Offener Brief: Reform zum Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz ... · Verbraucherschutz, schwingt...

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1. Juni 2010 Offener Brief: Reform zum Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz – ein Zwischenruf Sehr geehrte Frau Conrad, sehr geehrter Herr Beck, sehr geehrter Herr Jacob, sehr geehrter Herr Ridderbusch, als Empfänger in einem Ministerium erwartet man „politisch korrekte“ Schreiben, freundlich, devot und angepasst formuliert. Man ist doch schließlich Regionalfürst der deutschen Provinz „Rheinland-Pfalz“ bzw. Adlatus des Provinzhierarchen und sich daher seiner „Bedeutung und Würde“ bewusst, obwohl man zwischenzeitlich vergessen hat, dass man als Diener des Volkes und nicht als Lobbyist gewählt wurde. Mit einem „politisch korrekten“ Schreiben können wir im Folgenden leider nicht dienen, liegt uns doch Ehrlichkeit, Wahrheit, Aufrichtigkeit und Freiheitsliebe zu sehr am Herzen. Ein neues Landesjagdgesetz soll verabschiedet werden. Das klingt schön und verheißungsvoll, weckt die Ankündigung bei jedem Menschen, der zu seiner Umwelt und den darin existierenden Mitlebewesen ein ethisch akzeptables Verhältnis pflegt, Hoffnung. Die Hoffnung auf Vernunft, die Hoffnung, Herrn Görings Grundkonzept nach 75 Jahren dem aktuellen Wissensstand anzupassen. Ja, es gibt Menschen, die bei dieser Ankündigung wirklich die Hoffnung hegten, nun würde auch dem Tierschutz, zumindest marginal, Rechnung getragen. Zu diesen Menschen gehörten wir nicht, haben wir doch in der Vergangenheit stapelweise Dossiers zur Verbesserung des Gesetzes und über die tierschutzwidrigen Taten der jagenden Antianimalisten vorgelegt; somit hätten wir zum wiederholten Mal „politisch korrekt“, aber auch zum wiederholten Mal ohne jegliche Resonanz, gehandelt. Friedrich Nietzsche hat diese Situation vortrefflich präzisiert: „Im Kampf mit der Dummheit werden die billigsten und sanftesten Menschen zuletzt brutal. Sie sind damit vielleicht auf dem rechten Wege der Verteidigung; denn an die dumme Stirn gehört, als Argument, von Rechts wegen die geballte Faust. Aber weil, wie gesagt, ihr Charakter sanft und billig ist, so leiden sie durch diese Mittel der Notwehr mehr, als sie Leid zufügen.“ Lassen wir aber ihre Vorgehensweise der Gesetzgebung noch einmal Revue passieren. Zwei Forstexperten der „Jagdministerin“ arbeiten einen Gesetzesentwurf aus. Beide sind Jagdscheininhaber. Allein dieses Vorgehen ist an Absurdität kaum zu überbieten! Oder holt man für eine Steuerreform auch die Experten aus den Kreisen von Steuerflüchtlingen? Offensichtlich sind die Herren Ridderbusch und Jacob aber doch zu weit gegangen mit ihren Reformvorschlägen – aber nur, was die Pfründe der Jägerschaft betrifft; denn die Jäger waren sauer, stinksauer. So sauer, dass sie gedroht haben eine Demonstration in Mainz zu veranstalten und ihren Unmut über die Jagdgesetzreform auszudrücken. Aber dieser Eklat wurde vermieden. Kein geringerer als Herr Beck, der zu seinen Lieblingsspeisen bekanntermaßen „Sauschnüssel“ zählt, sprang Frau Conrad und ihren Adjudanten zur Seite. Ein Gespräch in intimen Kreis, also Beck, Conrad und

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1. Juni 2010

Offener Brief: Reform zum Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz –

ein Zwischenruf

Sehr geehrte Frau Conrad, sehr geehrter Herr Beck, sehr geehrter Herr Jacob, sehr geehrter Herr Ridderbusch, als Empfänger in einem Ministerium erwartet man „politisch korrekte“ Schreiben, freundlich, devot und angepasst formuliert. Man ist doch schließlich Regionalfürst der deutschen Provinz „Rheinland-Pfalz“ bzw. Adlatus des Provinzhierarchen und sich daher seiner „Bedeutung und Würde“ bewusst, obwohl man zwischenzeitlich vergessen hat, dass man als Diener des Volkes und nicht als Lobbyist gewählt wurde. Mit einem „politisch korrekten“ Schreiben können wir im Folgenden leider nicht dienen, liegt uns doch Ehrlichkeit, Wahrheit, Aufrichtigkeit und Freiheitsliebe zu sehr am Herzen. Ein neues Landesjagdgesetz soll verabschiedet werden. Das klingt schön und verheißungsvoll, weckt die Ankündigung bei jedem Menschen, der zu seiner Umwelt und den darin existierenden Mitlebewesen ein ethisch akzeptables Verhältnis pflegt, Hoffnung. Die Hoffnung auf Vernunft, die Hoffnung, Herrn Görings Grundkonzept nach 75 Jahren dem aktuellen Wissensstand anzupassen. Ja, es gibt Menschen, die bei dieser Ankündigung wirklich die Hoffnung hegten, nun würde auch dem Tierschutz, zumindest marginal, Rechnung getragen. Zu diesen Menschen gehörten wir nicht, haben wir doch in der Vergangenheit stapelweise Dossiers zur Verbesserung des Gesetzes und über die tierschutzwidrigen Taten der jagenden Antianimalisten vorgelegt; somit hätten wir zum wiederholten Mal „politisch korrekt“, aber auch zum wiederholten Mal ohne jegliche Resonanz, gehandelt. Friedrich Nietzsche hat diese Situation vortrefflich präzisiert: „Im Kampf mit der Dummheit werden die billigsten und sanftesten Menschen zuletzt brutal. Sie sind damit vielleicht auf dem rechten Wege der Verteidigung; denn an die dumme Stirn gehört, als Argument, von Rechts wegen die geballte Faust. Aber weil, wie gesagt, ihr Charakter sanft und billig ist, so leiden sie durch diese Mittel der Notwehr mehr, als sie Leid zufügen.“ Lassen wir aber ihre Vorgehensweise der Gesetzgebung noch einmal Revue passieren. Zwei Forstexperten der „Jagdministerin“ arbeiten einen Gesetzesentwurf aus. Beide sind Jagdscheininhaber. Allein dieses Vorgehen ist an Absurdität kaum zu überbieten! Oder holt man für eine Steuerreform auch die Experten aus den Kreisen von Steuerflüchtlingen? Offensichtlich sind die Herren Ridderbusch und Jacob aber doch zu weit gegangen mit ihren Reformvorschlägen – aber nur, was die Pfründe der Jägerschaft betrifft; denn die Jäger waren sauer, stinksauer. So sauer, dass sie gedroht haben eine Demonstration in Mainz zu veranstalten und ihren Unmut über die Jagdgesetzreform auszudrücken. Aber dieser Eklat wurde vermieden. Kein geringerer als Herr Beck, der zu seinen Lieblingsspeisen bekanntermaßen „Sauschnüssel“ zählt, sprang Frau Conrad und ihren Adjudanten zur Seite. Ein Gespräch in intimen Kreis, also Beck, Conrad und

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Landesjagdverband, begleitet von etwas Säbelgerassel für Presse und Publikum, und die Sache war geklärt; ging es doch letztendlich nur um Unstimmigkeiten zu Regelungen für Pachtzeiten, Pachtverträge und sonstiges Verwaltungsbeiwerk. Vielleicht wundert man sich jetzt, wie so etwas geschehen kann. Ganz einfach: Da kommt eine Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Forsten und Verbraucherschutz, schwingt markige, inhaltsleere Reden über die bewahrenswerte Kultur des Jagens und spricht den Jägern Dank für Ihre aufopferungsvolle Tätigkeit im Dienste und zum Schutz der Bevölkerung aus. Die Affinität von Frau Conrad zur Jagd geht inzwischen so weit, dass sie sich gerne auch als „Jagdministerin“ betiteln lässt. Übersehen haben allerdings die sozialdemokratischen Regierungsjagdfreunde, dass mehr als 70 % der Bevölkerung die Jagd ablehnen, den Wildtierterrorismus der Hobbyschützen verachten; man hat sich, obwohl man sonst vor der Majorität wahltaktisch kriecht, für das Wohlwollen von 0,4 % der schiessfreudigen „Naturschützer“ entschieden – eine strategisch-politische Meisterleistung der anderen Art. Nach dem Konsens waren dann wieder alle gute Freunde, es musste nicht mehr demonstriert werden und die „Jagdministerin“ lobte auch wieder die Jäger für ihre Aufopferung zum Schutz der Bevölkerung, dankte den Lodenträgern für den Erhalt wichtiger Traditionen und die Bewahrung des Kulturgutes. Tradition? Kulturgut? Meint Frau Conrad die Tradition des hinterhältigen Tiermords? Meint sie das Kulturgut, wenn Jäger marodierend durch den Wald rennen und feucht-fröhliche Gesellschaftsjagden abhalten und dabei noch ein paar Passanten anpöbeln? Meint sie Begebenheiten, wenn Jäger nicht nur zur Gefahr für Tiere werden, sondern auch zur Gefahr für die Bevölkerung bei ihren unkontrollierten Schiessveranstaltungen in Wald und Flur, bei Treibjagden, in deren Folge flüchtende Tiere regelmäßig den Straßenverkehr gefährden? Der in kleiner, intimer Runde ausgehandelte Gesetzesentwurf hat die ersten Hürden zur Verabschiedung im Landtag genommen, einem Landtag, dem Tierschutz in seiner Majorität ein Fremdwort ist. Die erste Lesung ist erfolgt, Frau Conrad hat noch mal stereotyp das wichtige zu bewahrende Kulturgut betont und von einer Vorbildfunktion für andere Bundesländer gesprochen. Diese Vorbildfunktion könnte darin liegen, so munkelt man, dass Schleswig-Holstein mit der nächsten Reform die Gamsjagd verbieten will. Aber das Lehrstück, wie man demokratische Regeln aushebelt, ging in die nächste Runde. In einer Schauveranstaltung, genannt „öffentliche Anhörung“, waren alle geladen, deren Urteil zu Tierschutz n i c h t gefragt war. Wichtige Verbände, wie die Bogenschützenvereinigung, der Sportbund, aber auch der Verband der Berufsjäger – deren zahlreiche Mitglieder in Rheinland-Pfalz in einen Kleinbus passen – konnten ihre Meinungen vortragen, völlig unwichtige und unbedeutende Verbände zum Tierschutz, wie z.B. der deutsche Tierschutzbund, PeTA oder gar das penetrant aufsässige pro-iure-animalis waren nicht geladen, da Kritik seitens der Regierung nicht erwünscht war. Nicht einmal das Tierschutz-Alibi-Gremium der Regierung, der Tierschutzbeirat, war erschienen – aus Desinteresse oder auf Anweisung? Hingegen waren linientreue Naturschutzvereinigungen, wie der NABU, zugegen. Es war insgesamt eine harmonische und ungestörte Veranstaltung, denn das geächtete Wort „Tierschutz“ oder gar „Tierrecht“ fiel kein einziges Mal. Wie hatte der Literat Erich Mühsam, der 1934 im KZ Oranienburg ermordet wurde, über die sozialdemokratische Führerschaft geschrieben: „Das Volk soll wissen, dass es geknechtet ist, es soll wissen, dass es keine Willens-, keine Meinungs- und keine Handlungsfreiheit hat und es soll wissen, dass die großartige „Verfassung“ des Staates für das Wohl der Allgemeinheit keinen Pfifferling wert ist, so wenig wie die Phrasen der sozialdemokratischen Führerschaft…“

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Um es noch mal ins Gedächtnis zu rufen: wir berichten hier über ein Gesetzgebungsverfahren in dem Bundesland „Rheinland-Pfalz“ innerhalb der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2010, einem Land mit (noch) demokratischem Gesellschaftssystem. Frau Conrad, sehr geehrte Herren, dieses demokratische System führten sie ad absurdum mit solchen undemokratischer Schauveranstaltung, die selbst einem totalitären Staat zur Ehre gereichet hätte! Wie lange wollen sie eigentlich die Geduld der Gutwilligen noch missbrauchen, wie lange wollen sie den Tierschutz noch mit Füßen treten? Und in diesem Sinne nun zum eigentlichen Kern: was wird sich durch die Reform ihres Jagdgesetzes für unsere Mitkreaturen ändern? Das lässt sich ganz schnell zusammenfassen und auf den Punkt bringen: Nichts! Nennenswerte Aspekte des Tier- und Naturschutzes in den Reformvorschlägen fehlen vollends. Nein, Entschuldigung, wir haben gerade eben den Herren Ridderbusch und Jacob Unrecht getan. Die Seehundjagd wird ab sofort in Rheinland-Pfalz verboten sein, denn der Seehund wurde aus der Liste der bejagbaren Tierarten im Landesgesetz gestrichen. Ein mutiger und beherzter Schritt. Aber die Lücke, die hier gerissen wurde, hat wunderbar gepasst für den Waschbär. Die Gefahr einer Waschbärenplage, mit unermesslichen Schäden für die Landwirtschaft, droht! Wir sind sicher, das putzige Bärchen überträgt irgendwelche Krankheiten, stellt eine Seuchengefahr dar und ist zudem garantiert extrem gefährlich, es finden sich wahrscheinlich bald Indizien dafür. Da sind wir uns sicher. Sie halten das jetzt für zynisch und überspannt? Nein, ist es nicht, es ist die Praxis ihrer Regierung. Auf solchen Argumentationsschienen der künstlich geschürten Angst rechtfertigen die Jäger ihre Tötungslust. Schauen wir doch dazu exemplarisch auf den Fuchs. Für den Jäger der Schädling, der Feind, die Gefahr schlechthin, die es zu vernichten gilt. Die Jäger retten das Volk vor dem Fuchsbandwurm. Die Jäger retten die Bodenbrüter vor der endgültigen Ausrottung. Die Jäger retten sogar das Volk vor der Tollwut, die primär vom Fuchs übertragen wird. War es nicht so, dass Deutschland seit Jahren frei von Tollwut ist? Aber es gibt so viele Füchse – eine regelrechte Fuchsplage! Dass aber mit jedem Schuss und der damit verbundenen Zerstörung sozialer Gefüge in der Fuchspopulation die Vermehrung angeregt wird, ist den Schießwütigen genauso unwichtig, wie dass der Fuchs die Population von Ratten und anderen Kleinnagern ganz im natürlichen Kreislauf in Schach hält. Forderungen gegen den Genozid der Füchse werden nur als wirre Argumente von Naturfanatikern und verstädterten Tierliebhabern, Menschen ohne Bezug zur Natur, dafür aber mit ausgeprägtem Bambisyndrom dargestellt. Der echte, kernige, naturverbundene Mensch, sprich der Jäger, die Korrekturschraube der Schöpfung schlechthin, kann und weiß das alles viel besser, denn was kümmert den grünen Abiturienten das Geschwätz der Wissenschaft, hat er doch innerhalb von 14 Tagen die Lizenz zum Töten erlangt! Das waren jetzt nur mal auf die Schnelle die Argumente für den unkontrollierten Massenmord an Füchsen. Auch Wildschweine, Rehe, Hasen, Marder – einfach alle Tiere sind eine Gefahr für die Menschheit, vor der uns die Jäger aufopfernd und bereitwillig schützen. Nein, zynisch ist das nicht, das sind die Argumentationen der Waldmetzger und zugehöriger Regierungsstatisten. Sehr geehrte Frau Conrad, wo sind aber Ihre Ansätze in dem Gesetzentwurf zur

• tierquälerischen Fallenjagd, • zum konsequenten Verbot des Haustierabschusses,

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• zum überfälligen Verbot von Bleimunition, • Regelungen zum Schutz der Bevölkerung bei den unkontrollierten und

tierschutzwidrigen Treib- und Drückjagden, • und weiterführend, wenn auch außerhalb des Jagdgesetzes anzusiedeln,

zum Werbeverbot für Auslandsjagden, in denen aus reiner Tötungsgier sowohl bestandsbedrohte und oft international streng geschützte Arten als auch zahme Zuchttiere (z.B. Löwen) von pathologischen Tiertötern erlegt werden?

Die intensive Jagd – insbesondere auf Schwarz- und Rehwild – wird aus Ihrem Ministerium mit Schäden der Landwirtschaft und überhöhter Population begründet. Es gilt aber ausdrücklich festzustellen, dass hier die Öffentlichkeit von Ihnen manipuliert, wenn nicht gar belogen wird, da

• keine summarische Schadenserfassung bei den Behörden stattfindet, • die Wildbestände völlig unbekannt sind und nur aus den Abschusszahlen

hochgerechnet werden • und selbst die Abschusszahlen nicht systematisch erfasst werden.

Wo sind Ihre Ansätze struktureller Art? Behördlich-jagdliche Entscheidungen fallen nicht anhand fundierter Ermittlungen und Zahlenwerke, sondern unterliegen dem populistischen Kalkül der anordnenden Behörde. Jagd ist in Strukturen eingebunden, die demokratische Regeln konterkarieren. Jäger sind oftmals Leiter der Jagdbehörden, entscheiden in eigener Sache über Auslegung, Anwendung und Sanktionen jagdlicher Vorgänge. Diese jagdfreundlichen Strukturen decken personell den gesamten gesellschaftlichen Bereich – vom Handwerker bis zum Minister – ab, ein Netzwerk, das Vorteile und Abhängigkeiten den Beteiligten garantiert. Auf Grund dessen herrscht in den Wäldern weitgehend Rechtsfreiheit, Kontrollen der Jagd finden so gut wie nicht von behördlicher Seite statt. Jagdschutz ist zurückdelegiert an die Jäger, so dass innerhalb des Staates sich ein autonomes, selbstverwaltendes Interessensystem etabliert hat. Alternativen zur Bejagung werden nahezu nicht in Erwägung gezogen, hingegen werden auf Betreiben der Agrar- und Jagdlobby verstärkt revierübergreifende Treib- und Drückjagden durchgeführt, wobei jegliche Treibjagd tierquälerische Komponenten enthält allein aus der Tatsache, dass ungenau getroffen und nahezu wahllos geschossen wird. Wo sind Ihre Ansätze im Gesetz zum Schutz weiterer Tierarten, für die ebenfalls keinerlei fundiertes Zahlenmaterial vorliegt? Beispielsweise unterliegt die Fuchs- und Vogeljagd keiner Beschränkung durch Abschussbegrenzungen, so dass es dem einzelnen Jäger frei steht, nach Belieben zu jagen, zu schießen, auszurotten. Dieser Freibrief begründet einen nie gekannten Wildtierterrorismus durch Antianimalisten. Sämtliche Themen, die aber das Wohlergehen der Tierwelt gewährleisten würden, haben Sie ausgeklammert und ignoriert. Mit dieser Gesetzgebung haben Sie den fachlichen und moralischen Offenbarungseid geleistet, Sie haben Ihr Unvermögen demonstriert und gezeigt, dass Sie mit der Aufgabe überfordert sind. Für die Tierwelt werden Sie zum Albtraum, für den Tierschutz zur Katastrophe, für die Demokratie zum Desaster. Ihr Kriechen vor der Jagd- und Waffenlobby ist weder s o z i a l noch d e m o k r a t i s c h, sondern lebensverachtend nichtmenschlichen Wesen gegenüber und eine abstoßende Verbeugung vor oligarchischen Strukturen. Als ob Friedrich Schiller es vorausgesehen hätte, schrieb er in seinem „Demetrius“: „Die Mehrheit? Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen'gen nur gewesen. Der Staat muss untergehen, früh oder spät, wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.“

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Wer sind aber diese Politiker und ihre Helfershelfer, die sich zu Arbeiten versteigen, zu denen ihnen grundlegender Weitblick fehlt? Sie sind aus Volkes Mitte! Erinnern Sie sich doch an die Wahlplakate, welche die Kandidaten zum Votum anpreisen: Er/Sie ist eine/r von uns. Er/Sie kommt aus unserer Mitte. Eine/r von uns für Mainz/Bonn/Berlin. Aber steht die Sonne des Staates bereits niedrig, werfen selbst Zwerge lange Schatten! Diese Erkenntnis ist die Sackgasse des Frustes und der Isolation, in die jeder Freidenker unwillkürlich gerät. Nämlich die Erkenntnis, dass das Volk die Regierung hat, die es verdient! Von dieser Führungskaste muss nun nur noch das Volk zufrieden und geschmeidig gehalten werden. In Rom waren es Gladiatorenkämpfe, panem et circenses, heute ist es u.a. die Jagd, welche die treuen Waffenbrüder bei der Stange hält. Wenn heute Herr Beck, der Berlusconi der Pfalz, dem Volk die Spiele im Wald gestattet, nimmt das Volk von ihm – wenn auch murrend - vielleicht Einschnitte an anderer Stelle hin. Über die Unfähigkeit und den Dilettantismus in der Politik – sofern dies überhaupt erkannt und begriffen wird – sieht die Masse dann hinweg. Keiner hackt die Hand ab, die ihn „füttert“ und sei dieses „Futter“ nur die Möglichkeit, psychopathische Tötungstriebe bei der Jagd auszuleben. Dieser Mechanismus lässt sich beliebig auf viele Bereiche übertragen. Ein sehr einfacher und praxiserprobter Mechanismus, welcher nur zum Ziel hat, hin und wieder diese lästigen freidenkenden, moralisierenden Querulanten und Intellektuellen in Schach zu halten; Ignoranz und philosophisch-ethische Unbildung ist dazu ein bewährtes Mittel derjenigen, denen es an Argumenten gebricht. Sich fügen, heißt lügen! „Politisch korrekt“, heißt in dem geschilderten Fall „ethisch unkorrekt“. Deshalb fügen wir uns nicht und werden „politisch unkorrekt“ bleiben! Unsere entrechteten Mitwesen – die Tiere – haben es verdient, Widerstand gegen den organisierten Tiermord zu leisten und anzuprangern, dass Unschuldige und Wehrlose zu Opfern von archaischen Denkweisen und erkenntnisresistenten Regierungen werden! Mit freunlichen Grüßen pro iure animalis

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Text der E-Mail-Aktion, die am 7. Juni gestartet und am 30. Juni 2010 beendet wurde. 2610 Personen haben sich an der Aktion beteiligt.

Sehr geehrte Frau Conrad, sehr geehrter Herr Beck, sehr geehrter Herr Jacob, sehr geehrter Herr Ridderbusch, ein neues Landesjagdgesetz soll verabschiedet werden. Das klingt schön und verheißungsvoll, weckt die Ankündigung bei jedem Menschen, der zu seiner Umwelt und den darin existierenden Mitlebewesen ein ethisch akzeptables Verhältnis pflegt, Hoffnung. Die Hoffnung auf Vernunft, die Hoffnung, Herrn Görings Grundkonzept nach 75 Jahren dem aktuellen Wissensstand anzupassen. Ja, es gibt Menschen, die bei dieser Ankündigung wirklich die Hoffnung hegten, nun würde auch dem Tierschutz, zumindest marginal, Rechnung getragen. Doch Ihr Gesetzesentwurf ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden modernen Tier-, Natur- und Umweltschutzgedanken. Sie haben es peinlich genau vermieden, jede wildbiologische Erkenntnis in den Gesetzesentwurf mit einzubringen und stützen hingegen konsequent die antianimalistische Hobby- und Spaßjagd. Ihre lobbyistischen Beweggründe seien hier an dieser Stelle nicht näher betrachtet. Ich fordere Sie daher im Sinne des Tierschutzes und des Umwelt- und Naturschutzes dringend dazu auf, Ihren Gesetzesentwurf im Hinblick auf folgende Aspekte zu überarbeiten:

• Verbot der tierquälerischen Fallenjagd. • Konsequentes Verbot des Haustierabschusses. • Das längst überfällige Verbot von Bleimunition. • Regelungen zum Schutz der Bevölkerung bei den unkontrollierten

und tierschutzwidrigen Treib- und Drückjagden. • Keine weitere willkürliche Festlegung von Abschussquoten ohne

wissenschaftlich fundierte Zahlengrundlage im Bereich von Tierbestands- und nachvollziehbaren Schadenszahlen in der Land- und Forstwirtschaft.

• Abschaffung der Zwangsbejagung, die ein Menschenrechtsverstoß darstellt.

• Etablierung einer unabhängigen Kontrollinstanz für die Jagd bei den Behörden. Beenden Sie die undemokratische Selbstkontrolle der Jäger.

• Weiterführend, wenn auch außerhalb des Jagdgesetzes anzusiedeln: Werbeverbot für Auslandsjagden. Bei Jagdreisen werden aus reiner Tötungsgier sowohl bestandsbedrohte und oft international streng geschützte Arten als auch zahme Zuchttiere (z.B. Löwen) von pathologischen Tiertötern erlegt.

Es verstößt gegen jedes demokratische Prinzip, dass im Zuge Ihrer Gesetzesnovellierung bisher offiziell ausschließlich Gruppen und Personen zu Wort gekommen sind, die in ihrer Ausrichtung als "pro Jagd" einzustufen sind. Kritische Stimmen und Einwürfe unterdrücken und ignorieren Sie. Wesentlich Bestandteile des Gesetzesentwurf wurden im intimen Kreis mit dem Landesjagdverband "ausgearbeitet". Gegen Ihren vorgelegten Gesetzesentwurf und Ihre Arbeitsweise protestiere ich aufs Schärfste und fordere Sie auf, die Belange des Tierschutzes in den Gesetzestext einzuarbeiten. Mit freundlichem Gruß

Dr. Gunter Bleibohm Im Linsenbusch 3 67146 Deidesheim Telefon 06326-962234 bleibohm@pro-iure

animalis.de Harald Hoos Bornergasse 45 76829 Landau Telefon 0175-8033918 hoos@pro-iure-

animalis.de Willi Schuppert Postfach 1159 76761 Rülzheim Telefon 0163-6002236 schuppert@pro-iure-

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Dr. Bettina Volpe Gartenstraße 10 A 76356 Weingarten Telefon 0173-9677652 volpe@pro-iure-

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pro iure animalis

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Landau, den 22.07.2010 Landesjagdgesetzreform / Ihr Schreiben vom 13.07.2010 Sehr geehrte Frau Kraege, Ihr Schreiben vom 13.07.2010 haben wir erhalten. Dafür vielen Dank, ist es doch das erste Mal, dass uns die Gnade einer Antwort aus ihrem Ministerium zuteil wird. Es wird wahrscheinlich wenig Sinn machen, wenn wir zum wiederholten Mal im Detail darauf abheben, dass Sie mit dem nun verabschiedeten Landesjagdgesetz weiterhin – oder nun noch verstärkt – eine Hobby- und Spaßjagd fördern und somit Tierqual und Tierleid, Zerstörung ökologischer Systeme, kurzum Naturfrevel gesetzlich sanktionieren. Es macht genauso wenig Sinn, Ihre beispielhaft angeführten Neuregelungen nochmals zu analysieren, die für den Tierschutz unerhebliche Marginalien darstellen. Alle Fakten und Standpunkte sind bekannt. Es stand Ihnen frei, unsere Argumente zu widerlegen; wir waren und sind immer gesprächsbereit. Sie haben es konsequent vermieden, im Vorfeld eine Aussprache darüber zu führen. Jeder interessierte Leser kann nun mit Leichtigkeit die Substanzlosigkeit ihrer Ausführungen nachvollziehen, da wir die gesamte Dokumentation veröffentlichen werden. Ihnen, der Ministerin Conrad, dem Ministerpräsidenten, wie auch den Autoren Dr. Jacob und Ridderbusch bleibt also nichts anderes übrig, als die hohlen Phrasen von gesellschaftlicher und kultureller Bedeutung der Jagd, zeitgemäßes Jagdgesetz, Biodiversität und was sich sonst noch schön anhört, in propagandistischer Art und Weise weiter zu dreschen. Permanente Wiederholung hämmert diese teils abstrusen Falschbehauptungen in die Wählergehirne; aber keine dieser Phrasen erhält durch eine Wiederholung mehr Substanz oder Wahrheitsgehalt. Sie haben es noch nicht einmal geschafft, die wirklich widerlichsten Bereiche der Jagd auszuschalten: die Fallenjagd, den Haustierabschuss. Zwei Themen, bei denen sich selbst ein Teil der Jäger angewidert zeigt und sich distanziert.

Dr. Gunter Bleibohm Im Linsenbusch 3 67146 Deidesheim Telefon 06326-962234 bleibohm@pro-iure

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Frau Jacqueline Kraege Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz

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Noch einmal ist es allen für die Landesjagdgesetzreform Verantwortlichen gelungen, sämtliche Kritiker und vor allem auch alle wirklichen, neutralen Experten bei den Beratungen zu dem Gesetz auszuschließen und somit mehr oder weniger im Alleingang mit dem Landesjagdverband das neue Jagdgesetz zu verabschieden. Im gesamten eine Vorgehensweise, die nicht nur gegen wichtige demokratischen Prinzipien verstößt, sondern durchaus auch als staatsrechtlich bedenklich eingestuft werden kann. Fakt ist, mit der Verabschiedung Ihres antianimalistischen Jagdgesetzes wird nun unverändert Tierleid und Tierqual in ungeminderter Form zu der Tagesordnung in unseren Wäldern gehören. Es ist aber eine Frage der persönlichen Integrität und Gewissens, inwieweit das Leid der Tiere für Profitüberlegungen bedeutungslos wird; „Wald vor Wild“ möge als Schlagwort genügen. Wir werden weiterhin energisch für die Rechte der Rechtlosen kämpfen und für unsere gequälten Mitgeschöpfe die Stimme erheben. Dazu gehört auch, die Bevölkerung über die politischen Machenschaften in diesem Zusammenhang aufzuklären, das Netzwerk lobbyistischen Strukturen aufzuzeigen und die Demokratiedefizite dieser Regierung deutlich herauszuarbeiten. Wir werden unser Ziel frei und unabhängig verfolgen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Gunter Bleibohm Harald Hoos Kopie: Frau Conrad Ministerpräsident Beck Dr. Jacob Herrn Ridderbusch