Namaste! Die gesundheitsförderliche Wirkung von Yoga ist · Namaste! Einsendungen zu den...

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weiter bilden 58 Fundstück Unsere nächsten Themenschwerpunkte ausgabe 3 — 2019 (erscheint im September) Ästhetik Ein ästhetischer Diskurs über Erwachsenenbildung ist im Feld nicht weit verbreitet. Und doch werden in Erwachse- nen- und Weiterbildung ästhetisch erfahrbare Bildungs- welten konstruiert: in der Ausstattung von Räumen, der In- szenierung von Kursen oder Programmen. Und kann nicht (nahezu) jeder (Lern-)Prozess auch ästhetisch erfahren und verstanden werden? Den blinden Flecken der Alltagspraxis möchte weiter bilden auf die Spur kommen und dabei den Sinn für ästhetische Urteile schärfen. Die gesundheitsförderliche Wirkung von Yoga ist inzwischen unbestritten. Auch wenn Schätzun- gen des Bundesverbands der Yogalehrenden in Deutschland hochgegriffen scheinen, dass »jeder Fünfte Yoga praktiziert oder vorhat, in den nächs- ten 12 Monaten mit Yoga zu beginnen«, ist Yoga zu einem verbreiteten und anerkannten Bewegungs- sport geworden. Und so besteht nicht nur die Möglichkeit, sich die Kosten für Yogakurse durch die Krankenkassen zumindest anteilig erstatten zu lassen – wie das Landesarbeitsgericht Berlin- Brandenburg urteilte, kann ein Yogakurs unter Umständen als Bildungsurlaub anerkannt werden. Verhandelt wurde über einen fünftägigen Yoga- kurs mit dem Titel »Erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation« an einer Volks- hochschule. Da der berufliche Bezug deutlich sei, urteilten die Richter, sei eine Anerkennung als Bil- dungsurlaub – und damit das Recht auf bezahlten Sonderurlaub – rechtens: »Der Begriff der beruf- lichen Weiterbildung ist grundsätzlich weit aus- zulegen. … So soll die Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmern im sich be- schleunigenden technischen und sozialen Wandel gefördert werden. Auch ein Yogakurs mit einem geeigneten didaktischen Konzept kann diese Vor- aussetzungen erfüllen.« (J r) © Abhisek Sarda (cc by 2.0) Namaste! Einsendungen zu den Themenschwerpunkten sind erwünscht. Bitte nehmen Sie hierzu frühzeitig Kontakt mit der Redaktion auf. Änderungen der Planung vorbehalten. [email protected] ausgabe 4 — 2019 (erscheint im Dezember) Künstliche Intelligenz Künstliche Intelligenz (ki) ist in den meisten Bereichen des Lebens angekommen und auch aus Lehr-/Lernprozessen nicht mehr wegzudenken. Doch was genau ist eigentlich ki – und welchen Nutzen hat sie für die Erwachsenenbildung? Welche Potenziale haben Learning-Analytics-Ansätze und Bots? Und wird »Erfahrung« als Komponente menschlicher Urteilskraft irgendwann von ki überholt? weiter bilden möchte klären, was ki in der Erwachsenenbildung potenzi- ell ermöglicht. Online: https://www.die-bonn.de/doks/weiterbilden/2019/fundstueck.pdf

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w e i t e r b i l d e n58

F u n d s t ü c k

Unsere nächsten Themenschwerpunkte

au s g a b e 3 — 2 0 1 9 (erscheint im September)

ÄsthetikEin ästhetischer Diskurs über Erwachsenenbildung ist im Feld nicht weit verbreitet. Und doch werden in Erwachse­nen­ und Weiterbildung ästhetisch erfahrbare Bildungs­welten konstruiert: in der Ausstattung von Räumen, der In­szenierung von Kursen oder Programmen. Und kann nicht (nahezu) jeder (Lern­)Prozess auch ästhetisch erfahren und verstanden werden? Den blinden Flecken der Alltagspraxis möchte weiter bilden auf die Spur kommen und dabei den Sinn für ästhetische Urteile schärfen.

Die gesundheitsförderliche Wirkung von Yoga ist inzwischen unbestritten. Auch wenn Schätzun­gen des Bundesverbands der Yogalehrenden in Deutschland hochgegriffen scheinen, dass »jeder Fünfte Yoga praktiziert oder vorhat, in den nächs­ten 12 Monaten mit Yoga zu beginnen«, ist Yoga zu einem verbreiteten und anerkannten Bewegungs­sport geworden. Und so besteht nicht nur die Möglichkeit, sich die Kosten für Yogakurse durch die Krankenkassen zumindest anteilig erstatten zu lassen – wie das Landesarbeitsgericht Berlin­Brandenburg urteilte, kann ein Yogakurs unter Umständen als Bildungsurlaub anerkannt werden. Verhandelt wurde über einen fünftägigen Yoga­kurs mit dem Titel »Erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation« an einer Volks­hochschule. Da der berufliche Bezug deutlich sei, urteilten die Richter, sei eine Anerkennung als Bil­dungsurlaub – und damit das Recht auf bezahlten Sonderurlaub – rechtens: »Der Begriff der beruf­lichen Weiterbildung ist grundsätzlich weit aus­zulegen. … So soll die Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmern im sich be­schleunigenden technischen und sozialen Wandel gefördert werden. Auch ein Yogakurs mit einem geeigneten didaktischen Konzept kann diese Vor­aussetzungen erfüllen.« (Jr)

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Einsendungen zu den Themenschwerpunkten sind erwünscht. Bitte nehmen Sie hierzu frühzeitig Kontakt mit der Redaktion auf.

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Künstliche IntelligenzKünstliche Intelligenz (ki) ist in den meisten Bereichen des Lebens angekommen und auch aus Lehr­/Lernprozessen nicht mehr wegzudenken. Doch was genau ist eigentlich ki – und welchen Nutzen hat sie für die Erwachsenenbildung? Welche Potenziale haben Learning­Analytics­Ansätze und Bots? Und wird »Erfahrung« als Komponente menschlicher Urteilskraft irgendwann von ki überholt? weiter bilden möchte klären, was ki in der Erwachsenenbildung potenzi­ell ermöglicht.

Online: https://www.die-bonn.de/doks/weiterbilden/2019/fundstueck.pdf