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Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

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Offenlegung

Porsche Bank Gruppe 2016

gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

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Porsche Bank AG | Offenlegung 20162

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 9

1.1. Inhalt und Zweck 9

1.2. Gesetzliche Rahmenbedingungen 10

1.3. Offenlegungspolitik der Porsche Bank Gruppe 10

2. Anwendungsbereichsbezogene

Informationen (Art. 436 CRR) 11

2.1. Allgemeine Daten 11

2.2. BWG-Konsolidierungskreis 11

2.3. Hindernisse für die unverzügliche Übertragung von Finanzmitteln 13

2.4. Kapitalfehlbeträge der nicht in die Konsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen 13

3. Risikomanagementziele und

Risikomanagementpolitik (Art. 435 CRR) 14

3.1. Organisation des Risikomanagements 14

3.2. Verantwortlichkeiten im Risikomanagementprozess 15

3.2.1. Aufsichtsrat der PBG (Art. 435 (2) CRR) 15

3.2.1.1. Nominierungsausschuss gemäß § 29 BWG 19

3.2.1.2. Vergütungsausschuss gemäß § 39c BWG 19

3.2.1.3. Risikoausschuss gemäß § 39d BWG 20

3.2.2. Vorstand der PBG (VO) 21

3.2.3. Hauptabteilung Risikomanagement (RM) 21

3.2.4. Compliance und Geldwäschebekämpfung (AML) 22

3.2.5. Interne Revision 23

3.2.6. Geschäftsführer und Risikomanager der Tochtergesellschaften 23

3.3. Risikostrategie 23

3.4. Risikomanagement- und -controllingprozess 25

3.5. Bankeigener Ansatz zur Beurteilung der Eigenmittelausstattung – Risikotragfähigkeit und ICAAP 27

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Porsche Bank AG | Offenlegung 20163

3.5.1. Steuerungsgrößen 28

3.5.2. Risikodeckungsmasse 28

3.5.2.1. Kernkapital 29

3.5.2.2. Ergänzungskapitalinstrumente 29

3.5.2.3. Ökonomische Komponenten 30

3.5.3. Limitierung der Risikoarten

in der Risikotragfähigkeit 31

3.6. Risikoorientiertes Berichtswesen 31

3.7. Risikoarten und Identifikation der wesentlichen Risiken 33

3.7.1. Kreditrisiko 35

3.7.1.1. Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit 36

3.7.1.2. Quantitative Offenlegung 37

3.7.2. Restwertrisiko 37

3.7.2.1. Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit 38

3.7.2.2. Quantitative Offenlegung 38

3.7.3. Marktpreisrisiko 38

3.7.3.1. Zinsänderungsrisiko 38

3.7.3.1.1 Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit 39

3.7.3.1.2 Quantitative Offenlegung 39

3.7.3.2. Fremdwährungsrisiko 39

3.7.3.2.1 Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit 40

3.7.3.2.2 Quantitative Offenlegung 41

3.7.3.3. Aktienkursrisiko 41

3.7.4. Liquiditätsrisiko 41

3.7.4.1. Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit 43

3.7.4.2. Quantitative Offenlegung 43

3.7.5. Beteiligungsrisiko 43

3.7.5.1. Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit 44

3.7.5.2. Quantitative Offenlegung 44

3.7.6. Makroökonomisches Risiko 44

3.7.6.1. Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit 45

3.7.6.2. Quantitative Offenlegung 45

3.7.7. Operationelles Risiko 45

3.7.7.1. Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit 46

3.7.7.2. Quantitative Offenlegung 46

3.7.8. Verbriefungsrisiko 47

3.7.9. Sonstige Risiken 49

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Porsche Bank AG | Offenlegung 20164

4. Regulatorische Eigenmittel

(Art. 437 CRR) 51

4.1. Überleitungsrechnung Eigenkapital (Art. 437 Abs. 1 lit. a) CRR) 52

4.2. Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 53

4.3. Quantitative Offenlegung der Eigenmittel 54

5. Regulatorische

Mindesteigenmittelerfordernisse

(Art. 438 CRR) 62

5.1. Mindesteigenmittelerfordernis für das Kreditrisiko – Standardansatz 62

5.2. Mindesteigenmittelerfordernis für das Marktrisiko (Art. 445 CRR) 64

5.3. Mindesteigenmittelerfordernis für das operationelle Risiko (Art. 446 CRR) 64

5.4. Mindesteigenmittelerfordernis für das CVA-Risiko (Art. 382 CRR) 65

6. Kapitalpuffer

(Art. 440 CRR) 66

7. Kreditrisikoanpassungen

(Art. 442 CRR) 69

7.1. Allgemein 69

7.2. Wertberichtigungsansätze bzw. -methode 69

7.3. Darstellung der Forderungsklassen 70

7.3.1. Darstellung der Forderungen nach Ländern 71

7.3.2. Darstellung der Forderungen nach

Arten von Gegenparteien 72

7.3.3. Darstellung der Forderungen

nach Restlaufzeiten 73

7.3.4. Überfällige und wertgeminderte Forderungen 74

7.4. Entwicklung der Wertberichtigungen 75

7.5. GuV-Effekte durch Wertberichtigung und Wertaufholung 75

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Porsche Bank AG | Offenlegung 20165

8. Unbelastete Vermögenswerte

(Art. 443 CRR) 76

8.1. Erläuterungen zu den belasteten Vermögenswerten 76

8.2. Vermögenswerte 77

8.3. Belastete Vermögenswerte/erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten 77

9. Informationen zum Standard-Ansatz –

Inanspruchnahme von External Credit

Assessment Institutions (Art. 444 CRR) 78

9.1. Methode 78

9.2. Gliederung der Forderungen vor und nach kreditrisikomindernden Techniken 78

10. Beteiligungspositionen außerhalb des

Handelsbuches (Art. 447 CRR) 81

10.1. Arten von Beteiligungen 81

10.2. Bewertungsmethoden 81

10.3. Beteiligungswerte 81

10.4. Kumulative realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen 81

10.5. Kumulative nicht realisierte Gewinne und Verluste 81 aus Beteiligungspositionen

11. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch

gehaltenen Positionen

(Art. 448 CRR) 82

12. Verschuldungsquote (Art. 451 CRR) 83

13. Mindestliquiditätsquote (LCR) 87

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Porsche Bank AG | Offenlegung 20166

14. Vergütungspolitik und -praktiken

(Art. 450 CRR) 91

14.1. Vergütungspolitik nach Art. 450 lit. g) CRR 91

14.2. Vergütungspolitik nach Art. 450 lit. h) CRR 92

14.3. Vergütungspolitik nach Art. 450 lit. i) CRR 93

15. Fit & Proper sowie

Ausschließungsgründe Vorstand und

Aufsichtsrat (§ 5 (1) Z. 6 bis 9a BWG

➡ Vorstand, § 28a (5) Z. 1 bis 5

➡ Aufsichtsrat) 94

16. Kreditrisikominderung (Art. 453 CRR) 95

16.1. Methode für Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten und Arten von Sicherheiten 95

16.2. Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb von Kreditrisikominderungen 95

16.3. Darstellung nach Forderungsklassen 96

17. Anhang 97

17.1. ANLAGE 1 97

17.2. ANLAGE 2: Konzise Risikoerklärung 98

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Porsche Bank AG | Offenlegung 20167

Abkürzungsverzeichnis

A

ABS Asset-Backed Securities

ALCO Asset Liability Committee

AML Compliance und Geldwäschebekämpfung

AT1 zusätzliches Kernkapital

B

BWG Bankwesengesetz

C

CDS Credit Default Swaps

CET1 Core Equity Tier 1

CRR Capital Requirements Regulation

CUSIP Committee on Uniform Security Identification Procedures

CVA- Risiko Gegenparteienausfallrisiko

CVaR Credit Value-at-Risk

D

DCF Discounted Cashflow

E

EaD Exposure at Default

EBA European Banking Authority

EBIT Earnings before interest and taxes

ECAI External Credit Assessment Institutions

EURI- BOR Euro InterBank Offered Rate

EWB Einzelwertberichtigung

F

FACT Financing Austrian Car Trading

FDL Finanzdienstleistungsbereich

FI Finanzinstitut

H

HQLA Erstklassige liquide Aktiva

HV Hauptversammlung

I

ICAAP Internal Capital Adequacy Assessment Process

IFRS International Financial Reporting Standards

IKS Internes Kontrollsystem

ISIN International Securities Identification Number

K

KI Kreditinstitut

KRM Kreditrisikomanagement

L

LCR Liquidity Coverage Ratio

LDB Loss Database

LGD Loss Given Default

LR Leverage Ratio

LVaR Liquidity Value-at-Risk

M

MHS Moderne Historische Simulation

O

OeNB Österreichische Nationalbank

P

PB AG Porsche Bank AG

PBG Porsche Bank Gruppe

PCF Porsche Corporate Finance

PD Probability of Default

PHS Porsche Holding Salzburg

PWB Pauschalwertberichtigung

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Porsche Bank AG | Offenlegung 20168

R

RCSA Risk and Control Self- Assessment

RDM Risikodeckungsmasse

RM Risikomanagement

RTF Risikotragfähigkeit

RVaR Restwert Value-at-Risk

RWA Risikogewichtete Aktiva

U

UGB Unternehmensgesetzbuch

S

SFT Wertpapierfinanzierungs- geschäfte

SO Sonstige

T

T2 Ergänzungskapital (Tier-2-Kapital)

V

VaR Value-at-Risk

VO Vorstand

VU Versicherungsunternehmen

Z

ZGP Zentrale Gegenpartei

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Porsche Bank AG | Offenlegung 20169

1. Einleitung

1.1. Inhalt und Zweck

Mit diesem Bericht erfüllt die Porsche Bank AG als überge-ordnetes Institut der Porsche Bank Gruppe (PBG) die Offen-legungspflichten gemäß Artikel 431 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2014 (Capital Requirements Regulation – CRR) zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2016

Die Porsche Bank AG (PB AG) veröffentlicht einen Ge-schäfts- und Lagebericht auf Basis des BWG-Konsolidierungs-kreises. Insofern beziehen sich die Daten zur Veröffentlichung ausschließlich auf die PBG im Sinne des BWG. Dieser Bericht bietet den Adressaten einen umfassenden Überblick über die Risikostruktur sowie das Risikomanagement der Porsche Bank Gruppe auf Gesamtbankebene sowohl aus der aufsichtsrecht-lichen (Säule I), als auch aus der internen Perspektive (Säule II) und umfasst Informationen über:

• die Organisationsstruktur des Risikomanagements,

• die Risikomanagementziele und -politik,

• die Risikokapitalsituation,

• die Eigenmittelstruktur,

• die Mindesteigenmittelerfordernisse sowie

• Vergütungspolitik und -praktiken.

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201610

1.2. Gesetzliche

Rahmenbedingungen

Das Basel III-Rahmenwerk fordert neben einer angemes-senen Mindesteigenmittelausstattung (Säule I) und der ver-stärkten Berücksichtigung einer adäquaten Gesamtbankrisiko-steuerung und Risikokapitalausstattung (Säule II) eine erhöhte Offenlegungspflicht (Säule III). Ziel der aufsichtlichen Offenle-gung ist es, die allgemeine Markttransparenz und somit die Marktdisziplin zu erhöhen.

Die Offenlegungspflichten wurden in den Art. 431 bis 455 CRR geregelt. Gemäß der Verordnung haben Kreditinstitute zumindest einmal jährlich Informationen über ihre Organisa- tionsstruktur, ihr Risikomanagement und ihre Risikokapitalsi-tuation in einem allgemein zugänglichen Medium offenlegen.

1.3. Offenlegungspolitik der

Porsche Bank Gruppe

Die Offenlegung der Porsche Bank Gruppe wird auf jährli-cher Basis veröffentlicht. Sie unterliegt der Überprüfung der Internen Revision.

Die Porsche Bank Gruppe hat als Medium für die Offenle-gung gemäß Art. 434 CRR das Internet gewählt. Der Offen-legungsbericht ist auf der Website der Porsche Bank Gruppe (https://www.porschebank.com) erreichbar.

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201611

2. Anwendungsbereichsbezogene Informationen (Art. 436 CRR)

2.1. Allgemeine Daten

Porsche Bank Aktiengesellschaft

Vogelweiderstraße 75

5020 Salzburg

Tel. 0043/662/4683-5000

Fax 0043/662/4683-2900

E-Mail: [email protected]

FN 58517f/Landesgericht Salzburg

Datenschutz: DVR 0392677

2.2. BWG-Konsolidierungskreis

Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Bestimmungen der §§ 247ff UGB sowie den bankrechtlichen Be-stimmungen des § 59 und § 30 BWG.

Das Verfahren Vollkonsolidierung erfordert Zwischenergebnis- eliminierung, Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet. Die Kapitalkonsolidie-rung erfolgt nach der Buchwertmethode.

Die VW Finančné služby Slovensko s.r.o., Bratislava wird mit der At-Equity-Methode in die Konsolidierung der Porsche Bank Gruppe einbezogen.

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201612

Bes

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Name

ISO

Co

un

try

Co

de

Registered

Office

Aufsichtsrechtliche Behandlung

gemäß § 30 BWGKonsolidierung

nach Rechnungs- legungs-Standards

gemäß § 59 BWGKonsoli- dierung

Ab

zug

smet

ho

de

Ris

iko

gew

ich

tete

B

etei

ligu

ng

en

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Qu

ote

voll

Qu

ote

FI Porsche Leasing BG EOOD, Sofia BG Sofia X X

FI Porsche Mobility BG EOOD, Sofia BG Sofia X X

FI Porsche Leasing d.o.o., Zagreb HR Zagreb X X

FI Porsche Mobility d.o.o., Zagreb HR Zagreb X X

KI Porsche Bank Hungaria Zrt., Budapest HU Budapest X X

FI Porsche Lízing és Szolgáltató Kft., Budapest HU Budapest X X

FI Porsche Leasing d.o.o., Podgorica ME Podgorica X X

FI Porsche Leasing d.o.o.e.l., Skopje MK Skopje X X

KI Porsche Bank Romania SA, Bukarest RO Bukarest X X

FI Porsche Leasing Romania IFN S.A., Bukarest RO Bukarest X X

FI Porsche Mobility S.R.L., Bukarest RO Bukarest X X

FI Porsche Leasing SCG d.o.o., Belgrad RS Belgrad X X

FI Porsche Mobility d.o.o., Belgrad RS Belgrad X X

FI Porsche Kredit in Leasing SLO d.o.o., Ljubljana SI Ljubljana X X

FI Porsche Leasing SLO d.o.o., Ljubljana SI Ljubljana X X

FI Porsche Leasing Ukraine TOV, Kiew UA Kiew X X

FI Porsche Mobility TOV, Kiew UA Kiew X X

FI Porsche Leasing Shpk., Tirana AL Tirana X X

FI Porsche Mobility Shpk., Tirana AL Tirana X X

FI Porsche Leasing d.o.o., Sarajevo BIH Sarajevo X X

VU Porsche Versicherungs AG AT Salzburg X

SO ARAC GmbH AT Wien X

SO EuRent Autovermietung Kft. HU Budapest X

SO Porsche Versicherungsvermittlungs-Kft. HU Budapest X

FI Volkswagen Finančné služby Slovensko s.r.o. SK Bratislava X

SO Porsche Broker de Asigurare s.r.l. RO Bukarest X

SO Porsche Insurance Broker BG EOOD BG Sofia X

SO Porsche Zavarovalno Zastopništvo d.o.o. SI Ljubljana X

SO Porsche Zastupanje u Osiguranju d.o.o. HR Zagreb X

SO Porsche Partner d.o.o. RS Belgrad X

SO Po Versicherungsagentur GmbH UA Kiew X

SO Porsche Movilidad Colombia S.A.S. CO Bogota X

SO Porsche VWFS Chile Spa CL Santiago X

SO Porsche Partner d.o.o., Sarajevo BIH Sarajevo X

SO Porsche Broker AD Skopje MK Skopje X

Der Konsolidierungskreis der Porsche Bank AG zum 31. 12. 2016:

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(2)

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201613

2.3. Hindernisse für die

unverzügliche Übertragung

von Finanzmitteln

Einschränkungen oder wesentliche Hindernisse für die Übertragung von Finanzmitteln oder Eigenkapital zwischen Tochter- und Mutterunternehmen, die über die österreichi-sche Gesetzgebung hinausgehen, sind innerhalb der PBG für die Ukraine zutreffend.

2.4. Kapitalfehlbeträge der

nicht in die Konsolidierung

einbezogenen

Tochterunternehmen

In der Porsche Bank AG bestehen keine wesentlichen Toch-terunternehmen, in denen die tatsächlichen Eigenmittel gerin-ger als der vorgeschriebene Betrag sind.

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201614

3. Risikomanagement- ziele und Risiko- managementpolitik (Art. 435 CRR)

3.1. Organisation des

Risikomanagements

Das Risikomanagement der PBG agiert eigenständig, ist zusätzlich in das konzernweite Risikomanagement der Por-sche Holding Salzburg (PHS) eingebettet und zur Einhaltung der dementsprechenden Risikorichtlinien verpflichtet.

Das Risikomanagement in der PBG ruht im Wesentlichen auf drei Pfeilern: den mit Risikomanagement betrauten Ein-heiten in der PB AG und den einzelnen Tochtergesellschaften (lokales Risikomanagement), den mit dem Risikomanage-ment für die PBG betrauten Einheiten in der PBG und dem Risikomanagement der Porsche Holding Salzburg (PHS).

Lokales Risikomanagement

Die PBG verfolgt grundsätzlich einen dezentralen Steue-rungsansatz, von dem im Risikomanagement aufgrund regu-latorischer Anforderungen ein Stück weit abgewichen wird. Die lokalen Geschäftsführer tragen die Verantwortung für alle Belange in ihren Gesellschaften, inklusive dem lokalen Risi-komanagement. In der PBG und den Tochterunternehmen mit Banklizenz existieren zusätzlich eigene Bereiche für das Risiko-management. In den übrigen Tochtergesellschaften bestehen entsprechend den lokalen Notwendigkeiten unterschiedliche Zuständigkeiten. Die Verantwortung für das Gesamtbankri-sikomanagement der PBG (inklusive Tochtergesellschaften) liegt beim Risikomanagement der PBG, dem im Zuge dieser Verantwortung auch umfassende Kontroll- und Durchgriffs-rechte eingeräumt wurden.

Risikomanagement der PBG

Für die Gruppenagenden zeichnen sich in der PBG zwei Be-reiche aus, für die die Hauptabteilung Risikomanagement ver-antwortlich ist. So ist die Abteilung Kreditrisikomanagement neben dem Kreditrisikomanagement für Großkunden der PBG auch mit der Kreditantragsprüfung bei Großkunden für die Tochtergesellschaften betraut, während der Internal Capital Adequacy Assessment Process auf PBG-Ebene von der Einheit Gesamtbankrisikomanagement durchgeführt wird. Dem Risi-komanagement verwandte Themengebiete wie Geldwäsche, Recht und Compliance werden ebenfalls auf Gruppenebene durch die verantwortlichen Stabsstellen der PBG mitbetreut.

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201615

Risikomanagement durch die Porsche Corporate Finance

Die Hauptabteilung Risikomanagement der PBG agiert ei-genständig und ist zusätzlich im Bereich der Finanzrisiken auf Basis einer Outsourcingvereinbarung in das Risikomanage-ment der Porsche Corporate Finance (PCF) eingebunden. Im Konzernverbund mit der PCF besteht vor allem bei der Steue-rung und operativen Umsetzung betreffend Finanzrisiken aus Kosten- und Effizienzgründen eine schriftlich fixierte Zusam-menarbeit.

3.2. Verantwortlichkeiten im

Risikomanagementprozess

3.2.1. Aufsichtsrat der PBG (Art. 435 (2) CRR)

Der Aufsichtsrat hat mit der Geschäftsleitung die strategi-schen Ziele, die Risikostrategie und die internen Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung zu erörtern und deren Umsetzung durch die Geschäftsleitung zu überwachen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates verfügen jederzeit über ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, um gemeinsam in der Lage zu sein, die Geschäftstätigkeiten des Kreditinstitutes einschließlich der damit verbundenen Risiken soweit zu verstehen, dass sie die Entscheidungen der Ge-schäftsleitung überwachen und kontrollieren können.

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201616

Name Funktion

Anzahl der

Aufsichts-

funktionen

Anzahl der

Leitungs-

funktionen

BerufFunktions-

dauer

Dr. Hans Peter

Schützinger*

Aufsichtsratsvorsitzender

der Porsche Bank AG10 6

Geschäftsführer Porsche Holding

SalzburgHV 2019

Alain Favey**Stv. Aufsichtsratsvorsitzen-

der der Porsche Bank AG4 3

Geschäftsführer Porsche Holding

SalzburgHV 2019

Mag. Rainer

Schroll**

Mitglied des Aufsichtsrates

der Porsche Bank AG1 2

Geschäftsführer Porsche Holding

SalzburgHV 2019

Dr. Günther

Reibersdorfer

Mitglied des Aufsichtsrates

der Porsche Bank AG4 4

Generaldirektor des

Raiffeisenverbandes SalzburgHV 2019

Bernhard

Auinger**

Mitglied des Aufsichtsrates

der Porsche Bank AG

(entsandt durch Betriebsrat)

5 - Betriebsrat HV 2019

Gerhard

Redolf**

Mitglied des Aufsichtsrates

der Porsche Bank AG

(entsandt durch Betriebsrat)

6 - Betriebsrat HV 2019

Mag. Johann

Maurer**

Vorstandsmitglied der

Porsche Bank AG6 1 Vorstand Porsche Bank AG Juni 2018

Dr. Alexander

Nekolar**

Vorstandsmitglied der

Porsche Bank AG7 1 Vorstand Porsche Bank AG Juli 2020

* Neun aufsichtsrechtliche Mandate sowie sämtliche Leitungsfunktionen werden im Rahmen der Konzernzugehörigkeit zur Porsche Holding GmbH ausgeübt.

** Sämtliche angeführte Mandate werden im Rahmen der Konzernzugehörigkeit zur Porsche Holding GmbH ausgeübt.

Anzahl der von Mitgliedern des Aufsichtsrates bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31.12.2016:

Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder haben bei ihrer Bestel-lung im März 2014 ein umfassendes Fit & Proper-Assessment positiv durchlaufen. Durch die langjährige Tätigkeit der Auf-sichtsratsmitglieder im automotiven und Finanz/Bank-Bereich liegen die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen für die angeführten Funktionen vor. Darüber hinaus finden im Rah-men der Porsche Bank Akademie jährliche Schulungen der Aufsichtsräte und des Vorstandes zu aktuellen aufsichtsrecht-lichen Themen statt.

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201617

Die FMA hat im Rahmen des aufsichtsrechtlichen Über-prüfungsprozesses gemäß §69 Abs. 2 und 3 BWG (SREP) angemerkt, dass die aktuelle Besetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrates (gleichzeitiger Ausschussvorsitz im Prüfungs-, Vergütungs-, Nominierungs- und Risikoausschuss durch Hr. Dr. Schützinger) einerseits Fragen im Hinblick auf die zeitliche Verfügbarkeit aufwirft und andererseits – bedingt durch die den einzelnen Ausschüssen zugewiesenen Aufgaben – Inter-essenskonflikte auftreten können.

Es werden daher die Funktionen des Vorsitzenden im Jahr 2017 wie folgt neu verteilt:

• 03/2017 Prüfungsausschuss: Hr. Dr. Reibersdorfer (Vertretung Hr. Dr. Schützinger)

• 09/2017 Risikoausschuss: Hr. Mag. Schroll (Vertretung Hr. Dr. Schützinger)

• 06/2017 Vergütungsausschuss: Hr. Favey (Vertretung Hr. Dr. Schützinger)

• 06/2017 Nominierungsausschuss: Hr. Dr. Schützinger (wie bisher; Vertretung Hr. Favey)

Die konkrete Wahl der Vorsitzenden muss jeweils in den einzelnen Ausschüssen der Porsche Bank AG erfolgen. Im Aufsichtsrat der Porsche Bank AG wurde am 15.12.2016 der Wahlvorschlag bereits als Information eingebracht und vom Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen.

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201618

Strategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans und deren tatsächlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen

Die Auswahlstrategie richtet sich neben den gesetzlichen Regelungen auch nach der Geschäftsordnung des Aufsichts-rates und seiner Ausschüsse sowie der Satzung der Gesell-schaft.

Danach bestellt und entlässt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Der Nominierungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung einer Stelle im Vorstand und bei der Vor-bereitung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats. Hierbei berücksichtigt der Nominierungs-ausschuss die Ausgewogenheit und Unterschiedlichkeit der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen aller Mitglieder des betreffenden Organs. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden durch die Hauptversammlung gewählt. Dabei wird insbeson-dere auf die Diversität und Eignung zur Ausübung der Auf-sichtsfunktion geachtet. Der Nominierungsausschuss spricht dem Aufsichtsrat regelmäßig nach entsprechender Bewer-tung seine Empfehlungen hinsichtlich der Zusammensetzung der Leitungsorgane aus.

Die Mitglieder des Vorstands verfügen über umfassende theoretische und praktische Kenntnisse sowie Erfahrungen, um ihrer ressortbezogenen Leitungsverantwortung vollum-fänglich nachkommen zu können. Für ihre Tätigkeit steht ih-nen ausreichend bemessene Zeit zur Verfügung.

Die Zusammensetzung des Vorstands gewährleistet, dass in allen maßgeblichen Bereichen die zu einer ordnungsgemä-ßen Wahrnehmung der Gesamtverantwortung erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse vorhanden sind.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über Sachver-stand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprü-fung und über die erforderliche Sachkunde zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte der Gesellschaft.

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201619

3.2.1.1. Nominierungsausschuss gem. § 29 BWG

Für die PB AG wurde ein Nominierungsausschuss basierend auf den Vorgaben des § 29 BWG eingerichtet. Zu den Mitglie-dern des Ausschusses wurden Dr. Hans Peter Schützinger (Vor-sitzender), Alain Favey und Bernhard Auinger (vom Betriebsrat entsandt) gewählt. Aufgaben und Arbeitsweise wurden in ei-ner eigenen Geschäftsordnung definiert. Dieser zufolge übt der Ausschuss gegenüber Aufsichtsrat und Hauptversammlung im Hinblick auf die Nachbesetzung von Vorstands- und Aufsichts-ratspositionen eine beratende Funktion aus. Unter anderem ermittelt der Ausschuss qualifizierte Bewerber für freiwerden-de Stellen und unterbreitet entsprechende Vorschläge. Ebenso obliegt es dem Nominierungsausschuss, Zielquoten zur För-derung des unterrepräsentierten Geschlechts festzulegen und Strategien zu deren Erreichung zu entwickeln. Der Ausschuss tagt anlassbezogen, mindestens einmal jährlich, und wird vom Vorsitzenden einberufen. Über die Sitzungen des Ausschusses wird ein Protokoll verfasst, welches allen Mitgliedern des Auf-sichtsrates zu Verfügung gestellt wird. Im Jahr 2016 fand eine ordentliche Ausschusssitzung statt.

Diversitätsstrategie der Porsche Bank AG

Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen ist es notwendig, eine Zielquote und eine Strategie zur Erreichung dieser Quote für das unterrepräsentierte Geschlecht in der Geschäftsleitung und im Aufsichtsrat festzulegen. Für die PB AG wurde in der ordentlichen Ausschusssitzung am 30.06.2015 eine Quote von 15 % für den Aufsichtsrat und Vorstand festgelegt, welche bis zum 31.12.2020 umgesetzt werden soll. Ebenso wurden ent-sprechende Maßnahmen definiert, um die genannte Zielquo-te zu erreichen. Um ein laufendes Monitoring sicherzustellen, wurde eine jährliche Evaluierung der Zielerreichung und Be-richterstattung im Nominierungsausschuss festgelegt.

3.2.1.2. Vergütungsausschuss gemäß § 39c BWG

Der Vergütungsausschuss der PB AG wurde mittels Auf-sichtsratsbeschluss vom 05.04.2012 eingerichtet. Per ge-setzlicher Definition ist die Aufgabe des Ausschusses die Überprüfung und Überwachung der Vergütungspolitik, Vergü-tungspraktiken und vergütungsbezogenen Anreizstrukturen, jeweils im Zusammenhang mit der Steuerung, Überwachung und Begrenzung von Risiken gem. § 39 Abs. 2b Z1 bis 10 BWG, der Eigenmittelausstattung und Liquidität, wobei auch die langfristigen Interessen des Eigentümers, der Investoren und der Mitarbeiter des Kreditinstitutes zu berücksichtigen sind. Zumindest ein Mitglied des Ausschusses hat über Fachkennt-

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nisse und praktische Erfahrungen im Bereich der Vergütungs-politik zu verfügen („Vergütungsexperte“). Solange die Bilanz-summe des betreffenden Kreditinstitutes die Grenze von fünf Milliarden Euro nicht überschreitet, kann diese Funktion auch von einer externen (nicht dem Aufsichtsrat zugehörigen) Per-son ausgeübt werden.

Der Vergütungsausschuss der PB AG setzt sich aktuell aus insgesamt vier ordentlichen Mitgliedern zusammen, wobei drei aus dem Kreis des Aufsichtsrates gewählt wurden: Dr. Hans Peter Schützinger (Vorsitzender), Alain Favey und Bern-hard Auinger (vom Betriebsrat entsandt). Zum externen Ver-gütungsexperten und vierten Mitglied wurde Mag. Paul Gah-leitner bestellt. Mag. Gahleitners fachliche Expertise gründet insbesondere in seiner langjährigen Erfahrung als Personal-leiter der Porsche Holding GmbH.

Der Vergütungsausschuss der PB AG tagt einmal jährlich, üblicherweise im Rahmen der alljährlichen Sitzung des Auf-sichtsrates im Juni. Anlassbezogen kann der Ausschuss un-terjährig durch den Vorsitzenden einberufen werden. Im Jahr 2016 fand eine ordentliche Ausschusssitzung statt.

3.2.1.3. Risikoausschuss gemäß § 39d BWG

Per Aufsichtsratsbeschluss vom 24.03.2015 wurde in der PB AG ein Risikoausschuss entsprechend der Vorgabe des § 39d BWG eingerichtet. Aufgabenbereich und Arbeitsweise des Ausschusses sind in einer eigenen Geschäftsordnung festge-halten. Unter anderem zählt die Beratung der Geschäftslei-tung hinsichtlich der aktuellen und zukünftigen Risikobereit-schaft und Risikostrategie der PB AG samt deren Umsetzung zu den Inhalten des Ausschusses. Des Weiteren obliegt es dem Ausschuss, die Preisgestaltung von Produkten und Dienstleis-tungen der PB AG auf ihre Konformität mit Geschäftsmodell und Risikostrategie der Bank hin zu überprüfen. Unbeschadet der Aufgaben des Vergütungsausschusses überprüft der Risi-koausschuss, ob Risiko, Kapital, Liquidität sowie Wahrschein-lichkeit und Zeitpunkt von realisierten Gewinnen im Rahmen der im Vergütungssystem angebotenen Anreize ausreichend berücksichtigt werden. Der Ausschuss besteht aus drei Mit-gliedern des Aufsichtsrates. Der Hauptabteilungsleiter Risiko-management der PB AG nimmt an den Ausschusssitzungen als Fachexperte teil und berichtet dem Ausschuss gemäß der gesetzlichen Anforderungen über die Risikolage und -strategie der PB AG. Der Risikoausschuss wird vom Vorsitzenden anlass-bezogen einberufen, tagt jedoch mindestens einmal jährlich.

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Zu Mitgliedern des Risikoausschusses wurden Dr. Hans Peter Schützinger (Vorsitzender), Mag. Rainer Schroll sowie Gerhard Redolf (vom Betriebsrat entsandt) gewählt. Im Jahr 2016 fand eine ordentliche Sitzung des Ausschusses statt.

3.2.2. Vorstand der PBG (VO)

Konkret sind im Rahmen des Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) von der Geschäftsleitung ins- besondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:

• Definition von Unternehmenszielen und Risikostrategien;

• Festlegung des Risikoprofils und Einrichtung entsprechen-der Verfahren und Prozesse, einschließlich einer schriftli-chen Dokumentation;

• Festlegung von Strategien und Verfahren zur Einhaltung der Eigenkapitalerfordernisse (Einrichtung eines Limitwe-sens) sowie einer dem Risiko entsprechenden Kapitalallo-kation;

• Information der betroffenen Mitarbeiter über die Strategi-en und Verfahren;

• Einrichtung eines angemessenen internen Kontrollsys-tems (IKS), vor allem auch im Hinblick auf den ICAAP;

• Funktionale und organisatorische Trennung von Zustän-digkeiten und Management von Interessenkonflikten;

• Sicherstellung der Qualifikation der Mitarbeiter;

• Regelmäßige, zumindest jährliche, Überprüfung und allenfalls erforderliche Anpassung der Systeme, Verfahren und Prozesse;

• Definition und jährliche Überprüfung der Risikostrategie bzw. Abnahme des Risikohandbuchs.

3.2.3. Hauptabteilung Risikomanagement (RM)

Von der Hauptabteilung RM sind folgende Aufgaben im Zuge des ICAAP bzw. Risikomanagementprozesses wahrzu-nehmen:

• Identifizierung, Quantifizierung, Limitierung bzw. Steue-rung der wesentlichen Risiken auf Portfolioebene;

• Ermittlung der Risikoallokation;

• Durchführung des operativen Risikomanagementprozes-ses und Limitierung der wesentlichen Risikoarten;

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• Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung auf PB AG- und PBG-Ebene;

• Jährliche Überarbeitung und Validierung des ICAAP- Konzeptes;

• Erstellung des monatlichen Risikoberichtes und quar-talsweisen Risikotragfähigkeitsreports;

• Durchführung der jährlichen und anlassbezogenen Ge-samtbank-Stresstests;

• Themenverantwortung für das operationelle Risiko (inkl. Business Continuity Management);

• Aktualisierung und Erstellung des Bankensanierungs-planes;

• Kreditantragsprüfung bei Großkunden für die gesamte PBG (inkl. Tochtergesellschaften);

• Methodische Verantwortung für Scoring- und Rating-modelle innerhalb der PBG;

Gesamtbankrisikomanagement

Dieser Bereich ist für die Gesamtbanksteuerung im Sin-ne des ICAAP zuständig. Dabei wird der vollständige Risiko- managementprozess durchlaufen, von der Identifizierung der Risiken, hin zur Quantifizierung, Limitierung und dem Repor-ting. Die operative Steuerung der Risiken obliegt der betroffe-nen Einheit der Porsche Bank Gruppe.

Abteilung Kreditrisikomanagement (KRM)

In dieser Abteilung wird die operative Kreditgenehmigung sowie die Messung und Limitierung der Kreditrisiken auf Portfolioebene durchgeführt. Das Kreditrisikomanagement umfasst neben der Kreditantragsprüfung für Großkunden der PBG (inkl. Tochtergesellschaften) auch die methodische Ver-antwortung für Scoring- und Ratingmodelle.

3.2.4. Compliance und Geldwäschebekämpfung (AML)

Die Compliance-Funktion überwacht das Risiko von Abwei-chungen zu sämtlichen gesetzlichen Regelungen und Stan-dards sowie internen Richtlinien.

Die Geldwäschebekämpfung hat die Aufgabe, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Porsche Bank Gruppe zu verhindern. Dabei werden auf Basis der gesetzlichen Gefährdungsanalyse Maßnahmen und Richtlinien definiert, die potenzielle Geldwäschefälle entsprechend identifizieren und berichten.

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3.2.5. Interne Revision

Bestandteil der internen Kontrollverfahren ist – neben dem prozessabhängigen internen Kontrollsystem (IKS) – der Be-reich Interne Revision. Die Interne Revision prüft und beurteilt als prozessunabhängige Abteilung und im Auftrag des Vor-stands die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikoma-nagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen.

3.2.6. Geschäftsführer und Risikomanager der Tochtergesellschaften

Die Geschäftsführer und Risikomanager in den jeweiligen Tochtergesellschaften verantworten folgende Punkte:

• Lokale Steuerung der wesentlichen Einzelrisiken, sowie Messung von Einzelrisiken, die nicht zentral quantifiziert werden;

• Ansprechpartner bei Risikomanagementthemen auf PBG-Ebene;

• Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausgestaltung des lokalen Risikomanagements;

• Einhaltung der lokalen aufsichtsrechtlichen Vorschriften;

• Verantwortung für die Qualität und die zeitgerechte Lieferung der benötigten Daten;

• Bereitstellung der lokalen Risikodaten an das zentrale Risikomanagement;

• Einhaltung der zentralen Vorgaben und Limite der PBG;

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201624

3.3. Risikostrategie

Die Risikostrategie der PBG sieht ein ausgewogenes Ver-hältnis zwischen Risiko und Ertrag vor und regelt insofern die Grundlagen des Zusammenwirkens zwischen den Marktberei-chen und dem Risikomanagement. Die Risikopolitik beschreibt somit die Umsetzung der Unternehmensziele in den jeweiligen Fachbereichen unter Berücksichtigung der resultierenden Risi-ken. Die einzelnen Bereiche sind für die Steuerung der aus ihrer Aktivität resultierenden Risiken selbst verantwortlich. Die aus den einzelnen Risikoarten resultierenden Risiken werden zu-sammengefasst, um das Gesamtbankrisiko darzustellen. Eine risikoorientierte Gesamtbanksteuerung begrenzt Risiken durch Allokation von Risikodeckungsmassen auf einzelne Risikoarten und ermöglicht auf diese Weise die Limitierung und Steuerung

der Risikopotenziale. Die zur Gesamtbanksteuerung im Rahmen des ICAAP eingesetzten Methoden und Prozesse werden jähr-lich einer detaillierten Überprüfung unterzogen.

Grundlage für das Risikomanagement- und -controllingsys-tem der PBG sind ein einheitliches Verständnis der Risiken in-nerhalb der Bank, ein ausgeprägtes Risikobewusstsein aller Mitarbeiter, sowie klar definierte Prozesse und adäquate Orga-nisationsstrukturen. Die im Folgenden aufgeführten Prinzipien beschreiben die Kernkomponenten des Risikomanagement- und -controllingsystems der PBG und stellen somit die Basis für

1. Risikoidentifizierung

Operativer

Risikomanagement-

Prozess

2. Quantifizierung von Risiken und Deckungsmassen

3. Aggregation

4. Vorsteuerung

5. Risikoüberwachungund Nachsteuerung

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das gesamte Risikomanagement und -controlling dar. Im Jahr 2016 wurden alle Risikoquantifizierungsmethodiken durch De-loitte Financial Advisory GmbH validiert und plausibilisiert.

• Prinzip I: Verantwortung der Geschäftsleitung für die Strategie der Bank

• Prinzip II: Klare Definition von Organisationsstruktur und Risikomanagement- und Risikocontrollingprozess

• Prinzip III: Funktionstrennung

• Prinzip IV: Ausgeprägtes Risikobewusstsein und Risikokultur

• Prinzip V: Zuverlässige Risikosteuerung

• Prinzip VI: Umfassende Risiko- und Limitüberwachung

• Prinzip VII: Allokation des ökonomischen Kapitals

• Prinzip VIII: Risikokommunikation und -berichterstattung

• Prinzip IX: Bereitstellung eines aktuellen und vollständigen Risikoinformationssystems

• Prinzip X: Unterstützung des gesamten Risikoprozesses durch qualifizierte Experten

• Prinzip XI: Überprüfung der Effektivität der Überwachung

• Prinzip XII: Notfallplanung

3.4. Risikomanagement- und

-controllingprozess

Die PBG verfügt über ein umfassendes Risikomanagement- und -controllingsystem. Für die Steuerung der Risiken sind die Bereiche verantwortlich, aus deren Aktivitäten die Risiken resultieren. Das Team Risikomanagement stellt als unabhän- gige Einheit sicher, dass sich die Risikoübernahme im Kon-zern im Einklang mit diesem Rahmenwerk befindet.

Das nachfolgende Schaubild beschreibt den Risikomanage-ment- und -controllingprozess der PBG, der grundsätzlich auf alle Risikoarten anwendbar ist.

Der Risikomanagement- und -controllingprozess der PBG gliedert sich in die folgenden, risikoartenunabhängigen Schritte:

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1. Risikoidentifikation

Die Risikoidentifikation beinhaltet die fortlaufende Unter-suchung der Risikoquellen sowie die Einordnung der identifi-zierten Risiken in die entsprechenden Risikoarten. Sollten sich neu festgestellte Risiken nicht in das bisherige Risikoprofil einordnen lassen, muss dieses entsprechend ergänzt werden. In jedem Fall muss eine Ergänzung oder Erweiterung des Risi-koprofils allen relevanten Stellen mitgeteilt werden.

2. Quantifizierung

Im Rahmen der Risikomessung erfolgt die quantitative und/oder qualitative Einschätzung der Risiken. Die Methoden zur Risikobewertung unterliegen unternehmensweiten Risikostan-dards, um die Konsistenz und Angemessenheit in der PBG so-wie innerhalb der Porsche Holding Salzburg zu gewährleisten. Falls die Methoden der Porsche Holding für die PBG ungeeignet sind, ist der Bereich Risikomanagement dafür verantwortlich, adäquate Methoden zu entwickeln und zu implementieren. Die Verfahren zur Risikomessung, -analyse und -bewertung sind in den risikoartenspezifischen Dokumenten festgehalten.

3. Limitierung

Im Rahmen der Risikolimitierung werden risikoadäqua-te Systeme und Verfahren zur Risikobegrenzung entwickelt. Bei quantifizierbaren Risiken ist die Angabe von Limitbe-trägen erforderlich. Bei nicht-quantifizierbaren Risikoarten wird die Risikoneigung durch angemessene Erläuterungen dokumentiert. Bei der Festlegung der Limite wird die Risi-kotragfähigkeit berücksichtigt. Die Limitstrukturen und der Limitierungsprozess sind in den risikoartenspezifischen Do-kumentationen festgehalten.

4. Steuerung

Auf Basis der vorliegenden Risikoinformationen werden im Rahmen des Risikomanagements geeignete Strategien und Entscheidungen zur Risikobegrenzung getroffen, wobei die Risikosteuerung aktiv und passiv erfolgen kann. Das ak-tive Risikomanagement gestaltet das Risiko-/Renditeverhält-nis mittels geeigneter Instrumente zur wirkungsbezogenen Risikobegrenzung (z. B. Risikodiversifikation, Risikotransfer und Risikovorsorge). Im Rahmen des passiven Risikoma-nagements erfolgt eine ursachenbezogene Steuerung durch Risikovermeidungs- und -minderungsstrategien. In diesen Prozessschritt fällt auch die operative Umsetzung der Maß-nahmen zur Steuerung.

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5. Überwachung

Die Risikoüberwachung besteht aus der laufenden Überwa-chung der Risikolimite auf sämtlichen Limitierungsebenen für die quantitativen Risiken, der Überprüfung des allgemeinen Risikoprofils sowie der qualitativen Kontrolle sämtlicher Risi-koarten. Im Bereich der operationellen Risiken erfolgt durch die jeweiligen OpRisk-Verantwortlichen eine regelmäßige Überprü-fung der Systeme, Prozesse, Produkte und Aktivitäten hinsicht-lich potenzieller Risiken für den laufenden Geschäftsbetrieb.

6. Reporting

Die Entscheidungsträger (Aufsichtsrat, Vorstand, betrof-fene Bereichs-/Stabsstellenleiter, Kompetenzträger) erhalten zeitnah risikorelevante Informationen. Derartige Risikomel-dungen umfassen sowohl die regelmäßige Berichterstattung als auch individuelle Meldungen auf besondere Veranlassung und/oder aufgrund besonderer Ereignisse. Neben der internen Berichterstattung der PBG schließt die Risikomeldung eben-falls die Berichterstattung an externe Aufsichtsorgane mit ein.

3.5. Bankeigener Ansatz zur

Beurteilung der Eigenmittel-

ausstattung – Risikotragfähigkeit

und ICAAP

Die PBG stellt zwei Sichtweisen der Risikotragfähigkeit (RTF) dar: Das Absicherungsziel der Liquidationssicht im ICAAP ist der Schutz der Ansprüche der Fremdkapitalgeber, das heißt eine Rückzahlung des Fremdkapitals muss möglich sein. Dabei wird jenes ökonomische Gesamtbankrisiko dar-gestellt, das mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit (99,9 %) nicht überschritten wird. In der Going-Concern-Sicht soll der Fortbestand einer geordneten operativen Geschäftstätigkeit (Going-Concern) sichergestellt werden. Dabei ist das auf-sichtsrechtliche Eigenmittelerfordernis Mindestanforderung. Absicherungsziel der Going-Concern-Sicht ist es, dass die Bank einen negativen Belastungsfall verkraften und die ge-ordnete Geschäftstätigkeit dennoch fortsetzen kann. Im Go-ing-Concern wird jenes Risiko, das bereits mit einer Wahr-scheinlichkeit von 95 % nicht überschritten wird, mit den für den Going-Concern verfügbaren Deckungsmassen vergli-chen. Als Zeitraum (Haltedauer) wird für beide Sichtweisen ein Kalenderjahr (250 Handelstage) angenommen.

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3.5.1. Steuerungsgrößen

Als zentrale Steuerungskomponenten dienen drei Größen:

• Risikodeckungsmasse: Diese setzt sich aus den Ergeb-nis- und Kapitalsubstanzkomponenten zusammen, wel-che der Bank grundsätzlich zur Abdeckung von schla-gend werdenden Risiken zur Verfügung stehen und somit das Institut gegen die Gefahr der Insolvenz auf-grund dieser Verluste absichern.

• Risiko: Das quantifizierte Risiko bestimmt das minimal benötigte Kapital zur Abdeckung bereits eingegangener Markt-, Adress-, Geschäfts- und operationeller Risiken. Das jeweils aktuelle Risiko kann in Prozent als Auslastung des Risikolimits dargestellt werden. Das Risiko wird als VaR1) für jede quantifizierbare Risikoart separat ermittelt, wobei der VaR das zu einem bestimmten Zeitpunkt auf Basis festgelegter Methoden gemessene Risiko darstellt.

• Risikolimite: Das Gesamtrisikolimit wird vom Risiko-appetit abgeleitet und dann auf die Limite je Risikoart heruntergebrochen. Die Limite stellen die zur Deckung der dem Geschäft inhärenten Risiken für den Zeitraum eines Jahres zugeteilte Kapitalressource dar. Berech-nungsgrundlagen sind die entsprechenden Risikowerte (Value at Risk), ergänzt um Planungsannahmen, sowie strategische und steuerungsorientierte Überlegungen. Das Risikolimit ist jedenfalls mit der Höhe der Risikode-ckungsmasse begrenzt.

Die Risikotragfähigkeit der PBG ist gegeben, wenn das quantifizierte Risiko das Risikolimit (d.h. die definierten Ver-lustobergrenzen) und somit die Risikodeckungsmasse nicht überschreitet. Die Risikotragfähigkeit leitet sich aus der Höhe der zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmasse her.

3.5.2. Risikodeckungsmasse

Die Risikodeckungsmasse ist als das finanzielle Potenzial der Bank definiert, um unerwartete Verluste absorbieren zu können. Die Bemessung der Deckungsmassen unterliegt kei-nen aufsichtsrechtlichen Vorgaben und ist deshalb im ökono-misch sinnvollen Rahmen gestaltbar. Bei der Festlegung sind folgende Punkte von Bedeutung:

• Deckungsmassen müssen Schwankungen der Risiko-position standhalten.

• Deckungsmassen müssen Stresstests standhalten.

• Deckungsmassen müssen die Geschäftsstrategie abde-cken.

¹) Der Value-at-Risk (VaR) stellt den potenziellen Verlust dar, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Haltedauer) mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit (Konfidenzniveau) nicht überschritten wird.

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201629

Die PBG definiert ihr internes Kapital gemäß dem Subs-tanzwert. Die einzelnen Bestandteile der Risikodeckungsmas-se sollen zur Abdeckung schlagend gewordener Risiken ver-wendet werden.

Die Höhe, die aggregierte Auslastung und die Angemessen-heit der aktuellen Risikodeckungsmasse wird von der Abteilung Risikomanagement quartalsweise überwacht und im Rahmen des Risikotragfähigkeitsreports an den Vorstand gemeldet.

Die Ermittlung der Risikodeckungsmasse erfolgt aufgrund der zunehmenden IFRS-Orientierung im Konzernreporting und der damit verbundenen Steuerung der Gruppe nach IFRS-Kennzahlen. Zudem erfolgt die Erstellung des IFRS-Ab-schlusses in einem „Fast-Close“-Verfahren, wodurch die ver-fügbare Risikodeckungsmasse früh zur Verfügung steht und somit dem Ziel des beschleunigten Risikoreportings über den Risikobericht entsprochen wird. Nicht zuletzt wird damit auch einer Anpassung an die internationalen Entwicklungen im Aufsichtsrecht (Basel III/CRD IV) Rechnung getragen.

Die Risikodeckungsmasse der PB AG und der PBG besteht aus dem Kernkapital – und hier im Wesentlichen aus Core Equi-ty Tier 1 (CET1) gemäß den Regelungen der CRR/CRD IV– und dem Ergänzungskapital. Zudem werden die unten angeführten ökonomischen Komponenten der Risikodeckungsmasse hinzu-gerechnet.

3.5.2.1. Kernkapital

Das Kernkapital der PBG besteht aus dem gezeichneten Ka-pital (eingezahltes Kapital), den (freien und ungebundenen) Kapitalrücklagen und den Gewinnrücklagen (inklusive gesetz-licher Gewinnrücklage gem. BWG/UGB). Von diesen Positio-nen sind die aufsichtsrechtlichen Abzugsposten zu eliminieren.

Die aufsichtsrechtlichen Abzugsposten für die PB AG und die PBG ergeben sich im Wesentlichen aus immateriellen Ver-mögensgegenständen. Beteiligungen an Versicherungsunter-nehmen sind unter den Regelungen von Basel III (Art. 49 CRR) unter Berücksichtigung der Freibetragsgrenze nicht mehr als Abzugsposten darzustellen.

3.5.2.2. Ergänzungskapitalinstrumente

Ergänzungskapitalinstrumente, die als zusätzliches Kapital nach CRR- und BWG-Anforderungen einzustufen sind, werden ebenfalls in das interne Kapital der PBG einbezogen. In der Eigenmittelplanung wird davon ausgegangen, dass sich das CET1 entsprechend der in der Mehrjahresplanung geplanten Ergebnisse und Dividenden kontinuierlich erhöht. Im Dezem-ber 2016 wurde zur Stärkung der Eigenmittel eine Erhöhung des Ergänzungskapitals in Form eines Nachrangdarlehens in Höhe von MEUR 60,0 aufgenommen.

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201630

3.5.2.3. Ökonomische Komponenten

• Periodenergebnis: In der Risikotragfähigkeit wird der er-wirtschaftete Periodengewinn des aktuellen Wirtschafts-jahres mitberücksichtigt. Plangewinne werden (auch in der Going-Concern-Betrachtung) nicht in die Risiko-deckungsmasse miteinbezogen. Für die PBG wird das Periodenergebnis aus dem BWG-Teilkonzern ausgewie-sen. Gemäß Art. 26 (2) (a) CRR besteht unter gewissen Voraussetzungen grundsätzlich die Möglichkeit, das Pe-riodenergebnis auch den regulatorischen Eigenmitteln (CET1) hinzuzurechnen. Für die Porsche Bank Gruppe erfolgt ein Review der Quartalsabschlüsse durch den Wirtschaftsprüfer. Diese geprüften Periodenergebnisse werden als ökonomische Komponente der Risikode-ckungsmasse hinzugerechnet.

• Prudential Filter: Der Prudential Filter ergibt sich für den IFRS-Teilkonzern der PBG aus der Neutralisierung von IFRS-Bewertungseffekten, die im Aufsichtsrecht als Ri-sikopuffer nicht anerkannt werden. Die Fair-Value-Ori-entierung des IFRS schlägt sich in der PBG nur in eingeschränktem Maße nieder – die wesentlichen Differenzen ergeben sich aus Cash-Flow-Hedge-Rück-lagen und der Marktbewertung von Wertpapieren, die aus heutiger Sicht allerdings nicht in wesentlichem Umfang im Einsatz sind.

• Stille Reserven/Lasten: Stille Reserven stellen die Dif-ferenz zwischen aktuellen ökonomischen Marktwerten und Buchwerten von Vermögensgegenständen dar. Sie sind zusätzliches ökonomisches Deckungspotenzial, das weder bilanziell noch in den regulatorischen Ei-genmitteln berücksichtigt wird. In der PBG werden für Beteiligungen an Tochterunternehmen, die nicht dem BWG-Konsolidierungskreis angehören, stille Reserven aus der Differenz von Marktwerten und Buchwerten als Risikodeckungsmasse angesetzt. Für Tochtergesell-schaften des BWG-Konsolidierungskreises werden kei-ne stillen Reserven angerechnet.

Die Berechnung der Marktwerte der Beteiligungen erfolgt einmal jährlich im Bereich Finanzen der PB AG. Die Marktwerte werden im Zuge der Jahresabschluss- erstellung auf Basis der jährlichen VW-Planungsrunden berechnet. Die Marktwertberechnungen werden jährlich vom Wirtschaftsprüfer der PB AG überprüft und frei-gegeben. Um einer entsprechenden Bewertungsunsi-cherheit Rechnung zu tragen, wird von den errechneten Marktwerten ein Sicherheitsabschlag von 50 % vorge-nommen.

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201631

Im Beteiligungsrisiko werden die Marktwerte für Nicht-BWG-Gesellschaften (ohne Sicherheitsabschlag) als Exposure berücksichtigt.

Abweichungen der Periodenergebnisse von den Plan- werten, die den Ertragswertermittlungen zugrunde liegen, werden in den monatlichen Controllingberich-ten gegenübergestellt. Bei wesentlichen Abweichungen ist in Abstimmung mit dem Bereich Finanzen und dem Wirtschaftsprüfer eine Anpassung der Ertragswerte zur Ermittlung der stillen Reserven vorzunehmen.

• Bilanzielle Rückstellungen: Zur Risikodeckungsmasse wird die Überdeckung von Bilanziellen Rückstellungen und Wertberichtigungen hinzugefügt. Konkret betrifft das die Einzelwertberichtigungen (EWB) sowie die Pau-schalwertberichtigungen (PWB) im Kreditrisiko sowie die Restwertrückstellung im Restwertrisiko, die den er-warteten Verlust übersteigen. Auf PBG-Ebene werden konzernal gebildete Vorsorgen ebenfalls berücksichtigt.

• Latente Steuern werden in der Risikodeckungsmasse im Going-Concern- und im Liquidationsfall berücksichtigt. Aktuell besteht in der PB AG und der PBG ein Passiv- überhang an steuerlichen Latenzen.

3.5.3. Limitierung der Risikoarten in der Risikotragfähigkeit

Im Rahmen der Limitallokation ist die Verteilung des Risi-kokapitals auf die einzelnen Verlustobergrenzen pro Risikoart zu verstehen. In der PBG ist das Risikomanagement für die jährliche Überprüfung der bestehenden Limite sowie die Un-terbreitung eines Limitallokationsvorschlags verantwortlich.

Die Limitallokation in der PBG erfolgt im Rahmen des Ge-samtrisikolimits. Dabei wird das Gesamtrisikolimit gemäß dem Risikoappetit pro Steuerungskreis (PB AG und PBG) top-down vergeben. Weiters werden für die einzelnen Risikoarten bot-tom-up-Limite ermittelt und aggregiert. Auf Basis dieser beiden Werte erfolgt anschließend ein Vorschlag für Limite, der stra-tegische, risiko- und renditeorientierte Kriterien berücksichtigt.

Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Verabschiedung der Risikolimite und gibt diese frei. Limitumschichtungen bis zu einem Volumen in Höhe von MEUR 5,0 können durch den Hauptabteilungsleiter Risikomanagement genehmigt werden, solange die Summe der Limite nicht verändert wird. Limitum-schichtungen sind dem Vorstand zu berichten.

Im ICAAP der PBG ist eine aktive Steuerung entsprechend der Limitausnutzung umgesetzt. Das Ziel ist, eine Auslastung nahe, aber nicht über 90 % für alle wesentlichen Einzelrisiken zu erreichen, um so ein effizientes Risikoertragsverhältnis zu gewährleisten.

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201632

Die Handlungserfordernisse bei Erreichen einer oder meh-rerer Schwellenwerte (Vorwarnstufe bzw. Alarmstufe) bestehen darin, dass bei Erreichen der Vorwarnstufe bis zum Kredit- und Risikokomitee – wo die Berichte besprochen und bearbeitet werden – Handlungsvorschläge vom Hauptabteilungsleiter Ri-sikomanagement auszuarbeiten sind.

Zusätzlich zu den Einzelrisikolimiten werden für bestimmte risikobehaftete Geschäfte explizite Strukturlimite, d.h. maxima-le Exposurelimite, definiert. Derzeit ist dies für MAN-Finanzie-rungen, Rent A Car und für allgemeine Länderrisiken der Fall.

Die nachfolgende Tabelle stellt die Ereignisse der Risiko- tragfähigkeitsanalyse zum 31. 12. 2016 dar:

Szenario Risiko Risikolimit

Risiko-

deckungsmasse

(RDM)

Going-Concern 170.900 251.000 514.100

Liquidation 404.800 554.000 794.000

Daten in TEUR

3.6. Risikoorientiertes

Berichtswesen

Das Berichtswesen zu den einzelnen Risikokategorien folgt in der PBG primär dem operativen Bedarf und ist ent-sprechend der Bedeutung einer Risikokategorie unterschied-lich stark ausgeprägt. Durch den ICAAP wird die Gesamtsicht gewährleistet. Die Tochtergesellschaften orientieren sich im Berichtswesen zwar an den Vorgaben der PBG, weichen auf-grund lokaler Notwendigkeiten aber bewusst davon ab.

Auf Ebene der Porsche Bank Gruppe wird quartalsweise ein Risikotragfähigkeitsreport (RTF-Report) erstellt und an den Vorstand der PBG berichtet. Hier wird die Risikoauslastung, deren Entwicklung für die wesentlichen Risiken verantwort-lich ist, aus dem ICAAP dargestellt. Der RTF-Report wird auch im quartalsweisen Risikokomitee berichtet, in dem entspre-chende Maßnahmen zur Steuerung der Risiken diskutiert und festgelegt werden.

Für das Kreditrisiko wird ebenfalls auf Gruppenebene quartalsweise ein Kreditrisikobericht erstellt. Hier werden die wesentlichen Kennzahlen (Portfolioentwicklung, Überfäl-ligkeiten, Wertberichtigungen, Credit Value-at-Risk (CVaR), Konzentrationsrisiken) dargestellt. Der Bericht wird ebenfalls quartalsweise im Risikokomitee diskutiert.

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201633

Wesentliche Zins- und Liquiditätsthemen werden im Asset Liability Committee (ALCO) diskutiert. Neben Mitgliedern der Porsche Bank sind hier auch Teilnehmer aus dem Group Trea-sury der Porsche Corporate Finance (PCF) involviert.

3.7. Risikoarten und Identifikation

der wesentlichen Risiken

Aus der Geschäftsstrategie der PBG lassen sich nun deren wesentliche Einzelrisiken ableiten. Ein solches wesentliches Risiko wird als ein Risiko definiert, dessen Nichtbehandlung in der Risikoberichterstattung die Beurteilung oder Entschei-dungen des zuständigen Managements verändern oder be-einflussen könnte. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Gefahr einer deutlichen Verschlechterung der wirtschaft-lichen Lage der PBG oder ihrer Tochterunternehmen besteht oder Hinweise auf eine mögliche wirtschaftliche oder rechtli-che Bestandsgefährdung vorliegen. Es wurden folgende Risi-ken identifiziert und klassifiziert:

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Es ist festzuhalten, dass keine Form des Outsourcings risikolos ist. Soweit Outsourcing-Themen direkten Einfluss auf die Quantifizierung einzelner Risikoarten haben, sind die-se Risiken mit einbezogen.

Exkurs VaR: Zur Kalkulation in der Risikotragfähigkeit ist festzuhalten, dass die Modelle jeweils mit einer Haltedauer von einem Jahr und einem szenariospezifischen Konfidenz-niveau arbeiten. Das Konfidenzniveau ist mit 95 % für das Going-Concern- und 99,9 % für das Liquidationsszenario festgelegt.

3.7.1. Kreditrisiko

Das Kreditrisiko wird in der PBG als die Gefahr definiert, dass ein Kreditnehmer die ihm gewährten Kredite nicht oder nicht vollständig vertragsgemäß zurückzahlen kann oder will. Im Rahmen des ICAAP wird es noch weiter in das Aus-fallrisiko im Kundengeschäft, das Risiko aus kreditrisikomin-dernden Techniken, das Konzentrationsrisiko und das Kon-trahentenrisiko unterschieden.

• Ausfallrisiko im Kundengeschäft: Das Ausfallrisiko im Kundengeschäft wird in der PBG als wesentlich ein-gestuft. Aufgrund des Geschäftsmodelles der PBG ist dieses Kerngeschäftsrisiko eindeutig als größte Risi-koart identifiziert worden. Durch die Besicherung mit den finanzierten Fahrzeugen wird das Ausfallrisiko im Kundengeschäft reduziert. Das Risiko resultiert in der PBG einerseits aus der Fahrzeugfinanzierung im Men-gen- und Großkundengeschäft sowie andererseits aus der Händlerfinanzierung und dem Ankauf von Händler-forderungen vom Importeur.

• Kreditrisikokonzentration: Bei Kreditrisikokonzentra- tionen handelt es sich um Kreditrisiken aus Geschäfts-beziehungen mit einzelnen Schuldnern oder Schuld-nergruppen, die eine Reihe gemeinsamer Merkmale aufweisen und deren Fähigkeit zur Erfüllung abge-schlossener Kontrakte gleichermaßen von der Ver-änderung bestimmter, gemeinsamer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen abhängt (z.B. „Gruppe verbun-dener Kunden“). In der PBG wurden folgende zwei Arten von Kreditrisikokonzentrationen identifiziert: Kreditrisikokonzentration durch Großkunden: Dieses Risiko wird in der PBG als mittel eingestuft. Hierunter fallen insbesondere Flottenkunden, aber teilweise auch Händlerfinanzierungen, jedoch ist selbst das Großkun-denportfolio sehr heterogen.

Fremdwährungsinduzierte Kreditrisiken: Das Fremdwäh- rungsinduzierte Kreditrisiko wird in der PBG als mittel eingestuft. Die weite Verbreitung von Fremdwährungs-

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krediten in den ausländischen Kernmärkten der PBG führt dazu, dass die Zahlungsfähigkeit unterschiedlichs-ter Kreditnehmer abhängig vom selben Risikofaktor (d.h. EUR-, CHF- oder USD-Wechselkurs) und somit die Portfolio-Diversifikation unterminiert wird.

• Kontrahentenrisiko: Das Kontrahentenrisiko als Teil des Kreditrisikos wird in der PBG als mittel eingestuft. Es wird in das Wiedereindeckungsrisiko und das Abwick-lungsrisiko untergliedert. Unter dem Wiedereinde-ckungsrisiko wird der Verlust aus dem Ausfall eines Kon-trahenten verstanden. Infolgedessen ist eine schlechtere Wiedereindeckung am Kapitalmarkt möglich. Dagegen bezeichnet das Abwicklungsrisiko das Risiko aus dem Ausbleiben der Gegenleistung eines Kontrahenten nach Erbringen der eigenen Leistung. Ein Kontrahentenrisiko liegt vor, wenn bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungsunwilligkeit eines Kontrahenten Vermögens-werte der PBG gefährdet sind.

3.7.1.1. Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit

In der PBG ist ein internes Modell zur Messung der Kredit-risiken (Ausfallrisiko im Kundengeschäft und Kontrahentenri-siko) implementiert. Als internes Modell wird auf das von J.P. Morgan entwickelte Credit-Metrics-Modell zurückgegriffen. Es werden die vielen verschiedenen Möglichkeiten, wie sich die Bonität einzelner Kunden verändern kann, mit dem Mon-te-Carlo-Verfahren berechnet. Credit Metrics kalkuliert den Credit VaR im Wesentlichen auf Basis der Kreditparameter PD (Probability of Default), LGD (Loss Given Default) und EaD (Exposure at Default).

Das Risiko aus Kreditrisikokonzentrationen wird in der PBG entweder durch Limitierung (Kreditrisikokonzentration durch Großkunden) oder durch einen Aufschlag auf den CVaR im Zuge der RTF (Fremdwährungsinduzierte Kreditrisiken) be-grenzt. Der Aufschlag für Fremdwährungsinduzierte Kreditrisi-ken wird anhand einer Sensitivitätsanalyse gemessen. Dieser wird aus dem aktuellen Portfolio (EaD) für den Fall einer extrem ungünstigen Währungsentwicklung berechnet und ergibt sich aus der Multiplikation eines angenommenen Währungsscho-ckes mit der geschätzten Auswirkung von (lokalen) Währungs-entwicklungen auf die Ausfallwahrscheinlichkeit von Fremd-währungsschuldnern und dem länderspezifischen LGD.

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3.7.2. Restwertrisiko

Das Restwertrisiko wird als Risiko definiert, dass bei Lea-singverträgen der erzielbare Verwertungserlös (inklusive Mehr-/Minderkilometer- und Schadenabrechnung) bei Ver-tragsende unter dem vertraglichen Restwert liegt.

Das Restwertrisiko wird in der PBG als mittel eingestuft. Dieses Risiko besteht für die PBG hauptsächlich bei Opera-ting-Leasingverträgen, da hier das Verwertungsrisiko getra-gen wird. Jedoch können auch bei Pool-Leasingverträgen Restwertrisiken entstehen. Bei Finanzierungsleasingverträ-gen, bei denen der Kunde das Verwertungsrisiko trägt, kann die PBG mit bis zu 25 % des Verlustes im Risiko stehen.

Risikotreiber sind Schwankungen am Gebrauchtwagen-markt, sowie die Festlegung der Restwerte. Innerhalb der PBG werden Restwerte durch Restwerttabellen detailliert für Mar-ken, Produktserie, Treibstoff und Motorisierung pro Laufzeit vorgegeben und gesteuert.

Die Restwerttabellen werden regelmäßig entsprechend den Marktverhältnissen und tatsächlichen Verkaufserlösen adaptiert, wobei die lokalen Restwerttabellen aus der öster-reichischen Tabelle abgeleitet werden. Für Operating-Lea-singverträge sind zudem Sicherheitsabschläge vorgesehen, sodass die entsprechenden Werte aus der Restwerttabelle keine Marktprognose mehr darstellen, sondern positive Ver-kaufserlöse über den Konjunkturzyklus sicherstellen sollen. Die Restwertpolitik stellt vor allem im Firmenkundengeschäft eine entscheidende Größe dar. So können aktuelle Marktbe-dingungen auch den Abschluss von Verträgen mit Restwerten, die über den geschätzten zukünftigen Fahrzeugwerten liegen, nötig machen, um Marktanteile und über Umwegrentabilitä-ten Ergebnisbeiträge für den Konzern zu sichern. Für dieses Restwertrisiko aus erhöhten Restwerten werden innerhalb der PBG unmittelbar Rückstellungen gebildet, sofern der vertragliche Restwert in Prozent des Barwertes um mehr als 2 % über dem entsprechenden Wert aus der genehmigten Restwerttabelle liegt.

3.7.1.2. Quantitative Offenlegung

Die nachfolgende Tabelle stellt das Risiko für das Kre-ditrisiko im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalyse zum 31. 12. 2016 dar:

Szenario Risiko RisikolimitAnteil am

Gesamtbankrisiko

Going-Concern 56.800 90.000 33,2 %

Liquidation 153.800 225.000 38,0 %

Daten in TEUR

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Im Ausland ergibt sich zusätzlich ein Restwertrisiko bei Fremdwährungsfinanzierungen, da aufgrund von Währungs-schwankungen der vertraglich fixierte Restwert vom tatsächli-chen Marktwert des Fahrzeuges (unabhängig von Entwicklun-gen am Gebrauchtwagenmarkt) abweichen kann. Dieses Risiko ergibt sich daraus, dass sich Gebrauchtwagenpreise primär am Wert der Lokalwährung orientieren und typische Währungen für Fremdwährungskredite stärker positiv miteinander korrelie-ren als mit den Lokalwährungen in Südosteuropa.

3.7.2.1. Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit

Das Restwertrisiko wird in der RTF der PBG mit einer Rest-wert-Value-at-Risk-Methode (RVaR) gemessen.

3.7.2.2. Quantitative Offenlegung

Die nachfolgende Tabelle stellt das Risiko für das Rest-wertrisiko im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalyse zum 31.12.2016 dar:

Szenario Risiko RisikolimitAnteil am

Gesamtbankrisiko

Going-Concern 29.600 35.000 14,9 %

Liquidation 60.500 70.000 17,3 %

Daten in TEUR

3.7.3. Marktpreisrisiko

Unter Marktpreisrisiko versteht man die Gefahr, dass beste-hende Positionen aufgrund einer negativen Marktentwicklung an Wert verlieren und für den Risikoträger ein Verlust entsteht.

Das Eingehen von Marktrisiken ist keine Kernkompetenz der PBG. Aufgrund der Geschäftsstrategie unterliegt die PBG nur Marktrisiken, die sich aus dem operativen Geschäft (und nicht aus etwaigen Handelsbüchern) ergeben. Relevante Risikotrei-ber sind dementsprechend nur Wechselkurse und Zinsen.

3.7.3.1. Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko besteht in der Möglichkeit, dass die bei unveränderten Zinsen erzielbaren Zinsergebnisgrößen aufgrund eintretender Marktzinsänderungen nicht erreicht werden. Es kann in das periodische (GuV-) und das wertorien-tierte (ökonomische) Risiko unterschieden werden.

• Das Ertragsrisiko (GuV-Risiko) hat eine direkte Wirkung auf das Unternehmensergebnis, indem beispielsweise ein gestiegenes Zinsniveau den Nettozinsaufwand aus variabel verzinsten Finanzierungen erhöhen kann.

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• Das Barwertrisiko (ökonomische Risiko) hingegen hat eine direkte Wirkung auf den Wert des Finanzportfolios, da etwa eine unerwartete Zinserhöhung den ökonomi-schen Wert der fixverzinsten Kundenkredite mindert.

Das Zinsänderungsrisiko in der PBG wird als niedrig ein-gestuft. Grund dafür ist das relativ einfache Geschäftsmodell mit einer kurzen Laufzeit der vergebenen Kredit- und Leasing-verträge. Außerdem wird in der PBG nur in geringem Ausmaß Fristentransformation betrieben.

Die Basis zur Risikosteuerung stellen die Risiko- und Er-tragskennzahlen aus dem barwertigen Kennzahlenbereich dar. Es wird auf eine semiaktive Steuerung zurückgegriffen. Das bedeutet, dass die Zinsbücher der Porsche-Gesellschaften basierend auf einer Benchmark, die aus der Struktur des Ak-tivgeschäfts abgeleitet wird, gesteuert werden. Im Gegensatz zur passiven Steuerung gibt es jedoch einen gewissen Spiel-raum (Abweichungstoleranz), in dem sich die PBG bewegen kann. In der PBG wird kein aktiver Steuerungsansatz ange-wendet, das heißt, es wird nicht versucht, durch Zinsmeinun-gen Gewinne zu lukrieren.

3.7.3.1.1. Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit

Der Zins-Value-at-Risk (VaR) wird mit der Methode der Mo-dernen Historischen Simulation (MHS) berechnet. Die MHS ist ein simulatives Verfahren. Es werden alle in der Vergan-genheit beobachteten Änderungen der Marktparameter, die zur Bestimmung des Marktpreises eines Instruments relevant sind, erfasst und simuliert. Korrelationen zwischen einzelnen Risikofaktoren werden hierdurch implizit berücksichtigt. Die Ermittlung und Überwachung des Zinsrisikos ist im System sDIS+ von msgGillardon abgebildet.

3.7.3.1.2. Quantitative Offenlegung

Die nachfolgende Tabelle stellt das Risiko für das Zinsän-derungsrisiko im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalyse zum 31.12.2016 dar:

Szenario Risiko RisikolimitAnteil am

Gesamtbankrisiko

Going-Concern 15.000 23.000 8,8 %

Liquidation 21.200 35.000 5,2 %

Daten in TEUR

3.7.3.2. Fremdwährungsrisiko

Das Fremdwährungsrisiko besteht in der Gefahr, dass durch Schwankungen von Wechselkursen das Konzernergeb-nis verschlechtert wird. Das Fremdwährungsrisiko in der PBG

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wird als unwesentlich eingestuft, da in der PHS der Grundsatz der währungskongruenten Refinanzierung vorherrscht. Vor al-lem auf Grund der in den Tochtergesellschaften vorhandenen Eigenmittel können jedoch trotzdem Fremdwährungseffekte entstehen.

In einigen Märkten der PBG sind Finanzierungen (Fahrzeug-kredit und -leasing, sowie Händlerfinanzierung) in niedrig ver- zinsten Fremdwährungen oder mit Bindung an den Wechsel-kurs einer Fremdwährung üblich (Rate in lokaler Währung aber auf Basis eines aktuellen Umrechnungskurses). Das Fremd-währungsrisiko ist auch hier nicht einfach aus der Summie-rung der Zahlungsströme je Währung, bestimmbar. Vielmehr sind die Risikopositionen auf Basis der Betrachtung funktio-naler Währungen zu ermitteln, um zu einer vernünftigen, be-triebswirtschaftlichen Sicht des Risikos als der potenziellen Beeinträchtigung von Ertragskraft und Unternehmenswert aufgrund von Wechselkursveränderungen zu gelangen.

Unter Fremdwährung werden alle Währungen verstanden, die in dem jeweiligen Land nicht Landeswährung bzw. auf PBG-Ebene kein Euro sind. Das Fremdwährungsrisiko wird grundsätzlich in das Transaktions- und Translationsrisiko unter-teilt.

• Unter dem Begriff Fremdwährungstransaktionsrisiko wird das Gefahrenpotenzial aus offenen Fremdwäh-rungspositionen (d.h. bilanzielle Fremdwährungsinkon-gruenzen) verstanden.

• Unter dem Begriff Fremdwährungstranslationsrisiko versteht man das Risiko, das aus den Eigenmittelpositi-onen der Beteiligungen im Ausland und der Aktiv/Pas-siv-Differenzen resultiert. Unter Eigenmittel im Ausland wird das Eigenkapital pro Finanzgruppe inkl. Verände-rung des Eigenkapitals durch Fremdwährungseffekte (EUR vs. Lokalwährung) verstanden.

Auch das von Tochtergesellschaften und Beteiligungen außerhalb des Euroraums erwirtschaftete Ergebnis stellt ein Fremdwährungsrisiko dar. Dieses Risiko materialisiert sich bei der Konsolidierung der GuV als Translationsrisiko oder bei Gewinnausschüttungen als Transaktionsrisiko.

Laut Geschäftsstrategie ist das Ziel die Erzielung eines stabilen Finanzanlageergebnisses im Rahmen der Jahrespla-nung, d.h. insbesondere an den Quartalsstichtagen sind grö-ßere Ertragsschwankungen nach Möglichkeit und Wirtschaft-lichkeit zu vermeiden.

3.7.3.2.1. Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit

Im Fremdwährungsrisiko wird sowohl das Fremdwäh-rungstransaktions- und das Fremdwährungstranslationsrisiko dargestellt. Das Transaktionsrisiko stellt das Währungsrisiko

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aus offenen Devisenpositionen der PB AG dar. Die Historische Simulation wird mit Kursen auf täglicher Basis seit 2001 kal-kuliert. Im Translationsrisiko findet das im Ausland gehaltene Eigenmittel Berücksichtigung.

3.7.3.2.2. Quantitative Offenlegung

Die nachfolgende Tabelle stellt das Risiko für das Fremd-währungsrisiko im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalyse zum 31.12.2016 dar:

Szenario Risiko RisikolimitAnteil am

Gesamtbankrisiko

Going-Concern 2.300 9.000 1,3 %

Liquidation 3.600 14.000 0,9 %

Daten in TEUR

3.7.3.3. Aktienkursrisiko

Das Aktienkursrisiko (allgemeines Marktrisiko) ist das Ri-siko einer Preisänderung, die der allgemeinen Tendenz am Aktienmarkt zuzuschreiben ist und die in keinem direkten Zu-sammenhang mit der wirtschaftlichen Situation des einzelnen Unternehmens steht.

Die PBG hat nur in geringem Umfang Bestände, die dem Aktienkursrisiko zuzuordnen sind. Diese bestehen aus der Verpflichtung, direkte Pensionszusagen, also bilanzielle Pen-sionsrückstellungen, mindestens zur Hälfte mit Wertpapieren zu decken. Unternehmensweit wurde sich dazu entschlossen, den Porsche Pension Trust für die Deckung der Rückstellungen zu verwenden. Die Eindeckung und das Management der Be-stände erfolgt in der PCF. Die Steuerung des Porsche Pension Trusts erfolgt im Rahmen der Steuerungsmechanismen der Porsche Pensionskasse.

3.7.4. Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko lässt sich in drei Kategorien unterteilen:

• Refinanzierungsrisiko: Das Refinanzierungsrisiko be-schreibt die Gefahr, dass die Anschlussfinanzierung ei-nes Aktivgeschäftes liquiditätsmäßig nicht oder nur zu ungünstigeren Konditionen sichergestellt werden kann. Es entsteht dadurch, dass Kapitalbindungsfristen auf der Aktivseite länger sind als auf der Passivseite. Das Margenrisiko ist das Risiko, dass z.B. die Prolongation von Refinanzierungen nur mit erhöhten Zinsaufschlä-gen möglich ist.

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• Terminrisiko: Das Terminrisiko beschreibt die Gefahr einer ungeplanten Verlängerung der Kapitalbindungs-dauer von Forderungen, sodass Kapitaldienstleistungen verspätet erfolgen. Es entsteht durch einen Zahlungs-verzug der Debitoren oder durch den Ausfall oder die Verzögerung einer fest eingeplanten Refinanzierung.

• Abrufrisiko: Das Abrufrisiko ist die Gefahr einer unerwar-teten Inanspruchnahme von Kreditzusagen (aktivisch) bzw. von unplanmäßigen Verfügungen von Gläubigern über ihre Einlagen (passivisch). Das Abrufrisiko ist das Risiko, dass unerwartet aktivseitig offene Kreditlinien in Anspruch genommen werden bzw. passivseitig Einla-gen abgezogen werden.

In der PBG wird das Liquiditätsrisiko in dispositives und strukturelles Liquiditätsrisiko unterteilt.

Die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen ist Grundbedingung. Trotz der Einbettung der Porsche Bank Gruppe in den VW-Konzern ist die Porsche Bank Gruppe orga-nisatorisch selbstständig und darauf ausgelegt, eigenständig agieren zu können und unabhängig überlebensfähig zu sein. Dementsprechend verlaufen die Berichtswege der Töchter di-rekt an die Porsche Bank AG.

Vermögenswerte sind bilanziell vor allem die Forderun-gen an Kunden im Zusammenhang mit Leasing- und Kredit-finanzierungen, sowie bei Operating-Leasingverträgen die Fahrzeuge selbst. Bei Leasingfahrzeugen bleibt der Leasing-geber Eigentümer des Fahrzeugs und bei Kreditfinanzierun-gen verfügt die Porsche Bank über einen Eigentumsvorbehalt. Die Liquidierbarkeit dieser Assets ist gut, jedoch nur mittel-fristig zu bewerkstelligen. Die Zeitdauer der Sicherstellung von Fahrzeugen sowie deren Verwertung beträgt in der Regel mehrere Wochen. Es bleibt aber anzuführen, dass es sich bei Gebrauchtwagen um eine sehr fungible Ware handelt, welche sich gut verwerten lässt.

Innerhalb Österreichs werden die Liquiditätskosten (in Form eines Aufschlags in Basispunkten über dem gewichteten Zinseinstand) monatlich ermittelt und dienen unter anderem als Basis für Tarifanpassungen. Für die Gesellschaften der Por-sche Bank Gruppe wird einmal jährlich durch die Group-Trea-sury eine Kreditmarge festgelegt, welche noch länderrisikoad-justiert wird. Diese Marge fließt in der Porsche Bank AG in die monatliche Ermittlung der Liquiditätskosten ein.

Eine Aufteilung der Liquiditätskosten auf verschiedene Geschäftsbereiche ist in der Porsche Bank Gruppe aufgrund ihres eingeschränkten Geschäftsinhalts – KFZ-Finanzierungen sowie Händlerkredite – nicht erforderlich.

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3.7.4.1. Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit

Die Messung des strukturellen Liquiditätsrisikos für die PB AG und die PBG basiert auf einer Szenarioberechnung.

Für das strukturelle Liquiditätsrisiko wird auch Risikoka-pital reserviert, da, ausgehend von einem Standardszenario basierend auf Abflüssen gemäß Basel III und erhöhten Re-finanzierungsmargen gemäß einer definierten Stresssituati-on, ein Risiko in gestiegenen Refinanzierungskosten gesehen wird. Das Liquiditätsrisiko im ICAAP entspricht den erhöhten Refinanzierungskosten aus dem strukturellen Szenario.

Die strukturellen Risiken sehen einen Refinanzierungs-schock – also einen Anstieg der Refinanzierungskosten ge-genüber den Planwerten unter einem Stressszenario – vor. Im Jahr 2017 wird eine Anpassung der Methodik zur Berech-nung der Risikotragfähigkeit vorgenommen.

3.7.4.2. Quantitative Offenlegung

Die nachfolgende Tabelle stellt das Risiko für das Liquidi-tätsrisiko im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalyse zum 31.12.2016 dar:

Szenario Risiko RisikolimitAnteil am

Gesamtbankrisiko

Going-Concern 9.100 15.000 5,3 %

Liquidation 15.900 25.000 3,9 %

Daten in TEUR

3.7.5. Beteiligungsrisiko

In der PBG ergibt sich das Beteiligungsrisiko für sonstige Beteiligungen (Versicherungen, Mietwagen usw.) aus den un-erwarteten Veränderungen des Marktwertes.

Für das Beteiligungsrisiko sind zwei Betrachtungsweisen zu unterscheiden: Für Töchter, die in den BWG-Konsolidierungs-kreis einbezogen werden, ist unter Beteiligungsrisiko die Ge-fahr von unerwarteten Verlusten zu verstehen, die sich aus dem Sinken des Marktwertes der Beteiligungen unter ihren Buch-wert ergeben. Für sonstige Beteiligungen (Versicherungen, Mietwagen und sonstige) ergibt sich das Risiko aus unerwarte-ten Veränderungen des Marktwertes.

Das Beteiligungsrisiko wird in der PBG als wesentlich ein-gestuft. Die PBG hält bis auf wenige Ausnahmen nur strategi-sche Beteiligungen. Strategische Beteiligungen werden in der Bilanz zu ihrem Buchwert erfasst – dieser wird zu historischen Anschaffungskosten fortgeführt.

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Die strategischen Beteiligungen dienen dem Marktzutritt in den einzelnen Ländern. Die Höhe des jeweiligen Kapitals ergibt sich einerseits aus rechtlichen und andererseits aus wirtschaft-lichen Gesichtspunkten. Eine eventuelle Erhöhung oder eine neue Beteiligung erfolgt durch einen Vorstands- bzw. Aufsichts-ratsbeschluss.

3.7.5.1. Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit

Zur Ermittlung des Beteiligungsrisikos werden zwei Kompo-nenten berücksichtigt: einerseits die Marktwerte (im Wesentli-chen Ertragswerte) der Tochterunternehmen basierend auf den aktuellen Daten der Planungsrunde (IFRS-basiert – Planungszeit-raum fünf Jahre), andererseits die aufsichtsrechtlichen Parame-ter des PD/LGD-Ansatzes für Beteiligungen. Die Beteiligungen der PBG werden hierbei als „sonstige Beteiligungen“ eingestuft.

Zur Berechnung der Marktwerte siehe auch die Anmerkung im Punkt 3.5.2.3. Stille Reserven/Lasten. Für BWG-Töchter er-gibt sich ein Beteiligungsrisiko, wenn der adaptierte Markt-wert (nach Risiko- und Bewertungsabschlag) den Buchwert der Beteiligung unterschreitet. Für Tochtergesellschaften au-ßerhalb des BWG-Konsolidierungskreises entspricht das Risi-ko direkt 8 von Hundert der risikogewichteten Marktwerte (vor Bewertungsabschlag).

3.7.5.2. Quantitative Offenlegung

Die nachfolgende Tabelle stellt das Risiko für das Beteili-gungsrisiko im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalyse zum 31.12.2016 dar:

Szenario Risiko RisikolimitAnteil am

Gesamtbankrisiko

Going-Concern 14.500 21.000 8,5 %

Liquidation 64.600 73.000 15,9 %

Daten in TEUR

3.7.6. Makroökonomisches Risiko

Als makroökonomische Risiken werden jene Verlustpo-tenziale bezeichnet, die durch das Exposure gegenüber mak-roökonomischen (länderspezifischen) Risikofaktoren bedingt sind. Das makroökonomische Risiko wird in der PBG als mittel eingestuft. Das länderspezifische makroökonomische Risiko wird auf Basis des Eigenkapitals (inkl. Gewinnthesau- rierungen) ermittelt.

Die Exponierung aus dem Finanzdienstleistungsbereich (FDL), wie sie seitens der PCF gemessen wird, unterscheidet sich primär durch das zusätzliche Exposure aus den Durch-

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leiterkrediten und der direkten Finanzierung von Tochterun-ternehmen der PBG. Somit verhält sich das Exposure, wel-ches der PBG zuzurechnen ist, als Teilmenge des gesamten FDL-Exposures.

Die Nettoexponierung der PBG wird auf Basis der folgen-den Portfoliokomponenten berechnet:

• Eigenmittelpositionen: Hierunter fallen sämtliche Ei-genmittelpositionen der PBG inklusive Tochterge-sellschaften, welche zu 100 % dem BWG-Konsolidie-rungskreis zugehören.

Als Indikatoren werden in der PBG die fünfjährigen Credit Default Swaps für Sovereigns (CDS) verwendet. Die Widerspie-gelung der Markterwartungen und somit eine gewisse Vorlau-findikatorfunktion für makroökonomische Entwicklungen (z.B. BIP, Arbeitslosenquoten, etc.) sind die wesentlichen Vorteile der CDS-Kontrakte. Sofern für kleinere Länder keine CDS-Kontrak-te gehandelt werden (Serbien, Montenegro und Mazedonien), wird ein Durchschnittswert aus CDS-Kontrakten von vergleich-baren Ländern derselben Ratingkategorie gebildet.

3.7.6.1. Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit

Das makroökonomische Risiko wird berechnet, indem auf vierteljährlicher Basis die Nettoexponierung der PBG in ab-soluten Werten mit einem marktbasierten und länderspezifi-schen Risikoindikator multipliziert wird.

Die Risikoindikatoren basieren auf einem Betrachtungszeit-raum von 1.000 Tagen.

3.7.6.2. Quantitative Offenlegung

Die nachfolgende Tabelle stellt das Risiko für das mak-roökonomische Risiko im Rahmen der Risikotragfähigkeits-analyse zum 31.12.2016 dar:

Szenario Risiko RisikolimitAnteil am

Gesamtbankrisiko

Going-Concern 19.500 27.000 11,4 %

Liquidation 24.800 37.000 6,1 %

Daten in TEUR

3.7.7. Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko der PBG bedeutet die Gefahr von Verlusten, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versa-gens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden, einschließlich Rechtsrisiken. Trotz der überschaubaren Verluste durch Scha-densfälle wird das operationelle Risiko in der PBG aufgrund der

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hohen Anzahl an Vertragsabwicklungen und der dementspre-chenden notwendigen Automatisierung, als mittel eingestuft.

Zur Begrenzung der operationellen Risiken dienen sowohl die internen Kontrollsysteme als auch die institutionelle Ver-ankerung der Internen Revision. Die PBG steuert die opera- tionellen Risiken einerseits durch die gruppenweite Schadens-falldatenbank (LDB), andererseits durch Risk and Control Self Assessments (RCSA) der einzelnen Fachbereiche. Sowohl aus der LDB als auch aus den RCSA werden entsprechende Maß-nahmen zur Reduktion operationeller Risiken generiert und laufend überwacht. Beide Prozesse sind mit einem am Markt etablierten Standardsystem abgebildet.

3.7.7.1. Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit

Das operationelle Risiko wird jährlich mit Hilfe des Basisin-dikatoransatzes (Art. 315-316 CRR) pauschal ermittelt. Dazu wird der Durchschnitt der nach Basel II, Säule 1 berechneten Bruttoerträge der letzten drei Jahre ermittelt und mit einem Alpha-Faktor von 15 % multipliziert. Die resultierende Eigen-mittelanforderung entspricht dem operationellen Risiko. Die gemäß Säule 1 kalkulierten Pauschalbeträge werden in der Li-quidierungsbetrachtung berücksichtigt. In der Going-Concern- Betrachtung wird das Konfidenzniveau auf 95 % angepasst. Un-ter der Annahme, dass das operationelle Risiko zu einem Drittel normalverteilt und zu zwei Dritteln logarithmisch normalver-teilt ist und der Basisindikatoransatz ein Konfidenzniveau von 99,9 % (Extremfallszenario) unterstellt, wird der operationelle Risikofaktor für den Going-Concern-Ansatz umskaliert.

Das operationelle Risiko wird im Going-Concern-Ansatz folglich mit 1/3 des Basisindikatoransatzes berücksichtigt.

3.7.7.2. Quantitative Offenlegung

Die nachfolgende Tabelle stellt das Risiko für das operatio-nelle Risiko im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalyse zum 31.12.2016 dar:

Szenario Risiko RisikolimitAnteil am

Gesamtbankrisiko

Going-Concern 9.000 11.000 5,3 %

Liquidation 27.100 35.000 6,7 %

Daten in TEUR

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201647

TransaktionDatum der Vertrags-

unterzeichnung

Programm- volumen /

Emissions- volumen (in TEUR)

Kurzbeschreibung

FACT-2001 12.11.2001 400.000Anleihenplatzierung (Börse Frankfurt)

FACT-2004 (Conduit) 09.10.2003 500.000Warehousing in ABCP Conduit TULIP (ABN AMRO)

FACT-2004 (Term) 13.07.2004 500.000Anleihenplatzierung (Börse Frankfurt)

FACT-2006 (Conduit) 05.07.2005 600.000Warehousing in ABCP Conduit SCALDIS (FORTIS)

FACT-2006 (Term) 11.10.2006 600.000Anleihenplatzierung (Börse Luxemburg)

FACT-2008 (Conduit) 20.03.2007 600.000Warehousing in ABCP Conduit SCALDIS (FORTIS)

FACT-2008 (Conduit; 1. Verlängerung)

26.08.2010 600.000Warehousing in ABCP Conduit SCALDIS (FORTIS)

FACT-2008 (Conduit; 2. Verlängerung)

06.06.2012 600.000Warehousing in ABCP Conduit SCALDIS (FORTIS)

FACT Master S.a. – Compartment 1

Juli 2014 600.000Warehousing in ABCP Conduit SCALDIS, Electra Puchase

FACT Master S.a. – Compartment 1

Mai 2016 1.000.000Warehousing in ABCP Conduit SCALDIS, Electra Puchase

3.7.8. Verbriefungsrisiko

Die Porsche Bank AG tritt in Bezug auf die Verbrie-fungstransaktion als Originator auf.

Die Verbriefung von Leasing und Kreditforderungen ist neben dem Einlagengeschäft und den Finanzierungs-linien bei der Porsche Corporate Finance GmbH eine der tragenden Säulen im Refinanzierungsmix der Porsche Bank. Ziel ist es, den Refinanzierungsmix hinsichtlich der Kosten zu optimieren. Neben kurzfristigen Effekten sind stets auch mittel- und langfristige Wechselwirkun-gen und Effekte zu berücksichtigen.

Mit der gegenständlichen Transaktion verfolgt die Porsche Bank vor allem folgende Zielsetzungen:

• Langfristige Refinanzierung der an FACT Master abgetretenen Forderungen und

• Auftritt auf dem internationalen öffentlichen Kapi-talmarkt als integrierter Bestandteil der Unterneh-mens- und Konzernstrategie.

Historie der Verbriefungen:

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201648

Zusammengefasst bestehen folgende Einschätzungen zu den Verbriefungsrisiken:

Kreditrisiko

Im ICAAP wird das Ausfallrisiko für das gesamte Portfo-lio, das auch die verkauften Verträge enthält, ermittelt und gesteuert. Die Kreditrisiken verbleiben durch entsprechen-de Übersicherung im Wesentlichen bei der PB AG, sind je-doch in Höhe der Overcollateralization beziehungsweise des Cash-Collaterals limitiert.

Marktrisiken

Aus Währungssicht ergeben sich für die PBG keine rele-vanten Themen, da sowohl Ein- als auch Auszahlungen aus dem FACT-Portfolio auf Euro-Basis erfolgen.

Aus Zinsrisikoperspektive ergibt sich für die PBG die Situa-tion, dass ein teils fix, teils variabel verzinstes Kundenportfolio einer variabel verzinsten Verpflichtung gegenübersteht. Dies entspricht auch der Struktur der PBG auf Gesamtportfolioebe-ne. Durch FACT Master ergeben sich hier keine weiteren we-sentlichen Risiken. Für die PBG verbleibt noch das Basisrisiko aus der Differenz der mit 3m EURIBOR verzinsten Kundenfor-derungen und den mit 1m EURIBOR verzinsten Verbindlichkei-ten.

Liquiditätsrisiko

Für die PBG bestehen aus Sicht des Originators keine we-sentlichen bilanziellen Liquiditätsrisiken, da Ein- und Auszah-lungen aus der Verbriefungstransaktion symmetrisch ausge-staltet sind. Marktbedingte Liquiditätsrisiken, also das Risiko, dass die emittierten Commercial Papers nicht vollständig im Primärmarkt platzierbar sind, werden im Wesentlichen durch Vorhandensein einer Liquiditätsfazilität minimiert.

Operationelle Risiken

Aus Sicht der PBG bestehen die wesentlichen operativen Risiken aus der Verbriefungstransaktion in einer Nichterfül-lung der eigenen vertraglichen Verpflichtungen. Die einzelnen Risiken werden in einer Risikomatrix dargestellt und durch zielgerichtete Kontrollen entsprechend reduziert.

Rechtsrisiko

Das Rechtsrisiko aus FACT Master wird nicht separat bewer-tet, sondern wird im Risikomanagement der PBG unter der Po-sition „Risikopuffer (sonstige Risiken)“ berücksichtigt und im Risikobericht der Bank kommuniziert.

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201649

Dieses Rechtsrisiko lässt sich von der PBG selbst regel-mäßig nicht bewerten. Aus diesem Grund wurde eine Legal Opinion eingeholt. Diese Legal Opinion bestätigt die Rechts-sicherheit des Vertragswerks und die Durchsetzbarkeit der vertraglichen Ansprüche.

Preisrisiko

Das Preisrisiko aus unerwarteten Veränderungen der Com-mercial-Paper-Margen wurde durch die Neustrukturierung von FACT Master eliminiert.

3.7.9. Sonstige Risiken

Die PBG ist weiteren Risiken ausgesetzt, die als wesent-lich erachtet werden. Es handelt sich dabei um Ertrags- bzw. Geschäftsrisiken, strategische Risiken, Reputationsrisiken, Eigenkapitalrisiken, das Risiko der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierung, Risiken aus sich verschärfenden regulatorischen Anforderungen sowie das Risiko einer übermäßigen Verschuldung.

Ertrags- bzw. Geschäftsrisiko

Risiko aufgrund einer nicht adäquaten Diversifizierung der Ertragsstruktur oder durch das Unvermögen der Bank, ein ausreichendes und andauerndes Niveau an Profitabilität zu erzielen. Unter diesen Punkt fällt auch das Risiko aus dem Ge-schäftsmodell.

Strategisches Risiko

Risiko aus negativer Auswirkung auf Kapital und Ertrag durch geschäftspolitische Entscheidungen, Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld, mangelnde und ungenügende Um-setzung von Entscheidungen oder einen Mangel an Anpas-sungen an Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld.

Reputationsrisiko

Risiko aus negativen Folgen, die dadurch entstehen können, dass die Reputation vom erwarteten Niveau negativ abweicht.

Eigenkapitalrisiko

Risiko aufgrund einer unausgewogenen Zusammenset-zung des bankinternen Eigenkapitals hinsichtlich der Art und Größe der Bank oder aus Schwierigkeiten, zusätzliche Risiko-deckungsmassen im Bedarfsfall schnell aufzunehmen.

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201650

Risiko der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Die PBG ist so wie jedes Kredit- und Finanzinstitut mit Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung konfrontiert, je-doch nur im Rahmen ihrer ausgeübten Geschäftsfelder (Kfz-Fi-nanzierung, Einlagengeschäft), deren Risikogehalt betreffend Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierung in der gesetzlich verpflichtend zu erstellenden Risikomatrix beschrieben wird. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (insbesonde-re § 40ff BWG) wird mittels entsprechenden Strategien, Vor-schriften, Verfahren und Systemen sichergestellt.

Risiken aus sich verschärfenden regulatorischen Anforderungen

Das neue und weiter geplante regulatorische Umfeld für Banken ist komplex und in seiner kumulativen Wirkung der-zeit schwer abzuschätzen. Als eine Konsequenz der Staats-schulden- und Finanzkrise werden sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen generell verschärfen. Neben höheren Kapitalkosten werden auch die Kosten für die Umsetzung re-gulatorischer Anforderungen und für die damit verbundenen Weiterentwicklungen der IT-Systeme steigen. Aufgrund un-serer hohen Kapitalausstattung sieht sich die Porsche Bank Gruppe hinsichtlich der höheren Eigenkapitalanforderungen gut gerüstet.

Risiko einer übermäßigen Verschuldung

Dieses Risiko wird im Basel III-Regime durch die Levera-ge Ratio gemessen. Die PBG hat aufgrund der transparenten bilanziellen Darstellung der Produkte (z.B. FACT On-Balance- Darstellung) und des einfachen Geschäftsmodelles kein hohes Risiko aus dieser Position.

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201651

4. Regulatorische Eigenmittel (Art. 437 CRR)

Die PB AG steht mit der Volkswagen Aktiengesellschaft, der Porsche Holding Salzburg und deren verbundenen Unter-nehmen in einem Konzernverhältnis. Sie gehört dem Vollkon-solidierungskreis der Volkswagen Aktiengesellschaft an. Das Stammkapital zum 31.12.2016 wurde zur Gänze von der Por-sche Holding gehalten.

Wenn ein Institut u. a. mehr als 10 % der von dem betref-fenden Unternehmen ausgegebenen Instrumente des harten Kernkapitals besitzt (gemäß Art. 43 CRR), kann es zu einem Eigenmittelabzug des Beteiligungsansatzes kommen. Gemäß Art. 49 Abs. 2 CRR ist für Unternehmen, die der Kreditinstituts-gruppe angehören, kein Eigenmittelabzug vorgesehen.

Für Unternehmen außerhalb der Kreditinstitutsgruppe (konkret: Porsche Versicherungs-AG) ist ein Eigenmittelabzug vorzunehmen, wenn der Freibetrag von 10 % des harten Kern-kapitals überschritten wird (d. h. wenn der Beteiligungsansatz größer als 10 % des um die immateriellen Vermögensgegen-stände, die aktiven latenten Steuern und Abzugsposten aus nicht wesentlichen Beteiligungen gekürzten harten Kernkapi-tals ist).

Da die genannten Kriterien für alle wesentlichen Beteili-gungen der PB AG erfüllt sind, werden diese nicht von den Eigenmitteln abgezogen.

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201652

4.1. Überleitungsrechnung

Eigenkapital

(Art. 437 Abs. 1 lit. a) CRR)

geprüfter

Konzernabschlussaufsichtsrechtliche Meldung Abweichung

Eigenkapital CET1 (Common Equity Tier 1)

Gezeichnetes Kapital 18.250 Kapitalinstrumente nach Art. 28 CRR 18.250 0

Gewinnrücklagen 445.824 Gewinnrücklage 445.824 0

Bilanzgewinn 2.156 Gewinnvortrag 2.156 0

Kapitalrücklage 28.258 nicht gebundene Kapitalrücklage 28.258 0

Haftrücklage 30.940 Haftrücklage 30.940 0

Eigenkapital 525.428 CET1 (Common Equity Tier 1) 525.428 0

In den Wertansätzen der wesent-

lichen Beteiligungen enthaltener

Geschäfts- oder Firmenwert

(493) 493 *

Sonstige immaterielle

Vermögenswerte(7.579) 7.579 *

nach Abzugsposten 525.428CET1 (Common Equity Tier 1)

nach Abzugsposten517.357 8.071

Nachrangige Verbindlichkeit T2 (Tier 2 Capital)

Ergänzungskapital 60.000

Kapitalinstrumente und

nachrangige Darlehen nach

Art. 63 CRR

60.000 0

Gesamtkapital 585.428 Gesamtkapital 577.357 8.071

Daten per 31.12.2016 in TEUR

* Die Abweichung zwischen den regulatorischen Eigenmitteln und dem Eigenkapi-tal laut geprüftem Jahresabschluss resultiert daraus, dass aktive Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung und immaterielle Vermögenswerte von den Eigenmitteln abzuziehen sind.

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201653

Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente (1)

1 Emittent Porsche Bank AG

2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)Die Emittentin hat ausschließ-lich Namensaktien begeben

3 Für das Instrument geltendes Recht Österreichisches Recht

Aufsichtsrechtliche Behandlung

4 CRR-Übergangsregelungen Hartes Kernkapital

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Hartes Kernkapital

6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo und Konzern

7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Grundkapital

8Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag)

18,25 MEUR

9 Nennwert des Instruments2.500 Aktien im Nennwert zu je 7.300 EUR

9a Ausgabepreis Entspricht Nennwert

9b Tilgungspreis k.A.

10 Rechnungslegungsklassifikation Aktienkapital

11 Ursprüngliches Ausgabedatum 30.10.1981

12 Unbefristet oder mit Verfalltermin Unbefristet

13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin k.A.

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein

15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A.

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.

Coupons/Dividenden

17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Variabel

18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A.

19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps“ Nein

20a Gänzlich diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Gänzlich diskretionär

20b Gänzlich diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Gänzlich diskretionär

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein

22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ

23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.

25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.

26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A.

30 Herabschreibungsmerkmale k.A.

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A.

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A.

33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A.

34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.A.

35Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nen-nen)

k.A.

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.A.

37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.

4.2. Hauptmerkmale der

Kapitalinstrumente

Elemente des Kernkapitals:

(1) Ist ein Feld nicht anwendbar, bitte "k.A." angeben.

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201654

(A) (B) (C)

Hartes Kernkapital: Instrumente und RücklagenBetrag am Tag

der Offenlegung

Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU)

Nr. 575 / 2013

Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung

(EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebe-ner Restbetrag gemäß Verord-nung (EU) Nr.

575/2013

1Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio

18.250 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA ge-mäß Artikel 26 Absatz 3

Davon: gezeichnetes Kapital 18.250 Verzeichnis der EBA ge-mäß Artikel 26 Absatz 3

2 Einbehaltene Gewinne 447.980 26 (1) (c)

3

Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards)

59.198 26 (1)

3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 0 26 (1) (f)

4Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft

0 486 (2)

Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018

0 483 (2)

5Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1)

0 84, 479, 480

5aVon unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewin-ne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden

0 26 (2)

6Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen

525.428

Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen

7Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)

0 34, 105

8Immaterielle Vermögenswerte (verringert um ent-sprechende Steuerschulden) (negativer Betrag)

(8.071) 36 (1) (b), 37, 472 (4)

9 In der EU: leeres Feld

10

Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen diejenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verrin-gert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)

0 36 (1) (c), 38, 472 (5)

4.3. Quantitative Offenlegung

der Eigenmittel

Zum 31. Dezember 2016 stellen sich die zusammengefass-ten Eigenmittel der Porsche Bank Gruppe wie folgt dar:

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201655

11Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeit-wertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen

0 33 (a)

12Negative Beträge aus der Berechnung der erwarte-ten Verlustbeträge

036 (1) (d), 40, 159, 472 (6)

13Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)

0 32 (1)

14Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten

0 33 (b)

15Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungs-zusage (negativer Betrag)

0 36 (1) (e), 41, 472 (7)

16Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)

0 36 (1) (f), 42, 472 (8)

17

Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Über-kreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)

0 36 (1) (g), 44, 472 (9)

18

Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unter-nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

036 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10)

19

Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspo-sitionen) (negativer Betrag)

036 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11)

20 In der EU: leeres Feld

20a

Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht

0 36 (1) (k)

20bDavon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag)

0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91

20c Davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 036 (1) (k) (ii), 243 (1) (b), 244 (1) (b) 258

20d Davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 36 (1) (k) (iii), 379 (3)

21

Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, ver-ringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)

36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5)

22Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag)

0 48 (1)

23

Davon: direkte und indirekte Positionen des Insti-tuts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält

036 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11)

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201656

24 In der EU: leeres Feld 0

25Davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Diffe-renzen resultieren

036 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5)

25aVerluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)

36 (1) (a), 472 (3)

25bVorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)

0 36 (1) (I)

26Regulatorische Anpassungen des harten Kern- kapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR- Behandlung unterliegen

0

26aRegulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468

0

Davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1

0 467

Davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2

0 467

Davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1

0 468

Davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2

0 468

26b

Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zu-sätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge

0 481

Davon: … 0 481

27

Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kern-kapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)

0 36 (1)G)

28Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapi-tals (CET1) insgesamt

(8.071)

29 Hartes Kernkapital (CET1) 517.357

Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente

30Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio

0 51, 52

31Davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungs-standards als Eigenkapital eingestuft

0

32Davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungs-standards als Passiva eingestuft

0

33Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft

0 486 (3)

Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018

0 483 (3)

34

Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zäh-lende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zeile 5 enthaltener Min-derheitsbeteiligungen), die von Tochterunterneh-men begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden

0 85, 86, 480

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201657

35Davon: von Tochterunternehmen begebene Inst-rumente, deren Anrechnung ausläuft

0 486 (3)

36Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen

0

Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen

37Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapi-tals (negativer Betrag)

052 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2)

38

Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kern-kapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut einge-gangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmit-tel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)

0 56 (b), 58, 475 (3)

39

Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspo-sitionen) (negativer Betrag)

056 (c), 59, 60, 79, 475 (4)

40

Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositio-nen) (negativer Betrag)

0 56 (d), 59, 79, 475 (4)

41

Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor- CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufrege-lungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)

0

41a

Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringen-de Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernka-pital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

0

472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a)

Davon: immaterielle Vermögenswerte 0

41b

Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringen-de Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungska-pital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

0 477, 477 (3), 477 (4) (a)

Davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Er-gänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesent-licher Beteiligungen am Kapital anderer Unterneh-men der Finanzbranche usw.

0

41c

Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringen-der oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und ge-mäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge

0 467, 468, 481

Davon: mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste

0

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201658

Davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes

0 467

468

Davon: Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschrei-tet

0 481

42

Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergän-zungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)

0 56 (e)

43Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt

0

44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0

45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 517.357

Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen

46Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio

60.000 62, 63

47Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft

0 486 (4)

Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018

0 483 (4)

48

Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minder-heitsbeteiligungen und AT1-lnstrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden

0 87, 88, 480

49Davon: von Tochterunternehmen begebene Instru-mente, deren Anrechnung ausläuft

0 486 (4)

50 Kreditrisikoanpassungen 0 62 (c) und (d)

51Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpas-sungen

60.000

Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen

52Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag)

063 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2)

53

Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)

0 66 (b), 68, 477 (3)

54

Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nach-rangigen Darlehen von Unternehmen der Finanz-branche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anre-chenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

066 (c), 69, 70, 79, 477 (4)

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201659

54aDavon: neue Positionen, die keinen Übergangsbe-stimmungen unterliegen

0

54bDavon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 be-standen und Übergangsbestimmungen unterliegen

0

55

Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nach-rangigen Darlehen von Unternehmen der Finanz-branche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufs-positionen) (negativer Betrag)

0 66 (d), 69, 79, 477 (4)

56

Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapi-tals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behand-lung und Behandlungen während der Übergangs-zeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)

0

56a

Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Über-gangszeit gemäß Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013

0472, 472(3)(a), 472(a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a)

Davon: Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.

0

56b

Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kern-kapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013

0475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a)

Davon: Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.

0

56c

Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zu-sätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge

467, 468, 481

Davon: mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste

0 467

Davon: mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne

0 468

Davon: ... 0 481

57Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapi-tals (T2) insgesamt

0

58 Ergänzungskapital (T2) 60.000

59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 577.357

59a

Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)

0

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201660

Davon: Nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige laten-te Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.)

0472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b)

Davon: Nicht von Posten des zusätzlichen Kernka-pitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013, Restbeträge)

0475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b)

(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Über-kreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergän-zungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)

0477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b)

Davon: Nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführen-de Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumen-ten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Posi-tionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)

0

60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt 3.487.618

Eigenkapitalquoten und -puffer

61Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozent-satz des Gesamtforderungsbetrags)

14,83 % 92 (2) (a), 465

62Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)

14,83 % 92 (2) (b), 465

63Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)

16,55 % 92 (2) (c)

64

Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (GSRI oder ASRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtfor-derungsbetrags)

0,63 % CRD 128, 129, 130

65 Davon: Kapitalerhaltungspuffer 0,63 %

66 Davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0

67 Davon: Systemrisikopuffer 0

67aDavon: Puffer für global systemrelevante Institu-te (GSRI) oder andere systemrelevante Institute (ASRI)

0 CRD 131

68Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (aus-gedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbe-trags)

8,55 % CRD 128

69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 0

70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 0

71 [in EU-Verordnung nicht relevant] 0

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201661

72

Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanz-branche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)

0

36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4),

73

Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unter-nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)

036 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11)

74 In der EU: leeres Feld

75

Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)

036 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5)

Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital

76

Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kredit-risikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)

0 62

77Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoan-passungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes

0 62

78

Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisi-koanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)

0 62

79

Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoan-passungen auf das Ergänzungskapital im Rah-men des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes

0 62

Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022)

80Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten

0 484 (3), 486 (2) und (5)

81Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)

0 484 (3), 486 (2) und (5)

82Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten

0 484 (4), 486 (3) und (5)

83Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)

0 484 (4), 486 (3) und (5)

84Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten

0 484 (5), 486 (4) und (5)

85Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fällig-keiten)

0 484 (5), 486 (4) und (5)

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201662

5. Regulatorische Mindesteigenmittel- erfordernisse (Art. 438 CRR)

Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, jederzeit anrechen-bare Eigenmittel zur Absicherung für die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit eingegangenen Risiken zu halten. Die auf-sichtsrechtlichen Mindesteigenmittelerfordernisse werden in Art. 92 CRR geregelt und umfassen die Eigenmittelerfordernis-se für das Kreditrisiko, Marktrisiko, operationelle Risiko und das CVA-Risiko.

Die Gesamtkapitalquote gibt das Verhältnis der anrechen-baren Eigenmittel zu den risikogewichteten Positionsbeträgen des Kreditrisikos sowie zum Gesamtrisikobetrag der Risikopo-sitionen für Fremdwährungrisiken, operationelle Risiken und das CVA-Risiko an. Sie ist ein wesentlicher Indikator zur Beur-teilung der Risikotragfähigkeit eines Kreditinstituts.

Risikogewichtete Aktiva (RWA) des Kreditrisikos werden gemäß den Bestimmungen Artikel 111 CRR ermittelt. Das regu-latorische Eigenmittelerfordernis ergibt sich aus der Multipli-kation der risikogewichteten Aktiva mit 8 %.

Die Porsche Bank Gruppe weist zum 31.12.2016 eine Eigenmittelquote von 16,55 % auf, wobei die Kernkapitalquo-te der Bank 14,83 % beträgt. Die Eigenmittelquote wurde im Geschäftsjahr 2016 stets über der gesetzlichen Mindestquote von 8 % erfüllt. Die Porsche Bank Aktiengesellschaft hat ge-mäß § 70 Abs. 4a Z 1 BWG ab dem 02.02.2017 sowohl auf Soloebene als auch auf Kreditinstitutsgruppenebene jeder-zeit eine aufsichtliche Mindest-Gesamtkapitalanforderung („TSCR Ratio“ – Total SREP Capital Requirement bzw. „SREP Ratio“) gemäß Artikel 92 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) i.H.v. mindestens 9,8 % einzuhalten.

5.1. Mindesteigenmittel-

erfordernis für das

Kreditrisiko – Standardansatz

Die Ermittlung der Eigenmittelerfordernisse zur Unterle-gung des Kreditrisikos erfolgt in der Porsche Bank Gruppe durch den Standardansatz (Art. 111–141 CRR)

Für Kreditrisikominderungszwecke (Teil 4 Titel 2 Ka-pitel 4 Abschnitt 4 CRR) wird die einfache Methode (Art. 222 CRR) zur Behandlung von Sicherheiten verwendet.

Page 63: Offenlegung - Porsche Bank · Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Porsche Bank AG | Offenlegung 201663

Forderungsklasse Eigenmittel- erfordernisse

Risikogewichteter Forderungsbetrag

Kreditrisiken – Standardansatz 248.849 3.110.609

1 Zentralregierungen - -

2 Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 279 3.492

3 Sonstige öffentliche Stellen 1.235 15.435

4 Multilaterale Entwicklungsbanken - -

5 Internationale Organisationen - -

6 Institute 976 12.196

7 Von Instituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen - -

8 Unternehmen 60.634 757.919

9 Mengengeschäft 129.648 1.620.595

10 Institute und Unternehmen mit kurzfristigem Rating - -

11 Durch Immobilien besicherte Positionen - -

12 Investmentanteile 48 602

13 Positionen mit besonders hohem Risiko - -

14 Sonstige Positionen 49.715 621.436

15 Ausgefallene Positionen 515 6.435

16 Summe Kreditrisiko – Standardansatz 243.050 3.038.110

Verbriefungen

17 Verbriefungen im Standardansatz

Risiken aus Beteiligungswerten

18 Beteiligungswerte im Standardansatz 5.800 72.499

19 Beteiligungswerte bei Methodenfortführung / Grandfathering

Summe Beteiligungen 5.800 72.499

Daten per 31.12.2016 in TEUR

Eigenmittelerfordernisse für das Kreditrisiko, Verbriefungen und Risiken aus dem Beteiligungsrisiko:

Page 64: Offenlegung - Porsche Bank · Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Porsche Bank AG | Offenlegung 201664

5.2. Mindesteigenmittel-

erfordernis

für das Marktrisiko

(Art. 445 CRR)

Die Ermittlung der Eigenmittelerfordernisse zur Unter- legung des Marktrisikos erfolgt in der PBG durch die regula- torischen Standardmethoden. Inkongruenzen aus den Fremd-währungen der Bilanzen der Gesellschaften des aufsichtsrecht-lichen Konsolidierungskreises stellen die Basis für das mit 8 von Hundert zu unterlegende Fremdwährungsrisiko dar.

MarktrisikenEigenmittel-

erfordernisseRisikogewichteter Forderungsbetrag

Handelsbuch-Positionsrisiko

Fremdwährungsrisiko 3.081 38.511

Warenrisikoposition

Abwicklungsrisiko

Summe 3.081 38.511

Daten per 31.12.2016 in TEUR

Operationelle RisikenEigenmittel-

erfordernisseRisikogewichteter Forderungsbetrag

Operationelle Risiken gemäß Basisindikatoransatz

27.080 338.498

Daten per 31.12.2016 in TEUR

5.3. Mindesteigenmittel-

erfordernis für das

operationelle Risiko

(Art. 446 CRR)

Die Ermittlung der Eigenmittelerfordernisse zur Unterle-gung des operationellen Risikos erfolgt in der Porsche Bank durch den Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 CRR.

Im Basisindikatoransatz beträgt das Mindesteigenmitteler-fordernis für das operationelle Risiko 15 % des maßgeblichen Indikators. Der maßgebliche Indikator ist der Dreijahresdurch-schnitt der Betriebserträge gemäß Art. 316 CRR.

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201665

5.4. Mindesteigenmittel-

erfordernis für das

CVA-Risiko (Art. 382 CRR)

In der PB AG werden derzeit nur Derivate mit Counterpar-ties innerhalb der Porsche Holding Salzburg abgeschlossen. Gemäß Artikel 382 Abs. 4 CRR fließen diese gruppeninter-nen Geschäfte nicht in die Eigenmittelanforderung für das CVA-Risiko ein. Grundsätzlich ist in der Porsche Holding eine Systematik und Methodik zur Erfassung und Berechnung des CVA-Risikos implementiert, die bei Bedarf (externe Derivate) jederzeit in der PBG verwendet werden kann.

Page 66: Offenlegung - Porsche Bank · Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

66 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

6. Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)

Für das Berichtsjahr 2016 wurde in den Ländern, in de-nen die PBG Kreditirisikopositionen hält, keine Mindest-quote für den antizyklischen Kapitalpuffer vorgeschrieben.

Page 67: Offenlegung - Porsche Bank · Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

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Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizykli-schen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen:

67 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

Page 68: Offenlegung - Porsche Bank · Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Porsche Bank AG | Offenlegung 201668

ZeileSpalte

010

010 Gesamtforderungsbetrag 3.110.609

020 Institutspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0 %

030 Anforderung an den institutspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer 0

Höhe des institutspezifischen anti-zyklischen Kapitalpuffers:

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201669

7. Kreditrisiko- anpassungen (Art. 442 CRR)

7.1. Allgemein

Betreffend der Darstellung der überfälligen Forderungen gelten folgende Definitionen: Als überfällig werden Forde-rungen betrachtet, die über das Fälligkeitsdatum hinaus offen sind (offene Forderungen über 90 Tagen). Nichtfinanzielle Sicherheiten bleiben gemäß Standardansatz außer Ansatz.

7.2. Wertberichtigungsansätze

bzw. -methode

In der Porsche Bank sind die wesentlichen Forderungsposi-tionen jene aus dem Kfz-Leasing- und Kreditgeschäft (Kunden- und Händlerfinanzierung). Generell haben Wertberichtigungen bei Finanzdienstleistungsunternehmen eine besondere Bedeu-tung, da die Forderungen gegenüber Kunden einen großen An-teil an den Aktiva einnehmen. In der PBG ist eine einheitliche konzernweite Wertberichtigungsrichtlinie implementiert. Die Wertberichtigungen gliedern sich in die Segmente Kfz- (Lea-sing- und Kreditfinanzierung) und Händlerfinanzierung.

Forderungen aus der Verbriefungstransaktion (FACT Mas-ter) werden on-balance dargestellt und sind somit in der Wert-berichtigungsbemessungsgrundlage enthalten.

Berechnungsmethode für Wertberichtigungen für Kfz-Finanzierungen

Die Basis für die Wertberichtigung bildet die Summe aus Bar-wert multipliziert mit dem Loss Given Default (LGD) und dem fälligen Außenstand. Der LGD stellt jenen Anteil am Forderungs-bestand dar, der nicht einbringlich ist. Der LGD wird auf Basis ei-ner Ausfallhistorie jährlich neu berechnet. Die Wertberichtigung für die Kfz-Finanzierung basiert auf drei Kategorien. Diese sind:

• Wertberichtigung gemäß Rückstandstagen

• Wertberichtigung gemäß Rating

• Wertberichtigung gemäß Kundensegmenten

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201670

In der Kategorie „Rückstandstage“ werden Forderungen mit Rückständen zwischen 32 und 360 Tagen gemäß ihrer Verzugsstruktur wertberichtigt.

Großkundenforderungen werden in Österreich gemäß in-ternem Rating des Kreditrisikomanagements eingestuft und überwacht. Die Wertberichtigung wird in Abhängigkeit von der Ratingstufe berechnet.

Die dritte Kategorie beinhaltet Forderungen mit Rückstands- tagen kleiner/gleich 31 Tage von Kunden ohne internes Rating. Die Wertberichtigung wird in Abhängigkeit des Länderratings und der Forderungsklassen nach Basel III gebildet. Zusätzlich erfolgt für alle Fremdwährungsforderungen eine Wertberich-tigung in Abhängigkeit von der Sensitivität und Kursentwick-lung der letzten Jahre.

Händlerfinanzierung

In diesem Segment werden Kredite gegenüber Händlern wertberichtigt. Basis für die Wertberichtigung ist der offene Kreditsaldo inklusive der offenen Forderungen abzüglich et-waiger Sicherheiten (Immobilien, Bardepot, Bankgarantien). Die Wertberichtigung erfolgt anhand von Ratingklassen und damit verbundenen Prozentsätzen.

7.3. Darstellung der

Forderungsklassen

In folgender Tabelle wird die Aufgliederung der Forderun-gen nach Forderungsklassen vorgenommen.

Forderungsklasse31.12.2015

in TEUR31.12.2016

in TEURDurchschnittswert

2016 in TEUR

1Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zent-ralbanken

175.217 217.961 196.589

2Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften

6.885 7.699 7.292

3 Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen 22.653 30.196 26.424

6 Risikopositionen gegenüber Instituten 24.164 21.713 22.939

7 Risikopositionen gegenüber Unternehmen 757.728 827.333 792.530

8 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft (Retail) 2.479.850 2.804.932 2.642.391

10 Ausgefallene Risikopositionen 101.118 82.162 91.640

15Risikopositionen in Form von Anteilen an Organismen, Gemeinsame Anlagen (OGA)

578 602 590

16 Sonstige Posten 485.022 608.398 546.710

17 Equity exposures 30.841 32.842 31.842

Summe aller Forderungsklassen 4.084.057 4.633.838 4.358.947

Page 71: Offenlegung - Porsche Bank · Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Porsche Bank AG | Offenlegung 201671

7.3.1. Darstellung der Forderungen nach Ländern

In folgender Tabelle wird die Aufgliederung der Forderungen nach Ländern vorgenommen.

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633.

838

Page 72: Offenlegung - Porsche Bank · Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Porsche Bank AG | Offenlegung 201672

7.3.2. Darstellung der Forderungen nach Arten von Gegenparteien

In folgender Tabelle wird die Aufgliederung der Forderun-gen nach Kundengruppen vorgenommen.

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Page 73: Offenlegung - Porsche Bank · Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Porsche Bank AG | Offenlegung 201673

7.3.3. Darstellung der Forderungen nach Restlaufzeiten

In folgender Tabelle wird die Aufgliederung der Forderun-gen nach Restlaufzeiten gemäß Art. 442 lit. c) und f) CRR vor-genommen.

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633.

838

Page 74: Offenlegung - Porsche Bank · Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Porsche Bank AG | Offenlegung 201674

7.3.4. Überfällige und wertgeminderte Forderungen

Folgend ein Überblick zu den überfälligen und wertgeminderten Forderungen.

Überfälliges und notleidendes Kreditvolumen nach Branchen:

Länder

Überfällige Kredite

(> 0 Tage bis 90 Tage)

Wertgemin-derte Kredite

(> 90 Tage)

Gesamtinanspruchnahme aus wertgeminderten und

überfälligen Krediten

Bestand EWB für überfällige

und notleidende Kredite

Österreich 1.442 6.706 8.148 14.302

Ungarn 6.148 3.727 9.875 6.974

Slowenien 3.255 407 3.661 1.689

Kroatien 7.287 318 7.605 5.235

Rumänien 4.176 2.364 6.540 6.599

Serbien 357 91 448 917

Bulgarien 508 1.675 2.183 1.205

Montenegro 206 347 553 448

Mazedonien 75 425 500 682

Ukraine 267 14.191 14.457 13.274

Albanien 38 96 134 113

Bosnien und Herzegowina 35 0 35 107

Summe 23.794 30.347 54.140 51.545

Hauptbranchen Überfällige Kredite Wertgeminderte KrediteGesamtinanspruchnahme aus wertgeminderten und

überfälligen Krediten

Banken 12 362 374

Bund, Länder, Gemeinden 1.355 23 1.378

Freie Berufe und selbst-ständig Erwerbstätige

264 148 412

Nicht-finanzielle Unterneh-men

9.272 4.730 14.003

Nichtbanken, Finanzinter-mediäre

113 122 234

Private Haushalte 2.867 15.838 18.705

Private Organisationen ohne Erwerbszweck

23 17 40

KMU 9.887 9.109 18.996

Summe 23.793 30.349 54.142

Daten per 31.12.2016 in TEUR

Daten per 31.12.2016 in TEUR

Überfälliges und wertgemindertes Kreditvolumen nach Ländern:

Page 75: Offenlegung - Porsche Bank · Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Porsche Bank AG | Offenlegung 201675

7.4. Entwicklung der

Wertberichtigung

Daten per 31.12.2016 in TEUR

Anfangs- bestand

der Periode

Verände-rung aus Änderung des Konso-lidierungs-

kreises

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PeriodeAuflösung Verbrauch

Wechselkurs- bedingte und

sonstige Veränderungen

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EWB 79.464 0 12.152 -37.815 -3.995 1.738 51.545

PWB 14.229 0 36.877 -23.323 0 970 28.753

7.5. GuV-Effekte durch

Wertberichtigung und

Wertaufholung

Alle Wertberichtigungen und Wertaufholungen fließen direkt in die GuV ein. Hier ein Überblick über die Positionen in der GuV:

Daten per 31.12.2016 in TEUR

GuV-Position Porsche Bank Gruppe

Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführung zu Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken

-32.105

Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken

31.940

Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie auf Anteile an verbundenen Unternehmen

-206

Page 76: Offenlegung - Porsche Bank · Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Porsche Bank AG | Offenlegung 201676

8. Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)

8.1. Erläuterungen zu den

belasteten Vermögenswerten

Die Position Sonstige Vermögenswerte betrifft die im Zuge des ABCP-Programms „FACT“ verkauften Leasing- und Kre-ditforderungen in Österreich an eine Zweckgesellschaft und bildet den wesentlichen Teil der belasteten Vermögenswerte. Von Dezember 2015 auf Dezember 2016 gab es einen Anstieg in dieser Position von TEUR 265.170 (2015: TEUR 670.892; 2016: TEUR 936.062)

Im Portfolio der Porsche Bank Hungaria Zrt. befinden sich Staatsanleihen, welche belastet sind. Von Dezember 2015 auf Dezember 2016 gab es eine Verringerung der belasteten Schuldtitel (Buchwerte) von TEUR 712 (2015: TEUR 11.027; 2016: TEUR 10.315).

Am 31. Dezember 2016 sind bei der PBG unbelastete sonsti-ge Vermögenswerte in Höhe von TEUR 3.279.300 vorhanden. Nach Auffassung der Porsche Bank kommen davon TEUR 232.338 nicht für eine Belastung in Frage. Dieser Wert setzt sich aus immateriellen Vermögensgegenständen, Sachanlagen, sonstigen Vermögensgegenständen und Rechnungsabgren-zungsposten zusammen. Prozentuell entspricht das 7,08 %.

Die Porsche Bank gewährleistet in beschränktem Ausmaß die Einbringlichkeit der verkauften Forderungen. Diese Gewähr-leistung erfolgt auf einem besonderen Reservekonto ("Cash Collateral Account") sowie über einen Kaufpreiseinbehalt.

Der Kaufpreiseinbehalt beläuft sich auf 10,13 % des Zeich-nungspreises der ausstehenden Funding Notes. Die auf dem Reservekonto gehaltenen Mittel haben zumindest 2 % des Zeichnungspreises der ausstehenden Funding Notes zu ent-sprechen.

Details dazu sind in den Punkten 8.2 und 8.3 ersichtlich.

Page 77: Offenlegung - Porsche Bank · Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Porsche Bank AG | Offenlegung 201677

8.2. Vermögenswerte

Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder

ausgeliehenen Wertpapiere

Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuld-

titel als belastete Pfandbriefe und ABS

Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten

775.785 892.186

Daten per 31.12.2016 in TEUR

Buchwert der belasteten

Vermögens-werte

Beizulegender Zeitwert der belasteten

Vermögens-werte

Buchwert der unbelasteten Vermögens-

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Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögens-

werte

Vermögenswerte des berichtenden Instituts

891.154 3.142.938

Aktieninstrumente 0 0 32.887 293.152

Schuldtitel 12.722 12.712 1.235 1.234

Sonstige Vermögenswerte 878.432 3.108.816

Daten per 31.12.2016 in TEUR

8.3. Belastete Vermögenswerte /

erhaltene Sicherheiten

und damit verbundene

Verbindlichkeiten

Page 78: Offenlegung - Porsche Bank · Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Porsche Bank AG | Offenlegung 201678

9. Informationen zum Standardansatz – Inanspruchnahme von External Credit Assessment Institutions (Art. 444 CRR)

9.1. Methode

Die PBG verwendet bei allen Forderungsklassen des Kredit-risikos den Standardansatz bzw. die, wie in Artikel 444 d) CRR beschrieben, von der EBA veröffentlichte Standardzuordnung.

9.2. Gliederung der Forderungen vor und

nach kreditrisikomindernden Techniken

In den nachstehenden Tabellen befindet sich ein Überblick über die Forderungen vor und nach kreditrisikomindernden Techniken:

Page 79: Offenlegung - Porsche Bank · Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Porsche Bank AG | Offenlegung 201679

Positionswerte vor kreditrisikomindernden Techniken:

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201680

Positionswerte nach kreditrisikomindernden Techniken:

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Page 81: Offenlegung - Porsche Bank · Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Porsche Bank AG | Offenlegung 201681

nicht börsennotiert Buchwertbeizulegender Zeitwert 2016

beizulegender Zeitwert 2015

Abweichung zum beizugelen-

den Zeitwert

Beteiligungen Kreditinstitute 232 1.382 1.456 (74)

Beteiligungen Sonstige 32 32 32 0

Anteile an verb. Unternehmen

Sonstige 35.118 298.861 272.486 26.375

Daten per 31.12.2016 in TEUR

10. Beteiligungspositionen außerhalb des Handelsbuches (Art. 447 CRR)

10.1. Arten von Beteiligungen

Die Porsche Bank AG hält nur strategische Beteiligungen, die den Marktzutritt in den jeweiligen Ländern ermöglichen sollen.

10.2. Bewertungsmethoden

Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unterneh-men – sofern die Bilanzansätze nicht durch die Vollkonsoli-dierung eliminiert wurden – werden zu Anschaffungskosten bewertet, wenn nicht durch anhaltende Verluste Wertminderun-gen eingetreten sind, die eine Abwertung erforderlich machen.

10.3. Beteiligungswerte

10.4. Kumulative realisierte

Gewinne und Verluste aus

Beteiligungspositionen

Im Geschäftsjahr 2016 gab es keine realisierten Gewinne oder Verluste aus Verkäufen und Liquidationen.

10.5. Kumulative nicht realisierte

Gewinne und Verluste aus

Beteiligungspositionen

Weder in den Basiseigenmitteln noch in den ergänzenden Eigenmitteln wurde zum 31.12.2016 eine Neubewertungsreser-ve aus Beteiligungspositionen erfasst. Im Jahr 2016 kam es zu einem nicht realisierten Gewinn aus Beteiligungspositionen in Höhe von TEUR 26.301.

Page 82: Offenlegung - Porsche Bank · Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Porsche Bank AG | Offenlegung 201682

Daten in TEUR

31.12.2016Währung

Barwertänderung bei Zinsschock

+200 Basispunkte -200 Basispunkte

EUR -27.798 29.513

USD -82 71

RON -1.475 1.565

HUF -1.397 1.467

Sonstige -3 3

Summe -30.775 32.619

11. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch gehaltenen Positionen (Art. 448 CRR)

Das Zinsänderungsrisiko wird monatlich gemessen. Unter dem Zinsänderungsrisiko versteht die PBG die Gefahr, dass das Konzernergebnis durch Änderung des allgemeinen Zinsni-veaus verschlechtert wird. Ein Zinsänderungsrisiko entsteht im Wesentlichen aus den verzinsten Forderungen an Kunden aus dem Kredit- und Leasinggeschäft und der damit in Verbindung stehenden Refinanzierung.

Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen:

Page 83: Offenlegung - Porsche Bank · Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Porsche Bank AG | Offenlegung 201683

12. Verschuldungsquote (Art. 451 CRR)

Die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) ist der Quotient aus dem Kernkapital und der Gesamtrisikopositionsmess-größe und wird als Prozentsatz angegeben. Zur Überwa-chung des Risikos einer übermäßigen Verschuldung wird die Leverage Ratio (LR) im Monatsbericht des Controllings mit der geplanten LR verglichen.

Anzusetzender Wert

1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 4.225.677

2Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwe-cke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören

0

3

(Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem gelten-den Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Ver-schuldungsquote unberücksichtigt bleibt)

0

4 Anpassung für derivative Finanzinstrumente 7.295

5 Anpassung für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 0

6Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung au-ßerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)

15.731

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(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote einbezogen werden)

0

EU-6b

(Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht in die Gesamtrisiko- positionsmessgröße der Verschuldungsquote einbezogen wer-den)

0

7 Sonstige Anpassungen 0

8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 4.506.245

Stichtag 31.12.16

Name des Untenehmens Porsche Bank AG

Anwendungsebene Konsolidierte Ebene

Page 84: Offenlegung - Porsche Bank · Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Porsche Bank AG | Offenlegung 201684

Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)Risikopositionen für die CRR-Ver-

schuldungsquote

1Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten)

4.490.280

2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge) (7.579)

3Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2)

4.482.701

Risikopositionen aus Derivaten

4Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechen-bare, in bar erhaltene Nachschüsse)

518

5Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)

EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode 7.295

6Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungs-rahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden

0

7(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Deri-vatgeschäften)

0

8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) 0

9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate 0

10(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzü-ge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate)

0

11 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) 7.812

Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)

12Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereini-gung um als Verkauf verbuchte Geschäfte

0

13(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT)

0

14 Gegenparteiausfallrisikopositionen für SFT-Aktiva 0

EU-14aAbweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikopositionen gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

0

15 Risikoposition aus als Beauftragter getätigten Geschäften 0

EU-15a (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearte SFT-Risikopositionen) 0

16Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a)

0

Page 85: Offenlegung - Porsche Bank · Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Porsche Bank AG | Offenlegung 201685

Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)Risikopositionen für die CRR-Ver-

schuldungsquote

Sonstige außerbilanzielle Engagements-Risikopositionen

17 Außerbilanzielle Engagements zum Bruttonominalwert 34.225

18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) (18.494)

19Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18)

15.731

(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen

EU-19a(Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risiko-positionen (Einzelbasis))

0

EU-19b(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen

0

Eigenkapital und gesamte Engagements

20 Kernkapital 517.357

21Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)

4.506.245

22 Verschuldungsquote 11,48 %

Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen

EU-23 Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße k. A.

EU-24Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens

k. A.

Page 86: Offenlegung - Porsche Bank · Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Porsche Bank AG | Offenlegung 201686

Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)

Risikopositionen für die CRR-Verschuldungsquote

EU-1Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen)

4.490.280

EU-2 Davon: Risikopositionen im Handelsbuch

EU-3 Risikopositionen im Anlagebuch 4.490.280

EU-4 Davon: Gedeckte Schuldverschreibungen

EU-5Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden

217.956

EU-6

Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Ent-wicklungsbanken, internationalen Organi-sationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden

37.782

EU-7 Institute 21.713

EU-8Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert

EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 2.793.684

EU-10 Unternehmen 768.323

EU-11 Ausgefallene Positionen 8.980

EU-12Sonstige Risikopositionen (z.B. Beteiligun- gen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)

641.842

1Beschreibung der Verfahren zur Überwa-chung des Risikos einer übermäßigen Verschuldung

Zur Überwachung des Risikos einer übermä-ßigen Verschuldung wird die Leverage Ratio geplant und quartalsweise mit der gemel-deten Verschuldungsquote verglichen. Die Leverage Ratio bleibt im Berichtszeitraum nahezu unverändert, da das Verhältnis zwi-schen Kernkapital und Risikopositionen in etwa gleich bleibt.

2

Beschreibung der Faktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die jeweilige offengelegte Verschuldens-quote hatten

Da sich die Verschuldungsquote im Berichts-zeitraum kaum geändert hat, gibt es auch keine Haupttreiber oder sonstigen Faktoren, die einen wesentlichen Einfluss auf die Quo-te gehabt hätten. Risikopositionen außerhalb der Bilanz, die die Quote stark beeinflussen können, spielen in der Porsche Bank Gruppe eine untergeordnete Rolle (kleiner 0,5 %).

Page 87: Offenlegung - Porsche Bank · Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

87 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

13. Mindestliquiditätsquote (LCR)

Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) wurde mit 01.01.2015 eingeführt und für 2016 auf 70 % festgelegt. Bis zum 01.01.2018 erfolgt eine Anhebung auf 100 %. In der PBG ergeben sich die wesentlichen Einflussfaktoren aktivseitig aus den For-derungen aus der Autofinanzierung (Finanzierungsleasing, Operating-Leasing und Kredite inkl. Händlerkredite) sowie passivseitig aus den drei wesentlichen Finanzierungsquel-len: Einlagengeschäft, konzerninterne Refinanzierung und Verbindlichkeiten aus dem ABCP-Programm „FACT“. Wesent-liche Schwankungen in der LCR ergeben sich aktuell aus der Vorschreibung von Kreditforderungen zum Monatsletzten. Durch den aufsichtsrechtlich vorgegebenen Zeitraum von 30 Tagen zur Berechnung der Kennzahl kommt es hier zu we-sentlichen Verschiebungen zwischen den Monaten. Die liqui-den Aktiva bestehen im Wesentlichen aus dem Guthaben bei der Österreichischen Nationalbank (OeNB).

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88 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

Page 89: Offenlegung - Porsche Bank · Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Porsche Bank AG | Offenlegung 201689

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89 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

Page 90: Offenlegung - Porsche Bank · Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

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90 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

Page 91: Offenlegung - Porsche Bank · Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Porsche Bank AG | Offenlegung 201691

14. Vergütungspolitik und -praktiken (Art. 450 CRR)

Die allgemeinen Grundsätze der Vergütungspolitik der PB AG werden vom Vergütungsausschuss festgelegt. Der Vergü-tungsausschuss legt jährlich den variablen Teil der Vergütung fest. Die Ermittlung der variablen Vergütungskomponenten erfolgt auf Grundlage der Grundsätze und Parameter der „Richtlinie zur Vergütungspolitik in der Porsche Bank Aktien-gesellschaft“(Stand 12/2016).

Die Vergütung der identifizierten Mitarbeiter der PB AG für das Jahr 2016 richtet sich nach dem Umfang des Aufgabenbe-reiches, der Verantwortung und der persönlichen Leistung des Vorstandsmitglieds, sowie nach der Erreichung der Unterneh-mensziele und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Die PB AG legt jeweils eine nachhaltige Geschäftsstrategie fest, in der Ziele des Kreditinstituts für jede wesentliche Ge-schäftsaktivität sowie Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt werden.

Die Zielerreichung wird anhand von kurz- und langfristi-gen Komponenten beurteilt. Die kurzfristige Zielerreichung orientiert sich im Wesentlichen an der Erreichung des ge-planten Jahresergebnisses der PB AG bzw. der Porsche Bank Gruppe (EBIT (nach IFRS) aller Tochtergesellschaften für das jeweilige Wirtschaftsjahr, welches vom Aufsichtsrat genehmigt wurde). Die langfristige Zielerreichung orientiert sich an der Risikoauslastung gemäß dem Gesamtbanksteue-rungsmodell laut ICAAP sowie an der Erreichung einer aus-reichenden Eigenmittelquote für die PB AG bzw. die Kreditin-stitutsgruppe laut BWG.

14.1. Vergütungspolitik nach Art. 450 lit. g) CRR

GeschäftsbereichAnzahl der

BegünstigtenGesamtsumme der

fixen Vergütung

Gesamtsumme der variablen Vergütung

Retail banking 33 3.568.329 1.973.830

Investment banking

Asset management

Andere

Summe 33 3.568.329 1.973.830

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201692

14.2. Vergütungspolitik nach Art. 450 lit. h) CRR

Aufschlüsselung GeschäftsleiterHöheres Management inkl.

sonstiger Risikoträger

Anzahl Begünstigte 2 31

Fixe Vergütung 437.990 3.130.339

Variable Vergütung

Davon: Bargeld 546.480 1.427.350

Davon: Aktien

Davon: mit Aktien verknüpfte Instrumente

Davon: andere Arten

Ausstehende zurückbehaltene Vergütung 907.764 757.280

Davon: erdient 115.975 172.280

Davon: nicht erdient 791.789 585.000

Zurückbehaltene Vergütung während des Geschäftsjahres

Davon: gewährt 546.480 1.427.350

Davon: ausgezahlt 218.592 907.790

Davon: gekürzt infolge von Leistungsanpassungen

Gezahlte Neueinstellungsprämien während des Geschäftsjahres

hiervon Zahl der Begünstigten

Gezahlte Abfindungen während des Geschäftsjahres

hiervon Zahl der Begünstigten

Gewährte Abfindungen während des Geschäfts- jahres

hiervon Zahl der Begünstigten

hiervon der höchste Betrag der einer Einzelperson zugesprochen wurde

Page 93: Offenlegung - Porsche Bank · Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Porsche Bank AG | Offenlegung 201693

Höhe der Vergütung in EUR pro Geschäftsjahr Anzahl der Begünstigten

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Summe 0

14.3. Vergütungspolitik nach Art. 450 lit. i) CRR

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Porsche Bank AG | Offenlegung 201694

15. Fit & Proper sowie Ausschließungsgründe Vorstand und Aufsichtsrat (§ 5 (1) Z. 6 bis 9a BWG ➡ Vorstand, § 28a (5) Z. 1 bis 5 ➡ Aufsichtsrat)

In Kreditinstituten müssen Aufsichtsräte, Geschäftsleiter und Inhaber von Schlüsselpositionen fachlich geeignet sein und die für den Bankbetrieb erforderlichen Erfahrungen haben. Die fach-liche Eignung setzt voraus, dass diese ausreichende Kenntnisse in den beantragten Bankgeschäften sowie Leitungserfahrung haben. Weiters muss diese Personengruppe über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse verfügen und es dürfen keine Tat-sachen vorliegen, aus denen sich Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit ergeben.

Zur Kontrolle dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen wur-de im Juni 2014 für die Porsche Bank ein Fit & Proper Office ein-gerichtet. Durch die vom Fit & Proper Officer durchgeführten Fit & Proper Assessments sowie die laufenden (verpflichtenden) Schulungen für den genannten Personenkreis wird sicherge-stellt, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Aktuell liegen keine Ausschließungsgründe für den Auf-sichtsrat bzw. den Vorstand gem. § 5 Abs. 1 Z 6 bis 9a sowie § 28 Abs. 5 Z 1 bis 5 BWG vor.

Page 95: Offenlegung - Porsche Bank · Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Porsche Bank AG | Offenlegung 201695

16. Kreditrisikominderung (Art. 453 CRR)

16.1. Methode für Bewertung und

Verwaltung von Sicherheiten

und Arten von Sicherheiten

Es wird prinzipiell zwischen Sicherheiten mit Sicherheitsleis-tung und Sicherheiten ohne Sicherheitsleistung unterschieden.

In die erste Kategorie fallen vor allem Anzahlungen, Risiko-positionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken, Risi-kopositionen gegenüber öffentlichen Stellen, Depots, eingetra-gene Pfandrechte, Sparbücher und Boniverpfändungen. In die zweite Kategorie fallen die Bürgschaften bzw. Mitantragsteller-schaften und Garantien.

Der Standardansatz im Rahmen von Basel III, den die PBG ge-wählt hat, akzeptiert nur Anzahlungen und Depots, die bilanziell verbucht werden, als kreditrisikomindernd. Diese Sicherheiten werden in der Säule 1 regelmäßig erfasst, alle anderen erwähn-ten Sicherheiten werden nicht als risikomindernd angesehen. Sicherheiten ohne Sicherheitsleistung bestehen in der PBG nur in geringem Ausmaß und sind daher von untergeordneter Be-deutung. Sie werden im Rahmen von Basel III nicht gemessen.

16.2. Markt- oder Kreditrisiko-

konzentrationen innerhalb

Kreditrisikominderungen

Der Hauptgeschäftsbereich der PBG betrifft Finanzdienstleis-tungen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen. Da die Finanz-dienstleistungen in verschiedenen Ländern und über verschie-denste Branchen angeboten werden, gibt es innerhalb der PBG keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen.

Page 96: Offenlegung - Porsche Bank · Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Porsche Bank AG | Offenlegung 201696

Forderungsklassen

Risikoposition abzüglich Wert-berichtigungen und Rückstel-

lungen

Finanzelle Sicherheiten

Bürg- schaften

Kredit- derivate

Vollständig angepasster

Risikopositions-wert

Risikopositionen ge-genüber Zentralstaaten oder Zentralbanken

217.956 0 0 0 217.956

Risikopositionen gegen-über regionalen oder lokalen Gebietskörper-schaften

7.696 180 0 0 7.516

Risikopositionen ge-genüber öffentlichen Stellen

30.086 172 0 0 29.914

Risikopositionen gegen-über Instituten

21.713 178 0 0 21.535

Risikopositionen gegen-über Unternehmen

808.676 25.376 0 0 783.300

Risikopositionen aus dem Mengengeschäft (Retail)

2.795.369 383.390 0 0 2.411.979

Ausgefallene Risikopo-sitionen

8.980 2.784 0 0 6.196

Risikopositionen in Form von Anteilen an Organismen, Gemein-same Anlagen (OGA)

602 0 0 0 602

Sonstige Posten 608.398 0 0 0 608.398

Equity exposures 32.842 0 0 0 32.842

Summe 4.532.318 412.080 0 0 4.120.238

Daten per 31.12.2016 in TEUR

16.3. Darstellung nach

Forderungsklassen

In nachstehender Tabelle befindet sich ein Überblick über den Forderungswert und die finanziellen Sicherheiten.

Page 97: Offenlegung - Porsche Bank · Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

97 Porsche Bank AG I Offenlegu ng 2016

17. Anhang

17.1. ANLAGE 1

Erklärung des Leitungsorgans zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren (Art. 435 (1) e) eRR)

Die Risikomessverfahren der PBG entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionali­ tät am Risikogehalt der Positionen aus. Die Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit auch im Going-Concern­ Ansatz nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risi­ koziele werden durch die eingesetzten Verfahren messbar, transparent und steuerbar. Sie passen zur Strategie des In­ stituts. Folglich erachten wir das Risikomanagementverfah­ ren der Porsche Bank Gruppe als angemessen und wirksam.

Salzburg, am 28.02.2017

Dr. Hans Peter Schützinger (Vorsitzender)

Alain Favey (Stv. Vorsitzender)

Page 98: Offenlegung - Porsche Bank · Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

98 Porsche Bank AG I Offenlegung 2016

17.2. ANLAGE 2: Konzise Risikoerklärung

Risikoerklärung des Leitungsorgans nach Art. 435 (1) f) eRR

Basis der Geschäftsstrategie der PBG ist die internatio­ nale Absatzfinanzierung. Die Übernahme von Risiken ist dabei immanenter Bestandteil dieses Geschäfts. Bei den zu betrachtenden Risiken wird zwischen Kreditrisiko (inklusive Kontrahentenrisiko), Konzentrationsrisiko, Restwertrisiko, Zinsänderungsrisiko, Wechselkursrisiko, makroökonomi­ schem Risiko, Liquiditätsrisiko, Beteiligungsrisiko und ope­ rationellem Risiko unterschieden.

In der PBG wurden im Rahmen der Risikoinventur die in Kapitel 3.7. der Offenlegung beschriebenen wesentlichen Ri­ siken identifiziert. Die Risikotragfähigkeitsrechnung ergab eine Auslastung von 73 % im Liquidations- und 68 % im Go­ ing-Concern-Ansatz - dies entspricht auch im Wesentlichen der Zielauslastung aus Sicht des Aufsichtsrates. Es gibt zum Berichtszeitpunkt auch auf Einzelrisikosicht keine Limitüber­ schreitungen. Somit erscheint auch aus unserer Sicht das interne Kapital angemessen.

Das Risikomanagement der PBG verfolgt das Ziel, über ein professionelles Management der Risiken eine ausge­ wogene Balance zwischen Chancen und Risiken zu errei­ chen. Die PBG hat hierfür Risikomanagementinstrumente entwickelt, die aufgrund steigender Anforderungen an das Management dieser Risiken ständig weiterentwickelt wer­ den. Mit diesen Risikosteuerungsinstrumenten werden die eingegangenen und zukünftigen Risiken identifiziert, ge­ messen, gesteuert und kontrolliert. Durch eine klare Orga­ nisation unter Beachtung der Funktionstrennung wird die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des Risikosteuerungs­ und -controllingprozesses gewährleistet.

Das eingesetzte Risikomanagementsystem entspricht nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Anforderun­ gen. Die Risikostrategie der PBG stellt auf eine breite Risi­ kostreuung hinsichtlich Kreditnehmer und Branchen ab. Im Management des Kernrisikos - des Kreditrisikos - wird ein geregelter Kreditvergabeprozess mit Bonitätsanalyse sowie ein effektives Mahnwesen abgebildet. Zur Identifikation und Messung von Adressausfallrisiken arbeitet die PBG mit ei­ nem eigenen Ratingsystem. Die laufende Überwachung des Portfolios erfolgt über turnusmäßige Risikoanalysen, die u.a. Auswertungen zur Branchen-, Geschäfts-, Objekt- und Kundenstruktur beinhalten.

Der Aufsichtsrat wird über die Risikoentwicklung des Ins­ tituts vierteljährlich anhand eines Risikoberichts informiert. Neben dieser laufenden Berichterstattung wurden Kriterien für eine ad-hoc-Berichterstattung festgelegt.

Page 99: Offenlegung - Porsche Bank · Offenlegung Porsche Bank Gruppe 2016 gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

99 Porsche Bank AG I Offenlegung 2016

Salzburg, am 28.02.2017

Ph-~ Dr. Hans Peter Schützinger (Vorsitzender)

~ Alain Favey (Stv. Vorsitzender)