Neue StVO ab 01.09.2009 Dienstbesprechung mit den Straßenverkehrsbehörden am 26.11.2009 –...

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Neue StVO ab 01.09.2009

Dienstbesprechung mit den Straßenverkehrsbehörden am 26.11.2009

– Radverkehrsrelevante Auswirkungen –

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Dienstbesprechung mit den Straßenverkehrsbehörden am 26.11.20092

Radverkehrsrelevante Änderungen

2. Radwegebenutzungspflicht

3. Benutzungsrechte

1. Grundsätzliches

5. Lichtsignalrelevante Regelungen

Der "Fahrplan"

6. Sonstige Neuerungen

4. Radwegeführung

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2. Radwegebenutzungspflicht2. Radwegebenutzungspflicht

3. Benutzungsrechte3. Benutzungsrechte

1. Grundsätzliches

5. Lichtsignalrelevante Regelungen5. Lichtsignalrelevante Regelungen

Der "Fahrplan"

6. Sonstige Neuerungen6. Sonstige Neuerungen

4. Radwegeführung4. Radwegeführung

Radverkehrsrelevante Änderungen

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1. Grundsätzliches

"AndereAndere RadwegeRadwege" in StVO:

"Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241"in VwV-StVO:

"Nicht benutzungspflichtige RadwegeNicht benutzungspflichtige Radwege"

"RadwegefurtRadwegefurt""RadfahrerfurtRadfahrerfurt"

"FußwegFußweg" "GehwegGehweg"

"ZusatzschildZusatzschild" "ZusatzzeichenZusatzzeichen"

Sinnbild

"RadverkehrRadverkehr"Sinnbild

"RadfahrerRadfahrer"

Neue Definitionen

Radverkehrsrelevante Änderungen

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Neue Definitionen

I. ... ob Radfahrer noch neben der Fahrbahn fahren, wenn ein Radweg erheblich von der Straße abgesetzt ist, entscheidet der optische Gesamteindruck.

die die Vorfahrt Vorfahrt durch Verkehrszeichendurch Verkehrszeichen zu regeln.zu regeln.

den Radfahrern ... Wartepflicht aufzuerlegen.

I. Der Radverkehr fährt nicht mehr Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg Radweg erheblich (ca. 5 m)erheblich (ca. 5 m) von von der Straße abgesetzt istder Straße abgesetzt ist.

Bisher: Neu:

Wann fährt ein Radfahrer noch neben der Fahrbahn? (VwV zu § 9 Absatz 3)

1. Grundsätzliches

Radverkehrsrelevante Änderungen

Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig

erkennbar, so ist

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VwV zu § 39 bis 43 (Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen)

Verkehrszeichengrößen

Kleinere Ausführungen als Größe 1Kleinere Ausführungen als Größe 1 kommen unter Berücksichtigung des

● SichtbarkeitsgrundsatzesSichtbarkeitsgrundsatzes nur für den

● Fußgänger- und RadverkehrFußgänger- und Radverkehr sowie

● Regelungen des Haltens und ParkensRegelungen des Haltens und Parkens

in Betracht.

Bisher: Neu:

In verkleinerter Ausführung nur, wenn

● in der Verwaltungsvorschrift ausdrücklich zugelassen

1. Grundsätzliches

Radverkehrsrelevante Änderungen

VwV zu den Zeichen 237, 240 und 241 gilt weiterhin:

Größe 1

● bei baulichen Radwegen immer,

● bei Radfahrstreifen in besonders gelagerten Fällen,

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2. Radwegebenutzungspflicht

3. Benutzungsrechte3. Benutzungsrechte

1. Grundsätzliches1. Grundsätzliches

5. Lichtsignalrelevante Regelungen5. Lichtsignalrelevante Regelungen

Der "Fahrplan"

6. Sonstige Neuerungen6. Sonstige Neuerungen

4. Radwegeführung4. Radwegeführung

Radverkehrsrelevante Änderungen

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Grundsatz "So wenig wie möglich"

Anordnungsgrundsätze

Zuziehung ortsfremder Sachverständiger

Radverkehrsrelevante Änderungen

Verkehrszeichen dürfen nur dort angebracht werden, wo dies ... ... geboten ist.

Über die Anordnung von Verkehrszeichen darf ● in jedem Einzelfall und nur● nach gründlicher Prüfung

VwV zu den §§ 39 bis 43 VwV zu den §§ 39 bis 43

entschieden werden

§ 45 Abs. 9 StVO

Verkehrszeichen ... nur dort, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.

2. Radwegebenutzungspflicht

Aus der Begründung der Ad hoc-AG:Aus der Begründung der Ad hoc-AG:

Reduzierung der benutzungspflichtigen Reduzierung der benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen als ZielstellungRadverkehrsanlagen als Zielstellung

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Radverkehrsrelevante Änderungen

2. Radwegebenutzungspflicht

StVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(4) "Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist."

Die Anlage von Radwegen im allgemeinen dort, wo es die

● Verkehrssicherheit, die

● Verkehrsbelastung, die

● Verkehrsbedeutung der Straße oder der

● Verkehrsablauf erfordern.

VwV bisher: Neu:

Sie dürfendürfen nur dortnur dort angeordnet werden, wo es die

● Verkehrssicherheit oder der

● Verkehrsablauf erfordern.

Benutzungspflichtige Radwege

dürfendürfen nurnur angeordnet werden, wenn

ausreichende Flächen ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehrfür den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen.

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Radverkehrsrelevante Änderungen

2. Radwegebenutzungspflicht

StVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

Grundmaß für Gehweg (nach RASt 06 und EFA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1,80 mzuzüglich Sicherheitsraum von mind. 2 x 0,25 m . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,50 m

Grundmaß Radweg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,00 m (mind. 1,60 m )

Gehweg gesamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,30 m

MindestmaßMindestmaß (nach RASt 06 / EFA 02)

2,30 m Gehwegbreite + 1,60 m Radweg

≥≥ 3,90 m Gesamtbreite3,90 m Gesamtbreite

Benutzungspflichtige Radwege

dürfendürfen nurnur angeordnet werden, wenn

ausreichende Flächen ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehrfür den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen.

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Dienstbesprechung mit den Straßenverkehrsbehörden am 26.11.200911

Radfahrstreifen:

Neu: ... an Straßen mit starkemstarkem KraftfahrzeugverkehrKraftfahrzeugverkehr

● breiterbreiter Radfahrstreifen Radfahrstreifen oder

● zusätzlicher Sicherheitsraumzusätzlicher Sicherheitsraum

zum fließenden Verkehr. erforderlich

Die Einsatzgrenzen des Radfahrstreifens ● an Straßen mit zwei Fahrstreifen

von mehr als 18 000 Kfz/24 Std.

● und an Straßen mit vier Fahrstreifen von mehr als 25 000 Kfz/24 Std.

StVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

entfallen!entfallen!

2. Radwegebenutzungspflicht

Radverkehrsrelevante Änderungen

Foto: UnbekanntFoto: Unbekannt

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Frage: Ist die Anordnung einer Benutzungspflicht bei parallel zu klassifizierten Straßen verlaufenden Angebotswegen nur an bauliche Voraussetzungen oder auch an Winterdienst, Unterhaltung etc. gekoppelt?

StVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

Außerorts:Außerorts: Winterdienst als freiwillige Leistung des Baulastträgers, die Winterdienst als freiwillige Leistung des Baulastträgers, die 'nach besten Kräften' wahrgenommen soll 'nach besten Kräften' wahrgenommen soll (StrWG NRW § 9)

2. Radwegebenutzungspflicht

Radverkehrsrelevante Änderungen

Innerorts: Innerorts: Räumpflicht im Rahmen der Verpflichtung zur StraßenreinigungRäumpflicht im Rahmen der Verpflichtung zur Straßenreinigung– – 'polizeiliche Reinigungspflicht''polizeiliche Reinigungspflicht' – –

Die Unterhaltung obliegt Baulastträger im Rahmen der Straßenbaulast stetsDie Unterhaltung obliegt Baulastträger im Rahmen der Straßenbaulast stets

Räumpflicht:Räumpflicht:

Einverständnis des Baulastträgers – Übernahme aller VerpflichtungenEinverständnis des Baulastträgers – Übernahme aller Verpflichtungen

Unterhaltung:Unterhaltung:

Jain!Jain!

Vor der Anordnung – Anhörung des Baulastträgers Vor der Anordnung – Anhörung des Baulastträgers (nach § 45 StVO)(nach § 45 StVO)

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Frage: Kann ein Weg mit wassergebundener Decke auch als benutzungspflichtiger Radweg angeordnet werden?

StVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

Entspricht die Decke den Ansprüchen des Radverkehrs?Entspricht die Decke den Ansprüchen des Radverkehrs?(Allgemeine Regeln der Baukunst und Technik – VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 Rn24)(Allgemeine Regeln der Baukunst und Technik – VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 Rn24)

2. Radwegebenutzungspflicht

Radverkehrsrelevante Änderungen

Wenn ja:Wenn ja:

Stimmt der Baulastträger im Rahmen der Anhörung zu? Stimmt der Baulastträger im Rahmen der Anhörung zu?

Besteht ein zwingendes Erfordernis, die Benutzungspflicht anzuordnen?Besteht ein zwingendes Erfordernis, die Benutzungspflicht anzuordnen?(§ 45 Abs. 9 StVO)(§ 45 Abs. 9 StVO)

(Mit Einverständnis erfolgt Übernahme aller Verpflichtungen im Rahmen der Baulast)(Mit Einverständnis erfolgt Übernahme aller Verpflichtungen im Rahmen der Baulast)

JA!JA!

Wenn ja:Wenn ja:

Wenn jaWenn ja

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StVO § 2 und Zeichen 340Schutzstreifen für den Radverkehr:

2. Radwegebenutzungspflicht

Zahlreiche VwV-Maßgaben ...Zahlreiche VwV-Maßgaben ...

● Am rechten Fahrbahnrand

● Einsatzgrenzen

● Breitenvorgabe (1,60m, mind.1,25m)

● Fahrbahnbreiten

● Haltverbot mit Zeichen 283

Radverkehrsrelevante Änderungen

Die StVO-Definition des Schutzstreifens ist weggefallen!Die StVO-Definition des Schutzstreifens ist weggefallen!

... sind ebenfalls nicht mehr in ... sind ebenfalls nicht mehr in der VwV enthalten.der VwV enthalten.

Foto: UnbekanntFoto: Unbekannt

Bestand behalten nach wie vor:Bestand behalten nach wie vor:

● Kfz-Mitbenutzung nur in Ausnahmefällen

● Einsatz nur innerorts

● Kein Einsatz im Kreisverkehr

Rechtsgrundlage nicht mehr eindeutigRechtsgrundlage nicht mehr eindeutig

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2. Radwegebenutzungspflicht

Radverkehrsrelevante Änderungen

Neu:

●● Über Kreuzungen und Einmündungen durchmarkierenÜber Kreuzungen und Einmündungen durchmarkieren ((Furtmarkierung im Zuge von VorfahrtstraßenFurtmarkierung im Zuge von Vorfahrtstraßen))

● Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/hZulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h

● Breite gewährleistet Breite gewährleistet "hinreichenden Bewegungsraum für den Radfahrerhinreichenden Bewegungsraum für den Radfahrer"Hier greifen zukünftig die Breitenanforderungen der RichtlinienHier greifen zukünftig die Breitenanforderungen der Richtlinien

● Gefahrlose Begegnung zweier Pkw auf RestfahrbahnGefahrlose Begegnung zweier Pkw auf Restfahrbahn.

●● Ab 5,50 m Restfahrbahnbreite keine MittelleitlinieAb 5,50 m Restfahrbahnbreite keine Mittelleitlinie

Foto: UnbekanntFoto: Unbekannt

●● Radverkehrspiktogramme Radverkehrspiktogramme sollensollen (gemäß VwV)(gemäß VwV) bzw. bzw. könnenkönnen (nach StVO)(nach StVO) aufmarkiert werden aufmarkiert werden

●● Parkverbot ist implementiertParkverbot ist implementiert

StVO § 2 und Zeichen 340Schutzstreifen für den Radverkehr:

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StVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

Freigabe linker Radwege

Die Benutzung von links angelegten Radwegen in Gegenrichtung soll grundsätzlich nichtsoll grundsätzlich nicht angeordnet werden.

Auf Auf baulich angelegtenbaulich angelegten Radwegen kann Radwegen kann

●● nach sorgfältiger Prüfungnach sorgfältiger Prüfung die die

●● Benutzungspflicht Benutzungspflicht in Gegenrichtung in Gegenrichtung oderoder

Benutzungspflicht Benutzungspflicht in der Regel in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaftenaußerhalb geschlossener Ortschaften

Innerhalb nur ausnahmsweiseInnerhalb nur ausnahmsweise

●● Am Anfang und am EndeAm Anfang und am Ende einer einer solchen Anordnung solchen Anordnung ist eineist eine sichere sichere Querungsmöglichkeit der Querungsmöglichkeit der FahrbahnFahrbahn zu schaffen.zu schaffen.

●● Benutzungsrecht durch ZusatzzeichenBenutzungsrecht durch Zusatzzeichen

angeordnet werden.angeordnet werden.

2. Radwegebenutzungspflicht

●● nur nur wenigewenige KreuzungenKreuzungen, Einmündungen , Einmündungen und verkehrsreiche Grundstückszufahrtenund verkehrsreiche Grundstückszufahrten

●● ausreichende Sichtausreichende Sicht zwischen Kraft- zwischen Kraft- und Radfahrernund Radfahrern

●● Zusatzzeichen 1000-32 Zusatzzeichen 1000-32 zu den zu den Zeichen Zeichen 205 bzw. 206 StVO205 bzw. 206 StVO

Radverkehrsrelevante Änderungen

Voraussetzungen für Freigabe:

●● Breite 2,40, mindestens 2,00 mBreite 2,40, mindestens 2,00 m

(VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 Satz 3 und 4 Rn 36(VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 Satz 3 und 4 Rn 36))

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StVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

Freigabe linker Radwege

●● Am Anfang und am EndeAm Anfang und am Ende einer einer solchen Anordnung solchen Anordnung ist eineist eine sichere sichere Querungsmöglichkeit der Querungsmöglichkeit der FahrbahnFahrbahn zu schaffen.zu schaffen.

2. Radwegebenutzungspflicht

Radverkehrsrelevante Änderungen

Fotos:Fotos: Kalle, ADFC NRWKalle, ADFC NRW

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2. Radwegebenutzungspflicht2. Radwegebenutzungspflicht

3. 3. Benutzungsrechte

1. Grundsätzliches1. Grundsätzliches

5. Lichtsignalrelevante Regelungen5. Lichtsignalrelevante Regelungen

Der "Fahrplan"

6. Sonstige Neuerungen6. Sonstige Neuerungen

4. Radwegeführung4. Radwegeführung

Radverkehrsrelevante Änderungen

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Dienstbesprechung mit den Straßenverkehrsbehörden am 26.11.200919

(4) "Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ alleinallein angezeigt ist."

VwV:

Auf baulich angelegtenbaulich angelegten Radwegen

kann nach sorgfältiger Prüfungkann nach sorgfältiger Prüfung

● ● die die Benutzungspflicht oderBenutzungspflicht oder

StVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

● dasdas BenutzungsrechtBenutzungsrechtauch in Gegenrichtungauch in Gegenrichtung angeordnet werden.

Aber bitte nicht so ...Aber bitte nicht so ...

3. Benutzungsrechte

Freigabe linker Radwege

Sichere QuerungsmöglichkeitenSichere Querungsmöglichkeiten sind auch hier erforderlichsind auch hier erforderlich

Radverkehrsrelevante Änderungen

Foto: UnbekanntFoto: Unbekannt

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3. Benutzungsrechte

Freigabe zur Mitbenutzung durch den Radverkehr

StVO Zeichen 239 Gehweg

● Belange der Fußgänger Raumbedarf, Verkehrssicherheit etc.

● Verkehrsbedürfnisse des Radverkehrs(z. B. Bordsteinabsenkungen)

● Furtmarkierung im Zuge von Vorfahrtstraßen! Furtmarkierung im Zuge von Vorfahrtstraßen! (vgl. VwV zu § 9 Abs. 2)(vgl. VwV zu § 9 Abs. 2)

● Straßenrechtliche BestimmungenStraßenrechtliche Bestimmungen (Widmungstatbestand – vgl. VwV-StVO Rn 45a zu § 45)(Widmungstatbestand – vgl. VwV-StVO Rn 45a zu § 45)

Voraussetzungen

Radverkehrsrelevante Änderungen

Frage: Wie wird das Ende der Gehwegfreigabe gekennzeichnet?

Neu:

Durch Weglassen von Beschilderung und FurtmarkierungDurch Weglassen von Beschilderung und Furtmarkierung

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Dienstbesprechung mit den Straßenverkehrsbehörden am 26.11.200921

Frage: Ist ein Benutzungsrecht für rechte Radwege (mit einem singulär angeordneten Zusatzzeichen 1022-10) denkbar?

StVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

3. Benutzungsrechte

●● Erfordernis nur denkbar wenn Radwegsituation nicht erkennbarErfordernis nur denkbar wenn Radwegsituation nicht erkennbar

●● Dann de facto Gehweg oder gehwegähnliche VerkehrsflächeDann de facto Gehweg oder gehwegähnliche Verkehrsfläche

●● Gehweg kann nicht mit diesem Zusatzzeichen ohne Hauptzeichen Gehweg kann nicht mit diesem Zusatzzeichen ohne Hauptzeichen beschildert werden (1. beschildert werden (1. rechtsrechts liegend und 2. liegend und 2. keinkein Radweg) Radweg)

●● Zeichen 239 mit Zusatzzeichen bleibt einzige LösungZeichen 239 mit Zusatzzeichen bleibt einzige Lösung

Radverkehrsrelevante Änderungen

Rechte Radwege Rechte Radwege ... ... dürfen stets benutzt werden dürfen stets benutzt werden (vgl. StVO § 2 Abs. 4)(vgl. StVO § 2 Abs. 4)

●● Prüfung des Prüfung des zwingendenzwingenden Erfordernisses der Freigabe Erfordernisses der Freigabe

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Dienstbesprechung mit den Straßenverkehrsbehörden am 26.11.200922

3. Benutzungsrechte

StVO Zeichen 242.1242.1 / 242.2242.2 Beginn / Ende eines Fußgängerbereichs

Andere Verkehrteilnehmer dürfen den Fußgängerbereich nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen angezeigt.es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen angezeigt.

VwV neu:

Nur nach Maßgabe der straßenrechtlichen WidmungNur nach Maßgabe der straßenrechtlichen Widmung

Radverkehrsrelevante Änderungen

VwV-StVO zu § 45 Rn45a

Vor der Anordnung von ... Zeichen 242.1 und 244.1Vor der Anordnung von ... Zeichen 242.1 und 244.1 ... klären... klären, , ob ... straßenrechtliche ob ... straßenrechtliche Teileinziehung erforderlich Teileinziehung erforderlich

(Ausschluss von Verkehrsarten vom Gemeingebrauch auf Dauer)(Ausschluss von Verkehrsarten vom Gemeingebrauch auf Dauer)

Keine Zulassung von Verkehr über den Widmungsinhalt hinausKeine Zulassung von Verkehr über den Widmungsinhalt hinaus

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Dienstbesprechung mit den Straßenverkehrsbehörden am 26.11.200923

2. Radwegebenutzungspflicht2. Radwegebenutzungspflicht

3. Benutzungsrechte3. Benutzungsrechte

1. Grundsätzliches1. Grundsätzliches

5. Lichtsignalrelevante Regelungen5. Lichtsignalrelevante Regelungen

Der "Fahrplan"

6. Sonstige Neuerungen6. Sonstige Neuerungen

4. Radwegeführung

Radverkehrsrelevante Änderungen

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Dienstbesprechung mit den Straßenverkehrsbehörden am 26.11.200924

4. Radwegeführung

§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(2) Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt,Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, mussmuss dieser im (gesamten) Kreuzungs- und Einmündungsbereich folgen.

Neu

Keine Furtmarkierung an erheblich (mehr als ca. 5 m)(mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen

im Zuge von Vorfahrtstraßen

Indirektes Abbiegen ist ausdrücklich zugelassen, aber

Radverkehrsrelevante Änderungen

Foto: UnbekanntFoto: Unbekannt

● Knoten im Zuge von Vorfahrtstraßen bei einem

zu überquerenden Fahrstreifen

sowie an

● RadfahrschleusenRadfahrschleusen

Direktes Abbiegen nur an

● LSA-Kreuzungen mit max. zwei

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Dienstbesprechung mit den Straßenverkehrsbehörden am 26.11.200925

Frage: Kann auch ohne die Anordnung einer Benutzungspflicht eine Bevorrechtigung des Radfahrers an Einmündungen (Radfahrerfurt) erfolgen?

Furtmarkierung

●● RadfahrstreifenRadfahrstreifen

4. Radwegeführung

Radverkehrsrelevante Änderungen

Furtmarkierungen erforderlich bei Furtmarkierungen erforderlich bei (im Zuge von Vorfahrtstraßen bzw. an LSA)(im Zuge von Vorfahrtstraßen bzw. an LSA)

JA!JA!

●● Straßenbegleitenden baulichen Radwegen – Straßenbegleitenden baulichen Radwegen – nichtnicht erheblich abgesetzt erheblich abgesetzt(auch linksseitige!)(auch linksseitige!)

●● Getrennten Geh- und RadwegenGetrennten Geh- und Radwegen

●● Gemeinsamen Geh- und Radwegen (Gemeinsamen Geh- und Radwegen (gemeinsamegemeinsame Furt) Furt)

●● Gehwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind (Gehwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind (gemeinsamegemeinsame Furt) Furt)

●● Schutzstreifen für den RadverkehrSchutzstreifen für den Radverkehr

●● Nicht benutzungspflichtigenNicht benutzungspflichtigen Radwegen (auch linksseitig!) Radwegen (auch linksseitig!)

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Dienstbesprechung mit den Straßenverkehrsbehörden am 26.11.200926

2. Radwegebenutzungspflicht2. Radwegebenutzungspflicht

3. Benutzungsrechte3. Benutzungsrechte

1. Grundsätzliches1. Grundsätzliches

5. Lichtsignalrelevante Regelungen

Der "Fahrplan"

6. Sonstige Neuerungen6. Sonstige Neuerungen

4. Radwegeführung4. Radwegeführung

Radverkehrsrelevante Änderungen

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Dienstbesprechung mit den Straßenverkehrsbehörden am 26.11.200927

StVO bisher:

Radfahrer haben die Lichtzeichen für Fußgänger zu beachten,

StVO Abs. 2 Nr. 6 StVO Abs. 2 Nr. 6 neu:

Radfahrer haben die Lichtzeichen für den FahrverkehrLichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten..

5. Lichtsignalrelevante Regelungen

§ 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

Davon abweichend haben Davon abweichend haben Radfahrer auf RadverkehrsführungenRadfahrer auf Radverkehrsführungen die die besonderen besonderen Lichtzeichen für RadfahrerLichtzeichen für Radfahrer zu zu

beachten.beachten.

StVO § 53 InkrafttretenStVO § 53 Inkrafttreten

(6)(6) An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Radfahrer müssen RadfahrerAn Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Radfahrer müssen Radfahrer

bis zum 31. August 2012 bis zum 31. August 2012 weiterhin die Lichtzeichen für Fußgänger beachtenweiterhin die Lichtzeichen für Fußgänger beachten .. . .

● keine gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind.

● wenn Radwegfurt an Fußgängerfurt grenzt und

Übergangsregelung bis Übergangsregelung bis 31. August 201231. August 2012

Danach verbindlich!Danach verbindlich!

Radverkehrsrelevante Änderungen

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Dienstbesprechung mit den Straßenverkehrsbehörden am 26.11.200928

Zeichen 294 Haltlinie

1. Bei gemeinsamem Geh- und Radweg bzw. freigegebenem Gehweg erfolgt eine gemeinsame Signalisierung von Fußgänger- und

Radverkehr auf einer gemeinsamen Furt ● Signalfolge nur Rot-Grün;● Sinnbilder Fußgänger und Radfahrer gemeinsam

(Radfahrersinnbild nur bei Zeichen 240);

● Haltlinie nicht erforderlich.

5. Lichtsignalrelevante Regelungen

Frage: Besteht eine Wartepflicht für Radfahrer, wenn auf Radverkehrsführungen rechts vom Signalgeber Haltlinien markiert sind (Analogie zu gemeinsamem Geh- und Radweg oder für Radverkehr freigegebenem Gehweg)?

2.2. Hier handelt es sich um einen straßenbegleitenden baulichen Radweg,Hier handelt es sich um einen straßenbegleitenden baulichen Radweg,ohne eigenes Lichtsignal. ohne eigenes Lichtsignal.

Radverkehrsrelevante Änderungen

Auch bisher war das Lichtsignal für den Fahrverkehr relevant, wenn Auch bisher war das Lichtsignal für den Fahrverkehr relevant, wenn die Radwegefurt von der Fußgängerfurt abgesetzt war.die Radwegefurt von der Fußgängerfurt abgesetzt war.

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Dienstbesprechung mit den Straßenverkehrsbehörden am 26.11.200929

Zeichen 294 Haltlinie

Anmerkung:An Knotenpunkten mit Lichtsignalanlage sollen die Haltlinien für den Radverkehr ... auf nicht abgesetzten Radwegen vor denen des gleichgerichteten Kraftfahrzeugverkehrs angeordnet werden (in der Regel 2,00 bis 3,00 m, mindestens 1,00 m). (ERA 95)

3.3. Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachtenbeachten..

Die Markierung einer Haltlinien stellt den direkten Bezug zum Die Markierung einer Haltlinien stellt den direkten Bezug zum links vom Radweg befindlichen Lichtsignal her. links vom Radweg befindlichen Lichtsignal her.

5. Lichtsignalrelevante Regelungen

Frage: Besteht eine Wartepflicht für Radfahrer, wenn auf Radverkehrsführungen rechts vom Signalgeber Haltlinien markiert sind (Analogie zu gemeinsamem Geh- und Radweg oder für Radverkehr freigegebenem Gehweg)?

StVO zu Zeichen 294 Haltlinie:StVO zu Zeichen 294 Haltlinie:

Ergänzend zuErgänzend zu Halt- oder Wartegeboten ...Halt- oder Wartegeboten ... durchdurch ... ... Lichtzeichen ... Lichtzeichen ... ordnet sie an:ordnet sie an: FahrzeugführerFahrzeugführer müssen hier halten. müssen hier halten. ......

Radverkehrsrelevante Änderungen

JA!JA!

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Dienstbesprechung mit den Straßenverkehrsbehörden am 26.11.200930

2. Radwegebenutzungspflicht2. Radwegebenutzungspflicht

3. Benutzungsrechte3. Benutzungsrechte

1. Grundsätzliches1. Grundsätzliches

5. Lichtsignalrelevante Regelungen5. Lichtsignalrelevante Regelungen

Der "Fahrplan"

6. Sonstige Neuerungen

4. Radwegeführung4. Radwegeführung

Radverkehrsrelevante Änderungen

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Dienstbesprechung mit den Straßenverkehrsbehörden am 26.11.200931

6. Sonstige Neuerungen

Radverkehr in Gegenrichtung kann nunmehr unter folgenden Bedingungen zugelassen werden:

● Verkehrsführung übersichtlich

● SchutzraumSchutzraum für den Radverkehrfür den Radverkehr wo erforderlich wo erforderlich

● vmax zul nicht über 30 km/h

● ausreichende Begegnungsbreiteausreichende Begegnungsbreite (ausgenommen an kurzen Engstellen);

Zeichen 220 Einbahnstraße (Radverkehr in Gegenrichtung)

??????

Linienbus- oder stärkerer Lkw-Verkehr:

mindestens 3,50 mmindestens 3,50 m

Radverkehrsrelevante Änderungen

Skizze: RASt 06

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Dienstbesprechung mit den Straßenverkehrsbehörden am 26.11.200932

6. Sonstige Neuerungen

Zeichen 220 Einbahnstraße (Radverkehr in Gegenrichtung)

Breite Lkw (ohne Spiegel):Breite Lkw (ohne Spiegel): 2,50 m2,50 mSeitlicher Sicherheitsraum 2 x 0,50 m: Seitlicher Sicherheitsraum 2 x 0,50 m: 1,00 m1,00 m

Breite Pkw (ohne Spiegel):Breite Pkw (ohne Spiegel): 1,75 m1,75 m

Erforderliche Gesamtbreite:Erforderliche Gesamtbreite: 3,50 m3,50 m

Restbreite für den Radverkehr:Restbreite für den Radverkehr: 0,75 m0,75 m(bei 3,00 m(bei 3,00 m 0,25 m0,25 m))

Erforderliche Gesamtbreite:Erforderliche Gesamtbreite: 2,75 m2,75 m

Restbreite für den Radverkehr:Restbreite für den Radverkehr: 0,00 m0,00 m

"... ausreichende Begegnungsbreite = 3,50 m"... ausreichende Begegnungsbreite = 3,50 m" (VwV)VwV):

??????

Radverkehrsrelevante Änderungen

Seitlicher Sicherheitsraum 2 x 0,50 m: Seitlicher Sicherheitsraum 2 x 0,50 m: 1,00 m1,00 mSkizze: RASt 06

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Dienstbesprechung mit den Straßenverkehrsbehörden am 26.11.200933

6. Sonstige Neuerungen

Frage: Wenn auf einem längeren Abschnitt am Fahrbahnrand geparkt wird, bei welcher verbleibenden Straßenbreite darf eine Einbahnstraße dennoch für den Radverkehr freigegeben werden?

Zeichen 220 Einbahnstraße (Radverkehr in Gegenrichtung)

Radverkehrsrelevante Änderungen

??????VerkehrssicherheitVerkehrssicherheit ist oberste Zielstellung ist oberste Zielstellung !!!!!!

VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 Satz 2 VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 Satz 2

Rn13Rn13 Hinsichtlich der Gestaltung von Radverkehrsanlagen wird auf die Hinsichtlich der Gestaltung von Radverkehrsanlagen wird auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) ... hingewiesen.Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) ... hingewiesen.

VwV-StVO zu §§ 39 bis 43

Rn4 ... auf die Sicherheit (des Verkehrs ist) besonders Bedacht zu nehmen. auf die Sicherheit (des Verkehrs ist) besonders Bedacht zu nehmen.

VerkehrszeichenVerkehrszeichen ... sollen den Verkehr ... sollen den Verkehr sichersicher führen führen

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Dienstbesprechung mit den Straßenverkehrsbehörden am 26.11.200934

6. Sonstige Neuerungen

Zeichen 244.1244.1 und 244.2244.2 Beginn und Ende einer Fahrradstraße

StVO:

wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugführer die Geschwindigkeit wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugführer die Geschwindigkeit weiter verringern.weiter verringern.

Andere Fahrzeuge als Radfahrer dürfen Fahrradstraßen nur, soweit durch Zusatzzeichen zugelassen

Radfahrer dürfen auch nebeneinander fahren

Radverkehrsrelevante Änderungen

VVmaxmax 30 km/h 30 km/h

Frage:Frage: Sind Fahrradstraßen sind auch außerorts möglich?Sind Fahrradstraßen sind auch außerorts möglich? Ja! Wenn die Vorgaben der VwV-StVO greifen.

Widmung muss dem Verkehrsbedarf entsprechen Widmung muss dem Verkehrsbedarf entsprechen (VwV-StVO zu § 45 Rn45a)(VwV-StVO zu § 45 Rn45a)

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Dienstbesprechung mit den Straßenverkehrsbehörden am 26.11.200935

6. Sonstige Neuerungen

Die Einhaltung der Geschwindigkeit für alle Fahrzeugführer durch bauliche Maßnahmen (z. B. Aufpflasterungen)

VwV bisher:

Anderer Fahrzeugverkehr darf nur nur ausnahmsweisausnahmsweisee durch Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr)

Widmungserfordernis! Widmungserfordernis! (VwV zu § 45)(VwV zu § 45)

Neu:

Vornehmlich im Verlauf wichtiger Hauptver-bindungen des Radverkehrs gerechtfertigt.

Beginn und Ende durch straßenbauliche Gestaltungselemente (z. B. Aufpflasterungen, Fahrbahnverengungen) hervorheben.

Vorsorge für den ruhenden Verkehr (z. B. Besucher) ist zu treffen.

Fläche für den ausnahmsweise ein- und aus-fahrenden Kraftfahrzeugverkehr so klein wie möglich.

Fahrradstraßen dann, wenn derRadverkehr vorherrschende Radverkehr vorherrschende VerkehrsartVerkehrsart ist oder dies alsbaldzu erwarten ist.

Vor der Anordnung sind die Bedürfnisse des KraftfahrzeugverkehrsBedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrsausreichendausreichend zu berücksichtigen (z. B. alternative Verkehrsführung)

Alle weiteren Forderungen entfallen!

Zeichen 244.1244.1 und 244.2244.2 Beginn und Ende einer Fahrradstraße

Radverkehrsrelevante Änderungen

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Dienstbesprechung mit den Straßenverkehrsbehörden am 26.11.200936

§ 21 Personenbeförderung

StVO bisher: Neu:

Mitnahme von Kindern

unter sieben Jahren

Mitnahme von Kindern

bis zum vollendeten siebten bis zum vollendeten siebten LebensjahrLebensjahr

Hinter FahrrädernHinter Fahrrädern dürfen in Anhängern dürfen in Anhängern ... ...

●● bis zu zwei Kinderbis zu zwei Kinder ●● bis zum vollendeten siebten Lebensjahrbis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. mitgenommen werden.

Neu:

Radverkehrsrelevante Änderungen

6. Sonstige Neuerungen

Foto: UnbekanntFoto: Unbekannt

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Dienstbesprechung mit den Straßenverkehrsbehörden am 26.11.200937

6. Sonstige Neuerungen

Zeichen 215 Kreisverkehr

VwV zu § 9a:

Bislang:

VwV zu Zeichen 215:VwV zu Zeichen 215:

Absatzmaß > 4 - 5 mAbsatzmaß > 4 - 5 m

Radverkehrsrelevante Änderungen

Ist der baulich angelegte Radweg erheblich von der Kreisfahrbahn abgesetzt

oder liegt der Kreisverkehr außerhalb bebauter Gebiete,

ist in der Regel für den Radverkehr Zeichen 205 anzuordnen

istist (!) (!) für den Radverkehr Zeichen 205 anzuordnen.

Neu:

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Dienstbesprechung mit den Straßenverkehrsbehörden am 26.11.200938

6. Sonstige Neuerungen

Zeichen 314 ParkenParken

VwV zu Zeichen 314VwV zu Zeichen 314 (neu)

IV.IV. Durch Zusatzzeichen mit dem Sinnbild Durch Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Fahrrades kann auf eines Fahrrades kann auf Parkflächen für Fahrräder Parkflächen für Fahrräder

hingewiesen werden.hingewiesen werden.

Radverkehrsrelevante Änderungen

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Dienstbesprechung mit den Straßenverkehrsbehörden am 26.11.200939

Zu guter LetztZu guter Letzt

Für die nächste Novelle der StVO wird im Sinne Für die nächste Novelle der StVO wird im Sinne der Stadt Münster die Aufnahme des folgenden der Stadt Münster die Aufnahme des folgenden Zeichens vorgeschlagen:Zeichens vorgeschlagen:

Zone mit eingeschränktem Zone mit eingeschränktem Haltverbot für FahrräderHaltverbot für Fahrräder

Radverkehrsrelevante Änderungen

Vielen Dank für Ih

re Aufmerksamkeit

Vielen Dank für Ih

re Aufmerksamkeit

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Dienstbesprechung mit den Straßenverkehrsbehörden am 26.11.200940

Dipl.-Ing. Wolfgang FriedrichBezirksregierung MünsterDezernat 25 - Verkehr –

(0251) [email protected]

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Vielen Dank für Ih

re Aufmerksamkeit

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