispiel Jedlesee

In Jedlesee zeigt sich die Problematiksehr gut: die Schutzzone besteht lediglich aus zwei winzigen Teilen imBereich Lorettoplatz (das ca. 1650errichtete und um 1700 umgebautebarocke Schlössl, die Pfarrkirche unddrei Gebäude südlich von dieser) undim Bereich der Kreuzung Anton-

Abb. 36: Das Werkshaus der Firma Brevillier-Urban in der Pre-gartengasse 2, in dem Franz Jonas einen Teil seiner Kindheitverbrachte.

Abb. 37: Das Geburtshaus von Franz Jonas in der Prager Straße 74.Es wurde 2009 verkauft, die Gedenktafel wurde entfernt, die be-stehende Bauklasse III-Widmung gibt zu Besorgnis Anlass.

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Bosch-Gasse/Michtnergasse/Wiener -gasse. Randbereiche von Wen hart -gasse, Anton-Bosch-Gasse undJeneweingasse wurden wieder ausder Schutzzone entfernt (dort hat An-fang der 1990er-Jahre die "Sozial-bau"-Gruppe eine Wohnanlageerrichtet), ebenso der östliche Ab-schnitt der nördlichen Jenewein-gasse, wo gerade auf Nr. 34 die"IFA-Finanzgruppe" einen protzi-gen Dachgeschoßausbau durchführt.Der Großteil der nördlichen Anton-Bosch-Gasse wurde erst gar nichteinbezogen, obwohl es dort eineReihe ebenerdiger Häuser des altenJedleseer Ortskerns gab. Ein SPÖ-

naher Bauträger errichtete dort 2000den "Fritz-Kandl-Hof" - mit einemAlibi-Fassadenrest davor, an demFürst Potemkin seine Freude hätte.Als für diese Anlage geworbenwurde, schrieb der "Wohn-Kurier"am 21. Februar 1999 unter der Über-schrift "Ländliche Idylle mit Bieder-meier": "Das geplante Wohnobjektbesteht aus vier Bauteilen, wobei derTeil an der Anton-Bosch-Gasse aufdie vorhandene Dorfstruktur Rück-sicht nimmt. Der alte, etwa 150 Jahrealte eineinhalbstöckige Baukörperwird abgerissen und eins zu eins wie-der neu aufgebaut." - Vom Ergebniskann sich heute jeder überzeugen.

Die BewohnerInnen, die damals in die"ländliche Idylle" gezogen sind, wur-den mittlerweile mehrfach ernüch-tert: Nördlich des nahe gelegenenKammelwegs entstanden neue Anla-

gen mit Hunderten Wohnungen, und2009 begann die Genossenschaft "Fa-milienwohnbau" mit einer Anlage für38 Wohnungen in der Anton-Bosch-Gasse 1. Als auch noch eine Umwid-mung von ehemaligen Tennisplätzenhinter dem Schlössl (von Grünland-widmung "Esp", also "Erholungsge-biet Sport- und Spielplätze", auf Bau-land mit bis zu Bauklasse III) insGespräch gebracht wurde, bildetesich im Frühjahr 2008 die Bürgerini-tiative "Jedlesee erhalten", die weitüber 2.000 Unterschriften gegen dieVerbauung sammelte und mit öffent-lichen Aktionen in Erscheinung trat.Ergebnis war ein Mediationsverfahren

mit allen Betroffenen (auch den Be-treibern), das zwischen Mai und No-vember 2009 stattfand.

Zwar wird als Ergebnis nun doch eineUmwidmung stattfinden, doch gelanges den Delegierten der Bürgerinitia-tive und der Vertreterin der Grünenin harten Verhandlungen, die Bau-höhe des geplanten Projekts (das sichein "roter" und ein "schwarzer" Bau-träger aufteilen) zu reduzieren undwichtige Begleitmaßnahmen wie dieVergrößerung und Unterschutzstel-lung des angrenzenden Wald- undWiesengürtels sowie eine verbindli-che Zusage zur Sanierung desSchlössls zu erreichen. Im nicht derSchutzzone angehörenden Rest desJedleseer Orts kerns werden leiderdie alten ebenerdigen Häuser - einesder letzten noch erhaltenen Beispiele:Jeneweingasse 25 - immer weniger.

Kein Schutz für das Zentrum Flo-ridsdorf

Es fragt sich, warum zwar das (ohne-hin unter Denkmalschutz stehende)Gaswerk Leopoldau eine Schutzzoneist, nicht aber der Bereich Am Spitz,wo sich mit dem Amtshaus (errichtet1901-03 als Rathaus der Großge-meinde Floridsdorf, die auch alsHauptstadt Niederösterreichs im Gespräch war), der ehemaligen Gemeinde-Sparkasse, dem obener wähnten "Sild-Haus", dem einsti-gen Kaufhaus Wodicka und anderenGebäuden ein geschlossenes grün-derzeitliches Ensemble befindet.

Das Fehlen jeglicher Schutzzonen imZentrum des Bezirks hat schon zu einigen Abrissen geführt: die 1891errichtete Schule in der Leopold-Ferstl-Gasse 9 musste 2004-06einem Wohn- und Bürogebäude derSPÖ-nahen ARWAG, das bis an denFranz-Jonas-Platz reicht, weichen.Unmittelbar gegenüber, in der Schö-pfleuthnergasse 29, zeigt sich dieVerwandlung eines bescheidenenGründerzeithauses in ein 5-stöckigesGebäude mit Dachaufbau besonderskrass. Daneben, an den Franz-Jonas-Platz grenzend, wurde im Herbst2009 ein Haus aus derselben Zeit ab-gerissen, und der Nr. 27 wird es wohlkaum anders ergehen. Von dem eins-tigen Ensemble ist heute nur nochder südliche Teil der Leopold-Ferstl-Gasse erhalten. Es bleibt zu hoffen,dass wenigstens dieser und Teile derFloridsdorfer Hauptstraße im Grenz-

Abb. 38: Der im Jahr 2000 neu erbaute Fritz-Kandl-Hof in Jedlesee,Anton-Bosch-Gasse 3, nach "Rücksichtnahme auf die vorhandeneDorfstruktur".

Abb. 39: Der Bereich Am Spitz: Links das Amtshaus, in derMitte das 1905 errichtete "Sild-Haus", ganz rechts das ehema-lige Kaufhaus Wodicka. Das Ensemble ist keine Schutzzone.

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Nachrichten der Initiative Denkmalschutz – Nr. 04 / Februar 2010

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bereich zum Spitz sowie die östlicheSchwaigergasse ihren Charakter bewahren können und ihnen dasSchick sal des rund zwei Jahrhundertealten letzten ebenerdigen Hauses derinneren Brünner Straße – Nr. 10, ab-gerissen 2009 – erspart bleibt.

Donaufeld und Mühlschüttel

Donaufeld (vor 1894 eine eigene Ge -meinde) umfasst den Bereich nörd lichder Schlosshofer Straße und östlichder Leopoldauer Straße, ein nachdem zweiten Drittel des 19. Jahrhun-derts stark gewachsenes ehemaligesArbeiterviertel, den ab 1829 besie-delten Mühlschüttel südlich davon(mit dem Zentrum Kinzerplatz),einen Teil der noch heute landwirt-schaftlich genutzten LeopoldauerHaide sowie den erst später dazu ge-kommenen Bruckhaufen südlich derAlten Donau.In diesem Gebiet gibt es ebenfallskeine Schutzzone. Die letzten Resteder alten Bausubstanz sind mittler-weile an einer Hand abzuzählen, undauch hier hat eine geplante und in-zwischen beschlossene Umwidmung(östlich der Scheffelstraße) 2009 zurGründung einer Bürgerinitiative ge-führt – der "Überparteilichen BI fürLebens- und Wohnqualität Donau-feld". Der mangelnde Ensembleschutzhat mit der Zeit dazu geführt, dassebenerdige Häuser neben Neubautenin der Bauklasse III wie "Störfakto-ren" wirken und wohl auch bald, spä-testens beim nächsten BesitzerInnen-Wechsel, lukrativeren Projekten untervoller Ausnutzung der erlaubten Ku-batur Platz machen werden. Beispielesolcher "Fremdkörper" sind etwa dieebenerdigen Häuser in der Schenken-dorfgasse 8, 12 und 32 oder die grün-derzeitliche Häusergruppe Menger-gasse 42-48. Auf dem Mühlschüttelist zu hoffen, dass der Bereich Theo-dor-Körner-Gasse 11-17 mit einemJugendstil-Haus aus 1907 in der Mitteerhalten bleibt und dass die ebenfallsin Bauklasse III liegenden HäuserPrießnitzgasse 6 und Mühlschüttel-gasse 1 nicht der Spitzhacke zum Opfer fallen. Der Altbestand in der südlichen Mühlschüttelgasse istglück licher Weise durch eine Bau-klasse I-Widmung mit 4,5 Metern Hö-henbeschränkung großteils gesichert,ebenso wie im nördlichen Donaufelddas Ensemble Nr. 49ff am östlichenEnde der Siegfriedgasse.

Ein Ensemble alter ebenerdiger Mühl-schüttel-Häuser, nämlich Rauten -kranzgasse 35 bis 41, westlich desFreiligrathplatzes, ist leider dem Untergang geweiht: Der ÖVP-naheBauträger ÖVW preist bereits neueWohnungen an, die Bauklasse II er-laubt ein Mehrfaches an Höhe (bis zu12 Meter Traufenhöhe).

Auf einem großen Teil der Leopol-dauer Haide (dem Gebiet zwischenFultonstraße, Donaufelder Straße,Dückegasse, Drygalskiweg und AlterDonau) besteht übrigens derzeit eine

Bausperre, da hier rund 4.000 Woh-nungen geplant sind. An den Rän-dern, z.B. am Beginn der Gasse Ander Schanze, wurde und wird zumTeil bereits gebaut. Allerdings sinddie Grundbesitzverhältnisse nochsehr kleinteilig, und auch die neu zu-gezogene Bevölkerung besinnt sichmehr und mehr des Werts der Gärt-nereien in der unmittelbaren Umge-bung. Die weitere Entwicklung istalso vielleicht noch offen.

Was tun?

Selbstverständlich soll hier nichteinem "Baustopp für Floridsdorf" dasWort geredet werden - niemand be-streitet ernsthaft die Notwendigkeiterschwinglichen Wohnraums. Aberbei den Neubau-Projekten muss aufdie Verträglichkeit geachtet werden,und nicht zuletzt auch auf die nötigeInfrastruktur (Öffentlicher Verkehr,Nahversorgung, Sozial- und Bildungs -

einrichtungen, usw.). Daran hat esgerade im 21. Bezirk bisher oft ge-mangelt.

Bei kleineren zusammenhängendenEnsembles im Zentrum von Florids-dorf und im Bereich Donaufeld/Mühl-schüttel sollte die Schaffung einerSchutzzone überlegt werden, und beierhaltenswerten (ebenerdigen) Alt-Objekten entweder die Unterschutz-stellung durch das Bundes-denk malamt oder eine Rück-Wid-mung auf 4,5 Meter (d.h. gemäß demBestand). Dies könnte vielleicht in

Einzelfällen Spekulationskäufe ver-hindern und ermöglichen, dass aucheinige der letzten Reminiszenzen andie Siedlungsgeschichte des 21. Be-zirks außer halb der historischen Orts-kerne bewahrt bleiben.

Mag. Gerhard Jordan

studierte Geschichte und Kunstgeschichteund war von 1987 bis 2001 Bezirksrat derGrünen in Floridsdorf.Besonderer Dank gilt dem Bezirksmu-seum Floridsdorf für die Zurverfügungstel-lung der historischen Aufnahmen.

Quellen: diverse Publikationen des Be-zirksmuseums Floridsdorf, Dehio-Hand-buch Wien X-XIX. und XXI-XXIII. Bezirk,telefonische Auskunft des Bundesdenk-malamtes vom 4.1.2010, eigene Recher-chen

iD-Führung durch Floridsdorfam 9.10.2010 (siehe S. 3)

Abb. 40: Mühlschüttel-Häuser in der Rautenkranzg. 35-41 vom Freiligrathplatz gesehen.

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Sta(d)tt Planung Wien oder die Entkernung von EßlingEin besonders trauriges Beispiel Wie-ner Stadtplanung ist der Umgang mitden historischen Ortskernen der ehe-maligen Vorortgemeinden. Stellvertre -tend für das "vernichtende" Schicksalvieler alter Orte innerhalb der heuti-gen Stadtgrenzen Wiens soll das LosEßlings im 22. Bezirk beleuchtet wer-den. Die ehemals selbstständigeMarchfeldgemeinde "Eßlingen" verlor1938 ihre Selbständigkeit und wurdenach Anschluss Österreichs an dasDeutsche Reich ein Bestandteildes 22. Wiener Gemein debezirks"Groß enzersdorf", blieb auch inder Folge bei Wien und wurde1954 dem 22. Bezirk "Donau-stadt" eingegliedert.

Wie Liselotte Hansen-Schmidt inihrem Buch über den Bezirk "Do-naustadt - Stadt am anderenUfer" berichtet, gehörte noch1989 der Eßlinger Schäfer mitseiner Herde ebenso zum Orts-bild, wie der Bäcker Widhalm, dertagaus, tagein mit seinem Pferde-wagen das ofenfrische Brot aus-führte. Was wie eine romantischeIdylle klingt war der seltene Glücks-fall eines alten, aber noch funktionie-renden Marchfelddorfes innerhalb derGrenzen der Gemeinde Wien.Dies war auch der Umsicht des Wie-ner Gemeinderates zu verdanken,der in den Jahren 1962 und 1964 dieRessourcen dieser Region erkannteund nennenswerte Flächen, die zudiesem Zeitpunkt noch nicht bebautwaren, unter dem Gesichtspunkt derSicherung von landwirtschaftlichenFlächen und Erholungsräumen vonBauland in Grünland rückwidmete.Auch der Entwurfs- und Diskussions-bericht zur Neufestsetzung des Flä-chenwidmungs- und Be bauungs-planes für maßgebliche Teile desOrtskernes von Eßling vom 23. April1993 bestätigt die homogene Struk-tur dieses Gebietes:

„Das Plangebiet nördlich der EßlingerHauptstraße ist von einer geschlosse-nen ein- bis zweigeschossigen Häuserzeile, die zum Großteil ausHaken höfen besteht, und der nördlichanschließenden beinahe gänzlich un-bebauten Hintauszone geprägt. Denöstlichen Endpunkt des dörflichenStraßenraumes bildet die in der Ga-belung zwischen Eßlinger Haupt-

straße und Gartenheimstraße lie-gende Grünfläche des ehemaligenLöschteiches, dessen Funktion einkreisrund gefasstes Becken mitSchotterboden noch erahnen läßt.(...) An diesen ursprünglichen Orts-kern schließt in Richtung Osten ent-lang der Eßlinger Hauptstraße dieZone einer ersten Erweiterung desOrtes in seiner bäuerlichen Funktionund Typologie an.

Bis zur Schafflerhofstraße bzw. See-feldergasse erstrecken sich in diesemBereich beidseits der Eßlinger Haupt-straße ein bis zweigeschossige Häu-serzeilen, die in einer Auftrichterungnach Osten einen zweiten Anger andeuten. Die zugehörigen Hintaus- bereiche, die im Norden von derCortigasse, im Süden von der Colerusgasse begrenzt werden, sindnoch teilweise vorhanden (...) Dersüdlich an die dörflichen Kernberei-che angrenzende Plangebietsteil wirdeinerseits durch die Raphael Donner-Allee und jene unmittelbar angela-gerten Freiflächen (...), die ihr denursprünglichen Charakter einer Land-schaftsallee erhalten haben, ge-prägt.“

Folgerichtig haben die Mitglieder desso genannten Fachbeirates, ein vonder Gemeinde Wien einberufenesGremium von Experten zu Fragen derStadtplanung und Stadtgestaltung, inihrem Schreiben vom 14. April 1993an die Magistratsabteilung 21C fest-gehalten, dass der Grünraumplanung„vorrangige Bedeutung zukommt (...)Die Prüfung, ob die noch bestehendehistorische Bausubstanz durch dieFestlegung einer Schutzzone zu si-chern ist, wird empfohlen.“

Der Fachbeirat und der Beginnder Zerstörung

Wie wir heute wissen hat die StadtWien die Empfehlungen ihres Fach-beirates nicht nur nicht beherzigt,sondern ist noch mit schlechtem Bei-spiel vorangegangen, in dem sie denBeginn der Zerstörung des aus vierhistorischen Hakenhöfen bestehen-den Ensembles Eßlinger Hauptstraße

101 - 109 setzte. Um vermutlichden künftigen Eigentümer derLiegenschaft nicht mit Abbruch-kosten zu belasten und damitden Verkaufserlös des mehrere1000m² großen Grundstückeszu erhöhen, demolierte man1999 den gut erhaltenen Bau-ernhof aus dem 19. Jahrhundertund verursachte damit den Do-mino-Effekt der Zerstörungeines geschlossenen und für Eß-ling charakteristischen Ensem-bles. Denn wie nicht anders zuerwarten war wurden damitgroße und für ihre massive Pro-jektentwicklung bekannte Bau-

träger auf den Plan gerufen undkonnten diese auch die Eigentümerder benachbarten Hakenhöfe überre-den an sie zu verkaufen. Dass siedamit kein schlechtes Geschäft ge-macht haben, zeigt uns die gebauteRealität, denn anstelle von 3 ebener-digen landwirtschaftlichen Anwesenmit ihren typischen Hof- und Freiflä-chen sind nun in verdichteter Bau-weise mehrere drei- bis vierge schos-sige Wohnhausanlagen entstanden.Die weitgehende Abkehr von den ur-sprünglichen Zielen der Planung, diehistorische Bausubstanz und denGrünraum erhalten zu wollen, ist einreaktionäres Beispiel provinziellerStadterweiterungspolitik, die immernoch auf "Flächenfraß" setzt unddabei auch keine Rücksicht auf die sowichtigen identitätsstiftenden Zonenvon Gebieten nimmt. Statt Planungwird ein großzügiger Flächenwid-mungs- und Bebauungsplan zumSpielball der Kräfte des freien Mark-tes und ein jahrhundertealter Orts-kern innerhalb weniger Jahre deutlichentstellt.

Die Abbruchwelle und ihre Folgen

Denn die Wirkung dieses negativenBeispiels blieb natürlich nicht ohne

Abb. 41: Ehem. Gutshof Eßlinger Hauptstraße 58

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Folgen und löste eine Abbruchwellehistorischer Bausubstanz in Eßlingaus, deren bedauerlicher Höhepunktein Gutshof aus dem 18. Jahrhundertwar. Dieses markante Gebäude amOrtseingang von Eßling (EßlingerHauptstraße 58) gehörte mit demSchloss und dem Schüttkasten zurältesten Bausubstanz von Eßling undwar auf Grund seiner Lage von zen-traler Bedeutung für das Ortsbild.Auch das im Jahr 2005 informierteBundesdenkmalamt wollte den Ab-bruch nicht verhindern, weil angeblichschon alle Genehmigungen seitensder Stadt Wien vorgelegen sind unddie Einleitung eines so genanntenMandatsbescheides wegen Gefahr inVerzug aus personellen Gründen nichtangestrebt wurde. Diese Vorgehens-weise erinnert an den Abbruch desberühmten Maria-Theresien-Tores inEßling. Wiewohl es unter Denkmal-schutz stand, fühl-te sich für dessenErhalt niemand zu-ständig und sowurde das spätba-rocke Portal da-her im Jahre 1960abgetragen. Sorg-los ist auch derUmgang mit demdenkmalgeschütz-ten Schloss vonEßling, dessen ba-rocke Fassade im-mer stärker zu einer beliebigen Wer-befläche verkommt. Entwicklungendieser Art sind nicht ungefährlich, dauns die Erfahrung lehrt, dass unterdiesen Umständen schon manch’ be-merkenswertes Gebäude zu einem"Schandfleck" mutierte und als solcherdann rasch entfernt wurde.

Im Jahr 2009 ging es dann "Schlagauf Schlag" und wurden nun auch diehistorischen Objekte Eßlinger Haupt-straße 62, 64 und 95 abgebro-chen. Zurück blieb ein Torso eines zurUnkenntlichkeit entstellten Ortsker-nes, dessen neue Gebäude denCharme eines Gewerbeparks vermit-teln und einer Planung zugrunde lie-gen, die selbst Laien staunenläßt. Wurde doch die neue Wohnhaus-anlage Eßlinger Hauptstraße 58 sokonzipiert, dass die den EG-Wohnun-gen zugeordneten Gartenflächen aufdie am stärksten frequentierte Kreu-zung Eßlings aus- gerichtet sind und

nun eine Schallschutzmauer notwen-dig wird, um die Wohnungen verkau-fen zu können.

Vergessen sind die Forderungen derDonaustädter Bürger, dass sie auchim Falle der Stadterweiterung nichtauf ihre identitätsstiftenden Orts-kerne verzichten wollen. Dies warnicht nur das Ergebnis einer 1982durchgeführten Stadtteilbefragung,in der sich 99 Prozent (!) dafür aus-gesprochen haben, dass das Ortsbildmit seinen dörflichen Bauten erhaltenbleibt, sondern in den letzten Jahrenauch mehrfach Thema diverser Ver-anstaltungen von so genannter Bür-gerbeteiligung. Wie die aktuellenPlanungen der "Baulückenfüllung"anstelle der ebenerdigen DorfhäuserEßlinger Hauptstraße 62 und 64 zei-gen ist genau das Gegenteil der Fall.Wieder wird eine drei- bis vierge-

schossige Wohnhausanlage mit be-wusst unangepasster Straßenfassadeihren Platz einnehmen und die dichteBauweise die ehemaligen Garten-und Freiflächen nahezu vollständigzerstören. Auf diese Weise ist Wien inden Jahren 1997 bis 2003 eine Flächevon stolzen 2,4 Millionen m² (!)Grünraum verloren gegangen. Dieseradikale Form der Stadt-Erweite-rung erinnert an längst überwundengeglaubte Zeiten der 1960er und1970er Jahre vor Einführung desWiener Altstadterhaltungsgesetzes,wo unkoordinierte Flächenwidmungs-und Bebauungspläne zur gnadenlo-sen Verwertung von Grund undBoden führten. Leider ist Eßling keinEinzelfall, sondern zeigen die meistenalten Ortskerne innerhalb der heuti-gen Grenzen Wiens deutliche Spurender Entstellung als Folge eines sorg-losen Umganges mit ihrer histori-schen Substanz. Vielfach sind dieseBereiche – wie im Falle von Eßling –

nicht einmal durch eine Schutzzonegesichert, sondern können die Ob-jekte – wenn sie vom Denkmalamtnicht unter Schutz gestellt wurden –jederzeit abgerissen werden. Da dergrößte Bezirk Wiens mit einem Flä-chenanteil von nahezu 25 % bishernur 2 seiner insgesamt 8 alten Orts-kerne für schutzwürdig befunden hatist die fortschreitende Zerstörung na-türlich auch in den anderen Teilen derDonaustadt zu beobachten undscheint dies System zu haben. Dennanstatt aktiv dem Gemeinderat mit-tels Bezirksvertretungsbeschluss zusignalisieren, dass man zum Schutzder alten Ortskerne die Überprüfungder entsprechenden Flächenwid-mungs- und Bebauungspläne und dieEinführung einer Schutzzonewünscht, begnügt sich der jeweiligeBezirksvorsteher zu beteuern, dassman wohl für den Erhalt der alten

Ortskerne, aber nicht dafür zuständigist. Dadurch ist gewährleistet, dass innaher Zukunft auch die letzten Restedörflicher Strukturen in der Donau-stadt – so wie leider auch in Grinzing,Neuwaldegg, Sievering, Neustift, Jed-lesee, Mauer, Erlaa, Atzgersdorfusw. bald der Geschichte angehörenwerden.

Doch werden die Bauträger bis zumletzten noch erhaltenen Bauernhofnicht müde werden ihre anstelle deralten Ortskerne errichteten Wohn-hausanlagen mit "Wohnen im Dorf"anzupreisen, und zu unserer Beruhi-gung werden wir auch im nächstenStadtentwicklungsplan von Wienlesen können, wie verantwortungs-voll die Stadt mit unserem baulichemErbe umgeht und dessen Erhalt na-türlich besondere Bedeutung zu-kommt ...

Claus Süss

Abb. 42: Eßlinger Hauptstrasse 101 - 103: Verloren gegangene Hakenhöfe

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In den beliebten Wohngegenden desWienerwaldes sorgen rücksichtsloseBauprojekte immer wieder für gehö-riges Aufsehen. Ein eklatanter, wenn-gleich leider typischer Fall hat zuletztin Klosterneuburg-Weidling stattge-funden. Abgesehen hatte es die Bau-lobby diesmal auf ein Schmuckstückaus der Zeit des Jugendstils, diedenkmalgeschützte Villa Meran undihren umgebenden Garten.

Der Bauwerber, die Fa. UBM Realitä-tenentwicklungs-AG, eine Tochterge-sellschaft der Fa. Porr, ersuchte am24.2.2009 um Bau bewilligung für eineWohnhausanlage bestehend aus 5Reihenhäusern, einem Wohnhaus mit4 Wohneinheiten, Tiefgarage mit 22Stellplätzen auf 2 Ebenen, sowie Au-ßenanlagen auf dem Grundstück dervon Hans Prutscher 1910 errichtetenVilla Meran in der Herthergasse 5.Dies hätte die Zerstörung des Villen-und Parkensembles bedeutet und dieRuhelage einer Villengegend, die inden vergangenen Jahren durch einigeandere unsensible Neubauten bereitsgestört wurde, weiter beeinträchtigt.

Zum Glück gab es vor Ort aufmerk-same Anrainer, die, als sie mitten inder Urlaubszeit August über die be-absichtigten Pläne verständigt wur-den, sogleich aktiv wurden. Zusam-men mit der bestehenden Bürgerini-tiative „Stoppt den Bauterror“ wur-den innerhalb weniger Tage 430Unterschriften gesammelt. Unterstüt-zung kam von Lisa Pröglhof, Ge-meinderätin der Liste „Plattform

Unser Klosterneuburg“ und auchKlosterneuburgs langjähriger Bürger-meister Gottfried Schuh sprach sichgegen das Projekt aus.

Fristgerecht wurde Einspruch erho-ben und zudem das Denkmalamt an-gerufen. Denn für die geplantenGaragenzufahrten hätten Teile dergeschützten Parkeinfriedung weichenmüssen – abgesehen davon, dass diein den Hang geschlagene geplanteWohnhausanlage die historische Gar-tengestaltung mit ihren Terrassierun-gen für Obst und Gemüse, Brunnenund Rondeau vernichtet hätte. Dochfür den Ensembleschutz erklärte sich

das Amt nicht zuständig – das be-ständige Dilemma eines Denk mal- schutz gesetzes, das sich nur auf diematerielle Substanz bezieht und denKontext und die Wirkung eines Ge-bäudes machtlos außer Acht lassenmuss. Ein Bau-Sachverständiger bestätigte,dass durch massive Geländeverände-rungen wie Schüttungen und Terras-sierungen falsche Messpunkte ange-

nommen worden waren,anstatt als Bezugspunktfür die Bauhöhe das Be-standsgelände zu neh-men. Somit war der Ein-wand auch bautechnischbegründet.

Vollends zum Politikumwur de der Fall, als sichherausstellte, dass derdesignierte Bürger mei-ster-Nachfolger, DI Willi-bald Eigner über seinArchitekturbüro in dasBauprojekt involviert war.Der Knall-Effekt schließ-lich, der das Projekt zumPlatzen brachte und alleanderen Einwände, ob-wohl rechtens, in denSchatten stellte, war,dass auf mysteriöse Artund Weise die Bebau-ungsdichte plötzlich auf40% in den Plänen erhöhtworden war, ohne jemalsim Gemeinderat be-schlossen worden zu sein.

Das heisst, dass höchs-tens 300m2 verbaut werden dürfen,was auch reicht, um die wunderbareVilla Meran sanft zu restaurieren,aber kein Riesengeschäft mehr fürSpekulanten ist. Inzwischen ist dasObjekt ein Fall für Staatsanwalt-schaft und Kriminalpolizei geworden.

In Klosterneuburg konnte durchrechtzeitigen Einsatz Schlimmes ver-hindert werden, offen bleibt dieFrage, wieviele andere ähnliche„Monsterbauten“ bereits in Österreichbestehen wegen fehlender gesetzli-cher Bestimmungen zum Schutz alterBausubstanz.

Dr. Eva RaunigBI „Stoppt den Bauterror“

Der Skandal um die Villa Meran in Klosterneuburg

Abb. 43: Nach politischem Wirbel scheint die Villa Meran (vorläufig ?) gerettet

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Ein Stadt-und Ortsbildschutzgesetz(SOG) war für das Bundesland Tirolbereits 1976 ins Leben gerufen wor-den. Nach mehreren kleineren Novel-lierungen kam es 2003 zu einemneuen Gesetz, das seither in Gültig-keit ist. Grundlage ist die Erlassungvon Schutzzonen für bestimmte Be-reiche innerhalb von Gemeinden, dienoch über einen zusammenhängen-den historischen Gebäudebestandverfügen – deshalb auch oft der Na-men Ortskernschutzgesetz. JedesBauvorhaben innerhalb der durchVerordnung festgelegten Zonen hatdem von der Landesregierung bestell-ten Sachverständigenbeirat vorgelegtzu werden, der gutachterlich zu denvor- gesehenen Baumaßnahmen und

den Fördermöglichkeiten Stellungnimmt. Kommt es zu einem Gegen-gutachten von Seiten des Bauwerberserstellt der Beirat ein weiteres aus-führliches Gutachten, über beide wirddann politisch im Stadt- bzw. Ge-meinderat entschieden. Ein weitererInstanzenweg ist im Bundesland Tirolnicht vorgesehen. Die neue Auflage des Gesetzesbrachte die Aufnahme einiger neuerGemeinden in den Schutzzonenplanund als wichtige Neuerung die Mög-lichkeit sogenannte charakteristischeGebäude zu nominieren um damitder Erhaltung interessanter Bausub-stanz auch ausserhalb von Schutzzo-nen den Weg zu bereiten und dasDenkmalamt zu entlasten.Diese positiven Ansätze erwiesen sichin der Praxis jedoch nicht zielführend,sofern man als vorrangiges Ziel der

Gesetzesbemühungen tatsächlich dieBewahrung wertvoller ortsbildprä-gender Architektur und nicht „Sym-biosen guter alter und modernerBauten“, „die integrative Kraft neuenBauens in altem Ambiente“ und wiedie bekannten Argumente alle hei-ßen, die nur zu oft in die Bredouilleneuzeitlicher Ortsbilder geführthaben. So war - eine wichtige Wei-chenstellung - vergessen worden (obmit Absicht oder nicht ist unklar, dasGesetz kam unter maßgeblicher Mit-wirkung der in Tirol/Innsbruck beson-ders starken Architektenlobbyzustande), den Abbruch von Gebäu-den in den Schutzzonen gesetzlichan ein Gutachten des Sachverstän-digenbeirates zu binden; der Beirat

kann lediglich zu Neubauten an derenStelle Stellung nehmen und brauchtzur Erhaltung gar nicht gefragt zuwerden. Auch die Sache mit den cha-rakteristischen Häusern entwickeltesich nicht befriedigend. Die jeweiligeGemeinde muß ja den entsprechen-den Antrag einbringen und sich damitverpflichten, zur Erhaltung des Hauses beizutragen. Das bringt manin Gemeinderäten landauf landabschwer durch, zumal ältere Häuseroft in Besitz vermögender Gemeinde-bürger stehen, für die öffentliche Mit-tel aufzubringen politisch schwermöglich ist. Auch der Beirat in seiner Zusammen-setzung spricht in puncto obiger Ziel-setzung keineswegs mit einer Zunge.Einhelligkeit gibt es fast nur, wennüber die Qualität oder Nichtqualitätvon geplanten Neubauten zu urteilen

ist. Hier wirkt sich die Tatsache, dassmit einer Ausnahme nur Architektenim Beirat sitzen, positiv aus. Herum-modeln an alten Bauten wird hinge-gen in vielen Variationen für möglichgehalten, oft auch vom Vertreter desDenkmalamtes. Es ist hier aber drin-gend festzuhalten, dass die Entwick-lung in Innsbruck und seiner politi-schen Führung besonders krass inRichtung des „Alles möglich“ verläuftund der Blick auf ein harmonisches,qualitätvolles Stadtbild von provin-zieller Großmannsucht verstellt ist.Die übrigen Schutzzonengemeindenaußerhalb Innsbrucks haben ihre be-sondere Situation viel besser im Griff,wissen sie zu schätzen und arbeitendamit auf vernünftige Weise. Im Rah-

men des SOG ist es hier zu manchenguten, ja vorbildlichen Lösungen ge-kommen, siehe insbesondere dieSchutzzonen von Rattenberg, Kitzbü-hel oder der Marktgemeinde Hopfgar-ten. Am Rande sei bemerkt, dass keineinziger Fall bekannt ist, wo die Er-haltung eines historischen Gebäudes,wenn sie gelungen war, nicht die volleZustimmung der Gemeindebürger ge-funden hat. Was trotz und neben dem SOG in derLandeshauptstadt Innsbruck in denletzten Jahren möglich war, ist zu-mindest erstaunlich. Möchte mandoch meinen, dass ein Gesetzeswerk,das deklarierterweise zum Schutzvon Stadtbildern entwickelt wurde,tragfähig genug sein müßte, umprächtige intakte Ensembles wie siedie alte Maria-Theresien-Straße inInnsbruck bildete, für die Zukunft zu

Das Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz - Der Stand der Dinge

Abb. 44 und 45: Die Innsbrucker Stadtbild-Katastrophe in der Maria-Theresien-Straße

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erhalten. Gegen den trickreichen In-vestor, der hier ein 32.000 m2 großesEinkaufszentrum projektiert hatte, denfehlenden Willen der Politik, dasschwache Denkmalamt und den nochschwächeren Wiener Denkmalbeiratwar kein Kraut gewachsen. Da machtees dann schon wenig aus, dass derSOG Beirat selbst uneins war und –mit der Stimme des Vertreters desDenkmalamtes! – die Wettbewerbs-ausschreibung absegnete, die auch„gute Neubauten“ an Stelle der an sichschützenswerten Ensemblehäuser zu-ließ – womit die Sache geritzt war: eshätte absolut auf Erhaltung zumindestder harmonischen Fassadenarchitek-tur bestanden werden müssen. Die all-bekannten Argumente gegen dasverwerfliche bloße Fassadendenkensind dann in der Folge bizarrerweiseins Gegenteil verkehrt worden, indemman bei dem einzigen für erhaltens-wert eingestuften Haus auch nur dieFassade stehen ließ und sich jetzt ein-schließlich Denkmalamt damit brüstet.Warum war das nicht für die beidenanderen Gebäude möglich gewesen?Detail am Rande: die Berliner Archi-tekten aus dem Büro Chipperfield, dieden Neubau planen, äußerten frank-weg ihr Erstaunen darüber, dass dasInnsbrucker Projekt erlaubt wordenwar: in Berlin wäre so etwas in einerSchutzzone undenkbar. Was soll manhier noch sagen? Die Bilanz des SOGfür Innsbruck schaut also sehr durch-wachsen aus, und die Frage muss ge-stellt werden, ob nach einemErlebnis wie dem der Maria-There-sien-Straße, dem man u.v.a. auch dieZerstörung des Patscherkofelhotelsoder die Aufstockungs- und Neubau-orgien im geschützten Stadtteil Saggen anfügen kann, der Sach ver- ständigenbeirat noch mehr ist wie einharmloses Gremium, das sich umnette Dachkapfer und typologischkorrekte Erkerausbildungen kümmert.Hiezu kommt, dass man sich einengroßen Argumentationsnotstand ge-schaffen hat, wenn Großbauvorhabenund Abrisse großen Stils in den Kern-zonen der Stadt hingenommen wer-den und dann bei kleinen Projektenvoll mit den Möglichkeiten des Geset-zes aufgetrumpft wird.

Dr. Magdalena HörmannKunsthistorikerin, von 2004-2009 Vorsit-zende des Sachverständigenbeirates imRahmen des SOG (Stadt- und Ortsbild-schutzgesetz)

Kärnten - Klagenfurt: Teildemo-lierung der Waisenhauskaserne

Ein für das Klagenfurter Stadtbildwichtiger und historischer Bau wirdderzeit in großen Teilen demoliert:Die ehemalige Waisenhauskaserne inder Deutenhofenstrasse 1 bis 3. Diemächtige, einen weiten Hof rah-mende Anlage geht in ihrem Ur-sprung auf das Jahr 1759 zurück undbeherbergte mit der Feintuchfabrikdes Johann von Thys eine frühe Fa-briksgründung aus Maria-Theresiani-scher Zeit. Als Arbeitskräfte wurdenMilitärwaisen eingesetzt, nach demNiedergang des Unternehmensdiente die Anlage als Kaserne undwurde mehrfach erweitert und umge-baut.

Im Vorjahr verkaufte das Bundesheerdie Kaserne an eine Investorengruppe,welche die attraktive Lage der Kaser -ne für Bürosund Nobel-wohnungennutzen will.Für die Plänegibt es aller-dings nochkeine Umwid-mung oderrechtskräftigeBaubewi l l i -gung. DerD e n k m a l -schutz wurdebereits in den1970er Jah-ren per Minis-terbescheidaufgehoben.

Landeskonservator Axel Hubmannspricht in der Kärntner Tageszeitung(24.1. 2010) zwar davon, dass eineneuerliche Prüfung „heute vielleichtanders ausfallen würde“ und betontauch den sensiblen und historischenCharakter der Anlage, wollte aberaus Gründen der „Rechtssicherheit“offenbar keine neuerliche Prüfungveranlassen. Dies ist freilich auch vordem Hintergrund zu sehen, dass einbestehender Denkmalschutz den er-folgreichen Verkauf der Kaserne ziem-lich erschwert hätte. Erhalten bleibensoll jetzt lediglich der aus dem Histo-rismus stammende Trakt entlang derDeutenhofenstrasse.

Oberösterreich – Linz: Donaubrü-cke am Ende?

Wie im Dezember auf einer Presse-konferenz bekannt gegeben wurde,ist die Linzer Eisenbahnbrücke überdie Donau laut einem Gutachten derTU Wien ein schwerer Sanierungsfall.Ihre Benutzung kann aufgrundschwerer Korrosionsschäden nurmehr bis 2012 gestattet werden, ihranschließendes Schicksal ist unklar:Sanierung oder Neubau?Die 1900 errichtete Stahlfachwerk-brücke steht unter Denkmalschutz.Das Bundesdenkmalamt hat verlau-ten lassen, mit einer Stellungnahmebis zur Vorlage eines zweiten Gutach-tens zu warten. Eine Situation ähnlichderer in Tulln (vgl. Denkma(i)l Nr. 2)scheint sich anzubahnen: Hier wareine De-Facto-Neukonstruktion derDonaubrücke wirtschaftlicher als einErhalt der alten Substanz, der Linzer

Brücke droht in zwei Jahren wohl einähnliches Schicksal.

Salzburg: Die Zukunft von GutGuggenthal

Für ein langjähriges Problemkind derSalzburger Kulturlandschaft zeichnetsich möglicherweise ein gutes Endeab. Beim Ensemble der Guggenthal-Brauerei in Salzburg wurde seitensder neuen Besitzer mit Renovierungs-arbeiten begonnen. Die Besitzer, zweiWiener Immobilieninvestoren habendie Liegenschaft und die Gebäude2008 von der Verkehrsbüro-Gruppeerworben. Deren angekündigte große

kurzmeldungen

Abb. 46: Abbruch der Waisenhauskaserne, 31. Jänner 2010

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Nachrichten der Initiative Denkmalschutz – Nr. 04 / Februar 2010

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Pläne, aus den historischen Gebäu-den der Brauerei, Villa und Schmiedeein Kur- und Ferienhotel zu machen,hatten sich letztlich zerschlagen. Ob-wohl das Bundesdenkmalamt immerwieder notwendige Sanierungsarbei-ten durchsetzen konnte, verfielen dieBaulichkeiten weiter. Zuletzt warendie Dachstühle der Villa durch Was-serschäden in ihrer Tragfähigkeit be-droht. Der Landeskonservator vonSalzburg, Ronald Gobiet, hat dahermit einem Zwangsauftrag zur In-standhaltung der baufälligen Ge-bäude gedroht. Die neuen Investorenhaben ebenfalls eine Hotel- und Gas-tronomienutzung angedacht. GutGuggenthal am Fusse des Gaisbergswar einst ein florierender landwirt-schaftlicher Betrieb und beliebtesAusflugsziel. Eine sanfte touristischeWiederbelebung wäre wünschenswert,darf aber nur mit größter Sorgfalt umdie historische Substanz erfolgen.

Wien – Wieden: Einsturz einesBiedermeierhauses

In die Schlagzeilen der Zeitungen ge-riet das Haus Rechte Wienzeile 35(bzw. Heumühlgasse 17), als am 27.12.2009 Teile der Außenmauer ein-stürzten, wobei zum Glück niemandverletzt wurde. Das Gebäude warkomplett entkernt worden, ein Hotel-neubau auf dem Grundstück war imEntstehen. Die Außenmauern solltenaufgrund einer Schutzzonenbestim-mung erhalten werden. Obwohl unscheinbar, hat das Hauseine interessante Geschichte: Lauteiner Tafel im Hausflur wurde dasHaus 1829 errichtet und diente zum

Großteil als Wohn-, Geschäfts- undFuhrwerkerhaus, u.a. beherbergte esdie Gastwirtschaft Ferdinand Hübnerund eine Filiale der Wäscherei Habs-burg. 1920 etablierte sich im Hof dieGipsfigurenerzeugung Franz Lipo-schek, die nicht nur Gipsfiguren, son-dern auch Metallgußwerke wieKreuze und Christusabbildungen fürGrabdenkmäler anfertigte.

Eine Generalsanierung erfolgte 1963,dabei wurden Fassadenelemente wieFensterprofile und Gesimse abge-schlagen. Wünschenswert wäre ge-wesen, beim anstehenden Umbaudiese Elemente wiederherzustellen.Anders als in den 1970er und 1980erJahren werden Rekonstruktionendieser Art aber nicht mehr gefördert.

Rudolf Wawra / Dank an Reg.RatFelix Czeipek, Bezirksmuseum Wie-den

Wien – Hernals: Abbruch einesIndustriedenkmals

Die ehemalige Schuhfabrik Wittmannin der Hernalser Dürauergasse 16wurde zum Jahreswechsel 2009/10abgerissen. An Stelle des ebenerdi-gen bzw. einstöckigen Bauwerks wirdbis 2011 eine mehrstöckige Luxus-wohnanlage – die sog. „Design Ap-partments Dornbach“ – entstehen.Die Anlage war, obwohl nicht denk-malgeschützt, ein bemerkenswertesBauwerk: 1919 errichtet, orientiertesich der Bau an der (damals) dörfli-chen Umgebung, operierte mit Archi-tekturelementen wie Mittelgiebel undeinem Eckpavillon und erinnerte auf

den ersten Blick mehr an ein klassi-zistisches Palais denn an eine Fabrik.Ein herber Verlust für das Stadtbild,den der geplante Massivklotz in kei-ner Weise ersetzen kann.

Wien – Döbling: Streit um Höhen-straßen-Sanierung

Mit Jahresanfang ist der sog. Denk-malschutz „ex lege“ für Bauten, dieim Besitz des Bundes, der Länderoder anderer öffentlicher Körper-schaften sowie der Kirche stehen,ausgelaufen. Anstelle dieser Unter-schutzstellung kraft gesetzlicher Ver-mutung steht nun die Unterschutz-stellung per Verordnung oder Be-scheid durch das Bundesdenkmal-amt, wozu das Amt in den letztenJahren entsprechende Prüfungen vor-genommen hat.Eines der Objekte, um die nun imZuge dieses auslaufenden Schutzes

gestritten wird, ist die berühmte Wie-ner Höhenstraße, genauer deren sa-nierungsbedürftiger Straßenbelag.Das Denkmalamt, das keine Verlän-gerung des Schutzes erwirkenkonnte, hat lt. Kronenzeitung (18.1.2010) ein Schutzstellungsverfahreneingeleitet und fordert den Erhalt derhistorischen Granitkleinsteinpflaste-rung. Dagegen möchte die StadtWien die Straße modern und kosten-günstig asphaltieren. Dass damit dertypische Charakter der 1934-35 er-richteten Panoramastraße verlorengeht, liegt auf der Hand. Mit einerEntscheidung ist laut ORF Wien Mittenächsten Jahres zu rechnen.

Wolfgang Burghart

Abb. 47: Ehemalige Guggenthal-Brauerei, Koppl bei Salzburg Abb. 48: Abbruch der Schuh-Fabrik Wittmann, Wien

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Medieninhaber und Herausgeber: Verein Initiative Denkmalschutz (ZVR-Zl. 049832110), Streicherg. 5/12, 1030 Wien,Österreich. e-Mail: [email protected], http://www.initiative-denkmalschutz.at, Tel. +43(0)699 1024 4216

Chefredakteur: Wolfgang Burghart Redaktion: Markus Landerer, Claus SüssLayout: Viktor Zdrachal. Nachdruck nur mit Genehmigung der AutorenRedaktionsschluss: 31. Jänner 2010Mitgliedsbeitrag: € 20 bzw. € 25, Förderer: € 250 Bankverbindung: BLZ 20111, Konto-Nr. 28938762500BIC: GIBAATWW, IBAN: AT86 20111 289 387 625 00

Grundlegende Richtung: Information der Vereinsmitglieder überAktivitäten des Vereins und Problematiken im Bereich des Denk-malschutzes in Österreich. Namentlich gekennzeichnete Artikelgeben die Meinung der Autoren wieder und stimmen nicht unbe-dingt mit jener der Redaktion überein.

Bildnachweis (Abb.): Bezirkblätter: 43; BezirksmuseumFloridsdorf: 28, 30; Josef Böck: 42; Peter Buchinger: 47;Wolfgang Burghart: 7, 18, 19, 26, 34; Gerhard Foerster: 22, 23;Edgard Haider: 17; Hermann Härtel: 27; Josef Holzapfel: 21;Gerhard Jordan: 9, 29, 31-33, 35-40; Markus Landerer: Titelbild, 1, 3, 5, 6, 8, 10, 12-16, 24; MA 19: 11; Franz Pelda: 2; SEESTE Bau AG: Titelbild klein;Wolfgang Simanko: 48; Max Streit: 46; Claus Süss: 25, 41;Verein für Heimatschutz und Heimatpflege in Nord- undOsttirol: 44, 45; Wiener Cottage-Verein: 4

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Kampf um ein Wiener Biedermeierhaus

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niert“ - Das (Schubert-) Haus Erdbergstraße 17

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