Newsletter International Nr. 11 2017 der IHKs Darmstadt ... · PDF fileMain,...

13
Redaktion: IHK Offenbach am Main, Brigitte Lampa, Tel. 069 8207-255, Fax 8207-259, E-Mail [email protected], Internet Newsletter International Nr. 11 (2017) Gemeinsamer Rundschreibendienst der Industrie- und Handelskammern Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern und Offenbach am Main IHK Darmstadt Rhein-Main-Neckar Rheinstraße 89 64295 Darmstadt Ansprechpartner: Axel Scheer Tel. 06151 871-252 Fax 06151 871-100252 E-Mail [email protected], Internet IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern Am Pedro-Jung-Park 14 63450 Hanau Ansprechpartner: Andreas Kunz Tel. 06181 9290-8510 Fax 06181 9290-8290 E-Mail [email protected], Internet IHK Offenbach am Main Frankfurter Straße 90 63067 Offenbach am Main Ansprechpartner: Brigitte Lampa Tel. 069 8207-255 Fax 069 8207-259 E-Mail [email protected], Internet IHK Frankfurt am Main Börsenplatz 4 60313 Frankfurt am Main Ansprechpartner: Eva-Maria Stolte Tel. 069 2197-1434 Fax 069 2197-1541 E-Mail [email protected], Internet Newsletter Angebot Wussten Sie, dass die IHKs Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern und Offen- bach am Main auch andere, interessante Newsletter für Sie im Angebot haben? Schauen Sie rein: Darmstadt Frankfurt am Main Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern Offenbach am Main iXPOS Export-Community Weltweit finden und gefunden werden. Suchen Sie Geschäftskontakte im Ausland? Finden Sie Geschäftskontaktwünsche deutscher und ausländischer Unternehmen. DEinternational - der Dienstleistungsbereich der AHKs: Weltweit bestens vernetzt. Informieren Sie sich über die Grundzüge und Inhalte des Dienstleistungsbereichs der deutschen AHKs. der deutschen AHKs. Germany Trade & Invest ist die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing. Sie erhalten aktuelle Marktanalysen, Wirtschaftsda- ten, Zoll- und Rechtsinformationen aus über 125 Ländern.

Transcript of Newsletter International Nr. 11 2017 der IHKs Darmstadt ... · PDF fileMain,...

Redaktion: IHK Offenbach am Main, Brigitte Lampa, Tel. 069 8207-255, Fax 8207-259, E-Mail [email protected], Internet

Newsletter International Nr. 11 (2017) Gemeinsamer Rundschreibendienst der Industrie- und Handelskammern

Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern und Offenbach am Main

IHK Darmstadt Rhein-Main-Neckar

Rheinstraße 89 64295 Darmstadt Ansprechpartner: Axel Scheer Tel. 06151 871-252 Fax 06151 871-100252 E-Mail [email protected], Internet

IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern

Am Pedro-Jung-Park 14 63450 Hanau Ansprechpartner: Andreas Kunz Tel. 06181 9290-8510 Fax 06181 9290-8290 E-Mail [email protected], Internet

IHK Offenbach am Main

Frankfurter Straße 90 63067 Offenbach am Main Ansprechpartner: Brigitte Lampa Tel. 069 8207-255 Fax 069 8207-259 E-Mail [email protected], Internet

IHK Frankfurt am Main

Börsenplatz 4 60313 Frankfurt am Main Ansprechpartner: Eva-Maria Stolte Tel. 069 2197-1434 Fax 069 2197-1541 E-Mail [email protected], Internet

Newsletter Angebot Wussten Sie, dass die IHKs Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern und Offen-bach am Main auch andere, interessante Newsletter für Sie im Angebot haben? Schauen Sie rein: Darmstadt

Frankfurt am Main

Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern

Offenbach am Main

iXPOS Export-Community Weltweit finden und gefunden werden. Suchen Sie Geschäftskontakte im Ausland? Finden Sie Geschäftskontaktwünsche deutscher und ausländischer Unternehmen.

DEinternational - der Dienstleistungsbereich der AHKs: Weltweit bestens vernetzt. Informieren Sie sich über die Grundzüge und Inhalte des Dienstleistungsbereichs der deutschen AHKs. der deutschen AHKs.

Germany Trade & Invest ist die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing. Sie erhalten aktuelle Marktanalysen, Wirtschaftsda-ten, Zoll- und Rechtsinformationen aus über 125 Ländern.

Seite 2 von 13

Inhaltsverzeichnis:

Allgemeines Seite

Warennummern für Sortimente sowie Teile und Zubehör neu geregelt (Änderung § 30 AHStatDV) ......3

Kombinierte Nomenklatur 2018 veröffentlicht ..........................................................................................3

EG-Dual-use-Verordnung: Aktualisierung der Anhänge ..........................................................................3

Interaktive Sanktionslandkarte der EU als Hilfestellung für exportierende Unternehmen .......................4

Autonome Zollaussetzungen/Zollkontingente: Neuanträge und Änderungsanträge zum 01.07.2018; EU-weit .....................................................................................................................................................4

Relaunch des EU Export Helpdesk ..........................................................................................................5

Länder

Ägypten – Ausfuhrzölle auf bestimmte Waren und Abfälle aus Kupfer und Aluminium weiter erhöht ...5

Baltikum – Wirtschaftsprofil Baltische Staaten 2017 erschienen ............................................................5

VR China – Warnung vor Betrugsfällen im China-Geschäft ....................................................................5

EU/Kanada – Abweichungen von CETA-Ursprungsregelungen für bestimmte Produkte .......................6

EU – Online-Konsultation zur Funktionsfähigkeit der Lebensmittelversorgungskette .............................6

EU – Embargomaßnahmen ......................................................................................................................6

EU – Antidumpingmaßnahmen ................................................................................................................7

Indien – Endgültiger Antidumpingzoll für bestimmte Stahlerzeugnisse ..................................................7

Katar – Einführung des Carnet ATA ........................................................................................................7

Kenia – Erfolgreiches Kunststofftüten-Verbot ..........................................................................................8

Russland – Lebensmittelsanktionen erweitert .........................................................................................8

Serbien – Einfuhr von Funk- und Telekommunikationsgeräten erleichtert .............................................8

Serbien – Aktualisierte Liste genehmigungspflichtiger Waren ................................................................9

Simbabwe – Import von Obst und Gemüse verboten .............................................................................9

Türkei – Export Registry Form für Solarpaneele .....................................................................................9

Tunesien – Neue Regelung bei der Einfuhr ............................................................................................9

Messen und Veranstaltungen

Termine International – Datenbank der hessischen IHKs ..................................................................... 10

Markterschließungsprogramm des BMWi ............................................................................................. 10

Sprechtag Vietnam am 14. November 2017 in Darmstadt .................................................................... 11

Webinar: Personalrecruitment in Australien am 15. November 2017 ................................................... 11

Vertriebspartnertag Österreich-Ungarn-Litauen am 16. November 2017 in Offenbach........................ 11

Publikationen

Die Exportfinanzierung .......................................................................................................................... 11

Hintergrund

Europa braucht uns ............................................................................................................................... 12

Auslandshandelskammern (AHK)

AHK im Fokus: Italien ............................................................................................................................ 12

Enterprise Europe Network (EEN)

Geschäftspartner im Ausland gesucht? ................................................................................................ 12

Impressum ................................................................................................................................................. 13

Seite 3 von 13

Allgemeines

Warennummern für Sortimente sowie Teile und Zubehör neu ge-regelt (Änderung § 30 AHStatDV)

Die Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV) wur-de mit Wirkung vom 18.08.2017 geändert. Gegenstand der Änderung waren die §§ 30 und 30a AHStatDV.

In § 30 Abs. 1 Nr. 6 AHStatDV wird detailliert dargelegt, unter welchen Voraussetzungen und bis zu welcher Wertgrenze aus statistischer Sicht Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate, Geräte, Beförde-rungsmittel und Instrumente der Kapitel 84 bis 90 des Warenverzeich-nisses für die Außenhandelsstatistik vereinfacht angemeldet werden können.

Der neu eingefügte § 30 Abs. 5 AHStatDV legt die Kriterien fest, unter denen das Statistische Bundesamt die Verwendung einer Sammelwa-rennummer des Kapitels 99 des Warenverzeichnisses für die Außen-handelsstatistik genehmigen kann. Die Änderungen machen eine Nut-zung der Sammelnummer für geringwertige Waren unattraktiv bis un-möglich. Bestehende Genehmigungen laufen in der Regel zum Jah-resende aus.

§ 30 Abs. 6 AHStatDV regelt das Antrags- und Genehmigungsverfah-ren beim Statistischen Bundesamt zur Verwendung einer zulassungs-pflichtigen Sammelwarennummer.

Es ist zu beachten, dass die Erleichterungen nicht für Waren gelten, für die aufgrund der Vorschriften des Zollrechts und anderer Rechtsvor-schriften eine detaillierte Einreihung der einzelnen Waren in die Kom-binierte Nomenklatur erforderlich ist. Die Zollstelle kann vom Anmelder im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung eine detaillierte Zollanmeldung verlangen. (Quelle: Zoll)

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Kombinierte Nomenklatur 2018 veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat die neueste Version der Kombinier-ten Nomenklatur (KN), die ab dem 01.01.2018 gilt, veröffentlicht.

Die Kombinierte Nomenklatur ist Grundlage für die Warenerklärung (a) bei der Ein- bzw. Ausfuhr oder (b) für inner-EU statistische Zwecke. Die Einordnung der Waren bestimmt den anwendbaren Zollsatz und die Art und Weise der statistischen Behandlung. Die KN ist daher ein grundlegendes Arbeitsinstrument sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten.

Die Kombinierte Nomenklatur findet ihre Rechtsgrundlage in der Rats-verordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die zollrechtliche und statis-tische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif. Sie wird jährlich aktualisiert und als Durchführungsverordnung der Kommission im EU-Amtsblatt (Serie L) veröffentlicht. Die neueste Version wurde als Kom-missionsverordnung (EU) 2017/1925 im » EU-Amtsblatt L 282 vom 31.10.2017 veröffentlicht. Sie gilt ab dem 01.01.2018. (Quelle: DIHK)

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

EG-Dual-use-Verordnung: Aktua-lisierung der Anhänge

Die EU-Kommission hat am 26.09.2017 eine Aktualisierung der An-hänge der EG-Dual-use-Verordnung (EG Nr. 428/2009) beschlossen. Das Inkrafttreten der Änderungen im Zuge einer Verordnung ist für Ende November 2017 zu erwarten.

Die Europäische Kommission formuliert mit einer Delegierten Verord-nung u. a. den Anhang I der EG-Dual-use-Verordnung neu. Dieser Anhang bestimmt eine innerhalb der EU einheitliche “Dual-use-Güterliste“. Für erfasste Güter besteht bei Exporten aus dem Unions-gebiet eine Genehmigungspflicht.

Seite 4 von 13

Die beschlossenen Änderungen könnten noch im November 2017 in Kraft treten. Die Aktualisierung der Anhänge folgt aus internationalen Vereinbarungen der Exportkontrollregime (Anhang I) und dem Ziel der sprachlichen Umgestaltung zu einigen Listennummern.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt auf seiner Website einen » vorläufigen unverbindlichen Änderungsüber-blick zur Verfügung. Dazu dient eine Tabelle der sich ändernden Lis-tennummern. Auch eine deutsche sowie eine englische Vorab-Sprachfassung der Aktualisierung sind dort verlinkt. (Quelle: DIHK)

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Interaktive Sanktionslandkarte der EU als Hilfestellung für expor-tierende Unternehmen

Den Überblick über geltende Sanktionsmaßnahmen zu behalten kann für Firmen eine Herausforderung darstellen. Denn zahlreiche Staaten unterliegen restriktiven Maßnahmen in unterschiedlicher Form. Hierzu zählen beispielsweise Waffenembargos, Lieferbeschränkungen, Rei-seeinschränkungen für Personen oder das Einfrieden von Finanzmit-teln.

Um exportorientierten Unternehmen den Überblick zu erleichtern, gibt es nun eine » Sanktionslandkarte der Europäischen Union. Die Inter-netseite bietet eine übersichtliche grafische Darstellung der von Sank-tionen betroffenen Länder sowie eine Auflistung aller Maßnahmen, betroffener Güter, Firmen und Personen. Zudem sind die entsprechen-den Rechtsakte der Europäischen Union verlinkt. Sanktionen werden in Form von EU-Verordnungen umgesetzt, die EU-weit Gültigkeit ha-ben. Viele dieser Verordnungen basieren wiederum auf Beschlüssen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, wie beispielsweise die Maßnahmen gegenüber Nordkorea, Syrien oder Libyen.

Das Projekt wurde von der estnischen EU-Ratspräsidentschaft ange-stoßen. Das Land hat zurzeit den EU-Ratsvorsitz inne. Es ist Vorreiter bei der Digitalisierung und gilt als Musterbeispiel für digitale Verwal-tung. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Autonome Zollaussetzun-gen/Zollkontingente: Neuanträge und Änderungsanträge zum 01.07.2018; EU-weit

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die » Übersicht der neu gestellten und geänderten Anträge auf autonome Zollaussetzungen/Zollkontingente EU-weit zum 01.07.2018 (engl. Ver-sion) übersandt. Bitte berücksichtigen Sie, dass das PDF-Dokument als solches „ohne Gewähr“ und zunächst als Entwurf mit Stand vom 19.10.2017 erachtet werden soll.

Eventuelle Änderungen sind vorbehalten. Es empfiehlt sich daher, sich regelmäßig über die Datenbank der » Generaldirektion TAXUD zu informieren:

Die Liste wird ebenso – im Rahmen der halbjährlichen Aktualisierung – auf der Internetseite des BMWi alsbald unter diesem Link veröffent-licht.

Das BMWi bittet um Unterrichtung eventuell betroffener Wirtschaftsbe-teiligter im Hinblick auf eine mögliche Produktion dieser Waren in Deutschland. Wirtschaftliche Einwände sind bitte, möglichst spät. 2-3 Tage vor dem Sitzungsbeginn der Arbeitsgruppe „Wirtschaftliche Tarif-fragen“ beim BMWi ([email protected]) einzureichen (Formu-lar anbei). Um für die aktuelle Verhandlungsrunde berücksichtigt wer-den zu können, müssen Einwände gegen Neuanträge bis spätestens zur zweiten Sitzung in Brüssel einer halbjährlichen Beratungsrunde (voraussichtlich 11. - 12.12.2017) mit den notwendigen Angaben bei der EU Kommission vorgebracht werden.

Einwände gegen bestehende Maßnahmen müssen bis spätestens zur

Seite 5 von 13

ersten Sitzung in Brüssel (13. - 14.11.2017) erhoben werden. Über die eingereichten Einwände gegen bestehende Maßnahmen wird das BMWi gesondert gegen Ende November informieren.

Weitere Erläuterungen zum Verfahren finden Sie auch auf der Inter-netseite des » BMWi. (Quelle: DIHK)

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Relaunch des EU Export Hel-pdesk

Die EU hat ihrem Export Helpdesk einen neuen Anstrich verliehen. Unter » www.tradehelpdesk.europa.eu können sich beispielsweise Unternehmen aus Entwicklungs- und Schwellenländern über die Ex-portbedingungen nach Europa informieren. Exporteure erhalten über die Datenbank Informationen über die Einfuhrbestimmungen der EU für jegliche Art von Produkt. Zudem finden Exporteure Informationen über Einfuhrzölle, Einfuhrverfahren sowie Kontakte zu den zuständigen Behörden im jeweiligen EU Mitgliedstaat. Schließlich besteht für Un-ternehmen die Möglichkeit, individuelle Anfragen zum Export ihrer Ware zu stellen. Darüber hinaus enthält die Datenbank Produktanfor-derungen wie Hygiene- und Pflanzenschutzvorschriften, technische Normen und Kennzeichnungsvorschriften für den EU-Markt. Die Anfor-derungen werden regelmäßig entsprechend den Änderungen der EU-Gesetzgebung aktualisiert und können nach Produktcode durchsucht werden.(Quelle: BGA)

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Länder

Ägypten – Ausfuhrzölle auf be-stimmte Waren und Abfälle aus Kupfer und Aluminium weiter erhöht

Das ägyptische Handelsministerium hat mit Dekret 1157/2017 die spe-zifischen Ausfuhrzölle auf bestimmte Erzeugnisse und Abfälle aus Kupfer sowie Abfälle aus Aluminium erneut erhöht.

Der spezifische Ausfuhrzoll für Waren und Abfälle aus Kupfer beträgt nun 20.000 statt 15.000 ägyptische Pfund je Tonne (ägypt£/t). Betrof-fen sind die Zolltarifnummern 7401 bis 7403 sowie 7419.91. Auf Abfäl-le und Schrott aus Aluminium der Zolltarifposition 7602 wird jetzt ein Ausfuhrzoll von 7.000 ägypt£/t erhoben. Die erhöhten Zölle gelten seit dem 31.08.2017. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Baltikum – Wirtschaftsprofil Balti-sche Staaten 2017 erschienen

Alles, was Unternehmer über die Standorte Estland, Lettland und Li-tauen wissen müssen, auf einen Blick: Das bietet das „Wirtschaftsprofil Baltische Staaten“, das die Deutsch-Baltische Handelskammer (AHK) neu aufgelegt hat. Die 36-seitige Publikation fasst die wichtigsten öko-nomischen Entwicklungen und Trends, die aktuellen Außenhandels-zahlen und Wachstumsbranchen zusammen. Das Wirtschaftsprofil erläutert wichtige Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Wirtschafts-strukturen und Geschäftskultur. Gegenüber der Erstauflage aus dem vergangenen Jahr sind Informationen zu den Startup-Märkten Estland, Lettland und Litauen ergänzt worden. (AHK)

Das Profil steht ab sofort auf der Website der Deutsch-Baltischen Han-delskammer zum Download zur Verfügung » www.ahk-balt.org/wirtschaftsprofil.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

VR China – Warnung vor Betrugs-fällen im China-Geschäft

Seit den letzten Jahren kommt es immer wieder zu Betrugsfällen - auch im China-Geschäft. Die IHK Köln hat zu diesem Thema auf ihrer Internetseite einige Informationen zusammengestellt. Weitere » Infor-mationen

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Seite 6 von 13

EU/Kanada – Abweichungen von CETA-Ursprungsregelungen für bestimmte Produkte

Seit dem 21.09.2017 ist das Freihandelsabkommen CETA zwischen der Europäischen Union und Kanada vorläufig in Kraft. Die geltenden Ursprungsbestimmungen sind in Anhang 5 des Protokolls über Ur-sprungsregeln festgelegt. Anhang 5-A sieht Abweichungen von den erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln im Rahmen von festgelegten Jahreskontingenten vor.

Mit der vorliegenden Durchführungsverordnung wird festgelegt, für welche Waren dies gilt. Dabei handelt es sich um bestimmte landwirt-schaftliche Erzeugnisse, Fische und Meeresfrüchte, Spinnstoffe und Kleidung sowie Fahrzeuge. Welche Waren genau betroffen sind, kann dem Anhang der Verordnung entnommen werden.

Die Kontingente werden gemäß den Artikeln 49 bis 54 der Durchfüh-rungsverordnung (EU) 2015/2447 verwaltet. Die Durchführungsverord-nung sieht zudem eine Erhöhung der Kontingentsmengen für das Folgejahr vor, wenn ein Ausschöpfungsgrad von 80 Prozent erreicht ist. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

EU – Online-Konsultation zur Funktionsfähigkeit der Lebens-mittelversorgungskette

Nach Auffassung der Kommission gibt es Hinweise dafür, dass in der Lebensmittelversorgungskette ein Ungleichgewicht zu Lasten der klei-neren Marktteilnehmer wie den Landwirten und kleineren Unternehmen herrscht. Diese vermeintlichen Schwächen in der Lebensmittelversor-gungskette will die Kommission nun er-mitteln, um prüfen zu können, ob Maßnahmen auf EU-Ebene und gegebenenfalls auch Markttranspa-renzregeln zu treffen sind, um unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Ernährungswirtschaft zu verringern oder zu regeln. Insbesondere geht es um Informationspflichten für Preise, aber auch über Witte-rungsverhältnisse, Erzeugung, Handel, Ver- und Gebrauch, Lagerbe-stände und Kosten für alle Marktteilnehmer in der Lebensmittelversor-gungskette. Die Konsultation läuft bis zum 17.11.2017. Weitere Infor-mationen unter Initiative zur Verbesserung der Lebensmittelversor-gungskette. (Quelle: Europäische Kommission)

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

EU – Embargomaßnahmen Demokratische Republik Korea

Verordnung (EU) 2017/1548 des Rates vom 14. September 2017 Verschärfung der restriktiven Maßnahmen

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1568 des Rates vom 15. Sep-tember 2017 Aktualisierung der Liste der von restriktiven Maßnahmen betroffenen Personen und Einrichtungen

Verordnung (EU) 2017/1836 des Rates vom 10. Oktober 2017 Verhängung neuer restriktiver Maßnahmen

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1897 des Rates vom 18.Oktober 2017 Aktualisierung Anhang XIV – Aufnahme weiterer Schiffe, die restriktiven Maßnahmen unterliegen

Mali

Verordnung (EU) 2017/1770 des Rates vom 28. September 2017 Reisebeschränkungen sowie das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressour-cen bestimmter Personen

Russische Föderation/Ukraine

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1549 des Rates vom 14. Sep-tember 2017 Aktualisierung der Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen

Verordnung (EU) 2017/1547 des Rates vom 14. September 2017 Aufnahme einer Ausnahmeregelungen für Zahlungen an bestimmte Seehandelshäfen Krim

Seite 7 von 13

Sudan

Durchführungsverordnung 2017/1942 des Rates vom 25. Oktober 2017 Aktualisierung Anhang I – Aktualisierung der Angaben einer Person

Syrien

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1751 des Rates vom 25. Sep-tember 2017 Aktualisierung der Liste der von restriktiven Maßnahmen betroffenen Personen und Einrichtungen

Terrorismusbekämpfung

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1773 der Kommission vom 28. September 2017 zur 278. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 Aktualisierung der Liste der von restriktiven Maßnahmen betroffenen Personen, Gruppen und Organisationen betreffend ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida-Organisationen

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1834 der Kommission vom 9. Oktober 2017 zur 279. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 Aktualisierung der Liste der von restriktiven Maßnahmen betroffenen Personen, Gruppen und Organisationen betreffend ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida-Organisationen

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

EU – Antidumpingmaßnahmen Antidumping – Nachreichen von Handelsrechnungen möglich Deutsche Praxis widerspricht EU-Recht

Antidumping - Bestimmte warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in Brasilien, Iran, Russland, Serbien und der Ukraine Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls; Beendigung des Ver-fahrens bezüglich Serbiens

Antidumping – Bestimmter nicht rostender Stahl mit Ursprung in Indien Bekanntmachung zum Urteil des Gerichts der Europäischen Union in der Rechtssache T-67/14 Viraj Profiles Limited/Rat; Teilweise Wieder-aufnahme des Verfahrens

Antisubvention – Reifen mit Ursprung in der VR China Einleitung eines Antisubventionsverfahrens

Antidumping – Elektrofahrräder mit Ursprung in der VR China Einleitung eines Antidumpingverfahrens

Antidumping - Geschirr und andere Artikel aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der VR China Änderung der Warendefinition, Erstattung möglich

Antidumping - Bügelbretter mit Ursprung in der VR China Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Indien – Endgültiger Antidum-pingzoll für bestimmte Stahler-zeugnisse

Die indische Zentralregierung hat durch Verordnung (Notification Customs 49/2017 (ADD)) vom 17.10.2017 endgültige Antidumpingzölle (ADD) für farbbeschichtete/vorlackierte Flacherzeugnisse aus legierten oder nichtlegiertem Stahl mit einer Dicke von weniger als 6 mm (ex HS-Codes 7210, 7212, 7225, 7226) mit Ursprung oder Herkunft China und EU verfügt. Der Antidumpingzollsatz beträgt einheitlich 822 USD/t. Die zusätzlich zum Importzoll erhobenen ADD gelten für einen Zeit-raum von fünf Jahren, gerechnet vom Datum der Verfügung der provi-sorischen ADD am 11.01.2017. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Katar – Einführung des Carnet ATA

Die Handelskammer Katars (Qatar Chamber) hat den offiziellen Beitritt zum World ATA Carnet Council (WATAC) für Dezember 2017 ange-kündigt. Das genaue Beitrittsdatum sowie mögliche Verwendungszwe-cke wurden noch nicht bekannt gegeben.

Seite 8 von 13

Das Carnet ATA ist ein Zollpassierscheinheft, mit dem Unternehmen Waren vorübergehend ausführen und anschließend wiedereinführen können, z. B. um sich an einer Auslandsmesse zu beteiligen. Die Be-freiung von Zöllen und anderen Abgaben wird durch eine internationale Bürgenkette gewährleistet. So muss das Unternehmen bei der Einfuhr im Zielland keine Zollabgaben oder Sicherheiten hinterlegen. In Katar übernimmt die Qatar Chamber die Funktion des bürgenden Verbands (ABS). (Quelle: Germany Trade & Invest)

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Kenia – Erfolgreiches Kunststoff-tüten-Verbot

Kenias Verbot von Polyethylen-Tüten greift und wird beachtet. Selbst am Flughafen wird kontrolliert. Wichtiger noch: Erstmals gibt es gute Hoffnung, dass das Momentum anhält und der Umweltschutz an Be-deutung gewinnen wird. Viele Verpackungshersteller wurden derweil auf kaltem Fuß erwischt, weil sie die Zeichen der Zeit ignoriert und angekündigte Verbote nicht ernst genommen hatten. Nun müssen sie schleunigst umrüsten - für deutsche Anbieter von Verpackungstechnik neue Absatzchancen. Lesen Sie » mehr (Quelle: Germany Trade & Invest)

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Russland – Lebensmittelsanktio-nen erweitert

Die russische Regierung hat die Liste der zu Einfuhr verbotenen Le-bensmittel, unter anderem mit Ursprung in der EU, um folgende Er-zeugnisse erweitert:

Warennummer Warenbezeichnung

0103 (mit Ausnahme von 0103.10.000.0)

Lebende Schweine (mit Ausnahme von reinrassi-gen Zuchttieren)

0206 (mit Ausnahme von 0206.10.100.0, 0206.22.000.1, 0206.29.100.0, 0206.30.000.1, 0206.30.000.3, 0206.41.000.1, 0206.49.000.1, 0206.80.100.0, 0206.90.100.0*)

Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rin-dern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren

0209 Schweinespeck ohne magere Teile, Schweinefett und Geflügelfett, weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert

1501 Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz) und Geflügelfett, ausgenommen solches der Posi-tion 0209 oder 1503

1502 Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausge-nommen solches der Position 1503

1503.00 Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleo-margarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet

*Mit Ausnahme von Waren, die zur Herstellung pharmazeutischer Er-zeugnisse bestimmt sind, bei Bestätigung der Bestimmung durch das Ministerium für Industrie und Handel der russischen Föderation

Die Lebensmittelsanktionen gelten bis einschließlich 31.12.18. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Serbien – Einfuhr von Funk- und Telekommunikationsgeräten er-leichtert

Bei der Einfuhr bestimmter Funk- und Telekommunikationsgeräte muss in Serbien kein Konformitätszertifikat mehr vorgelegt werden.

Grundlage ist die aktuelle Entscheidung der serbischen Regierung über die Bestimmung der Waren, für deren Einfuhr, Ausfuhr bezie-hungsweise Transit die Beschaffung bestimmter Genehmigungen vor-geschrieben ist. Anhang VI dieser Entscheidung führt alle genehmi-

Seite 9 von 13

gungspflichtigen Funk- und Telekommunikationsgeräte auf. Hier wur-den circa 40 Prozent der Zolltarifpositionen gestrichen. Darunter fallen unter anderem Monitore, Sets zur Durchführung von Videokonferen-zen, Kopiergeräte und Antennen. Für diese Produkte entfällt seit dem 20.10.2017 die Vorlage eines Konformitätsnachweises.

Die Änderungen in der genannten Entscheidung stehen im Einklang mit den Verpflichtungen, die aus dem Stabilisierungs- und Assoziie-rungsabkommen zwischen Serbien und der Europäischen Union resul-tieren. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Serbien – Aktualisierte Liste ge-nehmigungspflichtiger Waren

Die serbische Zollverwaltung hat eine neue » Liste der Waren veröf-fentlicht, für deren Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr eine Genehmigung vorzulegen ist. In der Tabelle werden die Art der Genehmigung, die zuständige Behörde sowie der Grund der Genehmigungspflicht ge-nannt. Unter den Waren befinden sich etwa Chemikalien, Medizinpro-dukte und bestimmte Fahrzeuge. (A.B.S.) (Quelle: Germany Trade & Invest)

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Simbabwe – Import von Obst und Gemüse verboten

Simbabwes Präsident hat die Einfuhr von Obst und Gemüse verboten. Landwirtschaftsminister Joseph Made sagte der Zeitung The Herald, Robert Mugabe habe den sofortigen Importstopp für Gartenbauproduk-te angeordnet. Die Einfuhr sei eine „Verschwendung“ der dringend benötigten Devisen. Das Geld, das bislang für die Einfuhr von Karotten und Trauben ausgegeben worden sei, werde nun zum Kauf von Dün-ger und Insektenschutzmittel verwendet.

Das südafrikanische Land steckt seit Jahren in einer schweren Wirt-schaftskrise. Schon 2009 führte die Regierung wegen der Hyperinflati-on den US-Dollar als offizielles Zahlungsmittel ein. Als das Geld zur Neige ging, wurde im vergangenen Jahr eine an den Dollar gekoppelte Anleihewährung ausgegeben – doch auch diese Noten werden knapp. Die Banken rationieren die Ausgabe bereits. (Quelle: NfA)

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Türkei – Export Registry Form für Solarpaneele

Das Formular Export Registry Form dient den türkischen Behörden zur Überwachung der Einfuhr bestimmter Waren und muss von den Unternehmen bei der dortigen Zollanmeldung vorgelegt werden. Ne-ben Textilien und anderen Waren sind auch Hersteller/Lieferanten von Solarpaneelen betroffen.

Die Bekanntmachung des türkischen Wirtschaftsministeriums sowie eine von der IHK Emden angefertigte unverbindliche Übersetzung erhalten Sie unter

Die Export Registry Form ist nach der Bescheinigung durch die IHK final vom türkischen Konsulat zu legalisieren.

• Bekanntmachung Nr. 2015/9 (deutsch - unverbindliche Übersetzung)

• Bekanntmachung Nr. 2015/9 (türkisch – Originalfassung

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Tunesien – Neue Regelung bei der Einfuhr

Seit 30.10.2017 muss der tunesischen Zolldirektion zur Einfuhr für folgende Produkte zusätzlich die Kopie des Ausfuhrbegleitdokumentes (ABD) den Begleitpapieren beigefügt werden (Details hierzu unter http://www.douane.gov.tn/index.php?id=3):

• Trocken- und Hülsenfrüchte

• Lebensmittelkonserven

• Kekse, Feine Backwaren, alle Sorten von Süßigkeiten und Säften

Seite 10 von 13

• Kosmetik- und Hygieneprodukte

• Haushaltsprodukte aus Kunststoff

• Tragefertige Bekleidung (Prêt-à-porter)

• Schuhe

• Modeschmuck

• Mobiltelefone und Zubehör

• Spielwaren

• Ersatzteile für Autos und Motorräder

• Kaffee

• Zucker

• Tee

• Reis.

Alternativ wird ebenfalls ein Screenshot der Ausfuhranmeldung aner-kannt. Beides muss von einem offiziellen Dolmetscher in Tunesien in die französische, englische oder arabische Sprache übersetzt werden. Die Auslandshandelskammer in Tunis hat eine » Übersetzerliste der Deutschen Botschaft zur Verfügung gestellt, der ab Seite 6 Kontaktda-ten vereidigter Übersetzer entnommen werden können.

Die AHK Tunis, die Deutsche Botschaft und die Europäische Kommis-sion stehen derzeit in Kontakt mit der tunesischen Zolldirektion um der Neuregelung entgegenzuwirken. So ist für den 09.11.2017 eine Exper-ten-Videokonferenz zwischen EU und den tunesischen Behörden an-gesetzt.

Darüber hinaus hat die tunesische Zentralbank kürzlich eine Anord-nung an die Geschäftsbanken in Tunesien geschickt hat, die strenge Beschränkungen für die Eröffnung von Akkreditiven für die Einfuhr von Verbrauchsgütern, die als „nicht vorrangig“ eingestuft werden, festlegt. Hierzu zählen laut einer Liste der tunesischen Zentralbank Produkte aus den Bereichen Lebensmittel, Haushaltsgeräte, Kosmetika, Textili-en usw.. Die vollständige Liste (auf Französisch) ist auf der Homepage der AHK Tunis zu finden. Die Geschäftsbanken sind nun nicht mehr befugt, ein Akkreditiv für diese Produkte zu eröffnen, es sei denn, der Importeur stellt zunächst Sicherheiten aus eigenen Mitteln für den ge-samten Wert der einzuführenden Ware bereit. (Quelle: AHK)

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Messen und Veranstaltungen

Termine International - Datenbank der hessischen IHKs

Die hessischen IHKs bieten Ihnen eine Vielzahl von Veranstaltungen, Schulungen, Wirtschaftstagen und Seminaren. Eine Übersicht aller landesweit angebotenen Veranstaltungen der IHKs in Hessen mit Außenwirtschaftsbezug finden Sie stets aktuell in unserer » Datenbank "Termine International". Hier können Sie sich bei Interesse auch direkt und online anmelden.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Markterschließungsprogramm des BMWi

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit seinem Programm „Maßnahmen zur Erschließung von Auslands-märkten für kleine und mittlere Unternehmen des produzierenden Ge-werbes und für Dienstleister“ (oder auch kurz: BMWi-Markterschließungsprogramm) deutsche Unternehmen bei ihrem au-ßenwirtschaftlichen Engagement zur Erschließung neuer Absatzmärk-te.

Das BMWi-Markterschließungsprogramm bietet verschiedene Module an: Informationsveranstaltung, Markterkundung, Geschäftsanbahnung, Einkäuferreise, Informationsreise und Pilotprojekte.

Seite 11 von 13

Weitere, detaillierte Informationen sowie eine Projektübersicht erhalten sie unter » http://www.ixpos.de.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Sprechtag Vietnam am 14. No-vember 2017 in Darmstadt

Vietnam ist eines der wachstumsstärksten Länder im ASEAN-Raum. 2016 hat das Land mit einem Wirtschaftswachstum von 6,2% abge-schlossen. Auch für die kommenden Jahre wird eine Expansion von jeweils etwa jährlich 6% erwartet. Im Zuge des Aufholprozesses der vergangenen Jahre bietet das Land viele Chancen. Vietnam positio-niert sich im Zentrum der Weltwirtschaft und ist in Verhandlungen von Freihandelsabkommen (FTAs) mit 58 Ländern. Besonders das ab 2018 in Kraft tretende FTA zwischen der EU und Vietnam bietet neue Möglichkeiten für deutsche Unternehmen. Die größer werdende Mittel-schicht und die wachsende Wirtschaft verleihen Vietnam als Absatz-markt stärkere Bedeutung.

Herrn Vu Tran Hiep von der AHK Vietnam berät am 14.11.2017 in Einzelgesprächen (Dauer 45 Minuten) zu den Möglichkeiten auf dem vietnamesischen Markt und gibt Ihnen wichtige Tipps für den Marktein-stieg oder Ausbau Ihrer Geschäftsaktivitäten in Vietnam. Weitere » Informationen und Anmeldung

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Webinar: Personalrecruitment in Australien am 15. November 2017

Die Gewinnung des richtigen Personals für Ihre Aktivitäten in Australi-en ist einer der Schlüssel zum geschäftlichen Erfolg auf dem Fünften Kontinent. Daneben gilt es, sich mit dem australischen im Arbeitsrecht, den lokalen Lohn- und Lohnnebenkosten sowie anderen Besonderhei-ten des australischen Bewerbermarkts vertraut zu machen.

Auf diese und weitere Themen gehen zwei Experten des Personalbe-raters Departer – The German Headhunter im Webinar „Personalre-cruitment in Australien“ am 15.11.2017, 9 Uhr MESZ, 19:00 Uhr AESTgezielt ein. Weitere » Informationen und Anmeldung

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Vertriebspartnertag Österreich-Ungarn-Litauen am 16. November 2017 in Offenbach

Sie sind auf der Suche nach innovativen und erfolgsversprechenden Produkten? Sie möchten Ihr Geschäft ausbauen mit neuen Importpro-dukten, die Sie hier in Deutschland vertreiben oder vertreten können? Entdecken Sie innerhalb kurzer Zeit interessante Geschäftsmöglichkei-ten, Produkte und Partner aus drei Ländern am „Vertriebspartnertag Österreich-Ungarn-Litauen“ am 16.11.2017 von 13:00 bis 16:00 Uhr in der IHK Offenbach am Main. Weitere » Informationen und Anmeldung

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Publikationen

Die Exportfinanzierung Bernstorff, Christoph Graf von, ISBN: 978-3-8462-0805-2, 268 Seiten, € 44,00 inkl. MwSt., Bestellung: Bundesanzeiger Verlag

Wer Waren liefert und Dienstleistungen erbringt, kann nur selten eine Vorausbezahlung seiner Lieferung oder Leistung fordern. Schnell kann es zu Überschreitungen der Zahlungsziele kommen, die zu ersten Liquidationsproblemen führen können. In den meisten Fällen wird ein Exporteur oder Dienstleister daher seine Exportgeschäfte mit Bankkre-dit vorfinanzieren.

Der Titel » "Die Exportfinanzierung" vermittelt Ihnen detailliert mit vie-len Übersichten und praxisgerecht, welche Möglichkeiten ein Exporteur hat, um stets „flüssig“ zu sein. Der Autor erläutert kurz- und langfristige Finanzierungs- und Kreditformen ebenso wie die Methoden des Forde-rungsverkaufs, mit denen sich ein Exporteur rasch Liquidität verschaf-fen kann. (Quelle: Bundesanzeiger Verlag)

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Seite 12 von 13

Hintergrund

Europa braucht uns Wenn wir die Zeiten Revue passieren lassen, dann fällt uns allen eines auf: wie man es dreht und wendet, wir haben unser ganzes bundesre-publikanisches Leben eigentlich immer daneben gestanden. Nicht Feuer und Flamme, sondern vielmehr das Gegenteil. Im besten Sinne könnte man sagen, wir haben das Geschehen interessiert verfolgt - am Rande stehend. Mir fallen eigentlich nur zwei Ereignisse ein, an denen wir Deutsche wirklich emotional Anteil genommen haben. Der Tag des Mauerfalls, immerhin schon fast 30 Jahre her und das deutsche Som-mermärchen in 2006, auch schon über 10 Jahre her. Alles andere haben wir mit der Gelassenheit des Unbeteiligten oder manchmal auch des moralisch Höherstehenden um uns herum geschehen lassen. Aber damit ist jetzt Schluss. Europa braucht uns. Eine Idee steht unter Be-schuss. Europa ist nicht nur reisen ohne Pass, Warenaustausch gren-zenlos oder Förderprogramme, deren Sinn sich auch nach mehrmali-gen Lesen der 500 Seiten nicht erschließen will. Europa ist die Idee vom friedlichen Zusammenleben der Völker nach Jahrhunderten krie-gerischer Auseinandersetzungen. Die Wahlen rund um Deutschland zeigen, dass das nicht mehr alle so sehen. Die Idee ist in Gefahr, Eu-ropa wird klein geredet (siehe Britannien), schlecht geredet (siehe Tschechien), reduziert auf die Rosinen (siehe Ungarn und Polen). Das dürfen Sie und ich so nicht durchgehen lassen. Setzen Sie sich dafür ein, Europa braucht uns. Danken werden es uns unsere Kinder. (AK)

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Auslandshandelskammern (AHK)

AHK im Fokus: Italien "Die italienische Wirtschaft kommt aktuell wieder richtig in Schwung": Jörg Buck, Geschäftsführer der Deutschen Auslandshandelskammer (AHK) Italien, sieht sein Gastland auf Erholungskurs. In der Oktober-Ausgabe von "AHK im Fokus" beschreibt er die Lage vor Ort. Standort » Italien

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Enterprise Europe Network (EEN)

Geschäftspartner im Ausland gesucht?

Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie bei der Such nach geeigneten Geschäftspartnern – sei es für den Vertrieb der Pro-dukte und Dienstleistungen im Ausland oder aber für Technologie-transfer und Forschung und Entwicklung. Finden Sie ausgewählte Kooperationsgesuche und Angebote aus der EU-weiten Geschäftsko-operationsdatenbank. Gerne suchen wir auch nach Ihren individuellen Kriterien. Zu den Profilen des Monats » November.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Seite 13 von 13

Impressum

Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main Frankfurter Straße 90 63067 Offenbach am Main Tel. 069 8207-0 Fax 069 8207-199 E-Mail: [email protected] Die IHK Offenbach am Main wird rechtsgeschäftlich und gerichtlich durch den Präsidenten und den Haupt-geschäftsführer vertreten. Für die Geschäfte der laufenden Verwaltung ist der Hauptgeschäftsführer alleine vertretungsbefugt.

Erweitertes Impressum

Verantwortlicher i.S.d. § 55 Absatz 2 RStV: Mirjam Schwan, E-Mail [email protected]

Möchten Sie diesen Newsletter künftig nicht mehr erhalten? Wenden Sie sich einfach an Brigitte Lampa, E-Mail [email protected] oder kontaktieren Sie uns unter der genannten Adresse.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis