NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe 1 Neues kommunales Finanzmanagement...
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NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe1
Neues kommunales Finanzmanagement
Handlungsrahmen und Zeitperspektiven
Johannes Winkel, Leiter der Abteilung„Kommunale Angelegenheiten“ im Innenministerium NRW
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe2
1. Von der Praxis zur Theorie – Das Modellprojekt „Doppischer Kommunalhaushalt in NRW“
2. Gesetz über ein Neues kommunales Finanzmanagementfür Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-Gesetz) –Ziele, Inhalte und Zeitplan der Reform
3. Von der Theorie zur Praxis – Das NKF-Netzwerk NRW
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe3
1. Von der Praxis zur Theorie – Das Modellprojekt „Doppischer Kommunalhaushalt in NRW
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe4
Ausgangslage: Diskussion um „Neue Steuerung“
Ziel des Reformprojektes
Entwicklung eines Konzeptes für ein doppisch orientiertes kommunales Haushaltswesen
Erarbeitung eines Vorschlags zur Reform des Gemeindehaushaltsrecht
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe5
Die Mitglieder des Modellprojektes:
Innenministerium Nordrhein-Westfalen Mummert Consulting AG
Stadt Brühl Stadt Dortmund Landeshauptstadt Düsseldorf
Kreis GüterslohGemeinde Hiddenhausen
Stadt Moers Stadt Münster
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Von der Praxis zur Theorie: Projektphase I
Entwicklung einer betriebswirtschaftlichen Konzeption für ein doppisches Haushaltswesen
Düsseldorf, Dortmund, Münster, Moers und Brühl
Zeitraum: Juli 1999 – Juni 2000
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Von der Praxis zur Theorie: Projektphase II
Umstellung des Haushaltswesens in einzelnen Pilotämtern auf der Basis von Ausnahmegenehmigungen nach § 126 GO (Experimentierklausel)
Erweiterung des Projektteams um Gemeinde Hiddenhausen und Kreis Gütersloh
Zeitraum: Juli 2000 – Juni 2003
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe8
Von der Praxis zur Theorie: Ergebnis
Abschlussbericht mit der Empfehlung an den GesetzgeberZiele und Rahmenbedingungen der Reform des Haushaltsrechts
Innenministerium NRW:Neues Kommunales Finanzmanagement - Abschlussbericht des Modellprojekts "Doppischer Kommunalhaushalt in NRW" 1999 - 2003
Haufe Mediengruppe, Freiburg 2003, 198 Seiten, mit CD-ROM, ISBN 3-448-05768-1, Euro 39,90; Bestell-Hotline des Haufe-Verlags: 0761/8988-543, Bestell-Fax: 0761/8988-222
Der Abschlussbericht enthält die Empfehlungen der Modellkommunen an den Gesetzgeber einschließlich des Vorschlags eines Regelungstextes für ein neues Gemeindehaushaltsrecht. In einer Materialsammlung finden sich die Zwischenergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprojekts, eine Stellungnahme der Kommunalaufsichten sowie das Umsetzungstagebuch (welches zusätzlich auch elektronisch auf einer CD-ROM dem Buch beigefügt ist).
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe9
2. Gesetz über ein Neues kommunales Finanzmanagementfür Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-Gesetz) –Ziele, Inhalte und Zeitplan der Reform
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe10
Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagementin Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) vom 16.11.2004
Grundlagen für das NKF-Gesetz:
Modellprojekt Doppischer Kommunalhaushalt
Leittexte Doppik Innenministerkonferenz
Kaufmännisches Rechnungswesen als Referenzmodell,
Abweichungen bei kommunalen Besonderheiten
Regierungsprogramm
Koalitionsvereinbarung
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe11
Ziele
Darstellung des vollständigen Ressourcenaufkommensund Ressourcenverbrauchs
Darstellung des vollständigen Vermögensbestands,
Integration der Beteiligungen und Vereinheitlichung des Rechnungswesens im “Konzern Kommune”,
Produktorientierung,
Steuerung über Ziele,
Unterstützung von Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling.
Reformziele:
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe12
Ziele
praktikables und vollständiges Konzept mit leistbarem Aufwand,
Berücksichtigung kommunaler Besonderheiten,
betriebswirtschaftliche Standardsoftware nutzbar machen.
Umsetzungsziele:
13NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe
Das Drei-Komponenten-System: Die Ergebnisrechnung -Die Finanzrechnung – Die Bilanz
Finanzrechnung Bilanz
Aktiva Passiva
Einzahlungen./. Auszahlungen
Liquiditätssaldo
Ergebnisrechnung
Ergebnissaldo
Vermögen
Liquide Mittel (C. IV)
Fremdkapital
Eigenkapital(A. IV)
Erträge./. Aufwendungen
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe14
Die kommunale Bilanz
Kommunale Bilanz
Aktiva Passiva
A. Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebs
B. Anlagevermögen:• Sachanlagen• Finanzanlagen
C. Umlaufvermögen:• Forderungen• Finanzmittel
D. Rechnungsabgrenzungsposten
E. Abgrenzungsposten für latente Steuern
F. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
A. Eigenkapital:• Rücklagen• Jahresüberschuss / -fehlbetrag
B. Sonderposten
C. Rückstellungen
D. Verbindlichkeiten
E. Rechnungsabgrenzungsposten
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe15
Bestandteile des Haushaltsplans
Haushaltsplan
Haushalts-satzung
Ergebnisplan
GesamtergebnisplanErträgeAufwendungen
17 Teilergebnispläne
Produktbereich nErträgeAufwendungen
(n = 1, ....., 17)
Finanzplan
GesamtfinanzplanEinzahlungenAuszahlungen
17 Teilfinanzpläne
Produktbereich nInvestitionen
Einzahlungen
Auszahlungen
Erhebliche
Investitions-
maßnahmen
Anlagen
1. Vorbericht
2. Stellenplan
3. Bilanz Vorvorjahr
4. Entwicklung des Eigenkapitals
5. VE
6. Verbindlichkeiten
7. Zuwendungen an Fraktionen.
8. Wirtschaftspläne Sondervermögen
9. Jahresabschlüsse komm. Untern.
Haushaltsangaben
Bewirtschaftungsregeln
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe16
Mindestgliederung des neuen Haushalts
Mindestgliederung vorgegeben durch die normierten 17 Produktbereiche des
Produktrahmens (z.B. Schulträgeraufgaben, Soziale Hilfen, etc.)
Die weitere Untergliederung ist der Kommune freigestellt, der Produktrahmen ist insoweit nur eine Empfehlung
Produktbereich (z.B. 010 Innere Verwaltung)Produktbereich (z.B. 010 Innere Verwaltung)
Produktgruppe(02 Verwaltungs-
führung)
Produktgruppe(02 Verwaltungs-
führung)
Produktgruppe(03 Gleich-
stellung)
Produktgruppe(03 Gleich-
stellung)
Produktgruppe(01 Politische
Gremien)
Produktgruppe(01 Politische
Gremien) . . . . . .
Mindest-gliederungHaushalt
kommunal-spezifischeDarstellung
• Die freiwillige Untergliederung muss zu der Mindestgliederung des Haushalts aggregierbar sein.
• Die „Außengrenzen“ der normierten Blöcke müssen deutlich sein.
• Auf diese Weise können die Blöcke der Mindestgliederung bei Bedarf landesweit vergleichbar aufbereitet werden.
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe17
Produktbereiche
Produktbereiche im Produktrahmen
11 Innere Verwaltung
12 Sicherheit und Ordnung
21 Schulträgeraufgaben
25 Kultur und Wissenschaft
31 Soziale Hilfen
36 Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe
41 Gesundheitsdienste
42 Sportförderung
51 Räumliche Planung
und Entwicklung
52 Bauen und Wohnen
53 Ver- und Entsorgung
54 Verkehrsflächen und
-anlagen, ÖPNV
55 Natur- und Landschaftspflege
56 Umweltschutz
57 Wirtschaft und Tourismus
61 Allgemeine Finanzwirtschaft
71 Stiftungen
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe18
Haushaltsausgleich
1. Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn der
Ergebnisplan ausgeglichen ist:
Ertrag ≥ Aufwand
2. Das Eigenkapital darf nicht negativ sein.
Eigenkapital ≥ 0
Das Konzept des Haushaltsausgleichs im NKF berücksichtigt 2 Komponenten:
Der Haushalt „ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt.“ (§ 75 Abs. 2 S.2 GO)
„Die Gemeinde darf sich nicht überschulden. Sie ist überschuldet, wenn nach der Haushaltsplanung das Eigenkapital aufgebraucht wird.“ (§ 75 Abs. 7 GO)
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe19
Ausgleichsrücklage
Ausgleichsrücklage = Teil des Eigenkapitals
Ansatz in der Eröffnungsbilanz bis zu 1/3 des Eigenkapitals,
max. jedoch 1/3 der Höhe der durchschnittl. jährlichen
Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen
Inanspruchnahme bei Fehlbedarf
⇒ Fiktion des Haushaltsausgleichs
Wiederauffüllen durch Zuführung von Jahresüberschüssen möglich,
bis der in der Eröffnungsbilanz angesetzte Betrag erreicht ist
Der Haushalt gilt als ausgeglichen, „wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und der Fehlbedarf in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.“ (§ 75 Abs. 2 S. 3 GO)
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe20
Nicht ausgeglichener Haushalt
Der Haushalt ist nicht ausgeglichen, wenn das Eigenkapital (in Planung
oder Rechnung) über die Ausgleichsrücklage hinaus verringert wird.
d.h. technisch: Verringerung der
„Rücklage“ (Restposten Eigenkapital)
Folge: Genehmigungspflicht der Haushaltssatzung,
Genehmigung unter Bedingungen und
mit Auflagen möglich
?
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe21
Haushaltssicherungskonzept
Voraussetzungen für ein HSK (§ 76 Abs. 1 GO):
Die allgemeine Rücklage (Eigenkapital abzüglich Ausgleichs-rücklage) verringert sich innerhalb eines Jahres um mehr als 1/4oder
In zwei aufeinanderfolgenden Jahren wird eine Verringerung der allgemeinen Rücklage um mehr als jeweils 5 % geplant oder Innerhalb des Zeitraums der Haushaltsplanung wird das Eigenkapital aufgebraucht
Folge: Genehmigungspflicht des HSK, Genehmigung unter Bedingungen und
mit Auflagen möglich Genehmigung nur, wenn der Haushaltsausgleich spätestens im letzten Jahr der
Haushaltsplanung erreicht wird (§ 76 Abs. 2 GO)
?
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe22
Kreditaufnahme
Bisherige Regelung:Kreditaufnahme nur im Vermögenshaushalt, nur für Investitionen,Investitionsförderungsmaßnahmen und zur Umschuldung
Regelungsvorschlag der Modellkommunen:
Keine Begrenzung der Kreditaufnahme auf Investitionen!
Bedenken: Art. 115 GG Einheitlichkeit der Länder Bisherige Regelung verhinderte übermäßiges Ansteigen der Kreditaufnahme
NKF-Gesetz: Kreditaufnahme nur für Investitionen (inkl. Investitionsfördermaßnahmen) und zur Umschuldung
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe23
Kredite zur Liquiditätssicherung
Bisherige Regelung:Konstrukt der Kassenkredite
Regelungsvorschlag der Modellkommunen:
Keine haushaltsrechtliche Unterscheidung mehr von Investitions- und
Kassenkrediten (überflüssig, da Kreditaufnahme ohne Begrenzung auf
Investitionen)
NKF-Gesetz: Umbenennung der Kassenkredite in Kredite zur LiquiditätssicherungAufrechterhaltung des Konzepts wg. Begrenzung der Kreditaufnahme auf Investitionen notwendig (Art. 115 GG!)
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe24
Bewertung 1
Hohe Bedeutung, da Beeinflussung des Ressourcenverbrauchs
für die folgenden Jahre
Eröffnungsbilanz:
Einmalige Neubewertung des Vermögens zu „vorsichtig geschätzten Zeitwerten“
Verfahren zur Vereinfachung der Erstbewertung (z. B. bei kostenrechnenden Einrichtungen, Infrastrukturvermögen)
Anschließend: Bewertung zu Anschaffungs-/Herstellungskosten
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe25
Bewertung 2
Die kommunalspezifischen Bewertungsvorschriften nach § 55 GemHVO wurden zusammen mit kommunalen Gutachterausschüssen, zwei NKF-Modellprojekten und dem IDW entwickelt
Bewertungsvereinfachungen (NHK) bei kommunalnutzungsorientierten
Gebäuden (§ 55 Abs. 1 GemHVO: Sachwert – statt Ertragswertverfahren
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens nach festem Prozentsatz
abgeleiteter gebietstypischer Werte und Bodenrichtwerte (§ 55 Abs. 2
GemHVO)
Bewertungsvereinfachungen für Kunstgegenstände, Baudenkmäler und
Beteiligungen an Unternehmen (§ 55 Abs. 3, 4 und 6 GemHVO:
Versicherungs-/Erinnerungswert, anteiliger Wert des Eigenkapitals,
Ertragswert- oder Substanzwertverfahren)
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe26
Angaben im Jahresabschluss
§ 285 Nr. 10 HGB:Pflichtangaben im Anhang (Jahresabschluss): Anzugeben sind u.a. alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats (...)
mit dem Familien- und (...) Vornamen einschließlich des ausgeübten Berufs und bei börsennotierten Gesellschaften auch der Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 I 3 AktG.
NKF-Gesetz (§ 95 Abs. 2): Pflichtangaben von Verwaltungsvorstand und Ratsmitgliedern:
Familien- und Vorname ausgeübter Beruf Mitgliedschaft in Aufsichtsräten Mitgliedschaft in Organen von Unternehmen und Einrichtungen
27NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe
Konzernrechnungslegung
Gesamtabschluss
2. Gesamtbilanz
1. Gesamtergebnisrechnung
3. Anhang
Beizufügen sind:
Gesamtlagebericht
Beteiligungsbericht
Geschäftsablauf, Gesamtlage, vorauss. Gesamtentwicklung
Beteiligungsverhältnisse, Leistungen der Beteiligungen etc.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Kapitalflussrechnung Gesamtvermögen, Gesamtschulden
Gesamtgewinn des „Konzerns“ Kommune
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe28
Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses
NKF-Einführungsgesetz (§ 2 Abs. 1):
Pflicht für alle Kommunen, keine Befreiungstatbestände
Sofern verselbständigte Bereiche von untergeordneter Bedeutung sind,
brauchen sie nicht in den Gesamtabschluss nicht einbezogen werden
(Anlehnung an das HGB).
Pflicht zur Erstellung des ersten Gesamtabschlusses zum dritten
Abschlussstichtag nach dem Eröffnungsbilanzstichtag (31.12.2010)
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe29
Übergangsregeln, Befristung
NKF-Gesetz:
Vierjährige Übergangsfrist für die Umstellung des Kernhaushalts bis 31.12.2008 (Vorschlag Modellkommunen: fünfjährige Übergangsfrist, Vorschlag Gesetzentwurf: 3 Jahre)
Kein einheitlicher Eröffnungsbilanzstichtag für alle Kommunen(01.01.2005, 2006, 2007, 2008 spätestens aber zum 01.01.2009)
Gesamtabschluss spätestens zum 31.12.2010 (§ 2 NKFEG(01.01.2008, 2009, 2010 oder 2011)(Vorschlag Modellkommunen: fünf Jahre)
Keine Befristung der Neuregelungen, aber
Überprüfung der Auswirkungen der Einführung des NKF nach vierJahren (§ 10 NKFEG)
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe30
3. Von der Theorie zur Praxis – Das NKF-Netzwerk NRW
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe31
Das NKF-Netzwerk NRW
Fachgespräche von Kämmerern
Newsletter
Internetwww.neues-kommunales-finanzmanagement.de
HotlineModellkommunen beraten
Tel.: 0211/3854678080
Regionale Themenworkshopsfür Experten
Kommunen helfen KommunenModellkommunen helfen Kommunen
newsletterErfahrungsberichte
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe32
Das NKF-Netzwerk 2005
Hotline: 02 11/38 54 67 80 80 Fragen und Antworten Umsetzungstagebuch Erfahrungsberichte Newsletter Netzwerk-Veranstaltungen (Themen/Termine)
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe33
Informationsangebot des Innenministeriums
Beschlüsse der Innenministerkonferenz vom 21. November 2003 zur Doppik
IMK-Produktrahmen NKF-Produktrahmen .pdf) Überleitungstabelle der NKF – zu den IMK Produktgruppen IMK-Kontenrahmen NKF-Kontenrahmen NKF-Kontenplan NKF-Abschreibungstabelle Befragung des Städte- und Gemeindebunds Auswertung einer Befragung aller Kommunen in NRW Infobroschüre Aus- und Fortbildung
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe34
Qualifizierung für das NKF
Qualifizierungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen durch die Studieninstitute in NRW
Entwicklung eines E—Learning-Programms zum NKF in Form des Web-Based-Training (WBT)
www.elearning-kommunal.de
Zugang von dort aus auch zu den Präsenz-Seminarangeboten
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe35
Aus vier verschiedenen Perspektiven kann man sich dem Thema NKF nähern:
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe36
Einführung der Doppik – Stand der Reformprozesse in den Ländern
bis 2006: Hamburg
bis 2007: ./.
bis 2008: Nordrhein-Westfalen, Bremen
bis 2009 und später: Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen
Wahlrecht: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen
NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10./11. Juni 2005 in Springe37
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Johannes WinkelJohannes WinkelInnenministerium Innenministerium NNRRWW40190 Düsseldorf40190 Düsseldorf: 0211/871-2450: 0211/871-2450: 0211/871-3093: 0211/871-3093: [email protected]: [email protected]