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Offizielle Reise mit Eintracht Frankfurt nach Vietnam 10.-15.Mai 2010 Anmeldeschluss Vietnam-Reise: 23.04.2010 - 18:00 Uhr Fliegen Sie mit den Adlern nach Vietnam Eintracht Frankfurt wird nach Abschluss der Saison 2009/10 vom 10. bis 15. Mai 2010 nach Vietnam reisen und dort zwei Freundschaftsspiele u.a. gegen die Vietnamesische Nationalmannschaft bestreiten. Besuchen Sie die Trainingseinheiten und die Spiele der Mannschaft und erleben Sie das einzigartige Vietnam während der Ausflüge nach Hanoi und Saigon. IHRE HOTELS: HAUPTREISE 2 Nächte im 5* Sheraton Hanoi Hotel 1 Nacht im 5* Sheraton Saigon Hotel oder 3* Hoa Binh Hanoi o. Thang Long Opera Hotel 3* Bong Sen Hotel Saigon LEISTUNGEN: HAUPTREISE Linienflüge mit Vietnam Airlines in Economy auf den Strecken Frankfurt – Hanoi – Saigon – Frankfurt Übernachtungen im gewünschten Hotel mit Frühstück im DZ/ BAD/WC (Aufpreis Einzelzimmer möglich) 3 x Mittagessen deutsch sprechende lokale Reiseleitung sämtliche Fahrten und sonstigen Transfers im klimatisierten Reisebus lt. Reiseprogramm Besichtigungen und Eintrittsgebühren lt. Reiseprogramm Reisepreissicherungsschein SIGNAL IDUNA Auslandskrankenversicherung REISEPREIS: 5*-HOTELS 3*-HOTELS Doppelzimmer: EUR 1.759,00 p.P. EUR 1.459,00 p.P. Einzelzimmer: EUR 2.289,00 p.P. EUR 1.654,00 p.P. Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen (begrenzte Verfügbarkeit)

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Offizielle Reise mit Eintracht Frankfurt

nach Vietnam 10.-15.Mai 2010

Anmeldeschluss Vietnam-Reise: 23.04.2010 - 18:00 Uhr

Fliegen Sie mit den Adlern nach Vietnam

Eintracht Frankfurt wird nach Abschluss der Saison 2009/10 vom 10. bis 15. Mai 2010 nach Vietnam reisen und dort zwei Freundschaftsspiele u.a. gegen die Vietnamesische Nationalmannschaft bestreiten. Besuchen Sie die Trainingseinheiten und die Spiele der Mannschaft und erleben Sie das einzigartige Vietnam während der Ausflüge nach Hanoi und Saigon.

IHRE HOTELS: HAUPTREISE 2 Nächte im 5* Sheraton Hanoi Hotel

1 Nacht im 5* Sheraton Saigon Hotel

oder 3* Hoa Binh Hanoi o. Thang Long Opera Hotel

3* Bong Sen Hotel Saigon

LEISTUNGEN: HAUPTREISE Linienflüge mit Vietnam Airlines in Economy auf den Strecken Frankfurt – Hanoi – Saigon – Frankfurt

Übernachtungen im gewünschten Hotel mit Frühstück im DZ/ BAD/WC (Aufpreis Einzelzimmer möglich)

3 x Mittagessen

deutsch sprechende lokale Reiseleitung

sämtliche Fahrten und sonstigen Transfers im klimatisierten Reisebus lt. Reiseprogramm

Besichtigungen und Eintrittsgebühren lt. Reiseprogramm

Reisepreissicherungsschein

SIGNAL IDUNA Auslandskrankenversicherung

REISEPREIS: 5*-HOTELS 3*-HOTELS Doppelzimmer: EUR 1.759,00 p.P. EUR 1.459,00 p.P.

Einzelzimmer: EUR 2.289,00 p.P. EUR 1.654,00 p.P.

Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen (begrenzte Verfügbarkeit)

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Offizielle Reise mit Eintracht Frankfurt

nach Vietnam 10.-15.Mai 2010

Anmeldeschluss Vietnam-Reise: 23.04.2010 - 18:00 Uhr

IHR REISEPROGRAMM: HAUPTREISE

Tag Datum Ort Programm 1 10. Mai 10 Frankfurt Abflug 14.40 2

11. Mai 10 Hanoi Ankunft in Hanoi 06.35 – am Flughafenausgang erwartet Sie Ihr vietnamesischer Reiseführer – Transfer zum Hotel - Ankunft im Hotel gegen 08.00 - Beziehen der Zimmer (early Check-in) – nach einer Erholungspause gegen 11.00 Stadtrundfahrt: das Wohnhaus von Ho Chi Minh, der Tempel der Literatur, die erste Universität Vietnams, erbaut im Jahr 1070, eines der besterhaltenen Bauwerke traditioneller vietnamesischer Architektur mit ummauerten Innenhöfen und schönen Toren, der Hoan Kiem See mitten im Stadtzentrum von Hanoi. Gemeinsames Mittagessen Zeit zur freien Verfügung. 18.30 Transfer zum Training 19.00 Training 20.30 Rückfahrt zum Hotel - Übernachtung

3 12. Mai 10 Hanoi Spaziergang durch die Altstadt mit ihren 36 Handwerkergassen: über 1000 Jahre Geschichte hat dieses Stadtviertel erlebt und ist doch eines von Vietnams lebendigsten und ungewöhnlichsten Plätzen geblieben. Vom Grabstein bis zum Seidenpyjama kann man hier alles kaufen. Gemeinsames Mittagessen. 16.30 Transfer zum Stadion 19.00 Spiel 22.00 Rückfahrt zum Hotel - Übernachtung

4 13. Mai 10 Hanoi - Saigon

Am frühen Morgen Transfer zum Flughafen und Flug nach Saigon 09.30-11.30 – am Flughafenausgang erwartet Sie Ihr Reiseführer für Südvietnam - Transfer zum Hotel und Beziehen der Zimmer - Stadtrundfahrt mit Chinatown und dem großen Markt von Cholon, Besuch der Giac Lam Pagode, der ältesten Pagode Saigons - Tempel des Jadekaisers. Gemeinsames Mittagessen Anschließend Besuch des Stadtzentrum von Saigon mit seinen romantischen Gebäuden der französischen Kolonialzeit - die Kathedrale von Notre Dame, die alte Hauptpost von Saigon, das Hotel Continental, das schöne alte Rathaus u.v.a Zeit zur freien Verfügung - Übernachtung in Saigon

5 14. Mai 10 Saigon Zeit zur freien Verfügung oder 08.00 Ausflug nach Cuchi und Besuch des ehemals über 250 km langen Tunnelsystems, in dem sich die Soldaten des Vietkongs während des Krieges versteckt hielten (mit Mittagessen). Rückkehr gegen 13.00. Tageszimmer auf Wunsch (kostenpflichtig). Sonst können die gepackten Koffer morgens im Hotel abgestellt werden. Im Sheraton Hotel gibt es einen schönen Wellness- Bereich. 17.00 Transfer zum Stadion 18.30 Spiel 21.00 Transfer zum Flughafen 23.10 Abflug nach Frankfurt

6 15. Mai 10 Frankfurt 06.30 Ankunft

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Offizielle Reise mit Eintracht Frankfurt

nach Vietnam 10.-15.Mai 2010

Anmeldeschluss Vietnam-Reise: 23.04.2010 - 18:00 Uhr

Verlängerungswoche (optional)

ARRANGEMENT: VERLÄNGERUNGSWOCHE Verbringen Sie eine Verlängerungswoche in Vietnam und fahren Sie mit dem Flussschiff „Cochinchine“ das Mekong-

Delta entlang. Lassen Sie die Reise im Anschluss in Phan Thiet am Strand ausklingen.

IHRE HOTELS: VERLÄNGERUNGSWOCHE

2 Nächte im 5* Sheraton Hanoi Hotel

1 Nacht auf dem Flussschiff “Le Cochinchine”

3 Nächte im 3*plus Coco Beach Resort im

Bungalow

oder 3* Bong Sen Hotel Saigon

Flussschiff “Le Cochinchine”

3* Tien Dat Resort Hotel Saigon

LEISTUNGEN: VERLÄNGERUNGSWOCHE Übernachtungen mit Frühstück in den genannten Hotels im DZ mit Dusche oder BAD/WC

Kreuzfahrt auf dem Mekong mit voller Verpflegung (ohne Getränke)

deutsch sprechender vietnamesischer Reiseführer beim Ausflug ins Mekongdelta und bei den Transfers von

Saigon nach Phan Thiet und von Phan Thiet nach Saigon zum Flughafen am Abreisetag

sämtliche Fahrten und sonstigen Transfers im klimatisierten Fahrzeug mit Fahrer

Bootsfahrten, Besichtigungen und Eintrittsgebühren lt. Programm

Romantische Dinner-Kreuzfahrt auf dem Saigon River

Reisepreissicherungsschein

SIGNAL IDUNA Auslandskrankenversicherung

REISEPREIS: 5*-HOTELS 3*-HOTELS Verlängerungswoche DZ: EUR 989,00 p.P. EUR 659,00 p.P.

Verlängerungswoche EZ: EUR 1.709,00 p.P. EUR 928,00 p.P.

Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen (begrenzte Verfügbarkeit)

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nach Vietnam 10.-15.Mai 2010

Anmeldeschluss Vietnam-Reise: 23.04.2010 - 18:00 Uhr

IHR REISEPROGRAMM: VERLÄNGERUNGWOCHE (OPTIONAL)

Tag Datum Ort Programm

5 14. Mai 10 Saigon nach dem Spiel Transfer zum Hotel - Übernachtung in Saigon 6 15. Mai 10 Saigon -

Cai Be - Tra On - Can

Tho (die Fahrt kann auch

in umgekehrter

Richtung verlaufen)

Zweitägige Kreuzfahrt im Mekongdelta Fahrt von Saigon zur Bootsanlegestelle bei Cai Be. Gegen 11.00 gehen Sie an Bord des Kreuzschiffes Le Cochinchine und beziehen Ihre Kabine. An Deck wird ein Begrüßungstrunk serviert, und gleichzeitig beginnt Ihre Kreuzfahrt. Das Mittagessen wird an Bord serviert. Auf dem Tien Fluss geht es nach Cho Lach. Hier haben Sie Gelegenheit zu einem schönen Spaziergang oder einer kleinen Fahrradtour durch die überwältigende Wasserlandschaft des Mekongdeltas. Dabei können Sie lokale Handwerksbetriebe sowie große Obstplantagen und Orangenhaine besuchen und Bauern bei Ihrer Arbeit sehen. Nach Herzenslust können Sie frisch gepflückte tropische Früchte probieren. An Bord zurück geht die Fahrt weiter über den Mang Thit Kanal nach Tra On und dann weiter Richtung Can Tho. Abendessen und Übernachtung auf dem Schiff

7 16. Mai 10 Can Tho - Saigon

Während des Frühstücks am frühen Morgen genießen Sie den herrlichen Sonnenaufgang über dem mächtigen Fluss. In Can Tho angekommen steigen Sie um in kleine Ruderboote (Sampans) und fahren zum schwimmenden Markt von Cai Rang, einem der lebendigsten Märkte des Mekong-Deltas, wo sich Hunderte kleiner Boote drängen. Jeder will etwas kaufen oder verkaufen. Die verschiedenen Produkte hängen an Bambusstangen auf den Booten zum Verkauf; frisches Obst und Gemüse wird von Boot zu Boot verkauft. Da können Sie Mangos, Melonen, Mangosteen, Bananen, Drachenfrucht, Milchäpfel und die besonders leckeren grünen Orangen probieren. Hier sehen Sie auch das einfache Leben der Delta-Bewohner: alles spielt sich auf dem Wasser ab; Frauen fahren zum Markt, Kinder werden mit dem Boot zur Schule gebracht. Rückfahrt nach Saigon - abends laden wir Sie zu einer romantischen Dinner-Kreuzfahrt auf dem Saigon River ein.

8 17. Mai 10 Saigon – Phan Thiet

Morgens Autofahrt nach Phan Thiet zu einem der beliebtesten Resorts am Strand von Phan Thiet/Mui Ne am Südchinesischen Meer - Badeurlaub und Übernachtung im Resort

9 18. Mai 10 Phan Thiet Badeurlaub - Übernachtung im Resort 10 19. Mai 10 Phan Thiet Badeurlaub - Übernachtung im Resort 11 20. Mai 10 Phan Thiet Badeurlaub - Übernachtung im Resort 12 21. Mai 10 Phan Thiet -

Saigon Transfer zum Flughafen und 23.10 Abreise nach Deutschland

13 22. Mai 10 Frankfurt Ankunft 06.30

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nach Vietnam 10.-15.Mai 2010

Anmeldeschluss Vietnam-Reise: 23.04.2010 - 18:00 Uhr

REISEANMELDUNG

BITTE BIS ZUM 23.APRIL.2010 PER FAX ODER MAIL AN:

TEL. 069/65005-405, FAX. 069/65005-444, E-MAIL: [email protected]

3-STERNE-HOTEL 5-STERNE-HOTEL EINZELZIMMER: � EUR 1.654,00 P.P. � EUR 2.289,00 P.P.

DOPPELZIMMER: � EUR 1.459,00 P.P. � EUR 1.759,00 P.P.

VERLÄNGERUNGSWOCHE EZ � NICHT GEWÜNSCHT � EUR 928,00 P.P. � EUR 1.709,00 P.P.

VERLÄNGERUNGSWOCHE DZ � NICHT GEWÜNSCHT � EUR 659,00 P.P. � EUR 989,00 P.P.

REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG: � JA, EUR 52,00 P.P. BIS REISEPREIS EUR 1.500 � NEIN, NICHT GEWÜNSCHT

� JA, EUR 65,00 P.P. BIS REISEPREIS EUR 2.000

� JA, EUR 88,00 P.P. BIS REISEPREIS EUR 2.300

� JA, 3,8 % VOM REISEPREIS BIS EUR 10.0000

VISUM BESCHAFFUNG ÜBER LIGA TRAVEL: � JA, EUR 60,00 P.P � NEIN, ICH BESCHAFFE MIR DAS VISUM/DIE VISA SELBST

BITTE IN DRUCKSCHRIFT 1. PERSON 2. PERSON

NAME

VORNAME

STRAßE

PLZ/ORT

TELEFON TAGSÜBER

EMAIL

REISEPASS-NR.

GÜLTIG BIS

GEBURTSDATUM

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nach Vietnam 10.-15.Mai 2010

Anmeldeschluss Vietnam-Reise: 23.04.2010 - 18:00 Uhr

MIT MEINER UNTERSCHRIFT BESTÄTIGE ICH DIE VERBINDLICHE ANMELDUNG ALLER O.G. PERSONEN FÜR DIE OFFIZIELLE REISE MIT EINTRACHT FRANKFURT NACH

VIETNAM UND ERKENNE DIE BUCHUNGSBEDINGUNGEN SOWIE DIE MIR VORLIEGENDEN AGB DES REISEVERANSTALTERS ALS VERBINDLICH AN. MIR IST BEKANNT,

DASS ZUR EINREISE NACH VIETNAM FUER DIE VON MIR ANGEMELDETEN PERSONEN EIN RECHTSGÜLTIGES VISUM VORLIEGEN MUSS. NACH ANMELDUNG IST KEINE

STORNIERUNG MEHR MÖGLICH. FALLS ZUM REISEANTRITT KEIN VISUM VORLIEGT, IST DIES KEIN STORNIERUNGSGRUND. DIE REISE FINDET VORBEHALTLICH DES

ERREICHENS DER MINDESTTEILNEHMERZAHL (= 10 TEILNEHMER; ACHTUNG: BEGRENZTES ANGEBOT; BEARBEITUNG DER ANMELDUNG NACH ZEITPUNKT DES

EINGANGS) STATT. WIR EMPFEHLEN DEN ABSCHLUSS EINER REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG.

ANMELDESCHLUSS: 23.04.2010 18:00 UHR

BITTE BEACHTEN SIE DIE BEIGEFÜGTEN ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN DER LIGA TRAVEL GMBH SOWIE FOLGENDE HINWEISE DAZU: DIE MÖGLICHKEIT VON PREISÄNDERUNGEN SOWIE DEREN BESTIMMUNGSFAKTOREN: ZIFFER 4.1. FF

IHRE OBLIEGENHEIT ZUR MÄNGELANZEIGE WÄHREND DER REISE: ZIFFER 8.3.2

EVENTUELLE KÜNDIGUNG DES REISEVERTRAGES DURCH SIE WEGEN MÄNGELN: ZIFFER 8.1.3.

VON IHNEN ZU BEACHTENDE AUSSCHLUSSFRIST FÜR DIE GELTENDMACHUNG EVENTUELLER ANSPRÜCHE: ZIFFER 9.1.

VERJÄHRUNG EVENTUELLER ANSPRÜCHE IHRERSEITS: ZIFFER 9.2.

DIE EVENTUELL FÜR IHRE REISE GELTENDE MINDESTTEILNEHMERZAHL IN DER REISEAUSSCHREIBUNG GEMÄß SEITE 1 DER REISEAUSSCHREIBUNG UND DIE REGELUNGEN

FÜR REISEN MIT MINDESTTEILNEHMERZAHL IN ZIFFER 6.2. DER REISEBEDINGUNGEN.

_____________________________________________ _____________________________________________

(ORT, DATUM) (UNTERSCHRIFT DES REISEANMELDERS)

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nach Vietnam 10.-15.Mai 2010

Anmeldeschluss Vietnam-Reise: 23.04.2010 - 18:00 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise und Bedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen uns und unseren Kunden für

Reiseverträge im Sinne des § 651a BGB regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. Die Abgrenzung des Rahmens unserer

Verantwortung soll Ihnen Klarheit darüber geben, was Sie erwarten können und für was wir einstehen. Wir wollen dadurch Sie und

uns vor unnötigen Auseinandersetzungen bewahren.

§ 1 Anmeldung, Reisebestätigung 1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns, der Liga Travel GmbH, den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Das

kann schriftlich, mündlich oder per e-Mail geschehen. Der Reisevertrag gilt erst dann als verbindlich, wenn Ihnen die Buchung und der Preis der Reise schriftlich oder per e-Mail bestätigt wurde.

1.2 Sofern Sie ausdrücklich erklären, für die vertraglichen Verpflichtungen aller angemeldeten Personen einzustehen, haften

Sie neben den von Ihnen angemeldeten Teilnehmern für deren Pflichten aus dem Reisevertrag.

1.3 Sie erhalten bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss die Reisebestätigung ausgehändigt, die alle wesentlichen

Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält, sofern sich diese Angaben nicht aus dem Reiseprogramm ergeben.

1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor. An dieses neue Angebot sind wir zehn (10) Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb von zehn (10) Tagen schriftlich oder per e-Mail die Annahme erklären.

§ 2 Bezahlung

2.1 Wir können Ihre Zahlung nur annehmen, nachdem wir Ihnen einen Sicherungsschein übergeben haben. Dieser

Sicherungsschein ist wichtig für Sie. Er ermöglicht Ihnen einen unmittelbaren Anspruch gegen die Versicherung oder das

Kreditinstitut, bei dem wir Ihre Reise versichert haben. Dazu sind wir gemäß § 651k BGB verpflichtet.

2.2 Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, wird nach Aushändigung des Sicherungsscheins und Zugang der

Reisebestätigung eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten

Terminen, die Restzahlung spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig.

2.3 Der Reisepreis für Reisen die nicht länger als 24 Stunden dauern, keine Übernachtung beinhalten und nicht € 75

übersteigen, sind spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig. Für sie bedarf es keines Sicherungsscheines

gemäß Ziffer 2.1 dieser AGB.

2.2 Ist trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist der Reisepreis bis Reiseantritt schuldhaft nicht vollständig bezahlt, sind

wir berechtigt den Vertrag zu kündigen und die in der jeweiligen Reiseausschreibung angegebenen Rücktrittsgebühren geltend zu

machen. Sind keine Rücktrittsgebühren angegeben, steht uns eine pauschale Entschädigung nach Ziffer 5.2 dieser AGB zu. Das

Recht, nach Maßgabe der §§ 281 Abs. 2, 323 Abs. 1 BGB auch ohne Setzung einer angemessenen Nachfrist den Vertrag zu

kündigen, bleibt unberührt. Sollten wir einen über die vereinbarten Rücktrittsgebühren bzw. die pauschale Entschädigung gemäß

Ziffer 5.2 dieser AGB hinausgehenden Schaden haben, sind wir berechtigt diesen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu

machen.

2.3 Die Kosten für etwaige zusätzliche Leistungen wie z. B. die Besorgung von Visa oder Reservierung von Leistungen

außerhalb des vereinbarten Inhalts und Umfangs (Ziffer 3.1 AGB) sind nicht im Reisepreis enthalten. Sie werden auf der Rechnung

gesondert ausgewiesen und sind zusätzlich zum Reisepreis zu zahlen.

§ 3 Leistungen und Preise; Besonderheiten bei Flügen

3.1 Leistungsumfang Der Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Reisebeschreibung sowie aus den hierauf

bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die die vertragliche Leistung selbst oder ihren Umfang

verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die in der Reisebeschreibung enthaltenen Angaben sind für

uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen

vor Vertragsschluss eine Änderung der Reiseausschreibung, ausgenommen des Reisepreises, zu erklären.

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nach Vietnam 10.-15.Mai 2010

Anmeldeschluss Vietnam-Reise: 23.04.2010 - 18:00 Uhr

3.2 Beförderung durch eine Luftverkehrsgesellschaft Wird eine Beförderungsleistung durch eine Luftverkehrsgesellschaft zusätzlich zu einer Reise erbracht, die wir anbieten, und weisen

wir in der Reisebeschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich und eindeutig auf diesen Umstand hin, so vermitteln wir

insoweit Fremdleistungen. Soweit wir danach eine Beförderungsleistung nur vermittelt, haften wir nicht für die ordnungsgemäße

Erbringung der Beförderungsleistung selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung. Eine etwaige Haftung wegen nicht

ordnungsgemäßer Erbringung der Beförderungsleistung richtet sich nach den Beförderungsbestimmungen der

Luftverkehrsgesellschaft, auf die wir hiermit hinweisen und die Ihnen auf Wunsch von uns zur Verfügung gestellt werden.

3.3 Gepäckbeförderung 3.3.1 Es werden bis zu 20 kg Gepäck pro Fluggast befördert. Weitere Regelungen richten sich nach Flugklasse, Fluggesellschaft

und Destination. Übergepäck kann gegen Aufzahlung mitgenommen werden. Kinder unter zwei Jahren haben keinen Anspruch auf

Gepäckbeförderung.

3.3.2 Für die Beförderung von Sportgeräten existieren Sonderbestimmungen, die bei uns erfragt werden können.

3.3.3 Versichern Sie Ihr Reisegepäck! Schäden oder Zustellungsverzögerungen zeigen Sie bitte unverzüglich an Ort und Stelle

mittels Schadenanzeige (Property Irregularity Report, P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft an. Fluggesellschaften lehnen in der

Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht rechtzeitig ausgefüllt worden ist.

3.4 Unterbringung/Verpflegung: Während des Fluges erhalten Sie Erfrischungen bzw. Essen entsprechend der Tageszeit nach den Bestimmungen der jeweiligen

Fluggesellschaft. Am Zielort werden Sie entsprechend der Leistungsbeschreibung untergebracht und verpflegt. Die Einteilung der

Zimmer obliegt dem Hotelier.

3.5 Sonderwünsche: Sonderwünsche nehmen wir gerne aber ohne jede Verbindlichkeit entgegen. Wir sind bemüht Ihrem Wunsch nach

Sonderleistungen, die nicht in der Reisebeschreibung enthalten sind, z.B. Einzelzimmer (EZ) mit Meerblick, Bad, Balkon usw., nach

Möglichkeit zu entsprechen.

3.6 Reiseverlängerung: Eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes am Zielort ist nur nach rechtzeitiger Absprache mit uns möglich, wenn und soweit

entsprechende Unterbringungs- und Rückflugmöglichkeiten gegeben sind. Die Kosten für die Verlängerung sind vor Ort zu zahlen.

Zu beachten sind die tariflichen Bedingungen des Flugscheins.

3.7 Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Falls Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise und in anderen wichtigen Fällen nicht in Anspruch nehmen, kann

eine Erstattung nur dann erfolgen, wenn es sich um eine nicht pauschalierte Leistung handelt. Bei Reisen, z.B. zu Messen, erfolgt

keine Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen, da die

Buchungen zumeist einer Mindestabnahme unterliegen. Zusätzliche gebuchte Ausflüge laut Leistungsbeschreibung sind bei nicht in

Anspruchnahme generell nicht erstattbar. Wir sind berechtigt, 20 % des zu erstattenden Betrages als Ausgleich für diesen zusätzlichen Service und Kosten einzubehalten.

§ 4 Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3 Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Gegebenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

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nach Vietnam 10.-15.Mai 2010

Anmeldeschluss Vietnam-Reise: 23.04.2010 - 18:00 Uhr

4.4 Treten bei Reiseverträgen, bei denen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als vier (4) Monate

liegen, nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen durch erhöhte Beförderungskosten (z.B. Treibstoffkosten ), erhöhte Hafen- oder

Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse ein, so behalten wir uns vor, den

vereinbarten Reisepreis entsprechend zu erhöhen.

Der Umfang einer Reisepreiserhöhung errechnet sich bei erhöhten Beförderungskosten und erhöhten Hafen- oder Flughafengebühren, indem alle vorgenannten zusätzlichen Kosten, die Ihrem Transportmittel eindeutig zugeordnet werden können, durch die Zahl der Personen, die mit dem Transportmittel transportiert werden können (Transportkapazität), geteilt werden. Der sich so ergebene Betrag bestimmt die Höhe der Reisepreiserhöhung pro Person. Bei einer Änderung der Wechselkurse bestimmt sich der Umfang der Reisepreisänderung danach, in welchem Umfang die Wechselkursänderung für uns die Erbringung der Reiseleistung verteuert. Eine Gewinnerhöhung zugunsten von uns aufgrund einer Reisepreisänderung ist ausgeschlossen. Eine Reisepreisänderung erfolgt, in dem wir Ihnen spätestens 21 Tage vor Reiseantritt die Reisepreisänderung mitteilen; zu einem späteren Zeitpunkt sind Reisepreisänderungen nicht zulässig. Falls Preiserhöhungen 5 % übersteigen, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.

§ 5 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgebend für die Berechnung eventuell anfallender

Stornokosten ist das Eingangsdatum Ihres Rücktritts bei uns. Ihr Rücktritt gilt nur, wenn er schriftlich oder zumindest per eMail

erklärt wurde.

5.2 Wenn Sie zurücktreten oder die Reise nicht antreten, können wir einen angemessenen Ersatz für die von uns getroffenen

Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen

und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

Soweit auf Grund von abweichenden Stornoregelungen der Dienstleister (Flug- und Hotelgesellschaften) nichts anderes vereinbart,

gilt folgende Stornoregelung:

Bis 30 Tage vor Reisebeginn: 10%

ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 15%

ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 25%

ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 50%

ab 6. Tag bis einen Tag vor Reisebeginn: 60%

bei Nichtantritt der Reise: 100%

Bei Gruppen- und Sonderflugreisen, Schiffsreisen und Busreisen gelten besondere Bedingungen, wie sie bei den einzelnen Reiseausschreibungen aufgeführt sind.

5.3 Auf Ihren Wunsch nehmen wir eine Abänderung der Reiseanmeldung (Umbuchung) vor. Als Umbuchung gelten

Abänderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, der Unterkunft oder der Beförderung. Dafür werden € 30,- pro Person

erhoben.

5.4 Sie können bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson für sich stellen. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen,

wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche

Anordnungen entgegenstehen.

Tritt eine Ersatzperson an Ihre Stelle oder an Stelle des Reisenden in den Vertrag ein, so haften Sie und die von Ihnen gestellte

Ersatzperson uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch den Eintritt der Ersatzperson eventuell

entstehenden Mehrkosten.

5.5 Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

5.6 Wir empfehlen den Abschluss einer Reise - Rücktrittskosten - Versicherung, sofern diese nicht im Reisepreis enthalten ist.

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nach Vietnam 10.-15.Mai 2010

Anmeldeschluss Vietnam-Reise: 23.04.2010 - 18:00 Uhr

§ 6 Rücktritt und Kündigung

6.1 Wir können nach Reiseantritt den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise,

trotz einer entsprechenden Abmahnung, vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand trotz

Abmahnung in erheblichem Maße vertragswidrig verhält. Wir behalten jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle

Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

Wir werden Ihnen jedoch den Wert der uns dadurch ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile auf die Kosten anrechnen,

die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich eventueller

Erstattungen durch die Leistungsträger.

6.2 Wir können bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bis zwei (2) Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die betreffende Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Wir informieren Sie selbstverständlich unverzüglich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass

die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, und wir leiten Ihnen unverzüglich die Rücktrittserklärung zu. Auch erhalten

Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

6.3 Wir können bis vier (4) Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach

Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine

Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden.

Dieses Rücktrittsrecht steht uns jedoch dann nicht zu, wenn wir die dazu führenden Umstände zu vertreten haben (z.B.

Kalkulationsfehler) oder wenn wir diese Umstände nicht nachweisen können. Sie erhalten im Falle des Rücktritts den eingezahlten

Reisepreis unverzüglich zurück.

§ 7 Kündigung wegen höherer Gewalt

7.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, z.B. durch Krieg, innere Unruhen,

Naturkatastrophen aber auch durch Streikmaßnahmen Dritter oder Verwaltungsakte erheblich erschwert, gefährdet oder

beeinträchtigt, können sowohl Sie als auch wir den Reisevertrag kündigen. Wir zahlen Ihnen dann den eingezahlten Reisepreis

unverzüglich zurück. Für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen können wir eine angemessene Entschädigung

verlangen.

7.2 Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere

den Reisenden zurückzubefördern, falls das vertraglich vereinbart ist. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien

zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten haben Sie zu tragen.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

8.1 Gewährleistung Ihnen stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, die zum besseren Verständnis untenstehend mit eigenen Worten in

verkürzter Fassung wiedergegeben werden:

8.1.1 Abhilfe Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen,

dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Wir dürfen die Abhilfe verweigern, wenn sie einen

unverhältnismäßigen Aufwand erfordert (§ 651c BGB).

8.1.2 Minderung des Reisepreises Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises

verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in

mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft

unterlassen, den Mangel innert eines Monats nach Beendigung der Reise anzuzeigen (§ 651d, g BGB).

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Offizielle Reise mit Eintracht Frankfurt

nach Vietnam 10.-15.Mai 2010

Anmeldeschluss Vietnam-Reise: 23.04.2010 - 18:00 Uhr

8.1.3 Kündigung

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Ihrem eigenen Interesse und aus

Beweissicherungsgründen zweckmäßigerweise durch eine schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise

infolge eines Mangels aus wichtigem und von uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die

Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des

Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen

entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren (§ 651e BGB).

8.2. Haftung Sie können unbeschadet des Rechts auf Minderung oder Kündigung nach Maßgabe der folgenden Regelungen Schadenersatz

verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben (§ 651f BGB).

8.2.1 Haftungsumfang Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für

- die gewissenhafte Reisevorbereitung;

- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;

- die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gem. Ziffer 3.1 vor Vertragsschluss

eine Änderung erklärt haben. Wir haften jedoch nicht für Angaben in z.B. Hotel- und Ortsprospekten, auf deren Entstehung wir

keinen Einfluss, wenn wir auf diesen Umstand vor Abgabe der Reiseanmeldung durch Sie hingewiesen haben;

- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen;

- ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

8.2.2 Beschränkung der Haftung 8.2.2.1 Vorausgesetzt wir haben einzelvertraglich nichts Abweichendes vereinbart und unbeschadet eventueller Ansprüche aus

Delikt, für die Ziff. 8.2.2.2 gilt, ist die vertragliche Haftung von uns für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen

Reisepreis beschränkt,

a) soweit wir den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt haben oder

b) soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind

(§ 651h Abs. 1 BGB).

8.2.2.2 Deliktische Schadenersatzansprüche sind – wenn der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht – bei

Sachschäden auf 4.000,- EUR je Person und Reise beschränkt. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für

Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Ihnen wird in diesem Zusammenhang in eigenem Interesse der

Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

8.2.2.3 Ein Schadenersatzanspruch gegen uns für Sach- und Personenschäden besteht abweichend von Ziff. 8.2.2.1 und Ziff.

8.2.2.2 nicht bzw. ist insoweit beschränkt, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen

Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz

gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter

bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist (§ 651h Abs. 2 BGB).

Dies gilt nicht, wenn und soweit wir z. B. wegen eines Auswahl- oder Überwachungsverschuldens für den eingetretenen Schaden

selbst verantwortlich sind. In diesem Falle finden Ziff. 8.2.2.1 und Ziff. 8.2.2.2 Anwendung.

8.2.2.4 Kommt uns bei Schiffsreisen ausnahmsweise die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach

den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.

8.2.2.5 Soweit uns ausnahmsweise die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zukommt, regelt sich die Haftung nach den

Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Montreal, Den Haag,

und Guadelajara, soweit die Abkommen nach ihrem Anwendungsbereich gelten. Diese Abkommen beschränken in der Regel die

Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in

anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen.

8.2.2.6 Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil der von uns zu

erbringenden Reiseleistungen sind, sondern lediglich als Fremdleistung vermittelt werden.

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Offizielle Reise mit Eintracht Frankfurt

nach Vietnam 10.-15.Mai 2010

Anmeldeschluss Vietnam-Reise: 23.04.2010 - 18:00 Uhr

8.3 Mitwirkungspflicht 8.3.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, im Falle von Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken,

eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

8.3.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich der Reiseleitung

mitzuteilen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Kommen Sie diesen Verpflichtungen schuldhaft nicht

nach, so steht Ihnen kein Anspruch auf Minderung zu.

8.3.3 Bitte beachten Sie, dass Reiseleiter nicht berechtigt sind, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

§ 9 Ausschluss von Ansprüchen 9.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines (1) Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum bei uns geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber uns

unter der vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur noch geltend machen,

wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren.

9.2 Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen sieben (7) Tagen bei Gepäckverlust, binnen einundzwanzig (21) Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.

§ 10 Verjährung

10.1 Ihre Ansprüche nach den Regeln des Reisevertragsrechts des BGB (§§ 651c bis f) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei (2) Jahren. Dies gilt

auch für Ansprüche aus dem Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines

gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen.

10.2 Alle übrigen Ansprüche nach dem Reisevertragsrecht des BGB (§§ 651c bis f) verjähren in einem (1) Jahr.

10.3 Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2 dieser AGB beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden

sollte.

§ 11 Reiseversicherungen

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung. Diese

Versicherungen erhalten Sie einzeln nach Ihren individuellen Wünschen oder zusammen als Paket bei uns.

§ 11 Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen

11.1 Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, machen wir über Bestimmungen von Pass-, Visa- und

Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Vertragsschluss aufmerksam. Angehörige anderer Staaten

wenden sich bitte an das zuständige Konsulat. Mit den Reiseunterlagen und durch die Reisebeschreibung erhalten Sie wesentliche

Informationen über die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Sie diese Informationen, denn jeder Reisende ist

für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser

Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, dass sie durch eine schuldhafte Falschinformation durch uns

verursacht wurde.

11.2 Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren;

ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen,

insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen

Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische

Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.

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Offizielle Reise mit Eintracht Frankfurt

nach Vietnam 10.-15.Mai 2010

Anmeldeschluss Vietnam-Reise: 23.04.2010 - 18:00 Uhr

11.4 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3

Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern

Sie aus bestimmten Ländern (z.B. Afrikas, des Vorderen Orients) zurückkehren.

11.5 Jeder Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren;

gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern,

reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für

gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

§ 12 Allgemeines

12.1 Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern bleibt uns vorbehalten.

12.2 Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden sollten oder dieser Vertrag Lücken enthält,

wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige

wirksame Bestimmung als vereinbart, welche Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken gilt

diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was dem Sinn und Zweck dieses Vertrages nach vereinbart worden wäre,

hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.

§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2 Für Klagen von uns gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Soweit Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs,

juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sind, ist Köln ausschließlicher

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Für Klagen gegen uns

gilt der Sitz der Liga Travel GmbH in Frankfurt/Main als vereinbart.