Personen mit Fluchthintergrund: Integration in Arbeit und ... · Flüchtlinge und Asylbewerber –...

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Personen mit Fluchthintergrund: Integration in Arbeit und Ausbildung

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Personen mit Fluchthintergrund:

Integration in Arbeit und Ausbildung

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Personen mit Fluchthintergrund: Integration in

Arbeit und Ausbildung

Jakob Grau Agentur für Arbeit Rosenheim

Geschäftsführer operativ Tel. 08031 202 201; E-Mail: [email protected]

Marinco Krstevski Teamleiter Arbeitgeber-Service

Lkr. Miesbach + Bad Tölz/Wolfratshausen

Tel. 08024 904735; E-Mail: [email protected]

Gertraud Käsweber Teamleiterin Kundengruppe

Arbeitnehmer – Landkreis Miesbach

Tel. 08024 904710; [email protected]

Yvonne Moschall Migrationsbeauftragte der AA Rosenheim

Tel. 08031 202 191; [email protected]

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Ausgangslage

Die Zahl der Asylbewerber und Flüchtlinge in Städten und Landkreisen steigt stetig an.

Viele Asylbewerber haben in ihrem Heimatland eine Qualifikation erworben, sind motiviert und wollen auch in Deutschland wieder beruflich „Fuß fassen“.

Bei einem großen Teil kann man davon ausgehen, dass sie eine Bleibeperspektive haben und auf Dauer oder zumindest auf längere Zeit in Deutschland bleiben.

Bei geringer Arbeitslosigkeit haben wir bereits heute in vielen Berufen einen Fachkräfteengpass. Z.T. fällt es selbst für einfache Tätigkeiten schwer, den Bedarf zu decken.

Zuwanderung ist eines von mehreren Handlungsfeldern zur Deckung des Fachkräftebedarfs. Asylbewerber und Flüchtlinge sind heute schon da und stellen ein wertvolles Potenzial für Gesellschaft und Arbeitsmarkt dar.

Der Arbeitsmarktzugang wurde durch den Gesetzgeber erleichtert (jetzt mit Vorrangprüfung nach 3 Monaten Aufenthalt)

Sprache ist der Schlüssel zur sozialen wie beruflichen Integration. Die öffentlich finanzierte Sprachförderung als Teil der Allgemeinbildung reicht nicht aus, private und ehrenamtliche Initiativen springen vielfach ein.

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Flüchtlinge und Asylbewerber – Kundinnen und

Kunden der Agentur für Arbeit und des Jobcenters

Einreise

in die BRD

ohne Visum

Aufenthalts-

gestattung

Aufenthalts-

erlaubnis

Einbürgerung

(dt. Nationalpass)

Duldung Bundesagentur

für Arbeit

Asylantrag

beim BAMF

freiwillige Ausreise

oder Abschiebung

Jobcenter

Bewilligung

Ablehnung

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Flüchtlinge und Asylbewerber – Kundinnen und

Kunden der Agentur für Arbeit und des Jobcenters

Zugang zum Arbeitsmarkt für

Personen mit Aufenthaltsgestattung / Personen mit Duldung

1. - 3.

Monat

•Wartefrist

4.-15. Monat

•nachrangiger Arbeitsmarktzugang

•Vorrangprüfung + Prüfung vergleichbarer Arbeitsbedingungen

16. - 48. Monat

•KEINE Vorrangprüfung

•Prüfung der vergleichbaren Arbeitsbedingungen

ab 49. Monat

•Arbeitserlaubnis (ohne Zustimmung der BA)

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Zielsetzung: bessere Arbeitsmarktintegration von

Flüchtlingen im Netzwerk vor Ort

alle relevanten Partner

runde Tische etablieren Ansprechpartner

festlegen

Ausländerbehörde Identifikation von Bewerbern mit

Bleibeperspektive

rasche Klärung der Arbeitserlaubnis

Kommunen, Netzwerke,

Freistaat, BAMF

Unterstützung Sprachförderung

Soziale Betreuung, Unterstützung

Wohnungssuche, Einbindung Ehrenamt

Agentur für Arbeit, Jobcenter

Kompetenzfeststellung,

Unterstützung der Anerkennung von

Abschlüssen

Durchführung Vorrangprüfung und

Vermittlung in Praktikum, Ausbildung oder Arbeit

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Aktueller Stand an Kennungen am

25.6.2015:

SGB II (ohne Miesbach): 159

SGB III: 48, davon 4 von Berufsschule

Miesbach

Interne Kennung „FLUCHT“

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Die erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt hängt von

Sprachkenntnissen ab – diese sind so früh wie möglich zu erwerben

Sprachkompetenz

As

ylv

erf

ah

ren

(A

ufe

nth

alt

sg

es

tatt

un

g /

Du

ldu

ng

)

Monate

Ausübung

gerin

gqualif

izie

rter

tigkeiten

A1 A2 B1 B2 C1 C2

3

15

48

Arbeitsverbot

Prüfung Vorrang/

Beschäftigungs-

bedingungen

Prüfung

Beschäftigungsbedingungen

• …

• Berufliche Weiterbildung

• Eingliederungszuschuss

• Maßnahmen nach §45 SGB

III

• Bewerbungskosten,

Anerkennung Nachweise

(VB)

• Vermittlung und JOBBÖRSE

GER

Arbeitserlaubnis (ohne

Zustimmung der BA)

• Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer

Abschlüsse

• Intensivkurse und Einstufungstest Deutsch in der

LERNBÖRSE exklusiv (Anleitung in Englisch)

• Beratung

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Basisangebot Berufsorientierung/Beratung/Vermittlung gute Deutschkenntnisse sind das Kernelement der Integration

Flüchtlinge im

Berufsintegrationsjahr (BIJ II)

Flüchtlinge in

Vorbereitungsklasse I (BIJ I)

Träger

Arbeit Betriebe

Netz

werk

partn

er

AA/JC (speziell

geschulte

Fachkräfte)

weiter-

führende

Schule

Ausbildung

Berufsschule

[BvB]*

[abH]*

[AsA]*

*BvB, abH und asA sind für Asylberechtigte und Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention sofort zugänglich. Für

Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2, Abs. 5 AufenthG ist eine Förderung mit BvB, abH und

AsA derzeit nach 48 Monaten Aufenthalt in Deutschland, ab 1.8.2016 vorauss. nach 15 Monaten möglich.

EU-Ausländer

EU-Ausländer

Berufsorientierung & Clearingberatung

Berufsberater + Fachdienste

(ggf. Deutschtest )

zusätzlicher

Unterstützungsbedarf

• individuelle

Berufsvorbereitung

• weitere Sprachförderung

• Vertiefung

Lebensweltorientierung

EQ

§54a

Sprache

Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung, Duldung (Stand 01/2015)

AN beantragt Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Prüfverfahren je nach Aufenthaltsstatus

Ausländerbehörde richtet Antrag auf Zustimmung an das AE-

Team der ZAV:

• Geduldete/r Ausländer/in nach einem dreimonatigen

ununterbrochenen Aufenthalt

• Asylbewerber/in mit einer Aufenthaltsgestattung und

Aufenthalt im Bundesgebiet nach dreimonatiger Wartezeit

Erteilung durch Ausländerbehörde am Wohnort des Arbeitnehmers

Ausländerbehörde prüft Voraussetzungen

und entscheidet eigenständig:

Ausländer/innen mit einer

Aufenthaltserlaubnis (grundsätzlich

befristet und zweckgebunden)

Personen mit Duldung (Abschiebung

vorübergehend ausgesetzt) oder

Aufenthaltsgestattung (zur

Durchführung des Asylverfahrens)

für die Berufsausbildung in einem

staatlich anerkannten oder

vergleichbaren Ausbildungsberuf

für eine Tätigkeit als

Hochqualifizierte/r, Führungskraft,

Wissenschaftler/in, für gesetzlich

geregelte Freiwilligendienste,

schulische und von der EU geförderte

Praktika und für eine

zustimmungsfreie Beschäftigung

bei seit vier Jahren

ununterbrochenem Aufenthalt,

erlaubt, geduldet oder mit

Aufenthaltsgestattung

Prüfung Vorrang und

Beschäftigungs-

bedingungen (bis 15

Monate Aufenthalt)

AG-S sendet Stellungnahme (pos. oder

neg.) an ZAV (48h Reaktionszeit)

ZAV entscheidet über Zustimmungsanfrage, d.h. erteilt ggf.

Zustimmung zum Aufenthaltstitel gegenüber Ausländerbehörde

Arbeitserlaubnis bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen

Gründen und für Personen mit Duldung und Asylbewerber

Prüfung der

Beschäftigungs

-bedingungen

(16.-48. Monat

Aufenthalt)

ZAV leitet Anfrage an örtlichen AG-S Wegfall der Vorrang-

prüfung bei:

Blaue Karte EU für

Hochschulabsolventen

in Mangelberufen

Zulassung in

Ausbildungsberufe

nach „Positivliste“

Teilnahme an einer

Maßnahme zur

Anerkennung von

Berufsqualifikationen

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Vielen Dank

für Ihre

Aufmerksamkeit