Nr. 3/2017 - ZBV-Oberfranken.de · 2 MZO 3/2017 Passionierter Zahnarzt und Standespolitiker mit...

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Nr. 3/2017 Nr. 3/2017 Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Oberfranken, Körperschaft des öffentlichen Rechts, 95447 Bayreuth, Justus-Liebig-Straße 113, Telefon 0921/65025 Mitteilungen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Oberfranken Mitteilungen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Oberfranken Jahrgang 59 September 2017

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Nr. 3/2017Nr. 3/2017

Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Oberfranken, Körperschaft des öffentlichen Rechts, 95447 Bayreuth, Justus-Liebig-Straße 113, Telefon 0921/65025

Mitteilungen desZahnärztlichen Bezirksverbandes

Oberfranken

Mitteilungen desZahnärztlichen Bezirksverbandes

Oberfranken

Jahrgang 59September 2017

2 MZO 3/2017

Passionierter Zahnarzt und Standespolitiker mit Herz

Nachruf für Dr. Gerhard Habermann

Die Zahnärztinnen und Zahnärzte Oberfrankens trauern um ihren hochge-schätzten Kollegen Dr. Gerhard Habermann aus Ebermannstadt, der für uns alle unfassbar am 14.06.2017 nach kurzer schwerer Krankheit verstarb und mitten aus dem aktiven Leben gerissen wurde. Er hinterlässt seine Ehefrau Uli und drei erwachsene Kinder. Die Zahnärzteschaft verliert mit Dr. Gerhard Habermann nicht nur einen fach-lich höchst kompetenten Kollegen, sondern auch eine Persönlichkeit, die sich in vorbildlicher und selbstloser Weise unermüdlich bis zuletzt für die Allgemeinheit engagierte.

Doch der Verlust ist auch deshalb so groß, weil er durch seine freundliche und herzliche Art bei den Kollegen und seinen Patienten sehr beliebt war und er somit von vielen als Freund sehr vermisst wird.

Dr. Gerhard Habermann wurde am 17.01.1954 in Kainach geboren.Er studierte Zahnmedizin in Erlangen, machte 1975 Staatsexamen.1980 promovierte er in Erlangen. Von 1980 bis wenige Wochen vor seinem Tod am 14.06.2017 arbeitete er in der eigenen Praxis in Ebermann-stadt. Die Praxis wird jetzt von seiner Tochter Dr. Ingeborg Möhrlein weitergeführt. Auch der Vater von Dr. Gerhard Habermann war Zahnarzt und gründete die Praxis in Ebermannstadt.

Schon bald engagierte sich Dr. Habermann in der Berufspolitik. Er war seit 01.03.1992 Mitglied und zeitweise stv. Vorsitzender von Oberfranken im Freien Verband Deutscher Zahnärzte, dessen Philosophie und Ziele er mit ganzem Herzen unterstützte.

1985 wurde er zum Obmann für den Bezirk Fränkische Schweiz gewählt. Dieses Ehrenamt füllte er 15 Jahre mit viel Kreativität und vielen Aktivitäten aus. So organisierte er für die Zahnarztpraxen wunderschöne Städ-tereisen nach Wien, Paris, Berlin, Amsterdam und Prag. Das waren schöne Erlebnisse, an die sich die Teilneh-mer auch heute noch gerne zurückerinnern.

Die Berufspolitik führte ihn auch nach München, wo er von 1993 bis zum Jahr 2000 stv. ordentliches Mitglied zur VV der KZVB war.

Er war in der Selbstverwaltung als Beisitzer in zwei Prüfungsausschüssen der KZVB tätig und ebenso war er von 2004 bis zu seinem Tod stv. Beisitzer des Beschwerdeausschusses Kammer Nordbayern der KZVB.

Schließlich war er auch von 2010 bis zu seinem Tod Beisitzer im Vorstand des ZBV Oberfranken und last but not least war er vom 02.12.2009 bis zu seinem Tod 1. Vorsitzender des Zahnärztlichen Förderkreises Bayreuth-Kulmbach-Fränkische Schweiz.

Er war zudem Vorsitzender der LAGZ im Bereich Forchheim.

Dr. Gerhard Habermann arbeitete auch im außerzahnärztlichen sozialen Bereich als 1. Vorsitzender der Cari-tas im Landkreis Forchheim ehrenamtlich zum Wohl der Schwächsten in unserer Gesellschaft.

Trotz dieser vielfältigen beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten ließ er das Angenehme im Leben nicht zu kurz kommen. Er unternahm mit seiner Familie ausgedehnte Ferienreisen im eigenen Wohnmobil, ja sogar nach Hawaii ging mehrmals die Reise. Er liebte die Gastlichkeit in seiner Fränkischen Schweiz und bei einem Weizen und einem Schweinebraten waren wir oft zusammengesessen und haben uns köstlich unterhalten.

Lieber Gerhard wir vermissen Dich. Wir werden Dich nicht vergessen.

Dr. Ferdinand Lochner, Ebermannstadt

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Wir betrauern das Ableben unserer Kollegen

Dr. Horst-Dieter Bemmann, Bamberg

geboren am 30. Juli 1951, verstorben am 22. Juni 2017

Dr. Hans-Joachim Gerhardt, Coburg-Cortendorf

geboren am 27. April 1941, verstorben am 28. Juni 2017

Dr. Gertraud Schwarz-Sander, Neunkirchen am Brand

geboren am 25. Mai 1949, verstorben am 7. August 2017

Wir werden unseren verstorbenen Kollegen ein ehrendes Andenken bewahren.

Für den Zahnärztlichen Bezirksverband Oberfranken

Dr. Schott Dr. Zajitschek

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B E K A N N T G A B E NBeitragszahlung IV / 2017

Der Beitrag für das IV. Quartal 2017 ist bereits am 01.10.2017 fällig. Alle Kolleginnen und Kollegen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir zu beachten, dass der Beitrag jeweils zu Quartalsbeginn unaufgefordert an den ZBV Oberfranken zu über-weisen ist.

Im Falle einer Anmahnung des ZBV-Beitrages muss lt. Beitragsord-nung eine Mahngebühr in Höhe von 10,- verrechnet werden.

Für alle am Lastschriftverfahren beteiligten Kolleginnen und Kollegen wird der Beitrag IV / 2017 im Oktober 2017 eingezogen.

Wir danken nochmals allen Kolleginnen und Kollegen, die durch die Erteilung der Einzugsermächtigung dem ZBV Oberfranken eine sehr umfangreiche Verwaltungsarbeit erleichtern.

Unsere Bankverbindung lautet:Deutsche Apotheker- und Ärztebank Bayreuth,IBAN: DE39 3006 0601 0002 2073 70BIC: DAAEDEDDXXX

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Förster,Tel. 09 21/6 50 25.

Soweit ein Mitglied des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Oberfranken die Veröffentlichung seines Namens in der Mitgliederbewegung oder seines Geburtstages nicht wünscht, ist dies der ZBV-Geschäftsstelle schriftlich mit-zuteilen. Im anderen Fall wird unterstellt, dass gegen die Veröffentlichung der Daten keine Einwendungen erho-ben werden. Die Veröffentlichung unter der Rubrik Ge-burtstage beginnt mit dem 60. Geburtstag zu halbrun-den und runden Geburtstagen und ab dem 80. Geburtstag jährlich.

Mitgliederbewegung Monate Mai 2017 bis Juli 2017

Neuzugänge:Ayik Nizameddin, BayreuthEhrle Lydia, CoburgDr. Fischer Bernd, BindlachDr. Forster Stefan, SchirmitzGecheva Kalina, ForchheimKlose Philipp, KulmbachMärz Karoline, ErlangenMarkert Celia, BaiersdorfDr. Medelnik Nina, HollfeldPischel Lorenz, HofDr. Steinhäuser Mareike, HirschaidStolfig Julia, BambergTeufel Katharina, BambergWechsler Anna, WeidenZintl Laura-Marie, Erlangen

Streichungen:Adam Max Dietrich, Erlangen-BuckenhofDr. Bemmann Horst-Dieter, BambergDr. Habermann Gerhard, EbermannstadtDr. Leipold Susanne, ErlangenDr.Dr. Meixner Michael, Coburg

Mitgliederstand am 31.07.2017: 1.090

Meldeordnung der BLZKWelche Daten bzw. Veränderungen sind dem ZBV Oberfranken zu melden?

Jedes Mitglied des ZBV Oberfranken ist unverzüglich verpflich-tet, unaufgefordert folgende Mitteilungen gegenüber dem ZBV abzugeben:

• Änderung des Namens (es ist eine Kopie vorzulegen)• Änderung der Staatsangehörigkeit *)• Änderung der Praxisanschrift bzw. der Privatanschrift• Änderung der Bankverbindung bei tätigen Mitgliedern• Erhalt der Promotion *)• Fachzahnarzt- und Facharzt-Anerkennungen *)• Niederlassung• Aufnahme bzw. Änderung der Tätigkeit (auch berufsfremde)

bzw. Arbeitgeberwechsel• Beendigung einer Tätigkeit• vorübergehende oder dauernde Aufgabe der Tätigkeit• Erhalt einer zahnärztlichen oder ärztlichen Berufszulassung

(Approbation bzw. Erlaubnis nach dem Zahnheilkunde- gesetz) *)

Diese Angaben werden u. a. für eine korrekte Beitragseinstu-fung benötigt.

Bitte denken Sie daran: Eine Meldung des Arbeitgebers an die KZVB ersetzt nicht die Information an den ZBV!

*) Es ist jeweils eine amtlich beglaubigte Kopie vorzulegen.

Weihnachtsspende des Hilfsfonds der Bayerischen Landeszahnärztekammer

Wie jedes Jahr stellt die BLZK aus ihrem Hilfsfonds einen gewis-sen Geldbetrag zur Verfügung, um bedürftigen Kolleginnen und Kollegen oder Zahnarztwitwen eine kleine Weihnachts-spende zukommen zu lassen.

Der ZBV Oberfranken bittet Sie deshalb, Personen mit gering-fügigem Einkommen, die für eine Spende in Frage kommen, namentlich und mit vollständiger Adresse bis zum 13. Oktober 2017 dem ZBV Oberfranken zu benennen.

Das ZahnärztehausOberfranken bleibt an

folgenden Brückentagengeschlossen:

2. Oktober 201730. Oktober 2017

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Eintragungsgebühren für Ausbildungsverträge

Diese Gebühr in Höhe von 11,- € wird jeweils aufgrund des uns erteilten SEPA-Lastschriftmandats vom angegebenen Konto abgebucht. Sie wird mit der Eintragung des Ausbildungsver-trages fällig. Der Einzug erfolgt jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Quartalsende, in dessen Zeitraum die Eintragung des Ausbildungsvertrages erfolgte.

Lösung von Ausbildungsverhältnissen

Wir müssen leider immer wieder feststellen, dass uns Lösungen von Ausbildungsverhältnissen häufig nicht gemeldet werden.

Wir machen alle ausbildenden Kolleginnen und Kollegen darauf aufmerksam, dass bei Lösung eines Ausbildungsverhältnisses der Zahnärztliche Bezirksverband Oberfranken unverzüglich schrift-lich benachrichtigt werden muss. Der Anlass zur vorzeitigen Be-endigung eines Ausbildungsverhältnisses nach der Probezeit ist dabei anzugeben.

Ärztliche Nachuntersuchung von jugendlichen Auszubildenden

Alle Auszubildenden, die noch nicht 18 Jahre sind und damit unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen, haben sich ein Jahr nach der Aufnahme der ersten Beschäftigung ärztlich nachuntersuchen zu lassen. Die Bescheinigung darüber ist dem Arbeitgeber vorzulegen.

Wir bitten alle Ausbilder, darüber zu wachen, dass die Auszu-bildenden diese Vorschriften einhalten.

Hinweis zur Vollständigkeit der Hepatitis-impfung

Wir bitten zu überprüfen, ob die zahnmedizinischen Fachange-stellten bereits die Dreifach-Hepatitisimpfung vollständig erhalten haben. Falls die Krankenkassen die Kosten nicht übernehmen, sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten für diese Impfung zu tra-gen.

Überprüfung des Ausbildungsstandesdurch das Berichtsheft

Zur Frage der Vollständigkeit des Berichtsheftes ist festzustel-len, dass die Erfüllung des Ausbildungsplanes durch Unter-schrift des Ausbilders und der Auszubildenden dokumentiert werden muss. Der Ausbildungsplan ist keine Auswahlliste, son-dern muss lückenlos erfüllt werden.

Ergebnisse der diesjährigen Abschlussprüfung für Zahnmedizinische Fachangestellte

An der diesjährigen Abschlussprüfung haben 93 Zahn- medizinische Fachangestellte teilgenommen, und zwar

in Bamberg 33in Bayreuth 21in Coburg 20in Hof 19

Davon haben 3 Prüflinge mit der Note „sehr gut“ bestanden, und zwar

Frau Rebecca Leicht, 94,80 PunkteAusbilder: Dr. Hillmann, Strullendorf

Frau Sandra Lorenz, 93,30 PunkteAusbilderin: Dr. Meier, Betzenstein

Frau Celia Porzig, 92,39 PunkteAusbilder: ZA Reinhold und Dr. Henry Weissbach, Kronach

Herzlichen Glückwunsch!

Außerdem erreichten:27 Prüflinge die Note 2 = gut 40 Prüflinge die Note 3 = befriedigend 18 Prüflinge die Note 4 = ausreichend 5 Prüflinge haben das Ausbildungsziel nicht erreicht.

Winter-AbschlussprüfungJanuar/Februar 2018

An der Winter-Abschlussprüfung am 17.01.2018 beim ZBV Ober-franken können alle Auszubildenden teilnehmen, die bis zum 31.03.2018 ihre Ausbildung beenden. Anmeldungen sind sofort an den ZBV Oberfranken, Justus-Liebig-Straße 113, 95447 Bayreuth, zu richten.

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GeburtstageHerzlichen Glückwunsch und alles Gute!

01.10.2017 Dr. Wolfrum Carmen-Veronika Bahnhofstraße 13, 95473 Creußen 65 Jahre 01.10.2017 Arend Eva-Marie Weidendamm 55, 96047 Bamberg 88 Jahre 02.10.2017 Dr. Hoppe Christa Promenade 2, 96047 Bamberg 65 Jahre 15.10.2017 Dr. Pohl Carl Marktredwitzer Straße 51, 95632 Wunsiedel 65 Jahre 18.10.2017 Dr. Bender Gerd Pestalozzistraße 2, 95326 Kulmbach 65 Jahre 18.10.2017 Dr. Popp Meinhard Prötschenbacher Weg 5, 95336 Mainleus 80 Jahre

29.10.2017 Dr.med.dent./Univ. Belgrad Obradovic Dragisa Bahnhofstraße 22a, 96484 Meeder 70 Jahre 29.10.2017 Kneisel Kurt Ludwig-Friedrich-Jahn-Straße 6, 91301 Forchheim 90 Jahre 31.10.2017 Dr. Pampel Michael Ketschendorfer Straße 24, 96450 Coburg 60 Jahre 09.11.2017 Pawlas-Gburski Elisabeth Goethestraße 15, 96052 Bamberg 70 Jahre 13.11.2017 Grellner Wolfgang Hauptstraße 1, 91257 Pegnitz 60 Jahre 17.11.2017 Dr. Gitter Gertrud Gontardstraße 32, 95445 Bayreuth 87 Jahre

19.11.2017 Dr. Geus Helmut Valentin-Becker-Straße 23, 96049 Bamberg 81 Jahre 20.11.2017 Dr. Reich Hans-Georg Kemeritz 17, 95349 Thurnau 80 Jahre 22.11.2017 Dr. Klaus Helmut Ludwigstraße 26 ½, 95444 Bayreuth 65 Jahre 24.11.2017 Jehnes Friedrich Ernst-Wiechert-Weg 3, 95100 Selb 89 Jahre 27.11.2017 Wessolowski Johanna Weltrichstraße 3, 95326 Kulmbach 87 Jahre 30.11.2017 Dr.med.dent./Univ. Belgrad Novakovic Radisav Marktplatz 5, 95152 Selbitz 75 Jahre 04.12.2017 Dr. Netsch Wolfgang Max-Reger-Straße 4, 95158 Kirchenlamitz 60 Jahre 04.12.2017 Klimowicz Hanna Fliederweg 2, 96215 Lichtenfels 70 Jahre 07.12.2017 Bieberbach-Goebel Ingrid Schillerstraße 13, 96132 Schlüsselfeld 70 Jahre 07.12.2017 Dr. Habiger Wilfried Am Fröhlichenstein 2, 95028 Hof 70 Jahre 07.12.2017 Loh Franz Vogelschau 6, 91320 Ebermannstadt 87 Jahre 09.12.2017 Dr. Kipp Helmut Kunigundendamm 9, 96050 Bamberg 87 Jahre

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12.12.2017 Dr. Remus Ulrich An der Linde 13, 96158 Frensdorf 70 Jahre 13.12.2017 Holma Marja Riitta Badstraße 3, 95365 Rugendorf 65 Jahre

26.12.2017 Dr. Bauer Hans Peter Robert-Koch-Straße 8, 91257 Pegnitz 65 Jahre 26.12.2017 Heimann Maria Käsröthe 7, 91301 Forchheim 92 Jahre

Der Vorstand des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Oberfranken gratuliert im Namen aller oberfränkischen Kollegen den Jubilaren auf das Herzlichste und wünscht ihnen für die weiteren Lebensjahre alles Gute.

Dr. Schott Dr. Zajitschek

Änderungen und Ergänzungen im zahnärztlichen Notfalldienst

Bamberg-Stadt und -Land

02./03.10.2017 Dr. Beck Philipp, 96047 Bamberg, Hainstr. 5, Tel. 0800/6649289 Dr. Löffler Liebhard, 96170 Lisberg/OT Trabelsdorf

09./10.12.2017 Dr. Wagner Matthias, 96047 Bamberg, Herzog-Max-Str. 9, Tel. 0800/6649289 Dr. Schmittinger Susanne, 96114 Hirschaid

26.12.2017 Dr. Nagengast Matthias, 96047 Bamberg ZA Stein Michael, 96148 Dorgendorf, Forstweg 1, Tel. 0800/6649289

Bayreuth-Stadt und -Land

21./22.10.2017 Dr. Schinner Hans, 95445 Bayreuth, Carl-Burger-Str. 26, Tel. 0921/52575 Dr. Täuber Holger, 95463 Bindlach

04./05.11.2017 Dr. Schmidt Lothar, 95445 Bayreuth ZA Mengling Uwe, 95460 Bad Berneck, Gottliebstalstr. 4, Tel. 09273/966200

11./12.11.2017 ZÄ Strauß Annette, 95444 Bayreuth, Feustelstr. 11a, Tel. 0921/24247

18./19.11.2017 ZA Schnirring Peter, 95444 Bayreuth, Hohenzollernring 40, Tel. 0921/62994 Dr. Wolfrum Carmen-Veronika, 95473 Creußen

02./03.12.2017 ZÄ Urban Astrid, 95444 Bayreuth, Wittelsbacherring 49, Tel. 0921/64041 Dr. Wolfrum Frank, 95482 Gefrees

16./17.12.2017 Dr. Wendel Horst-Dieter, 95448 Bayreuth ZA Klinkisch Andreas, 95466 Weidenberg, Nikolaus-Höfer-Str. 2, Tel. 09278/7749484 und 0163/5698953

Coburg-Stadt

01.11.2017 Dr. Schneiderbanger Holger, 96450 Coburg, Löwenstr. 11, Tel. 09561/95464

25./26.11.2017 Dr. Grosch Uwe, 96450 Coburg, Hindenburgstr. 5, Tel. 09561/7059230

02./03.01.2018 Dr.Dr. Otte Ullrich MVZ Coburg, 96450 Coburg, Hindenburgstr. 2, Tel. 09561/59660 u. 0176/70253367

Landkreis Forchheim

28./29.10.2017 ZÄ Bassl-Martin Tatjana, 91320 Ebermannstadt, Bahnhofstr. 10, Tel. 09194/397

27./28.12.2017 Dr. Rasp Peter, 91094 Langensendelbach, Hauptstr. 34a, Tel. 09133/7699900

Hof-Stadt

25./26.11.2017 Dr. Reiss Ulrich, 95028 Hof, Jägerzeile 52, Tel. 09281/44840 u. 0176/67201167

Landkreis Kronach

28./29.10.2017 Dr. Fehlner Karl, 96317 Kronach, Rodacher Str. 10a, Tel. 09261/610405 u. 0170/4012494

31.12.2017 Dr. Unger Dieter, 96317 Kronach, Schwedenstr. 19, Tel. 09261/94233 u. 09260/96039

Landkreis Wunsiedel

01.11.2017 Dr.-medic stom/IMF Klausenburg Sokol Adina, 95100 Selb, Diakon-Hagen-Str. 1, Tel. 09287/6496 und 0152/05443964

11./12.11.2017 Dr. Cronacher Birgit, 95168 Marktleuthen, Humboldtstr. 20, Tel. 09285/383

26.12.2017 ZÄ Krüger Marie-Luise, 95709 Tröstau, Hauptstraße 9, Tel. 09232/6810 u. 0151/24078082

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Berufshaftpflichtversicherung: Niemand will sie – jeder braucht sie!

Das Heilberufekammergesetz wurde dahingehend geändert, dass Zahnärzte, die ihren Beruf ausüben, die Pflicht haben, sich gegen die aus der Ausübung ihres Berufs ergebenden Haft-pflichtansprüche ausreichend zu versichern und dies auf Ver-langen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes nachzuweisen. Die Versicherungspflicht besteht für den Zahnarzt persönlich, es sei denn, der Zahnarzt ist in vergleichbarem Umfang, insbe-sondere im Rahmen eines Anstellungs- oder Beamtenverhält-nisses, gegen Haftpflichtansprüche abgesichert (z. B. Bundes-wehr, öffentlicher Dienst).

§ 114 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz schreibt als Mindest-versicherungssumme 250.000,- € je Versicherungsfall und 1 Mio. € für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres vor.

Wir fordern hiermit alle tätigen Kolleginnen und Kollegen auf, Ihre Verträge eigenverantwortlich zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.

Neben einer ausreichenden Deckungssumme sollte bei der Beschäftigung von Assistenten/angestellten Zahnärzten der Bestands- oder Neuvertrag umgehend darauf überprüft wer-den, ob die Möglichkeit besteht, einen Assistenten oder ange-stellten Zahnarzt direkt mit im Versicherungsvertrag des Ar-beitgebers einzubinden und nach Beendigung der Tätigkeit gegebenenfalls wieder abzumelden.

Ebenso möchten wir alle Assistentinnen und Assistenten sowie angestellten Zahnärzte bitten, mit ihren Arbeitgebern abzuklä-ren, ob sie über die Praxis versichert sind oder ob eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Empfeh-lenswert ist der Abschluss der Versicherung beim gleichen Versicherungsunternehmen, bei den die/der Praxisinhaber/in versichert ist.

Assistentinnen und Assistenten sowie angestellten Zahnärzte möchten wir darauf aufmerksam machen, dass sie bei Praxis-wechsel erneut abklären müssen, ob sie beim neuen Arbeitge-ber mitversichert sind.

Bitte nehmen Sie Ihre zahnärztliche Tätigkeit ebenso wichtig wie Ihr Auto: Keine Berufstätigkeit ohne Haftpflicht!

Ruhe bewahren

Die wichtigste Feststellung in Sachen Telematik möchte ich gleich an den Anfang stellen: Bewahren Sie Ruhe und warten Sie auf entsprechende Mitteilungen der KZVB. Die Testphase des Systems offenbart jede Menge Probleme, die bis dato ungelöst sind. Bis Redaktionsschluss gibt es keine zuge- lassenen Konnektoren und Kartenterminals.

Dem Gesetzgeber bleibt demnach gar nichts anderes übrig, als die mit Sanktionen verbundenen Fristen für den Roll out zu verlängern. Einem Gesetzgeber, der auf Biegen und Brechen das deutsche Gesundheitswesen flächendeckend digitalisieren möchte, selbst aber nicht in der Lage ist, deutschlandweit das dafür erforderliche schnelle Internet zur Verfügung zu stellen. Einem Gesetzgeber, der offensichtlich selbst nicht in der Lage ist, seine eigenen Daten gegen Hackerangriffe zu schützen, wie die erfolgreichen Attacken auf den Deutschen Bundestag oder das Handy der Kanzlerin eindrucksvoll belegen.

Gleiche Szenarien drohen nun den sensiblen Gesundheitsda-ten unserer Patienten. Denn ganz am Ende der „Befehlskette“ stehen wir Zahnärzte zusammen mit den anderen Heilberufen. Wir werden genau von diesem Gesetzgeber unter Androhung von Sanktionen gezwungen, unsere Computersysteme, die wir für einen ungestörten Ablauf in unseren Praxen benötigen, online zu schalten. Von uns erwartet die Politik aber gleichzei-tig genau das, was sie erwiesenermaßen selbst nicht kann: Sensible Daten zu schützen. Machen wir uns nichts vor. Solan-ge unsere Computersysteme auf Basis überschaubar weniger Betriebssysteme laufen, die weltweit agieren und die weltweit die gleichen Schwachstellen besitzen, haben wir gegen profes-sionelle Hackerangriffe und Spionage keine Chance. Letztere sind naturgemäß den handelsüblichen Sicherheitssystemen immer einen Schritt voraus.

Diese Erkenntnisse bewegen die ersten Unternehmen schon wieder dazu, die EDV ihrer Fertigungsstraßen vom Internet zu trennen, damit die Produktion nicht durch Cyberangriffe lahm-gelegt werden kann. Ein Umdenken, von dem das Bundesge-sundheitsministerium leider weit entfernt ist.

Trotzdem ist, so eine Meldung des Bayerischen Rundfunks, von hochrangigen Mitarbeitern aus dem Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung sogar zu hören, die nächste Bundesre-gierung werde im Herbst die Gesundheitskarte in ihrer jetzigen Form für gescheitert erklären. Die öffentlichen Spekulationen, nach denen die elektronische Gesundheitskarte faktisch vor dem Aus stehen könnte, erhalten derzeit neue Nahrung. Ein Szenario übrigens, mit dem ich mich sofort anfreunden könnte.

Beim derzeitigen Stand der Technik mit all ihren Imponderabi-lien muss es dem einzelnen Zahnarzt überlassen bleiben, ob er das Risiko, seine Praxis-EDV online zu schalten, eingehen möchte. Das Recht auf informelle Selbstbestimmung unserer Patienten darf nicht angetastet werden. Unser Gesundheitswe-sen darf nicht dem Risiko ausgesetzt werden, durch Cyberat-tacken lahmgelegt zu werden, wie kürzlich in Großbritannien geschehen. Dafür müssen wir uns weiter vehement einsetzen.

Ihr

Reiner Zajitschek

Bitte schon heute vormerken:

ZBV-Mitgliederversammlungam 6. Dezember 2017im Fichtelgebirgshof

in Himmelkron

Die Tonbandansage für den Notdienst ist an den eingeteilten Tagen unter derTelefonnummer 09 21/76 16 47 zu hören.

Der Notdienst kann für alle Bereiche im Internet nachgelesen werden unter:www.notdienst-zahn.de

MZO 3/2017 9

Der FVDZ Bayern hat seine Wahlversprechen aus der KZVB-Wahl 2016 eingelöst und damit einen weiteren Schritt zu mehr Transparenz, mehr Verteilung der Verant-wortung und mehr Mitsprache in der Kassenzahnärztli-chen Vereinigung Bayerns (KZVB) vollzogen: Die Delegier-ten der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) wählten am Samstag Dr. Man-fred Kinner aus München zum 3. Vorstandsmitglied der KZVB. Dr. Kinner (FVDZ) setzte sich gegen zwei Gegenkan-didaten durch und wird künftig gemeinsam mit Christian Berger und Dr. Rüdiger Schott (beide FVDZ) das Vorstands-team der KZVB ergänzen.

Zuvor hatte der Landesvorsitzende Christian Berger mit Dr. Manfred Kinner und Dr. Michael Rottner (Regensburg) zwei Kandidaten des FVDZ Bayern vorgestellt, die seit 1. Januar 2017 bereits als Referenten des Vorstands aktiv waren, und die Ver-treterversammlung entscheiden lassen. Die Fraktion ZZB hatte mit Dr. Norbert Rinner ebenfalls einen Kandidaten mit KZVB-Erfahrung nominiert. Im ersten Wahlgang erhielt Kinner 10, Rinner 8 und Rottner 6 der 24 abgegebenen gültigen Stimmen – damit war das notwendige Quorum nicht erreicht. Im zweiten Wahlgang erhielt Kinner 13, Rottner 6 und Rinner 5 Stimmen. Vor dem notwendigen dritten Wahlgang zog Dr. Rottner zurück. Dr. Kinner, der Erfahrung in der Vorstandsarbeit mitbringt und als 2. Vorsitzender der KZVB bis 2004 aktiv war, setzte sich im letzten Wahlgang mit 18:6 Stimmen gegen Dr. Rinner durch.

Die Wahl des dritten Vorstandsmitgliedes erforderte auch die Neuwahl der Vorstandsvorsitzenden. Hierbei wurden Christian Berger als Vorstandsvorsitzender (16 Stimmen) und Dr. Rüdiger Schott als Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes (20 Stimmen) jeweils ohne Gegenkandidat in ihren Ämtern bestä-tigt. Damit hat der FVDZ Bayern die Führungsspitze der KZVB wie versprochen auf drei Vorstände erweitert. Durch effiziente Zusammenarbeit soll es weniger Referenten geben, um Kosten zu sparen. Das Wahlversprechen mehr Transparenz und Effizi-enz setzt der FVDZ-geführte KZVB-Vorstand durch die Einbin-dung der Geschäftsbereichsleiter in die Vorstandssitzungen bereits um.

Neu eingerichtet wurde zudem ein Satzungsausschuss, der unter Vorsitz der Versammlungsleiter Dr. Reiner Zajitschek und Dr. Christian Öttl z. B. die Wahlordnung an die im Frühjahr be-schlossenen Satzungsänderungen anpassen soll.

Die Wahllisten 1-4 der KZVB-Wahl 2016 hatten sich zuvor zu einer Fraktionsgemeinschaft zusammengeschlossen. Es be-trifft die drei Listen der Kandidaten des Freien Verbandes und regionaler Vereine aus Mittelfranken, Oberfranken und Unter-franken, München und Schwaben sowie Oberbayern, Oberpfalz und Niederbayern wie die Liste Team Bayern von Dr. Klaus Ko-cher. Sprecher der Fraktionsgemeinschaft ist Dr. Jürgen Welsch aus Hofheim, Stellvertreter Dr. Willi Scheinkönig aus Nürnberg, Prof. Dr. Dr. Karl-Andreas Schlegel aus München sowie Dr. Klaus Kocher aus Wolnzach.

Die zentrale Forderung des FVDZ Bayern nach Zusammenar-beit der beiden Schwesterkörperschaften BLZK und KZVB wird analog der Berichte von Vorstand und Geschäftsführung der KZVB während der Vertreterversammlung bereits umgesetzt. So sollen die Körperschaften künftig mit einem gemeinsamen Logo unter der Dachmarke „Die bayerischen Zahnärzte“ nach außen auftreten. Konkurrierende wissenschaftliche Veranstal-tungen zwischen KZVB-Bezirksstellen und Zahnärztlichen Be-zirksverbänden (ZBVe) wird es nicht mehr geben. Der Vertrags-zahnärztetag wird künftig zugunsten des traditionsreichen Bayerischen Zahnärztetags entfallen.

Quelle: FVDZ

Pressemitteilung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte

Dritter Vorsitzender der KZVB gewähltDie Vertreterversammlung der KZVB wählte mit Dr. Manfred Kinner ein weiteres Mitglied des FVDZ BayernMünchen, 10.07.2017

v. l.: Dr. Zajitschek, Dr. Schott, Dr. Kinner, ZA Berger, Dr. Öttl Bildquelle: KZVB

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Rechtsprechung

Landgericht: Bewertungsportale müssen Richtigkeit der Angaben beweisen

Das Landgericht München hat die Rechte von Ärzten gegen-über Bewertungsplattformen gestärkt mit einer Grundsatzent-scheidung, wonach ein Portal künftig die Richtigkeit der Be-wertungsangaben beweisen muss. Verurteilt wurde in dem Verfahren das Unternehmen Jameda, da es „die Richtigkeit der negativen Bewertung nicht belegen konnte“, so der Ärztenach-richtendienst (änd). Jameda habe die Löschung der Bewertung abgelehnt, „weil der Verfasser der strittigen Bewertung seine Schilderungen auf Nachfrage per E-Mail bestätigt habe“. Die Richter folgten dieser Auffassung nicht. Eine „bloße Bestäti-gung des Bewertenden“ reiche nicht aus, um abträgliche Schil-derungen als wahr zu unterstellen. Die Beweislast für die Richtigkeit der Bewertung liege bei Jameda. Das Unternehmen reagierte mit Verweis auf das BGH-Urteil vom März 2016, in dem die Prüfpflicht von Bewertungsportalen konkretisiert worden war: „Von daher sehen wir das Urteil des LG München gelassen, da es einen veralteten Prüfprozess behandelt. Aus demselben Grund besteht auch keinerlei Veranlassung für weitere rechtli-che Schritte“, so Jameda.

(Quellen: Ärztenachrichtendienst, KZV BW, 02.08.2017)

Häusliches Arbeitszimmer für Selbständige

Steter StreitIn einer Vielzahl von Urteilen musste sich der Bundesfinanzhof (BFH) bereits mit dem Thema der steuerlichen Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers auseinandersetzen.

Gesetzliche VorgabenSeit Jahren gilt, dass nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b Einkommen-steuergesetz (EStG) Aufwendungen für ein häusliches Arbeits-zimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht abzugsfähig sind. Von diesem Grundsatz wird lediglich abge-wichen, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die entstehenden Aufwendungen sind dann abziehbar, jedoch auf € 1.250,- jähr-lich begrenzt. Die Beschränkung der Höhe nach entfällt aller-dings ganz, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der ge-samten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.

Anderer Arbeitsplatz?Im aktuellen Urteilsfall (BFH vom 22.02.2017, III R 9/16) ging es um das Ausschlusskriterium „anderer Arbeitsplatz“.

SachverhaltDem Urteil lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem ein selbstän-diger Logopäde mit vier Angestellten in angemieteten Räumen in zwei Städten tätig war. Der Logopäde machte geltend, in den Praxisräumen befänden sich ausschließlich durch Angestellte genutzte Behandlungsräume. Soweit die Räume mit Tischen, Computern und teilweise Aktenschränken ausgestattet seien, stünden sie ihm zur konkreten Erledigung aller betrieblichen und beruflichen Schreibtischtätigkeiten nicht zur Verfügung. Während laufender Behandlungen seien dort keine Verwal-tungsarbeiten möglich und vertrauliche Daten dem Zugriff von Mitarbeitern ausgesetzt.

Finanzamt: jeder Schreibtischarbeitsplatz ist ein „anderer“Das Finanzamt lehnte den steuerlichen Abzug ab und verwies darauf, dass nach ständiger höchstrichterlicher Rechtspre-

chung der Schreibtischarbeitsplatz eines Selbständigen indi-ziere, „dass ihm dieser Arbeitsplatz für alle Aufgabenbereiche seiner Erwerbstätigkeit zur Verfügung stehe“. Es sei zumutbar, verwaltungstechnische und organisatorische Tätigkeiten au-ßerhalb der Praxisöffnungszeiten durchzuführen und dafür auch vertrauliche Unterlagen aus dem häuslichen Arbeitszim-mer in die Praxis zu verbringen.

Richterliche Würdigung: Ansicht des Finanzamtes trifft nicht immer zwingend zuDas Finanzgericht gab der Klage des Logopäden statt und der BFH wies die Revision des Finanzamtes als unbegründet zu-rück. Obwohl der BFH betont, dass ein anderer Arbeitsplatz grundsätzlich jeder Arbeitsplatz sei, der zur Erledigung büro-mäßiger Arbeit geeignet ist und weitere Anforderungen an dessen Beschaffenheit nicht zu stellen seien, meinte er ferner, dass es im Einzelfall „im Rahmen einer Gesamtwürdigung der objektiven Umstände“ möglich sein kann, dass dem Steuer-pflichtigen doch kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehe. Denn nicht jeder Schreibtischarbeitsplatz eines Selbständigen sei zwangsläufig ein „anderer Arbeitsplatz“. Aus keiner Ent-scheidung der Gerichte folgt, „dass es einem Selbständigen immer zumutbar ist, Unterlagen und Geschäftspapiere jeweils aus dem häuslichen Arbeitszimmer in die Praxis zu verbringen, selbst wenn in der Praxis keine geeigneten Räumlichkeiten zur Aufbewahrung vorhanden sind und diese auch nicht ohne Weiteres geschaffen werden können“.

AnmerkungDieses Urteil eröffnet zwar gewisse Chancen für Mediziner, die Notwendigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers wieder in die Diskussion zu bringen. Die Finanzverwaltung wird dagegen mit aller Entschiedenheit jeden Schreibtischarbeitsplatz als ande-ren Arbeitsplatz im Sinne des EStG ansehen, zumal das BFH-Urteil bisher nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist.

MZO 3/2017 11

Goodwill bleibt grundsätzlich abschreibbarIm Rahmen der Übertragung von Praxen kommt es immer wieder zum Streit darüber, ob die für den immateriellen Wert getätigten Aufwendungen steuerlich abzugsfähig sind. In einer aktuellen Urteilsserie (Urteile vom 21.02.2017) hat der achte Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) die vorangegangenen Ent-scheidungen der Finanzgerichte jeweils aufgehoben. In stän-diger Rechtsprechung betonen die Bundesrichter die grund-sätzliche Abschreibungsfähigkeit des immateriellen Praxiswertes. Nur in Ausnahmefällen kann die Abschreibung verwehrt werden, so wie es im zweiten Urteil entschieden wurde.

Kauf einer Praxis mit EinschränkungenIm ersten Sachverhalt (VIII R 7/14) erwarb eine Gemeinschafts-praxis die Vertragsarztpraxis eines Kassenarztes. Der Kaufpreis orientierte sich am Umsatz der Praxis zuzüglich eines Zu-schlags. Vertraglich war vereinbart, dass die Erwerber den Praxisstandort des Abgebers nicht übernehmen. Sie sollten aber alle anderen Wirtschaftsgüter der bisherigen Praxis mit Ausnahme eines Gerätes übernehmen. Ebenso sollte das Pra-xisarchiv auf die Käufer übergehen. Der Mietvertrag hingegen sollte beim Verkäufer verbleiben. Personal wiederum hatten die Käufer zu übernehmen, wobei es hier Vorgaben bezüglich der Reduktion des Personals gab.

Prüfer sah darin Kauf einer ZulassungIm Rahmen einer Außenprüfung gelangte der Prüfer zu der Erkenntnis, dass der gezahlte Kaufpreis ausschließlich für den Erwerb der Vertragsarztzulassung aufgewendet worden sei und somit in vollem Umfang auf ein nicht abnutzbares und damit auf ein nicht abschreibbares Wirtschaftsgut entfalle. Entsprechend erhöhte er den Gewinn der Gesellschaft um die Abschreibungsbeträge.

RechtswegEinspruchsverfahren und auch die Klage vor dem Finanzge-richt blieben erfolglos. Erst die Revision beim BFH führte zum Erfolg.

Aufteilung nur in materiellen und in immateriellen WertDer achte Senat kam nämlich zu der Erkenntnis, dass die Über-nehmer Anschaffungskosten für die materiellen Wirtschaftsgü-ter der Praxis und für den Praxiswert aufgewendet haben und somit Abschreibung in Anspruch nehmen können. Die Richter sahen das so, dass die Käufer die Vertragsarztpraxis als einheit-liches Chancenpaket übernommen haben. Soweit der Kauf-preis nicht auf die erworbenen materiellen Wirtschaftsgüter entfällt, erfolgt keine weitere Aufteilung in einen Erwerb des immateriellen Wirtschaftsguts „Praxiswert“ und andere imma-terielle Wirtschaftsgüter wie beispielsweise „Vorteile aus einer Vertragsarztzulassung“.

Keine weitere Aufteilung des ideellen WertesDas Gericht sprach vielmehr von einem Chancenpaket, welches sich aus verschiedenen Wertbildern und Einzelbestandteilen zusammensetzt. In dem erworbenen immateriellen Wirt-schaftsgut „Praxiswert“ sind neben den Vorteilen aus der Ver-tragsarztzulassung auch der Patientenstamm mit enthalten und somit nicht aufzuteilen. Daran ändere auch die Zahlung eines Zuschlags zum Verkehrswert (Überpreis) durch die Käufer nichts.

AnmerkungDer achte Senat des BFH führte seine bisherige Rechtspre-chungslinie konsequent weiter und betonte, dass der aus-schließliche Erwerb einer Vertragsarztzulassung die Ausnahme darstelle.

Kaufvertrag über Patientenstamm und ideellen WertIm zweiten Urteilsfall (VIII R 56/14) wurde ein Praxisübernahme-vertrag geschlossen, in dem der Käufer den Patientenstamm und den ideellen Wert der Praxis erwerben sollte. Der Käufer erwarb weder Praxiseinrichtung noch übernahm er Verträge (insbesondere keinen Praxismietvertrag, keine Arbeitsverträge etc.).

RechtswegDas Finanzamt verweigerte die Abschreibung auf den Kaufpreis laut Praxisübernahmevertrag, weil es in der vertraglichen Ver-einbarung den Kaufvertrag über eine Vertragsarztzulassung sah. Ein Einspruch blieb erfolglos. Das Finanzgericht gab der Klage teilweise statt und wollte dem Kläger für die Vorteile aus der Vertragsarztzulassung eine Abschreibung gewähren.

Ausschließlicher „Erwerb“ der Zulassung bringt keine AbschreibungAuf die Revision des Finanzamtes hob der BFH die Entschei-dung des Finanzgerichtes auf. Er bestätigte zwar, dass das Fi-nanzgericht zutreffend erkannt habe, dass es lediglich um den Erwerb des wirtschaftlichen Vorteils einer Vertragsarztzulas-sung ging. In einem solchen Fall teilten die Richter des achten Senats aber die Auffassung des Finanzamtes, dass die Vertrags-arztzulassung ausnahmsweise zum Gegenstand eines geson-derten Erwerbsvorganges gemacht und damit zu einem selb-ständigen Wirtschaftsgut konkretisiert werden kann. Dann ist allerdings auch keine Abschreibung zu gewähren, da es sich um die Anschaffungskosten für ein nichtabnutzbares immate-rielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handele. Für die-sen Sonderfall trägt jedoch das Finanzamt die Feststellungs-last.

AnmerkungAuch diese Entscheidung liegt voll auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung. Wird lediglich eine Vertragsarztzulassung übertragen, entfällt für den Erwerber die Abschreibung auf die Anschaffungskosten.

Quelle: MARTIN + PARTNER, SchweinfurtSteuerberater – RechtsanwaltÄrzte- und Zahnärzteberatung

www.martin-partner-sw.deTelefon: 09721 97885-0

Abschreibung auf Vertragsarztzulassung

12 MZO 3/2017

Neuerdings fordert der Gesetzgeber auch für Zahnarztpraxen Brandschutzhelfer. Grundlagen sind Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der Technischen Regel für Ar-beitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A2.2 Abschnitt 6.2 Brandschutzhelfer), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“) und die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention (§ 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“).

Für Praxen bis zu 10 Mitarbeiter genügt in der Regel ein Brand-schutzhelfer, die Ausbildung muss allerdings alle drei bis fünf Jahre wiederholt werden.

Die Bezirksgruppe Oberfranken des Freien Verbandes Deut-scher Zahnärzte hat eine preiswerte und ortsnahe Veranstal-tung im Fichtelgebirgshof Himmelkron in Kooperation mit der eazf und Unterstützung durch die ABZeG organisiert.

Die beiden Bezirksgruppenvorsitzenden des FVDZ Dr. Rüdiger Schott aus Sparneck und Dr. Thomas Sommerer aus Markt-redwitz konnten am 5. August vier Gruppen mit je 25 Teilneh-mern und die Spezialisten von fs-feuerschutz-systeme Ro-man Firak aus Neudrossenfeld willkommen heißen. Dr. Schott erläuterte in seiner Begrüßung, dass der Brandschutzhelfer nicht nur wegen der Gewerbeaufsicht wichtig sei, sondern auch die Brandschutzversicherungen zunehmend darauf Wert legen.

Bei einem Brand in einer Zahnarztpraxis wollte bereits eine Versicherung den Schaden nicht bezahlen, da kein Mitarbeiter als Brandschutzhelfer geschult war – obwohl der Brand in der Nacht ausbrach.

Im theoretischen Teil wurden die Teilnehmer über die Entste-hung und Verhinderung von Bränden, unterschiedliche Brand-klassen und Feuerlöschertypen sowie die Aufgaben der Brand-schutzhelfer unterrichtet.

Im praktischen Teil konnte dann jeder nach Herzenslust Feuer-wehrmann spielen. Spraydosen explodierten und mit Wasser-, Schaum- und CO2-Löschern wurden reale Brände gelöscht. Lediglich Pulverlöscher kamen wegen der Pulverrückstände nach Gebrauch nicht zum Einsatz, was man auch beim Einsatz in Praxis und Wohnung bedenken sollte.

Weitere Brandschutzhelferschulungen sind vorgesehen.

Dr. Thomas SommererStellv. Landes- und Bezirksgruppenvorsitzender FVDZ

Praktische Übung im Freien Bildquelle: Dr. Sommerer

Dr. Schott eröffnet den LehrgangBildquelle: Dr. Sommerer

Den Teilnehmern wurde umfangreiches Übungsmaterial zur Verfügung gestellt Bildquelle: Dr. Sommerer

Brandschutzhelferschulung der FVDZ-Bezirksgruppe Oberfranken

MZO 3/2017 13

B U C H B E S P R E C H U N G E NTitel:

Kann das mal einer machen?Strukturen für einen stressfreien Praxisalltag

Autor:Alexander Kaul

Der Autor, ein praxiserfahrener Kol-lege, hat seine Praxiserlebnisse bzw. Anektoden anschaulich zu Pa-pier gebracht, um Kolleginnen und Kollegen, insbesondere Praxis-gründer, vor „dentalen Praxisüber-raschungen“ zu bewahren.

In insgesamt 7 Kapiteln werden die kleinen und großen Probleme des Praxisalltags abgearbeitet. Jene Probleme also, die aus beruflichem Spass beruflichen Stress werden lassen, die nichts mit dem Patienten zu tun haben, sondern vordergründig Organisations- und Personal-probleme sind. Die Probleme des energiefressenden Personal-managements lassen sich nur mit klaren Vorgaben und Anwei-sungen lösen. Der Satz „Kann das mal einer machen?“ steht für ein alltägliches Praxisproblem, d. h. es fehlt an klaren Strukturen und Regeln, denn ansonsten würde sich diese Frage so nicht stellen. Aufgaben müssen klar formuliert und delegiert werden. Der Autor beschreibt im 2. Kapitel dieses Buches die „kleinen Dinge“, die beim betroffenen Kollegen Bluthochdruck auslösen. Um die häufig gestellte Frage „Warum fallen die Kleinigkeiten immer nur dem Chef auf?“ zielgerichtet beantworten zu kön-nen, muss man sich mit dem praxisinternen Qualitätsmanage-ment befassen, den festgestellten Handlungsbedarf abarbei-ten und eine Aufgabenliste erstellen. Die Aufgaben müssen zugewiesen und abgearbeitet, entsprechende Arbeitsanwei-sungen freigegeben und die Häufigkeit festgelegt werden. Eine umfangreiche Beispielliste ergänzt das Kapitel.

Das Überstundenproblem, das in Wirklichkeit oftmals ein Mi-nusstundenproblem darstellt, wird ausführlich beschrieben und durch die Einführung eines Zeiterfassungssystems gelöst. Letzteres ist auch zur Dokumentation von Arbeitszeiten gering-fügig beschäftigter Mitarbeiter hervorragend geeignet. Für die Behebung des Stressfaktors Urlaubsplanung schlägt der Autor schriftliche Urlaubsanträge vor. So ist eine rechtzeitige und umfassende Jahresplanung und entsprechende Vertretungs-planung möglich. Wichtig ist dabei auch eine klare Regelung für Teilzeitkräfte, insbesondere bei einer Praxis mit Schichtsy-stem.

Im Kapitel „Fehler, die wir für Sie schon gemacht haben“ dürfte sich der eine oder andere Kollege wiederfinden. Das Thema Praxiskleidung muss einheitlich geklärt werden, um ein ent-sprechendes Erscheinungsbild der Praxis zu gewährleisten. Bei dem Thema Gehalt, Zusatzgratifikationen und sonstige Lei-stungen muss eine Standardisierung erfolgen, um eine Ver-gleichbarkeit zu ermöglichen.

Praxisausflüge werden bei vorgegebenem Budget vom Perso-nal selbst organisiert, was die Teilnehmerquote erhöht. Glei-ches gilt für die Organisation der Weihnachtsfeier.

Im Falle einer Kündigung sollte eine sofortige Schlüsselrückga-be für die Praxisräumlichkeiten und eine Freistellung vom Dienst erfolgen, um unliebsamen Überraschungen vorzubeu-gen. Für Notfälle empfiehlt sich die Aufstellung einer Notfallli-ste, die entsprechende Lösungsszenarien bei Ausfall von Strom, Wasser oder Technik regelt.

Im Kapitel „Kann ich! Kann ich! Kann ich!“ setzt sich der Autor mit der Bewerbung bzw. Einstellung von neuen Mitarbeitern auseinander. Es wird empfohlen, Bewerbungen nur noch digi-tal anzunehmen. Damit lässt sich die technologische Affinität der Mitarbeiter testen und so entfallen lästige bürokratische Arbeiten, wie z. B. die Rücksendung von Bewerbungsunterla-gen. Eine entsprechende Ausarbeitung des Praxishandbuches erleichtert die Einarbeitung der neuen Mitarbeiter, wobei im-mer entsprechende Probearbeitsfristen vereinbart werden sollten. Das Kapitel 5 widmet sich der Einarbeitung der neuen Mitarbeiter über Kompetenzstufen.

Die Lösung für das Entkommen aus der Zeitfresserfalle offen-bart Kapitel 6. Der Einsatz einer Praxismanagerin entlastet den Praxisinhaber spürbar von zeitintensiven Routinearbeiten. Im Nachwort setzt sich der Autor kritisch mit der universitären Ausbildung auseinander. Elementar wichtige Aspekte wie Be-triebswirtschaft, Personalführung oder Finanzierung werden nicht vermittelt. Statt dessen findet Management bei „Versuch und Irrtum“ statt, mit den entsprechenden Auswirkungen.

Fazit: Das Buch ist kurzweilig geschrieben und gibt dem Leser zahlreiche Anregungen und Verbesserungsvorschläge an die Hand. Gleichzeitig muss aber auch festgestellt werden, dass bei konsequenter Einführung eines praxisinternen Qualitätsma-nagementsystems das eine oder andere Problem nicht mehr präsent wäre.

Dr. Rüdiger Schott

Kann das mal einer machen?Strukturen für einen stressfreien Praxisalltag1. Auflage 2017128 Seiten, Buch

Quintessence Publishing DeutschlandISBN 978-3-86867-359-3Preis: 24,90 €

Redaktionsschluss für dieAusgabe 4/2017

ist der 9. November 2017

Anzeigenschlussist der 16. November 2017

14 MZO 3/2017

Titel:

Zahnarzt I Manager I Unternehmer

Autoren:Thies Harbeck, Christian Henrici

Betriebswirtschaftliche Kennt-nisse werden im Rahmen der zahnärztlichen Ausbildung nicht ausreichend vermittelt, sind für ein erfolgreiches Berufsleben aber essenziell wichtig. Ob Mar-keting, Controlling, Steuerrecht, Personalführung, Abrechnungs-, Liquiditäts- und Qualitätsma-nagement, Patientenbindung oder Arbeitsrecht – wer heute als Zahnarzt ökonomisch erfolgreich arbeiten möchte, muss zugleich „Manager“ und „Unternehmer“ sein und mit diesen Themen genauso ver-traut sein wie mit dem Mundspiegel, einer Injektionsspritze oder dem Abdrucklöffel.

Die Buch-Reihe „Zahnarzt|Manager|Unternehmer“ möchte vor allem eines: dem Leser neue Impulse und Tipps für die eigene Praxisführung geben. Hierzu haben die Herausge-ber „Thies Harbeck und Christian Henrici, im bereits 3. Band ausgewählte Abschlussarbeiten von Teilnehmern des Lehr-gangs zum „Betriebswirt für Zahnmedizin“ zusammenge-stellt.

WEB 2.0 Der aufgeklärte PatientDer Autor gibt in seiner Hausarbeit einen kurzen Überblick über die Entwicklung des World Wide Web (www) zum Online- bzw. Content-Marketing und Facebook. Schwerpunktthema dieses Beitrages stellt das Bewertungsmarketing mit all seinen posi-tiven und negativen Facetten dar. Auch der Kosten-Nutzen-Aspekt dieser Marketingmaßnahmen wird vom Autor kritisch gewürdigt.

Fazit: Eine gute Übersicht für den Kollegen.

Verbesserung der Kommunikation in der Zahnarztpraxis durch ausgewählte GesprächstechnikenIm Mittelpunkt dieses Beitrages stehen die Kommunikation in der Zahnarztpraxis und die Zufriedenheit der Patienten, denn 68 % der Patienten haben das Gefühl, in der Praxis nicht ge-schätzt zu werden. Deshalb bestimmt die Kommunikationskul-tur maßgeblich das Bild und den Erfolg einer Praxis.

Die Autorin stellt Kommunikationsmodelle und die entschei-denden Faktoren der Kommunikationsprozesse sowie die ver-schiedenen Gesprächstechniken im Überblick sehr gut dar. Zahlreiche Praxisbeispiele untermauern den Artikel.

Fazit: Ein sehr guter Fachartikel, gut einsetzbar im Rahmen der internen Schulung des zahnärztlichen Fachpersonals. Der Arti-kel ist aber auch geeignet, um bei der Praxisleitung wieder einmal die Resettaste zu drücken und die eigene Kommuni-kation nach intern und extern zu überprüfen.

Die Integration der Lachgassedierung in der zahnärztlichen PraxisDieser Beitrag beleuchtet die Wirtschaftlichkeit dieser Behand-lungsmethode für die Zahnarztpraxis. Dabei kommt der Aspekt der Aufklärung und des Risiko- bzw. Notfallmanagements zu kurz. Auch die nüchterne Betrachtung des Zahlenmaterials bedarf einiger Ergänzungen. Fortbildungen und Hospitationen sind zwar nützlich, aber auch mit Praxisausfallzeiten, sprich Umsatzausfall verbunden, der hier nicht berücksichtigt wird. Auch eine einmalige Fortbildung kann nicht abschließend sein. Vielmehr wird es nötig sein, sich fortlaufend abzudaten. Aus meiner klinischen Erfahrung ist mir keine Situation bekannt, in der man Narkosegeräte nebenbei selbst abgeholt hat. Entspre-chende Übergabe- bzw. Funktionsprotokolle sind immer zwin-gend vorgeschrieben gewesen. Auch die Schlussfolgerung: „...muss die Anzahl der Anwendungen von ca. 4 pro Monat ver-doppelt werden“ stellt den Praxisinhaber unter unnötigen wirtschaftlichen Druck.

Fazit: Wirtschaftliche Interessen sollten bei Narkosebehandlun-gen in den Hintergrund treten.

MZO 3/2017 15

Die Entwicklung einer Praxisorganisations-Applikation zur Effi-zienzsteigerung der Behandlungs- und VerwaltungsabläufeIm Mittelpunkt dieses Beitrages steht die Integration neuer Mitarbeiter in den Workflow einer Praxis. Die Autorin blendet zu diesem Zweck die Vorgaben und Strukturen des internen Qualitätsmanagements ein und erklärt die Prozesslandschaft PDCA-Zyklus. Anhand des PDCA-Zyklus stellt die Autorin die Einführung bzw. Umsetzung der Praxisorganisation-Applikati-on Schritt für Schritt vor. Auch eine Empfehlung für das Be-triebssystem und die Hardware werden gegeben. Es folgt eine Beschreibung der Projektumsetzung und der Applikation, Checklistenerstellung und Integration in den Praxisablauf. Eine betriebswirtschaftliche Betrachtung ergänzt den Artikel. Die angeführte statistische Umfrage bei 17 Teilnehmern dürfte statistisch als nicht signifikant einzustufen sein. Auch die Mis-sion der Weiterentwicklung ist gewagt, denn gut aufgestellte QM-Praxissysteme ermöglichen bereits heute ohne Probleme entsprechende Darstellungen von Checklisten.

Quintessenz: Hohe Kosten und hoher Aufwand für die Praxis werden appliziert.

Der Praxisumzug – Risiken, Chancen und OrganisationDas Kapitel gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung in der Zahnmedizin basiert auf völlig veralteten Zahlenmateri-al. Ein Buch, das im Jahr 2017 veröffentlicht wird, sollte auf aktuelles statistisches Zahlenmaterial achten. Die veröffentlich-te Tabelle 3 vergisst leider völlig die Investitionskosten von Radiologen und in Abbildung 4 werden lediglich die Leistungs-ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung mit altem Zahlenmaterial widergegeben. Die Tatsache, dass Zahnärzte durchschnittlich nur noch 50 % ihres Umsatzes aus der gesetz-lichen Krankenversicherung generieren, wird völlig verschwie-gen. Die Betrachtung der Gründe für den Praxisumzug wird sowohl auf emotionaler als auch auf rationaler Ebene disku-tiert. Ausschlaggebend für einen Praxisumzug sollte vorder-gründig jedoch ein rationaler Grund sein, wobei immer Risiken und Chancen genau abzuwägen sind. Bei der Organisation und Gestaltung sollten auch die Mitarbeiter einbezogen werden, um bisherige Problemfaktoren, z. B. unzureichende Raumpla-nung, zu eliminieren. Ebenso wichtig erscheint die Beratung durch erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater bei den Vertragsgestaltungen und der Finanzierung.

Fazit: Ein Artikel, der aufgrund veralteter Zahlen nicht überzeu-gen kann.

Gesamtbetrachtung: Mit Ausnahme des Beitrages von Frau Andrea Kinzemann zum Thema Kommunikation stellen die sonstigen Beiträge dieses Buches keine wirklichen Hilfen für den Praxisalltag dar. Die Versprechungen bzw. die Erwartungs-haltung für dieses Buch wird leider nicht erfüllt.

Dr. Rüdiger Schott

Zahnarzt|Manager|Unternehmer, Band 3Ausgewählte Facharbeiten des Managementlehrgangs zum „Betriebswirt für Zahnmedizin“1. Auflage 201796 Seiten, Buch

Quintessence Publishing DeutschlandISBN 978-3-86867-360-9Preis: 16,95 €

Pressemitteilung

Der Freiburger Master of Science Paro-dontologie & Implantattherapie startet mit neuen Modulen in seinen 11. Jahrgang

Im vergangenen Jahr feierte der Freiburger Masterstudien-gang Parodontologie und Implantattherapie sein 10jähriges Bestehen. Anlässlich dessen gab es einige Neuerungen im Studiengang, die auf große Resonanz gestoßen sind. So star-tete der Jubiläumsjahrgang im vergangenen Jahr mit einer besonders großen Gruppe in sein Studium.

Zum 10jährigen Jubiläum wurden die Inhalte des Masters komplett überarbeitet und auf den neusten Stand von Wissen-schaft und Forschung gebracht. Auch Struktur und Curriculum wurden grundlegend aktualisiert und bieten nun zwei völlig neu konzipierte Module: Implantologie sowie Ästhetik und Funktion. Hochrangige Experten aus den Bereichen Implantologie, Äs-thetik, Prothetik und Funktionslehre haben dafür exklusiv für den Studiengang Inhalte erstellt. Zu den Experten zählen u. a. PD Dr. Stefan Fickl (Würzburg), Prof. Dr. Gabriel Krastl (Würzburg), Prof. Dr. Marc Schmitter (Heidelberg), Prof. Dr. Katja Nelson (Frei-burg), Prof. Dr. Ralf Kohal (Freiburg). Auch die Präsenzphasen in Freiburg mit vielfältigen praktischen Übungen finden unter Anleitung dieser hochrangigen Referenten statt. Darüber hin-aus konnten auch internationale Referenten, wie Prof. Dr. Tord Berglundh (Göteborg) und Dr. Jan Derks (Göteborg), für die Präsenzphasen gewonnen werden.

Die Module des Freiburger Masters können seit diesem Jahr erstmals auch einzeln besucht werden. Gerade die neuen Mo-dule und die Veranstaltungen zur chirurgischen Parodontitis-Therapie erfreuen sich dabei großer Beliebtheit. Wenn nach dem Besuch einiger Einzelmodule doch der Master-Titel ange-strebt wird, lassen sich bereits absolvierte Module problemlos anrechnen.

Das Konzept des Freiburger Masters ist einzigartig im Bereich der Zahnmedizin in Deutschland. Teilnehmende studieren in einer Kombination aus betreuten Online- und Präsenzphasen; die Theorie wird online vermittelt, die Präsenzen konzentrieren sich auf praktische Übungen. Mittels einer – einfach zu bedie-nenden – Lernplattform, die rund um die Uhr zur Verfügung steht, können Lernzeiten individuell und flexibel gestaltet wer-den. Das Lehrmaterial ist multimedial aufbereitet (z. B. E-Lectu-res, interaktive Patientenfälle, OP-Filme, 3D-Animationen) und garantiert ein abwechslungsreiches Lernen. Geschulte Teletutoren, die selbst Spezialisten für Parodontolo-gie sind, begleiten eine Studierendengruppe über ihr ganzes Studium hinweg. Durch flexibles Online-Lernen und verringer-te Präsenzphasen lassen sich Praxisausfall und Reisekosten stark reduzieren. Immatrikulierte Studierende erhalten außer-dem einen kostenlosen Zugang zum kompletten Angebot (inkl. Videos und Webinaren) des Dental Online College.Für sein innovatives Lehrkonzept wurde der Studiengang mit dem Thieme-Innovationspreis für hervorragende Didaktik aus-gezeichnet.

Am 20. Oktober 2017 geht der Master Parodontologie und Implantattherapie in seinen elften Jahrgang. Interessierte Zahnärztinnen und Zahnärzte können sich jederzeit über die Homepage des Studiengangs bewerben oder sich einen Schnupperzugang zum Virtuellen Klassenzimmer sichern, um vorab einen Eindruck vom Virtuellen Lernen zu bekommen. Bitte melden Sie sich bei Interesse bei [email protected] Informationen zum Studiengang unter www.masterparo.de, [email protected] oder Telefon 0761-27047290.

16 MZO 3/2017

ABZ Abrechnungs- und Beratungs- Vorstand: www.abzeg.de gesellschaft für Zahnärzte eG Dipl.-Ökonom Dr. Hartmut Ohm (Vors.) [email protected] Kaflerstr. 6 Heinz M. Abler, Bankfachwirt Tel. 0 89 / 89 26 33 – 0 81241 München Amtsgericht München: GnR 2489 Fax: 0 89 / 89 26 22 – 33

Pressemitteilung München, 6. Juli 2017

25 Jahre Abrechnungs- und Beratungsgesellschaft für Zahnärzte (ABZ eG) Wichtiger wirtschaftlicher Faktor für die Zahnärzte

Die Abrechnungs- und Beratungsgesellschaft für Zahnärzte (ABZ eG) feiert in diesem Jahr den 25. Geburtstag – und auch die Budgetierung im Gesundheitswesen wird 25 Jahre alt. Die zeitliche Ver-wandtschaft kommt nicht von ungefähr. Ohne die Budgetierung gäbe es die Genossenschaft nicht. Die ABZ eG ist heute die größte Genossenschaft für Zahnärzte in Deutschland. Eine Erfolgsgeschichte, die mit dem Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) 1992 ihren Anfang nahm.

In einem Festakt anlässlich der diesjährigen Generalversammlung erinnerten Vorstandsvorsitzender Dr. Hart-mut Ohm und Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Gerhard Kluge an die bewegte Vergangenheit im Beisein von Ehrengästen, Zeitzeugen und Gründungsmitgliedern, darunter Dr. Wolfgang Heubisch, ehemaliger bayeri-scher Wissenschaftsminister. Heubisch gehörte dem ersten Vorstand der ABZ eG an und konstatierte in sei-nem Grußwort, dass sich bis auf den Namen viel verändert habe und die ABZ eG heute ein wichtiger wirt-schaftlicher Faktor im zahnärztlichen Umfeld sei.

Tatsächlich wurde die ABZ eG als Reaktion der bayerischen Zahnärzte/innen auf das Gesundheitsstrukturge-setz (GSG) des damaligen Bundesgesundheitsministers Horst Seehofer gegründet. Das Gesetz hatte weitrei-chende strukturelle Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Folge: Zulassungsbeschränkun-gen, Risikostrukturausgleich, die Sachleistung für Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlung und damit die Abschaffung der Kostenerstattung. Neue Vorschriften für die Selbstverwaltung wühlten die Vertrags(zahn-)ärzte zusätzlich auf. Für die Zahnärzte stellte das GSG die Verstaatlichung des Gesundheitswesens dar und leitete die Geburt der ABZ eG als Servicegesellschaft außerhalb der Körperschaften ein. Die Hauptaufgabe sollte die Abrechnung von zahnärztlichen Honoraren zur Sicherstellung der Liquidität nach Rückgabe der Kas-senzulassung sein. Noch heute wird dies als „Korb-Modell“ bezeichnet. Diese Idee wurde jedoch seitens des Gesetzgebers schnell im Keim erstickt. Mit Einführung des § 95b im Sozialgesetzbuch V (SGB V) wurde die Zulassungsrückgabe als unvereinbar mit den Pflichten des Vertragszahnarztes gekennzeichnet.

Dies tat der Gründung der ABZ eG keinen Abbruch. Sie übernahm in den folgenden Jahren in kleinen Schrit-ten immer mehr Serviceaufgaben für die Zahnärzte und bietet heute ein breites Spektrum an wirtschaftlicher Unterstützung für die Praxen. 91 Mitglieder hatte die Genossenschaft bei der Gründung 1992 und ist heute auf 3.257 Mitglieder angewachsen. Ihr Portfolio umfasst Abrechnung für Zahnärzte und Körperschaften, Ratenfi-nanzierung für Patienten, Praxisberatung – von der Neugründung über das Qualitätsmanagement bis zur Pra-xiswertermittlung. Sie bietet zudem weiteren Service für ihre Mitglieder wie günstigen Einkauf von Ver-brauchsmaterialien für die Praxis, Bonitätsprüfungen und einiges mehr.

Mit dem Festakt ging auch die Ära von Dr. Bruno Weber als langjährigem Vorstandsvorsitzenden und Vor-standsmitglied der ABZ eG zu Ende. „Dr. Weber war ein Glücksgriff für die ABZ eG, ohne ihn gäbe es die ABZ nicht mehr“, stellte Gründungsmitglied Dr. Alois Schneck in einem bewegenden Moment zur Verabschiedung Webers in den Ruhestand fest. Dr. Weber erhielt mit der silbernen Ehrennadel, die höchste Auszeichnung des Genossenschaftsverbandes Bayern für seine herausragenden Verdienste nicht nur für die ABZ eG, sondern darüber hinaus auch für sein Engagement im Genossenschaftswesen. Dr. Weber wurde mit Standing Ovati-ons der Gäste und Mitglieder verabschiedet. Dr. Weber habe das Schiff ABZ eG über 20 Jahre lang durch viele gefährliche Klippen gesteuert und sicher in einen prosperierenden Hafen gebracht, sagte der Vorstands-vorsitzende Dr. Ohm. Dabei habe er sich durch große Rücksichtnahme gegenüber den Mitarbeitern ausge-zeichnet und habe auch in schweren Zeiten immer Zuversicht ausgestrahlt.

Die ABZ eG hatte zuvor ihren Mitgliedern einen erfreulichen Bilanzgewinn für das Jahr 2016 präsentiert. Nach-folger von Dr. Bruno Weber im zweiköpfigen Vorstand ist Heinz M. Abler, der bereits seit Januar 2017 im Vor-standsteam der ABZ eG mitarbeitet.

Für Rückfragen: Anita Wuttke, media-dent, München, Tel. 089/720 69 022; [email protected] Druckfähige Bilder zur kostenfreien Verwendung werden auf Anfrage gerne zugesandt.

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PROPHYLAXE BASISKURS 60 Stunden je Kurs

Kursnummer 3720513.11., 14.11., 20.11., 21.11.2017 (alle Teilnehmer/innen) 27.11. und 28.11.2017 (Gruppe 1)29.11. und 30.11.2017 (Gruppe 2)

Referentinnen: Monika Hügerich (DH)Daniela Klarner (DH) / Kerstin Kaufmann (DH)

Kurszeiten:Jeweils ganztägig von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhran Gruppentagen von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Kursort: Europäische AkademieLaufertorgraben 10, 90489 Nürnberg

Kursgebühr: 700,- inkl. Mittagessen / Pausengetränke zusätzlich Materialliste

Bitte beachten Sie, dass eine Kursanmeldung nur dann verbindlich gebucht werden kann, wenn folgende Unterlagen eingereicht sind:

• Helferinnenbrief/-urkunde (ZAH/ZFA) einer deutschen Zahnärztekammer

• Röntgenbefähigungsnachweis

PROTHETISCHE ASSISTENZ 40 Stunden je Kurs

Kursnummer 3710411.12., 12.12., 13.12., 14.12.2017

Referentin: Manuela Gumbrecht (ZÄ)

Kurszeiten:Jeweils ganztägig von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Kursort: Europäische Akademie, Laufertorgraben 10, 90489 Nürnberg

Kursgebühr: 600,- inkl. Mittagessen / Pausengetränke zusätzlich Materialliste

Bitte beachten Sie, dass eine Kursanmeldung nur dann verbindlich gebucht werden kann, wenn folgende Unterlagen eingereicht sind:

• Helferinnenbrief/-urkunde (ZAH/ZFA) einer deutschen Zahnärztekammer

• Röntgenbefähigungsnachweis

Die Kursplätze werden nach Eingangsdatum vergeben! Die Anmeldung ist nur verbindlich, wenn die Anmeldeunterlagen vollständig sind.

Bei Stornierung durch den Teilnehmer bis zu vier Wochen vor Kursbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 15,- € fällig.Bei Stornierung bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn beträgt die Gebühr/Ausfallentschädigung 10 % der Kursgebühr, mindestens jedoch 15,- €. Bei späterer Stornierung wird eine Gebühr von 50 % der Kursgebühr erhoben.

Jede/r Teilnehmer/in erhält am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung über die „regelmäßige“ Teilnahme. Leistungskontrollen (schriftlich und praktisch) sind Bestandteil der Fortbildung. Alle daran teilnehmenden Kursbesucher/innen erhalten bei Erreichung der Mindestpunktzahl ein Zertifikat über die „erfolgreiche“ Teilnahme. Die erfolgreiche Teilnahme weist Sie für diesen Themenbereich als fortgebildet aus und stellt eine sinnvolle vorbereitende Qualifikation für die Aufstiegsfortbildung zur/zum ZMP dar!

Bitte beachten: Die organisatorische Abwicklung der genannten Fortbildungsveranstaltungen erfolgt im Auftrag des ZBV Ober-franken über die Europäische Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung der BLZK GmbH. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Jadranka Svilokos, Tel. 089 / 72 480-420 oder Fax 089 / 72 480-119.

Termine 2017Fortbildung für Zahnmedizinische Fachangestellte und

Zahnarzthelfer/innen nach der Fortbildungsordnung der BLZKEuropäische Akademie Nürnberg

Oberfränkische Zahnarztpraxen erhalten im Rahmen einer Vereinbarung mit dem ZBV Oberfranken für den Prophylaxe-Basiskurs einen Nachlass von 10 %.

Für Teilnehmer aus Praxen mit Zugehörigkeit zum ZBV Oberfranken beträgt die Kursgebühr 500,- € zzgl. Materialliste, soweit die Kurs-gebühr von der Praxis beglichen wird.

MZO 3/2017 19

Kursanmeldung Anpassungsfortbildung Nürnberg (Fax 089/72480-188)

Hiermit melde ich mich verbindlich zu nachfolgender Anpassungsfortbildung des ZBV Oberfranken an:

Kurs-Nr.

Kursteilnehmer/in

Adresse Kursteilnehmer/in

Telefon (privat)

Name der Praxis

Adresse Praxis

Telefon/Telefax Praxis

E-Mail

Rechnungsadresse Praxisanschrift Privatanschrift

Zahlung der Kursgebühr

Überweisung: Ich werde die fälligen Kursgebühren nach Rechnungserhalt gemäß den Vereinbarungender Rechnungsstelle rechtzeitig vor Kursbeginn per Überweisung bezahlen.

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats: Ich ermächtige die eazf GmbH, Kursgebühren von meinemKonto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der eazf GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Abbuchung erfolgt gemäß den AGB der eazf GmbH sowie den Vereinbarungen gemäß der Rechnungsstelle.

Praxiskonto Privatkonto

Kontoinhaber/in

Kreditinstitut

IBAN

BIC

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belastetenBetrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Mit meiner/n Unterschrift/en melde ich mich verbindlich zu o. g. Kurs an und bestätige den von mir gewählten und obengekennzeichneten Zahlungsweg. Die aktuellen Geschäftsbedingungen der eazf GmbH sind mir bekannt, mit ihrer Geltungbin ich einverstanden.

Datum Unterschrift und Praxisstempel Unterschrift von Kontoinhaber/in für Kursanmeldung bzw. Bevollmächtigte/r für SEPA-Lastschriftmandat

Folgende Anlagen sind dieser Anmeldung beigefügt:

Helfer/innenbrief/-urkunde in Kopie Röntgenbescheinigung in Kopie

20 MZO 3/2017

W I C H T I G E T E R M I N EObmannsbezirk BayreuthKollegenversammlungTermine: Montag, 09.10.2017, 20.15 Uhr Montag, 04.12.2017, 20.15 Uhr mit üblichem Gansessen zum Jahresausklang

Ort: Gasthof Goldener Löwe, Kulmbacher Straße 30, 95445 Bayreuth

Dr. Harald Baumann

Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt:Zahnärztlicher Bezirksverband Oberfranken · Justus-Liebig-Straße 113/II · 95447 Bayreuth

Schriftleitung: Dr. Reiner Zajitschek · Goethestraße 2a · 95182 DöhlauAnzeigenverwaltung: Pressestelle des ZBV Oberfranken · Justus-Liebig-Straße 113/II · 95447 Bayreuth

Telefon: 0921/65025 · Telefax: 0921/68500 · E-Mail: [email protected]: Druckerei Münch GmbH & Co. KG · Karl-von-Linde-Straße 11 · 95447 Bayreuth · Telefon: 0921/75900-0 · Telefax: 0921/75900-75

E-Mail: [email protected] · ISDN Leonardo: 0921/76128-3 oder -4.Der amtliche Teil umfasst die Bekanntgaben. Die im nichtamtlichen Teil gebrachten Beiträge geben nicht

unbedingt die Meinung des Herausgebers oder der Schriftleitung wieder. Nachdruck der Beiträge (auch auszugsweise)nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Redaktion zulässig.

Bei allen Zuschriften ist der Schriftleitung, falls nicht ausdrücklich Vorbehalte gemacht werden, publizistische Auswertung gestattet.

Redaktionsschluss für die nächste MZO: 09.11.2017

Dieses Heft enthält:

BEKANNTGABEN: Nachruf für Dr. Gerhard Habermann. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 in Memoriam . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Beitragszahlung IV/2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Mitgliederbewegung Mai bis Juli 2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Weihnachtsspende des Hilfsfonds der BLZK. . . . . . . . . . . . 4 Meldeordnung der BLZK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Überprüfung des Ausbildungsstandes durch das

Berichtsheft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Hinweis zur Vollständigkeit der Hepatitisimpfung . . . . . . 5 ärztl. Nachuntersuchung von jugendl. Auszubildenden 5 Eintragungsgebühren für Ausbildungsverträge. . . . . . . . 5 Winter-Abschlussprüfung Januar/Februar 2018. . . . . . . . 5 Ergebnisse der diesjährigen Abschlussprüfung für ZFA 5 Lösung von Ausbildungsverhältnissen . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Geburtstage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Änderungen und Ergänzungen im zahnärztlichen

Notdienst. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Berufshaftpflichtversicherung: Niemand will sie –

jeder braucht sie! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Ruhe bewahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Pressemitteilung des FVDZ: Dritter Vorsitzender der KZVB gewählt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9Rechtsprechung: LG: Bewertungsportale müssen

Richtigkeit der Angaben beweisen . . . . 10Häusliches Arbeitszimmer für Selbständige. . . . . . . . . . . . . 10Abschreibung auf Vertragsarztzulassung . . . . . . . . . . . . . . . 11Brandschutzhelferschulung der FVDZ-Bezirksgruppe Oberfranken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Buchbesprechungen: Kann das mal einer machen? . . . . 13 Zahnarzt|Manager|Unternehmer . 14Pressemitteilungen: Der Freiburger Master of Science

Parodontologie & Implantologie startet mit neuen Modulen in seinen 11. Jahrgang . . . . . . . . . . . . . . . 15

ABZ eG: 25 Jahre Abrechnungs- und Beratungsgesellschaft für Zahnärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Kurse für ZAH/ZFA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18Wichtige Termine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20Röntgenaktualisierung: Weiterer Termin am 9. Dezember 2017 . . . . . . . . . . . . . . . . .20

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärztinnen/Zahnärzte und deren Personal!

Weiterer Termin am 9. Dezember 2017 um 16.30 Uhr

Der ZBV Oberfranken bietet für Zahnärztinnen/Zahnärzte, die im Jahr 2012 ihre Fachkunde erworben bzw. zuletzt aktualisiert haben, einen Röntgenkurs am Samstag, 9. Dezember 2017, in Himmelkron an.

Für Zahnarzthelfer/innen/Zahnmedizinische Fachangestellte, die im Jahr 2012 ihre Kenntnisse im Strahlenschutz erworben bzw. aktualisiert haben, findet ein Röntgenkurs am Samstag, 9. Dezember 2017, in Himmelkron statt.

Die Anmeldeformulare liegen bei.