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Nummer 51 Donnerstag, 17. Dezember 2009 Druckfrisch auf dem Markt: Neues Programm der VHS für das 1. Semester 2010 Damit es nicht beim Vorsatz bleibt: über 700 Kurse 12 Sprachen/Energievorträge/Kalligraphie Das Jahresende kommt und damit auch die guten Vorsätze für die kommenden 365 Tage. Damit es nicht bei der Absicht oder dem schlechten Gewissen bleibt, dem kann durch die Volkshochschule geholfen werden. Ob sportlich oder beruflich, ob Sprachen oder Computer, ob Kunst oder Ausflüge, das neue Programm für das erste Semester 2010 bietet mit seinen über 700 Kursen eine mehr als breite Palette, hier wird für jeden etwas dabei sein. Erstmals bietet die VHS neben einem Entspannungswochenende mit Yoga und Tai Chi eine Kreativwoche in der Toskana an. Neu sind im Programm die Vorträge zum Thema Energie. Wer immer schon mal wissen wollte, wie das Null-Energie-Haus funktioniert, schaut einfach in die Broschüre der VHS, dort erfährt er, wann der Vortrag stattfindet oder wann es zur Betriebsbesichtigung u.a. zur Wetterwarte Rheinstetten geht. Das neue Programm mit einer Auflage von 11 000 Stück wird im ganzen Landkreis verteilt werden und es liegt im Rathaus, in Ettlinger Geschäften, in den Banken und in der VHS, Pforzheimer Straße 14a aus.

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Nummer 51 Donnerstag, 17. Dezember 2009

Druckfrisch auf dem Markt: Neues Programm der VHS für das 1. Semester 2010

Damit es nicht beim Vorsatz bleibt: über 700 Kurse12 Sprachen/Energievorträge/KalligraphieDas Jahresende kommt und damit auch die guten Vorsätze für die kommenden 365 Tage. Damit es nicht bei der Absicht oder demschlechten Gewissen bleibt, dem kann durch die Volkshochschule geholfen werden. Ob sportlich oder beruflich, ob Sprachen oderComputer, ob Kunst oder Ausflüge, das neue Programm für das erste Semester 2010 bietet mit seinen über 700 Kursen eine mehrals breite Palette, hier wird für jeden etwas dabei sein. Erstmals bietet die VHS neben einem Entspannungswochenende mit Yogaund Tai Chi eine Kreativwoche in der Toskana an. Neu sind im Programm die Vorträge zum Thema Energie. Wer immer schon malwissen wollte, wie das Null-Energie-Haus funktioniert, schaut einfach in die Broschüre der VHS, dort erfährt er, wann der Vortragstattfindet oder wann es zur Betriebsbesichtigung u.a. zur Wetterwarte Rheinstetten geht.Das neue Programm mit einer Auflage von 11 000 Stück wird im ganzen Landkreis verteilt werden und es liegt im Rathaus, in EttlingerGeschäften, in den Banken und in der VHS, Pforzheimer Straße 14a aus.

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2 Nummer 51Donnerstag, 17. Dezember 2009

Jugendgemeinderatswahl

Vorstellungspartyam 18. DezemberWer die Bewerber/-innen für den siebten Ju-gendgemeinderat unter die Lupe nehmenmöchte, sollte am kommenden Freitag, 18.Dezember, um 19 Uhr ins Specht zur Vor-stellungspartykommen. 10 Mädchen und 15Jungen haben sich bis zum Fristende 9. De-zember beworben. Die Reihenfolge der zuWählenden aufdem Stimmzettel fiel per Los-entscheid, gezogen durch die Wahlaus-schussvorsitzende Oberbürgermeisterin Ga-briela Büssemaker am vergangenen Freitag.Die Rathauschefin freute sich, dass sich nundoch ausreichend Kandidaten/-innen gemel-det haben. Der Jugendgemeinderat hatzwölf Sitze und wird für zwei Jahre gewählt.Die 25 Bewerber im Alter von 13 bis 18 Jah-ren kommen zum größten Teil vom Albertus-Magnus-vom Heisenberg-Gymnasium undder Anne-Frank-Realschule.Vom 8. bis zum 18. Januar haben nun dieJugendlichen die Chance, ihre Stimme ab-zugeben. Auf der Wahlkarte ist detailliertaufgelistet, wo und wann gewählt werdenkann.Auf der Wahlparty am 18. Dezember kannman sich ab 19 Uhr über die Kandidaten/-innen informieren. Um 20 Uhr und um21.30 Uhr werden sich die 25 Jungen undMädchen vorstellen, moderieren wird Ju-gendgemeinderätin Imke Pirch. Die BandsThe Chacks spielen um 20.30 Uhr undSmoking Aces um 22 Uhr.

Gemeinderat: KeineOrtsverfassung fürEttlingen-WestMehrheitlich abgelehnt wurde vom Ge-meinderat die Einführung einer Ortsverfas-sung für das Stadtgebiet Ettlingen-West.Die Begründung der SPD-Fraktion fürsolch eine Verfassung und damit auch füreinen Ortschaftsrat war, dass die DB-Ei-senbahnlinie Ettlingen-West räumlich klarvon der Kernstadt trennt. Im Vergleich zuden kommunalpolitischen Mitwirkungs-möglichkeiten der sechs Stadtteile ist Ett-lingen-West mit seinen 5 000 Bewohnernbenachteiligt.Räumlich getrennt ist ein Ortsteil nur, wenner mit der übrigen Gemeinde nicht in einemgeschlossenen Siedlungszusammenhangsteht, das heißt, Ettlingen-West hat schonimmer zu Ettlingen gehört. Die Bahnlinie istkeine Trennungslinie, dann könnte auchdie Alb oder die Albtalbahn als Trennungbetrachtet werden, so dass die Kernstadtin zwei Ortsteile unterteilt werden könnte.Der Gesetzgeber lässt u.a. nur im Zuge derVerwaltungsreform bei Zusammenschlüs-sen oder Umgemeindungen die Einführungeiner Ortschaftsverfassung zu.

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Bericht über Bürgermeisterwahlam 15. Dezember folgtWegen des Redaktionsschlusses wird der Artikel über die Wahl des Bürgermeisters/-in,die am Dienstag, 15. Dezember um 17 Uhr stattfand, erst im Amtsblatt in der folgendenWoche (Kalenderwoche 52) erscheinen.

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3Nummer 51Donnerstag, 17. Dezember 2009

Der Spatenstich erfolgte am Mittwoch ver-gangener Woche nur symbolisch auf demRasen, da man niemandem zumuten woll-te, den Spaten ins Pflaster zu rammen.Gleich am nächsten Tag begannen die Ar-beiten für die "Sanierung, Erweiterung undUmbau der TSV Waldgaststätte" für dieSpessarter Vereine.Zahlreiche Gäste hatten sich zur Feier desSpatenstichs eingefunden, Vereinsvor-stand Eberhard Weber begrüßte sie mit ei-nem kurzen Rückblick. Offene und kons-truktive Gespräche hatten im Vorfeld beider ARGE Spessarter Vereine stattgefun-den, berichtete er, zwei Jahre Planung wa-ren der Realisierung vorausgegangen. SeinDank galt allen Helfern und Beteiligten, derStadt, die den Löwenanteil trage, GüntherKraft vom TSV, der als Bauleiter fungiere,sowie allen am Bau beteiligten Firmen undden Planern, den Ämtern und Behördenund den Kollegen in den übrigen Vereinensowie dem Badischen Sportbund und allenübrigen Mitstreitern.Oberbürgermeisterin Gabriela Büssema-ker merkte an, dass nunmehr eine infra-strukturelle Lücke geschlossen werde. Dasreichhaltige Vereinsleben in Ettlingen seiein Stück Lebensqualität. Dies habe ebenauch seinen Preis. Im Mai 2008 habe derGemeinderat den Beschluss gefasst, dasVorhaben zu realisieren, erinnerte die Rat-hauschefin. Neben der Planungund Kalku-lation war auch die öffentlich-rechtlicheVereinbarung zu treffen, die die Nutzungs-rechte der übrigen Vereine sichere. Nunmüsse der Bau rasch voranschreiten, "dieZeit drängt".

Spatenstich für Vereinssaal der Spessarter Vereine:

Fertigstellung im Dezember 2010Gesamtkosten 2,54 Millionen Euro

Ortsvorsteherin Elke Werner nannte denTag einen denkwürdigen, denn Spessarthabe 30 Jahre für den Veranstaltungsraumfür seine Vereine gekämpft. Rein rechne-risch sei jeder Spessarter Mitglied in einemVerein, dies rechtfertige das Vorhaben.

Architekt Andreas Adler vom Büro Adlerund Retzbach, Karlsruhe, ergriff zuletzt dasWort, er umriss knapp das Bauvorhaben.Die bestehenden Räumlichkeiten werdenum acht Meter nach Westen verlängertund an der Nordseite ein Ergänzungsbau-werk erhalten, quasi als Bindeglied zwi-schen den beiden Gebäudeteilen mit je-weils eigenen Eingängen. Bei größerenVeranstaltungen lassen sich im Innenraummobile Faltwände öffnen und ein großer,stützenfreier Raum wird nutzbar mit bis zu365 Plätzen. Eine neue Küche wird einge-baut, es wird eine Bühne geben samt zu-gehörigen Räumen. Die Ausstattung so-wohl im EG als auch im OG wird barriere-frei. Das Dach muss erneuert werden, daes aus statischen und brandschutztechni-schen Gründen so nicht erhalten werdenkann.

Insgesamt 2,54 Millionen Euro kostet derUmbau, der vom Land mit 750.000 Eurogefördert wird und in rund einem Jahr fertigsein soll. Die Stadt trägt 1,53 Millionen Eu-ro, der TSV investiert in densportlichen Be-reich, der nicht durch ELR-Mittel vom Mi-nisterium für Ernährung und LändlichenRaum gefördert wird, 260.000 Euro. Hinzukommt auch noch ein Zuschuss des Badi-schen Sportbundes in Höhe von 60.000Euro.

Gemeinderat:Keine Offshore-BeteiligungAuf seiner Sitzung vergangenen Mittwochfolgte der Gemeinderat mehrheitlich bei neunGegenstimmen und fünf Enthaltungen nichtder Beschlussempfehlung des Aufsichtsratsder Stadtwerke Ettlingen GmbH, eine Beteili-gung an der SüdWestStrom Offshore Wind-park GmbH & CoKG mit einem Leistungsan-teil von 1 MW anstelle der geplanten 5 MWzu erwerben. Die ursprünglich vorgesehene5 MW Beteiligung wurde als Gegenpol zurerfolgten Beteiligung am Steinkohlekraftwerkin Brunsbüttelgleichfalls von 5 MW gesehen.Der Hintergrund dafür, dass von fünf auf einMegawatt heruntergefahren wurde, ist, dasses sich bei dem Windpark nur um eine Geld-anlage für die Stadtwerke handelt. Die Redu-zierung des Leistungsanteils würde die Mög-lichkeit geben, Projekte mit regionalemSchwerpunkt zu verwirklichen. Denn bei lo-kalen respektive regionalen regenerativenEnergieprojekten blieben die Investitionen inder Region respektive sie trügen zur Arbeits-platzsicherung bei. Mit maximal zwei Millio-nen Euro hätten sich die Stadtwerke an derSüdweststrom beteiligt. Die Argumente desRates gegen die Beteiligung reichten vomhohen technischen Risiko (die Windanlagesteht zum einen zu weit von der Küste ent-fernt und zum anderen in zu großer Meeres-tiefe) bis hin zum Engagement vor Ort.

GasversorgungMalsch-Durmersheim GmbHGrünes Licht gab der Gemeinderat für denVermögensplan 2010 der GasversorgungMalsch-Durmersheim GmbH, der in Einnah-men und Ausgaben auf jeweils über 1,69 Mil-lionen Euro festgesetzt wird. Der Erfolgsplan2010 weist folgende Zahlen aus, bei den Er-trägen über 5,045 Millionen Euro, bei denAufwendungen rund 5,029 Millionen Euro,so dass der Gewinn bei 15 750 Euro lie-gen wird.

Christbaum-sammelstellenIm neuen Jahr können die ausgedientenChristbäume in der Kernstadt auf demParkplatz beim Freibad, dem ParkplatzAlbgaustadion (Diesel-/Schleinkoferstra-ße) sowie am Berliner Platz abgelegt wer-den. Zudem ist der Grünabfallsammel-platz in Ettlingen abdem 7.Januar wiedergeöffnet. Die Bewohner von Ettlingen-West werden gebeten, den Grünabfall-sammelplatz Eiswiesen zu benutzen. Inden Stadtteilen können die Christbäumewährend der Öffnungszeiten der Grünab-fallsammelplätze abgegeben werden. FürSchluttenbach bietet es sich an, denPlatz in Schöllbronn aufzusuchen. Eswird darum gebeten, außerhalb der Öff-nungszeiten keine Christbäume außenvor den Grünabfallsammelplätzen abzu-legen.

(V.l.n.r.) Sebastian Schneider, Feuerwehr, Margit Anderer, Obst und Gartenbauverein,Ortsvorsteherin Elke Werner, Michael Kirf, Musikverein, Harald Kreutz, Gesangverein,Gebhard Schnurr, Badischer Sportbund, OB Gabriela Büssemaker, Michael Rieger,Spessarter Eber, Architekt Andreas Adler sowie Günther Kraft und Eberhardt Weber vomTSV Spessart.

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4 Nummer 51Donnerstag, 17. Dezember 2009

Kino in EttlingenDonnerstag, 17. Dezember17.30, 20 Uhr ZweiohrkükenFreitag, 18. Dezember15 Uhr Disneys Weihnachtsgeschichte17.30 Uhr Wüstenblume20 Uhr ZweiohrkükenSamstag, 19. Dezember15 Uhr Disneys Weihnachtsgeschichte17.30 Uhr Wüstenblume20 Uhr ZweiohrkükenSonntag, 20. Dezember15 Uhr Disneys Weihnachtsgeschichte17.30 Uhr Wüstenblume20 Uhr ZweiohrkükenMontag, 21. Dezember20 Uhr WüstenblumeDienstag (Kinotag), 22. Dezember15 Uhr Disneys Weihnachtsgeschichte17.30 Uhr Wüstenblume20 Uhr ZweiohrkükenMittwoch, 23. Dezember17.30 Uhr Wüstenblume20 Uhr ZweiohrkükenTelefon 07243 330633www.kulisse-ettlingen.de

Personalausweiseund PässePersonalausweise, die vom 27. No-vember bis 2. Dezember sowie Rei-sepässe, die ebenfalls vom 27. No-vember bis 2. Dezember beantragtwurden, können unter Vorlage des altenDokumentes vom Antragssteller odervon einem Dritten mit einer Vollmachtab sofort abgeholt werden im Bürger-büro Öffnungszeiten: montags undmittwochs von 7 bis 16 Uhr, dienstagsvon 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12Uhr. Telefon 101-222.

Gemeinderat beschloss: Änderung derGebührenstruktur bei den AbwassergebührenAb dem 1. Januar 2010 ergeben sich Än-derungen bei der Erhebung der Abwasser-gebühren. Ab diesem Zeitpunkt werdendie Gebühren nicht mehr wie bisher nurnach dem reinen Verbrauch erhoben, son-der splitten sich in eine Grundgebühr undeine Einleitungsgebühr. Der Gemeinderatbeschloss dies in seiner Sitzung am Diens-tag vergangener Woche einstimmig. Ent-sprechend muss die Abwassersatzungneu verfasst werden.Seit dem 1. Januar 2009 betrug die Ab-wassergebühr in Ettlingen 2,09 Euro proKubikmeter, sie war um 40 Cent pro Kubik-meter erhöht worden. Der Wirtschaftsplan2010 prognostiziert bei gleich bleibenderGebühr einen Verlust von über 179.000Euro. Grund sind zum einen erhöhte Ab-schreibungen, da mehrere sanierte Kanälein Betrieb genommen wurden. Zudem wirdin die aktuelle Gebührenkalkulation 2010eine Verlustabdeckung von einer MillionEuro aus dem Jahr 2008 auf vier Folgejah-re eingerechnet, die unter anderem daraufzurück geht, dass die Einleitungsmengensinken. Daneben entstanden Kostenstei-gerungen bei der Abwasserabgabe undden Zuweisungen an den Abwasserver-band Beierbach. Voraussichtlich werdenim kommenden Jahr die eingeleiteten Ab-wassermengen weiter abnehmen, die Ver-waltung kalkuliert nur noch 2,4 MillionenKubikmeter.Eine kostendeckende Gebühr, wie sie dasKommunalabgabengesetz vorschreibt,würde sich bei unveränderter Gebühren-struktur im Jahr 2010 auf 2,27 Euro proKubikmeter belaufen. Damit wäre der Ei-genbetrieb Abwasserbeseitigunggenau imLandesdurchschnitt vergleichbarer Kom-munen.Bis dato wurden die Abwassergebührennach der Höhe des verbrauchten Frisch-wassers berechnet, ausgehend von derAnnahme, dass Abwasser- und Frisch-

"Die Zeder"Die Zeder steht für Stärke, Schönheit undewiges Leben. Als königlicher Baum derBibel verkörpert sie auch Friede und Erha-benheit. Bis heute symbolisiert die Zederdie enge Verbundenheit zwischen den Le-benden und den Toten. Ein Name, wie erpassender kaum für das neue Angebot aufdem Ettlinger Friedhof hätte gewählt wer-den können, das im Frühjahr eröffnet wur-de. Jeden Freitagnachmittag kann manohne Voranmeldung vorbei kommen.In der "Zeder" gibt es umfassende, neutraleund firmenunabhängige Informationen überdie unterschiedlichen Möglichkeiten von Be-stattungen und Grabpflege. Die ehrenamtli-chen BeraterInnen, die u.a. über eine Ausbil-dung als Hospizhelfer verfügen, vermittelnHilfe im Trauerfall. Sie unterliegen derSchweigepflicht. Großen Anklang fanden in

wassermenge sich etwa die Waage halten.Allerdings besteht die Abwassergebühr zu77 Prozent aus Fixkosten, die grundsätz-lich anfallen und nicht verbrauchsabhängigsind. Dazu gehört das Bereitstellen undVorhalten betriebsbereiter Einrichtungen,beispielsweise der Kanäle oder Regen-überlaufbecken. Im Sinne der Gebühren-gerechtigkeit und damit einer Beteiligungaller Benutzer an diesen fixen Kosten, isteine Grundgebühr gerechtfertigt.Im vergangenen Dezember hatte der Ge-meinderat die Verwaltung beauftragt, denDenkansatz "Grundgebühr" weiter zu ver-folgen und eine entsprechende Kalkulationvorzulegen und auch das Thema Nieder-schlagswassergebühr zu verfolgen. ZuLetzterem steht jedoch noch ein Urteil desVerwaltungsgerichtshofs Baden-Württem-berg aus, das noch abgewartet werdensoll.Der Gemeinderat beschloss nun einstim-mig eine Grundgebühr entsprechend derGröße des Wasserzählers, mit der ein Kos-tendeckungsgrad von 20 Prozent erreichtwird. Die Stadt nimmt dadurch 800.000Euro ein und kann damit sicherer planen.Für die Bürger bedeutet dies, dass sich dieAbwassergebühr künftig aus zwei Kompo-nenten zusammensetzt:1. Die Einleitungsgebühr, die sich nachdem Frischwasserbezug richtet, sinkt künf-tig auf 1,92 Euro pro Kubikmeter.2. Neu hinzu kommt jedoch eine Grundge-bühr, die sich nach der Größe des einge-bauten Wasserzählers richtet. So fällt z.B.bei Gebäuden, bei denen der Wasserzäh-ler Qn 2,5 eingebaut ist, eine Jahresgrund-gebühr von 80,16 Euro an. Dies trifft aufetwa 95 Prozent aller Gebäude zu. Für diegrößeren Wasserzähler weist die Abwas-sersatzung der Stadt Ettlingen ebenfallsentsprechende Gebührensätze auf (sieheVeröffentlichung unter "Amtliche Mittei-lungen).

den zurückliegenden Wochen die beiden"Tage der Begegnung" an Allerheiligen undam Ewigkeitssonntag (Totensonntag). Dermit Kerzen bestückte Hauptweg geleitete dieBesucher durch die Dämmerung zu denGräbern ihrer Angehörigen. Lesungen zuden Themen Tod und Trauer - musikalischbegleitet von Schülern der Musikschule - lu-den zum Stillesein und zur Erinnerung ein.Auf Grund der positiven Erfahrungen sindauch für das nächste Jahr wieder einige Ver-anstaltungen und "Offene Tage" geplant.

Die Kosten der "Zeder" trägt die Stadt Ett-lingen. Die Veranstaltungen und Inhaltewerden von den Mitgliedern des zurzeit inGründung befindlichen Vereins zur "Förde-rung der Friedhofs- und BestattungskulturEttlingen" sowie von den auf dem Friedhoftätigen Gewerken, von den katholischenund evangelischen Kirchengemeinden unddem Hospizdienst geplant und organisiert.

Benefizkonzert

Samstag, 20.Dezember,16 h

Stephanusstift Am Stadtbahnhof

Eintritt frei � Spenden erbeten

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5Nummer 51Donnerstag, 17. Dezember 2009

Bürgerhalle Ettlingenweier

Grünes Licht für Planungskonzept undPhotovoltaikanlage

Sie ist in die Jahre gekommen, die Bürger-halle in Ettlingenweier.

Das Tages- respektive Sonnenlicht ist einewichtige Komponente bei dem Planungs-konzept für die Bürgerhalle in Ettlingenwei-er. Während das Sonnenlicht dem verän-derten Foyer der Bürgerhalle eine ange-nehmere Atmosphäre geben wird, sorgtdie Sonne auf dem Dach für Strom ob dergeplanten Photovoltaikanlage auf dem ge-planten Tonnendach der Halle. Durch die-ses Tonnendach lassen sich statische,bauliche und energetische Synergieeffekteerzielen, zudem können im Dachraum not-wendige Installationen untergebracht wer-

Tagesordnungspunkt "Verbot von öffentlichenLan-Partys" wurde abgesetzt

Jahresabschluss Abwasser

Zustimmend zur Kenntnis nahmen die Rä-te den Jahresabschlussbericht des Eigen-betriebs Abwasserbeseitigung für dasWirtschaftsjahr 2008 und den Prüfberichtder Revision.

Die aufgelaufene Kostenunterdeckung vonrund einer Million Euro wird durch städti-sche Haushaltsmittel ausgeglichen.

Die Bilanz wurde zum 31. Dezember 2008mit über 47,64 Millionen Euro festgestellt,die Erfolgsrechnung 2006 mit einer Ge-samtsumme von 6,8 Millionen Euro.

Der Jahresverlust von rund 864.000 Eurowird auf den Verlustvortrag angerechnet,sprich für 2009 sind es rund 709.000 Euro.

den. In das aus den 70erJahren stammen-de kleinräumige Foyer soll Tageslicht hi-nein- scheinen, indem die Betonfertigteilean der Giebelseite entfernt werden und ei-ne transparente Glasfassade montiertwird.

Während das Votum für das weiterentwi-ckelte Planungskonzept für die Generalsa-nierung mehrheitlich bei fünf Gegenstim-men und einer Enthaltung war, fiel es ein-stimmig für die Photovoltaikanlage inSchuppenform aus, die voraussichtlich vonder Stadtwerke Ettlingen GmbH gebautund betrieben werden wird. Die Kosten fürdie Photovoltaikanlage liegen bei über413 000 Euro, so dass sich die Projektkos-ten insgesamt auf über 3,71 Millionen Eurobelaufen würden. Aus dem Konjunkturpa-ket II flössen im Rahmen der Infrastruktur-pauschale über 187 250 Euro für die ener-getische Sanierung. Aus dem Ortschafts-rat Ettlingenweier kam die Anregung nacheinem zusätzlichen Ausgang in RichtungWesten, um dadurch den Lärm für die An-wohner zu minimieren, ließ Jürgen Rothervom Hochbau wissen. Und Dieter Keckvom Atelier 77 merkte an, dass man imApril 2010 mit den Bauarbeiten beginnenwerde, so dass die Sanierung im Mai 2011abgeschlossen sein könnte.Die eine Million aus dem Konjunkturpaketmüsse bis 2011 verbaut sein, machteOberbürgermeisterin Gabriela Büssema-ker deutlich.

Redaktionsschlussfür die kommendenKalenderwochenSehr geehrte Leser/-innen, Vereinsre-porter/-innen, für die Amtsblatt-Ausga-be in der Kalenderwoche 52 müssendie Texte am Freitag, 18. Dezemberbis 9 Uhr abgegeben werden. Manus-kripte, die zu spät eingehen, könnennicht berücksichtigt werden!In den Kalenderwochen 53 und1/2010 erscheint kein Amtsblatt. Dieerste Ausgabe im neuen Jahr gibt es inder Kalenderwoche 2 am 14. Januar,Redaktionsschluss dafür ist wie ge-wohnt montags.

S’ weihnachtet inEttlingenMundartliches auf demSternlesmarktS’ weihnachtet in Ettlingen, Mundartlichesgibt es auf dem Sternlesmarkt am Mitt-woch, 22. Dezember um 19 Uhr auf derBühne. Wenn "Mama backt" und großen"Hausputz" macht, steht Weihnachten vorder Tür. Mit einem munteren Allerlei an Ge-schichten und Gedichten stimmen die Ett-linger Mundartfreunde auf der Bühne desSternlesmarktes auf Weihnachten ein. Dageht’s u.a. um "Ferdinand und der Niko-laus", "S’Schaukelpferd", so wie "Ver-schiedenes unterm Tannenbaum" und na-türlich auch die "Weihnachtsgschicht ufEttlingerisch". Mit dabei sind Helmut Boch,Werner Reich, Irma Schlegel, Bernd Sie-mers und Dietmar Günter.

KindgerechterKernspintomographeingeweihtDer Förderverein zur Unterstützungder on-kologischen Abteilung der KinderklinikKarlsruhe (FUoKK) hat nach jahrelangemBemühen den neuen kindgerechten Kern-spintomographen an das Städtische Klini-kum Karlsruhe in der vergangenen Wocheübergeben können. Seit 2002 hat sich derVerein mit vielfältigen Spendenaktionenmaßgeblich für die Umsetzung dieses Pro-jekts eingesetzt und die stolze Summe vonüber 800.000 Euro zusammengetragen.Neben unzähligen Kleinspenden und zahl-reichen privaten Initiativen trugen auchgroßzügige Spenden ortsansässiger Fir-men mit zum großen Erfolg bei.Das fünf Tonnen schwere Gerät war be-reits am 10. November mit einem Kran inden Innenhof des Zentrums für Kinder undFrauen gehievt und dann in dem für ihnvorgesehenen Raum platziert worden. Ge-genwärtig befindet sich der Kernspintomo-graph noch im Probebetrieb, bis voraus-sichtlich im Januar nach umfangreichenTests der Routinebetrieb aufgenommenwerden kann.Dieses neue kindgerechte Gerät am Klini-kum Karlsruhe zählt zu den modernstenseiner Art. Seine Tunnelöffnung bietet mit70 Zentimetern mehr Raum als vergleich-bare Systeme. Darüber hinaus ist der Tun-nel nur 125 Zentimeter tief, so dass bei denmeisten Untersuchungen der Kopf des Pa-tienten außerhalb des Geräts bleiben kann.Damit bietet das Gerät einen höheren Un-tersuchungskomfort als konventionelle Ge-räte aufgrund der Kopf- Arm- und Beinfrei-heit. Nach Angaben der Firma Siemenswurde der Gerätetyp fünfmal in Baden-Württemberg und rund 80-mal in Deutsch-land installiert. Die spezielle Gerätekonfigu-ration im Bereich der Kinderradiologie desStädtischen Klinikums ist in dieser Formaber einzigartig.

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6 Nummer 51Donnerstag, 17. Dezember 2009

Aus dem GemeinderatSchulbeirat: Wahl der Vertreterder Eltern und SchülerIm Juli war der Schulbeirat als beratenderAusschuss neu gebildet worden und mitVertretern aus dem neuen Gemeinderatbesetzt. Nun wurde der Schulbeirat durchdie Wahl der Eltern- und Schülervertreterkomplettiert.Gewählt wurden (Stellvertreter jeweils an 2.Stelle): für die Förderschule Michael Zim-mermann und Robert Scholz, beide Carl-Orff-Schule. Für die Grundschulen: Dr. Ha-rald Schieler, Grundschule Oberweier, undLothar Hauns, Erich Kästner Schule. Fürdie Hauptschulen Detlef Linden, Schiller-schule, und Jennifer Langer, Pestalozzi-schule. Für die Realschule Filiz Mair, Wil-helm-Lorenz-Realschule, und Birgit Kaiser,Anne-Frank-Realschule. Für die Gymnasi-en: Berthold Zähriger, Eichendorff-Gymna-sium, und Richard Einstmann, Albertus-Magnus-Gymnasium.Als Schülervertreter wurden die Gesamt-schülersprecher Ashley Kühn, Wilhelm-Lo-renz-Realschule, und Thomas Nguyen, an-ne-Frank-Realschule gewählt, und für denGesamt-Elternbeirat Thorsten Krüger,Schillerschule, undMarkus Zöller, Wilhlem-Lorenz-Realschule.

Städtebaulicher Ideenwettbewerb für"Oberes Albgrün"

Einen Ideenwettbewerb wird es für dasehemalige Betriebsgelände Koehler decorgeben.

Wie soll das ehemalige Betriebsgeländevon der Papierfabrik Koehler decor künftiggenutzt werden, wie soll es aussehen?

Diese Fragen soll ein offener städtebauli-cher Ideenwettbewerb beantworten,sprich seine Ergebnisse sind die Grundlagefür die Festlegung der künftigen Nutzungund Bebauung des Areals in der Schöll-bronner Straße.

Sachpreisrichter werden neben PeterSiegwarth (CDU), Dörte Riedel (SPD) und

Zustimmung

gab der Rat mehrheitlich bei vier Enthaltun-gen für die Anpassung der Elternbeiträgedes städtischen Kindergartens Schlut-tenbach zum 1. Januar 2010.Die Beiträge erhöhen sich von derzeit 78Euro auf 81 Euro (bezogen auf elf Monats-beiträge im Regelgruppenbetrieb) bezie-hungsweise von 29 auf 40 Euro für dasZweitkind.Für die Gruppen mit verlängerten Öff-nungszeiten sollen die Beiträge von 97 Eu-ro auf 101 Euro monatlich respektive von48 auf 50 Euro für das Zweikind steigen.

Mehrheitlich bei einer Gegenstimme wardas Votum des Rates über die Durchfüh-rungsmodalitäten des Wettbewerbs "Fa-milienfreundliches Ettlingen".Er wird wie bisher jedes Jahr durchgeführtwerden, rund 4 000 Euro sollen dafür inden Haushalt 2010 eingestellt werden.

Dr. Ulrich Eimer (FE) sein, ihre Stellvertretersind Barbara Saebel (Grüne), Uwe Künzel(FDP) und Sarah Lumpp (Freie Wähler).

Als Fachpreisrichter werden ProfessorGerd Gassmann, Professor Günter Telian,Dipl.-Ing. Klaus Bauer, alle Karlsruhe, so-wie Professor Tobias Wulff Stuttgart undPlanungsamtsleiter Winfried Müller vertre-ten sein, Stellvertreter sind Ulrich Langen-steiner Ettlingensowie stellvertretende Pla-nungsamtsleiterin Karin Schulten.

Die Vorbereitungen für die Entwurfplanungsind abgeschlossen, die Gutachten liegenvor, die Planungsziele wurden mit den di-rekten Nachbarn abgestimmt, insbeson-dere mit dem direkten Anrainer Bardusch,der kurz-, mittel- und langfristige Erweite-rungsmaßnahmen sowie eine dritte Werks-zufahrt von der Schöllbronner Straßemöchte.

Bis dato haben acht Bauträger respektiveProjektentwickler Kaufinteresse signali-siert, doch keiner konnte mit dem Grund-stückseigentümer einen Kaufvertrag ab-schließen.

Deshalb kam auch ein Realisierungswett-bewerb im begrenzten Gutachterverfahrennicht in Betracht.

Um einen Bebauungsplan aufzustellen,sollen die Ergebnisse des vom Gemeinde-rat gewollten städtebaulichen Ideenwett-bewerbs verwendet werden.

Die Satzung über die Stellplatzverpflich-tung für Wohnungen wird aufgehoben. DieSatzung über das Friedhofs- und Bestat-tungswesen in Ettlingen wird geändert.

Neugefasst wird die Satzung über denWo-chenmarkt.

Neuausschreibung

Sowohl die Bauparzelle 1 B als auch dieBauparzelle 1 A, falls die Baugruppe ihreOption nicht bis zum 31. Januar 2010 reali-siert, im Baugebiet am Sang in Bruchhau-sen sollen neu ausgeschrieben werden.

Die Bauparzelle B wird anstelle der bisheri-gen Bedingungen als Mehrgenerationen-wohnen nunmehr für Familien mit Kindernnochmals ausgeschrieben.

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7Nummer 51Donnerstag, 17. Dezember 2009

Aus dem GemeinderatOutsourcing: Handlungsfelderauf dem PrüfstandUnter Outsourcing versteht man in der Wirt-schaft die Abgabe von Unternehmensaufga-ben an Drittunternehmen. Im November2006 hatte der Gemeinderat zugestimmt,Outsourcingmöglichkeiten bei der Verwal-tung durch die Gemeindeprüfungsanstalt(GPA) untersuchen zu lassen, Ziel warenKosteneinsparungen im Verwaltungshaus-halt. Im November 2008 legte die GPA dasGutachten vor, das 16 mögliche Handlungs-felder für das Outsourcing vorstellte. In einerzweiten Untersuchungsphase sollte das Po-tenzial von Handlungsfeldern aufgezeigt wer-den, die zuvor von der Verwaltung ausge-wählt wurden. Dieses Auswahlergebnis wur-de nun dem Gemeinderat vorgestellt. ZweiHandlungsfelder wurden herausgegriffen. Beider "VerwaltungundBewirtschaftungbebau-ter Gebäude für interne Nutzer" kämen vorallem die Hausmeisterdienste für ein Out-sourcing in Frage, sodie GPA. Allerdings hat-te der Gemeinderat die Fremdvergabe vonSchulhausmeisterleistungen abgelehnt. Dajedoch im Bereich Gebäudemanagementweiteres Potenzial für Auslagerungen vonLeistungen enthalten sein könnte, vertieft dieGPA nun die Untersuchung dieses Berei-ches. Gleiches gilt für den Bereich "Verwal-tung und Betrieb von Einrichtungen fürFlüchtlinge und Aussiedler". Die Gebäude fürdie Obdachlosen und Asylbewerber in derPforzheimer Straße wurden durch die Stadtvon der Stadtbau GmbH angemietet. DerMietvertrag läuft Ende März 2012 aus. ImSommer hatte der Gemeinderat die Verwal-tung damit beauftragt, bis Ende 2010 einKonzept für die Unterbringung der Personenfür die Zeit nach dem Vertragsende zu entwi-ckeln. Auch dieser Bereich soll daher von derGPA vertieft untersucht werden.Bei allen übrigen Bereichen, die von derPersonalbedarfsdeckung über die Gärtne-rei bis zum Winterdienst reichen, erübrigesich die Untersuchung durch die GPA, dadie Verwaltung selbst die Auslagerungs-möglichkeiten überprüft. Die beiden ge-nannten Handlungsfelder zu überprüfenkann die Verwaltung jedoch nicht leisten,hier ist die GPA gefragt, der Gemeinderatbeschloss mehrheitlich, den Auftrag an diePrüfanstalt zu vergeben. Die Kosten für dievertiefte Untersuchung belaufen sich vo-raussichtlich auf rund 12.000 Euro.

Dennis Aogo beiStrunksAm Dienstag, 22. Dezember, wird derFußballspieler Dennis Aogo vom HSV(der Karlsruher ist U21-Europameister2009) ab 18.30 Uhr auf dem Strunk-schen Anwesen in Ettlingen-West, Pap-pelweg 45, eine Autogrammstunde ge-ben. Außerdem werden signierte Ge-genstände wie ein Ball, Trikots etc. fürden guten Zweck versteigert.

In einer kleinen Feierstunde wurden die Pa-tenschaftsurkunden unterzeichnet, die dieKooperation zwischen der Firma Barduschauf der einen und der Johann-Peter-Hebel-schule Schöllbronn auf der anderen verbrie-fen. Ziel ist die zukunftsfähige QualifizierungJugendlicher. Die Kooperation ist in Ettlingendie dritte, bereits im vergangenen Jahr wur-den die Patenschaften zwischen der FirmaStoppanski und der Schillerschule sowie denStadtwerken und der Pestalozzischule ge-schlossen. Das städtische Kooperationspro-jekt "Schule trifft Wirtschaft" des Bildungs-amts sei dankenswerterweise von der In-dustrie-und Handelskammer (IHK) aufgegrif-fen worden, sagte Oberbürgermeisterin Ga-briela Büssemaker; diese seidafür der "richti-ge und wichtige Partner". "Jeder erfolgreichausgebildete Jugendliche ist ein Gewinn fürdie Gesellschaft", sagte die Rathauschefin,sie hoffe, dass die Beispiele weitere Koope-rationen anregten.Hausherr Rektor Volker Schneider hatte zuAnfang die Gäste begrüßt; Ziel der Zusam-menarbeit zwischen (Haupt-)schule undWirtschaft sei es, den Schülern das "nötigeRüstzeug für Ausbildung und Beruf" zu ver-mitteln und ihre Ausbildungsfähigkeit zuverbessern. Er lobte den Praxisbezug derInitiative ebenso wie die regionale Veranke-rung. Zudem passe die Kooperation zumProfil der Hauptschule in Schöllbronn mitTechnik, Hauswirtschaft und TextilemWerken sowie neuen Medien, hinzu kom-men in Klasse 8 mehrere Praktika. Schnei-der dankte Matthias Bardusch für die Be-reitschaft zur Zusammenarbeit sowie derIHK für die Unterstützung. SchülersprecherDomenic Mußgnug bedankte sich im Na-men der Schüler der Johann-Peter-Hebel-schule, die Kooperation bedeute "bessereMöglichkeiten bei dem schwierigen ThemaBerufswahl". Er hoffe nun, dass viele Schü-ler diese Möglichkeit, den Berufsalltag ei-nes Azubis kennenzulernen, annähmen.

Dritte Kooperationspatenschaft Schule-Wirtschaft:

Bardusch und Johann-Peter-Hebelschuleunterzeichneten Vereinbarung

Matthias Bardusch freute sich auf die Zu-sammenarbeit mit Schule und IHK, im Feb-ruar werde es los gehen. Geplant sind Ge-spräche mit Azubis, entweder in der Firmaoder in der Schule, bei denen die Auszubil-denden über ihre Erfahrungen berichten,zudem wird es Betriebsbesichtigungen fürLehrer und Schüler geben. "Wir denkenauch daran einen Trainer einzuladen, derTipps gibt für das richtige Verhalten im Be-ruf", sagte Matthias Bardusch. Das Unter-nehmen Bardusch sei heute bei weitemnicht mehr nur eine Wäscherei, sondern ei-ne High-Tech-Firma mit vielen Facettenund interessanten Berufsfeldern, wer dortausgebildet werde, habe viele Chancen."Das Engagement ist wichtig", meinte Bar-dusch mit Blick auf die Schülerinnen undSchüler."Die Wettbewerbsfähigkeit eines Landesbeginnt im Klassenzimmer", zitierte derGeschäftsbereichsleiter der IHK Karlsruhefür den Bereich Berufsbildung, Rolf Bart-hold, den amerikanischen UnternehmerLee Iacocca. Die Klassenzimmer müsstensich in die Werkshallen öffnen, betonteBarthold, denn derzeit gebe es mehr freieLehrstellen als Bewerber, trotz der Krise,gerade im gewerblich-technischen Be-reich. Dies liege auch an den schlechtenVoraussetzungen potenzieller Lehrstellen-anwärter. Doch in Zukunft müsse man mitBlick auf die demografische Entwicklung"alle mitnehmen". Ziel sei es, alle 200Schulen in der Region mit Kooperations-partnern zu versorgen, die Johann-Peter-Hebelschule sei die Nummer 145. IHK undHandwerkskammer hätten es sich zum Zielgesetzt, dem Lehrkräftemangel gegenzu-steuern. Die Unternehmer könnten selbstauch dazu beitragen, warb er.Musikalisch umrahmt wurde die Feierstun-de von den Musikanten der dritten Klassenunter Leitung von Susanne Nold, für Cate-ring und Deko sorgten die 9. Klassen.

(v.re.n.lks.) RektorVolker Schneider,Domenic Mußgnug,OB Gabriela Büsse-maker, Matthias Bar-dusch, Rolf Bartholdsowie zwei Vertrete-rinnen des Lehrerkol-legiums der Johann-Peter-Hebel-Schulemit den Urkunden,die einen Platz imSchulhaus findenwerden.

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8 Nummer 51Donnerstag, 17. Dezember 2009

Amtseinführung von Rektorin Karin Klünderan der Erich Kästner-Schule

Managerin in mittelständischem Unternehmen

Karin Klünder heißt die neue Rektorin derErich Kästner-Schule, OB Büssemakerhieß sie im Namen der Stadt willkommen.

"Mathe und Diktat, Schwimmen und Spa-gat, alles macht sie hier bei uns", sangendie Kinder der Klassen 3 und 4 am Freitagvergangener Woche und eröffneten damitdas Fest, mit dem die neue Rektorin derErich Kästner-Schule offiziell in ihr Amt ein-geführt wurde.

"Ich habe das Gefühl, am passenden Ortangekommen zu sein", fasste Karin Klün-der ihre Gedanken in Worte.

Dort in der Erich Kästner-Schule werde sievieles umsetzen können, was ihr am Her-zen liege, die große Verantwortung für je-des einzelne Kind sei ihr bewusst. Leistungfordern und würdigen, Bewegungszeitenund Sport ausbauen, dies habe sie sichunter anderem vorgenommen.

Dazu stehe ihr ein gutes Team zur Seiteund sie fühle sich auch gut aufgenommenin der Bildungslandschaft Ettlingen, die ein-zigartig sei. Ein besonderer Dank galt ne-ben den neuen Kollegium Lehrerin Roswi-tha Krahn, die durch ihre Unterstützungsehr zu einem guten Start beigetragen ha-be, so Klünder.Die offizielle Ernennungsurkunde über-reichte der neuen Rektorin Oberbürger-meisterin Gabriela Büssemaker. Sie beton-te die Bedeutung der Grundschule für dieEntwicklung der Kinder, viele Weichenwürden dort gestellt.Der Einklang von Herz, Hand und Kopf seidabei wichtig. Von Fair Play bis zum Team-geist, als begeisterte Sportlerin seien KarinKlünder diese Tugenden vertraut, die siean ihrem neuen Wirkungsort gut brau-chen könne.Sie freue sich, dass der neuen Rektorin Ett-lingen zur Heimat geworden sei.Schulrätin Eveline Ströbel ging in ihremGrußwort auf die vielfältigen Aufgaben ei-

ner Grundschulrektorin ein, die mit deneneiner Managerin in einem mittelständi-schen Unternehmen durchaus zu verglei-chen seien.Sie nannte kurz die Stationen des berufli-chen Werdegangs Karin Klünders undüberbrachte ihr die Grüße des Regierungs-präsidiums und des Schulamts.Auch sie richtete einen Dank an RoswithaKrahn, die in einer zweijährigen Interimszeitdie Schule als kommissarische Leiterin ge-führt hatte.

Ein ganz besonderes Gewächs hatte dergeschäftsführende Rektor der EttlingerSchulen, Helmut Obermann, mitgebracht:einen Elisenlebkuchenbaum für den Schul-garten. Gleich dem Bäumchen sollten diejungen Pflänzchen in den Klassenzimmernder Schule gedeihen und zu Prachtexemp-laren heranwachsen unter der Pflege KarinKlünders, wünschte er im Namen aller Kol-legen aus Ettlingen.Roland Jung vom Personalrat der Schulenwünschte Gelassenheit, Augenmaß undKonsens mit allen Beteiligten, währendOrtsvorsteherin Elisabeth Führinger dieGrüße des Ortschaftsrates überbrachte.Sie überreichte Karin Klünder zudem eineOrtschronik, als Unterstützung für dasHeimischwerden im Ortsteil.

Siegfried Grimm drückte von Seiten derARGE der Ettlingenweirer Vereine seinenWunsch für eine weitere gute Zusammen-arbeit zwischen Schule und Vereinen aus;Ortsvorsteher Wolfgang Matzka aus Ober-weier dagegen brach im Zusammenhangmit seiner Gratulation der ortsnahenGrundschule eine Lanze.

Plötzlich 110 Kinder zu haben, sei eine He-rausforderung, sagte der Elternbeiratsvor-sitzende Lothar Hauns; er riet Karin Klün-der, nicht nur die Kinder, sondern auch dieEltern zu fordern, wenn notwendig. PfarrerThorsten Maaßen sprach für die evangeli-sche Luthergemeinde und für die Seel-sorgeinheit Ettlingen-Süd der katholischenKirche. Er erinnerte daran, dass sich schonPhilipp Melanchthon für eine gründliche All-gemeinbildung der Kinder, und zwar derJungs wie der Mädchen, eingesetzt hatte.Roswitha Krahn hieß die neue Rektorin imNamen des Lehrerkollegiums willkommenund wünschte ihr unter anderem, sie möge"die richtigeBalance finden zwischen Berufund Privatem".Bei allen guten Wünschen und Blumen-grüßen waren aber die Beiträge der Kinderdas Schönste an der Feier. Es gab musika-lische Darbietungen, einen bunten Tücher-tanz, Gedichte und akrobatische Kunststü-cke, sowie die Anleitungen, wie Karin Klün-der in 14 Schritten die Herzen der Kindererobern könne.

GlänzendeKinderaugenSternengeschichten, Holzbastelei, kreativeFilzbäume basteln und Kerzengießen - alldies konnten die Kinder schon auf der Büh-ne des Sternlesmarktes erleben. In Zusam-menarbeit mit dem Kulturamt haben ArtEttlingen, Barbara Piele und Nicole Bächler(Jeromine) sowie die Lesepaten mit undunter der Organisation von Frau Stetter eh-renamtlich dieses Programm auf die Beinegestellt und damit für glänzende Augen beiden Kindern gesorgt.

Die nächsten Sternengeschichten werdenam 19., 20.und 26. Dezember jeweils 15Uhr vorgelesen.

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9Nummer 51Donnerstag, 17. Dezember 2009

Aus dem GemeinderatAnnahme von SpendenDer Gemeinderat stimmte der Annahmefolgender Spenden zu: Insgesamt 840 Eu-ro wurden für die Skulptur Mannomann ge-spendet, 2.800 Euro gingen für die Weih-nachtskrippe ein. Für eine Behinderten-werkstatt in Gatschina wurden 200 Eurogespendet.

Beteiligungsbericht für dasJahr 2008Zustimmend Kenntnis nahm der Gemein-derat vom Beteiligungsbericht 2008.Gegenüber dem Vorjahr gab es folgendeVeränderungen: Die Stadtwerke GmbHhat zusammen mit dem Landkreis Karlsru-he, der Stadtwerke Bretten GmbH, derEnergie- und Wasserversorgung BruchsalGmbH sowie der EnBW Regional AG die"Umwelt- und EngergieAgentur KreisKarlsruhe GmbH" gegründet. Der Anteilder Stadtwerke Ettlingen beträgt 12.5 Pro-zent. Gemeinsam mit der Baugemein-schaft Ettlingen eG haben die Stadtwerkedie Etherma GmbH gegründet, an der bei-de Partner mit jeweils 50 Prozent beteiligtsind.Darüber hinaus ist die Stadt neben derStadtwerke GmbH und der StadtbauGmbH, zwei hundertprozentigen Töchtern,an der Gasversorgung Malsch-Durmers-heim GmbH beteiligt, an der sie 55,2 Pro-zent hält, an der SWE-Servicegesellschaftfür Energiedienstleistungen mit 80 Prozentund an einem Fonds für kommunale Anla-gen (97,3 Prozent). Die Beteiligungen derStadt werden wirtschaftlich geführt, diePrüfungen haben zu keinerlei Einwendun-gen geführt.

Rechenschaftsbericht für dasHaushaltsjahr 2008 undSchlussbericht der Revision zurJahresrechnung 2008Zustimmung signalisierte der Gemeinderat inseiner Sitzung am Mittwoch vergangenerWoche dem Rechenschaftsbericht für dasHaushaltsjahr 2008 und dem Schlussberichtder Revision über die Eigenprüfung der Jah-resrechnung2008. Lobgab es von allen Sei-ten für die Kämmerei und die Revision.Das Jahresergebnis 2008 schließt bei ei-nem Gesamtvolumen von rund 110 Millio-nen Euro mit einem Überschuss von rund6 Millionen Euro ab, der dem Vermögens-haushalt zugeführt werden konnte, dem"Sparbuch der Kommune". Mehreinnah-men und Minderausgaben waren die Ursa-che. Die Zuführungsrate fiel somit um 3,9Millionen Euro höher aus als geplant. Somusste auch nicht die geplante Rückla-genentnahme von 5,3 Millionen Euro in An-spruch genommen werden, stattdessenkonnte nach Abschluss des Vermögens-haushaltes der Rücklage weitere 3,2 Millio-nen Euro zugeführt werden. Die Rücklagenbetrugen zum 31. Dezember 2008 somit25,6 Millionen Euro. Wie vorgesehen

mussten keine neuen Kredite aufgenom-men werden, der Schuldenstand des städ-tischen Haushalts konnte durch Tilgungauf 958.000 Euro zurückgeführt werden.Allerdings lasten auf dem Eigenbetrieb Ab-wasserbeseitigung zum Ende 2008 rund38 Millionen Euro Schulden.Die Revision bestätigte die Gesetzmäßig-keit der Abrechnungen und führte zur Jah-resrechnung aus, dass der Abschluss2008 wohl das auf längere Sicht letzteRechnungsergebnis vorweise, das mit gu-tem Ergebnis im Verwaltungshaushalt(dem "Girokonto" der Stadt) nahezu dieHälfte der Investitionen und der Rückla-genzuführung finanziere. Die hohe Zufüh-rung (sechs Millionen Euro) sei auf Mehr-einnahmen beim Gemeindanteil an der Ein-kommenssteuer sowie bei den Kostener-stattungen und Zinserträgen zurückzufüh-ren. Die Ausgaben im Verwaltungshaushaltseien überdies deshalb unter den Planan-sätzen geblieben, weil die Mittel nicht imvorgesehenen Maß angefordert oder Maß-nahmen nicht wie geplant ausgeführt wor-den seien. Warnend wies die Revision aufdie deutlich gesunkenen Einnahmen ausGewerbesteuer und Finanzausgleich hin,beides führte binnen eines Jahres zu einemEinnahmeausfall von rund 6,9 Millionen Eu-ro, während die steuerkraftabhängigenUmlagen sich aufgrund der guten Erträgeder Vorjahre um über fünf Millionen EurosteigertenSomit, so die Revision, habe sich die imletzten Schlussbericht prognostizierte ne-gative Entwicklung bestätigt, sie werdesich fortsetzen. Nochmals mahnte die Re-vision an, Aufgaben und Qualitätsstan-dards kritisch zu überdenken, nur so ließensich Ausgaben begrenzen und reduzieren.Als schwierigste haushaltspolitische Auf-gabe für die nächsten Jahre bezeichnetedie Revision, "das richtige Verhältnis zwi-schen volkswirtschaftlicher Erfordernis undbetriebswirtschaftlicher Zumutbarkeit" zufinden.

Jahresrechnung VereinigteStiftungenDie Jahresrechnungen der Vereinigten Stif-tungen der Stadt Ettlingen belaufen sichbei den Einnahmen und Ausgaben auf438.172,28 Euro, die Rücklagen sankenzum 31. Dezember 2008 auf einen Standvon 325.436,76 Euro. Der Umbau des Ste-phanus-Stifts am Robberg konnte im Jahr2008 mit rund 110.000 Euro geringerenBaukosten abgeschlossen werden, dieAbweichungen ergaben sich durch denverzögerten Baubeginn, bei den Mietein-nahmen und den Darlehenszinsen. Bei denKassenkrediten konnten Einsparungenverzeichnet werden, da der Zuschuss vomLand zum größten Teil bereits ausgezahltwurde.Der Rat nahm dieses Thema ebenso zurKenntnis, das im Verwaltungsausschussvor beraten worden war, wie auch das Er-gebnis der Vorprüfung der Jahresrech-nung 2006 durch die Revision und den Be-teiligungsbericht.

Höhere Umlage für ÖPNVJedes Jahr ist die Stadt verpflichtet, 50Prozent vom Gesamtaufwand für den Öf-fentlichen Personennahverkehr, kurzÖPNV, im Voraus an den Landkreis zu zah-len. Der Gesamtaufwand errechnet sichaus der Bedienungshäufigkeit. Bei der Ab-rechnung der tatsächlichen Betriebskos-ten erhielt die Stadt, seit die Vereinbarungim Jahre 1993 geschlossen wurde, stetsRückzahlungen zwischen 108.000 und327.000 Euro wie zuletzt im Jahr 2007. Für2009 hatte die Stadt 635.000 Euro für denöffentlichen Nahverkehr in den Haushalteingestellt, die Ausgaben beliefen sich auf618.000 Euro, das Geld hätte gereicht. In-zwischen hat der Landkreis jedoch mitge-teilt, dass die Betriebskostenabrechnungfür 2008 Korrekturen für die Jahre 2006und 2007 enthält und ein Minus von rund746.000 Euro ergeben habe, was wiede-rum auf die Städte und Gemeinden umge-legt wird. Auf Ettlingen entfällt ein Anteil vonknapp 93.000 Euro, die im Haushalt nichteingeplant werden konnten. Die fehlenden76.000 Euro werden von einer anderenHaushaltsstelle, bei der es Mehreinnahmengab, entnommen.

AuftragsvergabenDen Auftrag für die Unterhaltung der öffent-lichen Straßen, Geh- und Radwege erteilteder Gemeinderat einstimmig an eine Firmaaus Renningen. Sie wird für rund 320.000Euro den Auftrag ausführen, der sich aufden Zeitraum zwischen dem 1. Januar2010 und dem 31. Dezember 2011 be-zieht. Dieselbe Firma erhielt auch im Be-reich Kanalbau-Instandhaltungsarbeitenden Zuschlag.Es handelt sich hier um den-selben Zeitraum, die Auftragssumme be-läuft sich auf 180.000 Euro.

Reinigung öffentlicher Toilettenwird ausgeschriebenDer Gemeinderat beschäftigte sich auchdamit, wie die öffentlichen Toiletten künftigbetrieben und vor allem gereinigt werdensollen. Dazu wurde ein Konzept erarbeitet,auf dessen Grundlage die Reinigungsar-beiten und der Betrieb der Anlagen nunausgeschrieben wird.

Demnach werden die öffentlichen Toilettenin der Stadt täglich zweimal an sieben Wo-chentagen gereinigt. Ziel istes, die Sauber-keit "spürbar" zu verbessern. Geöffnet sinddie Toiletten täglich von 6 bis 22 Uhr, einSchließdienst wird mitvergeben. Im WCRimmelspacher Platz wird eine eigene Rei-nigungskraft eingesetzt. Auf den Toilettender Stadtteile werden die Öffnungszeitenaufs ganze Jahr und rund um die Uhr aus-geweitet. Einmal wöchentlich wird gerei-nigt, ohne Schließdienst. Ausgenommenist das Friedhofs-WC Schluttenbach, esbleibt in den Wintermonaten zu, weil dieLeitungen im Winter frostsicher gemachtwerden müssen. Die Kosten belaufen sichschätzungsweise auf rund 30.000 Euro.

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10 Nummer 51Donnerstag, 17. Dezember 2009

VerabschiedungenFrancesco Di Leo undWerner Meister wur-den nach über 13-jähriger beziehungswei-se über 29-jähriger Tätigkeit bei der StadtEttlingen in der vergangenen Woche imRahmen der Weihnachtsfeier des Stadt-bauamtes aus dem aktiven Dienst in denwohlverdienten Ruhestand verabschiedet.Uwe Metzen, Leiter des Stadtbauamtesließ das Berufsleben der beiden Herrenkurz Revue passieren. "Man konnte immerauf die beiden Mitarbeiter zählen. Sie wa-ren jederzeit zur Stelle, wenn sie gebrauchtwurden". Oberbürgermeisterin Büssema-ker dankte im Namen der Stadt und über-gab jeweils ein Dankesschreiben sowie ei-nen Geschenkgutschein. Personalrat Ha-rald Waldenmaier dankte im Namen desPersonalrates für die geleistete Arbeit.Francesco Di Leo kam 1996 zur Stadt, woer im Stadtbauamt bis zuletzt tätig war. Inder Arbeitsgruppe "Innenstadt - Neuwie-senreben - Ettlingen West (Kernstadt I)"sorgte er mit dazu, dass die Grünanlagenein ordentlichen Gesicht behielten, dasreichte von Hackarbeiten, über Unkrautentfernen, Pflanzenrückschnitte aller Artbis hin zu Pflanzkübeleinsatzwechseln imFrüh- und Spätjahr und das für die Pflan-zen in den Sommermonaten überlebens-notwendige Gießen.Werner Meister, der 1980 in die Diensteder Stadt eintrat, wurde zunächst im Stadt-bauamt im Bereich der Spielplatzunterhal-tung eingesetzt, bis er dann als gelernterKFZ-Mechaniker in die KFZ-Werkstatt desStadtbauamtes (Baubetriebshof) wechsel-te, wo er bis zuletzt tätig war. Wartungs-,Blechner- sowie Reparaturarbeiten an denüber 70 Fahrzeugen des städtischen Fuhr-parks (vom PKW und Anhänger über LKWbis hin zum Radlader und Bagger) warenebenso seine Aufgabe wie die Wartungvon Motorsensen, Kettensägen oder Ra-senmähern. Aber auch die Auf- und Abrüs-tung der Winterdienstfahrzeuge gehörte zuseinem Aufgabengebiet.

SWR4 Baden-Württemberg BadenRadio mitWeihnachts-WunschmelodieBaden Radio ist gemeinsam mit dem Teamder SWR Fernsehsendung "Kaffee oderTee?" am Mittwoch, 23. Dezember, aufdem Sternlesmarkt. Auf dem Marktplatzbegrüßt Moderator Winnie Bartsch wäh-rend der Wunschmelodie von 13 bis 14Uhr als Stargäste die "Schäfer". Wer recht-zeitig vorbeikommt, hat die Chance, Grüßeüber den Sender zu schicken.Zwischen 16 und 17 Uhr schalten die "Kaf-fee oder Tee?"-Moderatoren anlässlich der2.500. Sendung live vom Sternlesmarkt inslaufende Fernsehprogramm.

Tafelladen Ettlingen

Öffnungszeitenüber die FeiertageEin weiteres Jahr geht auch im EttlingerTafelladen zu Ende. An erster Stelle sei hierder Leiterin Sibylle Thoma gedankt, diedurch ihren unermüdlichen Einsatz einenreibungslosen Ablauf im und um den La-den herum ermöglicht.Ein besonders großes Dankeschön an dievielen Spender und Sponsoren sowie Lie-feranten, die uns auch in den momentanwirtschaftlich schwierigen Zeiten weiterhinunterstützen.In diesem Jahr hat der Ettlinger Tafelladenden Beschluss gefasst, eine "Außenstelle"zur Verteilung von Lebensmitteln in BadHerrenalb zu eröffnen.Dies geht auf die Initiative der dortigen Kir-chengemeindezurück und kommt den vie-len Bedürftigen im dortigen Einzugsgebietentgegen.Hier ein Dank an alle, die dabei mit viel Ein-satz und Freude geholfen haben.Alle hoffen, dass sie auch im nächsten Jahrweiter erfolgreich weiterarbeiten dürfenund bitten um Verständnis und Unterstüt-zung, damit den Menschen in unserer Re-gion weiter die Möglichkeit gegeben wird,günstig an Lebensmittel des täglichen Be-darfs zu kommen.Öffnungszeiten über die Feiertage: Mitt-woch, 23.Dezember, Montag, 28.Dezem-ber, Dienstag, 29.Dezember, Mittwoch,30.Dezember, ab Montag, 4.Januar geltenwieder die gewohnten Öffnungszeiten.Am Mittwoch, 6.Januar bleibt der Tafella-den geschlossen.Bei Fragen oder weiteren Informationen:072 43 5232854.

2.148 Euro vonEinblick fürs HospizAnlässlich des dreijährigen Bestehens derFirma Einblick kamen bei einer Spenden-aktion für das Hospiz Arista 2 148 Euro zu-sammen.Den Betrag überreichten die Herren Knottund Bruder an Harald Wied vom Förder-verein Hospiz. Er dankte den Inhabern vonOptik-Einblick für die Spendenaktion undden Kunden.

Ehrenamt alsBildungsziel!Um mit Jugendlichen über das Thema "Eh-renamt" in Schule und Freizeit zu sprechen,lud OB Gabriela Büssemaker in Absprachemit dem Schulleiter Helmut Obermann ca.100 SchülerInnen der 11. Klassen des Alber-tus-Magnus-Gymnasiums am 9. Dezemberzu einer Diskussionsrunde ein. Nach demAuftaktreferat: "Warum soll ich als Jugendli-cher ein Ehrenamt übernehmen?" von SonjaReinsfelder der Koordinationsstelle BE über-nahm die OB das Mikrofon. Es waren etlicheJugendliche, die sich auf die Frage, wer ei-nem Ehrenamt nachginge, meldeten. Nachzögerlichem Beginn entspann sich eine regeDiskussion, auch als Birgit Hasselbach vomAmt für Jugend, Familie und Senioren undSabine Süß-Keppler, Kultur- und Sportamt,verschiedene Einsatzmöglichkeiten im eh-renamtlichen Bereich in Ettlingen vorstellten.Etwa die Hälfte der Schüler gehört einemVerein an, doch zeigte sich Unwissenheitüber weitere Felder, sich zu engagieren.Als Kritik aus den Reihen der Jugendlichenwar zu vernehmen, dass es an Aufklärungfehle, wobei es gerade da gilt, die jungenMenschen mit ins Boot zu nehmen. Mit derErkenntnis, dass es im Bereich Ehrenamtnoch einiges zu entdecken gilt, schlossnach 90 Minuten eine für alle Seiten auf-schlussreiche Veranstaltung.

Wettbewerb"FamilienfreundlichesEttlingen"Bereitszum vierten Mal wird der Wettbewerb"Familienfreundliches Ettlingen" durchge-führt. Er verfolgt das Ziel, innovative Projekteund Maßnahmen zur Förderung der Famili-enfreundlichkeit anzuregen und auszuzeich-nen. Gesucht sind Institutionen, Vereine, Be-hörden oder auch Firmen, die sich durch fa-milienfreundliche Projekte kennzeichnen!Wettbewerbsvorschläge bitte einreichenbeim Amt für Jugend, Familie und Senioren,Schillerstr. 7-9. Dabei folgende Angabennicht vergessen: Beschreibungdes Projekts/der Maßnahme; Zeitraum des Projekts oderfeste Einrichtung; Zielgruppe; Initiatoren; wei-teres Dokumentationsmaterial sowie Fotos.Abgabeschluss ist der 26. Februar 2010.

Waldweihnacht imHorbachparkAm Dienstag, 19. Dezember, feiert der He-gering III mit Unterstützung des Kulturamtsab 14 Uhr "jagdliche Waldweihnacht" imHorbachpark beim Kinderspielplatz. Einge-laden sind vor allem auch die Kinder, eswird etwas fürs leibliche Wohl geben undein Falkner zeigt seine Kunst. Diakon Kittelspricht weihnachtliche Worte, musikalischumrahmt wird die Veranstaltung von denLandauer Parforcehornbläsern.

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11Nummer 51Donnerstag, 17. Dezember 2009

Stadtarchiv

"Ettlingen St. Martin Kir-che und Deckengemälde"Bei der Neuauflage hat sich ein Fehler ein-geschlichen, der an dieser Stelle aus urhe-berrechtlichen Gründen korrigiert werdenmuss: Das Titelfoto "Martinskirche mit Voll-mond" ist ein Werk des in Ettlingen leben-den Fotografen H. Felix Gross.

Frauen

effeff - Ettlinger Frauen-und Familientreff e.V.Middelkerker Straße 2Homepage: www.effeff-ettlingen.de;E-Mail: [email protected].: 07243 12369.Unsere telefonische Sprechzeiten: Di & Dovon 10 bis 12 Uhr. Wenn Sie außerhalbdieser Zeiten anrufen, sprechen Sie bitteauf den Anrufbeantworter. Sie werden aufjeden Fall zurückgerufen.

Benefiz-Konzert im Kasino

Vergangenen Freitag erlebten die Besu-cher des Benefiz-Konzerts im Kasino einensehr schönen und schwungvollen Abend.Zu Beginn spielte die Gruppe Playjazz derMusikschule Ettlingen klassische Jazz-Me-lodien der 50er und 60er Jahre. Anschlie-ßend unterhielt die Gruppe Jazzable,ebenfalls Musikschule Ettlingen, die Gästemit funkigem Groove-Jazz. Den Abschlussdes Abends bildete der Jazz-Chor Ettlin-gen, der sowohl Klassisches von Bach bisBeethoven sowie Modernes bot.Der Ett linger Frauen- und Familientreffmöchte sich bei allen Sängern und Musi-kern bedanken, die zu Gunsten des ef-feffs auftraten.Weiter dankt das effeff seiner SchirmherrinFrauke Offele sowie Werner Mayer vomJazzclub Ettlingen, die diesen Abend erstermöglicht hatten. Abschließend geht einDank an alle anwesenden Zuhörer, diedurch ihren Besuch das Vorhaben unter-stützt haben.Zwergencafe-Begleitung im erstenLebensjahr Ihres BabysMit der Geburt eines Kindes sind Wünsche,Hoffnungen und jede Menge Fragen verbun-den. Im Zwergencafe finden Mütter und Vä-ter mit ihrem Baby die Möglichkeit, Erfahrun-gen und Gedanken, Fragen und Ängste bei

einem offenen Gespräch mit anderen Elternauszutauschen. Bei jedem Treffen steht Ih-nen Simone Schütz, examinierte Kinderkran-kenschwester und selbst Mutter einer Toch-ter, mit Rat und Tat zur Seite.Begleitet wird der Kurs mit interessantenInformationen und Angeboten rund umden Säugling.Themen im Januar und Februar:8. Januar - Basale Stimulation - Kinderndurch Berührung helfen z.B. bei Blähungenund Unruhe22. Januar - Winterzeit - Erkältungszeit -Kinderkrankheiten natürlich heilen durchWickel und Auflagen12. Februar - Offenes Gespräch - aktuelleProbleme, Fragen und Erfahrungen wer-den ausgetauscht und besprochen26. Februar - Wissenswertes über die Bei-kost: Selbst kochen oder kaufen? Wannfange ich damit an?Das Zwergencafe hat jeden 2. und 4. Frei-tag im Monat von 9 bis 10.30 Uhr seineTüren geöffnet.Ältere Geschwisterkinder sind ebenfallswillkommen und werden beim Spielen imangrenzenden Spielzimmer betreut.Zwergencafe - anerkannter Partnerdes Landesprogramms STÄRKEIm Rahmen der Neukonzeption des Lan-deserziehungsgeldprogramms hat dieLandesregierung zur Unterstützungvon El-tern einProgramm zur Stärkung der Eltern-kompetenz STÄRKE beschlossen.Das Land Baden-Württemberg hat Ihnen zurGeburt Ihres Kindes im Rahmen des Pro-gramms STÄRKE einen Bildungsgutscheinüberreicht. Diesen können Sie u.a. für dasKursangebot des Zwergencafes einlösen.Nähere Informationen erhalten Sie vomVeranstalter des Zwergencafes: EttlingerFrauen- und Familientreff e.V., Middelker-ker Str. 2, Tel. 07243 12369.Vorschau:Do., 17. Dez. - ab 16.15 Uhr Märchen imTurm - Märchenstunde für KinderDo., 17. Dez. - ab 16 Offenes Cafe mit Kin-derbetreuungFr., 18. Dez. - 9 Uhr Bauchzwergerlcafe -Treffpunkt für schwangere FrauenWeitere Informationen über unser Bürooder unter www.effeff-ettlingen.de

Senioren

Begegnungszentrum amKlösterle - SeniorenbüroAnlaufstelle für freiwilliges EngagementKlostergasse 1, 76275 Ettlingen,Tel. 07243 101524 (Rezeption) und101538 (Büro), Fax 718079E-Mail: [email protected],Homepage: www.bz-ettlingen.deÖffnungszeiten:Beratung und Information: Montag bisFreitag von 10 bis 12 Uhr, Einzelberatun-gen nach VereinbarungCafeteria: Montag bis Freitag von 14 bis18 Uhr

Sprechstunden des Seniorenbeirates:Dienstag bis Freitag von 10 bis 12 Uhr

Das Haus ist in der Zeit vom 19. Dezem-ber 2009 bis 10. Januar 2010 geschlos-sen. Veranstaltungen, die außerhalb statt-finden, werden aber weiterhin an dieserStelle angekündigt. Ebenso Termine in denOrtsteilen. Der Seniorenbeirat und alle Eh-renamtlichen wünschen den Freunden,Besuchern und Nutzern des Begegnungs-zentrums ein schönes Weihnachtsfest undeinen guten Start in das neue Jahr.Ab Montag, 11. Januar stehen Ihnen Se-niorenbüro und Begegnungszentrum wie-der zur Verfügung.

Ausstellung in derCafeteriaNoch bis zum 18. Dezember werden Bilderdes Hobbymalers Günter Reinwald gezeigt.

Wandern mit denHobby-RadlernDie nächste Wanderung findet am Freitag,18. Dezember statt. Beginn und Treff-punkt sind um 9.30 Uhr am Parkplatz amSchwimmbad (Schöllbronner Straße). DieStrecke beträgt ca. 13 km, sie führt überden Graf-Rhena-Weg, Neurod, Hasenbergund Pforzheimer Straße zum Parkplatz zu-rück. Eine Einkehr ist gegen 12 Uhr vorge-sehen. Tourenführung: E. Weber, Tel.374191, G. Johannes, Tel. 14830, E.Drieschner, Tel. 16221.

Hobby-Radler"Große Tour"Der Jahresabschluss findet am Freitag, 8.Januar im Restaurant "König von Preu-ßen" in Frauenalb statt. Abfahrt ab Ettlin-gen Stadt um 17.33 Uhr. Rückfahrt abFrauenalb ist stündlich um .09 bis 23.09Uhr. Der Buffetpreis von 12 E ist mit derAnmeldung bei G. Ochs, Tel. 4714 oder E.Drieschner, Tel. 16221 zu bezahlen.

GesprächskreisFranzösischIn der 51. Kalenderwoche (17.12.) fällt derGesprächskreis aus. Das nächste Treffenfindet am Donnerstag, 21. Januar statt.

Reisen 2010 starten miteiner Fahrt ins Salzkam-mergutAuch für 2010 hat das Begegnungszentrumwieder interessante Reisen geplant.Über dieerste mehrtägige Reise im April erhalten Sie- wie vielfach gewünscht - hier bereits Vor-abinformationen: Es geht ins Salzkammer-gut. Von einem sehr guten Hotel in der Nähedes Attersees werden einzelne Tagesausflü-ge angeboten: nach Salzburg mit Stadtfüh-rung, eine Rundfahrt um den Wolfgangseemit Besuch von Bad Ischl, St. Wolfgang undSt. Gilgen, eine geführte Wanderung zu einer

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12 Nummer 51Donnerstag, 17. Dezember 2009

Hütte mit "Holzknechtjause" und eine Fahrtin das Salzburger Seenland und eine Schiffs-rundfahrt auf dem Mondsee. Die Reise dau-ert vom 10. bis 15. April. Unterlagen mitPreisen und genauem Reiseverlauf liegennach der Winterpause ab 11. Januar im Be-gegnungszentrum aus. Die Durchführung er-folgt in bewährter Kooperation mit NIKO-Rei-sen und wird wieder von Ernst Koch geleitet.Für Anfang Oktober ist eine weitere Reisegeplant. Mehr darüber können Sie im Laufedes Januars erfahren.

HandarbeitstreffDer Handarbeitstreff im Begegnungszent-rum möchte sich auf diesem Wege bei al-len bedanken, die auch in diesem Jahrdurch den Kauf von Strickwaren wie z.B.Strümpfen, Schals, Mützen oder Kinder-kleidung die Geldspenden ermöglicht ha-ben, die an die Kinderklinik-Onkologie inKarlsruhe und das Hospiz Arista weiterge-geben wurden. Ebenso wurde das Kaffee-häusle sowie die Bürgerstiftung bedacht.

Vortragsreihe "KlassischeMusik - Henry Purcell -Englischer Barock"Als Sproß einer Musikerfamilie wurde Purcell1659 wahrscheinlich in London geboren. AlsChorknabe der königlichen Kapelle warenseine Lehrmeister Henry Cook und PelhamHumfrey. Mit elf Jahren begann Purcell zukomponieren und erhielt Unterricht von JohnBlow, dem Organisten der Westminster Ab-bey, dessen Nachfolger er 1679 wurde. Injener Zeit schrieb er "Anthems" (geistlicheChormusik" und ab 1680 eine Fülle vonBühnenmusiken, d.h. Lieder, Zwischenakt-musiken und Masken für Theaterstücke.Seine zunehmende Bühnenerfahrung entwi-ckelte seinen Sinn für Dramatik und seineTechnik im Vokalstil. Das überzeugende Er-gebnis war 1689 seine erste Oper "Didi undAeneas". Später vertiefte und verfeinerte erseinen dramatischen Stil in den Bühnenmu-siken für Diocletian (1690), König Arthur(1691) und The Fairy Queen (1692). Zu Pur-cells Aufgaben gehörte auch die Kompositi-on von Oden für bestimmte Feste, Geburts-tage, Vermählungen und Bestattungen. ImBereich der Instrumentalmusik verdankenwir Purcell wunderbare drei-, vier- und fünf-stimmige "Fantasien" für Streicher. Purcell istweder Bahnbrecher noch ein Erneuerer,aber er bediente sich der Elemente derererbten Tradition in einer ganz persönlichenund unnachahmlichen Tonsprache. Seinebedeutendsten Schöpfungen sind heutenoch ebenso modern, originell und mitrei-ßend wie vor 300 Jahren. Im Alter von nur37 Jahren starb Purcell 1695 und wurde inder Nähe der Orgel in der Westminster Ab-bey beigesetzt. Die Bezeichnung OrpheusBritannicus bezeugt die Wertschätzung, dieihm Zeitgenossen und Nachtwelt entge-genbrachten. Purcells Schaffen wurde mitAuszügen aus Oden und zwei Opern sowiemit einigen Beispielen seiner Instrumental-musik umrissen.

Besinnlicher Advent mitder "Singgemeinschaft50plus"Weihnachten ist nicht mehr fern und baldwird auch der Winter in Ettlingen Einzughalten. Die Zeit der Sommer oder Herbst-lieder ist vorbei. Der Sternlesmarkt wurdebereits eröffnet und es sollten Lieder wie"Leise rieselt der Schnee ...", oder "Süßerdie Glocken ..." durch die Straßen klingen.Aber wer singt denn heute noch so etwas?Die Schüler in unseren Schulen? Vermut-lich nein! Die Kinder in den Kindergärten?Hoffentlich ja! Ganz gewiss singt man dieseund noch andere alte, schöne und den Äl-teren wohlbekannte Winter- und Weih-nachtslieder in der "Singgemeinschaft50plus" im Begegnungszentrum. Begrün-det und über 10 Jahre hinweg geleitet wur-de die Singgemeinschaft von dem früherenChorleiter Berthold Klein, der leider kürzlichfür immer von uns gegangen ist. In denregelmäßigen Singstunden,die jeden zwei-ten und vierten Donnerstag im Monat ab14.30 Uhr unter der Leitung und mit derKlavierbegleitung von Gerd Spiesbergerstattfinden, werden alte Erinnerungen auf-gefrischt. Die zurzeit gesungenen Winter-und Weihnachtslieder sollen auch im ge-meinsamen Singen in zwei Senioren-Wohnheimen erklingen, wo sie zusammenmit vorweihnachtlichen Gedichten kurz vordem 4. Advent zum Vortrag kommen. Aufdiese Weise wird zum Jahresende eine vordrei Jahren von Annegret Widmann be-gründete und seit dieser Zeit gepflegte Tra-dition fortgeführt: regelmäßig findet sich al-le 14 Tage ein Teil der Singgemeinschaft50plus im Albert-Stehlin-Haus ein, um be-tagte Seniorinnen und Senioren anzure-gen, mit uns gemeinsam Volks-, Wander-und Heimatlieder anzustimmen. In diesemJahr wurde außerdem im Stephanus-Stiftam Stadtgarten in jedem Quartal ein Sing-nachmittag mit einem anspruchsvollen Lie-der- und Gedichteprogramm gestaltet.Auch auf dem Weihnachtsmarkt, auf Se-niorennachmittagen und bei anderen Ver-anstaltungen lud die Gruppe zum Mitsin-gen ein. Dass diese Tradition zur Freudealler Sängerinnen und Sänger sowie allerZuhörer im kommenden Jahr fortgesetztwerden kann, ist unser aller Wunsch. DieMitglieder der Singgemeinschaft dankenAnnegret Widmann und ihrem ChorleiterGerd Spiesberger für ihre große Mühe.

Veranstaltungskalenderdes Begegnungszentrumsvom 18. bis 23. Dezem-ber 2009Freitag, 18. Dezember:9.30 Uhr Hobby-Radler wandern. Treff:Parkplatz Schwimmbad SchöllbronnerStraße, Tour ca. 13 km. Führung: E. We-ber, Tel. 374191, G. Johannes Tel. 14830,E. Drieschner, Tel. 16221.9.30 Uhr Sturzprävention Gruppe 1

13.45 Uhr Tischtennisgruppe Wirbel-wind - Eichendorf-Gymnasium14 Uhr Interessengruppe Aktien - lang-fristige Anlagen

Montag, 21. Dezember:13 Uhr Tischtennisgruppe Wirbelwind -Sporthalle Kaserne

Dienstag, 22. Dezember:10 Uhr Hobby-Radler "Rennrad" -Helmpflicht, Strecke ca. 100 km, Treff:Bushaltestelle Horbachpark. Teilnahmenur nach vorheriger Absprache. Tel. 98290

seniorTreff Ettlingen-WestGedächtnistrainingEin neuer Kurs beginnt am Dienstag, 12.Januar 2010. Der Kurs umfasst 10Übungseinheiten von jeweils 90 Minutenund findet immer dienstags von 14.15 bis15.45 Uhr statt. Die Kosten betragen ins-gesamt Euro 20,00. Anmeldung bis17.12.2009 unter Tel. 07243 718077 oderdonnerstags zwischen 10 - 12 Uhr im Fürs-tenberg-Saal. Es sind alle herzlich willkom-men, vom Anfänger bis zum Profi.

ImpressumHerausgeber: Große Kreisstadt Ettlin-gen, Druck und Verlag: Nussbaum Me-dien Weil der Stadt GmbH & Co. KG,Merklinger Str. 20, 71263 Weil derStadt, Tel. 07033 525-0, Telefax-Nr.07033 2048.Verantwortlich für den amtlichen Teil,alle sonstigen Verlautbarungen undMitteilungen (ohne Anzeigen):Oberbürgermeisterin Gabriela Büsse-maker.Der Textteil (ohne Anzeigen) erscheintzudem wöchentlich freitags ab 12 Uhronline auf der städtischen Homepageunter www.ettlingen.de.Redaktion: Eveline Walter, StefanieHeck. Tel. 07243 101-413 und 101-407,Telefax 07243 101-199407 und 101-199413.E-Mail: [email protected] für "Was sonst nochinteressiert" und den Anzeigenteil:Brigitte Nussbaum, 71263 Weil derStadt.Büro für Anzeigenannahme:76275 Ettlingen, Rheinstraße 52, Tel.07243 5053-0, Telefax 07243 505310.Es gilt die Preisliste Nr. 30.E-Mail: [email protected]@nussbaum-wds.de.Einzelversand nur gegen Bezahlung der1/4-jährlich zu entrichtenden Abonne-mentgebühr.Abonnement und Zustellung: WDSPressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 9a, 71263 Weil der Stadt, Tel.07033 6924-0 oder 6924-13.E-Mail: [email protected]: www.wdspressevertrieb.de

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13Nummer 51Donnerstag, 17. Dezember 2009

Wandergruppe EttlingenWest/BruchhausenDie Wanderung am 1. Dezember führte vonEttlingen über den Saumpfad nach Oberwei-er und von dort um den Buchtzigsee herumnach Bruchhausen. Im Laufe des Jahres isteine fest zusammengewachsene Gruppeentstanden, deren Teilnehmer sich im Res-taurant "Zur Waldklause" zu einem fröhlichenJahresabschluss zusammenfanden. Im Mit-telpunkt stand ein Rückblick auf die Wande-rungen im Jahr 2009 und eine kleine Vor-schau auf 2010.

Termine:Mittwoch, 23. Dezember14 Uhr - Boule "Die Westler" - Entensee-parkDer seniorTreff Ettlingen-West bleibt vom21.12. bis 10.01.2010 geschlossen. DieBoulegruppe macht ohne Pause weiter.Die Sprechstunden beginnen wieder amDonnerstag, 14. Januar vormittags von 10- 12 Uhr.Beratung, Anmeldung und Information:dienstags und freitags von 10 - 12 Uhr unterTel. 07243 718077 oder 101546 oder per-sönlich donnerstagsvon 10 - 12 Uhr im seni-orTreff Ettlingen-West, Fürstenberg-Saal.

JugendJugendgemeinderatswahl

Vorstellungspartyam 18. DezemberWer die Bewerber/-innen für den siebten Ju-gendgemeinderat unter die Lupe nehmenmöchte, sollte am kommenden Freitag, 18.Dezember, um 19 Uhr ins Specht zur Vor-stellungsparty kommen. 10 Mädchen und15 Jungen haben sich bis zum Fristende 9.Dezember beworben. Die Reihenfolge derzu Wählenden auf dem Stimmzettel fiel perLosentscheid, gezogen durch die Wahlaus-schussvorsitzende OberbürgermeisterinGabriela Büssemaker am vergangenen Frei-tag. Die Rathauschefin freute sich, dass sichnun doch ausreichend Kandidaten/-innengemeldet haben. Der Jugendgemeinderathat zwölf Sitze und wird für zwei Jahre ge-wählt. Die 25 Bewerber im Alter von 13 bis18 Jahren kommen zum größten Teil vomAlbertus-Magnus- und vom Heisenberg-Gymnasium.Vom 8. bis zum 18. Januar haben nun dieJugendlichen die Chance, ihre Stimme ab-zugeben. Auf der Wahlkarte ist detailliertaufgelistet, wo und wann gewählt werdenkann.Auf der Wahlparty am 18. Dezember kannman sich ab 19 Uhr über die Kandidaten/-innen informieren. Um 20 Uhr und um21.30 Uhr werden sich die 25 Jungen undMädchen vorstellen, moderieren wird Ju-gendgemeinderätin Imke Pirch. Die BandsThe Chacks spielen um 20.30 Uhr undSmoking Aces um 22 Uhr.

Umweltinfo

Öffnungszeiten Grünab-fallsammelplätze undWertstoffhofIm Januar gelten auf den Grünabfallsam-melplätzen sowie auf dem Wertstoffhof inEttlingen folgende Öffnungszeiten:Grünabfallsammelplatz Ettlingen so-wie Wertstoffhof (bis einschließlich 6. Ja-nuar geschlossen; ab dem 7. Januar)Montag: 9.30 - 16 UhrDienstag und Mittwoch: 12 - 16 UhrDonnerstag: 10 - 16 UhrFreitag: 12 - 16 UhrSamstag: 10 - 15 Uhr

Agenda 21Weltladen EttlingenKopenhagen lokalRechtzeitig zu der für uns alle richtungswei-senden Konferenz, bei der Staatsmännerund -frauen das Weltklima in allerletzter Mi-nute vor dem endgültigen Kippen zu rettenversuchen, erreicht uns eine gute Nachrichtaus Österreich: Der "Faire" Großhändler EI-NE-WELT-HANDEL Österreich in Niklasdorf(Steiermark) hat mit dem Neubau seines Lo-gistikcenters das erste europäische ge-werbliche Passiv-Gebäude errichtet, d.h.,es verbraucht keine Energie, um beheiztund beleuchtet zu werden, sondern nützt dienatürlichen erneuerbaren Energiequellen.Dafür hat der österreichische Umweltministerden Gewerbebetrieb mit dem "Klima-schutzpreis 2009" ausgezeichnet. DerWELTLADEN bezieht vom EINE-WELT-HANDEL Österreich und seinem deutschenPartner in Riegel bei Freiburg vielerlei Körbe,indische Ledertaschen und -börsen, Kera-mik, Waschnüsse, Räucherwerk, Trocken-früchte und vieles mehr. Alle Produkte wer-den klimaschonend mit dem Schiff nachEuropa gebracht. In der Handelskette des

FAIREN HANDELS bemühen sich alle Betei-ligten, auf allen Gebieten nachhaltige und kli-maneutrale Möglichkeiten in die Tat umzu-setzen, z.B. beleuchtet der Weltladen Ettlin-gen seinen Laden und das Schaufenster mitStrom aus 100% erneuerbarer Energie, dieausschließlich in Deutschland erzeugt wird,durch Wind- und Wasserkraft (www.naturst-rom.de) - ein kleiner Baustein zum Klima-schutz - zur Nachahmung empfohlen, eben-so wie ein Besuch der Info-Ecke im Laden!WELTLADEN Ettlingen, Leopoldstraße 20,Tel. 945594, www.weltladen-ettlingen.deÖffnungszeiten: Montag bis Freitag 9.30bis 18.30 Uhr.An den Advents-Samstagen von 9.30bis 16 Uhr.

StadtwerkeEttlingen GmbH

Ab Januar 2010 in Ettlingen

Wasser wird teurerNach über drei Jahren Preisstabilität hat derStadtwerke-Aufsichtsrat nun eine Preiserhö-hung zum 1. Januar 2010 für Frischwasserbeschlossen. Der Wasserpreis erhöht sichum 22 Cent pro Kubikmeter auf 1,99 Euro.Grund ist, dass die Sparte "Wasserversor-gung" den Stadtwerken im Jahr 2008 einDefizit beschert hat. Auch für 2009 wird einnegatives Ergebniserwartet. "Da die verkauf-te Wassermenge pro Jahr weiter rückläufigist, die Unterhaltungs- und Fixkosten aberständig steigen, müssen die Kosten neu ver-teilt werden", erklärt Geschäftsführer Eber-hard Oehler diesen Schritt. "Weiteres Ein-sparpotential bei den Betriebskosten ist nichtvorhanden, die Wasserpreise wurden letzt-mals 2006 erhöht und zunehmende Rohrlei-tungsbrüche steigerten in den letzten Jahrendie Netzunterhaltungskosten", so Oehlerweiter. Und nicht zu vergessen seien dieWasserbezugskosten, die sich auch für dieStadtwerke im kommenden Jahr erhöhenwerden. Für einen Vier-Personen-Haushaltmit einem durchschnittlichen Wasserver-brauch bedeutet daseine Erhöhungvon mo-natlich 4,30 Euro. Dabei werden die Grund-preise stärker steigen als die Verbrauchsprei-se. Die Grundpreise deshalb stärker, weil hierzu rund 80 Prozent die gesamten Kosten derWasserversorgung abgebildet sind. DieseFixkosten sind vom Wasserverbrauch unab-hängig. "Auch zukünftigsind Investitionen insWassernetz von Ettlingen notwendig, um ei-ne qualitativ hochwertige Trinkwasserversor-gung sicherzustellen", prognostiziert Oehler.Die Wasserzählerstände werden mit der jähr-lich wiederkehrenden Erhebung für die Jah-resabrechnung erfasst. Für die bequemeMeldung der Zählerstände versenden dieStadtwerke Ablesekarten. Entweder überdas Internet oder per Ablesekarte können dieZählerstände bis zum 8. Januar 2010 gemel-det werden. Für Fragen zum Thema stehendie Stadtwerke unter der Telefonnummer07243 101-02 zur Verfügung. Im Internetgibt es Informationen unter www.sw-ettlin-gen.de

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15Nummer 51Donnerstag, 17. Dezember 2009

MusikschuleEttlingen

Adventsingen in derMusikschuleDie beiden Mädchenchöre und der Kna-benchor der Musikschule unter der Leitungvon Stefan Fritz gestalten ein Adventsingenam Samstag, 19. Dezember um 19 Uhr imSaal der Musikschule. "Es müssen nichtMänner mit Flügeln sein ...", ein Lied vonRolf Schweizer (Melodie) und Rudolf OttoWiemer (Text), verbindet die unterschied-lichsten Gedanken und Lieder zum Advent.Natürlich geht es dabei um Engel und da-rum, in welcher Gestalt sie uns begegnen,aber auch eine unmusikalische Schlange,ein Müllschlucker, ein Uhu mit Straußenfe-der und andere Gestaltenwirken mit. Herz-liche Einladung! Der Eintritt ist frei.

Samstag, 19. Dezember 2009, 19.00 UhrSaal der MusikschuleEintritt frei

“Es müssen nichtMänner mit Flügelnsein...”Adventsingen mit denMädchenchören unddem Knabenchor derMusikschuleLeitung: Stefan Fritz

Stadtbibliothek

Adventskalender derStadtbibliothekDie literarischen Sterne vom 9. - 16. De-zember9. DezemberRadio Rock Revolution- Movie Sound-track. 2 CDs. Universal Music, 2009.Standort: CD Filmmusik.Soundtrack zur britischen Musikkomödieüber den Piratensender Radio Rock, der alldie Musik spielt, die von der BBC ignoriertwird. Entsprechend besteht die Filmmusikaus unzähligen Rockklassikern vor allem ausden 1960er-Jahren: Ein neuer Duffy-Songplus Oldies von The Hollies, The Box Tops,und Klassiker von The Who, The Kinks, Pro-cul Harum, The MoodyBlues,u.v.a. Die Hälf-te der 36 Lieder auf den beiden CDs dürfte

der Zielgruppe bestens bekannt sein. Unterden restlichen 50 Prozent sollten jedochselbst kundige Musik-Nostalgiker noch aller-hand Hörenswertes entdecken.10. DezemberHauser, Petra: Das Glück ist aus Glas.Info Verlagsgesellschaft 2009.Standort: RomanVon drei Generationen Leben zwischen 1890und 1950 erzählt Petra Hauser vom ange-nehmen Leben inmitten der feinen Gesell-schaftskreise. Der Theatermaler Albert Wolfund seine Frau Lise sind in der Welt der Operzuhause, mit der härter werdenden Realitätkönnen sie sich nicht abfinden. Die TöchterElisabeth und Karola verleben eine traumhaf-te Kindheit, doch allmählich ändern sich dieZeiten auch für sie. Während Karola in dieDurlacher Gesellschaft einheiratet, muss sichElisabeth in den 1930er Jahren mit aller Kraftgegen den deutschen Zeitgeist stemmen, umden Mann heiraten zu können, den sie liebt.11. DezemberCecilia Ahern: Zeit deines Lebens. Ar-gon Hörbuch, 2009. Standort: HörbücherWas ist das größte Geschenk, das man ei-nem Menschen machen kann? Diese Lekti-on werden Sie nie vergessen! Denn manch-mal muss man jemanden ganz besonderenbegegnen, um zu erkennen, was wirklichwichtig ist im Leben. Lou ist ein "BWM" einBeschäftigter Wichtiger Mann. Doch als ervor Weihnachten den Obdachlosen Gabrieltrifft, findet er heraus, was wirklich wichtig ist.Jetzt jedoch, läuft ihm die Zeit davon. Andre-as Pietschmann liest den Roman der Best-sellerautorin Cecilia Ahern.

12. DezemberEntdecker, Forscher, Abenteurer: Dieschönsten Entdeckergeschichten.Esslinger Verlag, 2009. Standort: Vorlese-buchMit Segelschiffen über Weltmeere, aufHundeschlitten durch eisige Weiten, vonAfrika bis zum Südpol - mit diesem Ge-schichtenschatz kann man weit, weit wegauf die Reise gehen. Mark Twain, ErichKästner und andere bekannte und beliebteAutoren erzählen von dunklen Höhlen, ver-zauberten Inseln und unbekannten Plane-ten und laden kleine und große Entdeckerauf eine spannende Abenteuerreise ein.Besonders zumVorlesen an trüben Winter-tagen empfohlen!13. DezemberNicholls, David: Zwei an einem Tag. Zü-rich: Kein und Aber, 2009. Standort: Roman.Nach einer gemeinsamen Nacht im Juli1988 brechen Emma und Dexter nach ih-rer Examensfeier auf getrennten Wegen inein Leben vollerErwartungen auf. Währendzwanzig Jahren zeigen Ausschnitte an die-sem schicksalhaften Tag im Juli jeweils,wen sie lieben, wohin sie reisen, welcheTräume gelingen und welche scheitern.Zwanzig Jahre verlieren sie sich nie ausden Augen, aber lassen jede Menge Mög-lichkeiten verstreichen. Ein witziges, aberauch melancholisches Buch über ein be-zauberndes ungleiches Paar, das einen so-fort in den Bann zieht.

14. DezemberWohn-Styling im Winter. Diny Kohlhaas.Busse Seewald, 2009. Standort: Xem 1Triste Winterzeit? Nicht mit diesem Wohner-lebnisbuch, das sich dem Schmücken undDekorieren von Haus, Garten, Terrasse undBalkon in der Herbst- und Winterzeit widmet.Viele kreative Ideen, Anleitungen und Rezep-te animieren dazu, in und um das Haus einebehagliche Atmosphäre zu schaffen.15. DezemberSaheicha, Katharina, Bartsch, Stefa-nie. Cupcakes. Franck-Kosmos, 2009.Standort: Xeo 242Sie suchen noch ein festliches Weih-nachtsdessert? Ananas-Cupcakes mitweißer Schokoladen-Kokos-Creme ist nureines der 55 unwiderstehlichen Törtchenaus dem ansprechenden Buch der neuen"Kult-Törtchen". Cupcakes sind muffinarti-ge, aber zartere Kuchen mit Creme undVerzierung obendrauf.

16. DezemberMüller, Herta: Die Nacht ist aus Tintegemachtsuppose-Verlag, 2009 - 2 CD ISBN 978-3-932513-88-6 - Standort: CD LiteraturIn "Die Nacht ist aus Tinte gemacht" erzähltdie diesjährige Nobelpreisträgerin HertaMüller ihre Kindheit im rumänischen Banat.Aus dem Gespräch heraus, ohne Manu-skriptvorlage, erzeugt ihre behutsam sichvorantastende Stimme eine Atmosphäredichter, spannungsreicher Intimität, in dervor dem Ohr des Hörers eine Welt zumLeben erweckt wird, die nur noch in derErinnerung der Ausgewanderten existiert.Das Leben der Banater Schwaben in Nitz-kydorf ist geprägt von bäuerlichen Bräu-chen und harter Arbeit. Die Abgeschlos-senheit dieses kleinen Kosmos bekommtdurch den Schulbesuch erste Risse. DieseRisse zeigen auch die Gewalt des politi-schen Regimes.Alle Titel dieses Lesetipps und viele weiterekönnen Sie in der Stadtbibliothek entleihen.

Happy birthday, Pippi!MitmachrätselIm November feierte die Stadtbiblio-thek den 60. Geburtstag von PippiLangstrumpf mit einem Rätsel, andem sich knapp 30 Kinder beteiligten.Die richtigen Antworten zu finden warbei manchen Fragen gar nicht soleicht, so wussten die wenigsten dasAstrid Lindgrens Tochter Karin derbeliebten Kinderbuchheldin den Na-men Pippi Langstrumpf gegeben hat-te. Und auch Pippis Wortkreationenwie z.B. "Müskutil", waren nicht soeinfach zu übersetzen. Lena Schnell,9 Jahre, wusste alle Antworten undwurde als Gewinnerin gezogen. Siefreut sich über einen Buchgutschein.

Öffnungszeiten:Di, Do, Fr - 12 - 18 UhrMi 10 - 18 UhrSa 10 - 13 Uhr

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VolkshochschuleVHS AktuellSie suchen noch ein originelles Weih-nachtsgeschenk? Verschenken Sie docheinen Gutschein der Volkshochschule! DasProgrammheft für das 1. Semester 2010ist erschienen!Vom 24. Dezember bis 3. Januar ist dieVolkshochschule geschlossen. Ab 4. Ja-nuar ist das VHS-Team wieder für Sie da!Diese Kurse beginnen demnächst:Goldschmieden - Wachstechnik (Nr. K0105) Dienstag, 12. und 19. Januar, 18 bis22 UhrHandwerkskurs für Frauen (Nr. K 0102)Freitag, 15.Januar, 18 bis 21 Uhr undSamstag, 16.Januar 11 bis 17 UhrVincent van Gogh - Zeichenkurs (Nr. K0077) Samstag, 16. Januar 9 bis 18 Uhrund Sonntag, 17. Januar 9 bis 17 UhrAusbildungsseminar Brain-Gym Imit Zertifikat - Kinesiologie: Lernendurch Bewegung (Nr. G 0377) Samstag,16.Januar 10.30 bis 17.30 Uhr und Sonn-tag, 17. Januar 10.15 bis 17.15 UhrGrundlagen EDV und Windows XP/VISTA Basiswissen 1 - Der Computer,sein Innenleben und ich - erste Geh-versuche (Nr. B 0698) 11. und 12.Januar9 bis 12 UhrPräsentationsprogramm PowerPoint2002 und 2007 zum Erstellen digitalerFotoalben (Nr. B 0776) 11. und 13. Ja-nuar 14 bis 17.30 UhrVolkshochschule Ettlingen, PforzheimerStr. 14 a, Tel.: 07243/101-483, -484, Fax:07243/101-556, E-Mail: [email protected],Internet: www.vhs-ettlingen.de.

MuseumNoch Restplätze frei fürKinder im Museum KIM:Dienstag, 22. Dezember, 14.30 oder 16Uhr: Kleine Geschenke aus der Kräu-terhexenwerkstatt:Wir können hier natürlich nichts verraten,sonst sind die Geschenke an Weihnachtenja keine schöne Überraschung mehr! FürKinder ab 7 Jahren um 14.30 Uhr, ab 9 Jah-ren um 16 Uhr. Kosten: 5 E incl. Material.Anmeldung unter Tel.: 07243 101273 [email protected]

Aktionen des Museums in den Weih-nachtsferien

2. Weihnachtsfeiertag,26. Dezember, 17 UhrKamingeschichtenHeiteres und Besinnliches zur Weih-nachtszeitReferenten: Thomas Angelour und UweReichDer Tag geht schon langsam zur Neige,und die Lichter erhellen die Räume im

Schloss. Das Flackern des Feuers im Ka-min vermittelt eine Atmosphäre von Be-haglich- und Gemütlichkeit.Nach einem kurzen Rundgang durch dieGemächer der Markgräfin Sibylla Augustanehmen wir Platz am Kamin.In einer ungezwungenen, lockeren Runde,bei Glühwein und Gebäck, erfahren Sievon alten Riten und Gebräuchen in derWeihnachtszeit, lauschen spannendenGeschichten von damals und heute sowieMärchen, Sagen und Legenden aus nahund fern.Freuen Sie sich auf einen stimmungsvollenzweiten Weihnachtsfeiertag der etwas an-deren Art im Schloss.Kosten 12 Euro.Kartenvorverkauf bei der Stadtinfor-mation Ettlingen und dem Museums-shop im Schloss.

Sonntag, 3. Januar, Führung durch dieAusstellung "Chili, Teufelsdreck und Safran- Zur Kulturgeschichte der Gewürze" um15 UhrTreffpunkt: Museumsshop, 2 Euro plusEintritt

4. und 5. Januar und 7. und 8. Januar,10 - 12 Uhr "Dufte Ferienwerkstatt"Hier können Kinder ab 8 Jahren ganz un-terschiedlich künstlerisch kreativ sein. Eswird mit Gewürzen gemalt, gebastelt, ge-arbeitet. Mit Aktionen rund um die Ausstel-lung "Chili, Teufelsdreck und Safran - ZurKulturgeschichte der Gewürze".Für Kinder ab 8 Jahren. Gebühr pro Tag 3 ETeilnehmerkarten sind am Museumsshoperhältlich. Teilnahme nur mit Karte.

Öffnungszeiten des Museums an denFeiertagen:Das Museum ist von Mittwoch bis Sonntagvon 10 bis 17 Uhr geöffnet außer am24.12., 25.12., 31.12. und am 1.1.2010.

Bäder

Geänderte Bade- undSaunazeiten im Albgau-bad zwischen dem 24.Dezember und 6. JanuarDonnerstag, 24. Dezember (Heiligabend) -geschlossen - HB und SaunaFreitag, 25. Dezember (1. Feiertag) -geschlossen - HB und Sauna

Samstag, 26. Dezember (2. Feiertag) -10 - 19 Uhr - HB und SaunaMontag, 28. Dezember (wg. Ferien) -13 - 20 Uhr - HB14 - 22 Uhr - SaunaDonnerstag, 31. Dezember/1. Januar -geschlossen - HB und SaunaMontag, 4. Januar (wg. Ferien) -13 - 20 Uhr - HB14 - 22 Uhr - SaunaMittwoch, 6. Januar (Drei König) -10 - 19 Uhr - HB und Sauna

An allen übrigen Tagen gelten unsere be-kannten Bade- und Saunazeiten.

SchulenFortbildung

Gesamtelternbeirat derStadt Ettlingen gewähltAm 30. November hatte der Gesamteltern-beirat der Stadt Ettlingen, der sich jeweilsaus dem Vorsitzenden und einem stellver-tretenden Vorsitzenden der Elternbeirätealler öffentlichen Schulen in Ettlingen zu-sammensetzt, in der Schillerschule seinekonstituierende Sitzung.Hierbei wurden der Vorsitzende ThorstenKrüger, Elternbeiratsvorsitzender derSchillerschule und Marcus Zöller als stell-vertretender Vorsitzender von der Wilhelm-Lorenz-Realschule im Amt bestätigt. Neuwurde für das Schuljahr 2009/2010 FilizMaier, Elternbeiratsvorsitzende der Wil-helm-Lorenz-Realschule zur Schriftführe-rin gewählt.Gewählte Hauptvertreter des Schulbeiratssind Dr. Harald Schieler, Elternbeiratsvor-sitzender der Grundschule Oberweier fürdie Grundschulen, Detlev Linden, stellver-tretender Elternbeiratsvorsitzender derSchillerschule für die Hauptschulen, FilizMaier für die Realschulen, Bertold Zährin-ger, Elternbeiratsvorsitzender des Eichen-dorff-Gymnasiums für die Gymnasien undMichael Zimmermann, stellvertretender El-ternbeiratsvorsitzender der Carl-Orff-Schule für die Förderschule.Nach einer interessanten Schulbesichti-gung durch Johann Schwarz-Hemmerling,den Rektor der Schillerschule, widmetesich der Gesamtelternbeirat den Tages-ordnungspunkten. Brennpunktthemenwaren erneut die "Neue Werkrealschule",für die die Stadt Ettlingen eine gute Lösungerarbeitet hat sowie die Lehrschwimmbe-cken, deren Weiterbestand trotz hoher Er-haltungsaufwendungen mehrheitlich ge-wünscht war. Bezüglich der Ferienrege-lung für 2010/2011 folgte der Gesamtel-ternbeirat dem Vorschlag des Geschäfts-führenden Schulleiters der Ettlinger Schu-len, Herrn Helmut Obermann.Die Elternvertreter wollen in diesem Schul-jahr trotz der Wirtschafts- und Finanzkriseden Focus besonders auf den Fortgangder Schulgebäudesanierungen sowie dieVerbesserung der Bausubstanzen legen.

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17Nummer 51Donnerstag, 17. Dezember 2009

Um die Attraktivität Ettlingens als Schul-standort und als Bildungsstadt beizubehal-ten, genügen sporadische Reparaturen anden Schulgebäuden nicht. Hierzu sollenauch Gespräche mit den Fraktionen desGemeinderats geführt werden.Weitere Themenschwerpunkte werden in2010 u.a. der doppelte Abi-Jahrgang 2012sowie die Schulversorgung mit Fachlehrernan allen Schularten sein.

Projekt beo - Regionale Netzwerke zurvertieften Berufsorientierung

Neue Ersatztermine -Noch Plätze frei!

Wie teamfähig bist Du? - Entde-cke deine Fähigkeiten!Termine: 29. Januar + 5. Februarjeweils von 14 - 16.30 UhrOrt: Wilhelm-Lorenz-RealschuleDas Bewerbungsschreiben -Bewerben = für mich werben!Termin: Sa., 30. Januar 9 - 13 UhrOrt : Wilhelm-Lorenz-Realschule

Alle Kurse sind kostenlos. Bei Teilnahmeerhalten die Schüler eine Bestätigung, diein den Qualipass eingefügt werden kann.Alle Angebote auch unterwww.beo-netzwerk.deBei Fragen und Anregungen können Siegerne mit mir Kontakt aufnehmen:Agnes Jaworek (RegionalbegleiterinProjekt beo) Kinder- und JugendzentrumSpecht, Rohrackerweg 24, E-Mail:[email protected],Tel. 07243 2199879

Eichendorff-GymnasiumNicht vergessen: "Das Sternchen, dasimmer zu spät kommt"

Die Aufführung der Unterstufen-Theater-AG des Eichendorff-Gymnasiums findetam Donnerstag, 17. Dezember um 19Uhr in der Aula des Eichendorff-Gym-nasiums statt. Der Eintritt ist frei.

Vorlesewettbewerb

Anfang Dezember fand der Vorlesewettbe-werb am EG statt. Vor den 5. und 6. Klas-sen und der Jury ausLehrern und Schülernpräsentierten die Teilnehmerinnen zu-nächst einen vorbereiteten Text.Tabea Bußmann (6a) las ausCornelia Funkes"Tintenherz", Isabelle Maier (6b) trat mit "Diedrei !!! Vorsicht Strandhaie!" von Isabelle

Maier an und Lisa Gerlach (6c) boteinen Aus-schnitt aus Stephanie Meyers ("Bis(s) zur Mit-tagsstunde" dar. Alle Kandidatinnen wurdenvon ihren Fans lautstark unterstützt.Nach einer Pause mussten dann alle Teilneh-merinnen einen Abschnitt aus einem unbe-kannten Text lesen. Die Auszüge stammtenin diesem Jahr aus "Der Beschützer der Die-be" von Andreas Steinhöfel.Im Anschluss daran beriet sich die Juryund schon bald stand Lisa Gerlach als Sie-gerin fest. Gratulation und viel Erfolg in dernächsten Runde.

Jugend trainiert für Olympia VolleyballAm vergangenen Donnerstag hatte dieMannschaft der Mädchen im Wettkampf Iihren ersten Einsatz in diesem Schuljahr.Deutlich reduziert fuhren Sie mit nur sechsSpielerinnen zum Kreisentscheid nachDurmersheim. Das erste Spiel gegen Bühlging in 3 Sätzen an das EG. Die beidenfolgenden Matches gegen Durmersheimund Baden-Baden waren hart umkämpftund konnten jeweils sehr knapp von denGegnerinnen gewonnen werden.Durch den Rückzug des Turniersiegers Bühlkonnte sich die Mannschaft aber überra-schend doch für die nächste Runde qualifi-zieren. Herzlichen Glückwunsch an Luca Al-tevogt, Esra Demirbas, Imke Piech, FatmaSahan, Jule Schäfer und Stefanie Siess.

Hort an derPestalozzischuleNikolausbesuch bei den HortkindernNach und nach sammelten sich im Hort-zimmer an der Leine viele bunte Socken,die nur darauf warteten, vom Nikolaus ab-geholt, gefüllt und zur Feier am 7. Dezem-ber wieder gebracht zu werden.Im Laufe des Nachmittags stieg die Span-nung und die Kinder konnten es kaum erwar-ten, bis die Hausaufgaben gemacht warenund die Feier endlich beginnen konnte.Zunächst wurde in der Gruppe gemütlichbeisammen gesessen, erzählt, Geschichtegelesen und gesungen. Dann trafen die El-tern ein und es wurde gemeinsam beiGlühwein, Kinderpunsch und Gebäck immit vielen Lichtern dekorierten Hof auf denNikolaus gewartet.

Endlich war es so weit. Der Nikolaus traf einund einen Sack mit den Gaben hatte er auchdabei.Zunächst wurde er mit einem Lied be-grüßt, bevor er den Kindern vom Leben undWirken des heiligen Nikolaus erzählte. DieKinder hatten noch ein weiteres Lied vorbe-reitet und dann wurden die gefüllten Socken

ausgeteilt. Tadel gab es dieses Jahr keinen,da der Nikolaus im Dunkeln nicht im Golde-nen Buch lesen konnte. Mit der letzten Lied-strophe wurde der Nikolaus verabschiedetund alle freuen sich auf ein Wiedersehen imnächsten Jahr.

Förderverein derPestalozzischuleFörderverein möbelt aufDie Holzbänke der Pestalozzischule durf-ten sich kürzlich über einen neuen An-strich freuen.Engagierte Eltern trafen sich um zu schlei-fen, schmirgeln und zu streichen. Nach gut3 Stunden Arbeit war es geschafft, die flei-ßigen Helfer waren völlig zugestaubt, dieBänke dafür wetterfest.Ein herzliches Dankeschön an alle Helfer!Ein Dankeschön geht in diesem Zusam-menhang auch an den Ettlinger Baumarkt"Rettig + Köhler", der sich an den Kostenfürs Arbeitsmaterial beteiligt hat.

SchillerschuleEttlingens größter AdventskalenderNach einem Jahr Pause ist er wieder da:Ettlingens größter Adventskalender ziertnach 2006 und 2007 zum dritten Mal dieHauptfassade der Schillerschule. JedenTag zwischen 17 und 22 Uhr wird er voninnen beleuchtet. Vereinzelt wurden amAbend bereits Autos gesichtet, die zwei-oder dreimal um den Lauerturm-Kreiselfuhren, um mehrere Blicke auf das strah-lende Gesamtkunstwerk zu erhaschen.

Unter der Leitung der Lehrerinnen ElkeWidmer, Christine Rauscher, Beate Weiß,Kirsten Meyer und Yvonne Gukelberger-Seele beteiligten sich nahezu alle Schülerund Kollegen der Schillerschule an demGemeinschaftsprojekt unter dem Titel "Ichbin ein Stern", angelehnt an das gleichna-mige Buch von Inge Auerbacher.

Sterne sind es also, die den Adventskalen-der prägen und inhaltlich bestimmen. Siebesitzen eine große Strahlkraft nach au-ßen, wecken vielerlei Assoziationen, um-fassen Religiöses und Profanes.Sterne sind Orientierungspunkte. AuchMenschen können zu Sternen werden,wenn sie aufstehen gegen Unrecht undsich einsetzen für mehr Menschlichkeit -das ist die Botschaft dieses Adventskalen-ders.Diese Gedanken werden auch die Besin-nungszeiten bereichern, zu denen sich dieSchillerschüler und ihre Lehrer in der Ad-ventszeit zusammenfinden. So strahlt derKalender tagsüber auch nach innen, wäh-rend er abends seine Strahlkraft nach au-ßen entfaltet und die von Karlsruhe kom-menden Autofahrer auf ihren Besuch desSternlesmarktes einstimmt.

Infotag in der Buhlschen MühleWir, die Acht-, Neunt- und Zehntklässlerder Schillerschule Ettlingen, durften am

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8.12. zwei Ausbildungsberufe der Stadt-werke Ettlingen kennenlernen.Wir trafen uns um 9 Uhr in der BuhlschenMühle. Frau Cappek stellte uns das Berufs-bild des/der Industriekaufmanns/-frau vor.Es war für uns sehr interessant und infor-mativ. Nach einer kurzen Pause mit Bre-zeln und Getränken entführte uns Herr Kö-nig in die Bäderwelt. Dass der Beruf des/der Fachangestellten für Bäderbetriebe sovielseitig und abwechslungsreich ist, hatuns sehr erstaunt und beeindruckt. Werwollte, durfte am Schluss sogar noch einenEignungstest im Schwimmen machen -das war Spaß pur. Anschließend bekamjeder noch eine Freikarte fürsSchwimmbad.

Das war ein sehr aufregender und informa-tionsreicher Tag und machte uns Launeauf mehr Betriebserkundungen solcherArt.

ThiebauthschulePfiffikus AGBereits seit vier Jahren gibt es in der Thie-bauthschule ein ganz besonderes Ange-bot: Die Pfiffikus AG. Für die Klassen 2,3und 4 finden nachmittags auf freiwilligerBasis Veranstaltungen zu u.a. naturwis-schenschaftlichen, historischen, geogra-phischen, künstlerischen und sportlichenThemen statt, die von engagierten Elternund Fachleuten aus den unterschiedlichs-ten Berufsgruppen durchgeführt werden.Das Programm wird von Alexandra Heger-Adam und Bettina Mues alle drei Monatezusammengestellt und jedes Mal von denSchülern gespannt erwartet.Hier ein kleiner Auszug aus dem aktuel-len Programm:- Wir bauen einen Stromkreis- Tischtennis Schnupperkurs- Wie arbeitet eine Tierärztin?- Töpfern eines Buchständers- Handarbeit in der Apotheke (Wie werdenZäpfchen gegossen ...?)Seit diesem Schuljahr wurde die PfiffikusAG noch durch eine Experimentier-AG er-weitert, die von Heidi Köhler angebotenwird. Hierzu treffen sich die Schüler in klei-nen Gruppen zu fünf fortlaufenden Termi-nen, um interessante wissenschaftlicheExperimente durchzuführen.

Ziel der Pfiffikus AG ist es, bei den KindernInteresse für die unterschiedlichsten The-men zu wecken, Begabte durch Zusatz-stoff zu fördern und die Persönlichkeit unddas Selbstbewusstsein zu stärken, was

besonders dadurch ermöglicht wird, dassdie Gruppen klein sind. So kann auf jedesKind individuell eingegangen werden, dieTeilnehmer können vieles selbst auspro-bieren und erforschen und ihre Fragen di-rekt an die Fachleute richten.Kein Wunder, dass die Angebote der Pfiffi-kus AG von den Schülern mit so großerBegeisterung angenommen werden.

Wilhelm-Röpke-SchuleSchnuppertage für Realschulabsol-venten31 Schüler und Schülerinnen aus fünf Ab-schlussklassen der Wilhelm-Lorenz-Real-schule hatten am 2. Dezember ihren ersten"Schultag" an der Wilhelm-Röpke-Schule,um sich ohne Umwege über die Möglich-keiten an einer kaufmännischen Schulezu informieren.Sie wurden von Jörg Rother begrüßt, derden Tag organisiert hatte. Ausgehend vonder Frage: "Was macht man eigentlich,wenn man einen kaufmännischen Berufausübt?", gab er eine Einführung in die In-halte der Betriebswirtschaftslehre (BWL)und gab einen Überblick über das Wirt-schaftsgymnasium (WG) und das Berufs-kolleg I und II. Die meisten Realschulabsol-venten interessierten sich besonders fürdas Wirtschaftsgymnasium. Anschließendkonnten sie zwei Schülern aus dem BKunddem Schulsprecher, der die 12. Klassedes WGs besucht, Fragen über den Schul-alltag stellen.Auf dem Programm standen weiterhin dieTeilnahme an Unterrichtsstunden in denFächern BWL, Englisch, Mathematik undder "Übungsfirma" des Berufskollegs I. DieRealschülerinnen und Realschüler warenmit den erhaltenen Informationen zufriedenund können sich durchaus vorstellen imSeptember des nächsten Jahres tatsäch-lich ihren ersten wirklichen Schultag an derSchule anzutreten.

Große Kreisstadt Ettlingen Stadtkämmerei/Liegenschaftsabteilung

Die Stadt Ettlingen vergibt im Baugebiet �Kohlmichel� im Stadtteil Spessart das folgendeBaugrundstück:

Flst. Nr. Größe Bebauungsmöglichkeiten

2796 732 m²

Doppelhaushälfte mit 2 Vollgeschossen, symmetrisches Satteldach,

Dachneigung 36°, Gebäudegrundfläche max. 85 m²,

eine Wohneinheit

Weitere Festsetzungen können dem Bebauungsplan �Kohlmichel� entnommen werden!

Der Kaufpreis beträgt 300,00 �/m² zuzüglich der Anlieger- und Erschließungskosten. Interessenten bewerben sich bitte schriftlich bei der Stadt Ettlingen -Liegenschaftsabteilung-, Kirchenplatz 9, 76275 Ettlingen, bis zum 25. Januar 2010. Der Bewerbungsbogen kann im Internet auf der Homepage derStadt Ettlingen www.ettlingen.de herunter geladen werden. Des Weiteren ist der Bewerbungsbogen auchbei der Liegenschaftsabteilung erhältlich. Ansprechpartner sind die Herren Weber, Telefon 07243/101-397,und Köhler, Telefon 07243/101-283.

Der "Schnuppertag" findet bereits seit2005 in Kooperation mit denEttlinger Real-schulen statt. Eine Woche zuvor warenSchüler und Schülerinnen der Anne-Frank-Realschule an der Wilhelm-Röpke-Schule,um sich Informationen aus erster Handzu holen.

AmtlicheBekanntmachungen

Finanzverwaltung

Jahresrechnung 2008Der Gemeinderat der Stadt Ettlingen hatin der öffentlichen Sitzung am 08.12.2009folgenden Beschluss gefasst:1. Die Jahresrechnung für das Haushalts-jahr 2008 wird gemäß § 95 Abs. 2 GemOmit dem nach § 41 Abs. 3 GemHVO fest-gestellten und aufgegliederten Ergebnisder Haushaltsrechnung für das Jahr 2008

mit Gesamteinnahmenvon 110.074.083,45 Eund Gesamtausgabenvon 110.074.083,45 EÜberschuss/Fehlbetrag 0,00 Efestgestellt.2. Vom Ergebnis der örtlichen Prüfung wirdzustimmend Kenntnis genommen.Die Jahresrechnung 2008 sowie der Re-chenschaftsbericht der Stadt Ettlingen fürdas Haushaltsjahr 2008 sind in der Zeitvom 17.12.2009 bis einschl. 29.12.2009bei der Stadtkämmerei, Kirchenplatz 9, Zi.9, 1. OG, zur Einsichtnahme ausgelegt.Servicezeiten:Montag bis Mittwoch von 8 - 12 Uhr sowie13.30 - 15.30 UhrDonnerstag: 8 - 12 Uhr und 13.30 - 17 UhrFreitag: 8 - 12 Uhr

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Jugendgemeinderatswahl2010

Öffentliche Bekanntma-chung der zugelassenenBewerber/-innen

Für die Durchführung der Jugendgemein-deratswahl vom 8. bis 18. Januar 2010konnten alle 25 Bewerber/innen zugelas-sen werden.

Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel wur-de in der Sitzung des Wahlausschussesam 11. Dezember 2009 gemäß § 10 derWahlordnung für die Wahl des Jugendge-meinderates durch Los entschieden:

1. Selvaseelan, Henry; Rastatter Str.16, Anne-Frank-Realschule

2. End, Yannik; Friedensstr. 25, Hei-senberg-Gymnasium

3. Wentzel, Anna-Regina; Dörnigweg13, Heisenberg-Gymnasium

4. Ellermann, Sophia; Schauinslandstr.12, Heisenberg-Gymnasium

5. Ruthardt, Fabian; Zehntwiesenstr.31m, Heisenberg-Gymnasium

6. Frohne, Jan; Im Stöck 11, Anne-Frank-Realschule

7. Riediger, Anja; Gottlob-Schneider-Str. 13, Heisenberg-Gymnasium

8. Lehmann, Julia; Rastatter Str. 28, Al-bertus-Magnus-Gymnasium

9. Künzel, Luisa-Sophie; Theodor-Kör-ner-Str. 4a; Heisenberg-Gymnasium

10. Hege, Marvin; Schlesierstr. 13; Hei-senberg-Gymnasium

11. Masino, Sebastian; Burbacher Str.10, Wilhelm-Lorenz-Realschule

12. König, Mattis; Lange Str. 14, Alber-tus-Magnus-Gymnasium

13. Wigand, Tobias; In der Aug 4, Alber-tus-Magnus-Gymnasium

14. Köhler, Maximilian; Vordersteig 44;Heisenberg-Gymnasium

15. Hilner, Simon; Theodor-Körner-Str.2, Wilhelm-Röpke-Schule

16. Kirschbauer, Johanna; Baptist-Gö-ring-Str. 9, Heisenberg-Gymnasium

17. Senger, Alexander; Middelkerker Str.6; Albertus-Magnus-Gymnasium

18. Horstmann, Hannah; Etogesstr. 50;Albertus-Magnus-Gymnasium

19. Lumpp, Julia; Sibyllastr. 23, Heisen-berg-Gymnasium

20. Nguyen, Thomas; Beierbachstr. 3a,Anne-Frank-Realschule

21. Stertz, Antonia; Steinäckerstr. 11,Anne-Frank-Realschule

22. Ketterer, Yvonne; Pforzheimer Str.40; Albertus-Magnus-Gymnasium

23. Langensteiner, Vincent; Schleinko-ferstr. 12, Heisenberg-Gymnasium

24. Stertz, Alexander; Steinäckerstr. 11;Helmholtz-Gymnasium, Karlsruhe

25. Stern, Raphael; Parkstr. 9; Anne-Frank-Realschule

Satzung über die Erhe-bung der Vergnügungs-steuer vom 14. November2007, geändert durch Sat-zung vom 8. Dezember2009

(Vergnügungssteuersat-zung)Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung fürBaden-Württemberg vom 24.07.2000 (Gbl.S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am04.05.2009 (GBl. S. 185), und der §§ 2, 8Abs. 2 und 9 Abs. 4 des Kommunalabga-bengesetzes Baden-Württemberg vom17.05.2005, zuletzt geändert am04.05.2009 (GBl. S.185),hat der Gemeinde-rat der Stadt Ettlingen am 9. Dezember 2009folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Steuererhebung

Die Stadt Ettlingen erhebt eine Vergnü-gungssteuer als örtliche Aufwandsteuernach den Vorschriften dieser Satzung.

§ 2 Steuergegenstand(1) Der Vergnügungssteuer unterliegen

Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhal-tungsgeräte, Musikautomaten und Dis-kotheken, die im Stadtgebiet an öffent-lich zugänglichen Orten (z. B. in Spiel-hallen, Gaststätten, Kantinen, Vereins-räumen) zur Benutzung gegen Entgeltbereitgehalten werden.

(2) Als öffentlich zugänglich gelten auch Or-te, die nur gegen Entgelt gleich welcherArt oder nur von einem bestimmten Per-sonenkreis (z. B. Vereinsmitgliedern) be-treten werden dürfen.

§ 3 Steuerbefreiungen

Von der Steuer nach § 2 Abs. 1 ausge-nommen sind(1) Geräte ohne Gewinnmöglichkeit, die

nach ihrer Bauart nur für die Benutzungdurch Kleinkinder bestimmt oder geeig-net sind (z. B. mechanische Schaukel-tiere),

(2) Geräte ohne Gewinnmöglichkeit odermit Warengewinnmöglichkeit, die aufJahrmärkten, Volksfesten und ähnli-chen Veranstaltungen bereitgehaltenwerden,

(3) Billardtische, Tischfußball- undDart-Spielgeräte,

(4) Personalcomputer, die Zugang zum In-ternet verschaffen (Internet-PCs).

§ 4 Steuerschuldner und Haftung(1) Steuerschuldner ist derjenige, für des-

senRechnung die in § 2 genannten Ge-räte aufgestellt sind (Aufsteller). Mehre-re Aufsteller sind Gesamtschuldner.

(2) Neben dem Steuerschuldner haftet alsGesamtschuldner, wem eine Anzeige-pflicht nach § 10 Abs. 2 obliegt.

§ 5 Beginn und Ende der Steuerpflicht,Entstehung der Steuerschuld

(1) Die Steuerpflicht beginnt mit der Auf-stellung eines Gerätes. Sie endet mitAblauf des Tages, an dem das Gerätendgültig entfernt wird.

(2) Entfällt bei einem bisher steuerfreienGerät die Voraussetzung für die Steuer-freiheit nach § 3, beginnt die Steuer-pflicht mit dem Wegfall dieser Voraus-setzung. Bei einem steuerpflichtigenGerät endet die Steuerpflicht mit Eintrittder Voraussetzung für die Steuerfreiheitnach § 3.

(3) Die Steuerschuld für ein Kalendervier-teljahr entsteht mit Ablauf des Kalen-dervierteljahres. Endet die Steuerpflichtim Laufe eines Kalendervierteljahres, soentsteht die Steuerschuld für diesesKalendervierteljahr mit dem Ende derSteuerpflicht.

§ 6 BemessungsgrundlagenBemessungsgrundlage für die Steuer ist(1) bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

die elektronisch gezählte Bruttokasse(elektronisch gezählte Kasse zuzüglichRöhrenentnahmen abzüglich Röhren-auffüllungen, Falschgeld und Fehlgeld).

(2) bei Spielgeräten ohne Gewinnmöglich-keit die Zahl und Art der Spielgeräte.Hat ein Gerät mehrere selbständigeSpielstellen, die unabhängig voneinan-der und zeitlich ganz oder teilweise ne-beneinander bedient werden können,so gilt jede dieser Spielstellen als einGerät.

§ 7 Steuersatz(1) Der Steuersatz beträgt für jeden ange-

fangenen Kalendermonat der Steuer-pflicht für das Bereithalten

1. eines Gerätes (§ 2 Abs. 1) mit Ge-winnmöglichkeit an den in § 2 Abs.1 genannten Orten 12 v. H. derelektronisch gezählten Bruttokasse.Bei der Verwendung von Chips, To-ken und Ähnlichem ist der hierfürmaßgebliche Geldwert zugrundezu legen.

2. eines Gerätes (§ 2 Abs. 1) ohne Ge-winnmöglichkeit je Gerät und Kalen-dermonat und aufgestellt in einerSpielhalle oder einem ähnlichen Un-ternehmen im Sinnevon § 33 i oder § 60a Abs. 3 der Gewer-beordnung: 116,00 Euroan einem sonstigenAufstellungsort: 46,00 Euro

3. eines Gewaltspielau-tomaten (ohne Ge-winnmöglichkeit),unabhängig vomAufstellungsort (AlsGewaltspielautoma-tengelten Geräte, mitdenen Gewalttätig-keiten gegen Men-schen dargestelltwerden oder die eine

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Verherrlichung oderVerharmlosung desKrieges zum Gegen-stand haben.): 306,00 Euro

4. eines Gerätes (§ 2Abs. 1) zur Wieder-gabe von Musikdar-bietungen(z. B. Musikautoma-ten) oder einer ähnli-chen Einrichtung mitGeldeinwurf an dender Öffentlichkeit zu-gänglichen Orten: 12,50 Euro

5. einer transportablenDiskothekenanlage: 20,00 Euro

6. einer mit dem Ge-bäude fest verbunde-nen Diskothekenan-lage: 200,00 Euro

(2) Tritt im Laufe eines Kalendermonats andie Stelle eines Gerätes gemäß Abs. 1Nr. 2 ein gleichartiges Gerät, so wirddie Steuer für diesen Kalendermonatnur einmal erhoben.

(3) Bei einem Wechsel des Aufstellungsor-tes eines Gerätes gemäß Abs. 1 Nr. 2im Gemeindegebiet wird die Steuer fürden Kalendermonat, in dem die Ände-rung eintritt, nur einmal berechnet. Diesgilt entsprechend bei einem Wechsel inder Person des Aufstellers; Steuer-schuldner für den Kalendermonat, indem die Änderung eintritt, bleibt derbisherige Aufsteller.

(4) Macht der Steuerschuldner (§ 4)glaubhaft, dass bei Geräten gemäßAbs. 1 Nr. 2 während eines vollen Ka-lendermonats die öffentliche Zugäng-lichkeit des Aufstellungsortes nicht ge-geben (z. B. Betriebsruhe, Betriebsfe-rien) oder eine Benutzung des Steuer-gegenstandes für die in § 2 genanntenZwecke aus anderen Gründen nichtmöglich war, wird dieser Kalendermo-nat bei der Steuerberechnung nichtberücksichtigt.§ 8 Abweichende Besteuerung

(gestrichen)§ 9 Festsetzung und Fälligkeit

Die Steuer wird durch Steuerbescheid fest-gesetzt und ist innerhalb eines Monatsnach Bekanntgabe des Steuerbescheidszu entrichten.

§ 10 Anzeigepflichten(1) Die Aufstellung und jede Verände-

rung, insbesondere die Entfernungeines Gerätes i. S. von § 2 Abs. 1ist der Stadt Ettlingen zusammenmit der nach § 11 Abs. 1 vorge-schriebenen Steueranmeldung in-nerhalb von zwei Wochen schrift-lich anzuzeigen.

(2) Anzeigepflichtig ist der Steuer-schuldner (§ 4) und der Besitzer derfür die Aufstellung benutzten Räum-lichkeiten oder Grundstücke. In derAnzeige ist der Aufstellungsort, dieArt des Geräts im Sinne von § 6 a)

mit genauer Bezeichnung, der Zeit-punkt der Aufstellung bzw. Entfer-nung sowie Name und Anschrift desAufstellers anzugeben.

(3) Ein bei der Berechnung der Steuernach §7 Abs. 4 nicht zu berücksich-tigender Kalendermonat ist vomSteuerschuldner (§ 4) innerhalb vonzwei Wochen nach Ende diesesZeitraums der Stadt Ettlingenschriftlich mitzuteilen.

§ 11 Besteuerungsverfahren(1) Der Steuerschuldner hat der Stadt Ett-

lingen bis zum 10. Tag nach Ablauf ei-nes jedenKalendervierteljahres (Steuer-anmeldezeitraum) je eine Steueranmel-dung auf amtlich vorgeschriebenemVordruck getrennt nach Spielgerätenmit bzw. ohne Gewinnmöglichkeit ab-zugeben. Der Steuerschuldner ist ver-pflichtet, die Steuer selbst zu errech-nen. Die Steuer ist bis zu diesem Tagefällig und an die Stadtkasse zu entrich-ten. Die Steueranmeldung ist vom Auf-steller eigenhändig zu unterschreiben.

(2) Setzt die Stadt Ettlingen die zu entrich-tende Steuer abweichend von derSteueranmeldung des Aufstellers festoder hat der Aufsteller keine Steueran-meldung abgegeben, so ist der Unter-schiedsbetrag zugunsten der Stadt Ett-lingen innerhalb eines Monats nach Be-kanntgabe des Steuerbescheids fällig.

(3) Bei Spielgeräten mit Gewinnmöglich-keit ist der letzte Tag des jeweiligen Ka-lendermonats als Auslesetag der elekt-ronisch gezählten Bruttokasse zugrun-de zu legen. Für den Folgemonat ist lü-ckenlos an den Auslesezeitpunkt (Tagund Uhrzeit des Ausdrucks) des Ausle-setages des Vormonats anzuschließen.Der Steueranmeldung nach Abs. 1 sindauf Anforderung bei diesen Spielgerä-ten alle Zählwerks-Ausdrucke mit sämt-lichen Parametern entsprechend § 6Abs. a) für das jeweilige Kalenderviertel-jahr einzureichen.

§ 12 Dokumentationspflichten,Mitwirkungspflichten und Aufsicht

(1) Alle durch die Geräte erzeugbaren odervon diesen vorgenommenen Aufzeich-nungen (z. B. Druckprotokolle überSpieleinsätze bzw. Kasseninhalt / dasEinspielergebnis) sind aufbewahrungs-pflichtige Unterlagen im Sinne der Ab-gabenordnung.

(2) Der Aufsteller und der Eigentümer, derVermieter, der Besitzer oder sonstigeInhaber der benutzten Räume sind ver-pflichtet, den Beauftragten der StadtEttlingen zur Feststellung von Steuer-tatbeständen oder zur Nachprüfung derBesteuerung Zugang zu den Aufstel-lungsräumen zu gewähren.

§ 13 OrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrig i.S. von § 8 Abs. 2 Satz 1Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oderleichtfertig den Anzeigepflichten nach § 10Abs. 1 und den Meldepflichten in § 11 Abs.1 dieser Satzung nicht nachkommt.

§ 14 Inkrafttreten,Übergangsbestimmungen

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2010 inKraft und ersetzt ab diesem Zeitpunktdie Satzung über die Erhebung der Ver-gnügungssteuer vom 22.12.1971, zu-letzt geändert am 14.11.2007.

(2) Auf nicht bestandskräftige Steuerbe-scheide für Besteuerungszeiträume vordem 01.01.2008 ist diese Satzungauch dann anzuwenden, wenn derSteuerschuldner nachweist, dass ernach § 7 Abs. 1 Ziff. 1. der Satzungeine geringere Steuer als nach dem bis-herigen Recht zu entrichten hätte. DieSteueranmeldung (§ 11) ist für dieseFälle innerhalb eines Monats nach In-krafttreten dieser Satzung abzugeben.

(3) Bereits bestandskräftige Steuerbe-scheide bleiben von den Bestimmun-gen des Absatzes 2 unberührt.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften der Gemeindeord-nung für Baden-Württemberg (GemO)oder aufgrund der GemO beim Zustande-kommen dieser Satzung wird nach § 4Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nichtschriftlich innerhalb eines Jahres seit derBekanntmachung dieser Satzung gegen-über der Stadt Ettlingen geltend gemachtworden ist; der Sachverhalt, der die Verlet-zung begründen soll, ist zu bezeichnen.Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften überdie Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-migung oder die Bekanntmachung derSatzung verletzt worden sind.

Ettlingen, 08. Dezember 2009gez. Gabriela BüssemakerOberbürgermeisterin

Satzung über dieöffentliche

Abwasserbeseitigung(Abwassersatzung - AbwS)

Aufgrund von § 45 b Abs. 4 des Was-sergesetzes für Baden-Württemberg(WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeord-

nung für Baden-Württemberg (GemO)und §§ 2, 11, 13, 20 und 42 des Kom-

munalabgabengesetzes für BadenWürttemberg (KAG) hat der Gemein-

derat der Stadt Ettlingen am08. Dezember 2009 folgende Satzung

beschlossen:

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1Öffentliche Einrichtung

(1) Die Stadt Ettlingen betreibt die Beseiti-gung des in ihrem Gebiet angefallenenAbwassers als eine öffentliche Einrich-tung. Voraussetzung für die Beseiti-gung ist, dass das Abwasser über eineGrundstücksentwässerungsanlage indie öffentliche Abwasseranlage gelangtoder zu einer öffentlichen Abwasserbe-handlungsanlage gebracht (angeliefert)wird.

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(2) Die Stadt kann die Abwasserbeseiti-gung ganz oder teilweise durch Drittevornehmen lassen.

(3) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung,Erweiterung oder Änderung der öffentli-chen Abwasseranlagen besteht nicht.

§ 2Begriffsbestimmungen

(1) Abwasser ist Wasser, das durch häusli-chen, gewerblichen, landwirtschaftli-chen oder sonstigen Gebrauch verun-reinigt oder sonst in seinen Eigenschaf-ten verändert ist oder das von Nieder-schlägen aus dem Bereich bebauteroder befestigter Grundstücke abfließt.

(2) Öffentliche Abwasseranlagen habenden Zweck, das im Gemeindegebietangefallene Abwasser zu sammeln, denAbwasserbehandlungsanlagen zuzulei-ten und zu reinigen. Öffentliche Abwas-seranlagen sind insbesondere die öf-fentlichen Kanäle, Regenrückhaltebe-cken, Regenüberlauf- und Regenklär-becken, Abwasserpumpwerke undKläranlagen sowie offene und ge-schlossene Gräben, soweit sie von derStadt zur öffentlichen Abwasserbeseiti-gung benutzt werden.Zu den öffentlichen Abwasseranlagengehört auch der Teil der Hausan-schlussleitung, der im Bereich der öf-fentlichen Verkehrs- und Grünflächenverläuft (Grundstücksanschluss).

(3) Grundstücksentwässerungsanlagensind alle Einrichtungen, die der Samm-lung, Vorbehandlung, Prüfung und Ab-leitung des Abwassers bis zur öffentli-chen Abwasseranlage dienen. Dazugehören insbesondere Leitungen, die imErdreich oder im Fundamentbereich ver-legt sind und das Abwasser dem Grund-stücksanschluss zuführen (Grundleitun-gen), Prüfschächte sowie die sich auf pri-vaten Grundstücken befindlichen Pump-anlagen bei einer Abwasserdruckentwäs-serung.

II. ANSCHLUSS UND BENUTZUNG§ 3

Berechtigung und Verpflichtung zumAnschluss und zur Benutzung

(1) Die Eigentümer von Grundstücken, aufdenen Abwasser anfällt, sind nach nä-herer Bestimmung dieser Satzung be-rechtigt und verpflichtet, ihre Grundstü-cke an die öffentlichen Abwasseranla-gen anzuschließen, diese zu benutzenund das gesamte auf den Grundstü-cken anfallende Abwasser der Stadt imRahmen des § 45 b Abs. 1 und Abs. 2WG zu überlassen. Der Erbbauberech-tigte oder sonst dinglich zur baulichenNutzung des Grundstücks Berechtigtetritt an die Stelle des Eigentümers.

(2) Die Benutzungs- und Überlassungs-pflicht nach Abs. 1 trifft auch die sonstzur Nutzung eines Grundstücks oder ei-ner Wohnung berechtigten Personen.

(3) Bebaute Grundstücke sind anzuschlie-ßen, sobald die für sie bestimmten öf-fentlichen Abwasseranlagen betriebs-

fertig hergestellt sind. Wird die öffentli-che Abwasseranlage erst nach Errich-tung einer baulichen Anlage hergestellt,so ist das Grundstück innerhalb von 6Monaten nach der betriebsfertigen Her-stellung anzuschließen.

(4) Unbebaute Grundstücke sind anzu-schließen, wenn der Anschluss im Inte-resse der öffentlichen Gesundheitspfle-ge, des Verkehrs oder aus anderenGründen des öffentlichen Wohls gebo-ten ist.

§ 4Anschlussstelle, vorläufiger

Anschluss(1) Wenn der Anschluss eines Grund-

stücks an die nächste öffentliche Ab-wasseranlage technisch unzweckmä-ßig oder die Ableitung des Abwassersüber diesen Anschluss für die öffentli-che Abwasseranlage nachteilig wäre,kann die Stadt verlangen oder gestat-ten, dass das Grundstück an eine an-dere öffentliche Abwasseranlage ange-schlossen wird.

(2) Ist die für ein Grundstück bestimmte öf-fentliche Abwasseranlage noch nichthergestellt, kann die Stadt den vorläufi-gen Anschluss an eine andere öffentli-che Abwasseranlage gestatten oderverlangen.

§ 5Befreiungen

(1) Von der Verpflichtung zum Anschlussseines Grundstücks an die öffentlicheAbwasserbeseitigung und von derPflicht zur Benutzung deren Einrichtun-gen ist aufgrund § 45 b Abs. 4 Satz 3WG der nach § 3 Abs. 1 und 2 Ver-pflichtete auf Antrag insoweit und so-lange zu befreien, als ihm der Anschlussbzw. die Benutzung wegen seines dieöffentlichen Belange überwiegendenprivaten Interesses an der eigenen Be-seitigung des Abwassers nicht zuge-mutet werden kann und die Befreiungwasserwirtschaftlich unbedenklich ist.

§ 6Allgemeine Ausschlüsse

(1) Von der öffentlichen Abwasserbeseiti-gung sind sämtliche Stoffe ausge-schlossen, die die Reinigungswirkungder Klärwerke, den Betrieb derSchlammbehandlungsanlagen, dieSchlammbeseitigung oder dieSchlammverwertung beeinträchtigen,die öffentlichen Abwasseranlagen an-greifen, ihre Funktionsfähigkeit oderUnterhaltung behindern, erschwerenoder gefährden können, oder die denin öffentlichen Abwasseranlagen arbei-tenden Personen oder dem Vorfluterschaden können. Dies gilt auch für Flüs-sigkeiten, Gase und Dämpfe.

(2) Insbesondere sind ausgeschlossen1. Stoffe - auch im zerkleinerten Zu-

stand -, die zu Ablagerungen oderVerstopfungen in den öffentlichenAbwasseranlagen führen können (z.B. Kehricht, Schutt, Asche, Zellstof-

fe, Mist, Schlamm, Sand, Glas,Kunststoffe, Textilien, Küchenabfäl-le, Schlachtabfälle, Haut- und Le-derabfälle, Tierkörper, Panseninhalt,Schlempe, Trub, Trester und hefe-haltige Rückstände);

2. feuergefährliche, explosive, giftige,fett- und ölhaltige Stoffe (z. B. Ben-zin, Heizöl, Karbid, Phenole, Öle undFette, Öl-/Wasser- emulsionen,Säuren, Laugen, Salze, Reste vonPflanzenschutzmitteln oder ver-gleichbaren Chemikalien, Blut, mitKrankheitskeimen behaftete oderradioaktive Stoffe);

3. Jauche,Gülle, Abgängeaus Tierhal-tungen, Silosickersaft und Molke;

4. faulendes und sonst übelriechendesAbwasser (z. B. milchsaure Kon-zentrate, Krautwasser);

5. Abwasser, das schädliche oder be-lästigende Gase oder Dämpfe ver-breiten kann;

6. Abwasser, das einem wasserrechtli-chen Bescheid nicht entspricht;

7. Abwasser, dessen Inhaltsstoffe oderEigenschaften Grenzwerte für dieEinleitung von Abwasser in die städ-tische Kanalisation der Anlage 2 derVereinbarung zwischen der StadtKarlsruhe und der Stadt Ettlingenüber die Aufnahme und Reinigungvon Abwasser der Stadt Ettlingen inder jeweils gültigen Fassung über-schreitet.

8. farbstoffhaltiges Abwasser, dessenEntfärbung im Klärwerk nicht ge-währleistet ist;

(3) Unbeschadet des Abs. 2 ist Abwasserzugelassen, dessen Inhaltsstoffe oderEigenschaften die allgemeinen Richt-werte für die wichtigsten Beschaffen-heitskriterien der Anlage 1 des Arbeits-blattes A 115 der Abwassertechni-schen Vereinigung - ATV - (Vertrieb:Gesellschaft zur Förderung der Abwas-sertechnik e.V. - GFA -, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef oderPostfach 1165, 53758 Hennef) in derjeweils gültigen Fassung nicht über-schreiten.

(4) Die Stadt kann im Einzelfall über dienach den Absätzen 2 und 3 einzuhal-tenden Anforderungen hinausgehendeAnforderungen stellen, wenn dies fürden Betrieb der öffentlichen Abwasser-anlagen erforderlich ist.

(5) Die Stadt kann im Einzelfall Ausnahmenvon den Bestimmungen der Absätze 1und 2 zulassen, wenn öffentliche Belan-ge nicht entgegenstehen, die Versa-gung der Ausnahme im Einzelfall eineunbillige Härte bedeuten würde und derAntragsteller evtl. entstehende Mehr-kosten übernimmt.

§ 7Ausschlüsse im Einzelfall,Mehrkostenvereinbarung

(1) Die Stadt kann im Einzelfall Abwasservon der öffentlichen Abwasserbeseiti-gung ausschließen,

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a) dessen Sammlung, Fortleitung oderBehandlung im Hinblick auf den An-fallort oder wegen der Art oder Men-ge des Abwassers unverhältnismä-ßig hohen Aufwand verursachenwürde;

b) das nach den allgemein anerkann-ten Regeln der Abwassertechniknicht mit häuslichen Abwässern ge-sammelt, fortgeleitet oder behandeltwerden kann.

(2) Die Stadt kann im Falle des Absatzes 1den Anschluss und die Benutzung ge-statten, wenn der Grundstückseigentü-mer die für den Bau und Betrieb deröffentlichen Abwasseranlagen entste-henden Mehrkosten übernimmt und aufVerlangen angemessene Sicherheitleistet.

(3) Schließt die Stadt in Einzelfällen Abwas-ser von der Beseitigung aus, bedarfdies der Zustimmung der Wasserbe-hörde (§ 45 b Abs. 4 Satz 2 WG).

§ 8Einleitungsbeschränkungen

(1) Die Stadt kann im Einzelfall die Einlei-tung von Abwasser von einer Vorbe-handlung oder Speicherung abhängigmachen, wenn seine Beschaffenheitoder Menge dies insbesondere im Hin-blick auf den Betrieb der öffentlichenAbwasseranlagen oder auf sonstige öf-fentliche Belange erfordert.

(2) Fäkalienhaltiges Abwasser darf in öf-fentliche Abwasseranlagen, die nicht aneine öffentliche Kläranlage angeschlos-sen sind, nur nach ausreichender Vor-behandlung eingeleitet werden.

(3) Die Einleitung von Abwasser, das derBeseitigungspflicht nicht unterliegt undvon sonstigem Wasser (z. B. Drainage-wasser, Grundwasser) bedarf derschriftlichen Genehmigung der Stadt.

(4) Das Waschen von Fahrzeugen auf Flä-chen, die in die Regenwasserkanalisati-on entwässern sowie andere Fehleinlei-tungen (z. B. Putzwässer oder sonstigeReinigungswässer) sind unzulässig.

§ 9Eigenkontrolle

(1) Die Stadt kann verlangen, dass auf Kos-ten des Verpflichteten (nach § 3 Abs. 1und 2) Vorrichtungen zur Messung undRegistrierung der Abflüsse und der Be-schaffenheit der Abwässer sowie zur Be-stimmung der Schadstofffracht in dieGrundstücksentwässerungsanlageeingebautoder an sonst geeigneter Stelleauf dem Grundstück angebracht, betrie-ben und in ordnungsgemäßem Zustandgehalten werden.

(2) Die Stadt kann auch verlangen, dass einePerson bestimmt wird, die für die Bedie-nung der Anlage und für die Führung desBetriebstagebuchs verantwortlich ist.Das Betriebstagebuch ist mindestensdrei Jahre lang, vom Datum der letztenEintragung oder des letzten Beleges angerechnet, aufzubewahren und der Stadtauf Verlangen vorzulegen.

§ 10Abwasseruntersuchungen

(1) Die Stadt kann beim Verpflichteten Ab-wasseruntersuchungen vornehmen.Sie bestimmt, in welchen Abständendie Proben zu entnehmen sind, durchwen sie zu entnehmen sind und wer sieuntersucht. Für das Zutrittsrecht gilt §20 Abs. 2 entsprechend.

(2) Die Kosten einer Abwasseruntersu-chung trägt der Verpflichtete, wenn1. die Ermittlungen ergeben, dass Vor-

schriften oder auferlegte Verpflich-tungen nicht erfüllt worden sind oder

2. wegen der besonderen Verhältnisseeine ständige Überwachung gebo-ten ist.

(3) Wenn bei einer Untersuchung des Ab-wassers Mängel festgestellt werden,hat der Verpflichtete diese unverzüglichzu beseitigen.

§ 11Grundstücksbenutzung

Die Grundstückseigentümer können beiVorliegen der Voraussetzungen der §§ 88ff WG verpflichtet werden, für die Zweckeder öffentlichen Abwasserbeseitigung dasVerlegen von Kanälen einschließlich Zube-hör zur Ab- und Fortleitung von Abwasserüber ihre Grundstücke gegen Entschädi-gung zu dulden. Die Grundstückseigentü-mer haben insbesondere den Anschlussanderer Grundstücke an die Anschlusslei-tung zu ihren Grundstücken zu dulden.

III. GRUNDSTÜCKSANSCHLÜSSEGRUNDSTÜCKSENTWÄSSERUNGS-ANLAGEN

§ 12Grundstücksanschlüsse

(1) Grundstücksanschlüsse (§ 2 Abs. 2)werdenvon der Stadt hergestellt, unter-halten, erneuert, geändert, abgetrenntund beseitigt. Die Stadt kann im Einzel-fall hiervon abweichende Vereinbarun-gen mit dem jeweiligen Grundstücks-eigentümer bzw. Erbbauberechtigtentreffen.

(2) Art, Zahl und Lage der Grundstücksan-schlüsse sowie deren Änderung wer-den nach Anhörung des Grundstücks-eigentümers und unter Wahrung seinerberechtigten Interessen von der Stadtbestimmt. Die Stadt stellt die für denerstmaligen Anschluss eines Grund-stücks notwendigen Grundstücksan-schlüsse bereit; diese Kosten sinddurch den Abwasserbeitrag (§ 32) ab-gegolten.

(3) Jedes Grundstück erhält einen Grund-stücksanschluss; werden Grundstückeim Trennverfahren entwässert, geltendie beiden Anschlüsse als ein Grund-stücksanschluss. Die Stadt kann mehrals einen Grundstücksanschluss ver-langen, soweit sie es für technisch not-wendig hält. Das Gleiche gilt, wenn dasGrundstück mit mehreren Wohneinhei-ten oder Gebäuden bebaut wird und ei-

ne spätere Teilung des Grundstücksoder Aufteilung in separate Einheitennach dem Wohnungseigentumsgesetzmöglich ist. In besonders begründetenFällen (z. B. Sammelgaragen, Reihen-häuser) kann die Stadt den Anschlussmehrerer Grundstücke über einen ge-meinsamen Grundstücksanschlussvorschreiben oder auf Antrag zulassen.

§ 13Sonstige Anschlüsse

(1) Die Stadt kann auf Antrag des Grund-stückseigentümers weitere Grund-stücksanschlüsse sowie vorläufige odervorübergehende Anschlüsse herstellenoder die Herstellung zulassen. Als wei-tere Grundstücksanschlüsse geltenauch Anschlusskanäle für Grundstü-cke, die nach Entstehen der Beitrags-pflicht (§ 33) neu gebildet werden.

(2) Die Kosten der Herstellung, Unterhal-tung, Erneuerung, Veränderung undBeseitigung der in Abs. 1 genanntenAnschlüsse hat der Grundstückseigen-tümer der Stadt zu erstatten. Zu diesenKosten gehören auch die Aufwendun-gen für die Wiederherstellung des altenZustands auf den durch die Arbeitenbeanspruchten Flächen.

(3) Der Erstattungsanspruch entsteht mitder endgültigen Herstellung des Grund-stücksanschlusses, im Übrigen mit derBeendigung der Maßnahme. Der Erst-attungsanspruchwird binnen eines Mo-nats nach Bekanntgabe des Abgaben-bescheids fällig.

(4) Die Durchführung von Maßnahmennach Abs. 1 und 2 kann von einer ange-messenen Vorauszahlung abhängiggemacht werden.

(5) Private Grundstücksanschlüsse sindvom Grundstückseigentümer auf eige-ne Kosten zu unterhalten, zu ändern, zuerneuern und zu beseitigen. Die Arbei-ten sind der Stadt mindestens 14 Tagevorher anzuzeigen.

(6) Erhalten mehrere Grundstücke einengemeinsamen Grundstücksanschluss,so ist für die Teile des Grundstücksan-schlusses, die ausschließlich einem derbeteiligten Grundstücke dienen, alleinder Eigentümer bzw. Erbbauberechtig-te des betreffenden Grundstücks er-satzpflichtig. Soweit Teile des Grund-stücksanschlusses mehreren Grund-stücken gemeinsam dienen, sind die Ei-gentümer bzw. Erbbauberechtigten derbeteiligten Grundstücke als Gesamt-schuldner ersatzpflichtig.

§ 14Genehmigungen

(1) Der schriftlichen Genehmigung derStadt bedürfena) die Herstellung der Grundstücksent-

wässerungsanlagen, deren An-schluss sowie deren Änderung;

b) die Benutzung der öffentlichen Ab-wasseranlagen sowie die Änderungder Benutzung

Die Genehmigung ist beim Stadtbau-amt Ettlingen zu beantragen. Bei vor-

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übergehenden oder vorläufigen An-schlüssen wird die Genehmigung wi-derruflich oder befristet ausgespro-chen.

(2) Einem unmittelbaren Anschluss stehtder mittelbare Anschluss (z.B. über be-stehende Grundstücksentwässe-rungsanlagen) gleich.

(3) Aus dem Antrag müssen auch Art, Zu-sammensetzung und Menge der anfal-lenden Abwässer, die vorgesehene Be-handlung der Abwässer und die Be-messung der Anlagen ersichtlich sein.Außerdem sind dem Antrag folgendeUnterlagen beizufügen:- Lageplan im Maßstab 1 : 500 mit

Einzeichnung sämtlicher auf demGrundstück bestehender Gebäude,der Straße, der Schmutz- und Re-genwasser-anschlussleitungen, der vor demGrundstück liegenden Straßenka-näle und der etwa vorhandenen wei-teren Entwässerungsanlagen, Brun-nen, Gruben, usw.;

- Grundrisse des Untergeschosses(Kellergeschosses) der einzelnenanzuschließenden Gebäude imMaßstab 1 : 100, mit Einzeichnungder anzuschließenden Entwässe-rungsteile, der Dachableitung undaller Entwässerungsleitungen undSchächte, der lichten Weite und derAbsperrschieber oder Rückstauver-schlüsse;

- Systemschnitte der zu entwässern-den Gebäudeteile im Maßstab 1 :100 in der Richtung der Hauptleitun-gen (mit Angabe der Hauptleitungenund der Fallrohre, der Dimensionenund der Gefällsverhältnisse, der Hö-henlage, der Entwässerungsanlageund des Straßenkanals);

- Eintragung der Grundstücksgröße,der Geschossflächenzahl, der zuläs-sigen baulichen Nutzung nach demBebauungsplan und der tatsächli-chen baulichen Nutzung.

Die zur Anfertigung der Pläne erforderli-chen Angaben (Höhenlage des Stra-ßenkanals, Lage der Anschlussstelleund Höhenfestpunkte) sind beim Stadt-bauamt Ettlingen einzuholen. Dort sindauch Formulare für die Entwässerungs-anträge erhältlich.

§ 15Regeln der Technik

Grundstücksentwässerungsanlagen sindnach den allgemein anerkannten Regelnder Technik herzustellen, zu unterhaltenund zu betreiben. Allgemein anerkannteRegeln der Technik sind insbesondere dietechnischen Bestimmungen für den Bau,den Betrieb und die Unterhaltung von Ab-wasseranlagen und die Einleitungsstan-dards, die die oberste Wasserbehördedurch öffentliche Bekanntmachung ein-führt. Von den allgemein anerkannten Re-geln der Technik kann abgewichen wer-den, wenn den Anforderungen auf andereWeise ebenso wirksam entsprochen wird.

§ 16Herstellung, Änderung und

Unterhaltung derGrundstücksentwässerungsanlagen

(1) Die Grundstücksentwässerungsanla-gen sind vom Grundstückseigentümerauf seine Kosten herzustellen, zu unter-halten, zu ändern, zu erneuern undnach Bedarf gründlich zu reinigen.

(2) Die Stadt kann zusammen mit demGrundstücksanschluss einen Teil derGrundstücksentwässerungsanlage,vom Grundstücksanschluss bis ein-schließlich des Prüfschachts, herstellenoder erneuern. Die insoweit entstehen-den Kosten hat der Grundstückseigen-tümer zu tragen. § 13 Abs. 3 und 4gilt entsprechend.

(3) Grundleitungen sind in der Regel mitmindestens 150 mm Nennweite auszu-führen. Der letzte Schacht mit Reini-gungsrohr (Prüfschacht) muss mindes-tens 800 mm Durchmesser haben undist so nahe wie technisch möglich andie öffentliche Abwasseranlage zu set-zen; er muss stets zugänglich und bisauf Rückstauebene (§ 19) wasserdichtausgeführt sein.

(4) Wird eine Grundstücksentwässerungs-anlage - auch vorübergehend -außer Be-trieb gesetzt, so kann die Stadt denGrundstücksanschluss verschließen oderbeseitigen. Die Kosten trägt der Grund-stückseigentümer. § 13 Abs. 3 und 4 giltentsprechend. Die Stadt kann die in Satz1 genannten Maßnahmen auf denGrundstückseigentümer übertragen.

§ 17Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen,

Zerkleinerungsgeräte(1) Auf Grundstücken, auf denen Fette,

Leichtflüssigkeiten wie Benzin und Benzolsowie Öle oder Ölrückstände in das Ab-wasser gelangen können, sind Vorrich-tungen zur Abscheidungdieser Stoffe ausdem Abwasser (Abscheider mit dazuge-hörenden Schlammfängen) einzubauen,zu betreiben, zu unterhalten und zu er-neuern. Die Abscheider mit den dazuge-hörenden Schlammfängen sind vomGrundstückseigentümer in regelmäßigenZeitabständen, darüber hinaus bei be-sonderem Bedarf, zu leeren und zu reini-gen. Bei schuldhafter Säumnis ist er derStadt gegenüber schadenersatzpflichtig.Für die Beseitigung und Verwertung deranfallenden Stoffe gelten die Vorschriftenüber die Abfallentsorgung.

(2) Die Stadt kann vom Grundstückseigen-tümer den Einbau und den Betrieb einerAbwasserhebeanlage verlangen, wenndies für die Ableitung des Abwassersnotwendig ist; dasselbe gilt für Pump-anlagen auf Grundstücken, die an Ab-wasser-druckleitungen angeschlossen werden.§ 15 bleibt unberührt.

(3) Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfäl-le, Müll, Papier und dergleichen sowieHandtuchspender mit Spülvorrichtungdürfen nicht an Grundstücksentwässe-rungsanlagen angeschlossen werden.

§ 18Toiletten mit Wasserspülung,

Kleinkläranlagen(1) Auf Grundstücken, die an die öffentli-

che Abwasserbeseitigung angeschlos-sen sind, sind in Gebäuden mit Aufent-haltsräumen nur Toiletten mit Wasserspü-lung zulässig (§36Abs. 2der Landesbau-ordnung).

(2) Kleinkläranlagen, geschlossene Grubenund Sickeranlagen sind unverzüglichaußer Betrieb zu setzen, sobald dasGrundstückan eine öffentliche Kläranlageangeschlossen ist. Die Kosten für die Still-legung trägt der Grundstückseigentü-mer selbst.

§ 19Sicherung gegen Rückstau

Abwasseraufnahmeeinrichtungen derGrundstücksentwässerungsanlagen, insbe-sondere Toiletten mit Wasserspülung, Bo-denabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbe-cken, Schachtdeckel, die an der Anschluss-stelle der Grundstücksentwässerung (Rück-stauebene) tiefer als dieStraßenoberfläche liegen, müssen vomGrundstückseigentümer auf seine Kostengegen Rückstau gesichert werden. Im Übri-gen hat der Grundstückseigentümer fürrückstaufreien Abfluss des Abwassers zusorgen.

§ 20Abnahme und Prüfung der Grund-

stücksentwässerungsanlagen,Zutrittsrecht, Indirekteinleiterkataster(1) Vor der Abnahme durch die Stadt darf

die Grundstücksentwässerungsanlagenicht in Betrieb genommen werden. DieAbnahme der Grundstücksentwässe-rungsanlage befreit den Bauherrn, denPlanverfasser, den Bauleiter und denausführenden Unternehmer nicht vonihrer Verantwortlichkeit für die vor-schriftsmäßige und fehlerfreie Ausfüh-rung der Arbeiten.

(2) Die Stadt ist berechtigt, die Grundstücks-entwässerungsanlagen zu prüfen. DieGrundstückseigentümer und Besitzer(nach § 3Absätze 1 und 2) sind verpflich-tet, die Prüfung zu dulden und dabei Hilfezu leisten. Sie haben den zur PrüfungdesAbwassers notwendigen Einblick in dieBetriebsvorgänge zu gewähren und diesonst erforderlichen Auskünfte zu ertei-len. Die mit der Überwachung der Anla-gen beauftragten Personen dürfenGrundstücke zum Zwecke der Prüfungder Einhaltung der Satzungsbestimmun-gen betreten.

(3) Werden bei der Prüfung der Grund-stücksentwässerungsanlagen Mängelfestgestellt, hat sie der Grundstücks-eigentümer unverzüglich zu beseitigen.

(4) Die Stadt ist nach § 83 Abs. 3 WG inVerbindung mit der Eigenkontrollverord-nung des Landes verpflichtet, Betriebe,von deren Abwasseranfall nach Beschaf-fenheit und Menge ein erheblicher Ein-fluss auf die öffentliche Abwasserbe-handlungsanlage zu erwarten ist, in ei-nem so genannten Indirekteinleiter-Ka-

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taster zu erfassen. Dieses wird bei derStadt geführt und wird auf Verlangen derWasserbehörde vorgelegt. Erfasst wer-den die in Anhang 2 Nr. 5 der Eigenkon-trollverordnung, in der jeweils gültigenFassung, aufgeführten Betriebe.Die Verantwortlichen dieser Betriebesind verpflichtet, der Stadt, auf derenAnforderung hin, die für die Erstellungdes Indirekteinleiter-Katasters erforder-lichen Angaben zu machen.Dabei handelt es sich um folgende An-gaben:Namen des Betriebes, Produktion (Art,Umfang), Abwassermenge (m3/d) ggf.pro Einzeleinleitung, Art der Abwasser-behandlungsanlage(n) (Hauptein-satzstoffe, Hauptwasserinhaltsstoffe)und Verantwortliche im Betrieb (Name,Telefon-Nummer).Die Stadt wird dabei die Geheim-haltungspflicht von Geschäfts- und Be-triebsgeheimnissen sowie die Belangedes Datenschutzes beachten.

§ 21Grubenentleerung

(1) Solange Grundstücke noch nicht an dieöffentlichen Abwasseranlagen ange-schlossen werden können (§ 7 Abs. 1),ist der jeweilige Eigentümer bzw. Nutz-ungsberechtigte verpflichtet, die aufseinem Grundstück befindlichenGruben bzw. Kleinkläranlagen auf seineKosten durch ein für die Leerung geeig-netes Unternehmen leeren zu lassen.Der Grubeninhalt bzw. Klärschlamm istbei der von der Stadt zu bestimmendenKläranlage zu entsorgen.

(2) Die Entsorgung der Kleinkläranlagenund geschlossenen Gruben muss re-gelmäßig nach Bedarf erfolgen, unterBerücksichtigung der Herstellerhinwei-se, der DIN-4261, den Bestimmungender Allgemeinen bauaufsichtlichen Zu-lassung sowie der wasserrechtlichenEntscheidung. Die Entsorgungsnach-weise sind halbjährlich dem Stadtbau-amt Ettlingen vorzulegen.

(3) Von der Verpflichtung zur Entsorgungin die von der Stadt bestimmte Kläran-lage ist der nach Abs. 1 Verpflichteteauf Antrag insoweit zu befreien, als ihmeine ordnungsgemäße Entsorgung auflandwirtschaftlichen Flächen möglich istund die wasserwirtschaftliche Unbe-denklichkeit von der Wasserbehördebestätigt wird.

IV. ABWASSERBEITRAG

§ 22Erhebungsgrundsatz

Die Stadt erhebt zur teilweisen Deckungihres Aufwands für die Anschaffung, Her-stellung und den Ausbau der öffentlichenAbwasseranlagen einen Abwasserbeitrag.

§ 23Gegenstand der Beitragspflicht

(1) Der Beitragspflicht unterliegen Grund-stücke, für die eine bauliche oder ge-

werbliche Nutzung festgesetzt ist,wenn sie bebaut oder gewerblich ge-nutzt werden können. ErschlosseneGrundstücke, für die eine bauliche odergewerbliche Nutzung nicht festgesetztist, unterliegen der Beitragspflicht,wenn sie nach der VerkehrsauffassungBauland sind und nach der geordnetenbaulichen Entwicklung der Stadt zurBebauung anstehen.

(2) Wird ein Grundstück an die öffentlichenAbwasseranlagen tatsächlich ange-schlossen, so unterliegt es der Bei-tragspflicht auch dann, wenn die Vo-raussetzungen des Abs. 1 nicht erfülltsind.

§ 24Beitragsschuldner

(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunktder Zustellung des BeitragsbescheidsEigentümer des Grundstücks ist. DerErbbauberechtigte ist an Stelle des Ei-gentümers Beitragsschuldner.

(2) Mehrere Beitragsschuldner haften alsGesamtschuldner. Bei Wohnungs- undTeileigentum sind die einzelnen Woh-nungs- und Teileigentümernur entspre-chend ihrem Miteigentumsanteil Bei-tragsschuldner.

(3) Der Beitrag ruht als öffentliche Last aufdem Grundstück, im Falle des Abs. 1Satz 2 auf dem Erbbaurecht, im Falledes Abs. 2 Satz 2 auf dem Wohnungs-oder dem Teileigentum.

§ 25Beitragsmaßstab

Maßstab für den Abwasserbeitrag ist dieSumme aus der Grundstücksfläche (§ 26)und der zulässigen Geschossfläche. Diezulässige Geschossfläche eines Grund-stücks wird nach Maßgabe der Bestim-mungen der §§ 26 bis 30 ermittelt.

§ 26Grundstücksfläche

(1)Als Grundstücksfläche gilt:1. bei Grundstücken im Bereich ei-

nes Bebauungsplanes die Flä-che, die der Ermittlung der zuläs-sigen Nutzung zugrunde zu le-gen ist;

2. soweit ein Bebauungsplan nichtbesteht oder die erforderlicheFestsetzung nicht enthält, dietatsächliche Grundstücksflächebis zu einer Tiefe von 50 Metervon der der Erschließungsanlagezugewandten Grundstücksgren-ze. Reicht die bauliche oder ge-werbliche Nutzung über dieseBegrenzung hinaus oder sindFlächen tatsächlich angeschlos-sen, so ist die Grundstückstiefemaßgebend, die durch die hinte-re Grenze der Nutzung bestimmtwird. Grundstücksteile, die ledig-lich die wegemäßige Verbindungzur Erschließungsanlage herstel-len, bleiben bei der Bestimmungder Grundstückstiefe unberück-sichtigt.

(2) § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleibt unbe-rührt.

§ 27Ermittlung des Nutzungsmaßes bei

Grundstücken,für die ein Bebauungsplan die Ge-

schossflächenzahl, dieGeschossfläche, eine Baumassenzahl

oder nurdie Grundflächenzahl festsetzt

(1) Als zulässige Geschossfläche gilt diemit der im Bebauungsplan festgesetz-ten Geschossflächenzahl vervielfachteGrundstücksfläche (§ 26). Setzt der Be-bauungsplan die Größe der Geschoss-fläche fest, gilt diese als zulässige Ge-schossfläche. Ist im Einzelfall eine grö-ßere Geschossfläche genehmigt, so istdiese zugrunde zu legen.

(2) Setzt der Bebauungsplan weder eineGeschossflächenzahl noch die Größeder Geschossfläche noch eine Bau-massenzahl fest, gilt als zulässige Ge-schossfläche das Produkt aus Grundflä-chenzahl, höchstzulässiger Zahl der Voll-geschosse und der Grundstücksfläche.

(3) Weist der Bebauungsplan statt einerGeschossflächenzahl oder der Größeder Geschossfläche eine Baumassen-zahl aus, so ergibt sich die Geschoss-fläche aus der Teilung der Baumassen-zahl durch 3,5. Ist eine größere Bau-masse genehmigt, so ergibt sich die zu-lässige Geschossfläche aus der Teilungdieser Baumasse durch 3,5.

(4) Kann die im Bebauungsplan festge-setzte Geschossflächenzahl bzw. diezulässige Geschossfläche, Grundflä-chenzahl oder Baumassenzahl auf-grund einer öffentlich-rechtlichen Bau-beschränkung nicht verwirklicht wer-den, ist die tatsächlich verwirklichbareGeschossfläche oder Baumasse maß-gebend. Abs. 1 Satz 3 gilt entspre-chend.

§ 28Ermittlung des Nutzungsmaßes bei

Grundstücken,für die keine Planfestsetzungen i. S.

des § 27 bestehen(1) In unbeplanten Gebieten bzw. in be-

planten Gebieten, für die ein Bebau-ungsplan keine Festsetzungen nach §27 enthält, beträgt die Geschossflä-chenzahl, mit der die Grundstücksflä-che vervielfacht wird

Baugebiet Zahl der Voll-Geschossflä-geschosse chenschossen-

zahl1. in Kleinsiedlungsgebieten bei

1 0,3,2 und mehr 0,4;

2. in reinen Wohngebieten, allgemei-nen Wohngebieten, Mischgebietenund Ferienhausgebieten bei

1 0,5,2 0,8,3 1,0,4 und 5 1,1,6 und mehr 1,2;

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3. in besonderen Wohngebieten bei1 0,5,2 0,8,3 1,1,4 und 5 1,4,6 und mehr 1,6;

4. in Dorfgebieten bei1 0,5,2 und mehr 0,8;

5. in Kern-, Gewerbe- und Industriege-bieten bei

1 1,0,2 1,6,3 2,0,4 und 5 2,2,6 und mehr 2,4;

6. in Wochenendhausgebieten0,2.

(2) Sofern sich die Art des Baugebietes i.S. von Abs. 1nicht aus den Festsetzun-gen eines Bebauungsplanes ergibt,richtet sich die Gebietsart nach der aufden Grundstücken in der näheren Um-gebung überwiegend vorhandenenNutzung. Lassen sich Grundstücke kei-nem der genannten Baugebiete zuord-nen, so werden die für Mischgebietegeltenden Geschossflächenzahlen zu-grunde gelegt.

(3) Der Berechnung der höchstzulässigenGeschossflächenzahl wird als zulässigeZahl der Vollgeschosse zugrunde ge-legt1. die in einem Bebauungsplan festge-

setzte höchstzulässige Zahl der Voll-geschosse. Bestimmt der Bebau-ungsplan das Maß der baulichenNutzung durch die Festsetzung derHöhe baulicher Anlagen, so gilt alsGeschosszahl das festgelegteHöchstmaß der Höhe der baulicherAnlagen geteilt durch 3,5; Bruch-zahlen werdenauf die nächstfolgen-de volle Zahl aufgerundet. Ist einehöhere Geschosszahl oder eine grö-ßere Höhe baulicher Anlagen ge-nehmigt, ist diese zugrundezulegen. Kann die im Bebauungs-plan festgesetzte Zahl der Vollge-schosse oder das Höchstmaß derHöhe baulicher Anlagen aufgrundeiner öffentlich-rechtlichen Baube-schränkung nicht verwirklicht wer-den, gilt § 27 Abs. 4 entsprechend.

2. Soweit keine Geschosszahl, Bau-massenzahl und kein Höchstmaßder Höhe baulicher Anlagen festge-setzt ist, gilt

a) bei bebauten Grundstücken dieHöchstzahl der tatsächlich vorhan-denen,

b) bei unbebauten aber bebaubarenGrundstücken die Zahl der auf denGrundstücken der näheren Umge-bung überwiegend vorhandenenGeschosse.

(4) Bei Grundstücken, für die im Bebau-ungsplan die Zahl der Vollgeschossefestgesetzt ist, gelten als GeschosseVollgeschosse im Sinne der für den Be-bauungsplan maßgeblichen Baunut-zungsverordnung. Im Übrigen gelten

als Geschosse Vollgeschosse im Sinneder Landesbauordnung in der zumZeit-punkt der Beitragsentstehung gelten-den Fassung. Bei Bauwerken mit Voll-geschossen, die höher als 3,5 m sindund bei Gebäuden ohne ein Vollge-schoss, ergibt sich die Geschosszahldurch Teilung der tatsächlichvorhande-nen Baumasse mit der tatsächlichüberbauten Grundstücksfläche undnochmalige Teilung des Ergebnissesdurch 3,5; mindestens jedoch die nachAbs. 3 maßgebende Geschosszahl.Bruchzahlen werden auf volle Ge-schosse aufgerundet.

§ 29Ermittlung des Nutzungsmaßes bei

Grundstücken im AußenbereichIm Außenbereich (§ 35 BauGB) werden beibebauten Grundstücken die für Mischge-biete geltenden Geschossflächenzahlenzugrunde gelegt. Dabei gilt als zulässigeZahl der Vollgeschosse die Höchstzahl dertatsächlich vorhandenen bzw. genehmig-ten Geschosse.

§ 30Sonderregelungen

Bei Stellplatzgrundstücken und bei Grund-stücken, für die nur eine Nutzung ohne Be-bauung zulässig ist oder bei denen die Be-bauung nur untergeordnete Bedeutunghat, wird die Grundstücksfläche mit einerGeschossflächenzahl von 0,2 vervielfacht.Dasselbe gilt für Gemeinbedarfs- oderGrünflächengrundstücke, deren Grund-stücksflächen aufgrund ihrer Zweckbe-stimmung nicht oder nur zu einem unterge-ordneten Teil mit Gebäuden überdecktwerden sollen bzw. überdeckt sind (z. B.Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Klein-gartenanlagen).

§ 31Weitere Beitragspflicht

(1) Vergrößert sich die Fläche eines Grund-stücks, für das bereits eine Beitrags-pflicht entstanden ist oder das beitrags-frei an die öffentliche Abwasserbeseiti-gung angeschlossen wurde (z. B. durchZukauf) und erhöht sich dadurch diebauliche Nutzbarkeit des Grundstücks,so unterliegen die zugehenden Flächender Beitragspflicht nach Maßgabe des§25, soweit für sie noch keine Beitrags-pflicht entstanden ist.

(2) Abs. 1 gilt entsprechend, soweit1. Grundstücke unter Einbeziehung

von Teilflächen, für die eine Bei-tragspflicht bereits entstanden ist,neu gebildet werden;

2. für Grundstücksflächen die Voraus-setzungen für eine Teilflächenab-grenzung nach § 31 Abs. 1 Satz 2KAG oder nach § 26 Abs. 1 Nr. 2entfallen;

3. bei beitragsfrei angeschlossenenGrundstücken oder bei Grundstü-cken, für die eine Beitragspflicht be-reits entstanden ist bzw. durch Be-scheid begründet worden ist, die biszum Inkrafttreten dieser Satzung zu-lässige Geschossflächenzahl oder

Geschossfläche bzw. genehmigtehöhere Geschossflächen über-schritten oder eine größere Ge-schossflächenzahl oder Geschoss-fläche allgemein zugelassen wird.

§ 32Beitragssatz

Der Abwasserbeitrag beträgt je Quadrat-meter Grundstücks- und zulässiger Ge-schossfläche 3,30 Euro.

§ 33Entstehung der Beitragsschuld

(1) Die Beitragsschuld entsteht:1. In den Fällen des § 23 Abs. 1, so-

bald das Grundstück an den öffentli-chen Kanal angeschlossen werdenkann.

2. In den Fällen des § 23 Abs. 2 mitdem Anschluss, frühestens jedochmit dessen Genehmigung.

3. In den Fällen des § 31 Abs. 1, wenndie Vergrößerung des Grundstücksim Grundbuch eingetragen ist.

4. In den Fällen des § 31 Abs. 2 Nr. 1,wenn das neu gebildete Grundstückim Grundbuch eingetragen ist.

5. In den Fällen des § 31 Abs. 2 Nr. 2a) mit dem Inkrafttreten eines Be-

bauungsplans bzw. dem In KraftTreten einer Satzung i. S. von §34 Abs. 4 Satz 1 BauGB bzw. §4 Abs. 2 a BauGB-Maßnahmen-gesetz;

b) mit dem tatsächlichen Anschlussder Teilflächen, frühestens mitder Genehmigung des An-schlusses;

c) bei baulicher Nutzung ohne tat-sächlichen Anschluss mit der Er-teilung der Baugenehmigung;

d) bei gewerblicher Nutzung mitdem Eintritt dieser Nutzung.

6. In den Fällen des § 31 Abs. 2 Nr.3 mit der Erteilung der Bauge-nehmigung bzw. dem Inkrafttre-ten des Bebauungsplans odereiner Satzung i. S. von § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB.

(2) Für Grundstücke, die schon vor dem1.04.1964 an die öffentliche Abwasser-anlagen hätten angeschlossen werdenkönnen, jedoch noch nicht angeschlos-sen worden sind, entsteht die Beitrags-schuld mit dem tatsächlichen An-schluss, frühestens mit dessen Geneh-migung.

(3) Für mittelbare Anschlüsse gilt § 14 Abs.2 entsprechend.

§ 34Fälligkeit

Der Abwasserbeitrag wird jeweils einenMonat nach Zustellung des Abgabebe-scheids fällig.

§ 35Ablösung

(1) Der Abwasserbeitrag kann vor Entste-hung der Beitragsschuld abgelöst wer-den. Der Betrag einer Ablösung be-stimmt sich nach der Höhe des voraus-sichtlich entstehenden Beitrags.

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(2) Die Ablösung erfolgt durch Vereinba-rung zwischen der Stadt und dem Bei-tragspflichtigen.

V. ABWASSERGEBÜHREN

§ 36Erhebungsgrundsatz

Die Stadt erhebt für die Benutzung der öf-fentlichen Abwasseranlagen eine Abwas-sergebühr.

§ 37Gebührenmaßstab

(1) Die Abwassergebühr setzt sich zusam-men aus einer Grundgebühr (Abs. 2und 3) und einer Einleitungsgebühr (§39 Abs. 1 und 2).

(2) Die Grundgebühr wird gestaffelt nachder Größe des Wasserzählers erhoben.Sie beträgt bei Wasserzählern mit einerNenngröße von:

Qn 1,5 / jährlich 48,00 EuroQn 2,5 / jährlich 80,16 EuroQn 6 / jährlich 192,00 EuroQn 10 / jährlich 320,16 EuroQn 15 / jährlich 480,00 EuroQn 40 / jährlich 1.280,16 EuroQn 60 / jährlich 1.920,00 EuroQn 100 / jährlich 3.200,16 Euro

(3) Bei Verbundwasserzählern wird die Ge-bühr des größeren Qn angerechnet.

(4) Bei der Berechnung der Grundgebührwird der Monat, in dem der Wasserzäh-ler erstmals eingebaut oder endgültigausgebaut wird, als voller Monat ge-rechnet.

(5) Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3)bemisst sich die Abwassergebühr nachder eingeleiteten Abwasser- bzw. Was-sermenge.

§ 38Gebührenschuldner

(1) Schuldner der Abwassergebühr ist derGrundstückseigentümer. Der Erbbau-berechtigte ist an Stelle des Grund-stückseigentümers Gebühren-schuldner. Beim Wechsel des Gebüh-renschuldners geht die Gebührenpflichtmit Beginn des Benutzungsverhältnis-ses auf den neuen Gebührenschuld-ner über.

(2) Mehrere Gebührenschuldner sind Ge-samtschuldner.

(3) Der Gebührenschuldner ist verpflichtet,die zur Gebührenerhebung erforderli-chen Daten dem Abgabeberechtigtenoder unmittelbar einem beauftragtenDritten mitzuteilen.

§ 39Einleitungsgebühr

(1) Die Einleitungsgebühr wird wie folgt be-messen:1. nach der Abwassermenge, die auf

dem an die öffentlichen Abwasser-anlagen angeschlossenen Grund-stück anfällt;

2. bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs.3) nach deren Menge

(2) In dem jeweiligen Veranlagungszeit-raum (§ 42 Abs. 1 Satz 1) gilt im Sinnevon § 37 Abs. 1 und 2 als angefalleneAbwassermenge:1. Die dem Grundstück aus der öffent-

lichen Wasserversorgung zugeführ-te Wassermenge

2. Bei nichtöffentlicher Trink- oderBrauchwasserversorgung die dieserentnommene Wassermenge;

3. Im Übrigen das auf den Grundstückenanfallende Niederschlagswasser, so-weit es als Brauchwasser im Haushaltoder im Betrieb genutzt wird.

(3) Auf Verlangen der Stadt hat der Ge-bührenschuldner bei sonstigen Einlei-tungen (§ 8 Abs. 3) sowie bei nichtöf-fentlicher Wasserversorgung (Abs. 2Nr. 2) und bei der Nutzung von Nieder-schlagswasser als Brauchwasser in ei-nem Betrieb (Absatz 2 Nr. 3) geeigneteMesseinrichtungen auf seine Kostenanzubringen und zu unterhalten.

(4) Die öffentliche Wasserversorgung(Stadtwerke Ettlingen GmbH) ermitteltfür die Stadt gegen Erstattung derdurch die Datenweitergabe verursach-ten Zusatzkosten die zur Gebührener-hebung erforderlichen Daten und er-hebt die Abwassergebühren in derenVerbrauchsabrechnungen als beauf-tragter Dritter.

§ 40Absetzungen

1) Wassermengen, die nachweislich nichtin die öffentlichen Abwasseranlageneingeleitet wurden, werden auf Antragdes Gebührenschuldners bei der Be-messung der Abwassergebühr abge-setzt. Der Nachweis erfolgt durch ge-eichte Wasserzähler oder in Fällen, inwelchen die exakte Wassermenge austechnischen Gründen nicht oder nur mitunverhältnismäßig hohem Aufwandfeststellbar ist, durch ein auf Kosten desGebührenschuldners zu erstellendesFachgutachten.

(2) Für landwirtschaftliche Betriebe im Sin-ne von § 201 BauGB soll der Nachweisdurch Messungen eines besonderenWasserzählers erbracht werden. Dabeimuss gewährleistet sein, dass über die-sen Wasserzähler nur solche Frisch-wassermengen entnommen werdenkönnen, die in der Landwirtschaft ver-wendet werden und deren Einleitungals Abwasser nach § 6, insbesondereAbs. 2 Nr. 3, ausgeschlossen ist. Beilandwirtschaftlichen Betrieben im Sinnevon § 201 BauGB findet Abs. 1 Satz 2keine Anwendung.

(3) Wird bei landwirtschaftlichen Betriebenim Sinne von § 201 BauGB die abzu-setzende Wassermenge nicht durchMessungen nach Absatz 2 festgestellt,werden die nicht eingeleiteten Wasser-mengen pauschal ermittelt. Dabei giltals nicht eingeleitete Wassermenge imSinne von Absatz 11. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern,

Schafen, Ziegen und Schweinen 15m3/Jahr,

2. je Vieheinheit bei Geflügel5 m3/Jahr.

Diese pauschal ermittelte nicht eingelei-tete Wassermenge wird von der ge-samten verbrauchten Wassermengeabgesetzt. Die dabei verbleibendeWassermenge muss für jede für dasBetriebsanwesen polizeilich gemeldetePerson, die sich dort während des Ver-anlagungszeitraums nicht nur vorüber-gehend aufhält, mindestens 40 m3 proJahr für die erste Person und für jedeweitere Person mindestens 30 m3 proJahr betragen. Der Umrechnungs-schlüssel für Tierbestände in Viehein-heiten zu § 51 des Bewertungsgeset-zes ist entsprechend anzuwenden. Fürden Viehbestand ist der Stichtag maß-gebend, nach dem sich die Erhebungder Tierseuchenbeiträge für das laufen-de Jahr richtet.

(4) Anträge auf Absetzung nicht eingeleite-ter Wassermengen sind bis zum Ablaufeines Monats nach Bekanntgabe derVerbrauchsgebührenabrechnung zustellen.

§ 41Höhe der Einleitungsgebühr

Die Abwassergebühr bei Einleitung nach §37 beträgt je m3 Abwasser 1,92 Euro.

§ 42Entstehung der Gebührenschuld

(1) In den Fällen des § 37 Abs. 1 bis 4 ent-stehtdie Gebührenschuld für ein Kalen-derjahr mit Ablauf des Kalenderjahres(Veranlagungszeitraum). Endet ein Be-nutzungsverhältnis vor Ablauf des Ver-anlagungszeitraumes, entsteht die Ge-bührenschuld mit Ende des Benut-zungsverhältnisses.

(2) In den Fällen des § 38 Abs. 1 Satz 3entsteht die Gebührenschuld für denneuen Grundstückseigentümer mit Ab-lauf des Kalenderjahres.

(3) In den Fällen des § 37 Abs. 5 entstehtdie Gebührenschuld bei vorübergehen-der Einleitung mit Beendigung der Ein-leitung, im Übrigen mit Ablauf des Ver-anlagungszeitraumes.

§ 43Vorauszahlungen

(1) Solange die Gebührenschuld nochnicht entstanden ist, sind vom Gebüh-renschuldner Vorauszahlungen zu leis-ten. Die Vorauszahlungspflicht entstehtmit Beginn des Kalendermonats. Be-ginnt die Gebührenpflicht während desVeranlagungszeitraumes, entsteht dieVorauszahlungspflicht mit Beginn desfolgenden Kalendermonats.

(2) Jeder Vorauszahlung ist ein Zwölfteldes zuletzt festgestellten Jahreswas-serverbrauchs zugrunde zu legen. Beierstmaligem Beginn der Gebühren-pflicht wird der voraussichtliche Jahres-wasserverbrauch geschätzt.

(3) Die für den Veranlagungszeitraum ent-richteten Vorauszahlungen werden aufdie Gebührenschuld für diesen Zeit-raum angerechnet.

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27Nummer 51Donnerstag, 17. Dezember 2009

(4) In den Fällen des § 37 Abs. 5 entfälltdie Pflicht zur Vorauszahlung.

§ 44Fälligkeit

(1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalbeiner Woche nach Bekanntgabe des Ge-bührenbescheids zur Zahlung fällig. SindVorauszahlungen (§ 43) geleistet worden,gilt dies nur, soweit die Gebührenschulddie geleisteten Vorauszahlungen über-steigt. Ist die Gebührenschuld kleiner alsdie geleisteten Vorauszahlungen, wirdder Unterschiedsbetrag nach Bekannt-gabe des Gebührenbescheids durch Auf-rechnung oder Zurückzahlung ausgegli-chen.

(2) Die Vorauszahlungen gem. § 43 wer-den mit Entstehung der Vorauszah-lungspflicht zur Zahlung fällig.

VI. ANZEIGEPFLICHT, HAFTUNG,ORDNUNGSWIDRIGKEITEN

§ 45Anzeigepflicht

(1) Binnen eines Monats sind der Stadt derErwerb oder die Veräußerung eines andie öffentlichen Abwasseranlagen an-geschlossenen Grundstücks anzuzei-gen. Entsprechendes gilt beim Erbbau-recht oder einem sonstigen dinglichenbaulichen Nutzungsrecht. Anzeige-pflichtig sind der Veräußerer und der Er-werber.

(2) Binnen eines Monats nach Ablauf desVeranlagungszeitraumes hat der Ge-bührenschuldner der Stadt anzuzeigena) die Menge des Wasserverbrauchs

aus einer nichtöffentlichen Wasser-versorgungsanlage;

b) das auf dem Grundstück gesam-melte und als Brauchwasser ge-nutzte Niederschlagswasser (§ 39Abs. 2 Nr. 3);

c) die Menge der Einleitungen auf-grund besonderer Genehmigung (§8 Abs. 3).

(3) Unverzüglich haben der Grundstücks-eigentümer und die sonst zur Nutzungeines Grundstücks oder einer Woh-nung berechtigten Personen der Stadtmitzuteilen:a) Änderungen der Beschaffenheit, der

Menge und des zeitlichen Anfallsdes Abwassers;

b) wenn gefährliche oder schädlicheStoffe in die öffentlichen Abwasser-anlagen gelangen oder damit zurechnen ist.

(4) Wird eine Grundstücksentwässerungs-anlage, auch nur vorübergehend, außerBetrieb gesetzt, hat der Grundstücks-eigentümer diese Absicht so frühzeitigmitzuteilen, dass der Grundstücksan-schluss rechtzeitig verschlossen oderbeseitigt werden kann.

(5) Wird die rechtzeitige Anzeige schuld-haft versäumt, so haftet im Falle desAbs. 1 der bisherige Gebührenschuld-ner für die Benutzungsgebühren, dieauf den Zeitpunkt bis zum Eingang derAnzeige bei der Stadt entfallen.

§ 46Haftung der Stadt

(1) Werden die öffentlichen Abwasseranla-gen durch Betriebsstörungen, die dieStadt nicht zu vertreten hat, vorüberge-hend ganz oder teilweise außer Betriebgesetzt oder treten Mängel oder Schä-den auf, die durch Rückstau infolge vonNaturereignissen wie Hochwasser,Starkregen oder Schneeschmelze oderdurch Hemmungen im Abwasserablaufverursacht sind, so erwächst darauskein Anspruch auf Schadensersatz. EinAnspruch auf Ermäßigung oder auf Er-lass von Beiträgen oder Gebühren ent-steht in keinem Fall.

(2) Die Verpflichtung des Grund-stückeigentümers zur Sicherung gegenRückstau (§ 19) bleibt unberührt.

(3) Unbeschadet des § 2 des Haftpflicht-gesetzes haftet die Stadt nur für Vor-satz oder grobe Fahrlässigkeit.

§ 47Haftung der Grundstückseigentümer

Die Grundstückseigentümer und die Be-nutzer haften für schuldhaft verursachteSchäden, die infolge einer unsachgemä-ßen oder den Bestimmungen dieser Sat-zung widersprechenden Benutzung oderinfolge eines mangelhaften Zustands derGrundstücksentwässerungsanlagenentstehen. Sie haben die Stadt von Ersatz-ansprüchen Dritter freizustellen, die wegensolcher Schäden geltend gemacht wer-den. Gehen derartige Schäden auf mehre-re Grundstücksentwässerungsanlagen zu-rück, so haften deren Eigentümer oder Be-nutzer als Gesamtschuldner.

§ 48Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142Abs. 1 GemO handelt, wer vorsätzlichoder fahrlässig1. entgegen § 3 Abs. 1 das Abwas-

ser nicht der Stadt überlässt;2. entgegen § 6 Absätze 1, 2 oder 4

von der Einleitung ausgeschlosse-ne Abwässer oder Stoffe in die öf-fentlichen Abwasseranlageneinlei-tet oder die vorgeschriebenenHöchstwerte für einleitbares Was-ser überschreitet;

3. entgegen § 8 Abs. 1 Abwasser oh-ne Vorbehandlung oder Speiche-rung in öffentliche Abwasseranla-gen einleitet;

4. entgegen § 8 Abs. 2 fäkalienhalti-ges Abwasser ohne ausreichendeVorbehandlung in öffentliche Ab-wasseranlagen einleitet, die nichtan eine öffentliche Kläranlage an-geschlossen sind;

5. entgegen § 8 Abs. 3 sonstigesWasser oder Abwasser, das derBeseitigungspflicht nicht unter-liegt, ohne besondere Genehmi-gung der Stadt in öffentliche Ab-wasseranlagen einleitet;

6. entgegen § 12 Abs. 1 Grund-stücksanschlüsse nicht von derStadt herstellen, unterhalten, er-neuern, ändern, abtrennen oderbeseitigen lässt;

7. entgegen § 14 Abs. 1 ohne schrift-liche Genehmigung der Stadt eineGrundstücksentwässerungsanla-ge herstellt, anschließt oder ändertoder eine öffentliche Abwasseran-lage benutzt oder die Benutzungändert;

8. die Grundstücksentwässerungs-anlage nicht nach den Vorschriftendes § 15 und des § 16 Absätze 1und 3 herstellt oder betreibt;

9. entgegen § 17 Abs. 1 die notwen-dige Entleerung und Reinigung derAbscheider nicht rechtzeitig vor-nimmt;

10. entgegen § 17 Abs. 3 Zerkleine-rungsgeräte für Küchenabfälle,Müll, Papier und dergleichen oderHandtuchspender mit Spülvorrich-tungen an seine Grundstücksent-wässerungsanlagen anschließt;

11. entgegen § 20 Abs. 1 die Grund-stücksentwässerungsanlage vorder Abnahme in Betrieb nimmt.

(2) Ordnungswidrig i. S. von § 8 Abs. 2 Nr.1 KAG handelt, wer vorsätzlich oderleichtfertig den Anzeigepflichten nach §45 Abs. 1 und 2 nicht, nicht richtig odernicht rechtzeitig nachkommt.

VII. ÜBERGANGS- UNDSCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 51

Inkrafttreten

(1) Soweit Abgabeansprüche nach dembisherigen Satzungsrecht bereits ent-standen sind, gelten an Stelle dieserSatzung die Satzungsbestimmungen,die im Zeitpunkt des Entstehens derAbgabeschuld gegolten haben.

(2) Diese Satzung tritt zum 01.01.2010 inKraft. Gleichzeitig tritt die Abwassersat-zung vom 10.12.2008 außer Kraft.

gez. Büssemaker

Oberbürgermeisterin

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften der Gemeindeord-nung für Baden-Württemberg (GemO)oder aufgrund GemO beim Zustandekom-men dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4GemO unbeachtlich, wennsie nicht schrift-lich innerhalb eines Jahres seit der Be-kanntmachung dieser Satzung gegenüberder Stadt Ettlingen geltend gemacht wor-den ist; der Sachverhalt, der die Verletzungbegründen soll, ist zu bezeichnen. Dies giltnicht, wenn die Vorschriften über die Öf-fentlichkeit der Sitzung, die Genehmigungoder die Bekanntmachung der Satzungverletzt worden sind.

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28 Nummer 51Donnerstag, 17. Dezember 2009

Satzung zur Aufhebungder Satzung der Stadt Ett-lingen über die Stellplatz-verpflichtung für Woh-nungen (Stellplatzsat-zung)Aufgrund von § 74 Abs. 2 Landesbauord-nung i.d.F. vom 08.08.1995 (GBl. S. 617),zuletzt geändert durch Verordnung vom25.04.2007 (GBl. S. 252) in Verbindungmit § 4 Gemeindeordnung Baden-Würt-temberg i.d.F. vom 24.07.2000 (GBl. S.581, ber. S. 698), zuletzt geändert durchGesetz vom 04.05.2009 (GBl. S. 185) hatder Gemeinderat am 08.12.2009 folgendeSatzung beschlossen:

§ 1Die Satzung der Stadt Ettlingen über dieStellplatzverpflichtung für Wohnungen(Stellplatzsatzung) vom 09.10.1996 wirdaufgehoben.

§ 2Diese Satzung tritt rückwirkend zum1.1.2009 in Kraft. Eine etwaige Verletzungvon Verfahrens- oder Formvorschriften derGemeindeordnung für Baden-Württem-berg (GemO) oder aufgrund der GemObeim Zustandekommen dieser Satzungwird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich,wenn sie nicht schriftlich innerhalb einesJahres seit der Bekanntmachung dieserSatzung gegenüber der Stadt Ettlingengeltend gemacht worden ist; der Sachver-halt, der die Verletzung begründen soll, istzu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn dieVorschriften über die Öffentlichkeit der Sit-zung, die Genehmigung oder die Bekannt-machung der Satzung verletzt wordensind.Ettlingen, 16. Dezember 2009gez.Gabriela BüssemakerOberbürgermeisterin

Satzung über denWochenmarkt der

Stadt Ettlingenvom 8. Dezember 2009(Wochenmarktsatzung)

Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung in derletzten Fassung vom 4. Mai 2009 (GBl. S.185) hat der Gemeinderat der Stadt Ettlin-gen am 8. Dezember 2009 folgende Wo-chenmarktsatzung beschlossen:

§ 1 Öffentliche EinrichtungDie Stadt Ettlingen betreibt den Wochen-markt als öffentliche Einrichtung.

§ 2 GeltungsbereichDiese Wochenmarktsatzung ist für alle Be-nutzer (Standinhaber, Verkaufspersonalund Kunden) mit dem Betreten des Mark-tes maßgebend.

§ 3 Platz und Marktzeit

(1) Der Wochenmarkt findet auf demMarktplatz und dem Neuen Markt inEttlingen statt.

(2) Die Marktzeiten sind Mittwoch undSamstag, jeweils von 7:00 Uhr bis13:00 Uhr.Fällt der Markttag auf einen gesetzli-chen Feiertag, so findet der Markt amvorhergehenden Werktag statt.

(3) Das Marktamt der Stadt Ettlingen kannbei besonderen Anlässen Platz undMarktzeit abweichend von den Absät-zen 1 und 2 festsetzen. Auf die Ände-rungen wird in der örtlichen Presse hin-gewiesen.

§ 4 Gegenstand des Wochenmarkt-verkehrs

(1) Auf dem Wochenmarkt der Stadt Ettlin-gen dürfen angeboten werden:a) Lebensmittel im Sinne des § 2 des

Lebensmittel-, Bedarfsgegen-stände- u. Futtermittelgesetzbuchsin der letzten Fassung vom 3. Au-gust 2009 (BGBl. I. S 2630) mit Aus-nahme alkoholischer Getränke;

b) Produkte des Obst- und Gartenbau-es, der Land- und Forstwirtschaftund der Fischerei;

c) rohe Naturerzeugnisse mit Ausnah-me von Vieh.

(2) Pilze dürfen nur angeboten werden,wenn den einzelnen Gebinden entwe-der ein Zeugnis über den Bezug odereine Tagesbescheinigung über die Pilz-beschau beigefügt ist.

§ 5 Zugang zum Wochenmarkt

(1) Waren dürfen nur von einem zugeteiltenStandplatz und nicht im Umhergehenangeboten werden. Die Zuteilung einesStandplatzes muss schriftlich oderelektronisch beim Marktamt der StadtEttlingen beantragt werden. In dem An-trag sind das Angebot, die Art und Ma-ße der Verkaufseinrichtung und der/dieMarkttag(e) anzugeben, an dem/denendie Teilnahme am Wochenmarkt vorge-sehen ist.

(2) Die Zuteilung eines Standplatzes erfolgtdurch das Marktamt in Form einerschriftlichen oder elektronisch über-sandten Erlaubnis. Sie bestimmt dasWarensortiment, Lage und Größe desStandplatzes und Beginn und Ende derStandzuteilung. Sie ist nicht auf Dritteübertragbar und kann mit Nebenbe-stimmungen versehen werden.

(3) Ein Standplatz wird auf Dauer, jedochfür längstens 36 Monate zugeteilt (Dau-ererlaubnis). Bestehende Erlaubnissebleiben bis zum 31.12.2014 in Kraft.

(4) Für Saisonware kann, sofern ein Stand-platz nicht vergeben ist oder vorüber-gehend nicht genutzt wird, eine wo-chenweise Erlaubnis erteilt werden (Sai-sonerlaubnis). Eine auf einen Tag befris-tete Erlaubnis (Tageserlaubnis) wirdnicht erteilt.

(5) Ein Anspruch auf Zuteilung oder Beibe-haltung eines Standplatzes bestehtnicht. Die Entscheidung über die Zutei-lung eines Standplatzes erfolgt nachMaßgabe des § 6 und der räumlichenVerfügbarkeit.

(6) Die Erlaubnis kann widerrufen werdenmit der Folge, dass das Marktamt diesofortige Räumung des Standplatzesverlangen kann, wenn

a) der Standplatz ohne Angaben vonGründen an mehr als drei aufeinan-der folgenden Markttagen oder in-nerhalb eines Monats an mehr alsder Hälfte der Markttage nicht ge-nutzt wird oder an einen Drittenüberlassen wurde,

b) der Platz des Wochenmarktes ganzoder teilweise für bauliche Änderun-gen oder andere öffentliche Zweckebenötigt wird,

c) der Inhaber der Erlaubnis oder seinVerkaufspersonal erheblich odertrotz Mahnung wiederholt gegen diegesetzlichen Hygiene- und Gesund-heitsvorschriften oder gegen Be-stimmungen dieser Satzung oderder Erlaubnis verstößt,

d) ein Standinhaber, der die nach derSatzung über die Erhebung von Ge-bühren auf den Wochenmärkten derStadt Ettlingen in der jeweiligen gül-tigen Fassung fälligen Gebührentrotz Aufforderung nicht oder nichtfristgerecht bezahlt.

(7) Das Verfahren über die Zuteilung einesStandplatzes kann über einen einheitli-chen Ansprechpartner im Sinne desGesetzes über Einheitliche Ansprech-partner für das Land Baden-Württem-berg abgewickelt werden; § 42 a und§§ 71 a bis 71 e des Landesverwal-tungsverfahrensgesetzes in der jeweilsgeltenden Fassung finden Anwendung.

§ 6 Auswahlkriterien

(1) Es können nur Bewerber zugelassenwerden, die die Gewähr für einen ord-nungsgemäßen Marktablauf bieten.Bestehen Zweifel an der Zuverlässigkeitdes Bewerbers, kann das Marktamt dieVorlage eines Führungszeugnissesoder eines anderen Nachweises (z.B.Referenz) von dem Bewerber ver-langen.

(2) Maßgebend für die Zuteilung ist dasWarensortiment, mit dem der Bewerbereinen Standplatz beantragt und der be-nötigte Platzbedarf.

(3) Die Auswahl der Bewerber erfolgt in derWeise, dass das Warensortiment an Ge-genständen im Sinne des § 4 breit gefä-chert ist und eine übermäßig starke Kon-zentration einzelner Warensegmente ver-mieden wird. Ein hoher Anteil an selbsterzeugten landwirtschaftlichen Produktenwird angestrebt.

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29Nummer 51Donnerstag, 17. Dezember 2009

(4) Bei Bewerbern vergleichbaren Ange-bots und Standgröße erfolgt die Zutei-lung nach Eingang der Bewerbung.

§ 7 Auf- und Abbau

Waren, Verkaufseinrichtungen und sonsti-ge Betriebsgegenstände dürfen frühestenszwei Stunden vor Beginn der Marktzeit an-gefahren, ausgepackt und aufgestellt wer-den. Sie müssen spätestens eine Stundenach Beendigung der Marktzeit vomMarktplatz entfernt sein.

§ 8 Verkaufseinrichtungen

(1) Als Verkaufseinrichtungen sind nur Ver-kaufswagen, -anhänger und -ständezugelassen. Sonstige Fahrzeuge dürfenwährend der Marktzeit nicht auf demPlatz (§ 3 Abs. 1) abgestellt werden.

(2) Vordächer von Verkaufseinrichtungenund Schirme müssen mindestens einelichte Durchgangshöhe von 2,10 Meterab Straßenoberfläche freihalten.

(3) Verkaufsstände müssen standfest seinund dürfen nur in der Weise aufgestelltwerden, dass die Oberfläche des Plat-zes nicht beschädigt wird.

(4) Die Standinhaber haben an ihren Ver-kaufsständen an gut sichtbarer Stelleihren Familiennamen oder Firmenna-men sowie die Anschrift in deutlich les-barer Schrift anzubringen.

(5) Zwischen den einzelnen Ständen ist einDurchgang von mindestens 1,5 m frei-zuhalten.

§ 9 Verhalten auf dem Wochenmarkt

(1) Jeder hat sich auf dem Wochenmarktso zu verhalten, dass keine Personenoder Sachen beschädigt, gefährdetoder mehr als nach den Umständen un-vermeidbar behindert oder belästigtwerden.

(2) Es ist unzulässig Werbematerial aller Artoder sonstige Gegenstände zu vertei-len. Werbung, die sich nicht auf denWochenmarkt oder einen Standplatzin-haber bezieht, ist innerhalb des Platzes(§ 3 Abs. 1) auch in anderer Formnicht zulässig.

(3) Den Bediensteten des Marktamtes istjederzeit Zutritt zu den Standplätzenund Verkaufseinrichtungen zu gestat-ten. Alle im Marktverkehr tätigen Perso-nen haben sich ihnen gegenüber aufVerlangen auszuweisen.

§ 10 Sauberhaltung desWochenmarktes

(1) Die Standinhaber sind verpflichtet,

a) ihre Standplätze sowie die Durch-gangsflächen während der Markt-zeit sauber zu halten,

b) Verpackungsmaterial, Marktabfälleund Ähnliches zu sammeln undselbst zu entsorgen. Eine Entsor-gung in den bereitgestellten öffentli-chen Abfallbehältern ist nicht zu-lässig.

(2) Zurückgebliebene Abfälle werden nachBeendigung des Wochenmarktes aufKosten der Verursacher entfernt.

§ 11 Haftung

Die Stadt haftet für Schäden auf dem Wo-chenmarkt nur bei Vorsatz oder groberFahrlässigkeit ihrer Bediensteten.

§ 12 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne von § 146 Abs.2 Ziffer 5 Gewerbeordnung in der letztenFassung vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S.2091), § 141 Gemeindeordnung in derletzten Fassung vom 4. Mai 2009 (GBl. S.185), in Verbindung mit §§ 1 ff des Geset-zes über Ordnungswidrigkeiten in der letz-ten Fassung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S.2353) handelt, wer vorsätzlich oder fahrläs-sig gegen eine der nachstehenden Bestim-mungen verstößt:

1. den Verkauf von Waren, die nichtGegenstand des Wochenmarktessind, § 4 Abs. 1,

2. den Verkauf vom zugeteilten Stand-platz nach § 5 Abs.1,

3. die sofortige Räumung des Stand-platzes nach § 5 Abs. 6,

4. den Auf- und Abbau nach § 7,5. die Verkaufseinrichtungen nach § 8,6. das Verteilen von Werbematerial

oder sonstigen Gegenständen oderandere Werbung nach § 9 Abs. 2

7. die Sauberhaltungspflicht nach § 10Abs. 1 a),

8. die Abfallentsorgungspflicht nach §10 Abs. 1 b),

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einerGeldbuße bis zu der in § 146 Abs. 3GewO,§ 142 Gemeindeordnung i. V. mit § 17des Gesetzes über Ordnungswidrigkeitenfestgesetzten Höhe geahndet werden, so-fern nicht nach anderen Vorschriften einehöhere Geldbuße in Betracht kommt.

§ 13 Inkrafttreten

Diese Wochenmarktsatzung tritt am Tagnach ihrer Bekanntmachung in Kraft.Gleichzeitig tritt die Wochenmarktsatzungin der letzten Fassung vom 25. Juli 2001außer Kraft.

Ettlingen, 17. Dezember 2009

gez. Gabriela BüssemakerOberbürgermeisterin

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften der Gemeindeord-nung für Baden-Württemberg (GemO)oder aufgrund der GemO beim Zustande-kommen dieser Satzung wird nach § 4Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nichtschriftlich innerhalb eines Jahres seit derBekanntmachung dieser Satzung gegen-über der Stadt Ettlingen geltend gemachtworden ist; der Sachverhalt, der die Verlet-zung begründen soll, ist zu bezeichnen.Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften überdie Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-migung oder die Bekanntmachung verletztworden sind.

Satzungzur Änderung der Sat-

zung über das Friedhofs-und Bestattungswesen

der Stadt Ettlingen(Friedhofssatzung) vom

31. Mai 2001Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeinde-ordnung für Baden-Württemberg in derFassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, be-richtigt S. 698), zuletzt geändert durch Ge-setz vom 04.05.2009 (GBl. S. 185) und §1 des Gesetzes über das Friedhofs- undLeichenwesen für Baden-Württembergvom 21.07.1970 (GBl. S. 395, 458), zuletztgeändert durch das Gesetz vom24.03.2009 (GBl. S. 125), hat der Gemein-derat der Stadt Ettlingen am 08.12.2009folgende Änderungssatzung beschlossen:Artikel 1Die Satzung über das Friedhofs- und Be-stattungswesen der Stadt Ettlingen (Fried-hofssatzung) vom 31.05.2001 wird wiefolgt geändert:§ 7 Absatz 2 wird durch folgende Formulie-rung ersetzt:"Auf ihren Antrag hin werden nur solcheGewerbetreibende zugelassen, die fach-kundig, leistungsfähig und zuverlässigsind. Die Friedhofsverwaltung kann für diePrüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeitund Zuverlässigkeit geeignete Nachweiseverlangen, insbesondere dass die Voraus-setzungen für die Ausübung der Tätigkeitnach dem Handwerksrecht erfüllt werden."§ 7 Absatz 5 Satz 4 wird gestrichen.§ 7 Absatz 12 wird mit folgender Formulie-rung eingefügt:"Das Verfahren nach Abs. 1, 2, 4 und 5kann über einen Einheitlichen Ansprech-partner im Sinne des Gesetzes über Ein-heitliche Ansprechpartner für das Land Ba-den-Württemberg abgewickelt werden; §42a und §§ 71abis 71e des Landesverwal-tungsverfahrensgesetzes in der jeweils gel-tenden Fassung finden Anwendung."Artikel 2Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Be-kanntmachung in Kraft.Ettlingen, 17. Dezember 2009gez.Gabriela BüssemakerOberbürgermeisterinEine etwaige Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften der Gemeindeord-nung für Baden-Württemberg (GemO) oderaufgrund der GemO beim Zustandekommendieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemOunbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich inner-halb eines Jahres seit der Bekanntmachungdieser Satzung gegenüber der Stadt Ettlin-gen geltend gemacht worden ist; der Sach-verhalt, der die Verletzung begründen soll,ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn dieVorschriften über die Öffentlichkeit der Sit-zung, die Genehmigung oder die Bekannt-machung verletzt worden sind.

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30 Nummer 51Donnerstag, 17. Dezember 2009

Mitteilungenanderer Ämter

Öffnungszeiten des Land-ratsamtes und seinerDienststellen in der Weih-nachts- und NeujahrszeitDas Landratsamt und seine Dienststelle inEttlingen sowie der Eigenbetrieb Abfallwirt-schaft sind am Donnerstag, 24. Dezemberund Donnerstag, 31. Dezember ge-schlossen.

Die Deponie Bruchsal sowie die Annahme-stellen des Landkreises Ettlingen (Firma SI-TA Süd GmbH) sind am Donnerstag, 24.Dezember geschlossen und am Donners-tag, 31. Dezember von 7.30 bis 11.45Uhr geöffnet.

Grundstückszwangsversteigerung:Im Amtsgericht Karlsruhe, Schlossplatz23, Raum 406 wird am Mittwoch,dem 20. Januar 2010, 9 Uhr, unterdem Aktenzeichen 3 K 181/06 folgen-der Grundbesitz versteigert:Eingetragen im Grundbuch von Ettlin-gen, Blatt 8943

221/10.000 Miteigentumsanteil andem Grundstück Flurstück - Nr.866/2, Gebäude- und Freifläche,Schleinkoferstr. 2 a mit 2866 m2

verbunden mit dem Sondereigen-tum an der im Aufteilungsplan mitNr. 15 bezeichneten Teileinheit (ge-werbliche Räume im 2. Oberge-schoss). Es sind Sondernutzungs-rechte begründet. Zugeordnet istdas Sondernutzungsrecht an derTerrasse Nr. 15.(Büro u.o. Praxis im 2. OG, Nutzflä-che ca. 86 m2, Sondernutzungs-recht an Terrasse - ohne Gewähr -)

Verkehrswert: 121.000,00 Euro

Grundbuchauszug u. Schätzungsgut-achten können beim Amtsgericht Karls-ruhe, in Zimmer 413, von Montag bisDonnerstag, in der Zeit von 9-11.30/13-15 Uhr und Freitag vormittags in derZeit von 9-11.30 Uhr eingesehenwerden.Eine Besichtigung des Objekts ist nurnach Rücksprache mit dem Eigentümerbzw. Mieter möglich.Das Gericht hat hierauf keinen Einfluss.

Weitere Informationen erhalten Sie un-ter www.versteigerungspool.de

Grundstückszwangsversteigerung:Im Amtsgericht Karlsruhe, Schlossplatz23, Raum 406 wird am Mittwoch,dem 20. Januar 2010, 9 Uhr, unterdem Aktenzeichen 3 K 169/06 folgen-der Grundbesitz versteigert:Eingetragen im Grundbuch von Ettlin-gen, Blatt 8942667/10.000 Miteigentumsanteil andem Grundstück Flurstück - Nr.866/2, Gebäude- und Freifläche,Schleinkoferstr. 2 a mit 2866 m2

verbunden mit dem Sondereigen-tum an der im Aufteilungsplan mitNr. 14 bezeichneten Teileinheit (ge-werbliche Räume im 2. Oberge-schoss und davorliegende Ter-rasse).(Praxisräume im 2. OG, Nutzflächeca. 263 m2, vermietet - ohne Ge-währ -). Verkehrswert: 354.000,00EuroGrundbuchauszug u. Schätzungsgut-achten können beim Amtsgericht Karls-ruhe, in Zimmer 413, von Montag bisDonnerstag, in der Zeit von 9-11.30/13-15 Uhr und Freitag vormittags in derZeit von 9-11.30 Uhr eingesehenwerden.Eine Besichtigung des Objekts ist nurnach Rücksprache mit demEigentümerbzw. Mieter möglich.Das Gericht hat hierauf keinen Einfluss.Weitere Informationen erhalten Sie un-ter www.versteigerungspool.de

Grundstückszwangsversteigerung:Im Amtsgericht Karlsruhe, Schlossplatz23, Raum 406 wird am Mittwoch,dem 20. Januar 2010, 13.30 Uhr, un-ter dem Aktenzeichen 3 K 164/06 fol-gender Grundbesitz versteigert:Eingetragen im Grundbuch von Ettlin-gen, Blatt 7979277/10.000 Miteigentumsanteil andem Grundstück Flurstück - Nr.866/2, Gebäude- und Freifläche,Schleinkoferstr. 2 a mit 2.866 m2

verbunden mit dem Sondereigen-tum an der im Aufteilungsplan mitNr. 9 bezeichneten Teileinheit (ge-werbliche Räume im 1. OG)(Praxisräume im 1. OG, Nutzflächeca. 122 m2, vermietet - ohne Ge-währ - ).Verkehrswert: 164.000,00 EuroGrundbuchauszug u. Schätzungsgut-achten können beim Amtsgericht Karls-ruhe, in Zimmer 413, von Montag bisDonnerstag, in der Zeit von 9-11.30/13-15 Uhr und Freitag vormittags in derZeit von 9-11.30 Uhr eingesehenwerden.Eine Besichtigung des Objekts ist nurnach Rücksprache mit demEigentümerbzw. Mieter möglich.Das Gericht hat hierauf keinen Einfluss.Weitere Informationen erhalten Sie un-ter www.versteigerungspool.de

Grundstückszwangsversteigerung:Im Amtsgericht Karlsruhe, Schlossplatz23, Raum 406 wird am Mittwoch,dem 20. Januar 2010, 13.30 Uhr, un-ter dem Aktenzeichen 3 K 161/06 fol-gender Grundbesitz versteigert:Eingetragen im Grundbuch von Ettlin-gen, Blatt 7980

279/10.000 Miteigentumsanteil andem Grundstück Flurstück - Nr.866/2, Gebäude- und Freifläche,Schleinkoferstr. 2 a mit 2.866 m2

verbunden mit dem Sondereigen-tum an der im Aufteilungsplan mitNr. 10 bezeichneten Teileinheit (ge-werbliche Räume im 1. OG).(Praxisräume im 1. OG, Nutzflächeca. 122 m2, vermietet - ohne Ge-währ -).Verkehrswert: 165.000,00 EuroGrundbuchauszug u. Schätzungsgut-achten können beim Amtsgericht Karls-ruhe, in Zimmer 413, von Montag bisDonnerstag, in der Zeit von 9-11.30/13-15 Uhr und Freitag vormittags in derZeit von 9-11.30 Uhr eingesehenwerden.Eine Besichtigung des Objekts ist nurnach Rücksprache mit dem Eigentümerbzw. Mieter möglich.Das Gericht hat hierauf keinen Einfluss.Weitere Informationen erhalten Sie un-ter www.versteigerungspool.de

Wir gratulieren

Alters- und Ehejubilare17. DezemberCornely Jakob, Rheintalstr. 10 80 Jahre19. DezemberWerner Josef, Lessingstr. 11 95 JahreLink Josef, Zehntwiesenstr. 11 90 Jahre20. DezemberKoch Gertrud, Heinrich-Magnani-Str. 2 85 JahreKöhler Elisabeth, Im Ferning 18 85 Jahre21. DezemberDreßler Heinz, Albert-Schweitzer-Str. 10, 80 Jahre22. DezemberFredrich Käte, Middel-kerker Str. 4 95 Jahre

Goldene Hochzeitfeiern am 23. Dezember die Eheleute Neu-brand Erika u. Manfred, Frankenstr. 6

Notdienste

Notfalldienste:Ärztlicher Notfalldienst:Montags bis freitags von 19 Uhr bis zumFolgetag 8 Uhr; an Samstagen und Sonn-

Page 31: Nummer 51 Donnerstag, 17. Dezember · PDF fileNummer 51 3 Donnerstag, 17. Dezember 2009 Der Spatenstich erfolgte am Mittwoch ver-gangener Woche nur symbolisch auf dem Rasen, da man

31Nummer 51Donnerstag, 17. Dezember 2009

tagen sowie an den gesetzlichen Feierta-gen ganztags bis um 8 Uhr des folgendenTages. Telefon 19292Notdienstpraxis: (Am Stadtbahnhof 8):Montag bis Freitag von 19 bis 21 Uhr,Samstag, Sonntag und Feiertage 10 bis 14Uhr und 16 bis 20 Uhr; Anfragen fürSprechstunden und Hausbesuche unterTel. 07243 19292.Kinderärztlicher Notfalldienst:Ambulante Notfallbehandlung von Kindernin der Kußmaulstraße 1, (Eingang zur Haut-und Zahnklinik, direkt bei der Kinderklinik),Karlsruhe, mittwochs 13 bis 22 Uhr, frei-tags von 19 bis 22 Uhr sowie samstagsund sonntags und an Feiertagen von 8 bis22 Uhr, am Vorabend eines Feiertags von19 bis 22 Uhr (ohne Anmeldung).Zahnärztlicher Notfalldienst:Samstag und Sonntag von 10 bis 12 Uhrund von 17 bis 19 Uhr.Der Dienst habende Zahnarzt ist über dieRufnummer Karlsruhe 0721 19222 zu er-fragen.Rettungsdienst undKrankentransporteDer Rettungswagen und der Rettungs-dienst des DRK sind Tag und Nacht unterder Telefonnummer 19222 zu erreichen.Tierärztlicher Notfalldienst:jeweils von Samstag, 12 Uhr bis Montag24 Uhr.Für Großtiere:Dr. Stricker, Karlsruhe, Büchelberg 15Tel. 0721 482220, Mobil 0171 7719822für Kleintiere: zentrale Rufnummer,Karlsruhe 0721 495566 (autom. Ansage)

Bereitschaftsdienst derApotheken:Die Bereitschaft beginnt jeweils um 8.30Uhr morgens und endet um 8.30 Uhr amMorgen des darauf folgenden Tages.Donnerstag, 17. DezemberWeier-Apotheke, Ettlinger Straße 31Tel. 90800, EttlingenweierFreitag, 18. DezemberApotheke am Stadtgarten,Thiebauthstraße 6Tel. 17411, KernstadtSamstag, 19. DezemberVita-Apotheke, Zehntwiesenstraße 70Tel. 374945, KernstadtSonntag, 20. DezemberSonnenapotheke, Am Lindscharren 4 - 6Tel. 765180,ehemalige KaserneMontag, 21. DezemberGoethe-Apotheke, Schleinkoferstraße 2aTel. 719440, KernstadtDienstag, 22. DezemberStadt-Apotheke, Albstraße 25Tel. 12288, KernstadtMittwoch, 23. DezemberErbprinz-Apotheke, SchillerstraßeTel. 12133, KernstadtDonnerstag, 24. DezemberEntensee-Apotheke, Lindenweg 13Tel. 4582, Ettlingen-West

Notrufe:Polizei 110 (in sonstigen Fällen, außer beiNotrufen, ist das Polizeirevier Ettlingen unterder Nummer 07243 3200312 zu erreichen).Feuerwehr 112Haus-/PersonennotrufsystemKontaktadresse: Beate Oeberg-Remy,Hausnotrufbeauftragte des DRK, Telefon0721 44156 von 8.30 bis 9 Uhr und von18 bis 19 Uhr, in dringenden Fällen auchan Wochenenden, Anrufbeantworter ein-geschaltet, 24-Stunden-Servicetelefon0180 5519200Telefonseelsorge:Rund um die Uhr und kostenfrei:0800 1110111 und 0800 1110222.

Entstörungsdienst derStadtwerke:Elektrizität:Kernstadt: Telefon 101-777 oder 338-777Gas: Kernstadt, Stadtteile,Telefon 101-888 oder 338-888Wasser und Fernwärme: Kernstadt, Stadt-teile Telefon 101-666 oder 338-666

EnBW RegionalzentrumNordbaden:Zentrale in Ettlingen:07243 180-0Störungsfälle Strom für alle Stadtteile06222 56-224, 24-Stunden-Service-Tele-fon: 0800 3629-477.

ÖffentlicheAbwasseranlagenBereitschaftsdienst für die öffentlichen Ab-wasseranlagen, Telefon 07243 101-456

Entstörungsdienst Telefon-und FernmeldeanlagenETF Engelmann Telefon- und Fernmelde-bau, Service-Notrufhotline 07243 938664

Pflege- und BetreuungKirchliche Sozialstation Ettlingen e.V.www.sozialstation-ettlingen.deKranken-, Alten- und Familienpflege imhäuslichen Bereich; alle Leistungen derPflege- und Krankenkassen. PersönlicheBeratung ist jederzeit möglich. Kurzzeit-,Urlaubs- und Verhinderungspflege, 24-Stunden-Betreuung und Pflege. Stunden-weise Betreuung zu Hause, 24-Stunden-Rufbereitschaft, hauswirtschaftliche Ver-sorgung, zuverlässiges Hausnotrufsystem,Anforderung von Pflegehilfsmitteln, Ge-sprächskreis für pflegende Angehörige,Unterstützung bei MDK-Gutachten und beiPflegeanträgen. Telefon 3766-0, Telefax3766-91, E-Mail: [email protected] oder persönlich in der Heinrich-Magnani-Straße 2 + 4.

Tagespflege für ältere, hilfe- undpflegebedürftige Menschen:Individuelle Betreuungs- und Beschäftigung-

sangebote wie Singen, Gymnastik, Erinne-rungsgespräche, gemeinsame Mahlzeitenusw.Öffnungszeiten: montags bis freitags von 8bis 18 Uhr, aufgeteilt in zwei Gruppen so-wie jeden Samstag von 8.30 bis 15 Uhr.Hol- und Bringdienst möglich. Nach Rück-sprache auch kurzfristige Aufnahme (bei-spielsweise Urlaub, Krankheitsfall oderArztbesuch) möglich. Telefon: 072433766-37, E-Mail: [email protected] oder persönlich in der Heinrich-Magnani-Straße 2 + 4.

DemenzgruppenStundenweise Betreuung für verwirrte undvergessliche Menschen. Montag bis Frei-tag von 14 bis 17 Uhr in den Räumen derTagespflege Ettlingen. Weitere Auskünfteunter der Telefonnummer 3766-37 oderpersönlich in der Heinrich-Magnani-Straße2 + 4.

Nachbarschaftshilfe: Für stundenweiseBetreuung alter Menschen, z.B. nach demRechten sehen, zum Einkauf oder Spazier-gang oder zum Arzt begleiten, zuhören,auch mal eine kleine Mahlzeit richten, Hilfein der Wohnung (kein Putzen) und vielesmehr. Für kranke Menschen, die Unterstüt-zung während ihrer Erkrankung brauchen,z.B. den Arzt rufen (keine Pflege), Rezepteund Einkäufe besorgen, den Haushalt inOrdnung halten (kein Putzen) - für alleinstehende Personen, z.B. zur Begleitung insKrankenhaus und Betreuung auch wäh-rend des Krankenhausaufenthaltes - fürFamilien mit Kindern und kurzfristig er-kranktem Elternteil, die Unterstützung inFamilie und Haushalt brauchen (keine Pfle-ge, kein Putzen). Für Entlastung pflegenderAngehöriger, um ihnen die so wichtigenVerschnaufpausen zu ermöglichen. FürBesuche in den örtlichen Altenheimen mitBetreuung und Ausfahrten der Bewohner- für vieles andere mehr und so weit mög-lich auf Anfrage.Offizielle Anlaufstelle in den Räumen derkirchlichen Sozialstation in der Heinrich-Magnani-Straße 2 + 4, Einsatzleiterin InaZucher. Sprechzeiten: Montag 10 - 12 Uhr,Mittwoch 11 - 13 Uhr, Freitag 16 - 18 Uhr,1. Samstag im Monat 10 -12 Uhr undnachVereinbarung. Telefonnummer: 072433766-13 und Anrufbeantworter. Außer-dem und in dringenden Fällen: 0724314516 und Anrufbeantworter oder per E-Mail: [email protected]

Gesprächskreis für pflegende Ange-hörige, von der kirchlichen SozialstationEttlingen e.V. in Zusammenarbeit mit derAOK. Teilnahme für Mitglieder aller Kassenmöglich. Dritter Montag im Monat um19.30 Uhr in denRäumen der Tagespflege,Heinrich-Magnani-Str. 2 + 4. Anmeldungerbeten bei kirchlicher Sozialstation, Hein-rich-Magnani-Str. 2 + 4, Telefon 37660,Fax 376691.

Hospizdienst Ettlingen bietet Begleitungund Unterstützung für schwerstkranke,sterbende oder trauernde Menschen. Erarbeitet überkonfessionell. Die Dienste der

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Hospizhelferinnen und -helfer werden inErgänzung der pflegerischen und sozialenDienste ehrenamtlich geleistet. Die Beglei-tung kann zu Hause, im Krankenhaus oderim Heim erfolgen. Für die betroffenen Men-schen entstehen keine Kosten.Anfragen, Informationen und Beratung:Hospizdienst Ettlingen, DiakonischesWerk, Pforzheimer Straße 31, Ettlingen,Telefon 07243 54950, Mobiltelefon 01711174260.

Hospiz "Arista": Aufgenommen werdenMenschen, die eine lebensbedrohlicheKrankheit haben, bei der nach menschli-chem Ermessen weder Heilung noch Still-stand zu erwarten ist. Die Kosten tragengrößtenteils Krankenkassen und Pflege-versicherung. Das Hospiz soll als Zuhauseeine Atmosphäre schaffen, damit unheilbarKranke ihre letzte Lebenszeit als lebens-wert empfinden. Das Hospiz Arista arbeitetüberkonfessionell, Leiterin ist Hiltraud Rö-se. Anfragen, Information und Beratung:Hospiz Arista, Pforzheimer Str. 31b, 76275Ettlingen, Tel. 07243 94542-0 oder Fax07243 94542-22. Internet www.hospiz-arista.de

Trauercafe "Kornblume" - offene Be-gegnung für trauernde Menschen ohnevorherige Anmeldung jeweils am 3. Mitt-woch im Monat von 17 bis 19 Uhr in derScheune des Diakonischen Werkes, Pforz-heimer Straße 31, Auskünfte HospizdienstEttlingen, 07243 54950

"Die Zeder" neutrale und kostenlose In-formation und Beratung über das Thema"Sterben, Tod, Bestattung", in der Ausseg-nungshalle auf dem Ettlinger Friedhof, frei-tags von 15 bis 18 Uhr, 01727680116.

Schwester Pias Team. Häusliche, ambu-lante Kranken- und Altenpflege, qualifizier-te persönliche Beratung für Patienten undAngehörige über alle Leistungen der Kran-ken- und Pflegeversicherung. 24-Stunden-Rufbereitschaft, hauswirtschaftliche Ver-sorgung, Essen auf Rädern, Hausnotruf-system, Zulassung aller Kassen, exami-nierte Gemeindekrankenschwester PiaGonzales. Beratungsstelle Ettlingen,Zehntwiesenstraße 62 (vormals Volksbank)gegenüber Lidl, Telefon 07243 537583.

Pflegedienst Elke Schumacher, Fach-krankenschwester für Gemeindekranken-pflege PDL, Dekaneigasse 5, Ettlingen, Te-lefon 07243 718080, Fax 718081. Zulas-sung aller Kassen,www.pflegedienst-schumacher.de

Pflege- und Betreuungsdienst in Ett-lingen GbR, Constance und Bernd Star-oszik. Individuelle Pflege und Betreuung inhäuslicher Umgebung, persönliche Bera-tung, regelmäßige Themenabende für Be-troffene und ihre Angehörigen. Hilfen imHaushalt. Weitere Angebote: Kranken-gymnastik, Fußpflege, Essen auf Rädern,Hausnotruf, Lieferung aller Heilmittel undTelefon 07243 15050 rund um die Uhr, Bü-ro: Scheffelstraße 34, Ettlingen.

Pflegeteam Mano GmbH Häusliche, am-bulante Krankenpflege, Beratung bei Pfle-geeinstufung, Vermittlung von Pflegehilfs-mitteln, hauswirtschaftliche Unterstützung,Essen auf Rädern, Demenzberatung/-akti-vierung, Schwangerschaftsbetreuung,spezielle Pflege von psychisch krankenMenschen, 24-Stunden-Ruf-Bereitschaft;Zulassung aller Kassen.Mano Vitalis, Tagespflege für Senio-ren: bei Verhinderung pflegender Angehö-riger, Krankheit oder Urlaub. Kreative, indi-viduelle Betreuungsangebote. Öffnungs-zeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 16.30Uhr, Hol- und Bringdienst, Finanzierungüber die Leistungen der Pflegekasse. Zu-gelassener Pflegedienst für Leistungennach dem Pflegeleistungsergänzungsge-setz. Telefon 07243 373829, Fax 07243525955, Ettlingen, Seestraße 28. Info:www.mano-pflege.de

Optima ambulante, häusliche Betreuungund Krankenpflege, Pflegeberatung, Zu-lassung aller Kassen, rund um die Uhr,Goethestraße 15, Telefon 07243 529252,Fax: 07243 529262

AWO EttlingenEssen auf Rädern: täglich frisch gekochteMenüs direkt ins Haus zur Mittagszeit,Auswahl von Normal- über vegetarischebis Schon- und Diätkost.Hauswirtschaftliche Hilfe, Informationenbei der AWO, Im Ferning 8a, Telefon07243 13140.

Essen auf Rädern, montags bis sonn-tags, auch an Feiertagen direkt nach Hau-se; Normal-, vegetarisch, Schon- und Diät-kost, täglich frisch gekocht im Albert-Steh-lin-Haus; nähere Informationen Frau Man-nel, Albert-Stehlin-Haus, MiddelkerkerStraße 4, Telefon 07243 515-150, 9 bis16 Uhr.Einen täglichen stationären Mittagstischbietet das Albert-Stehlin-Haus an. An-sprechpartnerinnen sind Frau Haberstrohoder Frau Kirchgäßner, Tel. 07243 515-154 zwischen 8 und 14 Uhr.

Essen auf Rädern: täglich auch am Wo-chenende heiße Menüs und tiefkühlfrischeMenüs wochenweise nach Hause, alleKostformen, Auswahl aus über 200 Me-nüs, weitere Dienste: Hausnotruf, haus-wirtschaftliche Versorgung und Besuchs-dienst, Infos beim DRK Kreisverband, An-dreas Jordan, Telefon 0721 955 95 65.

Beratung für ältere Menschen bei so-zialen oder finanziellen Fragen, Vermittlungvon Hilfen im ambulanten und stationärenBereich. Termine und Hausbesuche nachtelefonischer Vereinbarung, DiakonischesWerk Ettlingen, Pforzheimer Straße 31,Telefon 07243 54950.

Demenzberatung beim Caritasverband,Lorenz-Werthmann-Str. 2, Telefon 07243515-122, Ansprechpartnerin: Sabine Lande-le, Sprechzeiten:montagsbis mittwochs von9bis 12 Uhr und von 14 bis 16Uhr. Informa-tionen rund um das Thema Demenz, Fach-vorträge und Schulungsangebote.

Amt für Jugend, Familie und Seniorenfür ältere, hilfe- und pflegebedürftige Men-schen und deren Angehörige, Petra Klug,Tel. 07243 101-146, Rathaus Albarkaden,Schillerstr. 7-9; Öffnungszeiten montags,dienstags und donnerstags 9 bis 12 Uhr,sowie donnerstagnachmittags 13.30 bis17 Uhr, mittwochs sowie freitags ganz-tags geschlossen.

Wohn- und Pflegehilfsmittelberatungdes DRKs über senioren- oder behinder-tengerechtes Mobiliar oder sinnvolle Hilfs-mittel, damit gehandicapte Personen in ih-rer eigenen Wohnung/Haus bleiben kön-nen. Die Leistungen sind teilweise bezu-schussfähig durch die Krankenkasse. DieDRK Pflegehilfsmittelbeauftragte kommtnach Hause. Terminvereinbarung unter derNummer 0180 5519200

Wohnberatungsstelle beim Diakoni-schen Werk zur Wohnraumanpassung beiauftretenden körperlichen oder geistigenBeeinträchtigungen, die ein Verbleiben inder eigenen Wohnung erschweren und dieSelbständigkeit einschränken. QualifizierteBeratung auch beim Umgestalten vonWohnungen und Häusern sowie senioren-gerechter Möblierung. Individuelle Bera-tung, Aufstellung eines Maßnahmenkatalo-ges, Kostenermittlung, Hilfe bei der Bean-tragung möglicher Zuschussmittel, Beglei-tung der baulichen Maßnahmen. Informati-onen oder Terminabsprachen für Bera-tungstermin montags bis freitags von 9 bis12 Uhrund von 13 bis15 Uhr, donnerstagsvon 13 bis 18 Uhr, Telefon 07243 54950,Fax: 549599, Diakonisches Werk, Pforz-heimer Straße 31, Ettlingen.

Hilfe für Kinder undJugendliche:Kinder- und Jugendtelefon, Montag bisFreitag, 15 - 19 Uhr,Telefon 0800 1110333

Deutscher Kinderschutzbund, Kaiseral-lee 109, Karlsruhe, Telefon 0721 842208Kindersorgentelefon Ettlingen, PetraKlug, Telefon 101-227

Diakonisches Werk, Pforzheimer Str. 31,Telefon 07243 54950

Allgemeiner sozialer Dienst Betreuungund Versorgung von Kindern in Notsitua-tionen, Telefon 0721 9367654, Kriegsstr.23 - 25, 76126 Karlsruhe

Polizei Ettlingen, Tag und Nacht Telefon3200-312

Psychologische Beratungsstelle fürEltern, Kinder und Jugendliche desCaritasverbandes für den LandkreisKarlsruhe, Bezirksverband Ettlingen e.V.,Lorenz-Werthmann-Str. 2, Ettlingen, Tele-fon 07243 515-140.

Anmeldung für Erziehungs- und Familien-beratung sowie Ehe- und Lebensberatungtelef. oder pers. montags bis freitags von8 bis 12.30 Uhr; telef. Sprechzeiten von

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montags bis freitags außer mittwochs von11.30 bis 12.30 Uhr.Bitte beachten: die offene Sprechstun-de fällt am 29. Dezember 2009 und am5. Januar 2010 aus.An jedem ersten Freitag im Monat von 9bis 11 Uhr offene Sprechstunde im Mehr-generationenhaus.

Dienste für psychischerkrankte MenschenCaritasverband Ettlingenund des Klinikums NordschwarzwaldGoethestraße 15a, Tel. 07243 515130,Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9 - 12Uhr undMontag bis Donnerstag 14 - 15.30Uhr, sowie nach Vereinbarung.

Sozialpsychiatrischer Dienst: Bera-tung, Begleitung von psychisch erkranktenMenschen und deren Angehörigen, Sozio-therapie, Kontakt- und Freizeitclub sowieAngehörigengruppe.

Die Tagesstätte: offenes Angebot zur Ta-gesstrukturierung und Alltagsbewältigung.Angebote u.a. Frühstückstreff, Kochen,Musik- und Kunsttherapie, Ausflüge. Öff-nungszeiten: Montag - Freitag 9 - 13 Uhr.

Ambulant betreutes Wohnen: Eingliede-rungshilfe für psychisch erkrankte Men-schen. Unterstützung bei der Existenzsi-cherung, der beruflichen Eingliederung,der Alltags- und Krankheitsbewältigungund in Krisensituationen. Betreuung in dereigenen Wohnung und in einer Wohnge-meinschaft.

Psychiatrische Institutsambulanz:Sprechstunden an zwei Donnerstagen imMonat durch einen Facharzt sowie eineFachpflegekraft des Klinikums Nord-schwarzwald, Auskunft und AnmeldungTel. 07051 5862233

Schwangerschafts-beratung:Caritasverband EttlingenLorenz-Werthmann-Str. 2, Anmeldung te-lef. unter 07243 515-0, Beratung und Hilfefür Schwangere, in Krisen-, Not- und Kon-fliktsituationen, bei sozialhilferechtlichenFragen, finanzielle Hilfen, Sachspenden,Informationen zu vorgeburtlichen Untersu-chungen, Verhütung und Partnerschaft.

Diakonisches Werk Ettlingen, Pforzhei-mer Straße 31, Terminvereinbarung Tele-fon: 07243 54950, montags bis freitags 9bis 12 Uhr, montags bis mittwochs 14 bis16 Uhr, donnerstags 14 bis 18 Uhr.Staatlich anerkannte Beratungsstelle nach§ 219 StGB, Beratungsnachweis wird aus-gestellt, Beratung und Begleitung fürschwangere Frauen und Paare, finanzielleHilfen, soziale und rechtliche Informatio-nen, auch Beratung zu Verhütung und vor-geburtlichen Untersuchungen.

Suchtberatung:Suchtberatungs- und -behandlungs-stelle der agj, Rohrackerweg 22, Tel.07243 215305, [email protected]. Öffnungszeiten: Montag 9 - 12 u.14 - 16 Uhr, Dienstag: 9 - 12 u. 14 - 18Uhr, Mittwoch: 14 - 18 Uhr, Donnerstag:9 - 12 u. 14 - 16 Uhr, Freitag: 9 - 12 und13 - 15 Uhr und nach Vereinbarung.Offene Sprechstunde mittwochs 15 - 18 Uhr.

Familien- undLebensberatung:Caritasverband Ettlingen,Lorenz-Werthmann-Straße 2,Anmeldung Telefon 07243 515-0

Frühe Hilfen/BabyambulanzBeratung für Eltern mit Babys und Kleinkin-dern bis 3 Jahre beim Caritasverband, Tel.07243 515-140.Anmeldung Mo. - Fr. 8 - 12.30 Uhr.

Tageselternverein Ettlingen undsüdlicher Landkreis Karlsruhe e.V.Middelkerker Straße 2, Telefon 07243715434, Fax: 07243 715436, E-Mail: [email protected], www.tev-ettlingen.de,Bürozeiten montags bis freitags 9 bis 12Uhr, dienstags und donnerstags 17 bis 19Uhr. Der Tageselternverein ist eine Alterna-tive oder Ergänzung zur Betreuung im Kin-dergarten/Kindertagesstätte oder Schule,er ist Ansprechpartner für Eltern, die gerneTagesmutter/-vater werden möchten, dieeine qualifizierte Betreuung für ihr Kind su-chen. Angeboten wird Vermittlung vonqualifizierten Tagesmüttern, fachliche Be-gleitung und Beratung bestehender Be-treuungsverhältnisse, Beratung bei allenFragen, die Tagesbetreuung von Kindernbetreffend, Ausbildung der Tagesmütter/-väter gemäß Konzept des Landesverban-des der Tagesmütter.

Diakonisches Werk Ettlingen, Pforzhei-mer Straße 31, Telefon 07243 54950,montags bis freitags 9 bis12 Uhr, montagsbis mittwochs 14 bis 16 Uhr, donnerstags14 bis 18 Uhr, Sprechstundentermine:montags 9 bis 12 Uhr, dienstags 14 bis 16Uhr, donnerstags 15 bis 18 Uhr und nachtelefonischer Vereinbarung, Hausbesuchesind möglich. Einzel-, Paar- und Konflikt-gespräche in schwierigen Lebenssituatio-nen, bei Paarkonflikten oder familiären Be-lastungen, Sozialberatung bei rechtlichenund finanziellen Fragen, Hilfe im Kontaktmit Behörden und bei Anträgen.

Beantragung Kurmaßnahmen fürMutter und KindBeantragung ärztlich empfohlener Kur-maßnahmen für Mutter und Kind bei derKrankenkasse, Übernahme der Reservie-rung und Auswahl der Kureinrichtung undUnterstützung bei allen notwendigen For-malitäten.Nähere Infos beim Diakonischen Werk Ett-lingen, Pforzheimer Straße 31, Telefon07243 54950

Amt für Jugend, Familie und SeniorenKontaktstelle für Behinderte bei der Stadt-verwaltung Ettlingen, siehe Rubrik "Pflegeund Betreuung".

AnlaufstelleEttlingen-West,Familien- undLebensberatung jeden Donnerstag15 - 18 Uhr in der Pestalozzischule Neben-raum Mensa), Lindenweg 6-8. Beratung undUnterstützung in Alltagsfragen, konkrete Hil-fe, Informationen. Christina Leicht, Tel. 101-389. Anmeldung nicht erforderlich.

FamilienpflegerinWenn in einer Familie die Hausfrau undMutter wegen Krankheit, Geburt eines Kin-des, Erholungsaufenthalt usw. ausfällt,kann der Einsatz einer Familienpflegerinüber den Caritasverband für den LandkreisKarlsruhe in Ettlingen, Tel. 07243 5150,angefordert werden.

Familienwirkstatt, Albstr. 4, Telefon07243 9479880, Fax 07243 324784, Fa-milien- und Eheberatung, Kinder- und Ju-gendhilfeArbeitskreis Leben Karlsruhe e.V.Hilfe bei Selbstmordgefährdung und Le-benskrisen, Telefon 0721 811424, mon-tags - freitags 10 - 12 Uhr, mittwochs auch17 - 19 Uhr, Telefon/FAX: 0721 8200667/8, Geschäftsstelle, Hirschstraße 87,76137 Karlsruhe

KirchlicheMitteilungen

Gottesdienstordnung fürSamstag, 19., undSonntag, 20. Dezember sowieMittwoch, 23. Dezember

Katholische KirchenSeelsorgeeinheit Ettlingen-StadtPfarrei-Herz-JesuSonntag, 10.30 Uhr Hl. Messe, 18 UhrBußgottesdienst für die SeelsorgeeinheitPfarrei St. MartinSamstag, 18.30 Uhr Hl. Messe mit Ker-zenlicht - Bitte eine Kerze mit Ständer mit-bringenPfarrei LiebfrauenSonntag, 9 Uhr Hl. MesseAlbert-Stehlin-HausSonntag, 10 Uhr Hl. Messe

St. AugustinusheimSonntag, 10 Uhr Gottesdienst in kroati-scher Sprache

Seelsorgeeinheit Ettlingen-SüdPfarrei St. Josef BruchhausenSonntag, 18 Uhr Rorateamt - Sonntag-abendmesse mit Buß- und Versöhnungs-feier (Bußandacht) Musikalische Gestal-tung: Margit Binder, Orgel - Moritz Bin-der, Geige

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Pfarrei St. Dionysius EttlingenweierSonntag, 11 Uhr Sonntagsmesse,11 Uhr Kinderkirche

Pfarrei St. Wendelin OberweierSonntag, 11 Uhr Sonntagsmesse mitBuß- und Versöhnungsfeier (Bußandacht).Musikalische Gestaltung: Heinz Schröder -Gesang und Orgel

Seelsorgeeinheit Ettlingen-HöhePfarrei St. Bonifatius SchöllbronnSamstag, 18.30 Uhr Vorabendgottes-dienst mit BußfeierSonntag, 11 Uhr Familiengottesdienst mitden Erstkommunikanten der Seelsorgeein-heit Ettlingen-Höhe

Pfarrei Maria Königin SchluttenbachSamstag, 17.30 Uhr Vorabendgottes-dienst

Pfarrei St. Antonius SpessartSonntag, 9.45 Uhr Eucharistiefeier,9.45 Uhr Kinderkirche im Untergeschoss

Evangelische KirchenLuthergemeindeSonntag, 10.30 Uhr Gottesdienst im Ge-meindezentrum Bruchhausen (PrädikantSchneller)

PauluspfarreiSonntag, 10 Uhr Gottesdienst, Prädikan-tin App, 10 Uhr Kindergottesdienst mit Ad-ventfeier, KiGo-TeamMittwoch, 12.30 Uhr Weihnachtsgottes-dienst des Kindergartens, Pfarrerin Busch-Wagner, 19.30 Uhr Abendgebet im Ad-vent, Gemeindediakon Samlenski

JohannespfarreiDer Gottesdienst in Spessart entfälltSonntag, 10 Uhr Gottesdienst mit Lan-desbischof i.R. Dr. Klaus Engelhardt in derJohanneskirche, 10 Uhr Kindergottes-dienst im Caspar-Hedio-Haus

Freie evangelische GemeindeSonntag, 10 Uhr Gottesdienst und Kin-dergottesdienst in der Aula/Pavillon desEichendorff-Gymnasiums Ecke RastatterStr./Goethestraße

Liebenzeller GemeindeKontakt: www.lgv-ettlingen.de, Tel. 072433509795 (Sr Frauke Groß)Sonntag, 10 Uhr Gottesdienst im Ge-meindehaus Mühlenstraße 59, 10 UhrSchatzkiste Spiel-Action-Bibelprogrammfür Kids von 4-10 Jahre

Christliche GemeindeSonntag, 10.30 Uhr Gottesdienst, parallelKinderstunde in zwei Altersgruppen; Zep-pelinstr. 3, Kontakttelefon: 07243 90116

Neuapostolische KircheSonntag, 9.30 Uhr Gottesdienst undSonntagsschuleMittwoch, kein Gottesdienst

Kirchliche Veranstaltungen

Seelsorgeeinheit Ettlingen-StadtPfarrei Herz-JesuFreitag, 18. Dezember, 6 Uhr Rorate, ge-staltet vom Peru-Partnerschaftskreis an-schließend Frühstück im Gemeinde-zentrumSonntag, 20. Dezember, 11.30 Uhr Pro-be für das Krippenspiel an HeiligabendMittwoch, 23. Dezember, 15 Uhr Probefür das Krippenspiel an Heiligabend

Pfarrei St. MartinFreitag, 18. Dezember, 19.30 Uhr Öku-menischer Bibelabend im Caspar-Hedio-HausSonntag, 20. Dezember, 10 Uhr Treffender Sternsinger im Martinshof

Pfarrei LiebfrauenFreitag, 18. Dezember, 16 Uhr Probe fürdie Familienchristmette, 17.30 Uhr 1. Tref-fen der Sternsinger mit LiedprobeSonntag, 20. Dezember, 10 Uhr Früh-schoppen der KAB, 11.30 Uhr Probe fürdie Kinder-KrippenfeierMittwoch, 23. Dezember, 17.30 Uhr Pro-be für die FamilienchristmetteDonnerstag, 24. Dezember, 17.15 UhrEinsingen und Ankleiden für die Familien-christmette

LuthergemeindeDienstag, 22. Dezember, 20 Uhr Ge-meindezentrum Kerzen ziehen für Jungund Alt

JohannespfarreiFreitag, 18. Dezember, 19.30 Uhr öku-menischer Bibelabend mit der GemeindeSt. Martin im Caspar-Hedio-Haus

Freie Evangelische GemeindeSamstag, 19.30 Uhr Jugendgruppe PaBvon 14 - 18 Uhr Jahren im Gemeindezent-rum FeG Ettlingen, Dieselstraße 52

Liebenzeller GemeindeMühlenstraße 59Jeden 3. Freitag/Monat: 10 Uhr "Aufat-men", Frauen-Frühstück, 20 Uhr Haus-kreis 4Montag, 20 Uhr Hauskreis 1 und 2Dienstag, 15 Uhr Frauenkreis (14-täglich)Mittwoch, 17 - 18.30 Uhr Jungschar(Mädchen/Jungen 8 bis 13 Jahre); 18.30Uhr Teenagerkreis, 20 Uhr Hauskreis 3Donnerstag, 9.30 Uhr Krabbelgruppe 0-3 Jahre, 14.30 Uhr Gebetstreff, 15 Uhr Bi-belkreis

Christliche GemeindeZeppelinstr. 3, Kontakttelefon07243 90116Mittwoch, 20 Uhr Bibel- und Gebets-stundeJeden 1. + 3. Montag/Monat, 9.30 UhrFrauenkreis/-frühstückFreitag (14-täglich), 17 Uhr Zeppelin-Treff (Kinder 6 - 13 Jahre) und Jugendkreis(Teens - 14-Jahre)

Kirchliche Nachrichten

Katholische KirchenSeelsorgeeinheit Ettlingen Stadt

Sternsinger-Aktion 2010 -"Kinder finden neue Wege"Anfang Januar sind die Sternsinger derSeelsorgeeinheit wieder in ihren prächtigenGewändern mit funkelnden Kronen undleuchtenden Sternen in den Straßen vonEttlingen unterwegs. Mit dem Kreidezei-chen "20*C+M+B+10" bringen sie als dieHeiligen Drei Könige den Segen "Christussegne dieses Haus" zu den Menschen undsammeln für Not leidende Kinder in allerWelt.Mit dem Leitwort "Kinder finden neue We-ge" wollen die Mädchen und Jungen deut-lich machen, dass sich gerade Kinder inden so genannten Entwicklungsländernimmer wieder neu auf den Weg machenmüssen, um sich weiterzuentwickeln, fürihre Zukunft zu sorgen und damit ihr Lebenselbst in die Hand zu nehmen. In vielenTeilen der Welt stehen den Mädchen undJungen auch dank der Hilfe der Sternsin-ger neue Wege bei schulischer und berufli-cher Ausbildung offen. So auch im Sene-gal, dem Beispielland der 52. Aktion Drei-königssingen. Jedoch müssen sie dazu oftweite Wege vom Land in die Städte in Kaufnehmen. Allerdings haben die Kinder dieMöglichkeit, überhaupt eine Schule zu be-suchen, sorgen doch die Projektpartnerder Sternsinger dafür, dass Mädchen undJungen im westlichen Afrika neue Medienwie Computer und Internet und E-Mail nut-zen können. Weitere Projekte zum Schutzder Umwelt oder zum schonenden Um-gang mit den natürlichen Ressourcen wieWasser und Brennholz sind ausschlagge-bend dafür, dass die Kinder als Träger ei-ner gesellschaftlichen Entwicklung neueWege finden.Doch nicht nur die Kinder in den Projektenim Senegal profitieren vom Einsatz der klei-nen Könige in Deutschland. Straßenkinder,Aids-Waisen, Mädchen und Jungen, dienicht zur Schule gehen können, denenWasser, Nahrung und medizinische Ver-sorgung fehlen, die in Kriegs- und Krisen-gebieten, in Flüchtlingslagern oder ohneein festes Dach über dem Kopf aufwach-sen - Kinder in gut 100 Ländern der Weltwerden jedes Jahr in Projekten versorgt,die mit Mitteln der Aktion unterstütztwerden.Gemeinsam mit ihren jugendlichen und er-wachsenen Begleitern machen sich auchdie Sternsinger in unserer Seelsorgeeinheitwieder auf den Weg und singen, bitten,sammeln für Kinder in Not. So werdenauch in diesem Jahr Kinder ab der drittenKlasse eingeladen: "Macht mit, setzteuch für eine gute Sache ein, werdetKönige!"Da keine unserer Sternsingergruppen ohneBegleitperson unterwegs sein soll, werdenauch Jugendliche oder Eltern, die an einemTag oder an mehreren Tagen mitziehen,gesucht.

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Vorbereitung der SternsingeraktionDie Treffen der Sternsinger finden wiefolgt statt:Herz JesuDienstag, 29. Dezember um 13 UhrGemeinsames Sternsingertreffen im Ge-meindezentrum, Augustin-Kast-Str. 6St. MartinSonntag, 20. Dezember um 10 Uhr nachdem Gottesdienst im MartinshofSamstag, 2. Januar, 16.30 Uhr, anschl.18.30 Uhr GottesdienstLiebfrauenFreitag, 18. Dezember um 17.30 Uhr:1. Treffen und LiedprobeMontag, 28. Dezember um 15 Uhr: 2. Tref-fen und Kleiderprobejeweils im Gemeindezentrum Liebfrauen,Lindenweg 2

Die Sternsinger kommen zu IhnenIn der Gemeinde Herz-Jesu werden sieab 13 Uhr unterwegs sein:am 4. Januar: im Neuwwiesenrebenge-biet und Albgrünam 5. Januar: ziehen sie durch das Mu-sikerviertelam 6. Januar: singen sie im Stadtgebietund im Vogelsang

In der Gemeinde St. Martin jeweils ab14 Uhr:am Dienstag, 5. Januar und Mittwoch,6. JanuarIn der Gemeinde Liebfrauenam 4. Januar: Bahnhof-, Bulacher, Bun-sen-, Daimler-, Drais-, Gehrn-, Lise-Meit-ner-, Rhein-, Zehntwiesen-, Benedikt-Schwarz-, Damaschke-, Dietrich-Bonhoef-fer-, Grimmweg, Hauffweg, Hermann-Löns-Weg, Irenicus-, Joseph-Rummel-,Leopold-Ziegler-Straße, Lausitz-, Neiße-,Odertalweg, Magnolienparkam 5. Januar: Buchen-, Fichtenweg, Ho-hewiesenstraße, Kiefern, Linden, Pap-pelwegam 6. Januar: Ahorn, Birken, Eichen, Er-len, Forlenweg, Josef-Stöhrer-Weg, Karl-Benz-, Lärchenweg, Mörscher Straße,Tannenweg, IndustriegebietDie Sternsinger sind an diesen Tagen zwi-schen 12.30 und 19 Uhr unterwegs.Übrigens: Jede Sternsingergruppe hat ei-nen Ausweis dabei, der sie zum Sam-meln berechtigt.

Ministranten Herz-Jesu EttlingenAn den Wochenenden vom 9. bis 10. Ja-nuar sowie vom 16. bis 17. Januar findetunsere große Tannenbaumaktion statt.Sehr gerne entsorgen die Ministranten andiesen Terminen, nach den Feiertagen, Ih-ren Tannenbaum. Dieses Geld soll in dieRomwallfahrt 2010 investiert werden.Die Zeiten, an denen die Ministranten ein-sammeln sind: 9. Januar von 9 bis 13 Uhrsowie von 14 bis 18 Uhr, 10. Januar von10 bis 13 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr, 16.Januar von 14 bis 18 Uhr und 17. Januarvon 10 bis13 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr.Anmelden können Sie sich entweder überTelefon: 530691, Handy oder SMS: 0176

61093234, E-Mail: [email protected] oder per Fax: 0724315931, Betreff: Tannenbaum.Über Ihren Auftrag freut sich die Leiterrun-de der Minis sehr.

LuthergemeindeKerzenziehen für Jung und AltIn gemütlicher Atmosphäre möchte manam Dienstag, 22. Dezember, um 20 Uhrim Gemeindezentrum Bruchhausen beiFeuerschein, Kerzen ziehen, sich unterhal-ten und in vorweihnachtliche Stimmungkommen. Gegen kalte Füße gibt es Kinder-punsch und Glühwein.

PaulusgemeindeVeranstaltungenSeniorengymnastikDie Gruppe trifft sich jeden Mittwoch von16 - 17 Uhr im Untergeschoss des Kinder-gartens, Eingang Karl-Friedrich-Straße(außer in den Schulferien).

BibelgesprächskreiseEin Bibelgesprächskreis findet statt jedenMittwoch, 20 Uhr: der zweite am Dienstag,10 Uhr, beide jeweils im Pauluszimmer. DieKreise freuen sich über neue Teilnehmer,Mitglieder anderer Gemeinden sind will-kommen.

JohannesgemeindeFriedenslichtAm 17. Dezember um 19 Uhr findet in derJohanneskirche wieder ein Friedenslicht-gottesdienst statt. Der Gottesdienst mitAussendung des Friedenslichts aus Beth-lehem, wird vom Leitungskreis der Evan-gelischen Jugend Alb-Pfinz vorbereitet undgestaltet. Im Anschluss lädt die Bezirksju-gend Alb-Pfinz zu einem kurzen Rück- undAusblick auf die Aktivitäten und Angebotedes Evangelischen Kinder- und Jugend-werks ein.

Jugendcafe:Am Freitag, den 18. Dezember findet ab19 Uhr das letzte Jugendcafe in diesemJahr statt. Kurz vor Weihnachten wird sichalles um Plätzchen, Punsch und natürlichdie wirklich wichtigen Dinge an Weihnach-ten drehen. Der "Wer-verziert-Plätzchen-am-schönsten-Contest" wird ausgetragenund weitere Aktionen warten auf Euch!Einladung an alle Jugendlichen ab 13 Jah-ren zu diesem besonderen Weihnachts-cafe.

WeihnachtsbastelnFür Kinder ab 5 Jahren bieten wir wiederein Weihnachtsbasteln mit singen undspielen an am Mittwoch, 23. Dezember,von 10 - 12 Uhr im Caspar-Hedio-Haus.

Freie evangelische GemeindeKinder werden an Weihnachten zuMusical-StarsDer kleine Junge mit der unbequem engsitzenden Hose ist verärgert - so hatte ersich Weihnachten nun wirklich nicht vorge-stellt. Papa lobt den viel zu krummenBaum, Mama verbringt Stunden mit demPutzen von Fenstern und er selbst be-

kommt riesigen Ärger, nur, weil ihm ausVersehen ein paar Christbaumkugeln aufden Boden gefallen sind. Dabei waren diedoch sowieso hässlich.Eigentlich keine gute Ausgangssituation fürein tolles Fest an Heilig Abend. Aber dannwird alles ganz anders. So, wie es sich derJunge niemals erträumt hätte. Wer dafürverantwortlich ist und welche Rolle ein paarMurmeln dabei spielen, das ist allerdingsnoch ein großes Geheimnis. Gelüftet wirdes erst am 20. Dezember.Dann nämlich führen 31 Kinder der Freienevangelischen Gemeinde Ettlingen in derKarlschule in Rastatt das Musical "Das Flö-tenmädchen" mit Liedern von Markus Hot-tiger auf (Beginn: 10.30 Uhr), drei Tagespäter, am 24. Dezember, können die Be-sucher sich dann in der Aula des Eichen-dorff-Gymnasiums mit auf die Reise neh-men lassen (Beginn: 16 Uhr).Die jeweiligen Aufführungen sind selbstver-ständlich kostenfrei, die Vorstellung am 24.Dezember findet im Rahmen des Christve-spers der FeG statt, der sich am 27. De-zember ein weiterer Gottesdienst an-schließt, während am 31. Dezember zumJahresabschluss eingeladen wird.Weiterführende Informationen unterwww.feg-ettlingen.de

VeranstaltungenTermine

Ausstellungen14 Uhr "Chili, Teufelsdreck und Safran- Zur Kulturgeschichte der Gewürze",Museum Schloss, 14 bis 17 Uhr Museum-shop im Schloss

bis Sonntag, 17. JanuarHeinz Schanz - Schatten einer Innen-welt. Die Ausstellung besteht aus 60 Bil-dern und 80 , z.T. großformatigen Werkenauf Papier, die einen retrospektiven Über-blick über das Oeuvre des Künstlers ge-ben. Museum Schloss.

Bis Sonntag, 20. DezemberKrabben im Nebel. Eine Ausstellung derKlasse von Pia Stadtbäumer von derHochschule für bildende Künste Hamburg,Kunstverein Wilhelmshöhe Ettlingen e.V.,Schöllbronner Str. 86, Mi. - Sa. 14.30 -17.30 Uhr, So. 11 bis 18 Uhr

AllgemeinesFreitag, 18. Dezember9 Uhr Bauchzwergerlcafe - Treffpunktfür schwangere FrauenZwei Hebammen bieten Frauen die Mög-lichkeit, Fragen rund um das ThemaSchwangerschaft zu stellen.Ettlinger Frauen- und Familientreff e.V.,Middelkerker Str. 215 Uhr KIM, Kinder im Museum: Weih-nachtskarten hübsch und duftig, für Kindervon 6-8 Jahren, Kosten: 4 E inkl. MaterialAnmeldung erforderlich unter Tel. 07243101-471

Page 36: Nummer 51 Donnerstag, 17. Dezember · PDF fileNummer 51 3 Donnerstag, 17. Dezember 2009 Der Spatenstich erfolgte am Mittwoch ver-gangener Woche nur symbolisch auf dem Rasen, da man

36 Nummer 51Donnerstag, 17. Dezember 2009

Museum Schluss, Treffpunkt: Museums-shop17 Uhr Jungschar Zeppelintreff, Jung-schar für Kinder von 6 bis 12 Jahren,Christliche Gemeinde, Zeppelinstraße 319 Uhr Adventssingen, Kinderchor, Mu-sikschule, Saal der Musikschule

Samstag, 19. Dezember19.30 Uhr "Der Club der toten Dichter",nach Motiven aus dem Original-Drehbuchvon Tom Schulman und dem gleichnami-gen Roman von N.H. Kleinbaum. Eigenins-zenierung, Regie: Ute Merz kleine bühne,Schleinkoferstr.19.30 Uhr Jahresabschlussfeier 2009,TSV Spessart, TSV-Waldgaststätte20 Uhr "Tibet - Das Dach der Welt"Karl-Heinz Balz, Fotograf, Eintritt frei - umeine Spende wird gebeten. FördervereinHospiz e.V. "Grünhaus" der Stadtwerke

Sonntag, 20. Dezember15 Uhr 4 1/2 Freunde und die Weih-nachtsmann-ConnectionUm ihre Weihnachtskasse aufzubessern,nehmen die 41/2 Freunde einen Job als En-gel im Kaufhaus an, in dem nicht alles mitrechten Dingen zugeht. Preise VVK 5 E /8 E, AK 6 E / 9 EKultur- und Sportamt, Stadthalle16 Uhr Advents- und Weihnachts-singenGesangverein "Germania" Spessart Ver-einshaus17 Uhr Kammerensemble CologneBarockmusikkonzertWerke von Vivaldi, J.S.: Bach, Albinoni,Mozart, TelemannKosten: 17 E bei der Stadtinformation;Schloss Asamsaal

Dienstag, 22. Dezember16 Uhr KIM - Kinder im Museum: KleineGeschenke aus der Kräuterhexenwerk-statt, ab 7 Jahren um 14.30 Uhr / ab 9Jahren, Kosten: 5 E, inkl. Material. Anmel-dung ist erforderlich unter Tel. 07243 101-471, Museum Schloss, Treffpunkt: Muse-umsshop

Donnerstag, 24. Dezember16 Uhr Weihnachtsstunde imSchlosshof

Christkindleswerkstatt 2009Fr., 18.12.2009: E. Kendall und S: Schnei-der - Quilt- und PatchworkarbeitenSa., 19.12.2009: Marietta und Willi Künstel- SteinmännchenSo., 20.12.2009: Cornelia Russ - Filzar-beitenMo., 21.12.2009: Birgitta Fecker - Baby-puppenDi., 22.12.2009: Angelika Kraft - PfiffigePuppenmodeMi., 23.12.2009: C. Uhlig und K. Wieder-roth - Blumenkinder für den Jahreszeiten-tischDo., 24.12.2009: C. Uhlig und K. Wieder-roth - Blumenkinder für den Jahreszeiten-tisch

BühnenprogrammFreitag, 18. DezemberFür Kinder:15 bis 17 Uhr Workshop18 bis 19 Uhr "Dixie & Xmas", Citystom-pers, Historische Bürgerwehr Ettlingen19 bis 21 Uhr Sept Ember - Band

Samstag, 19. DezemberFür Kinder:15 bis 15.30 Uhr Sternengeschichte fürKinder, vorgelesen von den LesepatenFür alle:16 bis 17 Uhr "Schneelföcken, Weißröck-chen", Kinderchor der Geschwister-Scholl-Schule17.20 bis 19.40 Uhr "Groove & Xmas",PROmusic School19.45 bis 21 Uhr Gospelkonzert mitGospelhome e.V.Sonntag, 20. DezemberFür Kinder:14 bis 14.30 Uhr Sternengeschichte fürKinder, vorgelesen von den LesepatenFür alle:15 bis 16.15 Uhr Piccolinis und Concerti-nos, die Kinder und Jugend des Musikver-ein Frohsinn Spessart,16 bis 16.30 Uhr Festliche Klänge, Fanfa-renzug Ettlingen/Baden e.V.17.30 bis 21 Uhr "Soul & Xmas", theBoondocksMontag, 21. DezemberFür alle:14 bis 16 Uhr Zubereitung festlicher Menüsmit Frank Dothe vom Pot au Feu16 bis 17.45 Uhr Weihnachtliche Cocktail-stunde mit Barkeeper Roland vom Watt’s17.45 bis 19.15 Uhr Weihnachtskonzertder Musikschule Ettlingen19.15 bis 20.15 Uhr Congagruppe, HerrBeckerDienstag, 22. DezemberFür Kinder:15 Uhr Workshop19 bis 21 Uhr "s’weihnachtet in Ettlinge",Ettlinger Mundartfreunde erzähleMittwoch, 23. Dezember13 bis 14 Uhr SWR: Schlager zu Weih-nachten14 bis 15 Uhr Die Schäfer Band16 bis 17 Uhr SWR: "Kaffee oder Tee"18 bis 19 Uhr Rhythm’n Fun - der jungeChor der Liedertafel

Treffen der Anonymen Alkoholiker, jedenDonnerstag, 19.30 Uhr im Martinshof undjeden Freitag, 20 Uhr im Caspar-Hedio-Haus; regionale Kontaktstelle: Fasanenstr. 1,Karlsruhe, Tel. 0721 19295, Kontaktmög-lichkeiten täglich von 7 bis 23 Uhr.Kreuzbund e.V. Selbsthilfegemeinschaftfür Suchtkranke und deren Angehörige,Gruppenabende freitags 19 Uhr beim agj,Rohrackerweg 22 Infotelefon 07242 7529sowie donnerstags 19.30 Uhr im Caritas-Haus, Goethestr. 15, Kontakttelefon07243 29834Al-Anon für Angehörige und Freunde vonAlkoholikern, Tel. 66717 oder 766460.

Treffen freitags, 19.30 - 21.30 Uhr Caspar-Hedio-Haus, Albstr. 43"Sport TROTZ(T) Krebs" - (Sport in derKrebsnachsorge) beim TSV 1907 Schöll-bronn e.V., donnerstags 19.30 in der Schil-lerschule, Info-Tel. 07204 652 ab 17.30Uhr.Selbsthilfegruppe nach Krebs, einmalmonatlich, donnerstags von 14.30 bis16.30 Uhr in der "Scheune" des Diakoni-schen Werkes, Pforzheimer Straße 31. In-formationen über Termine telefonisch54950.Tageselternverein Ettlingen und südli-cher Landkreis e.V. Middelkerker Str. 2,Sprechstunden: montags und mittwochsvon 9 bis 11 Uhr, dienstags 17 bis 19 Uhr,donnerstags 9 bis 12 Uhr, Telefon 07243715434 (Anrufbeantworter)Stillcafe in Ettlingen, jeden ersten unddritten Montag des Monats, am 21. De-zember: Offenes Gespräch 16 bis 17.30Uhr, Arbeitsgemeinschaft freier Stillgrup-pen e.V., in der Erbprinz-Apotheke, Müh-lenstr. 27; Tel. 07243 12133Eltern herzkranker Kinder, Nordbadenwww.herzkranke-kinder-karlsruhe.de, re-gelmäßige Treffen, Informationsaustauschund Kinderherzsportgruppe, Kontaktad-ressen: Sandra Feininger 07243 9497336oder Beate Klein 07243 99391.Angehörige psychisch Kranker helfeneinander, Info-Telefon donnerstags 17 bis19 Uhr unter der Telefonnummer: 07202942632.Rheumaliga Baden-Württemberg, Ar-beitsgemeinschaft Ettlingen, Beratung je-den 1. Montag im Monat von 14 bis 17Uhr, Beratungsstelle: Bibliothek der Sozial-station Ettlingen, Heinrich-Magnani-Straße2+4, Bushaltestelle "Am Lindscharren",Telefon 07243 715444. Telefonische Bera-tung jeden Montag von 9-12 Uhr, unter Tel.07243 715444, Anrufbeantworter.Kon-takttelefon für patientengerechtes Nordic-Walking montags, Lauftreffhütte RunderPlom: Anneliese Wawarta, 07243 374264;Trockengymnastik Frau Steppacher, Kin-dergarten Neuwiesenreben, dienstags17.30-18.30 Uhr sowie 18.30-19.30 Uhr;mittwochs 8.30-9.30 Uhr, Begegnungs-zentrum Klostergasse. Infotel. 0724377227. Trockengymnastik Frau Angst,Turnhalle Kindergarten Paulusgemeinde,Schlesierstr. 1, montags 17-18 Uhr und18-19 Uhr, Infotel. 07243 77227; Rheu-matreff/Stammtisch jeden zweiten Mitt-woch/Monat um 17 Uhr im Vogel Haus-bräu, Infos bei Siegrid Jansons, 0724379379; Fibromyalgie Gesprächsrunde, je-den 1. Donnerstag/Monat, um 18.00 UhrGymnastikraum Sozialstation, Heinrich-Magnani-Str. 2+4. 07243 4296 (HanneloreWagner) oder 07243 373996 (Karen Wenz)Menschen mit Behinderung - "Netz-werk Ettlingen": Förderung von Integration,Selbstbestimmung und Teilhabe, Informa-tion und Vorschläge unter Tel. 07243523736.Homepage www.netzwerk-ettlingen.de