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Neue Verwaltungssteuerung Neue Herausforderungen für die Personalräte Personalrätekonferenz Düsseldorf, 31.08.2015

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Neue Verwaltungssteuerung –

Neue Herausforderungen für die

Personalräte

Personalrätekonferenz

Düsseldorf, 31.08.2015

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10:00 -11:30DIE EINFÜHRUNG DER PRODUKTORIENTIERTEN STEUERUNG IN NRW

aus Sicht der Politik

Stefan Zimkeit, Finanzpolitischer Sprecher des Landtags NRW

aus Sicht der Landesverwaltung

Werner Landwehr, stellv. Abteilungsleiter u. Leiter des Arbeitsstabes EPOS. NRW

Finanzministerium NRW

aus Sicht der Gewerkschaften

Wolfgang Herbertz, ver.di NRW

aus arbeitsorientierter Sicht eines Beraters der Interessenvertretung

Klaus Heß, TBS NRW

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Neue Herausforderungen für die

Personalräte

Personalrätekonferenz

Düsseldorf, 31.08.2015

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des Landes Nordrhein-Westfalen

Agenda

1. Fachliche Ziele

2. Beteiligung der Personalvertretung

3. Aktuelle Projektinformationen

4

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des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Integrierte Verbundrechnung als Basis der neuen Steuerung

5

Vermögensrechnung

Aktiva Passiva

Ergebnisrechnung

Aufwendungen Erträge

Vermögen

Finanzrechnung

Einnahmen Ausgaben

Kosten- und

Leistungsrechnung

. .

.

. .

.

Kostenarten

Kostenstellen

Kostenträger

Fremdkapital

• Geldschulden

• Versorgungslasten

Liquide Mittel

Eigenkapital

D

o

p

p

i

k

HaushaltBudgets für Budgeteinheiten, Produktgruppen,Kennzahlen und Finanzbudget.

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Ablauf der KLR

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Das neue Rechnungswesen – KLR als Bestandteil zur Leistungsabbildung

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Funktion der KLR (Zweck und Nutzen)

Zielgruppe:

Landtag, Landesregierung etc. (politisch-strategische Ebene)

Künftig Lieferung von Haushaltsdaten:

Datenbasis zur Aufstellung des Produkthaushalts

Unterstützung der strategischen Planung, Steuerung und Kontrolle

Information über die Leistungsseite der Verwaltung (Produktgruppen und Kennzahlen)

Förderung des Kostenbewusstseins (auf allen Ebenen)

7

Beantwortung der Frage nach der Effektivität:

„Tun wir die richtigen Dinge?“

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Funktion der KLR (Zweck und Nutzen)

Zielgruppe:

Behördenleitung und Führungskräfte (operative Ebene)

Erhebung und Gegenüberstellung aller Kosten und Erlöse:

Daten für ein umfassendes Kostencontrolling und Benchmarking

Analyse der Wertschöpfungskette (z.B. was sind die Kostentreiber)

Erkennung von Fehlentwicklungen und Möglichkeit der Gegensteuerung

Förderung des Kostenbewusstseins (auf allen Ebenen)

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Beantwortung der Frage nach der Effizienz:

„Tun wir die Dinge richtig?“

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des Landes Nordrhein-Westfalen Steuerungskonzept EPOS.NRW

FM, Arbeitsstab EPOS.NRW

1. Beschluss des Kabinetts vom 30.10.2012:

Entwicklung eines ressortübergreifenden

Steuerungskonzepts unter Federführung des

FM

Vorbereitung auf den Produkthaushalt: „Gegen Ende von Phase II erfolgt eine Evaluation, ob der Gesamthaushalt des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen einer Programmphase III auf einen Produkthaushalt und eine Bilanzierung umgestellt wird.

Um eine valide Erfahrungsbasis für die Evaluation zu erhalten, sieht die Landes-regierung ferner die Durchführung eines Modellversuchs zur Erprobung des Produkthaushalts im Jahr 2015 als zielführend an.

Das FM wird beauftragt, diesen Modellversuch vorzubereiten.“

In Phase II soll bereits im Rahmen der Rolloutprojekte eine inhaltliche Vorbereitung auf den geplanten Produkthaushalt erfolgen. Bildung KLR-Stammdaten (Kostenstellen, Kostenträger, Kennzahlen) sowie das dazugehörige Berichtswesen

2. Beschluss des Kabinetts zum

Steuerungskonzept vom 04.06.2013

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Angestrebt wird mittels EPOS.NRW eine Reform des Haushalts- und Rechnungswesens als

wesentlicher Bestandteil neuer Verwaltungssteuerung durch:

Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung

Budgetierung

Sach- und periodengerecht abgegrenzte Finanz- und Vermögensdaten

Doppik

Bereitstellung neuer Entscheidungsgrundlagen für eine ziel- und

wirkungsorientierte Steuerung

KLR/Kennzahlen/Berichtswesen

FM, Arbeitsstab EPOS.NRW

EPOS.NRW

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Kerninhalte

Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)

Kennzahlensystem für politisch prioritäre Ziele der Landesregierung

Budgetierung und Kontraktmanagement

Controlling

Benchmarking

Anreize zur Effizienzsteigerung

Berichtswesen

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Steuerungskonzept

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Stammdatenstrukturen

Das Steuerungskonzept sieht für die KLR insbesondere zur Bedienung des

Produkthaushalts („Pflicht“) gewisse Grunddaten vor:

Pflichtvorkostenstellen

Verrechnungslogik

Pflichtkennzahlen je Produkt

Gesamtkosten

Stückzahlen

Stückkosten

Personalkostenanteil

Transfermittelbewirtschaftungsquote (wenn Transferprogramme vorhanden)

FM, Arbeitsstab EPOS.NRW12

Pflicht-KLR

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Weitere Daten („Kür“):

• Kostensammler zur internen Steuerung (KiS)

• Beispiele aus dem Bereich EPOS: Rollout XY, Anforderung XY etc.

• Kennzahlen zur Binnensteuerung

• Beispiele aus dem Bereich der Justizvollzugsanstalten:

Lockerungsversagungsquote, Auslastungsquote, Personalkostenquote etc.

• Technische Optionen

• Variante A: Berichte, Dashboards im EPOS.NRW-SAP-System (Bsp.: Justizvollzug)

• Variante B: EPOS.NRW als datenlieferndes System über eine Standardschnittstelle

Kosteninformationen (Bsp.: Steuerverwaltung)

FM, Arbeitsstab EPOS.NRW

Kür

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Berichtswesen

Anstaltsinformation:

Über Absprung aus der Übersicht in die Sichtweise jeder einzelnen JVA:

Anzeige aller Indikatoren

zugehörige Kennzahlen

mit Ampelfunktion und

Zielerreichung

Wesentliche

Anstaltsinformationen

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Agenda

1. Fachliche Ziele

2. Beteiligung der Personalvertretung

3. Aktuelle Projektinformationen

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Beteiligung der Personalvertretung

Gesamtvorhaben EPOS.NRW

Betriebsorganisationskonzept

Fachschulungskonzept

Know-How-Transferkonzept

IT-Einweisungskonzept

Zeitaufschreibung Programmcontrolling

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Agenda

1. Fachliche Ziele

2. Beteiligung der Personalvertretung

3. Aktuelle Projektinformationen

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Aktuelle Projektinformationen

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Umgestellte Budgeteinheiten (BE) 17

(AUF FM, Bezirksregierungen, Hochschulbibliothekszentrum (HBZ),

Justizvollzugsanstalten, Landesinstitut für Arbeitsgestaltung (LIA),

MAIS, MIWF, OFD Bau, Finanzämter, AUF JM, AUF MIK,

Finanzgerichtsbarkeit, FM, Landesamt für Finanzen,

Verwaltungsgerichtsbarkeit, VGH)

Produktivgesetzte Dienststellen: 207

Anwenderinnen und Anwender im System: 6.421

Anzahl Geschäftspartner im System: 174.899

(Stand: 16.07.2015)

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

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Neue Herausforderungen für die

Personalräte

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Betriebswirt-

schaftliche

Steuerung

Digitali-

sierung

„eGovern-

ment“

Betriebliches

Gesundheits

management

Aktuelle Herausforderungen in der

Landesverwaltung

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Betriebswirtschaftliche Steuerung

….ist sinnvoll und notwendig:

1. Sie sorgt für einen effektiven und effizienten Mitteleinsatz der

gesellschaftlichen Ressourcen

2. Sie unterstützt eine gleichmässige Verteilung der Lasten.

Sie greift zu kurz, wenn sie sich auf das Erstellen von Berichten

beschränkt. Sie braucht…

1. breite Information an die Belegschaften

2. Führungskräfte die steuern (wollen und können)

3. dezentrale erweiterte Spielräume für Beschäftigte

4. erweiterte Mitwirkung der Personalvertretungen bei

betriebswirtschaftlichen Entscheidungen

5. Kennzahlen aus dem Gesundheitsmanagement

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eGovernment („Digitalisierung“)

….ist sinnvoll und notwendig:

1. Durch die ebenenübergreifende Kooperation schont der ÖD

Ressourcen und kann Leistungen arbeitsteilig entwickeln und

erbringen.

2. Der ÖD schafft gemeinsame digitale Zugänge.

Sie greift zu kurz, wenn sie sich auf die Entwicklung von Hardware-

Plattformen und Software-Tools beschränkt. Sie braucht…

1. Digitale Rechte der Beschäftigten im Netz

2. Lernförderliche Arbeitsprozesse

3. Gute Digitale Arbeitsgestaltung

4. Beteiligung der Beschäftigten in den Lenkungsgremien

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Betriebliches Gesundheitsmanagement

….ist sinnvoll und notwendig:

1. Belastungen haben zugenommen, neue Herausforderungen

stellen sich.

2. Durch BGM verbessert sich die Gesundheit und die

Arbeitsfähigkeit

Es greift zu kurz, wenn es sich auf die betriebliche

Gesundheitsförderung (Fitnessschulen, Gesunde Ernährung,

Gesundheitsbewußtsein) beschränkt. Es braucht…

1. Gesunde Führung

2. Software-Ergonomie/ Barrierefreiheit

3. Zunehmende Handlungs- und Entscheidungsspielräume /

„teilautonome Gruppen mit qualifizierten Beschäftigten“

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11:30 – 11:45

Kaffeepause

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11:45 -12:30HANDLUNGSFELDER FÜR INTERESSENVERTRETUNG

1. Prozessuale Mitbestimmung durchsetzen!

Rainer Saßmannshausen, HPR Justiz

2. Zeitaufschreibung, KLR und Berichtswesen; Datenschutz absichern

Josef Diederich, HPR MIK

3. Neue betriebswirtschaftliche Steuerung, Wirtschaftsausschuss und Nutzen von Kennzahlen

Franz Gilles, GPR BLB ; Frank Hollweg, GPR Landesbetrieb Strassen. NRW

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EPOS.NRW

Personalrätekonferenz

ver.di und TBS

31.08.2015 Düsseldorf

28Rainer Saßmannshausen, HPR JM

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EPOS

03.09.2015 Rainer Saßmannshausen, HPR JM 29

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EPOS in der Justiz

Rainer Saßmannshausen, HPR JM 30

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EPOS in der Justiz

Mitbestimmungsmöglichkeit, soweit der HPR FM nicht schon wirksam gemäß § 78 I, S.2 LPVG zugestimmt hat.

Mitbestimmung (MB) gegeben, z.B. bei:• Abweichungen vom Landesmaster• Ressortspezifischer Ausgestaltung• Konkreter Umsetzung vor Ort wie z.B. Auswahl der

Beteiligten für verschiede Rollen (konkret Auswahl der TN für Fortbildung - § 72 IV Nr. 16 -, ggf. Umsetzung - § 72 I Nr. 5-, ggf. organisatorische Veränderungen - § 72 II Nr. 3 bzw. 4 -).

Rainer Saßmannshausen, HPR JM 31

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EPOS in der Justiz

• Prozessvereinbarung vom 24.01.2014

• Eckpunkte zur Anwendbarkeit EPOS in der Justiz (Anlage 2 zur o.g. Prozessvereinbarung)

• Zu jedem Teilprojekt gibt es eine Projektvereinbarung mit dem FM (die Vereinbarungen werden dem HPR JM z.K. gegeben)

• Delta-Konzepte, z.B. BOK,KLR, Anlagen- und Finanzbuchhaltung, Schulungskonzept, werden z.K. und ggf. Mitbestimmung vorgelegt

Rainer Saßmannshausen, HPR JM 32

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Inhalt der Prozessvereinbarung

• Prozesshafte Begleitung durch Teilnahmerecht an allen Projektarbeitsgruppen- Lenkungs- und steuerungsgruppensitzungen (Zugang zu allen Protokollen)

• Mitbestimmung bei Abweichungen vom Landesmaster

• Keine Datenerhebung bzw. Auswertung zur Verhaltens- und Leistungskontrolle (KLR-Daten dürfen nicht zur Messung der vermeintlichen Qualität gerichtlicher Entscheidungen herangezogen werden, keine personenbezogene Parameter in der KLAR (nur objektive Verfahrensdaten z.B. erledigte Verfahren)

• Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz

• Anonymisierung der Auslagen in Rechtssachen und Herausnahme aus der Budgetierung

Rainer Saßmannshausen, HPR JM 33

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EPOS in der JustizKonkrete Mitbestimmungsvorlagen zu:• BOK (hier BKS: in der Justiz zwei BKS´e mit „Nebenstellen“)

• Anlagen- und Finanzbuchhaltung (u.a. zentrale Buchung beim BKS OLG Hamm)

• KLR (wegen Art. § 97 GG Buchung der Auslagen in Rechtssachen beim übergeordneten -neu geschaffenem- Profit-Center, deutlich weniger Produkte bzw. Kostenstellen als im Landesmaster)

• Schulungskonzept (eigene Schulungskräfte, mehr TN, Vor-Ort-Schulungen, gekürztes Programm)

Rainer Saßmannshausen, HPR JM 34

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Hauptpersonalrat beim

Ministerium für Inneres und Kommunales NRW

ZEITAUFSCHREIBUNG, KLR UND BERICHTSWESEN;

DATENSCHUTZ ABSICHERN!

JOSEF DIEDERICH,

STELLVERTRETENDER VORSITZENDER

HAUPTPERSONALRAT BEIM MINISTERIUM FÜR

INNERES UND KOMMUNALES NRW

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Hauptpersonalrat beim

Ministerium für Inneres und Kommunales NRW

Deltakonzepte

(Betriebsorganisation, CA-TS, FiBu,

Budgetierung, KLR, AnBu)

Prozeßvereinbarung Entwicklung und

Einführung von EPOS

- Dienstvereinbarung über Einführung

der Zeitaufschreibung mit CA-TS und

OM

Richtlinien (KLR-, Kennzahlen-,

Budgetierungs-,); Fachkonzepte

(Steuerungskonzept,

Organisationsmanagement,

Zeitaufschreibung…) Landesmaster

Betriebe, Einrichtungen,

Behörden

(Bezirksregierungen)

Kabinett, FM, LaFin

MIK (Programmleitung

EPOS NRW im MIK)

Hauptpersonalrat beim

Ministerium für Inneres und Kommunales NRW

§ 78 LPVG,

HPR FM

Mitbestim-mung und

Beteiligung, HPR MIK

Mitwirkung örtliche

Personal-vertretung

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Hauptpersonalrat beim

Ministerium für Inneres und Kommunales NRW

Prozessvereinbarung zur Entwicklung und Einführung

einer Neuen Haushaltssystematik (EPOS.NRW)

mit den Regelungsgegenständen

1. Festlegung der Einführungs-/Projekt-Ziele

2. Fixierung der späteren Rahmenbedingungen

3. Projekt- und Beteiligungs-

Strukturen/Entscheidungsgremien

4. Zeit- und Projektplan mit Meilensteinen für

Beteiligung/Mitbestimmung

5. Festlegung der mitzubestimmenden Dokumente

(Pflichtenheft, Datenkatalog, Rollen-/ Rechtekonzept)

Prozessvereinbarung zur Entwicklung und Einführung

einer Neuen Haushaltssystematik (EPOS.NRW)

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Hauptpersonalrat beim

Ministerium für Inneres und Kommunales NRW

§ 1 Präambel

Im Hinblick auf die Kosten der Produkte und aus Gesichtspunkten der Steuerung haben die Personalressourcen

eine hohe Bedeutung und sollen möglichst valide erfasst werden. Dies soll mit CA-TS und

Organisationsmanagement als Zeitaufschreibungsverfahren erreicht werden. Eine Verhaltens- und

Leistungskontrolle ist nicht intendiert und wird ausgeschlossen.

Einführung und Betrieb von CA-TS erfolgen unter größtmöglicher Beteiligung der Beschäftigten und ihrer

Interessenvertretungen. Die Validität der Daten hängt von der Akzeptanz der Beschäftigten für die

Zeitaufschreibung ab. Daher ist sicherzustellen, dass für alle Beschäftigten der Kontext von EPOS.NRW und die

aus der Zeitaufschreibung resultierenden Konsequenzen transparent sind.

Die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen nach dem LPVG NRW werden durch diese Dienstvereinbarung

weder erweitert noch beschränkt.

§ 2 Ziele

Die Zeitaufschreibung verfolgt das Ziel, im Hinblick auf die Produktkosten möglichst genau Personalressourcen zu

erfassen. Daneben dient sie den internen Steuerungsmöglichkeiten der Budgeteinheiten. Dies beinhaltet..:

Zeitaufschreibung ist die Grundlage dezentraler Ressourcenverantwortung im Hinblick auf die für die

Aufgabenerledigung notwendigen Personalressourcen

• sie schafft Transparenz, auch für die Beschäftigten

• sie unterstützt die Budgetplanung intern sowie zwischen dem MIK und den Budgeteinheiten

• sie ermöglicht eine Aufwandsschätzung zur Ermittlung von Gebührensätzen

• sie dient der Abschätzung von Gesetzes - und Entscheidungsfolgen

• sie ermöglicht Benchmarks zwischen vergleichbaren Arbeitsbereichen innerhalb des Geschäftsbereichs

Dienstvereinbarung über Einführung und Betrieb

einer Zeitaufschreibung mittels der SAP-Module

CA-TS und OM

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Hauptpersonalrat beim

Ministerium für Inneres und Kommunales NRW

§ 3 Geltungsbereich

… gilt für alle im Geschäftsbereich eingesetzten Mitarbeiter, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einem Ressort……

..regelt die Einführung und den Betrieb der Zeitaufschreibung … im Geschäftsbereich. Die Bezirksregierungen werden

auf die SAP Module CA-TS und Organisationsmanagement umgestellt. Für die anderen Budgeteinheiten, die sich

zukünftig für eine Zeitaufschreibung entscheiden, ist der Einsatz von CA-TS nach den hier vereinbarten Standards

verbindlich.

§ 4 Grundsätze

• Zeitaufschreibung wird nicht zwingend durch EPOS vorausgesetzt.

• Zeitaufschreibung für Alle mit möglichst wenig Aufwand und Belastung...

• Möglichst weitgehend ist von der Sammelerfassung Gebrauch zu machen, um den Aufwand gering zu halten,

insbesondere wenn auf Arbeitsplätzen Produkte über einen längeren Zeitraum gleichmäßig bebucht werden.

• …darf keine Verhaltens- und Leistungskontrolle erfolgen

• Steuerungsziele sind klar vorgegeben

• Steuerung nicht nur nach quantitativen Merkmalen aus CA-TS, auch Berücksichtigung qualitativer Merkmale

• Produkte werden von mindestens 3 Personen gleicher Laufbahngruppe bebucht

• nicht produktbezogene Arbeits- und Abwesenheitszeiten werden auf Kostensammlern …. erfasst

§ 6 Ergonomie

Das MIK wird zusammen mit dem HPR und Key usern der bisherigen Zeitaufschreibung die Möglichkeiten

ergonomischer Software-Gestaltung prüfen. Nach Einführung werden sich die Parteien auf ein Verfahren zur weiteren

Beurteilung der Software-Ergonomie verständigen und diese evaluieren. Hierbei ist BIT-V NRW zu beachten.

Dienstvereinbarung über Einführung und Betrieb

einer Zeitaufschreibung mittels der SAP-Module

CA-TS und OM

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Hauptpersonalrat beim

Ministerium für Inneres und Kommunales NRW

§ 5 Erfassungsprozess

Buchungen erfolgen auf…Produkten und Kostensammlern zu internen Steuerungszwecken. Wo Sammelerfassung

nicht in Betracht kommt, erfassen die MitarbeiterInnen Zeitanteile auf Produktebene. Die kleinste einzugebende Einheit

beträgt dabei 0,5 Stunden.

Ausbildung der statistischen Kennzahlen erfolgt in der KLR und ist nicht Gegenstand von CA-TS

Die Beschäftigten können ihre persönlichen Daten jederzeit einsehen. Plausibilitätskontrollen können durch technische

Lösungen je Budgeteinheit eingerichtet werden.

Genehmigung der eingegebenen Zeiten durch Vorgesetzte findet zunächst nicht statt. … gilt auch bei Erfassung der

Daten durch einen Vertreter. Die Kostenstellen- und Produktverantwortlichen haben jedoch vor Konsolidierung die

Möglichkeit, eingegebene Zeiten einzusehen um Validität der Daten zu gewährleisten und Steuerungsfunktionen

wahrzunehmen.

Sofern Evaluierung der Zeitaufschreibung ergibt, dass die gebuchten Zeiten nicht valide sind, wird ein

Genehmigungsvorbehalt erneut zwischen dem MIK und dem Hauptpersonalrat besprochen.

Budgeteinheiten können die vorhandenen Komfortfunktionen (z.B. Arbeitsvorrat, kundenspezifische Felder, statistische

Kennzahlen) in Absprache mit den örtlichen Personalvertretungen nutzen.

Die Nacherfassung von vergangenen (noch nicht erfassten) Arbeitszeiten erfolgt in der aktuellen Periode (Monat).

§ 7 Auswertungen

Als standardisierte Auswertungen sind zugelassen: Freigabebericht, Kostenstellenbericht, Produktbericht (Angabe von

Umfang und Adressat). Weitere standardisierte Auswertungen bezogen auf Art, Umfang und Adressat mit dem

Hauptpersonalrat, behördenbezogene Auswertungen mit den örtlichen Personalräten abzustimmen.

Auswertungen mit personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten nur, wenn dies unumgänglich ist und hierüber

Einvernehmen mit der örtlichen Personalvertretung besteht. Auswertungen werden auf Wunsch dem örtlichen

Personalrat zur Verfügung gestellt. Auswertungen werden protokolliert. Protokolle erhält der Personalrat regelmässig.

Eine Einsicht in die erfassten Daten durch Vorgesetze ist längstens 3 Monate lang zulässig. Der Ausdruck oder die

Weiterverwendung in anderen Programmen (wie z.B. Excel, Word, Datenbanken) ist nicht zulässig. Die Einsichtnahme

erfolgt zu Zwecken der Steuerung und Erhöhung der Validität der Daten.

Dienstvereinbarung über Einführung und Betrieb

einer Zeitaufschreibung mittels der SAP-Module

CA-TS und OM

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Hauptpersonalrat beim

Ministerium für Inneres und Kommunales NRW

§ 8 Umgang mit Ergebnissen

Konsequenzen aus den Berichten werden nicht nur unter Kostengesichtspunkten gezogen, Mitarbeiterinteressen und

Qualitätsgesichtspunkte sind mit einzubeziehen. Vorgesetzen und Mitarbeitern werden die erforderlichen Informationen

zur Verfügung gestellt. Die Informationstiefe ergibt sich aus dem Verantwortungsbereich. Ergebnisse der

Zeitaufschreibung sollen zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern besprochen werden. Dabei sollen die Mitarbeiter

über Ergebnisse transparent informiert werden und mit Ihren Vorgesetzten Optimierungsmöglichkeiten suchen.

Meinungsverschiedenheiten werden mit dem örtlichen Personalrat und ggf. höheren Vorgesetzten geklärt.

§ 9 Berechtigungen

Kostenstellen- und Produktverantwortliche haben grundsätzlich Einsicht in die Daten, die auf ihre Kostenstellen und

Produkte gebucht wurden. Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verbuchung der geleisteten Arbeitszeiten ist

Führungsaufgabe. Kostenstellen- und/ Produktverantwortlichkeit ist originäre Aufgabe des höheren Dienstes, auch bei

Wahrnehmung der Vertreterfunktion. Die Abteilungsleiter haben Einsichtsrechte auf Produktebene unabhängig von

konkreten Mitarbeiterzeiten zu Steuerungszwecken.

Steuerung der Berechtigungen mit OrgManagement.

§ 10 Einführungsprozess und Qualifizierung

Alle Mitarbeiter, die als Einzelerfasser an der Zeitaufschreibung teilnehmen, werden…geschult. Dies gilt auch bei der

Umstellung von Sammel- auf Einzelerfassung. Key-User erhalten eine vertiefte Schulung, die bei Bedarf aktualisiert

wird. Dabei ist insbesondere der Kontext der Zeiterfassung zu erläutern. Daneben erfolgt eine Qualifizierung der

Vorgesetzten im Hinblick auf die ihnen zur Verfügung stehenden Berichte und Wahrnehmung ihrer Steuerungsfunktion.

Die Einführung von CA-TS erfolgt ressourcenschonend für die betroffenen Mitarbeiter. Insbesondere wird es keine

parallelle Doppelerfassung an altem und neuem System geben. Für den Betrieb von CA-TS ist ein Benutzerservice

einzurichten und zu pflegen.

Dienstvereinbarung über Einführung und Betrieb

einer Zeitaufschreibung mittels der SAP-Module

CA-TS und OM

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Hauptpersonalrat beim

Ministerium für Inneres und Kommunales NRW

§ 11 Verwendung persönlicher Daten und Datenschutz

Datenverarbeitung ist so zu gestalten, dass ein möglichst großes Maß an Vertraulichkeit gewahrt bleibt.

Über das Landesamt für Besoldung und Versorgung wird der sogenannte Ministammdatensatz für das Modul CA-TS

genutzt. Er enthält folgende Daten ……..(aufgeführt)………………. Die in CA-TS eingegebenen Daten werden in hoch

aggregierter Form an die Komponente Controlling des Programms EPOS.NRW übergeben. Ein Rückschluss auf

Einzeldaten ist ausgeschlossen. Die örtlichen Personalvertretungen überwachen die Einhaltung des Datenschutzes.

Das Datenschutzkonzept wird ihnen zur Verfügung gestellt.

§ 12 Informations- Kontroll- und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung

Wesentliche Änderungen oder Erweiterungen an der Software, an den personenbeziehbaren Daten des Systems, an

der Erfassung der leistungsbezogenen Zeiten oder an der beschriebenen Vorgehensweise sind mit dem

Hauptpersonalrat einvernehmlich zu regeln. Das gilt ebenso für den Einsatz weiterer Module und zusätzlicher

Schnittstellen. Die örtlichen Personalvertretungen überwachen die Einhaltung dieser Dienstvereinbarung.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Dienstvereinbarung unwirksam sein, bleiben die restlichen Regelungen davon unberührt.

Die unwirksame Klausel ist einvernehmlich durch eine dem Sinn entsprechende wirksame Klausel zu ersetzen.

§ 14 Schlussbestimmung

Dienstvereinbarung… kann mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Bei Kündigung entfällt die Nachwirkung.

Die Ergebnisse und Berichte der Zeitaufschreibung werden auch nach Kündigung nicht zu Leistungskontrollzwecken

und Leistungseinschätzungen herangezogen. Bei Bezirksregierungen wird ProLeiKa durch CA-TS abgelöst.

Dienstvereinbarung tritt an Stelle der Dienstvereinbarung ProLeiKa und Mach. Soweit ProLeiKa sukzessive in den

Budgetuntereinheiten abgelöst wird, gelten Dienstvereinbarungs- Grundsätze bis zum Einsatz von CA-TS fort. Im

Hinblick auf Qualität der Daten findet zwei Jahre nach Einsatz von CA-TS eine Evaluierung zu Datenqualität, Verhältnis

Aufwand zu Ertrag, sukkzessive Vereinfachung des MPLK, Möglichkeiten der Sammelerfassung sowie

Benutzerfreundlichkeit/Ergonomie statt.

Dienstvereinbarung über Einführung und Betrieb

einer Zeitaufschreibung mittels der SAP-Module

CA-TS und OM

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Hauptpersonalrat beim

Ministerium für Inneres und Kommunales NRW

Beteiligungs-

themen öPR

Zuständigkeiten

(§ 78) HPR FM

; z.B.)

für bestimmte Produkte und

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ver.di- Landesfachgruppe

Bau- und Liegenschaftsmanagement

ver.di- Landesfachgruppe

Bau- und Liegenschaftsmanagement

Wirtschaftsausschussund Nutzen von Kennzahlen

beim

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW

Personalrätekonferenz EPOS

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Bau- und Liegenschaftsmanagement

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Zum 01.01.2001 wurde per Gesetz der„ Bau- und Liegenschaftsbetrieb

NRW“ (BLB NRW) als teilrechtsfähiges Sondervermögen mit eigener

Wirtschafts- und Rechnungsführung errichtet.

Die Aufgabe des BLB NRW ist es, die Grundstücke und

grundstücksgleichen Rechte für zwecke des Landes nach kaufmännischen

Grundsätzen zu erwerben, zu bewirtschaften, zu entwickeln und zu

verwerten.

Gesetzliche Grundlage des BLB NRW

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ist wie ein

Wirtschaftsunternehmen nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen.

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Gesetzliche Grundlage des BLB NRW

Mit der Gründung des BLB NRW muss nach dem Handelsgesetzbuch (HGB)

eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung und ein Controlling-System

erstellt werden.

ERPClient / Server

ABAP/4PS

ProjectSystem

RE-FXReal

Estate

HCMHuman

Resources

SDSales &

Distribution

IMInvestitions-

mgmt

FIFinancial

Accounting

SAP-Komponenten

Eingesetzte SAP Module im BLB

PMPlant

Maintenance

CSCusotomer

Service

MMMaterials

Mgmt.

COControlling

Um die gesetzlichen Grundlage

zu erfüllen, wurde von 2001 -2003

nach und nach Module von SAP im

BLB NRW eingeführt.

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Primäre Kostenarten

Primäre Kostenart

Kalkulatorische Kostenart

Externe

Auftragsabrechnung

Sekundäre

KostenartenInterne

Leistungsverrechnung

Umlage

Gemeinkostenzuschläge

Interne

Auftragsabrechnung

Erlösarten

Erlösart

Erlösschmälerung

Sachkonten

Erfolgskonten(GuV-Konten)

Bestandskonten(Bilanzkonten)

Direkt bebuchte

Konten, z. B.

Bankkonten

Indirekt bebuchtes

Konto, z. B.

Abstimmkonto

Aufwandskonto

Ertragskonto

Liefert Zahlen für Externe

(Bilanz, Gewinn u. Verlustrechnung)

Innerbetriebliche Kostenrechnung

(Kostenstellen, Kostenträger)

COControlling

FIFinancial

Accounting

SAP ModulSAP Modul

Wirtschafts- und Rechnungsführung

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Kennzahlen zur Bilanz und GuV

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Haushaltspläne

Stellenpläne nach NL

Personallisten, (Altersstruktur, Teilzeit, Geschlecht, Laufbahngruppe,planbare Abgänge ect.)

HCMHuman CapitalManagement

SAP Modul

Kennzahlen zu Personal und Personalstruktur

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Kennzahlen zu Personalkosten

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Beispiel: Kosten Leiharbeitnehmer/innen zu eigenem Personal

aus Personallisten• Anzahl Mitarbeiterinnen einer NL•Anzahl Leiharbeitnehmer/innen

aus Kostenstelle:• Kosten einer NL

aus Gewinn- und Verlustrechnung:• Kosten der Leiharbeitnehmer/innen

Kennzahlen zu Personalkosten und Leiharbeitskosten

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Projektstruktur

100 Grundstück

200 Herrichten und Erschließen

300 Bauwerk-Baukonstruktionen

400 Bauwerk-technische Anlagen

500 Außenanlagen

600 Ausstattung und Kunstwerke

700 Baunebenkosten

900 Architekten und Ingenieurleistungen

910 HOAI Eigenleistungen

920 HOAI Fremdleistungen

Projektgruppen

Meilensteine Termine

Baukosten KGR 200 - 600

Beispiel: Kostenvergleich der Privatisierung zur Eigenleistung

Kennzahlen Eigenleistung zu Fremdleistung

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Bau- und Liegenschaftsmanagement

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Kennzahlen Eigenleistung zu Fremdleistung

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Bau- und Liegenschaftsmanagement

Personalrätekonferenz EPOS

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Balanced-Scorecard des BLB NRW

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Bau- und Liegenschaftsmanagement

Personalrätekonferenz EPOS

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Abgeschlossene

Dienstvereinbarungen

Rahmenvereinbarung SAP

DV Controlling /KLR

DV BSC Kennzahlen

Kennzahlen zur Balanced-Scorecard

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12:30 – 13:30

Mittagsimbiss

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13:30 – 15:30PARALLELE FOREN ZUM ERFAHRUNGSAUSTAUSCH BEI EPOS EINFÜHRUNG

FORUM 1

Prozessuale Mitbestimmung in NRW, Rechtsgrundlage und Erfahrungen in der Nutzung

Moderation: Klaus Heß, TBS NRW

FORUM 2

Datenschutz und Mitbestimmung

Moderation: Katrin Sommer, TBS NRW

FORUM 3

Betriebswirtschaftliche Steuerung, Wirtschaftsausschuss und Kennzahlen

Moderation: Nils Nolting, TBS NRW

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15:30 -16:30

Zusammenfassung der Ergebnisse, Ausblick

auf den weiteren Beteiligungsprozess und

Unterstützungsbedarfe

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UND AB SOFORT:

Viel Erfolg bei der Umsetzung…