Normative Theorie - Universität Innsbruck · 1 8. Außenhandelspolitik • Normative Theorie: wie...

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1 8. Außenhandelspolitik Normative Theorie: wie sollte die Handelspolitik aus der Sicht der Außenhandelstheorie konzipiert sein. • Überwiegend Verwendung eines einfachen Partial- modells, welches die Interdependenz der Märkte aus- blendet. • Instrumente der Handelspolitik und deren Wohl- fahrtswirkungen. Argumente für und gegen den Freihandel Politische Ökonomie des Protektionismus Strategische Handelspolitik, Industriepolitik 2 8.1 Die Instrumente der Handelspolitik in der partialanalistischen Analyse Zölle: mengenunabhängiger Fixzoll, spezifische Zöl- le, die pro Einheit eingehoben werden, und ad-valo- rem Zölle, die nach dem Wert bemessen sind. Exportsubventionen: spezifisch oder ad-valorem. Importquoten: mengenmäßige Beschränkung der Importe auf eine bestimmte Quote, z.B. Import- lizenzen. Freiwillige Exportbeschränkungen: freiwillige Be- grenzung der Exporte auf eine bestimmte Menge.

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8. Außenhandelspolitik• Normative Theorie: wie sollte die Handelspolitik aus

der Sicht der Außenhandelstheorie konzipiert sein.

• Überwiegend Verwendung eines einfachen Partial-modells, welches die Interdependenz der Märkte aus-blendet.

• Instrumente der Handelspolitik und deren Wohl-fahrtswirkungen.

• Argumente für und gegen den Freihandel

• Politische Ökonomie des Protektionismus

• Strategische Handelspolitik, Industriepolitik

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8.1 Die Instrumente der Handelspolitik in der partialanalistischen Analyse

• Zölle: mengenunabhängiger Fixzoll, spezifische Zöl-le, die pro Einheit eingehoben werden, und ad-valo-rem Zölle, die nach dem Wert bemessen sind.

• Exportsubventionen: spezifisch oder ad-valorem.

• Importquoten: mengenmäßige Beschränkung der Importe auf eine bestimmte Quote, z.B. Import-lizenzen.

• Freiwillige Exportbeschränkungen: freiwillige Be-grenzung der Exporte auf eine bestimmte Menge.

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• Local content requirements: ein bestimmter Anteil der Wertschöpfung aus dem Finalprodukts muss im Inland erzeugt werden, damit das Produkt als im In-land produziert gilt, (Restriktion der Importe von Zwischenprodukten).

• Exportkredite: vergünstigte (subventionierte) Kredite für Exporteure.

• Nationales Beschaffungswesen: (Procurement)

• ‘red-tape barrieres‘: Importbeschränkungen durchbürokratische Vorschriften u. Verfahren.

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Zollanalyse:

• 2 Länder (Inland und Ausland)

• 1 Gut (diesmal Weizen)

• Die Weizenmarkt ist in beiden Ländern (unter Au-tarkie) sowie als integrierter Weltmarkt vollständig kompetitv.

• Abstraktion von unterschiedlichen Währungen.

• Bei Autarkie ist Weizen im Inland teurer ist als im Ausland. Bei Freihandel wird das Inland daher Weizen importieren.

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Fig. 8-1: Die inländische Importnachfrage

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Fig. 8-2: Das ausländische Exportangebot

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Fig. 8-3: Das Weltmarktgleichgewicht

* *

* *

Handelsbilanz:Weltnachfrage Weltangebot:

D S S DD D S S

− = − ⇒

= + = +

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• Spezifischer Zoll t des Inlands:– Für ausländische Exporteure wie Transportkosten.– Preisdifferenz zwischen Inlands- und Auslandspreis: t

(Arbitrage)– Der Zoll wird nicht einfach auf den Weltmarktpreis

PW aufgeschlagen (Überwälzung des Zolls): PT = PT

* + t , PT* < PW,

d.h. der Weizenpreis im Inland steigt um weniger als tund fällt im Ausland (ohne Zoll) unter PW.

– Keine vollständige Überwälzung des Zolls auf die Konsumenten im Inland.

– Das Handelsvolumen fällt von QW auf QT.

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Fig. 8-4: Der Effekt eines Zolls

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Fig. 8-5: Def Effekt eines Zolls in einemkleinen Land

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Konsumentenrente Produzentenrente

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Zolleinnahm en: c+e:

t*Q T = (PT - PT*)*(S2 - D 2)

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– Effizienzverlust (b +d) : die Beeinflussung von Produ-zenten- u. Konsumentenentscheidungen.Konsumenten: die Zahlungsbereitschaft liegt über dem Weltmarktpreis PW (consumption distortion loss).Produzenten: es werden zusätzliche Einheiten produ-ziert, die eigentlich günstiger importiert werden könn-ten (production distortion loss).

– Terms of Trade (TOT)-Gewinne (e), weil PT*< PW

Tabelle 8-1: Kosten-Nutzenanalyse des Zolls

Kosten Nutzen

Konsumentenrente a+b+c+d Produzentenrente a

Nettowohlfahrtsverlust b+d-e Zolleinahmen c+e

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• Das Ausmaß der Protektion:

– Maß effektiven Protektion: Inlandspreis in % des Weltmarktpreises bzw. Ausgaben für eine bestimmte Menge im Inland in % der Ausgaben bei Weltmarkt-preisen (ad-valorem)

– Problematik:Effekt auf Exportpreise (bei großem Land).Unterschiedliche Effekte des Zolls auf Zwischenpro-dukte und Endprodukte.

): .

:

( uivalentvalorem ÄqadtZollspez

tZollvaloremad

T

SV

TT

TTV

V

Pt

QPQPt

−=

=−

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• Rate der effektiven Protektion:

– Auto 8000$Komponenten 6000$

– Land 1 produziert Komponenten u. schützt seine Auto-Assemblingindustrie durch einen Zoll von 25%: PT

*=10000$. Assemblingbetriebe erhalten bis zu 4000$ pro Auto: Eff. Protektion=100% für Assembling von Autos.

– Land 2 forciert Komponenten u. setzt einen Zoll von 10% auf Komponenten.Eff. Protektion = 10% für Komponenten Eff. Protektion = -30% für Assembling von Autos

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• Formale Definition der Rate der effektiven Protektion(ohne Beeinflussung der Importpreise):

VW Wertschöpfung bei WeltmarktpreisenVT Wertschöpfung bei ProtektionPA Welt -AutopreisPC Welt -Komponentenpreis pro OutputeinheittA ad-valorem Zoll auf AutostC ad-valorem Zoll auf KomponentenPA - PC value added pro Outpteinheit

( ) ( )( )0.251: 0.25 6000* 12000

0.12 : 0 6000* 0.32000

A C A CT W T W A A C C C AT A C

A CW C A C AW

P P P PV V P t P t t tV t PV P P P P P P

Fall

Fall

− − −− − −= = = = +

− − −

+ =

−+ = −

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Exportsubvention:

• Eine Exportsubvention kann ebenso wie ein Zoll spezifisch sein oder ad-valorm definiert sein.

• Ausdehnung der Exporte bis der Inlandspreis den Aus-landspreis genau um die höhe der (spezifschen) Export-subvention übertrifft.

• Wie beim Zoll gibt es auch hier eine 'Überwälzung', der Preis im Importland sinkt um weniger als die Subvention.

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Fig. 8-9: Der Effekt einer (spezifischen)Exportsubvention

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• Umverteilung von den Konsumenten zu den Produ-zenten.

• Effizienzverlust durch die Distorsion der Konsumenten und Produzentenentscheidungen

• Zusätzlich trägt der Staat die Subventionskosten, die auch den TOT-Verlust (Fläche e+f+g) beinhalten.

• Insgesamt reduziert die Exportsubvention die Wohlfahrt.

Tabelle 8-2: Kosten-Nutzenanalyse einer Exportsubvention

Kosten NutzenKonsumentenrente a+b Produzentenrente a+b+cSubventionskosten desStaates b+c+d+e+f+gNettowohlfahrtsverlust: b+d+e+f+g

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• Die Europäische Agrarpolitik (CAP)

– Ursprüngliches Ziel: Garantie hoher und stabiler Preise für den europäischen Bauern.

– Interventionspreise, zu denen die EU Agrarprodukte aufkaufte, wenn der Marktpreis eine bestimmte Grenze unterschritt. Gleichzeitig gab es Zölle, um die Diffe-renz zw. den EU- und den Weltmarktpreisen auszu-gleichen.

– In den 70er und 80er Jahre waren die Interventions-preise so hoch, daß Überschußangebot entstand, das die EU durch subventioniertet Exporte abbaute.

– Uruguay-Runde des GATT: die EU verpflichtete sich bis 2000 die Subventionen um ca. 1/3 zu senken.

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Fig. 8-10: Exportsubvention inder Europäischen Agrarpolitik

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Importquote:

• Die importierte Menge eines Gutes wird direkt be-schränkt (Importlizenzen).

• Die Quote erhöht immer den Preis des importierten Gutes, weil im Marktgleichgewicht mit Weltmarkt-preisen eine Überschußnachfrage erzeugt wird.

• Zu jeder Quote existiert einen äquivalenter Zollsatz.

• Keine Staatseinnahmen, sondern ein Quotenrente für die Lizenznehmer, weil sie zu günstigeren Preisen am Welt-markt kaufen können.

• Für die Kosten-Nutzenanalyse ist es wesentlich, wem die Quotenrente zufällt.

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Fig. 8-11: Der Effekt einer Importquote,der US-Zuckermarkt

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• Nettowohlfahrtsverlust (immer).

• Auf Distorsionen auf der Produzenten- und Konsumen-tenseite entfällt ein relativ geringer Anteil des Wohlfahrts-verlustes.

• Eine kleine Gruppe von Produzenten profitiert stark (Äquivalent von 90000 $ je Beschäftigten).

• Die Konsumenten verlieren insgesamt viel, je Person aber relativ wenig (25$ pro Jahr für eine amerikanische Durch-schnittsfamilie).

Tabelle 8-3: Kosten-Nutzenanalyse einer Importquote

Kosten Nutzen

Konsumentenrente a+b+c+d 1.7davon Quotenrente c 0.4davon Distorsion b+d 0.2

Produzentenrente a 1.1

Nettowohlfahrtsverlust: b+c+d 0.6

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Freiwillige Exportbeschränkungen (VER):

• Quote, die ein Land freiwillig auf seine Exporte anwendet (z.B. Japan auf die seine Autoexporte in die USA).

• VERs sind Importquoten. Die Quotenrente fällt dem Exportland zu, VERs sind daher relativ teuer für das Importland.

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Local Content Reqirements (Lokale Ursprungsregeln):

• Ein best. Anteil der Vorprodukte für ein Produkt muss im Inland erzeugt werden, damit es als inländisch gilt.

• Häufig in Entwicklungsländern angewandt. In der EU spiel(t)en sie im Handel mit Osteuropa eine Rolle.

• Ähnlich Effekte wie eine Quote auf Vorprodukte.

• Aber ein Unternehmen kann mehr Vorprodukte impor-tieren, wenn es gleichzeitig auch mehr im Inland kauft.

• Weder Staatseinnahmen noch Quotenrenten.

• Weitergabe der Kostenersparnis aus den Import günsti-gerer Vorprodukte an die Konsumenten in Form niedri-gerer Preise.

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Subventionierte Exportkredite:

• wirken wie eine Exportsubvention mit dem Unterschied, dass der Faktor Kapital begünstigt wird (und möglicher-weise zu verstärkter Substitution von Arbeit, d.h. kapital-intensiveren Produktionsprozessen führt).

• Häufig werden auch Exportgarantien angeboten, die gegen Zahlungsausfall absichern. Internationale Verein-barungen beschränken seit 1996 die Vergabe auf Garan-tien für nichtmarktfähige Risken.

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Nationales Beschaffungswesen:

• Bevorzugung heimischer Unternehmen durch die Re-gierung oder durch von der Regierung regulierte Unter-nehmen, obwohl Importe billiger wären.

• Im Rahmen des Binnenmarkts gibt es normierte EU-weite Ausschreibungsregeln.

Red-tape barriers:

• Maßnahmen, welche die Importe ohne die Anwendung von Zöllen, Quoten etc, restringieren.

• Bürokratische Hürden und Prozeduren, Standards, Kon-sumentenschutzregeln können solche, oft substantielle Handelsbarrieren darstellen.

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Tabelle 8-6 : Die wichtigsten Instrumente der Handelspolitik

Zoll Export-subvention

Importquote FreiwilligeExport-beschränkung

Produzentenrente + + + +Konsumentenrente - - - -Staatseinnahmen + - 0

Quotenrente0

QuotenrenteGesamtwohlfahrt +/-

- falls kleinesLand

- +/-- falls kleines

Land

-

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8.2 Die politische Ökonomie der Außenhandels -Argumente für und gegen liberalisierten Außenhandel

• Effizienzsteigerung:

– Handelsbarrieren führen zu Distorsionen der Produ-zenten- und Konsumentenentscheidungen.

– Quantitativ sind die Wohlfahrtsgewinne für große (we-nig offene) Länder eher klein.

– In kleinen Ländern mit sehr protektionistischer Han-delspolitik betragen die Wohlfahrtsverluste (nach K.O.)bis zu 10% des (potentiellen) Volkseinkommen.

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– Größere Handelsgewinne bei steigenden Skalener-trägen (siehe Kap. 5).

In (durch Protektionismus) geschützten Märkten wird der Wettbewerb reduziert und die Profite der Unternehmen (die Marktmacht) erhöht.

Wenn die Markteintrittsschranken gering sind, gibt es zu viele zu kleine Unternehmen im Markt, welche die Skalenerträge nicht vollständig ausschöpfen können.

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• Größere Wettbewerbsintensität

– Stärkerer Anreiz für die Unternehmen neue Auslands-märkte zu bearbeiten.

– Stärkerer Anreiz zu Innovationen (Erhöhung der Produktivität und Entwicklung neuer Produkte).

• Spillovers

– durch internationalen Handel gibt es mehr Mög-lichkeiten für Spillovers zwischen in- und ausländi-schen Unternehmen (Lerneffekte, Technologietrans-fer).

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• Ein politisches Argument:

– Die Handelspolitik wird häufig durch kleine, sehr gut organisierte Interessensgruppen dominiert, die ge-samtwirtschaftliche Kosten-Nutzen-Argumente treten in den Hintergrund.

– Auch wenn selektiv eingesetzte Zöllen und Export-subventionen in manchen Fällen die Wohlfahrt er-höhen, besteht die Gefahr, daß Interessensgruppen dieses handelspolitische Instrumentarium als Mittel der Umverteilung umfunktionieren.

– K.O. argumentieren, daß es in diesem Fall u. U. besser ist, Freihandel ohne Ausnahmen zu vertreten.

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• Die Einführung des EU-Binnemarkts:

– Ein anschauliches Beispiel für die Diskussion um die Wohlfahrtsgewinne der Handelsliberalisierung.

– Die EU war 1992 bereits eine Zollunion (keine Zölle im Intra-EU Handel, gleicher Zollsatz gegenüber Drittländern).

– Abbau von Nicht-tarifären Handelsbarrieren für weitere Wohlfahrtsgewinne: Formalitäten u. Warte-zeiten an den Grenzen, unterschiedliche Regulierun-gen, Standards, öffentliche Beschaffung, etc.).

– Harmonisierung von Standards u. Vorschriften.

– Ziel: größere Wettbewerbsintensität und ein größeres Potential für die Nutzung von Skalenerträgen.

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• Der EU-Beitritt Österreichs:

– Für Österreich schätzt Breuss einen Wohlfahrtsge-winn von 1,91% des BIP kumuliert über die Jahre 1995-1999 aus dem EU-Beitritt:

– Zollunion zw. EU und EFTA-Mitgliedern im Rahmen des Europäischen Wirtschaftsraumes wurde nie wirklich realisiert.

– Für Ö. hatte daher der Beitritt zur EU zusätzliche positive Wohlfahrtseffekte (Wegfall der Zollforma-litäten, die ja in einer Freihandelszone weiterhin anfallen).

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Tabelle 8-7: Österreichs zur EU-Mitgliedschaft 1995-1999

% des kumulativen BIP

Nettozahlungen an die EU -0.42

Transaktionskosten im Außenhandel +0.20

RegierungReduktion der Subventionen für die Land -wirtschaft in der Transition zur CAPZolleinnahmen

0.550.78

-0.23

KonsumentenrentePreisreduktion bei NahrungsmittelnZollreduktion gegenüber Dritt-Ländern durchden Eintritt in die Zollunionandere trade creation and Trade diversionEffekte

1.790.060.23

1.50

ProduzentenrenteLandwirtschaftLebensmittelhandel

-0.21-0.580.38

Gesamtwohlfahrtseffekt 1.91

Konsumentenrente je Haushalt 18000

Gesamtwohlfahrtseffekt pro Einwohner 6300

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• Ein Argument gegen Freihandel - der Optimalzoll:

– Ein großes Land kann durch einen Zoll seine TOT verbessern, weil die Importpreise (ohne Zoll) sinken.

– Ein hinreichend kleiner Zoll kompensiert die Wohl-fahrtsverluste aus den Distorsionen der Konsumen-ten- und Produzentenentscheidungen.

– Bei einem zu hohen Zoll überwiegen die negativen Wohlfahrtseffekte, die Zolleinnahmen sinken trotz höherer TOT aufgrund des abnehmenden Importvo-lumens ⇒ Optimalzoll.

– Aber eher theoretische Möglichkeit u. geringe Be-deutung in der Handelspolitik.

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Fig. 8-12: Der Optimalzoll einesgroßen Landes, das seine TOT

beeinflussen kann

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• Marktversagen als Argument gegen den Freihandel:

– Die Konsumenten- u. Produzenten maximieren ihren eigenen Nutzen und nicht den sozialen Nutzen.

– Es gibt zusätzliche Erträge (Kosten) für die gesamte Volkswirtschaft, welche in den Entscheidungen einzel-ner Wirtschaftssubjekte unberücksichtigt bleiben.

– Bei Marktversagen erfassen die Konsumenten- und Produzentenrente die sozialen Kosten und Nutzen unvollständig.

– Die Kosten-Nutzenanalyse zur Bewertung handels-politischer Instrumente führt bei Marktversagen zu un-korrekten Schlüssen.

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– Beispiele für Marktversagen:

• Beschäftigte werden durch verstärkte Importe in die Arbeitslosigkeit gedrängt (mangelnde Lohnflexibi-lität, Mobilitätshemmnisse).

• Unvollkommenheiten am Kapitalmarkt: Investi-tionen fließen nicht in die Sektoren mit der höchsten Rentabilität.

• Spillovers durch Lerneffekte erhöhen die Grenzer-träge für die Volkswirtschaft als ganzes, nicht unbedingt aber jene eines einzelnen Unternehmens.

⇒ domestic market failure in K.O.

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Fig. 8-13: Marktversagen als Argumentfür einen Zoll

Ähnlich wie beim Optimal-zoll kann man argumen-tieren, dass bei externenEffekten ein hinreichendkleiner Zoll die Wohlfahrtverbessert und damit ge-rechtfertigt ist.

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• Die 'Theorie des Zweitbesten' (theory of the second best).

– Eine wirtschaftspolitische Maßnahme, die zu Distor-sionen führt, kann dann gerechtfertigt sein, wenn damit das Marktversagen in einem anderen Markt korrigiert wird.

– Wenn die 'erst beste' Lösung nicht durchführbar ist, könnte ein 'second best‘-Ansatz eine Verbesserung bringen (Bsp. Zollschutz einer arbeitsintensiven Industrie bei Arbeitslosigkeit).

– Angewandt auf die Handelspolitik: handelspolitische Instrumente kompensieren Marktversagen auf internen Märkten, der Außenhandel selbst gibt keinen Anlass für Interventionen.

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– Welche Argumente sprechen dann noch für Frei-handel, angesichts der vielen diagnostizierten Fälle von Marktversagen?

• Marktversagen soll dort korrigiert werden, wo es entsteht. Produktionssubventionen anstelle des Zolls würde nicht zu einer Preiserhöhung führen (der Verlust an Konsumentenrente (Fläche b) könnte vermieden werden.

• Generelles Prinzip: second best-Ansätze generieren unbeabsichtigte Distorsionen, daher sollte der Ein-satz eines handelspolitischen Instruments immer mit internen Lösungsansätzen verglichen werden.

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• Marktversagen ist empirisch schwierig zu diagnosti-zieren (genaue Details des Marktversagens sind wichtig).

• K.O. iterieren: bei Uneinigkeit über die tatsächlichen Ursachen besteht die Gefahr, dass die Handelspolitik von kleine Interessensgruppen dominiert wird, welche die nationale Wohlfahrt überhaupt igno-rieren.

• 'If market failures are not too bad to start with, a commitment to free trade might in the end be a better policy than opening up Pandoras's Box of a more flexible approach', K.O. p. 229.

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• Das Medianwählermodell:– Reihung der Wähler nach der präferierten Zollhöhe

(Medianwähler).

– 2 Parteien, die ihre Wählerstimmen maximieren.

– Beide werden das präferierte Zollniveau des Median-wählers, tM, vorschlagen.

– Impliziert freien Güterhandel, weil die Konsumenten in der Mehrheit sind.

– Olsen: Collective Action, die politische Aktivität für eine bestimmte Gruppe ist ein öffentliches Gut ->underprovision.

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Fig. 8-14: Zollhöhe und Medianwähler

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8.3 Institutionen der Handelspolitik.

• Die Handelsliberalisierung der vergangenen Jahre wurde durch internationale Abkommen (GATT, WTO) erreicht.

• Reduktion der Protektion der eigenen Importkon-kurrierenden Industrie und im Gegenzug Liberalisierung der Exportmärkte.

• Vorteil:

– Exportindustrie als Gegengewicht zur Importindustrie

– Verhinderung von Handelskriegen (Retaliation): Lö-sung des Gefangenendilemmas durch Verhandlungen

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Fig. 8-15: Reduktion des durchschnittlichen Zollsatzes der USA

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Fig. 8-16: Gefangenendilemma

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Internationale Handelsabkommen:

• Bi- oder multilaterale Verträge: 2 oder mehr Staaten ver-pflichten sich zur gegenseitigen, begrenzten Marktöff-nung (Zollabbau).

• Most favoured Nation-Status (MFN): Ein Land gewährt allen Handelspartnern, die günstigste Regelung, die es irgend einem anderen Land gewährt.

• Freihandelszone: Keine Zölle im Handel innerhalb der Freihandelszone, aber keine gemeinsamen Außenzölle gegenüber Drittstaaten (Grenzkontrollen, Local Con-tent-Regelungen).

• Zollunion: keine Zölle innerhalb, gemeinsame Zölle gegenüber Dritten, d.h. gemeinsame Handelspolitik

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GATT- und WTO:

• vor 1945: vereinzelt bi-und multilaterale Abkommen.

• Im Zuge der Gründung der UNO: GATT (General Agreement on Tariffs and Trade); Seither wichtige GATT-agreements:

– Kennedy (1967) u. Tokyo- Runde (1979): Reduktion des Ø-Zollsatzes, Abbau nicht-tarifärer Handels-hemmnisse.

– Uruguay-Runde (1994): Liberalisierung von Agrar-und Textilhandel, Überführung in WTO (WTO-Ministerrat, beschleunigtes Streitschlichtungsver-fahren).

– Seattle, Doha, GATS.

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• Verbot v. Exportsubventionen (Ausnahme Agrargüter)

• Verbot von unilateralen Importquoten (außer bei ‚market disruption‘).

• Jeder neue Zoll oder jede Zollerhöhung muss durch eine Zollsenkung in einem anderen Bereich kompensiert werden.

• Most favoured Nation-Status (Meistbegünstigungs-klausel): Ein Land hat allen Handelspartnern, die günstigste Regelung zu gewähren, die es irgend einem anderen Land gewährt (Zollunionen und Freihandels-zonen sind ausgenommen).

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Die Anliegen der Wirtschaftskammer Österreich an die neue WTO-Verhandlungsrunde: DOHA-Memorandum:

• Es ist ein akzeptables Gesamtpaket für den Beginn von inhaltlichen Verhandlungen anzustreben. Dabei ist darauf zu achten, dass der derzeitige WTO-Rechtsbestand, nicht wieder zur Diskussion gestellt und womöglich verwässert wird.

• Zollsenkungen: Trotz der Tatsache, dass in den letzten Jahrzehnten die Zölle der Industriestaaten für industriell-ge-werbliche Waren im Rahmen des GATT und der WTO auf einen durchschnittlichen Satz von 3,6% in der EU gesenkt wurde, heben einige WTO-Staaten noch immer Spitzenzölle von 30%, 40% und mehr ein. Eine spürbare Senkung der Industriezölle sollte im Rahmen neuer Verhandlungen für alle Waren und nicht sektorspezifisch vorgenommen werden.

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• Handelserleichterungen: Unsere Firmen klagen sehr oft zu recht über die Phantasie der öffentlichen Verwaltungen, wenn es darum geht, durch Normen und Standards, Kennzeichnungsvorschriften, Genehmigungsverfahren, Zollvorschriften, Bestimmungen im Zahlungsverkehr etc. oft unüberbrückbare, nicht tarifäre Handels-hemmnisse aufzubauen. Einige dieser Vorschriften werden bereits vom Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT), den WTO-Abkommen erfasst. Zukünftige weitere Verhandlungen sollten insbesondere zur Vereinfachung von Zollverfahren führen.

• Investitionen: Es sollten multilaterale Regeln über die stufen-weise Liberalisierung grenzüberschreitender Investitionen nach dem Positivlistenmodell, va. im Warenbereich, angestrebt werden.Dabei sind die Prinzipien der Nicht-Diskriminierung, Transparenz, des Investitionsschutzes und der Zulassung von Schlüsselpersonalzu beachten.

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• Wettbewerb: Alle WTO-Staaten sollen sich eine transparente Wettbewerbsordnung nach einheitlichen Grundsätzen wie Rechts-sicherheit, Diskriminierungsverbot und Gleichbehandlung geben. Die gegenseitige Information und Kooperation der nationalen Wettbewerbsbehörden sowie die Erarbeitung einheitlicher Defi-nitionen wettbewerbswidriger Praktiken sollte die WTO regeln.

• Dienstleistungen: Die WKÖ tritt dafür ein, dass auch andere Länder vergleichbar liberale Marktzugangsverpflichtungen ein-gehen. In dieser Hinsicht ist eine weitere Liberalisierung bei den Dienstleistungserbringungsarten 1 (Lieferung über die Grenze), 2(Konsum im Ausland) und 3 (Niederlassung juristischer Personen mit Schlüsselpersonal) notwendig. Eine weitere Liberalisierung jener Dienstleistungen (mit dem Verkehr natürlicher Personen verbunden, mode 4), wird in der gegenwärtigen Situation politisch nicht als vertretbar und konsensfähig angesehen (Wettbewerbs-bedingungen, Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt etc).

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• Landwirtschaft: Für eine Vielzahl von Betrieben stellen die Exporterstattungen so lange einen unverzichtbaren Ausgleich dar,als ihre Wettbewerbsfähigkeit aufgrund verschiedener Preisver-hältnisse innerhalb und außerhalb der EU nicht gegeben ist. Darüber hinaus muss – um künftig auf Drittlandsmärkten wettbewerbsfähig zu sein bzw. zu bleiben – die Differenz zwischen den hohen EU-Preisen und den grundsätzlich niedrigeren Weltmarktpreisen weiterhin voll ausgeglichen werden. In diesem Zusammenhang ist der administrative Aufwand für Firmen und Behörden zu vereinfachen.

• Umwelt und Soziales: Wir fordern eine klare Definition jener Bedingungen, unter denen Umwelt- und Arbeitnehmer-Anliegen in der WTO berücksichtigt werden können. Diesbezüglich ist die drohende Kollision von WTO-Regeln mit sog. Multilateralen Um-weltabkommen (MEAs) unbefriedigend. Internationale Handels-und Umweltregeln sollen gleichrangig und einander ergänzend nebeneinander anwendbar sind.

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• Geistiges Eigentum (TRIPs): ....Prinzipiell hat auch in zukünftigen Verhandlungen die Hauptfunktion des TRIPs im Schutz geistiger Eigentumsrechte zu liegen. ... So würde eine inDoha verabschiedete interpretative Erklärung der Minister-konferenz zum Thema „Zugang zu Medikamenten“ ein wichtiges positives Signal an die Entwicklungsländer darstellen.

• Öffentliches Auftragswesen: Die Beschränkung des Entwurfes der Ministererklärung auf ein Transparenzabkommen ohne Aus-weitung des Anwendungsbereiches auf weitere Mitglieder und Sektoren wird ausdrücklich begrüßt.

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Präferentielle Handelsabkommen (Freihandelszone, Zollunion):

Die Wohlfahrtseffekte sind durch zwei Aspekte bestimmt:

• Handelsschaffung (Trade creation): Ausweitung des Außenhandels innerhalb der Zollunion aufgrund des Zollabbau (positiv).

• Handelsumlenkung (Trade diversion): Günstige Im-portmöglichkeiten aus einem Drittland fallen durch den gemeinsamen Außenzoll weg und werden durch Importe aus der Ländern der Zollunion ersetzt (negativ).

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8.4 Competitiveness und strategische Handelspolitik• „The competitiveness is essential for the welfare of its citizens. It

means output growth and high rates of employment in a sus-tainable environment“(EU 2000).

• Nationen konkurrieren am Weltmarkt um Marktanteile (extrem: der Erfolg eines Landes bedeutet den Mißerfolg eines anderen Landes - Widerspruch zu AH-theorie).

• Handels- und industriepolitischen Maßnahmen zur Er-höhung der Produktivität und Unterstützung erfolgver-sprechende Sektoren.

– Identifikation dieser Sektoren

– Ohne Intervention der Wirtschaftspolitik fließen zu wenige Ressourcen in diese Sektoren.

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Welche Branchen sind industriepolitisch zu fördern?

• Industrienbranchen mit hoher Wertschöpfung je beschäf-tigter Person:

– Ein wesentlicher Grund für eine hohe Wertschöpfung je Beschäftigten ist die Kapitalintensität einer Industrie.

– abnehmendes Grenzprodukt des Kapitals: meist In-dustrien mit niedriger Wertschöpfung je eingesetzter Einheit Kapital.

– High-Tech-Industrien (z.B. Elektroniksektor) zählen häufig nicht zu den kapitalintensivsten.

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• Hochlohn - Industrien:

– Befürchtung, daß gut bezahlte Jobs in der Sach-gütererzeugung verloren gehen und nur schlecht bezahlte Jobs im Dienstleistungssektor neu entstehen (De-Industrialsierung).

– Gesamtwohlfahrt steigt, wenn Beschäftigte vom einem Sektor mit niedrigem in einen Sektor mit hohem Grenzprodukt wandern.

– Aber eher geringe Einkommensverluste durch Job-wechsel aufgrund des Außenhandel (K.O. 0.1% des Volkseinkommens)

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Fig. 8-17: Lohndifferentiale

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• High-Tech Industrien:

– Der Unternehmenserfolg hängt von Innovationen und deren Entwicklung zu marktreifen Produkten ab (hohe F&E-Quote).

– Hohe Löhne, wenig kapitalintensive Produktion, aber hohe Qualifikation der Beschäftigten.

– Ökonomisches Argument zur Unterstützung dieser Sektoren liegt im technischen Fortschritt und in den Spillovers, die sie erzeugen (Appropriability).

– Politik soll an der Ursache des Markversagen an-setzen (z.B. keine Subvention der Investitionen, sondern der Forschung).

– Quantifizierung schwierig.

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Strategische Handelspolitik:

• Konzentrierter, oligopolistischer (Welt-)Markt.

• Brandner und Spencer (1985): ein Land kann durch han-delspolitsche Maßnahmen die Profite der Konkurrenten abzuschöpfen.

• Vereinfachtes Beispiel: Boeing vs. Airbus

– jedes Unternehmen erzielt Profite, wenn es allein am Markt ist.

– beide Unternehmen machen Verluste, wenn beide in den Markt eintreten.

– Nash-GW: ein Unternehmen ist am Markt, welches hängt von den 'first mover advantages' ab.

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Fig. 8-18: Airbus contra Boeing, die Ausgangssituation

Fig: 8-19: Exportsubvention für Airbus

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Fig. 8-20: Airbus vs. Boeingbei technologischem Vorsprung von Boeing

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Fig. 8-21: Exportsubvention für Airbusbei technologischem Vorsprung von Boeing

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• Die 'richtige Höhe' der Subvention muss gefunden wer-den.

• Die strategische Handelspolitik funktioniert für ein Land nur, wenn das andere Land nicht auch subventioniert, eigentl. 'beggar my neighbour policy‘.

• Für die Exportsubvention werden Mittel benötigt, die in anderen Bereichen möglicherweise besser eingesetzt werden könnten.

• Praktisch: sehr vielfältige Ansätze, welche über die Brander/Spencer Argumente hinausgehen, Bsp. für strategische Handelspolitik am ehesten Japan u. USA.