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Wiedereinstiegskonzept Bildungsmaßnahmen - Organisationshilfe des DTB | Stand 02.06.2020 1 Organisationshilfe des Deutschen Turner-Bundes e.V. und seiner Landesturnverbände Dies ist die Arbeitshilfe für DTB- und seine Landesverbände für den Wiedereinstieg in die Organisation von Bildungsmaßnahmen in der Zeit der Corona-Pandemie. 1. Verbandsspezifisches Wiedereinstiegskonzept I. Hygienekonzept II. Konzeption der Lerngruppen III. Informationspolitik innerhalb des Verbandes IV. Kontrolle der Umsetzung aller Vorgaben 2. Organisationshinweise für Bildungsmaßnahmen 3. Checklisten – alles auf einen Blick 4. Fragebogen SARS-CoV-2 Risiko

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Wiedereinstiegskonzept Bildungsmaßnahmen - Organisationshilfe des DTB | Stand 02.06.2020

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Organisationshilfe

des Deutschen Turner-Bundes e.V. und seiner Landesturnverbände

Dies ist die Arbeitshilfe für DTB- und seine Landesverbände für den Wiedereinstieg in die Organisation von Bildungsmaßnahmen in der Zeit der Corona-Pandemie.

1. Verbandsspezifisches Wiedereinstiegskonzept

I. Hygienekonzept

II. Konzeption der Lerngruppen

III. Informationspolitik innerhalb des Verbandes

IV. Kontrolle der Umsetzung aller Vorgaben

2. Organisationshinweise für Bildungsmaßnahmen

3. Checklisten – alles auf einen Blick

4. Fragebogen SARS-CoV-2 Risiko

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Einleitung Mit dieser Arbeitshilfe möchten der Deutsche Turner-Bund (DTB) und seine Landesturnverbände wieder schrittweise mit Bildungsmaßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Übungsleiter*innen und Trainer*innen beginnen. Das Dokument bietet dabei eine Orientierung, aber es ist unabdingbar, dass sich die Bildungsverantwortlichen an die jeweils geltenden behördlichen Vorgaben und die örtlichen Gegebenheiten anpassen müssen.

Der vorliegenden Organisationshilfe liegen folgende Dokumente zu Grunde, deren Vorgaben strikt einzuhalten sind:

• Die zehn Leitplanken des DOSB • DTB-Übergangsregeln

• Übergangsregeln für Bildungsmaßnahmen • Übergangsregeln für Vereinsangebote im Fitness- und Gesundheitssport, inkl.

Vereinsfitnessstudio (Stufe 1 und 2) • Übergangsregeln für Vereinsangebote der DTB-Sportarten (Stufe 1 und 2) • Übergangsregeln für Vereinsangebote Kinderturnen (Stufe 1 und 2)

Alle Empfehlungen und Hinweise, die hier aufgeführt werden, unterliegen folgenden Grundvoraussetzungen:

• Geltende Hygiene- und Abstandsregeln (zehn Leitplanken des DOSB, DTB-Übergangsregeln, behördliche Verordnungen) sind jederzeit einzuhalten.

• Regelmäßige Desinfektion von benutzten Turn- und Sportgeräten, Kleingeräten, Bällen, Ablageflächen, Musikanlagen, Hilfsmitteln, etc. mit geeigneten Desinfektionsmitteln (mind. 61% Alkoholgehalt).

• Regelmäßige und gründliche Reinigung und Desinfektion sämtlicher Räumlichkeiten, Türklinken und Griffen, Lichtschalter, Treppengeländer, etc.

• Es dürfen nur Personen der jeweiligen Trainings-/Lerngruppen anwesend sein (keine Begleitpersonen).

• Jede*r Teilnehmende erhält einen zugewiesenen Bereich für die Ablage des persönlichen Equipments sowie für den Aufenthalt während Pausenzeiten.

• Ein Geräteauf- und -abbau ist zu organisieren und mit möglichst wenigen Personen vorzunehmen, um dabei die Abstandsregeln einzuhalten.

Mit nachstehenden Hinweisen soll es unter Berücksichtigung der zehn Leitplanken des DOSB und der sportbereichsspezifischen DTB-Handlungshinweise/Übergangsregeln jedem Verband ermöglicht werden, ein verbandsspezifisches Konzept zur Durchführung von Bildungsmaßnahmen zu erstellen. Es werden Handlungsfelder aufgezeigt, die dabei von den Verbänden/Bildungsträgern bearbeitet werden müssen, immer unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und der örtlichen Gegebenheiten.

Im nächsten Schritt werden Beispiele für die Organisation von Lehrgangsmaßnahmen aufgezeigt.

Die Checkliste am Ende dieses Dokuments ermöglicht jederzeit einen schnellen Überblick über die erforderlichen Handlungsschritte – in Vorbereitung des Konzepts und während des wieder begonnenen Sportangebots.

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Der Verband erstellt vor Wiederaufnahme von Bildungsmaßnahmen ein spezifisches Wiedereinstiegskonzept, das folgende Punkte umfasst:

I. Hygienekonzept

II. Konzeption der Lerngruppen

III. Informationspolitik innerhalb des Verbandes/Bildungseinrichtung

IV. Kontrolle der Umsetzung aller Vorgaben

1. Spezifisches Wiedereinstiegskonzept

I. Hygienekonzept

Die allgemeinen Hygiene- und die geltenden Abstandsregeln sind jederzeit einzuhalten.

Es muss mit dem Träger der Bildungseinrichtung/Sportstätte geklärt werden, wer die Hygieneartikel bereitstellen muss und wer für die Reinigung verantwortlich ist (vereinseigene Anlage vs. öffentliche/schuleigene Sportanlagen).

1. Hygieneartikel bereitstellen • Hand-Desinfektionsmittel (mind. 61% Alkoholgehalt) • Seife • Einmal-Papierhandtücher • Desinfektionsmittel (mind. 61% Alkoholgehalt) für Gegenstände, Sportgeräte,

Ablageflächen etc.

2. Regelmäßige Desinfektion der Hände und ggf. Füße • Beim Zutritt auf das Sportgelände/in die Bildungseinrichtung • Nach dem Toilettengang • Ggf. in der Pause • Bei Barfußtraining sind auch die Füße zu desinfizieren.

3. Desinfektion bei Gruppenwechsel und Beendigung der Maßnahme • Sportgeräte (Großgeräte, Kleingeräte, Matten etc.) • Ablageflächen • Türgriffe, Handläufe, etc.

4. Toiletten • Toiletten bleiben geöffnet und werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.

5. Umkleiden und Duschräume • Bis der normale Trainings-/Bildungsbetrieb wiederhergestellt ist, bleiben Umkleiden

und Duschräume geschlossen. • Die Trainierenden kommen bereits in Sportkleidung zum Sportgelände.

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6. Laufwege • Falls es die örtlichen Gegebenheiten zulassen (Freigelände, Sporthalle, Seminarräume),

sollen zum Betreten und Verlassen der Bildungseinrichtung verschiedene Ein- und Ausgänge benutzt werden.

• Ein- und Ausgänge sind ggf. durch Pfeile und Schilder zu kennzeichnen.

7. Gruppenwechsel Die Teilnehmenden von verschiedenen Lehrgangsgruppen sollten sich nicht begegnen: • Ausreichend Zeit zwischen den Lerngruppen einplanen. • Es ist dafür zu sorgen, dass die Teilnehmenden nicht gemeinsam, sondern mit Abstand

den Lehrgangsort betreten. • Sollte der Lehrgangsort noch geschlossen sein, so haben die Wartenden auf die

Abstandsregel zu achten. • Bringende bzw. abholende Begleitpersonen müssen ebenfalls Abstand untereinander

wahren. Das Betreten des Lehrgangsortes von Begleitpersonen ist untersagt. • Die Aufsichtspflicht von Minderjährigen muss dabei jederzeit gewährleistet bleiben. • Auf zügiges Verlassen des Lehrgangsortes hinweisen. • Die nachfolgenden Lehrgangsteilnehmenden dürfen den Lehrgangsort erst betreten,

wenn die vorhergehende Lerngruppe den Lehrgangsort vollständig verlassen hat. • Gemeinsames Treffen und Austausch sowie Verzehr von Speisen und Getränken im

Vorfeld oder Nachgang sind untersagt. • Die Zeit zum Lüften (der Halle und der Seminarräume) und zum Desinfizieren nutzen.

8. Abstand halten

• Der jeweils gesetzlich vorgegebene Mindestabstand (derzeit 1,5 – 2 m) ist immer einzuhalten, sowohl beim Betreten als auch Verlassen des Lehrgangsortes.

• Während der Theorie-Einheiten in Seminarräumen ist ein Mindestabstand von 2m einzuhalten..

• Da bei körperlicher Aktivität wesentlich mehr Luft und diese weitreichender in den Raum hinein ventiliert wird, sind während der Praxis-Einheiten grundsätzlich mind. 2,00 m Abstand zu allen anderen Personen einzuhalten; bei Indoor-Aktivitäten wird ein größerer Abstand von 2,00 bis 4,00 m empfohlen.

• Ggf. sind Markierungen als Orientierung anzubringen (z.B. Klebestreifen, Pylonen). • In den Pausen ist der Abstand ebenfalls einzuhalten. • Die Ablage des Equipments inkl. Trinkflaschen erfolgt in einer pro Person ausge-

wiesenen „Zone“, diese Bereiche können z.B. mit einem Hula-Hoop-Reifen, einem Springseil o.ä. markiert werden.

• Beim Kommen und Gehen ist ein Nasen-Mundschutz zu tragen.

9. Eigenes Equipment der Sporttreibenden (was kann mitgebracht werden) • Yoga/ Gymnastik-Matte oder Handtuch (zur Unterlage) • Ggf. Spiel- und Handgeräte • Ggf. Trainingsmaterialien (z.B. Elastisches Übungsband, Hantel) • Trinkflasche.

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II. Konzeption der Bildungsmaßnahmen

Die Gestaltung und Organisation der Bildungsmaßnahmen ist immer von den örtlichen Gegebenheiten abhängig (Größe der Halle/Seminarraum, Lüftungsmöglichkeiten, Zugangsmöglichkeiten, Verfügbarkeit Außengelände, Wetterbedingungen etc.).

1. Größe • Grundsätzlich: Verkleinerung der Lehrgangsgröße auf in der Regel nicht mehr als 15

Personen vornehmen, um Infektionsketten so niedrig wie möglich zu halten. • Beachtung der behördlichen Vorgaben und der jeweiligen sportbereichsspezifischen

DTB-Übergangsregeln Kinderturnen, DTB-Sportarten, Fitness- und Gesundheitssport sowie der örtlichen Gegebenheiten zur Einteilung der Gruppengröße.

• Es wird darüber hinaus zusätzlich o für die Praxis-Einheiten je nach Sportstätte empfohlen, pro 20 bis 40 qm nicht

mehr als eine Person zuzulassen. Mit zunehmender Trainingsintensität sollte der Raum pro Person bis auf 40 qm vergrößert werden.

o für die Theorie-Einheiten wird empfohlen den Mindestabstand von 2 m einzuhalten und einen Nasen-Mundschutz zu tragen.

2. Einteilung • Feste Lehrgangsgruppen bilden, die auch – wenn möglich – in den Folgemaßnahmen

beibehalten werden. • Eine Lehrkraft betreut gleichzeitig nicht mehr als fünf feste Lehrgangsmaßnahmen pro

Woche. (siehe Übergangsregeln)

3. Personenkreis • Es dürfen ausschließlich die Lehrkräfte und die Lehrgangsteilnehmenden anwesend

sein (keine Zuschauenden). • Die Teilnahme von Risikogruppen (gemäß Definition des Robert Koch-Institutes) am

Lehrgangsbetrieb sollte mit Sorgfalt abgewogen werden (betrifft Lehrkräfte und Teilnehmende). Risikogruppen können durch Anbieter jedoch nicht immer – zumindest nicht pauschal – identifiziert werden. Es sind grundsätzlich alle Personen besonders zu schützen.

4. Anwesenheitsliste • In jeder Lehrgangsmaßnahme ist eine Anwesenheitsliste (Angaben: Datum, Ort sowie

ÜL/TN-Name, Anschrift, Telefon) durch die Lehrkraft zu führen, damit bei einer möglichen Infektion eines Teilnehmenden oder einer Lehrkraft die Infektionskette zurückverfolgt werden kann.

• Die Anwesenheitslisten sollten an einem festgelegten Ort gesammelt werden (z.B. im Bildungsreferat), eine zentrale Ansprechperson sollte benannt werden.

• Zu ergreifende Maßnahmen beim Corona-Verdachtsfall siehe Anlage „RKI Maßnahmen Corona Verdachtsfall Infografik“ am Ende dieses Dokuments.

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5. Gesundheitsprüfung

• Eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Nur gesunde und symptomfreie Personen nehmen an der Bildungsmaßnahme teil. Andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich.

• Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen und mit ärztlichem Attest wieder am Training teilnehmen.

6. Fahrgemeinschaften

• Fahrgemeinschaften sollten vorerst ausgesetzt werden, um auch hier das Risiko einer Infektion zu minimieren.

7. Erste-Hilfe

• Der Erste-Hilfe-Koffer sollte vorab kontrolliert und anschließend mit an den Trainingsort genommen werden.

• Bei gesundheitlichen Notfällen ist Erste-Hilfe zu leisten. • Informationen zu Erste-Hilfe in Corona-Zeiten finden sich z. B. auf der Internetseite des

Deutschen Roten Kreuzes (www.drk.de).

III. Informationspolitik innerhalb des Verbandes/Träger der Bildungseinrichtung

Es muss vor Aufnahme des Lehrgangsbetriebs sichergestellt sein, dass die Informationen alle Beteiligten erreichen:

1. Information aller Lehrkräfte

Der Verband informiert alle Lehrkräfte über die Konzeption zur Wiederaufnahme der Bildungsmaßnahmen. Die Lehrkraft bestätigt den Erhalt.

2. Information der Lehrgangsteilnehmenden

Alle Teilnehmenden an Bildungsmaßnahmen bzw. bei Minderjährigen deren Eltern sind vom Verband/der Bildungseinrichtung über die neuen Teilnahmebedingungen, die Leitplanken des DOSB und die spezifischen Regeln zu informieren. Dies muss vor Aufnahme des Lehrgangsbetriebs geschehen.

3. Mögliche Kommunikationskanäle • Schriftliche Information per E-Mail oder Brief, inklusive Rückbestätigung • Aushang in den Bildungseinrichtungen • Website des Bildungsträgers • Videokonferenz • Verbandsmagazin

IV. Kontrolle der Umsetzung aller Vorgaben

Es ist unerlässlich, dass der Verband/Bildungsträger die Vorgaben und deren Umsetzung kontrolliert:

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• Regelmäßiger Austausch mit den Lehrkräften • Regelmäßige Kontrolle der vorhandenen Hygieneartikel • Sollte festgestellt werden, dass einige Punkte nicht umsetzbar oder zu verändern sind,

muss ggf. in der Planung nachjustiert werden.

2. Organisationshinweise für Bildungsmaßnahmen

• Sporthalle und Seminarraum vorab möglichst intensiv lüften.

• Der Aufbau der Turn- und Sportgeräte muss für jeder Lerneinheit koordiniert und organisiert werden. Dieser sollte mit möglichst wenigen Personen vorgenommen werden.

• Die Abstandsregeln von mindestens 2 Metern sind einzuhalten und es ist ein Nasen-Mundschutz (in den Theorieeinheiten) zu tragen. Ausnahmen sind in den einzelnen Sportangeboten beschrieben.

• Wichtig ist, dass die Lehrkraft klare Anweisungen an die Teilnehmenden gibt, damit die Vorgehensweise und Aufgabenverteilung verständlich sind.

• Bei kleinen Aufbauten oder Kraftzirkeln ist es eventuell möglich, dass der Aufbau bereits vor Beginn der Lerneinheit von der jeweiligen Lehrkraft allein durchgeführt wird.

• Da in der Halle erweiterte Trainingsmöglichkeiten bestehen, ist der Trainingsplan so anzupassen, dass die Abstandsregel am Turngerät eingehalten werden kann.

• Da vorerst keine Hilfestellung erlaubt ist (aufgrund der Abstandsregel), sollten daher im Training an den Geräten nur sicher beherrschte und/oder moderate Elemente geübt werden.

• Nach jedem Geräte- oder auch Stationswechsel sind auch hier die Oberflächen und Geräte zu reinigen und zu desinfizieren, bevor der nächste Sporttreibende an das Gerät geht.

• Generell sind die Trainingsformen und -inhalte in der Halle so zu wählen, dass die Distanz gewahrt und Körperkontakte vermieden werden können.

Die Expert*innen-AG des DTB wird sich regelmäßig in gemeinsamen Video-Konferenzen zu aktuellen Entwicklungen austauschen und die Empfehlungen gemäß den aktuellen Entwicklungen eventuell anpassen.

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3. Checklisten – alles auf einen Blick

KONZEPTIONSPHASE

Maßnahmen Verantwortlich Erledigt

Der Bildungsbeauftrage des Verbandes informiert alle Lehrkräfte über die Konzeption zur Wiederaufnahme von Bildungsmaßnahmen.

Bildungsbeauftragte

Die Lehrkräfte bestätigen den Erhalt der zehn Leitplanken des DOSB, die DTB-Handlungsempfehlungen für die einzelnen Sportbereiche und für die Bildungsmaßnahmen und gewährleisten die Umsetzung in ihren Bildungsmaßnahmen.

Bildungsbeauftragte

Verbandsspezifische „Corona-Regeln“ in der Bildungsstätte aushängen Bildungsbeauftragte Veröffentlichung der aktuellen Bedingungen auf der Vereins-Website Versand eines Informationsschreibens bzgl. der aktuellen

Verhaltensregeln im Sport (z.B. per E-Mail oder Brief) und für die Bildungsmaßnahmen an die Teilnehmenden

Hand-Desinfektionsmittel (mind. 61% Alkoholgehalt), Seife, Einmal-Papierhandtücher und Desinfektionsmittel für Gegenstände bestellen und ausreichend zur Verfügung stellen

Hygieneregeln ausdrucken und in der Bildungsstätte (insbesondere in den Toiletten) aushängen; Einsatzplan zur Toilettenreinigung erstellen

Wasser-Installationen auf Legionellen prüfen nach langer Schließzeit einer Sportanlage

Umkleiden und Duschen müssen geschlossen bleiben; Toiletten sind mit ausreichend Desinfektionsmittel und Papier zu öffnen.

Ein- und Ausgänge definieren (ggf. mit Pfeilen und Schilder kennzeichnen)

Erstellen eines internen Lehrgangs- und Raumnutzungsplan Zwischen den einzelnen Gruppen muss ein Zeitfenster eingeplant

werden, damit das Verlassen/ Betreten der Sportstätte kontaktlos erfolgen kann.

Zeit zwischen den Gruppen sollte zum Durchlüften der Halle sowie zur Desinfektion der Geräte genutzt werden.

Gruppengrößen gemäß DTB-Handlungsempfehlung und behördlicher Vorgaben an ÜL kommunizieren und Trainingspläne anpassen.

Vorgaben Personenanzahl pro Sportstätte an Verwaltung und ÜL kommunizieren: Es wird je nach Sportstätte empfohlen, pro 20 bis 40 qm, nicht mehr als eine Person zuzulassen.

Distanzregeln und Empfehlung von 2 m berücksichtigen und kommunizieren.

Gruppengröße verkleinern Gruppengröße verkleinern gemäß DTB-Übergangsregeln/

Handlungsempfehlungen und behördlichen Vorgaben. Festlegen max. Anzahl von 5 Lehrgangsmaßnahmen pro Lehrkraft

parallel Feste Lehrgangsgruppen, keine Durchmischung der

Teilnehmenden

ÜL

Anwesenheitsliste der einzelnen Trainingsgruppen vorbereiten. ÜL Erste-Hilfe-Koffer kontrollieren. ÜL evtl. Kleben von Abstandsstreifen oder Markieren von 2 m Abständen

z.B. mit Hilfe von Pylonen ÜL

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VOR JEDER MASSNAHME

Maßnahmen Erledigt Abfrage der Teilnehmenden nach Gesundheit

(Nur gesunde und symptomfreie Sporttreibende nehmen am Training teil. Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen und mit ärztlichem Zeugnis wieder am Training teilnehmen.)

Konzeption eines an die DTB-Übergangsregeln und verbandsspezifischen „Corona-Regeln“ angepassten Bildungsmaßnahmen!

Gerätebedarf und Raumbedarf planen Geräteaufbau planen und ggf. mit Helfern koordinieren Kontaktaufnahme mit den Teilnehmenden Evtl. Mitbringen von eigenen Trainingsmaterialien

Eigenes Desinfektionsmittel Handtuch Ggf. Magnesia Eigene Hand- oder Spielgeräte (wie z.B. Elastisches Übungsband, Ball) Trinkflasche

VOR ORT

Maßnahmen Erledigt

Praxis und Theorieeinheiten: Alle Türen in der Halle/Seminarraum öffnen und gut durchlüften. Türen nach Möglichkeit geöffnet lassen.

Erste-Hilfe-Koffer ggf. mit ins Freie nehmen Nur die am Lehrgangsbetrieb erforderlichen Personen betreten die Bildungseinrichtung!

Achtung: Aufsichtspflicht für Jugendliche muss gewährleistet werden!

Jeder Teilnehmende erhält einen zugewiesenen Bereich für die Ablage des eigenen Equipments sowie für den Aufenthalt während der Pausenzeiten.

Anwesenheit der Teilnehmenden durch die Lehrkraft kontrollieren Sporttauglichkeit und Gesundheit der Teilnehmenden abfragen (Teilnahme von

Risikogruppen am Sportbetrieb mit Sorgfalt abwägen)

Teilnehmende auf allgemeine Hygiene- und Abstandsregeln hinweisen Koordination des Geräteauf-/-abbaus Nach Wechsel des Gerätes bzw. der Station: Desinfektion von benutzten Turn- und

Sportgeräten

Keine Partnerübungen Nur Übungen ohne Hilfestellung einer Lehrkraft oder eines Teilnehmenden. Ggf. ist beim Kommen und Gehen der Teilnahmenden ein Nasen-Mundschutz zu tragen.

NACH JEDER TRAININGSEINHEIT

Maßnahmen erledigt Regelmäßige und gründliche Reinigung sämtlicher Räumlichkeiten und Desinfektion mit einem

Desinfektionsmittel mit mind. 61% Alkoholgehalt von Türklinken und Griffen, Lichtschalter, Treppengeländer etc.

Desinfektion mit einem Desinfektionsmittel mit mind. 61% Alkoholgehalt von benutzten Turn- und Sportgeräten, Kleingeräten, Bällen, Ablageflächen, Musikanlagen, Hilfsmitteln etc.

Die Lehrkraft hat die Teilnehmenden auf ein zügiges Verlassen des Sportgeländes hinzuweisen.

Lüften der Halle/Seminarraum mind. vor/nach jeder Übungs-/Trainingsgruppe

Regelmäßige Kontrolle der Verfügbarkeit der Hygieneartikel

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4. Fragebogen SARS-CoV-2 Risiko

Erhebung personenbezogener Daten

Name

Vorname

Geburtsdatum

Adresse

Telefon

E-Mail

Sportart/Abteilung

Kontaktrisiko-Evaluation

Bitte beantworten Sie die Fragen zur Einschätzung des Kontaktrisikos mit SARS-CoV-2 Ja Nein

Haben Sie Vorerkrankungen, die nach Definition des RKI einen Risikofaktor darstellen?

Hatten Sie Kontakt zu einem bestätigten SARS-CoV-2 Fall innerhalb der letzten 14 Tagen?

Bestand in der Vergangenheit die Anordnung einer behördlichen Quarantäne im Zusammenhang mit SARS-CoV-2? Wenn ja, bitte Datum des Ablaufs der Anordnung angeben:

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Waren sie in den letzten 14 Tagen im Ausland oder in einem Landkreis, der die gesetzliche Vorgabe von 50 Infizierten pro 100000 Einwohnern überschritten hat? Wenn ja, bitte aufführen wann/wo:

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Symptome-Evaluation

Bitte beantworten Sie die Fragen zur aktuellen klinischen Symptomatik! (bitte berücksichtigen Sie die letzten 14 Tage) Ja Nein

Fieber Allgemeines Krankheitsgefühl, Kopf- und Gliederschmerzen Husten Dyspnoe (Atemnot) Geschmacks- und/oder Riechstörungen Halsschmerzen Rhinitis (Schnupfen) Diarrhoe (Durchfall)

Sollte eine der Fragen mit „Ja“ beantwortet werden, darf eine Teilnahme erst nach ärztlicher Rücksprache wieder erfolgen.

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