Patka KnowHow - Personal- verrechnungs- Akademie...StB Ing. Mag. Patka Steuer-Experte Mag. Dangl...

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Von den Besten lernen. Personal- verrechnungs- Akademie 16. September – 29. November 2019, Wien 17. Februar – 15. Mai 2020, Wien Umfassendes Basiswissen In nur 17 Tagen zum/zur geprüften PersonalverrechnerIn

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Von den Besten lernen.

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Geprü� e Geprü� e Geprü� e Geprü� e Geprü� e Geprü� e Geprü� e Geprü� e Geprü� e PersonalverrechnerinPersonalverrechnerinPersonalverrechnerin

Personal-verrechnungs-Akademie

16. September – 29. November 2019, Wien

17. Februar – 15. Mai 2020, Wien

Umfassendes Basiswissen

In nur 17 Tagen zum/zur geprüften PersonalverrechnerIn

Veranstaltungsort

Wien ARS Seminarzentrum, Schallautzerstraße 2–4, 1010 Wien

Ihre Investition/Ermäßigungen

Gesamt: 2.390,– exkl. USt.

(15 Seminartage + schri� liche & mündliche Prüfung)

12 % (per TN) ab 5 TeilnehmerInnen eines Unternehmens

10 % (per TN) ab 3 TeilnehmerInnen eines Unternehmens

20 % für RA-KonzipientInnen, WT-Berufsanw., NO-KandidatInnen

(Ermäßigung nur gegen Vorlage von Legitimation/Bescheid.)

Ermäßigungen, Rabatte, Frühbucherbonus etc. sind nicht addierbar und werden

vom Rechnungs-Bruttobetrag in Abzug gebracht!

Gebühren verstehen sich inkl. Seminarunterlagen, Prüfung und ARS-Akademie-

Zerti� kat. An jedem Seminartag Begrüßungska� ee, Erfrischungsgetränke, Mittagessen.

Exkl. 20 % USt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintre� ens und nach

Maßgabe freier Plätze berücksichtigt. Wir ersuchen Sie, nach Erhalt der Rechnung die

Teilnahmegebühr bis zum Seminartermin zu überweisen. Die Rechnung wird per

E-Mail versendet. Seminarunterlagen können nicht retourniert werden!

Wir haben Verständnis, wenn sich Ihre Pläne ändern. Storno: Bei Stornierungen ab 14

Tage vor Seminarbeginn werden 50 % des Seminar betrages, bei Stornierungen oder

Nicht erscheinen am Veranstaltungstag wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt.

Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr €  40,–. Bei einer Um buchung

auf einen Folgetermin bleibt die ursprüngliche Rechnung inkl. der Fälligkeit gültig.

Zusätzlich wird eine Gebühr von € 20,– exkl. USt. (ausgenommen am Seminartag: 15

% Aufschlag) in Rechnung gestellt. Stornierungen können ausschließlich schri� lich

entgegen ge nommen werden! Selbst ver ständlich können Sie jedoch gerne eine

Ersatzperson nominieren. Die Veranstalter behalten sich vor, Seminare aus wichtigen

Gründen zu verschieben sowie Programmänderungen vorzunehmen. Bitte beachten

Sie, dass bei Stornierung bzw. Umbuchung einer kostenp� ichtigen Prüfung innerhalb

von 14 Tagen bis zum Prüfungstermin eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von €  50,- pro

KandidatIn exkl. USt verrechnet wird. Bei Nicht-Erscheinen am Prüfungstag wird die volle

Prüfungsgebühr in Rechnung gestellt. Die Prüfungsgebühr ist pro Antritt – unabhängig

vom Ergebnis – zu entrichten.

Sollten Sie spezielle Bedürfnisse (Barrierefreiheit, Lebensmittelunverträglichkeiten etc.)

haben, geben Sie uns diese bitte bekannt. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.

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Umfassendes Basiswissen

Die Personalverrechnungs-AkademieDie Ausbildung bietet in kompakter und praxisbezogener Form das gesamte Basiswissen, welches Sie als PersonalverrechnerIn benötigen – egal, ob Sie in der Personalverrechnung eingesetzt werden sollen, bereits dort tätig sind, wieder einsteigen oder in diesem Bereich selbstständig werden wollen.

Nutzen Sie die Vorteile der E� zienz – „in nur 17 Tagen, zum/zur geprü� en PersonalverrechnerIn” – das Expertenwissen unserer ReferentInnen und die Möglichkeit der praktischen Umsetzung sowie die Anwendung des Erlernten in Form von Beispielen.

Investieren Sie 17 Tage Ihrer Zeit und Sie sind sofort nach Abschluss in der Personalverrechnung einsetzbar!

Abschluss, Zertifizierung & RezertifizierungSie schließen (auf freiwilliger Basis) die Akademie mit einer schri� lichen und einer mündlichen Prüfung ab und erhalten ein von der Wirtscha� anerkanntes „ARS-Akademie-Zerti� kat”! Zur Vorbereitung auf die Prüfungen steht Ihnen eine umfangreiche Beispielsammlung (inkl. Lösungen) zur Verfügung. Die Gültigkeit des Zerti� kats beträgt 5 Jahre. Zur Aufrechterhaltung ist ein Nachweis der Weiterbildung im Ausmaß von mind. 32 Stunden innerhalb von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum des Zerti� kats zu erbringen.

Streben Sie eine Zulassung zum/zur Selbstständigen PersonalverrechnerIn an, bieten wir eine schri� liche Prüfung an, welche entsprechend der Kriterien der WKO zusammengestellt wurde. Diese ist bei der Bilanzbuchhaltungsbehörde der Wirtscha� skammer selbst im Nachhinein zur Anerkennung durch den Fachbeirat einzureichen. Die Behörde prü� Ihren Antrag und behält sich die Anerkennung der Prüfung vor. Mündliche Prüfungen sind ausschließlich bei einer Meister-prüfungsstelle abzulegen.

Für die ö� entliche Bestellung zum/zur Selbstständigen PersonalverrechnerIn benötigen Sie Kenntnisse zu den Themenbereichen Informationstechnologien, Berufsrecht und Buchhaltung. Sie haben die Möglichkeit, die jeweiligen ARS-Seminare als Prüfungsvorbereitung dafür zu buchen.

Bitte bringen Sie einen Taschenrechner und ein Lineal mit!(Die Benützung eines Smartphones ist nicht ausreichend.)

Wer muss informiert sein Personen aus Unternehmen, die in der Lohnverrechnung tätig sind

bzw. eingesetzt werden sollen MitarbeiterInnen von Steuerberatungs- und Wirtscha� sprüfungskanzleien PersonalverrechnerInnen (lt. BibuG), die ihr Know-how aktualisieren möchten BilanzbuchhalterInnen sowie BuchhalterInnen (lt. BibuG),

die sich schon länger nicht mit Personalverrechnung beschä� igt haben WiedereinsteigerInnen und alle, die rasch ein umfassendes PV-Wissen erwerben möchten

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Umfassendes Basiswissen

ProgrammArbeitsrecht – Sozialversicherungsrecht – SteuerrechtR. Gruber, Mag. Dangl, M. Hörzi, RR ADir. Hofbauer, P. Lepschi

» Die Begründung von Dienstverhältnissen– Korrekte Anmeldung bei der GKK – P� ichten des Dienstgebers/der Dienstgeberin bei Eintritten

» Dauer der Dienstverhältnisse– Befristete und unbefristete Dienstverhältnisse – Probedienstverhältnisse

» Abrechnung von laufenden Bezügen– Behandlung von Gewerkscha� sbeiträgen und Betriebsratsumlagen– Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag– Der neue Familienbonus Plus (ab 01.01.2019)

» Senkung bzw. Entfall der Arbeitslosenversicherungsbeiträge– Im Niedriglohnbereich bzw. für ältere ArbeitnehmerInnen– Entfall sonstiger Lohnabgaben für ältere ArbeitnehmerInnen– Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, Unfallversicherungsbeitrag, ...

» Das Wichtigste zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz

» Arbeitszeit / Überstunden– Gesetzliche Änderungen ab 1.9.2018 (Höchstgrenzen der Arbeitszeit, Änderungen bei der Gleitzeit, ...)– Wann liegen Überstunden aus arbeitsrechtlicher Sicht überhaupt vor? – Gilt jegliches Überschreiten der gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen

Normalarbeitszeit pro Woche bereits als Überstunde? – Können bei Teilzeitbeschä� igten trotz Nicht-Überschreitung

der wöchentlichen Normalarbeitszeit der Vollzeitbeschä� igten Überstunden vorliegen? – Gibt es Höchstgrenzen für die Leistung von Überstunden? Können diese legal „ausgedehnt” werden? – Wie sind Überstundenentgelte abgabenrechtlich zu behandeln?

Gibt es hier Unterschiede bezüglich des Zeitpunkts der Leistung von Überstunden? – Sind Mehrarbeitszuschläge abgabenrechtlich zu unterscheiden –

je nachdem, ob es sich um kollektivvertragliche Mehrarbeit oder Teilzeitmehrarbeit handelt?– Möglichkeiten � exibler Arbeitszeitgestaltung

» SEG-Zulagen (Schmutz-, Erschwernis- & Gefahrenzulagen) – SFN-Zuschläge (Sonntags-, Feiertags- & Nachtzuschläge)– Abgabenrechtliche Behandlung (inkl. Neuregelung i.Z.m. dem erhöhten Freibetrag bei überwiegender Nachtarbeit)

» Abrechnung von Lehrlingen– Förderungen | Ausbildungsübertritt

» Abrechnung von Sonderzahlungen (Urlaubs- & Weihnachtsgeld, einmalige Prämien, Jubiläumsgelder, Dienster� ndungen)– Arbeitsrechtliche Ansprüche– Wofür benötigt man das Jahressechstel (Jahreszwöl� el)? – Wie wird das Jahressechstel (Jahreszwöl� el) berechnet? | Wie optimiere ich das Jahressechstel?– Auswirkung der Solidaritätsabgabe bei Sonderzahlungen– Wann können Sonderzahlungen rückgefordert werden?

16.–20. Sept. + 30. Sept.–02. Okt. + 14.–18. Okt. 2019, Wien17.–21. Februar + 02.–04. März +16.–20. März 2020, Wien9.00–18.00 Uhr

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» Abrechnung von Sachbezügen– Was versteht man unter „Sachbezügen” und wo sind sie lohnsteuerlich geregelt?– Wie wirken sich Kostenbeiträge von ArbeitnehmerInnen bei Sachbezügen aus?– Wissenswertes zu den einzelnen Sachbezügen, und zwar insbesondere zu:– Freie Station, Wohnraum, Pkw, Darlehen, Essensmarken, Handy, kostenloses Parken u. a.

– Wann werden Vorschüsse oder Darlehen, die der/die ArbeitgeberIn gewährt, zum Sachbezug?

– SV-rechtliche Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit Sachbezügen

» Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Gesetzliche Änderungen ab 1.7.2018 (Änderung des Anspruchszeitraums bei Angestellten, höherer Anspruch bereits

ab dem 2. Jahr, ...)– Welcher Entgeltfortzahlungsanspruch besteht bei Krankheit bzw. Arbeitsunfall für ArbeiterInnen, Angestellte & Lehrlinge?– Welche Melde- und Nachweisp� ichten haben ArbeitnehmerInnen?– Berechnung des zustehenden Krankenentgeltes und abgabenrechtliche Behandlung– Ausstellung der Arbeits- und Entgeltbestätigung– Wie hoch ist das Krankengeld der Gebietskrankenkasse?

» Entgeltfortzahlung im Urlaub – Urlaubsansprüche der MitarbeiterInnen | Welche Vordienstzeiten müssen angerechnet werden? – Wie ist der Urlaub zu vereinbaren? | In welcher Form sind Urlaubsaufzeichnungen zu führen?– Berechnung des zustehenden Urlaubsentgeltes und abgabenrechtliche Behandlung– Was versteht man unter einem unbezahlten Urlaub und wie ist er abgabenrechtlich zu behandeln?

» Entgeltfortzahlung für den Feiertag / während P� egefreistellung– Erweiterte P� egefreistellung / Begleitfreistellung

» Beendigung von Dienstverhältnissen– Welche Entgeltansprüche gebühren nach den einzelnen Beendigungsarten?– Meldep� ichten des Dienstgebers/der Dienstgeberin mit der Beendigung von Dienstverhältnissen– Was geschieht mit einem Resturlaub anlässlich eines Austrittes und

wie ist die dafür gebührende Entlohnung abgabenrechtlich zu behandeln?– Was muss bei einer einvernehmlichen Au� ösung beachtet werden?– Wann erhält man eine Abfertigung nach dem alten Recht und wie ist sie abgabenrechtlich abzurechnen?– Welche Rolle spielt ein Betriebsrat bei einer Kündigung bzw. einer Entlassung?– Was ist eine Kündigungsentschädigung und wie ist sie abgabenrechtlich abzurechnen?– Was versteht man unter einer freiwilligen Abfertigung und wie ist sie abgabenrechtlich abzurechnen?– Welche Ansprüche müssen im Todesfall aus dem Arbeitsverhältnis abgewickelt werden?– Die Au� ösungsabgabe: Was ist das & unter welchen Voraussetzungen ist diese vom/

von der ArbeitgeberIn zu entrichten?

» Abfertigung ALT und NEU– Für welche Dienstverhältnisse gilt die Abfertigung ALT bzw. NEU?– Welche Basis ist für die Abfertigung ALT zu berücksichtigen, wenn ein Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit

(oder umgekehrt) bzw. vom ArbeiterInnen- ins Angestellten-Dienstverhältnis erfolgt?– Welche P� ichten tre� en auf den/die DienstgeberIn im Zusammenhang mit der Abfertigung NEU

anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses?

» Besonders geschützte DienstnehmerInnen– u. a. Behinderte, Präsenz- und Zivildiener / werdende Mütter, Mütter & Väter in Karenz Elternteilzeit– Sonderfälle der Elternteilzeit – Kündigungsbestimmungen bei Menschen mit Behinderung– Betriebsrat und Betriebsvereinbarungen

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» Teilzeitbeschä� igte – u. a. Altersteilzeit, geringfügig Beschä� igte

» Lohnpfändung– Was ist zu beachten, wenn eine Lohnpfändung einlangt?– Warum ist die korrekte und zeitgerechte Abgabe der Drittschuldnererklärung so wichtig?– Wie hat die Berechnung des Existenzminimums zu erfolgen?– Wie ist bei Zusammentre� en von Unterhaltspfändungen und gewöhnlichen Pfändungen vorzugehen?– Wie sind Sachbezüge, Vorschüsse und Nachzahlungen pfändungsrechtlich zu behandeln?– Was passiert mit Pfändungen bei Dienstverhältnis-Ende?– Wie ist mit Verpfändungen (Bank-Rangvormerkungen) umzugehen?– Welche Ha� ungsrisiken können Fehler bei der Lohnpfändung auslösen?

» Freie Dienstverträge – Werkverträge– Abgrenzungsproblematik und Konsequenzen für Dienst- bzw. Au� raggeberInnen

» Gebrochene Abrechnungsperiode im Zusammenhang mit Ein- & Austritten

» Reisekosten– Arbeitsrechtlicher Anspruch aufgrund einer lohngestaltenden Vorschri� – Abgabenrechtliche Begünstigungen bei Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschri� – Abgabenrechtliche Behandlung bei freiwilligen Leistungen

» Außerbetriebliche Abrechnung– Abfuhr der Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten– Rückverrechnung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin– Auswirkung des NEUFÖG auf die außerbetriebl. Abrechnung | Besonderheiten im Bereich DB, DZ & Kommunalsteuer

» Das Wichtigste zu Pendlerpauschale, Jobticket und Pendlerverordnung

Jeder Themenschwerpunkt wird Ihnen von ExpertInnen mit vielen praktischen Beispielen nähergebracht! Zusätzlich beinhaltet die Akademie zwei ganze Praxistage (Übungstermine), an denen ausschließlich Beispiele gerechnet werden.

Von den Besten lernen.mit unseren ExpertInnen aus Praxis, Finanz und SVRenate GruberPersonalverrechnungsleiterin der Steuerberatungskanzlei BOS – Bilanz-, Organi-

sations- und Steuerservice GmbH; Selbstständige Bilanzbuchhalterin; FH-Lektorin;

Fachautorin.

StB Ing. Mag. Ernst Patka Steuerberater; Wirtschaftsmediator; Chefredakteur der PV für die Praxis (LexisNexis

ARD Orac); Vortragender nach der U.N.I.-Methode (Unterhaltsam & Nachhaltig &

Informativ); GPLA-Erfolgs-Coach; Payroll Check- & Personal rechtsexperte.

Mag. Tina Dangl Juristin, geprüfte Personalverrechnerin, ausgebildete Kindergarten- und Hortpäda-

gogin, Personalrechtsexpertin und Kanzleileiterin der auf Inhouse-Schulungen,

Wissensvermittlung und Beratungen spezialisierten Kanzlei Ing. Mag. Ernst Patka;

Steuerberater-Berufsanwärterin, Redakteurin der PV für die Praxis (Verlag LexisNexis)

und Vortragende nach der U.N.I.-Methode (Unterhaltsam & Nachhaltig & Informativ).

Manfred HörziSelbstständiger Bilanzbuchhalter sowie Berater im Bereich Personalverrechnung

und EDV-Entwicklung (Personalsoftware); Profi im Bereich Personalwesen – v. a. in

den Bereichen Arbeits-, Sozialversicher ungs- und Steuerrecht; Fachautor und Trainer.

RR ADir. Josef HofbauerBis einschließlich 2011 Mitarbeiter des bundesweiten Fachbereichs der Finanzverwal-

tung; Vortragender am Bildungszentrum der österreichischen Finanzverwaltung sowie

auf dem Gebiet der Lohnverrechnung bei öffentlichen und privaten Veranstaltern;

Fachbuchautor.

Peter LepschiSeit 1981 bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse beschäftigt, zurzeit

in der Abteilung Versicherungsrecht; Vortragender bei öffentlichen und privaten

Veranstaltern sowie Mitglied einer Prüfungskommission zu den Themen Arbeitsrecht

und Personalverrechnung.

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r.: 0927571

Umfassendes Basiswissenim Überblick

Personalverrechnungs-Akademie Kurswochen Übungstermine Uhrzeit Prüfungen Investition exkl. USt.

Herbst 2019, Wien16.–20.09. + 30.09.–02.10.

+ 14.–18.10.1930.–31.10.19 9.00–18.00 15.11.+29.11.19 2.390,–

Frühjahr 2020, Wien17.–21.02. + 02.–04.03.

+16.–20.03.2002.–03.04.20 9.00–18.00 24.04.+15.05.20 2.390,–

Wir empfehlen, die Tage zwischen der 3. Kurswoche und dem Übungstermin als Lernferien einzuplanen.

Für den/die Selbstständige PersonalverrechnerIn zusätzlich buchbar (nicht im Gesamtpreis inkludiert)

Informationstechnologien im RW 08.10.19 9.00–17.00 440,–

Berufsrecht (Bilanz-)Buchhaltungsberufe

09.10.19 9.00–15.00 420,–

Grundlagen Buchhaltung 07.11.19 9.00–17.00 420,–

Gleich anmelden!o� [email protected] oder +43 1 713 80 24–14

TEILNEHMER/IN KonzipientIn BerufsanwärterIn

Name / Vorname / Titel

Aufgabenbereich / Abteilung

E-Mail / Tel. / Mobil

TEILNEHMER/IN KonzipientIn BerufsanwärterIn

Name / Vorname / Titel

Aufgabenbereich / Abteilung

E-Mail / Tel. / Mobil

FIRMA

Branche/ Firma E-Mail für Rechnungsversand

Adresse Tel./Fax

Datum Unterschri�

Ich bin einverstanden, dass meine Daten elektronisch ge speichert werden und ich per E-Mail über weitere Veranstaltungen informiert werde. Gerichtsstand ist Wien.

Gleich anmelden! 24–14

Branche/ Firma E-Mail für Rechnungsversand

Ich bin einverstanden, dass meine Daten elektronisch ge speichert werden und ich per E-Mail über weitere Veranstaltungen informiert werde. Gerichtsstand ist Wien.

ARS ist ÖCERT-Qualitätsanbieter!

Sie haben Fragen zu unseren Veranstaltungen?Gerne beraten wir Sie individuell!

Inhalt / Konzeption: Mag. Manora WinklerProjektorganisation: Nina Pototschnigg

offi [email protected] oder +43 1 713 80 24-18

Sie haben Fragen zu unseren Veranstaltungen?

Veranstaltungsort

Wien ARS Seminarzentrum, Schallautzerstraße 2–4, 1010 Wien

Ihre Investition/Ermäßigungen

Gesamt: 2.390,– exkl. USt.

(15 Seminartage + schri� liche & mündliche Prüfung)

12 % (per TN) ab 5 TeilnehmerInnen eines Unternehmens

10 % (per TN) ab 3 TeilnehmerInnen eines Unternehmens

20 % für RA-KonzipientInnen, WT-Berufsanw., NO-KandidatInnen

(Ermäßigung nur gegen Vorlage von Legitimation/Bescheid.)

Ermäßigungen, Rabatte, Frühbucherbonus etc. sind nicht addierbar und werden

vom Rechnungs-Bruttobetrag in Abzug gebracht!

Gebühren verstehen sich inkl. Seminarunterlagen, Prüfung und ARS-Akademie-

Zerti� kat. An jedem Seminartag Begrüßungska� ee, Erfrischungsgetränke, Mittagessen.

Exkl. 20 % USt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintre� ens und nach

Maßgabe freier Plätze berücksichtigt. Wir ersuchen Sie, nach Erhalt der Rechnung die

Teilnahmegebühr bis zum Seminartermin zu überweisen. Die Rechnung wird per

E-Mail versendet. Seminarunterlagen können nicht retourniert werden!

Wir haben Verständnis, wenn sich Ihre Pläne ändern. Storno: Bei Stornierungen ab 14

Tage vor Seminarbeginn werden 50 % des Seminar betrages, bei Stornierungen oder

Nicht erscheinen am Veranstaltungstag wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt.

Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr €  40,–. Bei einer Um buchung

auf einen Folgetermin bleibt die ursprüngliche Rechnung inkl. der Fälligkeit gültig.

Zusätzlich wird eine Gebühr von € 20,– exkl. USt. (ausgenommen am Seminartag: 15

% Aufschlag) in Rechnung gestellt. Stornierungen können ausschließlich schri� lich

entgegen ge nommen werden! Selbst ver ständlich können Sie jedoch gerne eine

Ersatzperson nominieren. Die Veranstalter behalten sich vor, Seminare aus wichtigen

Gründen zu verschieben sowie Programmänderungen vorzunehmen. Bitte beachten

Sie, dass bei Stornierung bzw. Umbuchung einer kostenp� ichtigen Prüfung innerhalb

von 14 Tagen bis zum Prüfungstermin eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von €  50,- pro

KandidatIn exkl. USt verrechnet wird. Bei Nicht-Erscheinen am Prüfungstag wird die volle

Prüfungsgebühr in Rechnung gestellt. Die Prüfungsgebühr ist pro Antritt – unabhängig

vom Ergebnis – zu entrichten.

Sollten Sie spezielle Bedürfnisse (Barrierefreiheit, Lebensmittelunverträglichkeiten etc.)

haben, geben Sie uns diese bitte bekannt. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.