Neujahrsgruß des Oberbürgermeisters 20. Bürgerempfang der ...

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Liebe Neubrandenburgerinnen, liebe Neubrandenburger, die eher frühlingshaften Tempe- raturen zu Beginn der Adventszeit ließen in diesem Jahr die weih- nachtliche Stimmung recht spät aufkommen. Jetzt liegt Weih- nachten schon wieder hinter uns und das Jahr 2009 neigt sich dem Ende zu. Der bevorstehende Jah- reswechsel gibt uns Gelegenheit zu resümieren und gleichermaßen nach vorn zu schauen. Die weltweite Finanzkrise hat die nationale und internationale Po- litik enorm gefordert. Auch hier in Neubrandenburg sind Auswir- kungen zu spüren und verstärkten manche Sorgen der Menschen. Dennoch ist und bleibt Neubran- denburg als Oberzentrum der wesentliche Entwicklungsmotor unserer Region. Im Vergleich der ostdeutschen kreisfreien Städte belegt unsere Stadt aktuell Spit- zenplätze in der Wirtschaftskraft* und Arbeitsplatzdichte. Bezüglich der Kindertagesversorgung* bele- gen wir sogar bundesweit Platz 1. Obwohl die von Bund und Land gesetzlich vorgegebenen Belastun- gen aus pflichtigen Aufgaben im- mer weiter ansteigen und dabei die dafür notwendigen Mittelzuwei- sungen reduziert wurden, konnten wichtige Investitionen realisiert werden. So wurde der Marktplatz im Herzen unserer Stadt fertigge- stellt und bietet jetzt vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Nachdem aus unserer Landeshauptstadt nun auch grünes Licht für die Um- bauarbeiten am HKB signalisiert wurde, kann die Sanierung des Gebäudekomplexes in absehbarer Zeit beginnen. Das Gesamten- semble wird dann die Attraktivität der Innenstadt für uns und unsere Gäste wesentlich verbessern. Ein deutliches Stück sind wir auch im Bereich der Erneuerung der Schul- landschaft vorangekommen. Die Integrierte Gesamtschule hat mit dem sanierten Gebäudekomplex in der Geschwister-Scholl-Straße ein neues modernes Domizil gefunden. Die vis-a-vis neu gebaute Sport- halle am Anger bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für den Schulsport und die Sportvereine unserer Stadt. Die Rekonstruktion des altehrwürdigen Schulgebäu- des in der Lessingstraße (jetzt Teil des Sportgymnasiums) hat begon- nen und wird im nächsten Jahr mit einer neugestalteten Freianlage abgeschlossen sein. Ein neues und in unserer Region einmaliges touristisches Highlight wird nun im Turm der Konzertkir- che geboten. In einer Multime- diapräsentation können Besucher das historische Neubrandenburg erleben. Neubrandenburg machte in diesem Jahr aber auch mit vie- len anderen Ereignissen von sich reden. So setzte sich unsere Stadt im Landeswettbewerb „Familien- freundliche Kommune mit dem Schwerpunkt Kinderfreundlich- keit“ in der Kategorie der Kommu- nen mit mehr als 10.000 Einwoh- ner gegen 13 Mitbewerber durch und darf sich seitdem offiziell „Familienfreundliche Kommu- ne“ nennen. Auch kulturelle und sportliche Ereignisse bestimmten das Jahr 2009. Beim 6. Jugendor- chestertreffen NBJot musizierten Jugendliche aus Finnland, Litauen und Polen gemeinsam mit dem Landesjugendorchester und dem Kon.centus-Jugendorchester un- ter der Leitung von Generalmu- sikdirektor Stefan Malzew und begeisterten das Publikum. Dass Neubrandenburg Sportstadt ist, haben wir beim Finalwochenende des Festivals des Sports „Mission Olympic“ unter Beweis gestellt. Die ganze Stadt war im Sport- fieber. Tausende sportbegeisterte Neubrandenburger und Gäste zeigten großartigen Einsatz für unsere Stadt. Darauf können wir gemeinsam stolz sein. Lassen Sie uns die großartige Stimmung und die vielen posi- tiven Impulse dieser Tage mit in das neue Jahr nehmen. Lassen Sie uns mit Mut und Zuversicht in das Jahr 2010 gehen und jeden an seinem Platz, alles dafür tun, dass unsere Stadt, unsere Kinder und Kindeskinder die besten Chancen für die Zukunft haben und Neu- brandenburg lebens- und liebens- wert bleibt. Mein Dank am Jahresende gilt vor allem den ehrenamtlich Täti- gen in den Vereinen, im sozialen Bereich, in den Kirchen und im Rettungswesen. Den in der Wirt- schaft Tätigen gilt ein herzliches Dankeschön für ihre Bemühungen um Arbeits- und Ausbildungsplät- ze und herzlicher Dank allen, die sich um unsere Stadt verdient ge- macht haben. Ich wünsche Ihnen und Ihren Fa- milien von ganzem Herzen ein gutes, gesundes und friedvolles Jahr 2010. Ihr Dr. Paul Krüger Oberbürgermeister * Studie des Instituts der deutschen Wirt- schaft Köln Consult GmbH 2009 Seit April 2009 gibt es im Technolo- gie-, Innovations- und Gründerzen- trum Neubrandenburg (Lindenstra- ße 63, Haus A, Zimmer 322-324) ein Service- und BeratungsCentrum (SBC) der Kommunalgemeinschaft Europaregion Pomerania e. V. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, aber auch Vereine und Verbände, Kommunalverwal- tungen, Bildungseinrichtungen und Privatpersonen haben die Möglich- keit, sich im SBC kostenfrei über das Leistungsangebot im Gebiet der Pomerania-Region zu infor- mieren, Kontakte zu potenziellen Kooperationspartnern in Polen aufzunehmen und Auskünfte über Rechtsgrundlagen, Steuervorschrif- ten, Fördermöglichkeiten u. v. m. in Deutschland und Polen einzuholen. Bei der Anbahnung von Geschäfts- kontakten ist das SBC als Dienst- leister beratend und begleitend tätig und ermöglicht den grenz- überschreitenden Informationsaus- tausch. Darüber hinaus bietet das SBC deutsch-polnische Unterneh- mertreffen im Rahmen von Unter- nehmerreisen und Messebesuchen in Polen an. In Zusammenarbeit mit verschiedenen polnischen Partnern, wie der Handwerkskammer Szcze- cin, der Wirtschaftskammer Nord Szczecin oder dem Business Cent- rum Koszalin werden branchenbe- zogene deutsch-polnische Koope- rationsbörsen in der Grenzregion organisiert. Weiterhin unterstützt das SBC regionale Akteure bei der Vorbereitung und Durchführung von deutsch-polnischen Wirt- schaftspräsentationen. Bei Interesse wenden Sie sich bit- te an die Mitarbeiterinnen des SBC Renate Rabe, Justyna Rose und Anja Bieletzki. Kontakt: Tel. 0395 3511938, Fax: 0395 3513768, E-Mail: sbc.neu- [email protected] 20. Bürgerempfang der Stadt Neubrandenburg am 4. Januar 2010 Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Gäste der Stadt Neubran- denburg, auch im neuen Jahr findet der Bürgerempfang der Stadt Neubrandenburg traditionell anlässlich des Stadtgeburtstages statt. In der Zeit von 17 bis 19 Uhr sind Sie am Montag, dem 4. Januar 2010, in der Konzertkirche herzlich willkommen. Neben der Neujahrsrede des Oberbürgermeisters und der Würdigung von ehrenamtlichem Engagement durch den Stadtpräsidenten wird erstmals der Sieger des Wettbewerbs „Familienfreundliches Unterneh- men der Stadt Neubrandenburg“ präsentiert. Außerdem können Sie sich auf ein unterhaltsames Rahmenprogramm im Konzertsaal freuen. Anschließend sind Sie herzlich eingeladen, im Foyer der Konzertkirche mit den Geehrten, mit Ratsfrauen und Ratsherren der Stadtvertretung, Vertretern der Stadtverwaltung und des gesellschaftlichen und wirt- schaftlichen Lebens unserer Stadt ins Gespräch zu kommen. Ihr Günter Rühs Ihr Dr. Paul Krüger Stadtpräsident Oberbürgermeister Neujahrsgruß des Oberbürgermeisters Nr. 13_30. Dezember 2009_18. Jahrgang Service- und BeratungsCentrum der Euroregion Pomerania in Neubrandenburg Für die Wahlperiode 2010 bis 2014 werden im Frühjahr des Jah- res 2010 ehrenamtliche Richter für das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern und die Verwaltungsgerichte Greifs- wald und Schwerin gewählt. Dazu sind durch die kreisfreien Städte und Landkreise Vorschlagslisten aufzustellen. Ehrenamtliche Rich- ter müssen Deutsche sein und am Tag der Wahl das 30. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar sind Mitglieder der Parlamente und Regierungen von Bund und Ländern, aktive Berufsrichter aller Gerichtsbarkeiten sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Der Begriff öffentlicher Dienst ist dabei im weitesten Sinne zu fassen. Bei Interesse für dieses Ehrenamt können Sie die Aufnah- me in die Vorschlagslisten unter Angabe von Anschrift, Geburtsda- tum und -ort sowie Beruf bei der Stadtverwaltung Neubrandenburg, Fachbereich Sicherheit und Ord- nung, Friedrich-Engels-Ring 53, 17033 Neubrandenburg schriftlich beantragten. Für Rückfragen steht Ihnen Andreas Sievert unter der Te- lefonnummer 0395 5552663 oder per E-Mail: andreas.sievert@neu- brandenburg.de zur Verfügung. Ehrenamtliche Richter gesucht Liebe Leserinnen, liebe Leser, Teil VI der Serie „ZeitenWENDE“ erscheint am 27. Januar 2010. Die Redaktion

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Liebe Neubrandenburgerinnen, liebe Neubrandenburger,

die eher frühlingshaften Tempe-raturen zu Beginn der Adventszeit ließen in diesem Jahr die weih-nachtliche Stimmung recht spät aufkommen. Jetzt liegt Weih-nachten schon wieder hinter uns und das Jahr 2009 neigt sich dem Ende zu. Der bevorstehende Jah-reswechsel gibt uns Gelegenheit zu resümieren und gleichermaßen nach vorn zu schauen. Die weltweite Finanzkrise hat die nationale und internationale Po-litik enorm gefordert. Auch hier in Neubrandenburg sind Auswir-kungen zu spüren und verstärkten manche Sorgen der Menschen. Dennoch ist und bleibt Neubran-denburg als Oberzentrum der wesentliche Entwicklungsmotor unserer Region. Im Vergleich der ostdeutschen kreisfreien Städte belegt unsere Stadt aktuell Spit-zenplätze in der Wirtschaftskraft* und Arbeitsplatzdichte. Bezüglich der Kindertagesversorgung* bele-gen wir sogar bundesweit Platz 1.Obwohl die von Bund und Land gesetzlich vorgegebenen Belastun-gen aus pflichtigen Aufgaben im-mer weiter ansteigen und dabei die

dafür notwendigen Mittelzuwei-sungen reduziert wurden, konnten wichtige Investitionen realisiert werden. So wurde der Marktplatz im Herzen unserer Stadt fertigge-stellt und bietet jetzt vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Nachdem aus unserer Landeshauptstadt nun auch grünes Licht für die Um-bauarbeiten am HKB signalisiert wurde, kann die Sanierung des Gebäudekomplexes in absehbarer Zeit beginnen. Das Gesamten-semble wird dann die Attraktivität der Innenstadt für uns und unsere Gäste wesentlich verbessern. Ein deutliches Stück sind wir auch im Bereich der Erneuerung der Schul-landschaft vorangekommen. Die Integrierte Gesamtschule hat mit dem sanierten Gebäudekomplex in der Geschwister-Scholl-Straße ein neues modernes Domizil gefunden. Die vis-a-vis neu gebaute Sport-halle am Anger bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für den Schulsport und die Sportvereine unserer Stadt. Die Rekonstruktion des altehrwürdigen Schulgebäu-des in der Lessingstraße (jetzt Teil des Sportgymnasiums) hat begon-nen und wird im nächsten Jahr mit einer neugestalteten Freianlage abgeschlossen sein.

Ein neues und in unserer Region einmaliges touristisches Highlight wird nun im Turm der Konzertkir-che geboten. In einer Multime-diapräsentation können Besucher das historische Neubrandenburg erleben. Neubrandenburg machte in diesem Jahr aber auch mit vie-len anderen Ereignissen von sich reden. So setzte sich unsere Stadt im Landeswettbewerb „Familien-freundliche Kommune mit dem Schwerpunkt Kinderfreundlich-keit“ in der Kategorie der Kommu-nen mit mehr als 10.000 Einwoh-ner gegen 13 Mitbewerber durch und darf sich seitdem offiziell „Familienfreundliche Kommu-ne“ nennen. Auch kulturelle und sportliche Ereignisse bestimmten das Jahr 2009. Beim 6. Jugendor-chestertreffen NBJot musizierten Jugendliche aus Finnland, Litauen und Polen gemeinsam mit dem Landesjugendorchester und dem Kon.centus-Jugendorchester un-ter der Leitung von Generalmu-sikdirektor Stefan Malzew und begeisterten das Publikum. Dass Neubrandenburg Sportstadt ist, haben wir beim Finalwochenende des Festivals des Sports „Mission Olympic“ unter Beweis gestellt. Die ganze Stadt war im Sport-fieber. Tausende sportbegeisterte Neubrandenburger und Gäste zeigten großartigen Einsatz für unsere Stadt. Darauf können wir gemeinsam stolz sein. Lassen Sie uns die großartige Stimmung und die vielen posi-tiven Impulse dieser Tage mit in das neue Jahr nehmen. Lassen Sie uns mit Mut und Zuversicht in das Jahr 2010 gehen und jeden an seinem Platz, alles dafür tun, dass unsere Stadt, unsere Kinder und Kindeskinder die besten Chancen für die Zukunft haben und Neu-brandenburg lebens- und liebens-wert bleibt.Mein Dank am Jahresende gilt vor allem den ehrenamtlich Täti-gen in den Vereinen, im sozialen Bereich, in den Kirchen und im Rettungswesen. Den in der Wirt-schaft Tätigen gilt ein herzliches Dankeschön für ihre Bemühungen um Arbeits- und Ausbildungsplät-ze und herzlicher Dank allen, die sich um unsere Stadt verdient ge-macht haben.Ich wünsche Ihnen und Ihren Fa-milien von ganzem Herzen ein gutes, gesundes und friedvolles Jahr 2010.

IhrDr. Paul Krüger Oberbürgermeister

* Studie des Instituts der deutschen Wirt-schaft Köln Consult GmbH 2009

Seit April 2009 gibt es im Technolo-gie-, Innovations- und Gründerzen-trum Neubrandenburg (Lindenstra-ße 63, Haus A, Zimmer 322-324) ein Service- und BeratungsCentrum (SBC) der Kommunalgemeinschaft Europaregion Pomerania e. V. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, aber auch Vereine und Verbände, Kommunalverwal-tungen, Bildungseinrichtungen und Privatpersonen haben die Möglich-keit, sich im SBC kostenfrei über das Leistungsangebot im Gebiet der Pomerania-Region zu infor-mieren, Kontakte zu potenziellen Kooperationspartnern in Polen aufzunehmen und Auskünfte über Rechtsgrundlagen, Steuervorschrif-ten, Fördermöglichkeiten u. v. m. in Deutschland und Polen einzuholen. Bei der Anbahnung von Geschäfts-kontakten ist das SBC als Dienst-leister beratend und begleitend tätig und ermöglicht den grenz-

überschreitenden Informationsaus-tausch. Darüber hinaus bietet das SBC deutsch-polnische Unterneh-mertreffen im Rahmen von Unter-nehmerreisen und Messebesuchen in Polen an. In Zusammenarbeit mit verschiedenen polnischen Partnern, wie der Handwerkskammer Szcze-cin, der Wirtschaftskammer Nord Szczecin oder dem Business Cent-rum Koszalin werden branchenbe-zogene deutsch-polnische Koope-rationsbörsen in der Grenzregion organisiert. Weiterhin unterstützt das SBC regionale Akteure bei der Vorbereitung und Durchführung von deutsch-polnischen Wirt-schaftspräsentationen.Bei Interesse wenden Sie sich bit-te an die Mitarbeiterinnen des SBC Renate Rabe, Justyna Rose und Anja Bieletzki. Kontakt: Tel. 0395 3511938, Fax: 0395 3513768, E-Mail: [email protected]

20. Bürgerempfang der Stadt Neubrandenburg am 4. Januar 2010Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Gäste der Stadt Neubran-denburg, auch im neuen Jahr findet der Bürgerempfang der Stadt Neubrandenburg traditionell anlässlich des Stadtgeburtstages statt. In der Zeit von 17 bis 19 Uhr sind Sie am Montag, dem 4. Januar 2010, in der Konzertkirche herzlich willkommen.Neben der Neujahrsrede des Oberbürgermeisters und der Würdigung von ehrenamtlichem Engagement durch den Stadtpräsidenten wird erstmals der Sieger des Wettbewerbs „Familienfreundliches Unterneh-men der Stadt Neubrandenburg“ präsentiert. Außerdem können Sie sich auf ein unterhaltsames Rahmenprogramm im Konzertsaal freuen.Anschließend sind Sie herzlich eingeladen, im Foyer der Konzertkirche mit den Geehrten, mit Ratsfrauen und Ratsherren der Stadtvertretung, Vertretern der Stadtverwaltung und des gesellschaftlichen und wirt-schaftlichen Lebens unserer Stadt ins Gespräch zu kommen.

Ihr Günter Rühs Ihr Dr. Paul KrügerStadtpräsident Oberbürgermeister

Neujahrsgruß des Oberbürgermeisters

Nr. 13_30. Dezember 2009_18. Jahrgang

Service- und BeratungsCentrum der Euroregion Pomerania in Neubrandenburg

Für die Wahlperiode 2010 bis 2014 werden im Frühjahr des Jah-res 2010 ehrenamtliche Richter für das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern und die Verwaltungsgerichte Greifs-wald und Schwerin gewählt. Dazu sind durch die kreisfreien Städte und Landkreise Vorschlagslisten aufzustellen. Ehrenamtliche Rich-ter müssen Deutsche sein und am Tag der Wahl das 30. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar sind Mitglieder der Parlamente und Regierungen von Bund und Ländern, aktive Berufsrichter aller Gerichtsbarkeiten sowie Beamte

und Angestellte im öffentlichen Dienst. Der Begriff öffentlicher Dienst ist dabei im weitesten Sinne zu fassen. Bei Interesse für dieses Ehrenamt können Sie die Aufnah-me in die Vorschlagslisten unter Angabe von Anschrift, Geburtsda-tum und -ort sowie Beruf bei der Stadtverwaltung Neubrandenburg, Fachbereich Sicherheit und Ord-nung, Friedrich-Engels-Ring 53, 17033 Neubrandenburg schriftlich beantragten. Für Rückfragen steht Ihnen Andreas Sievert unter der Te-lefonnummer 0395 5552663 oder per E-Mail: [email protected] zur Verfügung.

Ehrenamtliche Richter gesucht

Liebe Leserinnen, liebe Leser,Teil VI der Serie „ZeitenWENDE“ erscheint am 27. Januar 2010.

Die Redaktion

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Seite 2 Stadtanzeiger, Amtsblatt der Stadt Neubrandenburg, Nr. 13 – 30. Dezember 2009

Das Fest der goldenen Hochzeit feierten:

Die Jubilare erhielten Glückwünsche der Stadt und des Landes.

Das Fest der eisernen Hochzeit feierten:

Die Jubilare erhielten Blumen und Glückwünsche der Stadt und des Landes.

Glückwünsche zum 100. Geburtstag

Glückwünsche zur diamantenen Hochzeit

Glückwünsche zur goldenen Hochzeit

Glückwünsche zur eisernen Hochzeit

Gestern beging Frau Gerda Köhn ihren 100. Geburtstag.

Die Jubilarin erhielt Blumen und Glück-wünsche der Stadt und des Landes.

Das Fest der diamantenen Hochzeit feierten bzw. feiern heute:

Lieselotte und

Karl-Heinz Hähner

Irene und

Walter Grimmecke

Hildegard und Hermann HoltmannGertrud und Helmut Kühn

Hanni und Hermann MaschkeGerda und Dietrich Fritz

Waltraud und Hans-Georg Lubs

Die Jubilare erhielten Blumen und Glückwünsche der Stadt und des Landes.

Siegrid und Hans ArndtInge und Werner MeyerInge und Werner PinnowEvelyn und Peter FietzkeIngrid und Arnim Röseler

Amalie und Henri Thunemann

Ursula und Gerhard Albrecht

Ursula und Karl MundthalHelga und Heinz KnubbeChristel und Heinz Böhm

Eva und Udo KnauerEdeltraud und Erwin

OchmannErika und Walter Golbrich

Irene und Wilhelm StreichErika und Bernhard MahnkeEva und Günther Hermann

Irmtraut und Klaus Tracksdorf

Gertrud und Horst HinzGertrud und Heinrich

JakubzikVera und Hans Schmidt

Evelyne und Richard AcknerEva und Egon Buhse

Ute und Gerhard Schulz Hannelore und Karl-Ludwig

DedeElisabeth und Horst NehlsGerda und Dr. Wolfgang

Häßner

Charlotte und Richard

Reichelt

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag

Willi Harm, 99Margarete Schloß, 96Otto Pustan, 96Gertrud Scholz, 96Gerda Horn, 96Marianna Ziepel, 95Else Lüdke, 94Christel Pense, 94Therese Klemckow, 93Wanda Stelzer, 92Berta Stoy, 92Erna Schön, 92Waltraud Pustan, 92Charlotte Baack, 91Elfriede Liebelt, 91Elfriede Müller, 91Erna Fiedler, 91Hans Eve, 90Hermine Eichler, 90Maria Staffeldt, 90Erika Rösner, 90Elsbeth Framke, 90Ilse Ewald, 90Herta Hildebrandt, 90Kurt Christmann, 90Horst Manhold, 90Käthe Recke, 90Anna Mosalf, 89Charlotte Fröhlich, 89Ulrich Harnisch, 89Lotte Vierke, 89Käte Köhler, 89Hans-Georg Schultz, 89Elfriede Jakubetz, 89Elsbeth Schulz, 88Irene Klatt, 88Anni Schmidt, 88Stanislaus Ciolek, 88Lilly Schüler, 88Lisbeth Tessnow, 88Gerda Forestier, 88Anna Ahrendt, 88Werner Wachtel, 88Erna Fiebig, 88Gerhard Kattenberg, 88Ilse Wendel, 88Herbert Gietz, 87Christa Hamann, 87Josef Röpke, 87Hella Westphal, 87Herta Odebrecht, 87Erna Budschat, 87Herbert Urban, 87

Gertrud Fischer, 87Heinz Kietzmann, 87Marie-Anna Pesch, 87Irma Reisner, 87Anneliese Schröder, 87Erwin Rosenfeld, 87Margarete Wegner, 87Lotte Böhm, 87Gerhard Leibbrand, 87Ursula Schütt, 87Hildegard Hagemann, 87Liselotte Hönig, 86Margot Rohloff, 86Gerhard Henning, 86Anita Kohls, 86Leopold Schmidt, 86Helene Leutloff, 86Theresia Kundl, 86Werner Krohn, 86Elisabeth Jacobs, 86Elli Regner, 86Wilhelm Oldenburg, 86Günter Achterberg, 86Käte Lemke, 86Emil Pietsch, 86Marianne Greier, 86Paula Adam, 86Gerda Edler, 86Siegfried Wolff, 86Gertrud Kuhrt, 85Waltraud Bading, 85Ingeborg Zühlsdorf, 85Joachim Eggert, 85Gisela Asmus, 85Grete Schillack, 85Gunther Ball, 85Horst Prüfer, 85Helene Maak, 85Ursula Vogt, 85Margot Kasch, 85Ursula Kreibeck, 85Gerhard Strasen, 85Christel Volgmann, 85Wilhelm Wachs, 85Sabine Baraschinski, 85Lieselotte Lehmbäck, 85Marianne Fischer, 85Käthe Brüning, 85Hildegard Dögow, 85Wally Wulff, 85Margarete Kettner, 85Werner Huth, 84Grete Schewe, 84

Ursula Jung, 84Hildegard Westphal, 84Kurt Bergner, 84Charlotte Rau, 84Helene Brause, 84Isa Riechert, 84Gustav Utte, 84Erika Borde, 84Vera Fischer, 84Ingeborg Heiss, 84Hilde Schoch, 84Irma Haase, 84Hilde Ehrhardt, 84Hans Plaffke, 84Hildegard Bünning, 84Christa Köhn, 84Hanns Rolf Monse, 84Gerhard Büschel, 84Irmgard Schimanski, 83Eva Hörr, 83Margarete Merling, 83Christel Schmidt, 83Herbert Zeis, 83Erika Hoth, 83Annemarie Herrmann, 83Kurt Koß, 83Käte Maliszewski, 83Ilse Geske, 83Katharina Götz, 83Gerhard Kownatka, 83Gertrud Rutkiewicz, 83Irmgard Wagenknecht, 83Christa Scharf, 83Margot Adler, 83Ilse Raatz, 83Kurt Mager, 83Hans Bengelsdorf, 83Gerda Dörfel, 83Franz Fechter, 83Ilse Steglich, 83Käte Koch, 83Magdalena Nobis, 83Elisabeth Krüger, 83Erna Galle, 83Johannes Kieslich, 83Erika Baum, 83Eva Rziha, 83Christel Busch, 83Rolf Heinig, 83Werner Juhlmann, 83Lotte Diederich, 83Heinz Stöwer, 83Lotte Töwe, 82

Ursula Wiegandt, 82Hermine Mächler, 82Ruth Müller, 82Gertrud Schmidt, 82Reni Raatz, 82Erna Rogalla, 82Käthe Gailtene, 82Gerhard Klug, 82Leonore Brandt, 82Christel Lohmann, 82Walter Krenzke, 82Gertrud Wabner, 82Willi Hendel, 82Christa Seidel, 82Erna Schrader, 82Ernst Vieth, 82Günther Michael, 82Liesel Poschetzky, 82Gerhard Roggow, 82Irma Kabus, 82Erwin Gentes, 82Hildegard Hartmann, 82Rosa Maria Herrmann, 82Christel Neumann, 82Heinz Räsch, 82Annelore Stoyke, 82Martin Batzing, 81Erich Jerke, 81Gerhard Gehrke, 81Margarete Von Poblotzki, 81Edelgard Drews, 81Hilde Baschin, 81Ingeburg Schröder, 81Friedrich Ernst Heinrich Barten, 81Erika Dädler, 81Heinz Hansen, 81Franz Jurczyk, 81Gisela Stock, 81Ursula Mager, 81Karl-Heinz Dobber, 81Helmut Thielemann, 81Theresia Mittendorf, 81Edmund Gimpel, 81Lilly Pisoke, 81Franz Maischak, 81Edith Dammann, 81Elli Josch, 81Käthe Runge, 81Lieselotte Hoth, 81Inge Rohloff, 81Christa Malchow, 81Christel Schwabe, 81

Edith Heiden, 81Horst Helminiak, 81Sigrid Kopp, 81Christa Beck, 81Heinz Zöpke, 81Hildegard Drewing, 81Ruth Kalkbrenner, 81Inge Vortheil, 81Hildegard Hahn, 81Willi Hensel, 81Paul-Friedrich Martins, 81Christa Weidner, 81Erna Weingardt, 81Ilse Girod, 80Barbara Reska, 80Stefan Dolinsky, 80Walter Nimtz, 80Irene Roll, 80Altfried Henschel, 80Gertrud Kozik, 80Brigitte Jürgens, 80Liselotte Ranke, 80Arthur Reiss, 80Hans Felix Block, 80Lothar Ludwig, 80Waltraud Zornow, 80Franz Schröter, 80Annelies Brosche, 80Christel Dörbandt, 80Friedrich Kirchner, 80Kurt Raak, 80Harri Schultz, 80Heinz Kammel, 80Christine Spiegel, 80Elsbeth Walter, 80Christa Wegner, 80Lieselotte Hähner, 80Luzia Liermann, 80Irma Bruhn, 80Gisela Kunte, 80Anita Rittel, 80Werner Pietsch, 80Robert Modrey, 80Margarete Nowack, 80Hans-Georg Moschell, 80Heinz Kommnick, 80Inge Mesalla, 80Ulrich Schulz, 80Waltraud Eichhorst, 80Christa Grieshaber, 80Gisela Reich, 80

Heute und in den letzten Tagen begehen oder begingen folgende Neubrandenburgerinnen und Neubrandenburger ein hohes Geburtstagsjubiläum.

Stadtpräsident und Oberbürgermeister gratulieren.Die Redaktion des Stadtanzeigers weist darauf hin, dass Alters- und Ehejubilare gegen die Weitergabe von Daten aus dem Melderegister in der Meldestelle sowie im Bürgerbüro der Stadt entsprechend § 36 Landesmeldegesetz Mecklenburg-Vorpommern

Widerspruch einlegen können (Veröffentlichung im Stadtanzeiger Nr. 12 vom 25. November 2009).

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Stadtanzeiger, Amtsblatt der Stadt Neubrandenburg, Nr. 13 – 30. Dezember 2009 Seite 3

Stadt NeubrandenburgEigenbetrieb ImmobilienmanagementFriedrich-Engels-Ring 5317033 Neubrandenburg

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement hat

– die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung – den Anhang und– den Lagebericht

für das Geschäftsjahr 2007 erstellt. Der nachfolgende uneingeschränkte Bestätigungs-vermerk wurde erteilt:

Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrech-nung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des

Eigenbetrieb Immobilienmanagement,Neubrandenburg,

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007 geprüft. Durch § 15 Abs. 1 Nr. 3 KPG M-V wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbe-ziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nah § 317 HGB und § 15 Abs. 1 Nr. 3 KPG M-V unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prü-fung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ord-nungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Ver-mögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstä-tigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wer-den die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht über-wiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnis-se haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzen-den landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresab-schluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach unserer Beurteilung in Hinblick auf die nicht zufriedenstellende Ertragskraft Anlass zu wesentlichen Be-anstandungen.

Schwerin, den 20. Februar 2009 DOMUS AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Zweigniederlassung Schwerin

Kobarg FietzekWirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer“

Vermerk des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern

„…Der Landesrechnungshof gibt den Prüfungsbericht nach eingeschränkter Prüfung frei (§ 16 Abs. 3 KPG).

>> Fortsetzung auf Seite 4

Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich der Stadt Neubrandenburg Einziehungsverfügung des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern vom 05.10.2009 - VIII 240-555-01-01 –

Die im Bereich der Stadt Neubrandenburg, Stadtgebiet Reitbahnviertel, Stadtge-bietsteil Reitbahnweg, gelegenen diversen Straßenflächen werden gemäß § 9 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern eingezogen. Die Straßenflächen sind belegen in der Gemarkung Neubrandenburg, Flur 14.

1. Reitbahnweg Nr. 42-80 (nördlicher Straßenzug) Parkflächen Flurstücke 349/232, 349/234 bis 349/237, 349/49 (Teilfläche), 349/143 (Teilfläche), 349/212 (Teilfläche), 349/214 (Teilfläche), 349/215 bis 349/219 (Teilfläche), 349/280 (Teilfläche), 349/281 (Teilfläche)

2. Reitbahnweg Nr. 7-125 (südlicher Straßenzug) Parkflächen Flurstücke 349/241, 349/244–349/247, 191/3 (Teilfläche), 191/7 (Teilfläche), 191/8 (Teilfläche), 349/24 (Teilfläche), 349/48 (Teilfläche), 349/49 (Teilfläche), 349/107 (Teilfläche), 349/220 bis 349/225 (Teilfläche), 349/268 (Teilfläche) Fußweg Flurstücke 349/262 (Teilfläche), 349/264 (Teilfläche), 349/266 (Teilfläche) Fußweg/Parkfläche Flurstück 349/267 (Teilfläche)

3. An der Hürde Nr. 2-18, 43 a (östlicher und westlicher Straßenzug) Parkflächen Flurstücke 349/101, 349/126, 349/278

4. Am Zügel Nr. 2-24 Parkflächen Flurstücke 349/306 (Teilfläche), 349/307, 349/309 (Teilfläche), 349/312 (Teilfläche), 349/321 (Teilfläche)

5. Traberallee Nr. 1-7, 9 und 9 a Parkflächen Flurstücke 349/71 (Teilfläche), 349/135 (Teilfläche), 349/136 (Teilfläche)

6. Hufeisenstraße Nr. 20 - 80 Parkflächen Flurstücke 349/21, 349/22, 349/28, 349/31, 349/113, 349/114, 349/157–349/159, 349/284

7. Weidegang Parkflächen Flurstücke 349/40, 349/43, 349/44, 349/110

8. Fohlenwinkel Nr. 23-32 (nördlicher Straßenzug) Parkflächen Flurstücke 349/186 (Teilfläche), 349/190 (Teilfläche) Fußweg 349/183, 349/184, 349/187, 349/191

9. Fohlenwinkel Nr. 3-15 (südlicher Straßenzug) Parkflächen Flurstücke 349/194, 349/195, 349/201, 349/203 (Teilfläche), 349/204 (Teilfläche)

Der Verwaltungsakt einschließlich Lageplan kann im Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung, Schlossstraße 6–8, 19053 Schwerin, Dienstzimmer 255, eingese-hen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald; Domstraße 7, 17489 Greifswald, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.

Im Auftrag

Gundolf Rupprich

Öffentliche Bekanntmachungen

Neubrandenburger Krematoriumsgesellschaft mbHJohn-Schehr-Straße 1 17033 Neubrandenburg

Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 Der Landesrechnungshof gibt den Prüfungsbericht nach eingeschränkter Prüfung frei (§ 16 Abs. 3 KPG).

Die Geschäftsführung

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Leitungen zur Ableitung des Niederschlagswassers und des Schmutzwassers in der Stadt Neubrandenburg Auf der Grundlage des § 9 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192) in Verbindung mit § 6 der Verordnung zur Durch-führung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Ge-biet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung–SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) hat die Neubrandenburger Stadtwerke GmbH, John-Schehr-Str. 1 in 17033 Neubrandenburg bei der Stadt Neubrandenburg, als un-tere Wasserbehörde, für die der öffentlichen Niederschlags- und Schmutzwasserent-sorgung dienenden Rohrleitungen die Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbe-scheinigungen beantragt. Die Trassenführungen erstrecken sich auf das Stadtgebiet Neubrandenburg, Grund-buchbezirk Neubrandenburg, Gemarkung Neubrandenburg, Flur 7, Flurstücke: 310, 253, 180/61, 180/58, 180/45, 180/44, 183/5, 183/4,

180/43, 180/98, 180/31, 180/14, 180/106, 180/33, 194/11, 194/4, 194/6, 180/25, 194/7, 180/23, 180/24, 153/63, 153/40, 153/28, 153/42, 153/71, 153/10, 153/64, 153/24, 153/22, 153/73, 153/35, 153/21, 165/17, 136/2, 161/17, 161/21, 159/12, 161/27, 161/32, 162/4, 161/33, 229/24, 153/58, 153/56, 128/15, 153/49, 153/44, 147/9, 153/2, 159/14, 153/34, 155/6, 168, 229/31, 153/19, 153/69

Flur 2, Flurstücke 22/55, 22/56, 22/,57, 22/59, 22/43, 22/11, 43/6, 40/66, 35/22, 43/7, 40/80, 40/137, 40/123, 40/120, 40/118, 40/119, 40/57, 40/52, 40/56, 65/18, 60/19, 60/13, 60/18, 60/15, 60/17, 65/9, 75/32, 75/33, 74/10, 74/13, 74/14, 74/15, 75/11, 77/8, 80/7, 78/4, 75/8, 40/61, 40/135, 40/134, 48/7, 40/128, 40/83, 40/125, 50/7, 50/11, 40/51, 40/50, 40/64, 40/65, 43/2, 40/106, 40/26, 40/105, 40/104, 40/100, 40/86, 32/25, 32/24, 32/23

Die Bescheinigungen begründen zugunsten des Antragstellers eine beschränkte per-sönliche Dienstbarkeit für die Flurstücke, auf denen sich die Anlagen der Nieder-schlags- und Schmutzwasserleitungen befinden. Die Dienstbarkeit umfasst das Recht, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu nutzen, Wasser in einer Leitung über die Grundstücke zu führen sowie die Grundstücke zu betreten.Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand am 03. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müs-sen durch einen zivilrechtlichen Vertrag geklärt werden. Gemäß § 7 der SachenR-DV werden die Antragsunterlagen vier Wochen von dem Tag der Bekanntmachung an bei der Stadt Neubrandenburg, untere Wasserbehörde, Friedrich-Engels-Ring 53, 17033 Neubrandenburg, Tel. (0395) 555-1854, jeweils zu den Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.Widerspricht ein Grundstückseigentümer rechtzeitig innerhalb dieser Frist, wird die Bescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk erteilt. Dabei kann der Grund-stückseigentümer im Bescheinigungsverfahren nur geltend machen, sein Grundstück werde gar nicht in Anspruch genommen.

Neubrandenburg, 08.12.2009

Reinhard WalzelAbteilungsleiter für Umwelt-, Naturschutz und Abfallwirtschaft

<< Fortsetzung von Seite 3 (Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 ...)

Beschluss der Stadtvertretung/des Oberbürgermeisters

Die Stadtvertretung Neubrandenburg hat in ihrer 3. Sitzung am 08.10.2009 den Jahres-abschluss des Städtischen Immobilienmanagements, Eigenbetrieb der Stadt Neubran-denburg für das Geschäftsjahr 2007 behandelt und unter der Beschluss-Nr.: 39/03/09 die Feststellung genehmigt und den Oberbürgermeister beauftragt die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.

Mit Datum vom 03.11.2009 wurde durch den Oberbürgermeister der Stadt Neubranden-burg nunmehr Folgendes beschlossen:1. Der Jahresabschluss des Städtischen Immobilienmanagements, Eigenbetrieb der

Stadt Neubrandenburg für das Geschäftsjahr 2007 wird mit einer Bilanzsumme von EUR 343.034.194,73 und einem Jahresfehlbetrag von EUR 5.204.115,11 festgestellt.

2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 5.204.115,11 wird aus den Rücklagen gedeckt.3. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Immobilienmanagement sind im Zeitraum vom 04.01.2010 bis zum 12.01.2010 in den Geschäftsräumen der Stadtverwaltung Neubrandenburg, Friedrich-Engels-Ring 53, 17033 Neubrandenburg einzusehen.

Neubrandenburg, 15.12.2009 Der Betriebsleiter Frank Benischke

Seite 4 Stadtanzeiger, Amtsblatt der Stadt Neubrandenburg, Nr. 13 – 30. Dezember 2009

Öffentliche BekanntmachungenDer Fachbereich Stadtplanung, Umwelt, Wirtschaft und Soziales informiert:

Abfallentsorgung zum Jahreswechsel 2009/2010Öffnungszeiten Annahmehof Ihlenfelder Straße 102

Der Annahmehof ist am 31.12.2009 geschlossen.

Entsorgung der Bio- und Papiertonnen sowie der gelben Säcke im Jahr 2010

Bedingt durch das 53-Wochen-Jahr 2009 erfolgt im Jahr 2010 bei der Entsorgung der Bio- und Papiertonnen sowie der gelben Säcke ein Wechsel der Entsorgungswoche.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Müllfibel 2010, Seite 23.

Termine für die Restmüllentsorgung mit 14‐täglicher Entleerung in der 1. Kalenderwoche 2010

Die Restmülltonnen, deren Entsorgung in die gerade Woche fällt, werden in der 52. Kalenderwoche 2009 und zusätzlich in der 1. Kalenderwoche 2010 entleert.Die Restmülltonnen, deren Entsorgung in die ungerade Woche fällt, werden in der 53. Kalenderwoche 2009 und in der 1. Kalenderwoche 2010 entleert.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Müllfibel 2010, Seite 17 – 22.

Der Sachbereich Abfallwirtschaft bittet um Verständnis für die erforderlichen Verän-derungen. Nachfragen beantworten die Mitarbeiter des Sachgebietes gern unter Telefon 0395 555-1832.

Reinhard WalzelAbteilungsleiter Umwelt-, Naturschutz und Abfallwirtschaft

4. Sitzung des Betriebsausschusses der Stadtvertretung NeubrandenburgAm 1. Dezember 2009 fand die 4. Sitzung des Betriebsausschusses der Stadtvertretung Neubrandenburg statt. Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

Nichtöffentlicher Teil Beschluss-Nr. Gegenstand

BA 12/04/09 Umschuldung des Kredites (D40000402) in ein variabel verzinsli-ches Darlehen

BA 13/04/09 Kreditaufnahme beim Kommunalen Aufbaufonds Mecklenburg-Vorpommern für die Sanierung des Schulkomplexes Geschwister-Scholl-Straße 14

BA 14/04/09 Eigentumsübertragung durch Vertrag hier: Veräußerung von Grund/Boden im Bereich Greifstraße

BA 15/04/09 Eigentumsübertragung durch Vertrag hier: Veräußerung von Grund/Boden nach dem SachenRBerG Carlshöher Straße 34

BA 16/04/09 Vergabe von Bauleistungen Berufliche Schule Wirtschaft, Handwerk, Industrie Sponholzer Straße 18, 17034 Neubrandenburg Sanierung Haus 2 (Schultyp Erfurt)

Dr. Paul KrügerOberbürgermeister

Das Städtische Immobilienmanagement, Abteilung Projektmanagement/Technik informiert:

Baumaßnahme „Ausbau Knoten Bachstraße/Jahnstraße/Robert-Blum-Straße“Das Städtische Immobilienmanagement beabsichtigt, den Knoten Bachstraße/Jahn-straße/Robert-Blum-Straße auszubauen. An gleicher Stelle soll ein Kreisverkehr er-richtet werden. Die beabsichtigte Lösung (Lageplan, Querschnitt und Erläuterungen) wird vom 11. Jan. 2010 bis zum 22. Jan. 2010 im Rathaus 3. Etage (Anbau) ausgelegt. Anregungen können während der Sprechzeiten im Städtischen Immobilienmanage-ment, Abt. Projektmanagement/Technik, Bereich Straßen bei Herrn Osnowski vorge-tragen werden.

Frank Benischke, Betriebsleiter

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Stadtanzeiger, Amtsblatt der Stadt Neubrandenburg, Nr. 13 – 30. Dezember 2009 Seite 5

Öffentliche BekanntmachungenBekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre Nr. 16 für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Eschengrund/Trockener Weg“Die von der Stadtvertretung der Stadt Neubrandenburg am 17. Dezember 2009 als Satzung beschlossene Veränderungssperre Nr. 16 für den Geltungsbereich des Bebau-ungsplanes Nr. 3 „Eschengrund/Trockener Weg“, begrenzt durch:

im Norden: Zufahrt zum Lebensmitteldiscounter, Straße „Am Eschenhof“, Kleingartenverein „Trockener Weg“,

im Osten: Kleingartenverein „Trockener Weg “, im Süden: Straße „Trockener Weg“,im Westen: Ostgrenze der Demminer Straße, Zufahrt zum Lebensmitteldiscounter,

Gewerbegrundstück (Flurstück 103/29),

ist zu veröffentlichen.

Die Satzung wird hiermit bekanntgemacht. Die Satzung über die Veränderungssperre Nr. 16 für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Eschengrund/Trockener Weg“ tritt gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 S. 5 Baugesetzbuch (BauGB) mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann die Satzung ab diesem Tage in der Stadtverwaltung Neu-brandenburg, Friedrich-Engels-Ring 53, im Fachbereich Stadtplanung, Um-welt, Wirtschaft und Soziales, Abteilung Stadtplanung, 3. Etage (Anbau), wäh-rend der Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Die Dienststunden sind zurzeit:Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 UhrDienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 UhrFreitag 08:00 – 12:00 Uhr

Gemäß § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, unbeachtlich, wenn dieser nicht in-nerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist. Weiterhin wird auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 S. 2 und 3 sowie § 44 Abs. 3 S. 1, 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung et-waiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die Veränderungssperre und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hin-gewiesen.

Neubrandenburg, 30. Dezember 2009 Dr. Paul Krüger, Oberbürgermeister

Bekanntmachung über die Öffentliche Zustellung der Mitteilung des GrenzterminsDas Grundstück: Am Kulturpark (Lessingstraße)in der Gemeinde: Neubrandenburg Gemarkung: NeubrandenburgFlur: 9Flurstück: 215/2 und 216

wurde vermessen und die Grenzen abgemarkt. Eine Zustellung der Mitteilung des Grenztermins an den Eigentümer des Flurstücks 211 Hands, Martha geb. Wüsten-berg ist nicht möglich, da die Rechtsnachfolge nicht geklärt bzw. der Aufenthaltsort der Person(en) nicht bekannt ist.Die Mitteilung des Grenztermins wird hiermit auf dem Wege der öffentlichen Be-kanntmachung zugestellt und kann in der Geschäftsstelle des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur

Dipl.-Ing. Heiko Hoffmann Woldegker Straße 27 17033 Neubrandenburg

in der Zeit vom 04. 01. 10 bis zum 04. 02. 10 (1 Monat) eingesehen werden.

Dipl.-Ing. Heiko Hoffmann ÖbVI

Neubrandenburg, den 09.12.09

Bekanntmachung über die Öffentliche Zustellung der Benachrichtigung über die Abmarkung von Grundstücksgrenzen Das Grundstück: Am Kulturpark (Lessingstraße)in der Gemeinde: NeubrandenburgGemarkung: NeubrandenburgFlur: 9Flurstück: 215/2 und 216 wurde vermessen und die Grenzen abgemarkt und festgestellt. Eine Zustellung der Benachrichtigung über die Grenzfeststellung und Abmarkung der Grenzen an den Eigentümer des Flurstücks 211 Hands, Martha geb. Wüstenberg ist nicht möglich, da die Rechtsnachfolge nicht geklärt bzw. der Aufenthaltsort der Person(en) nicht bekannt ist.Die Benachrichtigung wird hiermit auf dem Wege der öffentlichen Bekanntmachung zugestellt und kann in der Geschäftsstelle des Öffentlich bestellten Vermessungsin-genieur

Dipl.-Ing. Heiko Hoffmann Woldegker Straße 27 17033 Neubrandenburg

in der Zeit vom 05. 02. 10 bis zum 19. 02. 10 (14 Tage) eingesehen werden.

Dipl.-Ing. H. Hoffmann ÖbVI Neubrandenburg, den 09.12.09

Neubrandenburger Medianet KFA (Kabelfernsehanlagen) GmbHJohn-Schehr-Straße 1 17033 Neubrandenburg

Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 Der Landesrechnungshof gibt den Prüfungsbericht nach eingeschränkter Prüfung frei (§ 16 Abs. 3 KPG).

Die Geschäftsführung

Herausgeber: Stadt Neubrandenburg, der Oberbürgermeister.Erarbeitet durch die Pressestelle Friedrich-Engels-Ring 53, 17033 Neubrandenburg, Telefon 5552664, Fax 5552952,Internet-Adresse: www.neubrandenburg.de, E-Mail-Adresse: [email protected]

Druck: Nordost-Druck GmbH & Co. KG, Telefon 4575-605, Fax 4575-642, Flurstraße 2, 17034 Neubrandenburg

Verbreitungsgebiet: Stadt Neubrandenburg

Bestellung: Bürgerbüro der Stadtverwaltung Neubrandenburg. Bei Erstattung der Portogebühren ist der Direktbezug möglich. Außerdem liegt der Stadtanzeiger im Foyer des Rathauses aus.

Druckauflage: 37.500 Exemplare

Erscheinungsweise: einmal monatlich, bei Bedarf öfter.

Die nächste Ausgabe erscheint am 27. Januar 2010. Für unverlangt eingesandte Manuskripte keine Gewähr.

Stadtanzeiger Offizielles Amtsblatt der Stadt Neubrandenburg

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Seite 6 Stadtanzeiger, Amtsblatt der Stadt Neubrandenburg, Nr. 13 – 30. Dezember 2009

Öffentliche BekanntmachungenHaushaltssatzung des Musikschulzweckverbandes Kon.centus für das Haushaltsjahr 2010Auf Grund des § 120 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 47 ff, §§ 150 ff und § 161 Kom-munalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 30.11.2009 folgende Haushaltssatzung erlassen.

§ 1Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 weist aus

1. im Verwaltungshaushaltin der Einnahme 3.009.300,00 €in der Ausgabe 3.009.300,00 €

2. im Vermögenshaushaltin der Einnahme 198.000,00 €in der Ausgabe 198.000,00 €

§ 2Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 €2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung auf 0 €3. der Höchstbetrag der Kassenkredite 300.930 €

§ 3Die Umlage des Verbandsmitgliedes Landkreis Mecklenburg-Strelitz beträgt für den Verwaltungshaushalt 619.800,00 € und für den Vermögenshaushalt 5.000,00 €.Die Umlage des Verbandsmitgliedes Stadt Neubrandenburg beträgt für den Verwal-tungshaushalt 570.400,00 € und für den Vermögenshaushalt 5.000,00 €.Der Landkreis Mecklenburg-Strelitz leistet an den Musikschulzweckverband Kon.cen-tus eine Umlagenachzahlung in Höhe von 384.800,00 €.Die Stadt Neubrandenburg erhält vom Musikschulzweckverband Kon.centus eine Um-lageerstattung in Höhe von 358.100,00 €.

§ 4Sprachformen

Soweit in dieser Satzung Bezeichnungen, die für Frauen und Männer gelten, in der männlichen Sprachform verwendet werden, gelten diese Bezeichnungen für Frauen in der weiblichen Sprachform.

§ 5(In-Kraft-Treten)

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2010 in Kraft.

Neubrandenburg, den 30.11.2009

Heiko Kärger Dr. Paul KrügerVerbandsvorsteher 1. stellv. Verbandsvorsteher

Der Fachbereiches Schule, Kultur, Jugend und Sport informiert:

Vorbereitung des Schuljahres 2010/2011 – Anmeldungen der Viertklässler für die schulartunabhängige OrientierungsstufeMit der Umsetzung des Beschlusses der 12. Fortschreibung des Schulentwicklungspla-nes treten zum Schuljahresbeginn 2010/2011 folgende Veränderungen des Schulnet-zes in Kraft:

1. Die Regionale Schule Mitte „Fritz Reuter“ [Katharinenstraße 1 mit Nebenstelle Dü-kerweg 2] wird zum 31.07.2010 aufgehoben.

2. Am Standort Katharinenstraße 1 wird am 01.08.2010 eine Regionale Schule errich-tet, welche die dort befindlichen Klassen übernimmt.

3. Am Standort Dükerweg 2 wird am 01.08.2010 eine Regionale Schule errichtet, wel-che die dort befindlichen Klassen übernimmt.

Eltern von Viertklässlern können dementsprechend ihre Kinder für die Beschulung in der schulartunabhängigen Orientierungsstufe für das Schuljahr 2010/2011 für die nachfolgend genannten Schulen in Trägerschaft der Stadt anmelden:

• RegionaleSchuleMitteamStandortKatharinenstraße1• RegionaleSchuleamStandortDükerweg2• RegionaleSchuleOstamStandortJuri-Gagarin-Ring20• IntegrierteGesamtschuleamStandortGeschwister-Scholl-Straße14

Die Aufnahmebedingungen für die Sportklassen am Sportgymnasium und die Hoch-begabtenklassen am Albert-Einstein-Gymnasium für die 5. Jahrgangsstufe bleiben unberührt.

Lothar Schmidt, Fachbereichsleiter

2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung des Musikschulzweckverbandes Kon.centus

Artikel 1Änderung der Satzung

Die Gebührensatzung des Musikschulzweckverbandes Kon.centus vom 03. August 2004 (bekanntgemacht im MST-Amtsblatt am 11.09.2004 und im Amtsblatt der Stadt Neubrandenburg am 15.09.2004), zuletzt geändert durch die 1. Änderungsatzung zur Gebührensatzung des Musikschulzweckverbandes Kon.centus vom 01. November 2005 (bekanntgemacht im MST-Amtsblatt am 04.02.2006 und im Amtsblatt der Stadt Neubrandenburg am 28.12.2005), wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 1 – 3 erhält folgende neue Fassung: 1. Instrumental- und Gesangsfächer und Einzelunterricht Theorie bis 18 Jahre über 18 Jahre Einzelunterricht 1 Ustd. von 15 Min halbjährlich 110,00 Euro 137,50 Euro 1 Ustd. von 30 Min. halbjährlich 209,00 Euro 261,25 Euro 1 Ustd. von 45 Min. halbjährlich 286,00 Euro 357,50 Euro 1 Ustd. von 60 Min. halbjährlich 352,00 Euro 440,00 Euro

Doppelunterricht 1 Ustd. von 30 Min. halbjährlich 136,50 Euro 170,75 Euro 1 Ustd. von 45 Min. halbjährlich 183,75 Euro 229,75 Euro 1 Ustd. von 60 Min. halbjährlich 225,75 Euro 282,25 Euro

Gruppenunterricht (3–5 Teilnehmer) 1 Ustd. von 30 Min. halbjährlich 120,75 Euro 151,00 Euro 1 Ustd. von 45 Min. halbjährlich 157,50 Euro 197,00 Euro 1 Ustd. von 60 Min. halbjährlich 194,25 Euro 242,75 Euro

2. Lehrgänge (6–10 Teilnehmer)

Musikalische Früherziehung Rhythmik/Orff-Spielkreis für das Schulhalbjahr (wöchentlich 1 Ustd. à 45 Min.) 80,00 Euro

Musikalische Grundausbildung für das Schulhalbjahr (wöchentlich 1 Ustd. à 45 Min.) 80,00 Euro

weitere Lehrgänge für das Schulhalbjahr (wöchentlich 1 Ustd. à 45 Min.) 80,00 Euro 100,00 Euro

3. Klassenunterricht (ab 10 Teilnehmer)

für das Schulhalbjahr (wöchentlich 1 Ustd. à 45 Min.) 40,00 Euro

2. § 5 wird wie folgt ergänzt:

(8) Der Gebührenhöchstbetrag für Familien liegt bei 2.000,00 €.(9) Preisträgern des Regionalwettbewerbes „Jugend musiziert“ kann eine Ermäßigung

der Unterrichtsgebühren um 10 % für maximal 3 Jahre gewährt werden. Die Ent-scheidung liegt beim Schulleiter.

Artikel 2Neufassung der Gebührensatzung des Musikschulzweckverbandes

Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, den Wortlaut der Gebührensatzung des Mu-sikschulzweckverbandes Kon.centus in der vom In-Kraft-Treten dieser Satzung an geltenden Fassung im Mecklenburg-Strelitz Report und im Stadtanzeiger der Stadt Neubrandenburg öffentlich bekannt zu machen.

Artikel 3In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 1. Februar 2010 in Kraft.

Neubrandenburg, 30.11.2009

Heiko KärgerVerbandsvorsteher

neu-mobil GmbHJohn-Schehr-Straße 1 17033 Neubrandenburg

Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 Der Landesrechnungshof gibt den Prüfungsbericht nach eingeschränkter Prüfung frei (§ 16 Abs. 3 KPG).

Die Geschäftsführung

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Stadtanzeiger, Amtsblatt der Stadt Neubrandenburg, Nr. 13 – 30. Dezember 2009 Seite 7

Öffentliche BekanntmachungenDer Fachbereich Sicherheit und Ordnung informiert:

Personalausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr Gemäß § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über Personalausweise des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 10. Mai 1994 sind Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.

Im Jahr 2010 betrifft es alle Jugendlichen, die 1994 geboren wurden.

Hierzu folgende Hinweise:Der/Die Antragsteller(in) kann ca. drei Wochen vor dem 16. Geburtstag selbst zur Be-antragung vorsprechen.

Mitzubringen sind die Geburtsurkunde, ein aktuelles Lichtbild (3,5 cm x 4,5 cm), der Kinderausweis/Reisepass, sofern dieser bereits vorhanden ist.

Die Erstbeantragung eines Bundespersonalausweises bis zum 21. Lebensjahr ist ge-bührenfrei. Für jeden danach beantragten Personalausweis wird eine Gebühr in Höhe von 8,00 Euro erhoben.

Erfolgt die Antragstellung nicht durch den Jugendlichen selbst, sind die gesetzlichen Vertreter (Eltern) verpflichtet, im Beisein des Jugendlichen den Antrag zu stellen.

Die Nichtbeantragung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbu-ße bis zu 1000,00 Euro geahndet werden.

Für Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit von Bundes-personalausweisen und Reisepässen sechs Jahre, ab dem vollendeten 24. Lebensjahr zehn Jahre.

Hinweis zum Ablauf der Gültigkeit von Dokumenten:Im Jahr 2010 läuft die Gültigkeit der Dokumente ab, die im Jahr 2000 mit einer zehn-jährigen und im Jahr 2005 mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt wur-den.

Zur Beantragung erreichen Sie die Mitarbeiter im Rathaus (Erdgeschoss) zu den Sprechzeiten

Montag 08:00 Uhr bis 16:00 UhrDienstag 08:00 Uhr bis 18:00 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 UhrFreitag 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Telefonische Anfragen können unter der Rufnummer 555-1206 gestellt werden.

Peter ModemannFachbereichsleiter

Ergänzung zur Haushaltssatzung der Stadt Neubrandenburg für das Haushaltsjahr 2009

§ 3 VerpflichtungsermächtigungenDer Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 420.000 EUR

Neubrandenburg, 07.12.2009 Dr. Paul Krüger Oberbürgermeister Mit Schreiben vom 01.12.2009 hat der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vor-pommern den festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen teil-weise mit einem Betrag von 420.000 EUR genehmigt.

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

Die geänderte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wur-den am 18.11.2009 und 01.12.2009 durch das Innenministerium des Landes Mecklen-burg-Vorpommern erteilt.

Die Haushaltssatzung liegt in den folgenden 7 Werktagen mit ihren Anlagen zur Ein-sichtnahme im Rathaus, Zimmer 402 öffentlich aus.

Neubrandenburg, den 07.12.2009

Dr. Paul KrügerOberbürgermeister

AUSSCHREIBUNGDie Stadt Neubrandenburg, vertreten durch die Kommunale Entwicklungsgesellschaft mbH, veräußert nachfolgend aufgeführte Grundstücke:

Demminer Straße 45, Flur 12, FS 238/4, 1.849 m² groß, in 17033 Neubrandenburgzum Gebot zzgl. anfallender Nebenkosten. Der entwicklungsmaßnahmeunbeeinflusste Anfangswert wurde mit 61.500,00 EURO ermittelt. Das Grundstück ist bebaut mit einem leer stehenden Zweifamilienhaus.

Demminer Straße 47 und 47 a Flur 12, FS 237/12 ,1.013 m² groß, FS 237/19, 926 m² groß, in 17033 Neubrandenburg zum Gebot zzgl. anfallender Nebenkosten. Der entwicklungsmaßnahmeunbeeinflusste Anfangswert beträgt 1,00 EURO.Das Verkaufsobjekt ist bebaut mit einem eingeschossigen Mehrfamilienwohnhaus, unterkellert und mit voll ausgebauten Dachgeschoss. Das Gebäude ist seit 1999 unter der lfd. Nr. 55 a in der Denkmalliste der Stadt Neubrandenburg eingetragen.Beide Verkaufsobjekte liegen innerhalb des förmlich festgelegten Entwicklungsgebie-tes „Wolgaster Straße“ Neubrandenburg.Nähere Informationen und ein Expose erhalten Sie bei derKEG - Kommunale Entwicklungsgesellschaft mbH, Woldegker Straße 4, 17033 NeubrandenburgAnsprechpartnerin: Frau Schult, Telefon 0395 563906-253; E-Mail: [email protected]

Die Gebote sind bis zum 30. Januar 2010 bei der KEG – Kommunalen Entwicklungs-gesellschaft mbH, Woldegker Straße 4, 17033 Neubrandenburg, einzureichen.

Ministerium für Verkehr, Bau und Schwerin, 26.11.2009Landesentwicklung Mecklenburg-VorpommernAz: VIII 240-555-01-01

Öffentliche Bekanntmachung über die Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich der Stadt NeubrandenburgDas Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung gibt als Straßenaufsichts-behörde bekannt, dass die Stadt Neubrandenburg gemäß § 9 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Einziehung von diversen Straßenflächen (Parkflächen) in der Gemarkung Neubrandenburg, Flur 2 und Flur 7, gestellt hat.

1. Wohngebiet Monckeshof

– Salower Weg Flurstücke 40/74, 40/75, 40/67 und 40/71 (Teilfläche)

– Monckeshofer Straße Flurstücke 35/19, 40/73, 40/72, 43/8 und 40/58 (Teilfläche)

– Am Friedländer Weg Flurstück 50/13

2. Wohngebiet Lindenberg

– Birkenstraße Flurstücke 180/72, 180/57, 180/60, 180/71 (Teilfläche), 180/62 (Teilfläche),

180/56 (Teilfläche), 180/59 (Teilfläche) und 180/73 (Teilfläche)

– Eichenstraße Flurstücke 180/80, 180/54, 180/50, 180/53, 180/78 und 180/79

– Kirschenallee Flurstücke 180/48, 180/49, 180/66 (Teilfläche), 180/98 (Teilfläche) und

180/93 (Teilfläche)

Der Plan der einzuziehenden Flächen liegt vier Wochen nach dem Tag der Bekannt-machung bei der Stadt Neubrandenburg im Fachbereich Stadtplanung, Umwelt, Wirt-schaft und Soziales, 3. Etage im Südflügel der Stadtverwaltung, Friedrich-Engels-Ring 53, 17033 Neubrandenburg, während der Dienststunden zur Einsicht aus. Persönliche Rückfragen sind in der Abteilung Straßen- und Gleisverwaltung des Eigenbetriebes Immobilienmanagement der Stadt Neubrandenburg, Zimmer 260, möglich.

Einwendungen gegenüber der beantragten Einziehung können schriftlich oder zu Protokoll im Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Stadt Neubrandenburg, Be-reich Bewirtschaftung, Straßen- und Gleisverwaltung, Friedrich-Engels-Ring 53, 17033 Neubrandenburg, bis zwei Wochen nach der Auslegung erhoben werden. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist, später erhobene Einwendungen müssen nicht berücksichtigt werden.

Im Auftrag

Gundolf Rupprich

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Seite 8 Stadtanzeiger, Amtsblatt der Stadt Neubrandenburg, Nr. 13 – 30. Dezember 2009

Öffentliche BekanntmachungenHaushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Neubrandenburg/ Altstadt für das Haushaltsjahr 2009Aufgrund des § 64 Abs. 2 und 4 i. V. mit den §§ 45, 46 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 29.01.2009 und 28.05.2009 und mit Genehmigung des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und FinanzhaushaltDer Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird1. im Ergebnishaushalta) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 4.185.335 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 4.185.335 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EURb) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EURc) das Jahresergebnis auf 0 EUR

2. im Finanzhaushalta) die ordentlichen Einzahlungen auf 4.185.335 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 4.185.335 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EURb) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EURc) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.607.834 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.634.240 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -26.406 EURd) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 26.406 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 26.406 EURfestgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und InvestitionsförderungsmaßnahmenDer Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 218.900 EUR

§ 3 VerpflichtungsermächtigungenDer Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 13.346.289 EUR

§ 4 EigenkapitalDer Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug - EURDer voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt - EURund zum 31.12. des Haushaltsjahres . EUR

§ 5 WertgrenzeNach § 4 Abs. 12 GemHVO-Doppik sind Investitionen oder Investitionsförderungsmaß-nahmen zu erläutern, deren Gesamtvolumen 75.000 EUR übersteigt. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 18.11.2009 und 01.12.2009 mit folgen-den Einschränkungen erteilt:Der in § 2 der Haushaltssatzung 2009 des städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ festgesetzte Höchstbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen wird vollständig in Höhe von 218.900 EUR genehmigt. Der in § 3 der Haushalts-satzung des städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird teilweise mit einem Betrag von 1.000.000 EUR genehmigt.

Neubrandenburg, 07.12.2009 Dr. Paul Krüger Oberbürgermeister

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 18.11.2009 und 01.12.2009 durch das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern erteilt.Die Haushaltssatzung liegt in den folgenden 7 Werktagen mit ihren Anlagen zur Ein-sichtnahme im Rathaus, Zimmer 402 öffentlich aus.

Neubrandenburg, den 07.12.2009 Dr. Paul Krüger Oberbürgermeister

Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Neubrandenburg/ Datzeberg für das Haushaltsjahr 2009Aufgrund des § 64 Abs. 2 und 4 i. V. mit den §§ 45, 46 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 29.01.2009 und mit Genehmigung des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird

1. im Ergebnishaushalta) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.960.940 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 2.041.940 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -81.000 EUR

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR

c) das Jahresergebnis auf -81.000 EUR

2. im Finanzhaushalta) die ordentlichen Einzahlungen auf 1.960.940 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 2.041.940 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -81.000 EUR

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.065.990 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.960.940 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 105.050 EUR

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 24.050 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

auf -24.050 EUR

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf - EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf - EUR

§ 4 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug - EURDer voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt - EURund zum 31.12. des Haushaltsjahres . EUR

§ 5 Wertgrenze

Nach § 4 Abs. 12 GemHVO-Doppik sind Investitionen oder Investitionsförderungs-maßnahmen zu erläutern, deren Gesamtvolumen 75.000 EUR übersteigt.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Neubrandenburg, 07.12.2009 Dr. Paul Krüger Oberbürgermeister Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung liegt in den folgenden 7 Werktagen mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 402 öffentlich aus.

Neubrandenburg, den 07.12.2009 Dr. Paul Krüger Oberbürgermeister

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Stadtanzeiger, Amtsblatt der Stadt Neubrandenburg, Nr. 13 – 30. Dezember 2009 Seite 9

Öffentliche BekanntmachungenHaushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Neubrandenburg/ Urban für das Haushaltsjahr 2009Aufgrund des § 64 Abs. 2 und 4 i. V. mit den §§ 45, 46 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 29.01.2009 und mit Genehmigung des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird

1. im Ergebnishaushalta) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 79.250 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 79.250 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR

c) das Jahresergebnis auf 0 EUR

2. im Finanzhaushalta) die ordentlichen Einzahlungen auf 79.250 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 79.250 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 49.250 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 49.250 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 EUR

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf - EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf - EUR

§ 4 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug - EURDer voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt - EURund zum 31.12. des Haushaltsjahres . EUR

§ 5 Wertgrenze

Nach § 4 Abs. 12 GemHVO-Doppik sind Investitionen oder Investitionsförderungs-maßnahmen zu erläutern, deren Gesamtvolumen 75.000 EUR übersteigt.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Neubrandenburg, 07.12.2009 Dr. Paul Krüger Oberbürgermeister

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung nach Ablauf des Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung liegt in den folgenden 7 Werktagen mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 402 öffentlich aus.

Neubrandenburg, den 07.12.2009 Dr. Paul Krüger Oberbürgermeister

Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Neubrandenburg/ Wolgaster Straße für das Haushaltsjahr 2009Aufgrund des § 64 Abs. 2 und 4 i. V. mit den §§ 45, 46 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 29.01.2009 und mit Genehmigung des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird

1. im Ergebnishaushalta) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 292.090 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 360.020 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -67.930 EUR

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR

c) das Jahresergebnis auf 0 EUR

2. im Finanzhaushalta) die ordentlichen Einzahlungen auf 292.090 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 360.020 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -67.930 EUR

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 180.390 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.497.000 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -1.316.610 EUR

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.384.540 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.384.540 EUR

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungenwird festgesetzt auf - EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf - EUR

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit (Einzelkreditgenehmigung vom 03.07.2001 liegt vor) wird festgesetzt auf 3.067.751,29 EUR

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug - EURDer voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt - EURund zum 31.12. des Haushaltsjahres . EUR

§ 6 Wertgrenze

Nach § 4 Abs. 12 GemHVO-Doppik sind Investitionen oder Investitionsförderungsmaß-nahmen zu erläutern, deren Gesamtvolumen 75.000 EUR übersteigt.

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 18.11.2009 erteilt.

Neubrandenburg, 07.12.2009 Dr. Paul Krüger Oberbürgermeister

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahren- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wur-den am 18.11.2009 durch das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern erteilt.

Die Haushaltssatzung liegt in den folgenden 7 Werktagen mit ihren Anlagen zur Ein-sichtnahme im Rathaus, Zimmer 402 öffentlich aus.

Neubrandenburg, den 07.12.2009 Dr. Paul Krüger Oberbürgermeister

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Seite 10 Stadtanzeiger, Amtsblatt der Stadt Neubrandenburg, Nr. 13 – 30. Dezember 2009

Öffentliche BekanntmachungenHaushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Neubrandenburg/ Soziale Stadt für das Haushaltsjahr 2009Aufgrund des § 64 Abs. 2 und 4 i. V. mit den §§ 45, 46 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 29.01.2009 und mit Genehmigung des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird

1. im Ergebnishaushalta) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.676.941 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 1.676.941 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR

c) das Jahresergebnis auf 0 EUR

2. im Finanzhaushalta) die ordentlichen Einzahlungen auf 1.676.941 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 1.676.941 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.292.196 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.524.655 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -232.459 EUR

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 232.459 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf 232.459 EUR

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf - EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf - EUR

§ 4 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug - EURDer voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt - EURund zum 31.12. des Haushaltsjahres . EUR

§ 5 Wertgrenze

Nach § 4 Abs. 12 GemHVO-Doppik sind Investitionen oder Investitionsförderungs-maßnahmen zu erläutern, deren Gesamtvolumen 75.000 EUR übersteigt.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Neubrandenburg, 07.12.2009 Dr. Paul Krüger Oberbürgermeister Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung liegt in den folgenden 7 Werktagen mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 402 öffentlich aus.

Neubrandenburg, den 07.12.2009 Dr. Paul Krüger Oberbürgermeister

Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Neubrandenburg/ Reitbahnweg für das Haushaltsjahr 2009Aufgrund des § 64 Abs. 2 und 4 i. V. mit den §§ 45, 46 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 29.01.2009 und 28.05.2009 und mit Genehmigung des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird

1. im Ergebnishaushalta) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 0 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 29.000 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -29.000 EUR

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR

c) das Jahresergebnis auf -29.000 EUR

2. im Finanzhaushalta) die ordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 29.000 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -29.000 EUR

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 844.500 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 814.500 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 30.000 EUR

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.000 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -1.000 EUR

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 47.200 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf - EUR

§ 4 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug - EURDer voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt - EURund zum 31.12. des Haushaltsjahres . EUR

§ 5 Wertgrenze

Nach § 4 Abs. 12 GemHVO-Doppik sind Investitionen oder Investitionsförderungs-maßnahmen zu erläutern, deren Gesamtvolumen 75.000 EUR übersteigt.

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 18.11.2009 erteilt.

Neubrandenburg, 07.12.2009 Dr. Paul Krüger Oberbürgermeister

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffent-lich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 18.11.2009 durch das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpom-mern erteilt.

Die Haushaltssatzung liegt in den folgenden 7 Werktagen mit ihren Anlagen zur Ein-sichtnahme im Rathaus, Zimmer 402 öffentlich aus.

Neubrandenburg, den 07.12.2009 Dr. Paul Krüger Oberbürgermeister

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Stadtanzeiger, Amtsblatt der Stadt Neubrandenburg, Nr. 13 – 30. Dezember 2009 Seite 11

Öffentliche BekanntmachungenHaushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Neubrandenburg/ Nordstadt für das Haushaltsjahr 2009

Aufgrund des § 64 Abs. 2 und 4 i. V. mit den §§ 45, 46 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 29.01.2009 und mit Genehmigung des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird

1. im Ergebnishaushalta) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 190.279 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 160.279 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 30.000 EUR

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR

c) das Jahresergebnis auf 30.000 EUR

2. im Finanzhaushalta) die ordentlichen Einzahlungen auf 190.279 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 160.279 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 30.000 EUR

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 30.000 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 60.000 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -30.000 EUR

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf - EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf - EUR

§ 4 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug - EURDer voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt - EURund zum 31.12. des Haushaltsjahres . EUR

§ 5 Wertgrenze

Nach § 4 Abs. 12 GemHVO-Doppik sind Investitionen oder Investitionsförderungs-maßnahmen zu erläutern, deren Gesamtvolumen 75.000 EUR übersteigt.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Neubrandenburg, 07.12.2009 Dr. Paul Krüger Oberbürgermeister

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlicher Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung liegt in den folgenden 7 Werktagen mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 402 öffentlich aus.

Neubrandenburg, den 07.12.2009 Dr. Paul Krüger Oberbürgermeister

Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Neubrandenburg/ Oststadt für das Haushaltsjahr 2009Aufgrund des § 64 Abs. 2 und 4 i. V. mit den §§ 45, 46 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 29.01.2009 und mit Genehmigung des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und FinanzhaushaltDer Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird1. im Ergebnishaushalta) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.104.259 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 1.057.361 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 46.898 EURb) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EURc) das Jahresergebnis auf 46.898 EUR2. im Finanzhaushalta) die ordentlichen Einzahlungen auf 1.104.259 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 1.057.361 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 46.898 EURb) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EURc) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.031.368 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.031.368 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 EURd) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 46.898 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -46.898 EURfestgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und InvestitionsförderungsmaßnahmenDer Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf - EUR

§ 3 VerpflichtungsermächtigungenDer Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf - EUR

§ 4 EigenkapitalDer Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug - EURDer voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt - EURund zum 31.12. des Haushaltsjahres . EUR

§ 5 WertgrenzeNach § 4 Abs. 12 GemHVO-Doppik sind Investitionen oder Investitionsförderungs-maßnahmen zu erläutern, deren Gesamtvolumen 75.000 EUR übersteigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Neubrandenburg, 07.12.2009 Dr. Paul Krüger Oberbürgermeister

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung liegt in den folgenden 7 Werktagen mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 402 öffentlich aus.

Neubrandenburg, den 07.12.2009 Dr. Paul Krüger Oberbürgermeister

6. Sitzung des Hauptausschusses der Stadtvertretung Neubrandenburg Am 26. November 2009 fand die 6. Sitzung des Hauptausschusses der Stadtvertretung Neubrandenburg statt. Folgender Beschluss wurde gefasst:

Nichtöffentlicher TeilBeschluss Nr. GegenstandHA 6/06/09 Höhergruppierung einer Beschäftigten

Dr. Paul Krüger, Oberbürgermeister

Page 12: Neujahrsgruß des Oberbürgermeisters 20. Bürgerempfang der ...

Seite 12 Stadtanzeiger, Amtsblatt der Stadt Neubrandenburg, Nr. 13 – 30. Dezember 2009

Öffentliche BekanntmachungenNeubrandenburger Krematoriumsgesellschaft mbH John-Schehr-Straße 1 17033 Neubrandenburg

Jahresabschluss zum 31.12.2008Die Gesellschaft hat– die Bilanz– den Anhang– die Gewinn- und Verlustrechnung– den Lagebericht– den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers– Gesellschafterbeschluss über Feststellung/Gewinnverwendung

beim elektronischen Bundesanzeiger unter der Nummer HRB-2392 eingereicht.

Die WIKOM Aktiengesellschaft – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat nach ihrem ab-schließenden Ergebnis ihrer Prüfung den folgenden uneingeschränkten Bestätigungs-vermerk erteilt:

„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Neu-brandenburger Krematoriumsgesellschaft mbH, Neubrandenburg, für das Geschäfts-jahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008 geprüft. Gemäß § 11 des Gesellschaftsver-trages i. V. mit § 15 KPG M-V wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 15 KPG M-V un-ter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prü-fung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicher-heit erkannt werden und mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäfts-tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wer-den die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht über-wiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahres-abschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergän-zenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zu-treffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben nach unserer Beurteilung zu wesentlichen Be-anstandungen keinen Anlass.“

In der Gesellschafterversammlung der Neubrandenburger Krematoriumsgesellschaft mbH vom 18.09.2009 wurde einstimmig beschlossen was folgt:

1. Der Jahresabschluss wird zum 31.12.2008 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.906.136,94 Euro festgestellt.

2. Der Jahresüberschuss wird zum 31.12.2008 i. H. v. 0,00 Euro festgestellt.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gesellschaft sind im Zeitraum vom 04.01. bis 18.01.2010 in den Geschäftsräumen der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH, John-Schehr-Straße 1, 17033 Neubrandenburg einzusehen.

Neubrandenburg, 18.09.2009

Die Geschäftsführung

Neubrandenburger Verkehrsbetriebe GmbH Warliner Straße 617034 Neubrandenburg Jahresabschluss zum 31.12.2008Die Gesellschaft hat– die Bilanz– den Anhang– die Gewinn- und Verlustrechnung– den Lagebericht– den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers– Gesellschafterbeschluss über Feststellung/Gewinnverwendung beim elektronischen Bundesanzeiger unter der Nummer HRB-1802 eingereicht.

Die WIKOM Aktiengesellschaft – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat nach ihrem ab-schließenden Ergebnis ihrer Prüfung den folgenden uneingeschränkten Bestätigungs-vermerk erteilt:

„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Neu-brandenburger Verkehrsbetriebe GmbH, Neubrandenburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der Verant-wortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresab-schluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs-mäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-führung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäfts-tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wer-den die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht über-wiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahres-abschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grund-sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebe-richt steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."

In der Gesellschafterversammlung der Neubrandenburger Verkehrsbetriebe GmbH vom 18.09.2009 wurde einstimmig beschlossen was folgt:

1. Der Jahresabschluss wird zum 31.12.2008 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 7.954.608,78 Euro festgestellt.

2. Der Jahresüberschuss wird zum 31.12.2008 i. H. v. 0,00 Euro festgestellt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gesellschaft sind im Zeitraum vom 04.01. bis 18.01.2010 in den Geschäftsräumen der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH, John-Schehr-Straße 1, 17033 Neubrandenburg einzusehen.

Neubrandenburg, 18.09.2009

Die Geschäftsführung