Niedersächsisches Landesamt Postfach 2 40 30002 Hannover ... · 224, 225 und 226. Diese werden...

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Hausanschrift: Waterloostraße 4 30169 Hannover Telefon: (0511) 101-0 Telefax: (0511) 101-24 99 www.nlbl.niedersachsen.de [email protected] Überweisung an das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften IBAN: DE55250500000106021074 BIC: NOLA DE 2H Luftfahrtamt der Bundeswehr Abteilung 1 Referat 1 d Luftrechtliche Angelegenheiten Postfach 90 61 10 / 529 51127 Köln Bearbeitet von: Herrn Coombs E-Mail: [email protected] Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort bitte angeben) ( (05 11) 101- Hannover, 26246 – Wittmund – LuftR - BLP211 2957 24.09.2018 Ausbau- und Nutzungskonzept für den Militärflugplatz Wittmundhafen; hier: Genehmigungsantrag nach § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG Sehr geehrte Damen und Herren, auf dem Militärflugplatz Wittmundhafen ist nach der Entscheidung des Inspekteurs der Luftwaffe vom 27.04.2015 in der Zielstruktur die Stationierung von 35 Luftfahrzeugen des Typs Eurofighter vorgesehen (Aufwuchs der Taktischen Luftwaffengruppe 71 "Richthofen" mit 20 Eurofightern zum Taktischen Luftwaffengeschwader 71 "Richthofen" mit 35 Euro- fightern). In diesem Zusammenhang stehen mit dem entsprechenden Ausbau- und Nut- zungskonzept verschiedene bauliche Änderungen an, die luftrechtlich einzuordnen sind. In Verfahrensstandschaft für das Bundesministerium der Verteidigung beantragen wir hiermit diese - im Folgenden näher beschriebenen - Änderungen des Militärflugplatzes Wittmundhafen nach § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG i.V.m. § 30 LuftVG für die Bundeswehr - Teilstreitkraft Luftwaffe - als Halter des Militärflugplatzes Wittmundhafen. Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften Postfach 2 40 30002 Hannover Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften

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  • Hausanschrift:Waterloostraße 430169 Hannover

    Telefon:(0511) 101-0Telefax:(0511) 101-24 99

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    Luftfahrtamt der BundeswehrAbteilung 1 Referat 1 dLuftrechtliche Angelegenheiten

    Postfach 90 61 10 / 52951127 Köln

    Bearbeitet von: Herrn CoombsE-Mail: [email protected]

    Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort bitte angeben) ( (05 11) 101- Hannover,

    26246 – Wittmund – LuftR -BLP211

    2957 24.09.2018

    Ausbau- und Nutzungskonzept für den Militärflugplatz Wittmundhafen;

    hier: Genehmigungsantrag nach § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    auf dem Militärflugplatz Wittmundhafen ist nach der Entscheidung des Inspekteurs derLuftwaffe vom 27.04.2015 in der Zielstruktur die Stationierung von 35 Luftfahrzeugen desTyps Eurofighter vorgesehen (Aufwuchs der Taktischen Luftwaffengruppe 71 "Richthofen"mit 20 Eurofightern zum Taktischen Luftwaffengeschwader 71 "Richthofen" mit 35 Euro-fightern). In diesem Zusammenhang stehen mit dem entsprechenden Ausbau- und Nut-zungskonzept verschiedene bauliche Änderungen an, die luftrechtlich einzuordnen sind.

    In Verfahrensstandschaft für das Bundesministerium der Verteidigung beantragen wirhiermit diese - im Folgenden näher beschriebenen - Änderungen des MilitärflugplatzesWittmundhafen nach § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG i.V.m. § 30 LuftVG für die Bundeswehr -Teilstreitkraft Luftwaffe - als Halter des Militärflugplatzes Wittmundhafen.

    Niedersächsisches Landesamt für Bau und LiegenschaftenPostfach 2 40 30002 Hannover

    Niedersächsisches Landesamtfür Bau und Liegenschaften

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    1 Übersicht zu den beantragten Änderungen

    Nach Vorabstimmung mit dem Luftfahrtamt der Bundeswehr (Schreiben vom12.01.2017, ergänzt am 31.01.2017) umfassen die hier beantragten Änderungen diefolgenden Maßnahmen:

    Änderungen, die Flugbetriebsflächen betreffen bzw. unmittelbar flugbetriebsre-levant sind

    · Sanierung Start-/Landebahn· Ersatzneubau Lärmschutzhalle· Neubau Luftfahrzeuginstandsetzungshalle (Lfz-lnst-Halle)· Neubau Tower· Sanierung Shelter Ost· Ersatzneubau QRA-Bereich· Neubau GFK/CFK-Waschhalle· Neubau TenPack Ost für verbandsfremde Lfz-Jet

    Nachrichtlich dargestellte Änderungen

    Darüber hinaus wird nachrichtlich auf die folgenden Änderungen hingewiesen. Diesedienen nicht unmittelbar Flugbetriebszwecken und sind der "Landseite" des Flugplat-zes zuzurechnen und daher nicht Gegenstand der hier luftrechtlich beantragten Än-derungen. Die Änderungen werden daher nachrichtlich dargestellt. Gleichwohl sinddiese Maßnahmen auch Gegenstand des UVP-Berichts nach den Vorgaben des Ge-setzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (siehe Abschnitt 5.4 und Anlage 10 zudiesem Schreiben).

    · Teilerneuerung der Wärmeversorgung (Sanierung Wärmeversorgung)· Errichtung eines IT-Leitungsnetzes· Kombiniertes Staffelliegeplatzgebäude· Neuordnung der Stromversorgung· Neubau Feuerwache· Sanierung Shelter West· Neubau Halle Bodendienstgeräte· Neubau Bereitschaftsgebäude POL· Ersatzneubau Lager techn. Gase· Neubau LOX-Bereich· Neubau Dienstgebäude IT· Erneuerung Abwasseranlagen· Erneuerung Trink- und Löschwasser· Sanierung Straßen/Wege/Plätze (Anpassung Verkehrssystem WTM Basis)· Neubau Fliegerarztgebäude· Ersatzneubau Stab FlgGrp· Ersatzneubau Stab TGrp· Ersatzneubau LFK-Gebäude· Ersatzneubau Stab TaktLwG 71· Ersatzneubau besonderer Fahrdienst· Ersatzneubau Hauptlager AuV

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    · Ersatzneubau AGTP West· Ersatzneubau AGTP Ost· Ersatzneubau Wachgebäude· Neubau Zentrales Waffenkammergebäude· Neubau Triogebäude

    Im UVP-Bericht werden darüber hinaus weitere Änderungen im Zusammenwirkenbetrachtet. Diese sind in der Anhangstabelle 1 zum UVP-Bericht (siehe Anlage 10 zudiesem Schreiben) zusammengestellt.

    2 Vorgelegte Unterlagen

    Im Zusammenhang mit den hier beantragten Änderungen werden die im Folgendenbenannten Unterlagen vorgelegt.

    Die Änderungen werden beantragt nach Maßgabe der folgenden Anlagen 1.1 und1.2.

    · Anlage 1.1:Ingenieurgemeinschaft A.C.E. GmbH - IG Nordwest GmbH:Technischer Erläuterungsbericht zum Ausbau- und Nutzungskonzept

    · Anlage 1.2:Ingenieurgemeinschaft A.C.E. GmbH - IG Nordwest GmbH:Planunterlagen zum Ausbau- und Nutzungskonzepto Plan 01 Übersichtslageplan (Maßstab 1:2.500)o Plan 02 Längsschnitt Start- und Landebahn (Maßstab 1:2000/200)o Plan 03 Regelquerschnitte nach Nutzungsklassen (Maßstab 1:100)

    Außerdem sind die folgenden Planunterlagen, Gutachten und Unterlagen zur Erläu-terung der Änderungen und zur Darstellung der Auswirkungen beigefügt:

    · Anlage 2:Zentrum Luftoperationen:Bericht zur Erstellung der Datenerfassungssysteme für den Flugplatz Witt-mundhafen

    · Anlage 3:AVIA Consult GmbH:Fluglärmgutachten zum Ausbau- und Nutzungskonzept

    · Anlage 4:KSZ Ingenieurbüro GmbH:Bodenlärmgutachten zum Ausbau- und Nutzungskonzept

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    • Anlage 5: AVIA Consult GmbH: Gesamtlärmbetrachtung zum Ausbau- und Nutzungskonzept

    • Anlage 6: Ingenieurbüro Dr. Dröscher: Luftschadstoffgutachten zum Ausbau- und Nutzungskonzept

    • Anlage 7: IBL Umweltplanung GmbH: Fachbeitrag Eingriffsregelung zum Ausbau- und Nutzungskonzept

    • Anlage 8: IBL Umweltplanung GmbH: Untersuchung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zum Ausbau- und Nutzungskonzept

    • Anlage 9: IBL Umweltplanung GmbH: Natura 2000-Voruntersuchung zum Ausbau- und Nutzungskonzept

    • Anlage 10: IBL Umweltplanung GmbH: UVP-Bericht zum Ausbau- und Nutzungskonzept

    • Anlage 11:

    Zentrum Luftoperationen: Plandarstellung des Bauschutzbereichs für den Militärflugplatz Wittmundhafen

    • Anlage 12: Schreiben der Stadt Wittmund vom 02.03.2018: Absichtserklärung zur Übernahme der Schmutzwässer des Militärflugplatzes Wittmundhafen durch die Stadt Wittmund

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    3 Grundlagen des Genehmigungsverfahrens

    3.1 Historie des Militärflugplatzes Wittmundhafen

    Der Militärflugplatz Wittmundhafen wurde erstmals als Luftschiffhafen im Jahr 1916angelegt. Ab dem Jahr 1920 wurde der Platz entmilitarisiert. In der Folge wurde die-ser Bereich landwirtschaftlich genutzt. Im Jahr 1938 begann der Aufbau eines Ein-satzflughafens für die Luftwaffe. Durch Luftangriffe in den Jahren 1944 und insbe-sondere 1945 wurde der Flugplatz stark zerstört.

    Die konkreten Planungen zur Wiederinbetriebnahme des Flugplatzes begannen Mitteder 50er Jahre. Beispielsweise wurde das Niedersächsische Landesamt für Boden-forschung mit Schreiben vom 19.05.1957 von der Landesbauabteilung der Oberfi-nanzdirektion Hannover damit beauftragt, Baugrunduntersuchungen für den geplan-ten Flugplatz Wittmundhafen vorzunehmen. Diese Arbeiten wurden in den Jahren1957 / 1958 durchgeführt. Anschließend wurde mit den Baumaßnahmen begonnen(siehe Luftbild Stabsbildabteilung Wahn/Rhld. Nr. 177 aus Film 69/59 vom26.11.1959). Die Wiederinbetriebnahme des Militärflugplatzes Wittmundhafen erfolg-te 1963. Er wurde seitdem durch das Jagdgeschwader 71 "Richthofen" sowie an-schließend durch die Taktische Luftwaffengruppe 71 "Richthofen" genutzt und wirdheute durch das dort stationierte Taktische Luftwaffengeschwader 71 "Richthofen"betrieben. Das Jagdgeschwader 71 "Richthofen" mit dem Betrieb des WaffensystemsF-4F "Phantom" wurde am 30.06.2013 aufgelöst. Nach Außerdienststellung des Waf-fensystems „Phantom“ wurde die Taktische Luftwaffengruppe 71 "Richthofen" mitdem Betrieb des Waffensystems "Eurofighter" mit 20 Luftfahrzeugen aufgestellt. Mitder Entscheidung des Inspekteurs der Luftwaffe vom 27.04.2015 wurde zum01.07.2016 die Taktische Luftwaffengruppe 71 "Richthofen" aufgelöst und das Takti-sche Luftwaffengeschwader 71 "Richthofen" mit einer zielstrukturellen Erhöhung desBetriebes auf insgesamt 35 Luftfahrzeuge des Typs „Eurofighter“ aufgestellt. Derderzeitige Verfügungsstand liegt bei 18 bis 20 Luftfahrzeugen des Typs „Eurofighter“.

    3.2 Bestand des Militärflugplatzes Wittmundhafen

    Die bestehende Anlage des Militärflugplatzes Wittmundhafen umfasst derzeit insbe-sondere die befestigte Start- und Landebahn 08/26 mit einer Länge von 2.440 m undeiner Breite von 30 m sowie die erforderlichen Rollwege, Vorfelder und Abstellflächensowie Wartungs- und Abstellhallen.

    Die verfügbaren Start- und Landestrecken der Start- und Landebahn 08/26 betragenim Einzelnen (vgl. Militärisches Luftfahrthandbuch Deutschland, AD 2 ETNT 1 - 1vom 01.03.2018):

    Betriebsrichtung TORA TODA ASDA LDA08 2.440 m 2.440 m 2.440 m 2.440 m26 2.440 m 2.440 m 2.440 m 2.440 m

    Hieran schließen sich in beiden Betriebsrichtungen Überrollstrecken von jeweils ca.290 m Länge an.

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    Der Militärflugplatz Wittmundhafen unterliegt keinen öffentlich-rechtlichen Betriebs-beschränkungen. Derartige Betriebsbeschränkungen wären auch mit der Widmungdes Militärflugplatzes nicht vereinbar.

    Der regelmäßige Flugbetrieb findet jedoch üblicherweise und überwiegend währendder allgemeinen Öffnungszeit des Militärflugplatzes von Montag bis Donnerstag zwi-schen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr sowie Freitag zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhrstatt. Darüber hinaus findet Flugbetrieb während der Besonderen Öffnungszeitenentsprechend der Zentralen Dienstvorschrift A-270-1 „Öffnungs- und Bereitschafts-zeiten der Flugplätze der Bundeswehr“ (FF BMVg FüSK I 2) statt.

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass entsprechend den Vorgaben im MilitärischenLuftfahrthandbuch Deutschland Übungsanflüge für Strahlflugzeuge von 12:30 Uhr bis14:00 Uhr grundsätzlich verboten sind.

    Angaben zum Bauschutzbereich

    Für den Militärflugplatz Wittmund ist ein Bauschutzbereich festgesetzt. Eine Plandarstel-lung des Bauschutzbereiches ist diesem Schreiben in Anlage 11 beigefügt.

    Die Festsetzung des Bauschutzbereichs basiert auf folgenden Grundlagen:

    1. Schwellenkoordinaten inklusive Höhen in aktuellen Referenzformaten (WGS84,EGM96):

    Schwelle 08: Geogr. Breite 53°32'44,1723''Geogr. Länge 007°38'57,8685''Höhe 6,98 m

    Schwelle 26: Geogr. Breite 53°33'00,7906''Geogr. Länge 007°41'07,417''Höhe 5,64 m

    2. Flughafenbezugspunkt:Geogr. Breite 53°32'52,487''Geogr. Länge 7°40'2,638''Höhe 7.16 m

    3. Startbahnbezugspunkt: Identisch mit dem Flughafenbezugspunkt

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    3.3 Rechtliche Rahmenbedingungen

    Für eine Änderung des Militärflugplatzes Wittmundhafen sind die Vorgaben des Luft-verkehrsgesetzes (LuftVG) einschlägig. Nach § 30 Abs. 1 in Verbindung mit § 30Abs. 3 S. 1 LuftVG ist für die Anlage und wesentliche Änderung eines Militärflugplat-zes ein luftrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 4 S. 2 i.V.m. § 6 Abs. 1LuftVG durchzuführen. Eines Planfeststellungsverfahrens nach § 8 LuftVG bedarf es,ohne dass es auf die Wesentlichkeit der Anlagenänderung ankäme, nicht (§ 30 Abs.1 S. 2 LuftVG).

    Nach Vorabstimmung mit dem Luftfahrtamt der Bundeswehr (Schreiben vom12.01.2017, ergänzt am 31.01.2017) ergibt sich durch die im Folgenden noch näherbeschriebenen Baumaßnahmen eine „wesentliche“ Änderung des bestehendenFlugplatzes:

    · Sanierung Start-/Landebahn· Ersatz Neubau Lärmschutzhalle· Neubau LfZ-lnst-Halle· Neubau Tower· Sanierung Shelter Ost· Ersatzneubau QRA-Bereich· Neubau GFK/CFK-Waschhalle· Neubau TenPack Ost für verbandsfremde Lfz-Jet.

    3.4 Funktion des Antragstellers im Genehmigungsverfahren

    Die Wehrbereichsverwaltung Nord hat als damals zuständige Militärische Luftfahrt-behörde mit Schreiben vom 07.12.2012 die Oberfinanzdirektion Niedersachsen, Bauund Liegenschaften unter Bezug auf einen Erlass des BMVg IUD I3 vom 04.12.2012aufgefordert, bei Erforderlichkeit im Rahmen der Verfahrensstandschaft für die Teil-streitkraft Luftwaffe als Halter des Militärflugplatzes Wittmundhafen bei der Militäri-schen Luftfahrtbehörde die jeweils erforderlichen Unterlagen für Änderungen desMilitärflugplatzes Wittmundhafen einzureichen.

    Die Aufgaben der bisherigen Abteilung Bau und Liegenschaften (BL) der mit Ablaufdes 1. Oktober 2017 aufgelösten Oberfinanzdirektion Niedersachsen werden seitdem 2. Oktober 2017 durch das neu eingerichtete Niedersächsische Landesamt fürBau und Liegenschaften (NLBL) fortgeführt. Das NLBL nimmt o.g. Aufgabe mit Un-terstützung des Staatlichen Baumanagements Ems-Weser wahr.

    Der hier vorliegende Antrag auf Änderung des Militärflugplatzes Wittmundhafen istauf dieser rechtlichen Grundlage in Zusammenarbeit und im Benehmen mit demKommando Luftwaffe erstellt worden.

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    4 Gegenstand und Begründung der beantragten Änderungen

    Gegenstand des luftrechtlichen Genehmigungsverfahrens sind alle vorgesehenenÄnderungen der Flugbetriebsflächen bzw. Änderungen von Flächen, die unmittelbarflugbetriebsrelevant sind. Eine detaillierte Beschreibung der beantragten Änderungenist dem Erläuterungsbericht zur Technischen Planung zu entnehmen (siehe Anlage1.1).

    4.1 Änderungen, die Flugbetriebsflächen betreffen bzw. unmittelbarflugbetriebsrelevant sind

    Sanierung Start-/LandebahnDie Maßnahme umfasst die Sanierung der vorhandenen Start-/Landebahn inklusiveder Schultern und Zurollwege, des Parallelrollwegs und allen zugehörigen Einrich-tungen (Befeuerung, Abwassereinrichtungen usw.). Des Weiteren werden unter derMaßnahme der Neubau der Schärffläche West sowie der Rückbau von Flugbetriebs-flächen (Abstellfläche West, Schärfflächen Ost und West, Abstellfläche im Bereichder Shelterschleife West, Kompensierfläche im Bereich der Shelterschleife Ost, Roll-bahn D und Vorfeld der Halle 226) zusammengefasst.

    Die vorhandene Start- und Landebahn wird entsprechend der Bestandsbreite von30 m saniert. Die Schulterflächen der Start- und Landebahn mit bisher 30 m Breitewerden zurückgebaut und mit jeweils 15 m Breite angeordnet. Die Sanierung der Pa-rallelrollbahn erfolgt analog zum Bestand. An beiden Enden der Start- und Lande-bahn ist jeweils ein Wendehammer geplant. Zur Ausbildung der geometrischen Formdes Wendehammers werden die Richtlinien der ICAO zugrunde gelegt.

    Die Rollwege B und E sowie Apron Ost und West sind für die Nutzung mit A 400Mvorgesehen. Die Rollwege B und E werden daher auf 23 m verbreitert, zudem wer-den beidseitig Schultern mit einer Breite von 3,0 m in Asphalt hergestellt.

    Ersatzneubau LärmschutzhalleDie neue Lärmschutzhalle ersetzt die bestehende Lärmschutzhalle in Gebäude 124und dient der Nutzung vorschriftsgemäßer Test- und Probeläufe der Triebwerke desEurofighter im eingebauten Zustand. Das Gebäude 123 wird nicht mehr benötigt undzurückgebaut, da keine Probeläufe mehr für ausgebaute Triebwerke stattfinden. Umden Ersatzneubau an die vorhandenen Flugbetriebsflächen anzubinden, ist eine An-passung der Vorfeldflächen erforderlich.

    Neubau LuftfahrzeuginstandsetzungshalleDie Maßnahme umfasst den Neubau für die vorhandenen Bestandsgebäude 223,224, 225 und 226. Diese werden nicht mehr benötigt und zurückgebaut. Zur Anbin-dung des Neubaus an die vorhandenen Flugbetriebsflächen sind Änderungen derVorfeldfläche erforderlich. Zudem wird die neue Vorfeldfläche an den Parallelrollwegangebunden.

    Neubau TowerDer Neubau wird als Dienst-, Anflugkontroll- und Towergebäude genutzt werden undersetzt die bestehenden Gebäude 204 und 233. Diese werden zurückgebaut. EineÄnderung von Flugbetriebsflächen im Zuge des Neubaus ist nicht erforderlich.

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    Sanierung Shelter OstIm Zuge der Maßnahme werden die vorhandenen Bestandsgebäude (Lfz-Shelter)11-20 saniert. Die Shelter dienen der Nutzung als Lfz-Abstellflächen für 10 Lfz desTyps Eurofighter. Zum Umfang der Maßnahme gehören auch die Sanierung der vor-handenen Flugverkehrsflächen bis zur Anbindung an den Parallelrollweg ohne Ände-rung in Ihrer Dimensionierung sowie die Erneuerung aller Medienanbindungen.

    Ersatzneubau QRA-BereichIm Zuge der Maßnahme kommt es zum Neubau einer Lfz-Durchrollhalle und demNeubau eines Bereitschaftsgebäudes. Die Gebäude 21, 22, 314, 315 und 316 wer-den zurückgebaut. Zum Umfang der Maßnahme gehören auch die Änderung dervorhandenen Flugbetriebsflächen im QRA-Bereich (Rollwege sowie Schärf-/Entschärffläche) bis zur Anbindung an den Parallelrollweg mit Änderung in Ihrer Di-mensionierung und Lage sowie die Sanierung aller Medienanbindungen.

    Neubau GFK/CFK-WaschhalleDie Maßnahme umfasst den Neubau für das vorhandene Bestandsgebäude 240.Aufgrund des höheren Bedarfs an Instandsetzungsflächen bei 35 Luftfahrzeugen desTyps Eurofighter wird die Baumaßnahme „Neubau GFK/CFK-Waschhalle“ um 3 In-standsetzungsflächen für Luftfahrzeuge des Typs Eurofighter erweitert. Das Be-standsgebäude 240 wird nicht mehr benötigt und daher zurückgebaut. Im Zuge derMaßnahme ist der Neubau von Flugbetriebsflächen für die Anbindung des Neubauserforderlich. Zudem wird die neue Vorfeldfläche an den Parallelrollweg angebunden.

    Neubau TenPack Ost für verbandsfremde Lfz-JetDie Maßnahme umfasst den Neubau einer Lfz-Abstellhalle mit 10 Stellplätzen für Lfz-Jet und 2 Hallen zum Abstellen für Boden-, Prüf- und Sondergerät. Sie soll grund-sätzlich dem qualitativ besseren Abstellen (nicht mehr auf Freiflächen) von Lfz-Jetdienen. Hierbei handelt es sich um verbandsfremde Lfz-Jet, die im Rahmen derDurchführung von Ausbildungsvorhaben (z. B. Waffenschule, Ausbildungsvorhabenmit anderen Nationen) auf dem Flugplatz betrieben werden. Ausbildungsvorhabenmit einem Betrieb verbandsfremder Lfz-Jet fanden bereits regelmäßig in der Vergan-genheit statt. Im Zuge der Maßnahme ist der Neubau von Flugbetriebsflächen für dieAnbindung des Neubaus erforderlich.

    4.2 Nachrichtlich dargestellte Maßnahmen

    Neben den luftrechtlich relevanten Maßnahmen wird darüber hinaus nachrichtlich aufdie folgenden Änderungen am Militärflugplatz Wittmundhafen hingewiesen. Diesedienen nicht unmittelbar Flugbetriebszwecken und sind nach Angaben des Luftfahrt-amtes der Bundeswehr (Schreiben vom 12.01.2017, ergänzt am 31.01.2017) der"Landseite" des Flugplatzes zuzurechnen und daher nicht Gegenstand der hier luft-rechtlich beantragten Änderungen. Die Änderungen werden daher nachrichtlich dar-gestellt. Gleichwohl sind diese Maßnahmen auch Gegenstand des UVP-Berichtsnach den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (siehe Ab-schnitt 5.4 und Anlage 10 zu diesem Schreiben).

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    Teilerneuerung der Wärmeversorgung (Sanierung Wärmeversorgung)Im Zuge der Teilerneuerung der Wärmeversorgung erfolgt ein Ersatzneubau für dievorhandenen zentralen Versorgungsgebäude 216 (Heizgebäude) und 217 (Haupt-/Trafostation). Zum Umfang der Maßnahme gehört auch das Verlegen neuer Versor-gungsleitungen.

    Errichtung eines IT-LeitungsnetzesAls Gebäude werden insgesamt 4 Sektorknoten in der Liegenschaft neu errichtet.Zum Umfang der Maßnahme gehört auch das Verlegen neuer Versorgungsleitungen.

    Kombiniertes StaffelliegeplatzgebäudeBei der Maßnahme handelt es sich um einen Ersatzneubau für die vorhandenen Be-standsgebäude 310, 312 und 334. Diese werden nicht mehr benötigt und daher zu-rückgebaut.

    Neuordnung der StromversorgungIm Zuge der Maßnahme wird ein Ersatzneubau für die vorhandenen zentralen Ver-sorgungsgebäude 216 (Heizgebäude) und 217 (Haupt-/Trafostation) errichtet. ZumUmfang der Maßnahme gehört auch das Verlegen neuer Versorgungsleitungen undder Neubau weiterer Trafo-/Notstromstationen.

    Neubau FeuerwacheBei der Maßnahme handelt es sich um einen Ersatzneubau für das vorhandene Be-standsgebäude 204, welches nicht mehr benötigt und daher zurückgebaut wird.

    Sanierung Shelter WestIm Zuge der Maßnahmen kommt es zur Sanierung der vorhandenen Bestandsge-bäude (Lfz-Shelter) 01-10. Zum Umfang der Maßnahme gehören auch die Sanierungder vorhandenen Flugbetriebsflächen bis zur Anbindung an den Parallelrollweg ohneÄnderung in Ihrer Dimensionierung sowie die Erneuerung aller Medienanbindungen.

    Neubau Halle BodendienstgeräteDie Maßnahme umfasst den Neubau für das vorhandene Bestandsgebäude 223 undden Rückbau der Halle 226, die zurzeit zur Instandsetzung der Lfz Eurofighter ge-nutzt wird. Das Gebäude 223 wird nicht mehr benötigt und zurückgebaut.

    Neubau Bereitschaftsgebäude POLDer Neubau dient als Erweiterung des Bestandsgebäudes 117.

    Ersatzneubau Lager techn. GaseDer Neubau dient als Ersatzbau für das Bestandsgebäude 237.

    Neubau LOX-BereichDer Neubau dient als Ersatzbau für das Bestandsgebäude 231.

    Neubau Dienstgebäude ITDie Maßnahme umfasst den Neubau eines Dienst-/Lager-/Werkstattgebäudes.

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    Erneuerung AbwasseranlagenDie Maßnahme umfasst die Erneuerung und Erweiterung der vorhandenen Regen-rückhaltebecken Ost und West sowie die Erneuerung aller Abwasseranlagen- undLeitungen des Flugplatzes (siehe Abschnitt 5.5).

    Erneuerung Trink- und LöschwasserDie Maßnahme umfasst die Erneuerung der vorhandenen Trink- und Löschwasser-anlagen.

    Sanierung Straßen/Wege/Plätze (Anpassung Verkehrssystem WTM Basis)Die Maßnahme umfasst die Erneuerung und Erweiterung der vorhandenen Straßen,Wege und Plätze für Kfz und Fußgänger des Flugplatzes.

    Neubau FliegerarztgebäudeDie Maßnahme umfasst den Neubau eines Fliegerarztgebäudes (Gebäude 360).

    Ersatzneubau Stab FlgGrpDie Maßnahme umfasst den Neubau eines Dienstgebäudes (Gebäude 358).

    Ersatzneubau Stab TGrpDie Maßnahme umfasst den Neubau eines Dienstgebäudes.

    Ersatzneubau LFK-GebäudeDie Maßnahme umfasst den Neubau eines Lfk-Gebäudes.

    Ersatzneubau Stab TaktLwG 71Die Maßnahme umfasst den Neubau eines Dienstgebäudes.

    Ersatzneubau besonderer FahrdienstDie Maßnahme umfasst den Ersatzneubau eines Dienst-/Lager-/Werkstattgebäudes.

    Ersatzneubau Hauptlager AuVDie Maßnahme umfasst den Ersatzneubau eines Dienst-/Lager-/Werkstattgebäudes.

    Ersatzneubau AGTP WestDie Maßnahme umfasst den Ersatzneubau eines Dienst-/Lagergebäudes.

    Ersatzneubau AGTP OstDie Maßnahme umfasst den Ersatzneubau eines Dienst-/Lagergebäudes.

    Ersatzneubau WachgebäudeDie Maßnahme umfasst den Ersatzneubau eines Wachgebäudes.

    Neubau Zentrales WaffenkammergebäudeDie Maßnahme umfasst den Ersatzneubau eines Zentralen Waffenkammergebäu-des.

    Neubau TriogebäudeDie Maßnahme umfasst den Neubau eines Triogebäudes.

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    4.3 Alternativen

    Auf dem Militärflugplatz Wittmundhafen ist nach der Entscheidung des Inspekteursder Luftwaffe vom 27.04.2015, wie eingangs erläutert, in der Zielstruktur die Statio-nierung von 35 Luftfahrzeugen des Typs Eurofighter vorgesehen (Aufwuchs der Tak-tischen Luftwaffengruppe 71 "Richthofen" mit 20 Eurofightern zum Taktischen Luft-waffengeschwader 71 "Richthofen" mit 35 Eurofightern). Umgesetzt wurde dieseEntscheidung am 01.07.2016 mit der Aufstellung des Taktischen Luftwaffenge-schwaders 71 "Richthofen" am Standort Wittmund. In diesem Zusammenhang ste-hen mit dem entsprechenden Ausbau- und Nutzungskonzept verschiedene baulicheÄnderungen an, wie sie im vorliegenden Antragsschreiben dargestellt sind.

    Die baulichen Änderungen sind wie anfangs beschrieben u.a. durch die Umstellungdes Betriebes vom Waffensystem F-4F "Phantom" auf das Waffensystem "Eurofigh-ter" sowie der Erhöhung des Betriebes von 20 auf 35 Luftfahrzeuge des Typs Euro-fighter erforderlich. Für diese Erhöhung wird hauptsächlich eine weitere Nutzung vonAbstellflächen für Luftfahrzeuge des Typs Eurofighter notwendig, die bereits mit demLuftfahrzeug F-4F "Phantom" genutzt wurden, aber bei einem Betrieb von 20 Luft-fahrzeugen des Typs Eurofighter (Taktische Luftwaffengruppe 71 "Richthofen") nichterforderlich gewesen wären.

    Die Begründung der Entscheidung zur Aufstellung eines Taktischen Luftwaffenge-schwaders auf dem Militärflugplatz Wittmundhafen mit dem Betrieb von 35 Luftfahr-zeugen des Typs Eurofighter ergibt sich u.a. aus den eingegangenen Bündnisver-pflichtungen Deutschlands gegenüber der NATO, im Rahmen des NATO DefencePlanning Process sowie des Standing Defence Plans. Für beide Fälle ist der Betriebvon insgesamt 138 Luftfahrzeugen des Typs Eurofighter in der Luftwaffe zwingendnotwendig, um die gegenüber der NATO angezeigten Luftfahrzeuge für Bündnisver-pflichtungen bereitzustellen.

    Der Standing Defense Plan der NATO sowie weitere Planungsdokumente sehen fürden Fall einer Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV) eine entsprechende Nut-zung des Militärflugplatzes Wittmundhafen vor, die sich auch aus seiner geografi-schen Lage (Einflug gegnerischer Kräfte über Nord- und Ostsee) im Vergleich zu Al-ternativstandorten und bereits vorhandenen Standorten ableitet.

    Die quantitative Kräfteanzeige Deutschlands gegenüber der NATO bedingt für dieLuftwaffe bei voller Ressourcen-Ausstattung den Betrieb von 4 Taktischen Luftwaf-fengeschwadern, um sowohl die materielle als auch personelle Durchhaltefähigkeitzu gewährleisten.

    Im Gegensatz zur zuvor stationierten Taktischen Luftwaffengruppe 71 "Richthofen"mit 20 Luftfahrzeugen des Typs Eurofighter ist man auf dem Militärflugplatz Witt-mundhafen damit in der Lage, nicht nur ihm zugewiesene Aufgaben im Bereich derQuick Reaction Alert (Interceptor)/Sicherheit im Luftraum zu erfüllen, sondern aucheinen adäquaten Personalpool an Luftfahrzeugführer und Technischem Personal fürdie Einsätze im Rahmen NATO Responce Force und Very High Joint ReadinessTask Force bereitzustellen. Da sich die Aufgabe Quick Reaction Alert (Interceptor)anhand der Abdeckung des zu schützenden Luftraums und der wahrscheinlichenEinfluggebiete der abzufangenden Luftfahrzeuge auf einen grenznahen Nord- undeinen Südteil Deutschlands konzentriert, kann diese Aufgabe für den Nordteil

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    Deutschlands nur mit einem Taktischen Luftwaffengeschwader in Wittmund durchhal-tefähig und operationell effizient übernommen werden. Die Taktischen Luftwaffenge-schwader in Laage (Ausbildungsflugbetrieb) und Nörvenich (ca. 25 Min. Anflugzeitbis zur See) eignen sich hierfür nur sehr bedingt und können diese Aufgabe dahernicht dauerhaft übernehmen.

    Mit der ressourcenzehrenden Aufgabe Quick Reaction Alert (Interceptor) ist eine ent-sprechende Ausstattung an Luftfahrzeugen des Typs Eurofighter für das TaktischeLuftwaffengeschwader 71 "Richthofen" vergleichbar der anderen 3 Taktischen Luft-waffengeschwader der Luftwaffe erforderlich.

    Eine höhere Ausstattung mit Luftfahrzeugen des Typs Eurofighter der anderen 3 Tak-tischen Luftwaffengeschwader wurde dennoch geprüft, hat sich aber auch aufgrundvon Kapazitätsproblemen zur Aufnahme der Luftfahrzeuge sowie der Notwendigkeitzur Durchführung einer effizienten Ausbildung (auch aufgrund der Zugänge zu ge-eigneten Lufträumen) operationell nicht durchgesetzt. Somit bietet ein TaktischesLuftwaffengeschwader auf dem Militärflugplatz Wittmundhafen einen enormen Vorteilbezüglich taktischer Verbandsausbildung.

    Weder für das Gesamtvorhaben noch für einzelne Teilmaßnahmen gibt es weitereVarianten, die zur Erreichung des Planungsziels vorzuziehen wären. Im Zuge derPlanungen wurde versucht, die erforderlichen Maßnahmen auf bereits befestigtenFlächen oder in bereits bestehenden Gebäuden umsetzen, um Neuversiegelungenweitestgehend zu vermeiden.

    Durch die oben beschriebenen Maßnahmen erfolgt keine grundlegende Änderungder Struktur des Militärflugplatz Wittmundhafen.

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    5 Auswirkungen der Änderungen

    5.1 Grundstücksbetroffenheiten

    Die beantragten Änderungen erfolgen innerhalb des bestehenden Militärflugplatzesauf Grundstücken im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).Alle Flächen, die für die oben dargestellten baulichen Änderungen benötigt werden,befinden sich innerhalb des bestehenden, umzäunten und u.a. in den Flächennut-zungsplänen der Stadt Aurich und der Stadt Wittmund entsprechend ausgewiesenenFlächen des Militärflugplatzes Wittmund. Eine Landbeschaffung ist nicht erforderlich.

    Im Zusammenhang mit der Schaffung von zwei zusätzlichen Regenrückhaltebeckenist im Osten der Liegenschaft eine temporäre Inanspruchnahme von Flächen außer-halb des Flugplatzes für Baustelleneinrichtungen und die Errichtung eines temporä-ren Erdbeckens während der Bauzeit erforderlich. Die Flächen befinden sich im Ei-gentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    5.2 Bauschutzbereich

    Eine Anpassung des bestehenden Bauschutzbereichs ist mit den hier beantragtenÄnderungen nicht verbunden - der Bauschutzbereich, wie er in Anlage 11 dargestelltist, erfährt keine Veränderung.

    5.3 Flugbetriebliche Auswirkungen

    Mit den oben beschriebenen baulichen Änderungen ist auf dem Militärflugplatz Witt-mundhafen der Betrieb von 35 Luftfahrzeugen des Typs Eurofighter vorgesehen.

    Zur Ermittlung möglicher flugbetrieblicher Auswirkungen wurden durch das ZentrumLuftoperationen Datenerfassungssysteme (DES) erstellt und zur Verfügung gestellt.Der Bericht zur Erstellung der Datenerfassungssysteme für den Flugplatz Wittmund-hafen liegt diesem Schreiben in Anlage 2 bei.

    Zur Darstellung des zukünftigen Flugbetriebs wurde das „Prognoseszenario 2030“gebildet. Dieses Szenario stellt den Flugbetrieb in den sechs verkehrsreichsten Mo-naten des Prognosejahres 2030 unter Berücksichtigung der Aufstellung des Takti-schen Luftwaffengeschwaders 71 „Richthofen“ zum 30. Juni 2016 mit der zukünftigenStationierung von 35 Luftfahrzeugmustern vom Typ Eurofighter dar. Das „Progno-seszenario 2030“ entspricht, mit Ausnahme der Luftfahrzeuggruppe S-MIL 6 (Waf-fensystem Eurofighter), exakt dem im Folgenden beschriebenen Szenario „Lärm-schutzbereich 2020“.

    Das Szenario „Lärmschutzbereich 2020“ beschreibt den Flugbetrieb, wie er alsGrundlage für die im Jahr 2015 erfolgte Festsetzung des Lärmschutzbereichs für denMilitärflugplatz Wittmundhafen prognostiziert wurde. Das entsprechende Datenerfas-sungssystem wurde im Juli 2012 an die Niedersächsische Landesregierung überge-ben und basiert auf der zum Zeitpunkt der Erstellung geplanten Stationierung einerTaktischen Luftwaffengruppe „Richthofen“ mit 20 Eurofightern bis zum Jahr 2020. Esbildet die Grundlage für die mit Verordnung vom 04.08.2015 erfolgte Festsetzungdes Lärmschutzbereiches durch die Niedersächsische Landesregierung. Dement-sprechend stellt dieses Szenario den aktuellen planerischen Ist-Zustand dar.

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    Ergänzend hierzu stellt das ebenfalls vorgelegte „Vergleichsszenario 2005-2011“den Flugbetrieb dar, wie er vor der Umstellung des Luftfahrzeugs F-4 Phantom aufdas Luftfahrzeug Eurofighter in den Jahren 2005 bis 2011 ortsüblich war. Für diesesSzenario konnten detaillierte Statistiken der Vertreter des heutigen Taktischen Luft-waffengeschwaders 71 „Richthofen“ genutzt werden, so dass mit dem „Vergleichs-szenario 2005-2011“ ein repräsentatives Bild des Flugbetriebs mit dem Waffensys-tem F-4 Phantom entstanden ist. Der Anteil der Flugbewegungen der F-4 Phantomam Gesamtflugbetrieb lag demnach zwischen 2005 und 2011 bei durchschnittlich81,5 Prozent. Dies entspricht nahezu identisch dem Anteil der Eurofighter-Flugbewegungen im Prognoseszenario 2030.

    Im Zeitraum nach 2011 reduzierte sich der Anteil des Hauptluftfahrzeugmusters amGesamtflugbetrieb. Hintergrund des deutlichen Rückgangs war die bis zum letztenFlug der F-4 Phantom im Jahr 2013 bereits deutlich verringerte Anzahl der stationier-ten Luftfahrzeuge. Während die ersten Eurofighter bereits 2013 in Wittmundhafenflogen, verzögert sich jedoch die Einrüstung der geplanten 35 Eurofighter deutlich.

    Tabelle 1: Anteil der platzeigenen Eurofighter bzw. F-4-Flugbewegungen an denGesamtflugbewegungen der sechs verkehrsreichsten Monate (6vM)

    Jahr Gesamtflugbewegungender 6vM

    Anteil F-4 / Eurofighter %

    2005 10.974 8.858 81 %2006 13.180 11.003 83 %2007 12.218 10.137 83 %2008 12.611 10.504 83 %2009 11.463 8.924 78 %2010 10.745 8.568 80 %2011 9.010 7.451 83 %2012 6.936 3.728 54 %2013 7.569 3.419 45 %2014 9.447 1.664 18 %2015 5.675 1.519 27 %

    ᴓ 2005-2011 81,5 %

    Für die jeweils sechs verkehrsreichsten Monate zeigen sich für die drei beschriebe-nen Szenarien die in der folgenden Tabelle 2 zusammengestellten Flugbewegungs-zahlen. Die Flugbewegungszahlen sind für den Tagzeitraum 06:00 bis 22:00 Uhr undden Nachtzeitraum 22:00 bis 06:00 Uhr getrennt dargestellt.

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    Tabelle 2: Flugbewegungszahlen

    Luft-fahr-zeug-gruppe

    Luftfahrzeug-muster(Beispiele)

    Vergleichs-szenario

    2005-2011

    Lärmschutz-bereich 2020

    Prognose-szenario

    2030Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht

    P 1.1 SF 25 C Mo-torsegler

    0 0 50 0 50 0

    P 1.3 PA-18, YAK50,FA200, C-172

    21 0 297 0 297 0

    P 1.4 PC-7 132 0 8 0 8 0S 5.1 Global5000,

    CL601, LJ,C525

    94 0 78 0 78 0

    P-MIL 1 Do228 6 0 4 0 4 0P-MIL 2 C-160, P3C,

    C-130188 0 175 0 175 0

    S-MIL 1 E3A AWACS 3 0 8 0 8 0S-MIL 2 F-4 Phantom,

    Mirage20009.274 10 14 0 14 0

    S-MIL 3 Tornado 792 0 325 0 325 0S-MIL 4 A4, F-16, F-18 655 0 633 0 633 0S-MIL 6 Eurofighter 116 0 5.067 14 6.999 35H 1.1 MD Explorer,

    EC135, BO10520 0 23 0 23 0

    H 1.2 BK117 23 0 12 0 12 0H 2.1 SEA King,

    Lynx, Bell202/212

    103 0 82 0 82 0

    H 2.2 NH-90 20 0 8 0 8 0Gesamt 11.447 10 6.784 14 8.716 35

    Die Angaben zu den einzelnen Luftfahrzeuggruppen werden im Folgenden nähererläutert.

    Luftfahrzeuggruppe P 1.1Die Luftfahrzeuggruppe P 1.1 umfasst Motorsegler. Dieser Luftfahrzeuggruppe sinddie Flugbewegungen der ortsansässigen Sportfluggruppen zugeordnet.

    Luftfahrzeuggruppe P 1.3Die Luftfahrzeuggruppe P 1.3 umfasst Propellerflugzeuge mit einer Höchststartmas-se (MTOM) bis 2 t. Dieser Luftfahrzeuggruppe sind im Wesentlichen die Flugbewe-gungen der ortsansässigen Sportfluggruppen zugeordnet.

    Luftfahrzeuggruppe P 1.4Die Luftfahrzeuggruppe P 1.4 umfasst Propellerflugzeuge mit einer Höchststartmas-se (MTOM) über 2 bis 5,7 t. Luftfahrzeuge vom Typ PC-7 vom Flugplatz Hohn fliegenin unregelmäßigen Abständen zum Betanken den Flugplatz Wittmundhafen an.

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    Luftfahrzeuggruppe S 5.1Die Luftfahrzeuggruppe S 5.1 umfasst Strahlflugzeuge mit einer Höchststartmasse(MTOM) bis 50 t, die den Anforderungen des Anhangs 16 zum Abkommen über dieInternationale Zivilluftfahrt, Band I, Kapitel 3 oder Kapitel 4 entsprechen. Flugbewe-gungen der Luftfahrzeuggruppe S 5.1 finden zum einen durch den in militärischemAuftrag fliegenden Flugvermesser vom Typ Learjet LJ-35 und zum anderen durchLuftfahrzeuge der Flugbereitschaft statt. Zusätzlich kommt es gelegentlich zuÜbungsanflügen der alliierten Streitkräfte mit Luftfahrzeugmustern dieser Gruppe.

    Luftfahrzeuggruppe P-MIL 1Die Luftfahrzeuggruppe P-MIL 1 umfasst militärische Propellerflugzeuge mit einerHöchststartmasse (MTOM) bis 5,7 t. Luftfahrzeuge dieser Gruppe fliegen selten denFlugplatz Wittmundhafen an. Es handelt sich hierbei um Übungsanflüge von Luftfahr-zeugen aus Nordholz.

    Luftfahrzeuggruppe P-MIL 2Die Luftfahrzeuggruppe P-MIL 2 umfasst militärische Propellerflugzeuge mit einerHöchststartmasse (MTOM) über 5,7 t. Die Flugbewegungen der Gruppe P-MIL 2werden im Rahmen von Versorgungsflügen der Bundeswehr von dem Luftfahrzeug-muster C-160 Transall und für Übungsanflüge von den Luftfahrzeugmustern C-130Hercules der Streitkräfte der Niederlande sowie durch Luftfahrzeuge vom Typ P-3COrion aus Nordholz durchgeführt. Zukünftig wird die C-160 Transall sukzessive durchden A400M ersetzt, der jedoch ebenfalls dieser Gruppe zugeordnet sein wird.

    Luftfahrzeuggruppe S-MIL 1Die Gruppe S-MIL 1 beinhaltet das Luftfahrzeugmuster AWACS E-3A/D der NATO.Dieses Luftfahrzeugmuster führt nur gelegentlich Übungsanflüge am Flugplatz Witt-mundhafen durch.

    Luftfahrzeuggruppe S-MIL 2Die Gruppe S-MIL 2 beinhaltet zukünftig nur noch Übungsanflüge der alliierten Streit-kräfte mit dem Muster Mirage-2000. Das Waffensystem F-4 Phantom wurde sukzes-sive durch den Eurofighter ersetzt. Die Flugbewegungen des Eurofighters werden inder Luftfahrzeuggruppe S-MIL 6 berücksichtigt.

    Luftfahrzeuggruppe S-MIL 3Die Luftfahrzeuggruppe S-MIL 3 umfasst den Flugzeugtyp Tornado.

    Luftfahrzeuggruppe S-MIL 4Luftfahrzeuge vom Typ A-4 der Firma BAE sind für Flugzieldarstellungen am Flug-platz Wittmundhafen stationiert. Darüber hinaus haben Luftfahrzeuge vom Typ F-16und F-18 in den letzten Jahren im Rahmen von Übungen mit Aufenthalt am Platz denFlugplatz angeflogen und werden auch in der Prognose berücksichtigt.

    Luftfahrzeuggruppe S-MIL 6Die Luftfahrzeuggruppe S-MIL 6 umfasst den Flugzeugtyp Eurofighter. Der Eurofigh-ter hat das Waffensystem F-4 Phantom als Hauptluftfahrzeugmuster am FlugplatzWittmundhafen ersetzt. Die Prognose berücksichtigt zusätzlich den Aufwuchs derbisherigen Taktischen Luftwaffengruppe „Richthofen“ zum Taktischen Luftwaffenge-schwader „Richthofen“. Zusätzlich wurde berücksichtigt, dass das Waffensystem

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    Tornado auf anderen Flugplätzen der Bundeswehr sukzessive durch das Waffensys-tem Eurofighter ersetzt wurde.

    Luftfahrzeuggruppe H 1.1Die Luftfahrzeuggruppe H 1.1 umfasst zivile oder militärische Hubschrauber mit einerHöchststartmasse (MTOM) über 1,0 t bis 3,0 t. Hubschrauber vom Typ EC-135 derBundeswehr fliegen im Rahmen von Ausbildungs- und Übungsflügen gelegentlichden Flugplatz Wittmundhafen an. Mit der MD Explorer nutzt auch die Polizei Nieder-sachsen den Flugplatz für Übungs- und Schulungsflüge. Zusätzlich finden gelegent-lich Anflüge von Rettungshubschraubern statt.

    Luftfahrzeuggruppe H 1.2Die Luftfahrzeuggruppe H 1.2 umfasst zivile oder militärische Hubschrauber mit einerHöchststartmasse (MTOM) über 3,0 t bis 5,0 t. In der Vergangenheit fanden gele-gentlich Anflüge des Luftfahrzeugmusters BK117 des ADAC zum Betanken statt.Diese werden auch für die Zukunft prognostiziert.

    Luftfahrzeuggruppe H 2.1Die Luftfahrzeuggruppe H 2.1 umfasst zivile oder militärische Hubschrauber mit einerHöchststartmasse (MTOM) über 5,0 t bis 10,0 t. In den letzten Jahren fanden Anflügemit den Luftfahrzeugmustern Sea King aus Nordholz und Bell 212 der Bundespolizeiim Rahmen von Betankung statt. Zusätzlich führen Hubschrauber vom Typ Lynx ausNordholz Übungsanflüge in Wittmundhafen durch.

    Luftfahrzeuggruppe H 2.2Die Luftfahrzeuggruppe H 2.2 umfasst zivile oder militärische Hubschrauber mit einerHöchststartmasse (MTOM) über 10,0 t. Für die Luftfahrzeuggruppe H 2.2 wurde be-rücksichtigt, dass die Bell UH-1D zukünftig durch den NH-90 ersetzt wird.

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    5.4 Auswirkungen auf die Umwelt

    Mit dem Antrag wird ein UVP-Bericht gemäß § 16 des Gesetzes über die Umweltver-träglichkeitsprüfung (UVPG) vorgelegt (siehe Anlage 10).

    Die Schutzgüter „Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit“ (Fluglärm,Luftschadstoffe) sowie „Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt“, „Fläche“, „Bo-den“, „Wasser“, „Luft“, Klima“ und „Landschaft“, „kulturelles Erbe und sonstige Sach-güter“ sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern sind inden ebenfalls beiliegenden Gutachten vertieft untersucht und bewertet worden (sieheAnlagen 3 bis 9).

    Die wesentlichen Ergebnisse dieser Gutachten sind im Folgenden zusammenge-fasst.

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    5.4.1 Fluglärm

    Den Antragsunterlagen liegt eine schalltechnische Prognose der in der Nachbar-schaft des Militärflugplatzes Wittmundhafen durch die beantragten Änderungen zuerwartenden Fluglärmimmissionen bei (Fluglärmgutachten, siehe Anlage 3). Dieseals „Prognoseszenario 2030“ bezeichnete Berechnung wird mit dem Szenario„Lärmschutzbereich 2020“ verglichen, welches den Flugbetrieb beschreibt, wie erals Grundlage für die im Jahr 2015 erfolgte Festsetzung des Lärmschutzbereichesprognostiziert wurde und welches den aktuellen planerischen Ist-Zustand darstellt.Außerdem wird ein Vergleich des Prognoseszenarios 2030 mit dem „Vergleichs-szenario 2005-2011“ vorgenommen, um darzustellen, welche Veränderungen derLärmbelastung durch den Ersatz der Phantom F-4 durch den Eurofighter eintretenwird (zur Beschreibung der Szenarien siehe Abschnitt 5.3).

    Die wichtigsten Ergebnisse, die sich aus den durchgeführten schalltechnischen Be-rechnungen ableiten lassen, sind nachfolgend dargestellt.

    Vergleich Prognoseszenario 2030 mit Lärmschutzbereich 2020

    Die für das Prognoseszenario 2030 berechneten Flächen innerhalb der Fluglärmkon-turen für den Tageszeitraum vergrößern sich gegenüber dem Lärmschutzbereich2020 geringfügig (Fluglärmkontur 68 dB(A) von 10,4 km² auf 11,1 km², Fluglärmkon-tur zwischen 68 dB(A) und 63 dB(A) von 12,7 km² auf 13,9 km²). Dabei wird jedochkeine Überschreitung des 2 dB-Kriteriums, die eine Neufestsetzung des Lärmschutz-bereiches erfordern würde, eintreten.

    Die für das Prognoseszenario 2030 ermittelte Fläche innerhalb der nächtlichen Flug-lärmkontur 55 dB(A) vergrößert sich gegenüber der gegenwärtig festgesetztenNacht-Schutzzone von 0,4 km² auf 2,1 km² und geht geringfügig über die Grenzender Flugplatzliegenschaft hinaus. Ob damit auch eine Einstufung des Ausbau- undNutzungskonzeptes als wesentliche Änderung des Flugplatzes verbunden ist, bedarfder rechtlichen Klärung dahingehend, ob die nicht zum Lärmschutzbereich gehören-de, aber in der Verordnung ausgewiesene Nacht-Schutzzone für eine Beurteilungnach dem 2 dB-Kriteriums herangezogen wird.

    Vergleich Prognoseszenario 2030 mit Vergleichsszenario 2005-2011

    Die für den Tageszeitraum (6 bis 22 Uhr) ermittelten Flächen innerhalb der Fluglärm-konturen für das Prognoseszenario 2030 sind um Größenordnungen kleiner als diefür das Vergleichsszenario 2005-2011 berechneten Flächen. Die Fläche innerhalbder Fluglärmkontur 68 dB(A) verringert sich von 52,6 km² auf 11,1 km², die Flächezwischen den Fluglärmkonturen 68 dB(A) und 63 dB(A) von 76,7 km² auf 13,9 km².Dies ist vorrangig auf den Wegfall der Flugbewegungen der gegenüber dem Euro-fighter (S-MIL 6) deutlich lauteren F-4 (S-MIL 2) sowie auf die im Vergleich zu denJahren 2005 bis 2011 insgesamt geringere Zahl der Flugbewegungen von Kampf-flugzeugen (10.840 gegenüber 7.979) zurückzuführen.

    Für den Nachtzeitraum (22 bis 6 Uhr) ergibt sich ein ähnliches Bild, obwohl hier 35Nachtflugbewegungen des Eurofighters im Prognoseszenario 2030 10 Flugbewe-gungen der F-4 im Vergleichsszenario 2005-2011 gegenüberstehen. Trotz der höhe-ren Anzahl an Flugbewegungen kommt es zu einer Verringerung der Fläche inner-

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    halb der Fluglärmkonturen. Dies ist auf die deutlich höheren Schallemissionen der F-4 im Vergleich zum Eurofighter zurückzuführen. Die Fläche innerhalb der Fluglärm-kontur 55 dB(A) verringert sich von 2,5 km² auf 2,1 km².

    Die folgende Tabelle 3 fasst die Flächenausdehnung der jeweiligen Fluglärmkontu-ren beziehungsweise der Schutzzonen für die Szenarien „Vergleichsszenario 2005-2011“, „Lärmschutzbereich 2020“ und „Prognoseszenario 2030“ zusammen.

    Tabelle 3: Flächenvergleich der Fluglärmkonturen

    Bezeichnung desSzenarios

    Fläche in km²Tag

    LAeq ³ 68 dB(A)Tag

    LAeq < 68 dB(A) u.LAeq ³ 63 dB(A)

    NachtLAeq ³ 55 dB(A)

    Vergleichsszenario2005-2011

    52,599 76,677 2,509

    Lärmschutzbereich2020

    10,364 12,660 0,436

    Prognoseszenario2030

    11,095 13,864 2,099

    Fluglärmbelastung an ausgewählten Immissionsorten

    TagAus der Analyse der äquivalenten Dauerschallpegel an insgesamt 86 Immissionsor-ten ergibt sich, dass sich der äquivalente Dauerschallpegel des Tageszeitraumes06.00 bis 22.00 Uhr für das Prognoseszenario 2030 im Vergleich zum Vergleichs-szenario 2005-2011 an allen Immissionsorten deutlich verringert. Die Verringerungbeträgt in Abhängigkeit der Lage der Immissionsorte zu den Flugverfahren zwischen2,9 und 16,2 dB(A).

    Der Vergleich des Prognoseszenarios 2030 mit dem Lärmschutzbereich 2020 zeigt,dass die Realisierung des Ausbau- und Nutzungskonzeptes an den ausgewähltenNachweisorten zu einer Erhöhung der Fluglärmbelastung im äquivalenten Dauer-schallpegel von durchschnittlich 0,4 dB(A) führen wird. Die Zunahme beträgt in Ab-hängigkeit von der Lage der Immissionsorte zwischen 0,1 und 0,8 dB(A).

    NachtFür den Vergleich der Belastung durch den für den Nachtzeitraum (22.00 bis 06.00Uhr) ermittelten äquivalenten Dauerschallpegel für das Prognoseszenario 2030 mitdem Vergleichsszenario 2005-2011, ergibt sich, dass für das Prognoseszenario 2030insgesamt eine deutliche Verringerung der Belastung durch Fluglärm von durch-schnittlich 4,8 dB(A) zu erwarten ist. Dabei tritt jedoch eine recht hohe Streuung derWerte an den Immissionsorten auf. Die Veränderungen reichen von -14,9 bis +14,4dB(A).

    Für den Vergleich des Prognoseszenario 2030 mit dem aktuellen Lärmschutzbereich2020 ergibt sich eine deutliche Erhöhung der Belastung durch Fluglärm. Die Zunah-me beträgt hier in Abhängigkeit von der Lage der Immissionsorte zu den Flugverfah-

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    ren zwischen 0,2 und 16,8 dB(A). Im Durchschnitt erhöht sich der äquivalente Dauer-schallpegel an den Immissionsorten um 8,0 dB(A).

    In diesem Zusammenhang ist jedoch festzustellen, dass an der Mehrzahl der Nach-weisorte die Werte des äquivalenten Dauerschallpegels deutlich unter dem Wert von50 dB(A) liegen. Von einem Pegelwert des nächtlichen Dauerschallpegels von über50 dB(A) sind nur die Immissionsorte 1 (Webershausener Str. 20) sowie 2 (Webers-hausener Str. 16) betroffen. Der äquivalenten Dauerschallpegel im Prognoseszenario2030 beträgt am Immissionsort 1 50,3 dB(A) und am Immissionsort 2 50,4 dB(A).

    Wesentlichkeit der Änderung des Flugplatzes

    Gemäß Fluglärmgesetz § 4 Abs. 5 ist eine Änderung des Betriebes als wesentlichanzusehen, wenn sich an den Grenzen der Tag-Schutzzone 1 oder der Nacht-Schutzzone der Wert des äquivalenten Dauerschallpegels um mehr als 2 dB(A) ver-ändert.

    Zur Feststellung der Wesentlichkeit wurde auf Grundlage des Prognoseszenarios2030 gemäß den Bestimmungen des Fluglärmgesetzes für alle Zonenpunkte derFluglärmkontur 68 dB(A) tags und der Fluglärmkontur 55 dB(A) nachts die Verände-rung des äquivalenten Dauerschallpegels gegenüber dem Lärmschutzbereich 2020bestimmt.

    Im Ergebnis der entsprechenden Berechnungen ist festzustellen, dass an den Zo-nenpunkten der Fluglärmkontur 68 dB(A) in Abhängigkeit der Lage der Zonenpunktezu den Flugverfahren und deren Nutzung durch die Luftfahrzeuggruppen eine Zu-nahme des äquivalenten Dauerschallpegels zwischen 0,1 und 1,0 dB(A) auftretenwird und damit bezüglich der Tag-Schutzzone 1 keine Überschreitung des 2 dB-Kriteriums zu verzeichnen ist.

    Ein anderes Bild ergibt sich für die Nacht-Schutzzone, die in der Verordnung über dieFestsetzung des Lärmschutzbereiches vom 04.08.2015 zwar ausgewiesen wird, abernicht zum Lärmschutzbereich gehört, weil sie sich nur auf das Flugplatzgelände er-streckt. An den Zonenpunkten der veröffentlichten Nacht-Schutzzone treten aufGrund der deutlich größeren Flugbewegungszahlen Pegelerhöhungen zwischen 6,1und 28,2 dB(A) auf.

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    5.4.2 Bodenlärm

    Den Antragsunterlagen liegt eine schalltechnische Prognose der in der Nachbar-schaft des Militärflugplatzes Wittmundhafen durch die beantragten Änderungen zuerwartenden Bodengeräuschimmissionen bei (Bodenlärmgutachten, siehe Anlage 4).

    Zur Abschätzung möglicher Auswirkungen werden in diesem Bodenlärmgutachtendas Prognoseszenario 2030 und das Vergleichsszenario 2005-2011 miteinanderverglichen. Im Vergleichsszenario 2005-2011 werden dabei insbesondere Trieb-werksprobeläufe des Typs Phantom auf der Außenbremsplatte betrachtet. Im Prog-noseszenario 2030 werden insbesondere die Triebwerksprobeläufe des im Progno-sejahr am Flugplatz Wittmundhafen stationieren Typs Eurofighter auf der Außen-bremsplatte betrachtet.

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Triebwerksprobeläufe desTyps Phantom und des Typs Eurofighter im Regelfall in der Lärmschutzhalle statt-fanden bzw. stattfinden werden. Die geplanten Umbaumaßnahmen am Militärflug-platz Wittmundhafen beinhalten u.a. den Neubau einer Lärmschutzhalle für Eurofigh-ter. Diese wird im Prognosejahr 2030 errichtet sein. Triebwerksprobeläufe auf derAußenbremsplatte fanden bzw. finden zukünftig lediglich in seltenen Ausnahmefällenund lediglich tagsüber statt (im Durchschnitt 1- bis 2-mal im Jahr). Die Schallemissio-nen von der geplanten Lärmschutzhalle sind entsprechend der SchalltechnischenUntersuchung „Lärmschutzhalle Wittmund“ (Bericht Nr. 2016-1, grigo + schimmelingenieure) als unerheblich einzustufen. Hinsichtlich der Triebwerksprobeläufe in derLärmschutzhalle ist von keinen relevanten Veränderungen zwischen dem Ver-gleichsszenario 2005-2011 und dem Prognoseszenario 2030 auszugehen.

    Im Übergangszeitraum (zwischen Vergleichsszenario 2005-2011 und Prognosesze-nario 2030) fanden bzw. finden Triebwerksprobeläufe auch im Shelter (Flugzeug-schutzbau) statt. Da in diesem Übergangszeitraum für die Triebwerksprobeläufe derEurofighter keine Lärmschutzhalle zur Verfügung steht, ist mit erhöhten Schallemis-sionen gegenüber der Prognoseszenario 2030 zu rechnen.

    Nach den Ergebnissen des Bodenlärmgutachtens lassen sich die ermittelten Immis-sionsbeiträge durch den Flug- und Flugplatzbetrieb wie folgt bewerten:

    Ein Vergleich beider Szenarien hinsichtlich der Triebwerksprobeläufe auf der Außen-bremsplatte zeigt, dass die Lärmbelastung im Prognoseszenario 2030 durch den TypEurofighter um 3 bis 4 dB geringer ausfällt als im Vergleichsszenario 2005-2011durch den Typ Phantom. Im Prognoseszenario 2030 sowie im Vergleichsszenario2005-2011 treten bei Triebwerksprobeläufen an keinem Immissionsort Überschrei-tungen von 62 dB(A) tags auf.

    Die ebenfalls zum Bodenlärm gehörende Quellgruppe „Parkplätze“ und „Kfz-Verkehr“sowie die Immissionsanteile aller übrigen Quellen auf dem Flughafengelände wiez.B. Pumpen, Ventilatoren etc., die in die Bodenlärmimmissionsbetrachtung einflie-ßen müssten, sind vernachlässigbar.

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    5.4.3 Gesamtlärm

    Im Ergebnis der durchgeführten Fluglärmberechnungen wurde festgestellt, dass dieFluglärmbelastung im Bereich der zur Stadt Wittmund gehörenden Ortslage Webers-hausen (Einzelgehöfte entlang der B210) den durch gerichtliche Entscheidungen alsgesundheitsschädigend eingestuften Wert des äquivalenten Dauerschallpegels von70 dB(A) überschreitet.

    Da diese Gehöfte zusätzlich durch die vom Straßenverkehr auf der B210 sowie durcheinzelne Triebwerksprobeläufe auf der Abbremsplatte des Flugplatzes Wittmundha-fen hervorgerufene Lärmbelastung betroffen sind, wurde für das betroffene Gebieteine Bewertung der Gesamtlärmbetrachtung vorgenommen (siehe Anlage 5).

    Die Ergebnisse der Berechnungen des äquivalenten Dauerschallpegels bzw. der Be-urteilungspegel für die Lärmquellen Fluglärm, Straßenlärm und Bodenlärm durchTriebwerksprobeläufe zeigen, dass die Zunahme des Summenpegels durch denStraßenverkehr für das Vergleichsszenario maximal 0,1 dB(A), für das Prognosejahr2020 des Lärmschutzbereiches maximal 0,9 dB(A) und für das Prognoseszenario2030 maximal 0,8 dB(A) beträgt. Das Relevanzkriterium von 1 dB(A) wird somit un-terschritten.

    Folglich wird für das Vergleichsszenario 2005 - 2011 wie auch zukünftig für dasPrognoseszenario 2030 die Schwelle der Gesundheitsgefährdung durch Lärm imBereich von Webershausen ausschließlich durch den vom Flugbetrieb des Militär-flugplatzes Wittmundhafen verursachten Fluglärms bestimmt.

    Außerdem wird in der Gesamtlärmbetrachtung festgestellt, dass für das Prognoses-zenario 2030 gegenüber dem Vergleichsszenario 2005-2011 eine Verminderung derGesamtlärmbelastung am Tage um fast 10 dB(A) zu erwarten ist.

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    5.4.4 Luftschadstoffe

    Den Antragsunterlagen liegt eine Berechnung und Bewertung der zu erwartendenLuftschadstoffemissionen und -immissionen bei (Luftschadstoffgutachten, siehe An-lage 6). Danach lassen sich die ermittelten Immissionsbeiträge durch den Flug- undFlugplatzbetrieb wie folgt bewerten:

    Nach Umsetzung des Vorhabens (Prognoseszenario 2030) sind für die SchadstoffeStickstoffdioxid, Feinstaub PM10, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Benzol und Ben-zo(a)pyren die Immissionsbeiträge selbst an den höchstbeaufschlagten Wohnnut-zungen in unmittelbarer Flugplatznähe gering bis irrelevant (d.h. kleiner 3,0 % desjeweiligen Beurteilungswertes).

    Im Hinblick auf die Kurzzeitbelastung ergeben sich für Feinstaub im Tagesmittel so-wie für Kohlenmonoxid CO im 8-Stunden-Mittel jeweils nur sehr geringe Immissions-beiträge durch den Flug- und Flugplatzbetrieb, die jeweils nicht ursächlich zu einerÜberschreitung der einschlägigen Beurteilungswerte führen können.

    In Hinblick auf die Kurzzeitbelastung von Stickstoffdioxid ist an allen Immissionsortendie Einhaltung des Immissionsstundenwertes für NO2 sichergestellt.

    Bezogen auf die Beurteilungswerte zum Schutz der Vegetation und von Ökosyste-men der 39. BImSchV und der TA Luft werden an den betrachteten ImmissionsortenN1 bis N3 die Irrelevanzschwellen von 2 μg/m³ für Schwefeldioxid und 3 μg/m³ fürStickstoffoxide, angegeben als Stickstoffdioxid jeweils unterschritten. Die Immissi-onsbeiträge in den naturschutzfachlich schutzbedürftigen Nutzungen sind daher alsirrelevant einzustufen.

    Neben den Immissionsbeiträgen durch den Flug- und Flugplatzbetrieb wird in demLuftschadstoffgutachten auch die Gesamtbelastung dargestellt. Die Gesamtbelas-tung umfasst neben den Immissionsbeiträgen des Flug- und Flugplatzbetriebs undauch die Immissionshintergrundbelastung. Für die Gesamtbelastung ergibt sich ins-gesamt:

    Im Prognoseszenario 2030 bleiben die Beurteilungswerte für die Langzeitbelastungfür die Schadstoffe Stickstoffdioxid, Feinstaub PM10, Schwefeldioxid, Kohlenmono-xid, Benzol und Benzo(a)pyren ebenfalls an allen betrachteten Immissionsorten un-terschritten.

    Der Immissionsgrenzwert der 39. BImSchV für die Feinstaubfraktion PM2,5 von 25μg/m³ ist ebenfalls sicher eingehalten, da selbst für die Feinstaubfraktion PM10 dieausgewiesene Immissionsgesamtbelastung an allen Immissionsorten im Jahresmittelden Immissionswert für PM2,5 unterschreitet.

    Auch bei den naturschutzfachlich schutzbedürftigen Bereichen (Immissionsorte N1bis N3) ergibt sich keine Überschreitung der Beurteilungswerte der TA Luft zumSchutz der Vegetation. Diese Beurteilungswerte sind grundsätzlich nur in Bereichenanzuwenden, die mehr als 20 km von Ballungsräumen oder 5 km von anderen be-bauten Gebieten, Industrieanlagen oder Straßen entfernt sind.

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    In Bezug auf Gerüche ist festzustellen, dass an allen betrachteten Immissionsortendie Irrelevanzschwelle der Geruchsimmissionsrichtlinie von 0,02 (Geruchswahrneh-mungshäufigkeit 2 % der Jahresstunden) an keinem Immissionsort überschrittenwird.

    Insgesamt sind durch den Flug- und Flugplatzbetrieb des Militärflugplatzes Witt-mundhafen im Prognoseszenario 2030 keine erheblichen nachteiligen Auswirkun-gen auf die Luftschadstoffsituation zu erwarten.

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    5.4.5 Naturschutz und Landschaftspflege

    Die Eingriffe in Natur und Landschaft, die mit den in Abschnitt 4.1 dargestellten Än-derungen verbunden sind, sind Gegenstand des Fachbeitrages Eingriffsregelung(siehe Anlage 7 zu diesem Schreiben).

    In diesem Fachbeitrag werden zunächst die entsprechenden Eingriffe ermittelt undanschließend unter Einbeziehung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnah-men sowie von weiteren Kompensationsmaßnahmen bilanziert.

    Eingriffe im Zusammenhang mit den beantragten Maßnahmen des Ausbau- und Nut-zungskonzeptsInsgesamt ergibt durch die beantragten Änderungen im Zusammenhang mit demAusbau- und Nutzungskonzept eine Neuversiegelung von ca. 7 ha. Dem gegenübersteht ein Gesamtrückbau (Entsiegelung) auf einer Fläche von ca. 12 ha.

    Der Kompensationsgrundbedarf wird durch Rückbau- und Aufwertungsmaßnahmenim Rahmen der Baumaßnahmen vollständig abgedeckt. Die erheblichen Beeinträch-tigungen der Schutzgüter Pflanzen und Boden werden somit vollständig kompensiert.

    Natura 2000Im Rahmen einer FFH-Voruntersuchung ist darüber hinaus eine Prüfung dahinge-hend erfolgt, ob das Vorhaben zu Beeinträchtigungen in europäischen Schutzgebie-ten des Systems Natura 2000 führen kann (siehe Anlage 9). Diese Prüfung erfolgteim Hinblick auf die folgenden Schutzgebiete:

    FFH-Gebiete· FFH-Gebiet DE 2306-301 (Nr. 001)

    Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer· FFH-Gebiet DE 2410-301 (Nr. 006)

    Ewiges Meer, Großes Moor bei Aurich· FFH-Gebiet DE 2311-331 (Nr. 177)

    Ochsenweide, Schafhauser Wald und Feuchtwiesen bei Esens· FFH-Gebiet DE 2312-331 (Nr. 180)

    Teichfledermaus-Habitate im Raum Wilhelmshaven· FFH-Gebiet DE 2408-331 (Nr. 183)

    Teichfledermaus-Gewässer im Raum Aurich· FFH-Gebiet DE 2413-331 (Nr. 184)

    Upjever und Sumpfmoor Dose· FFH-Gebiet DE 2511-332 (Nr. 193)

    Kollrunger Moor und Klinge

    EU-Vogelschutzgebiete· EU-Vogelschutzgebiet DE 2210-401 (V01)

    Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer· EU-Vogelschutzgebiet DE 2213-401 (Nr. V02)

    Wangerland· EU-Vogelschutzgebiet DE 2309-431 (V63)

    Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens· EU-Vogelschutzgebiet DE 2410-401 (V05)

    Ewiges Meer

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    Insgesamt wird in der FFH-Voruntersuchung festgestellt, dass die vorhabensbeding-ten Effekte zu keinen nachteiligen Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse als be-troffene maßgebliche Bestandsteile der Natura 2000-Gebiete führen.

    Erheblich Beeinträchtigungen der oben aufgeführten Natura 2000-Gebiete im Wirk-bereich des Vorhabens können ausgeschlossen werden.

    ArtenschutzDen Antragsunterlagen liegt eine Untersuchung zur speziellen artenschutzrechtlichenPrüfung (UsaP) bei (siehe Anlage 8). Diese untersucht mögliche Konflikte im Hinblickauf streng und besonders geschützte Arten und prüft in diesem Zusammenhang, in-wieweit es zu Schädigungen oder Störungen dieser Arten im Sinne des § 44BNatSchG kommen kann.

    Insgesamt wird in der UsaP festgestellt, dass unter Berücksichtigung von Vermei-dungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)sichergestellt werden kann, dass es vorhabensbedingt nicht zu einer Erfüllung vonVerbotstatbeständen gemäß § 44 (1) Nr. 1 bis 3 BNatSchG kommt.

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    5.5 Entwässerung

    Die Abwasserentsorgung des Militärflugplatzes Wittmundhafen erfolgt über das vor-handene Trennsystem, das sich aus den folgenden Entwässerungsnetzen zusam-mensetzt:

    - Regenwasserkanalnetz- Schmutzwasserkanalnetz- Sonderkanalnetz, Schlitzrinnen für die Entwässerung der Flugbetriebsflächen

    Im Rahmen des Ausbau- und Nutzungskonzeptes sind neben den geplanten Sanie-rungsmaßnahmen bauliche Veränderungen und Anpassungen an den bestehendenAbwassernetzen erforderlich.

    Das auf der Liegenschaft anfallende Schmutzwasser wird zukünftig mittels einer etwa3,4 km langen Abwasserdruckleitung an die Kläranlage des Ortsteils Ardorf der StadtWittmund übergeben. Das im Winterbetrieb separierte Enteisungswasser wird ge-sammelt und zukünftig über eine weitere Druckleitung mit 8,3 km Länge zur städti-schen Kläranlage nach Wittmund gefördert und dort gereinigt.

    Zur Separierung des Enteisungswassers von den unbelasteten Regenabflüssen istdie zusätzliche Errichtung von Retentionsspeichern notwendig. Diese werden imWesten und im Osten der Liegenschaft vor den Vorflutern „Burgschloot“ und „Pog-genkruger Leide“ hergestellt.

    Das westliche Regenrückhaltebecken „Burgschloot“ wird durch einen Ersatzbau alskombiniertes Betonbecken überplant. Das im Osten bestehende Betonbecken „Pog-genkruger Leide“ kann ohne Vergrößerung des Rückhaltevolumens für den Sommer-und Winterbetrieb mit den Entwässerungsflächen der Start- und Landebahn sowieder Zuwegung und des QRA-Bereichs weitergenutzt werden. Im östlichen Liegen-schaftsbereich ist zusätzlich die Errichtung zweier separater Betonbecken vorzuse-hen, die das Niederschlagswasser aus den zusätzlich befestigten Bereichen im Zent-rum sowie im Osten der Liegenschaft aufnehmen werden. Zur Übergabe der Ab- undEnteisungswässer sind neue Pumpwerke und Abwasserdruckleitungen notwendig.

    Eine Absichtserklärung zur Übernahme der Abwässer des Flugplatzes Wittmundha-fen durch die Stadt Wittmund liegt befindet sich in Anlage 12 zu diesem Schreiben.

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    5.6 Raumordnung und Städtebau

    Es ist durch die Militärische Luftfahrtbehörde zu prüfen, ob die beantragten Änderun-gen des Militärflugplatzes Wittmundhafen den Erfordernissen der Raumordnung unddes Städtebaus entsprechen.

    5.6.1 Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung

    Erfordernisse der Raumordnung sind nach § 3 Nr. 1 Raumordnungsgesetz (ROG)Ziele der Raumordnung, Grundsätze der Raumordnung und sonstige Erfordernisseder Raumordnung.

    Der Militärflugplatz Wittmundhafen ist im derzeit gültigen Regionalen Raumord-nungsprogramm (RROP) für den Landkreis Wittmund sowie im Entwurf des RROPdes Landkreises Aurich (2018) als „Sperrgebiet“ ausgewiesen.

    Gemäß der textlichen Darstellung des RROP für den Landkreis Wittmund ist der Mili-tärflugplatz Wittmundhafen entsprechend Ziffer D 3.11.201 aus strukturpolitischenGründen zu erhalten. Das Ziel der Erhaltung hat Vorrang vor der Verwirklichung an-derer Planungen und Maßnahmen.

    Der Bereich des Militärflugplatzes Wittmundhafen ist sowohl im RROP des Landkrei-ses Wittmund als auch im Entwurf 2018 des RROP des Landkreises Aurich als Vor-ranggebiet für Trinkwassergewinnung ausgewiesen.

    Zudem sind in der Umgebung des Militärflugplatzes im RROP des Landkreises Witt-mund Vorsorgegebiete für Landwirtschaft, Vorsorgegebiete für Natur und Landschaftsowie Vorsorgegebiete für Erholung ausgewiesen. Im RROP Entwurf 2018 desRROP Aurich sind in der Umgebung des Militärflugplatzes Vorbehaltsgebiete für dieLandwirtschaft und für die landschaftsbezogene Erholung ausgewiesen.

    Mit den hier beantragten Änderungen ist kein zusätzlicher dauerhafter Flächenbedarfaußerhalb des bestehenden Flugplatzgeländes verbunden.

    Eine Änderung des Bauschutzbereiches ist mit den beantragten Änderungen eben-falls nicht verbunden (siehe Abschnitt 5.2).

    Im Übrigen wird, soweit es um den mit den Änderungen verbundenen Eingriff in Na-tur und Landschaft geht, auf den dem Antrag beigefügten Fachbeitrag Eingriffsrege-lung Bezug genommen (siehe Abschnitt 5.4.5 und Anlage 7).

    Insgesamt ergeben sich damit aus den beantragten Änderungen keine relevantenAuswirkungen auf die Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung.

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    5.6.2 Erfordernisse des Städtebaus

    Durch die Militärische Luftfahrtbehörde sind auch die Erfordernisse des Städtebauszu berücksichtigen. Dieses Kriterium dient insbesondere dem Schutz der Planungs-hoheit der von dem Flugplatz und dem Flugbetrieb betroffenen Städte und Gemein-den.

    Im Flächennutzungsplan der Stadt Wittmund (Stadt Wittmund 1993) ist der Militär-flugplatz als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Im FNP der Stadt Aurich(Stadt Aurich 2013) wird der Militärflugplatz als Sondergebiet für militärische Anla-gen/Flughafen geführt.

    Ein zusätzlicher Flächenbedarf auf dem Gebiet der Stadt Wittmund und der StadtAurich ist mit den beantragten Änderungen nicht verbunden.

    Gemäß Fluglärmgesetz § 4 Abs. 5 ist eine Änderung des Betriebes als wesentlichanzusehen, wenn sich an den Grenzen der Tag-Schutzzone 1 oder der Nacht-Schutzzone der Wert des äquivalenten Dauerschallpegels um mehr als 2 dB(A) ver-ändert. An den Zonenpunkten der veröffentlichten Nacht-Schutzzone treten aufGrund der größeren Flugbewegungszahlen Pegelerhöhungen zwischen 6,1 und 28,2dB(A) auf. Hierdurch wird die Neufestsetzung der Lärmschutzzonen für einen neuenoder wesentlich baulich erweiterten Flugplatz im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1und 3 erforderlich.

    Die kommunale Planungshoheit kann auch durch Beschränkungen beeinträchtigtwerden, die aufgrund eines Bauschutzbereichs nach § 12 LuftVG zu beachten sind.Solche Einschränkungen sind heute bereits nach Maßgabe des bestehenden Bau-schutzbereichs vorhanden. Eine Änderung des Bauschutzbereiches ist nicht Gegen-stand der beantragten Änderung (siehe Abschnitt 5.2).