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PegaSys I 1 Preise ohne MwSt. NORMBAU PegaSys Intelligente Zutrittskontrollsysteme Produktkatalog 2016

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PegaSys I 1Preise ohne MwSt.

PegaSys

NORMBAU

PegaSysIntelligente Zutrittskontrollsysteme

Produktkatalog 2016

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2 I PegaSys

PegaSys

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PegaSys I 3

PegaSys

PegaSys Türterminals 4

Elektronische Schließzylinder 10

AP Panikzylinder und Halbzylinder 16

Elektronisches Spindschloss 18

Wandleser 20

Software / Komponenten / Ausweise / Schlüsselanhänger 24

Ersatzteile Beschlag / Werkzeuge Beschlag / E-Zylinder 29

Zubehör 38

PegaSys Vorführgeräte 42

Dienstleistungen 44

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 46

Inhalt

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4 I PegaSys

PegaSys

PegaSys Türterminals

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PegaSys I 5

PegaSysDrückerkombinationen

PegaSys TerminalsAusführung B

Serie 181 Serie 291 Serie 191

für SchmalrahmentürenAusführung S

Serie 1182 Serie 1292 Serie 1282

Serie 181 Serie 291 Serie 191

nur mit Drücker-Serie 181, 291 lieferbar.

PegaSys Office Terminals

Innenbeschläge

Serie 291 Serie 281

Serie 1292 Serie 1282

mögliche Drückerserien

mögliche Drückerserien

mögliche Drückerserien

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6 I PegaSys

PegaSys

Beschläge

Abbildung Best.-Nr. Produkte

PegaSys Office Terminals …

3050211000 PegaSys Office Terminal Mifare

3050212000 PegaSys Office Terminal Mifare Notöffnung Zylinder

3050223000 PegaSys Office Terminal Legic

3050224000 PegaSys Office Terminal Legic Notöffnung Zylinder

• mit Edelstahl-Drücker

• Gehäuse aus Zamac mit Glasabdeckung, ist erhältlich in Schwarz oder Weiß

• verwendbar für links- und rechts- schließende Türen

• keine Strom- oder Kabelverlegung

• einfacher, schneller Batteriewechsel durch einrastendes Batteriefach

• unterschiedliche Ausführungen für Beschläge mit oder ohne mechanischen Zylinder

• Blindabdeckung des mechanischen Zylinders und Schlüssellochabdeckung verfügbar; bestehender Zylinder kann ohne Beeinträchtigungen weiter verwendet werden

• akustische Warnung bei schwacher Batterie (abschaltbar)

• Notöffnung möglich wenn parallel ein Schließzylinder eingebaut ist

• modularer Aufbau, einfachster Austausch aller Komponenten

• lichtunempfindlicher Ein chaltsensor

• vollautomatische Sommer-/Winterzeitberechnung und Umschaltung

• personenbezogene Einzel- und oder Daueröffnun

• automatische, Uhrzeit-gesteuerte Schließung dauergeöffn ter Türen

• NetworkOnCard - alle Berechtigungen auf dem Ausweis

• permanente Batteriezustandsüberwachung

• Türoffenzeit frei einstellbar

• Verwaltung über PegaSys 3000 Software und Verwendung zusammen mit vorhandenen PegaSys-Elektronikzylindern und -Beschlägen möglich

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PegaSys I 7

PegaSys

PegaSys Terminals Modell Back to Back B 2.1

PegaSys Terminal beidseitig buchbar B und S

(nur für den Innenbereich)

3050001300 Mifare Classic / Mifare DESFire 2.1 B

3050001200 Mifare Classic / Mifare DESFire 2.1 S

3050001510 Legic / Legic Advant 2.1 B

3050001410 Legic / Legic Advant 2.1 S

* Auf Terminals mit 491-Drückern und breite Terminals mit 1171-Drückern wird ein Mehrpreis erhoben.

EINTRITT AUSTRITT

Beschläge

Abbildung Best.-Nr. Produkte

PegaSys Terminals B und S für den Innenbereich

• mit Edelstahl-Drücker

• mit PZ-Lochung oder Blind

• mit Montageplatte, auf die jeweiligen Innentürbeschläge angepasst

• mit Drückerstiften und allem erforderlichen Zubehör zur fachgerechten Verbindung mit den Innentürbeschlägen

• inklusive Lithium-

• mit Innentürdrückergarnitur mit Rosetten, Kurz- oder Langschilder

• für Holz-, Stahl- oder Metalltüren (Ausführung B)

• Ausführung S: passend auf Schmalrahmen in Holz, Stahl oder Aluminium

• ohne Zylinder und Einsteckschloss

• Brandschutzzulassung P-120003473

3050001000 Mifare Classic / Mifare DESFire 2.1 (auch als P100)

3050002001 Legic / Legic Advant 2.1 (auch als P100)

3050001600 Pincode 2.0

(nur erhältlich in Ausführung B)

* Auf Terminals mit 491-Drückern und breite Terminals mit 1171-Drückern kombiniert mit Lang-, Kurzschildoder Rundrosette wird ein Mehrpreis von 34,00 ¤/Stück erhoben.

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8 I PegaSys

PegaSys

PegaSys Terminals B und S für den Außenbereich

• mit Edelstahl-Drücker

• mit PZ-Lochung oder Blind

• mit Montageplatte, auf die jeweiligen Innentürbeschläge angepasst

• mit Drückerstiften und allem erforderlichen Zubehör zur fachgerechten Verbindung mit den Innentürbeschlägen

• inklusive Lithium-

• mit Innentürdrückergarnitur mit Rosetten, Kurz- oder Langschildern

• für Holz-, Stahl- oder Metalltüren (Ausführung B)

• Ausführung S: passend auf Schmalrahmen in Holz, Stahl oder Aluminium

• ohne Zylinder und Einsteckschloss

• IP 55, nur in Verbindung mit einem innenliegenden Batteriefach 3050008000 oder 3050009000

• Brandschutzzulassung P-120003473

Beschläge

Abbildung Best.-Nr. Produkte

3050001000 Mifare Classic / Mifare DESFire 2.1 (auch als P100)

3050002001 Legic / Legic Advant 2.1 (auch als P100)

3050006000 Wetterschutzdach für PegaSys S (im Außenbereich)

3050007000 Wetterschutzdach für PegaSys B (im Außenbereich)

3050008000 Batteriefach selbsteinrastend (snap-in)

(auf der Innenseite der Tür, Alternative 1)

3050009000 Batteriefach verschraubt (screwed)

(auf der Innenseite der Tür, Alternative)

* Auf Terminals mit 491-Drückern und breite Terminals mit 1171-Drückern kombiniert mit Lang-, Kurzschild oder Rund- rosette wird ein Mehrpreis erhoben.

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PegaSys I 9

PegaSys

Beschläge

Abbildung Best.-Nr. Produkte

PegaSys Zubehör für Vollglastüren

PegaSys Baubeschlag B 2.1 nach innen geöffnet

Unterlegblech für:

3802214009 GTS Junior Office = 96 mm

3802218009 GTS Junior Classic = 84 mm

3802223009 GTS FSB Rechteck Soft = 90 mm

3802223009 GTS FSB Rechteck = 90 mm

PegaSys Baubeschlag B 2.1 nach außen geöffnet

Füllstücke links für:

3802816000 GTS Junior Office Li

3802821000 GTS Junior Classic Re + Li

3802826000 GTS FSB Rechteck Soft Re + Li

3802827000 GTS FSB Rechteck Re + Li

Füllstücke rechts für:

3802815000 GTS Junior Office Li

3802821000 GTS Junior Classic Re + Li

3802825000 GTS FSB Rechteck Soft Re + Li

3802827000 GTS FSB Rechteck Re + Li

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10 I PegaSys Preise ohne MwSt.

PegaSys

Elektronische Schließzylinder

für Außenbereich

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PegaSys I 11

PegaSys

Elektronischer Doppelknaufzylinder Typ 1 (einseitig buchbar)

Der Zylinder besteht aus einem Profil ylinder und zwei Knaufmo-dulen, einem rein mechanischen und einem elektronischen. Auf der mechanischen Seite ist der Drehknauf mit der Schließnase fest verbunden, auf der elektronischen frei drehbar gelagert. Erst nach erfolgter Berechtigung wird die elt. Kupplungseinheit aktiviert und der Zylinder kann ent- bzw. verriegelt werden. Das spezielle Profi -zylindergehäuse entspricht der DIN 18254 und kann somit in bereits bestehende Einsteckschlösser verbaut werden. Die Kommunikati-onselektronik sowie die Batterien befinden sich im m chatronischen Knaufmodul. Durch den Austausch des Profil ylinders kann der Dop-pelknaufzylinder der jeweiligen Türstärke angepasst werden.IP 55, Brandschutzzulassung,IP 65, Outdoor-Lösung.

Elektronischer Halbzylinder PegaSys Typ 2

Der Zylinder besteht aus einem mechatronischen Knaufmodul und einem Profilhal zylinder. Erst nach erfolgter Berechtigung wird die elt. Kupplungseinheit aktiviert und der Zylinder kann ent- bzw. verrie-gelt werden. Die Kommunikationselektronik und die Batterien befi -den sich im Knaufmodul.IP 55, Brandschutzzulassung,IP 65, Outdoor-Lösung.

Elektronisches Möbelschloss PegaSys Typ 4

Knaufmodul in einem Möbelschloss, mit elektronischem frei dre-henden Knauf. Die Kommunikationselektronik sowie die Mechatronik befinden sich zu ammen mit den Batterien im Knaufmodul. Die Montage des Knaufmoduls als Möbelschloss ist einfach durch-führbar und unterscheidet sich nicht von der Montage mechanischer Möbel schlösser.IP 55, Brandschutzzulassung.

Elektronischer Doppelknaufzylinder PegaSys Typ 3 (beidseitig buchbar)

Der Zylinder (beidseitig buchbar) besteht aus zwei elektronischen Knaufmodulen die jeweils frei drehbar gelagert sind, sowie einem Profil ylindermittelteil. Erst nach erfolgter Berechtigung (sowohl von aussen, als auch von innen) wird die elt. Kupplungseinheit aktiviert und der Zylinder kann ent- bzw. verriegelt werden. Das spezielle Profil ylindergehäuse entspricht der DIN 18254 und kann somit in bereits bestehende Einsteckschlösser verbaut werden. Die Kom-munikationselektronik sowie die Batterien befinden sich j weils in den mechatronischen Knaufmodulen. Durch den Austausch des Profil ylinders kann der Doppelknaufzylinder der jeweiligen Türstärke angepasst werden.IP 55, Brandschutzzulassung,IP 65, Outdoor-Lösung.

auch als AP (Antipanikzylinder lieferbar)

Elektronische Schließzylinder

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12 I PegaSys

PegaSys

Bezeichnung

Mifare / Mifare DESFire

Best.-Nr.

3050100400

3050100800

3050100500

3050100810

3050100600

3050100820

Legic / Legic Advant

Hitag

Elektronische Schließzylinder

Elektronischer Knaufzylinder

D=34 mm 3050104100

D=29,5 mm(Schweizer rund)

3050104200

Mechanischer Knauf für Türinnenseite

D=29,5 mm (Standard)

-3050104000

ZylindermittelstückEuro-Profi

„DIN“

Anti-Panikzylinder

CH

„DIN“

3050101300

siehe Seite 13

siehe Seite 17

siehe Seite 15

-

-

-

-

-

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-

siehe Seite 14

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siehe Seite 13

siehe Seite 15

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-

-

Adapter

Vorhänge-schloß

Typ 1 Typ 2 Typ 3 Typ 4

39

9,5

55

27,5

27

Möbelschloss

für

Inn

en

be

reic

h

für

Au

sse

nb

ere

ich

(x2)

(x2)

(x2)

(x2)

(x2)

(x2)

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PegaSys I 13

PegaSys

Bezeichnung Best.-Nr.

ZylindermittelstückeEuro-Profi l

Typ 1 Typ 2 Typ 3 Typ 4

30/30 mm (Standard) 3050105000 26/26 mm 3050105100 26/30 mm 3050105200 26/35 mm 3050105300 26/40 mm 3050105400 26/45 mm 3050105500 26/50 mm 3050105600 26/55 mm 3050105700 26/60 mm 3050105800 26/65 mm 3050105900 26/70 mm 3050106000 30/35 mm 3050106100 30/40 mm 3050106200 30/45 mm 3050106300 30/50 mm 3050106400 30/55 mm 3050106500 30/60 mm 3050106600 30/65 mm 3050106700 30/70 mm 3050106800 35/35 mm 3050106900 35/40 mm 3050107000 35/45 mm 3050107100 35/50 mm 3050107200 35/55 mm 3050107300 35/60 mm 3050107400 35/65 mm 3050107500 35/70 mm 3050107600 40/40 mm 3050107700 40/45 mm 3050107800 40/50 mm 3050107900 40/55 mm 3050108000 40/60 mm 3050108100 40/65 mm 3050108200 40/70 mm 3050108300 45/45 mm 3050108400 45/50 mm 3050108500 45/55 mm 3050108600 45/60 mm 3050108700 45/65 mm 3050108800 45/70 mm 3050108900 50/50 mm 3050109000 50/55 mm 3050109100 50/60 mm 3050109200 50/65 mm 3050109300 50/70 mm 3050109400 55/55 mm 3050109500 55/60 mm 3050109600 55/65 mm 3050109700 55/70 mm 3050109800 60/60 mm 3050109900 60/65 mm 3050110000 60/70 mm 3050110100 65/65 mm 3050110200 65/70 mm 3050110300 70/70 mm 3050110400

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14 I PegaSys

PegaSys

Vorhängeschloss mit E-Zylinder komplett

Typ 1

Preis p. Stück

Typ 2 Typ 3 Typ 4

Bezeichnung Best.-Nr.

Best.-Nr.

Halbzylinder

30/10 mm (Standard) 3050115000 35/10 mm 3050115100 40/10 mm 3050115200 45/10 mm 3050115300 50/10 mm 3050115400 55/10 mm 3050115500 60/10 mm 3050115600 65/10 mm 3050115700 70/10 mm 3050115800

E-Zylinder

Vorhängeschloss

für Innenbereich

für Aussenbereich

3050100400

3060000150

3050100500

3050100600

3050100800

3050100810

3050100820

Halbzylinder(Standard)

3050115000

bestehend aus:

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PegaSys I 15

PegaSys

Best.-Nr.

Zylindermittelstücke

Halbzylindermittelstücke Ø 22 mm, Schweiz rund

Ø 22 mm, Schweiz rund

Bezeichnung

Typ 1 Typ 2 Typ 3 Typ 4

32,5/32,5 mm 3050140000

32,5/37,5 mm 3050140100

32,5/42,5 mm 3050140200

32,5/47,5 mm 3050140300

32,5/52,5 mm 3050140400

32,5/57,5 mm 3050140500

32,5/62,5 mm 3050140600

32,5/67,5 mm 3050140700

32,5/72,5 mm 3050140800

37,5/37,5 mm 3050140900

37,5/42,5 mm 3050141000

37,5/47,5 mm 3050141100

37,5/52,5 mm 3050141200

37,5/57,5 mm 3050141300

37,5/62,5 mm 3050141400

37,5/67,5 mm 3050141500

37,5/72,5 mm 3050141600

42,5/42,5 mm 3050141700

42,5/47,5 mm 3050141800

42,5/52,5 mm 3050142000

42,5/57,5 mm 3050142100

42,5/62,5 mm 3050142200

42,5/67,5 mm 3050142300

42,5/72,5 mm 3050142400

47,5/47,5 mm 3050142500

47,5/52,5 mm 3050142600

47,5/57,5 mm 3050142700

47,5/62,5 mm 3050142800

47,5/67,5 mm 3050142900

47,5/72,5 mm 3050143000

52,5/52,5 mm 3050143100

52,5/57,5 mm 3050143200

52,5/62,5 mm 3050143300

52,5/67,5 mm 3050143400

52,5/72,5 mm 3050143500

57,5/57,5 mm 3050143600

57,5/62,5 mm 3050143700

57,5/67,5 mm 3050143800

57,5/72,5 mm 3050143900

62,5/62,5 mm 3050144000

62,5/67,5 mm 3050144100

62,5/72,5 mm 3050144200

67,5/67,5 mm 3050144300

67,5/72,5 mm 3050144400

72,5/72,5 mm 3050144500

32,5 / 10 mm 3050150000 37,5 / 10 mm 3050150100 42,5 / 10 mm 3050150200 47,5 / 10 mm 3050150300

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16 I PegaSys

PegaSys

Der Zylinder besteht aus einem Profilzylinder mit mechanischemInnenknauf. Auf der mechanischen Seite ist der Drehknauf mit der Schließnase verbunden, auf der elektronischen frei drehbar gela-gert. Erst nach erfolgter Berechtigung wird die elektromechanische Kupplungseinheit aktiviert und der Zylinder kann end- bzw. ver-riegelt werden. Das spezielle Profilzylindergehäuse entspricht derDIN 18254 und kann somit in bereits bestehende Einsteckschlösser verbaut werden. Die Kommunikationselektronik sowie die Batterien befinden sich im mechatronischen Knaufmodul. Bei der Betätigugder Knäufe fallen diese nach loslassen in die Sech-Uhr-Position (definierte Schließnasenstellung). Somit sind diese für vorhandenePanikschlösser geeignet.IP 55, Brandschutzzulassung.

AP Panikzylinder

Elektronischer Doppelknaufzylinder Antipanik-Variante

Halbzylinderfür Schalt- und Serverschränkemit querstehendem Schließriegel und Federrückstellung. Verschiedene Ausführungen auf Anfrage.

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PegaSys I 17

PegaSys

30/30 mm (Standard) 3050117000

30/35 mm 3050117100 30/40 mm 3050117200 30/45 mm 3050117300 30/50 mm 3050117400 35/30 mm 3050118000

35/35 mm 3050118100

35/40 mm 3050118200

35/45 mm 3050118300

35/50 mm 3050118400

40/30 mm 3050118500

40/35 mm 3050118600

40/40 mm 3050118700

40/45 mm 3050118800

40/50 mm 3050118900

45/30 mm 3050119000

45/35 mm 3050119100

45/40 mm 3050119200

45/45 mm 3050119300

45/50 mm 3050119400

50/30 mm 3050119500

50/35 mm 3050119600

50/40 mm 3050119700

50/45 mm 3050119800

50/50 mm 3050119900

AP PanikzylinderAP Panikzylinder mit mechanischer Knauf nicht reversibel

Typ 1 Typ 2 Typ 3 Typ 4

Bezeichnung Best.-Nr.

Halbzylinder mit Rückstellfeder

30/10 mm35/10 mm40/10 mm45/10 mm50/10 mm

Folgende Varianten sind bestellbar:

- Rückstellfeder linksdrehend

- Rückstellfeder rechtsdrehend

- Rückstellfeder linksdrehend mit abgeschrägter Schließnase

- Rückstellfeder rechtsdrehend mit abgeschrägter Schließnase

- Rückstellfeder linksdrehend abgedreht für Kernziehschutz

- Rückstellfeder rechtsdrehend abgedreht für Kernziehschutz

- Rückstellfeder linksdrehend mit abgeschrägter Schließnase abgedreht für Kernziehschutz

- Rückstellfeder rechtsdrehend mit abgeschrägter Schließnase abgedreht für Kernziehschutz

● ● ●

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18 I PegaSys

PegaSys

Elektronisches Spindschloss

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PegaSys I 19

PegaSys

Abbildung ProdukteBest.-Nr.

Spindschlösser

· Abmessung B x H x T: 44,6 x 148,4 x 35,9 mm

· IP 20 für den Innenbereich

· Geeignet für Holz-, Stahl- und Aluminiumtüren miteiner Dicke bis 20 mm

3050101400 PegaSys Spindschloss Mifare

3050101410 PegaSys Spindschloss Legic

Elektronisches Spindschloss

3050101500 Schließhebel Version 2

3050101600 Schließhebel Version 3

3050101700 Schließhebel Version 4

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20 I PegaSys

PegaSys

Wandleser

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PegaSys I 21

PegaSys

3050120450 PegaSys Wandleser 700 Legic/Legic Advant

Lieferumfang:

· Gehäusedeckel· Leser-Gehäuse mit vergossenem RFID-Board u. 5m Leser-Kabel· Montageplatte· I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A· Befestigungsmaterial für Massivwand· Maß: 119 mm x 75 mm, 23 mm tief

3050120401 PegaSys Wandleser 800 Mifare/Mifare DESFire 2.1 (Produkt-Update 3050120400)

Lieferumfang:· Gehäusedeckel· Leser-Gehäuse mit vergossenem RFID-Board u. 5 m Leser-Kabel· Montageplatte· I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A· Befestigungsmaterial für Massivwand· Maß: 119 mm x 75 mm, 23 mm tief

3050121200 Wetterschutzdach für Wand- und Berechtigungsleser

PegaSys Wandleser 2.1 für Innenbereich

3050121110 Abdeckung für Wandleser neutral

3050121120 Abdeckung für Wandleser

3050120403 PegaSys Elektronik 800 Mifare/Mifare DESFire 2.1

Lieferumfang:

· Elektronische Leseeinheit· Material zur Befestigung in einer DIN - Gerätedose· I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A· Klemmenboard· Maß: 71 mm x 71 mm, 27 mm tief

3050120140 Designblende Office weiß

3050120150 Designblende Office schwarz (Abb.)

3050120130 Designblende grau (Abb.)

Wandleser, Online/Offline

PegaSys Wandleser 2.1 für Innen- und Außenbereich Gehäuse anthrazit

Abbildung Best.-Nr. Produkte

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22 I PegaSys

PegaSys

Wandleser, Online/Offline

PegaSys Wandleser Edelstahl für Innenbereich

Lieferumfang:· Gehäusedeckel mit Leseeinheit· Montageplatte mit I/O Boardhalter· Befestigungsmaterial für Massivwand· Maß: 118 mm x 65 mm, 45 mm tief

3050120500 Mifare Classic/Mifare DESFire 2.05

3050122100 Legic/Legic Advant 2.05

3050122200 Pincode 2.0

PegaSys Wandleser Edelstahl für AußenbereichLieferumfang wie Wandleser für den Innenbereich

3801306000 Mifare Classic/Mifare DESFire 2.05

3801305000 Legic/Legic Advant 2.05

3801309000 Pincode 2.0

3801308000 Wetterschutzdach für PegaSys Wandleser Edelstahl

Wandleser für Siedleanlagen

PegaSys Berechtigungsleser für Innen- und Außenbereich

3050120460 700 R/W Legic/ Legic Advant

3050120101 800 R/W Mifare/Mifare DESFire, (Produkt-Update 3050120100)

für Innen- und Außenbereich

Lieferumfang:· Gehäusedeckel· Leser-Gehäuse mit vergossenem RFID-Board u. 5 m Leser-Kabel· Montageplatte· I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A· Befestigungsmaterial für Massivwand· Maß: 119 mm x 75 mm, 23 mm tief

3050120102 PegaSys Elektronik 800 R/W Mifare/Mifare DESFire 2.1 für Innenbereich

Lieferumfang:· Elektronische Leseeinheit· Material zur Befestigung in einer DIN - Gerätedose· I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A· Klemmenboard· Maß: 71 mm x 71 mm, 27 mm tief

3050120140 Designblende Office weiß 3050120150 Designblende Office schwarz 3050120130 Designblende grau (Abb.)

Abbildung Best.-Nr. Produkte

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PegaSys I 23

PegaSys

Wandleser, Online/Offline

3050120200 712 R/W Mifare/Mifare DESFire3050120470 712 R/W Legic/ Legic Advant

mit Display für den Innenbereich

Lieferumfang:· Frontgehäuse mit Steckschloss· Designrahmen zum Verrasten in der Gehäuserückwand· Klemmenboard· I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A· Befestigungsmaterial für Massivwand· Maß: 149,5 mm x 104 mm, 29 mm tief

3050121300 Henselbox mit I/O-Board zur Aufnahme von I/=O Board von Wand- und Berechtigungslesern

PegaSys Controller

3050120000 PegaSys Online Controller zum Anschluss von max. 4 Leseeinheitenzur Montage auf Hutschiene (9 Platzeinheiten)

3050121100 Serielles Kabel

Abbildung Best.-Nr. Produkte

PegaSys Berechtigungsleser für Innenbereich

3050120250 715 R/W Mifare/Mifare DESFire 3050120480 715 R/W Legic/ Legic Advant

mit Display und Tastatur für den Innenbereich

für Innenbereich

Lieferumfang:· Frontgehäuse mit Steckschloss· Designrahmen zum Verrasten in der Gehäuserückwand· Klemmenboard· I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A· Befestigungsmaterial für Massivwand· Maß: 149,5 mm x 104 mm, 29 mm tief

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24 I PegaSys

PegaSys

PegaSys Software

Komponenten

Ausweise

Schlüsselanhänger

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PegaSys I 25

PegaSys

Software

Abbildung Best.-Nr. Produkte

Codiersoftware

3804056000 Codier-Software (ohne USB-Leser)

3804031000 Chipkartenleser von Omnikey

Software PegaSys 3000

3050120600 Software PegaSys 3000 ohne Validation ohne Schreib-/ Lesestation USB, bitte gesondert mitbestellen !(siehe nächste Seite)

3050120900 Software PegaSys 3000 mit Validation ohne Schreib-/ Lesestation USB, bitte gesondert mitbestellen !

3050120800 Software PegaSys 3000 update auf Validation ohne Schreib-/ Lesestation USB, bitte gesondert mitbestellen !

3050122300 Software PegaSys 3000 update

3050122400 Software PegaSys 2000 auf 3000 update (inkl. Einweisung/Schulung)

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26 I PegaSys

PegaSys

Komponenten

USB Schreib-/ Lesegeräte

3050120700 Leseverfahren, Mifare Classic, Mifare DESFire

3050121700 Leseverfahren, Legic Prime, Legic Advant

3050121800 Leseverfahren, Hitag

PegaSys Mobile Programmiereinheit Legic und Mifare

3050131000 Software und Schreibleseeinheit NFC interface (zum Anschluß an Netbook)

Abbildung Best.-Nr. Produkte

PegaSys ProgrammierkartensatzLieferung komplett mit Demontage- u. Batteriewechselkarte

3050131100 Mifare Classic, Mifare DESFire

3050131200 Legic Prime, Legic Advant (+ NFC Karte)

3050131300 Hitag

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PegaSys I 27

PegaSys

USB Schreib-/ Lesegeräte

3050120700 Leseverfahren, Mifare Classic, Mifare DESFire 501,00 ¤

3050121700 Leseverfahren, Legic Prime, Legic Advant 668,00 ¤

3050121800 Leseverfahren, Hitag 501,00 ¤

PegaSys Mobile Programmiereinheit Legic und Mifare

3050131000 Software und Schreibleseeinheit NFC interface 340,00 ¤(zum Anschluß an Netbook)

Komponenten

Abbildung Best.-Nr. Produkte

PegaSys Setup-Kartensatz System 100

3050133400 Setup-Kartensatz Mifare

3050133401 Setup-Kartensatz Legic

3050133402 Setup-Kartensatz Hitag

Baustellenkartensatz (Demo 9999)

3050133420 Baustellen-Kartensatz Mifare

3050133421 Baustellen-Kartensatz Legic

PegaSys Facilitykarte

für Nachbestellung3050133430 Mifare Classic, Mifare DESFire

3050133431 Legic Prime, Legic Avant

3050133432 Hitag

3050133440 DESFire Lizenz NORMBAU

3050133441 DESFire Lizenz NORMBAU OEM 1 (NON div.)

3050133442 DESFire Lizenz NORMBAU OEM 2 (div. Key)

PegaSys Legic IAM/SAM Karten basierend auf Legic Prime

3050133450 Legic IAM Karte + IMS CD 3050133451 Legic IAM Karte Advant

3050133452 Legic SAM 63 Karte3050133453 Legic SAM 63 Karte Advant

3050133454 Legic SAM 64 Karte3050133455 Legic SAM 64 Karte Advant

PegaSys ProgrammierkartensatzLieferung komplett mit Demontage- u. Batteriewechselkarte

3050131100 Mifare Classic, Mifare DESFire 340,00 ¤

3050131200 Legic Prime, Legic Advant (+ NFC Karte) 340,00 ¤

3050131300 Hitag 340,00 ¤

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28 I PegaSys

PegaSys

3050170000 pro Stück

Codierung und Druck auf Anfrage.Weitere Ausweise auf Anfrage.

Karten Mifare classic 1K, weiß/weißfür Direktdruck

3050171200 pro Stück

Codierung und Druck auf Anfrage.Weitere Ausweise auf Anfrage.

Karten Mifare DESFire EV1 8K, weiß/weiß für Direktdruck

Schlüsselanhänger Mifare DESFire, EV1 8K, schwarz

3050171300 pro Stück

Codierung und Druck auf Anfrage.

Ausweise / Schlüsselanhänger

AbbildungBest.-Nr. Produkte

Schlüsselanhänger Mifare Classic 1K, hellblau

3050130300 pro Stück

Codierung und Druck auf Anfrage.

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PegaSys I 29

PegaSys

Ersatzteile Beschlag

Elektronik

Lockbox komplett 2.1mit Kupplungsmechanikund Wendetechnik(Ausführung 2.0)

Batteriefach

Batteriefachschlüssel

Ersatzelektronik

Türdrücker

Batterien

Adapter

Flachkopf-schraube

Drückervierkant-stift

Gewindehülse/Sicherungsring (für B 2.0)

Senkschrauben

Senkschrauben

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30 I PegaSys

PegaSys

Ersatzteile Beschlag 2.1

Abbildung Best.-Nr. Produkte

3050102230 PegaSys 2.1 S Ersatzelektronik Mifare schmal

3805073000 PegaSys 2.1 S Kit 2.0 -> 2.1 Mifare incl. Adapterkabel

3050102241 PegaSys 2.1 S Ersatzelektronik Legic schmal

3050310530 PegaSys 2.1 S Kit 2.0 -> 2.1 Legic incl. Adapterkabel

3050102200 PegaSys 2.1 B Ersatzelektronik Mifare breit

3805072000 PegaSys 2.1 B Kit 2.0 -> 2.1 Mifare incl. Adapterkabel

3050102211 PegaSys 2.1 B Ersatzelektronik Legic breit

3050310520 PegaSys 2.1 B Kit 2.0 -> 2.1 Legic incl. Adapterkabel

3050102500 PegaSys 2.0 S Batteriefach schmalohne Batterien

3050102400 PegaSys 2.0 B Batteriefach breitohne Batterien

3050102010 PegaSys 2.1 B Fenster breit

3050102020 PegaSys 2.15 Fenster schmal

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PegaSys I 31

PegaSys

3050103315 PegaSys Office Ersatzelektronik 2.1 Mifare

3050103316 PegaSys Office Ersatzelektronik 2.1 Legic

Ersatzteile Beschlag Office

Abbildung Best.-Nr. Produkte

3050102420 PegaSys Office Batteriefach (blind) ohne Batterien

3050102410 PegaSys Office Batteriefach mit Notöffnung ohne Batterien

3050103710 PegaSys Office Batteriefachschlüssel Set Batteriefachschlüssel auch für Spindschloss erforderlich

3050102050 Zylinderabdeckung für PegaSys Office, schwarz (2 Stück)

3050102060 Zylinderabdeckung für PegaSys Office, weiß (2 Stück)

3050102020 PegaSys 2.15 Fenster schmal 17,00 ¤

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32 I PegaSys

PegaSys

Ersatzteile Beschlag 2.0

Abbildung Best.-Nr. Produkte

3805011000 PegaSys 2.0 S Ersatzelektronik Mifare schmal, innen

3805010000 PegaSys 2.0 S Ersatzelektronik Legic schmal, innen

3805012000 PegaSys 2.0 S Ersatzelektronik Hitag schmal, innen

3805021000 PegaSys 2.0 B Ersatzelektronik Mifare breit, außen

3805020000 PegaSys 2.0 B Ersatzelektronik Legic breit, außen

3805022000 PegaSys 2.0 B Ersatzelektronik Hitag breit, außen

3805031000 PegaSys 2.0 S Ersatzelektronik Mifare schmal, außen

3805030000 PegaSys 2.0 S Ersatzelektronik Legic schmal, außen

3805032000 PegaSys 2.0 S Ersatzelektronik Hitag schmal, außen

3805033000 PegaSys Ersatzelektronik Pin Code

3805001000 PegaSys 2.0 B Ersatzelektronik Mifare breit, innen

3805000000 PegaSys 2.0 B Ersatzelektronik Legic breit, innen

3805002000 PegaSys 2.0 B Ersatzelektronik Hitag breit, innen

3050102000 PegaSys 2.0 / 2.05 B Fenster breit

3050102100 PegaSys 2.0 / 2.05 S Fenster schmal

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PegaSys I 33

PegaSys

Ersatzteile Beschlag

Abbildung Best.-Nr. Produkte

3802238000 Lithium Batterie Mignon (AA) breit 1,5V für PG B 2.0 / 2.1Preis pro Stück(kein Versand per Luftfracht möglich)

3885206000 Lithium Batterie Mignon (AA) 3,6 Vfür SpindschlossPreis pro Stück (kein Versand per Luftfracht möglich)

3802899000 4 Blechschrauben 5,5 x 16 DIN 7981, Stzn4 Se-Schraubenpack 2 x M5 x 15 DIN 965zur Befestigung an Rohrrahmentüren

3802237000 Lithium Batterie Micro (AAA) schmal 1,5V für PG S 2.0 / 2.1 Preis pro Stück(kein Versand per Luftfracht möglich)

3802209000 Alkaline Batterie Mignon (AA) breit 1,5V für PG B 2.0 / 2.1 Preis pro Stück

3802208000 Alkaline Batterie Micro (AAA) schmal 1,5V für PG S 2.0 / 2.1 Preis pro Stück

3802204000 Flachkopfschraube M4 x 6,5 StcCzur Befestigung von Adaptern an Lockbox

3802221000 Gewindehülse M5 x 14 für B 2.0Sicherungsring SPA 7mm für B 2.0zur Befestigung von Montageplatte am Türblatt

3050102100 PegaSys 2.0 / 2.05 S Fenster schmal 30,50 ¤

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34 I PegaSys

PegaSys

Ersatzteile Beschlag

Abbildung Best.-Nr. Produkte

3804190000 PegaSys Adapterkabel Elektronik 2.1 -> Lockbox 2.0

3804191000 PegaSys Adapterkabel Elektronik 2.0 -> Lockbox 2.1

3804163000 PegaSys 2.05 Spannungsversorgungskabel (Wandleser)

3804162000 PegaSys 2.05 Motoranschlusskabel (Wandleser)

3804078000 PegaSys 2.1 Batterieverlängerungskabel für Outdoor Terminals

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PegaSys I 35

PegaSys

3050103400 Plastikdichtungsring Set, Innenbereich (je 10 Stück = 20) für Knaufzylinder (bei Batteriewechsel Dichtungsring tauschen)

Plastikdichtungsring Set für den Außenbereich auf Anfrage

3885200000 Kappe für E-Zylinder 2.1, Innenbereich

Kappe für E-Zylinder 2.1 für den Außenbereich auf Anfrage

3885209000 Kupplungsschiebersatz bis 26 mm Länge, Innenbereich 3885201000 Kupplungsschiebersatz ab 30 mm Länge, Innenbereich

Kupplungsschiebersatz für den Außenbereich auf Anfrage

3885203000 Werkzeug für den Wechsel des Kupplungsschiebers

3050101900 Sicherheitsrosette für Innenbereich

3050102900 Lithium CR2 Batterien im 50er Pack, pro Stück 3050103000 Lithium CR2 Batterien im 100er Pack, pro Stück 3050103100 Lithium CR2 Batterien im 250er Pack, pro Stück 3050103200 Lithium CR2 Batterien im 500er Pack, pro Stück 3050103300 Lithium CR2 Batterien im 1000er Pack, pro Stück

(kein Versand per Luftfracht möglich)

Ersatzteile E-Zylinder

Abbildung Best.-Nr. Produkte

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36 I PegaSys

PegaSys

Ersatzteile / Werkzeuge Beschlag

3800195000 Inbusschlüssel SW 2,5

3800196000 Inbusschlüssel SW 3

3050103900 Pintorxschraubendreher für 2.0 und 2.1 lang mit flexiblem Mittelteil

3050103800 Pintorxschraubendreher für 2.0 und 2.1

3802232000 Adapter · 7 auf · 9

3802231000 Adapter · 8 auf · 9

3802817000 Adapter · 8,5 auf · 9

3802230000 Adapter · 9 auf · 9

3800199000 Schraubendreher Pin-Torx für 1.0

3050102300 BG Lockbox komplett 2.1

Abbildung Best.-Nr. Produkte

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PegaSys I 37

PegaSys

3800195000 Inbusschlüssel SW 2,5 1,65 ¤

3800196000 Inbusschlüssel SW 3 1,65 ¤

Ersatzteile / Werkzeuge Beschlag

Abbildung Best.-Nr. Produkte

3802820000 Drückervierkantstift · 9 mm x 33/M4 außen

3802861000 Drückervierkantstift · 7 x 70 (TS 37-46) innen 3802862000 Drückervierkantstift · 7 x 80 (TS 47-56) innen 3802864000 Drückervierkantstift · 7 x 100 (TS 67-76) innen

3802866000 Drückervierkantstift · 7 x 120 (TS 87-96) innen 3802871000 Drückervierkantstift · 8 x 70 (TS 37-46) innen 3802872000 Drückervierkantstift · 8 x 80 (TS 47-56) innen 3802873000 Drückervierkantstift · 8 x 90 (TS 57-66) innen 3802874000 Drückervierkantstift · 8 x 100 (TS 67-76) innen 3802875000 Drückervierkantstift · 8 x 110 (TS 77-86) innen 3802876000 Drückervierkantstift · 8 x 120 (TS 87-96) innen 3802881000 Drückervierkantstift · 8,5 x 70 (TS 37-46) innen 3802882000 Drückervierkantstift · 8,5 x 80 (TS 67-76) innen 3802883000 Drückervierkantstift · 8,5 x 90 (TS 57-66) innen 3802884000 Drückervierkantstift · 8,5 x 100 (TS 67-76) innen 3802886000 Drückervierkantstift · 8,5 x 120 (TS 87-96) innen 3802891000 Drückervierkantstift · 9 x 70 (TS 37-46) innen 3802892000 Drückervierkantstift · 9 x 80 (TS 47-56) innen 3802893000 Drückervierkantstift · 9 x 90 (TS 57-66) innen 3802894000 Drückervierkantstift · 9 x 100 (TS 67-76) innen 3802895000 Drückervierkantstift · 9 x 110 (TS 77-86) innen 3802896000 Drückervierkantstift · 9 x 120 (TS 87-96) innen 3802898000 Drückervierkantstift · 9 x 140 (TS 107-116) innen

3802901000 4 Senkschrauben M5 x 40 für TS 34-38

3802902000 4 Senkschrauben M5 x 45 für TS 39-43 3802903000 4 Senkschrauben M5 x 50 für TS 44-48 3802904000 4 Senkschrauben M5 x 55 für TS 49-53

3802905000 4 Senkschrauben M5 x 60 für TS 54-58

3802906000 4 Senkschrauben M5 x 65 für TS 59-63

3802907000 4 Senkschrauben M5 x 70 für TS 64-68

3802908000 4 Senkschrauben M5 x 75 für TS 69-73

3802909000 4 Senkschrauben M5 x 80 für TS 74-78

3802803000 Vierkanthülse 9 auf 10 mm

3050103700 PegaSys 2.0 S Batteriefachschlüssel schmalBatteriefachschlüssel auch für Spindschloss erforderlich

3050103600 PegaSys 2.0 B Batteriefachschlüssel breit

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38 I PegaSys

PegaSys

Zubehör

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PegaSys I 39

PegaSys

Zubehör

Abbildung Best.-Nr. Produkte

3806015000 PegaSys Netzteil TMS251112C 12V DC/2A (kein Rack)für Wandleser

3806016000 PegaSys Netzteil TBL030-112Rack 12V DC/2,5A für Wandleser

3806014000 PegaSys Netzteil TXL035-1212D ± 12V DC/1,5Afür Wandleser

3806085000 PegaSys Trafo20V AC/1,8Afür Controller

0222140016 PegaSys Bohrlehre für Rosetten und Kurzschilder

0222060010 PegaSys Bohrlehre für Langschild D/CH

0222570000 PegaSys Bohrlehre für Langschild F

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40 I PegaSys

PegaSys

Zubehör

Abbildung Best.-Nr. Produkte

3802114000 PegaSys Montageblock für breite und schmale Terminals

3802805000 Montageset PegaSys

3050001100 Toolkit-Box PegaSys 2.1 incl. E-Zylinder Adapter

3050102250 Starterkit Deutschland/International

bestehend aus:Batteriefachschlüssel PegaSys breit/schmal, flexibler Schrau-bendreher, Montageset, Bohrschablone (Rosette und Kurzschild), Bohrschablone Metall (Langschild D), Profilstange, Rosetten-Abhebewerkzeug, Demontageset für Logo-Disc (E-Zylinder 3 LED), Notstromadapter, Batteriewechselwerkzeug (E-Zylinder), Papierschablonen, Quick-Install PegaSys breit/schmal, Quick-Install E-Zylinder, Doku-/Produkt-CD für Kalkulation.

3050102270 Starterkit Schweiz

bestehend aus:Batteriefachschlüssel PegaSys breit/schmal, flexibler Schrau-bendreher, Montageset, Bohrschablone (Rosette und Kurz-schild), Bohrschablone Metall (Langschild CH), Profilstange + Rundprofil-stange, Rosetten-Abhebewerkzeug, Demontageset für Logo-Disc (E-Zylinder 3 LED), Notstromadapter, Batterie-wechselwerkzeug (E-Zylinder), Papierschablonen, Quick-Install PegaSys breit/schmal, Quick-Install E-Zylinder, Doku-/Produkt-CD für Kalkulation.

3050102260 Starterkit Frankreich

bestehend aus:Batteriefachschlüssel PegaSys breit/schmal, flexibler Schrau-bendreher, Montageset, Bohrschablone (Rosette und Kurzschild), Bohrschablone Metall (Langschild F), Profilstange, Rosetten-Abhebewerkzeug, Demontageset für Logo-Disc (E-Zylinder 3 LED), Notstromadapter, Batteriewechselwerkzeug (E-Zylinder), Papierschablonen, Quick-Install PegaSys breit/schmal, Quick-Install E-Zylinder, Doku-/Produkt-CD für Kalkulation.

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PegaSys I 41

PegaSys

3050102710 Low Power Adapter für elektronisches Knaufmodul für den Innenbereich und Aussenbereich

3050102600 Batteriewechselwerkzeug (5 Stück)

3050102800 USB Funkadapter Firmware-Update E-Zylinder

3050120300 Öffnungswerkzeug für Terminal 712 R/W

Zubehör

Abbildung Best.-Nr. Produkte

3050102220 Demontagewerkzeug für Logo Disc (5 Stück)

3050103500 Demontagewerkzeug für Schweizer Rund-Zylinder

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42 I PegaSys

PegaSys

Vorführgeräte

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PegaSys I 43

PegaSys

3050133100 PegaSys Terminal B Mifare auf Musterblock/SVP Schloss/Rosette

3050133000 PegaSys Terminal B Mifare auf Musterblock/SVP Schloss/Langschild

3050133700 Online board mit Controller, 700 R/W, 712 R/WStromversorgung

3050133200 E-Zylinder auf Musterblock Mifare/Standardschloss/ Rosette

3050133 910 PegaSys Office Mifare auf Musterblock/SVP

PegaSys Vorführgeräte

Abbildung Best.-Nr.

3050133600 PegaSys Terminal S Mifare auf Musterblock/SVP Schloss/Oval-Rosette

3050133500 PegaSys Terminal S Mifare auf Musterblock/SVP Schloss/Langschild

Produkte

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44 I PegaSys

PegaSys

Dienstleistungen

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PegaSys I 45

PegaSys

Dienstleistungen

Abbildung Best.-Nr. Produkte

3823010000 Consultancy/Projektberatung

3823015000 Software-Entwicklung/Kundenspezifische Anpassungen

3823020000 Projektierung/Türenliste

3823021000 Projektierung/Türenliste

3823025000 Softwaretraining vor Ort

3823030000 Installation, Inbetriebnahme vor Ort

3823031000 Installation, Inbetriebnahme vor Ort

3823035000 Kundenkartenprüfung

PegaSys Technik- und Software Training in Renchen (2-tägig)

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46 I PegaSys

PegaSys

1.0 Geltung 1.1 Allen Vertragsabschlüssen betreffend Lieferungen und Leistungen von uns liegen die

nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie werden vom Besteller mit der Auftrags­erteilung bzw. mit der Vertragsunterzeichnung, spätestens aber mit der Annahme der ersten Lieferung/Leistung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Ge­schäftsverbindung. Anders lautende Bedingungen sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen; sie gelten nur, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Verträge mit dem Besteller. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, die Bedingungen hierfür zu ändern.

1.2 Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. 1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung des

geschlossenen Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich wieder­gegeben. Mündliche Vereinbarungen vor und bei Vertragsschluss mit unseren Mitar­beitern, denen keine entsprechende gesetzliche Vertretungsmacht eingeräumt ist, bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Nach Vertragsabschluss sollten mündliche Änderungen und Ergänzungen schriftlich bestätigt werden.

2.0 Angebote, Vertragsabschluss, Vertragsinhalt 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass

wir den Auftrag schriftlich bestätigen. Bestätigen wir den Auftrag nicht schriftlich, kommt der Vertrag spätestens mit Ausführung der Lieferung zustande, in diesem Fall gilt der Lieferschein als Auftragsbestätigung. Unsere schriftliche Auftragsbestätigung ist ausschließlich maßgeblich für die Art sowie den Umfang der Lieferung.

2.2 Alle Angaben in unseren Drucksachen, Katalogen oder Preislisten über Maße, Gewichte, Abmessungen und sonstige technische Daten stellen lediglich Beschrei­bungen und Kennzeichnungen dar und sind nur als annähernd maßgeblich anzuse­hen. Branchenübliche Abweichungen sind zulässig, soweit nichts anderes vereinbart ist und soweit dies keinen Einfluss auf die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwen­dung, die gewöhnliche Verwendung oder die Beschaffenheit hat. Wir behalten uns handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen des Vertragsgegen­stands, insbesondere bedingt durch Anpassung an den technischen Wandel sowie bei Serienänderungen unserer Zulieferer, vor, soweit dieser dadurch für den Besteller keine unzumutbaren Änderungen erfährt.

2.3 Entstehen im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen den Par­teien Uneinigkeiten über den Inhalt EDV­technischer Begriffe und Symbole, Qualitäts­erfordernisse, Formatanforderungen oder ähnlichem, gilt die Einhaltung der jeweiligen zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden EN (Europäische Normen) als vereinbart. Im Falle der Änderung einer EN nach Vertragsschluss aber vor Fertigstellung, sind wir im Rahmen des Zumutbaren gehalten, die Anforderungen der neuen Norm zu berücksichtigen.

2.4 Soweit nicht anders vereinbart, ist der Verkauf und die Lieferung von Hard­ und/oder Software nicht abhängig von der Montage dieser Produkte durch uns oder Dritte. Dies gilt auch für die Anpassung von Standardsoftware auf die Bedürfnisse des Bestellers und für die Erstellung von Individualsoftware.

3.0 Preise und Zahlungsbedingungen 3.1 Unsere Preise verstehen sich in Euro und als Bruttopreise. Etwaige Verpackungs­ und

Versandkosten werden extra berechnet. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer sind gegenüber dem Besteller nur zu berücksichtigen, sofern zwischen dem Vertrags­abschluss und der vereinbarten Lieferungs­/Leistungszeit ein längerer Zeitraum als 4 Monate liegt.

3.2 Wir berechnen die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise, die auf den zu dieser Zeit gültigen Kostenfaktoren basieren. Sollten sich zwischen Vertragsabschluss und verein­barter Lieferungs­/Leistungszeit diese Kostenfaktoren, insbesondere Material, Löhne, Energie, Abgaben, Fracht usw., ändern, so sind wir berechtigt, eine entsprechen­de Preisänderung vorzunehmen, sofern nicht zwischen dem Vertragsabschluss und der vereinbarten Lieferungs­/Leistungszeit ein kürzerer Zeitraum als 4 Monate liegt.

3.3 Unsere Montage­ und Wartungsarbeiten werden nach Zeitaufwand abgerechnet, falls nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart ist. Die Abrechnung erfolgt nach un­serem Ermessen monatlich, vierteljährlich oder nach beendeter Leistungserbringung. Auf unseren Wunsch hat der Besteller angemessene Vorschüsse zu leisten. Die Sätze 2 und 3 gelten vor Abnahme der Leistung nicht bei mangelhaften Leistungen.

3.4 Der Besteller hat die Arbeitszeit und die Arbeitsleistung unseres Montage­ und War­tungspersonals auf dem ihm vorgelegten Formblatt zu bescheinigen. Die notwendige Reisezeit sowie etwaige Wartezeit gehören zur Arbeitszeit.

3.5 Die Reisekosten des Montage­ und Wartungspersonals, insbesondere Fahrt­ und Un­terbringungskosten sowie Mehraufwendungen für Verpflegung, werden dem Besteller in Rechnung gestellt.

3.6 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 8 Tagen unter Abzug von 2% Skonto. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto wertmäßig gutgeschrieben wird. Wechsel und Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechselzahlungen müssen vorher schriftlich verein­bart werden. Diskont und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort in bar zu zahlen. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Bestellers.

3.7 Zur Aufrechnung und Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Besteller nur berech­tigt, wenn seine Gegenforderung von uns nicht bestritten oder wenn sie rechtskräftig festgestellt ist. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und/oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht statthaft.

4.0 Zahlungsverzug, Stundung, Vermögensverschlechterung 4.1 Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzugs

Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt.

4.2 Wir sind berechtigt, im Falle einer Stundung Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu erheben.

4.3 Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers vor, so können wir die Weiter­arbeit an laufenden Aufträgen einstellen und die sofortige Vorauszahlung aller, auch der noch nicht fälligen Forderungen einschließlich Wechsel und gestundeter Beträge oder entsprechende Sicherheitsleistungen verlangen. Kommt der Besteller unserem Verlangen auf Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag, bzw. von den Verträgen, zurückzutreten und dem Besteller die bis dahin entstandenen Kosten einschließlich entgangenem Gewinn in Rechnung zu stellen.

5.0 Lieferzeit 5.1 Die besonders zu vereinbarende Lieferzeit beginnt mit Vertragsabschluss, jedoch

nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unter­lagen, Genehmigungen, Freigaben sowie nicht vor Eingang einer evtl. vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Liefer­/Leistungsfrist durch uns setzt in jedem Fall die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Besteller voraus.

5.2 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Nachträgliche Ände­rungs­ oder Ergänzungswünsche des Bestellers verlängern die Lieferzeit angemes­sen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die von uns nicht zu vertreten sind, wie z. B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Streik, Aussperrung, Verzö­gerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile. Entspre­chendes gilt, wenn die genannten Umstände in für uns unvorhersehbarer Weise bei unseren Unterlieferanten eintreten.

6.0 Anforderung von Montage- und Wartungsleistungen, Leistungsfrist 6.1 Unsere Montage­ und Wartungsleistungen sollen mindestens 10 Arbeitstage vor Ar­

beitsbeginn angefordert werden. 6.2 Alle durch höhere Gewalt bedingten vorübergehenden Leistungshindernisse befreien

uns für die Dauer ihres Vorliegens von der übernommenen Montage­ und Wartungs­verpflichtung, insbesondere von der rechtzeitigen Entsendung des Personals und dessen Stellung in genügender Anzahl. Das gilt auch, wenn sonstige unvorhersehbare Leistungshinder nisse vorliegen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere bei Feuer, Überschwemmungen, Arbeitskampfmaßnahmen oder behördlichen Maßnah­men.

6.3 Die Leistungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Montage bzw. Wartung zur Abnahme durch den Besteller, im Falle einer vertraglich vorgesehenen Erprobung zur deren Vornahme bereit ist. Ziff. 5.1 gilt entsprechend.

7.0 Lieferung, Versand, Gefahrenübergang, Versicherung 7.1 Wir liefern unfrei ab Werk, Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Ver­

packung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Mangels gegenteiliger Weisungen des Bestellers sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, in seinem Namen und unter Berechnung unserer Selbstkosten die Sendung gegen Transport­ und Verlustschäden zu versichern. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

7.2 Die Ware reist auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht spätes tens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn wir noch andere Leistungen, z. B.. Übersendungskosten oder Montage übernommen haben. Dies gilt auch bei Teillieferungen.

7.3 Verzögert sich die Versendung infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr ab dem Tag der dem Besteller mitgeteilten Versandbereitschaft auf den Besteller über.

8.0 Abnahme bei Montage- und Wartungsleistungen 8.1 Soweit Gegenstand unserer vertraglichen Leistung die Montage und/oder Wartung

ist, erfolgt die Abnahme nach Erbringung der schriftlich vereinbarten Leistung. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen unsere Montage­ und Wartungsleistungen unab­hängig von einer etwaigen Verpflichtung zur Übertragung und/oder Überlassung von Hard­ und/oder Software.

8.2 Nach der Montage von Software weisen wir, soweit dies vereinbart ist, durch angemessene Abnahmetests das Vorhandensein der garantierten Eigenschaften sowie der wesentlichen Programmfunktionen gemäß dem vereinbarten Leistungsum­fang nach.

8.3 Der Besteller ist zur Abnahme der Montage- und Wartungsleistungen verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt sind und die in Ziff. 8.2. genannten Abnah­metests erfolgreich durchgeführt worden sind. Die Abnahme wird in einem von beiden Seiten zu unterzeichnenden Abnahmeprotokoll bestätigt und dokumentiert.

8.4 Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Wir können zur Abgabe der Annahmeerklärung eine angemessene Frist setzen, nach deren Ab­lauf unsere Leistung als abgenommen gilt.

9.0 AbnahmeverzugNimmt der Besteller den Vertragsgegenstand nicht fristgemäß ab, so sind wir berech­tigt, 10 % des vereinbarten Preises zuzüglich Mehrwertsteuer als Entschädigung für eventuelle Schäden zu fordern. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns vor, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen.

10.0 Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung10.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle,

auch die bedingt bestehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, die wir gegen den Besteller aus unserer Geschäftsverbindung haben, bezahlt und die dafür hergegebenen Wechsel und Schecks eingelöst sind. Das gilt darüber hinaus auch für künftige Forderungen.

10.2 Ein Eigentumserwerb des Bestellers an der Vorbehaltsware im Falle der Be­ und Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache gem. § 950 BGB ist ausge­schlossen. Eine etwaige Be­ und Verarbeitung durch den Besteller erfolgt stets für uns als Besteller. Bei Verbindung und Vermischung mit anderen, nicht dem Besteller gehörenden Waren, steht uns Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes un­serer Waren zu diesen anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu.

10.3 Der Besteller darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur, solange er nicht im Zahlungsverzug ist, veräußern. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Sicherungsübereignung und Verpfändung, ist er nicht berechtigt. Kaufpreis­ oder Werklohnforderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware werden bereits jetzt in Höhe unserer Rechnungswerte bis zum Ausgleich aller unserer Forderungen an uns abgetreten. Der Besteller ist widerruflich berechtigt, diese Forderungen einzuziehen. Der Besteller verpflichtet sich, auf Verlangen von uns die Namen der Drittschuldner und die Forde­rungshöhe gegen diese mitzuteilen und uns mit allen sonstigen Auskünften und Un­terlagen zu versorgen, damit wir in der Lage sind, die uns abgetretenen Forderungen zu realisieren.

10.4 Wir sind verpflichtet, uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als sie die zu sichernden offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigen.

10.5 Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, im Fall unbefriedigender Aus­kunft über die Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage des Bestellers, wenn Zwangs­vollstreckungen oder Wechselproteste gegen ihn vorkommen sowie bei Vorliegen eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögens des Be­stellers sind wir befugt, die gelieferte Ware an uns zu nehmen. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Ware trägt der Besteller. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Besteller niedrigere Kosten nachweisen. Bei Zahlungsverzug sowie Zahlungs­schwierigkeiten aufgrund wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse sind wir daneben weiterhin berechtigt, die Befugnis des Bestellers zur Weiterveräuße­rung der Vorbehaltsware und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen.

10.6 Von einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigung der Liefergegenstände durch Dritte muss uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen. Alle uns durch die Pfän­dung entstehenden Kosten trägt der Besteller.

11.0 Besonderheiten bei Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit Software

11.1 Soweit vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist, wird dem Besteller bei der zeit­weisen Überlassung von Software ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht zum internen Gebrauch mit den Produkten, für die Programme bzw. Anpassungen geliefert werden, eingeräumt.

11.2 Eine andere als die vertraglich vereinbarte Benutzung der Software, Anpassungen und Schaltungen ist ausdrücklich ausgeschlossen, soweit nicht ein besonderer Li­zenzvertrag mit uns schriftlich abgeschlossen wurde.

11.3 Alle sonstigen Rechte an den Programmen, Anpassungen und an den Dokumentati­onen sowie Schaltungen einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben uns vorbehalten. Der Besteller hat sicherzustellen, dass diese Programme, Anpassungen, Schaltungen und Dokumentationen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich sind.

11.4 Ein Erwerb von Rechten ist mit der Überlassung der Software nicht verbunden. Wir behalten uns insbesondere alle Veröffentlichungs­, Vervielfältigungs­, Bearbeitungs­ und Verwertungsrechte vor.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 1/2015

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PegaSys I 47

PegaSys

11.5 Dem Besteller ist es untersagt, ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung die Software abzuändern oder zu übersetzen. Die Rückübersetzung des überlassenen Programms in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rück­erschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse­Enginee­ring) sind ausschließlich zum Zwecke der Fehlerbeseitigung oder zur Erweiterung des Funktionsumfangs zulässig, jedoch nur nach unserer vorherigen schriftlichen Ermächtigung.

11.6 Der Besteller darf das gelieferte Programm nur vervielfältigen, soweit dies für die Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf den Massenspei­cher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspei­cher. Darüber hinaus dürfen Kopien grundsätzlich nur für Archivzwecke als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Es darf jedoch jeweils nur eine einzige Sicherheitskopie angefertigt und aufbewahrt werden, die als Sicherheitskopie des überlassenen Programms zu kennzeichnen ist. Die Entfernung des Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist nur zulässig, sofern durch diesen Schutzmechanis­mus die störungsfreie Programmnutzung beeinträchtigt wird. Die Beweislast hierfür trägt der Besteller.

11.7 Die Überlassung von Quellenprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Ver­einbarung.

11.8 Urhebervermerke, Seriennummern und sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder manipuliert werden. Sofern die Origi­nale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Besteller auch auf den Kopien anzubringen.

11.9 Soweit nichts anderes vereinbart wird, gilt das Benutzungsrecht jeweils mit Auftrags­bestätigung und Lieferung der Programme, Dokumentationen und der nachträglichen Ergänzungen als erteilt.

11.10 Dem Besteller obliegt als wesentliche Vertragspflicht, vor der Installation der Software oder Änderung der Software bereits vorhandene Daten und Programme in maschi­nenlesbarer Form zu sichern und damit zu gewährleisten, dass diese mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.

11.11 Der Besteller darf die Software, die speziell auf seine Bedürfnisse angepasst wurde oder die speziell für ihn hergestellt wurde, einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials auf Dauer an Dritte nur veräußern oder verschen­ken, wenn sich der Empfänger mit der Weitergeltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden erklärt. Im Falle der Wei­tergabe muss der Besteller dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien und Sicherheitskopien übergeben oder nicht übergebener Kopien vernichten. Nach der Weitergabe erlischt das Recht des Bestellers zur Nutzung des Programms. Für die Überlassung der Software an einen Dritten auf Zeit gelten die gleichen Regelungen. Unzulässig ist jedoch die Überlassung im Wege der gewerbsmäßigen Vermietung. Die Überlassung an einen Dritten darf nicht erfolgen, wenn der begründete Verdacht besteht, dieser werde die Vertragsbedingungen verletzen. Im Falle der Überlassung an einen Dritten ist der Besteller zur Mitteilung des Namens und der vollständigen Anschrift des Dritten verpflichtet.

11.12 Mehrfachnutzung und Netzwerkeinsatz a) Der Besteller darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware

einsetzen. Wechselt er die Hardware, so muss er die Software von der bisher verwen­deten Hardware löschen. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig.

b) Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerkes oder eines son­stigen Mehrstations­Rechensystems ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit zeit­gleicher Mehrfachnutzung geschaffen wird. Für diesen Fall muss der Besteller einezeitgleiche Mehrfachnutzung durch Zugriffsmechanismen unterbinden; anderenfallsist er verpflichtet, an uns eine besondere Netzwerkgebühr zu entrichten, deren Höhe sich nach der Anzahl der an das Rechensystem angeschlossenen Benutzer richtet.Der Einsatz im Netzwerk ist erst nach der vollständigen Entrichtung der gesondert zu vereinbarenden Netzwerkgebühr zulässig.

c) Der Besteller ist verpflichtet, uns einen Hardwarewechsel sowie den geplanten Ein­satz der Software innerhalb eines Netzwerks schriftlich anzuzeigen.

11.13 Es bleibt uns unbenommen, die Programmherstellung und/oder -pflege, auch hin­sichtlich einzelner Teilleistungen, einem Subunternehmer zu übertragen. Sofern ein Subunternehmer eingeschaltet wird, haften wir für diesen wie für einen eigenen Erfül­lungsgehilfen.

11.14 Bei Beendigung der Geschäftsbeziehungen ist der Besteller zur Rückgabe sämtlicher Originaldatenträger sowie der vollständigen ihm überlassenen Dokumentationen, Materialien und sonstigen Unterlagen verpflichtet, soweit ihm diese auf Zeit über­lassen wurden. Die ordnungsgemäße Rückgabe umfasst auch die vollständige und endgültige Löschung sämtlicher gegebenenfalls vorhandener Kopien. Wir behalten uns vor, auf die Rückgabe zu verzichten und die Löschung des Programms sowie die Vernichtung der Dokumentation anzuordnen.

12.0 Mitwirkung des Bestellers12.1 Bei Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Fehlern muss der Be­

steller die von uns erteilten Hinweise befolgen und gegebenenfalls unsere Checklisten verwenden.

12.2 Der Besteller muss seine Fehlermeldungen und Fragen nach Kräften präzisieren. Er muss dabei auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen.

12.3 Während erforderlicher Testläufe ist der Besteller persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter bereit, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funk­tionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Auf unsere Anordnung sind andere Arbeiten mit der Computeranlage während der Zeit der Pflegearbeiten einzustellen.

12.4 Die vorgenannten Bestimmungen gelten bei von uns geschuldeten Montage­ und Wartungsleistungen entsprechend. Die Hilfeleistung des Bestellers muss gewährlei­sten, dass die Montage bzw. Wartung unverzüglich nach Ankunft unseres Personals begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Besteller durchgeführt werden kann.

12.5 Kommt der Besteller seinen Pflichten nicht nach, so sind wir nach Ankündigung be­rechtigt, aber nicht verpflichtet, die dem Besteller obliegenden Handlungen an seiner Stelle und auf seine Kosten vorzunehmen. Im Übrigen bleiben unsere gesetzlichen Rechte und Ansprüche unberührt.

13.0 Gewährleistung, Haftung, Verjährung13.1 Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten gegenüber Kaufleuten in jedem Falle

die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.13.2 Unternehmer, die nicht Kaufleute sind, müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb

einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftliche anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwah­rung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängel­rüge.

13.3 Wenn eine Mängelrüge begründet geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen nur in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den auftretenden Mängeln stehen.

13.4 Wir haften für rechtzeitig gerügte Mängel wie folgt: Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatz­lieferungen hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Mehrere Nachbesserungsversuche oder Neulieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind. Unsere Ge­währleistungspflicht entfällt, wenn von Seiten des Bestellers oder Dritter ohne unsere

Zustimmung Instandsetzungen, Beschädigungen oder Änderungen vorgenommen werden, die ursächlich mit dem geltend gemachten Mangel in Zusammenhang ste­hen.

13.5 Ist Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen oder wird sie unzumutbar verzögert, so kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

13.6 Ausgeschlossen sind alle weitergehenden vertraglichen Ansprüche des Bestellers gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, einschließlich Scha­densersatzansprüchen wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden, entgangenem Gewinn und aus der Durchführung der Nachbesserung, es sei denn, es handelt sich um vorhersehbare, typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflich­ten oder die Schäden beruhen auf vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Pflichtver­letzungen. Der vorgenannte Ausschluss gilt nicht bei durch uns, unsere gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertretene Schäden aus einer Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit.

13.7 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand be­schränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicher­heitskopien eingetreten wäre.

13.8 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter.13.9 Beschränkt sich unsere Lieferung auf Software oder Teile von Software oder auf Teile

von Hardware oder Zusatzaggregate zu vorhandener Hardware, dann übernehmen wir mangels anderweitiger schriftlicher vertraglicher Vereinbarung keine Gewähr­leistung für die Gesamtfunktion der von uns zugelieferten Teile mit den anderen beim Besteller vorhandenen oder anderweitig angeschafften Teile.

13.10 Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift sowie Vorschläge, Be­rechnungen, Projektierungen usw. sollen dem Besteller lediglich die bestmögliche Verwendung unserer Produkte erläutern. Sie befreit den Besteller nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen. Kann durch schuldhafte Verletzung der uns obliegenden Nebenpflichten auch vor Vertragsabschluss z.B. durch unterlas­sene oder fehlerhafte Beratung oder falsche Anleitung der Vertragsgegenstand nicht vertragsgemäß verwendet werden, so gelten für unsere Haftung unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen unter Ziffer 13.4 und 13.5 dieser Bedingungen entsprechend.

13.11 Vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, z.B. aus Verschulden bei Vertrags­schluss, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Ausgleich unter Gesamt­schuldnern, gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind in jedem Falle ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um vorhersehbare, typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder die Schäden beru­hen auf vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Pflichtverletzungen. Unberührt durch diesen Haftungsausschluss bleiben Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind.

13.12 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Satz 1 gilt nicht für Schadensersatzansprü­che, soweit wir dafür nach den vorgenannten Bestimmungen einstehen müssen.

13.13 Die vorgenannten Bestimmungen gelten auch für unsere Montage­ und Wartungs­leistungen.

14.0 Gewährleistung und Haftung für Software-ProgrammeSind Teile des Vertragsgegenstandes Softwareprogramme, so gilt Ziffer 13 mit der Maßgabe, dass der Besteller zur Kenntnis nimmt, dass es nach dem Stand der Tech­nik nicht möglich ist, ein von Sachmängeln völlig freies EDV­Programm zu erstellen. Diesbezüglich wird gewährleistet, dass Programme und Dokumentationen sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei gleichen Sachen der Art üblich ist und die der Besteller von der Sache erwarten kann. Eine nur unerhebliche Beeinträchtigung der Verwendungsmöglichkeit oder Beschaffenheit bleibt außer Betracht.

15.0 Schutz vertraulicher Informationen15.1 Jede Vertragspartei wird alle Geschäfts­ und Betriebs­geheimnisse der anderen

Partei, die ihr im Rahmen der Geschäftsverbindung bekannt werden, vertraulich be­handeln und nur für Zwecke des jeweiligen Vertrages verwenden. Der Empfänger wird solche Geschäfts­ und Betriebsgeheimnisse keinem Dritten zugänglich machen und wird den Zugang zu solchen Geschäfts­ und Betriebsgeheimnissen seinen Mit­arbeitern nur insoweit ermöglichen, als dies für die Zwecke des jeweiligen Vertrages erforderlich ist.

15.2 Die Verpflichtung nach Nr. 15.1 gilt nicht für solche technischen oder geschäftlichen Informationen, die dem Empfänger schon bekannt waren, bevor er sie von der ande­ren Partei erhalten hat, oder für eine Information, die ohne Verletzung dieser Verpflich­tung Allgemeingut wird, oder die von der anderen Partei schriftlich zur Veröffentlichung freigegeben wurde.

15.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung nach dieser Nr. 15 besteht auch nach Ende des jeweiligen Vertrages fort.

16.0 Schlussbestimmungen, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilwirksamkeit

16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen UN­Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sale of Goods) ist aus­geschlossen.

16.2 Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Trägern eines öffentlich­rechtlichen Sondervermögens wird als Gerichtsstand Offenburg vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch bei den für seinen Sitz zuständigen Gerichten zu verklagen.

16.3 Das gleiche gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Bei Lieferungen ins Ausland können wir nach unserer Wahl auch in der Hauptstadt des Landes, in dem der Besteller seinen Sitz hat, Klage erheben. Außerdem sind wir in den in Satz 1 genannten Fällen nach un­serer Wahl berechtigt, Streitigkeiten, die sich aus der Geschäftsbeziehung ergeben nach der Vergleichs­ und Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskam­mer, Paris, von einem oder mehreren nach dieser Schiedsgerichtsordnung ernannten Schiedsrichtern unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit endgültig entschei­den zu lassen. Das Schiedsgericht soll seinen Sitz in Offenburg haben.

16.4 Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Wirksamkeit der geschlossenen Verträge und der übrigen Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

Hinweise zum DatenschutzInnerhalb des Allegion Konzerns, zu dem auch die Firma Normbau Beschläge und Ausstat­tungs GmbH gehört, werden Ihre beruflichen Kontaktdaten erhoben, verarbeitet und genutzt. Typische Nutzungen dieser Daten sind die Kommunikation (telefonisch, schriftlich und per E­Mail) im Rahmen der jeweiligen Auftragsabwicklung/ Informationen zu neuen Updates und über Produkte von Allegion sowie freiwillige Kundenzufriedenheitsumfragen und dergleichenmehr. Eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU/ des EWR erfolgt nur im Rahmeneines berechtigten Interesses und nur an konzernangehörige Unternehmen, bzw. an deren vertraglich beauftragte Dienstleistungsunternehmen. Geeignete Maßnahmen gewährleisten die jederzeitige Wahrung datenschutzrechtlicher Befugnisse der betroffenen Personen.Sie können sicher sein, dass wir mit Ihren Daten sehr verantwortungsbewusst umgehen.Auf Anfrage erhalten Sie jederzeit Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten. Fragen beantwortet Ihnen gerne unser Datenschutzbeauftragter.Seine E­Mailadresse lautet [email protected].

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richtungen. Allegion ist ein Unternehmen mit Umsätzen in Höhe von 2 Milliarden US Dollar

und verkauft Produkte in beinahe 130 Länder.

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