PFEIFER-Zugstabsystem Typ 860 INTERNET  · Der Zugstab Für den Zugstab wird das Material S460N...

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PFEIFER SEIL- UND HEBETECHNIK GMBH DR.-KARL-LENZ-STRASSE 66 D-87700 MEMMINGEN TELEFON +49 (0)8331-937-393 TELEFAX +49 (0)8331-937-350 E-MAIL [email protected] INTERNET www.pfeifer.de PFEIFER-Zugstabsystem Typ 860 SEILBAU CABLE STRUCTURES

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PFEIFERSEIL- UND HEBETECHNIKGMBH

DR.-KARL-LENZ-STRASSE 66D-87700 MEMMINGENTELEFON +49 (0)8331-937-393TELEFAX +49 (0)8331-937-350E-MAIL [email protected] www.pfeifer.dePFEIFER-Zugstabsystem Typ 860

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Messehalle 9Hannover

PFEIFER präsentiert:

■ das formschöne Hochleistungs-Zugstabsystem Typ 860

mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung

einschließlich Zulassung als:

• Druckglied

• Endbeschlag von Seilen

vollständiges Zugstabsystem von höchster Qualität

und Ästhetik

großes Leistungsspektrum:

• Stabdurchmesser von 10 - 100 mm

• Stablängen bis 15 m

hochfester Zugstab mit max. Grenzzugkraft bis

2900 kN

schlanke und wirtschaft-

liche Bauteile

großer Verstellweg

feuerverzinkte Bauteile

mit einer Vielzahl sinn-

voller Zubehörteile

Neue Aufnahme.Winkel und Perspektive wie Abb.Seilzugglieder

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PFEIFER-Zugglieder bewähren sich seit vielen Jah-

ren in Hunderten von Bauwerken auf der ganzen Welt.

Mit der Zulassung durch das Deutsche Institut für Bau-

technik in Berlin haben wir die Realisierung noch einfa-

cher gemacht. Es ist möglich, Zugglieder einzusetzen,

ohne aufwendige und zeit- und kostenintensive Zustim-

mungsverfahren zu durchlaufen.

Die Vielzahl der Anschlußdetails und deren sorg-

fältige architektonische Ausbildung ermöglicht es Ihnen,

für nahezu jeden Anwendungsfall eine passende und

ansprechende Lösung zu finden.

Egal ob Sie Ihr Projekt mit Seilen oder mit Zugstäben

realisieren wollen, mit PFEIFER-Zuggliedern haben Sie

auf jeden Fall die Sicherheit und die Erfahrung des

Marktführers auf Ihrer Seite.

Messehalle 9,Hannover

Boehringer,Ingelheim

Fußgängerbrücke SAP,Walldorf

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GabelseilhülseTyp 802

Edelstahl Gabelfitting Typ 961

GewindefittingTyp 968

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Das bewährte Seilzugglieder-Programm:

Kompetenzdurch Erfahrung

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PFEIFER-Zugglieder können in vielenBereichen des Ingenieurbaus wirtschaftlicheingesetzt werden, z.B. bei:

■ Binderunterspannungen■ Fassadenhinterspannungen■ Pylonabspannungen■ Vordachabhängungen■ Fachwerksysteme

Abspannung

Sie ermöglichen schlanke und ästhetisch ansprechende Konstruktionen und sind mit

den Materialien in der heutigen modernen Architektur, z.B. Stahl, Holz und Glas, viel-

fältig kombinierbar.

Das Prinzip der Lastabtragung über Zug- und Druckelemente bietet dem Tragwerks-

planer Vorteile in der Bemessung einer Konstruktion, und in der Architektur entstehen

klare und zugleich interessante Formen.

Auskreuzung

Unterspannung

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Der Zugstab

Für den Zugstab wird das Material S460N verwendet, dessen Streckgrenze min. 460 N/mm2 beträgt unddamit um ca. 30% höher als bei dem herkömmlichen Werkstoff S355 liegt. Gleiche Lasten können infolge dessen mit geringerem Stabquerschnitt aufgenommen werden. Der Zugstab bleibt schlank unddie Wirtschaftlichkeit erhöht sich.Die aus der Bemessung resultierenden Grenzzugkräfte sind den Produkttabellen zu entnehmen. Für dieBerechnung müssen diese mindestens so groß sein, wie die Bemessungswerte der Einwirkungen (Fd).Als Anschlußpunkte dienen Knoten- und Anschlußbleche aus dem Material S355. Ihre geometrischenAbmessungen gewährleisten die volle Tragfähigkeit bezüglich der Grenzzugkräfte (NR,d) aus den Produkt-tabellen. Werden die Knoten- und Anschlußbleche aus S235 gefertigt, sind für die Berechnung die abge-minderten Grenzzugkräfte (NR,d,red) ebenfalls aus den Produkttabellen zu entnehmen.

Die Komponenten

Für das Zugstabsystem gilt, der Zugstab ist das schwächste Glied. Somit sind Gabelkopf, Bolzen und Muffe für höhere Lasten ausgelegt, um ein Versagen in diesen Komponenten auszuschließen. Im Liefer-umfang sind Kontermuttern inbegriffen, die Gabelkopf und Zugstab sowie Muffe und Zugstab gegen-einander fixieren. Des weiteren schützt die Kontermutter das Zugstabgewinde und bildet zwischen Gabel-kopf und Zugstab sowie zwischen Muffe und Zugstab eine fließende Form.

Die Sonderbauteile

Als Sonderbauteile können Adapter, Druckstäbe und Seilzugglieder auch mit Zulassung geliefert werden.

Die Verstellmöglichkeiten

Eine genaue Längeneinstellung wird durch die Rechts- und Linksgewinde der Gabelköpfe ermöglicht undüber Drehen des Stabes erreicht. Ein Spannschloß ist dazu nicht erforderlich. Als Verstellweg ist einekomfortable Verstellmöglichkeit von ca. 1,4 x Gewindedurchmesser für alle Größen je Systemlänge gege-ben. Die Systemlänge wird über das Maß zwischen den Bolzenmittelpunkten vorgegeben.

Der Korrosionsschutz

Alle Elemente des PFEIFER-Zugstabsystems Typ 860 werden mit einer Feuerverzinkung gemäß DIN ENISO 1461 oder mit einer Spritzverzinkung gemäß DIN EN 22063 gegen Korrosion geschützt. Die vorhan-denen Gewinde werden nach dem Verzinken gebürstet.

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Die Technik

Das PFEIFER-Zugstabsystem Typ 860 setzt sich aus dem Zugstab, Gabelkopf und des-

sen Komponenten zusammen. Des weiteren sind Sonderbauteile erhältlich.

Basierend auf der DIN 18800 Teil1/11.90 wurde das PFEIFER-Zugstabsystem Typ 860

statisch bemessen. Diese Bemessung wurde mit einem Gutachten bestätigt.

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Lgew

SFb

SW

M

ZugstabMat. S460N

M NR,d* NR,d,red** Lgew SFb SW Lmax Gewichtmm kN kN mm mm mm mm kg/m10 26,3 26,3 33 10 9 6000 0,6112 38,3 38,3 38 12 10 6000 0,8816 71,2 60,1 54 15 14 15000 1,5820 111 93,9 67 18 18 15000 2,4724 160 160 80 23 22 15000 3,5527 208 167 90 23 25 15000 4,5030 254 254 100 28 28 15000 5,5536 371 260 120 28 33 15000 8,0042 509 359 140 33 39 15000 10,948 669 488 159 38 45 15000 14,252 798 638 172 43 49 15000 16,756 922 638 187 43 53 15000 19,360 1073 807 199 48 57 15000 22,264 1215 997 211 53 60 15000 25,370 1463 1206 233 58 65 15000 30,280 1910 1685 266 68 75 15000 39,590 2418 2243 297 78 85 15000 49,9

100 2985 2552 328 83 95 15000 61,7Konstruktionsänderungen vorbehalten *Grenzugkraft nach DIN 18800, Anschlußblech S355J2G3 ** Anschlußblech S235J2G3

IS

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LA

dB D

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B

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SW

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M

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dB

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cmin

tGL

D

A

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F

GabelkopfGabelkopf Bolzen Konter- Anschlußblech Ges.-

Mat. EN-GJS-400-18-LT 34CrNiMo6V mutter S355J2G3 und S235J2G3 Gewicht

M A B C D E F H dB G lM tGL fmin cmin BOHRmm mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm kg10 25 10 20 10 19 16 52 9 27,0 21 8 16 25 10 0,1212 29 12 24 11 21 18 58 10 31,0 25 10 17 29 11 0,2016 42 15 32 15 30 26 77 14 41,0 33 12 23 42 15 0,5320 52 18 40 17 35 31 93 16 50,2 41 15 27 52 17 0,9524 58 23 48 23 46 39 115 22 59,8 49 20 36 58 23 1,5727 68 23 54 25 47 44 125 24 66,6 55 20 39 68 25 2,3430 77 28 60 29 52 51 138 28 74,8 62 25 47 77 30 3,1436 90 28 72 33 64 58 167 32 89,3 74 25 53 90 34 5,5742 104 33 84 37 70 66 190 36 103 86 30 59 104 38 8,7448 120 38 96 41 78 74 213 40 118 99 35 66 120 42 12,752 136 43 104 46 85 84 231 45 126 107 40 73 136 47 16,556 148 43 112 51 95 91 254 50 138 115 40 81 148 52 21,960 162 48 120 56 106 100 275 55 146 124 45 90 162 58 27,164 170 53 128 56 107 103 286 55 154 132 50 90 170 58 31,670 185 58 140 61 117 113 315 60 166 144 55 98 185 63 39,380 210 68 160 71 133 132 359 70 187 165 65 114 210 73 58,690 240 78 180 80 150 150 402 79 211 185 75 128 240 82 85,5

100 265 83 200 90 170 165 448 89 232 205 80 144 265 92 120,5Konstruktionsänderungen vorbehalten

Gabelkopf mit AdapterGabelkopf Bolzen Konter- Adapter Ges.-

Mat. EN-GJS-400-18-LT 34CrNiMo6V mutter S460N Gewicht

M A B C D E F H dB G lM LA L Ma SW SFbmm mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm kg10 25 10 20 10 19 16 52 9 27,0 21 50 105 15 12 6 0,1912 29 12 24 11 21 18 58 10 31,0 25 60 122 18 14 7 0,3216 42 15 32 15 30 26 77 14 41,0 33 80 161 24 19 10 0,8220 52 18 40 17 35 31 93 16 50,2 41 100 198 30 24 12 1,5224 58 23 48 23 46 39 115 22 59,8 49 115 236 37 30 14 2,5727 68 23 54 25 47 44 125 24 66,6 55 130 261 41 32 16 3,7330 77 28 60 29 52 51 138 28 74,8 62 140 285 45 36 18 4,9536 90 28 72 33 64 58 167 32 89,3 74 170 345 54 46 22 8,75Konstruktionsänderungen vorbehalten

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Zugstabsystem

min maxM ~Lsys Lsys Verstellwegmm mm mm ±mm

10 196 6063 1412 226 6071 1216 294 15087 2320 359 15103 2924 436 15131 3527 479 15139 4030 530 15153 4336 643 15186 5242 734 15207 6148 823 15228 6852 895 15249 7556 973 15276 8260 1045 15305 8564 1098 15311 8970 1203 15343 10180 1374 15390 11690 1527 15436 128

100 1692 15489 141Konstruktionsänderungen vorbehalten

Zugstabsystem mit einer Muffe

min maxM ~Lsys Lsys Verstellwegmm mm mm ±mm

10 347 12081 2812 399 12080 2416 528 30114 4620 645 30134 5824 777 30168 7027 863 30182 7930 955 30202 8636 1160 30245 10442 1329 30275 12248 1496 30306 13652 1624 30332 15056 1763 30369 16460 1885 30405 17064 1987 30414 17870 2177 30458 20280 2486 30518 23290 2762 30580 256

100 3054 30648 282Konstruktionsänderungen vorbehalten

Zugstabsystem mit zwei Muffen

min maxM ~Lsys Lsys Verstellwegmm mm mm ±mm

10 497 18098 4212 573 18109 3616 762 45141 6920 932 45165 8724 1119 45205 10527 1246 45226 11930 1381 45251 12936 1676 45304 15642 1923 45343 18348 2169 45384 20452 2353 45415 22556 2552 45461 24660 2725 45505 25564 2877 45518 26770 3152 45573 30380 3598 45646 34890 3997 45724 384

100 4416 45807 423Konstruktionsänderungen vorbehalten

Lsys

±

Lsys

±

Lsys

±

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eg

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Ak

Rmf

BOHR

tGL

40° – 55°

55°40°

Ak

Rm

f

BOHR

tGL

75° – 90°

90°

75°

90°

75°

Ak

Rm

f

BOHR

tGL

55°75°

55° – 75°

Knotenblech mit Anschlußwinkel 40°-55°Mat. S355J2G3

M tGL BOHR Rm f Ak Gewichtmm mm mm mm mm mm kg10 8 10 41 16 82 0,3712 10 11 53 17 106 0,6716 12 15 71 23 142 1,5420 15 17 86 27 172 2,7724 20 23 99 36 198 5,1327 20 25 114 39 228 6,8630 25 30 131 47 262 11,436 25 34 153 53 306 15,142 30 38 171 59 342 22,948 35 42 194 66 388 34,752 40 47 219 73 438 49,856 40 52 236 81 472 57,960 45 58 260 90 520 80,264 50 58 283 90 566 101,570 55 63 313 98 626 131,880 65 73 352 114 704 200,990 75 82 390 128 780 291,2

100 80 92 425 144 850 373,2Konstruktionsänderungen vorbehalten

Knotenblech mit Anschlußwinkel 55°-75°Mat. S355J2G3

M tGL BOHR Rm f Ak Gewichtmm mm mm mm mm mm kg10 8 10 41 16 82 0,4112 10 11 53 17 106 0,7916 12 15 71 23 142 1,7620 15 17 86 27 172 3,1924 20 23 99 36 198 5,8527 20 25 114 39 228 7,6430 25 30 131 47 262 12,836 25 34 153 53 306 17,342 30 38 171 59 342 26,548 35 42 194 66 388 39,752 40 47 219 73 438 57,056 40 52 236 81 472 66,760 45 58 260 90 520 92,564 50 58 283 90 566 114,970 55 63 313 98 626 152,780 65 73 352 114 704 233,290 75 82 390 128 780 334,3

100 80 92 425 144 850 432,8Konstruktionsänderungen vorbehalten

Knotenblech mit Anschlußwinkel 75°-90°Mat. S355J2G3

M tGL BOHR Rm f Ak Gewichtmm mm mm mm mm mm kg10 8 10 41 16 82 0,4612 10 11 53 17 106 1,8216 12 15 71 23 142 1,7820 15 17 86 27 172 3,3124 20 23 99 36 198 6,0327 20 25 114 39 228 7,9130 25 30 131 47 262 13,336 25 34 153 53 306 18,042 30 38 171 59 342 27,248 35 42 194 66 388 41,152 40 47 219 73 438 58,856 40 52 236 81 472 69,060 45 58 260 90 520 95,064 50 58 283 90 566 119,970 55 63 313 98 626 159,080 65 73 352 114 704 240,590 75 82 390 128 780 346,8

100 80 92 425 144 850 446,5Konstruktionsänderungen vorbehalten

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G

A

dB

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IMH

D

EF

SW

ØDvmax

Øds

SW

dM

LM

SFb

MuffeMat. S355J2G3

M L dM SFb SW Gewichtmm mm mm mm mm kg10 58 17 7 15 0,0712 72 19 7 17 0,1016 94 28 11 24 0,3120 116 35 12 30 0,6024 138 42 14 36 1,0427 156 48 15 41 1,5130 172 51 16 46 1,8836 207 65 17 55 3,6942 242 75 19 65 5,7448 273 88 21 75 8,8052 295 92 22 80 10,456 321 98 24 85 12,860 341 105 25 90 15,564 362 109 27 95 17,970 400 128 27 110 27,780 456 144 30 125 39,190 508 163 36 140 55,5

100 560 174 39 155 69,0Konstruktionsänderungen vorbehalten

Spiralseil – galfanverzinkt1 x 37, 1x 61

Zulassungsnummer: Z-14.7-413Elastizitätsmodul: 160 ± 10 kN/mm2

Toleranz ds: + 5%Korrosionsschutz:galfanverzinkt ohne InnenverfüllungSeil- Konstruktion Metall. Mindest- Grenz- Gewicht

Nenndurchm. Querschnitt bruchkraft* zugkraft*fu,k= 1670 N/mm2 ZR.d DIN 18800bei ke = 0,9 bei ke = 0,9

ds (mm) mm2 kN kN kg/m

10 1 x 37 58,9 77,0 46,7 0,48912 1 x 37 84,8 110,8 67,2 0,70414 1 x 37 115,0 150,9 91,5 0,95816 1 x 37 151,0 197,0 119,5 1,2518 1 x 37 191,0 249,0 151,2 1,5822 1 x 37 285,0 372,0 225,9 2,3726 1 x 61 398,0 521,0 316,0 3,2730 1 x 61 530,0 693,0 420,0 4,3532 1 x 61 603,0 788,0 478,0 4,9534 1 x 61 681,0 890,0 540,0 5,5836 1 x 61 763,0 998,0 605,0 6,26Konstruktionsänderungen vorbehalten * mit aufgepreßtem Endbeschlag

Gabelkopf mit GewindefittingGabelkopf Bolzen Gewindefitting Konter- Ges.-

Mat. EN-GJS-400-18-LT 34CrNiMo6V S355J2G3 mutter Gewicht

M A B C D E F H dB G L Ver. DV* DVmax* SW dS lMmm mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm ±mm mm mm mm mm mm kg

16 42 15 32 15 30 26 77 14 41,0 219,5 11,5 19 22 17 10 13 0,7720 52 18 40 17 35 31 93 16 50,2 254,5 14,5 22,2 26 19 12 16 1,3724 58 23 48 23 46 39 115 22 59,8 318,5 17,5 26 30 22 14 19 2,2827 68 23 54 25 47 44 125 24 66,6 348,3 20,0 30 34 24 16 22 3,3630 77 28 60 29 52 51 138 28 74,8 380,5 21,5 34 39 30 18 24 4,6336 90 28 72 33 64 58 167 32 89,3 475,0 26,0 40 46 32 22 29 8,1842 104 33 84 37 70 66 190 36 103 560,5 30,5 48 55 43 26 34 13,048 120 38 96 41 78 74 213 40 118 645,0 34,0 56 64 46 30 38 19,752 136 43 104 46 85 84 231 45 126 686,5 37,5 58 66 50 32 42 24,756 148 43 112 51 95 91 254 50 138 748,0 41,0 62 71 50 34 45 32,060 162 48 120 56 106 100 275 55 146 790,5 42,5 66 75 55 36 48 39,2Konstruktionsänderungen vorbehalten * nach Pressung

Vers

tellw

eg

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10

Anschlußpunkte

Bei den Anschlußpunkten ist auf die Ausrichtung der Systemachsenaller sich stoßenden Bauteile zu achten. Die Achsen der Lastabtra-gung und -weiterleitung müssen sich in einem Punkt schneiden. DieKonstruktion und Herstellung der Anschlußbleche erfolgt unter Ein-haltung des Bohrungsdurchmessers, des Mindestabstandes fmin

vom Bohrungsmittelpunkt zum Anschlußblechscheitel, der Mindest-breite cmin gemäß der Tabelle Gabelkopf, einer Anschlußkante paral-lel zum Gabelgrund und der erforderlichen Materialqualität (Abb. 1).

Eine Abschätzung der Anschlußblechmaße kann über den Anschluß-winkel und über geometrische Verhältnisse des Bohrungsdurch-messers erfolgen (Abb. 2).

Konstruktive Ausrichtung

Beim Einbau des Zugstabsystems ist eine Schiefstellung möglichstzu vermeiden. Die Verdrehung des Systems aus seiner Ebene darf 0,5° nicht überschreiten. Ansonsten entstehen unzulässigeZwängungsspannungen in den Gabelköpfen und Anschlußblechen(Abb. 3). Besonders beim Einbau eines Zugstabes mit gegeneinan-der verdrehten Anschlüssen ist auf eine präzise konstruktive Aus-richtung (Axialität) zu achten (Abb. 4 und Abb. 5).

KonstruktionshilfenFolgende Konstruktionshilfen für das PFEIFER-Zugstabsystem Typ 860 veranschaulichen die Ausbildung von

Anschlußpunkten und die konstruktive Ausrichtung des Zugstabsystems.

r

α

α

3,2*r

4*r

3,2*

r

Abb. 2

Abb. 4 Gegeneinander verdrehte Anschlüsse – nicht empfohlen!

Abb. 5 Gleiche Ausrichtung der Anschlüsse – Empfehlung

Abb. 3 Zwängung

Abb. 1 richtig falsch

α ≤ 0,5°

Träger

Knoten-blech

Knoten-blech

Träger

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Lieferung und Montage

Um die Montage zu erleichtern, wird das PFEIFER-Zugstabsystemvormontiert geliefert (Abb.6).

Für den Einbau ist das Zugstabsystem in der Länge auf das System-maß durch Verdrehen des Zugstabes einzustellen und so auszurich-ten, daß der Bolzen ohne Zwängung eingesteckt werden kann(Abb.7). Das Einschlagen des Bolzens mit einem Hammer kann denGabelkopf beschädigen und ist somit unzulässig!

Das Zugstabsystem wird mit Gabelschlüsseln eingestellt. Auch Roll-gabelschlüssel und Stahlschraubenschlüssel (Franzose) sind bei korrekter Verwendung zweckmäßig. Gabelschlüssel in Sonder-ausführungen sind auf Anfrage lieferbar. Die Kontermuttern werdennun zum Kontern bis zum Gabelkopf zurückgedreht. Zum Spannender Kontermuttern kann ein Bandschlüssel verwendet werden, damitdie Oberfläche unbeschädigt bleibt (Abb.8).

Im Rahmen der Bauüberwachung ist die Mindesteinschraubtiefedurch geeignete Maßnahmen für jeden Stabanker zu überprüfen. DieÜberprüfung ist zu dokumentieren und vom verantwortlichen Monta-geleiter zu protokollieren. Die Mindesteinschraubtiefe ist gewährlei-stet, sofern das Stabgewinde vollständig von der Kontermutter über-deckt ist. Bei Gewinden mit Sonderlängen sind geeignete Maßnah-men zur Kontrolle der Mindesteinschraubtiefe notwendig.

Wird die verzinkte Oberfläche durch das Spannen an den Schlüssel-flächen beschädigt, müssen diese Stellen fachgerecht ausgebessertwerden, um den erforderlichen Korrosionsschutz zu gewährleisten.

Ab einer Systemlänge von 10 m ist das Zugstabsystem mit minde-stens zwei Rundschlingen zu heben, da das System sonst knickge-fährdet ist.

Weitere Hinweise

Angaben zur Anfrage oder Bestellung

Der Durchmesser der Zugglieder ist in Abhängigkeit von der Grenz-zugkraft (NR,d) aus der Tabelle der Zugstabparameter oder der Tabel-le der Zugseilparameter zu entnehmen. Die benötigte Grenzzugkraftergibt sich aus der Statik.

Bei der Angabe der Systemlänge (Lsys) ist auf die Mindestlänge, diekürzeste technisch herstellbare Länge, des entsprechenden Zugglie-des zu achten (Abb. 9).

Weitere zu beachtende Angaben, z.B Teillängen L1 und L2, sind imFeld Bemerkung einzutragen (Abb. 10 und Abb. 11).

11

Lsys

L1

Abb. 10

L2

Abb. 11

Abb. 8

Abb. 6

Abb. 7

Abb. 9

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Allgemeine GeschäftsbedingungenPFEIFER SEIL- UND HEBETECHNIK GMBH

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Ein-kaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.

1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst nach unserer schrift-lichen Bestätigung verbindlich.

2. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN2.1 Unsere Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, ab Werk zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichenMehrwertsteuer, sofern diese nach dem Umsatzsteuergesetz und den EU-Vorschriften auszuweisen ist.

Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten, die Preiseentsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen, Material- oder Neben-kostensteigerungen zu erhöhen.

2.2 Zahlungen haben bis zu 30 Tagen nach Lieferung ab Werk bei uns, ohne Abzug, eingehend zu erfolgen. Skontomuss besonders vereinbart werden und wird nur dann gewährt, wenn sich der Käufer mit anderen Rechnungennicht in Verzug befindet. Bei Zahlungsüberschreitungen werden Zinsen ab Fälligkeitsdatum in Höhe von 5 % überdem jeweiligen Basiszinssatz der EZB berechnet.

2.3 Eine Aufrechnung durch den Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungennach vorheriger schriftlicher Anzeige von einem Monat vor Geltendmachung der Aufrechnung erfolgen.Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

2.4 Soweit infolge von nach Vertragsschluss eingetretenen Umständen, sich eine wesentlicheVermögensverschlechterung des Käufers ergibt, sind wir berechtigt, unsere Forderung unmittelbar fällig zu stellenund Zahlung zu verlangen. Dies gilt auch für Wechsel, unabhängig von deren Laufzeit. Gerät der Käufer inZahlungsrückstand, der auf eine Gefährdung unserer Forderung hindeutet, so sind wir berechtigt, die Ware zurük-kzunehmen, ggf. dazu den Betrieb des Käufers zu betreten. Wir können außerdem die Weiterverarbeitung unsererWare untersagen. Dies gilt nicht, wenn der Käufer den Zahlungsrückstand nicht zu vertreten hat. Die Rücknahme istkein Rücktritt vom Vertrag.

In beiden Fällen können wir die Einziehungsermächtigung nach Nr. 7.7 widerrufen und für noch ausstehendeLieferungen Vorauszahlungen verlangen.

Alle diese Rechtsfolgen kann der Käufer durch Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsan-spruches abwenden.

2.5 Wir haben Anspruch auf nach Art und Umfang übliche Sicherheiten für unsere Forderungen, auch soweit siebedingt oder befristet sind.

2.6 Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.

2.7 Wir sind berechtigt, mit sämtlichen Forderungen, die uns – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegenüber demKäufer zustehen, gegen sämtliche Forderungen des Käufers gegen uns aufzurechnen.

Dies gilt auch dann, wenn von einer Seite Barzahlung und von der anderen Zahlung in Wechseln oder andere Leis-tungen erfüllungshalber vereinbart worden sind. Gegebenenfalls beziehen sich diese Vereinbarungen nur auf denSaldo. Sind die Forderungen verschieden fällig, werden unsere Forderungen insoweit spätestens mit der Fälligkeitunserer Verbindlichkeit fällig und mit Wertstellung abgerechnet.

2.8 Wir behalten uns vor, bei Aufträgen bis zu EUR 100,– anteilige Bearbeitungskosten von EUR 25,– oderEUR 100,– als Mindestbestellwert zu verlangen. Der Käufer ist verpflichtet, anfallende Mehrmengen beiSonderanfertigungen bis zu 5 % der Einzelposten zum Vertragspreis zu übernehmen.

3. MASSE, GEWICHTE, GÜTEN3.1 Norm-Angaben beziehen sich auf die jeweils neueste gültige Fassung.

3.2 Abweichungen von Maß, Gewicht und Güte sind nach DIN oder der geltenden Übung zulässig. SonstigeAbweichungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung.

3.3 Technische Angaben und Beschreibungen des Liefergegenstandes sind unverbindlich. Wir behalten uns Kons-truktionsänderungen vor, soweit diese für den Käufer zumutbar sind. An unseren Kostenvoranschlägen, Zeichnungenund anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und die ausschließlichen Urheberrechte vor. Sie dürfenDritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen oder wenn uns der Auftrag nicht erteilt wurde,unverzüglich zurückzugeben.

3.4 Sämtliche Produkt- und Maßangaben stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, sondern sind unverbindli-che Beschaffenheitsangaben.

4. VERSENDUNG UND GEFAHRENÜBERGANG4.1 Transportweg und Transportmittel sowie die Bestimmung des Spediteurs oder Frachtführers sind ohne beson-derer Weisung uns zu überlassen.

4.2 Wird die Verladung oder Beförderung der Ware aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat, verzögert,so sind wir berechtigt, auf Kosten und Gefahr des Käufers, die Waren nach beliebigem Ermessen einzulagern, allezur Erhaltung der Ware für geeignet erachteten Maßnahmen zu treffen und die Ware als geliefert in Rechnung zustellen. Dasselbe gilt, wenn versandbereit gemeldete Ware nicht innerhalb von 4 Tagen abgerufen wird. Die gesetz-lichen Vorschriften über den Annahmeverzug bleiben unberührt.

4.3 Bei Transportschäden hat der Käufer uns unverzüglich zu informieren und den Spediteur zurTatbestandsaufnahme zu veranlassen.

4.4 Mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oderdes Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer über.

4.5 Für die Auslegung der Handelsklauseln gelten die Incoterms 1990.

4.6 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Der Käufer ist zur Annahme und Zahlung der Teillieferungen verpflichtet,es sei denn, die Annahme der Teillieferung ist für ihn unzumutbar oder beeinträchtigt seine sonstigen vertraglichenRechte.

4.7 Soweit nicht handelsüblich oder anders vereinbart, wird die Ware unverpackt und nicht gegen Rost geschütztgeliefert. Verpackungsmaterial aus Papier, Kunststoff, Jute usw. sowie Einwegpaletten- und -haspeln werdenberechnet und nicht zurückgenommen. Leihhaspeln werden in Rechnung gestellt und sind voll zu bezahlen. Sie wer-den bei kostenfreier Rücksendung und Wiedereingang in gutem Zustand an das Lieferwerk innerhalb von 2 Monatenzu 2/3 des in Rechnung gestellten Wertes gutgeschrieben.

4.8 Bei Montage und Aufstellung sind uns die entstandenen Aufwendungen zu unseren Montage- und Aus-lösungssätzen sowie die Spesen für Aufenthalt und Anfahrt zu ersetzen. Dabei hat der Käufer dafür zu sorgen, dassdie Montage oder Aufstellung ohne Unterbrechung erfolgen kann und die notwendigen Vorbereitungen, wieUnterbau, Elektroanschlussmöglichkeit und dergleichen kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

5. LIEFERZEITEN, LIEFERVERZÖGERUNGEN5.1 Die vereinbarten Lieferzeiten gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten desAuftrags und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen durch den Käufer. Nach Ablauf der vereinbarten Lieferfristwird ohne Erklärung eine Nachlieferfrist von der Dauer der Lieferfrist, längstens jedoch von 21 Tagen in Lauf gesetzt.Frühestens mit Ablauf der Nachfrist können wir in Verzug gesetzt werden.

5.2 Wenn der Käufer vertragliche Pflichten – auch Mitwirkungs- oder Nebenpflichten – wie Eröffnung einesAkkreditivs, Beibringung in- oder ausländischer Bescheinigungen, Leistung einer Vorauszahlung, Prüfung vonZeichnungen oder Mustern oder ähnliches nicht rechtzeitig erfüllt, sind wir berechtigt, unsere Lieferzeiten – unbe-schadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers – entsprechend den Bedürfnissen unseres Produktionsablaufesangemessen hinauszuschieben.

5.3 Für die Einhaltung der Lieferzeiten ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk maßgebend. Wenn die Ware ohneunser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann, gelten die Lieferzeiten ab Meldung der Versand-bereitschaft.

5.4 Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch Eintritt unvorhergesehener Ereignisse gehindert wer-den, die uns oder unseren Zulieferer betreffen und die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutba-ren Sorgfalt nicht abwenden konnten, z.B. Krieg, Eingriff von hoher Hand, innere Unruhen, Naturgewalten, Unfälle,sonstige Betriebsstörungen und Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Betriebsstoffe oder Vormaterialien,

verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit. Wird uns dieLieferung durch die Behinderung unmöglich oder unzumutbar, können wir vom Vertrag zurücktreten. Das gleicheRecht hat der Käufer, wenn ihm die Abnahme wegen der Verzögerung nicht zumutbar ist. Als eine von uns nicht zuvertretende Behinderung im Sinne dieses Absatzes gelten auch Streiks oder Aussperrungen.

Die Lieferzeit verlängert sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers – um den Zeitraum, während-dessen der Käufer uns gegenüber in Verzug ist. Kommen wir in Verzug, kann der Käufer nach Ablauf einer von ihmschriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Das gleiche gilt, wenn uns die Lieferungder Ware aus von uns zu vertretenden Gründen unmöglich wird.

Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer von dem Eintritt eines unvorhergesehenen Ereignisses im Sinne des Abs.5.1 unverzüglich zu unterrichten.

5.5 Ein dem Käufer oder uns nach Nr. 5.4 zustehendes Rücktrittsrecht erstreckt sich grundsätzlich nur auf den nochnicht erfüllten Teil des Vertrages. Sind erbrachte Teillieferungen für den Käufer jedoch unverwendbar, ist er zumRücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt.

5.6 Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, stehen dem Käufer nur bei Vorsatz oder gro-ber Fahrlässigkeit des Verkäufers zu.

6. MÄNGEL DER WARE, GEWÄHRLEISTUNG

6.1 Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge liefern wir nach unserer Wahl, unter Ausschluss sonstigerGewährleistungsansprüche des Kunden, Ersatz oder bessern nach (innerhalb Deutschlands). Erfolgt innerhalb ange-messener Zeit keine Ausbesserung oder Ersatz der mangelhaften Ware oder schlägt die Ausbesserung oder dieErsatzlieferung wiederholt fehl, so hat der Kunde das Recht, Herabsetzung der von ihm zu zahlenden Vergütung oderRückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange derKunde den unbeanstandeten Teil der Lieferung nicht bezahlt hat. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondereandere Gewährleistungsansprüche sowie Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefer- gegenstandselbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.

In den Fällen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haften wir nur insoweit, als die Zusicherung den Zweck ver-folgt, den Käufer gerade gegen die eingetretenen Schäden abzusichern.

6.2 Der Käufer hat uns unverzüglich Gelegenheit zu geben, uns von dem Mangel, durch Inaugenscheinnahme, zuüberzeugen, insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon zur Verfügung zu stellen.

6.3 Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme, ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme hätten fest-gestellt werden können, ausgeschlossen.

6.4 Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Schäden infolge natürlicher Abnutzung, bei fehlerhafter odernachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, sonstiger natürlicher Einflüsseoder Nichtbeachtung unserer technischen Richtlinien, Einbauanleitungen und Gebrauchsanweisungen.

6.5 Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von dem MangelKenntnis erlangen, spätestens jedoch innerhalb von 12 Monaten nach der Ablieferung.

7. EIGENTUMSVORBEHALT

7.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, ins-besondere auch derjenigen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zustehen. Dies giltauch für künftige und bedingte Forderungen, z.B. aus Umkehrwechseln.

7.2 Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zuverpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Nr. 7.1.

7.3 Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltswaren mit anderen Waren durch den Käufer stehtuns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zumRechnungswert der verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung,so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuenBestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der verwen-deten Waren und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinneder Nr.1.

7.4 Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalenGeschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist weiterveräußern, vorausgesetzt, dass er mit seinemAbnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbart und dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gem. den Nrn.7.5 und 7.6 auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. AlsWeiterveräußerung gilt auch die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung von Werk- undWerklieferungsverträgen.

7.5 Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abge-treten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung, wie die Vorbehaltsware im Sinne der Nr. 7.1.

7.6 Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so wird uns die Forderungaus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der ande-ren Waren abgetreten. Bei der Weiterveräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem. Nr. 7.9 haben,wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil der Forderungen abgetreten.

7.7 Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen dieEinziehungsermächtigung in den in Nr. 2.4 genannten Fällen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmersofort von der Forderungsabtretung an uns zu unterrichten – sofern wir das nicht selbst tun – und uns die zurEinziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.

7.8 Zur Abtretung der Forderungen ist der Käufer in keinem Fall befugt. Dies gilt auch für Factoring-Geschäfte.Diese sind auch nicht durch unsere Einzugsermächtigung an den Käufer gestattet.

7.9 Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benach-richtigen.

7.10 Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %,sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

7.11 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, dieVorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche unseres Kunden gegenDritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns, liegt, soweit nicht dasAbzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.

8. ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG

Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadensersatz wegen Verletzung ver-traglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht leitender Erfüllungsgehilfen haften wir jedoch nur, wenn durch sie einewesentliche vertragliche Pflicht verletzt wurde.

Von dieser Regelung bleiben Ansprüche wegen Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nachdem Produkthaftungsgesetz unberührt.

Der Einsatz der von uns gelieferten Teile darf nur unter Beachtung der gültigen Unfallverhütungsvorschriften undentsprechend den jeweils gültigen Normen sowie unserer Bedienungs- und Einbauanleitungen erfolgen. FürSchäden, die auf einem Verstoß gegen diese Bestimmungen beruhen, haften wir nicht.

9. ANZUWENDENDES RECHT

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen Gesetzes über den inter-nationalen Kauf beweglicher Sachen und des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalenKaufverträgen über bewegliche Sachen.

10. TEILUNWIRKSAMKEIT

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam.Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche Regelung, die im Rahmen des rechtlich Möglichen demSinn und Zweck, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zwecksetzung, der unwirksamen Klausel am nächstenkommt.

11. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort – auch bei Verkauf frachtfrei oder fob etc. – sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Memmingen/Bayern, wenn beide Parteien Vollkaufleute sind (§ 29 und 38, ZPO). Wir sind berechtigt, den Käufer an seinemallgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 02/2002

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Kundenanschrift: Lieferanschrift:

Bauvorhaben:

Firma: Firma:

Straße: Straße:

PLZ/Ort: PLZ/Ort:

Telefon: Telefon:

Fax: Fax:

Ansprechpartner: Ansprechpartner:

Bemerkungen: Bemerkungen:

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PFEIFERSEIL- UND HEBETECHNIKGMBH

DR.-KARL-LENZ-STRASSE 66D-87700 MEMMINGENTELEFON +49 (0)8331-937-393TELEFAX +49 (0)8331-937-350E-MAIL [email protected] www.pfeifer.de

Fax-Anfrage Fax-Bestellformular

PFEIFER-Zugstabsystem

Fax: 08331 / 937-350

Pos. Bemerkung Oberfläche Durchmesser Systemlänge Stückzahlz.B. L1 verzinkt

ja / nein mm mm

Lieferzeit:

Es gelten die Allg. Geschäftsbedingungen der PFEIFER Seil- und Hebetechnik GmbH.

Durchmesser (mm)

Max.Stablänge (mm)

.

Material Gabelkopf: EN-GJS-400-18-LT (GGG40.3)

Material Zugstab: S460N

Material Knotenbleche: S355J2G3

Alle Bauteile sind nach DIN EN ISO 1461 und DIN EN 22063 verzinkt.

Die Zugstäbe sind auf Wunsch unbehandelt, schwarz erhältlich

16 bis 100

15.000

10 und 12

6.000

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PFEIFERSEIL- UND HEBETECHNIKGMBH

DR.-KARL-LENZ-STRASSE 66D-87700 MEMMINGENTELEFON +49 (0)8331-937-393TELEFAX +49 (0)8331-937-350E-MAIL [email protected] www.pfeifer.de 07.0

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