Öffentliches Wirtschaftsrecht I Demokratieprinzip Ass.jur. N. Nolting-Lodde.

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Öffentliches Wirtschaftsrecht I Demokratieprinzip Ass.jur. N. Nolting-Lodde

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Öffentliches Wirtschaftsrecht I

Demokratieprinzip

Ass.jur. N. Nolting-Lodde

Verfassungsprinzipien• Demokratie• Rechtsstaat• Bundesstaat• Sozialstaat• Republik• Umweltschutz• Europäische Einigung

DemokratieprinzipArt. 20 I, II GGVolkssouveränität (= Deutsches

Volk)WahlenParlamentarische DemokratieMehrheitsprinzipParteien

Parlamentarische Demokratie• Unmittelbar legitimiert Bundestag• Alle übrigen Organe durch den Bundestag• Bundestag repräsentiert das Volk• Repräsentative oder parlamentarische

Demokratie• Prinzip des Parlamentsvorbehalts,

Eingriffe in Grundrechte und andere grundrechtswesentliche Entscheidungen benötigen eine gesetzliche Legitimation

• Homogenitätsprinzip• Periodizität der Wahlen

Mehrheitsprinzip Entscheidungsträger die Mehrheit

des Volkes bzw. seines Repräsentativorgan, Art.42 II GG

Grenzen des Mehrheitsprinzips:- Minderheitenschutz, z.B. Art.5 GG

oder Mehrparteiensystem- Herrschaft der Mehrheit nur auf Zeit Absicherung des Mehrheitsprinzips

Parteien• Rang einer verfassungsrechtlichen Institution• Instrument der politischen Willensbildung• Partei=Vereinigung, die auf Bundes- oder

Landesebene an der politischen Willensbildung teilnimmt, sich an Wahlen beteiligen will und eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit ihrer politischen und gesellschaftlichen Zielsetzungen bietet, § 2 I ParteiG.

• Keine unmittelbare Finanzierung durch den Staat, aber Wahlkampfkostenerstattung, gesetzl. Vorschriften

Weitere Fallgruppen• Selbstverwaltungsgarantie• Wahlrechtsgrundsätze• Mehrparteiensystem• Möglichkeit der Bildung und

Ausübung von Opposition• Bestehen demokratischer

Grundrechte