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Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt Dialogforum Naturschutz XI Berlin, 7. November 2018 Dokumentation

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Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Dialogforum Naturschutz XI Berlin, 7. November 2018

Dokumentation

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Inhaltsverzeichnis

Hintergrund .................................................................................................................................... 2

Begrüßung und aktuelle Entwicklungen in der Naturschutzpolitik .................................................. 2

Vorstellung „Masterplan Stadtnatur“ .............................................................................................. 4

Informationen zum „Insektenaufruf“ im Bundesprogramm Biologische Vielfalt .............................. 5

Die Zukunft der GAP ...................................................................................................................... 6

Aktionsprogramm Insektenschutz und Nachlese 9. Nationales Forum für biologische Vielfalt ..... 7

Laufende Projekte zum Thema Insekten schützen

Insektenfreundliche Kommunen .................................................................................................... 8

Insektenschutz – Ideen und Kooperationen vor Ort ...................................................................... 9

Landwirtschaft für Artenvielfalt ..................................................................................................... 10

Ansprechpartner

Markus Menke Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Referat N I 1 Robert-Schuman-Platz 3 53175 Bonn E-Mail: [email protected]

Text und Gestaltung

nova-Institut für Ökologie und Innovation Katja Beisheim und Arno Todt Chemiepark Knapsack Industriestraße 300 50354 Hürth E-Mail: [email protected]

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Naturschutz XI Berlin, 7. November 2018

Hintergrund

Die jährlichen Dialogforen Naturschutz mit den Geschäftsführer/innen und Vertreter/innen der Um-welt- und Naturschutzverbände bilden eine wichtige Säule für die erfolgreiche Umsetzung der Na-tionalen Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS) und der Naturschutz-Offensive 2020.

Beruhend auf der zentralen Rolle, die die Verbände bei der aktiven und vielfältigen Umsetzung der Naturschutzziele spielen, hat sich der Informations- und Gedankenaustausch zwischen dem Bun-desministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und den Verbänden zu einem wertvollen Element entwickelt.

Im Rahmen dieses elften Dialogforums Naturschutz wurde dieser Informations- und Gedankenaus-tausch weitergeführt. Aufbauend auf den Gesprächen des vorhergehenden Forums bildeten bei diesem Treffen konkrete Ansätze und Maßnahmen zum Schutz der Insekten in Deutschland sowie das Aktionsprogramm Insektenschutz einen Schwerpunkt.

Begrüßung und aktuelle Entwicklungen in der Naturschutzpolitik

Dr. Christiane Paulus, Leiterin der Unterabteilung „Naturschutz“, Bundesumweltministerium (BMU)

Zu Beginn des Treffens begrüßte Frau Paulus die Teilneh-mer/innen. In ihrem Vortrag ging sie zunächst auf das wis-senschaftliche Monitoring-Zentrum für Biodiversität ein. Ziele seien unter anderem, das Monitoring effektiver zu ma-chen, die Zusammenarbeit zwischen Praxis und Forschung zu fördern, Aktivitäten zu koordinieren, das Datenmanage-ment zu verbessern sowie die Potenziale der Digitalisie-rung zu nutzen. Aus Sicht des BMU soll das Bundesamt für Naturschutz (BfN) bei der Umsetzung eine zentrale Rolle spielen. Zurzeit werde das Konzept erarbeitet. Nach Ab-stimmung im Ressortkreis sollen auch die Bundesländer, wissenschaftlichen Einrichtungen und Verbände beteiligt werden. Es sei geplant, das Konzept im Sommer 2019 zu verabschieden und im Anschluss mit der Umsetzungs-phase zu beginnen.

Zum Thema „Gebietsschutz“ ging Frau Paulus zunächst auf den aktuellen Stand des Pilotverfah-rens zu Grünlandverlusten in Natura 2000-Gebieten ein. Die Kommission sei der Auffassung, dass

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die FFH-Richtlinie in Bezug auf landwirtschaftliche Tätigkeiten innerhalb von Natura 2000-Gebieten möglicherweise nicht richtig umgesetzt werde. Zum aktuellen Stand des Vertragsverletzungsver-fahrens, das die Kommission im Februar 2015 bzgl. der Erhaltungsmaßnahmen in FFH-Gebieten gegen Deutschland eingeleitet habe, erklärte Frau Paulus, dass inzwischen über 80 Prozent der FFH-Gebiete rechtlich gesichert und für über 70 Prozent Erhaltungsmaßnahmen festgelegt worden seien. Danach stellte sie den „Aktionsplan Schutzgebiete“ vor, dessen Ziel es sei, Schutzgebiete in Deutschland qualitativ aufzuwerten und weiterzuentwickeln. Der Plan biete die Chance, das vor-handene Schutzgebietsnetz kategorien- und länderübergreifend zu betrachten, Erreichtes darzu-stellen und Defizite aufzuzeigen. Zur Erarbeitung des Aktionsplans habe das BMU ein unterstüt-zendes Forschungsvorhaben in Auftrag gegeben, bei dem Länder und Naturschutzverbände ein-gebunden werden. Die Umsetzung des Aktionsplans sei für den Zeitraum 2020 bis 2030 geplant.

Weiter wies Frau Paulus auf das 40-jährige Bestehen des Programms „chance.natur – Bundesför-derung Naturschutz“ hin, das 2019 ansteht. Bislang seien 80 Projekte bundesweit gefördert wor-den. Das Programm werde in den kommenden Jahren fortgesetzt.

Mit dem Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ werde die Renaturierung des Bundeswas-serstraßennetzes verfolgt. Ziel sei ein Biotopverbund von nationaler Bedeutung. Flüsse, Ufer und Auen sollen ökologisch entwickelt und Synergien in den Bereichen Gewässerschutz, Hochwasser-vorsorge, Erholung und regionale Entwicklung genutzt werden. Im Rahmen einer Gesetzesinitiative von BMVI und BMU werde der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) neue Verantwortung zur Umsetzung der WRRL an Bundeswasserstraßen übertragen. Ergänzend dazu werde derzeit eine Förderrichtlinie „Auen“ erörtert, die beim BMU angesiedelt werden könne und die Entwicklung na-turnaher Flussauen ermögliche.

Weiter wies Frau Paulus darauf hin, dass das „Nationale Naturerbe“ um die im Koalitionsvertrag festgelegte vierte Tranche mit weiteren 30.000 Hektar Bundesfläche erweitert werde. Zwei Drittel davon stelle die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG), die geeignete Flächen in Zusammenarbeit mit dem BfN bereits ermittelt habe. Die übrigen 10.000 Hektar seien noch zu bestimmen. Die Abstimmung der Naturschutzträger erfolge in enger Zusammenarbeit mit den Län-dern und dem Deutschen Naturschutzring (DNR).

Zum Thema „Wildnisfonds“ berichtete Frau Paulus, dass am 25. Oktober 2018 ein Treffen der DNR-Strategiegruppe stattgefunden habe. Im November folge eine Tagung auf Vilm, bei der Krite-rien zur Entwicklung des Wildnisfonds sowie Fragen der Flächensicherung und Finanzierung be-sprochen werden. Ziel sei es, den Fonds im Frühjahr/Frühsommer 2019 auf den Weg zu bringen.

Abschließend ging Frau Paulus kurz auf die EU Agrarpolitik (GAP) ein. Die Gemeinsame Agrarpo-litik sei ein wesentliches Element sowohl für die Entwicklung der Landwirtschaft als auch für den Zustand von Umwelt und Natur. Die GAP habe bisher allerdings zu erheblichen Umwelt-, Klima- und Biodiversitätsproblemen geführt und müsse grundlegend verändert werden. Für weitere As-pekte dazu verwies sie auf die Vorträge im weiteren Verlauf der Veranstaltung.

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Vorstellung „Masterplan Stadtnatur“

Ulrike Nyenhuis, Referat „Nachhaltige Infrastruktur, Eingriffe in Natur und Landschaft“, Bundesumweltministerium (BMU)

Als zweiten Tagesordnungspunkt präsentierte Frau Nyenhuis den aktuellen Entwurf zum „Masterplan Stadtnatur“. Dabei ging sie auf die Hintergründe, die zentralen Inhalte, den aktu-ellen Stand und den weiteren Zeitplan für die Entwicklung und Umsetzung ein. Sie erläuterte, dass der Weißbuchprozess „Grün in der Stadt“ die Basis bilde und die Umsetzung gute Chancen biete, Natur näher zu den Menschen zu bringen.

In Verbindung mit dem „Masterplan Stadtnatur“ werde ein neuer Förderschwerpunkt „Stadtnatur“ im Bundesprogramm Biologische Vielfalt eingerichtet. Das BMU strebt hierfür eine Erhöhung des jährlichen Mittelansatzes des Programms um 15 Millionen Euro an. Auch die bestehenden Förderprogramme des Bundes wie die Städtebauför-derprogramme, die Gebäudesanierungsprogramme und die Kommunalrichtlinie Nationale Klima-schutzinitiative sollen auf eine umfassende Berücksichtigung der Stadtnatur überprüft werden. Zu-dem werde eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zur Stärkung der kommunalen Land-schaftsplanung angestrebt. Ein weiteres Handlungsfeld des „Masterplan Stadtnatur“ bildet das Capacity-building. Hier solle es um die Entwicklung von Handreichungen, die Durchführung von Modellvorhaben und die Stärkung entsprechender Kompetenzen in der Ausbildung „grüner Berufe“ gehen.

Der vorliegende Entwurf zum „Masterplan Stadtnatur“ solle bis Ende November 2018 im BMU ab-gestimmt werden. Im Anschluss folge dann ein Beteiligungsverfahren mit den Ländern und Ver-bänden. Im Frühjahr 2019 solle der Plan im Kabinett vorgelegt werden, so dass die Umsetzung dann 2019 bis 2021 stattfinden kann.

Diskussion In der anschließenden Diskussion wiesen

die Verbände darauf hin, dass sie das

BMU im Abstimmungsprozess mit den an-

deren Ressorts durch fachliche inhaltliche

Stellungnahmen unterstützen könnten.

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Informationen zum „Insektenaufruf“ im Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Michael Pütsch, Referat PK im Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Im weiteren Verlauf des Dialogforums präsentierte Herr Pütsch nähere Informationen zum Insektenaufruf im Bunde-sprogramm Biologische Vielfalt. Er erläuterte, dass der Aufruf zur Einreichung von Projektskizzen zu diesem Thema bis Ende Januar 2019 laufe und die Prüfung der Skizzen in ei-nem beschleunigten Verfahren erfolge. Die Aufforderung zur Antragsstellung bzw. die Ergebnisse aus der Bewertung der Projektskizzen würden bereits bis Ende Mai 2019 übermittelt.

Zusätzlich zu den Förderbedingungen gelten die folgenden

Rahmenbedingungen:

• über die Verantwortungsarten hinaus können auch

Projekte zu weiteren Insektenarten oder -gruppen bzw. Projekte zur Verbesserung der

Lebensräume gefördert werden.

• Modellvorhaben, die zur Verbesserung der Lebensbedingungen für Insekten in der Flä-

che beitragen, sind förderfähig.

• Forschungsvorhaben, die zu einem vertieften Verständnis der komplexen Ursachen des

Insektensterbens oder der von Insekten erbrachten Ökosystemleistungen beitragen, sind

förderfähig

• Modellprojekte, die in Kooperation von Naturschutz und Flächennutzern modellhaft erfol-

gen, sind förderwürdig.

• Modellprojekte zur Verbreitung von Wissen über Insekten in der Gesellschaft sind ge-

wünscht, ebenso wie zur Verbreitung von Artenkenntnissen bei jüngeren Menschen.

Weiter stellte er die Änderungen der im August 2018 aktualisierten Förderrichtlinie vor und erläu-

terte, dass im Regelfall eine Anteilfinanzierung mit 75% gewährt wird. Für die verbleibenenden 25%

können neben dem angemessenen Eigenanteil Drittmittel eingeworben werden. Finanzschwache

Institutionen können eine Fehlbedarfsfinanzierung beantragen, bei der die Bundesförderung im Be-

darfsfall aber höher ausfallen könne.

Diskussion In der nachfolgenden Diskussion wurde angesprochen, dass die öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema Insektenverlust auch eine Chance für den Natur- und Biodiversitätsschutz insgesamt biete. Die Unterstützung, die es in der Bevölkerung für den Erhalt von Insekten gebe, könne positiv auf andere Naturschutz- und Biodiversitätsthemen wirken und entsprechend genutzt werden.

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Die Zukunft der GAP

Konstantin Kreiser, NABU Bundesverband

In seinem Vortrag präsentierte Herr Kreiser den aktuellen

Stand der GAP mit ihren beiden Säulen und ihrer Bedeutung

für das Einkommen landwirtschaftlicher Betriebe. Im Ergeb-

nis führen die aktuellen Regelungen zu „Masse statt Klasse“,

unfairen Preisen und Betriebsaufgaben, so der NABU-

Vertreter. Darüber hinaus habe die zweite Säule der GAP

aus Mitteln des ELERs eine große Bedeutung für die Finan-

zierung von Naturschutzmaßnahmen in Deutschland und

Europa insgesamt.

Der Finanzbedarf, der in Deutschland aus der Umsetzung

von Natura 2000 resultiert, würde auf rund 20 Milliarden Euro

geschätzt. Mit einer Deckung von 2 bis 3 Milliarden Euro ak-

tuell sei die Umsetzung jedoch deutlich unterfinanziert. Der

NABU fordere rund 15 Milliarden pro Jahr aus dem EU-Haushalt für die Umsetzung von Natura

2000 und der anderen Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien. Die aktuellen

GAP Vorschläge der EU-Kommission sieht der NABU zum großen Teil kritisch, teilweise aber auch

positiv. Problematisch seien

• Beibehaltung der Zwei-Säulen-Struktur

• starke Kürzung der zweiten Säule

• zu große Freiheiten für Mitgliedstaaten und schwache Sanktionen

• unkonkrete Konditionalität beim Greening

• mangelndes Mindestbudget bei den verpflichtenden „Eco-Schemes“ und für Biodiversität.

Positiv zu werten seien

• eigenes GAP-Ziel „Naturschutz“ mit Bekenntnis zu einer besseren Umweltbilanz

• Programmierung der Ersten Säule und Hoffnung auf ein Ende des Gießkannenprinzips

• 30% an Mitteln für Klima & Umwelt zusätzlich zur Förderung „benachteiligter Gebiete“.

Im weiteren Verlauf erläuterte Herr Kreiser die Forderungen der Naturschutzverbände. Sie umfas-

sen die vier Hauptpunkte:

- ausreichend Mittel aus der GAP

- Steuerung und Effizienz der Naturschutzförderung

- Stopp schädlicher Förderung

- keine „Blankoschecks“ und sinnvolle Kontrollen

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Eine Schwierigkeit in der aktuellen Debatte sieht Herr Kreiser in der unklaren Positionierung

Deutschlands bzw. des federführenden BMEL. Eine Klärung sei wichtig, da Deutschland eine Vor-

bildfunktion in der EU habe und die künftige Umweltbilanz der GAP und die Naturschutzfinanzie-

rung maßgeblich beeinflussen könne.

Diskussion

In der Diskussion wurde über Möglichkeiten gesprochen, sich aktiv an der GAP-Debatte zu beteili-

gen. Der NABU biete die Kampagne „Meine 114 Euro für…“. Persönliche Kontakte zu EP-

Mitgliedern oder individuelle Schreiben seien sinnvoll. Darüber hinaus wurde auf die Möglichkeiten

zur Beteiligung an den Begleitausschüssen der Länder hingewiesen. Ziel könne sein, dass es zu

einer Bundestagsdebatte über die GAP komme.

Aktionsprogramm Insektenschutz und Nachlese 9. Nationales Forum für biologische Vielfalt

Dr. Kilian Delbrück, Leiter des Referats „Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten des Naturschutzes, Abteilungskoordinierung“, Bundesumweltministerium (BMU)

Zu Beginn seines Vortrags hob Herr Delbrück hervor, dass das Problem des Insektenrückgangs inzwischen allge-mein anerkannt und in der öffentlichen Diskussion angekommen sei. Auf die drängende Notwendigkeit, diesem Problem zu begegnen, und die Erwartungen an die Politik habe die Bundesregierung reagiert und das Aktionsprogramm Insektenschutz gebracht. Im Juli 2018 sei von der Bundesregierung ein Eckpunktepapier beschlos-sen worden, das die folgenden Handlungsfelder beinhaltet:

1. Insektenlebensräume und Strukturvielfalt in der Agrarlandschaft fördern

2. Lebensräume für Insekten in anderen Landschaftsbereichen wiederherstellen und ver-netzen

3. Schutzgebiete als Lebensräume für Insekten stärken

4. Anwendung von Pestiziden mindern

5. Einträge von Nähr-und Schadstoffen in Böden und Gewässer reduzieren

6. Lichtverschmutzung reduzieren

7. Forschung vertiefen – Wissen vermehren – Lücken schließen

8. Finanzierung verbessern – Anreize schaffen

9. Engagement der Gesellschaft befördern

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Auf Basis dieses Eckpunktepapiers habe das Bundesumweltministerium Maßnahmenvorschläge

erstellt, die auf dem 9. Nationalen Forum zur biologischen Vielfalt am 10. Oktober 2018 sowie im

Rahmen eines Online-Dialoges diskutiert und erweitert wurden. Zu den zur Diskussion stehenden

Maßnahme-Vorschlägen gehören u.a. Änderungen in der europäischen und deutschen Agrarför-

derung, die Stärkung des Schutzes von Gewässerrandstreifen im Wasserhaushaltsgesetz, die

deutliche Reduzierung des Pestizideinsatzes sowie die Verstärkung der Insektenforschung und

des -monitorings.

Herr Delbrück betonte, dass die Maßnahmenvorschläge insgesamt ein anspruchsvolles Programm

bilden und für einen wirksamen Insektenschutz deutlich mehr Geld zur Verfügung gestellt werden

müsse. Nach Auswertung der Dialogergebnisse zum Aktionsprogramm Insektenschutz und der Er-

arbeitung eines Entwurfs für das Gesamtprogramm beginne zum Jahreswechsel 2018/2019 die

Ressortabstimmung. Ein Kabinettsbeschluss sei für Frühsommer 2019 geplant.

Diskussion In der anschließenden Diskussion wurde vorgeschlagen, bei der Entwicklung des Insekten-Moni-torings eine engere Verbindung zu den bestehenden Monitoring-Programmen im Bereich Vögel und Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert herzustellen. Dieses könne evtl. schon im März 2019 erörtert werden, wenn der Methodenleitfaden in der Umweltministerkonferenz diskutiert werde.

Laufende Projekte zum Thema Insekten schützen

Insektenfreundliche Kommunen

Corinna Hölzel, BUND Bundesverband

In ihrer Präsentation stellte Frau Hölzel das Konzept der insektenfreundlichen Kommu-nen vor. Dabei ging sie zunächst auf die Rolle ein, die Kommunen in der Stadtent-wicklung, der nachhaltigen Nutzung von Flächen und der Schaffung von Rückzugs-räumen für bedrohte Insektenarten haben. Im Insektenschutz sieht der BUND auf ver-schiedenen Ebenen Handlungsmöglichkeiten für Kommunen: a) Pestizidverzicht auf Nicht-Kultur-land, Kulturland und Pachtflächen, b) Schaffung und des Schutzes von Lebensräumen für Insekten, c) Kommunikation und Bewusstseinsbildung.

Abschließend ging sie auf das Thema Pestizideinsatz ein. In Deutschland seien mittlerweile über 260 Städte und Gemeinden ganz oder teilweise pestizidfrei. Einen Überblick biete eine interaktive Karte auf der Internetseite des BUND, auf der alle teilnehmenden Kommunen verzeichnet seien.

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Es seien viele insektenfreundliche Projekte vor Ort initiiert worden sowie Debatten in den Stadt- und Gemeinderäten oder auf öffentlichen Veranstaltungen entstanden.

Insektenschutz – Ideen und Kooperationen vor Ort

Dr. Jürgen Metzner, Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL)

Herr Metzner macht zu Beginn seines

Vortrags deutlich, dass es für den Insek-

tenschutz um vier Punkte gehe: neue

Flächen, höhere ökologische Qualität

von Flächen, bessere Informationen für

die Bevölkerung und Anreize für freiwilli-

ges Engagement.

Vor diesem Hintergrund hat der DVL in Zusammenarbeit mit Unteren Naturschutzbehörden ein

Aktionsprogramm für Insekten in Bayern gestartet, das durch das bayerische Umweltministerium

gefördert wird. Über einen Zeitraum von fünf Jahren führen Landschaftspflegeverbände 30 zwei-

jährige Projekte durch, die mit jeweils 60.000 Euro finanziert werden. Ziel sei es, neue Ideen zur

Förderung der Insekten-Vielfalt zu fördern und vor Ort zu erproben. Die wirksamsten Maßnahmen

sollen danach in die Fläche gebracht werden. Ein zentrales Element stelle die Entwicklung effekti-

ver Methoden zur Gewinnung und Nutzung von autochtonem Saatgut dar, um die Pflanzenarten-

und Strukturvielfalt von Grünflächen für Insekten zu erhöhen. Bislang seien 20 Ideenskizzen aus

den sieben Regierungsbezirken Bayerns eingereicht worden. Aus diesen würden nun die zehn

besten Ansätze zur Förderung in den kommenden zwei Jahren ausgewählt. Projektstart der Ein-

zelprojekte sei im Januar 2019.

Diskussion In der Diskussion wurde deutlich, dass sich das Projekt auf nicht-produktive Flächen beziehe, vor

allem sogenannte „Eh-Da“-Flächen. Daher sei zunächst keine Kombination mit Vertragsnatur-

schutz- oder Agrarumweltmaßnahmen vorgesehen. Der Erhalt der Projektflächen sei über die zwei-

jährige Förderung hinaus vorgesehen.

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Landwirtschaft für Artenvielfalt

Susan Grzybek, WWF Deutschland

Frau Grzybek erläuterte, dass der WWF

seit 2012 eine strategische Partnerschaft

mit EDEKA habe, in dessen Rahmen das

Projekt „Landwirtschaft für Artenvielfalt“

entstanden sei. Das Projekt sei ein erfolg-

reiches Beispiel für die Zusammenarbeit

von Naturschutz, Landwirtschaft und Han-

del. Es beziehe sich speziell auf den ökolo-

gischen Landbau, da dieser am effektivsten

zur Erreichung der Biodiversitätsziele im landwirtschaftlichen Bereich unterstütze.

Herzstück ist ein Handbuch, das regionalspezifische Anforderungen zur Förderung der Artenvielfalt

im biologischen Landbau und damit auch von Insekten beinhaltet. Es zielt auf die Integration in die

Landbewirtschaftung in möglichst vielfacher Weise. Die Wirksamkeit ist ganzheitlich angelegt in

Bezug auf Anbau, Verarbeitung, Vermarktung und Konsum/Endverbraucher.

Zu den Maßnahmen gehören Saatlücken auf Ackerland, Säume an Hecken oder Gewässern oder

die Einhaltung einer Nutzungsruhe in der Brutzeit auf Grünland. Bei erfolgreicher Umsetzung von

Maßnahmen erhalten die Landwirte eine Zertifizierung. Für die Erzeugnisse, die zertifizierte Be-

triebe an EDEKA liefern, erhalten sie einen höheren Preis.

Das Projekt laufe derzeit in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Brandenburg mit

den Projektpartnern EDEKA NORD und dem Anbauverband „Biopark“. Bislang seien 56 von ins-

gesamt 65 teilnehmenden Betrieben mit dem Naturschutzmodul zertifiziert worden.

Diskussion In der Diskussion wurde erläutert, dass EDEKA sowohl die Beratung der Landwirte als auch den höheren Abnahmepreis für die Erzeuger vollständig übernehme und Verbraucher diese Kosten nicht mittragen müssten.