OECD-Entwurf zum Country-by-Country-Reporting nach Kritik überarbeitet

2

Click here to load reader

description

Was ist Ihre Meinung zum OECD-Entwurf von Januar 2014? Es gab damals viel Kritik, besonders in Bezug auf den höheren Dokumentationsaufwand für Unternehmen. Nach den Änderungen am 19. Mai in Paris jedoch, soll das CbCR als eigenständiges Dokument separat geführt werden. Wie stehen Sie zu den Änderungen? Ist es eine positive Veränderung? Mehr zu diesen Änderungen können Sie in diesem Artikel von HAUFE lesen: http://bit.ly/oecd_PwC_WP Verpassen Sie unsere Corporate Transfer Pricing Konferenz nicht! In 2 Wochen geht es los!

Transcript of OECD-Entwurf zum Country-by-Country-Reporting nach Kritik überarbeitet

Page 1: OECD-Entwurf zum Country-by-Country-Reporting nach Kritik überarbeitet

© 2014 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG · Munzinger Straße 9 · 79111 Freiburg 1 www.haufe.de/controlling · www.haufe.de/controllermagazin

OECD-Entwurf zum Country-by-Country-Reporting nach Kritik überarbeitet

Entnehmen Sie diesem kostenlosen Download den überarbeiteten OECD-Entwurf zum Country-by-Country-Reporting

Page 2: OECD-Entwurf zum Country-by-Country-Reporting nach Kritik überarbeitet

© 2014 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG · Munzinger Straße 9 · 79111 Freiburg 2 www.haufe.de/controlling · www.haufe.de/controllermagazin

Der Gegenwind zeigt Wirkung. Noch in diesem Monat will die OECD einen überarbeiteten Entwurf zum Kapitel V der VP-Richtlinien vorlegen. Voraussichtlich werden die Anforderungen an das CbCR abgeschwächt. Und auch beim Masterfile sind Änderungen absehbar.

Unternehmen befürchteten erhebliche Mehrkosten für Compliance-Aufwand

Nachdem die OECD den Diskussionsentwurf zur Verrechnungspreis(VP)-Dokumentation im Januar 2014 veröffentlicht hatte, hagelte es kritische Kommentare. Insbesondere wurde bemängelt, dass der vorgelegte Entwurf einen hohen zusätzlichen Dokumentationsaufwand für Unternehmen zur Folge hätte. Ein wesentlicher Faktor hierfür wird das sogenannte Country-by-Country-Reporting (CbCR) sein. Es zielt auf die Offenlegung einer Vielzahl von zusätzlichen, weitergehenden Daten und Unterlagen pro nahestehender Landesgesellschaft ab.

Zielsetzung des OECD-Aktionsplans zu „Base Erosion and Profit Shifting“ (BEPS) und des Unterpunktes 13 zur VP-Dokumentation war zunächst die Schaffung einer größeren Transparenz in Bezug auf die grenzüberschreitende Gewinnsteuerung und -verteilung bei Großkonzernen, vor allem zu Risikoidentifikationszwecken. Das in diesem Zusammenhang initial vorgestellte Konzept des CbCR war allerdings mit umfangreichen Dokumentationsanforderungen derart weit gefasst, dass insbesondere Unternehmensvertreter erhebliche Mehrkosten aufgrund des zusätzlichen Compliance-Aufwandes befürchteten. Die zahlreichen kritischen Anmerkungen und Anregungen wurden nun von der OECD teilweise aufgegriffen. Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation am 19. Mai 2014 in Paris wurde ein überarbeiteter Entwurf vorgestellt, der allerdings vorerst nur Konferenzteilnehmern zur Verfügung gestellt wurde. Gegenstand der Konsultation waren insbesondere Themen wie der Umfang des CbCR, Einreichungs- und Datenaustauschprozesse sowie die Inhalte des Masterfile und der lokalen VP-Dokumentationsberichte. Des Weiteren lieferte die OECD während eines Webcasts am 26. Mai 2014 einen offiziellen Zwischenstandsbericht ab, welcher ebenfalls eine Abschwächung der ursprünglich angedachten CbCR Anfordernisse indiziert.

CbCR als ergänzendes Dokument: 3-tier statt 2-tier-VP-Dokumentationsstruktur

Anders als zunächst vorgesehen soll das CbCR nun doch nicht integraler Bestandteil des Masterfile werden, sondern als eigenständiges Dokument separat geführt werden. Diese Änderung resultiert aus zahlreichen Kommentaren und Anmerkungen. Hierin kam die Befürchtung zum Ausdruck, dass das CbCR als Teil des Masterfile die lokalen Finanzbehörden dazu veranlassen könnte, eine sachgerechte, transaktionsbezogene Überprüfung der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes („arm’s length principle“) zu vernachlässigen und stattdessen den Fokus auf eine globale formelhafte Aufteilung des Totalgewinns zu legen.

Eine derartige Vorgehensweise stünde wiederum im klaren Widerspruch zur eigentlichen Zielsetzung des CbCR. Das Masterfile dient vor allem zur Illustration der Konzernstruktur und der qualitativen Darstellung der Konzernwertschöpfungskette. Ergänzend dazu soll das CbCR vorrangig quantitative Zusatzinformationen zur Wertschöpfungskette und insbesondere der transaktionsbezogenen Funktions- und Risikoanalyse geben. Insofern legt der derzeitige Diskussionsstand nahe, dass zukünftig mit einer dreigeteilten („3-tier“) Struktur der VP-Dokumentation bestehend aus Masterfile, lokaler VP-Dokumentation und CbCR zu rechnen ist.

Aggregationsniveau der CbCR-Länderdaten ist noch unklar

Nach der Veröffentlichung des Diskussionsentwurfs im Januar 2014 stand insbesondere der Umfang der neuen Vorschriften in der Kritik. Die OECD hatte relativ früh auf diese kritischen Anmerkungen und Anregungen reagiert. Ein ranghoher OECD-Vertreter deutete bereits Ende März eine Erleichterung in Bezug auf die Datenanforderungen des CbCR an.