Teil 1: Umsetzungsstand der VVG-Reform Information Rund um die VVG-Reform.

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Teil 1: Umsetzungsstand der VVG-Reform Information „Rund um die VVG-Reform“

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Teil 1: Umsetzungsstand der VVG-Reform

Information „Rund um die VVG-Reform“

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VVG-Reform

Ausgangslage und Zeitschiene Zielsetzung Highlights der Reform im Überblick Änderungen für die Sach/HUK-V Änderungen für die KV Änderungen für die LV Neuerungen bei der Barmenia

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VVG-Reform

Ausgangslage und Zeitschiene Zielsetzung Highlights der Reform im Überblick Änderungen für die Sach/HUK-V Änderungen für die KV Änderungen für die LV Neuerungen bei der Barmenia

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Ausgangslage und Zeitschiene

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Ausgangslage und Zeitschiene

07.06.2000 Einsatz der Kommission zur Reform des

Versicherungsvertragsrechts

19.04.2004 Abschlussbericht der Kommission

13.03.2006 Referentenentwurf zur Reform des VVG

13.10.2006 Regierungsentwurf und Gesetzgebungsverfahren

18.06.2007 Entwurf einer Informationsverordnung

05.07.2007 Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag

21.09.2007 Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat

27.11.2007 Bundespräsident unterzeichnet VVG

01.01.2008 Inkrafttreten des Gesetzes

01.07.2008 Inkrafttreten der Informationsverordnung

31.12.2008 Ende der Übergangsfrist für Altverträge

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VVG-Reform

Ausgangslage und Zeitschiene Zielsetzung Highlights der Reform im Überblick Änderungen für die Sach/HUK-V Änderungen für die KV Änderungen für die LV Neuerungen bei der Barmenia

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Zielsetzung

Verbesserung des Verbraucherschutzes

Transparenz für den Verbraucher

Gerechter Interessenausgleich

Modernisierung der Lebensversicherung

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VVG-Reform Ausgangslage und Zeitschiene Zielsetzung Highlights der Reform im Überblick Änderungen für die Sach/HUK-V Änderungen für die KV Änderungen für die LV Neuerungen bei der Barmenia

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Highlights der Reform im Überblick

Abschaffung des Policenmodells

Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherers

Abschaffung des Grundsatzes der Unteilbarkeit der Prämie:

Anspruch auf Prämie nur noch pro rata temporis

Einheitliche Verjährungsfristen von drei Jahren

Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten

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Highlights der Reform im Überblick

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Gefahrerhöhung

Laufzeit von Versicherungsverträgen wird auf drei Jahre

verkürzt

Mahnfristen bei Zahlungsverzug werden in KV und LV von

2 Wochen auf 2 Monate verlängert

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Vorvertragliche Anzeigepflicht des VN

Im Zeitraum zwischen der Antragsstellung des VN und der

Annahme durch das VU, muss der VN risikoerhebliche Umstände

nur noch anzeigen, wenn er vom VU danach gefragt wird

Keine Verpflichtung zur Nachmeldung!

Dies gilt nur für solche Umstände, nach denen das

VU in Textform gefragt hat

Deutlich eingeschränkte Möglichkeiten des Rücktritts

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Verletzung vertraglicher Obliegenheiten

Derzeitige Regelung VVG-Reform

Alles-Oder-Nichts-Prinzip

NEU

Kündigungsrecht nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit

Leistungsfreiheit nur bei VorsatzBei grober Fahrlässigkeit erfolgt

Quotelung an Hand des Verschuldensmaßstabes

Keine Vorgaben durch Gesetzgeber; Ausgestaltung durch spätere Rechtsprechung;

dadurch ggf. Prämienerhöhungen! Einfache Fahrlässigkeit ist unschädlichKausalitätsnachweis zw. Verletzung und

Schaden erforderlichHinweis auf Rechtsverluste an VN in Textform

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Beratungs- und Dokumentationspflichten des VU

Die Pflichten des Vermittlers zur

Beratung und

Dokumentation

treffen zukünftig auch das Versicherungsunternehmen

Gilt nicht für VU, sofern Antrag von Makler aufgenommen wurde!

NEU

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VVG-Reform

Ausgangslage und Zeitschiene Zielsetzung Highlights der Reform im Überblick Änderungen für die Sach/HUK-V Änderungen für die KV Änderungen für die LV Neuerungen bei der Barmenia

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Änderungen für die Sach/HUK-V

Wegfall des Anerkenntnis- und Befriedigungsverbots

Einführung des Direktanspruchs bei allen Pflichtversicherungen

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Änderungen für die Sach/HUK-V

Der VN kann den Haftpflichtanspruch

des Geschädigten anerkennen

Dies führt nicht zum Verlust seines

Versicherungsschutzes in der

Haftpflichtversicherung

Wegfall des Anerkenntnis- und Befriedigungsverbots

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Änderungen für die Sach/HUK-V

1. Über das Vermögen des Schädigers wird ein

Insolvenzverfahren eröffnet, der Eröffnungsantrag wird

mangels Masse abgewiesen oder ein vorläufiger

Insolvenzverwalter wird bestellt oder

2. der Aufenthaltsort des Schädigers ist unbekannt.

Einführung des Direktanspruchs bei allen Pflichtversicherungen

Der Direktanspruch wird für bestimmte Sondersituationen

eingeführt:

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Änderungen für die KV

Unkündbarkeit wird auch auf die nicht substitutive

Krankenversicherung ausgedehnt

Zusätzliche Dienstleistungen können zum VT-Bestandteil

werden und auch entsprechend in die Kalkulation einfließen

(z.B. Beratung über Leistungen)

Es können feste Vertragsdauern vereinbart werden,

z. B. in der Krankentagegeldversicherung

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Änderungen für die KV

Unkündbarkeit wird auch auf die nicht substitutive

Krankenversicherung ausgedehnt

In allen nach Art der Lebensversicherung betriebenen

Krankenversicherungen muss der Versicherer auf das

ordentliche Kündigungsrecht verzichten

Dies galt bisher nur für die substitutive Krankenversicherung

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Änderungen für die KV

Zusätzliche Dienstleistungen als Vertragsbestandteil:

Beratung zu Leistungen der Krankenversicherung

Beratung zur Berechtigung von Entgeltansprüchen von

Leistungserbringern (z. B. Ärzten)

Abwehr unberechtigter Forderungen

Durchsetzung von Ansprüchen bei ärztlichen Fehlern

Unmittelbare Leistungsabrechnung mit Leistungserbringern

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Änderungen für die LV

Reglementierung der Überschussbeteiligung/Teilhabe an den

Bewertungsreserven

Reglementierung des Rückkaufswertes (Mindestrückkaufswert)

Abschluss- und Vertriebskosten müssen im Fall der

Vorzeitigen Beendigung auf 5 Jahre verteilt werden

Einführung von Modellrechnungen mit jährlichen Updates

Information über Abweichungen der tatsächlichen

Entwicklung von dem Angebot

Regelungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

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Änderungen für die LV

Reglementierung der Überschussbeteiligung/Teilhabe an

den Bewertungsreserven

Kunde ist an den Überschüssen (Überschuss + ½

Bewertungsreserven) zu beteiligen

Kunde hat Anspruch auf jährliche Info über die Entwicklung

seiner Ansprüche

(garantierte Leistungen + Überschussbeteiligung)

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Änderungen für die LV

Reglementierung des Rückkaufswertes (Mindestrückkaufswert):

Bei der Berechnung des Rückkaufswertes

ist das vorhandene Deckungskapital

(inkl. Überschussanteile) zu Grunde zu legen

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Änderungen für die LV

VU ist zur Erstellung einer Modellrechnung verpflichtet

Ausnahme: Risikolebensversicherungen und fondsgebundene

Lebensversicherungen

Modellrechnung muss 3 verschiedene Ablaufleistungen enthalten

auf Basis der Zinssätze von 2,75 %, 3,75 % und 4,75 %.

Zusätzlich ausdrücklicher Hinweis erforderlich, dass

Modellrechnung unter fiktiven Annahmen erfolgte und

Modellrechnung keine vertraglichen Ansprüche gegen VU

begründet

Einführung von Modellrechnungen

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Änderungen für die LV

BU erstmalig als eigenständige Versicherung im VVG

Eigene Regelungen für BU, sofern keine Anlehnung an

Regelungen zur Lebensversicherung möglich

Regelungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

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VVG-Reform

Ausgangslage und Zeitschiene Zielsetzung Highlights der Reform im Überblick Änderungen für die Sach/HUK-V Änderungen für die KV Änderungen für die LV Neuerungen bei der Barmenia

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VVG-Reform

Alle Anträge sind den neuen Anforderungen angepasst:

bis Antragsstellung 31.12.2007 sind die derzeitigen

ab Antragsstellung 01.01.2008 sind die neuen

Antragsformulare einzusetzen

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ÜbergangsregelungenAntragsformular aus 2007 wird 2008 verwendet

Vermittler ist von der MD darauf hinzuweisen, dass

alte Formulare zu vernichten sind

neue Formulare verwendet werden sollen

Antragsunterlagen gehen zur Antragsprüfung an den Fachbereich

Fachbereich entscheidet über weiteres Verfahren

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Übergangsregelungen

Der Vertrag unterfällt komplett neuem Recht

Übergabe der Informationsunterlagen mit der Police

Sonderregelung in der LV

Alle 2007 vermittelten LV-Anträge werden

noch 2007 angenommen

Infos folgen per Rundschreiben

Antragsstellung 2007 – Policierung 2008

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Neuerungen

Hinweis auf Folgen einer Anzeigepflichtverletzung

(Belehrungspflicht vor Beantwortung der Gesundheitsfragen nach § 19 (5) VVG)

Hinweise inkl. Belehrung zum neuen Widerrufsrecht

(§ 8 VVG-Neu), welches das bisherige Widerspruchsrecht

(§ 5a VVG-Alt) ersetzt, wurden mit aufgenommen.

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Neuerungen in der BK

Anpassung der Barmenia – KV-Anträge

VVG-konforme Schweigepflichtsentbindungserklärung

Änderungen in den Schlusserklärungen

Hinweis und Belehrung auf die Folgen einer

Anzeigepflichtverletzung

Mindestvertragsdauer (zu Krankheitskosten- und KH-Tarifen)

ist reduziert auf zwei Jahre

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Neuerungen in der BK

Die Risikoprüfung und die Gesundheitsfragen sind

unverändert

Ggf. ergibt die Rechtsprechung einen Anpassungsbedarf

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Neuerungen in der BK

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Neuerungen in der BL

Gesundheitsfragen in neuen Antragsformularen sind erweitert

Anlass:

Neue Regelungen zur Verletzung der vorvertraglichen

Anzeigepflichtverletzung

Alle VU werden Gesundheitsfragen erweitern

Hohes Risiko gerade im BU-Bereich

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Neuerungen in der BA

Im Hinblick auf nicht versicherbare Personen in UV sind die

Gesundheitsfragen ergänzt worden:

„Liegt bereits eine Einstufung in eine Pflegestufe der

Pflegepflichtversicherung vor oder wurde eine beantragt?“

und

„ Welche Pflegestufe?“

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Teil 2: VVG-Reform und nun? Rund um den Antrag

Schulung „Rund um die VVG-Reform“

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VVG-Reform

Derzeitiger Vertriebsprozess Informationspflichten Neue Abschlussmodelle ab 2008 Technische Unterstützung der Barmenia

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Derzeitiger Vertriebsprozess

Vielfältige, verschiedene „Verkaufsrituale“

I.d.R. erfolgt Beratung und Vermittlung in einem Kundenbesuch

Evtl. vorgeschaltete Bedarfsermittlung (auch telefonisch)

Kunde muss sich einmal für den Vermittler, das Produkt und

den Versicherer entscheiden

Notwendige Informationen erhält der Kunde aktuell mit der

Police (Policenmodell)

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Ablauf bisheriges Policenmodell

Versicherungsschein einschließlich der

Verbraucherinformation

Risikoprüfung und Erstellen des

Versicherungsscheins einschließlich der Ver-braucherinformation

Antrag

InteressentVertriebspartner

1

2

3

ggf. Widerspruch

4

5

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Ablauf bisheriges Policenmodell

Beratung des Interessenten durch den Vertriebspartner ggf. inkl.

Versorgungsanalyse

i. d. R. Erstellung mehrerer Angebote für den Interessenten

Interessent entscheidet sich für einen Vorschlag

Vertriebspartner erstellt Beratungsprotokoll

Vertriebspartner nimmt Antrag auf - der Interessent unterschreibt

den Antrag. Der Antrag wird der Barmenia zugeleitet

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Ablauf bisheriges Policenmodell

Im Vertragsbereich erfolgt die Risiko-/Vertragsprüfung, die

technische Erfassung und die Erstellung des Versicherungsscheins

inkl. der gesetzlich geforderten Verbraucherinformation.

Versand des Versicherungsscheins mit der Verbraucherinformation

an den Interessenten (wahlweise über den Vertriebspartner):

Damit beginnt die Widerspruchsfrist.

Es besteht die Möglichkeit, dass der Kunde von seinem

Widerspruchsrecht Gebrauch macht.

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VVG-Reform

Derzeitiger Vertriebsprozess Informationspflichten Neue Abschlussmodelle ab 2008 Technische Unterstützung der Barmenia

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§ 7 VVG „Information des VN“ Dem VN sind rechtzeitig vor Abgabe seiner Willenserklärung

folgende Informationen zu übergeben

„seine“ Vertragsbestimmungen inkl. der AVB

Einzelheiten des VT (Produktinformationsblatt ab 01.07.08)

Informationen zum Versicherer und zur

angebotenen Leistung (Kundeninformation)

Belehrung Widerrufsrecht

zu erwartende Leistungen, Modellrechnung in LV

Abschluss- und Vertriebskosten (KV & LV)

Information über die zu erwartende Beitragsentwicklung KV

NEU

VVG-InfoV wird auf den 01.07.2008 verschoben!

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Neue, erweiterte Informationspflichten nach § 7 VVG Informationspflichten müssen erfüllt werden, bevor VN seine

Willenserklärung abgibt („rechtzeitig“) Informationen müssen in Textform übergeben werden

Bisheriges Policenmodell ist nicht mehr uneingeschränkt möglich!

(außer bei Fernabsatz oder mit Verzichtserklärung)

§ 7 VVG „Information des VN“NEU

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Rechtzeitig bedeutet vor Antragstellung.

Aushändigung oder Zusendung

E-Mail

§ 7 VVG „Information des VN“

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Verzicht auf Aushändigung bei Antragstellung

in Ausnahmefällen möglich

Aushändigung erfolgt durch Versicherer mit Police

Verzicht des VN

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Abgrenzung Neu-/Veränderungsgeschäft…in der Praxis schwierig. Barmenia-Lösung:

Neugeschäft Veränderungsgeschäft

- Neuanträge

- Hinzunahme von Personen (KV)

- Hinzunahme von Tarifen

(KV und LV)

- Fahrzeugwechsel (Kfz)

- zusätzl. Vertrag bei gebündelten

Verträgen (Sach/HUK)

- Neuordnung eines Vertrages

mit neuen Bedingungen

Alle Veränderungen zu bestehenden Verträgen

Folge: Volle Informationspflicht!

- Fahrzeugwechsel (Kfz)

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VVG-Reform

Derzeitiger Vertriebsprozess Informationspflichten Neue Abschlussmodelle ab 2008 Technische Unterstützung der Barmenia

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Lösungsansätze

Antragsmodell

Druckstückmodell

Invitatiomodell

VVG-Reform

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Leitgedanken der Barmenia

Möglichst geringe Veränderungen des Verkaufsprozesses

Keine Störung des Verkaufsprozesses

Ausgabe aller Informationen nach Möglichkeit vor

Vertragserklärung (= Antragstellung)

Maximale Unterstützung des Vertriebs

Positionierung der Barmenia als Servicepartner

VVG-Reform

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Antragsmodell

Vermittler wird in die Lage versetzt, dem Kunden

vor Antragstellung alle erforderlichen, teilweise

individualisierten Informationen/Unterlagen auszuhändigen!

Dies wird durch die Erstellung des Infopakets

sichergestellt.

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Ablauf des Antragsmodells

Versicherungsschein

Risikoprüfung und Erstellen des

Versicherungsscheins

Antrag

InteressentVertriebspartner

1

2

3

ggf. Widerruf

4

5

1

1

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Ablauf des AntragsmodellsBeratung des Interessenten durch den Vertriebspartner ggf.

mit Hilfe der Versorgungsanalyse

i. d. R. Erstellung mehrerer Vorschläge für den Interessenten

(inkl. der Kundeninformationen)

softwaregestützte Zusammenstellung des Infopaketes

inkl. Beiblatt (=Empfangsbestätigung)

Interessent entscheidet sich für einen Vorschlag

Vertriebspartner erstellt Beratungsprotokoll

Vertriebspartner nimmt Antrag auf - der Interessent unterschreibt

den Antrag und das Beiblatt

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Ablauf des Antragsmodells

Der Antrag und das Beiblatt werden der Barmenia ggf. mit dem

Beratungsprotokoll zugeleitet

Im Vertragsbereich erfolgt die Antrags- und Risikoprüfung, die

technische Erfassung und die Erstellung des Versicherungsscheins

Versand des Versicherungsscheins an den Antragsteller

(wahlweise über den Vermittler): Mit Erhalt des Versicherungsscheins

beginnt der Lauf der allgemeinen und besonderen Widerrufsfrist

Es besteht die Möglichkeit, dass der Kunde von seinem

Widerrufsrecht Gebrauch macht

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AntragsmodellWas verbirgt sich hinter dem Infopaket?

Zum jeweilig gewählten Tarif werden alle notwendigen Unterlagen

(z.B. AVB, BB, BVB, TB) als „Info-Paket“ zusammengestellt

Diese können dann dem Kunden zusammen mit dem Angebot

ausgehändigt werden

Im Einzelfall auch Verzicht auf die Unterlagen durch Erklärung des

Kunden

Erzeugen eines Beiblattes mit Inhaltsangabe der relevanten

Informationen zur Unterschrift des Kunden

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Vorschlag Beiblatt AVB+ KlauselnKlauseln

Klauseln

etc.etc.

etc.etc.

Umsetzbar nur online !

+

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Antragsmodell

Was verbirgt sich hinter dem Beiblatt?

Beiblatt enthält eine Auflistung aller ausgehändigten Unterlagen

Anhand des Beiblatts überprüft der Interessent die Vollständigkeit/

Aktualität der Unterlagen

Die Unterzeichung führt zur Rechtssicherheit, dass Interessent

alle Unterlagen erhalten hat

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Entwurf: Beiblatt

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Antragsmodell

Was passiert mit einem Antrag ohne Beiblatt?

…ungewiss, ob Kunde Info-Paket erhalten hat

keine Rechtssicherheit

drohende dauerhafte Widerruflichkeit

Antragsunterlagen werden zur Antragsprüfung an

den Fachbereich weitergeleitet

MD weist Vermittler auf die Rechtsfolgen hin und

fordert das Beiblatt nach

Vertragsabteilung der HV ist zu informieren, wenn

das Beiblatt beim Vermittler angefordert wird

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Antragsmodell

Wie ist der Weg zum Antragsmodell?

…Einstieg über eBASIS:

Über eine Authentifizierung (Token) erreicht der Vermittler das

Angebotsmodul

Vorteil: Info-Paket für Vermittler immer reproduzierbar, da

diese zum Partner gespeichert sind

…Web-Tarifierung:

Über www.maklerservice.de erreicht der Vermittler ohne

Authentifizierung das Angebotsmodul

Vorteil: „Last-Minute-Lösung“ vor Ort beim Kunden

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Freie Webtarifierung

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Antragsmodell

Wie erhält der Interessent das Infopaket?

Vermittler entscheidet situationsabhängig:

E-Mailversand an den Kunden

Speicherung des Ausdrucks der Unterlagen auf elektronischem

Datenträger vor Ort oder beim Kunden (CD, USB-Stick)

Druck der Unterlagen durch die Barmenia und Versand an den

Vermittler oder Kunden

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Drucken Vorschlag

Versand Angebot (VVG)

Ansicht Angebot (VVG)

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AnschreibenBeiblattVorschlag (mit/ohne Antragsformular)ProduktinformationsblattKundeninformationenAllg. BedingungenBesondere BedingungenSteuermerblatt der LVDatenschutzmerkblatt

Entwurf Vorschlagsdruck VVG-konform

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Antragsmodell

Vorteile des Antragsmodells inkl. Infopaket:

.. der Kunden erhält alle relevanten Informationen

.. führt zur direkten Rechtssicherheit des Antrags

.. keine Nachbearbeitung der Police notwendig

.. keine Prozessanpassung im Verkauf notwendig

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Antragsmodell

Fazit: Der bisherige Verkaufsprozess bleibt erhalten! Die Barmenia liefert die technische Unterstützung!

Die Barmenia versteht sich als

der Servicepartner Nr. 1

des Vertriebes!

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Druckstückmodell

Die relevanten

Bedingungsdruckstücke und

Verbraucherinformationen

werden mit dem Antrag im Prospektfolder integriert

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Druckstückmodell

Geeignet für Produkte, bei denen wenige individualisierte

Informationen für den Einzelvertrag gelten:

vorwiegend in den Sach/HUK-Versicherungen und

in der ergänzenden Krankenversicherung

LV durch hohen Individualisierungsgrad nicht machbar

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Druckstückmodell

In der ergänzenden Krankenversicherung:

„Elefantenfolder“

Ergänzungsversicherungen mit den Tarifen AN, ZG, AZ, S, SW,

KH, T 42, PT 1 und PT 3 – WK 1082

ZG – Zahnergänzungsversicherung – WK 1227

PT – Pflegetagegeldversicherung – WK 1203

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Druckstückmodell

In der BA:

Unfall

Unfallversicherung mit Treuebonus – A 2203

Unfallversicherung für Personen ab 50 – A 2123

KISS-Antrag – A 2866

Unfall-Einfach-Antrag – A 2876

Unfallversicherung nach dem Courtagetarif – A 2201

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Druckstückmodell

In der BA:

Haftpflicht/Haushalt

Haushaltversicherung mit Schadenfreiheitsbonus – A 1291

Haushaltversicherung für Pesonen ab 50 – A 2124

Haftpflicht-Privatrisiken – A 2270

Kraftfahrt

nur Pkw – A 2128

alle Risiken – 2101

Wohngebäudeversicherung mit Schadenfreiheitsbonus – A 2387

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Invitatiomodell

Bisheriges Policenmodell:

Interessent gibt die erste Willenserklärung zum Zu-Stande-

Kommen eines Versicherungsvertrages ab

Invitatiomodell:

Abgabe der ersten Willenserklärung verlagert sich auf den

Versicherer

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Invitatiomodell

Vertragsbestätigung

③ Erstellung des Angebotes inkl. aller Informationen⑦ Nach Eingang der Annahmeerklärung Druck + Versand der VT-Bestätigung

Erhebungsbogen

InteressentVertriebspartner

Annahme-erklärung

4

7

1

2

3

65

7

ggf. Widerruf

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InvitatiomodellErster Kundenbesuch/-kontakt:

Beratung des Interessenten durch den Vertriebspartner ggf. inkl.

Versorgungsanalyse

Erstellung eines oder mehrerer Vorschläge für den Interessenten

Interessent entscheidet sich für einen Vorschlag/Vertriebspartner

erstellt Beratungsprotokoll

Vertriebspartner nimmt Kunden-/Risiko-Daten im Erhebungsbogen

auf - der Interessent unterschreibt diese Daten

(entspricht bisherigem Antrag)

Der Erhebungsbogen geht an die Barmenia

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Invitatiomodell

Im Vertragsbereich erfolgt die Prüfung des Versicherungswunsches,

die technische Erfassung und der Druck des Angebotes inkl. aller

gesetzlich geforderten Informationen.

Versand eines verbindlichen Angebotes (Versicherungsschein)

an den Interessenten, wahlweise an Vertriebspartner

Zweiter Kundenbesuch/-kontakt:

Annahme des Angebotes durch den Interessenten;

Annahmeerklärung wird an die Barmenia gegeben.

Im Vertragsbereich wird eine Vertragsbestätigung erstellt und

versandt (mit Zugang beginnt die Widerrufsfrist).

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Invitatiomodell

Vermittler entscheidet situationsabhängig:

Versand an den Vermittler

Versand an den Kunden

Vermittler erhält eine Information per E-Mail, dass das

Versicherungsangebot an den Kunden erfolgt ist

Wie erhält der Interessent das verbindliche Angebot und seine

vorbereitete Annahmeerklärung?

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Beurteilung aus Vertriebssicht

Kunde muss zweimal „JA-SAGEN“ Kunde muss i.d.R. einmal mehr aufgesucht werden Starker Eingriff in die geübte Vertriebspraxis Vertriebsprozess wird verzögert und muss nachgearbeitet

werden Wirtschaftlichkeit einzelner Produkte sinkt erheblich Kunde erhält vollständige Unterlagen/Informationen

Wird durch die Barmenia vorgehalten Ungewiss, ob Gesetzgeber Invitatiomodell auf Dauer hinnimmt

Invitatiomodell

Page 78: Teil 1: Umsetzungsstand der VVG-Reform Information Rund um die VVG-Reform.

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VVG-Reform

Derzeitiger Vertriebsprozess Informationspflichten Neue Abschlussmodelle ab 2008 Technische Unterstützung der Barmenia

Page 79: Teil 1: Umsetzungsstand der VVG-Reform Information Rund um die VVG-Reform.

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Technische Unterstützung

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Technische Unterstützung der Barmenia

Unser technischer Service an den Vermittler

Nutzung des Vertriebsportals eBASIS über einen Token

Web-Tarifierung ohne gesonderte Authentifizierung unter

www.maklerservice.de

Link-Lieferung für eine Web-Tarifierung ohne gesonderte

Authentifizierung in eigenen Systemen

Einsatz von eigenen Softwarelösungen

Lieferung von Grunddaten und Steuerinformationen für die KV

LV-Rechenkern für die LV

Lieferung der BASIS-CD zur offline Beitragsberechnung ohne

Dokumentenservice

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Vielen Dank

für Ihre

Aufmerksamkeit!

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