Nutzungsbeschränkungen in Grundwasserschutzzonen Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen

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Nutzungsbeschränkungen in Grundwasserschutzzonen Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen Feierabendgespräch Verband Aargauischer Ortsbürgergemeinden 28. Oktober 2009 Stefan Flückiger Geschäftsführer BWB dipl. Forsting. ETH

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Feierabendgespräch Verband Aargauischer Ortsbürgergemeinden 28. Oktober 2009 Stefan Flückiger Geschäftsführer BWB dipl . Forsting . ETH. Nutzungsbeschränkungen in Grundwasserschutzzonen Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen. Themen. Zahlen und Fakten Wo liegt das Problem? - PowerPoint PPT Presentation

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Nutzungsbeschränkungen in Grundwasserschutzzonen

Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen

Feierabendgespräch Verband Aargauischer Ortsbürgergemeinden

28. Oktober 2009

Stefan Flückiger Geschäftsführer BWB

dipl. Forsting. ETH

Themen

Zahlen und Fakten

Wo liegt das Problem?

Stärken/Schwächen, Chancen/Gefahren SWOT

Wald – Eigentumsrechte – Behörden

Was nun?

Schlussfolgerungen

Zahlen und Fakten

Instrumente im Grundwasserschutz

Grundwasserschutzareale:Freihaltung von unbebauten Zonen für künftige Grundwassergewinnung. (Vor allem im Wald und teilweise in der Landwirtschaft).

Grundwasserschutzzonenumgeben Quell- und Grundwasserfassungen in 3 Zonen:S1: Fassungsbereich (Nutzungsbeschränkung: stark)S2: Engere Schutzzone (Nutzungsbeschränkung: mittel)S3: Weitere Schutzzone (Nutzungsbeschränkung: schwach)

Zahlen und Fakten

Zahlen und Fakten

Zahlen und Fakten

Position Wert

Grundwasserschutzzonen CH 42% im Wald

Trinkwasseranteil Wald 40%, 400 Mio. m3

Betroffene Waldfläche CH(= Waldfläche LU, UR, SZ, NW, OW)

125‘000 Hektaren

Einsparung Aufbereitungskosten durch Schutzzonen im Wald

CHF 80 Mio. pro Jahr

Entgangener Nutzen für Waldeigentümer

CHF 640.- / ha * Jahr

Zahlen und Fakten

Wald als Trinkwasserlieferant - Vorzüge

•Verzicht auf wassergefährdende Stoffe (Pestizide, Dünger)

•Fehlender Bodenumbruch

•Starke Filterwirkung durch gute Durchwurzelung

Wo liegt das Problem?

Gesetzliche Vorschriften + Empfehlungen = Mehrkosten

& Mindererträge

Führen zu

Mehrkosten

Mindererträgen

Gesetzliche Vorschriften+ Empfehlungen= Mehrkosten & Mindererträge

Wo liegt das Problem?

Schutzzone S1 - Fassungsbereich

Vorschriften

Nur bauliche Eingriffe und andere Tätigkeiten zulässig, die der Trinkwasserversorgung dienen.

Wo liegt das Problem?

Schutzzone S3 – weiterer BereichVorschriften

Keine chemischen Behandlung von gelagertem HolzKeine Lagerung von behandeltem HolzKeine ungeschützte Lagerung und Umfüllung von BetriebsstoffenKein NassholzlagerKeine Pflanzenschutzmittel und kein DüngerMassnahmen zum Gewässerschutz bei Erstellung oder Änderung von AnlagenBewilligung für Holzlager

Empfehlungen

Bevorzugen von LaubholzartenMöglichst kleinflächige HolzschlägeUmweltverträgliche Treib- und SchmierstoffeBodenschonende Befahrung

Wo liegt das Problem?

Schutzzone S2 – engerer Bereich

zusätzliche Vorschriften

Kein Betanken von MaschinenKein Reinigen von Fahrzeugen und MaschinenKein Abstellen von Maschinen während der Nacht und an WochenendenKeine Terrainveränderungen (Erschliessungen)Kein KahlschlagMeldung der forstwirtschaftlichen Arbeiten an die Wasserversorgung

zusätzliche Empfehlungen

Entfernen von Schlagabraum

Wo liegt das Problem?

Mehrkosten und Mindererträge in CHF/ha * Jahr

Tatbestand in CHF / Hektare und Jahr

Rückekosten 3 – 66

Marschkosten 11 – 90

Auffangwangen 10

Total Vorschriften S2: 24 – 166 | S3: 13 - 76

Bodenpflegliche Befahrung 10 – 17

Umweltverträgliche Betriebsmittel 18

Mobiler Hacker 23 – 28

Erhöhung Laubholz 39 – 174

Total Empfehlungen S2: 20 – 192 | S3: 29 - 132

Total Vorschriften und Empfehlungen

S2: 33 – 358 | S3: 42 - 208

DAS SIND NUR TEILKOSTENBERECHNUNGEN

ES FEHLEN:

GEMEINKOSTEN-ANTEIL

OVERHEAD-ANTEIL

GEWINN-ANTEIL

SWOT Analyse: Grundwasser

Stärken Schwächen

Einmalige natürliche Voraussetzung für die Erzeugung von hervorragendem Grundwasser

Dritte verwandeln normalerweise das Wasser in ein wirtschaftliches Gut und verdienen „gutes Geld“

Standortsabhängigkeit der Grundwasseranbieter

Waldeigentümer sind eine politische Minderheit

Öffentlichkeit (BAFU) anerkennt fehlende Vermarktbarkeit von Waldleistungen

Kostenorientierte Betrachtungsweise anstatt Nutzenorientierung

Chancen Risiken

Hochwertiges Wasser wird zunehmend knapper

Weitere demokratisch/ politisch/ administrative Enteignung

Waldbesitzerorganisationen setzen sich für Eigentumsrechte ein

Vorschriften (Mehrkosten, Mindererlöse) nehmen zu

Hochwertige Grundwassererzeugung ist durch Stickstoffeintrag (exogen) gefährdet

Wald – Eigentumsrechte - Behörden

Bundesverfassung Art. 77 Wald1 Der Bund sorgt dafür, dass der Wald seine Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktionen erfüllen kann.2 Er legt Grundsätze über den Schutz des Waldes fest.3 Er fördert Massnahmen zur Erhaltung des Waldes.

Frei betretbar seit 1912!ZGB Art. 6991 Das Betreten von Wald und Weide und die Aneignung wildwachsenderBeeren, Pilze u. dgl. sind in ortsüblichem Umfange jedermann gestattet, soweit nicht

im Interesse der Kulturen seitens der zuständigen Behörde einzelne bestimmt umgrenzte Verbote erlassen werden.

Schweizer Bevölkerung 1912: ca. 3.5 Mio. Einwohner2009: ca. 7.6 Mio. Einwohner

Wald – Eigentumsrechte - Behörden

Input Waldeigentümer

Output

Schutz

Output Wohlfahrt

OutputNutzung

Erholungsnutzen des Waldes

gemäss einer Studie des BAFU:

CHF 10 Mia. Franken pro Jahr

oderCHF 8‘000.- pro Hektare und Jahr

Negativer Deckungsbeitrag

für Waldeigentümer

Negativer Deckungsbeitrag

für Waldeigentümer

Negativer

Deckungsbeitrag

Positiver Deckungsbeitrag

Träume des Geschäftsführers

des BWB…

Träume des Geschäftsführers

des BWB…

Die Realität ist leider eine andere…

Im Kanton Bern wurden den Waldeigentümern per 1.1.2009 auch die Haftung und vorsorgliche Verantwortung für Gemeindestrassen entlang von Wald übertragen…

Das BAFU hat in diesem Jahr die Einführung von „Grundanforderungen an den naturnahen Waldbau“ geplant, welche vom Waldeigentümer weitgehende Leistungen – ENTSCHÄDINGUNGSLOS - verlangen…

Das BAFU erarbeitet aktuell eine Biodiversitätsstrategie für die Schweiz – Waldeigentümer müssen weitere finanzielle Belastungen erwarten…

Bei der Auflage von Waldstrassenplänen im Könizbergwald hat eine Waldbesucherin festgestellt: es sei unhaltbar, dass man 1000 Waldbesuchern mit Hund diesen Genuss verbieten will, wegen 14 Rehen – das sei doch Verhältnisblödsinn…

Was nun?

BAFU empfiehlt einvernehmliche Entschädigungslösung mit Wasserversorgern

Kanton Solothurn: Punktierungssystem•Produktivität Standort (Zuwachs)•Hangneigung•Erschliessung•Behinderungen•Nadelholzanteil•Mittlere Distanz zu Schutzzonengrenze

Kanton Bern: CHF Beträge pro Tatbestand•Ertragsausfall•Totholzentfernung•Holzlagerung ausserhalb Schutzzone•Entfernung Astmaterial und Schlagabraum•Steuerung der Baumarten •Auffüllen von Bodenvertiefungen wegen entwurzelten Stöcken

Schlussfolgerungen

Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung kann sich nicht nur auf den OUTPUT aus dem Wald konzentrieren. Waldeigentümer müssen sämtliche Waldfunktionen deckungsbeitragsbringend anbieten können.

Forst- und Umweltbehörden müssen sich bewusst sein, dass mit jeder weiteren Verordnung und Vollzugshilfe, die kostendeckend oder unentgeltlich Leistungen vom Waldeigentümer verlangt, der Druck auf noch mehr Holzproduktion (v.a. Nadelholz) zunimmt.

Waldeigentümer müssen glaubwürdig, gemeinsam und viel mehr erklären, warum Waldeigentümer Deckungsbeiträge und nicht nur Kostendeckung brauchen.

Waldbewirtschaftung ist nicht (nur) wegen der Waldbewirtschaftung, wegen der Strukturen oder wegen der Holzpreise defizitär – sondern weil rechtliche Rahmenbedingungen die Entschädigung sämtlicher Waldleistungen verunmöglichen.

Ein Unternehmen in der Privatwirtschaft müsste wohl unter heutigen Vorzeichen aus ökonomischen Überlegungen die strategischen Geschäftsfelder Wohlfahrt und Schutz eliminieren…

Lassen Sie uns an einer Waldzukunft arbeiten, in der der Waldeigentümer aus wirtschaftlichen Gründen einen

Zielkonflikt hat, welcher Leistung er den Vorrang geben will…

Verwendete Grundlagen:•www.ecogis.admin.ch•WSL/BAFU-Projekt Mehraufwand / Minderertrag in der Waldwirtschaft infolge des Trinkwasseschutzes

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit