Newsletter Michaela Engelmeier - Nr. 31 - Ausgabe 15-2015

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AKTUELLES AUS BERLIN UND OBERBERG Nr. 31 - Ausgabe 15-2015 Aktuelles aus Berlin und Oberberg MICHAELA ENGELMEIER MdB NEWSLETTER AUS DEM BUNDESTAG UND DEM WAHLKREIS 2. OKTOBER 2015 Immer mehr hilfesuchende Men- schen kommen auch nach Europa, insbesondere nach Deutschland, um hier Asyl zu beantragen. Die- ses Jahr erwarten wir 800.000 Schutzsuchende. Das stellt den Bund, die Länder und Kommunen und die gesamte Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die Po- litik muss Lösungen finden, wie Deutschland seiner humanitären Verantwortung trotzdem gerecht werden kann. Dafür bringt die Ko- alition nun ein umfassendes Ge- setzespaket auf den Weg. Der Koalitionsausschuss hat am 6. September beschlossen, dass der aktuellen Asyl- und Flüchtlingssi- tuation mit einer Reihe von Maß- nahmen kurzfristig begegnet wer- den soll. Auf dem so genannten Flüchtlingsgipfel im Bundeskanz- leramt am 24. September wurden diese von den Ministerpräsidentin- nen und Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesregierung bestätigt und konkretisiert. Die SPD hat dabei wichtige Ver- besserungen durchgesetzt, von de- nen alle Menschen in unserem Land profitieren: Der Bund wird den Ländern bis 2019 zusätzlich 2 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stel- len. Und die frei werdenden Mittel aus dem Betreuungsgeld fließen künftig in eine bessere Kinderbe- treuung, die allen Familien zu Gute kommt. Die Koalition hat dar- über hinaus auf Druck der SPD vereinbart, den öffentlichen Nah- verkehr zu stärken. Die sogenann- ten Regionalisierungsmittel wer- den auf 8 Milliarden Euro jährlich und künftig um 1,8 Prozent pro Jahr erhöht. Das mit der Union vereinbarte Asylpaket enthält unter anderen folgenden wichtigen Maßnahmen: • Von 2016 an erhalten die Länder für die Dauer des Asylverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine monatliche Pau- schale von 670 Euro pro Flücht- ling. Hinzu kommen 670 Euro für einen weiteren Monat im Fall der Ablehnung. Damit löst der Bund sein Versprechen ein, sich von 2016 an strukturell und dynamisch an den Kosten für Flüchtlinge zu beteiligen. • Für dieses Jahr wird der Bund seine Soforthilfe nochmals auf ins- gesamt 2 Milliarden Euro verdop- peln. • Der Bund greift Ländern und Kommunen zusätzlich unter die Arme, indem er einen finanziellen Beitrag von 350 Millionen Euro zu den Kosten für unbegleitete min- derjährige Ausländer leistet. Koalition bringt Asylgesetzpaket in den Bundestag ein Asylverfahren beschleunigen, Länder und Kommunen entlasten

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Aktueller Newsletter der SPD-Bundestagsabgeordneten Michaela Engelmeier Nr. 31 - Ausgabe 15-2015 vom 02.10.2015

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AKTUELLES AUS BERLIN UND OBERBERG Nr. 31 - Ausgabe 15-2015

Aktuelles aus Berlin und

Oberberg

MICHAELA ENGELMEIER MdB

NEWSLETTER AUS DEM BUNDESTAG UND DEM WAHLKREIS 2. OKTOBER 2015

Immer mehr hilfesuchende Men-schen kommen auch nach Europa, insbesondere nach Deutschland, um hier Asyl zu beantragen. Die-ses Jahr erwarten wir 800.000 Schutzsuchende. Das stellt den Bund, die Länder und Kommunen und die gesamte Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die Po-litik muss Lösungen finden, wie Deutschland seiner humanitären Verantwortung trotzdem gerecht werden kann. Dafür bringt die Ko-alition nun ein umfassendes Ge-setzespaket auf den Weg.

Der Koalitionsausschuss hat am 6. September beschlossen, dass der

aktuellen Asyl- und Flüchtlingssi-tuation mit einer Reihe von Maß-nahmen kurzfristig begegnet wer-den soll. Auf dem so genannten Flüchtlingsgipfel im Bundeskanz-leramt am 24. September wurden diese von den Ministerpräsidentin-nen und Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesregierung bestätigt und konkretisiert.

Die SPD hat dabei wichtige Ver-besserungen durchgesetzt, von de-nen alle Menschen in unserem Land profitieren: Der Bund wird den Ländern bis 2019 zusätzlich 2 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stel-len. Und die frei werdenden Mittel

aus dem Betreuungsgeld fließen künftig in eine bessere Kinderbe-treuung, die allen Familien zu Gute kommt. Die Koalition hat dar-über hinaus auf Druck der SPD vereinbart, den öffentlichen Nah-verkehr zu stärken. Die sogenann-ten Regionalisierungsmittel wer-den auf 8 Milliarden Euro jährlich und künftig um 1,8 Prozent pro Jahr erhöht.

Das mit der Union vereinbarte Asylpaket enthält unter anderen folgenden wichtigen Maßnahmen:

• Von 2016 an erhalten die Länder für die Dauer des Asylverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine monatliche Pau-schale von 670 Euro pro Flücht-ling. Hinzu kommen 670 Euro für einen weiteren Monat im Fall der Ablehnung. Damit löst der Bund sein Versprechen ein, sich von 2016 an strukturell und dynamisch an den Kosten für Flüchtlinge zu beteiligen.

• Für dieses Jahr wird der Bund seine Soforthilfe nochmals auf ins-gesamt 2 Milliarden Euro verdop-peln.

• Der Bund greift Ländern und Kommunen zusätzlich unter die Arme, indem er einen finanziellen Beitrag von 350 Millionen Euro zu den Kosten für unbegleitete min-derjährige Ausländer leistet.

Koalition bringt Asylgesetzpaket in den Bundestag ein Asylverfahren beschleunigen, Länder und Kommunen entlasten

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• Darüber hinaus können die Län-der eine elektronische Gesund-heitskarte für Flüchtlinge einfüh-ren. Die Kosten hierfür werden von der öffentlichen Hand getragen, ge-hen also nicht zu Lasten der Versi-cherten und der gesetzlichen Kran-kenkassen.

Diese und weitere Maßnahmen sind unter Federführung des Bun-desinnenministeriums in zwei Ge-setzentwürfen zusammengefasst: Sie heißen „Entwurf eines Asylver-fahrensbeschleunigungsgesetzes“ und „Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbe-werbern“.

Für diese Gesetze muss der Bun-destag einen Nachtragshaushalt ge-nehmigen. Darum hat die Regie-rung zudem einen „Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung ei-nes zweiten Nachtrages zum Bun-deshaushaltsplan für das Haus-haltsjahr 2015“ erstellt. Alle drei Gesetzes wurden von der Koalition am Donnerstagmorgen ins Parla-ment eingebracht und in 1. Lesung beraten.

Im Plenum versicherte die Erste Parlamentarische Geschäftsführe-rin der SPD-Fraktion Christine Lambrecht, dass es zu keinen Kür-zungen oder Ausnahmen beim Mindestlohn für Asylbewerber kommen wird. „Wir werden nicht akzeptieren, dass Gruppen gegen-einander ausgespielt werden.“ Sie beschrieb das Leid der Flüchtlinge, die aus Kriegsgebieten fliehen, be-tonte aber auch, dass diejenigen, die kein Bleiberecht haben, konse-quent zurückgeführt werden müs-sen. „Es geht um die Balance, und mit diesem Gesetz bekennen wir uns zu unserer humanitären Pflicht“, so Lambrecht. Sie dankte dem Technischen Hilfswerk, dem öffentlichen Dienst und der Polizei für ihre unermüdlichen Einsätze.

Der Innenminister von Niedersach-sen, Boris Pistorius (SPD), sprach in seiner Rede vor dem Bundestag von einer „gesamtstaatlichen Auf-gabe, die bewältigt werden müsse. Es sei „Realismus“ zu sagen, dass es Grenzen der Aufnahmege-

schwindigkeit und der Aufnahme-kapazitäten gebe. Pistorius machte sehr deutlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf das Recht auf Asyl nicht schwäche, sondern im Ge-genteil seine Gewährleistung si-chere. „Wir verhalten und ethisch“, sagte Pistorius. Er mahnte an, dass die Länder sich auf den Bund verlassen können müssen bei der Hilfe für Flücht-lingsunterkünfte. Das Land stehe erst am Anfang einer „riesigen Aufgabe“.

Gleich zu Beginn seines Redebei-trags dankte der migrationspoliti-sche Sprecher der SPD-Fraktion Rüdiger Veit der Kanzlerin und dem Bundesinnenminister für ih-ren Einsatz und ihre Worte. Er sagte aber auch, dass die SPD-Frak-tion im nun folgenden Gesetzge-bungsverfahren noch über einige Punkte sprechen will.

Die Kirchenbeauftragte der SPD-Fraktion Kerstin Griese betonte, dass es für die Integration sehr wichtig sei, dass die Asylbewerber, die bleiben dürfen, schnell die Möglichkeit haben, die deutsche Sprache zu lernen. Sie lobte zu-dem den geplanten Ausbau der Sprachförderung.

Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Johannes Kahrs versicherte in seiner Plenarrede die Unterstützung der Haushalts-politiker für die Gesetzentwürfe.

Zu den Gesetzen:

Sichere Herkunftsstaaten: Alba-nien, Kosovo und Montenegro wer-den als sichere Herkunftsstaaten eingestuft, da dort die gesetzliche Vermutung gerechtfertigt ist, dass weder Verfolgung noch unmensch-liche oder erniedrigende Bestra-fung oder Behandlung stattfinden. Dazu müssen Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Her-kunftsländer eingestuft werden, da dort gewährleistet erscheint, dass weder Verfolgung noch unmensch-liche oder erniedrigende Bestra-fung oder Behandlung stattfinden. Das spiegelt sich auch in einer Ab-lehnungsquote von über 99 Pro-zent wider. Um die Verfahren ef-fektiv zu gestalten und insbeson-dere Rückführungen zu gewähr-leisten, sollen Antragsteller aus

diesen Staaten bis zum Ende des Asylverfahrens zukünftig auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben.

Die Frage, wer Schutz braucht und wer nicht, wird weiterhin in einem fairen Verfahren und nach verfas-sungs- und europarechtlichen Maßgaben entschieden. Die SPD-Fraktion hat erreicht, dass die Liste der sicheren Herkunftsstaaten künftig alle zwei Jahre überprüft wird.

Es geht darum, so die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Aydan Özoğuz, Türen zu öffnen und le-gale Zuwanderungsalternativen zu schaffen.

Gleichzeitig zu den Regelungen hinsichtlich sicherer Herkunfts-staaten wird Bürgern aus den si-cheren Herkunftsstaaten des West-balkans der legale Zugang zum Ar-beitsmarkt vereinfacht. Wichtig war den Sozialdemokraten dabei, den Menschen Wege jenseits des Asylverfahrens zu eröffnen: Wer einen Arbeits- oder Ausbildungs-vertrag mit tarifvertraglichen Be-dingungen vorweisen, seinen Le-bensunterhalt und gegebenenfalls den seiner Familie selbst – ohne Sozialleistungen – decken kann und in den letzten zwei Jahren nicht als Asylbewerber oder Ge-duldeter in Deutschland Leistun-gen bezogen hat, soll mit Zustim-mung der Bundesagentur für Ar-beit arbeiten oder eine Ausbildung aufnehmen dürfen.

Asylverfahren: Während der Dauer des Asylverfahrens und danach be-darf es einer Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften. Hier-für werden zeitlich befristete Er-leichterungen im Bauplanungs-recht geschaffen. Zudem werden in eng begrenztem und klar umrisse-nem Umfang weitere punktuelle Erleichterungen hinsichtlich des Einsatzes erneuerbarer Energien im Gebäude vorgesehen.

Um mögliche Fehlanreize zu besei-tigen, soll der Bargeldbedarf in Erstaufnahmeeinrichtungen so weit wie möglich durch Sachleis-tungen ersetzt werden. Auszahlun-gen von Geldleistungen dürfen

Aus dem Deutschen Bundestag

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Aktuelles aus Berlin und Oberberg - Nr. 31 - Ausgabe 15-2015 – Seite 3

längstens einen Monat im Voraus erfolgen.

Bestehende Ausreisepflichten sol-len leichter durchgesetzt werden. So soll künftig nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise der Termin der Abschiebung nicht an-gekündigt werden – damit mög-lichst keiner untertauchen kann. Die Höchstdauer von Abschiebe-aussetzungen durch die Länder wird von sechs auf drei Monate re-duziert.

Integrationsmaßnahmen: Die Men-schen, die eine gute Bleibeperspek-tive haben, sollen möglichst schnell in Gesellschaft und Ar-beitswelt integriert werden. Dazu werden die Integrationskurse für Asylbewerber und Geduldete mit guter Bleibeperspektive geöffnet. Das Leiharbeitsverbot für Asylbe-werber und Geduldete entfällt nach drei Monaten, wenn es sich um Fachkräfte handelt. Für gerin-ger qualifizierte Kräfte wird der Zugang zur Leiharbeit erst nach 15 Monaten möglich sein.

Zudem werden die Eingliederungs-titel der Jobcenter so aufgestockt, dass dauerhaft bleibende Flücht-linge aktiv bei der Arbeitsmarktin-tegration unterstützen werden kön-nen. Anerkannte Asylberechtigte werden voll arbeitsberechtigt, er-halten Leistungen der Jobcenter und zählen in der Arbeitslosensta-tistik.

Klar ist auch: Einen prekären Nied-riglohnsektor für Flüchtlinge, z. B. durch eine Absenkung des Min-destlohns für Flüchtlinge, wird es nicht geben.

Entlastung der Kommunen: Der Bund beteiligt sich strukturell, dauerhaft und dynamisch an den gesamtstaatlichen Kosten, die in Abhängigkeit von der Zahl der Aufnahme der Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen. Von 2016 an erhalten die Länder wie be-schrieben für die Dauer des Asyl-verfahrens eine monatliche Pau-schale von 670 Euro pro Flücht-ling. Hinzu kommen 670 Euro für einen weiteren Monat im Fall der Ablehnung. Durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung nach dem Finanzausgleichsgesetz ent-lastet der Bund die Länder von

Kosten für Asylbewerber, unbeglei-tete minderjährige Flüchtlinge und bei der Kinderbetreuung. In den Fällen, in denen die Kommunen Kostenträger sind, geben die Län-der die vom Bund erhaltenen Mit-tel weiter. Für die enthaltenen Ab-schlagszahlungen erfolgt Ende 2016 eine personenscharfe Spitzabrechnung für 2016, die bei der für 2017 festzulegenden Ab-schlagszahlung berücksichtigt wird.

Sozialer Wohnungsbau: Die Lage am Wohnungsmarkt ist seit Jahren angespannt, und der Bedarf nach neuen, bezahlbaren Wohnungen wird durch Asylberechtigte, die mittel- bis längerfristig in Deutsch-land bleiben, absehbar weiter stei-gen. Deshalb unterstützt der Bund Länder und Kommunen zudem beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen. Das soll al-len zugutekommen. Um Woh-nungsneubau anzureizen, sollen die den Ländern vom Bund zuge-wiesenen Kompensationsmittel für den sozialen Wohnungsbau bis 2019 um insgesamt 2 Milliarden Euro erhöht werden. Im Gegenzug haben die Länder zugesagt, die Kompensationsmittel zweckgebun-den für den sozialen Wohnungs-bau zu verwenden.

Gesundheit: Um die ambulante psychotherapeutische und psychi-atrische Behandlung von beson-ders schutzbedürftigen traumati-sierten Flüchtlingen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, phy-sischer oder sexueller Gewalt erlit-ten haben, zu ermöglichen, wird die Zulassungsverordnung der Ärzte hinsichtlich der Ermächti-gungsmöglichkeiten geändert. So sollen künftig geeignete Ärzte, Psy-chotherapeuten und spezielle Ein-richtungen, etwa Traumazentren, die bisher über keine Kassenzulas-sung verfügten, zur Behandlung der Asylsuchenden ermächtigt werden können.

Künftig besteht ein bundesweit einheitlicher Anspruch auf Schutz-impfungen für Asylsuchende.

Zum Nachtragshaushalt:

Mit dem Entwurf eines zweiten Nachtragshaushalts wird die zwi-schen Bund und Ländern am 24. September getroffene Vereinbarung zur finanziellen Bewältigung der Aufgaben im Bundeshaushalt um-gesetzt – soweit sie das Jahr 2015 betreffen. Konkret soll in diesem Jahr die bisher vorgesehene Sofort-hilfe für Länder und Kommunen nochmals um 1 Milliarde Euro er-höht werden, auf dann 2 Milliar-den Euro. Um künftige Aufgaben im Zusammenhang mit Flüchtlin-gen finanzieren zu können, soll zu-dem eine Rücklage von 5 Milliar-den Euro gebildet werden. Für den Fall, dass sich zum Jahresab-schluss weitere Entlastungen im Bundeshaushalt ergeben, werden die ebenfalls in die Rücklage flie-ßen.

Im zweiten Nachtragshaushalt ist außerdem ein Zuschuss an den Energie- und Klimafonds (EKF) in Höhe von 1,3 Milliarden Euro vor-gesehen. Ergänzend können in die-sem Jahr für Programmausgaben nicht benötigte Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt in Höhe von voraussichtlich 200 Millionen Euro in die Rücklage des EKF flie-ßen. Damit stehen im Ergebnis zu-sätzlich insgesamt 1,5 Milliarden Euro für die Energiewende zur Verfügung.

Schließlich wird mit dem Nachtrag ermöglicht, dass Grundstücke des Bundes mietzinsfrei für Flücht-lingsunterbringung zur Verfügung gestellt und hergerichtet werden und, dass für Zweck des sozialen Wohnungsbaus Grundstücke mit Abschlag verkauft werden können.

Finanziert werden können die zu-sätzlichen Ausgaben im zweiten Nachtragshaushalt 2015 durch Mehreinnahmen aus der Versteige-rung von Mobilfunklizenzen, wei-ter gestiegenen Steuereinnahmen und durch Einsparungen bei den Zinsausgaben. Der Bundeshaushalt 2015 bleibt ausgeglichen. Das Ge-setzespaket soll in der kommenden Sitzungswoche in 2./3. Lesung im Bundestag beschlossen und unmit-telbar danach in den Bundesrat ge-hen. Am 1. November sollen die Gesetze in Kraft treten. n

Aus dem Deutschen Bundestag

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Aktuelles aus Berlin und Oberberg – Nr. 31 - Ausgabe 15-2015 – Seite 4

Mit 11.071.293,24 Euro profitiert der Oberbergische Kreis vom neu aufgelegten Investitionsförde-rungsfonds des Bundes. Das geht aus dem Ausführungsgesetz her-vor, über das der Landtag NRW heute entscheidet. Hierzu erklärt die heimische SPD-Bundestagsab-geordnete Michaela Engelmeier:

„Das sind gute Nachrichten für Oberberg. Das Investitionspro-gramm des Bundes wird dringend erforderliche Zukunftsinvestitio-nen vorantreiben. Es gibt einen spürbaren Investitionsstau, der Schritt für Schritt beseitigt werden muss. Wir haben im Parlament im-mer wieder darauf hingewiesen, dass der Bund seiner Verantwor-tung für die Kommunen gerecht werden muss – auch und gerade gegenüber dem Koalitionspartner. Diese Beharrlichkeit zahlt sich nun auch ganz konkret hier vor Ort im Oberbergischen Kreis aus.

Ich bin besonders stolz darauf, dass wir es geschafft haben, die üb-liche Mittelaufteilung an die Bun-desländer nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ zu durch-brechen. Das 3,5 Milliarden-Inves-titionsprogramm des Bundes soll gezielt finanzschwachen Kommu-nen bei der Überwindung ihrer In-vestitionsrückstände helfen. Da sich in Nordrhein-Westfalen fi-nanz- und strukturschwache Kom-munen konzentrieren, fließen ganze 32,2 Prozent der Bundesför-dermittel in unser Land. Dies ist ein großartiger Erfolg der gesamten

nordrhein-westfäli-schen Sozialdemo-kratie.

Gleichwertige Le-bensverhältnisse und handlungsfähige Kommunen sind und bleiben ein zentrales Leitmotiv der SPD. Ich freue mich, dass das Land die Bundes-mittel eins zu eins an die Kommunen wei-terleitet. Vor Ort weiß man am besten, wo

die Gelder am dringendsten und sinnvollsten investiert werden sollten.“

Zum Hintergrund:

Der Deutsche Bundestag hat am 21. Mai die Einrichtung eines mit 3,5

Milliarden Euro ausgestatteten Sondervermögens „Kommunalin-vestitionsförderungsfonds“ be-schlossen. Daraus sollen in den Jahren 2015 bis 2018 kommunale Investitionen in Infrastruktur, Bil-dung und Klimaschutz getätigt werden. Die Gelder werden auf Ba-sis eines Schlüssels aus Einwoh-nerzahl, Kassenkrediten und An-zahl der Arbeitslosen auf die Län-der verteilt. Demnach erhält Nord-rhein-Westfalen 32,2 Prozent der Mittel, also rund 1,127 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Nach dem üblichen „Königsteiner Schlüssel“ erhielte Nordrhein-Westfalen le-diglich 21,2 Prozent bzw. 742 Mil-lionen Euro. Die Weitergabe der Gelder an die Kommunen obliegt der Landesregierung, die dem Landtag NRW den Entwurf eines Ausführungsgesetzes vorgelegt hat, über den am 30. September ent-schieden wurde. n

Aus dem Wahlkreis

Investitionsfördermittel für den Oberbergischen Kreis im Detail:

Gebietskörperschaft Investitionsfördermittel

gemäß KInvFöG NRW (in Euro)

Oberbergischer Kreis 4.504.860,71

Bergneustadt 1.452.012,92

Engelskirchen 125.626,95

Gummersbach 1.601.163,97

Hückeswagen 331.959,15

Lindlar 147.551,54

Marienheide 301.048,40

Morsbach 107.709,18

Nümbrecht 151.353,48

Radevormwald 173.000,91

Reichshof 141.869,55

Waldbröl 1.709.214,97

Wipperfürth 323.921,51

Gesamt: 11.071.293,24

Oberberg erhält 11 Mio. Euro an Investitionsmitteln vom Bund

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Aktuelles aus Berlin und Oberberg - Nr. 31 - Ausgabe 15-2015 – Seite 5

Nach dem Pflegestärkungsgesetz I, das seit dem 1. Januar 2015 in Kraft ist, bringt die Koalition nun das Pflegestärkungsgesetz II auf den Weg. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf in 1. Lesung bera-ten.

Der Kern des neuen Gesetzes ist die Einführung eines neuen Pflege-bedürftigkeitsbegriffs, der im Ge-gensatz zum bisherigen nicht nur die körperlichen Einschränkungen von Menschen einbezieht, sondern körperliche, geistige und psychi-sche Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit gleichermaßen be-rücksichtigt. Damit werden Ein-schränkungen von Demenzkranken gleichrangig in der Begutachtung behandelt.

Größte Reform seit Bestehen der Pflegeversicherung

20 Jahre nach Einführung Pflege-versicherung vollzieht die Große Koalition mit den Pflegestärkungs-gesetzen I und II die größte grund-legende Reform. SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach machte deutlich, dass mit der Beitragssatzerhöhung von insgesamt 0,5 Beitragssatz-punkten der Pflegeversicherung im Jahr 2017 5 Milliarden Euro mehr zur Verfügung ständen als noch zu

Beginn der Legislaturperiode. Und dieses Geld werde gut eingesetzt. So helfe die Pflegereform die stati-onäre Pflege zu vermeiden. Woh-numfeldverbesserungen unter-stützten zum Beispiel, dass ältere Menschen in ihrem Zuhause blei-ben können.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II werde das Anliegen umgesetzt, für Menschen in ihrer letzten Lebens-phase Lebensqualität zu gewähr-leisten und ihnen Solidarität ent-gegenzubringen, sagte die gesund-heitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Hilde Mattheis. Mit der Einführung des neuen Pflege-bedürftigkeitsbegriff werde Pflege nicht mehr danach ausgerichtet, was die Menschen nicht mehr kön-nen, sondern es gehe darum, was sie können und sie dabei individu-ell zu unterstützen, damit sie am Leben teilhaben können. Ziel der SPD-Bundestagsfraktion bleibe weiterhin die solidarische Bürger-versicherung, unterstrich Mattheis.

Die zuständige Berichterstatterin der SPD-Fraktion, Mechthild Ra-wert, stellte klar, dass die SPD-Fraktion nun endlich den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff durch-setzen konnte, den sie seit vielen Jahren gefordert hat. Mit der Pfle-

gereform werde durch frühere Un-terstützung Pflegebedürftigkeit ver-zögert oder sogar vermieden.

Fünf Pflegegrade lösen drei Pflege-stufen ab

Ab 2017 sollen fünf so genannte Pflegegrade die bisherigen drei Pflegestufen ablösen. Bei der Be-gutachtung durch den Medizini-schen Dienst der Krankenkassen wird mittels eines neuen Verfah-rens anhand von sechs Merkmalen überprüft, wie es um den Grad der Selbstständigkeit einer Person be-stellt ist. Dazu zählen die Mobili-tät, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbst-versorgung, die Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie die Gestaltung des Alltagsle-bens und sozialer Kontakte. Damit wird der individuelle Bedarf bei Pflegebedürftigen sehr viel genauer ermittelt.

Mit der Einführung der Pflegegrade setzt die Unterstützung früher an. Denn der Pflegegrad 1 erreicht Menschen, die bisher keine Leis-tungen aus der Pflegeversicherung erhalten haben. Sie haben einen deutlich geringeren Unterstüt-zungsbedarf. Sie benötigen zum Beispiel bauliche Anpassungen in der Wohnung oder eine Begleitung beim Spazierengehen, damit eine Verschlechterung der Pflegebedürf-tigkeit möglichst aufgehalten wer-den kann. Es wird davon ausgegan-gen, dass künftig 500.000 Men-schen einen Anspruch auf Leistun-gen des Pflegegrads 1 haben wer-den.

Für Pflegebedürftige, die vollstatio-när versorgt und betreut werden, wird der zu leistende pflegebe-dingte Eigenanteil mit zunehmen-der Pflegebedürftigkeit nicht mehr wie bisher ansteigen. In Zukunft bezahlen alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 einen pflegebe-dingten Eigenanteil in gleicher Höhe. Dieser wird in den Pflege-heimen unterschiedlich ausfallen. Es wird davon ausgegangen, dass der pflegebedingte Eigenanteil im

Aus der SPD-Bundestagsfraktion

Bundestag berät Pflegestärkungsgesetz II Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführen

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Aktuelles aus Berlin und Oberberg – Nr. 31 - Ausgabe 15-2015 – Seite 6

Bundesdurchschnitt im Jahr 2017 bei 580 Euro liegen wird.

Kein Pflegebedürftiger wird schlechter gestellt - Überleitung automatisch

Alle, die bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, wer-den per Gesetz automatisch ohne erneute Begutachtung in das neue System überführt. Niemand wird schlechter gestellt, die meisten er-halten sogar deutlich mehr Leis-tungen (siehe Infografik).

Mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 wird auch der Grundsatz „Reha vor Pflege“ gestärkt. Denn Rehabi-litationsmaßnahmen können Pfle-gebedürftigkeit verhindern, hin-auszögern und Verschlechterungen vorbeugen. Künftig müssen alle ambulante Pflegedienste neben körperbezogenen Pflegeleistungen und Hilfen bei der Haushaltsfüh-rung auch so genannte pflegerische Betreuungsleistungen (Begleitung beim Spaziergang, vorlesen usw.) anbieten. Ebenso müssen die stati-onären Pflegeeinrichtungen pflege-rische Betreuungsleistungen für die Pflegebedürftigen bereitstellen.

Mehr Leistungen für pflegende Angehörige

Die Pflegeversicherung wird künf-tig für deutlich mehr pflegende Angehörige Rentenbeiträge einzah-len. Allein durch die Überleitung der Pflegebedürftigen aus der Pfle-gestufe 0 in den Pflegegrad 2 profi-tieren ihre pflegenden Angehöri-gen erstmalig von einer renten-rechtlichen Absicherung. Die Ren-tenbeiträge steigen bei zunehmen-der Pflegebedürftigkeit. Zudem

verbessert sich der Versicherungs-schutz für pflegende Angehörige in der Arbeitslosenversicherung.

Darüber hinaus wird die Pflegebe-ratung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige qualitativ verbessert. Sie kann zukünftig auch gegenüber den Angehörigen oder Lebenspartnern ohne Beisein des Pflegebedürftigen erfolgen.

Des Weiteren werden die Regelun-gen zur Qualitätssicherung, -prü-fung und -darstellung grundlegend

überarbeitet und die Entschei-dungsstrukturen der Selbstverwal-tung gestrafft. Der so genannte Pflege-TÜV wird neu ausgerichtet.

Gute Pflege kostet Geld - Beitrags-satz steigt

Um auch künftig eine menschen-würdige Pflege bei steigender An-zahl von Pflegebedürftigen gewähr-leisten zu können, ist der Beitrags-satz der Pflegeversicherung mit dem Inkrafttreten des Pflegestär-kungsgesetz I zum 1. Januar 2015 um 0,3 Beitragssatzpunkte angeho-ben worden. Mit dem Pflegestär-kungsgesetz II steigt der Beitrags-satz ab 1. Januar 2017 um weitere 0,2 Beitragssatzpunkte auf 2,55 Prozent (2,8 Prozent für Kinder-lose). Die Erhöhung tragen Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Ar-beitgeber zu gleichen Teilen. Diese Erhöhung war bereits im Koaliti-onsvertrag vorgesehen worden. n

Haushalt 200.000 Euro mehr für die Special Olympics 200.000 Euro mehr für die Special Olympics – so lautet der große Er-folg, den die SPD-Haushaltspoliti-ker in den laufenden Beratungs-runden im Haushaltsausschuss durchsetzen konnten. Die Special Olympics als größte vom Interna-tionalen Olympischen Komitee (IOC) anerkannte Sportbewegung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung wird da-von deutlich profitieren.

„Das ist ein großartiges Ergebnis für den Behindertensport. Seit vie-len Jahren arbeiten die Special Olympics daran, Menschen mit Be-hinderungen durch Sport zu mehr Teilhabe und Anerkennung zu ver-helfen. Mit ihren herausragenden sportlichen Leistungen in den alle vier Jahre stattfindenden Special Olympics World Games bauen die Sportlerinnen und Sportler eine Brücke in die Gesellschaft. Damit werden sie zum Vorbild für die ge-samte Gesellschaft.

Vollkommen zu Recht profitieren die Special Olympics von der Spit-zensportförderung des Bundes. Mit der von der SPD-Bundestagsfrak-tion durchgesetzten Aufstockung der Mittel um 200.000 Euro verbes-sern sich die Ausgangsbedingun-gen für diese überaus wichtige sportpolitische und gesellschaftli-che Arbeit erheblich. Wir betrach-ten den Aufwuchs für den Haus-halt 2016 als weiteren Mosaikstein auf dem Weg hin zu einer inklusi-ven Gesellschaft.

Es bleibt unser festes Ziel, die In-klusion Schritt für Schritt voranzu-bringen.“ n

Aus der SPD-Bundestagsfraktion Aus dem Sport

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Aktuelles aus Berlin und Oberberg - Nr. 31 - Ausgabe 15-2015 – Seite 7

Jakob Maria Mierscheid (* 1. März 1933 in Morbach, Rhein-land-Pfalz) ist ein fiktiver deut-scher Politiker (SPD), der seit 1979 Mitglied des Deutschen Bundesta-ges sein soll.

Mierscheid wurde im Dezember 1979 von den beiden SPD-Bundestagsabgeord-neten Peter Würtz und Karl Haehser er-schaffen. Bei einem Aufenthalt im Res-taurant des Bonner Bundeshauses erfan-den sie den fiktiven Politiker, um den zuvor gestorbenen ehemaligen SPD-Ab-geordneten und Staatsrechtler Carlo Schmid zu ehren und ihm einen Nachfolger zu er-schaffen. Damit ver-folgten sie die Ab-sicht, „die Abgeord-neten von Zeit zu Zeit an das wahre Leben zu erinnern, was durchaus auch mal lustig sein darf“.

Zunächst wurde Mierscheid als 44-jähriger Schneider aus dem Hunsrück dargestellt (demnach war er anfangs Jahr-gang 1935). Andere SPD-Politiker betei-ligten sich in der Folgezeit an der „Pflege“ des Phan-toms: Vom damali-gen Staatssekretär im Bundesbauminis-terium, Dietrich Sperling, wurde Mierscheids bis heute gültiges Ge-burtsdatum über-nommen; Sperling übernahm zudem

den Schriftwechsel im Namen des fiktiven Politikers. Diese Rolle übernahm schließlich Friedhelm Wollner, der technische Leiter der SPD-Bundestagsfraktion, der bis

heute für die Außendarstellung und angeblichen Äußerungen Mierscheids verantwortlich ist.

Mehr Infos zur fiktive Figur Mier-scheid unter:

http://www.bundestag.de/bundes-tag/abgeordnete18/mier-scheid/mierscheid/213510 n

Aus der SPD-Bundestagsfraktion

Aktuelles von Jakob Maria Mierscheid

Was in dieser Woche nicht passiert ist…

Aus dem Deutschen Bundestag …

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Aktuelles aus Berlin und Oberberg – Nr. 31 - Ausgabe 15-2015 – Seite 8

Besuch im Deutschen Bundestag

Aus dem Wahlkreis

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Aktuelles aus Berlin und Oberberg - Nr. 31 - Ausgabe 15-2015 – Seite 9

Bei der Verleihung des "Ulrich Wickert Preises für Kinderrechte 2015" mit der salvadorianischen Plan Patenschaftsdi-rektorin Laura Solozarno

Auf der Abschiedsfeier für den scheidenden Wiehler Bürgermeister Werner Becker-Bloni-gen, in der Wiehltalhalle in Wiehl

Bunter und vielfältiger kann eine Interkulturelle Woche kaum beginnen als in der Burstenhalle in Bergneustadt mit einem interkulturellen Brennball-turnier.

Interview mit Radio Berg zur Eröff-nung der Interkulturellen Woche 2015 Abschieds-Selfie mit „meiner“

neuen NRW-Sportministerin Christina Kampmann

Selfie mit meinen lieben oberbergi-schen Genossinnen und Genossen im Gummersbacher Kreishaus

Auch in der sitzungsfreien Zeit und an den Wochenenden bin ich im Wahlkreis, in NRW, in Deutsch-land und in Berlin unterwegs und besuche Veranstaltungen, Podi-umsdiskussionen, Eröffnungen, In-stitutionen und vieles mehr…

Blitzlichter

Michaela unterwegs

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