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10. FEBRUAR 2012 Eine Publikation der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns TRANSPARENT NR. 3/2012 www.kzvb.de Richterliches Understatement KZVB im Dialog mit Prof. Dr. Ulrich Wenner vom Bundessozialgericht E inen hochrangigen Gast konn- te die KZVB Ende Januar im Zahnärztehaus München begrüßen. Prof. Dr. Ulrich Wenner, Vorsitzen- der des für Vertragsarztrecht zustän- digen 6. Senats am Bundessozialge- richt (BSG), war auf Einladung von Dr. Joachim Voigt, KZVB-Referent für das Prüfwesen und ehrenamtlicher Richter am BSG, aus Kassel angereist, um Vorstand und Führungskräfte der KZVB sowie Ehrenamtsträger über die aktuelle Rechtsprechung zum Vertragsarztrecht des BSG zu infor- mieren. Das ranghöchste Sozialgericht beeinflusst mit seiner Rechtsprechung die tägliche Arbeit der Ärzte und Zahnärzte sowie ihrer Organisationen ganz unmittelbar. EIGENSTÄNDIGKEIT DER ZAHNÄRZTE In seinem Referat spannte Wenner einen Bogen von der Budgetproblema- tik bis zur Zweigpraxisgenehmigung. Der Sozialrichter sieht es als Erfolg der Zahnärzteschaft, dass sie sich in vie- len Bereichen des Vertragsarztrechts von der Ärzteschaft abgekoppelt hat. „Seit der Einführung des Kassenarzt- rechts 1955 hatten die Zahnärzte noch nie so viel Eigenständigkeit wie heu- te“, betonte er. Anhand zahlreicher Beispiele zeigte Wenner auf, wie das Sozialgesetz- buch 5 (SGB V) von seinem Senat mit Leben erfüllt und immer wieder an die aktuellen Erfordernisse angepasst wird. So habe der Senat im Vorstand und Geschäftsführung der KZVB empfingen Prof. Dr. Ulrich Wenner (m.) im Zahnärztehaus München und nutzten die Gele- genheit für eine intensive Diskussion über die Arbeit des BSG. >>>

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10. februar 2012

eine publ ikat ion der Kassenzahnärzt l ichen Vereinigung bayerns

transparentnr. 3/2012

www.kzvb.de

Richterliches UnderstatementK Z Vb im Dialog mit pro f. Dr. ulr ich Wenner vom bundessozialgericht

Einen hochrangigen Gast konn-te die KZVB Ende Januar im

Zahnärztehaus München begrüßen. Prof. Dr. Ulrich Wenner, Vorsitzen-der des für Vertragsarztrecht zustän-digen 6. Senats am Bundessozialge-richt (BSG), war auf Einladung von Dr. Joachim Voigt, KZVB-Referent für das Prüfwesen und ehrenamtlicher Richter am BSG, aus Kassel angereist, um Vorstand und Führungskräfte der KZVB sowie Ehrenamtsträger über die aktuelle Rechtsprechung zum

Vertragsarztrecht des BSG zu infor-mieren. Das ranghöchste Sozialgericht beeinflusst mit seiner Rechtsprechung die tägliche Arbeit der Ärzte und Zahnärzte sowie ihrer Organisationen ganz unmittelbar.

eigenständigkeit der z ahnärzte

In seinem Referat spannte Wenner einen Bogen von der Budgetproblema-tik bis zur Zweigpraxisgenehmigung. Der Sozialrichter sieht es als Erfolg der

Zahnärzteschaft, dass sie sich in vie-len Bereichen des Vertragsarztrechts von der Ärzteschaft abgekoppelt hat. „Seit der Einführung des Kassenarzt-rechts 1955 hatten die Zahnärzte noch nie so viel Eigenständigkeit wie heu-te“, betonte er.

Anhand zahlreicher Beispiele zeigte Wenner auf, wie das Sozialgesetz-buch 5 (SGB V) von seinem Senat mit Leben erfüllt und immer wieder an die aktuellen Erfordernisse angepasst wird. So habe der Senat im

Vorstand und geschäf tsführung der kzVB empfingen Prof. dr. Ulrich Wenner (m.) im zahnärztehaus München und nutzten die gele-genheit für eine intensive diskussion über die arbeit des Bsg.

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vergangenen Jahr einige Grundsatz-entscheidungen zur Genehmigung von Zweigpraxen wie auch Insolvenzfra-gen gefällt.

„ sgB V ist nicht das str afgesetzBUch“

Trotz seines enormen Umfangs hat auch das Vertragsarztrecht Lücken, die von den Richtern geschlossen werden müssen. So sei beispielsweise nicht geregelt, unter welchen Voraus-setzungen und in welcher Höhe Ho-norareinbehalte zulässig seien oder welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um nach einem Zulassungsent-zug wieder als Vertragsarzt tätig sein zu dürfen.

Hier gehe der Senat für das Ver-tragsarztrecht davon aus, dass „Ein-sicht und Reue“ vorhanden sein müs-sen. „Das SGB V ist nicht das StGB“, so lässt sich die Sichtweise des BSG dazu zusammenfassen.

WarnUng Vor „ schein - geMeinschaf ten “

Auch die neuen Formen der Berufs-ausübung führen immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Mit einer Grundsatzentscheidung vom 23. Juni 2010 habe das Bundessozial-gericht Grundsätze für das Vorliegen einer Berufsausübungsgemeinschaft festgelegt.

Trotz der Möglichkeit, angestellte Kollegen beschäftigen zu können, wür-den „Schein-Berufsausübungsgemein-schaften“ gegründet. Es komme sogar vor, dass zwei verschiedene Verträge abgeschlossen werden. Einer für das Innen- und einer für das Außenverhält-nis, wie in dem entschiedenen Fall.

Wenner warnte eindringlich vor derartigen Konstruktionen, die ge-sellschafts- wie vertragsarztrecht-lich keinen Bestand haben können; der Senat werde trotz einiger Kritik im juristischen Schrifttum an seiner Rechtsprechung festhalten.

erkenntnisgeWinn für den richter

Eine intensive Diskussion führten die KZVB-Vertreter mit dem Sozi-alrichter auch über die Budgetierung und die Degression. Für die Zahn-ärzte ist es nicht nachvollziehbar, dass Rückzahlungen aus dem Bereich der Degression das Gesamtbudget schmä-lern. „Wenn Kollegen in die Degres-sion kommen, werden letztlich alle

Zahnärzte zur Kasse gebeten, wenn die Gesamtvergütungsobergrenze, wie 2010 und 2011 bei der AOK Bayern überschritten wird.“

Wenner zeigte durchaus Verständ-nis für die Argumente der Zahnärzte und sprach von einem „Erkenntnisge-winn“, den er aus München mitnehme. Die Rechtslage bei der Degression sei aber eindeutig. Letztlich sei hier die Politik gefordert.

Und das gilt leider für viele Rege-lungen, über die sich die KZVB und ihre Mitglieder ärgern. „Das BSG setzt nur die Vorschriften um, die der Gesetzgeber erlässt“, so Wenner mit richterlichem Understatement.

dr. christian freUnd

Leo hofMeier

dr. Joachim Voigt, kzVB-referent für das Prüfwesen (r.), hat Prof. dr. Ulrich Wenner zu einem Vortrag nach München eingeladen.

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kzvb InfoDicke Backe, dicker Halsb ehandlungsb ereitschaf t während des gesamten n o tdiens tes

Ein ganz normaler Samstag-vormittag in einem Münchner

Vorort. Die Menschen sitzen am Früh-stückstisch und genießen die Zeit der Erholung im Kreis ihrer Familie.

Doch einer kann sich nicht über das Wochenende freuen: Michael K. hat Zahnschmerzen – ganz fürchterliche Zahnschmerzen. Sie haben sich in den Morgenstunden angekündigt und sind seitdem immer heftiger geworden. In-zwischen machen sie ihn schier wahn-sinnig.

Doch was soll er machen? K.s Zahnarzt ist erst am Montag wieder in der Praxis und bis dahin hält er es auf gar keinen Fall aus. Zum Glück gibt es den zahnärztlichen Notdienst der KZVB! Über die Webseite www.notdienst-zahn.de findet K. in wenigen Sekunden den eingeteilten Zahnarzt. Doch dann ist das Entsetzen groß: Die Bandansage vertröstet den Leidenden auf die Sprechzeiten.

Leider ist diese Geschichte kein Ein-zelfall. Immer wieder beschweren sich Schmerzpatienten bei der KZVB, dass der eingeteilte Zahnarzt außerhalb der

Präsenzzeit in der Praxis telefonisch nicht erreichbar sei. Dabei ist in der Notdienstordnung eindeutig geregelt, dass während der gesamten Dauer des Notdienstes Behandlungsbereitschaft bestehen muss.

24 -stündige rUfBereitschaf t

Konkret heißt das: Der Vertrags-zahnarzt hat, wenn er für den Not-dienst eingeteilt ist, eine 24-stündige Rufbereitschaft. Nach telefonischer Schilderung der Beschwerden kann er individuell entscheiden, ob eine so-fortige Behandlung notwendig ist oder noch bis zur Sprechstunde gewartet werden kann.

Die für den Notdienst eingeteilten Zahnärzte sollten deshalb entweder ihre Handynummer auf den Praxis-Anrufbeantworter sprechen oder eine Weiterleitung auf das Handy einrich-ten. toBias horner

Bei zahnschmerzen am Wochenende und an Brücken- und feiertagen gibt es den zahnärztlichen notdienst – für zahnärzte bedeutet das eine 24-stündige rufbereit-schaf t.

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Zweiklassen-Kassenabschlüsse mit IKK , LKK und Techniker Krankenkasse – noch keine Verhandlungen mit aOK bayern

Alles wie gehabt: Bei den ge-setzlichen Krankenkassen

gibt es nach wie vor eine Zweiklas-sengesellschaft: Auf der einen Seite die an einer einvernehmlichen Lö-sung interessierten Kassen und auf der anderen Seite die Kassen, mit denen sich das Vertragsgeschehen jedes Jahr schwieriger gestaltet.

Die Honorarverhandlungen für das Jahr 2012 abgeschlossen hat die KZVB bereits mit dem BKK Landes-verband Bayern, den Landwirtschaft-lichen Krankenkassen (LKKen), der IKK Classic, den IKK Wohnortkassen sowie mit der Techniker Krankenkas-se.

Die Verträge mit anderen Kassen

beziehungsweise Kassenverbänden über die Punktwerte und die Höhe der Gesamtvergütung befi nden sich im Unterschriftenverfahren oder sind weit vorangeschritten. Nichts Neues gibt es bei der AOK Bayern: Mit ihr kamen bisher noch keine Verhand-lungen für 2012 zustande.

Die bisher unterzeichneten Ab-schlüsse haben alle das gesetzliche Maximum für die Zahnärzte erreicht, sowohl was die Punktwerte als auch die Budgetobergrenze angeht. Die Punktwerte für IKK Classic und Vereinigte IKK liegen zum Beispiel ab 1. Juli für Leistungen nach Bema-Teil 1 (KCH), Bema-Teil 4 (PAR) und Bema-Teil 2 (KB) bei 0,8967 Euro.

Bei der Techniker Krankenkasse liegt der KCH-, PAR- und KB-Punkt-wert seit 1. Januar bei 0,9607 Euro.

„Wir haben den gesetzlich zu-lässigen finanziellen Rahmen voll ausgeschöpft. Den TK-Versicherten steht damit auch 2012 eine zahnme-dizinische Versorgung auf höchstem Niveau zur Verfügung – und zwar uneingeschränkt vom ersten bis zum letzten Tag des Jahres“, erklärte Chri-stian Bredl, Leiter der TK-Landesver-tretung Bayern, in einer gemeinsamen Presseinfo mit der KZVB.

Eine aktualisierte Übersicht über die verschiedenen Punktwerte fi nden Sie unter www.kzvb.de im Bereich „Zahnarztpraxis“. toBias horner

freude über einen gelungenen Vertragsabschluss: kzVB-Vize dr. stefan Böhm, tk-Landeschef christian Bredl und derkzVB-Vorsitzende dr. Janusz rat nach dem erfolgreichen abschluss der Verhandlungen zwischen tk und kzVB.

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kzvb InfoIst der Euro noch sicher?Vor trag von ex- finanzminis ter The o Waigel im Zahnär z tehaus

saal statt. Beginn ist um 18 Uhr. Da die KZVB ihre Räume kosten-

los zur Verfügung stellt, konnte sie ein kleines Platzkontingent für ihre Mit-glieder reservieren. Die Leserinnen und Leser von kzvb TRANSPARENT können sich ab sofort für die Veran-staltung anmelden. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs ver-geben.

Schicken Sie einfach eine E-Mail an [email protected]. Die ersten 20 Einsen-der bekommen eine persönliche Ein-ladung für die Veranstaltung mit Dr. Theo Waigel, der nach seinem Vortrag für Fragen zur Verfügung steht.

Lh

der ehemalige Bundesf inanzminister dr. theo Waigel spricht am 12. März um 18 Uhr im zahnärztehaus München bei einer Veranstaltung der apo-Bank über das thema „geldanlage in zeiten der krise – ist der euro noch sicher?“. für die Leser von kzvb transParent steht ein Platz-kontingent zur Verfügung. anmeldung ab sofort unter [email protected]!

Zu einer hochkarätigen Ver-anstaltung lädt die Deutsche

Apotheker und Ärztebank (Apo-Bank) am 12. März 2012 ihre Kunden ein. Dr. Theo Waigel, ehemaliger Bundes-finanzminister und einer der Väter des Euro, spricht über das Thema „Geld-anlage in Zeiten der Krise – Ist der Euro noch sicher?“.

Dafür, dass sich die Apo-Bank mit der Zukunft des Euro beschäftigt, gibt es gute Gründe. Schließlich müs-

sen sich gerade Freiberufler be-

sonders intensiv Gedanken darü-ber machen, wie sie sich im Alter absichern und ih-ren Lebensstan-dard sichern können. Wer

könnte darü-ber besser

Auskunft g e b e n

a ls der Politiker,

der die Sta-bilitätskrite-

rien für den Euro mitentwickelt hat? Man darf ge-spannt darauf sein, wie Waigel die ak-tuellen Ereignisse in der Europäischen Union und auf den Weltfinanzmärkten bewertet.

Die Veranstaltung findet im Zahn-ärztehaus München, Fallstraße 34, 81369 München, im großen Vortrags-

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Kompetenz in den Regionen lassenstaatsregierung unter s tüt z t Vor s toß der K Z Vb zu Guns ten der LKK bayern

Die KZVB und die bayerische Staatsregierung haben das ge-

meinsame Ziel, Entscheidungskompe-tenzen soweit wie möglich im Freistaat zu belassen. Das geht aus einem Brief hervor, den Emilia Müller, bayerische Ministerin für Bundes- und Europaan-gelegenheiten, an die beiden KZVB-Vorsitzenden Dr. Janusz Rat und Dr. Stefan Böhm geschrieben hat. Darin reagierte Müller auf eine KZVB-Ini-tiative gegen die Einführung eines Bundesträgers der landwirtschaft-lichen Sozialversicherung (LSV). In einem Brief an Bundes- und Landes-politiker hatten Rat und Böhm für den Erhalt der Landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKKen) geworben: „Wir bezweifeln die Notwendigkeit eines Bundesträgers in der LSV. Wir bitten Sie deshalb eindringlich, sich

für den Erhalt der Eigenständigkeit der LKK in Bayern einzusetzen und den Föderalismus im Gesundheitswe-sen zu verteidigen.“

In ihrem Antwortschreiben stell-te die Ministerin klar: „Die LKKen werden künftig zwar organisatorisch Teil des Bundesträgers sein. Zu Ih-rem Anliegen, auch künftig die gute Vertragspartnerschaft mit den Land-wirtschaftlichen Krankenkassen in Bayern fortzusetzen, kann ich Ihnen aber mitteilen, (…) dass die Aufgaben der (funktionalen) Landesverbände weiterhin auf regionaler Ebene wahr-zunehmen sein sollen.“ Das habe die bayerische Staatsregierung im Bun-desrat durchgesetzt.

Zentralistischen Tendenzen erteilte Müller eine Absage: „Bayern hat sich im Bundesrat für eine Dekonzentration

der künftigen Organisationsstruktur unter Ausnutzung der jahrzehntelan-gen Erfahrung vor Ort eingesetzt. Aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung sollte der regionalen Ebene ein hohes Maß an Kompetenzen zugestanden werden, ohne mögliche Effizienzvor-teile des geplanten Bundesträgers zu konterkarieren.“ Müller weist darauf hin, dass der neu zu konstituierenden Selbstverwaltung auch bayerische Vertreter angehören werden. „Ihnen wird es obliegen, sich im Rahmen der Ermittlung bundeseinheitlicher Bei-tragsmaßstäbe für bayerische Belange einzusetzen.“

Die KZVB ist zuversichtlich, dass die harte, aber faire Verhandlungs-partnerschaft mit den LKKen (siehe Seite 4) fortgesetzt werden kann.

toBias horner

Synergien schaffen – Fachwissen nutzenbL ZK und K Z Vb im Gespräch mit „unabhängiger patientenb eratung D eutschlands“ (upD)

Der Gesetzgeber möchte die „Unabhängige Patientenberatung Deutschlands“ (UPD) als dauerhafte Patientenbe-ratungsstelle etablieren. Deshalb hat er sie Anfang 2011 in die GKV-Regelversorgung aufgenommen. Wie die

UPD und die bestehenden und seit langem gut funktionierenden Patientenberatungsstellen der zahnärztlichen Körper-schaften zusammenarbeiten können, loteten beiden Seiten bei einem Gedankenaustausch Ende Januar im Münchner Zahnärztehaus aus. Dabei stand der Wunsch im Vordergrund, Synergien zu schaffen und das zahnärztliche Fachwissen der Körperschaften optimal zu nutzen.

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Die Bürokratie-kosten, die die

Krankenkassen verursa-chen, beschäftigen wei-ter die Medien. Im letz-ten TRANSPARENT berichteten wir darüber, dass einer Studie zufolge 23 Prozent der Ausgaben im Gesundheitswesen auf die Bürokratie zu-rückzuführen sind. Ein ausführlicher Bericht dazu erscheint auch im nächsten Bayerischen Zahnärzteblatt.

Ende Januar nahm sich dann auch die Bild-Zeitung des Themas an. „So krank machen uns die Kranken-Kassen“ lautete die Schlagzeile. Eine ganze Reihe von Beispielen für un-sinnige Bürokratie hatten die Autoren

kzvb InfoKranke Kassen?bild-Zeitung b erichte t üb er den bürokratiewahnsinn

zusammengetragen: Ein Zahnarzt berichtete, dass eine Kasse eine fünfjährige Behand-lungsdauer bei einem Dreijährigen verlangte. Nur dann könne sie die Kosten für dessen Be-handlung übernehmen. Eine andere Kasse fragte mehrfach nach, wann ein Komapatient wieder arbeitsfähig sei.

Auf den Aufruf, der Redaktion weitere Beispiele für den Bürokratiewahnsinn mitzuteilen, reagierte die KZVB prompt. Sie berichtete, dass der Aufwand für viele Prüfanträge den Ertrag bei weitem übersteigt. „Es wird immer schwerer, junge Zahnärzte dazu zu bringen,

sich selbstständig zu machen. Dafür sind auch einige Krankenkassen mit ihren Prüfanträgen verantwortlich, schrieb die KZVB an BILD. Lh

auch bild.de berichtete über die Bürokratiekosten der krankenkassen

KZVb-Zahl der

Woche

91 prozent

... der Deutschen sind mit ihrem Zahnarzt „zufrieden“ oder „sehr zufrieden“. Das ergab eine Um-frage des Instituts für Demoskopie Allensbach und des Instituts der Deutschen Zahnärzte (die ganze Studie unter www.idz-koeln.de).

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FinanztippDas Wichtigs te aus dem steuer vereinfachungsgese t z 2011

Im kzvb TRANSPARENT 13/2011 haben wir über die geplante besse-

re Anerkennung elektronischer Rech-nungen berichtet. Zunächst hatte das Gesetz im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Nun hat sich der Gesetzge-ber doch noch zur Verabschiedung des „Steuervereinfachungsgesetzes 2011“ entschlossen, das diese Erleichterung vorsieht. Daneben sind noch folgende Änderungen interessant:

Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird rückwirkend ab 2011 von 920 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr angehoben. Als Ar-beitgeber mussten Sie die Er-höhung erstmals im Rahmen der Dezember-Lohnabrech-nung berücksichtigen.

Betreuungskosten für bis zu 14 Jahre alte Kinder sind seit Januar deutlich leich-ter absetzbar. Es werden zwei Drittel der Betreuungsaufwendungen, höchstens 4.000 Euro, als Sonder-ausgabe abgezogen. Ob beide Eltern erwerbstätig sind, ist zukünftig be-langlos. Kosten für Verpflegung und Unterricht sind aber wie bisher nicht begünstigt.

Um Kindergeld für ein volljähriges Kind in Ausbildung zu erhalten, mus-sten Eltern bisher nachweisen, dass ihr Kind lediglich geringe Einkünfte und Bezüge hatte. Ab 2012 kann das Kind für die Zeit der Erstausbildung beziehungsweise des Erststudiums unbegrenzt hinzuverdienen, Sie erhal-ten stets das Kindergeld beziehungs-

weise den Kinderfreibetrag. Beginnt das Kind hingegen eine Zweitaus-bildung, beispielsweise ein Studium nach abgeschlossener Lehre, ist die Nebentätigkeit auf durchschnittlich 20 Arbeitsstunden pro Woche be-grenzt (ausgenommen Mini-Jobs und Ausbildungsdienstverhältnisse). Die Eltern müssen belegen, dass ihr Kind die Grenze einhält. Fraglich ist die Beweisführung, wenn das Kind gar

nicht arbeitet, da es dann nirgendwo eine Bestätigung einholen kann.

Nießbrauchsgestaltungen zwischen Eltern und Kindern, mit denen die El-tern steuergünstig Einkünfte auf ihre Kinder verlagern können, werden durch die Gesetzesänderung jeden-falls deutlich interessanter als bisher.

Bei zu günstiger Vermietung, bei-spielsweise an Angehörige, waren bis-her verschiedene Grenzen zu beach-ten. Bei einer Vermietung für bis zu 56 Prozent der ortsüblichen Miete wa-ren die Werbungskosten nur anteilig abzugsfähig. Lag die Miete zwischen 56 Prozent und 75 Prozent der ortsüb-

lichen Miete, musste eine Überschuss-prognose erstellt werden, die für den Werbungskostenabzug entscheidend war. Lag die Miete über 75 Prozent der ortsüblichen Miete, waren die Werbungskosten voll abziehbar.

Künftig gilt generell eine Grenze von 66 Prozent des ortsüblichen Miet-niveaus. Wird billiger vermietet, sind die Werbungskosten nur anteilig ab-zugsfähig, wird teurer vermietet, sind

sie hingegen immer voll abzugsfä-hig. Die Prognoserechnung entfällt.

Kosten für eine Kur konnten bis-lang nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Notwendigkeit noch vor Beginn durch ein amt-särztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des MDK nach-gewiesen wurde. Diese Regelung

wird nun Gesetz, um eine steu-erzahlerfreundlichere Recht-

sprechung des Bundesfinanzhofs auszuhebeln.

Für Steuergestaltungen mit Unsi-cherheiten kann man beim Finanz-amt eine verbindliche Auskunft bean-tragen, um die Steuerfolgen vorab zu klären. Seit einiger Zeit kostet diese Auskunft aber Gebühren. Die Gebüh-renpflicht wurde für Fragen mit einer Steuerwirkung von unter 10.000 Euro nun abgeschafft. Für Fälle von Ge-wicht, in denen die Auskunft wirk-lich interessant ist, bleibt die Gebühr erhalten. Die Gerichte haben diese schon für verfassungsgemäß erklärt.

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kzvb service„Früh regeln, um Ärger zu vermeiden“Inter v iew mit dem e xp er ten für die praxisnachfolge re chtsanwalt Michael e . Völkl

Irgendwann kommt sie auf jeden

Praxisinhaber zu: die Frage nach

der Praxisnachfolge. Was dabei zu

beachten ist, erklärt der Fachanwalt

für Erbrecht und zert. Unternehmens-

nachfolgeberater (zentUma e.V.) Mi-

chael E. Völkl im Gespräch mit dem

KZVB-Referenten für Öffentlichkeits-

arbeit Dr. Michael Gleau.

Gleau: Die Praxisnachfolge ist ein überaus wichtiges Thema, da es sich dabei um einen wesentlichen Teil der Altersvorsorge handelt. Sind die Zahn-ärzte gut auf diese Phase vorbereitet?

Völkl: Bei vielen Zahnärzten muss ich diese Frage leider mit „Nein“ be-antworten. Die Menschen wollen sich nicht mit unangenehmen Themen wie dem Tod oder auch der frühzeitigen Auflösung einer Gemeinschaftspraxis befassen. Sie schieben das Thema lie-ber weg und wollen nicht weiter da-rüber nachdenken. Diese Haltung ist

zwar nur allzu menschlich, aber sie kann sich später als Bumerang erwei-sen.

Gleau: Was ist denn der typische Erb-fall, mit dem Sie befasst sind?

Völkl: Es ist zu beobachten, dass ne-ben Geldvermögen meist eine oder mehrere Immobilien vorhanden sind. Damit wird oft ein teilweise vermeid-barer Steueranfall ausgelöst. Weitaus öfter beobachte ich einen Verteilungs-

zahnärzte sollten frühzeitig an die regelung ihrer Praxisnachfolge denken. das spart ärger und geld, erklärt Michael e. Völkl (links) im gespräch mit dr. Michael gleau.

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Die Haute Couture der Praxis-Digitalisierung oder „Die High Tech Praxis Designer“ PR-Information

Die Firma Baumgartner & Rath GmbH aus München digitalisiert seit über 15 Jahren Deutschlands namhafte Zahnarzt-Praxen. Mit „Digitalisieren“ sind nicht nur EDV Maßnahmen und moderne Röntgengeräte der Superlative angesprochen, damit ist ein ganzheitliches High-Tech Dental-Depot gemeint, das aus jahrelanger Forschung, Passion und Erfahrung entsprungen ist.Was unterscheidet die Baumgartner & Rath GmbH von anderen Dental-Depots?„Die Leidenschaft zur Individual-Lösung und die stark ausgeprägte Liebe zur Detailarbeit“ sagt Jörg Rath einer der beiden Geschäftsführer. „Die meisten Anbieter auf dem Markt rühmen sich mit High Tech Innovationen, internationalem Know-How und optimalen Ergebnissen. Das ist bei uns „Basic“ und wird vom Kunden vorausgesetzt. „Wir entwerfen für den Kunden das Design für einen digitalen High-Tech Praxis-Maßanzug, um effizientes Arbeiten zu forcieren.“ Die erfahrenen Münchner positionieren sich mit einer zielführenden Liebe zum Detail, welche die 1.500 zufriedenen Zahnarzt-Kunden zu schätzen wissen. „Wir bieten keine Lösungen von der Stange und das hat sich herumgesprochen“ sagt Armin Baumgartner, „bei uns gibt es nur Maßanfertigungen“, betont der Diplom Physiker.Beide Geschäftsführer sind rund um die Uhr für ihre Kunden erreichbar und lösen Komplexität im unternehmenseigenen Showroom in Wohlgefallen auf. Der Showroom gleicht einer voll funktionsfähigen High Tech Praxis und die Zahnärzte können alle Geräte und Produkte testen, auch am Patienten!Von der Planung über die Installation und Einweisung bis hin zu Dokumentation und Wartung liefern Baumgartner und Rath alles aus einer Hand und gehen dabei auf Klienten-Wünsche und Ansprüche gezielt ein. Als Röntgenschutzbeauftragte führen sie die Abnahmeprüfungen digitaler Geräte nach RöV und MPG durch. Mit jahrzehntelang gewachsenem Branchen Know How und modernsten Praxisdigitalisierungs-Konzepten für namhafte Kunden entwickelt das Unternehmen ganzheitliche und individuelle, sehr persönliche Praxis-Konzepte, die sowohl Zeit als auch Kosten einsparen. Kontakt: Baumgartner & Rath GmbH, Fürstenrieder Str. 279, 81377 München,Tel.: +49 89 5420001, www.baumgartner-rath.de, E-Mail: [email protected]

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kampf unter den Erben. Beides geht zu Lasten des aufgebauten Vermögens.

Gleau: Häufig steigen die Kinder von Zahnärzten in die Praxis mit ein. Was können Sie in einem solchen Fall emp-fehlen?

Völkl: Wenn Kinder frühzeitig in die Praxis einsteigen und hierfür auch die notwendige Motivation und Eignung besitzen, während die Eltern noch arbeiten, dann könnte beispielsweise ein Abschichtungsmodell aus steuer-licher Sicht keine schlechte Idee sein. Es wird zum Beispiel das Kind als Gesellschafter in die Gemeinschafts-praxis aufgenommen. Sein Gesell-schaftsanteil wird über die Jahre auf-gebaut. Das Kind überlässt dafür im Gegenzug dem Praxisinhaber anteils-mäßig Honorar. Hierzu können Steu-erfreibeträge und Verschonungsab-schläge ausgenutzt werden. Dann hat das Kind, wenn der Praxisinhaber die Praxis übergeben möchte, schon ei-nen Großteil der Gesellschaftsanteile übernommen, sodass ein verbleibender

Gesellschaftsanteil unter Umständen steuerlich nicht mehr relevant ist. Ab-zusichern ist eine erfolgreiche Pra-xisübergabe durch ein formrichtiges und inhaltlich zutreffend formuliertes Testament des Praxisinhabers, was jedoch häufig fehlt. In Gesellschafts-verträgen von Gemeinschaftspraxen sollte außerdem regelmäßig überprüft und darauf geachtet werden, ob eine eindeutig formulierte Eintrittsklausel oder eine Nachfolgeklausel vorhanden ist.

Gleau: Wann sollten sich die Kolle-gen mit der Frage der Praxisnachfolge beschäftigen?

Völkl: Das kann gar nicht früh ge-nug der Fall sein. Als Faustregel kann gelten: Je früher Sie sich mit der Pra-xisnachfolge beschäftigen, desto eher können Sie später Ärger vermeiden. Zudem sind steuerliche und recht-liche Vorprüfungen notwendig. Diese Prüfungen nehmen Zeit in Anspruch. Den Steuerfreibetrag, der pro Kind bei 400.000 Euro liegt, kann man

alle zehn Jahre ausnutzen. Dadurch kann schon zu Lebzeiten einiges an Vermögen steuerfrei, gegebenenfalls für den Übergeber zu Lebzeiten gesi-chert, übertragen werden.

Gleau: Immer mehr junge Zahnärzte scheuen den Schritt in die Einzelpra-xis und werden lieber Partner in einer Gemeinschaftspraxis. Worauf sollten die Zahnärzte dabei achten?

Völkl: Man könnte zum Beispiel schon bei Eintritt in eine Gemeinschaftspra-xis überlegen, durch Abschluss eines Ehevertrags (modifizierte Zugewinn-gemeinschaft oder Gütertrennung) den Gesellschaftsanteil herauszuneh-men. Damit kann eine spätere Wer-terhöhung des Gesellschaftsanteils nicht Gegenstand eine Zugewinnaus-gleiches bei einer eventuellen Schei-dung werden. Ich rate übrigens dazu, das Gespräch mit dem Anwalt immer mit dem Ehepartner zusammen zu führen, damit Missverständnisse gar nicht erst entstehen beziehungsweise frühzeitig ausgeräumt werden können. Wenn wir uns nun den Gesellschafter-vertrag selbst anschauen, dann sollte man vor allem die Problematik eines Ausscheidens und der Abfindung gut regeln. Das heißt beispielsweise, der Zahnarzt sollte darauf achten, dass er beim Ausscheiden den Verkehrswert für den Gesellschaftsanteil erhält. Denn wenn er das nicht macht, läuft er Gefahr, dass er neben einer unan-gemessen geringen Abfindung mög-licherweise noch Schenkungssteuer zahlen muss. Und falls eine sogenann-te Buchwertklausel im Gesellschafter-vertrag stehen sollte, dann sollte man

Möchte man der gefahr entgehen, unnötige steuern zu zahlen, sollte Privat- und Be-triebsvermögen getrennt werden.

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10 Grundsätze zur Praxisnachfolge

Beginnen Sie frühzeitig mit der Nachfolgeplanung. Rechtsanwalt und Steuerberater sollten ebenso frühzeitig eingeschaltet

werden. Praxiswert ermitteln bzw. ermitteln lassen. Planen Sie die Nachfolge sorgfältig und so, dass auch die notwendige

Liquidität zur Bezahlung von Erbschaft- und Schenkungsteuer zur Verfügung steht.

Testament und Gesellschaftsvertrag inhaltlich abstimmen. Planen Sie Ihre Nachfolge niemals ausschließlich unter steuerrecht-

lichen Aspekten. Eine Nachfolgeregelung sollte in erster Linie nach den Wünschen des Übergebers/Erblassers und den Bedürfnissen der Praxis/des Übernehmers gestaltet werden. Erst dann sollte eine steu-errechtliche Optimierung geprüft werden.

Übertragen Sie Vermögen bzw. Vermögensteile schon zu Lebzeiten. Nutzen Sie Sicherungsmittel aus, sodass Sie die Kontrolle zu Lebzei-ten behalten.

Nutzen Sie die Steuerfreibeträge des Erbschaft- und Schenkungssteu-ergesetzes zu Lebzeiten aus.

Bedenken Sie, dass jede Nachfolge in eine Praxis maßgeschneidert werden muss. Jeder Fall liegt anders. Schalten Sie erfahrene Fachleu-te ein und kombinieren Sie deren erbrechtliches Know-How mit den Kenntnissen Ihres Steuerberaters.

Bedenken Sie, dass die Kosten für eine qualifizierte Nachfolgeregelung wesentlich geringer sind als die Kosten einer fehlenden oder schlech-ten Nachfolgeregelung.

in regelmäßigen Abständen überprü-fen, ob diese Klausel noch den recht-lichen Gegebenheiten entspricht.

Gleau: Worauf ist bei einer Erb- und Nachfolgeregelung grundsätzlich noch zu achten?

Völkl: Wichtig ist die Trennung von Privat- und Betriebsvermögen, denn das Privatvermögen lässt sich leichter übertragen. Beim Betriebsvermögen läuft man schnell Gefahr, dass man stille Reserven aufdeckt, die dann versteuert werden müssen, zum Bei-spiel wenn ein Zahnarzt in der eigenen Immobilie praktiziert. Die Immobilie ist dann notwendiges Betriebsvermö-gen. Im ungeplanten Erbfall ist nicht ausgeschlossen, dass die Immobilie im Ganzen oder Teile davon zu Pri-vatvermögen umgewandelt wird. Das sollte verhindert werden. Jeder Fall ist individuell steuerlich und rechtlich zu prüfen. Erbengemeinschaften sollten grundsätzlich vermieden werden.

Gleau: Vielen Dank für das Ge-spräch.

Bereits zum 7. Mal präsentiert die Zimmer Dental GmbH bei den Zimmer Implantologie Tagen vom 11. - 12. Mai 2012 ihr Leistungsspektrum dem interessierten Fachpublikum. Die Themenschwerpunkte des Kongresses legt Zimmer hierbei auf die Vorstellung des innovativen Trabecular Metal™ Zahnimplantates, dem Implantat für Osseoinkorporation, auf den langjährigen Erfolg seines Tapered-Screw-Vent® Implantatsystems, das seit kurzer Zeit mit neuen krestalen Optionen erhältlich ist sowie auf seine neuen Kooperationen in den Bereichen CAD/CAM-Technologien und synthetische Biomaterialien.

Namhafte nationale und internationale Referenten, u. a. Dr. Maurice Salama und Prof. Marco Esposito, informieren umfassend über die Zukunftsperspektiven in der Implantologie sowie neuste Verfahren und Entwicklungen. Eine 2-stündige, direkt ins Auditorium übertragene, Live-OP der Praxis Dres. Müller-Hotop und Blume aus München rundet das wissenschaftliche Programm ab.

Die Zimmer Implantologie Tage überzeugen neben dem enormen Wissenstransfer durch ihre einzigartige Atmosphäre und begeisterte Teilnehmer. Neu ab 2012 richten sich Workshops und Vorträge neben Zahnärzten und Implantologen auch an Zahntechniker.

Kontakt: Zimmer Dental Veranstaltungsinformation, Tel. 0761 15647-220, [email protected], www.zimmerdental.de/zit

Referenten: Dr. Dr. Dr. Oliver Blume, Prof. Dr. Marco Esposito (Italien), Dr. Torsten Kamm, Dr. Andreas Künzel, Dr. Dr. Thomas

7. Zimmer Implantologie Tage 2012 in MünchenPR - Information

Müller-Hotop, Dr. Maurice Salama (USA), Dr. Matthias Stamm (Moderation) und Dr. Dietmar Weng.

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12 kzvb TransparenT 3/2012

Der Böhmsche RatTes ten sie Ihr Wissen

Die erste Ausgabe des kzvb TRANSPARENT ist im Mai 2005 erschienen.

Seitdem gibt Dr. Stefan Böhm im „Böhmschen Rat“ in jedem Heft praktische

Tipps zur Abrechnung, in der Regel zu den Festzuschüssen. In dieser Ausgabe

sind Sie an der Reihe. Testen Sie Ihr Wissen zur Abrechnung von Brückenversorgungen: Bei jeder Frage können Sie

zwischen zwei möglichen Antworten wählen. Die richtigen Antworten lesen Sie in der nächsten Ausgabe.

Frage 1Für die fehlenden Zähne 42 und 45 ist eine Freiendbrücke von 46 bis 42 ge-plant. Wie sieht die Regelversorgung aus und welche Festzuschüsse können beantragt werden? Festzuschüsse:2.1, 2.5 und 3 x 2.7(lückenangrenzend)oder2 x 2.1 und 3 x 2.7(zwei Einzelzahnlücken)?

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Frage 2aFür die fehlenden Zähne 11 und 22 ist eine Brücke von 12 bis 23 geplant. Welche Festzuschüsse können bean-tragt werden?Festzuschüsse:2.1, 2.5 und 5 x 2.7(lückenangrenzend)oder 2 x 2.1 und 5 x 2.7(zwei Einzelzahnlücken)?

Frage 2bWie sieht es aus, wenn die Zähne 17 und 27 fehlen und eine Versorgungs-notwendigkeit für diese beiden Zähne bestehen?

Welche Begründung haben Sie für Ihre Lösung, dass in der Front kein Festzuschuss nach 2.x angesetzt wird?

Tp KV bV KV bV KV Tpr rb f f b

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kzvb service

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Frage 3Die Brücke von 15 bis 17 ist erneu-erungsbedürftig. Der Zahn 14 muss extrahiert werden. Die Therapie sieht eine Freiendbrücke von 14-17 vor. Festzuschüsse:2.1, 2 x 2.7 und 2.5oder stellt diese Versorgung keine GKV-Leistung dar?

Frage 4Für den fehlenden Zahn 46 ist eine Freiendbrücke von 43-46 geplant. Die Zähne 45, 44 und 43 weisen den Be-fund „kw“ auf. Wie sieht die Regelver-sorgung aus? Liegt ggf. eine Änderung der Versorgungsform vor? Festzuschüsse:2.1, 2.7, 1.1 und 1.3 oder stellt diese Versorgung keine GKV-Leistung dar?

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14 kzvb TransparenT 3/2012

Frage 5Der Zahn 13 ist extraktionswürdig und die Krone an Zahn 14 ist erneuerungs-bedürftig. Geplant ist eine Freiendbrü-cke von 15-13. Die vorhandene Supra-konstruktion von 12-25 ist intakt.Festzuschüsse: 2.1 und 3 x 2.7 oder stellt diese Versorgung keine GKV-Leistung dar?

Frage 6Es wurde eine Brücke von 12-17 als gleichartige Versorgung beantragt und genehmigt. Nachträglich wird die Therapieplanung insofern geändert, dass der Zahn 12 nicht in die Brücken-versorgung einbezogen wird. Festzuschüsse: Können die beantrag-ten und genehmigten Festzuschüsse nach den Befund-Nrn. 2.2, 2.5, 4 x 2.7 abgerechnet werden? Oder ist für diese Versorgung kein Festzuschuss abrechenbar?

Frage 7Es ist ein festsitzender Zahnersatz von 15 bis 27 geplant. Festzuschüsse: 1.1, 3 x 2.1, 2.5, 10 x 2.7(getrennte Brücken)oder8 x 1.1, 6 x 1.3, 3.1 (ein Werkstück)?

Frage 8Der Zahn 17 weist den Befund „x“ auf und die vorhandene Brücke 16-14 muss erneuert werden. Es besteht eine Versorgungsnotwendigkeit der Frei-endsituation und als Therapie ist eine Freiendbrücke von 14-17 geplant. Festzuschüsse: 2 x 1.1, 1.3, 3.1oder 2.1, 2 x 2.7 und 2.5?

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15kzvb TransparenT 3/2012

kzvb serviceFrage 9Die Befund-Nr. 2.5 kann nur einmal je Brückenkonstruktion abgerechnet werden, sofern der Gesamtbefund grundsätzlich die Befundklasse 2 zu-lässt. Festzuschüsse: Kann diese Brücken-versorgung – unter Berücksichtigung der Zahnersatz-Richtlinie 22 – auch als Freiendbrücke gestaltet werden? Oder löst diese Versorgung keinen Festzuschuss aus?

Frage 10Die Therapie sieht eine vollverblen-dete Brücke von 17-14 vor. Die vor-handene Brücke von 17-15 weist auch den Befund „kw“ auf und der Zahn 14 hat den Befund „ww“. Die Freiend-situation 26-28 wird auf Wunsch des Patienten erst zu einem späteren Zeit-punkt versorgt. Festzuschüsse: 3 x 1.1, 2 x 1.3 und 3.1 oder löst diese Versor-gung keinen Festzuschuss aus?

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Einzigartig hohe Rautiefe (patentiert) ++ keine Nachbearbeitung ++ schnelle Osseointegration ++ keine Schiene notwendig ++ 1- und 2-tei-lig ++ keine Freilegungs-OP ++ Survival Rate nach Kaplan-Meier: 96,9% nach 5 Jahren ++ bakteriendicht zwischen Implantat und Abutment ++ kein Knochenabbau ++ individuelles Design ++ hohe Ästhetik ++

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16 kzvb TransparenT 3/2012

Impressumkzvb TRANSPARENT eine publikation der Kassenzahnärztlichen Vereinigung bayerns (KZVb)Internet: www.kzvb.dewww.facebook.de/KZVbayerns

HERAuSgEbERKZVb, fallstraße 34, 81369 München

VERANTwoRTlicH Dr. Janusz rat (V. i. s. d. p.), Vorsitzender des Vorstands der KZVb

REdAkTioNLeo Hofmeier (LH), Tobias Horner (HO),Ilka Helemann (HLM), Wilma Dorothea von frieling (WVf), ute pokoj (up), Dr. Michael Gleau (MG)Tel.: 089 72401-163, fax: -276e-Mail: [email protected]

ANzEigENmARkETiNg uNd -VERwAlTuNgb & r Medienservice GmbH Tel.: 02241 1774-13, fax: -20Mail: [email protected]

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WebtippDigitale planungshil fe zum fes t zuschusssys tem (Dpf)

Auf der Internetseite der Kas-senzahnärztlichen Bundes-

vereinigung (KZBV) www.kzbv.de gibt es das neue Update der digitalen Planungshilfe zum Herunterladen. Das Update enthält die seit dem 1. Januar 2012 geltenden neuen Festzuschussbe-träge und GOZ-Positionen.

Aus technischen Gründen wird das

Update nur noch als zip-Datei ange-boten. Eine zip-Datei ist komprimiert und muss „entpackt“ werden. Mit einem Klick kann die Datei auf die Festplatte des Rechners abgespei-chert werden. Ab Betriebssystem Windows XP sollten Rechner in der Lage sein, zip-Dateien zu öffnen, also zu entpacken, ohne zusätzliche Soft-

ware. Sollten Rechner

nicht in der Lage sein, zip-Dateien automatisch zu entpacken, kann das kostenfreie 7-winzip unter http://www.7-zip.de heruntergela-den werden, um kompr i m ie r t e Dateien zu ent-packen.

Die Update-Datei lässt sich

jedoch nur ausführen, wenn zuvor das Basisprogramm der DPF von der CD-ROM installiert wurde. Bei Proble-men hilft die Bundes-KZV per Mail unter [email protected] gerne weiter. Die Basis-CD kann auch bei der KZV Bayerns, Frau Parabak, unter Telefon 089 72401-512, angefordert werden.

WiLMa dorothea Von frieLing

onLine-redaktion

das neue Update der digitalen Planungshilfe kann auf der in-ternetseite der kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (kzBV) www.kzbv.de heruntergeladen werden.

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17kzvb TransparenT 3/2012

kzvb servicePraxistippVerant wor tung und Haf tung für arb eitgeb er im arb eitsschut z – Teil 1

Die Unfallgefahr ist in einer Zahnarztpraxis zwar deutlich

geringer als auf einer Baustelle oder in einer großen Fertigungshalle mit zahlreichen Maschinen. Trotzdem sollte man auch hier die Schadensver-meidung nicht aus den Augen lassen.

Da der Unternehmer und der Pra-xisinhaber umfassende Entschei-dungsfreiheit haben, liegt auch die Verantwortung für den Arbeitsschutz bei ihnen. Sie sind untrennbar mit dem Direktionsrecht verbunden, oder anders ausgedrückt: Unternehmer und Praxisinhaber haben das Unter-nehmen bzw. die Praxis gegründet und haben nun dafür zu sorgen, dass die Gefahren für die Gesundheit der Personen, die ihr Unternehmen bezie-hungsweise ihre Praxis betreten, so gering wie möglich bleiben. Falls dies

nicht geschieht, steht der Vorgesetzte bei einem Unfall unter Umständen in der Verantwortung.

Wichtige Grundlage dafür ist § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Demnach muss der Arbeitgeber ins-besondere die Gefährdung ermitteln und be-

urteilen, die verbunden mit der Arbeit für die Arbeitnehmer ent-stehen kann,

die Beurteilung nach einzelnen Tä-tigkeitsarten vornehmen und

einzelne unterschiedliche Arbeits-plätze prüfen.

Eine Gefährdung kann sich durch die Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes sowie die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln ergeben. Durch offen verlegte Kabel

und Leitungen bei PC-Arbeitsplät-zen kann zum Beispiel Sturzgefahr entstehen. Auch eine unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten kann Risiken bergen (Verletzungsgefahr durch Fehlbedie-nung von Maschinen).

Allerdings hat nicht nur der Ar-beitgeber Verpflichtungen, auch der Beschäftigte wird vom Gesetzgeber in die Pflicht genommen. Wie diese Pflichten aussehen und was zu tun ist wenn der Fall der Fälle eintritt, erfah-ren Sie im nächsten kzvb TRANSPA-RENT.

Bei Rückfragen steht der Autor ger-ne telefonisch unter 0911/58888311 zur Verfügung.

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Leiter der kzVB-dienststeLLe

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18 kzvb TransparenT 3/2012Einzelgebühr (inkl. CD): € 35,00Fortbildungspunkte: 4

Veranstaltungstermine

Bayreuth, 02.03.2012Stadthalle, BalkonsaalLudwigstr. 31

München, 07.03.2012Zahnärztehaus MünchenVortragssaal, Fallstr. 34

Würzburg, 09.03.2012Maritim HotelPleichertorstr. 5

Gersthofen, 14.03.2012Stadthalle, Rathausplatz 1

Regensburg, 21.03.2012Universitätsklinikum, HörsaalFranz-Josef-Strauß-Allee 11

Nürnberg, 23.03.2012Georg-Simon-Ohm-HochschuleBahnhofstr. 87

München, 28.03.2012Zahnärztehaus MünchenVortragssaal, Fallstr. 34

GOZ 2012 – Was ist neu?

Informationsveranstaltungen BLZK/KZVB

Organisation/Anmeldungeazf GmbHFallstr. 34, 81369 MünchenTel.: 089 72480-190, Fax: [email protected] – www.eazf.de

KursanmeldungFax 089 72480-188/-119 oder online unter www.eazf.de

Hiermit melde/n ich/wir mich/uns verbindlich zu nachfolgender Informationsveranstaltung an:

O Kurs 52936 Bayreuth Freitag, 2. März 2012 14.00 – 18.45 Uhr

O Kurs 52937 München Mittwoch, 7. März 2012 14.00 – 18.45 Uhr

O Kurs 52938 Würzburg Freitag, 9. März 2012 14.00 – 18.45 Uhr

O Kurs 52939 Gersthofen Mittwoch, 14. März 2012 14.00 – 18.45 Uhr

O Kurs 52940 Regensburg Mittwoch, 21. März 2012 14.00 – 18.45 Uhr

O Kurs 52941 Nürnberg Freitag, 23. März 2012 14.00 – 18.45 Uhr

O Kurs 52942 München Mittwoch, 28. März 2012 14.00 – 18.45 Uhr

Teilnehmer/in (Vor- und Nachname in Druckbuchstaben)

1) _____________________ 2) _____________________ 3) _____________________O ZA O ZFA O ZA O ZFA O ZA O ZFA

Rechnungsadresse O Praxisanschrift O Privatanschrift

Name / Vorname: __________________________________________________________

Straße: __________________________________________________________

PLZ / Ort: __________________________________________________________

Telefon / Telefax: __________________________________________________________

E-Mail: __________________________________________________________

O Hiermit ermächtige/n ich/wir die eazf GmbH bis auf schriftlichen Widerruf, die von mir/uns fürdie angegebene Veranstaltung und alle weiteren von mir/uns gebuchten Kurse zu entrichtendenKursgebühren ca. zwei Wochen vor Kursbeginn zu Lasten meines/unseres Kontos einzuziehen:

O Praxiskonto O Privatkonto

Kontoninhaber/in __________________________________________________________

_________________________________________________________________________Konto-Nr. BLZ Bank

O Ich/wir werde/n die fällige Kursgebühr spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn perÜberweisung bezahlen.

Die Geschäftsbedingungen der eazf GmbH (über www.eazf.de einsehbar) sind mir/uns bekannt,mit ihrer Geltung bin/sind ich/wir einverstanden.

Datum Unterschrift/Praxisstempel

GOZ_Veranstaltungen_Layout 1 02.02.12 12:54 Seite 3

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19kzvb TransparenT 3/2012

Termine

kzVb/blzkbasiskurs-Serie – Teil 1 11. februar: aufgaben und Organisation

der bLZK und KZVb 28. april: Meinungs- und entschei-

dungsf indungen in der berufspolitik 16. Juni: Moderation u. präsentation 21. Juli: Management in der

berufspolitik 29. september: europäische Gesund-

heitspolitik und -systemeJeweils in München von 9.30 bis 17 uhrKosten: 500 euro eigenanteil Weitere Informationen und anmeldung unter eazf.de

kzVb-bezirksstelle oberpfalzfortbildungTermin: Mo, 13. februar

19.30 bis ca. 22 uhr Thema: die mundschleimhaut – ein

bindeglied aller organe in der mundhöhle

referent: prof. Dr. Jochen fanghänel, regensburg

Or t: Gaststätte spitalgar ten, st.- Katharinenplatz 1, 93059 regensburg-stadtamhof

Teilnehmer: Zahnärztinnen/Zahnärzteanmeldung: schrif tlich mit vollständiger adresse und abe-nr. bei der KZVb-be-zirksstelle Oberpfalz Landshuter str. 20, 93047 regensburg, fax: 0941 5987924, Mail: a [email protected] Veranstaltung ist für Ver tragszahn-ärzte kostenlos.drei fortbildungspunkte

initiative Erlanger zahnärzte e.V.infoveranstaltungTermin: sa, 25. februar

9.30 bis 16 uhrThema: Neue gozreferentin: renata Jung, Germering

Or t: Hotel Herzogspark Herzogenaurach

Kosten: 75 euro für Mitglieder und deren Helferinnen, für nicht-Mitglieder 125 euro (inkl. Mittagessen, Kaf fee-pausen und Getränke)

anmeldung für Mitglieder im Mitglieder-bereich unter www.iez-ev.de. anmel-dung für nicht-Mitglieder per formloser e-Mail an [email protected]. bitte adresse, Titel/namen und bankverbindung für die abbuchung der Teilnahmegebühr ange-ben, sowie den namen der praxis, in der der Teilnehmer tätig ist.acht fortbildungspunkte

zahnärztlicher bezirksverband mittel-franken – obmannsbezirk Ansbachfortbildung gemeinsam mit der firma Heraeus Termin: fr, 2. März, 14.30 bis 20 uhr Thema: die intraligamentäre An-

ästhesie als primäre und sekundäre methode der zahnärztlichen lokalanäs-thesie

referenten: prof. Dr. eike Glockmann und Dr. ralf Kulick (beide Jena)

Or t: Landgasthof Hotel berg-wir t, scherenberg 1, 91567 Herrieden, Tel. 09825/20390 www.hotel-bergwir t.de

Kosten: 85 euro/person zzgl. Mwst.anmeldung: praxis Dr. albrecht, am

Markt 8, 91583 schillings-fürst, fax. 09868/5103

sechs fortbildungspunkte

zahnärztlicher fortbildungskreis gäuboden e.V.fortbildungTermin: Di, 6. März

20 bis ca. 22 uhrThema: was hilft die logopädie

dem zahnarzt und seinen Patienten?

referenten: uschi Glöckl, schule für Logopädie, straubing Dr. Matthias Kief l, Kieferor-thopäde, straubing Dr. eva Christ-Kief l, Kiefer-or thopädin, straubing Dr. Claudio Jara, Kieferor-thopäde, straubing

Or t: Hotel asam, straubing, Wit-telsbacherhöhe 1

Kosten: für Zf-Mitglieder kostenlos nicht-Mitglieder 30 euro

anmeldung per fax an Gisela sandmann, fax 09422-806807zwei fortbildungspunkte

kzvb service

Redaktionsschlussfür das nächste kzvb TRANSPARENT

ist am Montag, 13. Februar 2012. Die Ausgabe 4/2012 erscheint am Montag, 27. Februar 2012.

B & R MedienService GmbH

53721 Siegburg � Zeithstraße 30-3853701 Siegburg � Postfach 1118Internet: www.brmedien.de

Anzeigenleitung:Birgit Jülich Tel.: 0 22 41 / 17 74 -13E-mail: [email protected]

Anzeigenverwaltung:Susanne KretschmannTel.: 0 22 41 / 17 74 -19Fax: 0 22 41 / 17 74-21

E-mail: [email protected]

Anzeigenschlusstermineder nächsten Ausgaben:

Ausgabe: Nr. 1-2/2012Erscheinungstermin: 27.01.2012Anzeigenschluss: 13.01.2012

Ausgabe: Nr. 3/2012Erscheinungstermin: 10.02.2012Anzeigenschluss: 27.01.2012

Ausgabe: Nr. 4/2012Erscheinungstermin: 27.02.2012Anzeigenschluss: 10.02.2012

Kontakt:

B&R-KZVB Eigen-23:B&R-KZVB Eigen 02.12.2011 11:58 Uhr Seite 1

Ausgabe:

Erscheinungstermin:

Anzeigenschluss:

Nr. 5/2012

16.03.2012

02.03.2012

Ausgabe:

Erscheinungstermin:

Anzeigenschluss:

Nr. 6/2012

30.03.2012

16.03.2012

Ausgabe:

Erscheinungstermin:

Anzeigenschluss:

Nr. 7/2012

13.04.2012

28.03.2012

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20 kzvb TransparenT 3/2012

zu guter Letzt

Format 116 x 65 mm, Klappflyer mit verkürzter Titelseite (76 mm)

Flyer KZVBZweitmeinung Kieferorthopädie

Finale Version, 09.08.2011

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Kieferorthopädie-ZweitmeinungKostenlos, kompetent, unabhängigHaben Sie Fragen zu Ihrerkieferorthopädischen Behandlung?

Erfahrene Kieferorthopäden, die auch als Gutachter tätigsind, schauen sich Ihren Fall persönlich an.

Termin unter 089 7 24 01-370 oder [email protected]

Die Beratung findet im Zahnärztehaus München,Fallstraße 34, 81369 München statt.

Eine telefonische Patientenberatung bietet die KZVBunter der Nummer 089 7 24 01-348 an.

Kieferorthopädie-Zweitmeinung

Bus 134Neuhofen

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Mittlerer Ring

Brudermühlstraße

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aße Kieferorthopädie-ZweitmeinungKostenlos, kompetent, unabhängigHaben Sie Fragen zu Ihrerkieferorthopädischen Behandlung?

Erfahrene Kieferorthopäden, die auch als Gutachter tätigsind, schauen sich Ihren Fall persönlich an.

Termin unter 089 7 24 01-370 oder [email protected]

Die Beratung findet im Zahnärztehaus München,Fallstraße 34, 81369 München statt.

Eine telefonische Patientenberatung bietet die KZVBunter der Nummer 089 7 24 01-348 an.

Kieferorthopädie-ZweitmeinungLuise-Kiesselbach-

Platz

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Bus 134Neuhofen

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Brudermühlstraße

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Albert-Rosshaupter-Straße

Zahnärztehaus München

S7 / S20 / S27

Station Mittersendling

Ausgang Neuhofener Platz

U6 Harras

Bus-Linie 134

Station Neuhofen

Kieferorthopädie-ZweitmeinungKostenlos, kompetent, unabhängigHaben Sie Fragen zu Ihrerkieferorthopädischen Behandlung?

Erfahrene Kieferorthopäden, die auch als Gutachter tätigsind, schauen sich Ihren Fall persönlich an.

Termin unter 089 7 24 01-370 oder [email protected]

Die Beratung findet im Zahnärztehaus München,Fallstraße 34, 81369 München statt.

Eine telefonische Patientenberatung bietet die KZVBunter der Nummer 089 7 24 01-348 an.

Fortsetzung der ErfolgsstoryKfO -Zweitmeinung ab Mit te Mär z auch in nürnb erg

Die Erfolgsgeschichte „Zahn-arzt Zweitmeinung“ geht

weiter. Seit 2006 bzw. 2007 gibt es in den Zahnärztehäusern München und Nürnberg die Zahnarzt-Zweitmei-nung für Zahnersatzbehandlungen. Mitte August 2011 wurde sie um eine Zweitmeinung für Kieferorthopädie erweitert – zunächst nur in München. Wegen der großen Resonanz hat der Vorstand der KZVB beschlossen, kie-ferorthopädische Beratungen ab Mitte März 2012 auch in Nürnberg zu er-möglichen.

Die KZVB möchte den Patienten beziehungsweise ihren Eltern eine un-abhängige Beratung ermöglichen. Die Zahnärzte und Kieferorthopäden, die sich in der KZVB-Zweitmeinung en-gagieren, sind erfahrene Gutachter. Sie verpflichten sich, den Patienten nicht selbst zu behandeln. Ein Abwerben ist dadurch ausgeschlossen. Ziel ist es,

dass die Patienten nach der Beratung zu ihrem Behandler zurückkehren.

Beratungstermine werden nach vor-

heriger telefonischer Anmeldung ver-geben: Telefonische Terminvergabe in

München unter der Nummer 089 72401-370

Telefonische Terminvergabe in Nürnberg unter der Nummer 0911 588883-27

Um eine aussagekräftige KFO-Be-ratung zu ermöglichen, werden die Patienten gebeten, alle Behandlungs-unterlagen und Röntgenbilder mitzu-bringen.

Flyer für die Zweitmeinung kön-nen Sie online bestellen unter www.kzvb.de im internen Bereich un-ter Zahnarztpraxis/Praxisverwaltung/Formblattbestellung. ho

flyer für die zweitmeinung können online bestellt werden unter www.kzvb.de im in-ternen Bereich unter zahnarztpraxis/Praxisverwaltung/formblattbestellung.

die zahnärzte und kieferorthopäden, die sich in der kzVB-zweitmeinung engagieren, sind erfahrene gutachter. sie verpflichten sich, den Patienten nicht selbst zu behan-deln. ein abwerben ist dadurch ausgeschlossen.