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perspektive Beiträge zur Konfliktkultur ISSN 1814-3695 Deutschland • Österreich • Schweiz www.perspektive-mediation.com Polizeiarbeit und Mediation 2 | 2017 14. Jahrgang Polizeiarbeit und Mediation – ein Widerspruch? „Diese Polizei ist reif für mehr Konfliktbewusstsein.“ Fehlermanagement der Polizei im Gewaltkontext Mediation in der Polizei von Brandenburg und Berlin Mediation im Schweizer Jugendstrafrecht Kultur. Dominanz. Kontext. Zeiten des Wandels – Zeiten der Mediation Interkulturell(e) Räume mediativ gestalten, geht das? Nachtleben oder Nachbarschaft? – (K)ein Widerspruch Laudatio für Friedrich Glasl

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perspektiveBeiträge zur Konfliktkultur

ISSN 1814-3695

Deutschland • Österreich • Schweizwww.perspektive-mediation.com

Polizeiarbeit und Mediation

2 | 2017 14. Jahrgang

Polizeiarbeit und Mediation – ein Widerspruch?

„Diese Polizei ist reif für mehr Konfliktbewusstsein.“

Fehlermanagement der Polizei im Gewaltkontext

Mediation in der Polizei von Brandenburg und Berlin

Mediation im Schweizer Jugendstrafrecht

Kultur. Dominanz. Kontext.

Zeiten des Wandels – Zeiten der Mediation

Interkulturell(e) Räume mediativ gestalten, geht das?

Nachtleben oder Nachbarschaft? – (K)ein Widerspruch

Laudatio für Friedrich Glasl

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772|2017

Perspektive|Editorial

Herausgeberteam: Friedrich Schwarzinger,

Benedikta Deym-Soden, Yvonne Hofstetter Rogger

Liebe Leserinnen und LeserPolizeiarbeit und Mediation: An der Redaktionssitzung wur-de nicht lange abgewogen, denn sofort war klar, dass wir diesem Thema eine Nummer widmen wollen. Jedoch, der Weg von der überzeugenden Idee zur Realisierung war so beschwerlich wie selten. Es gibt viele Mediator_innen, die in der Polizei, sei es in der Verwaltung oder in der klassischen Polizeiarbeit, tätig sind. Eine grosse Zahl aus Deutsch-land, Österreich und der Schweiz haben wir zum Schrei-ben eingeladen. Wir haben so viele Absagen erhalten wie noch nie, und oft sind Nachfragen ohne Antwort geblieben. Eigen artig. Das Thema ist doch wichtig! Ich (YH) erinnere mich mit Stolz an eine Szene, in der unsere damals ganz junge, bewegte Tochter als Demoverantwortliche zum Tag der Flüchtlinge und der Polizeiverantwortliche miteinander mediativ kommuniziert haben, um einen gelingenden De-moverlauf zu gewährleisten. Diese Szene steht für ein ge-lingendes Zusammenspiel zwischen zivilgesellschaftlichem Engagement und der Gewährleistung öffentlicher Sicher-heit, also für die notwendige Verlinkung von Mediation (hier im weitesten Sinne verstanden) und Polizeiarbeit.

Was steckt hinter den Hürden beim Entstehen dieses Heftes? Dass ein grosser öffentlicher Druck auf der Polizei lastet, haben Telefongespräche zwischen den Verantwort-lichen dieses Hefts und in Mediation kompetenten Polizei-verantwortlichen gezeigt. Autor_innen müssten sehr vieles bedenken, sich Zugang zu Informationen erschliessen, vorgesetzte Stellen um das OK bitten und Kolleg_innen zu Wort kommen lassen, bevor sie zu Schreiben begin-nen und erst recht bevor sie publizieren können. Werner Zwyssig knüpft ebenfalls an dieser Hürde an. Er plädiert für eine Balance und das Zusammenwirken unterschied-licher Herangehensweisen und Zuständigkeiten, um Fair-ness und Verantwortung im demokratischen Rechtsstaat zu erzielen. Sein Beitrag ist so verfasst, dass Polizeiverant-wortliche mehr über die Mediation lernen und Mediator_in-nen mehr über die Polizeiarbeit.

Wie weit die Denk- und Handlungsweisen aus der Welt der Mediation in der Welt der Polizeiarbeit schon Platz fin-den und noch besser finden könnten, kommt im Interview von Greg Bond mit Raimo Ermler zum Ausdruck. Michael Schütte geht der Frage nach, wie mediatives Erkunden von Konflikten, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Gewaltmonopols entstehen, zu einem besseren Feh-lermanagement führen könnte. Was bei Berufsangehöri-gen der Polizei, der Sozialarbeit und der Schule an Ko-operationskraft ausgelöst wird, wenn sie gemeinsam eine Mediationsausbildung absolvieren, beschreiben Kerstin Lück und Angela Mickley.

In der Schweiz ist die Entwicklung von Mediation im Jugend-strafrecht in Gang gekommen, später als in den Nachbar-ländern. Dazu schreiben Patrik Mansoni und Miryam Eser Davolio. Ebenfalls aus der Schweiz kommt der Praxis fall von Paul Krummenacher (Mediator) und Alexandra Heeb (Projektverantwortliche aus dem Stadtzürcher Sicherheits-departement) rund um das Problem von Nachtlärm.

Vielleicht fragen Sie sich, weshalb die drei Artikel zu Me-diation im interkulturellen Kontext von Bernd Fechler, dann von Claude-Hélène Mayer und Elisabeth Vanderheiden und schliesslich von Anja v. Rosenstiel und Katarzyna Schubert-Panecka in der Rubrik „Kontrovers“ zu finden sind. Sie sind auf dem Hintergrund ganz unterschiedlicher Ansätze entstanden, die sich durchaus auch widerspre-chen und vielleicht zu weiteren Diskussionen anregen.

Die pm gratuliert Friedrich Glasl zum Life Achievement Award und lädt Sie ein zur Lektüre der von Marlies Fröse verfassten Laudatio.

Viel Anregung und Vergnügen beim Lesen wünschen Ihnen die HeftverantwortlichenIris Fillié-UtzYvonne Hofstetter Rogger

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782|2017

110 Kultur. Dominanz.

Kontext.

Perspektive|Inhalt

Inhalt

80 Polizeiarbeit und Mediation –

ein Widerspruch

93 Fehlermanagement der Polizei

im Gewaltkontext

Perspektive|Schwerpunkt

Perspektive|Kontrovers

Editorial 77

Polizeiarbeit und Mediation – ein Widerspruch? 80

Werner Zwyssig

„Diese Polizei ist reif für mehr Konfliktbewusstsein.“ 87

Ein Interview

Greg Bond mit Raimo Ermler

Fehlermanagement der Polizei im Gewaltkontext 93

Mediation als Schlüssel zum Kulturwandel

Michael Schütte

Mediation in der Polizei von Brandenburg und Berlin 99

Kerstin Lück und Angela Mickley

Mediation im Schweizer Jugendstrafrecht 104

Ein sinnvolles Instrument – wenig genutzt

Patrik Manzoni und Miryam Eser Davolio

Kultur. Dominanz. Kontext. 110

Zur Bedeutung „kultureller“ Differenzen in einer asymmetrischen Welt

Bernd Fechler

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792|2017

Perspektive|Inhalt

118 Zeiten des Wandels –

Zeiten der Mediation

127 Nachtleben oder Nachbarschaft? –

(K)ein Widerspruch

134 Laudatio für Friedrich Glasl

Perspektive|Kontrovers

Perspektive|Praxisfall

Perspektive|Weitere Beiträge

Zeiten des Wandels – Zeiten der Mediation 118

Claude-Hélène Mayer und Elisabeth Vanderheiden

Interkulturell(e) Räume mediativ gestalten, geht das? 123

Anja v. Rosenstiel und Katarzyna Schubert-Panecka

Nachtleben oder Nachbarschaft? – (K)ein Widerspruch 127

Runde Tische zum Nachtleben im Zürcher Langstrassengebiet

Alexandra Heeb und Paul Krummenacher

Laudatio für Friedrich Glasl 134

für den Life Achievement Award

Marlies W. Fröse

Buchbesprechungen und Filmkritik 137

Impressum 126

Zur Zeitschrift 140

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802|2017

Perspektive|Schwerpunkt

Werner Zwyssig

Überblick: Die Gesellschaft im tiefgreifenden Wandel – zwischen dem Wunsch

nach Freiheit und dem Bedürfnis nach Sicherheit hin- und hergerissen. Die Polizei

im demokratischen Rechtsstaat – gefordert und zunehmend herausgefordert. Die

Bürgerinnen und Bürger in der Mitverantwortung – selbstbewusst und gleichzeitig

verunsichert. Und die Mediation? Wieviel Raum erhält sie in diesem spannungs-

geladenen Gefüge? Der Artikel vermittelt einerseits Mediatorinnen und Mediatoren

Einblick in die Polizeiarbeit und andererseits den in der Polizei Tätigen einen Ein-

blick in die Möglichkeiten von Mediation.

Keywords: Demokratie, Rechtsstaat, Subsidiarität, Föderalismus, Medien, Politik,

Polizei, Information, Kommunikation, Mediation.

Polizeiarbeit und Mediation – ein Widerspruch?

„Gerne schreibe ich einen Beitrag zu diesem Schwer-

punktthema“, fand ich spontan, als ich eine Anfrage

der Redaktion erhielt. Einige Wochen später war ich mir

nicht mehr so sicher, ob diese Zusage eine gute Idee

war – nicht konkret, sondern grundsätzlich. Was war ge-

schehen?

Ein Blick in die Medien genügt, um festzustellen, dass

die Polizei auf allen Stufen bis an den Rand ihrer Kapa-

zitäten – und nicht selten darüber hinaus – gefordert ist.

Und jetzt möchte noch jemand für eine Fachzeitschrift

über Möglichkeiten der Mediation in der Polizeiarbeit

bzw. über damit gemachte Erfahrungen berichten. Bei

allem Respekt: „Wer glaubt unter diesen Umständen al-

len Ernstes, dass jetzt der richtige Zeitpunkt dafür ist?“

– das dachte ich mir. Das Thema schien mir dann aber

aus verschiedenen Gründen zu wichtig und zu aktuell,

um den Beitrag – einfach so – fallen zu lassen. Was aber

sollte mit dem Beitrag erreicht, worauf der Fokus gelegt

werden?

In Anbetracht dieser Ausgangslage enthält der Beitrag

keine Bestandsaufnahme. Er will auch keine überstei-

gerten Erwartungen wecken und schon gar nicht Kontro-

versen auslösen oder befeuern. Vielmehr soll ein Beitrag

versucht werden zur klärenden Einordnung, zur Erwei-

terung von Perspektiven, zu differenzierter Betrachtung,

zur Prüfung von neuen Möglichkeiten angesichts neuer

Herausforderungen. In diesem Sinne lädt der Beitrag zu

Reflexion und Gesprächen unter Mediatoren und Me-

diatorinnen, Polizistinnen und Polizisten, Politikern und

Politikerinnen, Bürgerinnen und Bürgern ein. Gegliedert

ist er sinngemäss wie folgt:

– Persönliche Bezüge sowie Goodwill der Polizei

(Ziffer 1)

– Polizei: Handlungsrahmen und Auftrag der Polizei im

Rechtsstaat (Ziffer 2)

– Mediation: Kernelemente für ein gemeinsames

Grundverständnis (Ziffer 3)

– Perspektiven: Schnittmengen von Polizeiauftrag und

Mediation (Ziffer 4)

– Mitverantwortung für Gesellschaft und Staat (Ziffer 5)

1. Persönliche Bezüge – Entgegenkommen

Mein Vater war vierzig Jahre bei der Polizei im Gotthard-

kanton Uri tätig. So bin ich mit dem Thema „Polizeiar-

beit“ aufgewachsen. Als Beauftragter für Information

und Kommunikation der Regierung eines anderen Kan-

tons kam ich während zwölf Jahren mit „Geschichten“

verschiedenster Art in Kontakt, bei welchen die Polizei

über das Alltägliche hinaus in besonderem Masse ge-

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Perspektive|Schwerpunkt

fordert war. Als an Unfällen beteiligte Privatperson sam-

melte ich ungewollt weitere Erfahrungen und selbst von

einem Einbruch im Haus blieb ich nicht verschont. Und:

Als Bürger eines Landes mit direkter Demokratie habe

ich zudem die Möglichkeit, über Gesetze abzustimmen,

die nicht selten – direkt oder indirekt – auch mit Polizei,

Staatsanwaltschaft, Gerichten und Justizvollzug zu tun

haben.

So hat jeder und jede Erwartungen an die Polizei und Er-

fahrungen mit der Polizei – mehr oder weniger, positive

und/oder negative. Inwieweit dann auf der eigenen Seite

auch persönliche Anteile im Spiel waren, wäre auch in

diesem Zusammenhang selbstkritisch zu bedenken.

Bei den angefragten Polizeikreisen stiess ich auf viel

Goodwill – aber eben – infolge anderer Prioritäten auch

auf entsprechend wenig Zeit. So sind wir übereingekom-

men, dass ich ihnen den Beitrag vor der Publikation zum

„Gegenlesen“ unterbreite. Den Personen, die sich zu ei-

ner fachlichen Begleitung dieser Art bereit erklärt haben,

sei an dieser Stelle bestens gedankt.

2. Rechtsstaat und polizeiliches Handeln

2.1 Rechtliche Grundlagen

Der Auftrag der Polizei leitet sich in der Schweiz ab aus

Bundesverfassung, Kantonsverfassungen und darauf

basierenden kantonalen Polizeigesetzen. 26 Kantone –

26 Polizeigesetze. Die an den Bund übertragenen Aufga-

ben werden vom Bundesamt für Polizei (www.fedpol.ch)

wahrgenommen. Zu erwähnen sind in diesem Zusam-

menhang auch die Armee, welche die Polizei subsidiär

und auf Antrag der Kantone unterstützt, und das natio-

nale Grenzwachtkorps (GWK).

Aufgabenteilung und rechtsstaatliches Handeln

Bundesverfassung der Schweizerischen

Eidgenossenschaft

vom 18. April 1999

Art. 3 Kantone

Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souve-

ränität nicht durch die Bundesverfassung be-

schränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht

dem Bund übertragen sind.

Art. 5 Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns

1 Grundlage und Schranke staatlichen Handelns

ist das Recht.2 Staatliches Handeln muss im öffentlichen Inter-

esse liegen und verhältnismässig sein.3 Staatliche Organe und Private handeln nach

Treu und Glauben.4 Bund und Kantone beachten das Völkerrecht.

Der föderalistische Staatsaufbau von unten nach oben

sowie die direkt-demokratischen Strukturen erlauben es

den Kantonen und Gemeinden, ihrer Stellung und ihren

Aufgaben gemäss möglichst situationsadäquat und

auch im Sinne der Subsidiarität zu handeln. Entspre-

chend unterschiedlich können dann auch die Kontakte

und die Erfahrungen der Bevölkerung mit der Polizei

geprägt sein, so etwa in flächen- und/oder bevölke-

rungsmässig grossen/kleinen Kantonen, in Berg-, Mit-

telland- oder Grenzkantonen, in Kantonen mit mehreren

Landessprachen, in Stadt- oder Landkantonen.

Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung

Verfassung des Kantons Zürich

vom 27. Februar 2005

Art. 5 Subsidiarität

1 Jede Person nimmt Verantwortung für sich sel-

ber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewälti-

gung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.2 Der Kanton und die Gemeinden anerkennen

die Initiative von Einzelnen und von Organisati-

onen zur Förderung des Gemeinwohls. Sie för-

dern die Hilfe zur Selbsthilfe.3 Sie nehmen Aufgaben von öffentlichem Inter-

esse wahr, soweit Private sie nicht angemessen

erfüllen.

Art. 100 Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Kanton und Gemeinden gewährleisten die öf-

fentliche Ordnung und Sicherheit.

Der Föderalismus stellt hohe Anforderungen an gegen-

seitige Absprachen und damit an die Kommunikation

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Perspektive|Schwerpunkt

und die Zuverlässigkeit der Kooperationspartner. So

gibt es auch im Bereich der Polizei viele Vereinbarun-

gen („Konkordate“) betreffend die interkantonale Zu-

sammenarbeit bei Ausbildung und Ausrüstung sowie

bei Einsätzen im Rahmen von Grossveranstaltungen.

Bespiele dafür sind das jährlich stattfindende internati-

onale „World Economic Forum (WEF)“ in Davos, Sport-

veranstaltungen oder – im letzten Jahr – die Eröffnung

des weltweit längsten Eisenbahntunnels, welcher zwi-

schen den Kantonen Uri und Tessin auf 57 Kilometern

das Gotthardmassiv unterquert.

2.2 Polizeiberuf: Vielgestaltig und herausfordernd

Die Aufgaben der Polizei sind komplexer geworden,

die Anforderungen an Polizistinnen und Polizisten ge-

stiegen.

Polizistinnen/Polizisten üben in Vertretung des Staates

das Gewaltmonopol aus; sie intervenieren; sie infor-

mieren; sie sorgen für Verkehrssicherheit auf den Stras-

sen; sie bergen mit Feuerwehr und Sanität Verletzte,

oft auch Tote; sie ermitteln und verhaften Straftäter; sie

weisen Randalierer an Sportanlässen in die Schranken;

sie begleiten Demonstrationen, um die verfassungs-

mässig garantierte Versammlungs-/Meinungsfreiheit

zu gewährleisten; sie schützen Staatsgäste und Kon-

ferenzen; sie zeigen zur Prävention von Einbruchdieb-

stählen Präsenz in den Quartieren; sie stehen im Fokus

von Öffentlichkeit, Medien und Politik.

Information und Kommunikation sind in der heutigen

Zeit wesentliche Elemente auftragsgemässer guter Po-

lizeiarbeit. Dementsprechend bewusst werden diese

Fähigkeiten in der Aus-, Weiter- und Führungsausbil-

dung stufengerecht vermittelt und gefördert. So sind

etwa auch die Prüfungsfächer „Psychologie“ und „Com-

munity Policing“ Teile der polizeilichen Ausbildung.

Polizistinnen/Polizisten patrouillieren auf Bahnhöfen,

Flughäfen und in Einkaufszentren; sie sorgen – im Ex-

tremfall unter Einsatz ihres Lebens – für die Sicherheit

der Bevölkerung; sie retten auch Haustiere; sie verteilen

Bussen wegen Falschparkierens; sie prüfen die Fahr-

tauglichkeit von Autos und Chauffeuren; sie vermitteln,

wenn sich Nachbarn gegenseitig in die Haare geraten;

sie schreiten ein bei häuslicher Gewalt; sie tun rund um

die Uhr noch vieles mehr; sie können aber leider nicht

– obwohl es oft nötig oder zumindest wünschbar wäre –

gleichzeitig überall sein.

Grundsätze polizeilichen Handelns

Polizeigesetz des Kantons Zürich

vom 23. April 2007

§ 3 Sicherheit und Ordnung

1 Die Polizei trägt durch Information, Beratung,

sichtbare Präsenz und andere geeignete Mass-

nahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen

Sicherheit und Ordnung bei.

§ 8 Gesetzmässigkeit

1 Die Polizei ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben

an die Rechtsordnung gebunden.2 Sie achtet die verfassungsmässigen Rechte

und die Menschenwürde der Einzelnen.

§ 10 Verhältnismässigkeit

1 Polizeiliches Handeln muss zur Erfüllung der

polizeilichen Aufgaben notwendig und geeignet

sein.2 Unter mehreren geeigneten Massnahmen sind

jene zu ergreifen, welche die betroffenen Perso-

nen und die Allgemeinheit voraussichtlich am

wenigsten beeinträchtigen. 3 Die Massnahmen dürfen nicht zu einem Nach-

teil führen, der in einem erkennbaren Missver-

hältnis zum verfolgten Zweck steht.4 Massnahmen sind aufzuheben, wenn ihr Zweck

erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht

werden kann.

3. Mediation und mediatives Handeln

3.1 Idee – Haltung – Prinzipien

3.1.1 Mediation ist eine aussergerichtliche Konflikt-

lösungsmethode

Konflikte gehören zum Leben. Der Umgang damit kann

jedoch sehr unterschiedlich sein. Von den Parteien sel-

ber erarbeitete, einvernehmliche Lösungen erweisen

sich im Vergleich zu gerichtlichen Entscheiden aufgrund

einer erhöhten Akzeptanz und einer verbesserten Kom-

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Perspektive|Schwerpunkt

Konflikte eigenverantwortlich zu suchen und über die

gefundene Lösung eine Vereinbarung abzuschliessen.

Drohungen oder gar Gewalt sind klare Ausschlussgrün-

de für eine Mediation.

3.1.2 Mediation ist ein Kommunikationsprozess mit

drei Ebenen

In einer Mediation werden Sachebene, Beziehungsebene

und Verfahrensebene in den Blick genommen. Konflikte

und so auch Anwendungsfelder für Mediationen gibt es

in allen Lebensbereichen. Spezialfälle sind vom Gericht

empfohlene oder angeordnete Mediationen im Rahmen

von Zivilprozessen. Methodische Verwandtschaften

bestehen – mehr oder weniger ausgeprägt – auch zu

Ombuds- und Schlichtungsstellen; es wäre jedoch un-

zutreffend anzunehmen, dass in den erwähnten Fällen

„Mediationen“ durchgeführt würden. Zu erwähnen ist

dabei allerdings auch, dass nicht wenige dieser Funktio-

nen von ausgebildeten Mediatorinnen/Mediatoren wahr-

genommen werden, denn Erfahrungen in der Mediation

können auch in diesen Fällen oft sehr nützlich sein.

3.2 Phasen einer Mediation

In der Praxis ist die Unterteilung einer Mediation in Pha-

sen zum bewährten Standard geworden. Dabei hat sich

mit gewissen Abweichungen im Wesentlichen folgendes

„Grundmuster“ etabliert:

Phasen Grundfragen

Situation,

Information

Sind Parteien mediationsbereit?

Akzeptieren sie Regeln und

Mediator/in?

Themen bzw.

Streitpunkte

Was wollen die Konfliktparteien

in welcher Priorität zur Sprache

bringen?

Konflikt bearbeitung

Welches sind die Interessen

und Bedürfnisse hinter ihren

Positionen?

Lösungs-

möglichkeiten

Welche Lösungsoptionen

finden sie in „ergebnisoffener“

Haltung?

Verhandlung/

Einigung

Auf welche „unter dem Strich“

beste Lösung können sie sich

einigen?

Vereinbarung/

Umsetzung

Setzen die Parteien das Verein-

barte nach Treu und Glauben

auch um?

munikation oft als tragfähiger und auch nachhaltiger. Bei

der Mediation liegen Verantwortung und Entscheide im

Rahmen des dispositiven Rechts bei den Parteien. Beim

Rechtsweg entscheiden die Gerichte. Mediation richtet

den Blick grundsätzlich in die Zukunft: Wie soll etwas

werden, sich entwickeln? Anders bei Konfliktregelungen

auf dem Gerichtsweg. Hier beziehen sich die Fragen zu

einem grossen Teil auf die Vergangenheit: Was ist vor-

gefallen? Wer hat was gemacht oder unterlassen? Wer

hat einen Schaden verursacht? Wer ist dafür haftpflich-

tig? Während in der Mediation laufende Veränderungen

flexibel einbezogen und auch nachbearbeitet werden

können, sind gerichtliche Lösungen aufgrund inhaltli-

cher und formeller Grenzen weniger offen für neue Ent-

wicklungen.

Wenn im Folgenden von „Mediation“ die Rede ist, kann

das Gesagte bezüglich Idee, Haltung und Prinzipien

grundsätzlich auch auf „mediatives Handeln“ in Kon-

flikten bezogen werden. „Mediation“ wird vom Schwei-

zerischen Dachverband Mediation (SDM) wie folgt um-

schrieben:

Mediation ist ein aussergerichtliches, interdis-

ziplinäres Verfahren der Konfliktbearbeitung,

in dem neutrale Dritte die Konfliktbeteiligten

darin unterstützen, ihren Streit einvernehmlich

zu lösen. In freiwilligen und vertraulichen Ver-

handlungen entscheiden die Parteien selbst

über ihre Möglichkeiten und Ergebnisse. Die

Mediatorinnen/Mediatoren fördern als neutrale

Dritte den Verhandlungsprozess. Sie sind allen

Parteien gleichermassen verpflichtet. Sie sind

interessenunabhängig und sorgen für einen

fairen, transparenten und effizienten Ablauf der

Mediation.

Konfliktregelung durch Mediation bedeutet demnach,

dass Konflikte freiwillig, eigenverantwortlich, ergebnis-

offen, vertraulich, konstruktiv, ergebnisorientiert und

zukunftsgerichtet gelöst werden sollen bzw. von den

Konfliktparteien gemäss diesen Prinzipien gelöst wer-

den wollen. Sind diese Voraussetzungen nicht gege-

ben, handelt es sich nicht um eine „Mediation“ im heute

verstandenen Sinne. Selbstverständlich kann bei einer

Mediation kein zwingendes Recht „einvernehmlich“ aus-

gehebelt werden. „Mediation“ ist auch nicht „Beratung“,

weil – was wesentlich ist – die Parteien im Rahmen einer

Mediation dazu angeleitet werden, Lösungen für ihre

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Perspektive|Schwerpunkt842|2017

Fiktives Beispiel einer an den Phasen der Mediation orientierten politischen Diskussion:

Phasen Bürger/in A Bürger/in B

Bereitschaft, etwas an einer

unbefriedigenden

Situation zu ändern

So wie es jetzt ist, kann es nicht mehr

weitergehen. Das sind unhaltbare

Zustände.

So wie es jetzt ist, kann es nicht mehr

weitergehen. Das sind unhaltbare

Zustände.

Thema bzw. Streitpunkt Die Polizei hat genug Mittel. Die Polizei hat zu wenig Mittel.

Positionen

Die Polizei ist für die Bürger da. Von

„Die Polizei – dein Freund und Helfer“ ist

sie oft weit weg! Lesen Sie mal die Zei-

tungen, schauen Sie fern, dann wissen

Sie, wovon ich rede. Unglaublich!

Polizisten verteilen lieber Bussen, statt

sich für die Sicherheit der Bürgerinnen/

Bürger einzusetzen. Oft ist die Polizei

da, wo sie nichts nützt. Dafür fehlt sie

dort, wo man sie dringend bräuchte!

Bessere Kommunikation wäre ange-

bracht. Schade, dass es keine Ombuds-

person gibt, wenn etwas mit der Polizei

aus dem Ruder gelaufen ist. Aber dafür

will man ja kein Geld ausgeben.

Die Polizei sorgt im Auftrag des Ge-

setzgebers für Sicherheit und Ordnung.

Das gefällt nicht allen! Dabei spielen

gewisse Medien (v.a. auch Nutzer von

sozialen Medien) manchmal nicht fair!

Wer Auftrag und Arbeit der Polizei kennt

bzw. sich dafür interessiert, der weiss,

dass dies schlicht und einfach nicht

stimmt. Die Feuerwehr ist auch nicht

schuld, wenn es brennt!

Das Problem ist der fehlende Respekt.

Es ist nicht Aufgabe der Polizei, alles

zu reparieren, was in der Gesellschaft

schief läuft. Da sind Eltern, Lehrer und

auch die Politiker gefordert.

Interessen/Bedürfnisse

hinter den Positionen

In einem Staat frei leben, wo man sich

sicher fühlen kann und wo man Hilfe

erhält, wenn man in Gefahr ist bzw. sich

bedroht fühlt.

Die Polizei soll die Aufträge des Ge-

setzgebers gut wahrnehmen und dafür

auch mit den nötigen Mitteln ausgestat-

tet werden.

Lösungsmöglichkeiten

erarbeiten und daraus

die besten auswählen

Auch selbstkritisch sein und selbstver-

antwortlich handeln; Mitverantwortung

in Zivilgesellschaft und Rechtsstaat

übernehmen; die politischen

Rahmenbedingungen durch regel-

mässige Teilnahme an Abstimmungen

mitgestalten.

Mediation ist bei gegebenen Voraus-

setzungen in vielen Lebensbereichen

anwendbar. Interessant wäre es

deshalb, zu wissen bzw. zu prüfen, ob

sie bei der Polizei eingesetzt wird bzw.

mittelfristig mehr als bisher eingesetzt

werden könnte.

Vereinbarung

und Umsetzung

Differenzierte Wahrnehmung; faire,

konstruktive Auseinandersetzung bei

Spannungen.

Diese Fragen gelegentlich an dafür

geeigneten Stellen in die Diskussion

einbringen.

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Perspektive|Schwerpunkt 852|2017

4. Polizei: Ansätze für mediatives Handeln

Wie alle Menschen, die in Beziehungen zueinander

stehen, können auch Polizistinnen und Polizisten zur

lösungsorientierten Beilegung oder zur Eskalation von

Spannungen und Konflikten beitragen. Berufs- und

auftragsbedingt sehen sie sich überdurchschnittlich oft

mit Konflikten unterschiedlichster Art und Intensität kon-

frontiert. So dürfte es auch überdurchschnittlich hilfreich

sein, wenn sie für diese Art von Begegnungen bestmög-

lich vorbereitet und „ausgerüstet“ sind. Zu einem stär-

kenden Teil dieser „Ausrüstung“ könnte das Verständ-

nis für die Prinzipien und das Verfahren der Mediation

beitragen. Einerseits wäre prüfenswert, ob geeignete

Elemente schon in die Personalselektion einbezogen

werden sollten. Anderseits liessen sich eventuell an

konkreten Polizeieinsätzen orientierte Module für die

Grund-, Weiter- und Führungsausbildung bereitstellen.

Die Herausforderung bestünde darin, bezüglich Um-

gang mit Konflikten Gemeinsamkeiten und Unterschie-

de zwischen Polizeiarbeit und Mediation auszuloten

sowie gefundene Schnittmengen vertieft zu prüfen und

gewonnene Erkenntnisse bei Eignung in die Polizeiarbeit

zu integrieren.

Mediatives Handeln hat wohl vor allem da einen Platz,

wo die Polizei präventiv, informierend, klärend, vermit-

telnd, unterstützend unterwegs ist (Stichwort „Commu-

nity Policing“). Und natürlich auch dort, wo Führungs-

personen mit internen Spannungen konfrontiert sind; wo

sie dafür sorgen müssen, dass nicht schwelende Kon-

flikte zwischen Mitarbeitenden knappe Ressourcen stra-

pazieren. Innerbetriebliche Konflikte in auftragsbedingt

ausgeprägt hierarchischen Strukturen – bei gleichzeitig

hoher Verantwortung und Selbstständigkeit von Polizis-

tinnen/Polizisten im Berufsalltag – stellen aus der Sicht

der Mediation ein anspruchsvolles, jedoch lohnendes

Anwendungsfeld für mediatives Handeln und allenfalls

auch für die Mediation durch aussenstehende Dritte dar.

Polizistinnen/Polizisten, die in mediativer Weise interne

Spannungen und Konflikte ansprechen und dadurch

ermöglichen, dass solche Arbeitserschwernisse im In-

teresse aller aus dem Weg geräumt werden können,

leisten einen wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt und

so auch zum guten, Ressourcen schonenden Funktio-

nieren der Polizei.

Gerichte müssen sich mit weniger Fällen befassen,

wenn sich in Konflikte verwickelte Personen dank me-

diativen Interventionen seitens der Polizei mehr auf ihre

Selbstverantwortung besinnen und so von im Rahmen

des Rechts vermeidbaren Anzeigen bzw. von der Einlei-

tung von gerichtlichen Verfahren absehen.

Polizistinnen/Polizisten sind in verschiedenen Rollen un-

terwegs. Oft kommt es dabei auch „nur“ zu ganz norma-

len Begegnungen von Mensch zu Mensch, von Bürgerin

zu Bürger, von Einwohner zu Einwohnerin – Begegnun-

gen auf Augenhöhe in gegenseitigem Respekt.

5. Selbstverantwortung und Mitverantwortung

Aus der Sicht von Bürgern stellt sich die Frage, ob Auf-

träge an den Staat – und damit auch an die Polizei –

mit den dafür zur Verfügung gestellten Ressourcen im

Gleichgewicht sind. Oder es ist noch grundsätzlicher zu

fragen: Welche Gesellschaft wollen und bauen wir? Wel-

chen und wieviel Staat brauchen wir? Ein „Leitbild“ dafür

findet sich in der Einleitung zur Bundesverfassung:

Bundesverfassung der Schweizerischen

Eidgenossenschaft

vom 18. April 1999

Das Schweizervolk und die Kantone,

in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung,

im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Frei-

heit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frie-

den in Solidarität und Offenheit gegenüber der

Welt zu stärken,

im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und

Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben,

im Bewusstsein der gemeinsamen Errungen-

schaften und der Verantwortung gegenüber den

künftigen Generationen,

gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit ge-

braucht, und dass die Stärke des Volkes sich

misst am Wohl der Schwachen,

geben sich folgende Verfassung:Mit mediativem Handeln leistet die Polizei unter

Umständen auch einen Beitrag zur Entlastung der

Gerichte.

»

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Perspektive|Schwerpunkt862|2017

Art. 6 Individuelle und gesellschaftliche Verant-

wortung

Jede Person nimmt Verantwortung für sich sel-

ber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewäl-

tigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft

bei.

Ganz Wesentliches ist in diesem „Leitbild“ über die Aus-

richtung von Gesellschaft und Staat bzw. betreffend ein

respektvolles und tragfähiges Miteinander an- und aus-

gesprochen. Mediation und mediatives Handeln vermö-

gen sich mit Blick auf Idee, Haltung und Prinzipien in

diese Ausrichtung widerspruchsfrei einzubringen.

Mediatorinnen/Mediatoren „intervenieren“ bei Bedarf

zugunsten des Raums für Mediation. Sie schützen im In-

teresse der Konfliktparteien „allparteilich“ die Prinzipien

der Mediation.

Die heutigen Herausforderungen sind weltweit so viel-

schichtig, dass sie ohne das Zusammenwirken von

vielen und vielem – im Kleinen wie im Grossen – nicht

so bewältigt werden können, wie es für eine gedeihliche

Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Politik und

deren Gleichgewicht untereinander nötig wäre. Ausein-

andersetzungen auch darüber gehören zum Leben und

sind unvermeidlich. Sie können jedoch konstruktiv oder

destruktiv ausgetragen werden.

Die zunehmend polarisierte Welt ist dringend auf kon-

struktive Ansätze zur Lösung von grossen und auch –

vermeintlich – kleinen Problemen angewiesen. Wer zu

diesem Schluss kommt, ist dankbar für jede Initiative

zugunsten einer Kommunikationskultur, die zu zukunfts-

orientierten, kreativen, einvernehmlichen und damit

auch breit abgestützten Lösungen beiträgt. Mediatives

Handeln und Mediation sind Teile einer solchen Kultur

des Dialogs. Sie stützen sich auf wissenschaftliche Er-

kenntnisse und schöpfen aus unzähligen Erfahrungen

einer langen Geschichte der Vermittlung in vielen Kul-

turen. Möge die mit der Mediation verbundene Haltung

und der ständig weiter entwickelte methodische „Werk-

zeugkasten“ in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik rege

genutzt werden – bei gegebenen Voraussetzungen auch

durch Polizei und Justiz im Rahmen ihrer unverzichtba-

ren Dienstleistungen für einen freiheitlichen und demo-

kratischen Rechtsstaat.

Kontakt

Werner Zwyssig, lic. iur., eidg. dipl. PR-Berater, Mediator SDM. Frühere Funktionen: Assistent des Personalleiters von Radio und TV der deutschen Schweiz; Leiter der AKAD-Handelsschule; Informationschef des Bundes-amtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit; Beauftragter für Kommunikation des Kantons Schwyz. Seit 2009 tätig in eigener Firma für Information, Kommunikation, Orga-nisationsentwicklung, Mediation. Vorstandsmitglied im Verein Mediation Zentralschweiz (VMZS)[email protected]

Mediatorinnen/Mediatoren „intervenieren“ bei

Bedarf zugunsten des Raums für Mediation.»