Österreichische Bauzeitung 14/14

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bauzeitung ÖSTERREICHISCHE Nr. 14 | 25. 07. 14 Die Zukunſt ist online Wenn man weiß, wie es geht, kann die elektronische Vergabe viele Vorteile bringen. Die Stadt als Bergwerk Die Stadt Wien als Rohstoffquelle? Urban Mining in Theorie und Praxis. Kuhn Baumaschinen GmbH · Zentrale Eugendorf, Gewerbestraße 7, A-5301 Eugendorf bei Salzburg Telefon: 0043 (0)6225 8206 0 · Telefax: 0043 (0)6225 8206 190 · e-mail: offi[email protected] KUHN GRUPPE www.kuhn.at 40 JAHRE Für Einsätze auf engstem Raum: Call the experts © Minibagger von Komatsu: Vielseitig, produktiv and anwenderfreundlich Dank ihrer kompakten Abmessungen mit geringsten Heckschwenkradien eignen sich unsere Minibagger besonders für den Einsatz unter extrem beengten Bedingungen und überzeugen ebenso durch ihre einfache Bedienung und Wartungsfreundlichkeit. Durch ihren hervorragenden Fahrerkomfort und die hohe Bedienerfreundlichkeit eignen sie sich gleichermaßen für erfahrene und unerfahrene Bediener. Unser Angebot an Minibaggern bis zu 5 t Betriebsgewicht: Zehn Modelle, die perfekt auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind. P.b.b. Zul.-Nr. GZ 02Z030718 W, Österr. Wirtschaftsverlag, Grünbergstr. 15, 1120 Wien, Retouren an PF 100, 1350 Wien, Postnummer 14

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bauzeitungÖsterreichische Nr. 14 | 25. 07. 14

Die Zukunft ist onlineWenn man weiß, wie es geht, kann die elektronische Vergabe viele Vorteile bringen.

Die Stadt als BergwerkDie Stadt Wien als Rohstoffquelle? Urban Mining in Theorie und Praxis.

Kuhn Baumaschinen GmbH · Zentrale Eugendorf, Gewerbestraße 7, A-5301 Eugendorf bei SalzburgTelefon: 0043 (0)6225 8206 0 · Telefax: 0043 (0)6225 8206 190 · e-mail: offi [email protected]

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Für Einsätze auf engstem Raum: Call the experts©

Minibagger von Komatsu: Vielseitig, produktiv and anwenderfreundlich

Dank ihrer kompakten Abmessungen mit geringsten Heckschwenkradien eignen sich unsere Minibagger besonders für den Einsatz unter extrem

beengten Bedingungen und überzeugen ebenso durch ihre einfache Bedienung und Wartungsfreundlichkeit. Durch ihren hervorragenden

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Unser Angebot an Minibaggern bis zu 5 t Betriebsgewicht: Zehn Modelle, die perfekt auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind.

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Der Komatsu PC118MR-8: Top-Leistung auf engstem Raum

Der Midibagger PC118MR-8 wurde entsprechend den Anforderungen unserer Kunden entwickelt: Hohe Hubkräfte, ein schnelles und präzises Arbeits-

spiel und reduzierte Geräuschpegel, kombiniert mit hoher Mobilität machen ihn zum perfekten Arbeitsgerät auf engstem Raum. Ob im Straßen- oder

Tiefbau, mit seinem kurzen Heckschwenkradius kann der PC118MR-8 noch an Stellen arbeiten, an denen andere Maschinen nicht mehr eingesetzt

werden können. Und selbstverständlich ist er genauso komfortabel, robust und wartungsfreundlich, wie sie es von einem Komatsu erwarten können.

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Österreichische

Jahrzehntealt ist die Idee vom papierlosen Büro mitt lerweile – und in vielen Branchen ist es auch bei der Idee geblieben. Als jemand, der sich berufl ich mit Druckerzeugnissen beschäft igt, kann ich nur sagen: Gott sei Dank! Und auch der klassische Baustellenplan ist auf der Baustelle noch lange nicht wegzudenken.

Was langsam, aber sicher der Vergangenheit angehören wird, sind Ausschreibungen und Angebotslegungen in Papierform. Ab 2018 ist die E-Vergabe EU-weit Pfl icht. In Zeiten, in denen mehr als 3,5 Millionen Endverbraucher in Österreich regelmäßig Online-shopping betreiben, ist es eigentlich ein Wunder, dass sich die Zett elwirtschaft noch so lange halten konnte. Aber alles, was neu ist, verursacht Verunsicherung. Dabei wäre es eigentlich nicht nötig, denn, wie es Rechtsanwalt Matt hias Öhler so schön formulierte: „Fürchtet euch nicht, aber bereitet euch vor.“

Welche Vorteile die elektronische Vergabe für Auft ragnehmer bringt und was man dabei beachten sollte, lesen Sie in der aktuel-len Bauzeitung ab Seite 6.

Viel Spaß mit dieser Ausgabewünscht Ihnen

Sonja Meßner

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Fürchtet euch nicht!

Sonja Meßner,chefredakteurin

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Der Komatsu PC118MR-8: Top-Leistung auf engstem Raum

Der Midibagger PC118MR-8 wurde entsprechend den Anforderungen unserer Kunden entwickelt: Hohe Hubkräfte, ein schnelles und präzises Arbeits-

spiel und reduzierte Geräuschpegel, kombiniert mit hoher Mobilität machen ihn zum perfekten Arbeitsgerät auf engstem Raum. Ob im Straßen- oder

Tiefbau, mit seinem kurzen Heckschwenkradius kann der PC118MR-8 noch an Stellen arbeiten, an denen andere Maschinen nicht mehr eingesetzt

werden können. Und selbstverständlich ist er genauso komfortabel, robust und wartungsfreundlich, wie sie es von einem Komatsu erwarten können.

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Inhalt

„Verträge in der Baubranche sind oft geschwulstartig mit Angstklauseln angereichert. Eine partnerschaftliche

Projektabwicklung wäre zielführender.“Stephan heid

partner bei heid Schiefer rechtSanwälte

08

Vergabeexperte Stephan Heid im

Interview.

Ausgeklügelte Technik für

Abbrucharbeiten. 26

Standards

Kalender | 33 Impressum | 34 Feierabend | 34

Marktführer | 35

Inhalt

Aus der Branche

Die Zukunft ist online | Die E-Vergabe ist bereits Realität | 06

Erst denken, dann bestellen | Trends im Vergabewesen | 08

Baubranche als Deckmantel | „Baumafia“ geschnappt | 10

Die Besten der Zukunft | Lehrlinge im Wettkampffieber | 12

Überprüfung leicht gemacht | AÜG-Portal der Abau West | 13

Innung

Wesentliches zum Meldewesen | Innung informiert | 16

Planung & Ausführung

Bessemerstraße 30–34 | Aktuelle Baustelle | 18

Fit am Bau | Expertentipps der Bauakademie | 20

Fokus Abbruch & Recycling

Bergwerk der Zukunft | Urban Mining in Theorie und Praxis | 22

Baumaschinen

Hightech fürs Abbrechen | Von Großmaschinen und Robotern | 26

Service

Fehler bei Angebotslegung | Nichtplausible Preise | 31

Sicherstellung bei Bauvertrag | Wie weit geht Vertragsfreiheit ? | 32

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WIr Werden unS AucH dArAn geWöHnen:

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Aus der Branche 5B A U z e i t U n g 14 2 0 1 4

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Nicht messbar: Nein, bis jetzt ist noch kein direkter Effekt durch den Handwerkerbonus spürbar. Wir können aber natürlich auch nur schwer abwiegen, ob der Kunde Sanierungen gerade jetzt auf Grund des Handwer-kerbonus in Auftrag gibt oder nicht. Auch die Anzahl der Aufträge ist bei uns seit Beginn der Auszahlung nicht sprunghaft angestiegen, sondern bewegt sich auf dem gleichen Niveau wie zuvor. Was wir jedoch spüren, sind Medienberichte und Informationskampagnen seiten des Landes bzw. des Energieforums. Diese steigern auf alle Fälle das Bewusstsein und das Interesse der Kunden. Ist der Handwerkerbonus im medialen Diskurs, ver-langen die Kunden vermehrt detaillierte Informationen über die Höhe der Refundierung und welche Voraussetzungen nötig sind, um die Förderung zu beziehen.

BernHArd KrAuSe, geScHäfTSfüHrer, BMST.dIpl.-Ing. KrAuSe & MeSSner BAu gMBH

Zu früh: Was ist nicht schon alles über den Handwerkerbonus gesagt und geschrieben worden. Positives wie Negatives. Ich meine, wir sollten diese eben erst gestartete Maßnahme nicht zerreden, weder in den Himmel loben noch in Grund und Boden verdammen. Natürlich kann mit den bereitge-stellten Fördermitteln (zehn Millionen Euro für dieses Jahr und 20 Millio-nen für 2015) nicht eine Baulawine losgetreten werden. Darum geht es jedoch nicht. Der Handwerkerbonus ist ein Impuls für unsere Unternehmen und ein Signal gegen Pfuscher. Es geht nicht zuletzt um Bewusstseinsbil-dung. Für erste Erfahrungsberichte ist es noch viel zu früh. Aber schon jetzt kann gesagt werden, dass diese Maßnahme ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Gut ist, dass wir in Österreich die beim deutschen Modell gemachten Fehler vermieden haben. Da und dort wird es auch bei uns noch Nachjustierungen geben müssen. Das Modell wird ja heuer und 2015 evaluiert. Ich gehe aber jetzt schon davon aus, dass der Handwerker-bonus ab 2016 weiter ausgebaut werden wird.

Irene Wedl-Kogler, BIM BAuneBengeWerBe

Eine Frage, zwei AntwortenIst schoN eIN eFFekt duRch deN haNdWeRkeRboNus sPüRbaR?

NachgefragtVeRPFlIchteNdes e-PRocuRemeNt beI VeRGabeN: seGeN odeR Fluch?

Mit 2018 ist die elektronische Vergabe EU-weit Pflicht. Sind wir in Österreich schon so weit? Wir haben bei den Lesern der Österreichischen Bauzeitung nachgefragt.

WIr Werden unS AucH dArAn geWöHnen:

25,45 %.

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erleIcHTerT dIe ArBeIT: 14,55 %.

prInzIpIell eIne guTe SAcHe, nur HABe IcH groSSeSIcHerHeITSBedenKen: 18,18 %.

eS Wäre nur SInnVoll, Wenn eS öSTerreIcHWeIT eIn eInzIgeS SySTeM geBen Würde: 41,82 %.

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ob man will oder nicht – ab 2018 ist die elektronische Vergabe EU-weit endgültig Pflicht. Bis spätestens April 2017 müssen zentrale Beschaffungsstellen ihre Ausschreibungen auf ein

elektronisches System umgestellt haben. Und bis Oktober 2018 müs-sen schließlich alle öffentlichen Auftraggeber die EU-Richtlinien zur elektronischen Vergabe in nationales Recht umzusetzen.

Damit Auftraggeber und -nehmer die komfortable Übergangsfrist von 54 Monaten aber nicht völlig verschlafen, bieten auf Vergabe recht spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien und Plattformen Schulungen, Workshops und Seminare an. Das Interesse daran ist groß, allerdings eher auf Auftraggeberseite und speziell bei der öffent lichen Hand. „Private Auftraggeber und Auftragnehmer machen nur einen Bruch-teil der Teilnehmer aus“, berichten sowohl Vergabeexperte Stephan Heid als auch der Geschäftsführer des Auftragnehmerkatasters Öster-reich (Ankö) Alfred Jöchlinger von ihren Erfahrungen. Große Prob-leme erwartet man bei der Umstellung jedoch nicht. Auftraggeber wie ÖBB und Asfinag setzen schon seit Jahren erfolgreich auf den elektronischen Weg. Die Erfahrungen sind durchwegs positiv. Koste-neinsparungen, eine signifikante Reduzierung der Rechtsstreitigkei-ten sowie kürzere Vergabeverfahren sind die offensichtlichsten Vor-teile. Laut Schätzungen der Weltbank können durch die E-Vergabe Einsparungen sogar von bis zu 13,5 Prozent der Beschaffungskosten erzielt werden.

Auftragnehmer profitierenAuch für Unternehmer soll die E-Vergabe die Angebotslegung deutlich erleichtern und vor allem auch transparent gestalten. Dank gespeicherter Suchprofile landen passende Ausschreibun-gen z. B. direkt im E-Mail-Postfach. Fehler, die sich bei der manu-ellen Übertragung der Daten gern einschleichen, können deutlich reduziert werden. Auch der zeitlich manchmal unberechenbare Postweg entfällt durch die elektronische Übermittlung.

Ganz ohne Vorbereitung geht es allerdings nicht. Auftragneh-mer sollten sich mit Vergabeportalen vertraut machen und, um auf eventuelle technische Probleme reagieren zu können, das elektro-nische Angebot mindestens einen Tag vor Ablauf der Angebots-frist abgeben. „Die Botschaft lautet, die E-Vergabe kommt, fürchtet euch nicht, aber bereitet euch rechtzeitig da rauf vor“, fasst Mat-thias Öhler, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Schramm Öhler, die Materie zusammen.

Auch Stephan Heid sieht dem Ende der Übergangsfrist ent-spannt entgegen. Wenngleich er feststellen muss: „Die Betrach-tungszeiträume in der Baubranche sind im Vergleich zu anderen Branchen exorbitant lang. Wo die Baubranche für einen Gesin-nungswandel zehn Jahre braucht, schafft das die IT-Branche in einem Jahr.“ Die größte Umstellung für die Bieter sei, dass das Angebot elektronisch mit einer sicheren, verschlüsselten Signatur

Die Zukunft ist onlinebereits gelebte Praxis oder doch ein stolperstein für auftragnehmer? Wenn man weiß, wie’s geht, kann die e-Vergabe viele Vorteile bringen.TexT: soNja messNeR

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übergeben werden muss. Hier zeigen aber die Erfahrungswerte aus den derzeit bereits im Einsatz befindlichen Softwaresyste-men, dass dies auch für kleine und Einzelunternehmen kein Stol-perstein ist. „Software- und Plattformanbieter sind außerdem sehr interessiert daran, von sich aus proaktiv den Markt zu schu-len, entsprechende Hotlines zur Verfügung zu stellen und Anlauf-schwierigkeiten zu meistern“, so Heid.

Auch die Steiermärkische Landesregierung schreibt seit 2012 rein elektronisch aus. „Dabei hat sich gezeigt, dass der Bieterkreis mehr oder weniger derselbe ist wie bei der herkömmlichen Ausschrei-bung“, so Brigitte Holzmann. Von Problemen auf Bieterseite bei der Umstellung auf das E-Angebot sei ihr nichts bekannt.

Unsicherheiten bei der SignaturWenn es Schwierigkeiten oder Fragen gibt, beziehen sich diese meis-tens auf das Thema der rechtsgültigen Unterschrift bei der elektroni-schen Angebotsabgabe. Ein Angebot zu unterfertigen ist dabei mit-tels Signaturkarte oder Handysignatur möglich. Laut Öhler bleibt die Rechtslage in Sachen rechtsgültiger Unterschrift aber auch bei der E-Vergabe unverändert. Wer ein Angebot unterschreiben kann, bestimmt letztlich die Bieterfirma intern. Hier gibt es künftig aber einen Vorteil: Bei der Signatur über Bürgerkarte oder Handy lässt sich die unterschreibende Person immer identifizieren. Das ist bei

unleserlichen Unterschriften nicht der Fall. Sollten Probleme auftre-ten, geben Vergabeplattformen wie der Ankö auch Support.

Viele Köche verderben den Brei?Für Auftraggeber stellt sich mitunter die Qual der Wahl, denn sie müssen sich entscheiden, welche E-Vergabeplattform sie nutzen. Zu den Vorreitern gehört Vemap. Der Anbieter versorgt den Markt mit Beschaffungslösungen für öffentliche Organisationen nach dem BVergG. Auch Asfinag und ÖBB setzen bereits seit Jahren auf E-Ver-gabe. Die Plattform stellt Ava-Online zur Verfügung. Der Ankö bietet die E-Vergabe ebenfalls bereits seit vier Jahren an und konnte bis dato Projekte mit mehr als 600 teilnehmenden Unternehmen abwickeln. Weitere Anbieter sind z. B. www.infodienst-ausschreibungen.at, die RIB Software AG mit dem E-Vergabesystem Arriba.net oder auch die webbasierten Lösungen der Hersteller Healy Hudson oder Cosinex.

Die Vielzahl an Systemen bedeutet für Anbieter aber nicht unbe-dingt eine Erleichterung. Mehr als 40 Prozent der Bauzeitung-Leser wünschen sich österreichweit nur ein einziges System. Auch Ankö-Geschäftsführer Alfred Jöchlinger weiß um dieses Problem: „Die vie-len unterschiedlichen Zugänge und Registrierungen erschweren den Anbietern die Angebotslegung bzw. machen sie deutlich umständ-licher. Das ist natürlich nicht Sinn der Sache. Die Problematik wird auch unter den Plattformherstellern diskutiert – eine Lösung ist aller-dings mittelfristig nicht in Sicht.“

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Erfolgreiche E-Vergabe? So geht’s:• Benötigte Hard-/Software: internetfähigen

Windows-PC u. Internetanschluss, Vergabepor-tal, elektronische Signatur.

• Informieren Sie sich im Vorfeld über das E-Verga-be-System des AG! (Stichwort: Signatur)

• Reichen Sie das Angebot nicht erst in der letzten Minute ein! (Optimal: zwei Tage vor Fristablauf)

• Verständigen Sie bei Fehlfunktionen den AG und Plattformbetreiber sofort und nachweislich!

• Laden Sie Ihr Angebot selbst herunter und überprüfen Sie es zur Sicherheit.

• Bei Fehlern in der Angebotslegung uploaden Sie ein berichtigtes Angebot oder widerrufen Sie im Extremfall.

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Vorteile der E-Vergabe

1. Rechtssicherheit erhöhen: Die aktuelle Ver-gabeverordnung ist in den Systemen hinterlegt.

2. Kosten senken: Einsparungen bis zu 20 Prozent sind möglich.

3. Einfacher veröffentlichen: Die elektronische Publikation erfolgt mit wenigen Klicks.

4. Effizienter recherchieren: Suchprofile können den Arbeitsaufwand reduzieren.

5. Schneller und sicherer arbeiten: Der elektro-nische Versand der Unterlagen macht Postwege überflüssig.

6. Übertragungsfehler vermeiden: Fehler, die zum Beispiel durch manuelles Übertragen entstehen können, werden vermieden.

7. Mehr Transparenz im Vergabeverfahren: Die elektronische Übermittlung von Vergabeunter-lagen und Angeboten mit elektronischer Signa-tur reduziert Manipulationsmöglichkeiten.

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das Vergabewesen gerät gerade in der Bauwirtschaft in regelmäßigen Abständen unter Beschuss. Korruptions-verdacht und dazugehörige Verurteilungen, das allseits

kritisierte Billigstbieterprinzip sowie mangelnde Bestellquali-tät der Auftraggeber trägt zurzeit nicht zur Zufriedenheit aller Beteiligten bei. Änderungen sind demnach dringend notwendig – immerhin wird in keiner Branche so viel ausgeschrieben wie im Bau. Im Interview mit der Bauzeitung sprach Rechtsanwalt Stephan Heid über die Trends im Vergabewesen und erklärte, wo der meiste Handlungsbedarf liegt.

Im Rahmen der Sozialpartnerinitiative „Faire Vergaben“ set­zen Sie sich gegen Sozialdumping und für die Adaptierung des Vergaberechts in Richtung Bestbieterprinzip ein. Für wie rea­listisch halten Sie es, dass die geforderten Kriterien mittel­fristig realisiert werden?HeId: Dazu wird es sicher eine Reihe von Schulungsmaßnahmen bedürfen, um das Know-how der Auftraggeber auf den aktuellen

Stand zu bringen. Es wird Vorreiter brauchen, vor allem aus dem Bereich der öffentlichen Hand, die Pilotprojekte ins Leben rufen. Musterunterlagen müssen erarbeitet werden, die im zweiten Schritt den Auftraggebern als Hilfestellung dienen können. Es ist aller-dings nicht realistisch, dass im ersten Jahr nach der Novelle des Bundesvergabegesetzes alles anders läuft und zum Beispiel alle Bau-projekte lebenszyklisch ausgeschrieben werden.

Die lebenszyklische Herangehensweise bei Bauprojekten ist seit mehr als zwei Jahren Schwerpunkt der Initiative „Lebens­zyklus Hochbau“, die Sie mitgegründet haben. Bemerken Sie langsam ein Umdenken?HeId: Von einer Vergabe an einen einheitlichen Lebenszyklusunter-nehmer ist die Baupraxis noch weit entfernt. Unser Ziel ist es mitt-lerweile, die Berücksichtigung von Folgekosten auch bei gewerks-weisen Vergaben zu fördern und den Auftraggebern und -nehmern Lösungsvorschläge und Hilfsmittel in die Hand zu geben. Das stärkt vor allem Qualitätsanbieter.

Erst denken, dann bestellenbereits zum zweiten mal nahm die Rechtsanwaltkanzlei heid schiefer in einer studie die trends und Problem stellungen im Vergabewesen unter die lupe. besonders häufig scheitere es an der bestellqualität der auftraggeber, sagt Vergabespezialist stephan heid. InTerVIeW: soNja messNeR

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übung macht den Meister: Je öfter man sich an Ausschreibungen beteiligt, desto erfolgreicher ist man, erklärt rechtsanwalt Stephan Heid.

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Sollten sich die Bestbieterkritieren wirklich durchsetzen – können die meisten Auftraggeber diese so einfach bewerten?HeId: Für große und mittelgroße Auftraggeber sollte das keine Hexerei sein – hier gibt es auch bereits entsprechende Vorschläge, die zum Teil aus den Reihen der Auftraggeber kommen. Kleine Auf-traggeber wie Kommunen benötigen voraussichtlich Hilfestellun-gen, allerdings gibt es eine Vielzahl an einfach vergleichbaren Qua-litätskriterien wie zum Beispiel die Lehrlingsbeschäftigung.

Es könnte demnach so einfach sein. Woran scheitert es dann bei Vergaben und Angebotsstellungen immer wieder?HeId: Meistens scheitert es an der Bestellqualität – in technischer und kaufmännischer Hinsicht – in Kombination mit mangeln-dem Vergabe-Know-how. Besonders für den ersten Punkt habe ich kein Verständnis, da es die Kernkompetenz der öffentlichen Hand sein sollte, Leistungsbeschreibungen zu liefern, die alle Umstände der Leistungserbringung klar regeln. Unsere Erfahrung zeigt aber, dass hier grobe Defizite herrschen. Ein Grund dafür ist vor allem die fehlende Nutzerabstimmung und Grundlagenerhebung im Vor-feld. In diesem Bereich mehr Energie zu investieren, hätte stark kos-tendämpfende Auswirkungen. Kann es die öffentliche Hand nicht selbst, muss sie eben externe Konsulenten heranziehen.

Aber es werden auch Auftragnehmer ihren Teil zum Misser­folg von Ausschreibungen beitragen...HeId: Die mangelhafte Kommunikation gilt natürlich für beide Sei-ten. Wenn Auftragnehmer die Schwachstellen einer Ausschreibung erkennen – und das tun sie sehr häufig –, ist es gängige Praxis, den Auftraggeber nicht zu informieren. Dabei wären sie laut Bundes-vergabegesetz dazu verpflichtet. Allerdings ist diese Verpflichtung ein zahnloser Tiger, da bis jetzt keine Sanktionen zu erwarten sind. Einige Auftragnehmer erhoffen sich dadurch Vorteile, um später Nachtragsforderungen zu stellen.

Nachtragsmanagement gehört ebenfalls zum Alltag in der Baubranche. Wie ließe sich diese Praxis am ehesten eindäm­men?HeId: Die beste Absicherung für den Auftraggeber ist wie schon erwähnt die Erhöhung der Bestellqualität. Ein zweiter wesentli-cher Schritt wäre eine partnerschaftliche Projektabwicklung. Hier gilt es auch für uns Juristen, Neuland zu betreten und vertrag liche Modelle zu bieten, die auf ein konfliktfreies Miteinander, auch bei Problemfällen, abzielen. Bei bautechnischen Schwierigkei-ten sollte der Fokus darauf liegen, die technisch beste und kauf-männische günstigste Lösung im Interesse beider Seiten zu ent-wickeln. Und wenn der Autragnehmer daran verdient, ist es auch nicht schlimm. Die derzeit im Einsatz befindlichen Verträge sind aber großteils noch auf eine streitige Bauabwicklung ausgerichtet und in vielen Bereichen geschwulstartig mit Angstklauseln angerei-chert, um jegliches Risiko auf die Auftragnehmer abzuwälzen.

Im vergangenen Jahr wurde die partnerschaftliche Pro­jektabwicklung verstärkt von diversen Vereinigungen propagiert. Die Umsetzung lässt aber wiederum auf sich warten?HeId: Im großen Stil schon, allerdings gibt es durchaus schon Vorzeigeprojekte. Ein gutes Beispiel sind die Wohn- und Pflege-häuser des Kuratoriums für Pensionistenwohnhäuser in Döb-ling und Ottakring. Hier wurde der partnerschaftliche Ansatz gelebt, zudem wurden die Projekte im Kosten- und Zeitrahmen abgewickelt.

Helfen Schulungen und Vorträge, das Bewusstsein der Baubranche zu schärfen?HeId: Wir veranstalten einmal im Jahr eine Roadshow in ganz Österreich. Von Teilnehmern der öffentlichen Hand sind diese Veranstaltungen überlaufen. Vielleicht zehn bis 20 Prozent sind private Auftraggeber. Auftragnehmer interessieren sich noch weniger.

Eine Frage noch zu den Vergabegipfeln, die in den einzel­nen Bundesländern angekündigt wurden. Welche Ergeb­nisse erwarten Sie sich davon?HeId: Ich erwarte mir einerseits den politischen Rückhalt, der notwendig ist, um die Verwaltungsebene zur Umsetzung und zur Erarbeitung konkreter Ergebnisse anzuhalten. In einigen Ländern wie zum Beispiel der Steiermark ist dies schon gesche-hen. Dort, wo der politische Wille bereits geäußert wurde, wer-den bei den Vergabegipfeln konkrete Ergebnisse erörtert und Mustertextbausteine für die verstärkte Berücksichtigung der arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen vorgestellt.

Läuft man bei diesen Vergabegipfeln nicht Gefahr, dass jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht?HeId: Das wäre natürlich nicht zielführend. Es ist wünschens-wert, dass eine Vernetzung der Bundesländer in diesem Punkt gefördert wird und sie sich gegenseitig inspirieren. Gegner bun-desweit übergreifender Lösungen gibt es natürlich – wie auch bei den Bauordnungen – immer. Die gilt es zu überzeugen.

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Trends im Vergabewesen• Jede zweite Ausschreibung für Auftragnehmer

ein Erfolg.• Kein Trend zu EU-weiten Ausschreibungen.• Rahmenvereinbarungen sind gefragt.• E-Procurement ist die Zukunft.• Strafrecht im Vergaberecht angekommen.• Verdacht auf Korruption bei öffentlichen

Bauausschreibungen.• Verdacht auf Korruption bei privaten

Gesundheitsausschreibungen.• Informations- und Kommunikationstechnologien

Vorreiter bei Transparenz und Fairness.

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Sehr erfreut zeigten sich die Bau-Sozialpartner, Sozial-minister Rudolf Hundstorfer über den Schlag gegen die sogenannte Baumafia. Anfang Juli deckte die Finanzpoli-

zei und das Wiener Landeskriminalamt ein österreichweites Betrü-gernetzwerk auf. Die Beschuldigten – ein Haupttäter, ein Buchal-ter sowie zwei vermeintliche Firmeninhaber – sollen ein Geflecht aus 20 Scheinfirmen betrieben haben. Den Ermittlern zufolge haben die mutmaßlichen Betrüger Bauaufträge als Subunternehmer oder Arbeitskräftebereitsteller abgewickelt, ohne dafür Lohnabgaben oder Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.Gleich drei verschiedene Varianten der Abgabenhinterziehung wur-den praktiziert:1. Scheinanmeldung durch Scheinfirmen2. Scheinanmeldung durch Scheindienstnehmer 3. Scheinrechnungen

Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel zeigte sich wenig überrascht von der Dimension des Falles, „da es auch in den letzten Jahren immer wieder derartige Fälle gegeben hat und wir am Markt immer wieder auch Indizien für diese dubiosen Praktiken feststel-len und auch den Behörden melden“. Der WKO selbst sind in diesen Belangen die Hände gebunden.

Stärkere Kontrollen notwendigWährend für Sozialminister Rudolf Hundstorfer das Auffliegen des Netzwerks als Beweis dafür gilt, dass die Kontrollen wirken, sieht Hans-Werner Frömmel hier noch viel Handlungsbedarf. Aus sei-ner Sicht müssen die Kontrollsysteme eindeutig verbessert wer-den. „Die Betrügerfirmen sind hauptsächlich in Ballungszentren wie Wien aktiv. Die Wiener Gebietskrankenkasse sollte daher das vorhandene und in Oberösterreich bereits erfolgreich angewen-dete Risikoanalyse-Softwaretool implementieren. Mit dessen Hilfe können die Betrugsmodelle leichter aufgespürt werden“, so seine Forderung. Auch die geplante Aufstockung der Finanzpolizei von 450 auf 550 Mitarbeiter bis 2018 sollte, sofern diese wirklich reali-siert wird, eine Verbesserung schaffen. Auch GBH-Bundesvorsitzen-der Josef Muchitsch mahnt: „Die Betrüger entwickeln sich immer weiter – und auch wir müssen uns zur Betrugsbekämpfung weiter-entwickeln: Dazu gehören schärfere Zugangskriterien zur Selbst-ständigkeit, die rasche Umsetzung des Bestbieterprinzips, weitere Verschärfungen im Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und mehr Personal für die Kontrollbehörden.“

Datenschutz als HemmschuhDass es trotz vieler bereits erfolgreich gesetzter Maßnahmen im Kampf gegen den Sozialbetrug noch immer zahlreiche Schwach-stellen gibt, zeigt auch eine zwischen 2010 und 2012 erarbeitete Studie des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsu-

Die Baubranche als DeckmantelImmer wieder bringen einzelne betrüger die gesamte baubranche in Verruf. der schlag gegen die baumafia ist das aktuellste beispiel. text: soNja messNeR

„Die Betrüger entwickeln sich immer weiter – und auch wir müssen uns zur Betrugsbekämpfung weiterentwickeln.“JoSef MuchitSch, Gbh-bundeSvorSitzenderG

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„Diese Kriminellen praktizierten unter dem Deckmantel der Baubranche. Das hat nichts mit der reellen Bauwirtschaft zu tun.“hanS-werner fröMMel, bundeSinnunGSMeiSter bauS

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mentenschutz. Vor allem dem Thema Behördenkooperation sollte mehr Beachtung geschenkt werden, da die Vernetzung der Prüfer von Krankenkassen, Finanz und Polizei sehr verbesserungsfähig sei. Woran es hier laut Studienautor Martin Meißnitzer jedoch schei-tere, seien die datenschutzrechtlichen Grundlagen. Es sei nicht klar, in welchen Situationen zwischen den einzelnen Behörden und Ver-waltungsorganen Daten ausgetauscht werden dürfen. Hier herrscht Handlungsbedarf.

Das Image leidetAuch wenn es immer heißt, auch schlechte Presse sei gute Presse, das Image der heimischen Baubranche leidet unter Fällen wie die-sen. „Die österreichischen Betriebe sind mehrfach geschädigt“, weiß der Bundesinnungsmeister. „Sie sind einem ungleichen Wettbe-werb ausgesetzt, denn Schwindelfirmen kalkulieren ohne Abgaben und sie plündern im Zuge der geplanten Insolvenz die Sozial- und Steuertöpfe, die dann durch erhöhte Abgaben von den anständi-gen Firmen wieder dotiert werden müssen“, erklärt er. Bedauerns-wert seien aber auch die geschädigten Konsumenten und die gut-gläubigen Arbeitnehmer, „auch wenn es vorkommt, dass diese mit den Betrügern eine Komplizenschaft eingehen“, räumt der Bundes-innungsmeister ein. Um Konsumenten in ihrer Auswahl von Bau-firmen zu unterstützen, hat die BI Bau gemeinsam mit dem Verein für Konsumenteninformation eine Checkliste mit einer Auswahl von seriösen Baufirmen herausgegeben, flächendeckend Schlich-tungsstellen eingerichtet und auch per Verordnung des Wirtschafts-ministers Standesregeln sowie die obligatorische Haftpflichtversi-cherung eingeführt.

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Das Baumafia-Netzwerk in Zahlen• 140 Millionen Euro Steuerschaden (geschätzt)• 7.500 Scheinanmeldungen• 2.600 Scheinrechnungen• 54 Scheinfirmen• 30 Beitragstäter• 4 Täter in Haft

Vergoldetes JubiläumIm Rahmen eines Festakts gratulierten Wirt-schaftskammerpräsident Rudolf Trauner und der Welser Vizebürgermeister Peter Lehner dem oberösterreichischen Bauchemieprodu-zenten Avenarius-Agro zum 120-Jahr-Firmen-jubiläum und überreichten die Jubiläumsme-daille der WKO in Gold. Geschäftsführer Wolf-gang Panholzer und Verkaufsleiter Othmar Köpf führten kurz durch die Geschichte und Gegenwart des Unternehmens.

Bei einem Firmenrundgang wurden die Er-gebnisse des umfassenden Modernisierungs- und Expansionsprogramms besichtigt. Rund sieben Millionen Euro investierte das Unter-nehmen zuletzt in Wachstum und Innovati-on. Damit will der Bauchemieproduzent die Marktführerschaft in den Bereichen der bi-tuminösen Bauwerksabdichtungen und des schweren Korrosionsschutzes in Österreich ausbauen. Aber auch in Produktsparten wie

Bodenschichtung und Betonsanierung ist der Ausbau der Markposition geplant. Die Avena-rius-Agro GmbH ist ein Tochterunternehmen der Synthesa Gmbh. Der Jahresumsatz liegt bei 30 Millionen Euro.

Avenarius-Agro gmbH Industriestraße 51, A-4600 Wels, T +43(0)7242/489-0 www.avenariusagro.at

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othmar Köpf, WK-präsident rudolf Trauner, Avenarius-Agro-gf Wolf-gang panholzer und peter lehner, Vizebürgermeister von Wels (v. l.).

für die zukunft gerüstet: die neue Bitumenproduktionsanlage am Standort Wels ist State of the Art.

Page 12: Österreichische Bauzeitung 14/14

Aus der Branche12 B A U z e i t U n g 14 2 0 1 4

Jährlich richten die Bauakademien in den Bundesländern die Landeswettbewerbe aus, in denen die besten Lehrlinge der ver-schiedenen Fachrichtungen ihr Können in Wettkämpfen unter

Beweis stellen. Die Bewerbe teilen sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil, die jeweils von einer Expertenjury bewertet werden. Im ersten Teil wird die Präzision, die Erstellung des mittels Bauplan vorgegebenen Werkstücks und dessen Ausführung bewertet, im zweiten Teil das Wissen über die tägliche Arbeit.

Von Wien …In der Bauakademie Wien fanden gleich vier Bewerbe gleichzeitig statt. Die Jungmaurer der Landesinnung Bau Wien, die Jungmaurer des Fachverbands der Bauindustrie sowie die Jungschalungsbauer und zum ersten Mal die Jungtiefbauer der Landesinnung Bau Wien und des Fachverbands der Bauindustrie stellten sich den Anfor-

derungen. Der Wiener Landesinnungsmeister Rainer Pawlick und Wolfgang Makovec vom Fachverband der Bauindustrie lobten bei der Abschlussfeier das hohe Niveau aller Arbeiten. „Jeder einzelne Teilnehmer kann stolz auf sich sein, wir sind es auch“, stellte Paw-lik fest. „Nun gilt es, dieses Potenzial nicht ruhen zu lassen, sondern zu nutzen und auszubauen.“ Den Wiener Landesmeister titel der Jungmaurer der Landesinnung Bau Wien konnte sich Fatih Celen von der Ingenieure Hans und Franz Huber Bau GmbH sichern. Der Sieg in der Kategorie Jungmaurer / Fachverband der Bauindustrie ging an Roland Kagerhuber, Habau Hoch- u. Tiefbau ges.m.b.H, bei den Jungschalungsbauern siegte das Team Daniel Mühlbacher und Georg Engelbrecht von Leyrer + Graf. Im erstmals ausgetragenen Wettbewerb der Jungtiefbauer konnten sich Kevin Mair und Tho-mas Teufl, Teerag Asdag Mauer, durchsetzen.

… über Niederösterreich …Auch der niederösterreichische Landesinnungsmeister Robert Jägersberger zeigte sich am Rande des niederösterreichischen Lehr-lingswettbewerbes zufrieden: „Die Qualität unserer Maurerlehr-linge steigt von Jahr zu Jahr. Diese jungen Lehrlinge und Fachar-beiter sind das Rückgrat der heimischen Bauwirtschaft.“ Christoph Riegler, Spreitzer GmbH, konnte sich den Titel „bester Maurerlehr-ling“ knapp vor Lukas Hanny, Zauner GmbH, und Reinhard Graf, Baugesellschaft Retz-Eggenburg GmbH, sichern.

… bis nach oberösterreich und ins Ländle.Hervorragende Leistungen bot auch Oberösterreichs Maurernach-wuchs beim diesjährigen OÖ Jungmaurer Cup in der Bauakade-mie Oberösterreich. Landesbester Jungmaurer wurde Lukas Nar-din, Schoisswohl Baugesellschaft mbH, vor Johannes Maislinger und Johann Paul Lechner, beide von der Stockinger Bau GmbH. Ihr fachliches Können stellten sie beim Aufreißen eines Grundrisses für einen Mauerwerkskörper sowie bei der Fertigstellung eines Gesim-ses unter Beweis. Das Gesims musste auch grob und fein verputzt sowie gezogen werden.

Schon etwas früher im Jahr fand in Vorarlberg der allgemeine Landeswettbewerb für Maurer statt. Insgesamt 25 Teilnehmer stell-ten sich der Herausforderung. Als Sieger ging Fabian Breuß, Dob-ler Hochbau, knapp vor Johannes Bitschnau, Bitschnau Bauges. m. b. H., aus dem Wettbewerb hervor. Den dritten Platz belegte Simon Dörler, Zimmermann Bau.

Die Besten der Zukunftalle jahre wieder treten die Fachkräfte der Zukunft aller bundesländer im fairen Wett-kampf gegeneinander an, und immer wieder sind die ergebnisse beachtlich.TexT: chRIstoPh hauZeNbeRGeR

die Teilnehmer der Jugendmeisterschaften Bau, die Sieger sowie Wolfgang Makovec vom fachverband der Bauindustrie und der Wiener lIM rainer pawlick nach zwei anstrengenden Tagen.

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lIM nö robert Jägersberger,

lukas Hanny (2. platz), Sieger chris-

toph riegler, rein-hard graf (3. platz) sowie lr Maurice

Androsch und Werner Amon bei

der Verleihung der preise (v. l.).

Johannes Mais linger,

der Sieger lukas nardin und

Johann paul lechner

dominierten den oberösterreichi-

schen Bewerb (v. l.).

die Vorarlberger: Simon dörler mit

Sieger fabian Breuss und Johan-

nes Bitschnau (v. l.).

Page 13: Österreichische Bauzeitung 14/14

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Sie sind ein engagierter Lehrlings-Ausbilder? Holen Sie sich Anregungen, Praxis-Tipps und Best- Practice-Beispiele von den Profis!Kaum ein Bauunternehmen bewältigt heute seine Auft räge aus-

schließlich mit fi xem Personal, und die Abdeckung der Spit-zenzeiten mit Leasingpersonal erlangt immer größere Bedeutung. Damit sind Unternehmer auch mit dem Arbeitskräft eüberlas-sungsgesetz, das u. a. die Haft ung des Beschäft igers als Ausfalls-bürge im Insolvenzfall (für Entgelt und Lohnabgaben) sowie die Gleichbehandlungspfl icht und das Diskriminierungsverbot regelt, konfrontiert.

Der Preis allein ist nicht mehr einziges Entscheidungskrite-rium bei der Auswahl des Leasingpersonals, sondern die Qualität des Personals und Seriosität der Leasingpartner sollten zum Schutz des Beschäft igers ebenfalls miteinbezogen werden. Dies setzt eine genaue Prüfung und Archivierung der Firmendokumente (Gewer-bescheine, BUAK-Bescheinigungen, Freistellungsbescheinigungen usw.) und der Dienstnehmerdokumente (u. a. SV-Anmeldungen und Einstufung, A1-Formulare, Überlassungsmitt eilungen) voraus.

Schnell und unbürokratischAuf Wunsch einiger Mitgliedsbetriebe aus Tirol und Vorarlberg wurde das Projekt AÜG-Portal in Angriff genommen. Seit rund einem Jahr stellt die Abau TuV ihren Mitgliedern das neue AÜG-Portal über die Webseite www.abau-west.at kostenlos zur Verfü-gung. Durch unterstützende Fachinformationen der WK Tirol, WKÖ, BUAK und Sozialversicherung sowie durch Informations-austausch mit den Mitgliedsbetrieben konnte das Projekt inner-halb von zwei Monaten abgeschlossen werden.

Die Dokumente werden nun von Mitarbeitern der Abau geprüft und umgehend im Portal hinterlegt – sämtliche Daten sind jeder-zeit kostenlos und bedienerfreundlich abrufb ar. Eventuelle Kont-rollen auf der Baustelle können somit schnell und unbürokratisch vom Bauleiter abgewickelt werden, sofern dieser über einen Inter-netzugang zum Portal verfügt.

Erste Skepsis ist verfl ogenNach anfänglicher Skepsis wird die zentrale Einholung, Prüfung und Verwaltung der Leasingdokumente nun auch von den Abau-Leasingpartnern sehr geschätzt, da hiermit unseriöse Konkurrenten aus dem Anbieterkreis der Abau ausscheiden. Die Leasingpersonal-branche mit derzeit 20 inländischen und ausländischen Überlas-sern hat sich mit einem Jahresvolumen von zirka drei Millionen Euro zu einem wichtigen Umsatzträger der Abau TuV entwickelt.

Überprüfung leicht gemachtein neues serviceportal der abau West soll ihre mitglieder bei der einhaltung des arbeitskräft eüberlassungsgesetzes unterstützen.

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Aus der Branche14 B A U z e i t U n g 14 2 0 1 4

A N S I c H T SS Ac H E

Lohnvorenthaltung ist kein KavaliersdeliktLeider häufen sich derzeit die Fälle, in denen Unternehmen ihren Beschäftigten Geld vorent-halten. Immer wieder muss die AK deshalb Mit-glieder vertreten und Lohn- oder Gehaltsansprü-che vor Gericht durchsetzen. Die Baubranche ist in solchen Fällen auffallend oft vertreten.Die Hauptursache dafür ist sicherlich der hohe Preisdruck, der von den Auftragnehmern an die Sub- und Subsubfirmen weitergegeben wird. Die-ser hohe Druck führt zu Lohndumping. Kollektiv-verträge und Sozialversicherungspflicht werden missachtet. Besonders im Bauneben gewerbe sind manche Unternehmen abenteuerlich unterwegs: Sie zahlen etwa Überstunden gar nicht oder höchstens „schwarz“ aus. Lohn- und Gehaltsvorenthaltung ist kein Kava-liersdelikt, sondern verzerrt den Wettbewerb und gefährdet Existenzen. Die AK fordert als Sank-tion Strafaufschläge wie bei Nichtzahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Außerdem müssen Verfallsfristen unter drei Jahren abgeschafft und Beschäftigte informiert werden, wenn eine Betriebsprüfung durch Gebietskrankenkasse oder Finanzamt ergibt, dass sie zu wenig Lohn oder Gehalt bekommen.

JoHAnn KAllIAuer, präSIdenT der AK oö

AK

Das Fassade des Zentrums für Wissens- und Tech-nologietransfer in der Medizin am Med Campus Graz besticht wie, das ganze Pro-jekte der Riegler Riewe Architekten, durch das Span-nungsfeld von öffent-licher und nichtöf-fentlicher Nutzung.

Für Innovation und Wissensdursthuesker synthetic – als eine der erfolgreichsten Ideenschmieden deutschlands ausgezeichnet.

Seit mehr als 20 Jahren wird das „Top 100“-Siegel für Innovati-onskraft, Wissensdurst und Teamgeist vergeben. Nun erhielt Huesker Synthetic im Rahmen des Mittelstands-Sum-

mits die begehrte Auszeichnung als eine der erfolgreichsten Ideen-schmieden Deutschlands. Hans Grandin, Geschäftsführer des Her-stellers von Geokunststoffen, Agrartextilien und Industrietextilien, wurde die Auszeichnung von dem „Top 100“-Mentor Ranga Yogesh-war übergeben. „Die Auszeichnung gilt allen Mitarbeitern. Sie haben in den vergangenen Jahren Unglaubliches geleistet“, sagt Grandin.

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feierlich überreichte ranga yogeshwar (Mitte) Hans grandin, Huesker-ge-schäftsführer (l.), und Andreas elsing, leiter produktma-nagement / f&e (r.), die Auszeichnung als Top-100-unternehmen.

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Aus der Branche 15B A U z e i t U n g 14 2 0 1 4

Hab

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Mögen die Spiele beginneneine neue, temporäre arenabühne soll während des sommers im landestheater linz entstehen.

Bevor der Startschuss für die Sanierung des Schauspielhauses fällt, soll den Linzern durch eine temporäre Bühne ein Theater-

erlebnis aus anderen Perspektiven geboten werden. Auf Höhe des ersten Rangs soll eine neue Spielfläche das gesamte Parkett und die Bühne überdecken. Über der Hinterbühne schließt ein gespiegelter, neuer Rang die ovale Fläche ab. Die Zuschauer sitzen in zwei Halb-kreisen einander gegenüber.

Die Habau Hoch- und Tiefbaugesellschaft und die Peri Ges. mbH unterstützen das Vorhaben als Sponsoren, mit ihren Mit-arbeitern und dem Fachwissen. „Es mag für ein Bauunterneh-men ungewöhnlich sein, aber uns ist die Unterstützung von Kul-

Verkauf geplant das Zementwerk in mannersdorf könnte der geplanten Zement-Fusion zum opfer fallen.

Im Zuge des vor knapp vier Monaten bekanntgegebenen Mergers der beiden

Zementriesen Holcim und Lafarge zeigen sich nun auch die ersten Auswirkungen auf österreichischem Boden. Eine Liste des Konzerns, die den EU-Wettbewerbs-behörden vorgelegt wird, um Bedenken bezüglich des Zusammenschlusses aus-zuräumen, beinhaltet neben anderen Sek-toren auch den Verkauf des Zementwerks in Mannersdorf. Dabei geht es um den Wiener Markt, der sowohl von Manners-dorf als auch von dem Holcim-Werk in Rohožnik bedient wird. Die Entscheidung, ob der Verkauf dieser Segmente der EU reicht, soll im ersten Halbjahr 2015 fallen, erst dann wird konkret über den Verkauf verhandelt. Die Situation in Mannersdorf selbst ist gespannt. „Die Verunsicherung bei den Beschäftigten und die Angst um den Job ist sehr groß. Aktuell sind im Werk 111 Menschen beschäftigt, davon 72 Arbei-ter, 39 Angestellte und zehn Lehrlinge“, so GBH-Landesgeschäftsführer Robert Silvan.

tur wichtig“, sagt Anton Karner, technischer Geschäftsführer von Habau. „Dieses einzigartige Projekt der allansichtigen Bühnen-lösung ist eine spannende Herausforderung, die wir gern anneh-men“, ergänzt Peri-Geschäftsführer Christian Sorko.

Seit kurzem verstärkt Peter Kampelmüller als Vertriebsleiter im Key Account Management das Team von Knauf Insulation. „Ich freue mich darauf, meine Erfahrungen einzubrin-gen und neue Ideen mit dem Team umzusetzen“, so Kampelmüller.

Zum neuen Geschäfts-führer des Bereichs Vertrieb Zentraleuropa bei Tremco Illbruck wurde Matthias Wag-ner ernannt. Wagner ist seit 1991 im Unterneh-men und war zuletzt für den Geschäftsbereich Zentraleuropa und das Zentrallager zuständig.

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MehrheitseigentümerEINKAUF Die Porr erhöhte ihre Anteile an UBM um die Anteile der CA Immo Interna-tional (25 Prozent) und weitere 1,9 Prozent ist damit mit 68,7 Prozent der neue Mehr-heitseigentümer. Der Kaufpreis beträgt ins-gesamt 36 Millionen Euro, das Closing ist für Ende Oktober geplant.

Bewegte ZeitenUMBAU 123 Millionen Euro ließ es sich die Rasperia Trading Ltd. kosten, um ihre Anteile an der Strabag von 19,4 Prozent auf 25 Prozent und eine Aktie zu erhöhen und so eine Sperrminorität zu erhalten. Tags zuvor wurde die Strabag mit der Errichtung eines Stahl- und Walzwerkkomplexes für 300 Millionen Euro in Russland beauftragt, Anfang des Monats wurden alle Vorstands-mandate bis 2018 verlängert.

DachmarkeAUSBAU Wienerberger gab, vorbehalt-lich der kartellrechtlichen Genehmigung, die Übernahme (82 Prozent) von Tondach Gleinstätten, einem Produzenten von Ton-dachziegeln in Zentralosteuropa, bekannt. Die neuerworbenen Anteile von 32 Prozent kosteten 41 Millionen Euro.

das landestheater linz wird während des Sommers zu einer Arena umge-baut, die im Herbst dem publikum zugänglich sein wird.

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Innung Offizielle infOrmatiOnen des BaugewerBes16 B A U z e i t U n g 14 2 0 1 4

er jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem er das überwiegende Naheverhältnis hat“ (§ 1 Abs 7 MeldeG). Aus dieser Defi-nition sind zwei Begriffe herauszugreifen: Unterkunft ist ein Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird (§ 1 Abs 1 Mel-deG). „Für den Mittelpunkt der Lebensbezie-hungen eines Menschen sind insbesondere fol-gende Kriterien maßgeblich: Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungs-stätte, Ausgangspunkt des Weges zum Arbeits-platz oder zur Ausbildungsstätte, Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen und der Ort, an dem sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, ausgebildet werden oder die Schule oder den Kindergarten besuchen, Funktionen in öffentlichen und pri-vaten Körperschaften“ (§ 1 Abs 8 MeldeG).

• Beispiel 1: Herr B. ist im Südburgenland aufgewachsen und pendelt jeden Montag zu einer Firma nach Wien und am Don-nerstag oder Freitag wieder zurück ins Burgenland. In Wien wohnt er in einer kleinen Mietwohnung, die Wochenen-den verbringt er aber stets in seiner bur-genländischen Heimatgemeinde bei sei-ner Familie, wo er auch im Kirchenchor mitsingt. Ungeachtet der Tatsache, dass er vermutlich mehr Nächte pro Jahr in Wien als im Burgenland verbringt, ist sein Haus im Burgenland sein Haupt-wohnsitz.

• Beispiel 2: Herr W. ist im Waldvier-tel aufgewachsen und pendelte anfangs auch jede Woche nach Wien und am Wochenende zurück. Mittlerweile hat

das Melderecht diente ursprüng-lich dem Zweck, die Bewegung von Personen im Staatsgebiet

möglichst lückenlos überwachen zu kön-nen. Das moderne Meldewesen dient ver-schiedenen anderen Zwecken – etwa der Bemessung von Finanzmitteln im Finanz-ausgleich, der Erstellung der Wählerevi-denz, aber aus Sicht des Meldeberech-tigten manchmal auch der Begründung bestimmter Rechte (etwa dem Erwerb eines „Parkpickerls“). Das legt nahe, dass in der Praxis Meldungen nicht immer so passieren, wie sie das Meldegesetz vor-schreibt.

Im Folgenden sollen wichtige Bestim-mungen des Melderechts dargestellt wer-den, ehe am Schluss auf die Rechtsfolgen von Meldeverstößen eingegangen wird.

MeldebehördeMeldebehörde ist der Bürgermeister (§ 13 Abs 1 MeldeG). Meldungen sind daher am Gemeindeamt (Stadtamt, Magistrat, in Wien am Magistratischen Bezirksamt) vor-zunehmen.

Meldung am Hauptwohnsitz„Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umstän-den hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, um diese zum Mittelpunkt seiner Lebens-beziehungen zu machen; trifft diese sachli-che Voraussetzung bei einer Gesamtbetrach-tung der beruf lichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen eines Menschen auf mehrere Wohnsitze zu, so hat

Wesentliches zum Meldewesenkönnen meldeverstöße des arbeitnehmers arbeitsrechtliche ansprüche gegen den arbeitgeber zur Folge haben? da sich die bauwirtschaft durch eine besondere mobilität ihrer arbeitnehmer auszeichnet, werden im Folgenden wichtige bestimmungen des melderechts dargestellt.

TexT: chRIstoPh WIesINGeR, GeschäFtsstelle bau

er aber das Wiener Nachtleben entdeckt und bleibt an mehreren Wochenenden in Wien, wo auch seine Freundin lebt. Er möchte sich in Wien nicht melden, weil er unbedingt sein niederösterreichisches Kfz-Kennzeichen behalten möchte; im Wald viertel besucht er nur mehr alle zwei Monate Verwandte. Der Hauptwohnsitz von Herrn W. ist in diesem Fall Wien, ungeachtet seiner Meldung.

Der Hauptwohnsitz ist in der Regel eine Wohnung und damit der Meldebehörde innerhalb von drei Tagen zu melden (§ 3 Abs 1 MeldeG). Jeder ist verpflichtet, sei-nen Hauptwohnsitz selbst zu melden (§ 7 Abs 1 MeldeG).

Meldung weiterer UnterkünfteDie Bauwirtschaft zeichnet sich durch eine besondere Mobilität ihrer Arbeitnehmer aus. Für die folgenden Ausführungen und Beispiele ist jeweils anzunehmen, dass die betreffende Person in Österreich bereits einen Hauptwohnsitz gemeldet hat:

Unterkunft in einem Beherber­gungsbetrieb: „Beherbergungsbetriebe sind Unterkunftsstätten, die unter der Leitung oder Aufsicht des Unterkunftgebers oder eines von diesem Beauftragten stehen und zur entgelt-lichen oder unentgeltlichen Unterbringung von Gästen zu vorübergehendem Aufenthalt bestimmt sind“ (§ 1 Abs 3 MeldeG). Jeder, der in einem Beherbergungsbetrieb Unter-kunft nimmt, hat sich unverzüglich, aber innerhalb von 24 Stunden zu melden (§ 5 Abs 1 MeldeG); bei gemeinsam Reisenden genügt die Meldung einer Person, auch

Page 17: Österreichische Bauzeitung 14/14

Offizielle infOrmatiOnen des BaugewerBes Innung 17B A U z e i t U n g 14 2 0 1 4

Rauchen im ASchGauf die Rauchpause besteht weder ein Rechtsanspruch, noch handelt es sich dabei um arbeitszeit. Folgend die wesentlichen bestimmungen im arbeitnehmerInnenschutzgesetz.

nach § 30 Abs 1 ArbeitnehmerIn-nenschutzgesetz (ASchG) haben

Arbeit geber (AG) Arbeitnehmer (AN) nach Möglichkeit vor den Einwirkun-gen von Tabakrauch zu schützen. Darü-ber hinaus enthält das Gesetz konkrete Nichtraucherschutz bestimmungen:• Arbeiten Raucher und Nichtraucher in

einem Büroraum oder einem vergleichba-ren Raum zusammen, ist das Rauchen am Arbeitsplatz verboten (§ 30 Abs 2 ASchG).• Ein generelles Rauchverbot besteht in

Sanitär- und Umkleideräumen (§ 30 Abs 4 ASchG).• In Aufenthaltsräumen ist Rauchen zwar

grundsätzlich zulässig, doch hat der AG durch technische oder organisatorische Maßnahmen für den Schutz der Nicht-raucher zu sorgen (§ 30 Abs 3 ASchG).

Der Arbeitgeber kann – auch wenn keine AN-schutzrechtliche Notwendigkeit vorliegt – das Rauchen untersagen, wenn dadurch die Arbeitsleistung beeinträchtigt wird. Auf die Rauchpause, bei der der AN die Arbeit faktisch unterbricht, besteht daher weder ein Rechtsanspruch, noch handelt es sich bei dieser um Arbeitszeit. Rauchverbote fin-den nur dort ihre Grenze, wo sie in Schikane überwechseln (z. B. Rauchverbot in der Mit-tagspause im Freien).

dann, wenn sie nicht verwandt sind (§ 5 Abs 3 MeldeG). Die Meldepflicht trifft in diesem Fall den Unterkunftnehmer (§ 7 Abs 1 MeldeG), doch ist der Inhaber des Beherbergungsbetriebs mitverantwortlich (§ 7 Abs 6 MeldeG), kann aber die Meldung auch selbst vornehmen (§ 7 Abs 5 MeldeG).

Unterkunft in einer Wohnung: Woh-nung ist jede Unterkunft, die kein Beher-bergungsbetrieb ist (§ 1 Abs 4 MeldeG). Bei Unterkunft in einer Wohnung hat die Mel-dung innerhalb von drei Tagen zu erfolgen (§ 4 Abs 1 MeldeG), wobei in dieser Woh-nung ein Nebenwohnsitz (das MeldeG bezeichnet den Nebenwohnsitz schlicht als Wohnsitz) begründet werden kann, der dann nur einmal zu melden ist (nicht wöchentlich).

Der Arbeitgeber ist zur Meldung der in seinem Auftrag reisenden Arbeitnehmer nicht verpflichtet.

Rechtsfolgen von MeldeverstößenMeldeverstöße können mit Verwaltungs-strafe geahndet werden (Strafrahmen bis 726 €, im Wiederholungsfall bis 2.180 €). Grundsätzlich gilt, dass arbeitsrechtli-che Ansprüche, die am Hauptwohnsitz anknüpfen (z. B. Taggeld nach § 9 KV Bau-industrie/Baugewerbe), sich am tatsächli-chen Hauptwohnsitz orientieren. Melde-verstöße des Arbeitnehmers können daher keine arbeitsrechtlichen Ansprüche gene-rieren. Der Meldezettel ist ein Indiz für eine richtige Meldung; nur im Zweifelsfall muss der Arbeitgeber genauere Untersuchungen vornehmen (OGH 11.5.2006, 8 ObA 8/06v, ARD 5707/1/2006).

• Beispiel 3: Ein in Wien wohnender und arbeitender Arbeitnehmer meldet seinen Hauptwohnsitz bei seiner im Bregenzer

Wald wohnenden Tante Mali, um in Ostös-terreich möglichst häufig ein Taggeld von 26,40 € und Nächtigungsgeld lukrieren zu können. Dieser Meldeverstoß führt natür-lich zu keinen Ansprüchen auf ein höheres Taggeld oder ein Nächtigungsgeld.

Darüber hinaus kann mit der Falsch-meldung auch ein gerichtlich strafbares Delikt verbunden sein (nämlich Betrug: § 146 StGB); ein versuchter (und damit bereits strafbarer) Betrug liegt vor, wenn der Arbeitnehmer einen Hauptwohnsitz absichtlich vortäuscht, um den Arbeitgeber zu einer höheren Taggeldzahlung zu veran-lassen. Personen, die dabei mithelfen, sind als Beitragstäter (§ 12 StGB) ebenfalls straf-bar (im Beispiel 3 würde das die Tante Mali betreffen, wenn sie weiß, dass die Meldung nur deswegen erfolgt, um den Arbeitgeber zu täuschen).

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Planung & Ausführung18 B A U z e i t U n g 14 2 0 1 4

Im Norden von Wien, in der Bessemerstraße 30–34, sind momentan 40 freifinanzierte Mietwohnungen sowohl für Sin-gles als auch für Familien im Entstehen. Die zwischen 34 und

111 Quadrat meter großen Wohnungen im 21. Bezirk werden im Niedrigenergie hausstandard errichtet und verfügen alle über Eigengärten, Balkone oder Terrassen. Ein verglaster Eingang und das Stiegenhaus bilden die optische Trennung zwischen den bei-den Gebäude riegeln in Massivbauweise.

Die Wohnungen sind mit einem Eigenmittelanteil von zirka 500 Euro/m² und einer voraussichtlichen Bruttomiete von 9,45 Euro/m²

(inkl. Steuern und Betriebskosten) in einem leistbaren Preisseg-ment kalkuliert.

Aufgrund der Bodenbeschaffenheit – dieser ist aufgeschüttet – war die Realisierung einer Tiefgarage schwierig. Die Planer ent-schieden sich, das Kellerniveau nur etwa 1,5 Meter unter Gelände-niveau abzusenken. Das Erdgeschoß und die dazugehörigen Frei-flächen befinden sich daher im ersten Halbstock. Die Gründung des Areals mit 2.900 Quadratmetern Nutzfläche wurde mit 220 Stück mantelverpressten, duktilen Rammpfählen realisiert. Die Fertigstellung ist für Herbst 2015 geplant.

Bessemerstraße 30–34 WohNhausaNlaGe Im 21. beZIRk

Page 19: Österreichische Bauzeitung 14/14

Planung & Ausführung 19B A U z e i t U n g 14 2 0 1 4

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Bauherr: Erste ÖSW Wohnbauträger GmbH, A-1080 Wien

Architekt: Synn Architekten ZT-OG, A-1070 Wien

Statik: Dr. Roland Mischek ZT GmbH A-1030 Wien

Generalunternehmer: Strabag AG, A-1220 Wien

BauKG: PBSW Errichtungs GmbH A-3430 Tulln

Bauphysik: Dipl. Ing. Erich Röhrer, A-1030 Wien

E-Planung: Ing. Franz Kruppi; A-7033 Pöttsching

Spezialtiefbau: Bauer Spezialtiefbau Ges.m.b.H. Warneckestraße 1–3 A-1110 Wien T +43(0)1/760 22-0 [email protected] www.bauer-spezialtiefbau.at

Kaminsysteme: Schiedel GmbH Friedrich-Schiedel-Straße 2–6 A-4542 Nußbach, T +43(0)0506161-100 [email protected] www.schiedel.at

Bessemerstraße 30–34 WohNhausaNlaGe Im 21. beZIRk

Page 20: Österreichische Bauzeitung 14/14

planung & Ausführung20 B A U z e i t U n g 14 2 0 1 4

die Baubranche ist eine der größten in Österreich – aber auch eine der gefährlichsten. Rückenbeschwerden sind die häufi gsten Gründe für Arbeitsunfähigkeit. Die daraus

resultierenden Auswirkungen auf die Wirtschaft sind enorm. So drängt sich die Überlegung auf, bereits früh im Arbeitsleben mit Präventionsmaßnahmen für Lehrlinge am Bau zu beginnen.

Die Auva startete 2003 als Pilotprojekt die Schulung „Aktive Wir-belsäulenprävention in der Bauwirtschaft aus der Sicht der Sport-wissenschaft “ aus dem Programm Baufi t. 2004 nahmen alle Bauaka-demien in Österreich die Inhalte in den Unterrichtsplan auf. Heute nehmen alle Maurer/Schalungsbauer-Lehrlinge an diesem Pro-gramm teil. Die Schulungen, die individuell auf die arbeitsplatz-spezifi schen Tätigkeiten abgestimmt sind, werden von Sportwis-senschaft ern der Firma Fital durchgeführt. Die Finanzierung des Programms übernimmt zur Gänze die Allgemeinen Unfallversiche-rungsanstalt Auva.

Mehr als 3.500 Lehrlinge werden fi tgemachtDurch das Projekt „Baufi t an Bauakademien“ erhalten jährlich mehr als 3.500 Lehrlinge eine theoretische und praktische Schulung in puncto Heben und Tragen. Das Hauptaugenmerk bei den prakti-schen Übungen wird dabei auf den Umgang mit schweren Gewich-ten gelegt. Das praktische Üben der richtigen Bewegungsabläufe beim Heben und Tragen sowie das Erlernen von Ausgleichsübungen (Kräft igungs-, Dehn- und Mobilisationsübungen) gibt den Lehrlin-gen die Möglichkeit, das zuvor theoretisch Erlernte in die Praxis umzusetzen und durch die Wiederholung der Haltungsabläufe zu verinnerlichen.

Gewichte und RückenschmerzenRechtzeitig erkannte körperliche Defi zite können durch Stärkung oder Dehnung der richtigen Muskelgruppen früh korrigiert wer-den. Die Ziele des Programms sind die Wissensvermitt lung für die Zusammenhänge von körperlichem Verhalten und Rücken-beschwerden, die Vermitt lung von richtigem Heben und Tragen und die Vermitt lung von Ausgleichsübungen zur Prävention von Rückenbeschwerden.

präventionDie Lehrlinge von heute sind die Fachkräft e von morgen und die Poliere von übermorgen. Ziel ist es, durch dieses Projekt eine Ver-haltensänderung bei den jugendlichen Bauarbeitern herbeizufüh-ren. Die Evaluierungsergebnisse belegen den Erfolg der Bemü-hungen in puncto Prävention – Jugendliche nehmen den Inhalt

der Schulung, die anwendbaren Übungen für die Baustelle und die Motivation, mehr auf die Bewegungsabläufe zu achten, durch-aus ernst. Zudem werden das Bekenntnis zu lebenslangem Lernen und die Multiplikatorfunktion von den Kursteilnehmern als „sehr wichtig“ eingestuft .

Das Projekt „Aktive Wirbelsäulenprävention in der Bauwirt-schaft aus der Sicht der Sportwissenschaft “ an den Bauakademien wurde im Jahr 2010 für den Vorsorgepreis nominiert – und auch ausgezeichnet.

Baufi t an BauakademienVerletzungsgefahr ist am bau täglich Realität. Früh und eff ektiv gegenzusteuern ist im Interesse von lehrlingen, bauprofi s und auft raggebern. TexT: jüRGeN seIFRIed, GeschäFtsFühReR FItal

In der nächsten Ausgabe der Bauzeitung widmen wir uns dem Thema „WdVS – neue richtlinien und Adaptierungen der önorm B 6400“.

In KooperATIon MIT der BAuAKAdeMIe, deM AuSBIldungSSpezIAlISTen für dIe BAuWIrTScHAfT.

„WdVS – neue richtlinien und Adaptierungen der önorm B 6400“.

www.bauakademie.at

richtiges Heben und Tragen kann Wirbelsäulenschäden nachhaltig verhindern.

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Page 21: Österreichische Bauzeitung 14/14

Planung & Ausführung 21B A U z e i t U n g 14 2 0 1 4

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Die mobile Werkstattaluca bietet ein leichtbausystem aus aluminium zur Verstauung von Werkzeugen.

Servicefahrzeuge, die in den Bereichen der Bauwirtschaft unter-wegs sind, sollten immer für alle Eventualitäten gerüstet sein.

Dazu bedarf es aber nicht nur viel Platz im Fahrzeug, auch das Gewicht darf die Zuladungsgrenze nicht überschreiten. Eine Mög-lichkeit, Gewicht einzusparen, ist das Leichtbausystem vom deut-schen Hersteller Aluca. Aufgrund ihrer sortenreinen Aluminium-bauweise wird das Gewicht gegenüber Einbauten aus Stahl oder Holz nahezu halbiert. Besonders geeignet für Werkzeug, Kleinteile und sperriges Ladegut ist das Unterbodensystem „Aluca dimen-sion2“. Unter der zweiten Bodenplatte befinden sich Schubladen einer neuen Stauraumdimension von bis zu 164 cm Tiefe. Diese Tie-fen eignen sich im Baualltag zur Aufnahme von Ersatzteilen, Ver-brauchsmaterial oder Maschinenkoffern. Zudem ist teures Werkzeug unter dieser zweiten Bodenplatte in den abschließbaren Schubladen sicht- und zugriffsgeschützt verstaut. Die Deckplatte des Unterbo-dens darf mit bis zu 700 kg belastet werden und kann mit Zurrschie-nen zur schnellen Ladungssicherrung ausgestattet werden.

ordnung ist die halbe Miete: das leichtbau-system für Service-fahrzeuge von Aluca.

3. 9. – 6. 9. 2014

Stand B4

Erweiterung des programms

ZUKAUF Ein klares Bekenntnis zum Thema Building Information Modeling (BIM) zeigt Nemetschek Auer. Durch den Erwerb der Mehrheitsanteile am BIM-Spezialisten Hartmann Technologies und deren Produktfamilie „Ice BIM“ will die österreichische Firma für Bausoftware im Bereich Baubetrieb und AVA die kon-sequente Ausrichtung der eigenen Soft-wareentwicklung in Richtung Building Information Modeling vorantreiben.

Wie Butter

ScHNITTIG Die Pentruder-Hochfre-quenzwandsägeanlage ist eine sehr beliebte Alternative beim Thema Zerkleinerung von Betonteilen. Das Leistungsspektrum reicht von 18 kW bis 27 kW. Vor allem besticht der Wandsägekopf durch das geringe Gewicht von 23,5 kg und ein großes Drehmoment bei allen Diamantsägeblättern. Vertrieben werden die Wandsägen von der Hydro-Tec GmbH, die sich nun auch in den Dienst der Ausbildung stellte. Für die Ausbildung der Bauwerksmechaniker im Ausbildungszen-trum der Bauindustrie Hamm stiftete die Firma nun eine 18-kW-Pentruder-Hochfre-quenzwandsägeanlage des Typs 6-12 HF.

Hydro-Tec spendete eine Hochfrequenz-wandsäge von pentruder.

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Fokus Abbruch & Recycling22 B A U z e i t U n g 14 2 0 1 4

Städte wachsen weltweit kontinuierlich, mehr als zwei Pro-zent der Erdoberfläche sind von Siedlungsbau bedeckt. Dabei wird auch ein Großteil, 75 Prozent, der gegenwär-

tig gewonnenen Ressourcen in Städten verbaut und verbleibt dort meist über mehrere Jahrzehnte. Am Ende ihrer Lebensdauer der Gebäude fallen diese Ressourcen als Abfall an, im speziellen Fall als Bauschutt. Das Wissen über diese Rohstoffe und deren Beschaffen-heit in den riesigen anthropogenen Lagern ist jedoch gegenwärtig gering. Im Gegenzug sind jedoch die geogenen Erzlagerstätten im Abnehmen begriffen und somit innovative Lösungen, die zur Scho-nung der Ressourcen beitragen, gefragt. Die Stadt als Bergwerk der Zukunft zu betrachten, Urban Mining zu betreiben, ist ein Ansatz.

Allgegenwärtiges LagerDas Grundprinzip des Urban Minings ist relativ simpel. Es geht darum, die verbauten Rohstoffe nach Ende der Lebensdauer von Gebäuden und Gütern zurückzugewinnen. So sollen verstärkt die Rohstoffe in den anthropogenen Lagern genutzt werden, um die natürlichen Lagerstätten zu schonen, den Schadstoffausstoß zu

minimieren und Energie einzusparen. Dabei gehen gängige Stu-dien davon aus, dass jeder Mensch rund einen Kleinwagen allein an Metallen in seinem Wohnzimmer verbaut hat. In Wien kommen auf einen Einwohner laut Bundesministerium für Wirtschaft, Fami-lie und Jugend rund 4.500 Kilogramm Eisen, 340 Kilogramm Alumi-nium, 200 Kilogramm Kupfer, 40 Kilogramm Zink und 2.012 Kilo-gramm Blei.

Geht es um Wiederverwertung von Baurestemassen, so ist dies von außen betrachtet bei den natürlichen Produkten wie Stein, Beton, Metall (Kupfer, Eisen, Zink) und Holz relativ einfach mög-lich. Hierbei stellen jedoch die verwendeten Verbundstoffe eine Problemquelle dar, da diese nicht ohne größeren Aufwand von den natürlichen Materialien getrennt werden können.

Auch verbaute, künstlich hergestellte Materialien wie die Kunst-stoffe in Isolierungen von elektrischen Kabeln sowie Hydroisolie-rungsfolien für Dächer oder Mauern verhindern ein einfaches Recy-cling. Diese Kunststoffe werden mit Additiven angereichert, die teilweise ein hohes Umweltgefährdungspotenzial aufweisen. Diese Materialien werden in den Gebäuden vermischt und am Ende der

Das Bergwerk der Zukunftdie stadt ist das bergwerk der Zukunft – zumindest wenn es nach der urban-mining-theorie geht.TexT: chRIstoPh hauZeNbeRGeR

In jedem gebäude lagern Massen an ressourcen, die am ende der lebenszeit wiederverwendet werden können.

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Lebensdauer der Gebäude zu Abfall, der wiederum nur schwer von den restlichen Abfällen getrennt werden kann. Somit ist eine der wesentlichsten Fragen neben jener der Recyclingmethode, welche Stoffe sich genau in den Gebäuden befinden.

Kartografie des UnbekanntenDer Frage nach den verbauten Rohstoffen von Gebäuden und somit nach den Lagern der Zukunft widmet sich zurzeit das Institut für Wassergüte, Ressourcenmanagement und Abfallwirtschaft der TU Wien in Kooperation mit dem Christian-Doppler-Labor für Anthro-pogene Ressourcen. In einer „Fallstudie zur Optimierung der Res-sourcenbewirtschaftung“ wollen Johann Fellner und seine Kollegen exemplarisch für einzelne Materialien bzw. Sektoren Optimierungs-potenziale für eine nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung aufzei-gen. Im Detail werden die Materiallager der Infrastruktur (Case Study A), der Aluminium- (Case Study B) und Plastikabfälle (Case Study C) sowie die Metallrückgewinnung aus Rauchgasreinigungs-rückständen der Müllverbrennung (Case Study D) analysiert.

Fritz Kleemann betreut die Case Study A, in der unterschiedli-che Herangehensweisen zur Bestimmung der Materialzusammen-setzung von Gebäuden und Infrastruktur entwickelt und vergli-chen werden. Dies geschieht, da bei einer allfälligen Renovierung, Modernisierung oder einem Abbruch von Bauwerken detaillierte Informationen über deren Materialzusammensetzung zwingend erforderlich sind, um einen effizienten Umgang mit den verbauten Ressourcen sicherzustellen. Seit Oktober 2012 arbeitete Kleemann an der Erstellung eines „Brutto-Rauminhalts“ für die verschiede-nen Gebäudetypen Wiens. „Wir arbeiten dabei mit zwei Ansätzen“, erklärt Kleemann. „Einerseits berechnen wir anhand der Bestands-pläne die Massen, andererseits machen wir Begehungen von Gebäu-den, Probebohrungen und ermitteln die Baustoffe in einem gewis-sen Gebäudesegment.“ Ersteres funktioniert vor allem bei den mineralischen Baustoffen sehr gut, die berechneten Mengen stim-men mit den Abbruchmengen beinahe überein, Schwierigkeiten

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In mühsamer Kleinarbeit erstellt die Tu Wien „Brutto- rauminhalte“ von gebäuden.

„Es wäre nicht sinnvoll, verwert-bare Produkte zu deponieren, anstatt sie zu verwenden.“daniel Mayer, Mayer & co

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Focus Abbruch & Recycling24 B A U z e i t U n g 14 2 0 1 4

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gibt es vor allem bei Kabeln, verbautem Stahl und Rohrleitungen, da diese nachträglich gemacht wurden, ohne in den Plänen Erwäh-nung zu finden. Das Ziel ist die Erstellung eines „Brutto-Raumin-haltsbuch“ für Wien, das in einem weiteren Schritt mit den GIS-Daten Wiens zusammengeführt werden soll. Dadurch entsteht eine Übersichtskarte über das Rohstofflager Wien. Langfristiges Ziel muss laut Kleemann jedoch nicht nur die topografische Erfassung sein, sondern auch die Entwicklung von Möglichkeiten, Rohstoffe nicht nur durch Downcycling zu nutzen, sondern gleichwertig zu recyceln. Doch der Trend zu downgecycelten Baustoffen ist noch nicht zu erkennen, zu gering ist der Preisunterschied.

Synergien nutzenDennoch gibt es Firmen, die sich dem Thema Urban Mining aktiv annehmen. So zum Beispiel die Prajo Holding. Das Wiener Tochter-unternehmen der Porr bietet über die Prajo & CO GmbH Teil- und Großabbrüche sowie Innenabbrüche an. Die so gewonnenen Bau-restmassen werden aber nicht extern gelagert, sondern der Prajo-Böhm Recycling GmbH zur Verfügung gestellt. Im Werk in Him-berg werden Ziegelschutt, Betonabbruch und Asphaltaufbruch mit einem Verunreinigungsgrad unter 40 Prozent wieder aufbereitet. Das Material wird vorab gesiebt, damit unerwünschte Störstoffe und Feinanteile ausgeschieden werden. Fremdstoffe wie Holz, Metalle und Kunststoffe werden aus dem Materialstrom händisch und durch modernste Technik aussortiert und einer ordnungsge-mäßen Entsorgung zugeführt. Die anschließende Zerkleinerung findet in Prallbrechern oder in mobilen Brechanlagen statt, um letztendlich die Materialien nach gewünschter Korngröße sortieren zu können. So entstehen Ziegelsplit, Beton- und Asphaltgranulat, Ziegel/Schutt-Gemisch, Schotter, Ziegel sowie Tennissand zur wei-teren Verwendung.

Auch bei Mayer & CO nutzt man die Verknüpfung von Abbruch und Recycling im eigenen Unternehmen. „Prinzipiell geht es um einen schonenden Umgang mit den Ressourcen“, erklärt Daniel Mayer, Bauleitung bei Mayer & CO. „Sekundäre Produkte müssen einfach mehr in die alltäglichen Bauprozesse eingebunden wer-den. Es wäre nicht sinnvoll, verwertbare Produkte zu deponieren, anstatt sie zu verwenden.“ Die Baurestmassen von Abbruch, Erdbau und Rodung werden auf einem Lagerplatz aufbewahrt und weiter-verarbeitet. Die so entstehenden Sekundärprodukte, von Asphalt-granulat über Holzbauziegel bis zu Felsbrechgut, werden für die ver-schiedenste Arbeiten im Industrie- oder Privatbereich verwendet.

Kostbare SchätzeBei der Hans Zöchling GmbH konzentriert man sich nicht aus-schließlich auf das Recycling von Baurestemassen, sondern auch auf die Wiederaufbereitung von Rückständen aus Müllverbren-nungsanlagen. Da diese zum Teil beträchtliche Mengen an Eisen- und Nichteisenmetallen enthalten, ist es von großer wirtschaftli-cher und ökologischer Bedeutung, die Schlacken aufzubereiten. Aus diesem Grund wurde 2009 auf der eigenen Deponie in Mistelbach eine stationäre Schlackenaufbereitungsanlage in Betrieb genom-men. In der Entmetallisierungsanlage werden mithilfe von Brech-anlage, Sieben, Magnet- sowie Nichteisenabscheidern in mehreren Prozessebenen neben Eisenschrott auch Aluminium, Kupfer, Mes-sing und ähnliche wertvolle Metalle wiedergewonnen. Pro Tag kön-nen bis zu 1.200 Tonnen Schlacke aufbereitet werden, der Metallan-teil liegt bei fünf bis zehn Prozent.

Auf jeden Wiener kommen im Haushalt rund 4.500 Kilogramm eisen, 340 Kilogramm Aluminium, 200 Kilogramm Kupfer, 40 Kilogramm zink und 2.012 Kilogramm Blei.

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Eine ganz andere Art des Urban Minings betreibt Martin Freund. Der Baumeister aus Wien bietet unter anderem den Bau beziehungs-weise die Sanierung von Alt-Wiener Häusern an. Um jedoch an die notwendigen Baustoffe zu gelangen – seien dies Ziegel, Parkettbö-den oder gusseiserne Geländer –, durchstöbert er sogar Bauschutt-container und ermöglicht dadurch ausgedientem Material ein zwei-tes Leben.

Auch wenn dies in erster Instanz aus der Notwendigkeit, alte und auch originale Baustoffe zu besorgen, entstanden ist, ist es den-noch der Zugriff auf das Bergwerk Stadt und schont die natürlichen Lagerstätten, minimiert den Schadstoffausstoß und spart Energie ein. Doch nicht nur die Eigeninitiative muss vorhanden sein, auch sollte die rechtliche Grundlage geschaffen werden.

Kein gleiches Recht für alleDem rechtlichen Aspekt von Urban Mining widmet sich eine aktu-elle Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Inno-vation und Technologie von der Denkstatt GmbH, der Ressourcen Management Agentur und der RA Kanzlei Mag. Elisabeth Moser-Marzi. Unter dem Titel „Schaffung von rechtlichen Anreizen für

die stationäre Anlage der deponie zöchling in Mistelbach ebnet urban Mining den Weg.

Urban Mining im Abfallrecht“ widmet man sich der bestehenden Lage und sucht nach Lösungen für gegenwärtige Problem. Vor allem die zehn verschiedenen Versionen des Abfallsgesetz und der Bau-ordnung stehen dabei in der Kritik. Da Urban Mining ein geziel-tes Stoffstrommanagement bedeutet, ist dies dadurch vor allem bundesländerübergreifend im Moment schlecht möglich. Zwecks Verbesserung der Wiederverwendung sind laut der Studie auch bestimmte Materialverbote, zum Beispiel bei den Verbundmateria-lien, anzudenken. Ebenso wird angeregt, auf EU-Ebene den Begriff Abfall zu überdenken, um so vom Abfallwirtschaftsrecht zum Stoff-stromrecht zu gelangen.

Time will tellUrban Mining gehört sicherlich die Zukunft. Die natürlichen Roh-stofflager verfügen nicht über unendliche Ressourcen, deswegen gilt es, die vorhandenen zu nutzen. Die Entwicklung von Techno-logien zur Wiederaubereitung einzelner Stoffe wird dabei sicherlich eine wesentliche Rolle spielen, dennoch müssen auch die rechtli-chen Rahmenbedingungen stimmen sowie einzelne Unternehmen den Weg für die breite Masse bereiten.

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das kommt davon, wenn man in die Ferien geht, könnte man Salzburger Schülern sagen: Der Schulkomplex, in dem sie im Juni noch fleißig gebüffelt hatten, war bereits Mitte Juli von

Abbruchbaggern kräftig dezimiert. Und in diesem Tempo geht es wei-ter: Die gesamte Lehranstalt mit rund 17.000 Kubikmeter umbautem Raum wird innerhalb von nur fünf Wochen komplett abgebrochen, erzählt Baumeister Markus Robnig, technischer Leiter beim Abbruch-spezialisten Moosleitner, über die Vorgaben für dieses Projekt.

Um den relativ großen Abbruch in der kurzen Zeit zu bewälti-gen, war durchdachte Organisation notwendig. Begonnen wurde mit

dem Entkernen des Baus. Neben Bodenbelägen, Fenster- und Türstö-cken musste dabei auch eine asbesthaltige Eternitfassade in luftiger Höhe demontiert werden. „Wir haben dafür einen Teleskopstapler mit Arbeitsbühne eingesetzt“, berichtet Robnig. Die Platten konnten somit vorsichtig abmontiert, mit der Arbeitsbühne sicher zu Boden gebracht und dann entsorgt werden.

Nach diesen Vorbereitungen kamen schwere Bagger in der Gewichtsklasse um 39 Tonnen zum Einsatz. Mit dabei ein Komatsu-Abbruchbagger PC 350 mit Longfront-Ausleger und einer Reich-weite von 23 Metern. In der Vorwoche standen weitere zwei Bagger von Komatsu und einer von Volvo im Einsatz. Ausgerüstet waren sie nach Bedarf mit Sortiergreifer, Abbruchzange oder Hydraulikham-mer. „Aufgrund des knappen Zeitplans und der Größe des Projekts mussten wir anfangs vier Maschinen gleichzeitig einsetzen“, erläu-tert Robnig. Mittlerweile wurde ein Bagger abgezogen, bald sind nur noch zwei Maschinen im Einsatz.

Hightech fürs AbbrechenVom großen bagger über den Roboter bis zum anbaugerät: ausgeklügelte technik für abbrucharbeiten.TexT: WolFGaNG PoZsoGaR

Abbruchspezialisten leisteten bei einer Schule in liefering ganze Arbeit: Im Juni wurde hier noch gebüffelt, Mitte Juli war eine großer Teil der gebäude schon zerlegt.

„Wir haben in Österreich noch einiges aufzuholen. Mit Speziallösungen können

wir hier sicher punkten.“burkhard JanSSen,

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Drei Marken im MaschinenparkNeben Komatsu und Volvo hat Moosleitner noch Abbruchbagger von Liebherr im Maschinenpark. Markus Robnig will sich nicht fest-legen, welche der Maschine die beste Performance bringt: „Jede hat ihre Stärken, jede hat ihre Schwächen, die eine kann das besser, die andere jenes“, sagt er. Dabei gibt es neben diesen drei Marken noch einige mehr. Bei den Abbruchbaggern matchen sich alle großen Bau-maschinenhersteller. Überzeugen wollen sie durch spezifische Vor-teile. Liebherr beispielsweise bietet für seine Maschinen der C-Serie ein neues Demolitin Control System, eine clevere Lösung für mehr Sicherheit beim Arbeiten mit langen Auslegern. Das abgekürzt „LDC“ genannte System informiert den Fahrer über die Standneigung der Maschine und die Werkzeugposition. Bei Überschreiten einer kriti-schen Messgröße wird automatisch eine elektronische Reichweiten-begrenzung ausgelöst.

Vielseitiges AnbaugerätKomatsu-Repräsentant Kuhn setzt nicht nur auf die Technik seiner Abbruchbagger, sondern auch auf Anbaugeräte von Furukawa Rock Drill FRD. Der ebenfalls aus Japan stammende Konzern fertigt hyd-raulische Bohr- und Abbruchmaschinen. Eine clevere Lösung von FRD für Abbrucharbeiten ist beispielsweise die Universalzange V Sys-tem, fast so etwas wie eine eierlegende Wollmilchsau. Für das multi-funktionale Trägersystem gibt es Backensätze für Beton, Pulverisie-rer, Recycling, Stahl, Blech und Holz. Das Gerät wird in neun Größen für Maschinen von 3,5 bis 70 Tonnen Dienstgewicht angeboten.

Josef Gnant, Eigentümer und Geschäftsführer des gleichnamigen, auf Transporte, Baggerarbeiten und aufwändige Abbrüche speziali-sierten Unternehmens im niederösterreichischen Wimmersdorf, hat kürzlich eine solche Universalzange bei Kuhn gekauft und ist begeis-tert: „Sie bringt enorme Kosteneinsparung, da ich damit quasi sechs verschiedene Geräte zur Verfügung habe und der Kit sehr günstig erhältlich ist.“ Der Umbau dauert zwar rund eine Stunde, aber dafür hat Gnant um wenig Geld nicht nur Abbruchschere und Pulverisierer, sondern auch selten benötigte Werkzeuge parat, deren Anschaffung sich sonst nicht lohnen würde. Die Universalzange steht bei Gnant massiv im Einsatz. Derzeit zerlegt sie gerade – auf einen 42 Tonnen schweren Longfront-Abbruchbagger von Komatsu angebaut – einen Supermarkt in Tulln, vor kurzem war sie beim Abbruch einer Schule in St. Pölten im Einsatz.

Neueinsteiger am MarktFrischer Wind im Bereich der Abbruchbagger kündigt sich aus dem Westen an. Das deutsche Unternehmen Kiesel, hierzulande seit 2004 mit Anbaugeräten präsent, vertreibt seit Jahresbeginn auch das gesamte Hitachi-Baumaschinenprogramm in Österreich. In seiner Heimat hat Kiesel im Bereich Abbruchtechnik mit Hitachi und seinen eigenen Produkten einen Marktanteil von rund 30 Prozent, „da haben wir in Österreich also noch einiges aufzuholen“, sagt Burkhard Jans-sen, Leiter des Produktmarketings bei Hitachi, mit einem Lachen.

Der Satz kann trotz seines Lachens aber als Kampfansage für die etablierten Anbieter verstanden werden, denn Kiesel bietet für den

Abbruch nicht nur Hitachi-Bagger, sondern komplette Systemlösun-gen, die von der Grundmaschine über die Verbindungstechnik bis zu den Anbauwerkzeugen reichen. In den vergangenen Jahren hat Kiesel – teilweise in Kooperation mit Hitachi und OilQuick – interessante eigene Lösungen entwickelt. So etwa ein weltweit patentiertes Sys-tem, mit dessen Hilfe in nur fünf Minuten der komplette Ausleger

Kiesel baut mit viel Know-how Hitachi-Bagger zu Multi-carriern um. Mit in Minuten auswechselbaren Auslegern sind sie bei Abbrucharbeiten vielseitig einzusetzen. K

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Werkstatt!

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Baumaschinen28 B A U z e i t U n g 14 2 0 1 4

des Baggers gewechselt werden kann. Damit lässt sich der Abbruch-bagger etwa dem Fortschritt auf der Baustelle anpassen, erklärt Jans-sen: „Habe ich die oberen Stockwerke abgebrochen, dann nehme ich einen kürzeren Ausleger. Mit diesem kann ich eine größere Abbruch-schere nützen, was wiederum die Arbeit beschleunigt.“ Genauso lässt sich der Abbruchbagger mit einem Gitterkranausleger ausstatten, etwa um eine Betondecke abzuheben.

Kiesel – das Unternehmen beschäftigt europaweit mittlerweile 800 Mitarbeiter – hat die Optimierung der Hitachi-Bagger für Spezi-aleinsätze wie Abbrucharbeiten mittlerweile so weit getrieben, dass die Maschinen jetzt unter dem eigenen Namen Kiesel Multi Carrier angeboten werden. Eine weitere Eigenentwicklung von Kiesel ist das Tritec-System. Mit einem dritten Hubzylinder, der sich bei Bedarf automatisch zuschaltet, wird die Hubkraft des Baggers um bis zu 50 Prozent erhöht, berichtet Janssen. Er ist überzeugt, dass er mit die-sen und anderen Speziallösungen am österreichischen Markt kräf-tig punkten kann.

Roboter unterwegsPunkten auf einem ganz anderen Sektor der Abbruchmaschinen will auch Johann Rettenbacher von Husqvarna. Das Unternehmen bietet seit dem Vorjahr Abbruchroboter in Österreich an. Zwei Stück wur-den bereits verkauft. Einer der Käufer ist Gregor Watzinger, Eigen-tümer und Geschäftsführer der Watzinger GmbH, die sich unter anderem auf Abbruch-, Entkernungs- und Rückbauarbeiten spezia-lisiert hat. Für ihn ist der Roboter sozusagen das Missing Link zwi-schen schweren Abbruchgeräten und Betonschneidern. Das Gerät lässt sich strombetrieben und kompakt fast überall einsetzen: „Mit der Maschine kann man sogar durch eine 80 Zentimeter breite Tür fahren, aber sie hat so viel Kraft wie ein Bagger mit einem Einsatzge-wicht von vier oder fünf Tonnen“, erklärt Gregor Watzinger. Selbst in einen Personenlift passt der Roboter, fügt er hinzu.

Die Maschine von Watzinger wurde bisher unter anderem bei Abbrucharbeiten in einer Sparkasse in Graz, einer Krankenanstalt in Baden und im Hotel Imperial in Wien erfolgreich angewendet. Johann Rettenbacher von Husqvarna setzt große Erwartungen in seine Abbruchroboter. Für heuer werden weitere Aufträge erwartet, zusätzlich wird es neben Beißzangen und Schremmhammer noch Sortiergreifer und Stahlschere geben, erzählt er. Das Service für die Roboter wird von Husqvarna in Mondsee durchgeführt.

Husqvarnas Aktivitäten mit dem Abbruchroboter werden in Deutschland von der Darda GmbH aufmerksam beobachtet. Das Unternehmen ist die Tochter des schwedischen Brokk-Konzerns, und dieser stellt schon seit drei Jahrzehnten Abbruchroboter her. Andreas Ruf, Vertriebsleiter von Darda, führt den langjährigen Vorsprung von Brokk auch als großes Plus gegenüber Husqvarna ins Treffen: „Die Maschinen sind sehr anwenderfreundlich, sehr robust, besonders einfach in der Bedienung, dazu kommen die vielen Jahre an Erfah-rung, die in diesen Geräten stecken.“ Den österreichischen Markt betreut Darda von Bayern aus. Als grundsätzliche Argumente für den Abbruchroboter bringt Ruf die große Leistung der kompakten Maschinen ins Spiel. Die Arbeit wird außerdem nicht nur schneller, sondern auch sicherer ausgeführt.

Qualität made in GermanyDarda bietet wie Kiesel und andere Firmen Anbaugeräte für Bagger aller Größen. Der Wettbewerb auf dem Sektor ist dementsprechend groß, die Firmen versuchen einerseits über technische Features und Service, andererseits über den Preis zu punkten. Als Qualitätsanbie-ter auf dem umkämpften Markt sieht sich Atlas Copco. Manuel Port-ner, verantwortlich für die Baugeräte in Österreich, führt einen für ihn gültigen Beleg dafür an: „Anbaugeräte wie z. B. Hydraulikhäm-mer werden in unserem Werk in Deutschland produziert. Die Teile werden dort nicht nur zusammengebaut, sondern von Grund auf pro-duziert.“ Bei seiner Marke ortet er auch eine Reihe von technischen Vorzügen. So weist er auf das Antriebssystem des Hydraulikhammers nach dem Öl-Gas-Prinzip hin, das für deutliche höhere Effizienz des Hammers sorgt. Die automatische Schmiereinrichtung, den Auto-start, den ausgeklügelten Staubschutz und viele andere Details nennt er als weitere Vorzüge der Atlas-Copco-Hydraulikhammer. „Wir wol-len nicht den billigsten, sondern den für den Kunden effizientesten Hammer anbieten“, sagt er. Hightech für den Abbruch eben.

Abbruchroboter von Husqvarna: das Missing link zwischen schweren Abbruchgeräten und Beton-schneidern.

Qualitätsfertigung in deutschland und viele technische Vorzüge wie ein Antriebssystem nach dem öl-gas-prinzip: Hydraulik-hammer von Atlas copco.

Brokk- Abbruchroboter im einsatz: Mit der fernbedienung steht man in sicherer entfernung von der Maschine.D

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Neue GenerationRAUPENBAGGER Drei neue Liebherr-Raupenbagger des Typs R924 sind seit kur-zem beim Bauunternehmen Brüder Resch aus dem Mühlviertel im Einsatz. Mit einem Einsatzgewicht von 24 Tonnen ist der Rau-penbagger R 924 der Nachfolger des R 916. Der Dieselmotor leistet 115 kW / 157 PS. Die drei neuen Liebherr-Geräte sind mit einem 5,7 m langen Monoblockausleger, einem Drei-Meter-Löffelstiel sowie einem LC-Unterwagen mit 600 mm breiten Boden-platten ausgestattet und werden vorwie-gend bei Kanalbauarbeiten eingesetzt.

Kein Stein ist zu hartbei lohnbrecher Polixmair junior & senior ist ein Rockster-Prallbrecher R900 im einsatz.

Mitunter ausschlaggebend für den Kauf war das Gewicht des Brechers. Der R900 wiegt inklusive Siebbox und Retourband

28,6 Tonnen und kann dadurch in einem Stück auf dem firmenei-genen Tieflader transportiert werden. Eine großer Vorteil, da Ferdi-nand Polixmair mit seinem Team in ganz Österreich tätig ist. Zurzeit ist der R900 auf dem Areal des mittlerweile geschlossenen Semmel-rock-Werks in Traismauer im Einsatz. Fünf große Hängerzüge Eisen wurden bereits mit dem Magnetab-scheider des R900-Brechers aussor-tiert. Das Projekt ist auf vier Etappen à fünf Wochen aufgeteilt, wobei je über 20.000 Tonnen Bauschutt verar-beitet werden. Der Rockster R900 ist ausschließlich im Asphaltrecycling im Einsatz, wo Altasphalt mit Kan-tenlängen bis 1.000 mm mit Einsatz des Siebes und des Retourbandes auf 0–16 mm heruntergebrochen wird.

etwa 60.000 Tonnen Alt-asphalt werden von polixmair mit der r900 pro Jahr recycelt.

Brüder resch setzen auf raupenbagger von liebherr.

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© 2014 Husqvarna AB (publ). All rights reserved. Husqvarna and other product and feature marks are trademarks of Husqvarna AB (publ).www.husqvarnacp.at

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die Stabilität von Gebäuden erfordert exakte Planung und damit umfangreiche Berechnungen. Die wesentlichen Grundlagen dafür liefern die sogenannten „Eurocodes“.

Seit 2009 sind sie in Österreich die für Planung und Konstruktion ausschließlich anzuwendenden Normen. Im Eurocode-Regelwerk sind erstmalig die Grundlagen der Berechnung und die anzusetzen-den Belastungen der Bauwerke in einer für alle Baustoffe gültigen Form festgelegt.

Die praktische Umsetzung dieses von seinem Ansatz her neu-artigen Konzepts – wesentlichster Unterschied ist das sogenannte semiprobabilistische Sicherheitskonzept – stellt Anwender immer noch vor große Herausforderungen. Um die Umsetzung zu erleich-tern, gibt es inzwischen eine Reihe von Fachbüchern, die besonders auf die tägliche Praxis des Planers eingehen. Jüngstes Werk in der Reihe der Eurocode-Fachbücher von Austrian Standards ist das von Walter Potucek und Michaela Kofler publizierte Werk „Eurocodes

Betonbau und Eurocodes im Überblickdie praxisgerechte umsetzung wird in dem neuen Fachbuch aus der asI-eurocode-Reihe anhand von beispielprojekten erläutert.

für die Planung und Berechnung von Betonbauten“, das die praxis-gerechte Umsetzung der Eurocodes 0 (EN 1990), 1 (EN 1991), 2 (EN 1992) und 8 (EN 1998) darstellt.

Das Buch erklärt nicht nur die Standards eingehend, sondern zeigt ihre Anwendung anhand eines konkreten Beispielprojekts. Dabei wird die Berechnung der Lasten und Einwirkungen eines sechsgeschoßigen Büro- und Verkaufsgebäudes in Stahlbetonbau-weise durchgeführt und die Berücksichtigung außergewöhnlicher Lasten, Erdbeben und unvermeidbarer Imperfektionen gezeigt. Ebenso werden auch die Grundlagen des Brandschutzes behandelt.

Das Buch – auch als E-Book erhältlich – gibt damit eine ausführ-liche Erläuterung der Berechnungsgrundlage von Bauwerken und der Lastaufstellung nach Eurocode und zeigt deren Umsetzung.

Quelle: W. Potucek / M. Kofler: Eurocodes für die Planung und Berechnung von Betonbauten – Praxisgerechte Umsetzung der Eurocodes 0, 1, 2 und 8; 1. Auflage, Wien 2014, 313 Seiten, Print: ISBN 978-3-85402-291-6; Preis: EUR 89,00. E-Book (PDF): 978-3-85402-292-3; Preis: EUR 66,66. Preise exkl. USt.

Österreichweit wurden im ersten Quartal 2014 4.831 Baubewilligungen für Gebäude erteilt. Das sind knapp fünf Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Österreich in Zahlen baubeWIllIGuNGeN 1.QuaRtal 2014

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das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seiner Entschei-dung vom 16. 4. 2014, W187 2003334-1, umfassend mit der Thematik der Preiszusammensetzung auseinandergesetzt.

Der SachverhaltDie Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. hatt e in einem off enen Verfahren Baumeisterarbeiten ausgeschrieben. Wegen eines nicht-plausiblen zusammengesetzten Gesamtpreises wurde die Antrag-stellerin aus dem Verfahren ausgeschieden. Eine vertieft e Ange-botsprüfung hatt e ergeben, dass die Preise in mehreren Positionen nicht angemessen und marktüblich waren. Die Antragstellerin hatt e bei Regiepreisen die kollektivvertraglichen Mindestlöhne wesentlich unterschritt en. Darüber hinaus hat die Antragstellerin in einer Position (Schutznetz) einen negativen Einheitspreis ange-geben, da sie dieses Schutznetz für Werbezwecke vermieten wollte. Die Antragstellerin bekämpft e die Ausscheidens- sowie gleichzeitig die Zuschlagsentscheidung und brachte im Wesentlichen vor, dass ihr bei der Kalkulation ein Eingabefehler unterlaufen sei. Die Auf-traggeberin wäre auch nicht zu einer vertieft en Angebotsprüfung berechtigt gewesen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ausscheidensentschei-dung der Auft raggeberin bestätigt.

Die EntscheidungDas Bundesverwaltungsgericht begründet seine Entscheidung ins-besondere damit, dass die Vergabe von Auft rägen jedenfalls zu „angemessen Preisen“ erfolgen soll. Die vertieft e Angebotsprü-fung, die diese Angemessenheit anhand der betriebswirtschaft li-chen Plausibilität der Preise durchleuchten soll, sei dabei nicht nur auf wesentliche Positionen beschränkt. Erkennt die Auft raggeberin Angebote, die preislich nicht angemessen erscheinen oder ihr bei der Abrechnung nachteilige Folgen, insbesondere Nachforderun-gen, verursachen können, hat sie eine vertieft e Angebotsprüfung durchzuführen.

Im Einzelnen wurde das Ausscheiden aus folgenden Gründen bestätigt:• Der Antragstellerin unterlief nach den Feststellungen ein Ein-

gabefehler dahingehend, dass sie bei einzelnen Positionen statt dem Faktor 1 einen Bewertungsfaktor von 0,1 eingegeben hatt e.

„Eingabefehler“ bei Angebotslegung – nichtplausible preisedie Preise müssen betriebswirtschaft lich erklärbar sein, um den Grundsätzen des Vergaberechts zu entsprechen.TEXT: tHOMAS KURz, BRigitte BeRCHtOLD

Dies bewirkte, dass die Preise nur 10 % des eigentlich anzubieten-den Preises ausmachten und daher zu niedrig und nicht kosten-deckend waren.• Negative Einheitspreise – wie sie in gegenständlichem Vergabe-

verfahren angeboten wurden – führen nicht grundsätzlich zum Ausscheiden eines Angebotes, allerdings hat die gegenständliche Ausschreibung ausdrücklich jegliche Werbefl ächen ohne beson-dere Vereinbarung mit dem Auft raggeber untersagt. Daher war der negative Einheitspreis beim Schutznetz zwar vielleicht betriebs-wirtschaft lich plausibel, verstieß jedoch gegen die Ausschrei-bungsbestimmungen.• Das Bundesverwaltungsgericht stützte seine Entscheidung wei-

ters auf den Verstoß gegen das Gebot der Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Normen (Anbieten von Regiestunden unter den kollektivvertraglichen Mindestlöhnen).• Insbesondere auch das teurere Anbieten einer geringwertigeren

Leistung im Vergleich zu einer höherwertigen Leistung, wenn nicht besondere betriebswirtschaft liche Argumente dafür spre-chen, verstößt gegen gesetzliche Bestimmungen.

Der praxistippBei der Kalkulation von Angeboten sollte sehr sorgfältig vorgegan-gen werden, da betriebswirtschaft lich nichtplausible Preise (oder gar „Lohndumping“ durch Unterschreitung der Mindestlöhne) nicht verbessert werden können und – wenn dies dem Auft ragge-ber auff ällt; wobei er immer eine vertieft e Angebotsprüfung durch-führen darf, auch in unwesentlichen Positionen – zum Ausscheiden des Angebots führt.

Dabei ist auch irrelevant, ob die fehlerhaft en Preise absichtlich „passiert“ sind oder ein bloßer Kalkulationsirrtum vorliegt.

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RA Mag. Thomas Kurz ist Rechtsanwalt bei Heid Schiefer Rechtsanwälte OGLandstraßer Hauptstraße 88/2–4, A-1030 Wienwww.heid-schiefer.at H

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Page 32: Österreichische Bauzeitung 14/14

R E c H T

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durch die umfassende Vorleistungspfl icht des Werkunter-nehmers (WU) ist das Baugewerbe von jeher einem erhöh-ten Insolvenzrisiko ausgesetzt. Um dem entgegenzuwir-

ken, hat der Gesetzgeber im Jahr 2005 das Recht auf Sicherstellung des Werkbestellers (WB) eingeführt (§ 1170b ABGB). In der Praxis stellt sich die Frage, inwieweit dieses gesetzlich vorgesehene Recht einzelvertraglich abgeändert werden darf.

Recht auf SicherstellungGemäß § 1170b ABGB hat der WU das Recht, vom WB Sicherstellung in Höhe von 20 Prozent des vereinbarten Werklohns zu fordern. Bei Verträgen, die innerhalb von drei Monaten zu erfüllen sind, kann er bis zu 40 Prozent des vereinbarten Werklohns verlangen. Die Höhe der vom WB zu leistenden Sicherstellung bestimmt sich nach dem noch (ganz oder teilweise) ausstehenden Werklohn. Als Sicherstel-lungsmitt el sieht das Gesetz Bargeld, Bareinlagen, Sparbücher, Bank-garantien und Versicherungen vor. Die Auswahl des Sicherungs-mitt els liegt beim WB. Der WU hat die Kosten der Sicherstellung zu tragen, soweit sie nicht mehr als zwei Prozent der Sicherungs-summe betragen. Das Recht auf Sicherstellung besteht allerdings nicht gegenüber Konsumenten und öff entlichen Auft raggebern.

Von diesen Ausnahmen abgesehen, kann das Recht auf Sicher-stellung vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Es handelt sich dabei um eine einseitig zwingende Regelung, die somit nur zuguns-ten des WU vertraglich geändert werden darf. Daher ist eine vertrag-liche Regelung, die den WU im Vergleich zu § 1170b ABGB schlech-terstellt, gemäß § 879 Abs 1 ABGB nichtig und damit ungültig.

Auff orderung zur SicherstellungDer WU kann wählen, ob er von seinem Recht auf Sicherstellung Gebrauch macht. Er hat den WB zur Legung der Sicherheit aufzu-fordern. Benötigt der WU etwa die Sicherheit für die Finanzierung von Baumaterial, kann er den WB auff ordern, die Sicherstellung zu leisten. Kommt der WB der Pfl icht zur Leistung der Sicherstel-lung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der geforderten Höhe nach, kann der WU seine Leistungen einstellen. Neben diesem Leistungsverweigerungsrecht kann er unter Setzung einer ange-messenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rück-tritt s hat er Anspruch auf eingeschränkten Werklohn gemäß § 1168 Abs 2 ABGB.

Die Sicherstellung beim Bauvertrag – wie weit geht die Vertragsfreiheit?Wie viel Prozent des Werklohns darf der Werkunternehmer unter bestimmten Voraussetzungen vom Werkbesteller fordern? und welche ausnahmen gibt es? alle Informationen im überblick.TexT: KAtHARinA MÜLLeR

Vertragliche Gestaltungsmöglichkeitenund ihre GrenzenDen Zeitpunkt der Auff orderung kann der WU, ab Vertragsabschluss, frei wählen. Eine vertragliche Regelung, die dem WU das Recht auf Sicherstellung erst zu einem späteren Zeitpunkt einräumt, so etwa erst ab Baubeginn, kann zulässig sein. Die Sicherstellung soll den vorleistungspfl ichtigen WU schützen, sodass der festgelegte (spä-tere) Zeitpunkt mit dem Beginn dieser Vorleistungspfl icht im Ein-klang stehen muss.

Die vertragliche Festlegung eines anderen Sicherungsmitt els als den gesetzlich vorgesehenen ist unzulässig. Hingegen können die Parteien im Vertrag ein bestimmtes Sicherungsmitt el vereinbaren.

Bei vertraglichen Bedingungen zur Inanspruchnahme des Siche-rungsmitt els muss der hinter § 1170b ABGB stehende Grundgedanke der möglichst raschen Verwertbarkeit berücksichtigt werden. Diese ist zum Beispiel nicht gewährleistet, wenn die Verwertung einer Bankgarantie von der Bestätigung des WB abhängig gemacht wird. Bedingungen, die der WU auch ohne Mitwirkung des WB erfüllen kann, sind hingegen zulässig.

FazitFür den WU ist wesentlich, dass er im Laufe der Werkherstellung zu jedem Zeitpunkt berechtigt ist, die Sicherstellung in Höhe von 20 Prozent des noch off enen Werklohns vom WB zu fordern. Eine vertragliche Änderung des Rechts auf Sicherstellung ist nur begrenzt möglich und darf den WU nicht noch schlechter stellen, als in § 1170b ABGB vorgesehen wurde. Vertragliche Regelungen, die das Recht auf Sicherstellung beschränken oder ausschließen, sind ungültig. Der WB kann sich daher trotz vertraglicher Vereinbarung nicht auf sie berufen.

Z U R AU To R I N

DDr. Katharina Müller ist Partnerin bei Willheim Müller RechtsanwälteRockhgasse 6, A-1010 Wienwww.wmlaw.at

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01.10.–02.10.2014SeminarWienJahrestagung: Örtliche BauaufsichtARSwww.ars.at

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08.10.2014SeminarWienDer Hausbetreuer und seine Pflichten. Haftungsvermeidung durch Wissensupdatewww.austrian- standards.at

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Ende Juni veranstaltete die Landesinnung Bau Niederösterreich wieder ihr traditionelles Sommerfest. Live-Musik, kulinarische Schmankerln und das allseits beliebte Wettschießen sorgten für gute Stimmung unter den Gästen. Auf den Gewinner des Wett-bewerbs wartete ein großer Korb mit Delikatessen, den die Gast-geber Landesinnungsmeister Robert Jägersberger, seine Stellver-treter Erwin Krammer und Gerhard Lahofer gemeinsam mit dem Hausherrn und Bauakademie-Leiter Günter Graf präsentierten.

War sie in den vergangenen sieben Jahren schon ein Erfolg, konnte die Volvo- bzw. mittlerweile Ascendum-Golf-Trophy sich in diesem Jahr noch einmal steigern. Dazu bei trug nicht nur die gelungene Organisation, son-dern auch das traumhafte Gebirgspanorama des GC Win-dischgarsten/Pyhrn-Priel. Die knapp 100 Golfer waren bei optimalem Wetter gut in Form und die Schnupperer holten sich beim Probetraining einen ordentlichen Mus-kelkater. Traditionellerweise wurde auch heuer für die Organisation „Home from home“, einer Initiative zugun-sten mit Aids infizierter Kinder in Südafrika, fleißig gespendet. Insgesamt wurde eine Summe von mehr als 3.500 Euro lukriert.

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die vier vom golfplatz: gottfried Horvath, Kurt Steinkogler, christian Stöckl und Kurt Bernegger (v.l.).

Immer in Action: Tagsüber unterwegs auf dem golfplatz, rockte Ascendum-österreich-geschäftsführer Thomas Schmitz abends noch mit der Band Two for you.

Baumeister Walter Seemann

versuchte sich ebenfalls am

Schießstand, während Ishap-

geschäftsführer Thomas Korol auf

seinen Versuch wartet.

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Page 35: Österreichische Bauzeitung 14/14

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IMPRESSUM – Die Österreichische Bauzeitung ist das offi zielle Organ der Interessenvertretungen der Bauwirtscha� .Medieninhaber, Herausgeber, Verleger: Österreichischer Wirtscha� sverlag GmbH, Unternehmensgegenstand: Herausgabe, Verlag, Druck und Vertrieb von Zeitungen und Zeitschri� en sowie son-stigen periodischen Druckschri� en. Adresse: Grünbergstraße 15, 1120 Wien, T +43(0)1/546 64-0, F +43(0)1/546 64 DW 535. Geschä� sführung: Thomas Zembacher. Beteiligung: Alleinige Gesell-scha� erin der Medizin Medien Austria GmbH (der Österreichischer Wirtscha� sverlag GmbH) ist die Süddeutscher Verlag Hüthig GmbH. Gesellscha� er der Süddeutscher Verlag Hüthig GmbH sind die Süddeutscher Verlag GmbH mit 91,98 %, Holger Hüthig mit 7,02 %, Ruth Hüthig mit 0,45 %, Beatrice Hüthig mit 0,28 % und Sebastian Hüthig mit 0,28 %. Internet: www.diebauzeitung.at, Plattformlei-tung: Kersten Viehmann, DW 320, k.viehmann@wirtscha� sverlag.at, Chefredaktion: Mag. Sonja Meßner, DW 359, s. messner@wirtscha� sverlag.at. Redaktion: Mag. Christoph Hauzenberger, DW 345, c.hauzenberger@wirtscha� sverlag.at. Agenturpartner: APA – Austria Presse Agentur. Innung informiert: Die Bundesinnung Bau zeichnet für die Inhalte verantwortlich, die als „Innungs-Nach-richten“ gekennzeichnet sind. Grafi k: atelier bürger, Redaktionssekretariat: bauzeitung@wirtscha� sverlag.at, Gesamtverkaufsleitung: Franz-Michael Seidl, DW 240, f.seidl@wirtscha� sverlag.at, Anzeigenservice: Andrea Fischer, DW 441, Fax DW 520, bauzeitung@wirtscha� sverlag.at, Verkauf: Benedikt Wagesreiter, DW 253, b.wagesreiter@wirtscha� sverlag.at, Gabriela Korpitsch, DW 244, g.korpitsch@wirtscha� sverlag.at, Repräsentant für Ober österreich: Verlagsbüro Gerhard Weberberger, 4030 Linz, Kleinwört 8, T +43(0)732/31 50 29-42, F +43(0)732/31 50 29-46, M +43(0)676/5185575, linz@wirtscha� sverlag.at, Erscheinungsweise: 14-tägig. Es gilt der Anzeigentarif Nr. 43 vom 1. Jänner 2014. Hersteller: Friedrich VDV, Vereinigte Druckereien und Verlags-GmbH & CO KG, 4020 Linz, Zamenhofstraße, 43-45, www.friedrichvdv.com, Marketing: Paul Kampusch, DW 130, p.kampusch@wirtscha� sverlag.at, Abonnement und Vertrieb: Aboservice Österreichischer Wirtscha� sverlag, Simmeringer Hauptstraße 24, 1110 Wien, Aboservice: T +43(0)1/361 70 70-570, F +43(0)1/361 70 70-9570, aboservice@wirtscha� sverlag.at, Jahresbezugspreis: Euro 130,–. Abonnements, die nicht einen Monat vor Ablauf des Bezugsjahres storniert werden, laufen weiter. Bankver bindung: Bank Austria, Kto. 09523298900, BLZ 11000, IBAN AT171100009523298900, BIC BKAUATWW. DVR: 0368491.

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