Nachweisbuch über...

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Ihre gesetzliche Unfallversicherung Nachweisbuch über Arbeitsschutz-Unterweisungen Arbeitshilfe

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Ihre gesetzliche Unfallversicherung

Nachweisbuch über Arbeitsschutz-Unterweisungen

Arbeitshilfe

Nachweisbuch über Arbeitsschutz-Unterweisungen

Betrieb: ____________________________________________________________

Bereich: ____________________________________________________________

Ansprechpartner für Arbeitsschutz BG-Mitglieds-Nr.: _____________________________________

BerufsgenossenschaftEnergie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)Gustav-Heinemann-Ufer 130 · 50968 KölnTelefon 0221 3778-0 · Telefax 0221 3778-1199E-Mail: [email protected]

Aufsichtsperson der BG ETEM

Frau/Herr:

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Präventionszentrum (Ihr zuständiges Präventionszentrum finden Sie im Internet unter www.bgetem.de, Webcode: ansprechpartner)

Adresse:

Tel: Fax:

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Bezirksverwaltung (Ihre zuständige Bezirksverwaltung finden Sie im Internet unter www.bgetem.de, Webcode: ansprechpartner)

Adresse:

Tel: Fax:

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Führungskraft für den Bereich

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Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Betriebsarzt/-ärztin

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Sicherheitsbeauftragte(r) für den Bereich

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Ersthelfer(in) für den Bereich

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Inhalt Seite

Grundsätze 4

Beispiele für Vorschriften und Regeln, die die Pflicht zur Unterweisung festlegen 5

Gefahrenquellen im Arbeitsbereich 22

Erstunterweisung vor Arbeitsaufnahme 26

Wiederholungsunterweisung 36

Einzelunterweisung aus besonderem Anlass 60

Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) (Auszug) 67

Ersthelfer(in) für Erste-Hilfe-Leistung gemäß § 26 der Unfallverhütungsvorschrift 68 „Grundsätze der Prävention“ DGUV Vorschrift 1 (BGV A1)

Brandschutzhelfer(in) gemäß § 22 (2) der Unfallverhütungsvorschrift 70 „Grundsätze der Prävention“ DGUV Vorschrift 1 (BGV A1)

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Grundsätze

Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit aus-reichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeits mittel, eines neuen Arbeitsverfahrens oder einer neuen Techno-logie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und regelmäßig wiederholt werden (siehe § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz).

(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zur ihrer Verhütung, zu unterweisen; die Unterweisung muss regel-mäßig wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden (§ 4 Abs. 1 der Unfall-verhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ DGUV Vorschrift 1 (BGV A1)).

Weitere Informationen:• Verzeichnis der von der BG erlassenen Unfallverhütungsvorschriften• „Sicherheit in Schrift, Bild und Ton“ – Übersicht über das Informationsmaterial (D 017)

Bestellung über: Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Gustav-Heinemann-Ufer 130 50968 Köln Telefon 0221 3778-1020 Telefax 0221 3778-1021 E-Mail [email protected]

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Beispiele für Vorschriften und Regeln, die die Pflicht zur Unterweisung festlegen

DGUV Vorschrift 1 Sicherheit und Gesundheits- § 4 (1) § 4 (1) § 4 (1) (BGV A1) schutz bei der Arbeit, Gefähr- dungen und Schutzmaßnahmen

Grundsätze Relevante Inhalte von UVV’en § 4 (2) § 4 (2) der Prävention und BG-Regeln, staatliches Vorschriften- und Regelwerk

Brandschutz § 22 (1) Branschutzhelfer § 22 (2) § 22 (2)

Benutzung von PSA zum Schutz § 31 § 31 § 31 gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden (mit Übung)

DGUV Vorschrift 3 Arbeiten an unter Spannung DA zu DA zu DA zu DA zu (BGV A3) stehenden Teilen § 8 (2) § 8 (2) § 8 (2) § 8 (2) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel allgemein DA zu DA zu DA zu DA zu § 3 (1) § 3 (1) § 3 (1) § 3 (1)

Bemerkung Durch eine Elektrofachkraft

DGUV Vorschrift 11 Wirkung und Schutz- DA zu § 17 (2) § 15 (2) § 8 (3) (BGV B2) maßnahmen § 8 (3) Laserstrahlung

Bestell-Nr.Titel

Unterweisungsthema Mindes-tens ein-mal im Halbjahr

Mindes- tens ein-mal im Jahr

In ange- messe- nen Ab-ständen

Nur für be- stimmte Personen

Allge- meine Unter- weisung

Spezielle Unter- weisung

Vor Auf- nahme der Tätigkeit

Betriebs- an- weisung

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DGUV Vorschrift 15 Gefahren und Maßnahmen § 10 (1) § 10 (2) § 10 § 10 (1) § 5 (BGV B11) § 15 (3) Elektromagne- tische Felder

DGUV Vorschrift 17 Einrichtung, Gefahren und § 17 (3) § 17 (2) DA zu § 17 (1) (BGV C1) erforderliche Unfall- § 16 (1) Veranstaltungs- und verhütungsmaßnahmen § 26 (3) Produktionsstätten für szenische Darstellungen

DGUV Vorschrift 21 Abwassertechnische Anlagen § 26 (1) § 26 (1) § 26 (1) § 25 (BGV C5)

DGUV Vorschrift 32 Arbeitssicherheit und § 18 (2) § 18 (2) § 17 § 17 (BGV C16) Strahlenschutz Kernkraftwerke

Flucht und Rettung als § 25 (3) praktische Übung

Flucht und Rettung aus DA zu DA zu DA zu Sicherheitsbehältern § 26 § 26 § 26

Bestell-Nr.Titel

Unterweisungsthema Mindes-tens ein-mal im Halbjahr

Mindes- tens ein-mal im Jahr

In ange- messe- nen Ab-ständen

Nur für be- stimmte Personen

Allge- meine Unter- weisung

Spezielle Unter- weisung

Vor Auf- nahme der Tätigkeit

Betriebs- an- weisung

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DGUV Vorschrift 38 Arbeiten mit Absturzgefahr § 12 (4) § 12 (4) § 12 (4) § 12 (4) (BGV C22)Bauarbeiten

Fahrordnungen DA zu § 15 a

Arbeiten in Rohrleitungen § 70 § 70 § 70

DGUV Vorschrift 40 Tauchen § 13 (BGV C23) Taucherarbeiten Luftversorgung jedesmal Tauch- Tauchereinsatz § 15 (3) plan § 16 (1) Signaldienst § 12 § 18 (2) Signale § 18 (2)

Bemerkung Befähigung nachweisen lassen; § 10 (1) § 10 (1) Taucherdienstbuch führen Nr. 3 Nr. 2

Bestell-Nr.Titel

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Mindes- tens ein-mal im Jahr

In ange- messe- nen Ab-ständen

Nur für be- stimmte Personen

Allge- meine Unter- weisung

Spezielle Unter- weisung

Vor Auf- nahme der Tätigkeit

Betriebs- an- weisung

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DGUV Vorschrift 52 Betriebsvorschriften DA zu § 29 (1) § 7 (3) (BGV D6) § 7 (3) Nr. 3 § 21

Krane Führen und Instandhalten § 34 des Krans

Lkw-Anbaukrane § 40 (4) § 40 (4) Nr. 1 Nr. 1

Bemerkung Befähigung nachweisen lassen

DGUV Vorschrift 54 Aufstellung, Wartung und DA zu DA zu § 24 a (BGV D8) Bedienung § 24 § 24 Winden, Hub- und Zuggeräte

Bemerkung Betriebsanleitungen müssen zugänglich sein

DGUV Vorschrift 56 Verhalten bei Bedienung, § 11 (4) (BGV D9) Handhabung und Wartung Arbeiten mit Schussapparaten

Bemerkung Unterweisung anhand der Betriebsanweisung

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Nur für be- stimmte Personen

Allge- meine Unter- weisung

Spezielle Unter- weisung

Vor Auf- nahme der Tätigkeit

Betriebs- an- weisung

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DGUV Vorschrift 68 Betriebsanweisung § 5 (2) § 5 (2) § 5 (2) § 5 (BGV D27) Flurförderzeuge Betriebliche Gegebenheiten § 7 DA zu des Arbeitsbereiches § 7 (1)

Bemerkung Befähigung nachweisen lassen

DGUV Vorschrift 70 Besondere Regeln § 34 (2) § 34 (2) (BGV D29) beim Betrieb Fahrzeuge Führen des Fahrzeuges § 35 (1) Nr. 3

Bemerkung Unterweisung anhand der Betriebsanweisung; Nachweis der Befähigung für das Führen des Fahrzeugs

DGUV Vorschrift 73 Betrieb von Schienenbahnen § 22 § 22 § 22 § 22 (BGV D30) Schienenbahnen Führen von Triebfahrzeugen § 24 (2) § 24 (2) von Materialbahnen und (3) und (3)

Bemerkung Eignungsanforderung nach § 24; die Betriebsanweisungen sind in geeigneter Form bekanntzu-geben

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Spezielle Unter- weisung

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DGUV Vorschrift 77 Gefahren durch den § 5 (8) § 6 (1) § 3 (3) § 3 (5) § 3 (3) § 4 (BGV D33) Bahnbetrieb § 5 (3) Arbeiten im Streckensicherung Nr. 4 Bereich von SicherungspostenGleisen

DGUV Vorschrift 79 Verhaltung bei Bedienung DA zu DA zu § 4 § 22 (3) DA zu § 5 (1) (BGV D34) und Wartung § 4 § 4 § 4 Verwendungvon Flüssiggas

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Allge- meine Unter- weisung

Spezielle Unter- weisung

Vor Auf- nahme der Tätigkeit

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DGUV Regel 100-500 Die von Pressen ausgehenden 3.2.2 3.2.2 3.2.1 Gefahren Betreiben vonArbeitsmitteln, Kap. 2.3 Betreiben von Pressen der Metallbe- und verarbeitung

DGUV Regel 100-500 Betreiben von Schmiede- 3.2.2 3.2.2 3.2.1 Betreiben von hämmern Arbeitsmitteln, Kap. 2.7 Lärm 3.10 3.10 Betreiben von Schmiede- hämmern

DGUV Regel 100-500 Anwendung von 3.2 3.2 Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen Arbeitsmitteln, Kap. 2.8 Betreiben von Lastaufnahme- einrichtungen im Hebezeug- betrieb

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DGUV Regel 100-500 Selbstständiges Führen eines 2.2.1 2.2.1 2.2.1 Betreiben von fahrbaren Traggerüstes Arbeitsmitteln, Kap. 2.9 Betreiben von Stetigförderern

DGUV Regel 100-500 Bedienung der Hebebühne 2.1 2.1 2.1 Betreiben von Arbeitsmitteln, Kap. 2.10 Betreiben von Hebebühnen

DGUV Regel 100-500 Betreiben von Maschinen der Teil 1 Teil 1 Teil 1 Teil 1 Betreiben von chemischen Verfahrenstechnik 3.1.1, 3.1.1, 3.1.1, 3.1.8 Arbeitsmitteln, 3.2.4, 3.2.4, 3.2.4, Kap. 2.11 3.2.5 3.2.5 3.2.5 Betreiben von Maschinen der chemischen Ver- fahrenstechnik, Teil 1

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Allge- meine Unter- weisung

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DGUV Regel 100-500 Selbstständiges Führen oder 3.2 3.2 3.2 Betreiben von Warten von Erdbaumaschinen Arbeitsmitteln, Kap. 2.12 Einweisung des Maschinen- 3.7.2 3.7.2 3.7.2 Betreiben von führers Erdbau- maschinen

DGUV Regel 100-500 Bedienung, Wartung und 3.1.3 3.1.3 3.1.3 Betreiben von Einrichten von Spritz- und Arbeitsmitteln, Druckgießmaschinen Kap. 2.18 Betreiben von Druck- und Spritzgieß- maschinen

DGUV Regel 100-500 Arbeiten an Maschinen der 2.1.1 2.1.1 2.1.1 Betreiben von Metallbearbeitung Arbeitsmitteln, Kap. 2.20 Betreiben von Maschinen der Metall- bearbeitung

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Allge- meine Unter- weisung

Spezielle Unter- weisung

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Betriebs- an- weisung

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DGUV Regel 100-500 Kennzeichnung von und 3.2 3.2 3.2 Betreiben von Umgang mit Fräswerkzeugen Arbeitsmitteln, Kap. 2.23 Betreiben von Maschinen zur Holzbe- und -verarbeitung für den Hoch- und Tiefbau

DGUV Regel 100-500 Befestigen von 3.3 3.3 3.3 Betreiben von Schleifwerkzeugen Arbeitsmitteln, Kap. 2.25 Befestigen von 3.6 3.6 3.6 Betreiben von Bürstwerkzeugen kraftbetriebenen Schleif- und Bürstwerkzeugen

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DGUV Regel 100-500 Einrichtungen und Verfahren 3.2.1 3.2.1 3.2.1 3.1 und Betreiben von Anhang 3 Arbeitsmitteln, 3.8.4 und Kap. 2.26 Anhang 1 Schweißen, Schneiden Schweißtechnische Arbeiten 3.1.1 3.1.1 3.1.1 und verwandte in Bereichen mit besonderen Verfahren Gefahren und für Anlagen mit zusätzlichen Gefahren Unterwasserschweißen 3.25.1 3.25.1 3.25.1 und -schneiden

DGUV Regel 100-500 Betriebsanleitung der Trockner 3.2.3 3.2.3 3.2.3 3.2 Betreiben von insbesondere Maßnahmen bei Arbeitsmitteln, Betriebsstörungen Kap. 2.28 Betreiben von Trocknern für Beschichtungs- stoffe

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DGUV Regel 100-500 Betriebsanleitung 3.4.1 3.4.1 3.4.1 3.4 Betreiben von Arbeitsmitteln, Kap. 2.29 Verarbeiten von Beschichtungs- stoffen

DGUV Regel 100-500 Arbeiten an oder in Gasleitungen 3.1.1 3.1.1 3.1.1 3.1.1 Betreiben von Arbeitsmitteln, Aufsicht von Arbeiten mit 3.1.2 3.1.2 3.1.2 Kap. 2.31 Gesundheits-, Brand- oder Arbeiten an Explosionsgefahren Gasleitungen

DGUV Regel 100-500 Betriebsanweisung; besondere 3.3 3.3 3.3 3.3 3.3 3.2 Betreiben von Gefahren; Sicherheitsbestim- Arbeitsmitteln, mungen und Maßnahmen bei Kap. 2.33 Unfällen und Betriebsstörungen Betreiben von Anlagen für Alarm- und Gefahrenabwehr- In best. 3.5.1 3.5.1 3.5.1 den Umgang plan Großan- mit Gasen lagen: 3.5.2 (mit Übung)

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DGUV Regel 100-500 Einsteigen und Einfahren 3.3.2 3.3.2 3.3.2 3.3.2 Betreiben von in Silos (Anhänge Arbeitsmitteln, 2 und 3) Kap. 2.34 Betreiben von Silos

DGUV Regel 100-500 Gefahren im Umgang mit Kälte- 3.2 3.2 3.2 3.2 3.3 Betreiben von anlagen und Kühleinrichtungen; Arbeitsmitteln, Sicherheitsbestimmungen; Kap. 2.35 Verhalten bei Unfällen oder Betreiben von Störungen Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühl- einrichtungen

DGUV Regel 100-500 Gefahren; Sicherheits- 3.3 3.3 3.3 3.3 3.1 Betreiben von bestimmungen; Verhalten bei Arbeitsmitteln, Störungen und Unfällen; Kap. 2.36 Inhalt der Betriebsanweisung Arbeiten mit Flüssigkeits- strahlern

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Spezielle Unter- weisung

Vor Auf- nahme der Tätigkeit

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DGUV Regel 100-500 Gefahren beim Umgang mit 3.3 3.3 3.3 3.3 3.2 Betreiben von Gasen; Sicherheitsbestimmun- Arbeitsmitteln, gen und Maßnahmen bei Kap. 2.39 Unfällen und Störungen Betreiben von Anlagen zur leistungs- gebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas

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GV 2 Sicherheit und Gesundheits- § 12 § 12 Arbeits- schutz bei der Arbeit schutzgesetz ArbSchG

Betriebs- Unterrichtung über Aufgabe, § 81 (1) § 81 (1) verfassungs- Verantwortung sowie Art der gesetz Tätigkeit und Einordnung in den BetrVG Betriebsablauf des Betriebes

Jugendarbeits- Unterweisung über die Unfall- § 29 (2) § 29 (2) § 29 (1) schutzgesetz und Gesundheitsgefahren sowie JArbSchG deren Abwendung

GV 4 Unterrichtung; angemessene § 9 (1) § 9 (1) § 9 (1) Betriebs- Information zu Gefahren, die sicherheits- sich aus Arbeitsmitteln ergeben verordnung BetrSichV Unterweisung über die mit der § 9 (2) § 9 (2) Benutzung von Arbeitsmitteln verbundenen Gefahren Bei Instandsetzungs-, Wartungs-und Umbauarbeiten § 9 (2)2 § 9 (2)2

GV 6 Gefahren und Schutzmaß- § 12 (2) § 12 (2) § 12 (2) § 12 (1) Biostoffverordnung nahmen BioStoffV

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Mindes- tens ein-mal im Jahr

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Nur für be- stimmte Personen

Allge- meine Unter- weisung

Spezielle Unter- weisung

Vor Auf- nahme der Tätigkeit

Betriebs- an- weisung

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GV 7 Gefahren bei der manuellen § 4 Lastenhand- Handhabung von Lasten habungs- verordnung LasthandhabV

GV 8 Benutzung der persönlichen § 3 § 3 PSA- Schutzausrüstung Benutzungs- verordnung PSA-BV

GV 11 § 6 (4) § 6 (3) § 6 (1) § 6 (4) Verordnung über § 6 (2) Arbeitsstätten § 6 (3) ArbstättV

GV 12 Gefährdung und § 14 (2) § 14 (2) § 14 (2) § 14 (2) § 14 (1) Gefahrstoff- Schutzmaßnahmen verordnung GefStoffV

GV 14 Belehrung über mögliche § 36 (1) § 36 (3) § 36 (1) § 36 (1) Röntgen- Gefahren; Arbeitsmethoden, ** verordnung Gefahren und Schutzmaß- RöV nahmen gemäß der Tätigkeit

* Nachweis fünf Jahre aufbewahren § 38(4); ** Nachweis fünf Jahre aufbewahren § 36(4)

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Unterweisungsthema Mindes-tens ein-mal im Halbjahr

Mindes- tens ein-mal im Jahr

In ange- messe- nen Ab-ständen

Nur für be- stimmte Personen

Allge- meine Unter- weisung

Spezielle Unter- weisung

Vor Auf- nahme der Tätigkeit

Betriebs- an- weisung

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GV 15 Belehrung über mögliche § 38 (1) § 38 (3) § 38 (2) § 38 (1) § 34 Strahlenschutz- Gefahren; Arbeitsmethoden, * § 38 (2) verordnung Gefahren und Schutzmaß- StrlSchV nahmen gemäß der Tätigkeit

GV 16 Gefährdung und § 11 (1) § 11 (1) § 11 (2) § 11 (1) Lärm- und Schutzmaßnahmen Vibrations- Arbeitsschutz- Arbeitsmedizinische Beratung § 11 (3) verordnung LärmVibrations ArbSchG

GV 18 § 8 (1) § 8 (1) § 8 (1) § 8 (1) Arbeitsschutz- verordnung zu künstlicher optischer Strahlung OStrV

Bestell-Nr.Titel

Unterweisungsthema Mindes-tens ein-mal im Halbjahr

Mindes- tens ein-mal im Jahr

In ange- messe- nen Ab-ständen

Nur für be- stimmte Personen

Allge- meine Unter- weisung

Spezielle Unter- weisung

Vor Auf- nahme der Tätigkeit

Betriebs- an- weisung

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Gefahrenquellen im Arbeitsbereich (Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz)

z. B. Elektrizität, Absturzgefährdung, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Pressen, Krane, Schweißen und Schneiden, Lärm ...

(Diese Aufzählung ist regelmäßig zu überprüfen.)

Stand: Datum Unternehmer(in)/Vorgesetzte(r)

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Gefahrenquellen im Arbeitsbereich (Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz)

z. B. Elektrizität, Absturzgefährdung, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Pressen, Krane, Schweißen und Schneiden, Lärm ...

(Diese Aufzählung ist regelmäßig zu überprüfen.)

Stand: Datum Unternehmer(in)/Vorgesetzte(r)

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Gefahrenquellen im Arbeitsbereich (Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz)

z. B. Elektrizität, Absturzgefährdung, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Pressen, Krane, Schweißen und Schneiden, Lärm ...

(Diese Aufzählung ist regelmäßig zu überprüfen.)

Stand: Datum Unternehmer(in)/Vorgesetzte(r)

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Gefahrenquellen im Arbeitsbereich (Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz)

z. B. Elektrizität, Absturzgefährdung, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Pressen, Krane, Schweißen und Schneiden, Lärm ...

(Diese Aufzählung ist regelmäßig zu überprüfen.)

Stand: Datum Unternehmer(in)/Vorgesetzte(r)

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Erstunterweisung vor Arbeitsaufnahme

Rundgang durch folgende Räume:

Unterweisung über• Unternehmensziel: Sicherheit und Gesundheitsschutz • Nächster Verbandkasten• mögliche Gefahren im Arbeitsbereich • Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen• Bedienung der Maschinen und Anlagen • Nächste Krankentrage• Verwendung der Werkzeuge • Nächster Feuermelder• Gefahren bei Tätigkeiten mit Arbeitsstoffen • Andere Möglichkeiten zur Brand- und Schadensmeldung• Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz • Feuerlöscher: Standort und Bedienung• Verhalten bei Unfällen, Bränden und Schadensfällen • Ersthelfer(in)• Verhalten bei Mängeln der Arbeitssicherheit • Sicherheitsbeauftragte(r)• Verhalten bei Mängeln des Brandschutzes • Sicherheitsfachkraft• Rettungswege, Notausgänge • Betriebsarzt/-ärztin Darüber hinaus wurde unterwiesen über:

Unternehmer(in)/Vorgesetzte(r)

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Teilnehmer(in) der Unterweisung Lfd. Nr. Name, Vorname eingestellt am unterwiesen am Unterschriften der Versicherten

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Erstunterweisung vor Arbeitsaufnahme

Rundgang durch folgende Räume:

Unterweisung über• Unternehmensziel: Sicherheit und Gesundheitsschutz • Nächster Verbandkasten• mögliche Gefahren im Arbeitsbereich • Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen• Bedienung der Maschinen und Anlagen • Nächste Krankentrage• Verwendung der Werkzeuge • Nächster Feuermelder• Gefahren bei Tätigkeiten mit Arbeitsstoffen • Andere Möglichkeiten zur Brand- und Schadensmeldung• Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz • Feuerlöscher: Standort und Bedienung• Verhalten bei Unfällen, Bränden und Schadensfällen • Ersthelfer(in)• Verhalten bei Mängeln der Arbeitssicherheit • Sicherheitsbeauftragte(r)• Verhalten bei Mängeln des Brandschutzes • Sicherheitsfachkraft• Rettungswege, Notausgänge • Betriebsarzt/-ärztin Darüber hinaus wurde unterwiesen über:

Unternehmer(in)/Vorgesetzte(r)

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Teilnehmer(in) der Unterweisung Lfd. Nr. Name, Vorname eingestellt am unterwiesen am Unterschriften der Versicherten

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Erstunterweisung vor Arbeitsaufnahme

Rundgang durch folgende Räume:

Unterweisung über• Unternehmensziel: Sicherheit und Gesundheitsschutz • Nächster Verbandkasten• mögliche Gefahren im Arbeitsbereich • Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen• Bedienung der Maschinen und Anlagen • Nächste Krankentrage• Verwendung der Werkzeuge • Nächster Feuermelder• Gefahren bei Tätigkeiten mit Arbeitsstoffen • Andere Möglichkeiten zur Brand- und Schadensmeldung• Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz • Feuerlöscher: Standort und Bedienung• Verhalten bei Unfällen, Bränden und Schadensfällen • Ersthelfer(in)• Verhalten bei Mängeln der Arbeitssicherheit • Sicherheitsbeauftragte(r)• Verhalten bei Mängeln des Brandschutzes • Sicherheitsfachkraft• Rettungswege, Notausgänge • Betriebsarzt/-ärztin Darüber hinaus wurde unterwiesen über:

Unternehmer(in)/Vorgesetzte(r)

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Teilnehmer(in) der Unterweisung Lfd. Nr. Name, Vorname eingestellt am unterwiesen am Unterschriften der Versicherten

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Erstunterweisung vor Arbeitsaufnahme

Rundgang durch folgende Räume:

Unterweisung über• Unternehmensziel: Sicherheit und Gesundheitsschutz • Nächster Verbandkasten• mögliche Gefahren im Arbeitsbereich • Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen• Bedienung der Maschinen und Anlagen • Nächste Krankentrage• Verwendung der Werkzeuge • Nächster Feuermelder• Gefahren bei Tätigkeiten mit Arbeitsstoffen • Andere Möglichkeiten zur Brand- und Schadensmeldung• Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz • Feuerlöscher: Standort und Bedienung• Verhalten bei Unfällen, Bränden und Schadensfällen • Ersthelfer(in)• Verhalten bei Mängeln der Arbeitssicherheit • Sicherheitsbeauftragte(r)• Verhalten bei Mängeln des Brandschutzes • Sicherheitsfachkraft• Rettungswege, Notausgänge • Betriebsarzt/-ärztin Darüber hinaus wurde unterwiesen über:

Unternehmer(in)/Vorgesetzte(r)

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Teilnehmer(in) der Unterweisung Lfd. Nr. Name, Vorname eingestellt am unterwiesen am Unterschriften der Versicherten

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Erstunterweisung vor Arbeitsaufnahme

Rundgang durch folgende Räume:

Unterweisung über• Unternehmensziel: Sicherheit und Gesundheitsschutz • Nächster Verbandkasten• mögliche Gefahren im Arbeitsbereich • Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen• Bedienung der Maschinen und Anlagen • Nächste Krankentrage• Verwendung der Werkzeuge • Nächster Feuermelder• Gefahren bei Tätigkeiten mit Arbeitsstoffen • Andere Möglichkeiten zur Brand- und Schadensmeldung• Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz • Feuerlöscher: Standort und Bedienung• Verhalten bei Unfällen, Bränden und Schadensfällen • Ersthelfer(in)• Verhalten bei Mängeln der Arbeitssicherheit • Sicherheitsbeauftragte(r)• Verhalten bei Mängeln des Brandschutzes • Sicherheitsfachkraft• Rettungswege, Notausgänge • Betriebsarzt/-ärztin Darüber hinaus wurde unterwiesen über:

Unternehmer(in)/Vorgesetzte(r)

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Teilnehmer(in) der Unterweisung Lfd. Nr. Name, Vorname eingestellt am unterwiesen am Unterschriften der Versicherten

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Wiederholungsunterweisung

Datum Ort Teilnehmerstärke Sollstärke

Inhalte und Ziele der Unterweisung:

Praktische Übung:

Besprochene Unfälle, Mängel im Verhalten der Versicherten, Diskussion, etc.:

Hinweise der Versicherten über sicherheitstechnische Mängel und Mängel im betrieblichen Gesundheitsschutz:

Unternehmer(in)/Vorgesetzte(r)

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Teilnehmer(in) der Unterweisung Lfd. Nr. Name, Vorname Unterschriften der Versicherten

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Wiederholungsunterweisung

Datum Ort Teilnehmerstärke Sollstärke

Inhalte und Ziele der Unterweisung:

Praktische Übung:

Besprochene Unfälle, Mängel im Verhalten der Versicherten, Diskussion, etc.:

Hinweise der Versicherten über sicherheitstechnische Mängel und Mängel im betrieblichen Gesundheitsschutz:

Unternehmer(in)/Vorgesetzte(r)

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Teilnehmer(in) der Unterweisung Lfd. Nr. Name, Vorname Unterschriften der Versicherten

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Wiederholungsunterweisung

Datum Ort Teilnehmerstärke Sollstärke

Inhalte und Ziele der Unterweisung:

Praktische Übung:

Besprochene Unfälle, Mängel im Verhalten der Versicherten, Diskussion, etc.:

Hinweise der Versicherten über sicherheitstechnische Mängel und Mängel im betrieblichen Gesundheitsschutz:

Unternehmer(in)/Vorgesetzte(r)

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Teilnehmer(in) der Unterweisung Lfd. Nr. Name, Vorname Unterschriften der Versicherten

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Wiederholungsunterweisung

Datum Ort Teilnehmerstärke Sollstärke

Inhalte und Ziele der Unterweisung:

Praktische Übung:

Besprochene Unfälle, Mängel im Verhalten der Versicherten, Diskussion, etc.:

Hinweise der Versicherten über sicherheitstechnische Mängel und Mängel im betrieblichen Gesundheitsschutz:

Unternehmer(in)/Vorgesetzte(r)

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Teilnehmer(in) der Unterweisung Lfd. Nr. Name, Vorname Unterschriften der Versicherten

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Wiederholungsunterweisung

Datum Ort Teilnehmerstärke Sollstärke

Inhalte und Ziele der Unterweisung:

Praktische Übung:

Besprochene Unfälle, Mängel im Verhalten der Versicherten, Diskussion, etc.:

Hinweise der Versicherten über sicherheitstechnische Mängel und Mängel im betrieblichen Gesundheitsschutz:

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Teilnehmer(in) der Unterweisung Lfd. Nr. Name, Vorname Unterschriften der Versicherten

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Wiederholungsunterweisung

Datum Ort Teilnehmerstärke Sollstärke

Inhalte und Ziele der Unterweisung:

Praktische Übung:

Besprochene Unfälle, Mängel im Verhalten der Versicherten, Diskussion, etc.:

Hinweise der Versicherten über sicherheitstechnische Mängel und Mängel im betrieblichen Gesundheitsschutz:

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Wiederholungsunterweisung

Datum Ort Teilnehmerstärke Sollstärke

Inhalte und Ziele der Unterweisung:

Praktische Übung:

Besprochene Unfälle, Mängel im Verhalten der Versicherten, Diskussion, etc.:

Hinweise der Versicherten über sicherheitstechnische Mängel und Mängel im betrieblichen Gesundheitsschutz:

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Wiederholungsunterweisung

Datum Ort Teilnehmerstärke Sollstärke

Inhalte und Ziele der Unterweisung:

Praktische Übung:

Besprochene Unfälle, Mängel im Verhalten der Versicherten, Diskussion, etc.:

Hinweise der Versicherten über sicherheitstechnische Mängel und Mängel im betrieblichen Gesundheitsschutz:

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Datum Ort Teilnehmerstärke Sollstärke

Inhalte und Ziele der Unterweisung:

Praktische Übung:

Besprochene Unfälle, Mängel im Verhalten der Versicherten, Diskussion, etc.:

Hinweise der Versicherten über sicherheitstechnische Mängel und Mängel im betrieblichen Gesundheitsschutz:

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Wiederholungsunterweisung

Datum Ort Teilnehmerstärke Sollstärke

Inhalte und Ziele der Unterweisung:

Praktische Übung:

Besprochene Unfälle, Mängel im Verhalten der Versicherten, Diskussion, etc.:

Hinweise der Versicherten über sicherheitstechnische Mängel und Mängel im betrieblichen Gesundheitsschutz:

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Teilnehmer(in) der Unterweisung Lfd. Nr. Name, Vorname Unterschriften der Versicherten

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Wiederholungsunterweisung

Datum Ort Teilnehmerstärke Sollstärke

Inhalte und Ziele der Unterweisung:

Praktische Übung:

Besprochene Unfälle, Mängel im Verhalten der Versicherten, Diskussion, etc.:

Hinweise der Versicherten über sicherheitstechnische Mängel und Mängel im betrieblichen Gesundheitsschutz:

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Wiederholungsunterweisung

Datum Ort Teilnehmerstärke Sollstärke

Inhalte und Ziele der Unterweisung:

Praktische Übung:

Besprochene Unfälle, Mängel im Verhalten der Versicherten, Diskussion, etc.:

Hinweise der Versicherten über sicherheitstechnische Mängel und Mängel im betrieblichen Gesundheitsschutz:

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Teilnehmer(in) der Unterweisung Lfd. Nr. Name, Vorname Unterschriften der Versicherten

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Einzelunterweisung aus besonderem Anlass

Datum Ort

Anlass der Unterweisung: (z. B. Veränderung der Arbeitsbedingungen, sicherheitswidriges Verhalten)

Inhalte und Ziele der Unterweisung:

Praktische Übung:

Besprochene Besonderheiten am Arbeitsplatz:

Teilnehmer(in) der Unterweisung:

Name, Vorname

Unterschrift des/der Unterwiesenen Unternehmer(in)/Vorgesetzte(r)

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Einzelunterweisung aus besonderem Anlass

Datum Ort

Anlass der Unterweisung: (z. B. Veränderung der Arbeitsbedingungen, sicherheitswidriges Verhalten)

Inhalte und Ziele der Unterweisung:

Praktische Übung:

Besprochene Besonderheiten am Arbeitsplatz:

Teilnehmer(in) der Unterweisung:

Name, Vorname

Unterschrift des/der Unterwiesenen Unternehmer(in)/Vorgesetzte(r)

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Einzelunterweisung aus besonderem Anlass

Datum Ort

Anlass der Unterweisung: (z. B. Veränderung der Arbeitsbedingungen, sicherheitswidriges Verhalten)

Inhalte und Ziele der Unterweisung:

Praktische Übung:

Besprochene Besonderheiten am Arbeitsplatz:

Teilnehmer(in) der Unterweisung:

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Unterschrift des/der Unterwiesenen Unternehmer(in)/Vorgesetzte(r)

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Einzelunterweisung aus besonderem Anlass

Datum Ort

Anlass der Unterweisung: (z. B. Veränderung der Arbeitsbedingungen, sicherheitswidriges Verhalten)

Inhalte und Ziele der Unterweisung:

Praktische Übung:

Besprochene Besonderheiten am Arbeitsplatz:

Teilnehmer(in) der Unterweisung:

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Unterschrift des/der Unterwiesenen Unternehmer(in)/Vorgesetzte(r)

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Einzelunterweisung aus besonderem Anlass

Datum Ort

Anlass der Unterweisung: (z. B. Veränderung der Arbeitsbedingungen, sicherheitswidriges Verhalten)

Inhalte und Ziele der Unterweisung:

Praktische Übung:

Besprochene Besonderheiten am Arbeitsplatz:

Teilnehmer(in) der Unterweisung:

Name, Vorname

Unterschrift des/der Unterwiesenen Unternehmer(in)/Vorgesetzte(r)

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Einzelunterweisung aus besonderem Anlass

Datum Ort

Anlass der Unterweisung: (z. B. Veränderung der Arbeitsbedingungen, sicherheitswidriges Verhalten)

Inhalte und Ziele der Unterweisung:

Praktische Übung:

Besprochene Besonderheiten am Arbeitsplatz:

Teilnehmer(in) der Unterweisung:

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Unterschrift des/der Unterwiesenen Unternehmer(in)/Vorgesetzte(r)

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Einzelunterweisung aus besonderem Anlass

Datum Ort

Anlass der Unterweisung: (z. B. Veränderung der Arbeitsbedingungen, sicherheitswidriges Verhalten)

Inhalte und Ziele der Unterweisung:

Praktische Übung:

Besprochene Besonderheiten am Arbeitsplatz:

Teilnehmer(in) der Unterweisung:

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Unterschrift des/der Unterwiesenen Unternehmer(in)/Vorgesetzte(r)

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Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) (Aus zug)

§ 22 Notfallmaßnahmen(1) Der Unternehmer hat entsprechend § 10 Arbeitsschutzgesetz die Maßnahmen zu planen, zu treffen und zu überwachen, die

insbesondere für den Fall des Entstehens von Bränden, von Explosionen, des unkontrollierten Austretens von Stoffen und von sonstigen gefährlichen Störungen des Betriebsablaufs geboten sind.

(2) Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuer-löscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.

§ 24 Allgemeine Pflichten des Unternehmers

(6) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln.

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Ersthelfer(in) für Erste-Hilfe-Leistunggemäß § 26 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ DGUV Vorschrift 1 (BGV A1)

Lfd. Nr. Name, Vorname Erste-Hilfe-Grundkurs am Fortbildung am

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Ersthelfer(in) für Erste-Hilfe-Leistunggemäß § 26 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ DGUV Vorschrift 1 (BGV A1)

Lfd. Nr. Name, Vorname Erste-Hilfe-Grundkurs am Fortbildung am

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Brandschutzhelfer(in) nach DGUV Information 205-023gemäß § 22 (2) der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ DGUV Vorschrift 1 (BGV A1)

Lfd. Nr. Name, Vorname Brandschutzhelfer-Ausbildung am

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Brandschutzhelfer(in) nach DGUV Information 205-023gemäß § 22 (2) der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ DGUV Vorschrift 1 (BGV A1)

Lfd. Nr. Name, Vorname Brandschutzhelfer-Ausbildung am

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25 · 20 · 11 · 17 · 3 – Alle Rechte beim Herausgeber. Gedruckt auf Papier aus nachhaltiger Forstwirtschaft

BerufsgenossenschaftEnergie Textil Elektro Medienerzeugnisse

Gustav-Heinemann-Ufer 13050968 KölnTelefon 0221 3778-0Telefax 0221 3778-1199www.bgetem.de

Bestell-Nr. S 013

Bildnachweis: Yuri_Arcurs/iStock-48980164

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