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Haus der Heimat, Steingasse 25, 1030 Wien, Tel:01/7185919. Bankverbindung: Erste Bank der österr. Sparkassen AG, IBAN:AT74 2011 1000 0230 4716 BIC: GIBAATWWXXX Pressedienst: www.sudeten.at/wDeutsch/aktuelles/pressedienst/archiv/ www.sudeten.at E-Mail: [email protected] ZVR-Zahl: 339909282 10.02.2016 / Nr.1 Wir begrüßen unsere Landsleute und Freunde und geben unser Programm für die nächste Zeit bekannt. Nächste Stammtische der Bezirksgruppe: 12. Februar: Heiteres und Besinnliches zur Faschingszeit. 11. März: Videofilm von LM Seidler: „Südmähren 1. Teil“ (Von Neubistritz bis Znaim). 08. April: Vorstellung einiger Sudetendeutscher Persönlichkeiten (Fortsetzung). 13. Mai: ACHTUNG ! Unser Monatstreffen muß diesmal aus terminlichen Gründen entfallen. 10. Juni: Nachlese zum Sudetendeutschen Tag in Nürnberg. Unsere Stammtische finden einmal im Monat am 2. Freitag, im Haus der Heimat, 1030 Wien, Steingasse 25 (U3, Straßenbahnlinie 71) statt. Beginn jeweils um 19 Uhr. Alle Landsleute und Interessenten sind herzlich eingeladen. Wir wollen auch auf div. Reiseveranstaltungen der Österreichischen Landsmannschaft (ÖLM) vormals Deutscher Schulvereinaufmerksam machen. Unter dem Motto Reisen mit Freundenwerden interessante Reisen angeboten. Die Monatszeitung Der Eckartbietet vielfältige Information, Fuhrmanngasse 18a, 1080 Wien, Tel.: 01 4082273 Weiters besteht ab nun die Möglichkeit für die Bezieher unserer Nachrichtendiese zusätzlich und kostenlos als PDF-Datei zu erhalten. Und auch alle bisherigen Ausgaben ab dem Jahr 2007. Bei Interesse bitte ein Mail an [email protected] senden. Allgemeine Veranstaltungen Di, 09. Feb. 18 Uhr: Ausstellungseröffnung „Vertriebene und Verbliebene erzählen. Tschechoslowakei 1937-1948“. Ausstellung und Videoinstallation. Österreichisches Museum für Volkskunde, Laudongasse 15-19, 1080 Wien, Di.-So. 10-17 Uhr, Ausstellungsende So. 10. April. Sa. 20. Februar 19 Uhr: Ball der Heimat im Arcotel Wimberger, 1070 Wien, Neubaugürtel 34-36. Karten (inkl. Tischreservierung) an der Hotel-Abendkassa oder im SLÖ-Büro, Tel: 01/7185919. bis 2. März: Ausstellung „Das Barackenlager am Küniglberg“ in der Volkshochschule Hietzing, Hofwiesengasse 48 . Mo-Do 8-21 Uhr, Fr. 8-20 Uhr Do. 3. März: um 19 Uhr im Haus der Heimat. Anläßlich des 223. Geburtstages von Charles Sealsfied (Carl Anton Postl geb. 1793 in Poppitz Südmähren) findet ein Gespräch mit Roland Girtler und Wynfrid Kriegleder statt. Sa. 5. März: Ab 15 Uhr: Märzgedenken der Sudetendeutschen, siehe Blattrückseite. bis 26. Feb.: Sonderausstellung „K.u.K. Familienalbum“ im Bezirksmuseum Simmering am Enkplatz 2 Jeden Fr. 14-17 Uhr und jeden 1. und 3. So. im Monat 10-12:30 Uhr bis 21. Feb.: Ausstellung „Langsam ist es besser geworden – Vertriebene erzählen“, im Erdgeschoß des Stadtamtes Retz. Mo.-Sa. 9-12 Uhr N N a a c c r r i i c c t t e e n n der Sudetendeutscen Land+mannscaft in Österreic Bezirk+gruppe Wien und Umgebung

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Haus der Heimat, Steingasse 25, 1030 Wien, Tel:01/7185919. Bankverbindung: Erste Bank der österr. Sparkassen AG, IBAN:AT74 2011 1000 0230 4716 BIC: GIBAATWWXXX Pressedienst: www.sudeten.at/wDeutsch/aktuelles/pressedienst/archiv/

www.sudeten.at E-Mail: [email protected] ZVR-Zahl: 339909282 10.02.2016 / Nr.1

Wir begrüßen unsere Landsleute und Freunde und geben unser Programm für die nächste Zeit bekannt.

Nächste Stammtische der Bezirksgruppe:

12. Februar: Heiteres und Besinnliches zur Faschingszeit.

11. März: Videofilm von LM Seidler: „Südmähren 1. Teil“ (Von Neubistritz bis Znaim).

08. April: Vorstellung einiger Sudetendeutscher Persönlichkeiten (Fortsetzung).

13. Mai: ACHTUNG ! Unser Monatstreffen muß diesmal aus terminlichen Gründen entfallen.

10. Juni: Nachlese zum Sudetendeutschen Tag in Nürnberg.

Unsere Stammtische finden einmal im Monat am 2. Freitag, im Haus der Heimat, 1030 Wien, Steingasse 25

(U3, Straßenbahnlinie 71) statt. Beginn jeweils um 19 Uhr. Alle Landsleute und Interessenten sind herzlich eingeladen.

Wir wollen auch auf div. Reiseveranstaltungen der Österreichischen Landsmannschaft (ÖLM) – vormals „Deutscher

Schulverein“ – aufmerksam machen. Unter dem Motto „Reisen mit Freunden“ werden interessante Reisen angeboten.

Die Monatszeitung „Der Eckart“ bietet vielfältige Information, Fuhrmanngasse 18a, 1080 Wien, Tel.: 01 4082273

Weiters besteht ab nun die Möglichkeit für die Bezieher unserer „Nachrichten“ diese zusätzlich und kostenlos als

PDF-Datei zu erhalten. Und auch alle bisherigen Ausgaben ab dem Jahr 2007. Bei Interesse bitte ein Mail an

[email protected] senden.

Allgemeine Veranstaltungen

● Di, 09. Feb. 18 Uhr: Ausstellungseröffnung „Vertriebene und Verbliebene erzählen.

Tschechoslowakei 1937-1948“. Ausstellung und Videoinstallation. Österreichisches Museum für

Volkskunde, Laudongasse 15-19, 1080 Wien, Di.-So. 10-17 Uhr, Ausstellungsende So. 10. April.

● Sa. 20. Februar 19 Uhr: Ball der Heimat im Arcotel Wimberger, 1070 Wien, Neubaugürtel 34-36.

Karten (inkl. Tischreservierung) an der Hotel-Abendkassa oder im SLÖ-Büro, Tel: 01/7185919.

● bis 2. März: Ausstellung „Das Barackenlager am Küniglberg“ in der Volkshochschule Hietzing,

Hofwiesengasse 48 . Mo-Do 8-21 Uhr, Fr. 8-20 Uhr

● Do. 3. März: um 19 Uhr im Haus der Heimat. Anläßlich des 223. Geburtstages von Charles Sealsfied (Carl Anton Postl geb. 1793 in Poppitz Südmähren) findet ein Gespräch mit Roland Girtler und

Wynfrid Kriegleder statt.

● Sa. 5. März: Ab 15 Uhr: Märzgedenken der Sudetendeutschen, siehe Blattrückseite.

● bis 26. Feb.: Sonderausstellung „K.u.K. Familienalbum“ im Bezirksmuseum Simmering am Enkplatz 2

Jeden Fr. 14-17 Uhr und jeden 1. und 3. So. im Monat 10-12:30 Uhr ● bis 21. Feb.: Ausstellung „Langsam ist es besser geworden – Vertriebene erzählen“, im Erdgeschoß des

Stadtamtes Retz. Mo.-Sa. 9-12 Uhr

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Bezirk+gruppe Wien und Umgebung

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zum 97. Jahrestag des Bekenntnisses zu Österreich

und zum Selbstbestimmungsrecht

71 Jahre nach der Vertreibung

Die Sudetendeutschen in Österreich und ihre Freunde gedenken alljährlich der 54 Opfer des 4. März 1919,

die für das Selbstbestimmungsrecht und die Zugehörigkeit zu Österreich gefallen sind.

Sie gedenken aber auch der mehr als 241.000 Toten der schrecklichen und unmenschlichen Vertreibung.

Die Gedenkstunde halten wir nicht nur zur ehrenden Erinnerung an diese Toten, sondern sie soll auch an

unsere unerläßliche Verpflichtung mahnen, für Recht und Freiheit aller Menschen und Völker einzutreten.

Es spricht

O.Univ.Prof. em. Dr.DDr.h.c. Wilhelm Brauneder

zum Thema

„S t a a t s w i l l k ü r u n d V o l k s w i l l e “

Samstag, 5. März 2016, 15.00 Uhr Haus der Begegnung Mariahilf 1060 Wien, Königseggasse 10

Kommen Sie zu dieser Gedenkstunde, wenn möglich in TRACHT! Bringen Sie Ihre Familie und Freunde mit, und geben Sie bitte diese Einladung weiter! Einlaß ab 14.30 Uhr - Um pünktliches Erscheinen wird gebeten! Eintritt frei, Spenden erbeten! Sehr schwierige Parkplatzsituation! Zu erreichen mit der U3 Haltestelle Neubaugasse und mit der Autobuslinie 57A Haltestelle Esterhazygasse. Die musikalische Umrahmung erfolgt am Klavier von Peter Hana und als Sängerin Halina Piskorski.

Zum Gedenken an diese ersten Blutopfer unserer Volksgruppe wird eine

BLUTSPENDEAKTION am Freitag, 4.März 2016 von 15.00 bis 17.00 Uhr in der Blutspendezentrale des

ROTEN KREUZES, Wien 4, Wiedner Hauptstraße 32 (mit Parkmöglichkeiten) durchgeführt.

Daran kann jedermann ab 18 Jahren teilnehmen. Erstspender dürfen nicht über 60 Jahre sein, ab 65 Jahren

darf die letzte Blutspende nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen und man muss gesund sein!

Dazu bitte Personalausweis mitnehmen.

Sudetendeutsce+ Gedenken

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Versuchte Satzungsänderung gescheitert – Vertriebenenrechte bleiben gewahrt ! Wie das Landgericht München gestern bekannt gab, ist die Satzungsänderung bez. §3 der SL-Satzung mit der einhergehenden Verzichtsbehauptung auf Wiedergutmachung und Restitution NICHTIG. Damit endet nach gut einem Jahr das zähe Ringen um die Rechtswahrung der Sudetendeutschen Vertreibungsopfer. Hintergrund war der Versuch des SL-Bundesvorsitzenden und Sprechers der Volksgruppe Posselt sowie seiner Stellvertreter Hörtler und Ortmann durch eine geschickte Hauruckaktion die Bundesversammlung zu einer Satzungsänderung zu bewegen, die einer Verzichtserklärung der Vertreibungsopfer gleich kommt. Ministerpräsident Seehofer – sogenannter „Schirmherr der Volksgruppe“ - lobte gar den "Verzicht der Sudetendeutschen" den es gar nicht gab in einem Interview der Prager Zeitung. Der Kläger Ingolf Gottstein als Mitglied der Sudetendeutschen Landsmannschaft sammelte mit vielen rechts- und satzungstreuen Mitgliedern alle Kräfte und ging gegen den Beschluss der Bundesversammlung gerichtlich vor, nachdem außergerichtliche Versuche erfolglos waren.

„Ich bin überglücklich, daß wir mit vereinten Kräften ein erneutes Unrecht an den sudetendeutschen Vertreibungsopfern, diesmal begangen durch die eigene SL-Spitze, bekämpfen konnten und die Rechte der Landsleute weiterhin gewahrt bleiben! Schließlich waren die Verzichtsbehauptungen Posselts und seiner Statisten einem enteignungsgleichen Eingriff in die Individualrechte der Vertreibungsopfer gleichzusetzen. Daß der Richter sich zum Schluss auf Ladungsmängel konzentriert, ist dabei im Ergebnis egal. Der Prozess hatte einiges an politischen Druck auf sich gezogen, und der Richter musste eben zusehen, wie er da am Besten rauskommt, ohne seine eigene Karriere zu zerstören. Mein Anwalt sagte gar, daß er es in seiner 40 jährigen Berufslaufbahn noch nicht erlebt habe“, so der Kläger nach der Urteilsverkündung. Der Kläger-Anwalt Heinz Veauthier zeigte sich ebenfalls erfreut über den erfolgreichen Ausgang des Prozesses,

fügte aber dennoch an: "Wenn jemand der Auffassung ist, daß die Feststellung der materiellen Nicht-Nichtigkeit des Beschlusses vom 28.02.2015 eine Gefälligkeit oder ein Geschenk des Gerichts an den Bundesvorstand des SL e.V. sein sollte, würde mir nichts einfallen, womit ich widersprechen könnte." Das Landgericht München folgt in seiner Entscheidung der bereits vorausgegangenen Ablehnung des Registergerichts, die Satzungsänderung für rechtens zu erkennen. Das Registergericht als zuständige Behörde zur Eintragung der Satzung in das Vereinsregister verweigerte bereits im Frühsommer 2015 die Anerkennung der geänderten Satzung mit dem Hinweis darauf, daß für die Zweckänderung der Sudetendeutschen Landsmannschaft die Zustimmung aller Mitglieder notwendig sei.

Der Beschluss der Bundesversammlung vom 28. Februar 2015 ist daher nichtig ! Das Landgericht München setzte nun bereits eine Stufe früher an und stellte fest, daß selbst für den Beschluß über eine „einfache Satzungsänderung“ vom 28.02.2015 eklatante Einladungsmängel vorlagen und dieser von daher bereits nichtig ist. Der Richter führte in der Urteilsbegründung aus, daß er im Gegensatz zum Registergericht keine Zweckänderung erkennen wolle, aber darauf kommt es letztlich nicht mehr an, da das Ziel, die Satzungsänderung zu verhindern, erreicht worden ist. Unterstützung erhielt der Kläger dabei besonders von den Bezirksverbänden Oberbayern und Schwaben, den Landesverbänden Saarland und Sachsen, der Sudetendeutschen Landsmannschaft in der Schweiz sowie dem Witikobund und unzähliger Mitglieder der Sudetendeutschen Landsmannschaft.

1 Kläger Ingolf Gottstein, 2 Rechtsanwalt Dr. Heinz Veauthier,

3 Witikobund Vorsitzender Felix Vogt-Gruber, 4 Vize-Vorsitzender Hans Slezak

Gültige Fassung § 3, 1) Die Sudetendeutsche Landsmannschaft verfolgt …gemeinnützige Zwecke… Diese Zwecke sind: a) … b) an einer gerechten Völker- und Staatenordnung mitzuwirken, in der Vertreibungen, Völkermord oder „ethnische Säuberungen“ und Diskriminierungen weltweit gebannt und insbesondere das Recht auf die Heimat, das Volksgruppenrecht und das Selbstbestimmungsrecht für alle Völker und Volksgruppen garantiert sind; c) den Rechtsanspruch auf die Heimat, deren Wiedergewinnung und das damit verbundene Selbstbestimmungsrecht der Volksgruppe durchzusetzen; d) das Recht auf Rückgabe bzw. gleichwertigen Ersatz oder Entschädigung des konfiszierten Eigentums der Sudetendeutschen zu wahren. e-g) …..

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veröffentlichter Meinung und „Versöhnungs“-Propaganda.

Die Vertreiber haben ihre Beute seit 1945 - mehr oder weniger - gewinnbringend genutzt. 80% des gestohlenen

sudetendeutschen Landes befinden sich im Besitz des tschechischen Staates . Es gibt zB. 1200 verlassene Dörfer,

von denen das Land zurückgegeben werden kann, ohne das ein Tscheche auf seine geliebte Beute verzichten muß.

Die älteren Höfer-Landkarten (die jüngeren nicht mehr) zeigen noch die ausgelöschten deutschen Ortschaften

(grauer Kreis mit grauem Kreuz, Name in Klammern). Über 1200 in ganz Böhmen und Mähren-Schlesien. Rund zwei Dutzend davon in dem Gebiet zwischen Moldaustausee und Krumau.

Wie sagte schon Herbert Wehner:

„Versöhnung ohne das Recht ist Unterwerfung“

Was hätte denn diese Satzungsänderung gebracht ?

Überhaupt nichts !

Sie wäre nur eine weitere Unterwerfung vor der völlig unnachgiebigen

Haltung der Tschechen gewesen und von ihnen als ein erneutes

Zeichen der Schwäche ausgelegt worden.

Oder glaubt jemand ernsthaft, die Tschechen hätten im Austausch für

die Satzungsänderung die Benes-Dekrete aufgehoben ?

Dieser Austausch wurde im Übrigen auch gar nicht von den

SL-Funktionären gefordert.

Diese Funktionärsclique in München, mitsamt dem sogenannten

„Schirmherrn“, die sich scheinbar zuerst einer bestimmten bayrischen

Partei (welche die SL unterwandert hat) verantwortlich fühlt, als den

Interessen der Sudetendeutschen Heimatvertriebenen, hat hierbei nur

Schaden angerichtet.

Hätte sie Verantwortungsgefühl, würde sie die daraus notwendigen

Konsequenzen ziehen.

Wir haben als kategorisches Imperativ das moralische Recht und die

sittliche Pflicht unsere Rechte auf unser Land einzufordern,

auch wenn sie (jetzt) nicht durchsetzbar sein sollten.

Soviel Selbstbehauptungswille und Selbstachtung sollte

selbstverständlich sein, selbst nach Jahrzehnten manipulierter