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Novellierung des TKG Breitbandbüro des Bundes Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 1 Informationsveranstaltung 25. April 2017, Dresden Das DigiNetzG und seine Bedeutung für Kommunen & Kreise

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Novellierung des TKG

Breitbandbüro des Bundes Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für

Verkehr und digitale Infrastruktur

1

Informationsveranstaltung 25. April 2017, Dresden

Das DigiNetzG und seine Bedeutung für Kommunen & Kreise

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Übersicht

DigiNetzG

Anpassung des TKG

Mitnutzung & Mitverlegung

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DigiNetzG

Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze

Anpassung des TKG

Kostensenkung

50 Mbit/s

Seit dem 10. November 2016 in Kraft.

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Anpassungen des TKG

Mitnutzung &

Mitverlegung

Regulierter Zugang

Wegerechte

Systematische Trennung

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Wegerechte & regulierter Zugang

Nutzungsberechtigung

• Geringere Verlegetiefe für konventionelle Tiefbaumethoden (§ 68 Abs. 2)

• Vereinfachung durch elektronische Zustimmung des Wegebaulastträgers (§ 68 Abs. 3): Zustimmungsfiktion nach 3 Monaten

Übertragung der Nutzungsberechtigung

• Erweiterung des Kreises möglicher Antragsteller: Eigentümer/Betreiber von Telekommunikationslinien (§ 69 Abs. 1)

Mitnutzungsanspruch

• Zweckbindung: Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetzwerke (§ 70 Abs. 1)

• Mitnutzung anderer passiver Netzinfrastrukturen bei unwirtschaftlicher Neuverlegung auch ohne Zweckbindungserfordernis (§ 70 Abs. 2)

• Als Lückenschluss: Eisenbahninfrastruktur (§ 70 Abs. 3)

Haftung bei Veränderung/Verlegung von Telekommunikationslinien

• Zugunsten des Betreibers/Eigentümers späterer besonderer Anlagen gegenüber dem Nutzungsberechtigten (§ 75 Abs. 2)

Gebäude und Grundstücke

• Ausweitung der Hausstichregelung auf digitale Hochleistungsnetze (§ 76 Abs. 1)

Mitnutzung & Mitverlegung

Regulierter Zugang

Wegerechte

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Mitnutzung & Mitverlegung

Antrag

TKU VNB

Annahme

Telekommunikationsunternehmen

als Berechtigte

• Mitnutzungsansprüche

• Vor-Ort-Untersuchungen

• Baustellenkoordinierungen

• Informationsansprüche

Versorgungsnetzbetreiber als

Verpflichtete zur Angebotserteilung,

wenn keine Versagungsgründe

vorliegen

• fehlende technische Eignung

• Sicherheitsaspekte

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Mitnutzung & Mitverlegung

Antrag

TKU VNB

Annahme

Was ist der Inhalt der Anträge?

Passive Netzinfrastruktur (§3 Nr. 17b)

Träger- und Mantelstrukturen

• Fernleitungen, Leer- und Leitungsrohre,

Kabelkanäle, etc.

• Gebäude und deren Eingänge

• Antennenanlagen und Trägerstrukturen (Türme,

Masten und Pfähle)

Ausgenommen sind:

• Verkehrswege, die nach Wegerecht in Anspruch

genommen werden

• TK-Kabel, zu denen regulierter Zugang gewährt

werden müsste

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Mitnutzung & Mitverlegung

Antrag

TKU VNB

Annahme

Was sind öffentliche Versorgungsnetze? (§ 3 Nr. 16b)

• entstehende, betriebene oder stillgelegte physische

Infrastrukturen

• TK

• Energie

• Wasser (kein Trinkwasser)

• Verkehrsdienste (insbesondere Schienen,

Straßen, Wasserstraßen, Brücken, Häfen,

Flugplätze)

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Die Rolle der BNetzA als oberste Regulierungsbehörde der Netzmärkte

Antrag

Annahme

Streitschlichtungsstelle

über Bedingungen zur

Mitnutzung oder Entgelten

Infrastrukturatlas als Kern der

zentralen Informationsstelle

• Planung

• Mitnutzung

• Bauarbeiten

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Antrag

TKU VNB

Annahme

Antrag

• Antragsteller: Eigentümer/Betreiber

öffentlicher TK-Netze

• Zweck: Ausbau digitaler

Hochgeschwindigkeitsnetze

Annahme

• Antragsgegner: Eigentümer/Betreiber

öffentlicher Versorgungsnetze

• Angebot binnen einer bestimmten Frist

Mitnutzung & Mitverlegung

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Mitnutzung & Mitverlegung

Antrag

TKU VNB

Annahme

Mitnutzung

• Informationsanspruch

• Vor-Ort-Untersuchungsanspruch

• Mitnutzungsanspruch

Mitverlegung

• Informationsanspruch

• Koordinierung von Bauarbeiten

• Mitverlegungs- &

Sicherstellungspflicht

Inhouse-Mitnutzung & Mitverlegung

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Informationen

Vor-Ort-Untersuchung

Mitnutzung

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Mitnutzung passiver Netzinfrastruktur

Antrag

TKU VNB

Annahme

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Antrag

TKU VNB

Annahme

Anspruch auf Infos über passive Netzinfrastrukturen (§ 77b)

• Antrag

• Mindestangaben: zu erschließendes Gebiet

• Auskunftsgewährung

• Frist: 2 Monate

• Mindestangaben

• Geografische Lage

• Art und gegenwärtige Nutzung

• Kontaktdaten

• Informationen bereits bei BNetzA: Hinweis genügt

Informationen

Mitnutzung passiver Netzinfrastruktur

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Antrag

TKU VNB

Annahme

Vor-Ort-Untersuchung

Anspruch auf eine Vor-Ort-Untersuchung (§ 77c)

• Antrag

• Mindestangaben: betroffene Netzkomponenten

• Untersuchungsgewährung

• Frist: 1 Monat

• Zumutbarkeit bei Mitnutzungsbegehren unterstellt

• Beachtung der Sicherheitserfordernisse des

Versorgungsnetzes

• Antragsteller trägt die Kosten

• Ablehnungsgrund u.a. bei Gefährdung der Sicherheit

Mitnutzung passiver Netzinfrastruktur

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Antrag

TKU VNB

Annahme

Mitnutzung

Mitnutzungsanspruch (§ 77d)

• Antrag

• Mindestangaben: Projektbeschreibung, Zeitplan & Gebiet

• Mitnutzungsangebot

• Frist: 2 Monate

• Mindestanforderungen u.a. zur operativen Umsetzung

• Haftungsbestimmungen möglich

• Informationspflicht über Vertragsschluss binnen 2 Monaten

gegenüber der BNetzA

• Veröffentlichung von Standardangeboten möglich

Mitnutzung passiver Netzinfrastruktur

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Informationen

Koordinierung von Bauarbeiten

Mitverlegung

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Antrag

TKU VNB

Annahme

Mitverlegung passiver Netzinfrastruktur und Glasfaserkabel

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Mitverlegung passiver Netzinfrastruktur und Glasfaserkabel

Antrag

TKU VNB

Annahme

Anspruch auf Infos zur Koordinierung von Bauarbeiten (§ 77h)

• Antrag

• Mindestangaben: zu erschließendes Gebiet

• Auskunftsgewährung

• Frist: 2 Wochen

• Für Bauvorhaben

• Bereits erteilte Genehmigung

• Im Verfahren

• Antrag ist binnen 6 Monaten vorgesehen

• Mindestangaben (siehe § 77b)

• Informationen bereits bei BNetzA: Hinweis genügt

• Informationspflicht binnen 2 Wochen an BNetzA

Informationen

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Mitverlegung passiver Netzinfrastruktur und Glasfaserkabel

Antrag

TKU VNB

Annahme

Antrag oder Freiwillige Vereinbarung zur Koordinierung von

Bauarbeiten (§ 77i Abs. 1 bis 5)

• Antrag

• Mindestangaben: Art & Umfang, Netzkomponenten

• Annahme & Mitverlegung

• Öffentlich finanzierte Bauarbeiten

• Bei Zumutbarkeit

• Keine zusätzlichen Kosten

• Keine Behinderung der Kontrolle der Bauarbeiten

• Insbesondere Anträge bis 1 Monat von Projektantrag mit

Bezug auf Bauarbeiten länger als 8 Wochen

• Kostenumlegung auf TK-Netzbetreiber (nach Grundsätzen

der BNetzA)

• Informationen bereits bei BNetzA: Hinweis genügt

Koordinierung von Bauarbeiten

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Mitverlegung passiver Netzinfrastruktur und Glasfaserkabel

Antrag

TKU VNB

Annahme

Mitverlegungsrecht (§ 77i Abs. 6)

• Freiwillige Mitverlegung ist jederzeit möglich

Bedarfsgerechte Mitverlegungspflicht als

Sicherstellungsverpflichtung (§ 77i Abs. 7 S.1)

• Vorrang der Privatwirtschaft (Art. 87f GG)

• Verkehrsmaßnahme

• Öffentliche Finanzierung

• Anfänglich geplante Dauer: länger als 8 Wochen

• Bedarfsgerechtigkeit

Grundsätzliche Mitverlegungspflicht bei der

Erschließung von Neubaugebieten (§ 77i Abs. 7 S.2)

• Bedarf wird unterstellt

Mitverlegung

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Kommunen

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Rechte & Pflichten als konkrete Konsequenzen

Gebietskörperschaft

Informationen aus dem Infrastrukturatlas der BNetzA

• Allgemeines Auskunftsrecht und als Beteiligte (§ 77a Abs. 3)

• Anspruch auf Einsichtnahme für allgemeine Planungs- und Förderzwecke (§ 77a Abs. 3)

• Recht auf Einsichtnahme (§ 77b Abs. 6)

Straßenbaulastträger

Antragsgegner bei Anträgen

• zur Verlegung von Glasfaserleitungen/Leerrohrsystemen in geringer Verlegetiefe (§ 68 Abs. 2)

• zur Verlegung/Änderung von Telekommunikationslinien (§ 68 Abs. 3)

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Kommunen

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Rechte & Pflichten als konkrete Konsequenzen

Zuständige Baubehörde

Kontrollpflicht bei Inhouse-Verlegungen (§ 77k Abs. 7)

3-Monats-Frist von Baugenehmigungen bei Hochgeschwindigkeitsnetzen (§ 77p)

Auftraggeber für Neubauvorhaben/Renovierungen von Gebäuden

Inhouse-Mitverlegungspflicht für neu errichtete Gebäude und umfangreiche Renovierungen

(§ 77k Abs. 4 und 5)

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VNB

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Rechte & Pflichten als konkrete Konsequenzen

Mitnutzung

Auskunftsgewährung (§ 77b)

Vor-Ort-Untersuchungsgewährung (§ 77c)

Mitnutzungsgewährung (§ 77d)

Mitverlegung

Auskunftsgewährung (§ 77h)

Informationspflicht gegenüber BNetzA (§ 77h Abs. 6)

Mitverlegungsgewährung (§ 77i Abs.2)

Freiwillige Vereinbarung zur Koordinierung von Bauarbeiten (§ 77i Abs.1)

Übernahme der Koordinierung von Bauarbeiten (§ 77i Abs. 2)

Mitverlegungsrecht (§ 77i Abs. 6)

Auskunftsrecht zu Bedingungen und Verfahren von Genehmigungen (§ 77j)

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VNB

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Rechte & Pflichten als konkrete Konsequenzen

Wegerechte

Mitnutzungsgewährung (§ 70)

3-Monats-Frist von Baugenehmigungen bei Hochgeschwindigkeitsnetzen (§ 77p)

Infrastrukturatlas der BNetzA

Informationspflicht gegenüber BNetzA (§ 77a Abs. 2)

Auskunftsrecht als Beteiligte (§ 77a Abs. 3)

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Work In Progress

Bund-Länder Arbeitsgruppe Umsetzungsfragen

Begleitung des Umsetzungsprozesses

• Identifizierung von Umsetzungshemmnissen und Auslegungsfragen

• Schaffung von Transparenz durch FAQ / Handlungsempfehlungen und Beispielen der best practice

• Konsens zwischen allen an der Umsetzung Beteiligten

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Haben Sie noch Fragen?

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Anpassung des TKG

Mitnutzung & Mitverlegung

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner:

Felix Gartner

Recht & Regulierung

Breitbandbüro des Bundes

Invalidenstraße 91, 10115 Berlin

Tel: 030 | 60 40 40 60

Fax: 030 | 60 40 40 640

E-Mail: [email protected]

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