openTransfer CAMP - Projekttransfer bei der Stiftung Kultur für Kinder

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1 Projekttransfer: Social Franchising Vom Prototyp zum Projektnetzwerk 2 Stiftung Kultur für Kinder Förderstiftung, Sitz in Düsseldorf Ziel: Stärkung und nachhaltige Förderung von Kindern und Jugendlichen durch Vermittlung von Kunst und Kultur & sozialpäd. Betreuung, Bildungsprojekte Persönlichkeitsentwicklung Stärkung des Selbstbewusstseins Entdeckung der eigenen Stärken & Lebensperspektive

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Projekttransfer: Social Franchising

Vom Prototyp zum Projektnetzwerk

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Stiftung Kultur für Kinder

Förderstiftung, Sitz in Düsseldorf

Ziel: Stärkung und nachhaltige Förderung von Kindern undJugendlichen durch

Vermittlung von Kunst und Kultur& sozialpäd. Betreuung, Bildungsprojekte

• Persönlichkeitsentwicklung• Stärkung des Selbstbewusstseins

• Entdeckung der eigenen Stärken & Lebensperspektive

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S T I F T U N G

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2006 gegründet, Sitz in Osterholz/Bremen

• Auslandsstandprojekt Griechenland

• Verselbständigungswohnungen (sozialpäd. Betreuung)

• Ambulante Jugendarbeit

• Systemische Familienberatung

2012 Beginn Projekttransfer nach NRW

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2008 in Düsseldorf gegründet Künstlerin Claudia SeidenstickerZiel: Kinder- und Jugendförderung durch Kunst und Kultur

• Kursangebot: Kinderkunsthaus

• Programme: „Krass in Schulen“, „Kunstbus“

• Projekte: Größtes Kinderatelier, EU-Leinwand etc.

2010 Beginn des Projekttransfers

Errichtung von „Krass-vor-Ort“-Standorten

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Auswahl von Krass e.V. - Projekten

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II Warum Projekttransfer ?

Warum Social Franchising ?

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Warum Projekttransfer?Vision: „In jeder Hauptstadt der Welt ein Standort“

• Sicherung der Qualität des Projekts (verschiedene Schwerpunkte setzen) & finanzielle Einsparungen (jeder nicht alles anbieten)

• KnowHow-Transfer zwischen „Krass e.V.“ und „Krass vor Ort“

• gemeinsame Nutzung von Ressourcen (Material, Personal)

• Erhöhung des Spendenaufkommens für Projektgeber und -nehmer <= verbesserte Wahrnehmbarkeit in der Öffentlichkeit

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Was ist Social Franchising?

• Weitergabe eines Projekts an rechtlich eigenständige Organisationen

• Vertraglich basierte Kooperation zwischen Projektgeber und -nehmer mit klarer Aufgabenteilung

• Klare Regeln für die Durchführung des Projekts vor Ort

• Lizenz zur Nutzung des Logos und anderer projektrelevanter Materialien

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Warum Social Franchising?

„Ressourcen einsparen, Flexibilität gewinnen“

• Nutzung bereits existierender Strukturen

• Geringer Steuerungsaufwand

• Rechtliche Verantwortung und hoher Grad an Unabhängigkeit für die Umsetzung beim Projektnehmer

• Erprobter Prototyp: Minimierung des Risikos für die Stiftung

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• Aufbau und Entwicklung des Systems durch Projektgeber

• Effektive Anpassung des Konzeptes an die lokalen Besonderheiten

• Leichte Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbeiter durch lokale

Franchisenehmer

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III Wie erfolgt der Projekttransfer?

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1. Den richtigen Projektnehmer finden

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Der richtige Projektnehmer?

• Suche und gesucht werden

• Voraussetzungen prüfen

- Status und Auftritt der Organisation?- Bestehende Infrastruktur & Netzwerke?

- Ausreichendes KnowHow & Erfahrungen?

- Logistische Möglichkeiten?

• Feedback, Beurteilung einholen

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2. Beobachten & Vertrautmachen

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• Gründungsgespräch mit zwei Mitarbeitern in Düsseldorf

• Besuch vor Ort- Prozesse des Tagesgeschäftes beobachten

- mit Personal & Stakeholdern sprechen

• regelmäßige Treffen (3 bis 12 Monate)

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3. Franchise-Vertrag

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§ 3 Allgemeine Pflichten des Projektgebers

• Hiermit wird der Projektgeber verpflichtet:

• dem Projektnehmer das Recht zu übertragen, KRASS als Projekt durchzuführen

• das Projekthandbuch und Materialien zur Durchführung de s Projektes auf seine eigenen Kosten dem Projektnehmer zu überlassen.

• dem Projektnehmer elektronische Basisdaten für die Öffentlichkeitsarbeit , die für die Repräsentation des Projektnehmers verwendet werden sollen, auszuhändigen

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• in jedem Quartal einen Newsletter für den Projektnehmer zu versenden

• dem Projektnehmer den Zugang zum Intranet zu ermöglichen

• den Projektnehmer persönlich zu beraten

• mindestens einmal jährlich Treffen aller Projektnehmer zu organisieren.

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§ 4 Allgemeine Pflichten des Projektnehmers

Der Projektnehmer wird auch dazu verpflichtet:

• verpflichtet, die oben erwähnten Handlungen zur Verfolgung gemeinnützigen Zweck / Verwendung des Corporate Designs desPG in einer Frist von einem Monat vor ihrer geplanten Durchführung per elektronische Post dem PG mitzuteilen .

• dem PG einen quartalsmäßigen Bericht über Mittelbeschaffung und Verwendung zur Verfügung zu stellen

• dem PG Belegexemplare der angefertigten Druckmaterialen zur Verfügung zu stellen

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• die im Handbuch festgelegten Standards von KRASS umzusetzen

• Zusätzliche, nicht im Projektstandard enthaltene Projektelementemüssen mit dem Projektgeber beraten und ggfls. genehmigt werden.

• Geldsammlungen im Sinne der Sammlungsgesetze der Länder müssen durch den Projektgeber genehmigt werden.

• Pressemitteilungen müssen vorab dem Projektgeber zur Kenntnis in einer Frist von zwei Wochen vor der Veröffentlichung vorgelegtwerden . Die Veröffentlichung setzt die vorherige Genehmigung des Projektgebers voraus.

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• den in der Präambel dargestellten Zweck mit den ihm von dem Projektgeber übertragenen Mitteln ausschließlich in Zusammenarbeit mit dem Projektgeber zu verfolgen. Die Zusammenarbeit mit einem anderen Vertragspartner be darf dieausdrückliche vorherige Genehmigung des Projektgebers.

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§ 5 Rechte des Projektgebers

Der Projektgeber ist insbesondere berechtigt,

• die Weisungs- und Kontrollbefugnisse auszustellen

• die Standards an aktuellen Entwicklungen anzupassen

• bei jeder Zuwiderhandlung auf der Seite des Projektnehmers sowie bei jeder Handlung des Projektnehmers, die nicht im Rahmen des gemeinnützigen Zwecks liegt, den vorlieg enden Vertrag fristlos und einseitig per eMail zu kündigen . Der Projektgeber kann den Projektnehmer per eMail warnen, sich der außerhalb des Rahmens des gemeinnützigen Zweckes vorliegenden Handlung zu enthalten.[…]

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§ 6 Rechte des Projektnehmers

• Der Projektnehmer ist berechtigt, die in der Präambel dargestellten Mittel des Projektgebers nur im Rahmen der Verfolgung des gemeinnützigen Zweckes zu verwenden und zu nutzen . Dieses Recht ist unübertragbar . In jedem anderen Fall verbleibt beim PG das Recht der fristlosen und einseitigen Kündigung.

• Der Projektnehmer hat das Recht, den vorliegenden Vertrag mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende schriftli ch zu kündigen . Die Kündigung kann per eMail erfolgen.

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§ 7 Berichterstattung

• Der Projektnehmer verpflichtet sich, neben dem Bericht über die Mittelbeschaffung und –verwendung, mindestens einmal pro Quartaljahr über die Projektumsetzung zu berichten . Der Inhalt dieses Berichts umfasst mindestens:

- die Anzahl der erreichten Personen aus den

lt.Projekthandbuch definierten Zielgruppen- Anzahl der im Projekt tätigen Mitarbeiter- Presseberichte- Fotos

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- Jede zur Verfolgung des gemeinnützigen Zweckes relevante Information, beispielsweise und nicht erschöpfend hier erwähnt:

Quittungen, Rechnungen,

offiziellen Briefaustausch mit Behörden und Sponsoren.

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§ 8 Öffentlichkeitsarbeit

• Die Öffentlichkeitsarbeit wird von dem Projektgeber und dem Projektnehmer durchgeführt. Es gelten die im vorliegenden Vertrag geregelten Bedingungen zur Verwendung der M arke und des Logos von KRASS e.V. und die in § 4 des vorliegenden Vertrags festgelegten Pflichten des Projektnehmers.

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§ 9 Mittelbeschaffung und -verwendung

• Mittel werden durch den Projektnehmer vor Ort eingeworben in Form von beispielweise

- finanziellen Spenden

- Sponsorengeldern

- Sachspenden (auch: Bereitstellung von Räumen)

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- Fördergeldern- Einnahmen aus der Projekttätigkeit

generiert und eigenverantwortlich , unter dem Vorbehalt derPflichten des Projektnehmers, verwendet wie sie in § 4geregelt sind. Der Nachweis darüber wird in Form der imHandbuch festgelegten Buchhaltungsgrundsätzequartalsmäßig dem Projektgeber zur Verfügung gestel lt .

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§ 12 Vertragsdauer und Kündigung

• Der vorliegende Vertrag und die damit dem Projektnehmer übertragenen Rechte haben eine Dauer von 3 Jahren . Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um 1 Jahr, sofern nicht fristgerecht vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt wird.

• Zusätzlich zu dem in anderen Stellen des vorliegenden Vertrags Erwähnten kann der Projektgeber in jedem Fall bei einer Zuwiderhandlung des gemeinnützigen Zweckes auf der Seite des Projektnehmers kündigen . Beispielweise und nicht erschöpfend hier erwähnt, liegt eine solche Zuwiderhandlung vor:

• wenn Spenden-/Ertrags- oder Effektivitätserwartungen nicht erfüllt werden

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• wenn eindeutige Absprachen zur Mittelverwendung durch den PN nicht eingehalten werden

• wenn die Marke und das Logo von KRASS e.V. für sachfremde Zwecke verwendet werden

• Jede Zuwiderhandlung gegen die im vorliegenden Vertrag geregelten Pflichten des Projektnehmers .

• Eine Kündigung vom vorliegenden Vertrag auf der Seite des Projektnehmers kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende erfolgen.

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4.Das Handbuch

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• Vorstellung der Organisation Stiftung & Krass e.V.

• Konzept: Persönlichkeitsentwicklung durch kulturelle Bildung

• Projektbeispiele für sofortige UmsetzungBildende Kunst I (Malerei, Grafik, Fotographie)Bildende Kunst II (Bildhauerei, Architektur, Kunsthandwerk)Literatur (Epik, Dramatik, Lyrik)

Darstellende Kunst (Theater, Tanz) Musik (Komposition, Interpretation – vokal u. instrumental)

• Einführung in Zielgruppenansprache

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Pädagogische Standards

• Kreativität

• Handwerkliche Fähigkeiten

• Verantwortung• Teilhabe

• Selbstbewusstsein

• Teamwork

• Ausdauer• Motivation

• Wahrnehmung

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Handwerkszeug :

• Mittelakquisition

• Projektmanagement

• Finanzen

• Verwaltung & Recht

• Personal• Kommunikation

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5.Die Eröffnungsveranstaltung

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Einladen:

• sämtliche Kinder- und Jugendeinrichtungen vor Ort

• Zuständige der Kultur- und Jugendämter

• Leiter der örtlichen Schulen

• ausgesuchte Unternehmen

• Kinder und Jugendliche des Stadtteils

Im Vorfeld: Gemeinsame Planung mit Stadtmarketing

=> Den Stadtteil des Standortes mit einbeziehen

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6.Umsetzungsphase

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Unterstützung bei

• Anpassung an örtliche Gegebenheiten

• Zielgruppenansprache

• rechtliche Beratung

• Professionalisierung der Organisation

• Lernprozessen im Tagesgeschäft

=> Optimierung des Projekts & Gewährleistung von Nachhaltigkeit

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7.Qualitätssicherung

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Qualitätssicherung

• Standardisierung des Materials

• Berichtspflicht (1 x jährlich)

• Marketing/ PR• Buchführung

• Verwaltungspauschale: 10 % aller Spenden an uns zurück

• Evaluationen

• Kostenrahmenpläne• halbjährliche „Krass vor Ort“ - Treffen

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IV Wirkungen des Projekttransfers?

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Für Projektnehmer:

• Professionalisierung der Organisationdes Angebotsdes Marketings / PR

• Erleichterung bei Mittelakquisition / Zugang zu anderen Fördertöpfen

• Zugang zu unserem Netzwerk

• Freie inhaltliche & organisatorische Ausgestaltung des Projektes

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Für Projektgeber:

• Umsetzung der Vision

• Zugriff auf andere Netzwerke

• Höheres Spendeneinkommen

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Vielen Dank!