Intelligente selbständige Roboter Science Fiction oder Science Andreas Huemer 2006.
Österreich 2020: Selbständige Schule
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Stellung des RH
Stellung des Rechnungshofes bei der Verwaltungsreform• RH bringt sich als Kontrollorgan des Parlaments und der Landtage
ein (föderatives Bund-Länder-Organ)• Rund 100 Prüfungen/Jahr: 45% Bund, 45% Länder, 10% Gemeinden• steht mit seiner Expertise im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen
Aufgaben zur Verfügung• liefert unabhängigen, objektiven, wirksamen Beitrag• definiert keine politischen Vorgaben, sondern zeigt Sachverhalte auf
und bietet Lösungsvorschläge an• liefert Fakten und Zahlen für effektiven, effizienten Mitteleinsatz• bringt seine Erfahrungen in Reformüberlegungen ein
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Stellung des RH
RH-Prüfungen im Bildungsbereich• Seit 2004 38 Prüfungen• 22 Prüfungen auf Bundesebene, 12 Prüfungen auf Landesebene,
4 Prüfungen von Schulgemeindeverbänden Organisation und Wirksamkeit Schulaufsicht
Lehrerfortbildung
Lehrerpersonalplanung
Effizienz und Qualität des Berufschulwesens, Landeslehrercontrolling
Landesschulräte
Bewegung und Sport
Bau- und Sicherheitszustand an höheren Schulen
Fremdsprachenunterricht
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Schulverwaltung
Hauptprobleme der Schulverwaltung• Schulverwaltung aus dem Jahr 1962 nicht mehr zeitgemäß• Hohe Ausgaben (Input) und durchschnittliche Erfolge (Output)• Klassengrößen im OECD-Durchschnitt, Lehrer-Schüler-Verhältnis
überdurchschnittlich gut (dh rel. wenige Schüler auf einen Lehrer)• Konkrete Vorgaben für bildungspolitische Ziele nicht in
ausreichendem Maße vorhandenGründe:• Komplexe Kompetenzverteilung• Fehlende Übereinstimmung von Ausgaben-, Aufgaben- und
Finanzierungsverantwortung Unterschiedliche Sichtweisen bzw Interessenslagen Ineffizienzen, Doppelgleisigkeiten, Zielkonflikte
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Schulverwaltung
Daraus ergeben sich 7 Problembereiche:1. Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung2. Dienstrecht3. Leitungsverantwortung4. Personalsteuerung und Controlling5. Aus- und Fortbildung6. Schulaufsicht7. Gebäudemanagement
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Schulverwaltung
1. Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung (1)• Komplexe, verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung Generalkompetenz grundsätzlich beim Bund, Länder haben weit-
gehende Kompetenzen bei Ausführungsgesetzen und beim Vollzug Länder regeln Aufgabenverteilungen, Behörden unterschiedlich, 9
DiensthoheitsG• Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung fallen
auseinander unterschiedliche Sichtweisen, Interessenslagen, Ineffizienzen,
Doppelgleisigkeiten einheitliche, wirkungsvolle Ressourcen- und Ausgabensteuerung
fehlt
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Schulverwaltung
1. Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung (2)• Landeslehrer: Komplexes Finanzierungsmodell und Folgewirkung
Land stellt Landeslehrer an, Bund zahlt sie komplexes Vorfinanzierungs- und Refundierungssystem pauschale Abgeltung mit Durchschnittsgehalt II L jüngere Lehrer attraktiver Durchschnittliches Pensionsantrittsalter 2007LL: in einem Bundesland 56,8, BL: 60,1
• Mangelndes Transparenz der Daten bei Landeslehrern zu hohe Kostenersätze verrechnet, Bund kann nicht verifizieren, ob gemeldeter Mehrbedarfgerechtfertigt ist
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Schulverwaltung
1. Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung (3)• Schulbehörden haben Zwitterstellung zwischen reinen Bundes- und
reinen Landesbehörden Diener zweier Herren
• Landeslehrer und Direktoren haben in dienstrechtlichen undpädagogischen Belangen unterschiedliche AnsprechpartnerDienstbehörde: Amt der Landesregierung, LSRPädagogische Belange: Bezirksschulrat
• Kompetenzen der Schulaufsicht auf pädagogische Belangebeschränkt BSI haben keinen Einfluss auf die Behebung von Mängeln in derInfrastruktur, sie haben keinen Einfluss auf dienstbehördlicheMaßnahmen
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Schulverwaltung
2. Dienstrecht (1)• Dienst- und besoldungsrechtliche Unterschiede zwischen Bundes-
und Landeslehrern trotz gleichem Lehrplan in 5.-8. SchulstufeAuswirkungen va beim Schulversuch „Neue Mittelschule“ sichtbar1) Unterschiedliche AusbildungLandeslehrer: Pädagogische Hochschule (BMUKK)Bundeslehrer: Universitäten (BMWF)2) Unterschiedliche Lehrverpflichtungen (Werteinheiten vsJahresnormmodell)Bundeslehrer führen keine gesamthaften Ressourcenaufzeichnung-en, Landeslehrer nur hinsichtlich der sonstigen Tätigkeiten Nachvollziehbarkeit der Dienstausübung nicht möglich
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Schulverwaltung
2. Dienstrecht (2) 3) Unterschiedliche Gehälterim internationalen Vergleich geringe Anfangs- aber hoheEndbezügezB Sekundärbereich IIAnfangsgehalt: Ö = 29.863,- EUR OECD-Schnitt: 32.183,- EURHöchstgehalt: Ö = 61.170,- EUR OECD-Schnitt: 54.440,- EURLeistungsanreize fehlen4) unterschiedliche Fortbildungsverpflichtung5) Unterschiede in der Ausbildung führen zu Einschränkungen derLehrer-Mobilität
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Schulverwaltung
3. Leitungsverantwortung (1)• Schulleiter ohne ausreichende Managementzusatzqualifikationen
aus Kreis der Lehrer rekrutiert Führung der Schule erfordert zT andere Kompetenz alsUnterrichten, Management-Kompetenz wird nicht ausdrücklichgeschult
• Schulleiter betreuen zT viele Lehrer fehlende Personalsteuerung, Steuerung der Fortbildung,Schulleiter hatten in der Regel keine Übersicht über Umfang undEffektivität der Fortbildung
• Schulleiter unterrichten selbst Sicherung der Unterrichtsqualität nicht ausreichendwahrgenommen, Mehrkosten
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Schulverwaltung
3. Leitungsverantwortung (2)• Mittleres Management als Unterstützung fehlt in Pflichtschulen nicht vorgesehen in Bundesschulen erfüllen Administratoren diese
Verwaltungsaufgaben und werden aus dem Kreis der Lehrerrekrutiert, Mehrkosten (6,9 Mill EUR pro Jahr)
Ungleichbehandlung der Schulen• Schulleiter für die Unterrichtsqualität verantwortlich, ihnen fehlen
jedoch Kompetenzen zB keine Entscheidungsbefugnis in Personalfragen
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Schulverwaltung
4. Personalsteuerung und Controlling (1)• Ressortweites, umfassendes Controlling fehlt steuerungsrelevante Daten des BMUKK nicht miteinander
verknüpft und aufeinander abgestimmt• Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung fallen
auseinander Steuerung und Controlling sowohl bei Bund als auch bei Ländern,
auf Bundesebene verteilt auf verschiedene Abteilungen• Schlechte Datenlage nicht alle notwendigen Daten sind zu melden (zB Ausmaß der
Mitverwendung, Bruttobezüge), Vorgaben für Datenzählung fehlen(zB 2 unterschiedliche Schülerzahlen in 2 verschiedenenAbteilungen des BMUKK), Daten werden verzögert gemeldet
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Schulverwaltung
4. Personalsteuerung und Controlling (2)• Unterschiedliche und uneinheitliche IT-Software• Intransparenz bei Personalaufwand der Landeslehrer Fehllenkung von Ressourcen• Lehrermobilität gering Schulstandortübergreifende Steuerung kaum möglich• Kein strukturierter Kennzahlenvergleich, kein Lernen von Best-
Practise zwischen Schultypen und Standorten systematisches Lernen voneinander unzulänglich• Keine Nutzung der Erfahrungen von Lehrern an Auslandsschulen wertvolle Erfahrungen gehen verloren
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Schulverwaltung
5. Aus- und Fortbildung• Geteilte Lehrerausbildung für Bundes- und Landeslehrer unterschiedliche Ausbildungsschwerpunkte• Unterschiedliche Fortbildungspflichten Fortbildungsverhalten der Lehrer unterschiedlich• Zeitpunkt der Fortbildung zu einem großen Teil während der Unterrichtszeit• Keine lehrerbezogene Aufzeichnungen über die Fortbildung aktualisierte Qualität der Lehrer kann nicht garantiert werden
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Schulverwaltung
6. Schulaufsicht und Schulqualität• Qualitätssicherungssysteme unterschiedlich (positiv: QIBB für
berufsbildende Schulen)• Bildungsstandards erst für 2 Fächer 4. Schulstufe (Deutsch/Schrei-
ben/Lesen, Mathematik) 3 Fächer 8. Schulstufe (Deutsch, Englisch,Mathematik) definiert
• Fehlende strategische Vorgaben durch das BMUKK unterschiedliche Vorgangsweisen, österreichweit inhomogen• LSR nehmen Steuerungsverantwortung nicht wahr Operationale Vorgaben fehlen, keine systematische Informationen• Länder haben unterschiedliche Diensthoheitsgesetze Schulaufsicht hat nicht in allen Ländern die gleichen Möglichkeiten
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Schulverwaltung
7. Schulerhalter, Gebäudemanagement (1)• Verschiedene gesetzliche Schulerhalter, eigene Interessen bei
Schulstandorten Auswirkungen auf Personalbedarf - ohne Vorteile für Qualität der
Bildung• Schulsprengel gibt es nur im Pflichtschulbereich Sprengelgrenzen decken sich nicht immer mit Gemeindegrenzen, in
flächengroßen Gemeinden gibt es zum Teil mehrere Schulsprengel Festlegung der Schulsprengel länderweise und nach Art der Schule
unterschiedlich (zB Wien: gesamtes Bundesland = 1 Sprengel) grs keine Wahlmöglichkeit, dadurch fehlt Wettbewerb unter den
Schulen
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Schulverwaltung
7. Schulerhalter, Gebäudemanagement (2)• Bund lässt mit Pflichtschulerhaltungs-GrundsatzG eher breiten
Spielraum für Länder, Länder regeln in Ausführungsgesetzen Detailsfür Gründung und Schließung einer Pflichtschule
Unterschiedliche Maßstäbe in einzelnen Ländern (zB OÖ: Erhaltungder Schule hat „Vorrang“; Tirol: es reichen 3 Schüler)
Länder üben durch Definition fixer Schulsprengel maßgeblichenEinfluss auf infrastrukturelle und personelle Ressourcen aus
entscheiden damit indirekt auch über Aufwand von Gemeinden, Bund
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Schulverwaltung
7. Schulerhalter, Gebäudemanagement (3)• Bundesweite Schulstandortkonzepte fehlen• Gebietskörperschaftenübergreifendes Gebäudemanagement fehlt Unterschiedliche Kompetenzen, hoher Koordinationsaufwand Schulraumnutzung für Schüler anderer Schulen schwierig,
leerstehende Räumlichkeiten nicht ausreichend genutzt(Hauptschulen, AHS)
Potenziale durch gemeinsame Schulzentren nicht genutzt(Sonderklassenräume, Aula, Bibliothek, Turnsäle,Außensportanlage)
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Schulverwaltung-Lösungsvorschläge
Vorbereitungsgremium erarbeitete keine gemeinsamenLösungsvorschlägeEs gab 3 Endpapiere: * Bundesposition (Schulwesen Bundessache in Gesetzgebung undVollziehung, Bildungsdirektionen als Schnittstelle zwischen Bundund Schulstandorten)* Position des Landes NÖ (Verländerung des Schulwesen mitAusnahme von Gesetzgebung über Lehrpläne und Lehrziele undFinanzierung)* Gemeinsames Papier der Experten (RH, IHS, WIFO, KDZ)
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Schulverwaltung-Lösungsvorschläge
Expertenpapier4 handlungsleitende Grundsätze
• Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung sowie interneKontrolle der Schulgebarung in einer Hand• Einheitliche Steuerung auf Basis strategischer Bildungsziele (Output-und Outcomeorientierung)• Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Leistungserbringungder Schulen durch ein permanentes übergeordnetes Monitoring• weitgehende Autonomie der Schulen in Bezug auf Unterrichtsge-staltung und Personalauswahl unter einheitlichen Vorgaben, Ziele undrechtlichen Rahmenbedingungen
3 Organisationsebene und Zuständigkeiten: eine letztverantwortlicheEbene, einheitliche regionale Einheiten und Schulen
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Schulverwaltung-Lösungsvorschläge
3 Organisationsebenen und Zuständigkeiten:• eine letztverantwortliche Ebene - Schulgesetzgebung,Schulbudget und Qualitätssicherung
- umfassende Kompetenz für Gesetzgebung auf Gebiet des gesamtenSchulwesens
- Budgethoheit und Verteilung der Mittel nach objektiven Kriterien,Budgetcontrolling
- Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung: Bildungsziele, Standards
- Sicherstellung von einheitlichen Standards für Datenerfassung fürBildungscontrolling
- Permanentes transparentes Monitoring der Erreichung der Bildungszielesamt Feedback
- einheitliche institutionalisierte Aus- und Fortbildung
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Schulverwaltung-Lösungsvorschläge
3 Organisationsebene und Zuständigkeiten:• einheitliche regionale Einheiten - Steuerung, Kontrolle,Aufsicht
- Gewährleistung der Grundversorgung mit Unterricht unter Wahrung derWahlmöglichkeit für Schüler und Eltern
- Flächendeckendes Schulstandortkonzept
- Grundausstattung der Schulen
- Bestellung der Schulleitung nach einheitlichem Auswahlverfahren
- Ermittlung der zustehenden Personalressourcen in Form einer Pro-Kopf-Finanzierung unter Berücksichtigung besonderen Förderbedarfs
- Vollzug des einheitlichen Dienst- und Besoldungsrechts
- Verwaltung der Lehrerpersonalzuteilung aus Kreis des Angebots
- Aufsicht über die Schulen
- Organisation des Rechnungswesens für die Schulen
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Schulverwaltung-Lösungsvorschläge
3 Organisationsebene und Zuständigkeiten:• Schulen - Organisation und Durchführung des Unterrichts
- freie Unterrichtsgestaltung (einschließlich der Wahl der Tagesform)
- freie Personalauswahl der Lehrkräfte unter Beachtung objektiverKriterien
- Schulleitung obliegt die Personalsteuerung und die Personalentwicklung
- freie Verfügbarkeit über limitierte finanzielle Ressourcen, Möglichkeitder Beschaffung von Drittmitteln
- Selbstevaluierung im Rahmen der Gesamtqualitätssicherung
- Kundenorientierte und transparente Leistungsvergleiche mit anderenSchulen
Reform der Aus- und Fortbildung
Resümee
Voraussetzungen zur Nutzung der Potenziale für erfolgreiche Reform
Gemeinsame Problemsicht und gemeinsames Bekenntnis zum vereinbartenLösungsweg über alle Gebietskörperschaftsebenen
Weite Begriffsdefinition, die sämtliche Einrichtungen des Staates über alleGebietskörperschaften einschließt
Klarer politischer Wille
Eindeutige politische Vorgaben über Umfang und Zielrichtung
Rasche Realisierungsmaßnahmen zur Hebung der kurz-, mittel- und langfristigenPotenziale