nationaisaziatistische Deutsche Arbeiters-urtei-

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Transcript of nationaisaziatistische Deutsche Arbeiters-urtei-

nationaisaziatistische Deutsche Arbeiters-urtei-

Der Tühren

Adolf Hitler

zugleich Oberster SA.-Führer.

Der ches der Kanzlei des 7ährers der USDAP.:

Reichsleiter Philipp Bouhler, BerlinW8,Voßstraße 4.

Die kanelei des Tährers der USDÄP.:

Berlin W 8, Voßftraße 4.

Amt l. Persönliche Angelegenheiten des Führers und

Sonderaufgaben.

Amt ll. Bearbeitung von Gingaben, die die NSDAP.,

ihre Gliederungen und angefchlossenen Ver-

bande, sowie die Stellen des Reiches und der

Länder betreffen-

Bearbeitung oon Gnadensachen von Ange-

hörigen der Bewegung.

Bearbeitung von fozialrvirtfchaftlichen Ange-

legenheiten und Gefuchen sozialer Art.

Amt V. Personal- und Verwaltungsangelegenheiten.

Der stellvertreter des 7äbrers:

Amt lll.

Amt lV.

i

Rudolf Heiz, München, Braunes Haus, Brienner ·

Straße 45·

Die Reich-letter der USDÄP.:

Amann Max, Veichsleiter der Presse-

Bormann Martin, Stabslejter des Stellvertreter-s

des Führers.

VDUhlek Philipp, Chef der Kanzlei des Führers.

Buch Walten Oberster Partelrichter.

Dprrtk Walther, Leiter des Amtes für Agrarpolitik.

Dietrich, Dr. Otto, Reichspresfechef.

LPP chmzp Ritter v., Leiter des Kolonialpolit. Amtes.

Slehler Karl, Hauptamt für Kommunalpolitik.

Frank, Dr. Hans, Leiter des Reichsrechtsamtes

FUde Dr- Wilhelm, Führer der Reichstagsfraktion

Gderb NSDAP.

oe bels, Dr. Do e , Reichs ro agandaleiter.

Grimm AJilhelmzL f ph p p

Hierl Konstantin. Reichsarbeitsführer.

Himmler Heinrich, Veichsführer «-

Hühnlein Adolf, Korpsführer des NSKK.

Len. Dr. Robert, Reichsorganisationsleiter.

Lüge Viktor, Chef des Stabes der SA.

Rosenb erg Alfred, Leiter des Auszenpolittschen Amtes

der NSDAP. und Beauftragter des Führers für

die gesamte qeistige und weltanschauliche Erziehung

der NSDAP·

Schirach Baldur von, Reichsjugendfiihrer.

Schwarz Franz Laden Reichsfchatzmeister.

75

Der Peithserganisationsleiter der USDÄP. und

Leiter der Deutschen Arbeitsfronh

Reichsleiter Dr. Robert Ley, München, Baker Straße lö.

Hauptorganifationsamt — Organisationsleitung

der Reichsparteitage — Hauptperfonalamt — Haupt-

schulungsamt — Ordensburgen der NSDAP. —

Hauptamt NSVQ — Hauptamt für Handwerk nnd

Handel.

Der Peithsscbatzmeister der USDÄPJ

Reichsleiter Franz Xaver Schwarz, München, Ams-

strasze 10.

Finanzverwaltung Reichshaushaltamt

Reichskechnungsamt Reichsverrvaltungsamt

Rechtsamt — Reichsrevisionsamt — Hilfshasse der

NSDAP. — Veichszeugmeisterei — Sonderbeauftragte

des Reichsschatzmeifters — Hilfszug Bayern-

Der Peicbspropaganclaleiter der USDÄPJ

Reichs-leitet Ur- Jofeph Goebbels, München, Karl-

strafze 20.

Amt Aktioe Propaganda — Amt Verbindung-I-

stelle RPL — Amt Rundfunlk — Amt Film — Amt

Kultur — Neichsring für nationalsozialiftifche Pro-

paganda und Bolkesaufklärung — Pressepropaganda

— Reichsautozug Deutschland — ,,Parole der Woche«

— »Unser Wille und Weg« — »Aufklärungs- und

Vedner-Jnformationsmaterial der Reichspropaganda-

leitung der NSDAP.« —- »Die neue Gemeinschaft:

Das Parteiarchiv für nationalsozialistischc Feier- und

Freizeitgestaltung.«

Parteiamtliehe Prüfungslcommission Zum sehnt-re

des nationalsozialistiscben Schristtums:

Reichsleiter Philipp Bouhler, Berlin W 35, Friedrich-

Wilhelm-Strasze 13.

Der Peithsleiter für die Presse-

Max Amann, Präsident der Neichspressckammer,

München, Thierschstraße ll.

Großdeuischland·

Der Beauftragte des Tübrers für die Überwachung

der gesamten geistigen und weltanschaulicben

Erziehung der USDAPJ

Reichsleiter Alfred Rosenberg, Berlin W 35, Mar-

garethenstraße l7.

Geschäftsführung und Verwaltung Welt-

anschauliche Information —- Presse —- Borgefchichte

— Kunstpflege — Schrifttum — Wissenschaft — Nor-

dische Fragen — Schulung-

Auüenpalitiscties Amt der USDÄPJ

Reichöleiter Alfred Rosenherg, Berlin W 35, Mar-

garethenftraße l7.

Kanzlei — Verwaltungsamt —- Amt für Län-

derteferate — Amt für Außenhandel — Presseamt

— Amt für kulturelle Zusammenarbeit — Amt für

Sonderaufgaben — Außenpolitisches Schulungshaus

des Außenpolitischen Amtes der NSDAP., Berlin-

Dahlem, Rheinbabenallee 22X26.

Der Keicbspressechef der TisDAP-:

Reichslciter Dr. Otto Dietrich, Berlin W 8, Wilhelm-

straße 64.

Pressepolitifches Amt Jnforrnations-

Nachrichtenroesen Pressepolitischer Apparat

Pressebetreuung — Presse-Personalamt —- »National-

szlialistlsche Parteilcorrespondenz" — Auslandspresse-

e e.

Das Peidisrechtsamh

Reichsleiter Dr. Hans Frank, München Is, Max-JUN-

Siraße 4.

Amt für Vechtsoerwaltung — Amt für Rechts-

politili — Amt für Rechtsbetreuung des deutschen

Bollres — Amt für Vechtsschrifttum — Amt für

Rechts-Schulung — Amt für Rechtsroahrer.

AngefchloffenerBerband:RS.-Reehtswahrerbund.

und

Peichsamt für Agrarpolitilc

Reichsleitcr Walther Darre, München 2 sW, Baoaria-

rtng 21.

Amt Personal und Organisation — Amt Agrar-

wirtschaft — Amt Presse und Propaganda —- Amt

Bauernlrultur — Amt Blutsfragen des deutschen

Bauerntums —- Amt Bauernschulung —- Amt Land-

arbeiterfragen — Amt Bauernrecht — Amt Siedlung

— Landwirtfchaftliche Gaufachberater·

Keicltsamt für Torsturirtsettaft:

Amtsleiter Willi Parchmanm Berlin W 8, Leipziger

Platz ll.

Das Kolonialpalitiscbe Amt der USDAPJ

Reichsleiter General Franz Ritter v. Epp, Bundesführer

des Reichskolonialbuiides, München 33, Prinz-

regentenstraße ll. 76

Berbindungsstelle Berlin: Berlin W 9, Pote-

damer Platz l.

Oberstes Parteigericht:

Reichöleiter Walter Buch, München, Karolinenplatz 4.

Die Peidtstagsfraktion der USDAPJ

Reichsleiter Dr. Wilhelm Frick, Berlin NW 7, Reichstag-

Selbständige Hauptämter der NSDAP.

und ihre angeschlossenen Berbände.

Haupte-tut für Avmmunalpoltttlu

Reichsleiter Karl Fiehler. München 33, Gabelsberger-

straße 4l.

Hauptamt für Beamte-

Hauptamtsleiter Hermann Neef, München 33, Goethe-

straße 64.

AngeschlosfenerBerband:ReichsbundderDeutschcn

Beamten (NDB.), Berlin W35, Graf Sinn-Straße l7.

Hauptarat für Erziehert

Hauptamtsleiter Fritz Wöchtler,

Straße 15.

Angeschlossener Verband: RS.- Lehrerbund

(NSLB.), Bahreuth, Hans Schemm-Platz 2.

Hauptaml für Krieqsopfen

Hauptamtsleiter Hanns Oberlindober, München, Barer

Straße lö.

Ang esch losfener Verband: NS.-Kriegsopferver-

forgung(NSKOV.),BerlinW62, Kurfürstenstraße 131.

München, Barer

Haupte-at für Vollksgefundhelh

Reichsgesundheitsführer Ur. mea. Leonhatd Tanti-

München Ich Karlstraße 2l.

Angeschlossener Berband:

München 33, Karlstraße 21.

Hauptamt für Technan

Hllapkdienstkitet l)l’· Ing- Fstitz Todt, München, Barer

Straße l5.

Angeschlofsener Verband: IRS-Bund Deutscher

Technik (RSBDT.), München 2 SO,Erhardtstraße Zö-

Hauptamt für Volkswohlfahrtx

Hauptamtöleiter Erich Hilgenseldt, Berlin 80 36,

Manbachufer 48—51.

Angefchlossener Verband-: NS.-Bollslvohlfahrt

(NSV.), Berlin SO 36, Maybachufer 48—51.

AS.-Fraaeufchaft:

Hauptamtsleiter Erich Hilgenfeldt, Berlin W 35»

Derfflingerstraße 2l.

Reichsfrauenführerin Gertrud Schallt-Klink, Berlin

W Zö, Dersflingerstraße 2l.

Angeschlofsener Verhand: Deutsches Franeuwerl,

Berlin W 35, Derfflingerstraße 2l.

RSD.- ertebund,

Großdeuifchland.

ASD.-Studeutenbund:

Neirhsftndentenfülrrer Hauptamtsleiter Dr. Gustav Adolf

Scheel, München, Karlstraße 16.

ASD.-Dozentenbnnd:

Hauptamtsleiter Ministerialdireltor Prof. Dr. Walter

Schulge, München, Knrlstraße 12.

Raffepolllifches Amt der ASDAV.:

Hauptamtsleiter Dr. mod- Walter Groß. Berlin W 8,

Milhelmstraße 63.

Amt für Sippenforfchuug:

Amtsleiter Dr. Kurt Mayer, Berlin NW 7, Schiffbauer-

damm 26.

Hauptarchlo der ASDAP·:

Amtsleiter Dis-Trich Uetrecht, München, BakerStraße 15.

Die Gauletter der NSDAP.

Baden: Robert Wagner, Karlsruhe, Ritterstraße 28.

Bayrifche Ostmarl: Fritz Wächtler, Banreuth, Max-

straße 2.

Berlin: Dr. Joseph Goebbels, Berlin W 9, Hermann

Göring-Straße 14.

Danzig: Alberl Forster, Danzig, Langgasse.

Düfseldorf: Friedrich Karl Florian, Düffeldorf, Jäger-

hof, Arn Hofgarten.

Essen: Josef Terbooen, Essen, Friedrichftraße l.

Fralnlenå Julius Streicher, Nürnberg 0, Schlageter-

p AS

Halle-Merfeburg: Joachim Albert Eggeling, Halle

(Saale), Rudolf Jordan-Platz l.

Hamburg: Karl Kaufmann, Hamburg, Alfterufer 27.

Hessen-Rasfau: Jakob Sprenger, Frankfurt a. Main,

Gulleulstraße 8—12.

Kårntem Stellvertretender Gauleiter Franz Kutscher a»

Klagenfurt, Wiener Gasse ll.

KoblenstrieU Gustav Simon, Koblenz, Emil Schüller-

Straße Its-20.

Köln-Authen: Josef Grohe, Köln a. Rh» Claudiuss

straße l.

Kurhessem KarlW e inri ch, Kassei,WilhelmshöherAllee7.

Mark Brandenburg: Ernil Stürtz, Berlin W 57, Kur-

märlrische Straße l.

Magdeburgcklnhaln Rudolf Jordan, Dessau, Seminar-

straße 10.

Mainfranlem Dr. Otto Hellmuth, Würzburg, Adolf

Gitter-Straße 24.

Mecklenburg: Friedrich Hildebrandt, Schwerin, Adolf

Villers-Haus

München-Oberbayern: Adolf W ag n e r, München, Pran-

nerstraße 20. 77

Niederdouau: Dr. Hugo Jury, Wien, tx. Wasagafse 10.

Oberdonau: August Eigruber, Linz, Landhaus.

Osthannover: Otto Telschoro, Lüneburg, Am Sande 5.

Ostpreußem Erich Koch, Königsberg i. Pr., Große

Schloßteichstraße 7.

Pormnertn Franz Schwede-Coburg, Stettin, Landes-

haus, Eingang Schubertstraße.

Saarpsalz: Josef Bürcheh Neustadt a. d. Weinstraße,

Straße des 13. Januar Nr. Zö-

Sarhsem Martin Mutschmann, Dresden A 1, Bürger-

wiese 24.

Salzburg: Dr. Friedrich Rainer, Salzburg, Chiemseehof.

Schlesiem Josef Wagner, Breslau l, Eichbornstraße 2.

Schleswig-Holstein: Hinrich Lohfe, Kiel, Gauhaus,

Jensenftraße·

Schwaben: Karl Wahl, Augsburg, Kornhausgafse 4.

Stäiermarh Dr. Siegfried Uiberreither, Graz, Land-

aus.

Sudetenland2 Konrad Henlein Reichenberg, Peter

Donnhäuser-Straße 2. ,

Südhannover-Braunfchweig: Bernhard Rust, Hannooer,

Dinckrlagestraße 3.

Thüringen: Fritz Saucheh Weimar, Adolf Viller-

Straße 7.

Tirol-Vorarlberg: Franz Hofer, Jnnsbruclr, Maria

Theresien-Straße, Landhaus.

Wartheland: Arthur Greiser, Posen, Schloß.

Weser-Ems: Karl Vöoer, Oldenburg, Natsherr Schulze-

Straße 10.

Westfalen-Nord: Dr. Alfred Meyer-, Münster (Weftf.),

Bismarrlrallee 5.

Westfalen-Siid: Josef Wagner,

ftraße 15.

Wien: Jofef Bürchel, Wien, i. Am Hof.

Württemberg-Hohenzollern: Wilhelm Murr, Stuttgart N.

Goethestraße l4.

Auslandsorganisation der RSDAP.: Ernst Wilhelm

Bohle, Berlin-Wilmersdorf, Westfälische Straße lf5.

Aufbau der USDAD

Das Gefüge der NSDAP gliedert sich in die

Hoheitsgebiete. Die Politischen Leiter der Hoheits-

gebiete führen den Namen Hoheitsträger.

Als Hoheitsgebiete werden bezeichnet: Block, Zelle,

Ortsgruppe, Kreis, Gan und das Reich. Ein Bloch der

NSDAP umfaßt 40 bis 60 Hauf-halte. Diesem steht

ais Leiter der Blocirleiter oor, der der unterste Hoheit-si-

träger ist. Er ist für alle Vorgänge in feinem Bereich

zufländig und voll verantwortlich. Für die Ausführung

seiner Aufgaben flehen ihm die Bloctrhelfer bei. Bier

bis acht solcher Blocirs bilden dann eine Zelle, der der

Zellenletter vorsieht. Der dem Zellenleicer nächsthöhere

Hoheitsträger ist der Ortsgruppenleiter.

il

Bochum, Wilhelm-

Großdeutschland.

Gliederungen der USDAD

Die Sturmabteilung fsA-s.

Oberste SA.-Fiihrung:

Der Oberste SA.-Fährer:

Adolf Zitter-

Der Stabschef der SA.:

Neichsleiter B i k i o r L u tz e.

Die Oberste SA.-Fiihrung:

München, Barer Straße 7——11. s

Führungshauptamt —- Perfonalhauptamt — Erziehungs-

hauptamt — Oberstes SA.-Gericht — Gefundheitss -

hauptamt — »Der SA.-Führer« — cZieichsführerschule

— Berwaltungshauptamt ErådLReichskasfenoerwalter der

Dienststellen in Berlin:

Berlin W s, Boßftraße 2.

Chex der Adsutantur und persönlicher Adjutant des

Sta schefs — Wehrstab der SA. — Hauptamt Kampf-

spiele — Beichsinspekteur für Reit- und Fahrausbildung

— Führerschule der Obersten SA., Führung (Dresden)

— Reichs-Sanitätsfchule der SA. (Tübingen). Auf-

klärungsdiensi der SA. cReichsschule der SA-

Wien — Beichsreiterfahrerschule (Berlin) — Reichs-— (

nachrichtenschule der SA. sRottenburg a. N.)

cMarine-SA.-Schule Düfterbroch

Die Schutzstaffei

Retchsfiihrung «.

Der Reichsfiihrer ff.

Neichsleiter Heinrich Himmlen

Berlin SW 11, Prinz Albrecht-Straße 8.

Chef des persönlichen Stabes « Hauptamt — Raffe- !

und Siedlungshauptamt Sicherheiishauptamt

cVerwaltungschef « Berwaltungsamt —- »Das

Schmarze Korps«.

Das Us·—i(raftfalrrlcorps mslciU

Korpsfiihrung des RSKK

Der Korpsfiihrer des ASKK.

Beichsletter Adolf Hühnlein

9Nünchen, Brienner Straße 41. l

Chefadjutant Chefstabsführer Jnspekteur für

technische Ausbildung und Geräte — Jnfpekteur der

Motorsporifchulen Jnfpekteur für Ausbildung

Reichskassenverwalter — Sonderstab. ,

Amier der Dienfiftclle München.

Niünchem Brienner Straße 41.

Organisationsamt —- Personalamt — Sanitätsamt —

Bechtsamt

§3.

Ämler der Dienstflelle Berlin·

Berlin W 35, Graf-Spee-Straße 6.

Amt Kraftfahrsport —- Amt Presse — Amt Berkehr —

Schulen — »Der NSKK.-Mann«.

Das Tisthiegerkorps stTlc-s.

Der Korpsführer des ASSM-

General der Flieget Friedrich C h r i ft i a n f e n.

Das NSFK hat den Charakter einer Gliederung der

NSDAP., ist jedoch dem Reichsminister der Luftfahrt

unmittelbar unterstellt.

Die Ritter-Jugend ftiJ. und ZDM.s.

Das Geseß über die sum-Jugend-

Bon der Jugend hängt die Zukunft des deutschen

Volkes ab. Die gesamte deutsche Jugend mu deshalb

auf ihre künftigen Pflichten vorbereitet rver en.

Die Reichsregierung hat daher das folgende Gesetz

beschlossen, das hiemit verkündet wird:

§1. Die gesamte deutsche Jugend innerhalb des Reichs-

gebietes ist in der Ostia-Jugend zusammengefaßt.

Die gefamte deutfche Jugend ist außer in Eltern-

haus und Schule in der After-Jugend körperlich-

geistig und sittlich im Geiste des Nationalsoziali5-

mus zum Dienst am Volk und zur Bolksgemein-

schaft zu erziehen.

Die Aufgabe der Erziehung der gesamten deut-

schen Jugend in der HitepJugend wird dem

Aeichssugendführer der NSDAP übertragen. Er

ist damit »Jugendführer des Deutschen cReichs«· Er

hat die Stellung einer Obersten Neichsbehörde mit

dem Sitz in Berlin und ist dem Führer und cReich--

kanzler unmittelbar unterstellt.

.Die zur Durchführung und Ergänzung diefes Ge-

feßes erforderlichen Bechtsoerordnungen und all-

gemeinen Berrvaltungsvorschriften erläßt der

Führer und Reichskanzler

§2.

CIlI

A

« Berlin, am 1. Dezember 1936.

Der Führer und Reichskanzler

Adolf Hitler

Erste Durchführuagsoerordnung zum Gefeß über die

HiilersJugend vom 25. März 1939:

§1. Der Jugendführer des Deutschen cReichs

ist ausschließlich zuständig für alle Aufgaben

er körperlichen, geistigen und sitt-

ichen Erziehung der gesamten deut-

schen Jugend des Reichsgebiets außer-

halb von Elternhaus und Schule. Die

Zuständigkeit des Neichsministers für cLiJissenscl)aft, Er-

78

Großdeutschland

ziehung und Volksbildung auf den Gebieten des Pri·

oatunterrichks und des sozialen Bildungswesens bleibt

unberührt.

Auf den Geschäftsbereich des Jugendführers des l

Deutschen Reichs gehen aus dem Geschäftsbereich des

Reichs- und Preußischen Ministeriums für Wissen-

schaft, Erziehung und Volksbildung über:

alle Angelegenheiten der Jugend-

pflege, des Jugendherbergswesens

sowie der Unfall- und Haftpflicht-

versicherung im Interesse der Ju-

g e n d p f l e g e.

Die Frage der Zuständigkeit für das Landjahr

bleibt einer besonderen Regelung vorbehalten.

Der Jugendfiihrer des Deutschen Reichs untersteht

mit der Hitler-Jugend der Finanzhoheit der National-

sozialistischen Deutschen Arbeiterpartei.

§ 2. Jn der Hitler-Jugend besteht die Stamm-

Sitler-Jugend.

cWer seit dem 20. April 1938 der Hitler-Jugend

angehört ist Angehöriger der Stamm-Hitler-Jugend.

Jugendliche, die sich mindestens ein Jahr in der

Ostia-Jugend gut geführt haben und ihrer Abstammung

nach die Voraussetzungen für die Aufnahme in die

Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei erfüllen-

können in die S—tamm-Hitler-Jugend aufgenommen

werden« Die näheren Anordnungen erläszt der cReichs-

jugendsührer der Nationalsvzialistischen Deutschen

Arbeiterpartei mit Zustimmung des Stellvertreters des

Führers-

Die Aufnahme in die Stamm-Hitler-Jugend kann

bei Personen über 18 Jahre, die in der Führung oder

der Verwaltung der bitter-Jugend eingesetzt werden

sollen, sofort erfolgen.

Gliederung der Nationolsozialistischen Deutschen

Arbeiterpartei ist nur die Stamm-Hitler-Jugend.

Die Zugehörigkeit zur Stamm-Hitler-Jugend ist

freiwillig.

Zweite Durchführungsoerordnung zum Gesetz über die

Billet-Jugend vom 25. März 1939:

§1. Dauer der Dienstpflicht.

Der Dienst in der Hitler-Jugend ist Ehrendienst am

deutschen Volke-

Alle Jugendlichen vom 10. bis zum vollendeten

18. Lebensjahr sind verpflichtet, in der HitlersJugend

Dienst zu tun, und zwar:

1. die Jungen im Alter von 10 bis 14 Jahren im

»Deutschen Jungvolk« (DJ.),

2. die Jungen im Alter von 14 bis 18 Jahren in der

,,F5itler-Jugend« (HJ.),

B. die Mädchen im Alter von

«Jungmädelbund« (JT)N.),

4. die 9Nädchen im Alter oon

»Vund Deutscher Mädel« (VDM.).

Schüler und Schülerinnen der Grundfchule, dle das

10. Lebensjahr bereits vollendet haben, werden bis zum

Verlassen der Grundschulklassen oom Dienst in der

Sitler-Jugend zurüdigestellt

10 bis 14 Jahren im

14 bis 18 Jahren im

79

Schüler und Schülerinnen der Volksschule, die das

14. Lebensjahr bereits vollendet haben, bleiben bis zu

ihrer Schulentlassung Angehörige des Deutschen Jung-

oolks oder des Jungmädelbundes

§ 2. Erziehungsgewalt.

Alle Jungen und cMädchen der Hitler-Jugend unter-

stehen einer öffentlich-rechtlichen Erziehungsgewalt nach

Maßgabe der Bestimmungen, die der Führer und

Reichskanzler erläßt

§ Z. Unwürdigkeit.

Der Zugehärigkeit zur HitlersJugend unwürdig und

damit von der Gemeinschaft der HitleriJugend ausge-

schlossen sind Jugendliche, die

1. ehrenrührige Handlungen begehen,

2. wegen ehrenrühriger Handlungen vor Inkraft-

treten dieser Verordnung aus der Hitler-Jugend aus-

geschlossen worden sind,

Z. durch ihr sittliches Verhalten in der Hitler-Ju-

gend oder in der Allgemeinheit Anstoß erregen und da-

durch die Hitler-Jugend schädigen.

Von der Zugehörigkeit zur Hitler-Jugend sind

ferner Jugendliche ausgeschlossen, solange sie behördlich

verwahrt werden.

Der Jugendführer des Deutschen cReichs kann Aus-

nahmen zulassen.

§ 4. Untauglichkeit

Jugendliche, die nach dem Gutachien einer HJ.-Ge-

sundheitsstelle oder eines von der Sitten-Jugend beauf-

tragten Arztes für den Dienst in der Hitler·Jugend

untauglich oder bedingt tauglich befunden worden sind,

müssen entsprechend dem ärztlichen Gutachten ganz oder

teilweise von dem Dienst in der Hitler-Jugend befreit

werden.

Die Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern

und die Durchführung sonstiger gesundheitlicher Maß-

nahmen regelt der Jugendführer des Deutschen Reichs

im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers

und dem cReichsminister des Jnnern.

§ 5. Zurückstellung und Befreiung.

Auf Antrag des gesetzlichen Vertreters oder des

zuständigen Ost-Führers können Jugendliche jeweils bis

zur Dauer eines Jahres vom Dienst in der Hltler—

Jugend befreit oder zurüdigestellt werden, wenn sie

1. in ihrer körperlichen Entwicklung erheblich zu-

rückgeblieben sind oder

2. nach dem Urteil des Schulleiters ohne die Ve-

freiung die Anforderungen der Schule nicht erfüllen

können.

Jn Einzelfällen kann auch dann einem Antrag auf

Zurückstellung oder Befreiung vom Dienst in der Hitler-

Jugend stattgegeben werden, wenn die Voraussetzungen

des Abs. 1 nicht gegeben sind, aber andere dringende

Gründe vorliegen, die das einstweilige oder dauernde

Fernblelben eines Jugendlichen vom Dienst in der

Hitler-Jugend rechtfertigen.

Die weiteren Anordnungen erläßt der Jugend-

führer des Deutschen cReichs.

ll«

Großdeutschland.

§ 9. Anmeldung und Aufnahme-

Alle Jugendlichen sind bis zum 15. März des

Kalenderjahres, in dem sie das 10. Lebensjahr vollenden,

bei dem zuständigen III-Führer zur Aufnahme in die

Billet-Jugend anzumelden. Treten bei einem Jugend-

lichen die Voraussetzungen für die Aufnahme in die

bitter-Jugend nach diesem Zeitpunkt ein (zum Beispiel

Entlassung aus der behördlichen Verwahrung, Erwerb

der Reichsangehörigkeit, dauernde Niederlassung im

Deutschen Reich), so ist der Jugendliche innerhalb eines

Monats nach Eintritt der genannten Voraussetzungen

anzumelden.

u der Anmeldung ist der gesetzliche Vertreter

ugendlichen verpflichtet-

Die Aufnahme in die Futter-Jugend erfolgt zum

20. April eines jeden Jahres-

Der Jugendführer des Deutschen Reichs erläßt die

näheren Anordnungen über die Anmeldung und Auf-

nahme in die Hitler-Jugend.

des

§10. Entlassung.

Aus der Ostia-Jugend werden entlassen:

1. Ju endliche nach Ablauf der im § 1 festgesetzten

Zeit und Nädchen, die in den Ehestand treten,

2. Jugendliche, bei denen cBstgestelit wird, daß sie

nach den Bestimmungen dieser erordnung von der Zu-

gehörigkeit zur Gemeinschaft der Quer-Jugend ausge-

schlossen sind,

Z. Jugendiiche, gegen die nach der Disziplinarord-

nung der bitter-Jugend auf Ausscheiden erkannt wird.

Auf Ziffer 2 und 8 findet § Z, Abs. Z, entsprechende

Anwendung.

Führer und Führerinnen bleiben nach Ablauf der

im § 1 festgesetzten Zeit Angehörige der bitter-Jugend-

Jhre Entlassung erfolgt durch besondere Anordnung. Auf

ihren Antrag sind sie zu entlassen.

§ 11. Ruhen der Zugehörigkeit

zur Futter-Jugend

tir die Dauer des aktiven Wehrdienstes ruht die

Zuge örigkeit zur Hitler—Jugend.

Angehörige des Reichsarbeitsdienstes dürfen sich

im Dienst der HitlersJugend nicht betätigen.

§ 12. Strafbestimmungen.

Ein gesetzlicher Vertreter wird mit Geldstrafe bis

zu 150 Reichs-mark oder mit Hast bestraft, wenn er den

Bestimmungen des § 9 dieser Verordnung vorsätzlich zu-

widerhandelt.

Mit Gefängnis und Geldstrafe oder mit einer dieser

Strafen wird bestraft, wer böswillig einen Jugendlichen

oonk Zienst in der bitter-Jugend abhält oder abzuhalten

ver u t. 80

Die Strafversolgun tritt nur auf Antrag des

Jugendführers des Deutschen Reichs ein. Der Antrag

kann zurückgenommen werden-

Jugendliche können durch die zu tändige Orts-

polizeibehörde angehalten werden, den flichten nach-

zukommen, die ihnen auf Grund dieser Verordnung und

den zu ihr ergangenen Ausführungsbestimmungen auf-

erlegt worden sind.

Die Reichssugendführung.

Der Reichssugendführer.

Reichsleiter Baldur oon Schirach,

Berlin NW Zö, Kurfürftenstraße ös-

BDM.-Reichsreferentin Jutta R ü d i g e r.

Berlin NW Zä, Kurfürstenstrasze Sz-

Adjutant — Stabsführer —- Der Beauftragte für

die Leibeserziehung der deutschen Jugend — Zentral-

amt — Amt für Leibesübungen —- Amt für körperliche

Ertüchtigung — Organisationsamt — Personalamt —

Soziales Amt — Amt für Gesundheitsführung — Amt

für weltanschauliche Schulung — Kulturamt — Rund-

sunkamt — Presse- und Propagandaarnt — Amt für

Jugendherbergswesen und Fahrten — Arbeitsausschuß

für HJ.-Heimbeschaffung — Grenz- und ·volkspoliti-

sches Amt — Verwaltungsamt — Auslandsamt.

Der Peitksarbeitsciienst RADs

Reichsarbeitsführer: Reichsleiter Constantin Hieri.

Die Grundlage der Arbeitsdienstpflicht ist

»Reichsarbeitsdienstgesetz« vom 26. Juni

(R· G. Bl. l, S. 769):

§ l. (l) Der Reichsarbeitsdienst isi Ehrendienst am

deutschen Volke. (2) Alle jungen Deutschen beiderlei

Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volke im·Reichs-

arbeitsdienst zu dienen. g) Der Reichsarbeitsdtenst soll

die deutsche Jugend im eiste des Nationalsozialismus

zur Bolksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauf-

fassung, vor allem zur gebührenden Achtung .der

Handarbeit erziehen. (4) Der Reichsarbertsdienst

ist zur Durchführung gemeinnütziger Arbeiten bestimmt.

§ 3. Die Arbeitsdienstpslichtigen werden in der

Regel in dem Kalenderjahre, in dem sie das 19.Lebens-

jahr vollenden, zum Reichsarbeitsdiensi einberufen.

§ 5. Ausgeschlofsen vom Reichsarbeitsdiensi lsi, wer

a) mit Zuchthaus bestraft ist.

b) nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist,

d) aus der NSDAP. wegen ehrenrühriger Hand-

lungen ausgeschlossen ist,

e) wegen staatsfeindlicher Betätigung gerichtlich

bestraft ist.

§ 7. Zum RAD kann nicht zugelassen werden,

wer nicht arischer Abstammung ist-

das

1935

Großdeutschland.

Die Deutsche Arbeitssrent sDÄIf

Die Führung der Deutschen Arbeitsfront hat die

NSDAP. Der Reichsorganisationsleiter der NSDAP.

Dr. Robert Ley ist zugleich auch Leiter der DAF.

Die Zieletzung ihrer Arbeit erhält die DAF. von der

Partei. er Führer hat mit seiner Anordnung oom

24. Oktober 1934 der DAF. wichtige Aufgaben gestellt:

Aus der Verordnung des Führers über das Wesen und

Ziel der DAF· vom 24. Oktober l934.

§ l. Die DAF. ist die Organisation der schaffenden

Deutschen der Stirn und der Faust. — Jn ihr sind ins-

besondere die Angehörigen der ehemaligen Gewerkschaf-

ten, der ehemaligen Angestelltenverbände und der ehe-

maligen Unternehmeroereinigungen als gleichberechtigte

Mitglieder zusammengeschlossen .-

§ 2. Das Ziel der DAF. ist die Bildung einer wirk-

lichen Volks- und Leistungsgenieinschaft aller Deutschen.

Sie hat dafür zu sorgen, daß jeder einzelne seinen

Platz im wirtschaftlichen Leben der Nation in der gei-

stigen und körperlichen Verfassung einnehmen kann, die

ihn zur höchsten Leistung befähigt und damit den größten

Nutzen für die Volksgemeinschaft gewährleistet-

Den entscheidenden Schritt zur Befriedigung und zum

Neuaufbau des deutschen Arbeitslebens tat der Führer,

als er am 20 Januar 1934 das »Gesetz zur Ordnung

der nationalen Arbeit« verkündete.

Aus der Verordnung über die DAF. und dem Ge-

setze zur Ordnung der nationalen Arbeit ergeben sich

folgende

Aufgaben der DAF.

Die weltanschauliche Erziehung aller Mitglieder der

DAF. zum Nationalsozialisrnus;

die arbeits- und soziairechtliche Betreuung aller

Mitglieder, deren Berufserziehung und -ertüchtigung;

als nationalsozialistische Gemeinschaft nach dem

Grundsatz aGemeinnutz vor Eigennutz« im Rahmen ihrer

Möglichkeiten die Existenz ihrer Mitglieder im Falle

der Not zu erhalten bzw· befähigten Personen eine Auf-

stiegsmöglichkeit zu bieten, die betriebsgemeinschaftliche

Betreuung ihrer Mitglieder durch Schafging des sozialen

Ausgleichs in Zusammenarbeit mit der rganisation der

gewerblichen Wirtschaft und dem Treuhiinder der Arbeit;

die Freizeitgestaltung durch die EJiS.-Gemeinsch(1lt

,Kraft durch Freude« in der DAF.;

die soziale Betreuung aller Reichsdeutschen iin Aus-

lande im Rahmen der in dem Gastlande dafür geltenden

gesetzlichen Bestimmungen; »

sonstige oom Führer und Reichskanzler Adolf Hitler

der DAF. gestellte Aufgaben-

Aufbau und Gliederung der DentschenArbeitsfroni.

Der Leiter der DOM-

Reichsorganisationsleiter: Dr. Robert Len,

Berlin W 35, Potsdamer Straße 180,82.

Diensistellen des Zentraibüros der DAF.

Der Stabsleiter des Reichsorganisationsleiters.

Der Gefchäftsführer der DAF.

Adjutantur. 81

Organisationsamt.

Personalamt.

Amt Werkschar und Schulung-

Amt für Fachzeitschriften und Fachblätter der DAF.

Propagandaamt der DAF.

Amt für Nechtsberatungsstellen

Arbeitswifsenfchastliches Institut der DAF.

Amt für technische Wissenschaften.

Sozialamt.

Amt Soziale Selbstverantwortung.

Reichsheimslättenamt

Jugendaint.

Frauenamt.

Amt für Berufserziehung und Betriebsfiihrung

Berufswettkampf aller schaffenden Deutschen.

Amt für Volksgesundheit.

Der Oberste Ehren- und Disziplinarhof der DAF.

Zentralstelle für die Finanzwirtschaft der DAF.

Etatamt der DAF.

Amt Finanzverwaltung der DAF.

Obersies Prüfungsamt der DAF.

Amt für wirtschaftliche Unternehmungen der DAF.

Amt Jntendantur.

Nechtsamt.

Bauamt.

Gebietlich ist dieDAF.nach demVorblld derNSDAP.

gegliedert. Die Gliederungen sind Gauwaltungen,

Kreiswaltungen,Ortswaltungen,Zellen,Blochs

und Betriebe-

Zwischen der DAF. und den Organisationen

der Wirtschaft bestehen Gemeinschaftsorgane filr

die einheitliche Zusammenarbeit auf wirtschafts- und

Lozialpolitischeni Gebiete. Diese Gemeinschaftsorgane find

ie Reichsarbeitstamrner und der Reichsarbeits- and

Wirtschaftsrat.

Fachiiiuter.

· Nahrung und Genuß.

Textil.

. Bekleidung und Leder.

Bau-

Wald und Holz.

. Eisen und Metall.

. Chemie.

. Druck und Papier.

. Fremdenoerkehr.

. Energie — Verkehr — Verwaltung.

. Bergbau-

. Banken und Versicherungen.

. Freie Berufe-

. Verbindungsstelle DAF.—Reichsnährstand.

. Steine und Erden.

. Der Deutsche Handel.

anqmsnzduxo—

Grofzdeutschland

l7. Das Deutsche Handwerk.

ls. DAF.-Verbindungsamt zur Wehrmacht

19. DAF.-Abteilung Wehrmacht.

20. DAF.-Abteilung Luftfahrt.

Die DAF. ist Trägerin der NS.-Gemeinschaft

Kraft durch Freude.

Sie hat die Aufgabe, das deutsche Arbeitsleben

einheitlich nationalsozialistisch zu gestalten. Die NS.-Ge-

meinschaft »Kraft durch Freude« ist nicht allein die I

Organisation für Freizeit und Feierabendgestaltung,

sondern sie will eine neue Lebensauffassung bringen.

Sie ist der stärkste Ausdrudi der lebensbejahen-

den nationalsozialistischen Jdee. Die NS.-Ge-

meinschaft »Kraft durch Freude« gliedert sich in folgende

Ämter:

Amt Schönheit der Arbeit-

Sportamt.

Amt Feierabend-

Amt Deutsches Volksbildungswerk.

Amt für Reisen, Wandern und Urlaub-

Peicbsnälirstanä.

Aus dem Gesetz über den Aufbau des Reichsnähr-

standes und Maßnahmen zur Markt- und Preis-

regelung für landwirtschaftliche Erzeugnisse

vom 13. September 1933 (Reichsnährsiandsgesetz,

RNStG.). (Siehe auch Gesetzblatt für das Land Oster-

reich Nr. 151«-28. Mai 1938.)

§ l. (i) Der Reichsnährstand ist die Vertretung der

deutschen Bauernschaft und der deutschen Landwirt-

schaft einschließlich der landwirtschaftlichen Genossen-

schaften, des Landhandels (Groß- und Kleinhandels)

und der Ve- und Verarbeiter landwirtschaftlicher Er-

zeugnifse.

(2) Der Reichsnährsiand ist eine Selbstverwaltungs-

körperschaft des öffentlichen Rechts. Er hat bis zur

anderweitigen Regelung durch den Reichsbauernführer

feinen Sitz in Berlin.

§ 2. (i) Der Reichsnährftand hat die Aufgabe,

seine Angehörigen in Verantwortung für Volk und

Reich zu einer lebenskräftigen Stütze für den Aufbau,

die Erhaltung und die Kräftigung des deutschen Volkes

zusammenzuschliefzen. Er hat insbesondere die Aufgabe,

das deutsche Bauerntum und die Landwirtschaft,

die landwirtschaftlichen Genossenschaften und den Land-

handel sowie die Ve- und Verarbeiter landwirtschaft-

licher Erzeugnisse zu fördern,

die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Angelegen-

heiten zwischen seinen Angehörigen zu regeln,

zwischen den Bestrebungen der von ihni umschlossenen

Kräfte einen dem Gemeinwohl dienenden Ausgleich

herbeizuführen,

die Behörden bei allen den Reichsnährstand be-

treffenden Fragen, insbesondere auch durch Erstattung

von Gutachten und Bestellung oon Sachverständigen,

zu unterstützen.

« (2) Der Reichsminister für Ernährung und Land-

wirtschaft kann dem Reichsnährstand besondere Aufgaben

übertragen.

§ 3. Der Reichsnährstand hat die Verpflichtung,

über die Standesehre seiner Angehörigen zu wachen.

Mitgliedergruppen des Reichsnährstandes.

l. Die in der Landwirtschaft tätigen und zu ihr in

unmittelbarer Beziehung stehenden Personen ein-

schließlich der Arbeiter und Angestellten;

. die landwirtschaftlichen Genossenschaften;

. alle Personen und Firmen, die Landhandel (Groß-

und Kleinhandel) oder die Ve- und Berarbeitung

landwirtschaftlicher Erzeugnisse betreiben; .

. die ihm angegliederten Vereine, Verbände und

Vereinigungen;

. die Marktverbände.

N

Der Aufbau des Reichsnährstaudes.

Neichsbauernfiihrer

Walther Darre".

tDer Reichsbearrnfiihrer ist der Reichskrnährüngsmirrister und Reichs-

leitcr der NSDAP.).

Reichsobrnann

(Der Reichsbdniann ist Vertreter des Reichsbaueriiführers.)

Landesbauernschasten (Laiidesbauernführer).

Kreisbauernschaften (Kreisbauernfiihrer).

Ortsbauernschaften (Ortsbauernführer).

Dein Reichsbauernführer stehen zur Unterstützung und

Beratung zur Seite:

l. Das Stabsamt (Bearbeitung aller mit der

Führung des Gesamtstandes zusammenhängenden

Angelegenheiten);

. das Verwaltungsamt (gliedert sich in drei

innere H aupta bteilungen für die verschiedenen

Verwaltungsangelegeiiheiten und in folgende drei

Reichshauptabteilungen):

l. Der Mensch (Vetreuung der in der Land-

wirtschaft tätigen Menschen);

ll. der Hof (Betreuuiig des Hofes als Betriebs-

stätte; Erzeugungsschlacht);

lll. der Markt (Bearbeitung aller mit der

Marktordnung zusammenhängenden Fragen).

Als beratende Organe bestehen ferner:

l. Der Reichsbauernrat (desfen Mitglieder

werden vom Reichsbauernfiihrer ausden Kreisen

der Bauernführer und anderer um die Aufgaben

des Reichsnährftandes verdienter Manner be-

rufen);

der Reichsbauerntag (wird alljährlich nach

Goslar berufen).

82

Großdeulschland.

Haushaltssührnng.

Die gesamte Haushaltsfiihrung innerhalb des Reichs-

nährstandes erfolgt nach einem Haushaltsplan, der

alljährlich vom Reichsbauernführer verabschiedet wird.

und nach einer Haushaltsordnung, in der vom

Retchsbauernführer die näheren Bestimmungen über

das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen getroffen

werden. Sie wird durch den Rechnungshof für das

Deutsche Reich überwacht. Zur Deckung des Haushalts-

bedarfes erhebt der Reichsnährstand oon feinen Mit-

gliedern Beiträge nach Maßgabe der vom Reichs-

bauernführer zu erlassenden Beitragsordnungen.

Der Veichsnährstand ist körperschaftliches Mitglied

der Deutschen Arbeitsfront, ihr gehören also ohne

weiteres alle in der Landwirtschaft tätigen Personen an.

der Bauer sowohl als auch der Landarbeiter.

Die Wirifchaftsgebtete des Reichsnährslandesx

. Wirtschaft mit Acherbauerzeugnissen

. Biehwirtschaft.

. Braurvirtschaft·

. Zuckerwirtschaft

. Stärke- und Branntweinwirtschaft.

. Fischwirtschaft.

. Fett- und Milchwirtschaft.

. Lebens- und Genußmittel.

. Holzwirtschaft und Wirtschaft

Forst- und sonstigen Gewächsen-

. Lebensmitteleinzelhandel.

—OWNCIUIDUN

mit Garten-,

O

Das Reichserbhofgefeh.

Das deutsche Bauerntum wurde durch das ,,Reichs-

erbhosgesetz« vom 29. September 1933 für alle Zu-

kunft gesichert. Jn der Einleitung dieses entscheidenden

agrarpolitischen Grundgesetzes werden die Lebens

ooraussetzungen für das deutsche Bauerntum festgelegt:

»Die Reichsregierung will unter Sicherung alter

deutscher Erbsitte das Bauerntum als Blutquelle des

deutschen Volkes erhalten.

Die Bauernhöfe sollen vor Überschuldung und Zer-

splitterung im Erbgang geschützt werden, damit sie

dauernd als Erbe der Sippe in der Hand freier Bauern

verbleiben-

Es soll auf eine gesunde Verteilung der landwirt-

schaftlichen Besitzgrößen hingewirktwerden, da eine große

Anzahl lebensfähiger kleiner und mittlerer Bauernhöfe,

möglichst gleichmäßig über das ganze Land verteilt, die

beste Gewähr für die Gesunderhaltung von Volk und

Staat bildet-

Die Grundgedanken des Gesetzes sind:

Land- und forstwirtschaftlicher Besitz in der Größe

oon mindestens einer Ackernahrung’) und von höchstens

125 Hektar ist Erbhof, wenn er einer bauernfähigen

Person gehört.

Der Eigentümer des Erbhofs heißt Bauer-V-

Bauer kann nur sein, wer deutscher Staats-

» bürger, deutschen oder stammesgleichen Blutes

83

und ehrbar ist.

Der Erbhof geht ungeteilt aus den Anerben über-

Die Rechte der Miterben beschränken sich auf das

übrige Vermögen des Bauern. Nicht als Anerben be-

rufene Abkömmlinge erhalten eine den Kräften des Hofes

entsprechende Berussausbildung und Ausstattung; geraten

sie unverschuldet in Not, so wird ihnen die Heimat-

zuflucht gewährt-

Das Anerbenrecht kann durch Verfügung von Todes

wegen nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden.

Der Erbhos ist grundsätzlich unveräußerlich und

unbelastbar.«

Die deutsche Wirtschaft

Siehe den Aufbau der gewerblichen Wirt-

schaft mit besonderer Berücksichtigung der Ostmark

im Abschnitt »Die Organisation der gewerblichen

Wirtschaft«.

«) Als Achernalsruug ist diejenige Lilienge Landes anzusehen· welche

notwendig ist. um eine Familie zu ernähren und zu bekleiden sowie

den Wirtschaftsablauf des Erbhoses zu erhalten.

«) Wer mehr oder weniger Land besiyt, heißt Lands-ein.