Paweł Gugała Fallen beim Übersetzen deutscher und polnischer /prozess/strafrechlicher Texte und...

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Paweł Gugała Fallen beim Übersetzen deutscher und polnischer /prozess/strafrechlic her Texte und wie lassen sie sich vermeiden ?

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Paweł Gugała

Fallen beim Übersetzen deutscher und polnischer

/prozess/strafrechlicher Texte und wie lassen sie sich

vermeiden ?

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Der Richter zum Zeugen: „Sie beleidigen die Würde des Gerichts!

Weshalb erscheinen Sie in Frauenkleidern? Wollen Sie, dass ich Sie mit Ordnungsgeld belege?“ Sagt der Zeuge: „Aber Herr Vorsitzender,

in der Ladung steht doch ganz genau: in Sachen Ihrer Frau!”

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Zitat von Gerard-René de Groot (Das Übersetzen juristischer Terminologie):„der Übersetzer juristischer Information wird ständig mit der Rechtsvergleichung konfrontiert. Beim Übersetzen wird er überprüfen müssen, wie die genaue Bedeutung eines zu übersetzenden Begriffs aus der Ausgangssprache ist, um anschließend in der Zielsprache einen Begriff mit einer vergleichbaren Bedeutung zu suchen. Dazu wird er oft sich sowohl in Bücher vertiefen müssen, die sich auf ein Rechtssystem beziehen, in dem die Ausgangssprache als Rechtsprache benutzt wird, als auch in Bücher, die sich auf ein Rechtsystem beziehen, in dem die Zielsprache verwendet wird. So kann er entscheiden, wie die Informationen aus der Ausgangssprache in der Zielsprache wiedergegeben werden können. Dabei wird er die Informationen aus den einschlägigen Büchern miteinander vergleichen müssen. Er beschäftigt sich deshalb mit Rechtsvergleichung.“

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• Vorteilsannahme (§ 331)• Vorteilsgewährung (§ 333)• Bestechlichkeit (§ 332)• Bestechung (§ 334)

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Kürzerer Weg: Kilian• Vorteilsannahme (§ 331StGB) – przyjęcie korzyści• Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) – udzielenie

korzyści• Bestechung – przekupstwo, łapownictwo; aktive

Bestechung? – przekupstwo, passive Bestechung ???– łapownictwo ???

• Bestechlichkeit /ohne Quellenangabe/– sprzedajność

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Lech Gardocki: Prawo karne, 14 wydanie„Łapownictwo jest przestępstwem godzącym w

zasadę bezstronności i jednakowego traktowania obywateli w sferze publicznej, a także w prawidłowe funkcjonowanie organów państwowych. Rozróżniamy łapownictwo bierne (sprzedajność) i łapownictwo czynne (przekupstwo)”

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§ 331 Vorteilsannahme• (1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst

besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 332 Bestechlichkeit• (1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst

besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar.

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§ 333 Vorteilsgewährung• (1) Wer einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst

besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr für die Dienstausübung einen Vorteil für diesen oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 334 Bestechung• (1) Wer einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst

besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

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Lech Gardocki: Prawo karne 14 wydanie„Niektóre typy przestępstw po dodaniu do nich

dodatkowych znamion tworzą nowy typ przestępstwa (z reguły zawarty w oddzielnym paragrafie artykułu KK), zagrożony surowszą lub łagodniejszą karą. W takiej sytuacji typ przestępstwa będący punktem wyjścia nazywamy typem podstawowym, a typ nowo utworzony typem kwalifikowanym, gdy jego zagrożenie karą jest surowsze, albo typem uprzywilejowanym, gdy jest on zagrożony karą łagodniejszą.”

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Łapownictwo bierne, sprzedajność• Art. 228. § 1. Kto, w związku z pełnieniem funkcji

publicznej, przyjmuje korzyść majątkową lub osobistą albo jej obietnicę, podlega karze pozbawienia wolności od 6 miesięcy do lat 8. /typ podstawowy/

• § 2. W wypadku mniejszej wagi, sprawca podlega grzywnie, karze ograniczenia wolności albo pozbawienia wolności do lat 2. /typ uprzywilejowany/

• § 3. Kto, w związku z pełnieniem funkcji publicznej, przyjmuje korzyść majątkową lub osobistą albo jej obietnicę za zachowanie stanowiące naruszenie przepisów prawa, podlega karze pozbawienia wolności od roku do lat 10. /typ kwalifikowany/

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§ 331 Vorteilsannahme (sprzedajność - w formie podstawowej)• (1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders

Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 332 Bestechlichkeit (sprzedajność – w formie kwalifikowanej)• (1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders

Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar.

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§ 333 Vorteilsgewährung (przekupstwo)• (1) Wer einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst

besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr für die Dienstausübung einen Vorteil für diesen oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 334 Bestechung (przekupstwo w formie kwalifikowanej)• (1) Wer einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst

besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

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Besonders schwere Fälle der Bestechung und Bestechlichkeit (§ 335 StGB)wenn•die Tat sich auf einen Vorteil großen Ausmaßes bezieht,•der Täter fortgesetzt Vorteile annimmt, die er als Gegenleistung dafür gefordert hat, daß er eine Diensthandlung künftig vornehme, oder•der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.

(Szczególne ciężkie przypadki kwalifikowanych typów przekupstwa i sprzedajności)

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• Verdächtiger• Verdächtigter• Beschuldigter• Angeschuldigter• Angeklagter• Beklagter

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• Verdächtiger• Beschuldigter• Angeschuldigter• Angeklagter

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osoba podejrzana Verdächtiger

podejrzany Beschuldigter

oskarżony Angeschuldigter

Angeklagter

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Kürzerer Weg:Kilian:• Verdächtiger – wird nicht lemmatisiert!• Verdächtigter (???) – podejrzany ???• Beschuldigter – obwiniony ???, podejrzany• Angeschuldigter (§ 157 StPO) – oskarżony (po

wniesieniu aktu oskarżenia przez prokuraturę do sądu)

• Angeklagter (§ 157 StPO) – oskarżony (po otwarciu postępowania sądowego)

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Brockhaus Fachlexikon Recht• Verdächtiger im kriminalistischen Sinn ist eine Person, die nach den

objektiven und subjektiven Umständen als Täter in Betracht gezogen werden kann. Der Verdacht wird dadurch begründet, dass Anhaltspunkte vorliegen, welche die Täterschaft oder Teilnahme der betroffenen Person als möglich erscheinen lassen, wofür jedoch bloße Vermutungen des Kriminalisten nicht ausreichen.

• Strafprozessual gilt jemand als Verdächtiger, wenn gegenüber einer bestimmten Person (noch) schwache Verdachtsmomente bestehen und/oder gegen diese Person noch kein Verfahren als Beschuldigter betrieben wird.

• Beschuldigter: Person, gegen die sich Ermittlungstätigkeiten wegen des Verdachts der Begehung einer Straftat richten. Unter den Oberbegriff „Beschuldigter“ fallen auch der Angeschuldigte, gegen den Anklage erhoben worden ist, und der Angeklagte im Hauptverfahren (§157 StPO)

• Angeschuldigter ist gemäß § 157 StPO der Beschuldigte, gegen den die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat. Nach dem Übergang des Zwischenverfahrens in das Hauptverfahren durch den Eröffnungsbeschluss ist die Bezeichnung des Beschuldigten als Angeklagter üblich.

• Angeklagter ist gemäß § 157 StPO der Beschuldigte einer Straftat, gegen den das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen hat.

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OSOBA PODEJRZANA

Jan Grajewski, Przebieg procesu karnego, 4 wydanie

„Pamiętać należy, że ustawa procesowa, obok pojęcia „podejrzany” i „oskarżony” posługuje się także określeniem „osoba podejrzana”. O ile dwa pierwsze pojęcia zostały ustawowo zdefiniowane w art. 71 k.p.k., o tyle – wobec braku definicji – KONTEKST użycia w Kodeksie postępowania karnego określenia „osoba podejrzana” pozwala określić tę nazwą osobę, którą podejrzewa się o popełnienie przestępstwa, lecz nie wydano jeszcze postanowienia o przedstawieniu zarzutów. Chodzi o osobę faktycznie podejrzaną, która nie uzyskała jeszcze prawnego statusu strony procesowej.

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Art. 71 k. p. k§ 1. Za podejrzanego uważa się osobę, co do której

wydano postanowienie o przedstawieniu zarzutów albo której bez wydania takiego postanowienia postawiono zarzut w związku z przystąpieniem do przesłuchania w charakterze podejrzanego.

§ 2. Za oskarżonego uważa się osobę, przeciwko której wniesiono oskarżenie do sądu, a także osobę, co do której prokurator złożył wniosek o warunkowe umorzenie postępowania.

§ 3. Jeżeli kodeks niniejszy używa w znaczeniu ogólnym określenia „oskarżony”, odpowiednie przepisy mają zastosowanie także do podejrzanego.

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Angeschuldigter ist gemäß § 157 StPO der Beschuldigte, gegen den die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat (im Zwischenverfahren)Nach dem Übergang des Zwischenverfahrens in das Hauptverfahren durch den Eröffnungsbeschluss ist die Bezeichnung des Beschuldigten als Angeklagter üblich.

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Vorfervahren(postępowanie przygotowawcze – śledztwo, dochodzenie)

Gerichtsverfahren – Zwischenverfahren, Hauptverfahren)(postępowanie sądowe)

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P. Girdwoyń, Zarys niemieckiego procesu karnego •Vorverfahren – postępowanie przygotowawcze•Zwischenverfahren – postępowanie przejściowe•Hauptverfahren – postępowanie główne, rozprawa

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• Verdächtiger – osoba podejrzana• Beschuldigter – podejrzany• Angeschuldigter – oskarżony w postępowaniu

przejściowym• Angeklagter – oskarżony

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OBWINIONY

Begriff aus dem „Kodeks postępowania w sprawach o wykroczenia”

Eine Person, der die Begehung einer Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird

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Dorota Czerwiński-Gröschl (Lingua Legis Nr. 13/2005)

Versuch einer vergleichenden Darstellung des Instituts der Rechtsmittel im Strafprozess in Polen und Deutschland

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Michał Jakowczyk, Polnisches Strafprozessrecht, Warszawa 2008

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Fazit:Voraussetzungen für ein sicheres Umgehen mit den

Texten aus dem Bereich des Strafrechts:• Gardocki, Grajewski, am besten auch im Vergleich mit

der Lektüre eines deutschen Lehrbuchs• Vergleich der Gesetzestexte• wir betreten kein Neuland!!! exzellente

Übersetzungen von Weigend• scheuen sie nicht davor zurück, interdisziplinär zu

arbeiten (profitieren Sie von der Arbeit der anderen Übersetzer und Juristen)

• nehmen Sie an Weiter- oder Fortbildungsveranstaltungen teil (TEPIS, Goethe-Institut, IPSKT ILS UW u. ä)

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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