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Nichtoffener Realisierungswettbewerb Karl-Marx-Straße 32-40, 35-37 und 29-33 in GubenAuslobung Stand 06. Oktober 2017

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Nichtoffener Realisierungswettbewerb

„Karl-Marx-Straße 32-40, 35-37 und 29-33 in Guben“

Auslobung Stand 06. Oktober 2017

DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG - Auslobung

Gubener Wohnungsgesellschaft mbH –Realisierungswettbewerb Stadt Guben „Karl-Marx-Straße“ Seite - 2

Stadt Guben

Nichtoffener Realisierungswettbewerb

„Karl-Marx-Straße 32-40, 35-37 und 29-33 in Guben“

Ausloberin

Gubener Wohnungsgesellschaft mbH Straupitzer Straße 4/5 03172 Guben Ansprechpartner/in Frau Yvonne Warnecke Tel.: 03561-400 0

Wettbewerbsbüro

DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungs- gesellschaft mbH & Co. KG

Ostrower Straße 15 03046 Cottbus Ansprechpartner/in Herr Uwe Brenner Tel.: 0355-78002 11

Herr Klaus von Ohlen Tel.: 0421-32901 78

Frau Denise Dittmann Tel.: 0355-78002 16

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Einleitung

Guben ist ein Mittelzentrum mit ca. 18.000 Einwohnern und liegt in der Niederlausitz im Südosten

des Landes Brandenburg am westlichen Ufer der Lausitzer Neiße gegenüber der polnischen Stadt

Gubin. Das historische Zentrum, das nach der kriegsbedingten Teilung jenseits der Neiße im

polnischen Gubin liegt, wurde infolge der Kriegseinwirkungen nahezu vollständig zerstört.

Guben hatte den Aufschwung in das Industriezeitalter durch die aufstrebende Hut- und

Tuchmacherindustrie begründet, deren Großbetriebe zu Beginn des 20. Jahrhunderts zum

bedeutendsten Wirtschaftsfaktor anwuchsen. In den 1920er Jahren lebte mehr als ein Drittel der

Gubener Bevölkerung direkt von der Hutindustrie.

In den 1960er und 1970er Jahren wurde Guben zu einem wichtigen Standort der

Chemiefaserproduktion, die als Zulieferer der Textilindustrie diente, ausgebaut. Es entstanden die in

industrieller Bauart errichteten Wohnkomplexe WK I, WK II und WK IV und bereits in den 1950er

Jahren der WK III. Damit einher ging ein erheblicher Anstieg der Wohnbevölkerung.

Neben der Altstadt entwickelte sich die neue Stadterweiterung auf dem westlich gelegenen Hügel als

völlig separate, von der Altstadt durch die Topographie sowie die Zäsur der Bahnanlagen getrennte

Stadtanlage.

Mit der Wende kam es zum wirtschaftlichen Zusammenbruch der wichtigen Arbeitsstätten,

insbesondere die Hut- und Textilindustrie ist völlig zum Erliegen gekommen. Der Niedergang führte

zum Leerstand zahlreicher großvolumiger Gewerbegebäude, zum Rückgang der Einwohner sowie

zum Rückbau von nicht mehr benötigten Wohnungen und hinterließ Brachflächen in der Stadt.

Die Altstadt teilt sich in Altstadt Ost und in Altstadt West, hier befindet sich, im ehemaligen WK III

das Wettbewerbsgebiet. Der Stadtteil Altstadt West ist bereits heute der Stadtteil mit den meisten

Einwohnern und soll in den kommenden Jahrzehnten gemeinsam mit der Altstadt Ost im Rahmen

der Stadtumbaustrategie der Stadt Guben als Schwerpunkt des Wohnens entwickelt werden.

Die Aufwertung dieses Wohnstandortes soll gezielt auch dadurch gefördert werden, dass Bewohner

der Oberstadt (WK II + IV) zum innerstädtischen Umzug in die Altstadt (Ost + West) motiviert werden.

Vor allem für die sogenannten Freilenker aus den potentiellen Abrissobjekten in den

Beobachtungsgebieten soll dazu attraktiver Ersatzwohnraum geschaffen werden , der

zielgruppenadäquat eine Verbesserung zur aktuellen Wohnqualität darstellt und damit die

Beschwernisse des Umzuges (zum Teil im hohen Alter) aufwiegt.

Der Rückbauschwerpunkt in Guben wird in den nächsten Jahren vor allem in den beiden

Wohnkomplexen II und IV liegen. Angesichts aktueller Freilenkungsbemühungen ist dabei von einem

relativ hohen Altersdurchschnitt der betroffenen Mieter auszugehen. Da auch insgesamt der

Altersdurchschnitt der Gubener Bevölkerung weiter stark ansteigt bekommt das Thema des alters-

bzw. generationsgerechten Wohnens zusätzliches Gewicht. Zugleich gilt es, entsprechend des

Stadtquartier Einwohner

Altstadt Ost: 1.687

Altstadt West: 4.987

WK I: 1.518

WK II / Altsprucke: 4.650

WK IV: 2.557

Ortsteile: 2.530

Abb. 1: Aufteilung Wohnkomplex/Lage Wettbewerbsgebiet

Wettbewerbsgebiet

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Leitgedankens des Stadtumbaus im Land Brandenburg „Stadt für Alle“, die Wohnangebote auch für

Familien mit Kindern oder Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, wodurch eine gute soziale

und altersmäßige Mischung im Quartier begünstigt wird.

Teil A: Verfahrensablauf

A. Grundlagen des Verfahrens

A. 1. Anlass und Aufgabenstellung

Die Gubener Wohnungsgesellschaft mbH beabsichtigt im Rahmen des

Stadtumbauprozesses die drei in ihrem Eigentum befindlichen

Wohngebäude

1) Karl-Marx-Straße 29-33 (Denkmal mit Gebietscharakter)

2) Karl-Marx-Straße 32-40 (Einzeldenkmal)

3) Karl-Marx-Straße 35-37 (Denkmal mit Gebietscharakter)

entsprechend zeitgemäßen Nutzungsanforderungen, unter

Berücksichtigung der definierten Zielgruppen (Senioren, Familien mit

Kindern, Menschen mit Behinderungen) und deren Bedürfnisse sowie

der Förderbedingungen der Wohnungsbauförderung des Landes

Brandenburg (ILB) unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes

umzubauen und zu sanieren. Dies ist der letzte mögliche Versuch, um

die Wohngebäude im Bestand der Wohnungsgesellschaft zu

reaktivieren und die Denkmalsubstanz zu erhalten.

Seit Jahren stehen die Gebäude leer, da der Zustand sowie die

Zuschnitte der Wohnungen eine Nachfrage behinderte. Ein vor mehr

als einem Jahrzehnt schon einmal gestarteter Versuch einer Gebäude-

modernisierung scheiterte an der Unvereinbarkeit der wohnungs-

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der GuWo und der Denkmal-

schutzauflagen.

Ziel dieses im Jahr 2017 neu zu startenden Ansatzes im Rahmen eines „Nichtoffenen

Realisierungswettbewerbes“ ist es, ausgehend von den wohnungspolitischen Notwendigkeiten des

21. Jahrhunderts zu Vorschlägen zu kommen, die die städtebaulich wichtige denkmalgeschützte

Bausubstanz, die der Gubener Bevölkerung ans Herz gewachsen ist, zukunftsfähig machen. Dabei

geht es im Rahmen des vorgenannten Wettbewerbes vorrangig um die Rettung der drei Objekte Karl-

Marx-Straße 29-33, Karl-Marx-Straße 32-40 und Karl-Marx-Straße 35-37, die in dem Stadtquartier

Altstadt-West gemeinsam mit der zur Zeit nicht genutzten Schule und dem stillgelegten Kino in der

Zeit unmittelbar nach der Teilung der Stadt Guben in Folge des II. Weltkrieges als überzeugendes

städtebauliches Ensemble errichtet wurden. Dieses Ensemble gilt es zu retten, indem die in Zeiten

höchster materieller und geistiger Not entstandene Bausubstanz den veränderten Bedürfnissen der

heute in Guben lebenden Menschen angepasst wird. Primär geht es im Rahmen der Wiedernutzbar-

machung um die Erhaltung der rhythmisch gegliederten Straßen- und Giebelfassaden, der

Dachgestaltung einschließlich der Hauptgesimse, der Anordnung von Fenstern und Haustüren der

drei vom Wettbewerb betroffenen Gebäude, ohne dabei in Detailverliebtheit zu verfallen. In einer

Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße vom 31.07.2017

heißt es zu vorgenannter Problematik: „Dass im Zuge einer Sanierung Eingriffe in die geschützte

1)

2)

3)

Abb. 2: zu sanierende Wohngebäude

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Denkmalsubstanz erfolgen, ist unvermeidlich. Hier gilt es, die Eingriffe in die Denkmalsubstanz auf

das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken und denkmalverträgliche Lösungen zu finden. Die

Schutzumfangbeschreibung (BLDAM vom 14.07.2008) schließt Eingriffe in die Denkmalsubstanz

nicht aus. Der Denkmalwert insgesamt sollte hierdurch jedoch nicht beeinträchtigt werden.“

Alle drei Objekte sind im derzeitigen Zustand durch kleinteilige Wohnungsgrundrisse gekennzeichnet,

die größtenteils nicht der Nachfrage am Wohnungsmarkt entsprechen. Zudem sind im gesamten

Wohngebiet vergleichbare Wohnobjekte und Wohnungsgrundrisse zu finden, so dass im Zuge der

Sanierung auch neue Grundrisstypen realisiert werden sollen, um ein attraktives und

abwechslungsreiches Angebot zu schaffen. Da die entstehenden Wohnungen mindestens zum Teil als

Ersatzwohnungen für die so genannten Freilenker aus den Abrissobjekten in den WK-Beständen der

Oberstadt dienen sollen, ist ein besonderes Augenmerk auch auf generationsgerechte Grundrisse

und Ausstattungen zu legen. Zudem sollen in den Objekten (anteilig) auch barrierearme und

rollstuhlgerechte Wohnungen realisiert werden.

Mit dem Verfahren des Realisierungswettbewerbes soll auf der Grundlage der

Wettbewerbsergebnisse die beste technische, funktionale, ökologische, wirtschaftliche,

denkmalpflegerische und in der sozialen Qualität beste Lösung für den/die zu planenden und

anschließend zu realisierenden Umbau/Sanierung gefunden werden.

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A. 2. Art des Verfahrens

Der Wettbewerb wird als nichtoffener Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 im Rahmen eines

VgV-Verfahrens ausgelobt. Grundlage für dieses Verfahren ist demnach die RPW 2013. Der

Architektenkammer Brandenburg hat die Auslobung vorgelegen, sie hat die Übereinstimmung mit

der Richtlinie bestätigt bzw. den Abweichungen zugestimmt und den Wettbewerb unter der Reg.-Nr.

W2017/14 registriert.

A. 3. Ausloberin

Ausloberin

Gubener Wohnungsgesellschaft mbH

Straupitzer Straße 4/5

03172 Guben

Wettbewerbsbüro/Verfahrensbetreuung

Die inhaltliche und fachliche Betreuung und die organisatorische Abwicklung des Verfahrens erfolgen

durch:

DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG

Ostrower Straße 15

03046 Cottbus

Uwe Brenner

Tel.: 0355 78002-14

E-Mail: [email protected]

Klaus von Ohlen

Tel.: 0421 32901-78

E-Mail: [email protected]

A. 4. Bewerbungsverfahren

A 4.1 Zulassungsbereich

Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftraumes EWR sowie die

Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen

GPA.

A 4.2 Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind:

· Bauvorlageberechtigte gem. § 65 BbgBO sowie

· natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung

einer Berufsqualifikation berechtigt sind, die nach den dafür geltenden Bestimmungen im

Sinne einer Bauvorlageberechtigung als gleichwertig anerkannt ist und gemäß EG-Richtlinien

in der Bundesrepublik Deutschland tätig werden können und

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· juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf einschlägige

Planungsleistungen ausgerichtet ist und ein bevollmächtigter Vertreter und der Verfasser der

Planungsleistungen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.

Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; es ist ein bevollmächtigter

Vertreter zu benennen.

A 4.3 Kriterien zur Auswahl der Teilnehmer (Bewerberverfahren)

Die Gesamtteilnehmeranzahl ist auf 15 einschl. 5 vorausgewählter Teilnehmer begrenzt. Die Prüfung

der Bewerbungen erfolgt durch die Gubener Wohnungsgesellschaft mbH gemeinsam mit dem

Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind

nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der

Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über die geforderten

Bewerbungsunterlagen hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die

Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht

nicht.

Formale Kriterien:

· fristgerechter Eingang der Bewerbungsunterlagen

· Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen

Ein Bewerbungsformular ist unter dem Link

https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/wettbewerb/realisierungswettbewerb-guben

ab dem Tag der Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt. Die Bewerbung ist ausgefüllt

und unterschrieben als Ausdruck mit den notwendigen Anlagen und in einem verschlossenen

Umschlag bis zum 11.09.2017, 12:00 Uhr (Posteingang) einzureichen. Maßgeblich ist der

fristgerechte Eingang der Bewerbung. Der Umschlag ist deutlich mit der Aufschrift

„Realisierungswettbewerb Stadt Guben – Karl-Marx-Straße“ zu kennzeichnen. Die Bewerbungen sind

bei folgender Adresse einzureichen:

DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG

Ostrower Straße 15

03046 Cottbus

Das Versandrisiko liegt beim Bewerber. Bewerbungsunterlagen, die per Telefon, Fax oder Email

übermittelt werden, sind nicht zugelassen. Später eintreffende Bewerbungen werden nicht

berücksichtigt.

Erfüllen mehr als 10 Bewerbungen die Zugangskriterien, wählt die Ausloberin durch Losentscheid die

Teilnehmenden am Wettbewerb sowie 4 weitere Bewerber als potentielle Nachrücker aus. Nach

Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu

gebildet werden.

Folgende Referenzen bzw. Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW-2013-

Wettbewerbsverfahren im Bewerbungsverfahren nachzuweisen:

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1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Nachweis der Bauvorlageberechtigung gem. § 65 BbgBO

- Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Architektur von mind. 2 Referenzprojekten

vergleichbarer Planungsleistungen (davon 1 Referenz mit Bruttobaukosten von mind. 1,0

Millionen € in den Kostengruppen 300-400), die in den letzten 5 Jahren (2012-2016)

realisiert wurden oder sich in Bearbeitung befinden.

- Von den 2 geforderten Referenzen muss mindestens 1 Referenz in der Honorarzone III

bearbeitet worden sein und eine Referenz im Thema Bauen im Denkmalbestand angesiedelt

sein.

Der Nachweis erfolgt in Form eines Referenzblattes pro Referenz, max. Größe DIN-A3, mit

Angaben des Auftraggebers und der verantwortlichen Projektleiter.

- Nachweis über die Bürogröße: Mindestens 3 Mitarbeiter inklusive Führungskräfte, davon

mindestens 2 Bauvorlageberechtigte, im Mittel in den letzten drei Jahren.

2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Nachweis über eine vorhandene Berufshaftpflichtversicherung, welche für Personenschäden

in Höhe von 1.500 T€, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 500 T€ aufkommt oder

Abgabe einer Erklärung, dass im Falle einer Beauftragung eine entsprechende Versicherung

abgeschlossen wird.

A 4.4 Präqualifikation

Folgende Teilnehmer wurden vorausgewählt und zum Verfahren eingeladen:

1. 3PO Architektenpartnerschaft BDA, Potsdam

2. HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER architekten ingenieure, Erfurt

3. Arge aus - Ingenieur- und Projektentwicklungsgesellschaft Gunter Krause mbH

- Architekturbüro Martin Stauss

- Ingenieurbüro Schicht und Grundmann, Cottbus

4. Bärmann + Partner GbR, Guben

5. Bartke & Neumann - Architektur- und Ingenieurbüro GbR, Guben

Die folgenden 4 vorausgewählten Teilnehmer haben ihre Teilnahmeanträge form- und fristgerecht

eingereicht und ihre Teilnahme bestätigt und sind damit für das Verfahren zugelassen:

1. 3PO Architektenpartnerschaft BDA, Potsdam

2. HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER architekten ingenieure, Erfurt

3. Bärmann + Partner GbR, Guben

4. Bartke & Neumann - Architektur- und Ingenieurbüro GbR, Guben

Um trotz der nicht Teilnahme des gesetzten Büros auf ein Teilnehmerfeld von 15 Teilnehmern zu

gelangen, entschied sich die Ausloberin anstatt der angedachten 10 Teilnehmer 11 Teilnehmer durch

Losentscheid zu ermitteln.

Nach Auswertung der Bewerbungsunterlagen erfüllen neben den 4 gesetzten Büros 18 Bewerber die

Mindestauswahlkriterien. Da mehr als 11 Bewerbungen die o.g. Kriterien erfüllen, ermittelt die

Ausloberin die nachfolgenden Teilnehmer des Wettbewerbes durch Losentscheid aus den

zugelassenen Bewerbungen:

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1. Code Unique Architekten GmbH, Dresden

2. Farthofer Architekt, Freilassing

3. Fischer + Steiger u. Partner Architekten mbB, München

4. Wienstroer Architekten Stadtplaner, Neuss

5. ARGE aus: - STAHR Architekt Diplomingenieur, Weimar

- Prof. Dr. Christoph Dielitzsch, Dresden

6. Architekturbüro Jürgen Franke Dr.-Ing. Architekt BDA, Cottbus

7. FI.plan, Büro für Bauplanung und Bauüberwachung, Finsterwalde

8. heine Ι reichold architekten Partnerschaft mbH, Lichtenstein/Sa.

9. Temperaturas Extremas Arquitectos, Madrid

10. architekturbüro KLÄRLE, Bad Mergentheim

11. Klaus Grahl Architekten BDA, Münster

sowie 4 Nachrücker in der folgenden Reihenfolge:

N 1. FFM-Architekten TOVAR+TOVAR Part GmbH, Frankfurt am Main

N 2. Caspar.Gutknecht Architekten PartGmbH, Berlin

N 3. Michels Architekturbüro GmbH, Berlin

N 4. Modersohn und Freiesleben Architektenpartnerschaft mbB, Berlin

Von den gelosten Büros haben drei Büros ihre Teilnahme nachträglich zurückgezogen, so dass die

ersten drei als Nachrücker gelosten Büros ins Teilnehmerfeld aufgerückt sind.

Das Teilnehmerfeld setzt sich nun aus folgenden Wettbewerbsteilnehmern zusammen:

gesetzte Büros

1. 3PO Architektenpartnerschaft BDA, Potsdam

2. HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER architekten ingenieure, Erfurt

3. Bärmann + Partner GbR, Guben

4. Bartke & Neumann - Architektur- und Ingenieurbüro GbR, Guben

geloste Büros

5. Farthofer Architekt, Freilassing

6. Wienstroer Architekten Stadtplaner, Neuss

7. ARGE aus: - STAHR Architekt Diplomingenieur, Weimar

- Prof. Dr. Christoph Dielitzsch, Dresden

8. Architekturbüro Jürgen Franke Dr.-Ing. Architekt BDA, Cottbus

9. FI.plan, Büro für Bauplanung und Bauüberwachung, Finsterwalde

10. heine Ι reichold architekten Partnerschaft mbH, Lichtenstein/Sa.

11. architekturbüro KLÄRLE, Bad Mergentheim

12. Klaus Grahl Architekten BDA, Münster

13. FFM-Architekten TOVAR+TOVAR Part GmbH, Frankfurt am Main

14. Caspar.Gutknecht Architekten PartGmbH, Berlin

15. Michels Architekturbüro GmbH, Berlin

Alle vorgenannten Büros haben Ihre Teilnahme bestätigt.

Arbeitsgemeinschaften dürfen nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.

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A 4.5 Zuschlagskriterien

- Wettbewerbsergebnis (Gewichtung 50%)

- Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses (Gewichtung 10%)

- Projektstruktur - Maßnahmen zur Sicherstellung personeller Verfügbarkeit (Zahl und

Verfügbarkeit MA), örtliche Präsenz in Planungs- und Ausführungsphase (Gewichtung 5%)

- Projektmanagement – Beschreibung des Projektablaufs, Zeitplanvorschlag mit Einbindung

externer Anforderungen, Kostenkontrolle und Qualitätssicherung, Projektdokumentation,

Zusammenarbeit mit Auftraggeber sowie Fachplanern (Gewichtung 10%)

- Honorarangebot (Gewichtung 20%)

- Präsentation (Gewichtung 5%)

A. 5. Rückfragenkolloquium, Gebietsbesichtigung

In einem Kolloquium werden die Auslobung sowie die dazu schriftlich und mündlich gestellten Fragen

mit den Teilnehmern und den Preisgerichtsmitgliedern erörtert und beantwortet. Das Kolloquium

findet am 18.10.2017 (42. KW) ab 14:00 Uhr im Lesesaal der Stadtbibliothek in der Gasstraße 6 in

Guben statt. Den Wettbewerbsteilnehmern wird die Teilnahme dringend empfohlen. Schriftliche

Rückfragen zur Auslobung können bis zum 13.10.2017 an das Wettbewerbsbüro (an

[email protected] und an [email protected]) gestellt werden. Die schriftliche

Beantwortung der Rückfragen erfolgt mit dem Protokoll des Kolloquiums. Das Protokoll über das

Kolloquium wird allen Verfahrensbeteiligten und der Architektenkammer Brandenburg innerhalb von

5 Tagen zugesandt; es wird Bestandteil der Auslobung.

Im Vorfeld des Rückfragenkolloquiums ist es den Teilnehmern frei gestellt, eine Vor-Ort-Besichtigung

der betreffenden Gebäude vorzunehmen. Der Block Karl-Marx-Straße 32 - 40 wird für eine

Innenbesichtigung am 18.10.2017 ab 11:00 Uhr bis zum Kolloquium geöffnet.

A. 6. Kennzeichnung und Einlieferung der Wettbewerbsarbeiten

Die Einlieferungsadresse der Wettbewerbsarbeiten ist ausschließlich das Wettbewerbsbüro:

DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG

Ostrower Straße 15

03046 Cottbus

Endabgabetermin der Wettbewerbsarbeiten ist der 12.01.2018 (2.KW).

Arbeiten, die durch die Post oder andere öffentliche Beförderungsmittel zugestellt werden, gelten als

rechtzeitig eingereicht, wenn der Tagesstempel unabhängig von der Uhrzeit das Datum des

12.01.2018 oder früher bestätigt. Wettbewerbsarbeiten, deren Stempel unleserlich ist, fehlt oder zu

Zweifeln Anlass gibt, werden vorbehaltlich eines späteren Nachweises im Fall einer Prämierung mit

beurteilt. Es liegt daher im Interesse der Teilnehmer, sich die rechtzeitige Abgabe bestätigen zu

lassen.

Wettbewerbsarbeiten können auch, spätestens zum o.g. Termin bis 12:30 Uhr persönlich beim

Wettbewerbsbüro abgegeben werden.

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Über die Zulassung rechtzeitig bei Post oder anderen geeigneten Beförderungsmitteln eingelieferter

Wettbewerbsarbeiten, die später als 14 Tage nach dem Einlieferungstermin eintreffen, entscheidet

das Preisgericht.

Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers zu verwenden.

Die Wettbewerbsarbeit ist in allen Teilen in der rechten oberen Ecke mit einer sechsstelligen

Kennzahl von 1 cm Höhe und 6 cm Breite aus arabischen Ziffern zu kennzeichnen. Mehrseitige

Beiträge, wie z. B. der Erläuterungsbericht, sind nur auf dem Eingangsblatt zu kennzeichnen. Die

Verfassererklärung ist in einem mit gleicher Kennzahl versehenen, verschlossenen und

undurchsichtigen Umschlag einzureichen.

Die unter Verwendung des beigefügten Formblattes abzugebende Verfassererklärung hat folgende

Angaben zu umfassen:

- Anschrift der Teilnehmer sowie beteiligter Mitarbeiter und hinzugezogener Sachverständiger

(Fachplaner).

- Bei Teilnahme von Partnerschaften / Arbeitsgemeinschaften / juristischer Person ergänzend:

bevollmächtigter Vertreter und Verfasser der Arbeit.

- Die Verfassererklärung ist vom Teilnehmer zu unterzeichnen, bei Partnerschaften,

Arbeitsgemeinschaften und juristischen Personen zumindest durch den bevollmächtigten

Vertreter.

- Die Versicherung, dass die Wettbewerbsteilnehmerin oder der Wettbewerbsteilnehmer

geistige Urheberin oder geistiger Urheber der Wettbewerbsarbeit bzw. zur Einreichung der

Wettbewerbsarbeit berechtigt ist, und dass sie oder er zum Zwecke der weiteren Bearbeitung

der dem Wettbewerb zugrunde liegenden Aufgabe das Recht zur Nutzung und Änderung der

Wettbewerbsarbeit sowie zur Einräumung zweckentsprechender, die Änderungsbefugnis

einschließender Nutzungsrechte an die Ausloberin besitzt.

- Versicherung, dass die Wettbewerbsteilnehmerin oder der Wettbewerbsteilnehmer gemäß

den Wettbewerbsbedingungen teilnahmeberechtigt, mit einer Beauftragung zur weiteren

Bearbeitung auf der Grundlage der Auslobung einverstanden und zur Durchführung des

Auftrages auch berechtigt und in der Lage ist.

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A. 7. Arbeitsunterlagen

Den Teilnehmern werden ab dem 06.10.2017 folgende Unterlagen unter dem Link:

https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/wettbewerb/realisierungswettbewerb-guben/

zum Download zur Verfügung gestellt:

- Lageplan als DXF-Datei

- Bestandsfotos der Wettbewerbsobjekte

- Grundrisse, Schnitte, Ansichten als DXF-Datei

- Ein Luftbild kann unter folgendem Link:

https://geoportal.lkspn.de/gp_spn/app.php/application/geo_bp

im Geoportal des Landkreises Spree-Neisse eingesehen werden.

Hinweise zur Nutzung: - mit Hilfe des Zooms oder der Suchfunktion den gewünschten

Bereich anwählen

- um das Luftbild sichtbar zu machen rechts oben im Bild unter

Hintergrundkarte wechseln Luftbild als Hintergrund einstellen

Konzepte:

- INSEK

- Fortschreibung der Stadtumbaustrategie

- energetisches gesamtstädtisches Konzept (Energiestrategie Guben 2020)

- Integriertes, energetisches Quartierskonzept „Klimaquartier Hegelstraße“

Wohnungspolitische Zielvorgaben:

- Vorhandener Wohnungsbestand mit Angaben zur Größe der Wohnungen und zur Größe der

Wohnräume im Einzelnen (für jedes der drei Gebäude gesondert)

- Gewünschter Wohnungsschlüssel nach der Umgestaltung einschließlich Sonderforderungen

- Denkmalrechtliche Schutzumfangbeschreibung des Denkmals „Wohngebiet“ und des

Einzeldenkmals Karl-Marx-Straße 32-40 (Stand 14. Juli 2008)

- Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch

Modernisierung u. Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus (MietwohnungsbauförderungsR)

- Energetische Sanierung, Ein Praxisleitfaden zur Gebäudehülle (SAENA Sächsische Energieagentur

GmbH)

- Beschreibung des zur Anwendung kommenden Heizsystems in den drei Wettbewerbs- Objekten

einschließlich der beim Entwurf zu beachtenden technischen Vorgaben

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A. 8. Wettbewerbsleistungen

Jeder Teilnehmer darf nur eine Wettbewerbsarbeit einreichen. Das gilt auch für

Arbeitsgemeinschaften. Varianten, wie die Abwandlung eines Entwurfsteiles zur Erhöhung der

Flexibilität bei der Vermietung, unter Beibehaltung der Gesamtlösung sind ausdrücklich zulässig. Es

wird darauf hingewiesen, dass bei Verstößen sämtliche Arbeiten der Beteiligten ausgeschlossen

werden.

Folgende Leistungen werden im Rahmen des Verfahrens gefordert:

A 8.1 Präsentationspläne

Max. 4 Blätter, Format DIN A0 im Hochformat, gerollt. Auf diesen Blättern sind darzustellen:

- Lageplan des Wettbewerbsbereiches im M. 1:500 mit folgenden Eintragungen: • Baukörper (Dachaufsicht, Erschließungskonzept, ruhender Verkehr)

- Gestaltungsvorschlag im Maßstab 1:200 mit Darstellung der Erdgeschosse und jeweils einem Regelgeschoss (frei wählbar) mit sämtlichen Grundrissen und Angabe der Nutzung und der Wohnungstypen, Schnitte. (in den Grundrissen müssen Abrisse/Umbau/Neubau gekennzeichnet werden)

- Gesonderte Darstellung der jeweiligen unterschiedlichen Wohnungstypen mit Möblierung (jeweils einmal pro Wohnungstyp) im Maßstab 1:100

- Fassadenschnitt und Detailansicht (mit gestaltprägenden, konstruktiven Details und Benennung der Materialien) im Maßstab 1:50 mit Darstellung des energetischen Konzeptes

- Denkmalpflege: Ansichten im Maßstab 1:200 Karl-Marx-Straße 29-33 (Darstellung aller Gebäudeseiten) Karl-Marx-Straße 32-40 (Darstellung aller Gebäudeseiten) Karl-Marx-Straße 35-37 (Darstellung aller Gebäudeseiten)

- Zwei Visualisierungen/schematische Skizzen Standort 1) Hofseite der Karl-Marx-Straße 32-40 (Blickrichtung aus Südosten) Standort 2) frei wählbar

- Kostenschätzung nach DIN 276 für KG 200-400 in 1. Ebene

A 8.2 Erläuterungsbericht als Ausdruck

Erläuterungsbericht zu der Sanierung/Umbau (getrennt von den Plänen) max. 4 DIN-A4-Seiten,

Schrift Arial, Schriftgröße 11 mit:

- Erläuterung und Begründung des vorgeschlagenen Entwurfskonzeptes

- Aussagen zu Konstruktion, Material und Farbgebung

- Aussagen zum denkmalpflegerischen Ansatz

- Aussagen zur Wirtschaftlichkeit

- Aussagen zum Energiekonzept sowie zu Nachhaltigkeit und Energieeffizienz

- Umgang mit Barrierefreiheit

A 8.3 Formblätter als Ausdruck

- Nachweis Kenndaten, Wohnungsmengen/Wohnungsgrößen auf den von der Ausloberin bereitgestellten Formblättern

- Formblatt Kostenschätzung

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A 8.4 Plansatz Vorprüfung

(der Plansatz Vorprüfung ist zweifach abzugeben)

Präsentationspläne:

- Präsentationspläne A0 (max. 4), farbig und auf DIN A4 gefaltet

- Präsentationspläne (max. 4), farbig und auf DIN A3 verkleinert

Prüfblätter Grundrisse

- Prüfblatt 1, M. 1:200, Karl-Marx-Straße 29-33, mit Darstellung aller Geschosse/Grundrisse.

Die Raumgrößen sowie die für die Berechnung notwendigen Maße sind einzutragen.

- Prüfblatt 2, M. 1:200, Karl-Marx-Straße 32-40, mit Darstellung aller Geschosse/Grundrisse.

Die Raumgrößen sowie die für die Berechnung notwendigen Maße sind einzutragen.

- Prüfblatt 3, M. 1:200, Karl-Marx-Straße 35-37, mit Darstellung aller Geschosse/Grundrisse.

Die Raumgrößen sowie die für die Berechnung notwendigen Maße sind einzutragen.

Prüfblätter Denkmalpflege:

- Prüfblatt 4, M. 1:200, Ansichten Karl-Marx-Straße 29-33 (Darstellung aller Gebäudeseiten)

- Prüfblatt 5, M. 1:200, Ansichten Karl-Marx-Straße 32-40 (Darstellung aller Gebäudeseiten)

- Prüfblatt 6, M. 1:200, Ansichten Karl-Marx-Straße 35-37 (Darstellung aller Gebäudeseiten)

A 8.5 Umschlag

- Verfassererklärung

A 8.6 Daten CD

- Prüfblätter 1-3 in Originalgröße mit Darstellung aller Geschosse / Grundrisse als Vektordatei

im DXF/DWG oder VWX (vorzugsweise) Format mit Angabe folgender Inhalte als Polylinien /

Polygone in 5 Layern / Ebenen / Klassen

a) BGF a *

b) NF *

c) VF *

d) TF *

e) zusätzlicher Nachweis der Ermittlung des BRI a (V) und der Gebäudehüllfläche (A) *

f) WF ** * gemäß DIN 277 (Fassung 2005)

** Berechnung gemäß WoFlV

- Prüfblätter 4-6 in Originalgröße mit Darstellung aller Ansichten als Vektordatei im DXF/DWG oder VWX Format

- Erläuterungstext (als Word-Datei) - ausgefülltes Formblatt Raumprogramm / Kenndaten (als Excel-Datei) - ausgefülltes Formblatt Kostenschätzung (als Excel-Datei) - Präsentationspläne in Originalgröße als PDF-Datei - Präsentationspläne in Originalgröße als JPEG-Datei

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A. 9. Preisgericht

Die Wettbewerbsarbeiten werden durch ein Preisgericht beurteilt, das sich wie folgt zusammensetzt:

Stimmberechtigte Sachpreisrichter

1. Peter Wiepke, Geschäftsführer der Gubener Wohnungsgesellschaft mbH

2. Carola Huhold – Fachbereichsleiterin Fachbereich Stadtentwicklung – Stadt Guben

3. Heidrun Möller – Investitionsbank des Landes Brandenburg

stellvertretende Sachpreisrichter

1. Martin Reiher, Geschäftsführer der Gubener Wohnungsgesellschaft mbH

2. Silvia Reichenstein, Stadtverwaltung Guben, Fachbereich VI

3. Ines Kaatz, Investitionsbank des Landes Brandenburg

Stimmberechtigte Fachpreisrichter

1. Dipl.-Ing. Heidrun Fleege, Architektin – Brandenburg

2. Dipl.-Ing. Birgit Wanta, Architektin – Cottbus

3. Prof. Dipl.-Ing. Bernd Huckriede, Architekt – Cottbus 4. Dr.-Ing. Udo Günther, Architekt – Cottbus

stellvertretende Fachpreisrichter

1. Dipl.-Ing. (FH) Annette Schwarz, Architektin – Cottbus 2. Dipl. Ing. Alejandro Tomas-Roldan, Architekt – Cottbus

Sachverständige

1. Andrea Stonner – Landkreis Spree-Neiße, Untere Denkmalschutzbehörde

2. Christina Schulenburg – Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und

Archäologisches Landesmuseum

3. Dr. Jörg Lippert, BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V.

A. 10. Bewertungskriterien

Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität

der zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden:

- Qualität der architektonischen Konzeption

- Funktionalität und Gestaltungsqualität

- Flächeneffizienz / Kostenwirtschaftlichkeit

- Umsetzung und Einhaltung des Wohnungsgemenges, der Wohnungsgrößen

- Umgang mit der denkmalgeschützten Bausubstanz

- Nachhaltigkeit und Energieeffizienz (energetisches Konzept)

Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.

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A. 11. Bindende Vorgaben der Auslobung

Die Missachtung der bindenden Vorgaben der Auslobung führt zum Ausschluss der Arbeit von der

Beurteilung. Es werden jedoch keine bindenden Vorgaben festgesetzt.

Passagen dieser Wettbewerbsauslobung, die als bindende Vorgaben verstanden werden könnten,

hier aber nicht als solche aufgeführt sind, sind nur als wesentliche Zielvorgaben der Auslobung zu

betrachten. Eine Missachtung dieser Vorgaben führt nicht zum sofortigen Ausschluss der

betreffenden Arbeiten, sondern unterliegt der üblichen Bewertung durch das Preisgericht. Gleiches

gilt für klarstellende oder ergänzende Formulierungen in der Protokollierung des

Rückfragenkolloquiums. Nur wenn diese explizit als zusätzliche bindende Vorgaben gekennzeichnet

werden, wird die Missachtung zum Ausschluss von der Preisgerichtsbeurteilung führen.

A. 12. Preise und Anerkennungen

Die Ausloberin stellt für Preise und Bearbeitungshonorare einen Gesamtbetrag in Höhe von 55.400 €

netto (zzgl. 19% Mehrwertsteuer) zur Verfügung.

Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des § 35 der HOAI 2013 ermittelt worden. Die Aufteilung

ist wie folgt vorgesehen:

1. Preis 13.000 €

2. Preis 8.000 €

3. Preis 5.000 €

Bearbeitungshonorar 2.450 €

Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preissumme

vorzunehmen.

A. 13. Weitere Bearbeitung der Aufgabe

Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe

realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen oder mehrere Preisträger

unter dem Vorbehalt von § 8 Abs. 2 RPW mit der weiteren Bearbeitung der Aufgabe

(Leistungsphasen 2-5 und optional in Stufen mit Leistungsphase 6 bis 9 nach § 34 HOAI 2013), auch

gebäude- oder abschnittsweise, zu beauftragen.

Voraussetzung ist, dass kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht, der oder die

Preisträger eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleisten, die

Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert und die Ausführung der ausgewählten

Arbeit/en im Kostenrahmen möglich ist.

Die Ausloberin behält sich vor, die drei Wettbewerbsgebäude getrennt voneinander zu prämieren

und über die Auftragsvergabe zu verhandeln. In diesem Fall erfolgt eine Aufteilung der Preisgelder

anteilig.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des

Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und

soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren

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Gubener Wohnungsgesellschaft mbH –Realisierungswettbewerb Stadt Guben „Karl-Marx-Straße“ Seite - 17

Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung

in angemessenem Verhältnis.

A. 14. Eigentum und Urheberrecht

Die Ausloberin ist berechtigt, die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten nach Abschluss des

Wettbewerbs ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu

veröffentlichen. Die Namen der Verfasser werden dabei genannt.

Die Unterlagen der mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Die

Nutzung der Arbeiten regelt sich nach § 8 (3) RPW 2013.

A. 15. Behandlung von Verfahrensrügen

Die Beurteilungen des Preisgerichts sind endgültig und unterliegen nicht der gerichtlichen

Nachprüfung. Verstöße gegen das, in dieser Auslobung festgelegte Verfahren oder das

Preisgerichtsverfahren können innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls über die

Preisgerichtssitzung bei der Ausloberin gerügt werden. Ist zum Zeitpunkt des Zugangs des Protokolls

die Ausstellung über die Wettbewerbsarbeiten noch nicht eröffnet worden, so beginnt die Frist erst

mit dem Tag der Eröffnung der Ausstellung.

A. 16. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses und öffentliche

Ausstellung

Das Wettbewerbsergebnis wird unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung allen

Teilnehmern und der Architektenkammer durch Zusendung der Niederschrift über die

Preisgerichtssitzung unverzüglich mitgeteilt. Sobald das vollständige Preisgerichtsprotokoll vorliegt,

wird dieses im Internet unter

https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/wettbewerb/realisierungswettbewerb-guben

veröffentlicht.

Alle zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden im Anschluss an das

Wettbewerbsverfahren ausgestellt. Eröffnung, Ort und Dauer der Ausstellung werden den

Wettbewerbsteilnehmern und der Presse rechtzeitig bekanntgegeben.

A. 17. Rücksendung der Wettbewerbsarbeiten

Nicht prämierte Arbeiten werden von der Ausloberin nur auf Anforderung der Teilnehmer, die

innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Protokolls eingegangen sein muss, zurückgesandt. Erfolgt

keine Aufforderung innerhalb der Frist, erklärt damit der Teilnehmer, auf sein Eigentum an der

Wettbewerbsarbeit zu verzichten.

Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet die Ausloberin nur im Fall

nachweisbar schuldhaften Verhaltens.

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A. 18. Zusammenfassung der Termine (Vorschlag)

Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen 06.10.2017 Kolloquium 18.10.2017 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 12.01.2018 Preisgerichtssitzung voraussichtlich 11. KW 2018

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Teil B. Gebiets- und Aufgabenbeschreibung

B. 1. Stadt Guben

B 1.2 Lage und Stadtbild

Guben, im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg

gelegen, ist eine der ältesten Städte der Niederlausitz.

Bereits 1235 wurde das Stadtrecht verliehen. Als eine

Stadt der Tuche und Hüte, aber auch als eine Stadt der

Gärten und Blüten ist Guben als Perle der Niederlausitz

in die Geschichte eingegangen.

Als Folge des Zweiten Weltkrieges trennte das

Potsdamer Abkommen Guben in zwei Teile. Das

Stadtzentrum östlich der Neiße wurde zur polnischen

Stadt Gubin und der industriegeprägte westliche Teil das

deutsche Guben.

Mit der Umgestaltung der Stadtmitte seit der politischen

Wende entwickelte sich Guben zu einer pulsierenden

und innovativen Kleinstadt, deren Grenze für deutsch-polnische Zusammenarbeit weit geöffnet ist.

Inzwischen stellen Guben und Gubin als „eine Stadt in zwei Ländern“ eine Besonderheit für die

Niederlausitzer Region dar.

Als ehemaliger Grenzfluss ist die Neiße im Zuge des EU-Beitritts Polens zu einem erlebbaren Element

inmitten der Altstadt geworden. Die Gubener Neißeterrassen mit ihren liebevoll gestalteten

Grünflächen (mit alten Relikten der ehemaligen Textilfabrik) laden zum Entspannen und Genießen

ein. Von dort aus erreicht man über die Fußgängerbrücke die Gubiner Neißeinsel. Der perfekte

Ausgangspunkt um gemütlich durch das Gubiner Zentrum zu spazieren und historische Bauwerke wie

die Stadt- und Hauptkirche und das ehemalige Rathaus zu besichtigen. Auf der Gubener Stadtseite

sind die neugotische Klosterkirche und die im Jugendstil erbaute Kirche des guten Hirten sowie eine

Vielzahl, teils denkmalgeschützter Fabrikantenvillen glanzvolle Schmuckstücke aus vergangenen

Zeiten.

Die Landschaft um Guben ist geprägt von ausgedehnten Heideflächen, Auenlandschaften, Wäldern

und Wiesen sowie einigen Naturseen. Hier können Gubener wie Gäste durchatmen und den

Naturreichtum sowie architektonische Kostbarkeiten an dem gut ausgebauten fast 1000 km

umfassenden Radwegenetz erleben.

Abb. 3: Lage Guben im Landkreis Spree-Neiße

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B. 2. Wettbewerbsbereich

B 2.1 Wettbewerbsbereich

Unmittelbar im „Klimaquartier Hegelstraße“ im Stadtteil Altstadt West befinden sich ca. 20

Wohngebäude der GuWo mit rund 300 Wohnungen, von denen derzeit nur etwas mehr als die Hälfte

vermietet sind. Die drei sanierungsbedingt leerstehenden Wohngebäude in der Karl-Marx-Straße mit

rund 80 Wohnungen sollen in den nächsten drei Jahren ertüchtigt werden.

Der Wettbewerbsbereich umfasst die drei Wohngebäude

- Karl-Marx-Straße 29-33 (Denkmal mit Gebietscharakter)

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- Karl-Marx-Straße 32-40 (Einzeldenkmal)

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- Karl-Marx-Straße 35-37 (Denkmal mit Gebietscharakter)

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B 2.2 Geschichtlicher Hintergrund

Die Stadt Guben erfuhr in der Mitte der 1920er Jahre im Zusammenhang mit der Intensivierung der

seit Mitte des 19. Jahrhunderts in Guben etablierten Tuchindustrie eine Erweiterung ihres

Stadtareals um das Gebiet westlich der Neiße und im Bereich der Niederung des Schwarzen Fließes.

Hier war die Erschließung des bis dahin landwirtschaftlichen Geländes zwischen Pestalozzistraße und

Friedrich-Ebert-Platz nach modernen Gestaltungsgrundsätzen vorgesehen. Die Errichtung der

Wohngebiete lag dabei in den Händen von Baugesellschaften.

Nach dem II. Weltkrieg herrschte in der Stadt Guben große Wohnungsnot durch Zerstörung und

Teilung der Stadt. Der Wiederaufbau der kriegszerstörten Wohnblöcke wurde dementsprechend

verstärkt vorangetrieben und war schon in den 1950 Jahren abgeschlossen. Darüber hinaus erhielt

Guben mit 52 anderen Städten der DDR nach dem 1950 verkündeten „Nationalen Aufbauprogramm“

besondere Förderung mit der Errichtung erster Wohnbauten. Das betraf insbesondere das im April

1952 vom VEB (Z) Projektierung Brandenburg entworfene Wohngebiet, das in Erweiterung der

1920er-Jahre-Bauten am ehemaligen, nunmehr Karl-Marx-Straße genannten Westring entstand.

Die Außenanlagen der Wohnbauten wurden auf der Grundlage einer übergreifenden Planung

entsprechend der zeittypischen Gestaltungskriterien angelegt. Die gemeinschaftlich genutzten

begrünten Innenhöfe und die großzügigen Vorgartenbereiche mit durchgängigen Rasenflächen,

durchsetzt mit einzelnen Gehölzgruppen, Hecken und den Häusern zugeordneten Gehölzgruppen,

Hecken und den Häusern zugeordneten Bäumen in straßenweise unterschiedlichen Arten schufen

eine von starker Durchgrünung geprägte hohe Wohnqualität des Wohngebietes.

Das Wohngebiet an der Karl-Marx-Straße mit den angrenzenden Straßen ist mit all seinen Elementen

ein Zeugnis für die ehrgeizigen Gubener Stadterweiterungsbestrebungen im Zuge der

Industrialisierung in den 1920er Jahren und für die anschließende komplexe Aufbauplanung in der

DDR unmittelbar vor Durchsetzung des industriellen, dann überwiegend monotonen Wohnungsbaus

in Großblockbauweise. Dieser gegenüber zeichnet sich das Wohngebiet trotz der Typisierung der

Anordnung der Baugruppen und repräsentativen Solitärbauten (Schule und Lichtspielhaus) sowie

durch individuelle, materialbewusste Fassadengestaltung und Details aus, die den optimistischen,

gestalterisch anspruchsvollen Aufbauwillen der 1950 Jahre anschaulich zum Ausdruck bringen.

B 2.3 Ortsfunktion und Nutzungsstrukturen

Der Wettbewerbsbereich befindet sich im Stadtteil Altstadt West und dort im sogenannten

„Klimaquartier Hegelstraße“, welches als Flächendenkmal „Wohngebiet“ ausgewiesen ist.

Abb. 4: Lage in der Gesamtstadt Abb. 5: Grenze des Klima- Abb. 6: Nutzungsstruktur quartiers Hegelstr.

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Die Bautypologien im Quartier setzen sich vornehmlich aus der Blockrand- und Zeilenbebauung der

örtlichen Wohnungsunternehmen, privaten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Garagen und

öffentlichen Sonderbauwerken zusammen. Das Quartier besitzt bezogen auf das nähere Umfeld

keine erhöhte Bebauungsdichte und fügt sich in die Bebauungsstruktur der Umgebung und der

Gesamtstadt ein.

Im Klimaquartier gibt es unterschiedliche Nutzungen der Gebäude. Die Ein- u. Zweifamilienhäuser

dienen ausschließlich der Wohnnutzung. Ein Großteil der Blockrand- und Zeilenbebauung dient der

Wohnnutzung. Die vornehmliche Wohnnutzung leitet sich aus der Baustruktur, aber auch aus der

planungsrechtlichen Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet ab. Hier finden sich jedoch vereinzelte

Mischnutzungen im Erdgeschoss. Etliche der Gewerbeeinheiten im Quartier stehen jedoch leer. Im

nahen Umfeld befinden sich eine Physiotherapie, eine Apotheke, eine Allgemeinärztin, ein

Friseursalon, eine Fleischerei und ein Discounter mit Bäckerei. Eine vielfältigere Mischnutzung ist erst

nördlich des Quartiers an der Pestalozzistraße anzutreffen.

Sonderbauten im Quartier sind die ehemalige Wilhelm-Pieck-Schule (Friedrich-Engels-Straße) sowie

das ehemalige UFA Lichtspielhaus (Karl-Marx-Straße 56). Beide Gebäude stehen seit längerem leer

und werden, zumindest im Fall des Lichtspielhauses, für diverse Veranstaltungen im Jahr

zwischengenutzt.

B. 3. Planungsaufgabe und Zielsetzung

Die Gubener Wohnungsgesellschaft mbH beabsichtigt im Rahmen des Stadtumbauprozesses die drei

in ihrem Eigentum befindlichen Wohngebäude

- Karl-Marx-Straße 29-33 (Denkmal mit Gebietscharakter)

- Karl-Marx-Straße 32-40 (Einzeldenkmal)

- Karl-Marx-Straße 35-37 (Denkmal mit Gebietscharakter)

entsprechend zeitgemäßen energetischen und Nutzungsanforderungen, unter Berücksichtigung der

definierten Zielgruppen (Senioren, Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderungen) und deren

Bedürfnissen sowie der Förderbedingungen der Wohnungsbauförderung des Landes Brandenburg

(ILB) und Auflagen des Denkmalschutzes umzubauen und zu sanieren.

Alle drei Objekte sind im derzeitigen Zustand durch kleinteilige Wohnungsgrundrisse gekennzeichnet,

die größtenteils nicht der Nachfrage am Wohnungsmarkt entsprechen. Zudem sind im gesamten

Wohngebiet vergleichbare Wohnobjekte und Wohnungsgrundrisse zu finden, so dass im Zuge der

Sanierung möglichst neue Grundrisstypen realisiert werden sollen, um ein attraktives Angebot zu

schaffen. Da die entstehenden Wohnungen mindestens zum Teil als Ersatzwohnungen für die so

genannten Freilenker aus den Abrissobjekten in den WK-Beständen der Oberstadt dienen sollen, ist

ein besonderer Augenmerk auch auf generationsgerechte Grundrisse und Ausstattungen zu legen.

B 3.1 Architektonisches Konzept

Die Ausloberin verfolgt mit dem Vorhaben unter anderem die Erweiterung des Angebotes von

bezahlbarem Wohnraum in der Stadt. Über eine Mischung innovativer Wohnungsmöglichkeiten

sollen nicht nur die unterschiedlichen Nutzergruppen angesprochen werden, sondern auch eine

lebendige Durchmischung entstehen.

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Gubener Wohnungsgesellschaft mbH –Realisierungswettbewerb Stadt Guben „Karl-Marx-Straße“ Seite - 25

Von den Teilnehmern werden ein qualitätsvoller Entwurf und ein behutsamer Umgang mit der

denkmalgeschützten Bausubstanz erwartet.

B 3.2 Raumbedarfe, Anforderungen und Nutzungskonzept

Das Nutzungskonzept für die drei Wohngebäude sieht einen Wohnungs-Mix mit etwa 80% 2- bis 2,5-

Zimmer-Wohnungen und mit 20% 3-Zimmer-Wohnungen vor. Die 2-Zimmer-Wohnungen sollen ca.

50 m², die 2,5-Zimmer-Wohnungen bis 65m² und die 3-Zimmer-Wohnungen bis zu 80m² groß sein

(siehe Wohnungspolitische Zielstellung). Aus der Erfahrung anderer vergleichbarer Vorhaben soll der

Schwerpunkt auf den 2,5-Zimmer-Wohnungen liegen.

Da 1-Raum-Wohnungen prinzipiell nicht förderfähig sind und wenig/keine Nachfrage besteht, sollte

hierauf verzichtet werden. Das hat zur Folge, dass die Bestandskonfiguration insbesondere bei den 3-

spännigen Aufgängen aufgelöst und hierfür neue Grundrisslösungen gesucht werden müssen.

Eine Vorgabe zur Unterbringung der Wohnungen in bestimmten Gebäuden oder Gebäudeteilen gibt

es seitens der GuWo nicht. Hier sollte durch die Wettbewerbsteilnehmer die bestmögliche Lösung

unter Beachtung des Denkmalschutzes gewählt werden.

Nach Möglichkeit soll jede Wohnung über eine separate Küche, einen kleinen Abstellraum und einen

Freisitz (bzw. Balkon oder Loggia) verfügen. Hinsichtlich der Problematik Freisitze entspricht die

vorhandene Zahl der Balkone nicht zeitgemäßen Vermietungsanforderungen. Hier sind qualitätvolle

Ergänzungslösungen zu erarbeiten, vorzugsweise auf den Hofseiten. Für das Gebäude Karl-Marx-

Straße 32-40 ist der Erhalt der historischen straßenseitigen Balkone zu garantieren.

Bei der Ausstattung der Bäder sollte die Option einer Badewanne oder einer bodenebenen Dusche

gewährleitet werden. Jeder Wohnung ist im Keller ein Abstellraum zuzuordnen.

Mindestens 1/3 aller Wohnungen sollten nach DIN 18040-2 barrierefrei und uneingeschränkt mit

dem Rollstuhl nutzbar sein. Alle anderen Wohnungen sind, insoweit mit dem Denkmalschutz zu

vereinbaren, weitgehend behindertengerecht auszustatten. Auf ausreichend Abstands- und

Bewegungsflächen, vor allem in den Bädern, ist zu achten.

Nur in Wohnungen, deren Grundrissgestaltung gezielt barrierefrei konzipiert werden kann, sollten

die vorhandenen Türbreiten vergrößert und die Türschwellen beseitigt werden. Zudem entsprechen

die Treppengeländer aller drei in den Wettbewerb einbezogenen Gebäude nicht den

bauaufsichtlichen Sicherheitsanforderungen, stellen insbesondere für Kinder eine Gefahr dar (siehe

Zielgruppen) und sind anzupassen.

In jedem der 3 Gebäude ist im Kellergeschoss ein Heizungsraum auszuweisen. In den Gebäuden Karl-

Marx-Straße 32-40 und Karl-Marx-Straße 35-37 ist eine Fläche von 3x3 m und im Gebäude Karl-Marx-

Straße 29-33 eine Fläche von 4x5 m, gelegen an einem Schornstein, für das Heizungssystem

vorzuhalten. (siehe auch B 3.5).

Das Dachgeschoss soll in keinem der 3 Gebäude ausgebaut werden.

Für die leer stehende kleine Gewerbeeinheit im Gebäude Karl-Marx-Straße 32-40 ist ein Vorschlag für

eine Nachnutzung im Sinne der künftigen Bewohnerschaft zu entwickeln.

B 3.3 Erschließung / öffentliche Freiflächen

Die Freiflächen sind Bestandteil eines Denkmals mit Gebietscharakter.

Es ist kein freiräumliches Konzept gefordert. Trotzdem ist der Bedarf an Pkw-Stellplätzen für die sich

anschließende Bearbeitung der Genehmigungsplanung zu ermitteln und skizzenhaft im

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bereitgestellten Lageplan als Empfehlung nachzuweisen. Es sind in der Nähe der barrierefreien Ein-

bzw. Aufgänge mindestens die bauordnungsrechtlich geforderten Behindertenstellplätze

darzustellen. Zum Bereich der Freiflächen werden Aussagen konzeptioneller Art erwartet, welche

zeitgemäße Nutzungsansprüche künftiger Bewohner berücksichtigen und darin denkmalverträgliche

Lösungsansätze aufzeigen. Die Erschließung der Gebäude/Wohnungen, besonders im Hinblick auf die

Barrierefreiheit, sollte mitgedacht werden, ebenso die traditionelle Anordnung der Hofzugänge über

das Kellergeschoss.

Straßenseitig sollten die Außenanlagen grundsätzlich in der derzeitigen Gestaltung erhalten bleiben.

B 3.4 Denkmalschutz

Da es sich bei dem Gebäude Karl-Marx-Straße 32-40 um ein Einzeldenkmal und bei den Gebäuden

Karl-Marx-Straße 29-33 und 35-37 um Bestandteile eines Denkmals mit Gebietscharakter handelt, ist

ein behutsamer und qualitätvoller Umgang mit der Bausubstanz wichtig.

Die Fassaden und Dächer der Baukörper sollen in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben.

Eingriffe in den Bestand sind wohl zu überlegen, abzuwägen. Dies betrifft die historische Bausubstanz

der Fassaden und Dächer und beim Einzeldenkmal auch die Charakteristik des Inneren des Gebäudes.

Um den heutigen und künftigen Anforderungen an Wohnungsbedarfe, Mindest-Raumgrößen,

Barrierefreiheit, Nutzungskonzept sowie nachhaltige Vermietbarkeit gerecht zu werden, sind

dennoch sowohl im Innenbereich der Gebäude als auch im Außenbereich begründete

Veränderungen der Denkmalsubstanz zulässig. Hier sind jedoch Lösungsvorschläge zu erarbeiten,

welche aus denkmalrechtlicher Sicht vertretbar sind und die adäquate Architekturqualität des

Denkmals weiterhin erkennen lassen.

B 3.5 Energetisches Konzept

Hier ist eine signifikante Verbesserung der energetischen Qualität, mindestens Standard eines KfW-

Effizienzhaus Denkmal, anzustreben. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze sind unter

bauphysikalischen, Kosten-Nutzen-Vergleichswerten und denkmalpflegerischen Aspekten zu

begründen.

Empfohlen wird die Anwendung der die Plastizität der vorhandenen Hauptgesimse und

Putzgliederung schonenden Innendämmung mit Systemen der Baustoffklassen A bzw. A1.

Zur Erreichung der geforderten Energieeffizienz ist die Ertüchtigung bzw. der Austausch der

einfachverglasten Kastendoppelfenster sowie der Wohnungseingangstüren erforderlich, letzteres

auch aufgrund erhöhter Anforderungen hinsichtlich Brandschutz sowie Sicherheit.

Beim Baudenkmal Karl-Marx-Straße 32-40 sollten möglichst viele bauzeitliche

Wohnungseingangstürenerhalten bleiben und ertüchtigt werden.

Die Wettbewerbsgebäude sollen im Falle der Realisierung Teil eines zentralen Nahwärmenetzes

werden. Das Primärnetz soll mit einer Temperaturspreizung von 55°/45° gefahren werden. Eine

Übergabestation verbindet das Primärnetz des Versorgers mit dem Sekundärnetz, das sich im

Eigentum des Jeweiligen Gebäudeeigentümers befindet. Zusätzlich müssen punktuell im Gebiet

Spitzenlastkessel aufgestellt werden, die zugleich zum Betrieb von Frischwasserstationen mit

entsprechender Temperaturanhebung dienen. Dazu sind pro Gebäude je ein Heizungsraum mit

Schornsteinanschluss erforderlich (siehe auch B 3.2).

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B 3.6 Wirtschaftlichkeit

Bei der Umsetzung des Raumkonzeptes wird eine wirtschaftliche und funktionale Lösung erwartet.

Eine möglichst effiziente Ausnutzung von Nutzfläche bzw. Wohnfläche zu Bruttogrundfläche unter

Beachtung der denkmalpflegerischen Belange wird gewünscht. Für eine wirtschaftliche

Modernisierung ist u.a. die Einhaltung der Förderbedingungen der Wohnungsbauförderung des

Landes Brandenburg (ILB) sowie der einschlägigen KfW-Förderprogramme „Energieeffizient

Sanieren“ und „Altersgerecht Umbauen“ erforderlich.

Teil C. Anlagen

C.1 Download Verfahrensunterlagen